1842 / 330 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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nach Belleben für oder gegen die Repeal zu stimmen. Eine große und uͤberwiegende Majoritaͤt im Unterhause beweist eine toͤdtliche Feindschaft gegen Irland, und eine Stimme 4 4 oder mehr kann deshalb nur von geringer Bedeutung seyn. Es ist also fuͤr die Repeal⸗Association die Zeit gekommen, die Whig⸗Ruͤcksichten abzulegen und das Volk dadurch von ihrer ernsten und aufrichti⸗ gen Anhaͤnglichkeit an die Sache der Repeal zu uͤberzeugen. Die Repealer sind die einzigen wahren Freunde Irlands und muͤssen deshalb bei jeder Veranlassung nur Repealern ihre Unterstuͤtzung leihen. Es ist vortheilhafter fuͤr Irlands Interessen, in einem offentlichen Kampfe mit einem Repealer zu unterliegen, als mit einem Andersdenkenden zu siegen. Im ersten Fall wird der Grundsaß gewahrt, im zweiten Schmach gewonnen.“

Aus einer Uebersicht der Amerikanischen Staatsschulden geht hervor, daß dieselben im Ganzen 121 Millionen Dollars betra⸗ gen; daß 21 Staaten zu Anleihen ihre Zuflucht genommen haben; daß 6 Staaten, Maryland, Mississippi, Indiana, Illinois, Mi⸗ chigan und Florida, jetzt keine Zinsen mehr bezahlen; daß nur in 11 Staaten die Einnahmen den Ausgaben gleichkommen, waͤhrend die ubrigen ganz von den Banken abhaͤngen und keine bestimmte Einkuͤnfte haben. Zu den Staaten, die keine Zinsen bezahlen, ge⸗ hoͤrt noch Pennsylvanien, wegen einer Schuld von 34A 706 000 Dollars, welche mit den uͤbrigen boͤsen Schulden zusammen 87 Millionen Dollars ausmacht, oder 87 pCt. Alabama und Loui— siana befinden sich uͤberdies nicht in guͤnstigen finanziellen Ver⸗ haͤltnissen.

Belgien.

Brüssel, 22. Nov. In beiden Kammern ist in der letzten Woche nichts Erhebliches vorgefallen, da die Sectionen mit Pruͤ⸗ fung der Vorschlaͤge uͤber das Budget beschaͤftigt sind. Es ist sehr zweiselhaft, ob die beantragten ö mehrerer Steuern an⸗ genommen werden. Wenigstens ist es ziemlich sicher, daß viele Mitglieder, zumal diejenigen, deren Deputirten-Zeit in kůnftigem Sommer erlischt, und die also ihr Moͤgliches thun wollen, um wieder erwaͤhlt zu werden, dagegen stimmen werden. Es wuͤrde in diesem Falle zu einer neuen Anleihe kommen muͤssen, wo nicht gar eine Aenderung im Ministerium erfolgen. Da indessen dle neuen Wahlen im naͤchsten Sommer groͤßtentheils in den Flaͤmi⸗ schen Provinzen stattfinden, so durfte fuͤr die Liberalen wenig Hoff⸗ nung vorhanden seyn, da bekanntlich dort die katholische Geisilich— keit den groͤßten Einfluß hat.

Heute haben die Aerzte die Obduction der Leiche des Herrn Sirey vorgenommen. Die Wunde geht von unten nach oben, und der Stoß war so heftig, daß der Stahl den Magen, das Herz und die rechte Lunge durchbohrt hat. Man glaubt noch immer, daß Caumartin sich in demselben Moment gegen einen Angriff Sirey's wehren wollte, als dieser ihn hinauswerfen wollte. Dies scheint auch dadurch bewiesen, daß man auf dem Schau— platze des Mordes Stuͤcke eines Hosenträgers gefunden, die Herrn Caumartin gehoͤrt haben muͤssen. Sirey soll uberhaupt eine sehr stuͤrmische Jugend gehabt haben. Vor ungefahr drei Jah⸗ ren stand er vor den Assisen, weil er sich mit einem Verwandten wegen fremder Angelegenheiten geschlagen hatte. Es kamen dabei Sachen zur Sprache, die ihm keine Ehre machten. Sein Vater, der beruͤhmte Jurist, vertheidigte ihn da— mals und er wurde freigesprochen. Sirey war groß und stark, Caumartin dagegen ist mager und schwaͤchlich. Man versichert jekt, Caumartin habe sich in Rotterdam nach Hamburg eingeschifft. Die Sache koͤmmt uͤbrigens nicht vor ein Belgisches, sondern nach einem neuen Gesetze vor ein Franzoͤsisches Gericht, da beide Betheiligten Franzosen sind. Der Franzoͤsische Gesandte hat auch alle Akten daruͤber empfangen, und die leßte Instruction wird zu Paris stattfinden.

Deutsche Bundesstaaten.

A Leipzig, 25. Nov. Die Verhandlungen unserer zweiten Kammer uͤber dse Adresse haben in ihrem weiteren Berlaufe eine Wendung genommen, welche wohl Niemand vorausgesehen haͤtte und welche leicht die Stellung der Kammer, gegenuͤber der Re⸗ gierung, von vornherein zu einer gespannten machen koͤnnte.

Nachdem naͤmlich die Kammer, deren Mehrheit anfaͤnglich ebenso wie bei fruheren Abstimmungen auͤber dieselbe Angelegenheit, sich ge⸗ gen den Todtschen Antrag erklaͤren zu wollen schien, allein durch eine vom Ministertische ausgehende Aeußerung, welche das Recht der Kammer zur Entwerfung einer Adresse in Zweifel zu ziehen schien, umgestimmt wurde, sich mit 338 gegen 37 Stimmen (nicht mit 39 gegen 36, wie die erste Nachricht angab), also nur mit einer Stimme Majoritaͤt fuͤr die Entwerfung einer Adresse ent— schieden hatte, so erklaͤrte der Staats-⸗Minister von Köoͤnneritz im Namen der Regierung, daß eine einseitige Adresse nicht eher ange⸗ nommen werden könne, bis uͤber die Prinzip⸗Frage (ob die Kam⸗ mer das Recht dazu habe) entschieden sey. Es entstand hierauf eine längere Diskussion daruͤber, ob zuerst elne Deputation zur Erdͤrterung dieser Prinzip Frage niederzusetzen, oder ob dieselbe als durch den Beschluß der Kammer fuͤr entschieden anzusehen, und die zu waͤhlende Deputation sogleich mit der Abfassung der Adresse zu beauftragen sey. Diejenigen, welche fur eine Adresse gestimmt hatten, waren der Ansicht, dle Kammer, indem sie diesen Beschluß gefaßt, habe dadurch auch schon erklart, daß sie sich dazu fuͤr be— rechtigt halte, und wenn das Ministerium diese Berechtigung be⸗— streite, so muͤsse es die Sache vor den Staats⸗Gerichtshof brin⸗ gen Gem die Entscheidung in allen Fragen aͤber Auslegung der Verfassung zusteht, sobald sich Regierung und Staͤnde nicht auf anderem Wege darüber einigen können). Von der anderen Seite ward entgegnet, daß weder die Verfassungs⸗Urkunde noch die Land⸗ tags: Ordnung der Kammer die Befugnlß einraäͤume, allein, ohne Mitwirkung der anderen Kammer, eine solche Eingabe an die Re— Ficrung zu richten, da nur in besonders vorgesehenen Faͤllen, z. B.,

bei Veschwerden, gutachtlichen Erklaͤrungen ü. s. w., eine solche ein⸗ seitige Eingabe gestattet sey. Es muͤsse daher vorerst auf dem ge— =, . 29 darkber verhandelt und entschieden werden, welche Ansicht die richtige sey, ob die der Kammer, oder die der

