1842 / 314 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

oder nach Umstaäͤnden als herrenlo kus zugesprochen und ausgehaͤndig Stettin, den 28. Mai Königliches Land⸗ und Stadtgericht.

Bekanntmachung und Ediktal⸗Citation. olgende vom Magistrat der Stadt Luaͤbben aus⸗

gestellte Schuldverschreibungen:

a) uber 150 Thlr. Courant, ex obligatione Luͤbben, den 25. April 1830, zu 4 Prozent zinsbar, auf den Hüfner Christian Schulze zu Masf.

verschreibun

Sdiktal⸗Citation. Gegen den zuletzt hierselbst ansaͤssig gewesenen Fell⸗ haͤndler Johann Gottlieb Ludwig, welcher sich be⸗ reits vor laͤnger als 2 Jahren von hier entfernt hat, ist ven seiner zuruͤckgebliebenen Ehefrau Johanna irkenbach die Ehescheidungs⸗ angestellt worden. er Fellhaͤndler Johann Gottlieb Ludwig wird da— her aufgefordert, sich im Termin den 18 Januar 1843, Vormittags 11 uhr, an hiesiger Gerichtsstelle zur Einlassung und Ant⸗ wort auf die Klage einzufinden, widrigenfalls gegen ichen Verlassung in contuma- ciam alz richtig angenommen und die bestehende Ehe getrennt, er auch fuͤr den allein schuldigen Theil erachtet werden soll. Perleberg, den 16. September 1842. Das Koͤnigl. Stadtgericht daselbst.

Christiane geborenen

gen bbelich r Verlassun

ihn die Absicht der bös

Berlin-Stettiner Eisenbahn. Tägliche Dampfwagen-Fahrten zwischen Berlin und Neustadt-Eberswalde.

53 Uhr Morgens und

55 Uhr Abends.

Uhr Morgens und

77 Uhr Abends.

Abfahrt von Neustadt . .

Abfahrt von Berlin

Außer diesen taglichen Perfonen Mittwoch, Sonnabend 3te Fahrt stattfünden, und zwar;

Abfahrt von Berlin 127 ühr Mittags,

Ab fghrt von Neu stadt 5 uhr 40 Min. Abends Das Direktorium der Berlin⸗ Stettiner Eisenbahn⸗

Gesellschaft.

n wird jeden onntag eine

6 ; In saub

n n ,,, Magdeburg und Leipzig bel Friedrich Fleischer. amburg.

Vom 1. November an. Jeden Sonntag, Dienstag und Donnerstag geht ein Dampfschiff mit as fag ie ren und Gütern von hier ab. Außerdem werden wöchentlich zwei Schlepy⸗Trans⸗ porte von hier nach Hamburg e kunft und Fahrbillets ertheilen Herrmann C Meyer, Werderschen Markt Nr. 4. 23. Oktober 1842.

Direction. Holtz apfel.

pedirt. Nähere Aus⸗ n Berlin die Herren

2 . Die

Bekanntmachung. Amt Schöningen.

Franz von Peine, Reifenbinder oder Schuhmacher zu London, des Franz Ulrich von Peine daselbst am 17. Januar 766 getaufter Sohn und Lehnmann des Durchlauchtigsten Hauses Braunschweig, ist durch das Erkenntniß des Herzoglich Braunschweig⸗Luͤne⸗ burgischen Kreisgerichts Helmstedt vom 3. Februar 1846, in Folge der Ediktal⸗Ladung vom 19. Dezbr. 1838s, fuͤr todt erklaͤrt, und zugleich sind dessen in und um Jerrheim belegene Lehngüter dem Durchlauch⸗ tigsten Hause Braünschweig für heimgefallen kannt und Alle, welche sonst noch aus einem rechtlichen Grunde Ausprüche an dieselben haben sollten, praͤkludirt.

Da nun auch bislang die Einkünfte der in und genen Lehngüter des genannten einem von dem Hofe

57 in Jerxheim 20 Himten 290 Himten Ha⸗ l. uncingefor⸗ Peine oder des⸗ a elben nicht anderweit r Letzteren hier durchaus

um Jerrheim bele Franz von Peine, des Buͤrgermeiers Müller No. erfolgenden Kornzinse von jahrlich

en, 20 Himten GGerste und 10 oder er aus den Jahren 1827 his 1 dert gelassen, auch Seitens des ꝛc. v. sen etwaniger Erben über die verfuͤgt und in Betreff der bekannt ist,

hat der Landsiskal S trag des Herzoglich Finanz ⸗Coll jene Zins⸗Ruͤ

bestehend in

so

chulz u Wolfenbüttel aus Auf⸗ schweig⸗ Lunehurgischen

schweig fuͤr den nde als erbloses Gut in An genommen und die Erlassung der Ediktal ? etwaniger Nachlaß Praͤten denten beantragt, w für den zc. von Peine bisher besselt sene Abwesenheits⸗Kurator, Advokat stedt, nichts zu erinnern

werden deshalb bierdurch alle diejenigen, welche aus einem allodialerbrechtlichen Grunde, oder als Glaͤu⸗ oder sonstigem Grunde irgend einer Art AÄn⸗ n Kornzins⸗Ruͤctstaͤnde Strafe des Ausschlus⸗

sprüche an die oben b u haben glauben sollten, be s vorgeladen, solche binnen Jahresfrist und spaͤte⸗ stens in dem nr

Jult 1843,

10 uhr, vor dem unterzeichneten Amte Termine anzumelden.

mndchsiige Praͤrlusiv⸗Bescheid wird nur in

Gerichtsbrette angeschlagen werden. Schöningen, den 14. Juni 1842. Herzoglich Braunschweig⸗Luneburgisches Amt. (L. S.) W. Thomas.

