1842 / 328 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 26 Nov 1842 18:00:01 GMT) scan diff

eines Wortwechsels getoͤdtet worben. Belde trafen sich im Hause ö . gie Heinefetter, wo sie über einen unbe⸗ deutenden Gegenstand in Streit geriethen. Der Graf von Sirey hatte einen drohenden * seines Gegners mit einem Stock⸗

schlag erwiedert, worauf Herr von Caumartin einen Stockdegen zog ünd den Grafen erstach. Der Mörder ist verschwunden, ünd die Nachforschungen der Polizei waren bisher ohne irgend einen

Erfolg.

Deutsche Bundesstaaten.

München, 20. Nov. (Bayer. Bl.) Gemaͤß dem Pro⸗ gramm versammelten sich diesen Mittag die Staͤnde im Saalbau der Koͤniglichen Residenz, und zwar die Mitglieder der Kammer der Reichsraͤthe im Barbarossa⸗Saal und die Abgeordneten in dem Saale Karl's des Großen, um sich darguf nach dem Thronsaal u begeben und dort der Ankunft Sr. Majestaͤt des Koͤnigs zu arren, dessen Austritt aus Hoͤchstseinem Appartement durch Ka⸗ nonensalven verkuͤndigt wurde. Nachdem der Konig sich auf dem Thron niedergelassen und den Staͤnden des Koͤnigreichs das Zei⸗ chen gegeben war, sich ebenfalls zu setzen, hielten Se. Majestaͤt folgende Anrede:

„Meine Lieben und Getreuen die Staͤnde des Reichs, heiße Ich willkommen bei Mir, umgeben von den Standbildern ruhmvoller

ürsten, die Mir Vorfahrer waren und Muster seyn sollen in allem uten, was sie gethan. Herrlich war der Geist, der sich im Köͤnig⸗ reich offenbarte, wie auf der rechten Seite des Rheins auf der linken, in ganz Teutschland, als die Graͤnze bedroht schien. Jeden Teut⸗

3 ze mit dem Erzherzoge von Oesterreich, Erbprinzen von Modena, wo⸗ durch . e ssl verbuͤrgt, mit Teutschlands maͤchtigsten Haͤusern das 2 durch neue Bande verbunden wird. Freud“ und Leid theilen eine Bayern mit ihren Wittelsbachern. Meine Lieben und Getreuen, den Staͤnden des Reichs wird die Nachweisung der Verwendung der Staats Einnahmen für die Jahre 1838 39, 39 40 und 40 41, so wie jene uͤber den Stand der Staatsschulden⸗Tilgungskasse in den naͤmlichen Jahren vorgelegt werden; desgleichen das Budget und das Steuergesetz fur die 3h nanz- Periode, die Kreis, Umlagen⸗Gesetze fur die drei ersten Jahre derselben, das Forst⸗Polizei⸗Gesetz, das uͤber Annahme des 4proe. Zinsfußes bei gerichtlichen Urtheilen über nicht bedungene Zinsen, das einige Abänderungen der bestehenden Strafbestimmungen betref— fende, daz uͤber die Gewerb⸗ und Personal⸗StaatszAuflagen im Un⸗ ter⸗Fraͤnkisch⸗ und Aschaffenburgischen Regierungs⸗Bezirke und einige wenlge andere Geseße. Möge dieser Landtag sich durch Vertrauen auszeichnen, diese Freude Meinem Herzen werden, das fuͤr Mein Volk schlaͤgt.“

Freiburg, 13. Nov. (Fr. 3.) Die feierliche Eroͤffnung des theologischen Konvikts fand heute in der ehemaligen Seminar⸗ Kirche statt. In dem Chore der Kirche hatten sich der Großher⸗ zogliche Regierungs⸗Kommissar, Geheime Rath Freiherr von Reck, mehrere Dom⸗Kapitularen und Professoren der theologischen Fa⸗ kultaͤt, so wie die Mitglieder der Konvikts⸗-Kommissiön und die Zoͤglinge der neuen Anstalt, im Schiffe der Kirche aber i viele Theilnehmer an der Handlung versammelt. Direktor Haiz be⸗ gann den Eroͤffnungs⸗Akt mit einer Rede, in welcher er die Auf⸗— gabe der Anstalt als eine wissenschaftlich theologische und gaͤnzlich für den hohen Beruf zur Kirche erziehende und bildende darstellte. Das Hochamt wurde hier von einem Dom⸗Kapitular gehalten und unter demselben vierstimmiger Kirchengesang mit Orgel-Be⸗ gleitung vorgetragen. Nach dem Schlusse der kirchlichen Hand⸗ lung verfuͤgten sich saͤmmtiiche im Chore Versammelten in den . Hoͤrsaal der Anstalt, wo Freiherr von Reck an die Zoöͤg⸗ linge eine Anrede hielt und den Segen einer solchen Anstalt zeigte, in welcher der dem Berufe eines Seelsorgers sich widmende Zöͤg⸗ ling, frei von druckenden Sorgen fuͤr seine Erhaltung, frei von sioͤrenden dem ernsten Studium entfremdenden äußeren Einfluͤssen, dem hoheren Rufe zur Wissenschaft und zu einem Segen berei⸗ tenden Stande folgen und in in,. wissenschaftlichen Bildung den Weg seines Berufes festen Schrittes betreten und sich jene Schaͤtze des Geistes und Gemuͤthes sammeln kann, mit welchen er einst in Berufstreue das Heil Vieler als Hirt der heil. Kirche erwerben und sichern soll ꝛc.

Frankfurt a. M., 20. Nov. In der gestrigen Versamm⸗ lung der Mitglieder des physikalischen Vereins ist es den verein—⸗ ten Bestrebungen des Herrn Karl Reißer aus Wien und des Herrn Professoöors Dr. Boͤttger gegluͤckt, auch mittelst desjenigen Lichtes, welches bei Schließung einer galvanischen Batterie, mit Kohlenspitzen, hervorgebracht wird, gelungene Lichtbilder zu erzie— len. Diese Thatsache moͤchte vorzůglich deswegen von allgemeine⸗ rem Interesse seyn, weil man bisher uͤber die chemischen Eigen⸗ schaften des elektrischen Lichtes noch keine derartigen Erfahrungen hatte, und hier , ens nachgewiesen wurde, daß es auf eine

jodirte Silberplatte eben so chemisch einwirke, wie das Sonnen⸗ licht. Die bei den erwaͤhnten Versuchen angewandte Batterie war eine Bunsensche Kohlen-Zink⸗Batterie von 35 Elementen,

und die Einwirkung des nicht sehr konstanten Lichtes dauerte etwa 3 Minuten.