Regierung. Zuletzt ward eine Vermittelung dast' ni tend

n,, „Will die Kammer eine außerordentliche Deputation zu Entwer fung einer Adresse ernennen, und ihr den Auftrag geben, ssch äber die dabel vorliegende Prinzip-Frage mit zu verbreiten d Diese Frage ward einstimmig bejaht, und eine Deputatlon von 7 Mit⸗ re, zu dem genannten Zwecke gewahlt. BVemerkenswerth und ür den Beist der Kammer wie wenig diese naͤmlich gewohnt ist, dergleichen Fragen als wirkliche Partei⸗ Fragen zu behandeln ist es, daß in die Deputation fuͤr Abfaffung der Adresse auch zwei Mitglieder gewahlt wurden, welche bei der ersten Abstimmung sich gegen eine solche Abfassung erklart hatten. Man ist sehr gespannt, nicht nur auf den Entwurf dieser ersten Adresse 23 rer zweiten Kammer, sondern fast mehr noch auf dle Erklarung der Deputation uber die Prinzip⸗Frage, und auf das weitere Er gebniß der Verhandlungen darüber. Zur Aufhellung der Sach— lage muß ich noch bemerken, daß die kandtags⸗-Ordnung, welche

als Norm fuͤr die Entscheidung von dergleichen Formfragen gllt, vor der Hand eine nur provisorische selbe, wie sie auf dem Landtage 1833 von der Regierung im Ent⸗ wurf vokgelegt worden, vorläufig als gůltig von den Kammern angenommen wurde, auf so lange, his man durch eine langere Praxis in den Stand gesetzt seyn wurde, vollständigere Normen aufzustellen. Diese Genehmigung der Landtags⸗Ordnung, aber im⸗ mer nur als einer provisorischen, ist auf jedem folgenden Landtage erfolgt, und auch diesmal ist schon ein gekuͤndigt, welche wieder eine Erklaͤrung d Begenstand fordert. Daher kommt es, daß dergleichen Formfragen bisher meistentheils durch eine Praxis, die sich daruͤber bei den Kammern bildete, entschieden wurden, und daß diese Praxis selbst mitunter Abweichungen von dem Buchstaben der Landtags⸗Ordnung sullschweigend sanctionirte. Die Prinzip-Frage hat eine folche Praxis allerdings noch nicht fuͤr sich, weil die bisherigen Antraͤge auf Entwerfun der Kammer selbst zuruͤckgewiesen wurden. N ein derartiges Praͤsudiz fuͤr die Kammer anfuͤhren (was auch von einem der Redner erwaͤhnt ward) als die Regierung bei den fruͤ—⸗ heren Verhandlungen hieruͤber niemals das zur Einreichung einer Adresse, sondern immer nur die Zweckmä⸗ ßigkeit einer solchen bestritten hat.

Eine ähnliche Prinzipfrage wird in der naͤchsten Zeit Gegen⸗ stand der Verhandlungen in der J. Kammer werden, die Frage naͤm⸗ lich, ob dem einzelnen Staatsbuͤrger das Petitions recht zustehe. In der Verfassungs⸗-Urkunde ist naͤmlich das Recht der Petition oder des Antrags an die Regierun gislativer oder administrativer Maßregeln nur den Staͤnden aus⸗ druͤcklich zugesprochen, den Unterthanen dagegen lediglich das Recht Nun waren aber vom ersten Landtage an den Kammern nicht nur Beschwerden, sondern auch Petstionen aller Art zur Bevorwortung von Unterthanen eingereicht worden, und weder die Kammern noch die Regierung hatten dagegen Ein⸗ wendungen gemacht. Erst auf dem vorigen Landtage kam, bei ei⸗ ner besonderen Veranlassung, diese Sache als eine Prinzipfrage zur Sprache. Der Fall ward zwar damals erledigt, ohne das Prinzip festzustellen, allein das Ministerium behielt sich ausdruͤck⸗ lich vor, auf dem naͤchsten Landtage eine besondere Vorlage des⸗ Diese ist nun erfolgt und zwar an die J. Kam⸗ mer, (in welcher sich schon damals eine Mehrheit gegen das Recht der Kammern, Petitionen von Unterthanen anzunehmen, heraus⸗ zustellen schien); es werden daher auch darüber Verhandlungen statthaben und zwar, allem Vermuthen nach, sehr lebhafte, da die Il. Kammer wahrscheinlich an dem Petitionsrechte der Untertha⸗ nen festhalten und sich ebenfalls auf die bisherige Praxis berufen wird. Ich bemerke hierbei, daß eine Verneinung sener Frage kei⸗ nesweges das Petitionsrecht der Unterthanen absolut aufhebe, son⸗ dern nur die Felge haben wurde, daß dergleichen Petitionen nicht mehr direkt an die Kammer eingereicht werden koͤnnten, sondern von einem Kammer⸗Mitgllede üͤbernommen und zu seiner Sache gemacht werden muͤßten. Es ist noch nicht bekannt, wie die Regierung ihre An⸗ sicht gegen das allgemeine Petitions-Recht motwirt und ob sie dieselbe uͤbers aupt so unbedingt hingestellt habe; Letzteres darf in— deß vermuthet werden. Außerdem ist an die l. Kammer das De⸗ kret wegen der Kriminal-Prozeß⸗Ordnung gekommen, und da die⸗ ser Gegenstand schon vor dem Beginn des Landtages von einer besonders dazu niedergesetzten Deputation berathen und vorbereitet worden ist, so wird wahrscheinlich die Berichterstattung daruͤber an die Kammer in der nachsten Zeit erfolgen.

