die Erlaubniß, die bewegende Kraft des Wassers, worauf er als Uferbesitzer ein Recht habe, in einer bestimmten Weise zu benutzen; so weit das Wasser hierzu nicht erforderlich sey, trete in An⸗ sehung desselben das naturliche Recht aller Uferbesitzer wie⸗ der ein; und der Muller koͤnne in dieser Hinsicht keine groͤßeren Anspruͤche, als jeder andere rbesißer, machen und Letzteren durch dr,, Einrichtungen der Muh⸗ len und durch Berufung auf m Fiche Verbesserungen nicht ver⸗ hindern, das Wasser zu seinem Voriheile gleichfalls zu benutzen. — Das Recht, welches dem oberhalb liegenden Uferbesitzer auf Benutzung des Wassers zustehe, dürfe ihm der Muller nicht durch fehlerhafte oder unzweckmaͤßige Einrichtungen verkümmern; diesem konne, wenn er darüber klage, daß ihm durch eine Bewaͤsserungs⸗ Anlage das bisher gebrauchte Wasser geschmaͤlert werde, nach der Strenge des Prinzips mit Grund der Einwand entgegengesetzt wer⸗ den, daß wegen schlechter Beschaffenheit der Stauwerke 1c, folg⸗ lich durch eigene Schuld des Müllers, ein Theil des Wassers un⸗ nuͤtz verfließe; es sey daher keine Haͤrte gegen den Muller, vlel⸗ mehr eine Milderung des Prinzips, wenn dem Uferbesitzer, wel⸗ cher eine Ableitung beabsichtige, durch welche das bisher von einer fehlerhaft eingerichteten Muhle gebrauchte Wasser geschmaͤlert werde, solches nur unter der Bedingung gestattet wurde, die bes⸗ sere Einrichtung der Stauwerke ꝛc. auf seine Kosten auszufuͤhren. — Das in Frage stehende Prinzip sey ubrigens schon in der Gesetzgebung solcher Laͤnder, in denen das edůrf⸗ niß, wegen der Benutzung des Wassers zu Bewaͤsserungen naͤhere Bestimmung zu treffen, hervorgetreten sey, formell aner⸗ kannt worden; namentlich sey dieses in dem in der ü geltenden Franzoͤsischen Civil⸗Gesetzbuche geschehen, dessen Bestim⸗ mungen in den Art. 641 u. f. den Hauptprinzipien des gegen⸗ n, en Gesetz⸗Entwurfs entsprechen.
3 Bestimmungen seyen auch kein neues Recht, sondern nur eine Wiederholung eines alten, langst bestandenen Rechts, wie es, unter 3 einer wr n Theorie, aus der Natur der Sache und dem praktischen Beduͤrfnisse sich entwickelt habe.
Nach Anhoͤrung dieses 37 ußerten sich mehrere Stim⸗ men fuͤr Bejahung der Frage. Möge das Rechtsprinzip in Zwel⸗ fel gestellt werden oder nicht, so dürfe doch der Triebwerks-Be⸗ sitzer niemals mehr Wassermasse in Anspruch nehmen, als zum Betriebe in seinem bisherigen Umfange erforderlich sey, weil sonst das Gesetz dahin fuͤhren werde, die ungeschickten, eigensinnigen, ihr Werk vernachlaͤssigenden Stau⸗Berechtigten, auf Unkosten der ge⸗ schickten und ordentlichen sowohl, als auf Unkosten der Landes⸗ Kultur, zu benachtheiligen. Man moͤge den achtungswerthen Ei⸗ fer, Jeden in seinem wohlerworbenen Rechte zu schuͤtzen, nicht zu weit treiben. Es sey schon jetzt häufig der Fall, daß durch den Ruͤckstau oberhalb liegende Wiesen ganz versumpften; wolle man den Triebwerks ⸗Besitzern mehr als die zum Betriebe ihres Gewerbes in seinem bisherigen Um⸗ fange noͤthige Wasserkraft, wolle man ihnen die ganze f e, alss auch die unnutz pergeudete, einraͤumen, so werde haͤufig die jeder Wiesen⸗Bewässerung vorangehende Entwässerung unmöglich gemacht werden. Es sey überdies nur von zweckmaͤßl—
er Aenderung der Stauwerke, des Gerinnes und Was— errades, nicht aber von Verbesserungen im Innern des Werkes die Rede, und es verbleibe deshalb dem Muͤller immer noch ein weites Feld, von den Fortschritten der Mechanik und Irl en, Nutzen zu ziehen. Koͤnne er aber hoffen, die aͤußeren
erbesserungen auf Kosten eines Ueberrieselungslustigen 6 erhal⸗ ten, so werde er sich huͤten, sie auf eigene Kossen auszufuͤhren.
Schließlich wurde noch bemerkt, daß in der Rhein-Provinz die Konzession der Triebwerksbesizer nicht auf eine bestimmte Masse Wasser, sondern auf die Höhe der Aufstauung und des Wehrs, vermittelst dessen das Wasser aus dem Flusse abgeleitet wird, ertheilt wuͤrden, daß sie mithin auf alles Wasser ein Recht
gewaͤhrten, was durch die Stauung gesammelt werde. Die Be⸗ rathung wurde hierauf vertagt.
Sitzung vom 5. November.
In heutiger Sitzung ward uͤber die drei letzten in der Denk⸗ schrift, been fen, den Gesetz⸗ Entwurf wegen Benutzung der Privatfluͤsse, enthaltenen Fragen berathen.
Sie fanden in folgender Art ihre red gn g
Der §. 35 des Gesetz Entwurfs enthalt die Bestimmung, daß, obwohl nach 89. 16. b. keiner Muͤhle oder anderem Triebwerke das zum Betriebe in dem bisherigen Umfange nothwendige Wasser entzogen werden soll, sich deren Besitzer doch eine zweckmaͤßigere Einrichtung der Stauwerke, des Gerlnnes und des Wasserrades, auf Kosten des Unternehmers einer Bewaͤsserungs⸗Anlage, gefal⸗ len lassen muͤsse, um dieselbe Druckkraft mit einer geringeren Was⸗ sermenge erzeugen und so den Ueberschuß zu Kulturzwecken ver⸗ wendbar machen zu können.
Die Billigung dieser Disposition ist der Gegenstand der sie⸗ benten Frage.
Es fehlte nicht an Bedenken g
Man war von einer Selte der
sers berechnete Anla zessionen unter Be
ö
s jenige 7 aften s⸗Befugniß
zn.
