1842 / 349 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 17 Dec 1842 18:00:01 GMT) scan diff

Handel zu nutzen und ihn auszudehnen, als den Handel anderer Leute zu hemmen und abzuschneiden. Dlese zwecklose und zank⸗ suͤchtige Politik hat in der Aegyptischen Frage den wohlverdienten Lohn empfangen, und sie hat früher die Franzosen aus New⸗Orleans und Quebek vertrieben. Wir konnen aber kaum glauben, daß die Franzoͤsische e gerung nach solchen Ideen im Stillen Meere zu handeln gedenkt, und wollen lieber hoffen, daß der red⸗ liche Wettelfer des Handels und der Kolonisirung, nicht aber die thoöͤrichte Politik, sich zu dem Umfange des Nachbars Bull an⸗ schwellen zu wollen, die Admiralität zu diesem Schritte vermocht hat. Im Uebrigen bestreiten wir den Franzosen keinesweges das Recht, gleich uns Punkte in Besitz zu nehmen und zu kolonisiren. Wir werden sie vielmehr gern ais Nachbarn bewillkommnen, vor⸗ ausgesetzt, daß ihre Absichten jene des Ansiedlers und Handeltrei⸗ benden, nicht des Seeraͤubers sind. Wir konnen uns nicht an⸗ maßen, den Erdkreis bevölkern zu wollen; seine noch unangebauten Strecken erfordern mehr, als die uͤberstromende Bevoͤlkerüng, der Gewerbfleiß, die Kapitalien und die Energie irgend eines Euro⸗ paͤischen Landes oder einer von Europaͤern herstammenden Nation zu leisten vermoͤgen. Wir koͤnnen deimnach auf andere kolonisirende Laͤnder nicht eifersuͤchtig seyn; wir hegen blos ihrer Absichten we— gen Besorgniß und vielleicht nur zu begruͤndeten Verdacht.“

Die Compagnie des Dampfschiffes „Great Western“ welches bekanntlich die Fr diesen zwischen Bristol und New⸗York un⸗ terhaͤlt, hat an die Lords des Schatzes eine Vorstellung erlassen, worin sie, in Ruͤcksicht auf ihre geleisteten Dienste und ihre jetzige bedraͤngte Lage, bittet, daß man ihr eine Geld-Entschaͤdigung ge⸗ währe oder den „Great Western“ fuͤr eine vortheilhaftere Verbin⸗ dungslinie verwende, oder ihnen kuͤnftig fuͤr die Unterhaltung der Verbindung zwischen Bristol und New⸗York einen Beitrag ver⸗ willige, wie die Gesellschaft der Dampfschiffe zwischen Halifax und England einen solchen erhalten habe.

Deutsche Bundesstaaten.

Stuttgart, 7. Dez. Am 15. Dezember 1839 hatte sich der Stand der Bevölkerung belaufen auf 812, 100 maͤnnl. 849, 269 weibl., zusammen 1,661, 669 Einwohner. Dazu kamen bis 15. Dezember 1840: 36,766 männl., 34,276 weibl., zusammen 71, 042 geborne. Gestorben sind: 26,883 männl., 26,216 weibl., zufam⸗ men 63,099. Mehr in fremde Staaten ausgewandert als einge⸗ wandert sind 1597 Personen. Nach Abzug einiger Differenzen stellt sich die Zahl der ortsangehoͤrigen Bevoͤlkerung auf den 15. Dezember 18460 in ihrer Wirküchkeit auf 821,789 männl., S5b, 609 weibl. zusammen 1678,398. Unter den Gebornen sind: eheliche 32695 männl., 30, 333 weibl., zusammen 63, 028; uneheliche 4071 maͤnnl., 3943 weibl., zusammen 8014. Die meisten Auswanderer l der Neckarkreis mit 708, und zwar vornehmlich in den Oberamtern Valhingen, Marbach, Brackenheim, dann der Schwarz⸗ waldkreis mit 395, wovon sich auch diesmal das Oberamt Horb mit 101 wieder auszeichnet.

Braunschweig, 1. Dez. (Hamb. K.) Die hiesige Staͤnde⸗Versammlung ist vorgestern bis zum 10ten k. M. ver⸗ tagt, nachdem dieselbe zu der elnsaͤhrigen Verlaͤngerung des Ver⸗ trages mit Hannover und Oldenburg wegen des Verbleibens un⸗ seres Harz- und Weser⸗Distrikts im Steuer-Vereine die Zustlm⸗ mung ertheilt hatte.

Altenburg, 12. Dez. (Sächs. Bl.) Nachdem Se. Köͤ⸗ nigl. Hoheit der Kronprinz von Hannover an 6ten d. nebst Gefolge zu einem erneuerten Besuche am hiesigen 7 Hofe, und um an der Seite der durchlauchtigsten Prinzessin Braut die durch die Anwesenheit der durchlauchtigsten Großmutter, der Frau Herzogin Henriette von Wuͤrttemberg Koͤnigl. Hoheit, erhöͤhten Familien⸗ freuden des Herzoglichen Hauses auf kurze Zeit zu theilen, hier angelangt sind, hat gestern im Herzoglichen Kesidenz⸗Schlosse nach ausdruͤcklichem Wunsche Sr. Majesfaͤt des Kbnigs und gemäß höchster Anordnung des regierenden durchlauchtigsten Herzogs, die Feierlichkeit des Wechselns der Verlobungs⸗Ringe zwischen dem durchlauchtigsten Brautpaare stattgehabt. Hierauf geruhte dasselbe, die Gratulations⸗Cour des versammelten Hofes anzunehmen.

Bückeburg, 19. Dez. Gestern Abend gegen 9 uhr entstand im hlesigen fuͤrstüchen Marstalle ein Feuer, wodurch das Gebäude innerhalb der Mauern ganzlich zerstort wurde. Angestrengten Be⸗ muͤhungen, durch die aũüs den benachbarten, auch einigen anderen Ortschaften zeitig angelangte Huͤlfe kraͤftig unterstuͤtzt, und durch die bestaͤndige Gegenwart des Fuͤrsten und des Erbprinzen belebt, gelang es, das anstoßende Kammergebaͤude und die dahinter lie⸗ genden, so wie an das andere Ende des Marstalls angraͤnzenden Haͤuser der Stadt zu retten. Indessen ist man erst heute Abend des Feuers, welches durch die Vorräthe an Fourage schnelle Ver— hreitung und Heftigkeit gewonnen hatte, völlig Meister geworden. Es ist kein Leben verloren gegangen.