Der zweiten Kammer (liegen zunächst mehrere Dekrete uͤber

eltung hat, indem die⸗

ekret der Reglerung an⸗ er Kammer uͤber diesen

rovisorischen etzt erhobene

einer Adresse von ur insofern ließe sich

echt der Kammer

auf Erlassung allgemeiner le⸗

der Beschwerde.

wegen zu machen.

ren, zu enn, Waffen⸗Uebungen einstellen sollen. Man aͤußert sich sehr unzufrieden über diese Erschwerung der Dienst⸗ pflicht der Reserve⸗Truppen, welche seit ihrer Entlassung aus dem aktiven Dienst, den sie waͤhrend des Buͤrgerkrieges gethan, nur an dem dritten Sonntage eines jeden Monates zum Exerziren zu⸗ sammentraten. Indessen mag eine Maßregel dieser Art wohl un⸗ umgaͤnglich nothwendig seyn, wenn es sich bestaͤtigt, daß die Re⸗ gierung, nachdem e saͤmmtliche Reserve⸗ hi glad ut? aus dem aktiven Dienste entlassen, auch beabsichtige, zur wei⸗ teren Erleichterung der Lasten des Schatzes das stehende Heer von 90 000 auf 60,000 Mann herabzusetzen. Eine so be⸗ deutende Verminderung der militairischen Kräfte der Reglerung erheischt um so mehr eine Compensation durch die Vorbereitung der Reserve auf schleunige Mobilisirung, die jeden Augenblick noth⸗ wendig werden kann, als die der Regierung feindseligen Elemente in den beiden Coalitionen der Presse und des Kongresses eine dro⸗ hende Organisation angenommen haben. Das von der Gaceta de Madrid vom ten verdͤffentlichte Manifest der Regierung be— rechtigt uͤbrigens zu der Erwartung, daß Espartero den Angriffen der Gegner seiner Gewalt und den Feinden der bestehenden Ver— fassung große Festigkeit und viele Energie entgegensetzen werde. Alle Freunde der politischen Ordnung muͤssen ihm zu dlesem Entschiuß Gluck wuͤnschen, denn die Sache der Ordnung wurde bei einer neuen Erschäͤt⸗ terung des ee gen Zustandes Spaniens, unter welchem Vorwande diese auch herbeigefuͤhrt würde, nur verlleren konnen. Die Meinungen, die Leidenschaften, die Interessen sind in Spanien allerdings so sehr getheilt, daß der jetzigen Regierung und dem Prinzipe, das sie vertritt, immer eine fürchtbare Opposition gegenäberstehen wird, aber gleichwohl ist es nichts weniger als wahrscheinlich, daß der Sieg irgend einer der heutigen Oppositions⸗Parteien einen Zustand herbeifuͤhren konnte, der groͤßere Buͤrgschaften der Dauer in sich truͤge, ais die bestehende Ordnung der Dinge.

Serbien.

Belgrad, 8. Nov. (A. 3.) Vorgestern hat (wle bereits erwahnt) die Kundmachung des von dem Großherrlichen Commis⸗ sair, Emin Efendi, uͤberbrachten Kaiserlichen Berats und in Folge dessen die Installation des Alexander Georgewitsch als Fuͤrsten von Serbien stattgefunden. Die Feierlichkeit der Kundmachung und ein Theil der fuͤrstlichen Investitur ward auf dem Belgrader Gla⸗ els begangen, wo fuͤr den Pforten⸗Commissair, dann fuͤr Kiamil Pascha, den neuen Fuͤrsten und Serbiens oberste Wuͤrdentraͤger ein eigenes Zelt aufgerichtet war. Die Distrikts-Deputirten, die obersten Distrikts⸗Beamten, die Mitglieder der angesehensten Familien des Landes, so wie eine zahlreiche Volksmenge, die diesem Akte beiwohnte und sich dem Zuge in die Stadt und die Kathedrale anschloß, gab dem Ganzen ein ziemlich imposan— tes Ansehen. In der Kirche ward hierauf die Salbung des neuen Fuͤrsten durch den Metropollten vollzogen und ein feier⸗ liches Tedeum angestimmt. An demselben Tage erschien eine Pro⸗ clamatlon des Fürsten an das Serbische Volk, worin die bel sol⸗ chen Gelegenhelten gewohnlichen Versprechen hinsichtlich der bei der Administration des Landes zu befolgenden Grundsaͤtze, uͤber die naͤchste Zukunft des Landes u. s. w. in bescheidener Rede ab⸗ gelegt werden. Den in Belgrad residirenden Konsuln der frem⸗ den Maͤchte ward der Berat mitgetheilt und die erfolgte In⸗ stallation des Fuͤrsten notifizirt. rwaͤhnungswerthe Umstaͤnde, welche die Investitur des Alexander Georgewitsch begleiteten, duͤrften beiläufig folgende seyn. Von den zur Feierlichkeit ein geladenen Konsuln erschien kein einziger, auch der in Belgrad

Schul⸗Angelegenhesten, Straf und Versorgungs⸗-A1Anstalten, uber die Entschaͤdigung der Real⸗Befreiten (weiche nun mehr zur gleich⸗ maͤßigen Besteuerung zugezogen werden sollen), endlich das Bud⸗ get fuͤr die Finanzperiode von 1813 bis mit 1845 und der Re⸗ chenschafts⸗Berichte von den Jahren 1837) 1839 zur Berathung vor. Von den Stadtverordneten elner Provinzialstadt ist an die zweite Kammer eine Petition um Erhaltung des allgemeinen Pe⸗ titions-Nechts und um Wahrung des Prinzips der Oeffentlichkeit und Muͤndlichkeit der Rechtspflege eingegangen; in letzterer Bezie— hung werden auch anderwaͤrts Petitionen vorbereitet, so z. B. von der hiesigen Stadtverordneten-Versammlung.

Spanien.

Die Regierung hat das Verlangen eputation von Catalonien hinsichtlich der Verwen⸗ etrages des von dieser Behoͤrde unterzeichneten An⸗ theils an der Anleihe von 160 Millionen Realen abschlaͤglich be⸗ antwortet, und die Provinzial-⸗Deputation hat hierauf beschlossen, die fragliche Summe nicht auszuzahlen, sondern ihre Unterzeichnung zuruͤckzünehmen. Die Barcelone ser Blaͤtter loben einstimmig die⸗ sen im Interesse der Provinz gefaßten Beschluß.