8 handle sich
270
schaͤdigung in solchen Faͤllen, wo berelts feststehe, daß das Recht sich auf * gewisse Trieblraft beschraͤnke. — Diese Triebkraft, bemerkte der vorsitzende Minister — solle dem Berechtigten ungeschmaͤlert bleiben, jedoch auf zweckmaͤßige Weise geregelt wer⸗ * um auch die Landeskultur in die ihr zustaͤndigen Rechte ein⸗ etzen. * Auf die Falle, wo dem Triebwerks⸗Besißer die ganze Wasser⸗ masse oder ein bestimmter Theil derselben, zustehe, seyen in dem ;: 16 des Geseß⸗Entwurfs sub Lit. a vorgedacht, und geschehe ler nur deshalb noch davon Erwaͤhnung, well man sich oben auf die Erwerbung durch Verjaͤhrung bezogen habe. Diese aber habe das Gesetz mit gutem Grunde hier ausgeschlossen und den Nach⸗ wels eines ausdruͤcklich verliehenen Rechts zur Bedingung gemacht, weil eben die mißbraͤuchliche Anmaßung einer Sache, die zum eige⸗ nen Gebrauche nicht genußzt werden, jedoch Anderen von großem Nutzen seyn koͤnne, durch das vorliegende Gesetz aufgehoben wer⸗ den solle. Die hier zu eroͤrternde Frage beziehe sich aber auf Lit. b S. 16 des Gesetz⸗ Entwurfs, wo lediglich von dem noth⸗ wendigen Wasser zum Betriebe in einem gewissen Umfange die Rede. Dieser Bedarf werde keinesweges von der Lage des Fach⸗ baums bestimmt; letzterer regulire nur die Höͤhe des Gefaͤlles und das Maß des Staurechtes, nicht aber die Menge des erforder⸗ lichen oder rechtlich zustehenden Wassers, und wie schon jetzt die Zulaͤssigkeit einer neuen Muͤhlen⸗Anlage lediglich nach der bleiben⸗ den Betriebs fähigkeit der schon besiehenden Muͤhlen beurtheilt werde, so sey es ünter Umständen auch sehr wohl angaͤnglich, einen Theil des zufließenden Wassers zu anderen Zwecken abzulesten, so⸗ fern die den Trlebwerken erforderliche Druckkraft gesichert bleibe.
Naͤher auf den Sinn der vorliegenden Frage eingehend, ward wiederum eingewendet, daß eine Veraͤnderung des urspruͤnglichen Zustandes durch den Umbau der äußeren Werke auf Kosten des Provokanten einem dem Provokaten aufgedrungenen Benefiz gleich zu achten und schon aus dem Grunde bedenklich sey, weil dadurch auch eine Veraͤnderung des inneren Getriebes nothwendig gemacht und der Besitzer dadurch in Nachtheil und nicht zu berechnende Kosten verwickelt werden koͤnnte. Üeberdies sey im steten Fort⸗ schreiten der Mechanik zu erwarten, daß die Grundsaͤtze, nach wel⸗ chen ein Triebwerk zum Zwecke der Wasser-Ersparniß jetzt umge⸗ baut werde, bald durch andere Theorieen verdraͤngt werden duͤrf⸗ ten, und daß es dann schwieriger und kostspieliger seyn wuͤrde, die dadurch bedingten neuen , n, . vorzunehmen, als wenn der Umbau gar nicht stattgefunden hätte. Auch ward der Man⸗ gel an zuverlaäͤssigen Technikern, die Unsicherheit bei Berechnung der Unterhaltungs⸗-Kosten, der drohende Verlust der Kundschaft waͤhrend des Unmbaues, — eingeworfen, um die Unzulaͤssigkelt des in Rede stehenden Verfahrens zu begründen, und hielt man uͤber⸗ haupt den dadurch zu sanetionirenden Eingriff in fremdes Eigen⸗ thum fur eine Verletzung des Rechts⸗Prinzips.
Zur Widerlegung der vorstehenden Ansichten wurde jedoch von dem vorsitzenden Minister angeführt, daß die aͤußeren Werke einer Muͤhle nur bestimmt seyen, die bewegende Kraft zu erzeu⸗ gen, daß es fuͤr die Leistungen des Werkes gleichgültig, ob eben dieselbe Kraft durch eine großere oder geringere Wassermenge her⸗ vorgebracht werde, daß durch eine Veränderung der aͤußeren Werke keinesweges ein Umbau des inneren Getriebes bedingt werde, so⸗ fern der Mittelpunkt der he, n, . Kraft, wie diese selbst, un⸗ veraͤndert bleibe, und daß überdies der Provokat jeder Ein⸗ welche eine Abaͤnderung der inneren Triebwerke nach sich ziehen sollte, nach Inhalt des 8§. 35 des Ge⸗ setzes, wuͤrde gaͤnzlich widersprechen koͤnnen. Unmdglich koͤnne man damit einverstanden seßn, daß eine mangelhafte Construction
richtung,
der Wasserraͤder eine offenbare Pernachlassigung der Stauwerke und Gerinne und eine dadurch, bewirkte nutzlofe Verschwendung einer werthvollen Wassermasse die Rechte Anderer verkuͤmmern und das unuͤberstelgliche Hinderniß gegen eine zweckmäßige Benutzung des Ueberflusses abgeben solle. as Gesketz genuͤge jeder billigen Anforderung., wenn es den mangelhaften Zustand der Wasserwerke nicht zum Schaden des Schuldigen gereichen lasse, vielmehr die wassersparende Umaͤnderung derselben dem Provokanten allein auferlege, daher den Triebwerksbesitzer in seinem Besitzstande nicht nur vollig schuͤtze, sondern ihm sogar noch Vortheile zuwende. Auf kuͤnftige Erfinduͤngen im Gebiete der Mechanik koͤnne nicht Ruͤck⸗ sicht genommen werden; übrigens bleibe deren Benutzung auf elgene Kosten dem Prevokaten nach wie vor un⸗ verschraͤnkt. Der behauptete Mangel an Technikern ward nicht anerkannt und darauf hingewiesen, daß der Staat auf deren stete Heranbildung bedacht sey. Die in Form einer jauͤhrlichen Rente zu tragenden großeren Unterhaltungskosten des veraͤnderten Werks ließen sich nilt großer Zuverlaͤssigkeit ermitteln, und die Rente selbst wuͤrde auf Verlangen des Provokaten der erforderlichen Sicherstellung nicht entbehren. Sollte der Stillstand wahrend des Umbaues den Verlust der Kundschaft befuͤrchten las⸗ sen, so wuͤrde gleiche Gefahr bei jeder zufaͤlligen Reparatur ein⸗ treten. Die Kündschaft der Muͤhlen beruhe aber wesentlich auf dem Beduͤrfniß und der Naͤhe der Mahlgaͤste und sey daher nicht so leicht einzubüßen. Endlich ward aufmerksam gemacht, daß ein ganz aͤhnlicher Grundsatz als der vorliegende, bereits vielfach in der vaterlaͤndischen Gesetzgebung angewendet worden und 3. B. bei Fixation oder Abloͤsung einer ungemessenen Lenne Gren tut der Bedarf nicht nach dem Zustande verschwenderischer Oefen und verwahrloster Wände, sondern mit Voraussetzung einer zweck— mäßigen Einrichtung der Feuerungs⸗Anlagen und heizbaren Raume zu bemessen sey.