Oesterreich.

ch dem naheliegenden Ra⸗ mtlicher Behdrden ehrer⸗

gung im Namen des Wesirs von Herzegowina, All Galib Pascha, nach Ragusa gekommen war.“

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Weitere Nachrichten vom 1. November im n Blatte melden: „Gestern um 11 Uhr Vormittags fuhr das Dampfboot „Mittrowsky mit Sr. Kaiserl. Hoheit an Bord, von Cattaro kommend, auf der Rhede von Ragusa in der Richtung von Me⸗ leda voruͤber, und wurde bei diesem Anlasse von Seiten der Festung mit einer Salve von 21 Kanonenschuͤssen begruͤßt.“

Wien, 19. Nov. Am 16ten d. hat der Kaiserl. Russische Commissair, General⸗Adjutant Baron Lieven, seine Reise nach Serbien fortgesetzt. Bevor er sich nach Belgrad begiebt, wird er jedoch in Seimniin mit dem Fuͤrsten Michael, welcher unterdessen dorthin zurückgekehrt seyn wird, eine Zusammenkunft haben.

Schweiz.

Aargau, 14. Nov. (Schweizer Bl) Nach zuverlaͤssigen Berichten hat sich nun die Regierung dieses Kantons mit dem Versprechen an den Vorort gewendet, so bald die Umstaͤnde es er⸗ lauben, die Einfuhr bei Kadelburg zu bffnen.

Italien.

Turin, 14. Nov. (A. 3.) Es scheint, daß bezuglich des Salzhandels nach der Schweiz sich zwischen unserer und der Oesterreichischen Regierung eine kleine 661 ergeben habe, die sich jedoch, wie man glaubt, ohne besondere Schwierigkelten aus⸗ gleichen duͤrfte.

Briefen aus Modena zufolge, waren die Soöͤhne des Infanten Don Carlos am dortigen Hofe eingetroffen und beabsichtigten, den naͤchsten Winter in jener Stadt zuzubringen.

Spanien.

Paris, 20. Nov. Das offizielle Abendblatt publizirt nachstehende auf außerordentlichem Wege eingegangene Depeschen:

„J. Madrid, 16. Nov. Herr Olozaga ist zum Praͤsi⸗ denten des Kongresses ernannt worden. Er erhielt 82 Stimmen, während der ministerielle Kandidat, Herr Acuna, deren nur 41 erhielt. Herr Cortina ist mit 80 Stimmen zum Vice⸗Praͤsiden⸗ ten ernannt worden.

„II. Perpignan, 19. Nov. Ein Schreiben aus Barcelona von einem Kavallerie⸗Offizier, welches am 18ten durch eine Ordon⸗ nanz nach Jonquière gebracht wurde, enthalt Folgendes: „Nach einem blutigen Gefecht sind wir gezwungen worhen, die Stadt räum en. Die Einwohner haben sich der Artil⸗ lerie bemaͤchtigt; wir bivouakiren seit zwei Tagen am Fuß der Waͤlle; das Engelthor ward zuerst von der National-Garde ge⸗ nommen; die Frauen waren mit Lanzen bewaffnet; Abtheilungen von Linientruppen haben noch die Atarazanas Monijuich und den Hafen besetzt. Man versichert, die Insurrection habe sich uͤber Solsena und Lerida ausgebreitet.“

Serbien.

Die Agramer 3tg. meldet: „Ein Augenzeuge der am 6. und 7. November in Belgrad stattgefundenen Felerlichkeiten theilt Nachstehendes daruͤber mit: Auf allen Gesichtern der biedern Serben bemerkte man die unverkennbarsten Spuren der reinen Freude. Nachdem am 6. November Vormittags der Berat dem aus allen Kreisen zusammengestroͤmten Volke sowohl als dem auf⸗ gestellten Militair auf dem großen Kalimeidan von dem Taͤrkischen Kommissar Emin⸗Efendi von einer Tribüͤne aus Tuͤrkisch, und dann von dem Adjutanten des berühmten Wucsies, Rajo Damjanovich, Ser⸗ bisch vorgelesen worden, erinnerte noch einmal der Kiamil⸗Pascha, der während des Verlesens aus seinem Zelte hervorgetreten war, daß alle

Freiheiten nach der Landes verfassung nicht der Obrenovichschen Familie, sondern der ganzen Serbischen Nation vom Sultan verliehen wa⸗ ren, daß somit diese Freiheiten auch das ganze Serbische Volk zu genleßen habe; hierauf ertoͤnte von mehr als 30 000 Menschen ein „Lebe hoch unser Sultan!“ dem Salven des Tuͤrkischen und Ser⸗ bischen Militairs, so wie der Donner der Kanonen, folgten. Bei dieser Feierlichkeit waren alle Tuͤrkischen und Serbischen Nota⸗ beln in glaͤnzenden Uniformen in den fuͤr sie vorbereiteten Zelten gegenwartig; nur kein Konsul war zugegen, weil außer dem Rus⸗ sischen keiner in Belgrad anwesend ist. Nachdem der Be⸗ rat abgelesen war, verfuͤgte sich Alles in die Kirche, wo der Fuͤrst Alexander Kara Georgevich, in Gegenwart des Tuͤrkischen Kommissars und vieler Tuͤrkischen Stabö⸗ und Ober⸗ Offizlere, den vom Metropoliten Peter Jovanovich vorgelesenen Eid leistete und dann von demselben Metropoliten, im Beiseyn zweier Bischoͤfe und vieler anderen Geistlichen, gesalbt wurde; worauf Gebete fuͤr den Sultan Abdul Medschid und den Fuͤrsten Alexander gelesen und zum Schluß ein Mnogaja Ljeta abgesungen wurde. Nach Beendigung dieser Ceremonie begab sich der Fuͤrst mit Emin⸗-Efendi in das Senats⸗Gebaͤude, wo ihm von allen Senatoren, Beamten, Kreis-Kommandanten und allen Orts⸗Aelte⸗ sten des Landes Gratulationen abgestattet wurden. Am 7. No⸗ vember Vormittags hat das Militair in Gegenwart des Fuͤrsten im Lager den Eid, „den Ustav zu wahren“, abgelegt. Abends wurde am Kalimeidan ein Feuerwerk abgebrannt.“

Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika.