2242

es Gut dem Fils. die Braunschwelgischen Infegen elngera ct und am

wie⸗Castle und werden wird.

teresse aller Ge nach der erst em Maße kun Auflage, we ben fuͤr die eingegangenen

bildeten darauf hinzulenken. Gi

Literarische Anzeigen.

Mythologische

ndchen.

eine mythologische Rekognoszirung in allen Welithei⸗

unter den lieblichsten Phantasieen des alten Hellas.

Die dritte und vierte legen Proben von der Art und Weise ab, wie Gegenstände der Natur im Refler der Symbolik, Mythologie und Poesie kuffufasfen sind. Zu wissen, wie derselbe Fegenstand oder die⸗ selbe Idee sich in den verschiedensten Vorstellungswei⸗ sen der Völker von den aͤltesten Zeiten an abgespie⸗ gelt habe, ist ein Beduͤrfniß, das sich den Forschern in mehr als einer Wissenschaft aufdraͤngt, zunqchst aber von denen empfunden wird, die sich mit aͤsthe⸗ tischen Ideen beschaͤftigen und im weiten Gebiete der Phantasie zu orientiren haben. Die unbefangene, wenn wir 3 sagen durfen, naturgeschichtliche Be⸗ handlung der Mythologie, die mbglichst vollstaͤndĩge Sammlung und Vergleichung aller Symbole, My⸗ then und Dichtungen, die 9 auf denselben Gegen⸗ stand beziehen, ist ohne Zweifel die zweckmaͤßigsie und guͤnstigste fuͤr das aͤsthetische Bedürfniß, und wir hoffen daher, daß diese allen Freunden der Poesie und Kunst gewidmeten Forschungen und Sammlun⸗ gen den strengen Forderungen der Gruͤndlschkeit und Vollstaͤndigkest nachkommen und allgemein Anklang finden werden. ; Stuttgart und Tuͤbingen, Oktober 1842.

J. G. Cotta scher Verlag.

Musen⸗Almanach für 1843.

So eben erschien und ist durch alle Buchhandlun⸗

gen zu beziehen, in Berlin durch Aler. Duncker,

Königl. Hofbuchhaͤndler, Franz. Str. 31:

Musen⸗Alman ach.

18 483.

Mit Beitragen von 160 Deutschen

Dichtern

chend waren, verdoppelt werben mute

auf dem Titel durch „Zweiter Abdruck

In unterjeichnetem sind so eben erschlenen und an alle Buchhandlungen versandt worden, in Berlin b) über 400 Thlr. Courant, ex obligatione Luüͤbben, (Stechbahn 3), Posen und Bromberg an E. S. den 1. Jun 1817, zu 5 Prozent zinsbar, auf Mittler: Christian Schulze zu Massen, welche angeblich bei dein im vorigen Jahre zu Massen Forschungen und ammlungen stattgehabten Brande verbrannt sind, werden hier⸗ von mit, theils behufs Mortifizirung, theils Ausstellung Wolfgang Menzel. . 2 fe , ,. . aug . Erstes 73 e und jede, welche als Eigenthüͤmer, Eessiona⸗ 6 ; : is 2 Fl. 4 Kr. rien, Pfand⸗ und sonstige Inhaber an diesen Schuld⸗ 8. Veliny ,, 1 r. ober 3 , . . . i,, Inhait: ierdurch aufgefordert, ese Me te, unter Beibrin⸗ I. ie S e enschen. eraleichende gung der qu. Dokumente, in 8 Monaten, spaͤtestens ucbers j ,. . , , ,

in termino

den 18. Febr. 1843, Vormittags 10 uhr,

Stoff entn welche diesmal die Frau Darstellung gebracht edle Frauen in die

nuß, eine volle gei

ficht Mythen und Dich⸗ tungen. II. Eros. III. Monographie der Bie⸗

nen. = IV. Die Mythen des Regenbogens. Nachtraͤge. vor dem Deputirten, Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗As⸗ Bg Ae. ,. n f, 9 einem 9 2

sessor von Lessing, anzubringen, widrigen falls sie mit ĩ ĩ. dien Kuvert nend r, Le, shl lers chanoramia, sescht orten, die daz büässische A!

schweigen auferlegt und die Schuldverschreibungen fuͤr mortisizirt erklaͤrt werden werden. Lübben, 31. Oktober 1842. Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.

Im Verlage von Scheible, Rieger u. Satt⸗ ler in Stuttgart ist erschienen und kann durch alle Buchhandlungen bezogen werden, in Berlin durch Julius Springer, Breitestraße Nr. 20, Ede der Scharrnstraße:

Die Leidenschaften

von Karl Julius Weber. 2 Thlr. 7! Sgr.

terthum nur wenig beruͤhren, aber desto tiefer in die Ideenwelt des Orlents und des christlichen Mittei⸗ alters eingreifen und die dem Herrn Verfasser zugleich

len verstatteten. Die zweite verweilt vorzugsweise

H. Schroeder in Berlin, Linden 23, erschien so eben:

Herzensergießungen eines alten praktischen Beamten über Fragen und Anforderungen der Zeit. Mitgliedern chen Ausschüsse in Berlin freund—⸗ lichst gewidmet. Preis brosch. Iz Sgr.

D der staͤnd is

Bei G. Fin cke, Kurstr. 50, erschienen so eben: Forschungen aüf dem Gebiete des Alter⸗ thums von hr. Adolph Schmidt, Priat⸗ Dozent der Geschichte an der Universitaͤt zu Ber— Unter dem besonderen Titel: schen Papyrus- Urkunden der Königl. zu Berlin. Mit 2 Faesim. u. 1 Plan.

Geschichte der Preußischen Münzen und Siegel bis zum Ende der Herrschaft des Deut. schen Ordens von F. A. Voß berg. 2 Lief. 4. mit 20 Kupfertafeln und viel. ein gedruckten Aöbil⸗ dungen. 8 Thlr.