Nach dleser gegenseitigen Beleuchtung normirte der vorsitzende Minister die zu beantwortende Frage dahin:
Soll bei der Beurtheilung; ob durch die Bewaͤsserungs⸗Anlage
einem Triebwerke das Wasser entzogen werde, dessen der Be⸗
sißer bedarf, um sein Gewerbe in dem Umfange seiner
Berechtigung zu betreiben, derjenige Zustand der Muͤhle,
wie er nach zweckmäßiger Aenderung der Stauwerke, des Ge⸗
rinnes und des Wasserrades sich herausstellt, zum Grunde ge⸗ legt werden? Die Abstimmung ergab:
Provinz Preußen S Stimmen mit Ja, 2 Stimmen mit Nein Brandenburg 7 Pommern. .. 9 Schlesien ... 8
1
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. w 6 ü
2 w w
2
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13 * *
1
Zusammen dd Simm m̃̃ d J js Smnmmmen nit cr mn.
Der, S. 43 des Gesetz- Lntwurfs handelt von Ermittelung der gude ans fuͤr die zu BGunsten einer Vewaͤsserungs⸗ Anlage . umenden und zu beschränkenden Rechte und enthält die
(kimmung, daß dem durch Taxatoren ermittelten Betrage ein Zuschlag von 25 pt. beizurechnen sey. Ob es bei dieser letzteren Bestimmung verblelben solle? ist
Daß demjenigen, welcher in seinem Rechte und Eigenthum durch die Provocation eines Bewaͤsserungs⸗Unternehmers geschmaͤ⸗ lert wird, eine reichliche Entschaͤdigung gebuͤhre, ward fast allge⸗ mein anerkannt. Man wollte jedoch von einer Seite den Pro— ent⸗Zuschlag uberhaupt fur uf fd ansehen, da die Taxatoren arauf unwillkürlich Kücksicht nehmen und den Werth des Ge⸗ genstandes um z viel geringer anschlagen würden, wie die Erfah⸗ rung bel der Abschaͤtzung vön Mundei-Guͤtern zeige, wo ebenfalls ein solcher Zuschlag stattfinde. Andererseits stimmte man fuͤr Er⸗ hoͤhung dieses Zuschlages, insbesondere ruͤcksichtlich der kleinen Grundstuͤcks⸗Besitzer, da diese im Wege der freiwilligen Ueberein⸗ kunft 36 nicht zu bewegen waren, eine Acker⸗ oder Wiesen⸗Par⸗ zelle sel 6 fuͤr den 3 bis 4 fachen Werth abzutreten, weil sie sel⸗ ten im Stande, sich anderweitig wieder in den ihnen unentbehr—⸗ lichen Landbesitz zu setßen. Man schlug daher vor, in den Faͤllen, wo es sich um die Abtretung von Gruündstuͤcken handle, dem Pro— vokaten die Wahl zwischen Land⸗ und Geld⸗Entschaͤdigung freizu⸗ stellen. Auch ward die Meinung ausgesprochen, daß der Zweck einer reichlichen Abfindung sicherer, als durch einen Prozent⸗Zu—⸗ schlag zu erreichen stehe, wenn die ermittelte Entschaͤdigungs⸗Rente zu 3, oder auch nur ju 23 pCt. kapitalisirt würde. Endlich wollte man die von der Regierung zu ernennenden Taxatoren unter die Aufsicht und Mitwirkung einer besonders niedergesetzten Kreis⸗ Kommission gestellt wissen.
Ein anderer Vorschlag: daß man, anstatt des Zuschlages, die Wuͤrdigung der besonderen Vorliebe fuͤr das abzutretende Besitz⸗ thum auf Antrag des Provokaten eintreten lassen moge, fand in der Entgegnung feine Erledigung, daß die besondere Voriiebe einer Werthschaͤtzung nicht faͤhig sey.
Ganz . die Bewilllgung elnes Zuschlages erhoben sich nur wenige Stimmen, und Heer aus dem Grunde, weil durch eine richtige Taxe die Entschaͤdigung ohnehin vollstaͤndig ermittelt werden muͤsse, und ein Mehreres bei Expropriationen nicht gefor⸗ dert und gewährt werden koͤnne. Es ward hinzugefuͤgt, daß ohne— hin jede Ünternehmung im Sinne des Gesetzes durch die dabei vielfach gestellten laͤstigen Bedingungen aufs aͤußerste erschwert und vertheuert werde, und daß man daher um so weniger noch Entschaͤdigungen stipuliren müsse, welche den vollen Werth des eingeraͤumten Rechts noch weit uͤberstlegen.
Der vorsitzende Minister reservirte die gemachten Antraͤge wegen Erhoͤhung des Zuschlages und wegen sonstiger Modifica⸗ tionen bei der Entschaͤdigungsgewaͤhr zum besonderen Amendement und stellte die Frage:
Soll dem von den Taxatoren festgestellten Entschaͤdigungs⸗Be⸗ trage ein Zuschlag von 25 pCt, hinzugeseßzt werden? welche mit 8V Stimmen gegen 6 mit Ja beantwortet wurde.