New⸗Mork, 31. Okt. Der außerordentliche Gesandte und bevollmaͤchtigte Minister Mexiko's, General Almonte, hat gleich nach seiner Ankunft in Washington dem Praͤsidenten Tyler seine Kreditlve überreicht. In der kürzen Anrede, welche er an densel⸗ ben richtete, sprach er sich daruͤber aus, wie sehr der Praͤsident der Mexlkanischen Republik von wahrhaft freundschaftlichen Ge⸗ sinnungen zu den Vereinigten Staaten beseelt sey, und wie eifrig er, der Gesandte, dahin streben werde, die freundschaftlichen Be⸗ ziehungen der beiden Staaten zu einander, welche ihrem beider⸗ seitigen Interesse so sehr entspraͤchen, durch alle geeigneten Mittel zu naͤhren. Ganz uͤbereinstimmend damit 6 sich der Praͤsident Tyler, und er soll seine Gesinnungen bereits da⸗ durch bethaͤtigt haben, daß er dem General Almonte die Vermlt⸗ telung der Vereinigten Staaten in dem Strelte Mexiko's mit Texas durch ein Schreiben des Staats-Secretairs fuͤr die aus⸗ waͤrtigen Angelegenheiten, Herrn Webster, anbieten lassen. Da indeß in diesem Schreiben zugleich die Ansicht des Praͤsidenten ausgedruͤckt seyn soll, daß der Krieg mit Texas Mexlkanischer Seits als nicht nur nutzlos, sondern auch als hoffnungslos betrach⸗ tet werden muͤsse, so verspricht man sich bei den bekannten so ent⸗ schieden feindseligen e, , Santang's gegen Texas von einem solchen Vermittelungs⸗Anerbleten kaum einen guͤnstigen

rfolg.

Hit den Sack- und Fuchs⸗Indianern, welche ein Gebiet von etwa 12 Millionen Morgen zwischen dem Missisippi und Missouri innehaben, hat die Regierung der Vereinigten Staaten eine Üeber⸗ einkunft getroffen, vermöge welcher dieselben sich gegen Bezahlung von Ctwas mehr als einer Million Dollars auf der West-Selte des Wilen at rn haben.

er Kongreß soll in den ersten wider if ee n ,. sten Tagen des naͤchsten Monats

Die werthvolle, unter dem Namen Andalusia bekannte Be⸗

sitzung des ehemallgen Bank⸗Direktor Biddle, welche am Dela⸗ ware belegen i. soll im Aufstrich verkauft werden.

Die (berelts erwaͤhnte) Nachricht von dem Ruͤckzuge der in Texas eingedrungenen Vorhut des Mexlkanischen Heeres unter General Wall wird mit mehreren Details von dem New⸗York Commercial Advertiser und dem Galveston Civĩilian berichtet. Der erstere bezieht sich auf eine vom 20. September aus dem Lager von Rio Salada datirte Depesche des Texlanischen Obersten Caldwell, in welcher dleser berichtet, daß er in der Nahe von San Antonio mit 360 Mann auf 1100 Mexikaner unter General Wall gestoßen und denselben mit Verlust von 109 Todten und 200 Verwundeten zuruͤckgeschlagen habe, worauf San An⸗ tonio von den Mexikanern geraumt worden sey, dem Vernehmen nach indeß nur, um sich mit einem ihnen zur Verstaͤrkun jh sandten Truppen⸗Corps von 15090 Mann zu vereinigen. Zuglesch wird indeß gemeldet, daß eine kleine Truppen⸗Abtheilung, fr willigen von Fayettevilse, auf dem Marsche in das Lager des Obersten Caldwell von einer Uebermacht Mexikanischer Truppen angegriffen, nach blutigem Widerstande bis auf den letzten Mann niedergehauen oder gefangen genommen worden sey. Die in San Antonio bei dessen Ueberrumpelung gefangen ge—⸗ nommenen Texlaner, etwa 100 an der Zahl, welche, ihrer eigenen Erklaͤrung zufolge, von dem General Wall sehr gut be⸗ 896 wurden, nb unter Eskorte von 300 Mann Mexikanischer

ruppen, befehligt von einem Ueberlaͤufer, dem fruͤheren Texia⸗ nischen Senator, Oberst Seguin, ins Innere von Mexiko ab⸗ gefuͤhrt worden. Der Galveston Civilian setzt, im Wider⸗ spruche mit der vorstehenden Nachricht, das Treffen zwischen dem Oberst Caldwell und dem General Wall auf den 23. September, an die Ufer des Flusses Medina und meldet, daß die Mexika⸗ ner sich auf dem Wege nach Matamoras zuruͤckgezogen haͤtten. Oberst Caldwell scheint seine Truppen aus Mangel an Lebens⸗ mitteln entlassen zu haben, indeß hatte General Burleson erklaͤrt, den Mexikanern bis an den Rio Grande folgen zu wollen, sobald sich nur 500 Mann zu ihm faͤnden, und es schlen, als ob sein Aufruf die Streitlust der Texlaner von neuem erregt habe.

Mexiko.

Veracruz, 6. Okt. Santana wollte Mexlko am 1. Okto⸗ ber verlassen, um sich nach seinem in der hiesigen Nachbarschaft belegenen Landsitze Mango de Clavo zu begeben. Er sammelt bei Jalapa bedeutende Truppenmassen, die von dort, wie es heißt, am 5. oder 6. Oktober nach ihrer weiteren Bestimmung auf⸗ brechen sollen. Man glaubt, daß die Operationen zuerst gegen Yucatan und dann erst, wenn der Erfolg hier ein guͤnstiger ist, gegen Texas gerichtet werden sollen.

Es haben hier in kurzer Zeit acht Handelshaͤuser fallirt.

Perun.