Erster Theil. die Griechi Bibliothek 3 Thlr

Bei uns erschien so eben: Gedichte von Wilhelm Chlebus.

Der poetische und sittlichreine Geist, welcher in die⸗ en athmet, wird in mancher

n Challfer Æ Comp, Spittelßrick⸗ 14.

Herausgegeben von Fried rich Stein m ann.

Mit vier Dichter⸗Bildnissen. 8

; . Im Verlage technelogischer Schristen von C. Fr. erem Einbande 496 Seiten. Preis 2 Thlr. A m el ang * Serin r r dafesẽ Inhalt. Bildergallerie Deutscher Lyriter der mm. len Buchbandlungen des In- und Aus. Hartmann, Dr. C. (Herzogl. Braunschweigscher Berg. Kommiss.), Populͤres Handbuch der all⸗ emeinen und spejiellen Technologie, oder er rationellen Praxis des chemischen und me⸗ chanischen Gewerbwesens, nach den neuesten Ansichten und Erfahrungen, im allgemein fa lichen Vortrage. Zwel Baͤnde. e gr. 8. Mit 655 Abbildungen auf 87 lithogra⸗ phirten Tafeln und einem genauen Sachregister über das ganze Werk. 1841.

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) der Enslinschen Buchhandlung (Ferd. Müller) in Berlin, Breite Straße Nr. 23, sst er= schienen ünd zu haben;

Köhler, Friedr. (Dr. u. Prosf, ordontl. I. ehrer d. Chemie u. Mineralogie an der städtischen Ge wei bschule in Berlin). Die Chemie in tech- nischer Beziehung. Leitsaden sür Vorträge in Gewerbschulen. Vierte wiederum umgeurbei- tete und sehr erweiterte Auflage. Gr. Med. -S. (29 Bog.) 1842. 1 Thlr. 20 Gg.

In einigen Tagen erscheint: 3 0o1ll1tari für die Jahre 1813, 1844 und 1845. Preis 6 Sgr. Jonas Verlagsbuchhandlung, Werderstraße 11, der Bauschule gegenüber.

Bei Gelegenheit der , , ,. Vorlesungen ber populaire Astronomie empfehfe ich den Zuhd⸗ rg ber e ben ; Dae populgire Astronomte von Dr. J. H. Mädler, Russ. Hofrathe, Prof. d. garen m' geb. gr. 8. 568 Seiten. Neyst Tabellen, 61 6. uren und einem Atlas, 11 große Tafein ent— altend. Sauber gedr. u. karton. Preis 3 Thlr. Carl Heymann, Heil. Geiststr. J.

n der Pl ahn 8 . *., 2 , Buchhandlung (E. Nitz e),

Das dritte große Dich terwerk = , . en im Verlage der unter ; handlung ang dem er nen .

Thomas Thyrnau.

Es bedarf wöͤhl bios Ferfzeee e! da Dichterwerk von der zefart niger ge n m d re

St. Noche erschlenen sst, um das In Be F. A. Brockhaus in Leipzig ist erschienen ch und in allen Buchhandlungen, Berlin bei Wiih. sten Ankuͤndigung hat sich die Theil nahme Logter, Friedrichsstr. 101, und dei C. Hold, Kiö⸗ ge 14 . 23 nigsstr. 63, zu haben: remplare dersel⸗ ; weiches wir (Otto von Deppen). bezeichnen

eit der Kaiserin Maria Theresia ist der

onmmen, und Deutsche Zustaͤnde sind es, dichte äberflässig. Verfasserin zur meisterhaf⸗

Besonders werden er Dichtung einen seltenen Ge⸗ ige Befriedigung finden. Deutschland wird diefes neue We mals mit verdienter,

„Die höchst günstigen Beurtheilungen in den vor⸗ el sern laͤttern, machen jede Anvreisung der brigens bald vergriffenen ersten Aufiage diefer Ge—⸗

Bei E. S. Mittler in Berlin (Stechbahn 3) ist

gewiß aber. Su haben: ; allgemeiner Anerkennung ent⸗ Dr. F. A. W. Netto: Die kalotypische egen nehmen, der Musengott aber von neuem fri⸗ E, immergrüne Kraͤnje seiner beguͤnstigten Dich⸗ terin darreichen. Buchhandlung Fosef Max und Comp. in Breslau.

Portraitirkunst.

Oder: Anweisung, nicht nur die Portraits von Personen, sondern überhaupt Gegenstände aller Art, Gegenden, Bauwerke u. s. w. in wenigen Minuten, feibst ohne aile Kenntnisse des Zeichnens und Malens, höchst natur⸗ getreu und sehr ausgeführt, mit geringen Kosteu ab⸗ zubilden. Fur Zeichner, Maler, Kupferstecher, Gra⸗ veurs, Holzschneider und Lithographen, so wie für Kuͤnstler und Gewerbtreibende überhaupt und für Dileitanten des Zeichnens insbesondere. Mit 3 Taf. Abbildungen. 8. Geh. Preis 125 Sgr.

Stuttgart. Bei Beck & ar,. ist er⸗ schienen und durch alle Buchhandlungen, in Berlin durch Ferd. Dum mler, Linden 19, zu beziehen:

Leben und Wirken

des Dr. Th. Johann Gustav Reinbeck, weil. Koͤnigl. Preüß. Konsistorlalraih, Propst zu Köln an der Spree, Beichtvater der beiden Königinnen Sophia Dorothea * = Christiania von reußen ꝛc. Vach urkunden und Familien⸗Nachrichten hundert Jahre nach seinem Tode mitgetheilt von seinem En⸗ kel Dr. Ph. Georg von Reinbeck, Königl. Wurt⸗ temb. Hofrath und Professor emer., Ritter des Or⸗ dens der Wüͤrttemb, Kröne. Ein Beitrag zur Lebens- und Chgraktergeschichte der Könige Friedrich Wil⸗ helm J. und Frledrich 1. von Preußen. Preis 223 Sgr.