Der 9. 25 des Gesetz⸗-Entwurfs benennt unter den Gegen— staͤnden der zulaͤssigen Provocation nur die zu den Wasserleitun⸗ en erforderlichen Grundstuͤcke, und es kann daher buchstaäͤblich nach 7 13 der eben besprochene Prozent⸗Zuschlag auch nur rüͤcksichtlich dieser verstanden werden. Es ist aber durch die affirmative Be— antwortung der 5ten Frage nicht nur den Provokaten die Befug— niß eingeraͤumt worden, auch dasjenige Terrain, welches nach An⸗ lage der Wasserleltungen nicht mehr zweckmaßig benutzt werden kann, dem Provokanten als Eigenthum zu uͤberweisen, sondern die Versammlung hat noch amendirt, daß diese Befugniß auch auf Grundstuͤcke ausgedehnt werde, welche durch verursachten Ruͤckstau in ihrer Ertra ee gut verlieren sollten. Es blieb daher noch zu erörtern, ob ruͤcksichtlich dieser nicht auf Antrag des Provokan— ten, sondern nach der Konvenienz des Provokaten abzutretenden Laͤnderelen der Zuschlag von 26 pCt. uͤber die Taxe ebenfalls statt⸗ finden solle?
Mehrere Stimmen erhoben sich dagegen, weil es bel solchen Grundstuͤcken in der Wahl des Besitzers stehe, sie gegen die Taxe abzutreten, oder zu behalten, wenn diese ihm zu niedrig scheine, oder anderweitig zu verkaufen, wenn er sich mehr dafuͤr zu erhal— ten getraue. Dech erlangte die Meinung das Uebergewicht, daß hier dieselben Ruͤcksichten Platz greifen mußten, welche bei gejwun⸗ enen Ueberlassungen geltend geworden, da der w vorliegende all immer nur durch die Nothwendigkeit herbeigefuͤhrt werde, sich eine Disposition uͤber wohlerworbenes Eigenthum gefallen lassen zu muͤssen, welche in dessen zweckmäßiger Benutzung hindere. Es wurde daher die supplementarische Frage: soll der Zuschlag von 25 pCt. zum Lischadig ungs⸗Betrage auch dann erfelgen, wenn der Provokat auf Grund des von der Versammlung gewuͤnschten Amendements zum 9. 26 ein Grund⸗ stuͤck an den Provokanten abtritt? ebenfalls mit 78 Stimmen gegen 14 bejaht.
Der SF. 44 des Gesetz Entwurfs endlich enthaͤlt die Bestim⸗ mung, daß, sofern der Provokat sich durch die von der Regierung festgeseßzte Entschaͤdigungs⸗ Summe, mit Hinzurechnung von 25 pCt. nicht fuͤr befrledigt halte, und von dem — nur ihm allein zuste⸗ henden — Rechtsmittel des Rekurses Gebrauch mache, dann der gedachte Zuschlag außer Beruͤcksichtigung bleiben solle.
Hieruͤber siand die Erklaͤrung der vereinigten Ausschuͤsse sub Nr. 9 der Denkschrift in Frage:
Als Motiv obiger Disposition ward die Absicht , ge⸗ macht, die Provokaten von muthwilligen Rekursen zuruͤckzuhalten, sie daher, wenn strenges Recht durch alle Instanzen gesucht wird, von dem Benefiz auszuschließen, welches der kurze Weg den Pro⸗ vokaten gewaͤhren soll.
Man wendete jedoch ein, daß nicht jeder Rekurrent ein Que⸗ rulant sey, daß oft die Nothwendigkeit zur Ergreifung des Rekur⸗ ses draͤnge, daß schon die Kosten des weiteren Verfahrens genuͤ⸗ gen wurden, um vor unbegruͤndeter Ergreifung des Rechtsmittels jzu warnen, daß der Wegfall des Prezent⸗Zuschlages einer Suk⸗ kumbenzstrafe gleich zu achten seyn wurde, deren Berhaßthelt be⸗ kannt wäre, und man zeigte durch Beispiele, daß selbst ein obsieg⸗ liches Erkenntniß in 2ter Instanz, also dle volle Rechtfertigung des eingelegten Rekurseg, dennoch einen Verlust des Beschwerdefährers nach 6 ziehen wurde, wenn nicht der 6 Richter die Entschaͤ⸗ digung gerade um mehr als 26 pCt. höher festsetze, als durch die Taxatoren erster Instanz ausgemittelt worden. ; In dieser Erwaͤgung ward die letzte Frage: soll der Provokat den Anspruch auf diesen Zuschlag durch Ein⸗ legung des Rekurses (96. 44) verlieren? mit 79 Stimmen gegen 5 verneint, wobei zu bemerken, daß 8 Mit⸗ glieder sich vor der Abstimmung entfernt hatten, daher im Gan⸗ zen nur 81 Stimmen zu zaͤhlen gewesen sind.
Zeitungs Nachrichten. Ausland. Frankreich.
vielmehr nur um das zulaͤssige Verfahren und das Maß der Ent⸗
unter Nr. 8 der Denk scht in Frage gestellt.
Cloud von
Lord Brougham ward gestern in St.
Paris, 12. Nov. 5 ren Majestaͤten empfangen.
*
*
aaber das Zeugen-Verhoͤr
tstteung nicht und gestern kuͤndete der Praͤsident des Assisenhofes bereits an,
daß auch gegen das Buͤreau des Rechnungswesens eine Instrue— rkteion und üntersuchung eingeleitet sey.
üüst, die nicht direkt in den Prozeß verwickelten, sondern nur als Zeugen in demselben figurlrenden anderen Beamten der Praͤfektur,
erscheinen fast durchaus in einem mehr oder minder zweifelhaften Lichte, so daß man am Ende gar nicht mehr recht zu erkennen im
Stande ist, wo die Reihe der Schuldigen und Unschuldigen ihre
Graͤnze findet.