Die Boͤrsen-Halle hat Berichte aus Valparaiso bis zum 19. August erhalten, welche mit dem Schiffe „Magnet“ in Hamburg eingetroffen sind. Aus Chili selbst, melden sie nichts Neues, geben dagegen einige neuere Berichte uͤber die Wirren in Peru, wo nach den letzten Nachrichten, die aus Lima bis zur Mitte des Monat Juls reichten, gerade in dem Augenblicke, als nach dem Friedensschluß mit Bolivien die durch Gamarra's Tod erledigte Praͤsidentenstelle besetzt werden sollte, allgemeiner Zwie⸗ spalt unter den einflußreichsten Generalen, San Roman, Lafuente, Torrico und dem interimistischen Praͤsidenten Menendez ausge⸗ brochen war. „Auch nach den jetzt eingegangenen neueren Be⸗ richten Isagt das oben genannte Blatt, „glich Peru noch immer

dem Lager des Agramant. Nach einer Mittheilung aus Lima vom 6. Ing st stand ein Buͤrgerkrieg zwischen den Anhaͤngern Lafuente's und Torrico's, welche beide nach der Praͤsidentschaft strebten, bevor. Torrico zog an jenem Tage aus Lima ab, um sich an San Roman, der in Ayacucho stand, anzuschließen und Lafuente anzugreifen, der seine Truppen bei Cuzco zusammengezo⸗ en hat, und an den sich der General Vidal angeschlossen hatte. 7 demselben Tage, an welchem er aus Lima abzog, wurde Ge⸗ neral Torrico in Tacna zum Praͤsidenten von Peru erwaͤhlt. Man glaubt, daß auch in Puno, Andahuailas, Innin und Aya⸗ cucho die Wahl auf ihn fallen, daß dagegen Arequipa, Moquegua, Tarapacãâ und Cuzco den General Lafuente waäͤhlen werden. Bis zum 8. August war es noch nicht zu offenen Feindseligkeiten ge⸗ kommen. Ein Schreiben aus Quito vom 20. Juli meldet, daß die Englische Station in der Suͤdsee verstaͤrkt werden solle, um Genugthuung von Peru fuͤr die dem Britischen Geschäͤftstraͤger Wilson angethanen Unbilden zu verlangen.“

Inland.

Berlin, 25. Nov. Den neuesten hier eingetroffenen Nach⸗ richten zufolge, hatte Se. Koͤnigl. Hoheit Prinz Adalbert die Ab— sicht, von Rio Janeiro aus in einem Englischen Kriegs⸗Dampfboote gegen Mitte Oktober sich uber Pernanibuco nach Para zu bege⸗ ben, von wo Sie eh Mitte Dezember in Bahia . gedachten. Hler wird die Sardinssche Fregatte den Prinzen wie⸗ der aufnehmen und dann die Ruͤckreise nach Lissabon antreten. Die Zeit bis zum 15. Oktober sollte zu kleinen Ausfluͤgen in die Umgegend der Hauptstadt benutzt werden. Das diplomatische Corps, so wie die angesehensten Fremden und Inlaͤnder, hatten die Ehre, Sr. Koͤnigl. Hoheit gieich in den ersten Tagen Ihres hiesigen Aufenthaltes auf uwarten.

, ,

Der Handels⸗Bertrag zwischen Belgien und dem . err von Madrid,

mit

vo rzů glich er . des Leinw and⸗Handels nach Spanien.

O Madrid, 13. Nov. Es scheint keinem Zwelfel mehr zu unterliegen, daß in dem von Herrn Olozaga mit der i n Regierung abgeschlossenen Handels⸗Vertrage die auf der Einfuhr fremder Leinwand in Spanien lastenden Zoͤlle zu Gunsten der Belgischen Leinwand bedeutend herabgesetzt worden sind. Da die⸗ ser Gegenstand auch die industriellen Interessen Deutschlands be⸗ raͤhrt, fo möge es mir erlaubt seyn, etwas naͤher auf ihn einzu⸗

ehen. oed In den alteren Zelten, als die ausgedehnten Spanischen Be⸗ sitzungen in Amerika ihre Beduͤrfnisse aus dem Mutterlande zu beziehen gezwungen waren, lieferte Deutschland fast ausschließlich

den 9. Bedarf an Leinwand fuͤr Spanien und dessen Kolo—⸗

nieen. Jahre 192 fuͤhrte Deutschland fuͤr mehr als 7 Mil⸗ lionen Piaster Leinwand in Spanien ein; nach dem Abfalle der Kolonieen und waͤhrend des Kontinental-Systems nahm

w

dieser Handel außerordentllch ab; 1827 belief sich der ** ene , . welche Deutschland direkt nach Spanien ausführte, nur auf M0 Piaster, während Spanien in demfelben Jahre fuͤr fast 3 Millionen Piaster Leinwand aus dem Auslande bezog. Da indessen in Spanien selbst nur sehr wenige und sehr grobe Leinwand (auschließlich in Galicien) fabri⸗ irt wird, so blieb die fremde immer einer der am starksten ge—⸗ uchten Artikel. Die Englische Leinwand hat nach und nach allen ubrigen hier den Rang abgewonnen, indem sie, als Produkt der He slnen. zwar weniger dauerhaft, aber feiner und wohlfeiler sst. Fruͤherhin gab man der Belgischen und Deutschen den Vorzug. Da aber beide Gattungen selten direkt zur See, sondern fast nur durch Frankreich uͤber Marseille hierher kamen, so läßt sich der Betrag der in den letzten Jahren, hier eingefuͤhrten Leinwand nicht nit Vestimmtheit angeben. 1830 fuhrte Belgien far mehr ls 18 Millionen Fr. an Leinwand aus, wovon fuͤr 16 Millionen 26 Frankreich, und nur fuͤr 2562 Fr. direkt nach Spanien gin—⸗ a Frankreich fährte 1840 nach Spanien 9515001 Kilogr. Lein; wand zum Werthe von 155634391 Fr. aus, darunter nur 217,962 Kilos Franzbͤsischer Fabrik, zum Werthe von 3,549, 145 Fr. Frankreich machte also den Commissionair der Belgischen und Deutschen welchen, bei dem Mangel Spanischer Schiffe, um Fabrikanten, hre Waaren aus Belgischen oder Deutschen 86 zu holen, kein wohlfeilerer Weg offen stand, als der uͤber Vordegur, Bayonne und vorz glich cl end von wo Spanische Schiffe sie abholten und ihnen dadurch die hohe Beguͤnstigung der Spanischen Flagge en.