Der Constitucional von Barcelona kam vor einigen Tagen auf einen Gegenstand zu sprechen, der unter den seitdem eingetre⸗ tenen Verhaͤltnissen wieder erhoͤhtes Interesse gewahrt. Er erinnerte namlich daran, daß vor einem Jahre um diese Zeit unter der Herr⸗ schaft der Wachsamkeits⸗Junta die Niederreißung der inneren Cour⸗ tine der Citadelle der Catalonischen Hauptstadt angefangen wurde. Dieses Werk, sagt er, ist seit jener Zeit unvollendet geblieben, trotz des augenscheinlichen Interesses, welches nicht allein Barcelona, sondern auch ganz Catalonien und selbst das ganze Spanien dabei hat, daß die ganze Citadelle und uͤberhaupt die Festungswerke von Barcelona, das sich doch nie gegen ein Belagerun gen kann, geschleist werden. Das Ayuntamiento, wiederholt nachdruͤckliche Schritte in diesem Sinne bei der Regierung gethan und noch unlaͤngst eine nach Madrid g anderen Bitten und Wuͤnschen auch mit der Verfolgung dieses Zweckes beauftragt. Aber alle diese Bemuͤhungen sind vergebens gewesen. Die Regierung hat immer auswelchende Antworten gegeben, und namentlich der erwahnten Deputation erwiedert, daß sie in die Niederrelßung der Citadelle einzuwilligen bereit sey, aber nur unter der Bedingung, daß sich Barcelona anheischig mache, auf seine Kosten in einiger Entfer⸗ nung eine neue Citadelle zu bauen. Eine solche Zumuihung, fuͤgt der Constitucional hinzu, sey mit Recht von dem Ayunta⸗ miento ohne weiteres zuruͤckgewlesen worden, und es sey selben auch uberhaupt nur eine versteckte abschlaͤgige suchen. Der Constitucional kommt am Schlusse nochmals auf das dringende Interesse zurück, welches Barcelona dabel habe, durch die Schleifung der unnbthigen, verhaßten und drohenden Titadelle den seiner täglich zunehmenden Bevölkerung erforderlichen Raum zu gewinnen, aber er hofft nicht, daß die Regierung solchen Reclamationen so bald Gehoͤr geben werde.

r Korrespondenz eines Catalonischen Blattes daß der General-Inspektor der Provinzial⸗ imenter, deren Verfassung einige Aehn⸗ ation der Deutschen Landwehr daß sich die der Miliz angehoͤ⸗ und Festtage in dem

S Paris, 22. Nov. der Provinzial⸗

sheer vertheidi⸗ hrt er fort, hat

Deputation neben

ntwort zu

ö. . Madride ersicherte neulich Milizen, der Referv der Organ den Befehl ehen habe,

igen Leute künftig an jedem Sonn⸗

anwesende Oesterreichische General von Hauer kam der diesfalls an ihn ergangenen Einladung nicht nach. Waͤhrend des gan— zes Tages wehte in Belgrad die deni Lande als heilig gel tende Standarte, um welche vereinigt die Serben von Ezerny Georg in die Schlacht gefuͤhrt wurden gegen ihre Tuͤrkischen Unterdruͤcker. Diese Fahne war nach der Entfernung des schwar⸗ zen Georg's aus Serbien verschwunden, und alle Muͤhe, die man sich in der Folge gab, dieses National⸗Heiligthum wieder aus⸗ findig zu machen, war vergeblich. Milosch selbst hatte umsonst eine große Summe Geldes demjenigen versprochen, der Czerny Georg's ruhmgekroͤntes Banner auffinden würde. Das plbhzliche Wiedererscheinen desselben in dem Augenblick, wo der Sohn des Serbischen Helden mit der hoͤchsten Wuͤrde des Landes bekleidet wird, giebt zu verschiedenen Konjekturen Anlaß, von denen die auffallendste ist, daß seit mehr als drei De CWhnten eine geheime Partei im Lande fuͤr die Familie Czerny Georg thaͤtig gewesen seyn muß. Die mit dem Wappen des Letzteren gezierte Fahne war bei der im Lande lebenden Familie Jokitsch aufbe— wahrt und einige Tage vor der Installation vom 7. November durch eine Deputation abgeholt und dieser uͤbergeben worden. Die Serbische Uebersetzung des Berats bedient sich da, wo die Ur⸗ sachen der Entsetzung des där e Michael Obrenowitsch aufge⸗ fuͤhrt werden, milderer Ausdruͤcke als das Tuͤrkische Original, ein sprechender Beweis, daß man die neue Ordnung der Dinge fuͤr hinlänglich begruͤnder, die Sache, des abgeseßten Michael fuͤr voͤllig verloren ansieht. Der Wuͤrde eines Muschirs des Tuͤrkischen Reiches, welche dem Fuͤrsten Michgel verliehen wor— den war, geschieht in dem Einsetzungs-Berat für Alexander Geor⸗ gewitsch keine Erwähnung; man glaubt, daß dem Letzteren erst in der Folge diese Wuͤrde verliehen oder vielleicht gaͤnzlich vorenthal— ten werden soll. Das oben erwaͤhnte, an dle Konsuln gerich⸗ tete Notifications⸗Schreiben und die Proclamation des neuen Fuͤrsten waren von Abram Petroniewitsch als Direktor der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet. Die Erklaͤrung des Fuürsten vc Obrenowitsch in 26 auf die von ihm ver⸗ langte Herausgabe der Fuͤrstlichen Insignien geht dahin, daß er dleselben nicht aussolgen lassen werde, außer auf aus druͤcklichen Befehl der Serbischen Schutzmacht.

Moldau und Wallachei.

Ueber die Art der Fůrstenwahl in der Wallache! giebt der dritte Abschnitt des Reglement organique folgende Bestim⸗ mungen: Der zu erwaͤhlende Fuͤrst muß das 40ste Lebensjahr erreicht haben und einer adeligen Familie entsprossen seyn, und zwar so, daß wenigstens bereits der Großvater des zu Waͤhlenden von Adel war; auch muß er eine der vornehmsten Wurden des Landes, als die eines Ban, Groß⸗Worniks, Groß⸗Logothets oder Ministers bekleidet haben. Fuͤr die Furstenwahl muß ein außer⸗ ordentlicher Landtag zusammentreten, welcher weit zahlreicher ist als der ordentlicht. Die Mitglieder des wählenden Landtages sind: der Metropolit als Praͤsident, die drei Eparochial-Bischoͤfe,

50 Bojaren ersten Ranges, 73 Bojaren zwelten Ranges, 36 De⸗

putirte, die aus dem Adel der achtzehn Distrikte, je zwei aus einem Distrikte, erwaͤhlt worden, und endlich 27 Deputirte, welche die staͤdtischen Handels⸗ und Gewerbs⸗Gemeinden vertreten und aus ber Mitte dieser gewahlt seyn muͤssen.

auptorte des Disfrikts der Abtheilung, zu weicher sie gehd⸗

Ostindien.