MA nlle allgemein geworden, und die Urtheile, welche man ungescheut und oͤffentlich uͤberall aͤber diese ganze Geschichte aussprechen hort, sind von der schaͤrfsten und einschneidendsten Art. was jetzt vor den Assisen taglich mehr ans Tageslicht kommt,
ffassen auch andere Eigenthuͤmer,
n Bezug auf den gestrigen Artikel in der Presse sagt heute der 6 — mee. s: „Wir geben ohne ö, zu, daß die Schüüeßung des Protokells, ünd also die Zurücknahme der Ünterschrfft der Franzbsischen Regierung ein Triumph fuͤr die Kammern ist, die sich dem Traktat vom 20. Dezember widersetzt hatten. Aber über wen anders triumphiren die Kammern, als äber das Ministerium, welches leichtsinnig Verpflichtungen uber⸗ nommen, und nun in aller Demuth wieder aufiöst, was es abge⸗ schlossen hatte? Nicht fuͤr die Machte, welche den Traktat vör⸗ geschlagen hatten, sondern fuͤr das Ministerium, welches die Grund⸗ lagen annahm, und sie vor den Kammern und der bffentlichen Meinung vertheidigte, ist die Nicht⸗Natification eine Niederlage. Die Preffe scheint noch eine Anstrengung von Seiten des Herrn Guszot zu erwarten. Sie fordert den Mini⸗ ster der auswaͤrtigen Angelegenheiten dringend auf, wegen der Auflöͤsung der Vertrage von 1831 und 1833 zu unterhan⸗ deln. Herr Guizot befindet sich nicht in der Stellung, ein so wichtiges Unternehmen durchfuͤhren zu koͤnnen. Niemals werden die Maͤchte die Aufloͤsung der Durchsuchungs⸗Vertraͤge einem Manne bewilligen, der als Botschafter, wie als Minister, sich allen BVersuchen zugesellt hatte, um dieselben zu befestigen und zu er⸗ weitern. Wir glauben mit der Prefse, daß Frankreich mit der Geduld am Rande ist, die ihm während so vieler Jahre die Vertraͤge von 1831 und 1833 e, ließ. Die zahllosen Exzesse der Englischen Kreuzer haben bel uns alle die Maͤnner empört, denen noch an der Unabhaͤngigkelt und an der Ehre des Landes gelegen ist. Wenn man die Mandate erneuerte, so wür⸗ den wir nicht dafar stehen, daß das gereizte National⸗Gefuͤhl un⸗ serer See- Offiziere, beim Anblick der Mißbraͤuche, deren Schau⸗ platz die Afrikanische Kuͤste ist, nicht zu irgend einem blutigen Konflikt führte. Die Vertrage von 1851 und 1833 werden einen Krieg zwischen zwei verbuͤndeken Nationen veranlassen, und des- halb wünschen alle gescheuten Männer die Aufloͤsun derselben. Ein anderer, nicht minder gebieterischer Umstand versetzt uns in die Nothwendigkeit, die Abschaffung jener Vertraͤge auf alle Weise zu betrelben. Als dieselben unterzeichnet wurden, erklaͤrte Eng⸗ land, daß es kein anderes Mittel gaͤbe, den Sklavenhandel zu un⸗ terdruͤcken, als das Durchsuchungs-Recht, welches sich nach und nach auf alle Flaggen ausdehnen muͤsee. Jetzt ist es freiwillig von diesem Grundsaße abgewichen und hat mit den Vereinigten Staa⸗ ten zur Abschaffung des Sklavenhandels einen Traktat abgeschlossen, der das Durchsuchüngs-Recht ausschließt, und an die Stelle dieses gefährlichen Auskunftsmittels die gemeinschaftliche Wirksamkeit zweier abgesonderter Flotten setzt. Es ist nunmehr unsere Pflicht, darauf zu dringen, daß Frankreich nicht unvortheilhafter gestellt werde, als die Vereinigten Staaten. Alles vereinigt sich daher, um die Franzöͤsische Regierung zu verpflichten, auf die Abschaffung der fruͤheren Vertraͤge zu dringen. Aber, wenn das Ministerium durch die Ereignisse gedraͤngt wird, so wird es durch die Personen zurückgehalten. Herr Guizot ist das Hinderniß, auf das der Na⸗ tional⸗Wunsch stoͤßt. Wird die Presse dem Herrn Guizot rathen, sich zurückzuziehen?“
Boͤrfe vom 12. No vember. Die Course der Renten hal⸗ ten sich in Folge der außerordentlichen Festigkeit der Englischen Consols. Es findet indeß keine merkliche Steigerung statt, und der Umsatz ist fortwährend hoͤchst unbedeutend.
— Paris, 12. Nov. Das Skandal, welches der Prozeß erregt, der jetzt vor den Assisen der Seine gegen eine Anzahl von Becmten der Praͤfektur verhandelt wird, wächst mit jeder Sitzung, mit jeder Zeugen⸗Aussage. Die Munizipal⸗Verwaltung von Pa⸗ ris war so oft und so lange als ein wahres Muster ihrer Art ge⸗ priesen worden, man ruͤhmte allgemein die außerordentliche Thaͤtig⸗ keit und Ordnung der Beamten, die Redlichkeit und Artigkeit der Chefs der verschiedenen Buͤreaus gegen Jedermann, die Schnellig⸗ keit, mit der alle Geschaͤfte behandelt, die Gerechtigkeit, mit welcher alle Entscheidungen gegeben wurden: und jetzt zeigt sich, daß uͤberall die groͤßte Unordnung, die offenbarste Unredlichkeit, die strafbarste Nachlaͤssigkeit. bis zur Erpressung gehende Ueberschreitung der Be⸗ fugnisse der Beamten herrschte. Man hatte anfangs und nach der Instruction und Anklage-Akte des Prozesses geglaubt, die ent⸗ deckten Unterschleife beschraͤnkten sich nur auf zwel Buͤreaus, naͤm⸗ lich auf das der Plaͤne und jenes des Straßenwesens, und das zu Tage gekommene System der Bestechung und Verschleuderung,
. welches waͤhrend voller sieben Jahre ungestraft fortgesetzt werden
konnte, habe nur in diesen beiden seine Mitschuldigen. Nun hat bereits die Thatsache konstatirt, es in den anderen Buͤreaus der Munizipal-Verwal⸗ besser aussieht, als in den zwei genannten,
Und was das Schlimmste
Das Mißtrauen ist dadurch naturlich gegen
Durch das,
die bisher zu den Benach⸗ theiligungen, denen sie ausgesetzt waren, geschwiegen hatten, Muth, und treten mit neuen Anklagen gegen die Munizipal-Ver— waltung und einzelne Beamte derselben wegen unerhoͤrter Verzoͤge⸗ rung ihrer Angelegenheiten, Verweigerung der ihnen gesetzlich ge— buͤhrenden Entschäͤdigungen, in den Journalen auf, glücklich ge— nug, daß sie nicht wie Einer, der in dem Prozesse genannt wurde, ganz an den Bettelstab gebracht wurden.
