1842 / 308 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Belgien.

Brüssel, 30. Okt. Auskunft

ber im Haag von den beiderseitigen worden, und obwohl die beiden Revision vorbehalten haben, so darf man ihn wohl fuͤr abgeschlos⸗ sen und unterzeichnet halten, falls nicht die Unterzeichnung etwa wirklich schon erfolgt ist. Der Traktat enthaͤlt 70 oder 717 Arti⸗ kel und ist in drei Theile getheilt. Er ordnet nämlich 1) die Gränzfrage, . die Flußschifffahrts- Frage und 3) die zahl— reichen finanziellen Fragen, welche der Traktat von 1839 unent⸗ schieden gelassen hat. Was die Graͤnzfrage betrifft, so erkennt er den Status qu9 der Graäͤnze zu Martelange im Luxemburgischen als Recht an; Belgien behaͤlt das erwaͤhntẽ Dorf bis auf die acht links von der Straße, die von Bastonge nach Arlon fuͤhrt, bele⸗ enen iner welche dem Großherzogthume Luxemburg verblei⸗ en. uch die Abgraͤnzung von Limburg soll auf eine für Bel⸗ ien vortheilhafte Weise geordnet seyn. Der die Flußschifffahrt etreffende Theil des Traktats ordnet zunaͤchst die Verhaͤltnisse der Scheldeschifffahrt und darauf die der inneren Gewäͤsser, namlich des Kanals von Terneuze und der Maas. In Betreff aller dieser 4. haben die Belgischen Kommissare beinahe erlangt, was ie gefordert haben, und die Holländische Regierung ihrer⸗ seits hat, ohne dem Hallaͤndischen Handels⸗Interesse etwas zu ver⸗ eben, diejenigen genehmigt, welche geeignet sind, die erbindung zwischen der Scheide und dem Deutschen Rheine zu sichern. Der Kanal von Terneuze wird in gewissen Fällen von allen Schifffahrts⸗Abgaben befreit bleiben und die Schifffahrt auf der Maas nur mit einer sehr mäßigen, von den Luͤtticher Kommis⸗ saren beantragten Abgabe belastet werden. Alle Finanzfragen sind ebenfalls, und zwar mit Einschluß der die Société géné⸗ rale betreffenden, * worden. Die Rente von 5 Millio⸗ nen Fl., mit welcher die Londoner Konferenz Belgien belastet hat, wird in gewisse Kategorleen getheilt. Der Theil, welcher den Werth erlangter nr repräsentirt und sich auf ungefahr 400 000 Fl. belaͤuft, wird zu einer immerwaͤhrenden Rente konstituirt, welche . alljaͤhrlich dem Königreiche Holland bezahlt. Demnaͤchst soll eine Uebertragung von 6oͤ0 060 Fl Rente von dem großen Buche der Staats schuüld zu Amsterdam auf das große Buch der Staatsschuld zu Bruͤssel ere n. als Aequiva⸗ sent fuͤr die zu Gunsten Belgischer Staats⸗Instltute eingeschriebe— nen Renten, und als Entschaͤdigung fuͤr alle in Holland befindlich 8 Spezial⸗Fonds, insbesondere den Agrikultur-⸗Fonds. Der est wird ebenfalls durch Uebertragung von einem Schuldbuch auf das andere liquidirt werden, doch ha sich die Belgische Re⸗ gi ung das Recht vorbehalten, einen Theil der Schuid, und zwar bis zum Belaufe von 2 Mill. Fl. Rente zu kapitalisiren, worüber sie sich innerhalb einer bestimmten Frist zu erklaͤren hat. Der Traktat enthält ein Arrangement, demzufolge die Société gen rale ihre Schulden an beide Regierungen abzutragen hat, auf. welchem Rechtstitel dieselben auch beruhen mogen. In Folge dieser Uebereinkunft wird der Belgische Staat wieder in den Besitz des Waldes von Soignies gelangen, der noch eine Aus— dehnüng von 5009 Hektaren hat. Erwaͤhnt worden ist schon, daß der König Wilhelm II. an Belgien cedirt: seinen Palast in Bruͤssel, den sogenannten Palast des Prinzen von Oranien, so wie den Pavillon und Park zu Terveuren, das Hotel auf der Place Royale und uberhaupt alle Grundstuͤcke, welche er in Belgien besitzt; fuͤr diese Cession werden 3 Millionen Fl. be⸗ zahlt. Außerdem soll noch eine Convention uͤber die Schifffahrt im Innern unterzeichnet worden seyn, der zufolge dis Belgischen Fahrzeuge keinen anderen noch hoͤheren Abgaben als die Hollaͤn⸗ dischen i. unterworfen werden duͤrfen, so daß die Laͤtticher Steinkohlen auf Belgischen Fahrzeugen die Maas hinabgebracht werden koͤnnen, ohne groͤßere Kosten, als wenn sie auf Hollaͤndi⸗ schen Fahrzeugen verladen waäͤren. Alle diese Dokumente sind von dem General Prisse, Belgischem Gesandten im Haag, und Herrn Dujardin, Mitglied der Utrechter Kommission, unterzeichnet (oder vielmehr vorlaͤufig nur paraphirt) worden.“

Dentsche Bundesstaaten.

München, 31. Okt. Ihre Koͤnigl. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Wilhelm von Preußen gehen morgen fruͤh nach Hohenschwangau, um den erlauchten Neuvermaͤhlten einen länge⸗ ren Besuch abzustatten.

Troß des tiefen Schnees, der hier, berelts seit mehreren Ta⸗ gen liegt, prangen schon viele Graͤber fuͤr die morgende Feier des Allerhelligen⸗Festes im Fruͤhlings schmuck.

Man erjaͤhlt sich viel von einem Pistolen⸗Duell zwischen einem Bayerischen und einem Franzoͤsischen Offizier, in welchem der Erstere toͤdtlich verwundet worden. Gestern Abends hörte man bestimmt versichern, er sey bereits gestorben.

Italien.

Nom, 24. Okt. (A. 3.) Die letzteingegangenen Russischen Depeschen stellen versöͤhnlichere Schritte in Aussicht, als nach den bekannten Präcedentien zu hoffen war. Graf Potemkin begiebt sich noch in dieser Woche zum Empfang der Großfärssin Maria und des Herzogs von Leuchtenberg nach Ancona, von wo er die hohen Herrschaften nach Florenz geleiten soll. Später besuchen dieselben Pisa und werden zum gi a hier erwartet.

wrane d, n, Oer smn ien.