BSamburg, 11. Dez. Die oͤffentliche Unterstůtzungs-Be⸗ hoͤrde hat heute das elfte Verzeichniß der bei ihr en, . Geldbeitraͤge ausgegeben. Dasselbe reicht vom 1. bis zun 30 gzo⸗ vember Abends ünd bringt die Summe der Total⸗Einnahme (mit Einschluß der von dem „Huͤlfs⸗Vereine“ in Empfang genommenen Gelder) auf clrca 2, 193, 5h Rthlr. Preuß. Cour.

. Die tatten und es ist, nach den glau nicht abzusehen, ob und wann 3 zu einem fuͤhren. Von einer baldigen Vorlage des a, , men Landtage, kann unter sol ede seyn. Die gänstigeren Berichte aus Barcelona die von allen Geldinärkten übten heute einen . 2 Le ,, e und auch in de 5 zeigten sich dielfache Kaͤufer. 9 n Taunuobahn Ani Dle kleinen Violinistinnen Theresa und Maria Milanollo fangen an, hler ein Ereigniß zu werden. Gestern Abend traten sie zum drittenmale im Thegter auf, und der Andrang des Pu⸗ blikums war so stark, daß Viele keinen Platz finden konnten und eine große Zahl Personen auf der Buͤhne hi nahm. Diese Kinder leisten aber auch auf dem schwierigen 8 das, 4 . nur von den beruͤhmtesten Virtuosen zu hören ge⸗ wohnt ist.

Schweig .

Luzern, 8. Dez. Zum Bundes-⸗Praͤsidenten der Schwelze— rischen Eidgenossenschaft und zum Schultheiß des Standes Luzern fur das Jahr 1843 ist so eben vom Großen Rath ernannt wor— den: Herr Qberst R. Ruͤttimann, und zum Statthalter Herr Konstantin Sigwart⸗Muller. Der neugewählte Bundes⸗Praͤsident ist der Sohn des Schultheißen und mehrmaligen Bundes-Praͤsi⸗ denten V. Ruͤttimann, welcher schon zur Zeit der Medlation Landammann der n , ,. war. Beide Wahlen verkün⸗ gen 47 entschleden konservativen Geist der naͤchstjaͤhrigen Direk⸗ torial⸗Leitung.

Die Schwelzer Zeitung bespricht in einem ausfuͤhrlichen Artikel die eidgendssische Handels⸗Kommission und ihre Aufgabe und stellt als Richtschnur fuͤr dieselbe die drei Hauptsatze auf: 1) Vom Anschluß an ein auswaͤrtiges Zoll⸗System soll keine Rede seyn; die Schweiz muß sich entweder zu fernerer Passivitäͤt ent⸗ schließen oder aber an ihrer eigenen Graͤnze zu Schutz⸗Maßregeln fuͤr ihren Verkehr schreiten. Y Zu Schütz⸗Maßregeln soll nur unter der Bedingung und Voraussetzung geschritten werden, daß die Kompetenz der Tagsatzung ein Schutz-System verbindlich fuͤr die ganze Schwelz festzusetzen ausgemittelt und zur Anerkennung

gebracht werden wuͤrde. 3) , , . jeder Art mußten allgemesn seyn, d. h. die Einfuhr aus allen anderen Staaten

gleschmaͤßig treffen. Spanien.

Barcelona, 5. Dez. Das Bombardement hat am Zten um 11 Uhr Morgens begonnen und an demselben Tage um Mitternacht geendigt, nachdem 800 Bomben und Kugeln in die Stadt geworfen waren. Der dadurch verursachte Schaden laͤßt sich noch nicht schaͤtzen.

Am Aten bewilligte der General⸗Capitain van Halen eine Frist von sechs Stunden fuͤr die Entwaffnung der insurgirten Natlonal⸗ Miliz. Nachdem dies geschehen, ergab sich die Stadẽ auf Discretion, worauf van Halen eine Proclamakion erließ und um 5 Uhr seinen ge in Barcelona hielt. Die Proclamatlon lautet folgender⸗ maßen:

Don Antonio van Halen, Sarti, Murphi und Castañeda, Graf von Peracamps u. s. w., General⸗Capitain des zwelten Militair⸗ Distrikts, General⸗Kommandant des ersten Armee⸗-Corps u. s. w. Da die Stadt Barcelona sich der Herrschaft des durch den fkan⸗ daloͤsesten Aufstand verletzten Gesetzes wieder unterworfen hat, so ist meine erste Pflicht, diejenigen Maßregeln vorzuschreiben, die ich in den ersten Augenblicken fuͤr die geeignetsten halte, um die Ord— nung zu sichern, jede Art von Anarchie auszurotten, die veruͤbten Verbrechen zu bestrafen und die ehrenwerthen Spanier, die treuen Vertheidiger des legitimen Thrones unserer jungen Kbnigin, der beschworenen Constitution und der Regentschaft, womit die Nation den Herzog von Vitgria bekleidet hat, zu beschuͤtzen und ihre Per⸗ sonen und ihr Vermoͤgen, welche durch den Ehrgeiz und die Be⸗ strebungen der Anhaͤnger des Despotismus bedroht werden, zu retten. Indem ich somit von der mir uͤbertragenen Vollmacht Gebrauch mache, dekretire ich Folgendes:

1) Barcelona befindet sich selt dem Augenblicke, wo der erste Schuß auf die Soldaten, welche die tapfere, treue und verdiente Armee bilden, abgefeuert wurde, in einem exceptionellen Zustande; der Belagerungs⸗Zustand wird so lange wahren, als die Ümstaͤnde es erfordern. 2) Die gesammte Naflonal-Miliz aller Waffen ist und bleibt aufgelöst, dis ihre Reorganisirung nach den strengen Vorschriften des Gesetzes stattgefunden hat. 3) Alle Waffen und Kriegs-⸗Effekten der genannten National- Mili, fo wie alle aus den ö, n, , n. entnommenen Waffen und andere dem Staate gehörende Gegenstaͤnde werden innerhalb 24 Stunden, von Verbffentlichung dieser Bekanntmachung an, in das Fort Atarazanas abgeliefert. M) Wer nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung der vorhergehenden Bestimmung unterlassen hat, wird erschossen. 5) Wer das Porhandenseyn von Waffen bei einem Individuum oder in einem Hause anzeigt, erhaͤlt eine Belohnung von 10, 000 Realen, die von demjenigen, bei welchem die Waffen gefunden, oder im Falle dies unmöglich ist, von den Einwohnern des Viertels gezahlt werden muͤssen. 6) Die Bewohner von Barcelona haben daher alle Feuer⸗ und blanke oder verbotene Waffen, moͤgen dieselben auch ihr Ei— genthum seyn, so wie auch die Jagdflinten, in zwei Tagen abzu—⸗ liefern. Findet es die Behörde angeniessen, den Bewohnern zu ge— statten, ihre Waffen zu behalten, so wird 6 u diesem Zweck ein Erlaubnißschein zugestellt werden. 7) Wer sich der Bestim⸗ mung des vorhergehenden Artikels nicht fuͤgt, verfaͤllt in eine Geld⸗ strafe von 10000 Realen, wovon die eine Haͤifte zur Deckung der Kriegskosten verwendet wird, die andere Halfte dem Denuncianten zufaͤllt. 8) Pferde, Equlpagen, Moͤbel, Geld und andere Gegenstaͤnde, die den Truppen zur Garnison gehören und entwendet worden sind, muͤssen unverzuͤglich zuruͤckgegeben werden; wenn nicht, so muͤssen die Schuldigen oder die ir. dieselben nach dem Taxwerthe bezahlen. ) Wer einen Diebstahl oder ir⸗ gend ein anderes Verbrechen gegen die öffentliche Ordnung begeht, wird, wenn er der Bevblkerung oder der Armee angehört, mit dem Tode bestraft. 10) Die gesetzlich⸗konstituirte Behörde wird daruͤber wachen, daß die Urheber von Verbrechen der Strafe nicht entgehen. Wer sich durch Worte oder durch die That eines Ver⸗ gehens schuldig macht, wird streng bestraft werden. Die Truppen und die Einwohner von Barcelona werden den Schleier der Ver⸗ essenheit uͤber die vergangenen Ereignisse werfen und sich als ruͤder umarmen. Die Behoͤrden haben fuͤr die Ausfuͤhrung dieser Maßregeln zu sorgen.“

S Paris, 11. Dez. Wir haben heute nur sparsame und unbefriedigende Nachrichten aus Catalonien erhalten. Es geht aus denselben hervor, daß Barcelona nicht am Sten, wie die letzte te⸗ legraphische Depesche sagte, sondern schon am Aten kapitulirt hat, und zwar nicht ohne daß ihr der Regent gewisse Garantieen zuge⸗ standen, deren Inhalt bis 6 unbekannt ist. Die Freicorps, de⸗ nen man die wahrend der fruheren Unterhandlungen mit dem Ge⸗ nergl van Halen auf das Fort Atarazanas abgelieferten Waffen zurückgegeben hatte, versuchlen, sich der Uebergabe der Stadt zu widerseken, aber der Wille der eigentlichen Buͤrgerschaft behielt die Oberhand, und die Thore wurden den Truppen der Regierung am Nachmittage des bezeichneten Tages geöffnet. Diese besetzten eg eich nach ihrem Einruͤcken das Fort Atarazanas. Espartero selbst ist nicht in Barcelona eingezogen und es 3 daß er so⸗ gleich aus dem Hauptquartiere von Esplugas de Llobregat wieder e e , zurüicklehren wird. Die Korrespondenzen von der Graͤnze sprechen freilich auch von Sturmläuten in igueras und Gerona, und von dem Aufpfianzen der Franzbsischen Fahne, allein man muß bei dieser scheinbaren Best tigung der flührren Angaben des Tele⸗ Laphen nicht aus den Augen laffen, daß sie wahrscheinlich aus derselben ö elle fließt wie jene Angaben, so daß man Jedenfalls wohl thun w. the en Glauben an die drohende Haltung, die Catalonlen in ennlekten Tagen angenommen haben fol, vorigusfig noch zu sus—⸗

pendiren.

Obgleich der General van Halen in einer an das Ministerium gerichteten Depesche versichert, „daß er die geeigneten Maßregeln enommen habe, um die Flucht der Mitglieder der insurrectionellen unta zu verhindern“, so scheint es doch, daß nicht nur diese Män⸗ ner, sondern überhaupt alle die Leute, welche bei dem Aufruhr eine hervortretende Rolle gesplelt, die Franzoͤsische Graͤnze erreicht oder sich unter der Fra ö Flagge in Sicherheit gebracht haben. Demnach steht zu hoffen, daß die Kriegsgerichte, vor welche der General van Halen, seiner eigenen Erklärung nach, die Chefs des 22 stellen will, „damit sie dem Gesetze gema gerichtet werden!, ihre Aufgabe so kurz und leicht als möglich finden. Durch die Bomben des Forts Monjuich sind zwar 28 . der Stadt in Brand gesteckt worden, aber man hat das Feuer loͤschen koͤnnen, ehe es bedeutende Verwuͤsiungen angerichtet. Blut⸗ vergleßen hat die Beschleßung der Stabt fehr wenig verursacht. da die zuruck gebliebenen Einwohner laͤngst ihre Vorbereitungen ge⸗ macht hatten, um fuͤr ihre Personen gegen die Wirkungen des von einem Tage zum anderen erwarteten Bombardements jeden Augen⸗ blick Schutz finden zu können.

Türkei.