versch f wenn schon das in Spanien immer zunehmende Elend den Absatz fremder Fabrikate, die nicht von unumgaänglicher Noth⸗ wendigkest sind, gar sehr erschweren mußte, so hat die neue Zoll⸗ Gesetz gebung nicht nur die Einfuhr der Leinwand, sondern aller anderen Artikel fast unmoglich gemacht. Es scheint in der That, daß die vielen Personen, welche sie ausarbeiteten, sich keine andere Aufgabe, als die Verwirklichung der Behauptung Huskisson's ge⸗ stelit hatten, der am 26. Februgr 1826 im Unterhause folgende Worte sprach: „Das Handels⸗-System Spaniens ist hoͤchst ein⸗ fach. Es beschraͤnkt sich darauf, aus dem Auslande nichts zuzu⸗ iassen, als das, was auf dem Wege des Schleichhandels eingeht.“ In dem neuen Tarife, der seit vorigem Jahre provisorisch in Kraft steht, ist fast bei allen Gegenstaͤnden der Einfuhr ein so übertriebener Anfchlagswerth zu Gründe gelegt, daß er den wirk⸗ lichen ost um das Doppelte, ja bis um 130 pCt. uͤbersteigt. (Namentlich findet dies bei den Eisenwaaren, Taschenmessern, Scheeren von Remscheid u. s. w. statt, die man hier den Engli⸗ schen vorzieht, weil sie wohlfeiler sind. So wird z. B. das Dutzend Scheeren von der Beschaffenheit, wie sie in Iserlohn verfertigt werden, und das an Ort und Stelle etwa 2 Fl. Holl. kosten mag, hier auf 60 Realen (etwa 73 Fl. Holl.) veranschlagt.) Davon wird der Elngangszoll, der fuͤr die fremde Flagge (und alle Einfuhr zu Lande steht dieser gleich meistens um ein Drit— theil oder die Haͤlfte hoͤher ist, als fuͤr die Spanische, und die

Con sumtions⸗ Steuer entrichtet.

Nach dem alten Tarife bezahlte die Leinwand nach der Elle, der Beschaffenheit und der Benennung. In dem neuen hat man dieses abgeschafft und das Gewicht und die Feinheit zum Maßstabe genommen. Die Leinenwaaren sind demnach in . verschiedene Klassen getheilt, bei denen die Zahl der Faͤden eines Spanischen Viertel⸗Quadratzolls zum Grunde gelegt ist, und der Werth wird nach hundert Castillanischen Pfunden veranschlagt. Um nur ein Beispiel anzufuͤhren, so ist in der vierten Klasse der Centner (100 Pfund) damassirtes Tischzeug auf 4530 Realen C226 Piaster), und einfaches auf 2670 Reglen Czä5nz Piaster) veranschlagt, und darauf 15 pCt. Eingangs⸗ Zoll fuͤr die einhei⸗ mische und 20 pCt. fuͤr die auslaͤndische Fiagge gelegt, wozu noch ein Drittel Consumtions⸗Steuer koͤmt. Nach dem alten Tarif bezahlte Schlesische und Blelefelder Leinwand weniger als jetzt. Bei dem neuen stehen sich die feineren Klassen besser als die or⸗ dingiren. Jene werden aber von den Engländern bekanntlich am wohlfeilsten geliefert. Indessen bezahlt, diesem System zufolge, jede Art von Leinen nur nach ihrer Beschaffenheit, ohne daß man auf den Ort des Ursprungs Ruͤcksicht nimmt. Nun sind aber gerade die Arten, welche vorzugsweise in Belgien verfertigt werden lmittelfeine) in die am höͤchsten veranschlagten Klassen gefallen, und gegen dieses Mlßverhaͤltniß hat schon seit einem Jahre die Belgische Regierung Reclamationen erhoben.

Die schreienden Nachtheile des neüen Tarifes haben sich aber nicht nur im Auslande, sondern auch hier an Ort und Stelle fuͤhlbar gemacht. Die Spanischen Kaufleute, welche Geschaͤfte in Leinen machen, koͤnnen bel dem darauf gelegten Zoll eben so wenig bestehen wie die fremden Fabrikanten. Sie machen seit einem Jahre keine Bestellungen mehr; das Volk gewohnt sich immer mehr an Baumwollenstoffe und wird, falls die Einfuhr freigegeben wird, noch weniger nach Leinwand fragen. Diese Umstaͤnde haben den ganzen Handelsstand veranlaßt, seine Beschwerden der Regierung vorzutragen, ihr die Abgeschmacktheit des neuen Tarifs darzuthun und auf schleunige Herabsetzung zu bestehen. Da sich hierzu die Vorstellungen der Zoll⸗Aemter gesellen, deren Kassen seit der Ein⸗ fuͤhrung des neuen Tarifs fast leer geblieben sind, so leidet es kei⸗ nen Zweifel, daß binnen einiger Monate eine sehr bedeutende Re⸗ duction in den Ansaͤtzen stattfinden wird.

Unterdessen wuͤrde eine Herabsetzung des Eingangs⸗Zolles oder des veranschlagten Werthes ausschließlich zu Gunsien Belgischer Leinwand ein Eingriff in die bestehende Zoll-Gesetzgebung seyn, welchen das dem Prohibitiv-System sonst sehr abgeneigte Eco del Comercio in seiner heutigen Nummer durchaus mißbilligt. „Diese Maßregel , sagt es, „wuͤrde die ganze Einheit unseres Ta⸗ rifes zerstoͤren, den Markt, auf welchem wir die uns noͤthige Lein⸗ wand kaufen können, reduziren und uns zwingen, weitläufige und verwickelte Classificationen von Leinwand aufzuͤsteilen, weil Belgien

nicht alle in gleicher Güte und Wohlfeilheit fabrizirt, und wir

wüuͤörden z. B. Deutsches Tischzeug und gewisse Englische und Fran⸗ zösische Leinenwaaren nicht zu so billigen Preisen, ,. ) . konnen. . . Auch ist der Uebelstand in Betracht zu ziehen, daß, da bestehende Vertrage den Englaͤndern und Franzoͤsen die Kechte der am meisten beguͤnstigten Nationen verleihen, die Spanische Regierung, falls sie die Belgische Leinwand bevorrechtigte, sich durch zudringliche und schwer zu erledigende Reclamatsonen in Verlegenheit gesetzt sehen waͤrde. Allein, da wir lebhaft wuͤnschen, daß unsere Handels⸗-Verhaͤltnisse sich verbessern, und' unfer umzu⸗ arbeitende Tarif ein streng zu beobachtendes Gesetz seyn mbgen, so stimmen wir dafür, daß dͤe ganze Rubrik uber Leinenwagren verbessert werde, jedoch ohne einen Ünterschied in Betreff der Ge⸗ gend, von wo sie kommen, einzuführen.“

Von einer anderen Verfügung, die in der neuen Spanischen

Zoll: Gesetzgebung zum RNachtheil der Einfuhr fremder und na:

mentlich Deutscher Fabrikate getroffen wurde, wird in einem mei— ner naͤchsten Briefe die rd. ine

2307

Kan ad Bra und

seine Händel mit dem Mutterlande. Eine historische Skizze.