Dagdrid, 23. Okt. General Alcala, zum General-Capitain auf. den Philippinischen Infeln ernannt, is nach Cadix Wr fn woselbst er sich an Bord der Fregatte „Esperanza einschiffen wird.

Es begleitet ihn General Crespo, d r dachten Kolonie. po, der zweite Kommandant der ge⸗

SG. Madrid, 23. Ott. Die Fra Vermählung. der Ks aigin Isabella und über den Zeitpunkt ihrer Volljährigkeit scheinen mir von solcher Bedeutun zu seyn, daß 63 1 n ,. 3 die hier vermöge der period

en nden Ansichten uͤber nnn r. ein diese beiden Punkte er Espectador, das Blatt, in welches der Königin und die Doceafisten ihre e,, * ich Ihnen bereits meldete, den Satz aufgestellt, die Koͤnigin dürfe sich vor zuruͤckgelegtem vierjehnten Lebensjahre nicht ohn Erkaub⸗ niß ihres Vormnandes vermählen. Nun fügt dieses Viatt hinzu, Ihre Majestät dürfe ohne die Erlaubniß des Herrn Arguäsles nich; einmal ein Paar Schuhe kaufen, und falls während der Minder⸗ jaͤhrigkeit der 6 hre , . beabsichtigt werden sollte, so würden sich die Tortes und die Reglerung mit dem Vormund, „und nicht mit der erlauchten Minderjaͤhrigen gere g, verstaͤndigen. „Würde“, sagt der Espectador, „falls man wahrend der Min⸗ derjaͤhrigkeit die Vermaͤhlung beabsichtigte, die Reglerung oder die

en äber die dereinstige

Der Inde pendant giebt folgende ber den mit Holland abgeschlossenen Traktat: „Der Traktat soll alle durch den Vertrag vom 19. April 1839 noch in suspenso gelassenen Fragen definitiv loͤsen. Er ist am 19. Owkto⸗ ollmaͤchtigten paraphirt egierungen sich noch eine letzte

Fußtritt gegeben hatte, eine Schadloshaltun

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Königin keine Räͤcksprache mit dem Vormunde nehmen? wuͤrde

die Regierung nicht auf verstaͤndige Weise die Gruͤnde der Poli⸗

tik auseinandersetzen, welche sie veranlasffen, die Vermählung

u unter handeln, um den Vormund zu äberreden, und seinen

eistand, seine Mitwirkung und seine Einwilligung nachzusuchen?

Soll die unschuldige Königin, wenn sie einst die Empfindungen

eines lebenden Herzens zu fühlen anfängt, dem Vormund, der

einen Familienvater vorstellt, nichts sagen?“

Gegen diese Behauptungen und Voraussetzungen erheben sich alle ͤbrigen unabhangigen Bitter, und das Ecd de i Eom er cls, welches die rr en der Familie des Infanten Don Francisco vertheidigt, frägt heute, ob denn die Königin in bestimmten Faͤl⸗ len sich nicht geradezu, ohne die vermittelnde Stimme des Bor— mundes, an die Cortes wenden köͤnne? „ob sie nicht die Präsiden⸗ ten der Kammern, die Vaͤter des Vaterlandes zu Huͤlfe und zur Vertheidigung rufen koͤnnte, um sich der diktatorischen Tyrannei des Vormundes zu entziehen, falls dieser sich dem Gegenstand ihrer liebevollen Neigung widerfetze?“ Und falls die Regierung die Vermaͤhlung unterhandeln sollte, „so ware es doch wohl“ meint das Eco, „dem hohen Range Ihrer Majestaͤt, und der außeror— dentlichen Wichtigkest des Gegenstandes angemessen, daß der Re— gent, begleitet von einer Commission der Cortes, sich zu der Köoͤ⸗ nigin verfüge, um mit Anstand und ohne den entferntesten Zwang Koaccion) ihren Plan anzuzeigen, und Ihrer Majestat Zeit zum Nachdenken uünd Antworten zu lassen. Wenn man den waßren Willen der erlauchten Waise nicht verfaͤlschen will, wenn man nicht darauf ausgeht, ihre Unerfahrenheit zu mißbrauchen, so sollte man nicht, anstatt alles klar und öffentlich darzuthun, die Mitwirkung zu bereits unterhandelten Ehebündnissen und zur Erlangung eines Jawortes unter dem Deckmantel der Finsterniß und vermöͤge der verfuͤhrerischen Zureden, denen eine unschuidige Seele und ein un⸗ befangenes Herz nicht widerstehen koͤnnen, nachfuchen.“

Aus Allem geht demnach hervor, daß man hier daruͤber einig ist, die Koͤnigin koͤnne sich bereits jetzt vermaͤhlen. Nur daruber, ob sie zur Schließung eines Ehebuͤndnisses nur der Zustimmung der

Cortes, oder auch der Einwilligung des Vormundes beduͤrfe, kann sich Letzterer mit den uͤbrigen Perfonen, die in dieser Angelegen⸗ . das Wort genommen haben, nicht verstaͤndigen. Uebrigens

etrachtet man hier ziemlich allgemein die Vormundschaft, wesch⸗ dem Herrn Arguclles uͤbertragen war, als beendigt, und die Maße regeln, die er seit dem 10ten d. als Vormund getroffen hat, als ungültig. Die Reglerung selbst erklaͤrt öffentlich, die Frage, ob die Vormundschaft eendigt, und ein Kurator zu ernennen waͤre, den näͤchsten Cortes zur Entscheidung zu uͤberlassen, damit die Königin in ihren Rechten nicht beeinträchtigt werde.

Dagegen hat der Regent nicht fuͤr gut befunden, die von so vielen Seiten her aufgestellte Vermuthung, als ob er beabsichtige, die Regentschaft auch nach Ablauf des von der Constitution fest⸗ geseßten Zeitpunktes fortzüufuͤhren, durch eine genügende Erklaͤrung zu widerlegen. Nachdem verschiedene Blaͤtter eine kathegorische und unumwundene Auskunft uber diesen Punkt, der nicht nur Spaniens, sondern auch anderer Machte Interesse erregen durfte, verlangt hatten, giebt endlich die Ib eria, das Organ der Aya⸗ cuchos und des jetzigen Ministerlums, folgende Antwort: „Nur die in den Cortes vertretene Nation hat das Recht, die Constitu⸗ tion von 1837 unter außerordentlichen Umstaͤnden oder wenn das Wohl des Landes es erfordert, umzuaäͤndern. Wir glauben bestimmt, daß der erlauchte Regent von eben dieser Meinung ist. Seine eigene Wuͤrde, seine Eidschwaͤre und sein Kriegsruhm