Konstantinopel, 23. Nov. (A. 3) Nikola Murad, der bekannte Abgesandte der Maroniten, hat am 19ten d. eine Audienz bei Sarim Efendi gehabt. Er uͤbergab dem Minister eine schrift⸗ liche Darstellung des traurigen Zustaändes, in welchem die Bewoh⸗ ner des Libanons schmachten, selt durch die Vorkehrungen Omer Pascha's und des Seriaskers jedes gesell schaftliche Band unter ihnen zerrissen, die einheimische Regierung vernichtet worden ist, Unsicherheit, Unordnung und Mißtrauen in die Gegenwart die Oberhand daselbst erhalten haben. Murad Bey sucht in dieser Schrift zu beweisen, daß nur die Ernennung elnes Fuͤrsten aus der Famille Schachab eine Garantie fuͤr die Zukunft ver— schaffen konne, und bejeichnet Emin, den Sohn Beschirs, als das wuͤrdigste Mitglied dieser Famille. Sarim Efendi, der dem Maronitischen Deputirten mit vieler Auszeichnung begegnete, versicherte ihm, daß die Sache binnen kurzem erledigt werden soll, daß aber vor ihrer Loͤsung noch eine Berathung mit Muͤstapha Pascha erforderlich sey. Den Tag darauf uͤberreichte Murad Bey eine äaͤhn⸗ liche Declaration dem Großbritanischen Botschafter, der seinerseits die Gesandten von Frankreich, Oesterreich, Rußland und Preußen zu sich einlud, und mit ihnen eine Konferenz abhielt, in der ein⸗ stimmig beschlossen wurde, eine leßte energische Vorstellung an die Pforte abzugeben, und eine kategorische Antwort von derselben zu ver⸗ langen, ob sie gesonnen sey, die Frage des Lihanons nach den von den Maͤchten ausgesprochenen Wuͤnschen unverzuͤglich zu loͤsen oder nicht. Man will keine Notiz mehr nehmen von dem Geschaͤftsgange, den die Pforte bei solchen Gelegenhelten einzuhalten pflegt, da die Er⸗ fahrung hinlänglich gezeigt hat, daß man auf diesem Wege nim⸗ mer zum Ziele gelangen wurde. Das Erscheinen des Russischen Botschafters bei der Konferenz und die Gemeinschaftlichkeit des Beschiusses der fuͤnf Gesandten beruht auf neuen Instructlonen, die ersterer vorgestern durch einen Courier aus St. Petersburg erhielt. Derselbe Courier bringt auch ein eigenhaͤndiges Schreiben des Kaisers Nikolaus an den Sultan, welches Herr von Butenieff morgen Sr. Hoheit in einer ihm bereits bewilligten Audienz

uͤberreichen wird.

In lan d. Blücher's einhundertjähriger Geburtstag.

Berlin, 16. Dez. Zum Andenken an die heute stattfindende hundertjaͤhrige Geburtsfeier des Feldmarschalls Fuͤrsten Bluͤcher von Wahlstatt haben Se. Majestaͤt der Koͤnig Folgendes zu be⸗ stimmen geruht:

„Ich will zum ehrenden Andenken an den 16. Dezember, an welchem vor hundert Jahren der Feldmarschall Fuͤrst Bluͤcher von Wahlstatt geboren ward, dem ten Husaren⸗Regiment, dessen Chef er bis zu seinem Tode war, fuͤr die Zukunft, neben feiner jekigen

Benennung, die der „Bluͤcherschen Husaren“ beilegen, damit

das Gedaͤchtniß dieses Helden, sowohl in dem Regimente, als auch in der ganzen Armee, unausloͤschlich fortlebe. ch habe das Ver⸗ trauen zu dem Regiment, daß es sich dieser Auszeichnung jederzeit

wuͤrdig bewelsen und auch auf dem Schlachtfelde so zeigen werde,

als ob es seinen unsterblichen Chef mit seinem Wahlspruch noch an seiner Spitze haͤtte. Als aäͤußeres Zeichen der Erinnerung an die Zeit des verstorbenen Feldmarschalls will Ich außerdem dem Reglment die rothe Uniform der Bellingschen und Bluͤcherschen Husaren geben. ; Oberst⸗Lieutengnt von Voß zum wirklichen Commandeur des Re⸗ giments, den Rittmeister von Kleist zum uͤberzaͤhligen Major, mit Beibehalt der Eskadron, ernennen, dem Premier? Lieutenant von

Bluͤcher den Charakter als Rittmeister bellegen und Meinen Ge⸗ neral⸗ Adjutanten, den General⸗Lieutenant Grafen von Nostitz, dem

Regiment aggregiren. Charlottenburg, den 12. Dezember 1842.

(gez) Friedrich Wilhelm. An das 5te Husaren-Regiment.“

„Damit das Grab des vor hundert Jahren geborenen Feld⸗ marschalls Fuͤrsten Bluͤcher von Wahlstatt, der Nachwelt dauernd bezeichnet werde, habe Ich beschlossen, Vorschlaͤge daruͤber entgegen⸗ e, . wie der im Zobtenberge gebrochene Stein, welcher das Grab des verewigten Helden zu bezeichnen bestimmt war, nunmehr wo moͤglich welter sortg afft und an seine Stelle gebracht werden kann. Bei den bisherigen fruchtlosen Bemuhungen, dies Werk zu vollbringen, will Ich Meinem General⸗Adjutanten, Gene⸗ ral⸗Lleutenant Grafen von Nostitz und dem Professor Rauch, von der Akademie der Kuͤnste, die gemeinschaftliche Berathung und Feststellung der Mittel zur Ausfuhrung des gedachten Zweckes übertragen. Sie, der Minister der geistlichen Angelegenhelten, mogen den Leßzteren hiervon mit der Bemerkung in Kenntnsß sez⸗ en, daß es ihm freistehen solle, auch andere Sachverstäͤndige zu

athe zu ziehen, oder ihr ge reg einzuholen, den General⸗ Lieutenant Grafen von Nostitz, habe Ich selbst von diesem Auf⸗ trage in Kenntniß gesetzt.

Charlottenburg, den 12. Dezember 1842.

(gez) Friedrich Wilhelm.