Die Englische Kolonie Kanada hat gegenwaͤrtig eine solche Bedeutung gewonnen, und die kurzlich dort . 66 rungen in der Regierung beschaͤftigen so vielfaͤltig die Blätter des In- und Auslandes, daß elne gebraͤngte Darstellung der vergan⸗ genen Begebenheiten, aus denen die Gegenwart sich gebildet hat, mit Ruͤcksicht auf die Bedeutung der Kolonie fuͤr das Mutterland und die Politik desselben in Deng auf den Tochterstaat gewiß Vielen von Interesse seyn wird. Das zweite Septemberheft der Revue des deux Mond es enthaͤlt einen mit ziemlich vorur⸗ theilsfreiem Geiste geschriebenen Artikel über diese Verhältnisse, dem wir in nachfolgender Darstellung Einiges entnommen haben.

Dle noͤrdsiche Hälfte Amerska's heilen die großen Binnen⸗ meere, denen der maͤchtige St. Lorenzsirom das überfläͤssige Was⸗ ser in den Ocean ableitet, fast in zwel gleiche Theile. Der suͤdliche Theil umfaßt die Staaten der Union, welche vom Mutterlande sich losrissen, der nördliche an der bstlichen Kuͤste neben den Pro⸗ vinzen Neu⸗Braunschweig und Neu⸗Schottland Ober⸗ und Nieder⸗ Kanada, welche der Engüschen Krone geblieben sind, und in wel⸗ chen letzteren, besonders neben der Republik sich ein maͤchtiges Reich zu gruͤnden, die Britische Regierung bald ein Jahrhundert rastlos gearbeitet hat.

Kanada war urspruͤnglich eine Franzoͤsische Kolonie und wurde erst 1763 an England abgetreten. Die n n. und reiche Be⸗ völkerung wanderte damals aus, um das Englische Joch nicht zu tragen, und nur wer bleiben mußte, blieb. 36 den 150 Jahren, während welcher die Kolonie Frankreich gehoͤrte, hatte sich aber dort die Franzoͤsische Nationalitaͤt so eingebuͤrgert, daß mit der Besitznahme des Landes durch die Englaͤnder die Eroberung dessel⸗ ben noch keinesweges vollstaͤndig war. Die Franzoͤsische Bevolke⸗ rung mußte erst anglisirt werden, und das war keine leichte Auf⸗— gabe. In Gesetzen, Religion, Sitten, Sprache, kurz in Allem, was die Nationalität ausmacht, unterschieden sich die Franzoͤsischen Kanadier von der neu eingefuͤhrten und , e, Englischen Be⸗ voͤlkerung, und die Regierung stieß auf unuͤberwindliche Schwie⸗ rigkeiten, dem Lande eine Verfassung nach ihrem Sinne zu geben. Dies unterblieb daher auch vorlaufig; und die in Quebek eingesetzte provisorische Regierung ward angewesen, die alten Rechte der Fran⸗ zoͤsischen Bevölkerung mbͤglichst zu sichern, da Großbritanien im Kampfe mit seinen übrigen Nord⸗Amerikanischen Kolonieen Alles thun mußte, die Anhaͤnglichkeit und Treue seiner Kanadischen Un⸗ terthanen sich zu erhalten und nicht etwa durch strenge, gehaͤssige Neuerungen auch diese zum Abfall zu reizen.

Nachdem aber die Amerikanische Republik foͤrmlich anerkannt war, gab es kein so dringendes Interesse mehr, die Franzoͤsische Natlonalitaͤt noch ferner zu beguͤnstigen, und William Pitt henne im Jahre 1791 die Bill durch, welche der Kolonie ihre neue Con⸗ stitution gab. Diese Bill schuͤtzte zwar die Franzoͤsische Nationa⸗ litaͤt, aber sie theilte die Kolonie in zwei Provinzen, Ober- und Nieder⸗Kanada. Um dem Einfluß der Franzoͤsischen Bevoͤlkerung, die in Nieder⸗Kanada unter dem Schutze des fruheren Grundge— setzes ziemlich angewachsen war, ein Gegengewicht zu geben, be⸗ stimmte die Bill den Englischen Kolonisten die obere Provinz, wo ausschließlich Britisches Gesetz gelten und die neuen Auswanderer sich niederlassen sollten. Beide Provinzen erhielten besondere Verfas⸗ sungen nach dem Muster der des Mutterlandes; die eine wie die andere hatte eine Wahl⸗Versammlung, aͤhnlich dem Hause der Gemeinen, und einen gesetzgebenden Rath, analog dem 6 der Lords, dessen Mitglleder jedoch vom Gouverneur auf Lebenszeit gewaͤhlt wurden. Der Vesitz neu erworbener Ländereien ward nach Britischem Recht bestimmt, die habeas corpus Akte eingefuͤhrt, die Gesetz⸗ gebung uͤber lokale Interessen aber den Provinzilal⸗Versammlun⸗ gen gelassen. Die Bill bewilligte ferner große Ie de gen der Anglikanischen Kirche; wo die Mehrzahl der Einwohner einer

Provinz aus Katholiken bestand, hatte die Legislatur derselben fuͤr deren Unterhaltung zu sorgen. Die Regierung behielt sich nur die Zoll-Gesetze vor, aber uͤberließ die Einnahme aus den Zöllen der Provinzial-Legislatur, der Akte von 1778 gemaͤß, durch die das Brltische Parlament es sich versagt hatte, ferner in den Ko— lonieen fuͤr das Mutterland Steuern zu erheben.