Bombay, 15. Okt. Hie sige Blätter enthalten uber das Vorruͤcken . pech durch die Passe gegen Kabul noch folgendes Naͤhere: , ir meldeten am 1. Oktober, daß sich der General Pollock m . am 3. September in Gundamuck, 26 Meilen jenseits Bschelialabad, befinde und im Begriffe stehe, durch die Paͤsse nach Kabul vorzudringen. Die aligemeinen Prinztyien der Marsch Ordnung waren dieseiben wie dic, welche mit fo siegreichem Erfolge bei Erstüͤr= mung der Keiber⸗Paͤsse in Anivendung gebracht wurden. Sir Robert Galẽ kommandirtẽ den Vortrab, der aüs dem 3ten Drggoner Regi⸗ mente, einer Schwadron leichter Kavallerie und 200 Mann irregu⸗ lalrer Reiteres bestand. Die reitende Artillerie, die Berggeschühe, Sappeurs und Mineurs, das 31e, 25ste und 36ste Regimen einhei⸗ mischer Infanterle bewegten sich in drei Kolennen, von denen die eine sichalängzs des Bete hielt, die anderen ihre Flanken deckten und auf dem Kamm der Berge . marschirten. Die Hauptmacht unter dem General Polly ar n einer einzigen Kolonne; der Schatz, die Munition und die Bbulies (Betten für Kranke und Ver= wundete) befanden 1 im Centrum. Sie verließen das Lager am ten bei Tagesanbruch und erreichten Surkab, eine Strecke von 3 Mellen, um 10 Uhr, der Nachtrab kam um 3 Uhr an. Der Weg war osch lulich, doch fand man keinen Widerstand. Rini sten mar? schirten ste wieder bis 4 oder 5 Uhr Nachmittags.

„Bei der Annaͤherung an die Paͤsse fand man 3009 409 Mann feindlsche Truppen unter besonderen Anfuͤhrern mit verschicdenen Fahnen in einer sehr festen und sehr schwer zugaͤnglichen Stellung. Da es unmdglich war, unsere Truppen heranzuführen, so wurde Halt

emacht und die Kanonen aufgefahren; sie spielten trefflich, aber die 876 schienen so entschlossen, Stand zu halten, daß das Zerspringen von Bomben mitten unter ihnen sie nicht zum Ruͤckzuge bewog. Ihr Feuer war furchthar und nahm nicht an Staͤrke ab. Es wurde daher beschlossen, die Höhen mit Sturm zu nehmen. Capitain Broadfoot wurde beordert, den aͤußersten linken fluß! ihrer 6 zu werfen, indem die Sappeurs und Mineurs dle steilen Berge in dieser Rich⸗ tung ersiiegen. Capitain Taylor griff mit dem 9ien Britischen und drei Compagnieen des 35sten Regiments Eingeborner den Berg zur Rechten an, waͤhrend Capitain Wilkinson mit einem Theile des 13ten Regiments und 130 Mann vom 26sten Regiment . den Schluͤssel der Stellung vordrang. Saͤmmtliche Truppen erreschten den Gipfel der Anhoͤhe fast zu gleicher Zeit und begannen den Angriff mit einem lauten Hurrah, k die Afghanen nach allen Seiten hin den Berg hinab flohen. Ein Theil des 38ten Dragoner⸗Regiments wurde zu ihrer Ver oißong abgesandt, konnte aber, des unguͤnstigen Terrains wegen, seinen Zweck nicht erreichen.“

phunterdesfen zog sich eine große Anzahl der Fluͤchtlinge in der Richtung ngch einem hohen Berge hin, wo sie sich wieder aufstellen zu wollen schienen. Diese Höhen wurden von den bereits im Kampfe , , Truppen unter Anfuͤhrung der Capitaine Wilkinson und Broadfoot angegriffen, der Feind floh jedoch ohne daß es zum eigent⸗ lichen Angriffe kam. Man erfuhr, daß zwölf Gildschie⸗Haͤuptlinge an dem Kampfe Theil genommen haͤtten, und diese so unfreundlich begruͤßten Staͤmme waren unsere erbittertsten Feinde und die Haupt⸗ Anstifter und Theilnehmer bei den Angriffen, die uns im vorigen Jahre so große Verluste zuzogen.“

„Die Truppen setzten ihren Marsch mit unbedeutenden unter⸗ brechungen biz drei Meilen vor Kabul fort, und man ließ sie unge— hindert die Paͤsse durchziehen, wo Sir Robert Sale im Sktober vo—= rigen Jahres jeden an Landes erkaͤmpfen mußte, und wo im Januar unsere Armee ohne Widerstand niedergemacht wurde.“

„Als sie sich Churd⸗Kabul am 45ten näherten, fanden sie Akbar Chan an der Spitze von 16, 000 Afghanen, anscheinend bereit, einen letzten verzweifelten Widerstand zu leisten. Der Feind war gut postirt und kaͤmpfte tapfer, und trotz der in ihren Reihen angerichteten Ver⸗ wüstung inußte der Kampf in manchen Fallen durch das Bajonett entschieden werden. Die Afghanen wurden endlich völlig geschlagen und nach allen Richtungen zerstreut, und ite Hunderte von Todten und Verwundeten auf dem Schlachtfelde. Brei Fahnen, zwei Kano⸗ nen und eine große Masse Munition und Vorraͤthe fielen in unsere Haͤnde. Wir ren 32 Todte und 130 Verwundete. Kein Europgͤi⸗ scher Offizier ist gefallen; verwundet wurden die Capitaine Lushington und Gells und die Lieutenants Norton und Montgomery.“

„Am 44ten drang der General Pollock, ohne Widerstand zu fin⸗ den, bis Budchak vor und lagerte sich am folgenden Tage auf der Rennbahn von Kabul. Am 16ten nahm er Besitz vom Balla⸗Hissar und pflanzte die Britische Fahne auf den Mauern dieser Citadelle auf. Mistreß Trevor mit acht Kindern, der Capitain Anderson mit seiner Gemahlin und drei Kindern, Capitain Troup und Pr. Campbell erhielten die Erlgubniß, sich sogleich ins Lager zu begeben. Die Da⸗ men waren krank gewesen und die , . Ungeheuer“ hatten sie daher lieber unter der Obhut eines Arztes zuruͤcklaͤssen, als nach⸗ theiligen olg aussetzen wollen ein Akt der Humanitaͤt, der in eivilisirteren Laͤndern wahrscheinlich nicht stattgefunden haͤtte! Der Rest der Gefangenen ist ünch Bamign geführt worden; man er— wartet sie jeboch bald zurück, da Sir Pobert. Shakespegre mit 00 Kufabgschis dorthin aufgebrochen ist, um sie zuruͤckzufordern. Nur den Capitain Hargrave hat Akbar Chan mit sich genommen. Man weiß nicht, ob Kabul eben so wie Gisni werden zerstoͤrt wer⸗ den. Der General Nyott wird taͤglich erwartet, und en beide Ar⸗ meen sich vereinigt haben, werden sie sobald wie möglich durch die Paͤsse vordringen. Sie hoffen zu Weihnachten wieder in Indien zu seyn. Wir wöllen indeß froh seyn, wenn sie erst durch das 200 Mei⸗ len lange Gebirgsland hindurch sind, welches bei Peschauer endigt, in dessen Schluchten schon Viele ihren Tod gefunden haben.“

Ueber die Einnahme von Gisni melden dieselben Blaͤtter Nach⸗ stehendes:

„Die Hauptstadt des Durani⸗Reiches, das Denkmal der Ero be⸗ rungen Lord Keane's, ist abermals in unsere Haͤnde gefallen und von unseren Truppen gröͤßtentheils zersthrt worden! 327 Sipoys, von de⸗ nen es hieß, daß sie im Maͤrz geiddtet worden seyen, sind angeblich aus der Sklaverei befreit worden, obgleich der Sklavenhandel von den Afghanen verabscheut wird. Man weiß nicht, aus welchem Grunde Gisni g r. worden ist, und wie weit diefe Zerstoͤrung gegangen ist. 66 . in seinen Annalen nur die Pluͤnderung weniger Staͤdte

en!