Aber wer sind die eigentlichen Hauptschuldigen, wird man natuͤrlich fragen, und das ist gerade der Punkt, der durch die bis⸗ herige Verhandlung vor den Assisen, durch die vorgenommenen Zeugen⸗Verhöͤre noch wenig weiter aufgehellt worden ist, als dies schon die Instruetion gethan hat. Was diese an Thatfachen auf— stellte, erweist sich taͤglich mehr in seiner vollen Wahrheit; aber die Faͤden des verwickelten Gewebes so zu fassen, daß man es endlich ganz entfalten und den mysteribsen Schleier ganz luͤften koͤnnte, welcher noch uͤber die eigentliche leitende Kraft des foͤrm⸗ lich organisirten allgemeinen Pluͤnderungs⸗Systems gezogen ist, ist bis jeßt noch nicht gelungen. Aber Bank weiß man allgemein dem Manne, der mit ruͤcksichtslosem Rechtsgefuͤhl endlich es durch⸗ setzte, daß die Sache doch wenigstens der Gerechtigkeit uͤbergeben wurde. Herr Galis, auch Mitglied der Deputirten⸗Kammer, hat sich dadurch nicht nur um die Stadt Paris, sondern um das Ver— waltungswesen von ganz Frankreich aͤberhaupt ein wahres Ver— dienst erworben. Als Hauptperson in dem Prozesse steht noch im— mer der ehemalige Buͤreau⸗Chef Hourdequin da, ehemals Offizier des Generalstabes der National⸗Garde.
Die neuesten Berichte aus Tunis vom 12. Oktober zeigen,
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daß das schaͤndliche Gewerbe des Handels mit Menschen dort noch —— 4 so bald abgeschafft werden wird, wie man zu glauben pflegte. Ein kürRich erschienenes Dekret des Vey verbietet seinen Unter⸗ thanen zwar den oͤffentlichen Verkauf von schwarzen Sklaven, er⸗ laubt aber denselben, wenn er insgeheim geschieht. Durch einen Vertrag vom 8. August 1863690. weichen Herr von Rosamel mit dem damaligen Bey abgeschlossen hatte, hatte dieser sich zu Ab⸗ schaffung des Sklavenhandels anheischig gemacht und dagegen das Versprechen der Respektirung seines Gebiete erhalten. Aber 1832 6 ein neuer Vertrag mit ihm abgeschlossen, wodurch ihm elne an Frankreich schuldige Summe von 0 000 Fr. nachgelassen, die Käumung der Franzoͤsischen Niederlassung von Tabarca, so wie die Bezahlung eines jährlichen Tributs fuͤr die Gestattung der Korallen⸗Fischerei an der Kuüͤste von Tunis gewaͤhrt wurde. Seit jenem Vertrage ist der Sklavenhandel wieder mehr oder minder stark dort im Gange. Zu Tripoll war seit der Ankunft des neuen Pascha Alles ruhig. Er hatte selne Truppen im Innern der Re⸗
enischaft Posto fassen lassen. Mourzouk Soukra, Benolid und
arian sind jetzt von den Tuͤrken beseht.
Grossbritanien und Irland.
London, 12. Nov. Der Geburtstag des Prinzen von Wales wurde vorgestern durch Geschuͤtzes salven, Glockengeläut und Abends durch Illumination der öffentlichen Gebaͤude gefeiert.
Der neue Lord⸗ Mayor, Herr Humphery, wurde vorgestern mit den ublichen Feierlichkeiten in sein Amt eingefuͤhrt. Die Ein⸗ leitung bildete die bekannte mittelalterliche Prozession, die sich von Guildhall nach der London-Bruͤcke zu Lande und von dort zu Wasser nach Westminster begab, wo sich der neue Lord⸗Mayor, dem Brauche gemaͤß, den Oberrichtern vorstellte und sie zu dem nach⸗ folgenden Bankett einlud; als eine Neuerung in der Anordnung der dies jaͤhrigen Prozession wird bemerklich gemacht, daß die Staats⸗ barken, welche bisher immer gerudert worden waren, von Dampf⸗ schiffen ins Schlepptau genommen wurden. Wie sie gekommen, kehrte die Prozession, theils zu Wasser, theils zu Lande, nach Guild⸗ hall zuruͤck. Abends um 54 Uhr begann das Bankett, zu dem außer vielen anderen Personen von Bedeutung auch, wie gewoͤhn⸗ lich, die Minister eingeladen waren, die in ziemlicher Anzahl er⸗ schienen; von den Gesandten waren nur der Amerikanische, Spa⸗ nische, Daͤnische und Mexikanische zugegen. Nachdem das Essen, in gewöhnlichem Uebermaße vorhanden (250 Terrinen echter Schiidkroͤten- Suppe bildeten den Eingang) beendigt war, begannen die Toasts und Tischreden, zuerst auf das Wohl der Koͤnigin, der Koͤniglichen Familie, des Heeres und der Flotte und des abtretenden LordMayors Sir J. Pirie. Dann brachte der neue Lord⸗Mayor das Wohl der Minister aus und bevorwortete diesen Tosst dahin, daß er zwar uͤber manche Dinge mit ihnen nicht gleicher Meinung sey (er gehoͤrt der Whig-Partei an), indeß doch nicht umhinköͤnne, ihrem Charakter und ihrem pflichtgetreuen Streben seine Anerkennung zu ertheilen. Als das frühere Mini⸗ sterium abgetreten sey, habe die Koͤnigin Niemanden mit groͤßerem Rechte die Regierung anvertrauen konnen, als Sir Robert Peel, und bis auf den gegenwartigen Augenblick könne Niemand be⸗ haupten, daß derselbe nicht seine Pflicht gethan habe. Allerdings finde das gegenwartige Ministerium eine kraftige Stuͤtze in der Partei, welcher es angehöͤre, aber eine noch kräftigere doch in sei⸗ nem eigenen festen Entschlusse, auf dem geraden Wege zu bleiben und nur dem Interesse des dan f , w dennen, ohne Ruͤck⸗ sicht auf Freund oder Feind. Fur diefes Lob aus dem Munde eines Gegners dankte Sir Robert Peel im Namen der Mlinlster. Er erklaͤrte, sich aller auf politische Parteiung
dere Annuitaͤten, die in mit Ausnahme der lebenslaͤnglichen Annuitaͤten, dazu gerechnet, schaͤtzt man den ganzen Betrag der Belastung des Staats schaßes, der nach 256 Jahren vernichtet seyn wird, auf fast, vielleicht 5 Milllonen Pfd. St. Dazu kommt auch noch die Annuität der R„todten Last“, welche der Bank von England bis zum Jahre 1867 mit 585740 Pfd. St. gezahlt wird, so daß innerhalb eines Zeit⸗ raums von kaum mehr ols einem Vlerteljahrhundert, und das ist in der Geschichte eines Landes nur ein Augenblick, die Finanzen von einer jaͤhrlichen Ausgabe im Betrage von 5 bis 6 Millionen Pfd. St. befreit werden. Fü
nuitaͤten auf ,, . welche die Commissaire zur Abtra⸗ f
ung der Nationalschul r Geld oder Forderungen ertheilt ha⸗ en, belaufen sich jetzt . auf 1,800, 006 Pfd. St. An⸗ estimmten Zeitpunkten zu Ende gehen,
ber
gt man dazu die sichere Vermind⸗ rung der Zinsen der Staatsschuld durch Verwandlung der I pCte. in Z pCts., so ergiebt sich in der bezeichneten Zeit eine Verminde⸗ rung der Staatsschuld von jäbrlich7 Millionen Pfd. St.“ Der Globe bemerkt in seinem Borsen-Bericht über denselben Gegen⸗ stand: „Das umlaufende Gerücht, nach welchem der Ver fuch einer Zinsherabsetzung der 3Hproc. Annuitaͤten beabsichtigt wird, hat unter den Inhabern Besorgniß erregt, und viele derfelben schei⸗ nen sich durch Verkauf der 35proc. Papiere und durch Anlegung ihrer Kapitalien in Zproc. Konsols und in Bankstocks sichern zu wollen. Wenn diese Operationen in irgend bedeutendem Um⸗ fange geschehen sollten, so werden sie die Maßregel, welche jetzt noch zweifelhaft ist, beschleunigen und gewiß machen, indem sie die Preise der beiden Gattungen von zinsentragenden Papieren einander naͤher bringen. Bei dem jetzigen Stande der 3 pCts. zu 101 und der 3 pCts. zü 94 würde die Umwandelung dem Lande wenig oder gar keinen Vortheil bringen, weil die Dnheber der ersteren in die Umwandelung nur gegen eine Vergütung einwilligen wurden, welche die beabsichtigte Ersparniß aufheben mußte. Wenn also der Kanzler der Schatzkammer wirklich die Zins⸗Herabsetzung der 37 pCts. beabsichtigt, so kann er dies Vorhaben nur dadurch aus⸗ zufuͤhren hoffen, daß er die 3 pCts. auf 98 oder 99 hinauftreibt; dazu aber fehlen ihm die Mittel, wenn nicht die Fonds-Inhaber selbst so thöͤricht sind, ihm dadurch in die Hand zu arbeiten, daß sie ihre 35 pCts. verkaufen und ihr Geld in 3 pCts. zu jedem Preise, den die Maͤkler fordern, wieder anlegen.“
Das Birmingham Journal meldet, daß nachdem sich selt langerer Zeit das Beduͤrfniß geaͤußert, sowohl dem sehr zahlreichen Dienst⸗Personale der London⸗Birminghamer Eisenbahn, als den Familien desselben eine bequemere Gelegenheit zur Verrichtung der christlichen Andacht und zum religibsen Unterricht zu bieten, die Direction obiger Gesellschaft im Einvernehmen mit der Re⸗ gierung beschlossen habe, auf einem hart an der Centralstation be⸗ nannter Eisenbahn, naͤmlich zu Woloerton, liegenden Punkte eine neue Kirche, die erste dieser Art, zu erbauen. Zwei an jedem Sonn⸗ und Feiertage zu verschiedenen Zeiten dazu bestimmte Trains werden jedesmal die Haͤlfte des entbehrlichen Dienst—⸗ Personals aus allen jenen entfernteren Bahn⸗Stationen, welchen die Gelegenheit des Kirchenbesuchs sonst mangelt, nach dem Got⸗ teshause bringen, und eben so soll ihren Familien, wenn sie den Wunsch hiernach aͤußern, die Fahrt dahin unentgeltlich bewilligt werden. Die Leitung des neu zu erbauenden Gotteshauses ist dem dermaligen Pastor von Saint-Germain, Herrn Georg Wright, bereits zugedacht worden. n
Es sind in diesem Jahre hier 29 Millionen Pfund Thee an⸗ gekommen, wovon ungefähr 4 Milllonen wieder ausgefuͤhrt wur⸗ den. Die Zufuhr aus Assam in Ostindien ist auf reichlich 10 009
bezugiichen Aeußerungen enthalten zu wollen, da es be dieser Gelegenheit hauptsaͤchlich darauf ankomme, kundzuge⸗ ben, mit welchem Stolze ein jeder Sohn Englands auf den Ruf und altehrwürdigen Namen der Hauptstadt hinblicke, und wie sehr es im Interesse des Landes liege, daß zwischen der Regie⸗ rung und den obersten Behörden der Hauptstadt diejenige Ueber⸗ einstimmung patriotischen Strebens stattfinde, welche noch im Ver⸗ laufe dieses Jahres London vor den Auftritten bewahrt habe, welche in den Fabrik⸗Distrikten stattgefunden. Ueber sein Mini⸗ sterium und dessen Politik außerte er am Schlusse seiner Rede Folgendes:
„Viele mögen anders denken uͤber die Art und Weise, in welcher unser Ziel zu erreichen ist, Wenige uͤber die Zwecke selbst, in denen dieses Ziel besteht. ünser ernstlicher Wunsch ist, den Frieden zu er⸗ halten und die unschaͤtzbaren Wohlthaten des Friedens in jeder Weise zu verbreiten, welche mit der Ehre ünd den dauernden und umfassen— den Interessen dieses Landes vereinbar ist. Der Zweck unserer Poli⸗ tit sñ den Glanz der Britischen Waffen bei jeder Gelegenheit, wo die Berufung an die Waffen unvermeidlich wird, unbesteckt zu be⸗ wahren. Der Zweck unserer Politik ist, den Begehr nach Arbeit zu mehren und die kommerzielle Wohlfahrt des Landes auszudehnen. Der Zweck unserer Politik ist, den Staats⸗Kredit aufrecht zu erhalten und den Ruf der Ehrenhaftigkeit, den kein Land verlieren kann, ohne zu⸗ gleich einen großen Theil seiner moralischen Kraft einzubüßen. Und da dies die Zwecke unserer Politik sind, so werden wir es als eines der guͤnstigsten Anzeichen von dem Erfolg dieser Politik ansehen, wenn wir finden, daß der Handel Londons, der mit den Interessen der Fabriken und des Gewerbfleißes im ganzen Lande so eng Verknuͤpft ist, sich im bluͤhenden Zustande besindet.“
Unter den nachfolgenden Rednern waren der Amerikanische Gesandte, Herr Everett, der sich aͤber den gluͤcklich gesicherten Frieden zwischen England und den Vereinigten Staaten äußerte, Lord Stanley, dem die Danksagung fuͤr den dem Unterhause aus— gebrachten Toast zufiel, und welcher die Gelegenheit benutzte, die Fortdauer seiner Privatfreundschaft mit dem Fuhrer der Opposi— tion, Lord John Russell, trotz aller politischen Weinungs-Werschie— denheit, zu bekunden, zum Beweise des hohen Standpunktes, auf welchem das Unterhaus sich zu halten wisse, endlich Lord John Russell selbst, als Parlaments⸗Mitglied fuͤr London, der die Er— klaͤrung Lord Stanley's bestaͤtigte und insbesondere der Friedens⸗ Politik das Wort redete.
Eine sehr wichtige Finanzfrage ist unter einigen Geldleuten der City angeregt worden. „Sie besteht darin“, sagt der Ob ser— ver, „ob praktisch wirklich etwas im Wege stehe, dle Annultaͤten, welche im Jahre 1860 zu Ende gehen werden, auf eine laͤngere Zeltdauer auszudehnen, und es so den Spaͤterlebenden moglich zu machen, zu den Kosten der Kriege, durch welche Großbritanien auf dem Felde von Waterloo den Frieden Europa's begruͤndet, mit bei= zutragen, da ja die nächste Generation alle Vortheile des damals erreichten Zieles ärndten werde, während die Bezahlung dafuͤr in Be⸗ zug auf sie vermindert seyn wird. Es ist nicht ohne Wichtig— keit fuͤr den Staatsmann, so weit die Finanzen des Landes dabei betheiligt sind, wohl im Auge zu behalten, welch' eine bedeutende Verminderung nach einem Vierteljahrhundert die etzt zu bejahlenden Zinsen Fer Stagtsschuld erfahren wer— den, besonders wenn das Geruͤcht begruͤndet ist, daß die Regie—= rung ernstlich beabsichtige, die 3proc. Staatsschulden in Zproc. umzuwandeln. Daß dses eine wichtige Frage ist, wird folgende Thatsache zeigen. Die langen Annuitäten, welche am 5. Januar
1860 zu Ende gehen werden, bilden eine jaͤhrliche Belastung der Hälfg⸗ quellen des Landes von ungefaͤhr 1,280 000 Pfd. St. Die An⸗
Pfd. gestiegen. Im vorigen Jahre waren um dieselbe Zeit nur 14 Millionen Pfd. eingefuhrt. 4
Seit der Einfuhrung des neuen Peelschen Zoll-Tarifs sind an Schlachtvieh aus dem Auslande in England eingefuhrt worden: 1). Aus Deutschland nach London und Hull 825 Ochsen, 296 Kuͤhe, 284 Schafe und 57 Schweine; 2) aus Holland nach Con⸗ don und Hull 473 Ochsen, 165 Kuͤhe, 3 Schafe und 622 Schweine; 3) aus Spanien nach London, Southampton und Devonpert 561 Ochsen, 85 Kuͤhe, 230 Schafe, keine Schweine; 4) aus Frankreich nach London und Southampton 233 Ochsen, keine Kuͤhe, 140 Schafe, keine Schweine.
Die Sache von Portendie, weshalb schon so lange Differen⸗ zen zwischen England und Frankreich stattfinden, wird, wie es heißt, nächstens mittelst einer Schaden-Verguͤtung von 16⸗ bis 12,066 Pfd., welche das Franzoͤsische Kabinet an die Englischen Rekla— manten zahlen soll, entschieden werden.
Dle Zeitungen melden wieder von einer ganzen Reihe von Brandstiftungen, die auf dem flachen Lande, besonders im suͤdlichen England, stattgefunden haben.
Man hat jetzt die 52 zur Deportation verurtheilten Theilneh⸗ mer an den letzten Unruhen nach Gesport gebracht, wo sie nach den Kolonieen eingeschifft werden sollen. Bis jetzt wurde keinem von ihnen Strafermäßigung zu Theil; viele hinterlassen ihre Fa—⸗ millen in groͤßtem Elende.
Der Sun klagt, daß der Gesammtwerth der Britischen Handelsschiffe, den man vor acht Monaten noch zu 28,606 000 Pfd. St. anschlug, jetzt nur auf 11,440 000 Pfd. geschäͤtzt werde, da, in Folge des gesunkenen Handels, der gesteigerten Schnellig⸗ keit der Fahrten und der zahlreichen Dampfschiffe, in allen Hafen der Erde Britische Schiffe lägen, ohne Fracht finden zu koͤnnen.
Da der Durchschnittsprels des Weizens in letzter Woche auf 48 Sh. 7 Pee. und in den letzten sechs Wochen auf 56 Sh. 9 Pee, fuͤr das Quarter gefallen ist, so hat der Einfuhr⸗-Zoll jetzt sein Maximum von 20 Sh. erreicht, auf welchem Stande er, wie man glaubt, einige Wochen verbleiben durfte.
Das Dampfschiff „Caledonia“, welches vorigen Montag von 8 zurückkehrte, brachte ein Handelsschiff „Louise“, aus
t. Petersburg, das durch Zusammentreffen mit einem anderen Schiffe beschaͤdigt und von der Mannschaft verlassen worden war, im Schlepptau nach Gravesend.
Belgien.
Brüssel, 12. Nov. Der neue Handels⸗Vertrag mit Spa— nien ist zu Bruͤssel am 25. Oktober uni er a nr meren, und Je funf Jahre. Er gestattet den Spanischen Weinen dieselben Be— guͤnstigungen, die in dem Vertrage vom 16. Juli den Franzoͤsischen und spaäͤterhin auch den Deutschen Weinen zugestanden wurden. Der Eingangszoll auf Olivendl Spanischen Ursprungs ist um zwei Drittheile reduzrt; eben so der Eingangszoll auf gruͤne und trok⸗ kene Fruͤchte Spanischer Abkunft, die direkt zur See und mit Belgischen Schiffen eingefuhrt werden. Spamnischerseits ist der Eingangszoll auf Belgische Leinen herabgeseßt.
Unsere Zeitungen enthalten die Adresse der Repraͤsentanten⸗ Kammer als Antwort auf die Thron⸗Rede. Sie ist eben so wie * 2. des Senates, eine bloße Paraphrase der Worte des
nigs.
Der Sohn des Generals Vandersmissen, der seinem Vater bel dessen Flucht behuͤlflich gewesen, ist aus der Haft, in die er
gebracht worden war, wieder entlassen.