Das war die Constitution, welche Pitt der Kolonie gab.

sicht die Grundsaͤtze der Freiheit und des Rechts der Voͤkker, sondern die Politik hatte sie dem Minister diktirt, und man sieht in ihr mit Recht den Grund zu allen Streitigkeiten, welche bis zum Jahre 1838, wo sie aufgehoben wurde, ununterbrochen die inneren Angelegenheiten der Kolonie verwirrten. Pitt's Haupt— Absicht war, neben den Vereinigten Staaten eine politische Macht zu gruͤnden und diese zur Basis aller kuͤnftigen Operationen ge⸗ gen dieselbe zu machen. Er lud deshalb auch alle Amerlkaner, welche waͤhrend des Freiheitskampfes dem Mutterlande treu ge⸗ blieben waren, ein, sich in Qber⸗Kanada niederzulassen. So lange aber eine dem Englischen Interesse fremde Bevoͤlkerung den be— traͤchtlichsten Theil der Kolonie ausmachte, konnte Großbritanien nimmer seine Plane realisiren, und seine einmal angenommene Po⸗ litik gebot daher, der Franzöͤsischen Bevblkerung Rieder-Kanada's die wirkliche Verwaltung ihrer Angelegenheiten zu verweigern. Die Regierung erlangte dies dadurch, daß sie sich zwei Organe in der Gesetzgebung, den Gouverneur und den gesetzgebenden Rath, der nur im Interesse des ersten handeln konnte, gegenuͤber der Provinzial-Legislatur vorbehieit.

Die Franzoͤsischen Kanadier, an eine repraͤsentative Verfassung nicht gewoͤhnt und politisch noch nicht gebildet genug, um die Be⸗ deutung derselben zu erkennen, wußten nicht einmal die wenigen Rechte, welche ihnen die Constitution gestattete, wahrzunehmen, und sandten in ihre erste Versammlung nur Englaͤnder. Erst mit der Zeit machte ihre politische Erziehung sie reifer und oͤffnete ihnen die Augen uͤber die Tendenz der Constitutlion von 1791, welche ausschließlich die Entwickelung des Britischen Geistes be⸗ guͤnstigte. Da wuchs denn ihr Mißtrauen gegen die Machthaber und mit demselben die Opposition, die bald in offene Feindseligkeit ausbrach, und als nun ihre Versammlung die Kontrolle über die Ausgaben, welche nach der Constitution ihr zustand, ausüben wollte, entspann sich zuerst der Streit auf dem Gebiete der Finanzen. Die Versammsung nahm Veranlassung, sich des Budgets fuͤr die Kolonie bemaͤchtigen zu wollen, als sich herausstellte, daß die bis⸗ herigen Einnahmen, 3 der Zunahme der Bevoͤlkerung und der Ausdehnung der RNlederlassungen, die Ausgaben nicht mehr deckten. Nach vielen Kaͤmpfen gelang es ihr, aber man verwei⸗ . es, sich die einzelnen Artikel votiren zu lassen. Doch die

ersammlung bestand auf ihren Forderungen; sie wollte die Rech⸗ nungen des General-Einnehmers sehen uͤnd fand darin, als das endlich nachgegeben war, ein 3 von 100 000 Pfd. St. Solche Erfahrungen verdoppelten ihre Strenge, und der Streit wurde nur um so heftiger. Der Gouverneür Lord Dalhousin bestand

darauf, sich die einzelnen Artikel nicht votiren zu lassen, und

nahm, als in Folge dessen die Versammlung die Subsidien ver⸗ weigerte, eigenmaͤchtig aus dem Schatze die noͤthigen Gelder fuͤr die Verwaltung. Versammlung keinen anderen Rekurs als an das Britische Par⸗ ment und so gelangten 1828 die Kanadischen Angelegenheiten zur Entscheidung des

Gegen solchen Mißbrauch der Gewalt hatte die

tterlandes. Obgleich nun aber die auf den Antrag Huskisson's, des da⸗

maligen Ministers fuͤr Kolonieen, bestellte Kommission in ihrem Berschte sich fuͤr die Kanadier aussprach und die Rechtmäßigkeit ihrer Forderungen hinsichtlich der Finanzen erwies, so brachte sie doch keine wesentliche Aenderung in der Verwaltung zu Wege. Der Streit zwischen dem gesetzgebenden Rathe und der Wahl⸗ Versammlung wurde immer heftiger, je mehr der erstere die Voll⸗ ziehung der vorgeschlagenen Maßregeln der letzteren verweigerte.

Im Jahre 1833 beschloß endlich diefe als das einzige Heilmittel des Uebels eine Reform des gesetzgebenden Raths; sie verweigerte das Budget und setzte 92 Resoͤlutionen auf, mit der Erklarung, daß sie nicht eher die Gelder bewilligen werde, als bis die dort aufgezaͤhlten Uebelstaͤnde abgestellt seyen. Ihre Beschwerden bezo⸗ gen sich theils auf die Kontrolle der Einnahme, welche ihr nicht gaͤnzlich gelassen sey, theils auf die Rechnungen der Ausgabe, die ihr vorenthalten würden; sie beschuldigte ferner die Justiz⸗Verwal⸗ tung der Parteilichkeit; sie beklagte sich daruͤber, daß der gesetzge⸗ bende Rath aus Parteihaß 1606 Schulen habe schließen lassen; sie behauptete, die rr, nr, der Verwaltung gehe dahin, durch ungerechte Bevorzugungen Eifersucht und sßtrauen zu naͤhren, kurz sie beklagte sich, daß ihr die Regierung ihrer eigenen Angelegenhelten nicht gelassen sey. Da drohte noch in demselben Jahre, wo die Kanadier sich so weit schon von der Verwaltung ausgeschlossen sahen, ein neues Ereigniß, ihre Nationalitaͤt zu ver⸗ nichten. Eine maͤchtige Gesellschaft hatte sich in London gebildet, um die Auswanderer, welche bisher nur in Ober-Kanada sich nie— dergelassen hatten, auch auf den Boden Nieder⸗-Kanada's anzusie⸗ deln. Dies war die British American Land Company, dle von der Krone in dem oͤstlichen Theile Nieder-Kanada's auf beiden Ufern des Lorenzstromes vier Millionen Hektaren Land gekauft hatte. Diese 3 in der Naͤhe des Stromes und selbst des Meeres boten der Auswanderung große Vortheile dar, um so mehr, als von Seiten der Compagnie das Land zu sehr niedrigem Preise, von dem nur der vierte oder fuͤnfte Thell gleich angezahlt zu werden brauchte, abgetreten wurde. Eine Parlaments⸗-Akte hatte die Gesellschaft bestaͤtigt; die Kanadische Legislatur war dar⸗ uͤber nicht befragt worden, und das Land war bedroht mit einer Englischen Invasion. Da nahm die Versammlung zur Verweige— rung des Budgets fuͤr die Verwaltung ihre Zuflucht und gab ihr Ultimatum dahin ab, daß sie erklaͤrte, die Subsidien nur unter folgenden Bedingungen bewilligen zu wollen: Der vollziehende Rath, welcher dem Gouverneur zur Seite steht, solle dem verant⸗ wortlichen Ministerium constitutioneller Monarchieen gleichgestellt und durch die Majoritaͤt der Kammer bestimmt werden; man solle eine Parlaments⸗-Akte uͤber die Reform der Lehnsbarkeit und eben so die Akte, welche die Britieh American Land Company bestaͤ— tigte, widerrufen; und endlich solle der gesetzgebende Rath refor— mirt und zwar wählbar werden.