„Von der Raͤumung Kandahars am 8. August bis zum 1. Ok⸗ tober hatten wir nur wenlg mehr von dem General Rolt erfahren, als 9. er nur noch fuͤnf oder sechs Tagemaͤrsche von Gisni entfernt sey. Die Berichte über die ferneren Ereignisse sind zwar authentisch, aber außerordentlich mager und fragmentarisch.“

„KSchumsudin, der Gouverneur von Gisni, war unseren Truppen mit einer großen Macht entgegengeräckt, um sie auf dem Marsche zu beunruhigen. Am 23. August wurde der Capitain Christie mit zwei Ressalahs des isten Bengalischen Kavallerie⸗Regiments und dreien von seinen eigenen irregulairen Reitern abgesandt, um einen Theil der Feinde, die uns belaͤstigten, zu vertreiben. Er 6 ihnen in einiger Entfernung, konnte sie aber nicht einholen, ats bis er an dem Fuß des Berges angekommen war; es waren etwa 300 Feinde, von denen 69 getoͤdtet wurden.“ ö

Am zosten ließ sich Schumsudin, der bisber in paralleler Rich⸗ tung mit uns marschirt war, von seinen Anfuͤhrern uͤberreden, seine Stellung in der Nahe unseres Lagers zu verlassen. General Nott ruͤckte ihm mit 3000 Mann entgegen. Die Feinde naͤherten sich mit großer Kühnheit und ihre Kanonen waren gut bedient; allein nach Anem kurzen, jedoch hefligen Kampfe wurden sie uruͤckgetrieben und

ohen nach dem etwa 30 Englische Meilen entfernten Gisni hin z hre Artillerie, Munition und Zelte sießen sie in unferen Handen Wahrend der verschfedenen Gefechte hatten wir 36 Todte und ös Ver⸗ wundete, unter Ersteren befanden sich die Capitaine Bury und Ree—= ves, unter Letzteren der Capitain Ravenscrost und Die Lieutenants Mackenzie, Meason und Chamberlain.“

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„Am 5. September wurde Gisni berannt; es war voll von Men⸗ schen und die de,, Höhen mit großen Massen Infanterie und Kavallerie besetzt. Die Hohen wurden . und am Morgen des 6ten fand sich, daß die Truppen die Stadt verlassen hatten tc so⸗ fort in Besitz genommen und auf deren Mauern die Brit ische Fahne

aufgepflanzt wurde. Die Citadelle, die Festungsw ĩ 6 1 ; . . ' gswerke und die Stadt

eneral⸗Gouverneur von Ostindien macht in einem . befehl vom 30. September diese Siege bekannt, 21 den 3 der Generale Pollock und Nott und bemerkt unter Anderem auch, er habe mit großer a, . aus dem Berichte des Generals Pollock ersehen, daß die Truppen des Maharadscha Schir Sing, welche gemeinschaftlich mit der Britischen Armee operirten, sich be⸗ wundernswuͤrdig gehalten haͤtten. Der General-Gouverneur begrůßt mit Freuden diesen neuen Beweis des herzlichen Einver⸗ staͤndnisses zwischen der Britischen Regierung und der Regierung

von Lahore. China.

, , 19. Sept. Der Köoͤnigliche Bevollmaͤchtigte, Sir Henry Pottinger, hat den Britischen Üünterthanen in China den Friedensschluß durch folgendes vom 28. August datirte, im Jangtsekiang vor Nanking erlassene Cirkular bekannt gemacht:

„Der Bevollmaͤchtigte Ihrer Britischen Majestaͤt in China hat die außerordentliche Genugthuung, den Königlichen Unterthanen in China anzeigen zu konnen, daß er heute mit den Chinesischen Ober— Kommissarien, welche abgeordnet waren, um mit ihm zu unterhan⸗ deln, einen Traktat abgeschlossen hat, wovon Folgendes die wichtig— sten Bestimmungen sind:

1) Dauernder Friede und freundschaftliches Vernehmen zwischen den beiden Reichen.

2). China hat innerhalb des jetzigen und der drei folgenden Jahre 216 Millionen Dollars zu entrichten.

3) Die Haͤfen von Kanton, Emoy, Futschaufu, Ningpo und Schanghai sollen den Britischen Kaufleuten geöffnet seyn, Konsu⸗ lats⸗Beamten ernannt werden, um daselbst zu residiren, und regel⸗ mäßige und gerechte Tarife fuͤr die Einfuhr, und Ausfuhr⸗, so wie 6 fur die inlaͤndischen Transit⸗ Zölle, eingefuhrt und publizirt werden.

4) .Die Insel Hong⸗Kong soll fuͤr immer an Ihre Britische Majestaͤt, dern dei . Iincsse gl! abgetreten wock en.

5) Alle Unterthanen Ihrer Britischen Majestaͤt, seyen sie aus Europa oder Indien gebürtig, die in irgend einem Theil des Chi⸗ m. Reichs gefangen sind, sollen ohne Bedingung freigegeben werden.

6) Von dem Kaiser soll unter seinem Kaiserlichen Handzeichen und Siegel ein Akt vollkommenster Amnestie zu Gunsten aller Chine⸗ sischen Unterthanen erlassen werden, welche der Britischen Reglerung oder deren Beamten Dienste geleistet, oder mit ihnen verkehrt, oder unter ihnen gelebt haben.

7). Die Korrespondenz zwischen den Beamten beider Regierungen soll auf vollkommen gleichem Fuß gefuͤhrt werden.

8) Sobald die e el. es Kaisers in diesen Traktat er⸗ langt und die Zahlung der ersten 6 Millionen Dollars erfolgt ist, sollen die Britischen Truppen sich von Nanking und aus dem Gro⸗ ßen Kanal zuruͤckziehen, und auch die Militalrposten zu Tschinhai sollen zuruͤckgezogen werden, aber die Inseln Tschusan und Ku⸗ langsu sollen so lange behauptet bleiben, bis die n, n, , und die Einrichtungen zur Eröffnung der Haͤfen vollstaͤndig erfolgt sind.

Indem der Bevollmächtigte Ihrer Majestaͤt diese hocherfreuliche Nachricht bekannt macht, enthalt er sich absichtlich jeder naheren , seiner Gefuͤhle hinsichtlich der außerordentlichen Geschick⸗ lichkeit, kn! ie, 966 ebung und Tapferkeit, wodurch die verschiede⸗ nen Grade aller . attungen der Königlichen Streltkraͤfte, vom hoͤchsten bis zum niedrigsten, in den Kamipfen, welche zu diefen wich—⸗ tigen Erfolgen gefuhrt, sich ausgezeichnet haben. Die dadurch be— gründeten Anspruͤche werden ohne Sie fel bei den hoͤchsten Autori⸗= igten shre Anerkennung finden. Finstwellen wänscht der Bevolimäch⸗ tigte Ihrer Maiestͤt den Königlichen Unterthanen in China Glück een. . 3 er f und glaubt, seiner Zeit den Un— theilhaft sich erweisen wind. Fe Cbinn s gielch vor

SFelgende Schiffe liegen noch vor Nanking und werden sich nicht eher von dort entfernen, bis die erste Beldzahlung erfolgt ist: die Koͤniglichen Kriegsschiffe „Cornwallis“ (Vice⸗ Admiral Sir W. Parker), „Blonde“, Cliders“, Clio“ und „Algerino;“ die Koͤniglichen Dampfböͤte „Vixen“ und „Driver;“ die der Ostindi⸗ schen Compagnie gehörenden Dampfboͤte ‚Modeste“, „Aukiand“, „Queen“, „Nemesis“, „Pluto“, „Phlegeton“ und „Medusa;“ vor dem großen Kanal: die Königlichen Kriegsschiffe „Endymion“, „Lalllope“ und „Dido“ und das der 9Ostindischen Compagnie ge— hoͤrende Dampfboot „Proserpine.“ Am heutigen Tage sollte das Dampfboot „Aukland“ mit dem Major Malcolm von Nan— king abgehen und die Kaiserliche Ratlfication des Trak— tats nach England bringen, wenn diese bis dahin ein⸗ gegangen waͤre, wie man es hoffte. Der Traktat war naͤmlich gleich nach seiner Unterzeichnung an den Kaiser abgefertigt wor⸗ den. Als das Dampfboot „Sesostris“ am 31. August Nanking verließ, waren die Chinesen schon damit beschaͤftigt, die erste Rate von 6. Millionen Dollars zusammenzubringen; I Millionen wa— ren sogar dem Britischen Bevollmächtigten bereits angeboten wor— den, dieser wollte aber nur die ganze Summe annehmen. Unter den Britischen Streitkräften auf der Flotte im Jantsekiang herrsch—⸗ ten ubrigens viel Krankheiten. Fast die ganze Mannschaft des „Sesostris“ stand auf der Kranken⸗Liste, und das 98ste Regiment hatte uͤber hundert Mann an Krankheiten verloren.

Ueber die Begebenheiten vor Nanking erfährt man noch fol⸗— gendes Naͤhere: Als die Expedition am 6. August vor jener Hauptstadt angelangt war, landete eine starke Armee⸗-Abtheilung unter dem Kommando des Lord Saltoun westlich von der Stadt und nahm auf einem Huͤgel, etwa eine halbe Englische Meile von den Mauern entfernt, ihre Position. Die Einwohner sollen er⸗ klaͤrt haben, sie wollten ihre Häuser und Guͤter nicht der Zerstoͤ—⸗ rung preisgeben, und die Garnison, aus etwa 14, 000 Tartarischen und Chinesischen Truppen bestehend, soll in großen Schrecken ver—⸗ setzt worden seyn. So wie nun die Operationen beginnen soll⸗ ten, wurde ein Brief mit einer Waffenstillstands-Flagge an den Britischen Bevollmächtigten abgesandt, mit der Bitte, er mochte mit den Feindseligkeiten noch zuruͤckhalten, da be— sonders vom Kaiser abgeordnete Ober ⸗Kommissarien, die zu Unterhandlungen bevollmächtigt seyen, sich unterweges befaͤnden. Der Angriff auf Nanking, der am 13ten stattfinden sollte, wurde daher aufgeschoben. Erst am 15ten erschienen die Kommissarien; es waren: 1) Ki⸗Hing, ein Mitglied der Kaiserlichen Familie und Aber⸗Befehlshaber der Tartarischen Truppen in Konangsung. D Elipo, General⸗Lieutenant von Tschapu, fruͤher Gouverneur von Tseklang, aber im vorigen Jahre wegen Freilassung der Gefange⸗ nen degradirt. 3) Gnu, Ober-Wefehlshaber der Provinzen Kiang—⸗ Su und Kiang-Si. Sie beeilten sich, dem Britischen Bevoll⸗ maͤchtigten ihre Vollmachten 96 uͤberreichen, die in r Ord⸗ nung befunden wurden. odann fanden Hoͤflichkeits⸗Besuche statt, und nach verschiedenen Konferenzen wurden in Ge—⸗ genwart des Admirals, des Generals und mehrerer Bri⸗ tischer Offiziere die Bedingungen eines Traktats unterzeichnet und Abschriften derselben unverzuͤglich nach Peking gesandt. Als der Traktat unterzeichnet war, wurde eine Königliche Salve ab—

gefeuert, und sofort hoͤrten alle Beschraͤnkungen des Verkehrs zwischen der Expedition und den Eingeborenen auf. Dieser Frie⸗ dens-Traktat hat bei den Briten in China große Freude erregt. Es hieß, der Kaiser habe uͤber die Eroͤffnung eines freien Handels in Futschufu, der Hauptstadt von Fokien und dem naͤchsten Hafen an demjenigen Landestheile, wo der Bohea⸗Thee waͤchst, zuerst weifel geaͤußert, spaͤter aber na rien sollen aͤngstlich bemuͤht gewesen und der Muͤndung ie erboten sich,

egeben. Die Kommissa⸗ yn, die Englaͤnder aus

des großen Kanals leich 4 Millionen Dollars zu te bestand darauf, daß dle

dem Jantsekian los zu werden; zahlen, aber der Britische Bevoll Rate bezahlt und der Traktat ratlfizirt werden muͤsse, bevor Die Entschaͤdigungen fuͤr den Oplum⸗Handel sollen, diesem Bericht zufolge, nach dem vor einigen Monaten von der Britischen Regierung festgesetzten Betrage waͤhrend andere Berichte behaupten, es sey von der Opium⸗Ent⸗ schaͤdigung keine Rede weiter gewesen.

er sich entferne.

estimmt werden,

Inland.

Gestern brachten die Studirenden dem Professor Dahlmann einen glaͤnzenden Fackelzug, welcher in seiner Aufstellung auf dem Markte, vor dem Absteige⸗Quartier des ge⸗ feierten Gelehrten, dem Gasthofe „zum Trierschen Hofe“, den gro—⸗ ßen Platz fast vollstaͤndig umkreiste. dem Professor Dahlmann in dem großen Saale der „Lefe- und Erholungs- Gesellschaft“ ein Diner zur Begruͤßung von den Be— wohnern Bonns aus allen gebildeten Staͤnden gegeben werden.

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Bonn, 23. Nov.

Noch in dieser Woche wird

Weitere Skizzen zur Geschichte der Spanischen San dels⸗Politik. an.

(Vergl. Staats⸗Ztg. Nr. 327 und 328.)

O Madrid, 14. Nov. Ich komme nun auf eine andere Neuerung in der Spanischen Handels⸗-Gesetzgebung, durch welche die Ausfuhr Deutscher Produkte nach Spanien erschwert wor—

Deutsche wie alle nicht Spanische Schiffe unterliegen, wenn sie nach hiesigen Haͤfen bestimmt sind, dem Nachtheile der hohen Schiff⸗ fahrts⸗Dffferenz⸗;öͤlle, welche zu Gunsten der gefuͤhrt sind. Die Einfuhr zu Lande uͤber die Franzoͤsische oder Por⸗ tugiesische Graͤnze ist aber der Einfuhr unter fremder Flagge gleich⸗ gestellt. Man mußte also, um diesen Differenz⸗Zöͤllen zu entgehen, entweder die Waaren nach Hamburg oder Amsterdam schicken, und sie dort so lange liegen lassen, bis eines der wenigen Spanischen Schiffe, welche jene Haͤfen besuchen, eintraͤfe, um sie zu verladen oder sie zu Lande nach einem der suͤdlichen Haͤfen Frankreichs ge⸗ hen lassen, von wo sie dann von den zahlreich eintreffenden Spa⸗ nischen Kuͤstenfahrern unter Beguͤnstigung ihrer Flagge abge⸗ Marseille war der Hafen, von dem aus diefes Geschaͤft am meisten betrieben wurde, und selbst die Englaͤnder schickten häufig, wenn gerade keine Spanischen Schiffe in der Themse lagen, ihre Waaren nach Marseille, um der Beguͤnstigung der Spanischen Flagge zu genießen. Da dieses Verhältniß aber zu einem sehr lebhaften Schleichhandel die Veranlassung gab, und die groͤßeren Spanischen Schiffe verhindere, welt. Faßeten zu machen, um die Wagren aus der Gegend ihres Ursprunges, also zu wohlfeileren Preisen zu holen, so suchte die Spanische Regie⸗ rung diesem Uebelstande abzuhelfen. 13. Juli 1839 verfuͤgte, daß alle Spanischen Schiffe, welche in Bordeaux, Bayonne, Marseille und den dazwischen liegenden Nichtspanischen Häfen fremde Waaren laden wurden, die stigung der einheimischen Flagge verlieren sollten. Natuͤrlich er⸗ hoben die Handels⸗Kammern von Bordeaux, Bayonne u. s. w. n diese Verfuͤgung, die endlich auch von egierung, die des Beistandes der Fran⸗ zöͤsischen nach dem Tode Ferdinand's VII. gar sehr bedurfte, be⸗ dingungsweise zuruͤckgenommen wurde. Dies hatte aber zur Folge, daß England eine gieiche Beguͤnstigung fuͤr Gibraltar verlangte, von la Granja durch den Minister Wie vorauszusehen war, nahm nun immer die groͤßten solche Weise zu, und gerieth in

panischen Flagge ein⸗

holt wurden.

Ein Koͤniglicher Befehl vom

lebhafte Veorstellungen Seiten der Spanische

und sie nach der Revolution Calatrava bewilligt erhielt. der Schleichhandel Magazine aufgehaͤuft die Rhederei so große Stockung, daß die Handels-Kammern diefer Haͤfen nachdruͤckliche Vorstellungen an die Cortes richteten und ver⸗ langten, daß das Dekret vom 13. Juli 1830 wieder in Kraft tre—⸗ hat bestimmt die neue provisorisch einge⸗ im Artikel 17 Folgendes: „Die Beguäͤn⸗ stigung der Flagge geht verloren fuͤr diejenigen Schiffe, die, mit ruͤchten und Waaren beladen, von Gibraltar, von den zwischen der Gironde incl. und der Bidassoa, dem Mino und der Gua—⸗ diana, von den zwischen der Franzoͤsisch⸗Spanischen Graͤnzlinie und Marseille incl., belegenen Häfen und von Häfen kommen, die Eu⸗ ropaischen Maͤchten an der Afrikanischen Kuͤste im Mittelmeere

Diese Verfuͤgung hat natuͤrlich zur Folge, daß die fremden in Bordeaux, Marseille u. s. w. auf Spanischen Schiffen verladenen Waaren die hohen Differenz-Zoͤlle bezahlen muͤssen, von denen sie fruͤherhin befreit waren.) Damit nun der Deutschen Einfuhr in Spanien wieder aufgeholfen wuͤrde, waͤre zu wuͤnschen, daß Spa⸗ nien entweder seine Schiffe in groͤßerer Zahl nach den Hollaͤndi⸗ schen und Deutschen Haͤfen schicke ) um dort Retouren zu laden, oder daß es den Spanischen Schiffen, zoͤsischen Haͤfen besuchen, Flagge wieder einraͤume.

An der Wiederherstellung dieser Berechtigung ist begreiflicher⸗ weise Frankreich mehr als irgend einer anderen Macht gelegen, und es ist nicht zu bezwelfeln, daß das Franzoͤsische Kabinet die nachdrucklichsten Vorstellungen in dieser Beziehung bei der diessei⸗ g erhoben habe. Schwierig ist diese Unterhand⸗ lung, da die fruheren zwischen beiden Mächten geschlossenen Trak⸗ tate wechselseitige Zugestaͤndnisse solcher Art enthalten, daß ihre fernere Guͤltigkest unter so gaͤnzlich veraͤnderten Verhältnissen, und bei dem Wlderspruche dritter, ebenfalls traktatmäßlg beguͤnstigter Maͤchte, auf ziemlich schwankenden Gruͤnden zu beruͤhen scheint.

von Gibraltar, von Cadix, Barcelona,

Und in der T fuͤhrte Zoll⸗Gesetzgebung

welche die erwaͤhnten Fran⸗ die ihnen entzogene Beguͤnstigung der

tigen Regierun

2. In Marseille umgeht man diesen Uebelstand, indem sich ein Certifikat von dem Spanischen Konsul in dem nahe gelegenen klei⸗ nen Hafen la Ciotat, auf den sich das Dekret vom Just 1630 nicht erstreckt, ausstellen laßt. nm erk. d. Korre

* Im verssossenen Sommer sind in der That vier bi Spanische Schiffe von Bubao nach Amsterdam und Hamburg ge⸗

brin gangen, um Deutsche Waaren zuruͤczzu 14 m erk. d. Korresp.)