An die Geheimen Staats⸗Minister, General der Infanterie von Boyen und Eichhorn.“

Berlin, 16. Dez. Aeltere und juͤngere Waffengefaͤhrten des Feldmarschalls Fuͤrsten Bluͤcher felerten das Andenken an unseren großen Feldherrn des Befreiungskrieges heute bei einem Festmahle in dem von Sr. Majestaͤt dem a hierzu Aller⸗ gnadigst bewilligten Konzertsaale des Opernhauses. Die schoͤnen

Ich will ferner in Di ug auf diesen Tag den

aales waren durch die geschickte Hand des Deco⸗ —— der selbst mit unter Bluͤcher gefochten, eben

äaͤckt worden. Saal ,,

war in eine or, mit Fahnen und Standarten geschmuckt, , hann 2 man . Gestalten des Far, nn. auf dem Kreuzberge erblickte, hingen von der Gallerie herab. In dem Mitte der Hauptwand erhob sich ein Trlumphbogen im Styl des Bogens Constantin . s des roßen. . sah man in vertiefter

ldmarschalls mit dem wohlver⸗ nn,, h . die Buͤsten der drei

bekraͤnzt. = dennen Larter ge lr geölt; Felzdelce ll, grccbrich Wil e il. und Il, von elner Sternenglorie umgeben; im Vorder⸗ l Sr. Majestaͤt des regierenden Koͤnigs, zu beiden

grunde die Bu J

berähmter Feldherren und Staatsmaͤnner, . ien Beziehung gestanden. In denen bei⸗ den Stiten⸗Rischen standen auf ges. můckten Postamenten zwei

auch's Meisterhand, eine Hauptzierde des r ü des Trlumphbogens waren auf Schilden die Namen der bedeutendsten Schlachten, in den Bluͤcher ., ten, zu lefen. Ueber dem Portal glaͤnzte in brillantirter Schrift jenes Zauberwort des grelsen Helden; „Borwaärts!“; darunter die Worte: „Schwert, Licht und Recht!“, als Preußens Panler; daruber zu beiden Seiten zwel Genien, auf deren Schil⸗ den sich passende Denksprůͤche befanden.

Gegen 3 Uhr versammelte sich die Gesellschaft in dem, eben⸗ falls zu einem Saal eingerichteten, praͤchtig erleuchteten Parterre des Opernhauses und begab sich von hier in geordneten Zuͤgen durch drei Portale nach dem Festsaale. Gegen fuͤnfhundert Theil⸗ nehmer, die dem stehenden Heere, der Landwehr und den Frei willigen angehoͤrten, hatten sich ,, die Fest⸗ Ordner: General-Major von Reyher, Chef⸗Praͤsident und Wirklicher Geheimer Rath von Grolman und Hofrath Dr. Foͤrster, wiesen den verschiedenen Abtheilungen ihre Plaͤtze an. Se. Koͤnigl., Hoheit Prinz Wilh el m, der als rühmlicher Mit⸗ kaͤmpfer an manchem entscheidenden Tage an der Seite Bluͤcher's gefochten, hatte geruht, den Voi zu uͤbernehmen; ihm zur Seite [r, Die anderen Prinzen des Koͤnigl. Hauses hatten Ihr Bedauern ausgedruckt, dem Feste nicht beiwohnen zu können, da Sie nicht in He n anwesend waren. Unter den Gaͤsten bemerkte man den Grafen Bluͤcher, Enkel des Feldmarschalls, den General⸗Lieutenant Grafen Westmoreland, Königl. Groß⸗ britanischen Gesandten am diesseitigen Hofe, welcher sich 1815 im Bluͤcherschen Haupt⸗Quartiere befand den General⸗ Lieutenant von Zepelin aus Stettin und die Bildhauer Sch ad ow und Rauch, deren Meisterhaͤnden das Vaterland so wuͤrdige Stand⸗ bilder des Feldmarschalls verdankt. Einige Unteroffiziere, welche brav und mit Auszeichnung gefochten, waren ebenfalls als Gaͤste eingeladen worden.

Die Feier eröffnete ein „dem Andenken des Hochseligen Köoͤnigs Majestaͤt Friedrich Wilhelm's III.“ gewidmeter Gesang, trefflich ausgefüͤhrt von den Koͤniglichen Saͤngern Mantius, Ischiesche. Mickler und einigen anderen Saͤngern der Kbniglichen Oper. Der erste Toast auf das Wohl Sr. Majestaͤt des Königs und Ihrer Majestaͤt der Königin wurde von Sr. Köoͤnigl. Hoheit dem Prinzen Wilhelm ausgebracht; der zweite auf das Wohl des Prinzen von des Prinzen Wilhelm und des gesamm⸗ ten Koͤniglichen Hauses von dem General von. Borsteli; der dritte, dem Andenken des Feldmarschalls Bluͤcher gewidmete, wurde durch ein von F. Foͤrster gedichtetes Festlied eingeleitet und von dem General von Muffling ausgebracht; der vierte galt dem Andenken der Generale Scharnhorsi, Gneisenau und aller anderen schon heimgegangenen Feldherren und Kriegs—⸗ Kameraden, ausgebrachi von dem General und Kriegs⸗ Minister von Boyen; der fuͤnfte dem Andenken Harden⸗ berg's, Stein's, Staͤgemann's und aller getreuen Staats die⸗ ner und Staatsbuͤrger, welche fuͤr die Befrelung des Vaterlan— des thaͤätig waren!“ ausgebracht von dem Gehelmen Rath von Grolm an; Zwischen den Toasten wurden die bekannten Krlegs— lieder von Arndt, Ruͤckert, Schenkendorf, Körner und Anderen gesungen, noch mancher Trinkspruch ausgebracht, und das Fest bis zum Ende von dem erhebenden Gefuͤhle belebt, daß jenes Zauber⸗ wort des Feldmarschalls in unseren Tagen und fuͤr alle Zelt Preu— ßens Losung und Feldgeschrei bleiben werde.

Eine Deputatlon der Festordner war beauftragt, am Vormit⸗ tage der verwittweten Fuͤrstin Bluͤcher die Aufwartung zu machen und derselben von der Feier des Tages Kenntniß zu geben.

Das eherne Standbild des Feldmarschalls fand man schon am fruhen Morgen mit reichen Lorbeer- und Immortellen-Kränzen geschmuͤckt.

Unter den auf diesen Tag bezüglichen Kunst⸗Erscheinungen er⸗ freute sich einer ganz besonders guͤnstigen Aufnahme ein von Posch nach Rauch's Buͤste des Fuͤrsten Bluͤcher gearbeitetes Medaillon, welches in Eichler's Kunsthandlung (Linden 27) erschlenen ist.

—— ———— —m Der Zoll⸗Vereins⸗-Tarif für die Jahre 1812 45.