regel ist inzwischen auch auf die gleiche Fabrik zu Santander aus⸗ gedehnt worden) eine kräftige, in sehr energischen Ausdrücken ab- gefaßte Eingabe an den Regenten gemacht, worin das Unzweck⸗ maͤßige dieser Verfugung, die ohne Noth etroffen worden sey, be⸗ sonders aber das une Gema derselben im gegenwärtigen Augen⸗ blicke hervorgehoben wird, wo auf der einen 3m Diebes banden die öffentliche Sicherheit gelben auf der anderen Schmuggler die Ertraͤgnisse der Zölle beeinträchtigen und nebenbei noch Uebel⸗= gene aller Art durch Konspiriren und allerlei Umtriebe der eglerung immer neue Verlegenheiten zu bereiten suchen. Diese

wurden dadurch, daß nun an 600 Weiber, die bisher in der Ci⸗ garren⸗Fabrik einen sicheren, regelmäßigen Verdienst fanden, brodlos gemacht wurden, gewiß nicht vermindert, und wer der Regierun zu dem Schrltte gerathen, habe sicher nicht die rechte Kenntni von dem wahren Interesse des Landes und ihrer selbst besessen. Das Ayuntamiento erklart, es sey nicht gewohnt, zu schmeicheln, sondern nur die Sprache der Wahrheit zu reden, und wenn diese auch bitter sey, es werde mit Catalonischem Freimuthe, mit offener Stirn und reinem Bewußtseyn im Herzen immer die Pflicht er= fuͤllen, sie ungeschmuͤckt und gegen Jedermann auszusprechen, da ihm das Interesse seiner Mitbürger und des gesammten Volkes allem Anderen te . Die Gesammtzahl der Individuen, welche durch die aßregel brodlos geworden sind, wird auf mehr als zweitausend berechnet, und diese wurden nun un— fehlbar der Contrebande oder dem Raube sich zuwenden, wenn nicht schleunig Vorsorge dagegen getroffen werde. Das Ayunta⸗ miento bittet daher, daß die Wirkungen des Königlichen Dekrets, wodurch die Cigarren⸗Fabrik geschlossen erklart wurde, wieder auf⸗ gehoben werden möchten, bis eine genaue Untersuchung und Průuͤ⸗ fung der Sache die Mittel an die Hand gebe, zu beurtheilen, auf welche Weise am besten die Interessen des Landes und des Schaßhes gewahrt werden koͤnnten. Der Regent werde durch Gewaͤhrung dieser Bitte die Segnungen der zahlreichen Familien, deren so die Quelle ihrer Subsistenz wieder geöffnet werde, auf sich ziehen. Da die Wiedererbffnung der Fabrik ohne Lasten fuͤr den chatz geschehen kann, so waͤre wohl moglich, daß sie bewilligt wurde. Die Armee in Catalonien hat jaͤngst von der Regierung end— lich einiges Geld erhalten, wodurch sie wenigstens aus dem druͤk—⸗ kendsten Nothstande gerissen wurde. Es hatte den Soldaten zu— letzt selbst das Nothwendigste, das tagliche Brod, gefehlt. Be⸗ wundernswerth ist dabei aber die Ausdauer und Entsagung, mit welcher die Truppen, ihrer Fahne und der Regierung kreu, diese endlosen Entbehrungen und Strapazen ertragen, und wie man nur selten Murren oder Aeußerungen der Unzufriedenheit von ih⸗ nen vernimmt. In Aragonien und nach den Graͤnzen der Provinzen Va— lencia und Castellon de la Plana zu treibt der Banden⸗Chef Ser⸗ rador sich herum, in der nämlichen Gegend auch sein Spießgesell Groc, doch sind sie nicht zahlreich genug, um wirklich bedrohlich werden zu koͤnnen. Den , . der Ngtional⸗Millzen und der m haben sie sich aber bisher gluͤcklich zu entziehen gewußt. Die neuesten Blaͤtter von der Insel Cuba bringen ein am 22. August von dem dortigen General⸗Capitain Geronimo Valdes erlassenes Dekret gegen das Tragen verbotener und anderer Waf— fen, besonders durch Schwarze, Freie sowohl als Sklaven, welches trotz der dagegen bestehenden strengen Verhote seit einiger Zeit auf der Insel wieder in einem hohen Grade uͤberhand genommen hat. Dieser Umstand, zusammengehalten mit den saͤngst wiederholt ge⸗

werden ihn natuͤrlich veraniassen, den Glanz seines Regens und mit diesem den Thron elnes der Treue der Spanier anvertrauten Kindes aufrecht zu halten. .. . Es ist in der That schwer, die Fragen und Unternehmungen vorauszusehen. die in dem Schooße der Natlonal-⸗Vertretungen zum Behufe der Verschiebung des Zeitpunktes, in welchem Ihre Majestaͤt an die Spitze der Reglerung zu treten hat, gemacht wer den können; allein man muß das Beste hoffen, und stets auf die Vaterlandsliebe und Treue der Cortes bauen, falls sie uͤber die Frage berathschlagen, welche die periodische Presse gegenwartig zur Unzeit hervorruft. Lelder köͤn⸗ nen wir weder bejahen noch verneinen, daß man unternehmen werde, was die Presse so sehr fuͤrchtet; allein wir sind aͤberzeugt, daß das angekuͤndigte anstbßige Ereigniß nur dann stattsinden werde, wenn irgend eine Veranlassung vorausgeht.“ Diese Er⸗ klaͤrung hat denn freilich Jedermann in der Vermuthung bestaͤrkt, daß der Regent beabsichtige, die Frage über die Verlaͤngerung sei— ner Regentschaft bis uͤber den von der Constitution festgesetzten Zeitpunkt durch die Cortes loͤsen zu lassen, und dabei auf den Glanz seines Degens hinzuweisen.

Gerade jetzt ist in Granada ein Flugblatt unter dem Titel: „Aufruf des Vaterlandes an den Regenten des Reichs“ erschienen, worin in den heftigsten Ausdruͤcken die Einberufung außerordent⸗ licher Cortes, welche die Minderjaͤhrigkeit der Königin bis zum 25sten Jahre zu verlaͤngern hätten, verlangt wird. Dann heißt es unter Anderem: „Auf, Maͤnner des Fortschrittes! stellt eine Fahne auf und zeigt sie allen Völkern. Regt alle Völler damit auf; sie fuͤhre die Inschrift: National-Unabhaͤngigkeit, Menschen— wuͤrde. Espartero! stelle Dich an die Spitze eines so großartigen Werkes. Alles ist Dir guͤnstig. Der Despotismus ist zu Ende.... Die Tyrannen zerfallen in Asche vor der Entwickelung des Lichtes. Stuͤ tz Dich auf so maͤchtige Elemente. Du bist Sohn des Vol⸗ kes, sein Machwerk u. s. w.“ Dleses Flugblatt wurde unter den . Behörden ungestoͤrt in den Straßen ausgerufen und verkauft.

2 Paris, 31. Okt. Zu Barcelona ging am 23sten das Gerücht, die Regierung zu Madrid habe dem General Zurbano befohlen, dem Franzoͤssschen Kaufmann Lefebvre, dem er einen

. von 20,000 schwe⸗ ren Piastern auszuzahlen. Nachdem aber dle Journale der Re⸗ e unh, wenn sie auch zugestehen, daß Zurbano sich manchmal

xtravaganzen in seinem Verfahren erlaubt haben moge, doch im Ganzen ihm noch immer das Wort reden und den Grundsaß aufstellen, daß man stets im Gesichte behalten muͤsse, wie fuͤr außerordentliche Umstaͤnde auch außerordentliche Mittel nothwen⸗ dig seyen, so ist wohl noch an der Wahrheit der Verhaͤngung einer solchen nicht unbedeutenden Strafe gegen ihn, wodurch offen Angestanden wurde, daß er im Unrechte war, zu zwelfeln. Pie Verdad und der Constitucto nal von Barcelona bezweifeln die Angabe, weil sie der Regierung überhaupt die Kompetenz ab⸗ 66 eine solche Strafe äber einen ein aktives Kommando egleitenden General zu verhaͤngen, wozu nur das oberste Kriegs⸗ und Marine-Tribunal berechtigt wäre.“ Auch spricht dagegen die neue Befoͤrderung, welche fo eben Zurband erhalten Fat, und welche ein Bewels des Vertrauens ist, das die Regierung in ihn setzt. Seine Ernennung zum Genkral— nspektor der Douanen nn e r n,, er Catalonischen Provinzen ist unter l.

2 r 1

beten ad en dn ch erfolgt, wenn auch noch nicht offizie

Das Ayuntamiento von Barcelona hat nun wegen der Schließung der Cigarren⸗ Fabrik in dieser Stadt (dieselbe Maß⸗

meldeten Besorgnissen vor Erhebung der Schwarzen zur Gewln⸗ nung ihrer Fresheit, ist von nicht geringer Bedeutung. Der Ge⸗ neral⸗Capitain hat nun angeordnet, daß jede farbige Person, die sich des Vergehens des Tragens verbotener Waffen schuldig mache, mit einhundertfunfzig w, n und einem Jahr Galeeren bestraft werden solle. Gehoͤrt die bei einem Farbigen weggenommene Waffe nicht zur Kategorie der durch einen Erlaß vom 4. Ma i8i 1 aus⸗ druͤcklich verbotenen, so besteht die Strafe nur in funfzig Peitschen⸗ hieben. Ist der Schwarze ein Freier, so hat er nebstdem auch noch die Kosten des Prozesses, der ubrigens höchsi summarisch ist, zu tragen; ist er ein Sklave, so wird er nach vollzogener koͤrper⸗ licher uͤchtigung seinem Herrn y, , der die Kosten bezah—⸗ len muß. Die Verhaͤngung der Strafe kommt der politischen Autgritat zu, und zur ÜUeberfäͤhrung des Angeschuldigten genugt die Beibringung zweier gesetzlich guͤltigen Zeugen, die ein uͤber die Wegnahme von Waffen bei demselben ausgefertigtes Protokoll unterzeichnen, worauf unmittelbar die Zůchtigung zuerkannt wird. Diese soll bei wiederholter Straffaͤlligkeit noch verhaͤltnißmaͤßig erhöht werden, und um die Wiederholung zu konstatiren, soll jeder Straffall in ein vom Regierungs-Secretair eigens deshalb anzu⸗ legendes Register eingetragen und alle begleitenden Umstaͤnde so genau notirt werden, e uͤber die Identitat der Personen nicht leicht ein Zwelfel sich erheben kann.

Portugal.

X Paris, 31. Okt. Neulich wurde aus Lissabon gemeldet, Monsignore Capaccini, der Paͤpstliche Nuntius, habe von seinem Hofe neue Instructionen erhalten, wodurch die Grundlagen festge⸗ stellt wuͤrden, auf denen die Unterhandlungen desselben mit der Portugiesischen Regierung fortgesetzt werden follen, um endlich die kirchlichen Angelegenheiten Portugals auf eine definitive Weise ins Reine ju bringen. Die an diese Mittheilung geknuͤpften Hoffnun— gen scheinen aber ihrer Verwirklichung noch nicht so nahe zu seyn, als man glaubte. Denn der Na clonal von Lissabon sagt in einer seiner neuesten Nummern: „Wir koͤnnen mit Bestimmtheit versichern, daß die außergewoöhnlichen und uͤbertriebenen Anspruͤche des Roͤmischen Hofes und die durchaus befremdliche Weise, mit der man dort unsere unklugen Konzessionen erwiedert, endlich un⸗ ser Kabinet zwingen werden, unsere Verhaͤltnisse zu jener Kurie und zu ihren Repräsentanten zu Lissabon zu àaͤndern.“ Der Na—⸗ ciona] spricht darin die Meinung aus, daß die Reglerung es bei dem früheren Zustande haͤtte belassen sollen, bei dem sich das Land wohl befunden habe.

Die finanziellen Verhaͤltnisse Portugals bleiben immer gleich precair, die . der Gehalte an die Beamten aller Klassen und des Soldes an das Heer sind unausgesetzt in bedeutendem Ruͤckstande, und was die Bezahlung der Ian von der konver⸗ tirten Schuld betrifft, die nun mehrere Semester nach einander allerdings richtig geleistet wurde, so konnte dieseibe nur durch Ent⸗ lehnung neuer Summen bel verschiedenen Banquiers und Kapi⸗ tallsten, theils auch bei der Bank 96 Lissabon, bewerkstelligt wer⸗ den. Um einer Verbindlichkeit Genüge zu leisten, mußte man eine neue kontrahiren, und daß man dieses System des Deffnens einer Lücke, um die andere zu schließen, nicht auf die Dauer! wind forttreiben konnen, liegt klar am Tage. Es ist daher auch fůr die Staatsglaͤubiger durchaus keine hinreichende Garantie fuͤr die Zukunft vorhanden; daß aber der innere Zustand des Landes bei dem Daniederliegen aller Mndustrie und dem Mangel an hinrei⸗ en dem öffentlichen Unterrscht fär das Volk bald si bessern und der Regierung die Mittel zur Verbesserung der Finanzen an die Hand geben werde, ist schwerlich anzunehmen.

32.

w

36 .

Türkei.

en Gränze, 26. Okt. ch les. 3) eri * e e n n besprochene oe ,,. * ö , e,, , ,,, n, ö 94 243 Ele hen Hauptstadt doch noch einige An⸗

staͤnde gefunden habe.

Konstantin opel, 19. Okt. (8. A. 3.) Gestern Nacht

ändere der Donner der Kanonen aller Land- und

r, , der Flotte der Stadt die Geburt einer Prin⸗

zessin, welche den Namen Adlijẽ die Gerechte) erhielt. Die des⸗ halb stattfindenden Festlichkeiten werden drei Tage dauern,

Gleichzeitig mit der Anerkennung des ö 1

Serbien soll die Psorte die Absetzung des Fuͤrsten Ghika von der

Walachei beschlossen haben.

Mexiko. ne r Paris, 31. Okt. Man hat heute neuere Beri r den 33 *? der Verhaͤitnisse jwischen Mexiko und Yucatan 6 ten. Die direkten Berichte aus Campeche reichen aber, 4 2 zum 15. September und bestätigen die Einnahme des kleinen Ha— fens Laguna durch die Mexikanische Flotte, mit dem 6 daß der Feind seinen . nur einem Ueberfalle zu danken gehabt habe. Man hatte namlich in Yucatan immer sich der Meinung hingegeben, der erste Angriff werde auf Campeche 66 stattfinden, undð deshalb hatten sich dort fast saͤmmtliche Stre ö kraͤfte von Jucatan konzentrirt. Es scheint ubrigens, daß dle Sieger zu Laguna einen fuͤrchterlichen Feind trafen, auf den sie nicht gerechnet haben mochten, naͤmlich die unter dem Namen „Vomito“ (die Brechkrankheit) bekannte Epidemie, wodurch die Keihen der auf der Mexikanischen Flotte befindlichen Engllschen und Amerikanischen Matrosen buchstäblich dezimirt wurden. Gleich Fliegen sanken sie mit reißender Schnelligkeit dahin. Selbst die Mexikaner, die aus dem Innern des Landes gekommen waren, unterlagen in großer Zahl den Verheerungen dieser Geißel. Wahr⸗ scheinlich hat diese außerordentliche Sterblichkeit die Mexikanische Flotte ze ngen, sich zu entfernen, ohne die Verstaͤrkungen, die shr von Vera⸗Truz aus zukommen sollten, abzuwarten. Campeche sollte der zweite Punkt zum Angriffe seyn; dort hatte man aber sich besser zur Vertheidigung gerüstet; die Garni⸗ son war 2000 Mann stark, die Rhede durch einige gut mit Ge⸗ schuͤtz versehene Forts vertheidigt und außerdem durch eine Anzahl von Kanonier⸗Schaluppen, welche Geschuͤtze von schwerem Kaliber fuͤhrten. Am 15ten waren die Feinde noch nicht vor Campeche erschlenen, nur eines der Mexikanlschen Krlegs-Dampfschiffe hatte man vorbeifahren sehen. Hiernach zu schließen hätte man glauben sollen, es werde den Mexikanern, wenn sie wirklich zum Angriffe schritten, ein heißer Kampf gemacht werden. Allein nach Briefen aus Vera⸗-C(ruz vom 27. September erfolgte gerade das Gegen⸗ theil. Campeche soll sich dazu verstanden haben, allen Anforde⸗ rungen Santana's zu entsprechen und sich der Mexikanischen Herrschaft wieder zu unterwerfen.

Diese offenbar das Gepräge der Uebertreibung an sich tra⸗

a, Berichte fuͤgen auch bei, die Differenzen . den Ka⸗

inetten von Mexiko und Washington seyen zu beiderseitiger Zu⸗ friedenheit ausgeglichen, und der General Almonte, der vertraute Freund Santana's, sey zur Besiegelung dieser Wieder⸗Aussoͤhnung, als Bevollmaͤchtigter nach den Vereinigten Staaten abgeordnet worden.

Ferner soll das in England erbaute Dampfschiff „Guada⸗ loupe“ sich angeschickt haben, die Rhede von Vera⸗Cruz zu verlassen, um die Rhede von Galveston zu rekognosziren und als Vorlaͤufer einer zu einem Einfalle in Texas vom Suͤden her bestimmten Ex⸗ peditlon zu dienen. Die se Invasion sollte zur See bewerkstelligt werden, während General Woll noͤrdlich zu Lande in dasselbe ein⸗ draͤnge. Die See⸗-Expedition wurde aus zwei Dampfschiffen, zwei Briggs, zwei Kriegs⸗Goeletten und Transportschiffen fuͤr die Trup— pen bestehen, deren Stärke auf 6000 Mann angegeben wird.

Man ist seit lange gewohnt, und mit Recht, Mexiko als das gelobte Land aller Großsprechereien und Prahlereien zu betrachten, und deshalb sagte ich oben, daß die vorgedachten Angaben wohl uͤbertrieben seyen. In diesem Lande herrscht moralische Anarchie, Zerruͤttung der Finanzen und, als natuͤrliche Folge davon, eine Ohnmacht, die sich bei jeder Gelegenheit zu erkennen giebt. Den Nachrichten, die aus einer solchen Quelle ausgehen, kann man daher nur sehr bedingten Glauben schenken. Wenn es ubrigens Santana wirklich gelungen seyn sollte, auf der einen Seite mit Campeche Frieden zu schließen, auf der anderen mit Washing⸗ ton sich wieder auf einen guten Fuß zu setzen, so waͤre es nicht unmoglich, daß er an eine ernstliche Unternehmung gegen Texas denken koͤnnte, das dadurch immerhin ins Gedränge kommen wuͤrde. Santana haͤtte dadurch einen neuen Beweis seiner Ge⸗ schicklichkeit und Gewandtheit gegeben, besonders durch sein Be— nehmen gegenuͤber den Vereinigten Staaten. Die kurzlich von ihm kundgegebene große Gereiztheit gegen die Amerikaner, weil sich dieselben in seine Streithaͤndel mit Texas mischten, wurde dann . mehr als affektirt, denn als thatsaͤchlich und als eine dem Kabinet von Washington gelegte Falle anzusehen seyn, um es zur Uebernahme von Verbindlichkelten zu verleiten, die Santana voll⸗ kommene Freiheit fuͤr die von ihm kombinirten Bewegungen ließen. Jedenfalls sind die feierlichen Zusagen und Betheuerungen des Herrn Webster uͤber die Neutralität der Vereinigten Staaten noch in allzu frischem Andenken, als daß dieselben auch nur daran denken koͤnnten, trokdem die Texianer ernsilich zu unterstuͤtzen, wenn sie bedroht seyn sollten. Ist die Lage, in welche die Union sich so versetzt sieht, wirklich das Werk der Geschicklichkeit Santana's, so muß man ihm feine Combination und meisterhafte Berechnung

ewiß zugestehen. Wenn er sich dann eben so energisch und that— king in der Ausführung zeigt, wie er dies wirklich bei Weg— nahme von San Antonio de Bexar gethan, so koͤnnte man wohl sagen, daß Mexiko in ihm endlich den Mann gefunden habe, dessen es zu seiner Wiedererhebung bedarf.

China.

Tschusan, 30. Juni. (Aus dem Schreiben eines Britischen Wundarztes.) Das Volk auf dleser Insel, so wie in den anderen Theilen von China, welche ich gefehen habe, ist ein schoͤner, wohl⸗ gestalteter Menschenschlag und in vielen Punkten fehr civilisirt; die geringeren Kiassen sind muskulds, gesund und, allem Anscheine nach, mit ihrer Reglerung zufrieden, welche letztere keinesweges so

thrannisch zu Werke geht, wie man allgemein in Europa glaubt.

In der Agrikultur und in ihrer heimischen Fabrleation sind sie weit fortgeschritten und besitzen bedeutendes Talent fuͤr die meisten mechanischen Wissenschaften; von der Kriegskunst aber, wie sie unter den Europäern betrieben wird, wissen sie nichts und gera— then, in stummes Entsetzen über die mächtigen Todeswerkzeuge, welche wir gegen sie zur Anwendung bringen.

waͤhrend dleser

2215

den verschledenen kaum wiedererkennen in den welchen sie geschildert werden.

Wort huckanlermaͤßig; noch

das darin besteht, daß sie sich aller Unterhandlungen ihre Vertheidigungswerke verläßt, sobald wir sie angr werden taglich Verstaͤrkungen von

marschiren.

lingen wird; nach Maßgabe

und strich sehr flach ünd ungesund ist

sehr bedeutend seyn wird. Selbst a

der

zum Verkaufe, und Früchten zu mäßigem Preise versehen.

die Wunden.

Bein durch Amputation verloren hat.

Ufer focht.

Expedition stattgehabt, und diejenlgen, welche an . Theil genommen haben, wůaͤrden diefelben

in eren fee ndr. Depeschen, in 3 i n. ,,, welches man dem jetzigen System der Operationen beilegen kann, ist das eig len, nie sind Brlten in einen ungleicheren, für den Ruhm ihres Paterlandes weniger ehrenwerthen Kampf verwickelt gewesen. Die Aussicht auf Frieden ist jeht geringer, als an dem Tage, an welchem wir Hongkong verließen. Die Thinesi⸗ sche Regierung scheint ein neues System angenommen zu haben,

Europaͤischen Truppen erwar⸗ tet, und man wird nach Ankunft derselben einen Angriff auf Hong-tschau-⸗Fuh und Nanking unternehmen; darauf nordwärts vorräcken, an der Mündung des Peiho landen und auf 8 Ich fuͤrchte, daß dieses Unternehmen ganz miß—

. 7 . Land

ĩ j besitzen daß naͤmli er Land⸗ wir von jenen Gegenden besit . h 9 3 enschenverlust dur rank heit

daruͤber obwalten, daß der M 65 e pn, n so bleibt dem Kaiser noch immer die Tartgrei als Zufluchts ort übrig, und ihm dorthin zu folgen, ist unmoglich; dadurch wird weck der Einnahme jener Stadt, die wir nicht behaupten konnen, vereitelt und unsere Truppenmacht geschwaͤcht und ent—

thigt. 66 ̃ ö. gj. Leute hier bringen ung bereitwilllg Ochsen und Schweine und unser Markt ist . ö. 8 e 233 rten von Fischen und allen Arten von Gemuͤsen verschiedenen So Fisch 2. . ö Schnepfen sind in Menge vorhanden. ina ist in der That 9 . . Erzeugniß, sowohl in dem animalischen als dem vegetabilischen Reiche. Nach der Einnahme von Tschusan brachte ich alle Berwundeten zusammen und in ein neben meinem Quar- tier gelegenes Haus, amputirte die verletzten Glieder und verband Viele sind wieder hergestellt und nach Hause ge— schickt worden; jetzt sind nur noch zwei hier, von denen Jeder ein Der eine von ihnen ist ein schoͤner Tartar, ungefaͤhr sechs Fuß zwei Zoll groß; sein Bein wurde ihm zerschmettert, während er tapfer in der Batterie am Zuerst meinte er, ich wolle ihn torquiren, jetzt aber ist er der dankbarste und zufriedenste Mensch im ganzen Orte.

enthaͤlt und eifen. Hler

welche

Inland. Berlin, 65. Nov. Se. Majestaͤt der Koͤnig

des Koͤnigs der Belgier Majestat ihnen verliehenen rem das Großkreuz, Letzterem das Offizierkreuz Ordens anzunehmen und zu tragen.

Ordre begleitet:

91

Berlin, den 18. Oktober. 1842.

An den Staats- und Finanz-Minister von Bodel

als nach dem 243:-Guldenfuß ausgeworfen.

Baumwolle und Baumwollen-Waar Baumwolle frei.

Eisen und Stahl. a. Roheisen aller Art,

Eisenbahn-Schienen, auch Roh- und Cementstahl ꝛc. Rohstahl seewärts von der Russischen Graͤnze bis Muͤndung einschließlich eingehend, wird nur die a

schwarzes Eisenblech und Platten, Anker und Anker

2) grobe, die aus geschmiedetem Eisen oder Eisengu 6 Rthit ; 3) feine, 19 Rthlr. L

Garn 5 Sgr. c. Zwirn 2 Rthlr. 20 Sgr. Ausnahmen) 2 Rthlr.

h. Zwirnspitzen 55 Rthlr. Zucker. pen- und weißer gestoßener Zucker 19 Rthlr.; 2)

(Die Abgabensatze von Zucker gelten nur bis zum 1844

machte Seide oder Floretseide; a. ungezwirnt, 8

110 Rthlr.; c. halbseidene ꝛ1c., 55 Rthlr.

d) Fußteppiche 1c, 20 Rthlr.

Ferner enthaͤlt die Gesetz⸗ Sammlung folge Kabinets⸗Ordre, die fuͤr einige Waaren⸗Artikel ei

Nichts, was einem ordentlichen Gefechte aäͤhnlich sieht, hat

hung der Eingangs⸗Zollsaͤtze betreffend:

nadi eruht, Allerhoͤchstihrem General Adjutanten. General⸗ . Neum ann, und Allerhöchstihrem Fluͤgel⸗-Adjutanten, Major von Willisen, die Genehmigung zu ertheilen, die von

Berlin, 5. Nov. Der in dem heute ausgegebenen Vlatte der Geseß⸗Samm;ung enthaltene Zoll-Tarif, fuͤr die Jahre 1843, 1844 und 1845 ist von nachstehender Allerhöͤchster Kabinets⸗

„In der Anlage erhalten Sie den mit den Staaten des Zoll⸗ Vereins vereinbarten, mit Ihrem Berichte vom 9ten d. M. ein⸗ gereichten Zoll-Tarif fuͤr die Jahre 1843, 1844 und 1845 von Mir vollzogen zuruͤck, um solchen nebst Meiner gegenwartigen Ordre durch die Gesetz⸗ Sammlung bekannt machen und vom vom 1. Januar k. J. ab zur Ausfuhrung bringen zu lassen.

Friedrich Wilhelm.

Die Abgabensaͤtze des Tarifes selbst sind sowohl nach dem 14.Thalerfuß (mit der Eintheilung des Thalers in 30stel und 24steh Wir entnehmen dem

Tarif folgende Positionen des Eingangs⸗Zolls nach Zoll⸗entnern:

b. Baumwollen⸗Garn, ungemischt oder ge⸗ mischt mit Wolle oder Leinen: 1) ungebleichtes ein- und zwei— draͤthiges und Watten, 2 Rthlr.; zu Zetteln angelegtes, geschlichtet oder ungeschlichtet, 3 Rthlr.; 2) ungebleichtes dreis und mehrdraͤh⸗ tiges, ingleichen alles gezwirnte, gebleichte oder gefaͤrbte Garn, 8 Rthlr. Baumwollene Zeuge und Strumpf⸗Waaren ꝛc., 50 Rthlr.

frei. b. Geschmledetes Eisen in Staͤben, desgleichen Luppen-Eisen,

gangs⸗Abgabe erhoben). c. Alles geschmiedete Eisen, welches zu fei⸗ nen Sorten verarbeitet, desgleichen Eisen, welches zu groben Be— standtheilen von Maschinen und Wagen roh vorgeschmiedet ist, auch

d. Weißblech, gefirnißtes Eisenblech und Eisendrath 4 Rthlr. e. Eisenwaaren: 1) ganz grobe Gußwaaren in Oefen ꝛc. 1 Rthir.;

einengarn, Leinwand u. Leinenwaaren. h. Gebleichtes oder gefaͤrbtes Garn 1 Rthlr. d. Graue Pack⸗einwand und Segeltuch e. Rohe Leinwand (mit einigen speziell angegebenen f. Gebleichte, gefaͤrbte, gedruckte 1c. Lein⸗ wand 11 Rthlr. g. Baͤnder, Battist, gewebte Kanten 2c. 22 Rthlr.

1) Brod⸗ und Hut⸗, Kandis⸗, Bruch- oder Lum⸗ Farin 8 Rthlr.; 3 Rohzucker fuͤr inn Siedereien 5. Rthlr.

Seide und Seidenwaaren. a. Gefaͤrbte, auch weißge⸗

zwirnt, 11 Rthlr.; b. Seidene Zeug⸗ und Strumpf-Waaren,

Wolle und Wollen-Waaren. a. Schaafwolle, frei; b. weißes drei- oder mehrfach gezwirntes wollenes und Kameel— garn ꝛ., 8 Rthlr.; c. Wollen⸗Waaren: 1) wollene Zeug⸗ und Strumpf ⸗Waaren 14, 30 Rthlr.; 2) ungewalkte wollene, so wie aus Wolle und Baumwolle gemischte ꝛc. Waaren, 60 Rthlr. ;

haben Aller⸗

Orden, Erste⸗ des Leopold⸗

„Auf Ihren Bericht vom 9ten d. M. und in Gemaͤßheit des

von den Regierungen des Zoll-Vereins genommenen Beschlusses bestimme Ich, daß fuͤr die nachstehend genannten Waaren⸗ Artikel folgende Eingangs⸗Zollsaͤtze, naͤmlich

I) fuͤr Waaren aus Gold oder Silber, feinen Metallgemischen, Metallbronce (echt vergoldet), echten Perlen, Korallen oder Steinen gefertigt, oder mit Gold oder Silber belegt; ferner Waaren aus vorgenannten Stoffen in Verbindung mit Ala⸗ baster, Bernstein, Elfenbein, Perlmutter, Schildpatt und un⸗ echten Stelnen; feine Parfuͤmerieen, wie solche in kleinen Glaͤsern, Kruken ic. im Galanteriehandel und als Galante⸗ rie⸗Waaren gefuͤhrt werden; Stutzuhren mit Ausnahme de⸗ rer in hoͤlzernen Gehäusen; Kronleuchter mit Bronce, Gold⸗ oder Silberblatt; Fächer, kuͤnstliche Blumen und zugerichtete Schmucksedern (Position 20 des Zolltarifs) pro Centner Rthir. (i753 Fi);

Y fur lederne Handschuhe (Posit. 214. des Tarifs) pro Cent⸗ ner 44 Rthlr. ( 7 Fl.);

3) fuͤr Franzbranntwein (Posit. 25b. des Tarifs) pro Centner 15 Rthlr. (28 Fl.) und

4 fuͤr Papiertapeten (Posit. 27 c. des Tarifs) pro Centner 260 Rihir. G5 Ji).

vom 1. Januar 1843 ab einstweilen und bis auf weitere Bestim⸗

mung an die Steile der in dem heute von Mir vollzogenen Zoll⸗

Tarife fuͤr die Jahre 1843, 1844 und 1845 vorgeschriebenen Zoll⸗

saͤtze treten sollen. Sie haben diesen Meinen Befehl gleichzei⸗

tig mit dem ebengedachten Zoll-Tarife durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kunde i bringen. Berlin, den 18. Oktober 1842. ; ĩ Friedrich Wilhelm.

An den Staats- und Finanz-Minister von Bodelschwingh.“

Halle, 3. Nov. (Co ur.) Gestern Mittag verschied nach mehr⸗ woͤchentlichem Krankeniager der außerordentliche Regierungs⸗Bevoll⸗ maͤchtigte an hiesiger Unmiversitaͤt, Geheime Ober⸗-RKegierungs⸗Rath Dr. Delbruͤck, im 665sten Lebensjahre. Der Verewigte war am 2. September 1777 zu Magdeburg geboren, hatte in Halle die Rechte studirt und ebenfalls hier seine amtliche Laufbahn als Aus⸗ kultator bei den damaligen Universitaͤtsgerichten begonnen. Spa⸗ ter war er in mannigfachen Berufskreisen, zuletzt als Mitglied der Koͤnigl. Regierung zu Magdeburg und bei dem Ober⸗Praͤsi⸗ dium der Provlnz thuaͤtig gewesen, von wo er im Jahre 1831 als außerordentlicher Reglerungs⸗Bevollmaͤchtigter hierher berufen ward. Die hohe Achtung, deren der Name Delbruͤck schon an anderen Orten sich erfreute, wußte er demselben auch hier zu gewinnen, und eine gerechte Theilnahme folgt dem Entschlafenen zu seiner Ruhestaͤtte.

Stettin, 1. Nov. Auf den im Laufe dieses Jahres in der hiesigen Provinz abgehaltenen 15 Remonte⸗Maͤrkten sind 1020 Pferde zum Verkauf gestellt und davon 315 zu dem Ge⸗ sammtpreise von 32,003 Rthir. angekauft worden. Der, mittlere Preis in der ganzen Provinz stellte sich auf circa 101 Rthlr., und der hoͤchste von 175 Rthlr. fuͤr ein Pferd wurde auf dem Markte zu Anklam bezahlt. Eine Vergleichung mit den Resul— taten der im Jahre 1841 abgehaltenen Remonte-Maͤrkte ergiebt, daß die Durchschnitts-⸗Preise in den Regierungs⸗-Departements Stettin um 11 Rthlr. hoͤher, Köslin um 4 Rthlr. geringer und in Stralsund den vorjährigen gleich waren, daß die Zahl der zum Verkauf gestellten Pferde um 31 gegen die vorjaͤhrige zuruͤckge⸗ blieben ist, und daß der hoͤchste Preis denjenigen des Vorjahres

schwingh.“

en. a. Rohe

Brucheisen ꝛc.

1 Rthlr. (von zur Weichsel⸗ llgemeine Ein⸗

ketten 3 Rthlr.

ß ꝛc. gefertigt, a. Rohes

Rohzucker und 1. September

Rthlr.; b. ge⸗

nde Allerhoͤchste ntretende Erhoͤ⸗

um 35 Rthlr. überstiegß. Von den im hiesigen Departement an⸗ gekauften Pferden gehörten 29 sechs weniger als im Jahre 1841 dem Auslande an und wurden zusammen mit 1310 Rthlr. bezahlt. Dieser Umstand, verbunden damit, daß im Ganzen zwar nicht mehr Pferde als im Jahre 1841, nämlich 315, gekauft, diese aber mit 2091 Rthlr., also pro Pferd circa mit 645 Rthlr. hoͤher bezahlt wurden, als die gleiche Anzahl im letztgenannten Jahre, duͤrfte fur die fortschreitende Verbesserung der Pferdezucht in der Provinz Pommern ein guͤnstiges Zeugniß ablegen, zumal wenn dabei auch noch die Minderzahl der diesmal zum Verkaufe ge⸗ stellten Pferde, also die geringere Auswahl, in Betracht gezogen wird.

Zur Charakteristik der religiös⸗kirchlichen Zustände der Schweiz.

A Aus der Schweiz, 29. Okt. In einem fruheren Briefe habe ich Ihnen bereits angedeutet, wie in der Schweiz der 1839 begon⸗ nene Kampf seit dem uͤblen Ausgange der letztjaͤhrigen Stuͤrme so gut wie beendigt zu seyn scheine, die neuen Zustaͤnde keine ernst— iche Anfechtung mehr erfahren und auf ihrer Basis eine gewisse Mäßigung. mit jeder neuen Erfahrung immer selbsibewußter, der politische Charakter der Schweizerischen Regierungen werde. Die eigentlichen politischen Streitfragen gehen allmaͤlig aus, und in der That, wenn man uͤberblickt, was seit geraumer Zeit Regierungen und Publikum vorzuͤglich beschaͤftigt, so sind es Arbeiten zur Foͤrde⸗ rung der Staats⸗ und Volkswirthschaft, Straßenbauten, Postfrefor⸗ men, Ermunterungen und Entwürfe fuͤr Handel und Landwirthschaft, daneben ein reiches und emsiges Leben auf dem Felde der Volks⸗Erzie⸗ hung, wo man in der Regel das fuͤr die Zukunft anzubahnen meint, worauf man in Staat und Kirche fuͤr die Gegenwart verzichten muß; endlich sind es Kämpfe mehr kirchlicher als politischer Art. Die neueste Tagesgeschichte liefert mir gerade einige Gruppen auf diesem letzten Felde; eine Uebersicht uͤber die beiden ersteren ver⸗ spreche ich Ihnen fuͤr kuͤnftige Briefe.

Waͤhrend, wie gesagt, die politischen Haupt-Fragen, welche die jetzt handelnden Generationen in der Schweiz am mei⸗ sten in Anspruch genommen haben, als beinahe abgethan gel⸗ ten können, sind alle kirchlichen Fragen in denfelben erst angeregt; der Kampf ist noch lange nicht durchgemacht und noch Niemand besitzt eine Vorstellung von dem Gleichgewichte, wozu derselbe fuͤhren soll. Innerlich und Äußerlich zu— gleich machen gegenwärtig Taufende die kirchlichen Kampfe mit, und da sie innerlich noch lange nicht mit sich im Reinen sind, so lassen sie sich meist durch den Zusammenhang, worin kirchliche Fragen sich noch mit politischen darbieten, bestimmen, auf welcher Seite sie äußerlich kaͤmpfen sollen. Am augenfaͤlligsten ist ein fol—⸗ cher Zusammenhang dermalen auf dem katholischen Felde vorhan— den, alles bezieht sich entweder auf den Klosterstreit oder auf die Plane der Jesuiten. In dieser letzten Angelegenheit hat wenig Neues sich zugetragen, die Verwaltungs⸗Behoͤrden von Luzern zie⸗ hen auftragsgemäß Erkundigungen uͤber den Orden ein. Unaufgefor⸗ dert hat ihnen auch die Schweizerische Presse Beitrage geliefert, wo⸗ von am meisten Beachtung die Thatsache verdient, daß die Vor⸗ steher des berühmten Jesuiten⸗-Pensionates in Freiburg seit vielen

Jahren das Seminar, an welchem die Weltpriester dieses Kantons ihre