So lief der Streit auf eine constitutionelle Frage und zugleich auf eine besondere politische Rechtsfrage hinaus. Denn es han⸗ delte sich darum, zu wissen, ob eine repraäͤsentative Kammer in vol⸗ lem Maße die ihr von der Constitution gesicherten Vorrechte wuͤrde ausuͤben koͤnnen, und zweitens, ob eine Kolonie frei uͤber ihre Interessen entscheiden duͤrfe, selbst dem Willen und den Interessen des Mutterlandes zuwider. Das Whig-Ministerium des Lord Melbourne, das sich immer zu dem Grundsatze der Unabhaͤngig⸗ keit der Kolonieen in ihrer inneren Verwaltung bekannte, hatte uͤber diese Fragen im Namen Englands zu entscheiden. In diesem Falle zoͤgerte es jedoch mit einer entschiedenen Antwort. Es sandte 18365 zuerst eine Kommission nach Nieder-Kanada, die Sachen zu untersuchen, und als die Kommissarien Lord Gosford, Sir Charles Grey, Sir George Gipps sich frei uͤber die gerechten Beschwerden und Forderungen der BVersammlung aussprachen, und diese, in der Hoffnung, Genug— thuung zu erhalten, schon anfing, das 3 Jahre iang ausgesetzkte Budget zu bewilligen, da wagte es doch nicht, das Interesse Eng⸗ lands im Auge, das vorgeschlagene Heilmittel fuͤr das anerkannte Uebel anzuwenden. Es follte nichts in der Constitution des ge⸗ sezzebenden Rathes geandert werden. Jede Hoffnung auf eine Aussbhnung ging hiermit verloren; die Kolonie⸗Versammlung ver⸗ weigerte von neuem das Budget, und das Englische Ministerium, welches nun aus eigener Machtvollkommenheit die verweigerten Subsidien erhob, brachte die Sache vor das Parlament, um die Sanctien der Britischen Legislatur zu einer Maßregel zu erhal⸗ ten, welche die Constitutions-Akte von 1791 verletzte.

. Im Parlamente nahm fuͤr die Reglerung das Wort Lord John Russell. Er verwarf durchaus alle Vorschläge der Kolonie— Versammlung bis auf den Widerruf der Akte uͤber die Lehnsbar⸗ keit, und seine Vorschlaͤge oder Resolutionen gingen dahin, den Gouverneur zu autorisiren, aus der Kasse des General⸗Einnehmers die fuͤr die drei letzten Jahre ruͤckständigen Subsidien, die eine Summe von 145.000 Pfd. St. betrugen, zu erheben. Sir Ro— bert Peel, Mr. Gladstone, der Lord Stanley und Lord Sandon unterstützten ihn; fuͤr die Sache der Kolonie sprachen Lord Broug⸗ ham und Mr. Roebuck. Doch die radikale Partei war viel zu schwach, und die Resolutionen des Ministeriums gingen mit gro— her Majoritaͤt durch. Der Franzöͤsischen Nationalitaͤt, welcher die Constitution von 1791 keinen Stůtzpunkt und keine Garantie mehr gewaͤhrte, war hiermit schon das Urtheil gesprochen. Als nun darauf die Regierung einige Haͤupter der Franzoͤsischen Partei, unter Anderen zwei Einwohner von Montreal: Demarah und d'Avignon, welche aufruͤhrerische Reden gehalten hatten, festnehmen ließ, diese aber von den Bauern gewaltsam befreit wurden, und in Folge dessen die beiden blutigen Affairen von St. Denis und St. Charles stattfanden, zu gleicher Zeit auch in Ober-Ka— nada ein weit verbreiteter Aufstand vorbereitet ward, da nahm das Englische Ministerium daraus Veranlassung, die Constitutson von 1731 gaͤnzlich aufzuheben, und Lord John Ruffell brachte 1838 eine Bill ins Haus, welche eine provisorssche Regierung der Kolonie in Vorschlag hrachte, bis eine neue Constitution fuͤr die⸗ selbe entworfen seyn wuͤrde! Der General-Gouverneur sollte mit zwanzig aus den Angesehensten des Landes von ihm gewaͤhlten Personen die Hrundsche dieser neuen Constitution berathen. Die Bill ging durch, und Lord Durham begab sich als General⸗Gou⸗ verneur aller Britischen Besitzungen in Nord⸗Amerika nach Kanada.

Die neue Constitution, welche schon 1840 dem Parlamente vorgelegt und mit großer Majoritaͤt angenommen wurde, macht der politischen Existenz der Franzoͤsischen Nationalitaͤt in Kanada so zu sagen ein Ende. Ihre Haupt-Grundsaäͤtze sind folgende: Beide Provinzen werden fuͤr vereinigt erklaͤrt; sie behalten dieselbe Form der Verfassung, welche sie bis dahin getrennt gehabt haben. Die Mitglieder des neuen gesetzgebenden Raths werden von der

Krone auf Lebenszeit gewahlt; dle Versammlung besteht aus 8]