Der von den Reglerungen des Zoll-Vereins berathene und ir. Zoll-Tarif fur die naͤchste dreijährige Tarif⸗Periode, die Jahre 1843, 1844 und 1845, ist nunmehr bekannt gemacht und unterliegt somit der öffentlichen Beurtheilung. Da diese, zumal in so weit der Tarif gehegte Erwartungen unerfuͤllt laßt, sich wohl auch d entlich aus sprechen duͤrfte, so wird es demjenigen Theile des gebildeten Publikums, welcher sich gern mit allgemeinen An⸗

elegenheiten beschaͤftigt, gleichwohl aber mit den ber einem Zoll arif in Betracht kommenden Verhältnissen und den durch den⸗ selben berührten verschledenen Interessen nicht speziell bekannt ist, ohne Zwelfel willkommen seyn, wenn zum Verstaͤndniß widerstrei⸗ tender Ansichten und Meinungen, so wie zur Bildung eines eige⸗ nen Urtheils, einige Anhaltspunkte gegeben werden, und haupt⸗ saͤchlich fuͤr einen solchen Leserkreis sůiᷣ die nachfolgenden Bemer⸗ kungen bestimmt.

Der vorliegende Zoll-Tarif ergiebt, bel Vergleichung desselben mit dem dermalen noch gültigen, nur wenige und überdies nicht erhebliche Veranderungen in den Besteuerungssützen und laßt so⸗ nach erkennen, daß die Verelns⸗Reglerungen sich von der Wich⸗ tigkelt und Angemessenhest des Grundsatzes, in den bei dem Ver⸗ kehr mit dem Auslande zu entrichtenden Abgaben die fuͤr Han⸗ de! und Industrie so werthvolle Stabilität mbglichst aufrecht zu erhalten und wesentliche Veranderungen in dem desfallsigen Ta⸗ rise nicht ohne die triftigsten Gruͤnde und die dringendste Veran⸗ , . men, je 3 2 . . r

frennung und Festhaltung dieses Grundsatzes ist es

6 wr n,, denn auch zuzuschreiben, daß die bisherigen ßollsate einiger Waaren. Artikel. deren Abänderung eben so keb⸗ best ee. dringend von der einen Seite beantragt und gehofft, als 53 er anderen Selte zurückgewsesen und dennoch besorgt wor⸗ n war, in der Hauptsache unverandert geblieben sind. Da diese

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Artikel Baumwollengarn, Eisen und 7 en

wegen ihrer großen industriellen und kommerziellen Wichtigkeit

—— als irgend einer derjenigen Artikel, welche eine Tarif-Ver⸗

aͤnderung erfahren haben, die allgemeine Aufmerksamkeit in An⸗

spruch zu nehmen 1 sind, so wird es sich rechtfertigen, wenn

8 von den unterbliebenen Abänderungen des Zoll— arifs zuerst die Rede ist.

1. Baum wollengarn.

Nach den Zollsaͤtzen des jetzt guͤltigen Tarifs auf Baum⸗ wolle und Baumwollen⸗Fabrikate, welche seit Anfang des Jahres 1832, also seit nunmehr fast elf Jahren, unverandert bestehen, ist

2) rohe Baumwolle beim Eingange zollfrei, dagegen

b) ungebleichtes ein⸗ und zweldraͤthiges Garn einem Eingangs⸗

Zolle von 2 Thlr. pro Ctr. und c) baumwollene, so wie aus Baumwolle und Leinen gemischte Waare einem Zolle von 50 Rthlr. pro Ctr.

unterworfen. Im vorliegenden Falle handelt es sich um eine Ver⸗ aͤnderung des Zollsatzes fr das unter b bezeichnete, zum Weben dienende Garn, den sogenannten Twist, indem einerseits die in⸗ laͤndischen Spinnerei⸗Besitzer, welche dergleichen Garn aus der rohen Baumwolle verfertigen, den Zollsatz von 2 Rthlr. fuͤr zu gering halten, um ihnen einen genügenden Schutz gegen die Kon⸗ kurrenz des Auslandes zu gewähren, weshalb sie eine namhafte Erhöhung desselben als unerläßlich zu ihrem ferneren Bestehen bezeichnen, und andererseits diejenigen Fabrikanten, welche das fragliche Garn weiter verarbeiten, durch jede Erhoͤhung des ge— . Zollsatzes ihre Industrie als auf das Aeußerste gefaͤhrdet darstellen.

eg Antraͤge der Baumwollen⸗-Spinner lauteten verschieden; einige begehrten eine Erhoͤhung des Eingangs-Zolles auf fremden Twist bis auf 4 Rthlr., andere auf 5 Rihlr., noch andere bis auf 6 Rthlr. pro Ctr. in Verbindung mit einem bei der Ausfuhr in⸗ laͤndischer rein baumwollener Fabrikate nach dem Auslande im Betrage von 2 bis 4 Rthlr. pro Ctr. zu gewaͤhrenden Ruͤckzolle. Außerdem begehrten sie, daß der Eingangs-Zoll fuͤr die sogenann⸗ ten geschlichteten Zettel bis auf 16 Rthlr. erhoͤht werde.

„Die Baumwollen⸗Spinnerei⸗, so fuͤhren sie zur Unterstuͤtzun ihrer Wuͤnsche an, „sey im Zoll⸗Vereine seit langer Zeit earl er und fest begründet; sie repräsentire bedeutende en ü beschaͤf⸗ tige eine große Anzahl von Arbeitern und trage zu dem Nationai—⸗ Erwerbe nicht unerheblich bei, daher sie bei gleicher Waͤrdigkeit auch dre, Anspruch, wie andere Industriezweige, auf Schutz von Seiten des Staats habe. Daß sie dleses Schutzes aber dringend beduͤrftig sey, koͤnne nicht bezweifelt werden; schon fruher habe sie nur mit der äaͤußersten Anstrengung sich gegen die Kon⸗ kurrenz der auslaͤndischen, insbesondere der Englischen Baumwol⸗ len⸗ Spinnerei zu behaupten vermocht, welche leßtere theils in dem im Lande vorhandenen Reichthum an Kapitalien, Eisen und Koh⸗ len, theils in der Naͤhe des Wollmarktes und der dadurch gege⸗ benen Moglichkeit, den Rohstoff jederzeit in der gerade erforder⸗ lichen Qualitaͤt und Menge mit Leichtigkeit einkaufen, auch zum Einkaufe stets den guͤnstigsten Zeitpunkt abwarten und benutzen zu koͤnnen, endlich in ihrem eigenen Alter und der dadurch gewonne⸗ nen technischen Ueberlegenheit, so wie in der aus dem Prinzip der Theilung der Arbeit hervorgehenden großeren Vollkommenheit des Fabrikats, Vortheile besitze, welche, da sie zum Theil in naturlichen Vorzuͤgen bestehen, der Deutsche Spinner sich nicht aneignen könne und deren Entbehrung daher durch einen angemessenen Zollschutz