Das reiche Leben eines in der ersten Haͤlfte des vorigen Jahrhunderts berühmten und einstußreichen Theologen und Pbilosophen, der das Vertrauen der beiden Könige Friedrich Wilhelm J. und Friedrich 11. pon Preußen in einem hohen Grade besaß und selbst in ihr Leben bedeutend eingriff, der mit eigener Auf⸗ opferung Denk⸗ und Glaubensfreiheit vertheidigte,

durch die Beschuͤtzung der Wolfischen Philosophie

und des Philosophen selbst gegen seine Verfolger,

der gegen den Pietismus und Obskurantismus seiner Zeit ankäaͤmpfte, darf wohl der Aufmerksamkeit der 6 n um so mehr empfohlen werden, da es elb

erer Zeit bedeutungsvoll binweist. Das Talent der Darstellung ist im Berfasser wohl allgemein anerkannt.

auf die wichtigsten geistigen Erscheinungen un⸗

In der Gropiusschen Buch⸗ und Kunsthand⸗

lung in Berlin, Königliche Bauschule Laden 12, ist zu haben:

Bau Lexikon. Erklärung der

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—, Handbuch der Papier⸗Fabrication. 24 Bogen in t 9 9. 8 e ,, feln in Quer⸗ Folio, 90 Figuren enthaltend.

2. nen⸗Velinpapier. Sauber gehef Königl. Hofbuchhaͤndler in Berlin, Franz. Str. 21, . i g. gd 64 ö * so wie in allen ubrigen Buchhandlungen, zu haben:

—, Handbuch der Thon⸗ und Glaswaa⸗ ren⸗Fabriecation, oder vollstaͤndige Beschrei⸗ bung der Kunst, Ziegel und Ziegelsteine, ordinaire Toͤpferwaare, ordingires Steinzeug, Schmelztie⸗ gel, thoͤnerne Pfeifen, weißes oder Englisches Steingut, Fayence, echtes und Fritte⸗Porzellan, ferner Tafel⸗, Spiegel⸗, Hohl⸗, Krystall⸗ und Flintglas zu verfertigen, aus diesen verschiede= nen Materien Gegeüstaͤnde der verschtedensten Art darzustellen und dieselben durch Malerei u. s. w. zu verzieren. Nach den besten Huͤlfs⸗ mitteln bearbeitet. 154 Abbildungen auf 10 lithograph 1842. Maschin.⸗Velinpa

Hermbstädt's Chemisch Branntwein zu brennen, nebst einer Zu⸗ sammenstellung der wichtigsten Destillir⸗Appa⸗ rate des In und Auslandes. Mit Beruͤcksich tigung der nenesten Entdeckungen und Verbesse⸗

ache nach den jetzi

nschaft umgearbe rundlichen Anwelsungen zur Bereitung reßhefe, der wirksamsten Kunsthefen, des oder Pelzmalzes, des Branntweins aus

t e. . . eigenthümlich bereitetem Kar⸗

toffelmehl versehen ö von Friedrich Schwarze.

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verbesserte Auflage.

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Z Thlr. 15 Sgr. e der Kunst

rungen in diesem forderungen der

ter T ( i 1 Maschi⸗

t 25 Kupfertafeln in Quer⸗Folio 9 cer 1 uf fin em Maßstabe sau⸗ ber ausgeführte Fi i . . a ch weden munen n Grenn⸗ und De stil—⸗ lir⸗Apparatze darstellen. geh. 3 Thlr. 77 Sgr. (Mithin kompleit 6 Thlr.)

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und 341 Seiten in gr. 8. nen⸗Velinpapier.

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Bei uns sind erschienen und bei Alex. Duncker,

Lehrbuch der

In st it utione n des ö Rechts.

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Geschichte des

Deutschen Strafrechts.

Von Dr. Wilh. Ed. W ilda. Erster Band.

Auch unter dem Titel: Nas Strafrecht der Germanen. gr. S8. Kartonnirt. Preis 4 Thlr. 15 Sgr.

Halle, September 1842.

C. A. Schwetschke und Sohn.

So eben erschien im Verlage des unterzeichneten: Wendische Geschichten

aus den Jahren 780 bis 1182

von Ludwig Giesebrecht. IJ. 3 9 Elch

ndem ich die Freunde der historischen Literatur

i auf dieses wichtige unternehmen aufmerksam zu ma⸗ chen mir erlaube, bemerke ich, daß der Ae Band im

. dieses und der 3te im Februar des nächsien a

o Thlr. fuͤr das ganze Werk feinenfalis abersieigen.

Berlin, im November 1842.

res bestinimt nachfolgen werden. Der Preis wird

R. Gärtner, Amelan g sche Sort. Bchhdig., Bruͤderstr. 1.

Allgemeine

Preußische Staats-Zeitung.

M 314.

Berlin, Sonnabend den 12ten Rovember 1842.

Inhalt.

Amtliche Nachrichten.

Stäundische Ausschüsse. Sitzung vom 31. Oktober. Gesetz⸗ Entwurf wegen Benutzung der Privatfluͤsse.

Frankreich. Paris. Beschluß der Versammlung der Industriellen gegen den Belgischen Zoll⸗Verein. Die Lage Aigeriens nach der jüuͤngsten Herbst⸗ Expedition. Vermischtes. Briefe aus Paris. (Zur Charakteristik der Haltung der Oppositions-Presse in den Fragen des Tages. Die Versammlung der Industriellen gegen r oll⸗Verein; die Verminderung der Flotte; neuer Preß⸗Prozeß. ; roßbritanien un rland. London. Hof⸗Nachrichten.

ggg Brougham. . uͤber die hohen Brodpreise. Ver⸗ mischtes.

Niederlande. Haag. Abschließung des Traktats mit Belgien.

ö 3 , . Bruͤssel. (Blicke auf den gegenwaͤrti⸗ gen Ausgang , nn, mögliche Wiederaufnahme der Verhandlun⸗ gen mit Feankreich. . .

utsche Bundesstaaten. Mun chen. Publication des Kron⸗

3 Fuͤrst Heinrich von Oettingen⸗Wallerstein 4. Dres⸗ den. Die Amtshauptleute.

Spanien. Madrid. Parteistellung. Schreiben aus Paris. (Die Revue des dent Mendes uͤber die Lage Spaniens.)

La Plata⸗Staaten. Fortwaͤhrender Buͤrgerkrieg.

Ostindien. Abzug der Generale Nott und England von Kandahar. General Pollocks Anmarsch auf Kabul. Zustand der Ostin⸗ dischen Provinzen. Cholera.

China. Westeres Vorruͤcken der Britischen Expedition. .

Juland. Köln. Eroͤffnung des Rheinischen Appellations-Gerichts— hofes. 6 Dampfschifffahrt. Bonn. Allerhoöͤchste Kabinets⸗Ordre in Betreff der Muͤnsterkirche. A ach en. Bas Knappschafts⸗Institut fuͤr das Worm-⸗Revier.

Wissenschaft, Kunst und Literatur. Berlin. Festrede des Geheimen Regierungs⸗Raths Prof. Böͤckh. Der Oelbilder⸗Druck des Malers Llepman.

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages. Bei der heute fortgeseßten Ziehung der Aten Klasse Söster

Koͤnigl. Klassen-Lotterie fiel J Gewinn von 5000 Rthlr. auf Nr. 63,255 in Berlln bei Moser; 2 Gewinne zu 26 Rthlr. fielen auf Nr. 14,273 und 78, 159 nach Breslau bei Schreiber und nach Magdeburg bei Brauns; 25 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 4616. 7768. 14, 848. 14.977. 18,358. 18, 487. 23,217. 37, 133. 44,222. 52,194. 53,680. 55, 150. 8,276. 60 638. 66, 828. 68, 757. b9. 104. 69,505. 71,787. 74,195. 76, 183. 76,608. 79, 063. S6, 112 und 83,535 in Berlin bei Alevin, bei Baller, bei Borchardt, bei Burg und 3mal bei Seeger, nach Breslau bei Holschau, Coͤln bei Reimbold, Halle bei bed mnann, Königsberg in Pr. bei Heygster und 2mal bei Samter,

Leitgebel, Memel bei Kauffmann, Merseburg 2mal Nordhausen bei Schlichteweg, Posen bei Bielefeld, Schönebeck bei Flittner und nach Stettin bei Rolin und bei Wilsnach; 37 Ge— winne zu 500 Rthlr. auf Nr. 1991. 3222. 51444. 6777. 6963. 7979. 8903. 17,005. 17,495. 18,139. 18,740. 20, 536. 23,581. 26,513. 27,002. 28,871. 30,865. 33,408. 34,241. 46, 856. 43,327. 45,964. 46,1965. 56,552. 57,1469. 57,789. 59, 312. 62,731. 62,770. 63, 907. 66,696. 74,905. Si, 563 und 83,572 in Berlin 2mal bei Alevin, bei Klage, bei 3 bei Meyer und 4mal bei Seeger, nach Barmen bei Holzschuher, Bi

bei Holschau, bei Lowenstein und 2mal bei Schreiber, Coͤln bei Reim— bold, Duͤsseldorf bei Spatz und bei Wolf, Elberfeld bei Heymer, Glogau bei Levysohn, Jrůünberg bei Hellwig, Halle bei Lehmann, Juͤlich bei Mayer, Liegnitz bei L

Buͤchting, Memel bei Kauffmann, Nelße bei Jäkel, Neuß bei Kaufmann, Posen bei Bieiefeld und auf die nicht abgesetzten Loose Nr. 6ä0h7. 76,635 und 77,381; 53 Gewinne zu 205 Rthlr. auf Nr. 361. 5028. 5760. 7660. 9226. 9506. 10,97. 13,274. 14.972. 16,752. 20,929. 20 563. 21,397. 22,500. 28. 431. 29, 115. 35,147. 35,578. 40,937. 42.545. 43, 141. 46,227. 47, 636. 50,127. 51,535. 51, 750. 53, 360. 53,3705. 53,936. 54,367. 57, 145. 61,321. 64,936. 64,632. 66, 375. 67, 554. 67, 694. 68, 931. 72,245. 75,741. IG, 524. 76,677. 76,90. 78,871. 79,3718. 79,949. 80 405. S4, 240. S5, 422. 85, 563. 87, 9990 und 88, 025.

andshut bei Naumann, r gn e . ei Kieselbach,

elefeld bei Honrich, Breslau mal

eitgebel, Magdeburg bei Brauns und bei

Berlin, den 11. November 1842. Koͤnigl. Preußische General-Lotterie-Direction.

Ständische Aus sih n ssie

Sitzung vom 2. November.

Gesetz⸗Entwurf wegen Benutzung der Privatfluͤsse.

In der Sitzung der vereinigten staͤndischen Aus schuͤsse vom

2. November war die fernere Berathung der in der Denkschrift uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen Benutzung der Privatflůsse auf⸗ gestellten Fragen an der Tages-Ordnung. Der namentliche Auf⸗ ruf wurde fortgesezt. Die meisten Mitglieder, welche sich ver⸗ nehmen ließen, sprachen sich im Allgemeinen fuͤr die Nothwen— digkeit gesezlicher Bestimmungen aus, in der Materie, welche der vorliegende Gesetz⸗Entwurf , Man verhehlte sich zwar nicht, daß die eingeschlagene

eine neue sey, als Einschraͤnkungen des Eigenthums zum Bor— theile Einzelner moglich gemacht werden sollen; allein es wurde auch erwogen, daß es sich zugleich um ein Mittel zur Hebung der Landes-Kultur handle, indem die Benutzung des Wassers zur

6 der Fruchtbarkeit des Bodens durch Berieselungen m

in

derartige Einschränkungen zu gestatten, außerdem aber dafür zu hg. daß reichliche a

ichtung der Gesetzgebung insofern

oͤglich gemacht werden solle. stothwendig erscheine es nur Fällen, wo ein Überwiegendes Kultur! Interesse obwäalte,

ntschaͤdigung gewaͤhrt werde. Man fand, die Absicht des Gesetzes zugleich dahin gehe, diesen Bedingun⸗

gen zu entsprechen. Man fand serner, daß das Gesetz sowohĩ den

groͤßeren wie den kleineren Grund⸗Eigenthümern zu statten kom⸗ men werde; daß eigensinnige Widersetzlichkeit eine Schranke finden, daß es eine Hoffnung ihrer endlichen Verwirklichung entgegenfuͤh— ren werde, welche im Kultur⸗Edikte von 1811 angeregt und deren Realisirung von verschiedenen Landtagen erbeten worden sey. Es wurde anerkannt, daß die Tendenzen des Gesetz⸗ Entwurfs zeitge⸗ maß seyen, und daß es, dem Forischritte in der Kultur angemes— sen, eine Luͤcke in der Gesetzgebung ausfüllen werde. Sey auch das Gesetz nicht schon in der Landessitte und Gewohnheit begruͤn⸗ det, so mässe man doch bei den wohithaͤtigen Intentionen deffelben ihm die Genehmigung nicht versagen. Auch die Tendenz wurde ber uͤck=

sichtigt, daß es die verschledenen Interessen bei Benutzung des Wassers

vereinige und den Ueberfluß bei einseitiger Benutzüng zu einem anderen Zwecke benutzen iassen werde. Daß das Gesetz Beduͤrf⸗ niß sey, ergebe sich daraus, daß Landeskultur⸗Gesellschaften beson⸗ ders in Westphglen bemuͤht gewesen seyen, die Zwecke, welche das Gesetz vor Augem habe, zu erreichen; durch Erreichung dieser Zwecke werde der Werth des Grund und Bodens gesteigert, und durch die dann moͤgliche vermehrte Production der er zun; eine , . des Viehstandes und eine Verbesserung der da— mit in Verbindung stehenden Gewerbs⸗ und Ernaͤhrungs:Verhaͤlt— nisse bewirkt waäͤren. Außerdem wurde auf die bisherige Rechts— Unsicherheit aufmerksam gemacht, welcher das Gesetz ein Ziel setzen werde.

Abgleich die Tendenz des Gesetzes im Allgemeinen und meh⸗ rere Bestimmungen des Gesetz-Entwurfs speziell gebilligt wur— den, so wurden doch auch andererseits viele Bedenken und Wuͤnsche laut, den Gesetz-Entwurf in mehrfacher Beziehung zu modifiziren. Besonders bedenklich wurde gefunden, daß dem Zwecke, Bewaͤsserungen zu erleichtern, selbst das Eigenthums—⸗ recht untergeordnet werden solle. Es wurde in dieser Bezlehung besonders die Verordnung im 8. 15 gemißbilligt, wonach der Üfer—

Besiker das Recht erhalte, sein Recht an einen Dritten abzutreten,

weil in Folge dieser Bestimmung der Cessionar zur großeren Ein— schraͤnkung anderer Nutzungs⸗Berechtigten und Grund⸗Eigenthüͤmer mehr Rechte erhalten werde, als der Cedent gehabt habe. Man sprach die Besorgniß aus, daß im Widerspruche mit der bisheri⸗

gen Tendenz der Agrar-Gesetze kuͤnftig noch zu groͤßeren Belastun⸗

gen des Grund⸗Eigenthums im Interesse Einzelner werde geschrit⸗ ten werden, wodurch Unsicherheit und Entwerthung des Eigen⸗ thums herbeigefuͤhrt und mehr Schaden angerichtet werden könne, als die Bewaͤsserungen nuͤßen wuͤrden. Außerdem wurde darauf

aufmerksam gemacht, daß es zweckmäßig erscheine, die Festsetzungen,

welche auf Grund dieses Gesetzes bestimmt wurden, nur unter

Vorbehalt elnes Widerrufes eintreren zu lassen, um bei verän⸗

derten Umständen und Verhälrnissen m Interesse der Schifffahrt und anderer Ruͤcksichten eine . i e n.

fuͤhren zu konnen. Auch dagegen wurden Bedenken er oben, da das Geseßz im Bezirke des Appellationsgerichtshofes 34 27 nicht Gultigkeit .

Gesetze, obgleich diese den Bewaͤsserungs⸗Anlagen nicht uͤberall ge⸗ nuͤgenden Schutz gewähren, aufrecht erhalten zu seyn schienen. Ferner wurde hervorgehoben, daß Fiskus bel vielen Bewaͤsserungs⸗ Anlagen betheiligt, und daß es nicht angemessen seyn werde, den Staatsbehorden allein die Entscheidungen in solchen Angelegen— heiten zu aͤberlassen, weil Fiskus als Richter in eigener Sache ge⸗ halten werden wurde. Der Minister des Innern bemerkte hierauf, daß, wenn der Fiskus als Domainen⸗- oder Forstbesitzer betheiligt sey, die Unparteilichkeit dennoch nicht gefährdet erscheine, wäll Fiskus als Partei durch die dritte Abtheilung der Regierun⸗ gen vertreten werde, die Entscheidungen aber von der er— sten Abtheilung ergingen. So sey es setzt schon bei Wegebau⸗ ten, Entwaͤsserungen u. s. w.; Parteilichkesten feyen nicht vorge⸗ kommen, und die Erfahrung lehre, daß, wenn Fiskus in seinen Rechten mit Privatpersonen kollidire, immer eher zum Nachtheile Fisci entschleden worden sey. Dessenungeachtet erklärte der Mi— nister, den Vorschlaͤgen nicht entgegen seyn zu wollen, die einen noch staͤrkeren Schuß des Privat- Elgenthums zum Zwecke hatten.

alten solle, so wie daß die jetzigen Provinzöai⸗

Was die Frage hetrifft, ob das Gesetz auch in dem Theile der

Rhein⸗Provinz einzufuͤhren, fuͤr den es dorläͤufig nicht bestimmt, so wurde von mehreren Abgeordneten dieser Provinz bemerkt, daß der Geseß : Entwurf das Interesse der Fabrik⸗Besitzer nicht genuü⸗ gend beruͤcksichtige, daß dies Interesse aber in jener Provinz das hauptsaͤchlichere fey, und daß daher der allen Umständen dies zuvor werde prüfen mässen. Der vorsitzende Minister, bemerkte, daß dessenungeachtet das Bedärfniß eines solchen Gesetzes fuͤr jenen Disirikt der Rhein⸗Provinz nicht durchaus in Abrede zu stellen n weil Berieselungen dort nicht in namhafs⸗ tem Umfange sich vorfaͤn

Erleichterungen zur Beförderung derselben durch die Gesetzgebung e, ,,

Rheinische Landtag unter

den und es daher vielleicht gut seyn werde,

ernere Bedenken wurden angeregt, sowohl in Beziehung auf

die Richtigkeit einiger verlautbarten Ansichten, als auch aͤber die Frage, ob der Gesetz-Entwurf nicht hätte vorher den Provinzial⸗ staͤnden vorgelegt werden muͤssen. Wenn auch zu Gunsten des Allgemeinen der Einzelne verpflichtet sey, sich Beschraͤnkungen ge⸗ fallen zu lassen, so mußten dieselben doch in moͤglichst geringem, unerlaͤßlich nothwendigen Grade stattfinden. Man konne nicht i, m. daß dieselben Ruͤcksichten Seitens der Gesetzgebung der

uleitung des Wassers Behufs einer Berieselung, Wiederablei⸗

tung Behufs einer Entwäaͤsserung, zu gewähren seyen, weil dort die Zuwendung eines bisher entgangenen Vortheils, hier dagegen die Beseitigung eines bestehenden Nachtheiles bezweckt werde. Selche Kulturzwecke könnten auch nicht auf dieselbe Bevorzugung Seitens der Gesetzgebung Anspruch ma— chen, wie die Foͤrderüng von Eisenbahnen und ahnlichen Einrich⸗ tungen, da ein großer Ünterschied stattfinde zwischen Anlagen, de⸗ ren Benutzung jedem als Recht zustehe, und solchen Anlagen, welche durch den Gewinn des Einzelnen dem Allgemeinen Vortheil brin⸗ gen. In Beziehung auf die Frage, ob den Landtagen zur Prüfung vorzuäegen zwar den Landtagen fruͤher ein allgemeiner Gese⸗ Entwurf wegen besserer Benutzung der Gewaͤsser vorgelegen habe, daß man aber allgemein nicht zugeben koͤnne, es sey dieser in seinem Verhaͤltniß

der Gesetz⸗ Entwurf noch sey, wurde bemerkt, daß

zu einem Ganzen erwogene Theil auch als besonderes Gesetz be⸗ reits berathen worden. Der Minister des Innern erklaͤrte, daß der ganze Inhalt des vorliegenden Gesetzes in den Geseßzz Entwuͤrfen enthalten gewesen sey, welche den Landtagen vorgelegen hätten. Die Vota der Landtage seyen beachtet und es sey in den vorliegenden Gesetzen aufgenommen worden, was die Landtage gewunscht hat⸗ ten. Ein Grund e Beschwerde liege nicht vor, zümal jetzt noch ein Mehreres geschlͤhe, indem die Zwelfel, welche sich herausgestellt haͤtten, noch den Ausschuͤssen vorgelegt wurden.

Mehrere Mitglieder der Versammlung kamen indeß darauf zuruͤch, daß es nothwendig erscheine, den Gesetz Entwurf nochmals den Provinzial⸗-Landtagen vorzulegen, weil spaätere Erörterungen wesentliche Abaͤnderungen des fruheren allgemeineren Gesetz-Ent⸗ wurfs nothwendig gemacht hatten.

Auch die ganze Bedeutung und die Tendenz des Gesetz⸗Ent⸗ wurfs wurde als nicht gerechtfertigt zu schildern gesucht. Es sey zu besorgen, daß durch die Benutzung des Wassers fuͤr die Boden⸗ kultur das Maß seiner natuͤrlichen Erganzung uͤberschritten werden wuͤrde, daß daher eine Verletzung der ubrigen Nutzungs⸗Berech⸗ tigten nicht zu vermeiden seyn werde. Das Gesetz gehe weiter, als es der Indusirle anderer Nutzungs Berechtig⸗ ter gegenuͤber zulaͤssig und raͤthlich sey, und werde auch den Nutzen der groen Wasserstraßen, zu deren Gebiet die Privatflusse gehören, beeinträchtigen. Naͤchstem gehe das Gesetz uber die Aufgabe, den gemeinschaftlichen Besitz der Wasser-Nutzung in einem Privat⸗ flusse zu reguliren, hinaus. Der J. 25 stelle den Grundsatz auf, daß zur Befoͤrderung von Bewaͤsserungs-Änlagen die Einraͤumung von Servituten oder die Abtretung von Grund und Boden durch Vermittelung der Verwaltungs-Behoͤrden verlangt werden koͤnne.

Es werde deduzirt:

der Vortheil des Einzelnen sey auch der Vortheil des Ganzen, daher die Beschraͤnkung des Eigenthums, zum Vortheile des Einzelnen, auch im Interesse des Ganzen.

Hierin aber werde zu weit gegangen, und auf solche Deduc— tion hin die Unverletzlichkeit des Eigenthums, insbesondere aber die Heiligkeit des Grundbesitzes, antasten, würde die Grundlage des Staats-Verbandes im Innersten erschuͤttern heißen, die Liede zum Vaterlande schwaͤchen und Konsequenzen im Gefolge haben, deren Granzen gar nicht zu ermessen feyen. Es werde dadurch dem Großen leicht die Macht gegeben, den Kleinen aus seinem Erbe zu vertreiben und die wohlthaäͤtige Vertheilung des Grund— Eigenthums zu stren. Wenn bis jeßt nur von großen Grund— besitzern Bewaͤsserungs⸗ Anlagen ausgefuͤhrt seyen, so werde dies spaͤter noch mehr der Fall seyn, wenn sie durch die Zulaͤssigkeit der Expropriation unterstuͤtzt wuͤrden; dem kleinen Grundbesitzer wurde nicht besonders zu Huͤlfe gekommen, weil ihm in der Regel die erforderlichen Mittel fehlen, ein uͤberwiegendes Kultur-Inter— esse ihm auch nicht zur Seite stehen wurde, weil von einem sol— chen nur bei bedeutenden Anlagen die Rede seyn koͤnne. Auch dagegen, daß die Nothwendigkeit der Beschraͤnkung des Grund—⸗ Eigenthums durch ein Resolur der Verwaltungs⸗Behoöͤrden ausge⸗ sprochen werden solle, wurde erinnert, daß bisher nur durch Ge— seße eine solche Nothwendigkeit habe ausgesprochen werden durfen. Der vorsitzende Minister erklaͤrte in Bezlehung auf diese Bedenken, daß es gerade Tendenz des Gesetzes sey, die kleinen Grundbesitzer zu schüßen, er hege die U. berzeugung, daß durch den Gesetz-Ent⸗ wurf der bestehende Schutz des Grund⸗Eigenthums uͤberhaupt nicht werde erschüͤttert werden, weil es hauptfaͤchlich bestimmt sey, ent⸗ stehende Kollisionen der Wasser-Nutzungsrechte auszugleichen. Andere Bedenken wurden erhoben gegen die Bestimmungen in. Betreff der festzusetzenden Entschaͤdigungen und in Betreff des

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moglichen Mißbrauchs, der in Veranlassung des Gesetzes getrieben werden koͤnne.

Außer diesen Bedenken wurden mehrere Wuͤnsche ausge⸗ sprochen, die dahin abzielten, den Gesetz- Entwurf zu modi⸗ fiziren. Sie betrafen vornehmlich die Bildung von besonderen Abschaͤtzungs⸗Kommissionen bei Ermittelung der in Veranlas⸗ sung von Bewaͤsserungs-Anlagen zu gewaährenden Entschaͤdigun⸗ . ferner die genauere Bestimmung der Anrechte an Privat⸗

uͤsse, so wie die deutlichere Fassung einzelner Bestimmungen und die Sicherung der Realberechtigten bei durch Servituten oder Uonst zu belastenden Grundstücken. Wiederholt wurde auch der Wunsch ausgesprochen, den vorgelegten Gesetz⸗ Entwurf auf die oͤffentlichen Fluͤsse zu extendiren, oder mindestens auf die oͤffentli⸗ chen Kanaͤle.

Einzelne Mitglieder ließen sich speziell über alle zur Bera— thung kommenden Fragen aus; der desfalls geaͤußerten Ansichten wird bei Gelegenhelt des Berichts über die Erörterung der ein zelnen Fragen selbst Erwähnung geschehen.

Von einigen Mitgliedern wurde die Zweckmäßigkeit des Ge⸗ setzes geradehin in Abrede gestellt, weil es besonders neue Be⸗ lastungen des Grundeigenthums gestatte, und zwar nicht zum all⸗ gemeinen Besten, sondern zum ortheile einzelner Grundbesitzer. Das Interesse der Laondes-Kultur auf diese Weise zu foͤrdern, sey zu bedenklich, weil sich dieses Interesse fortwährend steigere und immer neue Anspruͤche hervorrufen wuͤrde, und weil Beschraͤnkun⸗ gen des Eigenthums im Interesse Einzelner Mißgunst und Hader herbeiführen und moralisch nachtheilig wirken werde.

Als diejenigen Momente, welche bei Erörterung der vorgeleg⸗ ten Fragen besonders beruͤcksichtigt werden mußten, wurden von einem Mitgliede aufgestellt: die Jtothwendigkeit, durch gesetzliche Bestlmmungen die Nutzung der Privat Gewaässer zu regeln; der Umstand, daß in einzelnen Fallen und Gegenden Bewaͤsserungen und Berieselungen von wichtigem Kultur-Interesse seyn konnen; daß dagegen dem vorgelegten e f. nicht die Wichtigkeit des Vorfluth⸗Besetzes beigelegt werden könne; daß durch die Beriese— lungen die Wassermenge ganz oder zum Theil absorbirt werden wuͤrde; daß ferner in allen Faͤllen auf vollslaͤndige Entschädigung der in ihren Eigenthumsrechten zu beschraͤnkenden Grundbesitzer in Bedacht genom⸗ men werden muͤssen, und daß, wo dies nicht geschehen könne, keine zwangsweise Beschraͤnkung des Eigenthums eintreten durfe, wie dies namentlich dann der Fall sey, wenn es sich amn den Werth der besonderen Vorliebe zum Eigenthum handle; daß Wassermuͤhlen zwar dem Kultur⸗Interesse schaͤdlich zu erachten,