zu seinen Gunsten ausgeglichen werden muͤsse. Die fruͤher schon unguůnstige Lage der iniändischen Baumwollen⸗Spinnerelen sey aber in neuerer Zest durch die beispiellos niedrigen Preise der Engli⸗ schen Garne eine Wirkung der maßlos gesteigerten Productlon und der in Folge derselben eingetretenen Bedraäͤngniß der Fabrik— Etablissements in England zu einem wahren Nothstande er⸗ hoͤht worden; daß dieser nur voruͤbergehend seyn und eine Abhuͤlfe eintreten werde, lasse sich um so wenlger erwarten, als die Eng⸗ lische Regierung neuerlich auch noch den Einfuhr⸗Zoll fuͤr rohe Baumwolle ganz aufgehoben und den fuͤr mehrere Consumtions⸗ Artikel wesentlich ermaͤßigt habe, welche letztere Maßregel haupt⸗ saͤchlich eine Erleichterung der arbeitenden Klasse bezwecke, jedoch, wenn sie diesen Zweck erfuͤlle, ohne Zweifel auch eine e ,, , des Arbeitslohnes zur Folge haben werde; ein Theil der inlaͤndi⸗ schen Spinnereien stehe bereits still, ein anderer habe seinen Be⸗ trieb auf das Aeußerste beschraͤnkt, und nur ein kleiner Theil der⸗ selben vermöͤge es noch, sein Daseyn nothdurftig zu fristen; zu keiner Zeit sey daher die Gefahr des volligen Unterganges dieses inlan⸗ dischen Industriezweiges so groß und das Beduͤrfniß einer wirksamen Hälfe so dringend gewesen, wie in dem jetzigen Augenblicke. Rur durch die beantragte Erhbhung des Eingangs⸗Zolles von dem frem— den Garn koͤnne jene Gefahr abgewendet und die unerlaͤßliche Huͤlfe gewaͤhrt werden; ein Nachtheil fuͤr die Baumwollen⸗ Manufaktur sey davon, bel, der in Vorschlag gebrachten gleichzeitigen Bewilli⸗ ung eines Ruͤckzolls auf die in das Ausland gehenden Fabrikate, n keiner Weise zu besorgen, im Gegentheil koͤnne es auch fuͤr diese Industrie nur vortheilhaft seyn, wenn die inlaͤndische Spinnerei in den Stand gesetzt werde, den Garnbedarf des Inlandes ohne fremde Konkurrenz allein zu befriedigen und dadurch die bisherige Abhaͤngigkeit der inländischen Baumwollen⸗Manufaktur vom Aus⸗ lande fuͤr immer zu beseitigen.“

Daß die inlaͤndischen Baumwollen⸗Spinnereien sich dermalen in einer durch die Zeitumstäͤnde veranlaßten bedraͤngten Lage be— finden, ist nicht in Abrede zu stellen und der Wunsch der egie⸗ rungen, eine Verbesserung dieses Zustandes herbeizufüihren, daher gewiß nicht zu bezwelfeln. Es fragt sich nur, ob das dazu in Vorschlag gebrachte Mittel der Erhohung des Eingang⸗Solles vom fremden baumwollenen Garn um mindestens 100 pCt. des jetzigen Betrages ohne wesentliche Verletzung der Interessen anderer gn dustriezweige Anwendung finden koͤnne und ob durch dasselbe der beabsichtigte Zweck erreicht werden wuͤrde?

Von jeher ist es bel der Besteuerung des baumwollenen Garns die Aufgabe der Regierungen gewesen, die staatswirthschaftliche Wichtigkeit der beiden in dieser Beziehung in ihren Interessen kellidirenden Industriezweige der Spinnerel einerseits und ber Manufaktur andererselts gegen einander abwaͤgend, den Zoll⸗ saßz so zu bemessen, daß derselbe dem einen Industriezweige einen billigen Schutz gegen die oe, ne, Auslandes gewaͤhre, ohne den anderen zu benachtheiligen. Dlese dicke nah: hat

Y. Zettel ist in der Weberei gleichbedeutend mit Kette oder Aufzug, erte er Garn also dasjenige, welches aus Strängen von einer gewissen Anzahl neben einander gereiheter Fäden von der zu der Kette eines Gewebes bestimmten Laͤngẽ besteht; die Operation, durch welche die Abtheilung des Garns in solche Stränge geschieht, wird das 9 ffn oder , n. kenn, . ñ

en nennt man das Anfeuchten der Kettenfaͤden m einer Auflzßsung von Gummi oder Stärke. t ;.

Im Großen geschleht sowohl das Zetteln wie das Schlichten des Garns mittelst besonderer 896 und Schlichte⸗Maschinen und wird . 45 Zeit, besonders in England, schon in den Spinnereien be⸗

*

die Regierungen des Zoll-Vereins schon fruͤher bestimmt, die wie⸗ derholten Antraͤge der Spinner auf Erhöhung des Singangs⸗Zol⸗ les vom baumwollenen Garn abzulehnen, und ohne Zweffel sst die⸗ selbe auch diesmal bei ihrem nicht zu veraͤndern, leitend gewesen.

eschlusse, den gedachten Zollsatz Bevor nun auf eine naͤhere Betrachtung der diesem Be⸗

schlusse muthmaßlich zum Grunde llegenden Motive eingegangen wird, erscheint es noöͤthig, einige statistische Notizen voranzuschicken, aus welchen der Umfang, die gewerbliche Bedeutsamkeit und die staatswirthschaftliche Wlchtigkelt der beiden in Frage stehenden

ndustriezweige im Zoll⸗Vereine erkannt und gewürdigt werden

koͤnnen.

Was zuerst die Spinnerelen betrifft, so sind nach einem möͤg⸗

lichst genauen Ueberschlage gegenwaͤrtig Si 900 Spindeln im Zols⸗= Vereine vorhanden. Arbeiter 70 Spindeln zu bedienen; will man mit Ruͤcksicht auf die mindere Geübtheit der in den Deutschen Spinnereien beschaͤf⸗ tigten Personen annehmen, daß hier schon fuͤr je 50 Spindeln . . K 3. 6 2 64; . Zahl der in saͤmmt⸗ ichen vereinslaͤn en Spinnereien be tigten r

16,300 belaufen, weiche Weir el eren, erben eu Viertheilen, aus Kindern bestehen. Nach vorliegenden Nachrichten aus einigen Preußischen Spinnereien betraͤgt der in denselben auf den Kopf im Durchschnitte fallende jährliche Arbeitslohn 64 Rthlr., und mit Zugrundelegung dieses Maßstabes wuͤrde sich der jähr— liche Arbeits -Merdienst der in saͤmmtlichen Spinnereien des Zoll— Vereins beschaͤftigten 16300 Personen auf die Summe von IOl3 / 200 Rthir.

In den Englischen Spinnereien pflegt ein

uͤber die Halfte, vielleicht zu drei

erechnen.

Es wurden in den Zoll-Verein an roher Baumwolle ein— geführt:

im Jahre 1838. ...... ... 229.337 Ctr.

zes 535i 339,099 * zusammen dagegen aus demselben ausgeführt:

im Jahre 1838. ...... . 194410 Ctr. , 1335

1079, 672 Ctr.

7)

)

zusammen 217,684 *

es sind daher im Zoll-Vereine verblieben Sol, MSsd Ttr. oder im jaͤhrlichen Durchschnitte abgerundet 215,500 *

Laßt man dabei ganz außer Betracht, daß ein Theil der ein— gehenden rohen Baumwolle zu Watten, Dochten u. dgl. verarbei⸗ tet wird, und nimmt vielmehr an, daß das vorgedachte Quantum ohne Abzug als Spinnerel-Material verwendet worden sey, so haben jene 215,500 Ctr. rohe Baumwolle, nach Abrechnung von i0 pCt. fuͤr Abgang beim Spinnen, in runder Zahl 191. 005 Etr. Garn geliefert, welche demnach als das durchschnittliche Jahres⸗ Erzeugniß saͤmmtlicher Spinnereien des Zoll-Vereins zu betrachten seyn wurden. Bel der Annahme, daß von dem Werthe des Garns gegenwärtig etwa 10 Sgr. pro Pfund im Durch⸗ schnitte die Haͤlfte auf die Baumwolle und die andere Hälfte auf das Verspinnen zu rechnen ist, auf das Pfund Garn mithin ein Gewinn von 58 Sgr. trifft, würde sich der dem Vereine durch das Erspinnen der vorgedachten 194,900 Ttr. Garn zu gute kom— . jaͤhrliche Gewinn auf 3, 233,000 Rthlr. in runder Summe

elaufen.

In Beziehung auf die vereinslaͤndische Baumwollen-Manu⸗ faktur (Weberei, Wirkereli, Druckerei, Färberei, Band-, Strick und Naͤhgarn⸗Fabrication) fehlt es leider an Materialien, um die in diesem gesammten Industriezweige beschaͤftigte Personenzahl auch nur uͤberschlaͤglich zu erinitteln, und man muß siich demnach darauf beschraͤnken, ihre Bedeutsamkeit nach den fuͤr einzelne Orte und Bezirke vorhandenen Angaben zu beurtheilen. Die Baum- wollen ⸗Manufaktur der beiden Staͤdte Elberfeld und Barmen be⸗ schaͤftigt allein ͤber 27,000 Menschen, die des Kreises Gladbach uaͤber 15.000, die der Stadt Berlin über 12,900, die im Baye⸗ rischen Ober-⸗Main-Kreise 50 000. Erwaͤgt man nun die große Ausdehnung und den schwunghaften Betrieb dieser Industrie in vielen anderen Theilen des Zoll⸗Bereins, z. B. in den Preußischen Provinzen Schlesien, Sachsen, Westphalen, im Koͤnigreiche Sach⸗ sen im Erzgebirge, im Voigtlandé, in der Ober⸗Lausttz, ferner in den Staaten des Thuͤringischen Bereins, so wird man sich einen ungefaͤhren Begriff davon machen koͤnnen, wie außerordentlich groß die Zahl der Personen ist, welche in der vereinslaͤndischen BVaumwollen⸗Manufaktur ihren Unterhalt finden. Der Arbelts⸗ lohn, welchen die in Elberfeld und Barmen beschäftigten 27,006 Menschen verdienen, wird zu mehr als 2, 800, 060 Rthlr. jaͤhrlich veranschlagt. Es werden sonach in der Baumwollen⸗ Manufaktur dieser beiden finzelnen Staͤdte uͤber 19 000 Menschen mehr be— schaͤftigt und über 1,760,090 Rthlr. an Arbeitslohn mehr verdlent, als in der gesammten vereinslaͤndischen Baumwollen⸗Spinnerei.

An rohem Garn wurden in den Zoll-Verein eingefuhrt: im Jahre 1838 Zb3 O10 Ctr.

D )* *

434,353 * zusammen . ...... ... 1,591,201 Ctr.

dagegen ausgeführt:

im Jahre 1838 .. ...... ... ..... 27.382 Ctr.

120.565 *

1,470,636 CTtr. 367,700 * 194,000 *

561,700 Ctr.

Nimmt man an, daß durch die Verarbeitung des Baumwol⸗ lengarns der Werth desselben um das Drei: bis Vierfache erhoͤht wird, so berechnet sich, bei einem Durchschnitts-Preise des Garn von 10 Sgr; pro Pfund, der Gewinn, welcher dem Vereine durch die Verarbeitung dieser 56,709 Ctr. Garn erwaͤchst, auf die be—= deutende Summe von mehr als 60 bis 70 Millionen Rthlr. jaͤhr⸗ lich, waͤhrend der oben berechnete gleiche Gewinn aus der Baum⸗ wollen⸗ Spinnerei nicht viel ͤber 3 Millionen Rthlr. betraͤgt und mithin noch nicht den zwanzigsten Theil der eben genannten Summe erreicht.

Nach dem Auslande wurden an inlaͤndischen Baumwollen⸗ Fabrikaten ausgefuͤhrt: