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den Wirkungen derselben beigelegten groͤßeren Bereich davon ab⸗ weiche, daß also die gegen die Ratifizirung dieses Protokolls auf⸗ gesteilten Einwendungen eben so gegen die Fortdauer dieser Ver⸗ traͤge spraͤchen und sich auf gleiche Argumente stuͤtzten. Folglich laubtz er sich veranlaßt, die Englische Regierung aufzufordern,
rankreich seiner Verpflichtung zu entbinden und Unterhandlungen uͤber einen neuen, auf andere Prinzipien zu gründenden Vertrag zu eroͤffnen. Herr von St. Aulaire war der Melnung, daß das
Prinzip des leßten, zwischen den Vereinigten Staaten und Eng⸗
land abgeschlossenen Traktats von der Art sey, daß er sehr fuͤglich
die Grundlage einer Uebereinkunft zwischen England und Frankreich bilden koͤnnte, und wie wir hoͤren, seßte der Repraͤsentant Frankreichs ur Unterstützung seines Verlanges aus einander, daß wegen des
Mende der politischen Meinung in Frankreich nicht nur das
Protokoll vom Dezember 1841 geschlossen, sondern auch die beste⸗
henden Vertrage aufgehoben werden müßten. Lord Aberdeen ant⸗
wortete in Bezug auf das angebliche Praͤcedenz⸗Beispiel des Ame⸗ rikanischen Traktats mit der Verneinung, daß dieser irgendwie auf den Stand der Verhaͤltnisse zwischen Großbritanien und Frankreich hinsichtlich der Frage uͤber den Sklavenhandel passe. Bls zur
Zeit jenes Traktats mit Amerika habe, so sagte Se. Herrlichkeit,
noch kein den Sklavenhandel betreffender Traktat zwischen Groß⸗
britanien und diesem Lande bestanden. Die Amerikaner haͤtten also, weit entfernt, die Modification eines bestehenden Vertrages zu verlangen, vielmehr die Initiative ergriffen, um mit Englands
Gesinnungen zu sympathistren, indem sie sich freiwillig erboten,
selbst wirksamere Maßregeln zu treffen, um dem Sklavenhandel
ein Ziel 7 setzen. Die Amerikanische Regierung habe nach den
Volks⸗Ueberlieferungen in den Vereinigten Staaten und nach ih—⸗
rer Verfassung ohne Zweifel die Verpflichtung nicht uͤbernehmen
koͤnnen, ein Recht der gegenseitigen Durchsuchung zu gestatten, es sey also dort von diesem Prinzip gar keine Rede gewesen. Die
Regierung habe sich erboten, zu thun, was sie vermochte, und Eng⸗
land habe dies Anerbieten nicht ablehnen koͤnnen. Was Frankreich
betreffe, so sey die Lage hier ganz anders, da fruͤher gegen das
Durchsuchungsrecht kein Einwand erhoben worden. Das Prinzip
dieses Rechts sey also hier ein integrirender Theil der Vertraͤge
geworden, und es sey selt einer Reihe von Jahren in Ausfuͤhrung gewesen, ohne daß man ein Wort der Klage oder Recrimination daruͤber habe verlauten lassen. Endlich erklaͤrte Lord Aberdeen, daß, wenn die Franzoͤsische Regierung ungeachtet der dem Grafen von St. Aulaire mitgetheilten Ansichten, mit Gewalt zur Aus— hebung der Vertraͤge von 1831 und 1833 schreiten wollte, die
Englische Regierung sich gendthigt sehen wuͤrde, den Botschafter
Großbritaniens von Paris abzuberufen.“
Der Globe hatte gestern Abend sein Blatt mit der Nach⸗ richt eroͤffnet, daß die Minister entschlossen seyen, die jetzigen Korn⸗ gesetze wiederum abznaͤndern und zwei verschiedene feste Zoll⸗Saͤßze, je nach den Bedingungen, unter welchen fremde Laͤnder die Fa⸗ brikate Großbritaniens zuzulassen geneigt seyn möchten, naͤmlich einen zu 12 und einen zu 6 Sh., an deren Stelle setzen wollten. Der Stand ard aber glaubt heute diese Anzeige mit Sicherheit fuͤr durchaus ungegruͤndet erklaͤren zu konnen. „Die Sache ist auch unmoͤgllch“, fuͤgt er hinzu, „da Großbrltanien schon durch verschiedene Vertraͤge mit Hinsicht auf die Verhaͤltnisse gebunden ist, nach welchen es die Zulassung der Erzeugnisse jener Laͤnder, mit denen wir Handel treiben, belasten will, — Vertraͤge, zu deren Uebertretung keine Modification unserer Korngesetze einen Vor⸗ wand darbieten koͤnnte.“
Eine der bedeutendsten Versammlungen der Gegner der Korn⸗ gesetze, um neue Fonds zur Foͤrderung ihrer Zwecke zusammenzu⸗ bringen, fand am Mittwoch zu Leeds unter dem Vorsitz eines der groͤßten dortigen Fabrikanten, des Herrn Marshall, statt und wurde auch von mehreren Parlaments⸗Mitgliedern besucht. Un⸗ ter diesen griff Herr Aldam das jetzige Zollsystem Englands im Allgemeinen an.
„England“, sagte der Redner, „hat sein Handels⸗System auf einen solchen Fuß gestellt, daß es nur die fuͤr seine Fabriegtion erfor⸗ derlichen Rohstoffe einfuͤhrt und einige wenige andere Gegenstaͤnde, deren es nun einmal zu beduͤrfen glaubt, dadurch aber sich ganz außer Stand gesetzt, Repressalien gegen irgend einen feindseligen Tartef des Auslandes zur Anwendung zu bringen. Unter solchen Umstaͤnden aber giebt es kein besseres Mittel, das Ausland auf andere Wege ju bringen, als die Erlaubniß freier Getraide Einfuhr, denn die Erfah⸗ rung lehrt, daß wir unseren Getraidebedarf aus jedem Lande Europa's beziehen, und alle Laͤnder, welche dadurch Vortheile genießen, koͤnn⸗ ten durch die Gewalt, welche jener Getraidehandel in unsere Haͤnde giebt, veranlaßt oder ndͤthigenfalls gezwungen werden, große Konzessionen zu machen. Ein freier Getraidehandel wuͤrde uns einen so maͤchtigen Einfluß guf die Handels⸗Verhaͤlt⸗ nisse ertheilen, daß kein Europaͤischer Zoll- Tarif sich uns auf Jahre hinaus feindlich pers koͤnnte. Auch die Grundbesitzer in England gig kommen allmaͤlig von ihren monopolistischen Idcen zuruͤck, wozu nsbesondere das verfehlte Refultat der neuesten auf eh fh Zoll⸗ Skala beruhenden Korngesetze beitraͤgt. Man hoͤrt von lhnen jetzt fast nur noch den Einwand, daß die freie Getraide⸗Einfuhr das Land vom Auslande zu sehr abhaͤngig machen wuͤrde, ein Einwand, der indeß ebenfalls bald verschwinden wird, da man leicht zu der Einsicht kom⸗ men muß, daß England kaum abhaͤngiger vom husband seyn kann, als unter dem jetzigen Systeme. Man braucht nur daran zu denken, welches der Zustand, von Lancashire seyn würde, wenn die Zufuhr von Baumwolle auch nur ein paar Monate lang ausbliebe.“
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Dorsetshire bei Gelegenheit einer großen Viehschau stattfand und dem mehrere Grundbesitzer beiwohnten, sagte unter Anderem Herr Acland, fruher ein elfriger Verfechter der bestehenden Korngesetze: „Wir dürfen nicht zu sehr darauf rechnen, daß die Legislatur uns auch ferner noch Schuß gegen die Konkurrenz des Auslandes gewähren. wird; die Zeit 1 etommen, wo fuͤr alle Interessen die beste Sicherheit in vermehrter Intelligenz und in beharrlichem Streben nach Erzeugung der besten Waaren zu dem wohlfeilsten Preise zu suchen ist. Dies gilt fuͤr den Ackerbau wie fuͤr das Fabrlkwesen, und ich hoffe, dan welche Veraͤnderungen auch stattfinden (wie⸗ wohl mir bekannt ist, welche Veraͤnderungen beabsichtigt werden), das Gleichgewicht aller Interessen, der Vortheil Aller im Auge gehalten werden wird.“ Die Tim es spricht auch ganz offen ihre Freude daruͤber aus, daß unter den Grundbesitzern die Zahl der Anhaͤnger einer liberaleren Handels⸗Politik immer größer werde.
Es ist bereits des Streits erwähnt worden, welcher sich zwi⸗
schen den Whig⸗ und den Tory⸗Blaͤttern uͤber die Frage ent⸗ sponnen hat, wem das Verdsenst der Beendigung des Krieges in China angerechnet werden muͤsse, ob dem Whig⸗Ministerlum wegen der von ihm getroffenen vorbereitenden Maßregeln, oder dem Ministerium Peel wen der Ausfuhrung der von jenem entwor⸗ fenen Plaͤne. Der Standard kommt auf diese Frage zuruck und erlautert eine früher nur andeutungsweise hingeworfene Be⸗ hauptung, daß naͤmlich den Whigs auch nicht einmal das Ver⸗ dienst des Entwurfs der jetzt durch den Erfolg bewährten Plane zukomme, indem er bemerkt, daß Lord Colchester, ein erfahrener See⸗-Capitain, schon vor zwei Jahren dem Ministerium Mel⸗ bourne den Plan, bis zu dem Herzen des Handels⸗Verkehrs von Ching auf dem Jangtsykiang vorzudringen, in allen Details vorge⸗ legt habe, daß dieser Plan aber von den damaligen Ministern ohne Weiteres verworfen und erst von dem Ministerium Peel wieder aufgenommen worden sey, welches die Ueberwachung der Ausfuhrung desselben dem Schwager des Lord Colchester, dem General⸗Gouverneur von Ostindien, die Ausfuͤhrung selbst aber den schon fruͤher in China angestellten, mit den Oerssichkeiten be⸗ kannten Befehlshabern der Flotte und des Heeres, Sir William Parker und Sir Hugh Gough, uͤbertragen habe. Eben so vindi⸗ zirt das genannte Blatt die Autorschaft des letzten erfolgreichen Operations-Planes in Afghanistan dem Herzog von Wellington, indem es zugleich behauptet, daß derselbe den ersten Zug nach Kabul auf das entschiedenste getadelt habe.
Waͤhrend aus den meisten Fabrik⸗-Distrikten Englands guͤn⸗ stige Nachrichten einlaufen und auch in Schottland, insbesondere in Glasgow, die Industrie wieder einigermaßen aufzuleben scheint, lauten die Nachrichten aus Paisley, in der Naͤhe von Glasgow, immer trauriger. Nach dem Glasgow Argus besinden sich jcßt 9560 arbeitlose Fabrik⸗Arbeiter daselbst, die Mittel des Unter⸗ stuͤtzungs⸗Comité's sind gaͤnzlich erschoͤpft, und dasselbe hat sich be⸗ reits genoͤthigt gesehen, Schulden zu machen.
Niederlande. Amsterdam, 11. Dez. (L. A. 3.) Der Finanz⸗Minister soll sich jetzt ernstlich mit dem Plane beschaͤftigen, den Zinsfuß der 5proc. Staatsschuld herabzusetzen, und dadurch das Land eines Theils seiner großen Schuldenlast zu erleichtern. Schon vor dem Abschlusse des Vertrags mit Belgien war dies im Werke, konnte aber damals um so weniger zur Ausfuͤhrung kommen, da es nicht blos an dem noͤthigen Baarvorrathe fehlte, um den Glaͤubigern, welche sich eine solche Umwandlung nicht gefallen lassen moöͤchten,
6 Kapitallen zuruͤckzuzahlen, sondern da außerdem die 5proc. Staats⸗Papiere damals kaum uber Pari standen. Nach dem Ab⸗ schlusse dieses Vertrags hat sich dies geaͤndert, und da Belgien außerdem ermaͤchtigt ist, 2 Millionen von der jaͤhrlichen Rente von 5 Millionen, die es fuͤr Holland bezahlen muß, zu dem Fuße von 60 Fl. Kapital fuͤr 25 Fl. Rente abzuldsen, und von dieser ihm so vortheilhaften Befugniß sicher Gebrauch machen wird, so erhaͤlt unser Finanz-Minister dadurch 40 Millionen Kapital zur Verfügung, was ihm die Ausfuͤhrung seines Planes ungemein erleichtern wird. .
Belgien.
Brüssel, 13. Dez. Der Fuͤrst von Chimay, fruͤher Gesand⸗ ter im Haag und zuletzt Gouverneur des Belgischen Luxemburg, ist zum dlesseitigen Gesandten beim Deutschen Bundestage er⸗
nannt worden. Oesterreich.
Wien, 11. Dez. (Oest. B.) Der von der hohen Pforte zum Botschafter am Kaiserlichen Hofe ernannte Rifaat Pascha, welcher bekanntlich diesen Posten bereits fruͤher mehrere Jahre hindurch bekleidet hatte, ist gestern hier eingetroffen und heute von dem Haus⸗, Hof⸗ und Staats⸗-Kanzler Sr. Kaiserlichen Majestaͤt, Fuͤrsten von Metternich, empfangen worden, wobei er die Ehre hatte, seinen ersten Botschafts⸗Secretair, Schefik Bei, Sr. Durch⸗ laucht vorzustellen.
Italien.
Nom, 5. Dez. (A. 3) Der fuͤr den Hollaͤndischen Han⸗ del im Adriatischen Meere fruͤher so wichtige Hafen und Handels⸗ platz Ancona kam seit der Franzoͤsischen Revolution nach und nach um fast alle bedeutenden direkten Beziehungen zu den Niederlan⸗ den. Englaͤnder uͤberschwemmen seitdem auch diesen Markt mit allen Arten ihrer Ausfuhr⸗-A Artikel. Neuerlich indessen hat das alte Verhältniß angefangen, sich wieder herzustellen, so daß die Hollaͤndische Regierung sich veranlaßt gefunden, ihr seit vielen Jah⸗ ren vakantes Konsulat in Ancona aufs neue zu besetzen. — Ueber die kirchlichen Verhandlungen mit Rußland verlautet nichts Zu⸗ verlaͤssiges. Graf Potemkin ist von Ancona wieder hierher auf seinen Posten zur kickgekehrt.
Die im hiesigen Arsenal behufs einer sicheren Tiber-Dampf⸗ schiffahrt erbaute große Fluß⸗Reinigungs-Maschine ist vollendet. Die mit ihr angesfellten Versuche fielen sehr genugend aus. Die Saäͤuberung des Flußgebiets von Ripa grande bis zur Milvischen Bruͤcke soll unverzuͤglich beginnen.
Palermo, 28. Nov. Nach er eg. Stille hat seit drei Tagen der Aetna wieder ungeheure Feuermassen ausgeworfen. Wie es scheint, fließen die sehr bedeutenden Lavastroͤme in der Richtung von Bronte; die bereits angerichteten Verheerungen sollen unermeßlich seyn. Bel dem praͤchtigen Fruͤhlingswetter ist uns erlaubt, die ganze Nacht hindurch herumzuschwaäͤrmen und das seltene Scheu ff zu beobachten. Zahlreiche Fremde stroͤmen herbei um dem Schauplatz naher zu 8 In Syrakus wimmelt es von Arbeitern an den neuen Fe⸗ a, e,. Mehrere Militair⸗Ingenieurs sind zu Leitung der rbeiten daselbst ei irffen, Es ward die Errichtung von tele⸗ ear he schen Linien über die ganze Insel befohlen; bis fetzt besteht nur diesenige von Messina hierher, welche mit der Son Neapel
Spanien.
S Paris, 12. Dez. Nach mehrtaͤgiger Unterbrechung er⸗ halten wir heute endlich wieder die Barceloneser Blaͤtter. Ich habe den Imparcial vom ten vor mir liegen, der nur in einem nicht einmal 7 uten , Bogen erschienen ist, und der sich wegen dleser Unregel gkeit, so wie wegen seines Nicht⸗ erscheinens am * damit entschuldigt, daß seine Setzer zum Theile krank seyen und daß die Bomben großen Schaden in * — * — — * —— 8 * r *
die letzten arcelona mit folgenden Worten: R Am 36 um Mittag wurde das Bombardement der Stadt von Monjuich aus eröffnet, und es dauerte bis nahe an 2 Uhr des folgenden Morgens (also etwa 14 Stunden). Man nimmt an, daß im Ganzen etwa Tausend Bomben, Granaten und Kanonen⸗ kugeln in die Stadt gefallen sind, und daß der angerichtete Scha⸗ den sehr groß ist. n Haͤuser sind abgebrannt, einige Laͤden vollkommen zerffoͤrt und viele Thuͤren von Haäusern, Magazinen und Laͤden durch die springenden Bomben in Stuͤcken geschlagen. In manchen Haͤusern sind die Fußboͤden durch Bomben, die nicht zuͤndeten, durchbrochen. Gluͤcklicherweise haben wir nur weni Menschenleben zu beweinen. Inmitten des Bombardements sa man Haufen von Maͤnnern und Frauen singend durch die Stra⸗ ßen ziehen, und es verdlent Bewunderung, daß, trotz der großen Gefahr und der allgemeinen Verwirrung, nicht der mindeste Exzeß begangen wurde. All jenes Ungluͤck ist durch die Hartnäckigkeit einiger Tollkopfe vr ben. worden, die sich, ohne die mindeste Aussicht auf Hülfe von außen, auf Leben und Tod vertheidigen wollten. Das groͤßte Lob verdienen die Alkalden der Stadt⸗ viertel fuͤr die Dienste, welche sie der ungluͤcklichen Stadt in so kritischer Lage geleistet haben, so wie auch alle Buͤr⸗ ger, die ihnen ihren Beistand geliehen, und besonders die Mitglie⸗ der der Junta, die zuletzt mit dem Herrn General-Capitain das Uebereinkommen traf (6e puso de acuerdo).“
Diese Junta, die vierte seit dem Ausbruche des Aufruhrs, wurde am Iten Morgens, nach der Einstellung des Feuers und nach einer neuen . der Stadt durch den General van Halen, von den Pfarrgemeinden gewaͤhlt. Sie richtete nach eini⸗ gen Stunden folgende Proclamatlon an die Buͤrger der Stadt:
„Barceloneser! Dle die Stadt repraͤsentirende Junta, welche heute Morgen von den Pfarreien gewaͤhit worden ist, hat durch ihre thaͤtigen und nachdruͤcklichen Bemuͤhungen die Entwaffnung der Corps, welche sich dem aligemeinen Wohle widersetzten, zu Stande gebracht, und eine Kommission derselben, bestehend aus Herrn Francisco Puigmarti und vier anderen Mitgliedern, ist abgeschickt, um dem Herrn General⸗Capitain dlese befriedigende Nachricht zu aͤberbringen. Barceloneser, bleibt ruhig, aber verharret in der imponirenden und entscheidenden Haltung, durch welche die Ruhe, nach der wir uns sehnten, in wenig Augenblicken hergestellt ist. Auf diese Weise duͤrft ihr von Sr. Hoheit dem Regenten des Koͤnigsreichs Alles hoffen! Francisco Puigmarti, Praͤsident; Francisco Belza, Secretair“; außer diesen noch einige dreißig andere Unterschriften.
Fast gleichzeitig veroffentlichte die Junta folgenden Bando:
„Buͤrger! Der Augenblick ist gekommen, wo die Herrsch aft des Gesetzes wiederhergestellt werden wird. Die Junta hat sich uͤber⸗ zeugt, daß der Herr General-Capitain weiß, welche Ruͤcksichten der friedliche Buͤrger, der Feind des Aufruhrs verdient, und sie hat sich außerdem überzeugt, daß die Truppen, welche bereits mehrere Punkte der Stadt besetzt haben, die strengste Mannszucht beobach⸗ ten werden. Demnach, und damit die Ordnung gesichert werde und jede Besorgniß verschwinden moͤge, verfuͤgt sie: 1) Ein jedes Individuum, Buͤrger oder Soldat, welches eine andere Per⸗ son wortlich oder thaͤtlich beleidigt, wird mit aller Strenge des Gesetzes bestraft. 2) Alle Personen, welche sich im Besitz von Waffen und Kriegs⸗Werkzeugen befinden, haben dieselben binnen 3 Stunden puͤnktlich dem Beamten abzuliefern, der beauftragt ist, sie auf dem Fort Atarazanas in Empfang zu nehmen. 35 Viertels meister patrouilliren mit einigen Buͤrgern in der Stadt, um die persoͤnliche und Eigenthums-Sicherheit zu beschuͤtzen. — Einigkeit, Mitbuͤrger, Festigkeit gegen jeden Boͤswilligen, wenn es ungluͤcklicherweise noch Leute geben sollte, die darauf ausgehen, die Unruhe zu erneuern. Von heute an soll das Gesetz wieder herr—⸗ schen und nichts Anderes als das Gesetz (impere de hay mas la ley, y no mas que la ley).“
Eine dritte und letzt Proclamation der Junta zeigt den Buͤr⸗ gern der Stadt die e feu, derselben an. „Baxceloneser“, heißt es darin, „nachdem die von den Pfarreien erwaͤhlte Junta die Befehle des Herrn General-Capitains eingeholt und die Gewißheit erlangt hat, daß die Munizipal-Behoͤrde wieder in ihr Amt ein⸗ getreten sst, haͤlt sie es fuͤr ihre Pflicht, anzukuͤndigen, daß ihre Amts⸗Uebung aufhoͤrt, da ihr das Gesetz nicht erlaubt, als Behoͤrde fortzubestehen.“
Wie man sieht, ist in diesen verschiedenen Dokumenten von einem Zugestehen gewisser Bedingungen durch den Gene⸗ ral van Halen nicht die Rede. Auch in der Proclamation, welche der General-Capitain unmittelbar nach seinem Einruͤcken in die Stadt erlassen hat, wird davon nicht gesprochen. Diese Proclamation lautet folgendermaßen:
„Catalonier! Heute Morgen hat sich diese Stadt der recht⸗ maͤßigen Regierung unterworfen. Die Urheber und Haupt-Mit⸗ schuldigen des schaͤndlichen Aufruhrs, welcher alle Ortschaften, nicht nur dieses Distrikts, sondern auch des ganzen Landes in Bestuͤrzung versetzt hat, werden vor Gericht gestellt werden, und die Schaͤrfe des Gesetzes wird auf ihre Häupter fallen. Ich verspreche mir, daß das gewerbfleißige Barcelona nicht wieder der Schauplatz blutiger Kaͤmpfe seyn, daß in seinen Straßen nicht noch einmal das Gesetz mit Fuͤßen getreten und die von der Natlon beschworene Verfaͤssung in den Staub geworfen werden soll. Der verständige Sinn des ganzen Catalonischen Volks wird die Umtrlebe der Par⸗ telen verelteln, welche den Catalonischen Wohlstand anseinden, und die im blinden Ehrgeize darauf ausgehen, diesen klassischen Boden in Verwirrung und Anarchie zu stuͤrzen, damit der Despotismus wieder auf den Thron steigen koͤnne. Catalonier, seyd auf eurer Hut, lasset euch nicht durch Verfuͤhrung und Treu⸗ losigkeit fortrelßen, damit nie wieder die 26 aufgepflanzt werde, welche so viel Ungluͤck verursacht hat. ertrauet auf den Eifer eurer Behörden und besonders auf den eures General-⸗Capitains. Barcelona, am 4. Dezember 1842. Graf von Peracamps.“
Der General⸗Capitain, begleitet von seinem Generalstabe und
der Spltze von 3 Batajillonen, in die Stadt eingeruͤckt. Der General Zurbano war ihm mit einem Bataillon vom Regimente del Infante vorausgegangen und hatte die Citadelle besetzt. Der Regent und der General Rodil waren am 5ten Abends noch nicht nach Barcelona gekommen, doch erwartete man sie fuͤr den folgenden Tag; ihre sofortige Ruͤckkehr nach Madrid scheint indessen tac sch lch m öten herrschte die voll⸗ kommenste Ruhe in der Stadt, aber das Volk zeigte sich in großen
kommenden in Verbindung steht.
Haufen auf den Straßen und bffentlichen Plagen. Der General⸗
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von dem politischen Chef, war erst um 4 Uhr Nachmittags, an
itain hat außer seiner berelts angeführten Proclamation am * 23 Einzugs einen Bande erlassen, durch dessen ersten Artikel die Stadt von dem Augenblicke des ersten Schusses gegen die Königlichen Truppen an, bis auf Weiteres in Belagerungszu⸗ stand erklärt wird. (Vergl. den weiteren Inhalt desselben in der Staats-Zeitung von gestern unter Spanien.)
Ein zweiter Bando des Generals van Halen, datirt vom Hten, enthaͤlt im Wesentlichen folgende Bestimmungen: Art. 1. „Die Militair⸗Personen, Seeleute und burgerlichen Beamten, welche an der Insurrection irgendwie * genommen haben, haben sich binnen 24 Stunden bei ihren Oberen zu melden. Art. 2. Die in dem ersten Artikel bezeichneten Personen werden vor elne Militair⸗Kommission gestellt, um von derselben gerichtet zu wer⸗ den. Art. 3. Diejenigen, welche sich nicht binnen der gesetzten Frist melden, werden erschossen, wenn sie der Gewalt spaͤter in die Hände fallen. Art. 4. Dieselbe Strafe trifft die Eigenthu⸗ mer der Haͤuser, in welchen sich die fraglichen Personen verstecken. Art. 5. Gleichfalls haben sich unverzuͤglich zu melden, die Mili⸗ talrpersonen und bu rgerllchen Beamten, die, ohne die Junten an⸗ erkannt und ohne an dem Aufruhr Theil genommen zu haben, noch am 24. November, dem Tage, wo die Regierungs⸗Junta ihnen freien Abzug gestattete, in Barcelona geblieben sind. Art. 6.
le in dem vorigen Artikel begriffenen Personen bleiben in ihren Aemtern suspendirt, bis sie beweisen, daß es ihnen unmoglich ge⸗ wesen, die Stadt zu verlassen. — Dieser Bando ist von dem Namens⸗Verzeichnisse der Offizlere begleitet, aus denen die er⸗ waͤhnte Militair⸗Kommission zusammengeseßzt ist, welche die Sol⸗ daten und Civil ⸗Beamten, die an dem Aufruhr Theil genommen haben, richten soll. Die Kommission besteht, unter dem Vorsitz des Brigadiers Don José Munoz, aus zwel Obersten, zwei Oberst⸗ Lieutenants, zwei Oberst⸗Kommandanten (eoronel primer coman- dante) und zwei Kom]mandanten. Sie wird ihre Sitzungen in der Citadelle halten.
Ob man bereits Verhaftungen vorgenommen hat, ist ungewiß. Der Imparcial erwahnt nur wie eines Geruͤchts, daß man an zwelhündert gefangene Bauern, die bei dem Aufstande im Rücken des Belageruͤngs-Heeres betheiligt gewesen, in die Stadt einge⸗ bracht habe. —= Es bestaͤtigt sich nicht, daß die Barceloneser die Franzoͤstsche Fahne aufgesteckt haben, doch scheint es allerdings, daß einige Chefs des Aufstandes, nachdem sie sich nicht mehr zu rathen und zu helfen wußten, den Franzoͤsischen Konsul, Herrn Lesseps, sondirt haben, ob Barcelona vielleicht unter gewissen Vor⸗ autzsetzungen auf Franzbsischen Beistand rechnen koͤnne. Die Ant⸗ wort des Herrn Lesseps, obgleich sehr vorsichtig gefaßt, mußte doch alle Illusionen zerstbren, die man sich in diesem Punkte haͤtte etwa machen konnen. — Was die angebliche Mitwirkung der Englischen Marine zur Belagerung Barẽelona's betrifft, so hat rn nach den zuverlaässigsten Nachrichten auch nicht indirekt stattgefunden. Hiesige Blätter haben den Verdacht erregen wollen, daß der „Formidable“ absichtlich auf den Sand n, sey, um einen Vorwand zur Ausschiffung seines Geschuͤtzes und seiner Munition zu finden; allein die Barceloneser Blaͤtter en melden, daß die Lage dieses Schiffes so kritisch gewesen, daß es 43 Ka⸗ nonen habe uber Bord werfen muͤssen. Die Weigerung des Eng— lischen Konsuls, Barceloneser Fluͤchtlinge an Bord Englischer Schiffe zuzulassen, hat ubrigens in Barcelona, wie zu erwarten stand, die Erbltterung gegen die Englaͤnder nur noch gesteigert. Auch hier in Paris hört man daruͤber manches scharfe Ürtheil.
O Madrid, 6. Dez. Gestern wurde hier ziemlich allge⸗ mein behauptet, am Nachmittage des 1sten waͤre das Bombarde⸗ ment gegen Bgreelona eroͤffnet worden. Es ging sogar das abge⸗ schmackte Geruͤcht, daß Englische Kriegsschiffe an diesem Bombar—⸗ dement Theil genommen hätten. Dieses Geruͤcht findet vielleicht in folgenden Umstaͤnden seine Erklaͤrung. Das Englische Linienschiff „the Formidable“, von 84 Kanonen, Capitain Sullivan, das von Gibraltar nach Barcelona segelte, gerleth an der Muͤndung des Llobregat auf eine Sandbank, und feuerte, um Huͤlfe herbelzuzie⸗ hen, mehrere Kanonenschuͤsse ab, die man in weiterer Entfernung vielleicht fuͤr den Anfang des Bombardements hielt.
Den bis diesen Nachmittag aus dem Lager vor Barcelona eingegangenen Berichten zufolge, musterte der Regent am 30sten die dort aufgestellten Truppen, begab sich dann auf den Mon⸗ juich, und besichtigte die gegen die Stadt gerichteten Batterieen. Am selben Tage richtete der General van Halen an die neu eingesetzte Junta von Barcelona um 6 Uhr Morgens abermals die Aufforderung, sich zu ergeben, und ihm binnen vier Stunden eine kategorische Antwort zu schicken, widrigenfalls er bombardiren werde. Die Junta antwortete, sie suche Herrin der Umstaͤnde zu werden, und befahl, daß alle Personen, welche seit dem 14ten die Waffen ergriffen hatten, dieselben binnen zwei Stunden in dem Fort Atarazanas ausliefern sollten, mit Ausnahme derjenigen Leute, welche das Vertrauen der Alkalden besaͤßen. Darauf ließ van Halen der Junta anzeigen, er werde, wenn man sich nicht seinen Befehlen fuͤge, am folgenden Morgen (den 1sten) das Feuer er⸗ bffnen. Am 1sten (so berichtet die Gaceta von heute) nahm der Regent, nachdem er die Truppen aufgestellt hatte, sein Haupt⸗ quartier in Sarrla, und hielt dort an jene eine Anrede, in der er versicherte, daß der Thron Isabella's II. und die Constitution bedroht waren, er aber sich allen Gefahren ausseßzen werde, um sie zu retten. Nachmittags stellten sich vier Mitglieder der am 28sten in Barcelona errichteten Junta ein, und wuͤnschten den Regenten zu sprechen. Dieser nahm sie nicht an, sondern verwies sie an den Kriegs⸗Minister, General Rodil, der ihnen dann erklaͤrte, die Regierung, entschlossen ihre Wuͤrde zu behaupten, koͤnne sich auf nichts anderes als unbedingte Unterwer⸗ fung einlassen. Die Gaceta fuͤgt die ziemlich raͤthselhaften Worte hinzu: „der General Rodil versicherte der Kommission, die Regierung waͤre durchaus nicht gegen die Stadt eingenommen (que por parte del Gobierno no hay prevencion alguna contra aquella poblacion).“ In seinen amtlichen Berichten nennt Ge⸗ neral van Halen die Rebellen von Barcelona „Straßenjungen“ (billos)o, und dann sagt er, er hoffe, eine bruͤderliche Umarmung (un abrano 1. werde bald alle Gemuͤther versohnen.
Der Esperctador (ein Organ des Ministeriums), sagt, der Aufstand von Barcelona ware za e durch Umtriebe des Auslandes, geleltet durch treulose Rathschlaͤge eines Konsuls “), der unter heuchlerischer Larve mitten unter den Aufruͤhrern eine Rolle spielte, und zu einem das Voͤlkerrecht verletzenden, mit dem Kriegsrecht in Wiederspruch stehenden kon sularischen Tu—⸗ multe (asonada consular) seine Zuflucht nahm.“
So weit geht der Parteigeist!
Heute ist n Fiegiment Provinzial-Millzen hier eingeruͤckt,
und mehrere andere Regimenter naͤhern sich der Hauptstadt.
Y. Hiermit ist offenbar der Franzbsische Konsul, so wie mit dem horsc lac hen Dll. die Protestation aller Kon un gegen die kurze ihnen zur Einschiffung cker r, gemeint. . —
. (Anm. d. Korr.)
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Bis diesen Abend hat die 3 keine weitere Nachrichten über die Lage von Barcelona bekannt gemacht, was um so auf⸗ fallender ist, da taͤglich ein Courier aus dem Hauptquartier des Regenten eintrifft, und heute also i, vom 2ten überbracht haben mußte. Privatbriefe aus dem Lager vom 1sten melden, daß die Truppen vor Beglerde brannten, das in den Straßen von Barcelona vergossene Blut ihrer Kameraden zu rächen. Dennoch ist man hier N daß die Stadt am Zten friedlich uͤbergeben wurde.
Nachschr ift. Man meldet aus Algesiras, daß das oben erwahnte Englische Linienschiff „the Formidable“ am 26sten v. M. von Gibraltar auslief, nachdem der Gouverneur einen Courier aus Madrid erhalten hatte.
Madrid, 5. Dez. Die zur Zahlung des am letzten De⸗ zember fälligen Semesters der 3 proc. Schuid sind der Tilgungs⸗ Kasse zur Disposition gestellt worden. Seit der Abreise des Regenten sind mehr als acht Milllonen Realen an die Armee von Catalonien gesandt worden; auch verschiedene Intendanten haben betraͤchtliche Summen erhalten.
— ———
In lan d.
Berlin, 16. Dez. Se. Majestaͤt der Koͤnig haben Aller— Wan fit geruht, die Annahme dem Staats⸗Minister Grafen zu Stolberg, des Großkreuzes vom Koͤniglich Wuͤrttembergischen Kronen⸗Orden; dem Obersten und Gesandten von Radowitz, des Großkreuzes vom Zaͤhringer⸗Loͤwen-⸗DOrden, und dem Hofrath de la Garde, Korrespondenz-Secretair, Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Wilheim von Preußen, des Königlich Bayerischen Rit— ter⸗Kreuzes des Verdienst⸗Ordens vom heiligen Michael, zu gestatten.
— — Trier, 13. Dez. Nach dem diesjaͤhrigen Weine ist zwar noch wenig Nachfrage, doch beruht dies keinesweges auf einem Zweifel an der Gute des Produkts, sondern es llegt theils an den hohen Preisen, welche der Produzent fordert, theils auch daran, daß jetzt, wo mit Sicherheit auf den Wasser-Transport nicht zu rechnen ist, die Kauflustigen es vorziehen, den Winter und den ersten Abstich des Weines, der zugleich auch ein richtigeres Urtheil uͤber dessen Guͤte und Werth gestattet, abzuwarten. Bis jetzt stehen die Preise des dies jaͤhrigen Weines, mit Ausnahme der ausgezeichnetsten Lagen, fur welche ein Preis noch nicht ge— macht ist, zwischen 165 und 260 Rthlr, das Fuder (880 Quart).
Der Viehhandel ist im Ganzen in Felge der hohen Preise des Futters noch immer schwach. Nur gemaͤstetes Vieh findet guten Abgang. Der Bergbau wird fortwaͤhrend lebhaft betrieben.
Die Schifffahrt hat erst in den letzten Tagen zu einer regen Lebendigkeit gelangen koͤnnen. Vorzugsweise sind es Steinkohlen, welche noch vor dem Eintritte des strengen Winters herbeigeschafft werden sollen.
Bekanntmachung. ; Das von dem Vereine der Landwirthe des Ober-Barnimschen Kreises gebildete Comité zur Anstellung von Versuchen uͤber die ,, , und die Gelegenheits-Ursachen der Lungen⸗ seuche des Rindviehs hat gewünscht, daß ihm Gelegenheit gegeben werden moge, vor einer Versammlung von Sachverstaͤndigen und
der Armen⸗Steuer sind unter gewissen Modificationen in das neue Gesetz uͤbergegangen, die wir an ihrem Orte naher erörtern werden.
Das *** der Koͤnigin Elisabeth steuerte zwar dem Vaga⸗ bondiren und Herumziehen der armen Klassen aus einem Kirch⸗ spiel in das andere, aber hob es nicht auf. Daher wurden unter den folgenden Beherrschern Großbritaniens noch strenge Geseße dagegen noͤthig. Personen, die nach fremden Distrikten zogen, wurden wieder entfernt, wenn sie nach 40 Tagen nicht nachweisen konnten, daß sie im Besitz eines Gutes mit jaͤhrlichem Ertrage von 10 Pfund waren. Indeß stieg dadurch wieder der Pauperismus der an einer Stelle gebannten Leute mit dem Mangel an Arbeit und Nahrung in diesen Orten, bis endlich e. J. in seiner ten Akte vom Jahre 1723 neben den unter der Königin Elisa⸗ beth und Jakob J. schon gegründeten Correctionshaäͤusern zur Auf⸗ nahme der Vagabonden und den Hospitaͤlern fur die Alten und Schwachen eine neue Art öffentlicher Anstalten — Arbeitshaͤuser, die gegenwärtig uͤber ganz England verbreiteten work-houses — in den verschiedenen Kirchspielen einzurichten befahl.
Der n hatte außerst wohlthätige Folgen, und die Ar⸗ men⸗Verhaͤltnisse Englands hatten in der Folge sich nicht so schlimm gestalten konnen, wenn die Grundsatze des Statuts der Königin Elisabeth, das den Armen gegen gaͤnzliche Hüuͤlflosigkeit sicherte und durch weise Zusaͤtze jetzt vervollstaͤndigt war, ferner in ihrer Rein⸗ heit aufrecht erhalten waͤren. Aber diese gingen unter bei einer schlechten Organisation der Verwaltung des Armenwesens und der mangelhaften Ausfüͤhrung des Gesetzes, unter dem die Beamten weder verantwortlich noch an dem guten Fortgang der Sache in⸗ teressirt waren. Als die Gesetzgebung dies kleinere Uebel heilen wollte, foͤrderte sie das groͤßere, denn sie wich dabei von den ge⸗ sunden Prinzipien der alteren Statute gaͤnzlich ab. Die 22ste Akte Georg's III. vom Jahre 1782, bekannt unter dem Namen „Gilberts Akte“, verbesserte Manches in der Verwaltung des Ar⸗ menwesens, namentlich vereinigte sie mehrere Kirchspiele zu Cor⸗ porationen zur Unterhaltung gemeinschaftlicher Arbeitshaͤuser fur ihre Armen; aber sie beging den unheilvollen Mißgriff, daß sie die arbeitsfaͤhigen Armen von der Aufnahme in die Arbeitshaͤuser ganzlich ausschloß und diese ausschließlich fuͤr die schwachen und ohnmaͤchtigen bestimmte. Fuͤr solche, welche arbeiten konnten und wollten, aber keine Beschaͤftigung fanden, sollten die Armenpfleger im Kirchspiele Arbeit schaffen und, im Fall ihr Verdienst nicht zur Bestreitung ihres Unterhaltes auslangte, ihnen aus der Ar⸗ menkasse das Fehlende zahlen. Die Folgen dieses Gesetzes waren eine unglaubliche Vermehrung der Armen, eine unverhaͤltnißmaͤßige Steigerung der Ausgabe von Armengeldern bei dem bestaͤndigen Anwachsen der Bevölkerung, Entartung der Sitten, besonders unter dem weiblichen Geschlechte, bei welchem in einigen Distrik— ten die Keuschheit aufgehoͤrt hatte als Tugend zu gelten, da ein Frauenzimmer auf jedes uneheliche Kind aus der Armenkasse Un⸗ terstuͤtung erhielt, Faulheit der Arbeiter gerade da, wo die meisten Armengelder gezahlt wurden, und endlich eine Beeintraͤchtigung der flelßigen Arbeiter durch willkuͤrliche Herabsetzung des Arbeits⸗ lohns von Seiten der Fabrikherren. Diese, als die ersten im Kirchspiel, in der Regel Armenpfleger, konnten den Arbeitslohn nach Belieben erniedrigen und dem Arbeiter aus der Armenkasse das fehlende zahlen lassen, wofuͤr dieser wieder sorglos und nach⸗ laͤssig wurde, da er Befreiung von der Noth fordern und erlan— gen konnte, als wenn es die Frucht seines Fleißes waͤre. Solche Uebelstaͤnde machten denn das neue Gesetz nothwendig. Eine Kommission hatte dieselben im Jahre 1832 in einem großen Be⸗
praktischen Landwirthen sowohl die Resultate der bisher unternom— menen Versuche als den Gang der ferner zu nehmenden Maßregeln zum Gegenstande einer gründlichen Besprechung und Berathung machen zu konnen. Auf die durch das unterzeichnete Kollegium bean⸗ tragte Vermittelung Sr. Excellenz des Herrn Ministers des Innern hat des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗ Angelegenheiten Excellenz, sich bewogen gefunden, das Direktorium und Lehrer⸗-Kollegium der Königlichen Thierarzenei⸗-Schule zur Be⸗ foͤrderung des fraglichen Zwecks und zur Ueberlassung der Raͤume der Königlichen Thierarzenei⸗Schule fuͤr die beabsichtigte Versamm⸗ lung zu deranlassen.
Demgemaͤß und in Folge weiterer ht a tf mit dem Koͤnig⸗ lichen Direktorium der Thierarzenei⸗Schule hat dle zusammenkunft auf Freltag, den 27. Januar 1843, Vormittags 10 Uhr, in der gro⸗ ßen Aula der Koͤniglichen Thierarzenei⸗Schule hierselbst koͤnnen an— beraumt werden. .
Wir bengchrichtigen davon hierdurch das Publikum und laden Alle, denen Sachkunde, Erfahrung oder Beduͤrfniß ein naͤheres In⸗ teresse an dieser in landwirthschaftlicher wie in sanitaͤts⸗ polizeilicher e ich wichtigen Angelegenheit erregt, zur Theil nahme diensterge⸗
enst ein.
Berlin, den 7. Dezember 1842.
Das Landes ⸗Ockonomie⸗Kollegium. gez: von Beckedorff.
Die Arbeiter⸗Klassen in England und die jüngsten Bewegungen unter ihnen.
(3weiter Artikel.) (Vergl. St. Ztg. Nr. 340.)
Das Ar mengesetz. z
Die Armengesetzgebung jedes in seinen politischen Institutio—⸗ nen einigermaßen vorgeschrittenen Landes hat einen doppelten Zweck. Einmal erstrebt sie nur die Linderung des Elends, das aus der Huͤlflosigkeit der in ihrem Bereiche sich findenden Indi— viduen entsteht, das anderemal ist ihr Endzweck die Unterdruͤckung der Herumstreicherei und Bettelei mit deren steten Begleitern, Faul⸗ heit und Diebstahl. Der erste Zweck ist ein rein moralischer und betrachtet nur das Elend des Individuums, der zwelte ist ein po⸗ litischer und erzielt die allgemeine Wohlfahrt und Sicherheit des Landes. Die Gesetzgebung Englands, obgleich auch hier wie uͤberall entschieden und nachdruͤcklich, hat beides nicht vollstaͤndig erreichen koͤnnen; sie hat sogar oft das Uebel selbst, das sie tilgen wollte, gefordert.
Aus den alten Verordnungen der Könige Englands bis zu Ende des 16ten Jahrhunderts erkennen wir, daß bis dahin die Armen dort vagabondirten, bettelten und stahlen; die Armengesetze waren noch nichts weiter als gegen diesen Unfug erlassene Straf⸗ gesetze. Erst die 43ste Akte der Koͤnigin Elisabeth vom Jahre 1601 enthaͤlt ein vollstandiges, von großer Weisheit und Staatsklugheit zeugendes Armengesetz, das bis zum Jahre 1834 in Kraft war und auch die Grundlage des ente ti bestehenden verbesserten Armengesetzes (Poor-Law-Amendment Rct) bildet. Die Haupt—⸗ Tendenz dieses alten Gesetzes war, allen solchen Armen Unter⸗ stuͤtzung zu gewähren, die zur Arbeit unfaͤhig waͤren, dagegen alle zur Arbeit Faͤhigen ohne Unterschied des Alters und Geschlechts nur unter der Bedingung, daß sie dafuͤr arbeiten, zu unterstuͤtzen. Die Art der praktischen Ausfuͤhrung dleses her ndl en durch Ar⸗ menpfleger unter der Kontrolle der Frledensgerichte, die Theilung der Verwaltungs⸗Distrikte in Kirchspiele und die Ratenzahlungen
richte, welcher der neuen Armen⸗-Bill zur Grundlage diente, zu⸗ sammengestellt.) Die Bill ging in beiden Haͤusern mit großer Stimmenmehrheit durch und erhselt am 14. August 1834 mit der Koͤniglichen Sanction Gesetzeskraft.
Dieses neue Englische Armen-Gesetz, auf den Grundsaͤtzen des alten Gesetzes der Koͤnigin Elisabeth von neuem basirt, hat zum Hauptzweck, daß keine Person in England und Wales von den nothwendigen Subsistenzmitteln absolut entbloͤßt seyn soll Cabsoluiely destitute ol the necessary means of subsistence“). Welche Mittel aber wendet die Regierung an, dies zu erreichen? Die Armen werden nach zwei Klassen unterschieden, denen das Gesetz zu zwei verschledenen Zwecken Unterstuͤzung gewahrt. Die erste Klasse begreift ohnmächtige Arme, durch Alter oder Koͤr— perschwaͤche, Kindheit, plötzlichen Ungluͤcksfall, Wahnsinn.
Die zweite Klasse umfaßt arbeitsfähige Arme.
Das Charakteristische des Armengesetzes als Linderungsmittel des Elends und der Huͤlflosigkeit der Individuen ist in den fuͤr die Klasse der ohnmächtigen 56 getroffenen Vorkehrungen zu erkennen; als ein Polijei⸗-Gesetz zur Unterdruͤckung der Faulheit, Bettelei und Landstreicherei erscheint es in seinen Anordnungen fuͤr die zweite Klasse der arbeitsfaͤhigen Armen. Gegen die letzten ist es streng und gewaͤhrt, unter Aufhebung der Bestimmungen der Gilberts-Akte, nur unter der Bedingung, daß dafuͤr gearbei⸗ tet wird, eine Unterstuͤtzung, gegen die ersten ist es mild und wohl⸗ thaͤtig, und man kann anderswo kaum bessere Anstalten zur Un⸗ terhaltung und Verpflegung alter und schwacher Armen finden.
Das Haupt ⸗Institut zur Unterhaltung saͤmmtlicher Armen sind die Arbeitshaͤuser (workehouses), deren man gegenwartig un⸗ gefaͤhr 600 zählt. Es sind Gebaͤude, halb Gefaͤngniß, halb Hos⸗ pital, wo ohnmaͤchtige Arme gut verpflegt, arbeitsfaͤhige dagegen, wenn sie den Schutz dieser Anstalten suchen, einer strengen Diszi⸗ plin unterworfen, besonders eingekleidet, von gekochtem Hafer, Ge⸗ muͤse und Wasser, außer zwei Rationen Schweinefleisch woͤchent—⸗ lich, genaͤhrt werden und dafuͤr schwerer Arbeit an Handmuͤhlen sich ünterziehen müssen. Das allein hat zur Uuterstuͤtzung der ar⸗ beitsfaͤhigen Armen die Regierung gethan, und dieses elnzige ist fuͤr diese kein Trost, sondern ein Schrecken. Man sollte glauben, daß bei dem entsetzlichen Elend unter den Arbeiterklassen diese Haͤuser mehr gesucht wuͤrden, als es der Fall ist, aber jene Elen⸗ den werden durch die Arbeiten an den Handmuͤhlen zu sehr abge— schreckt. Buret erzählt uns in seinem Buche uͤber das Elend der Arbelterklassen Englands und Frankreichs auffallende Beispiele von der Leere dieser Anstalten. „Ich habe mehrere Work⸗houses be⸗ sucht“, sagt er, und habe dort jene Maschinen, die Handmuͤhlen, fast alle still stehend gefunden, weil die Ungluͤcklichen, welche ver⸗ dammt waren, sie in Bewegung zu setzen, davor die Flucht ergrif⸗ fen hatten; auch bin ich uͤberzeugt, daß die bitterste Noth, das schrecklichste Elend einer solchen Wohlthat vorzuziehen ist. Es ist keine Wohlthaͤtigkeits-Anstalt, die man errichtet hat, sondern ein Schrecken für die Armen!“ So berichtet er ferner, daß in Cuck— field (Sussex) sich immer mit dem Anfange des Winters einige hundert Arbeiter einstellen, von denen jedoch nur ungefaͤhr 20 die Gastlichkeit der Work⸗houses in Anspruch nehmen; 16 von diesen haben sie schon wieder bis zum 12. Januar verlassen.
Außer diesem Grund⸗Charakter ist in dem neuen Armengeseßze die administrative Organisatlon des Armenwesens das Wichtigste.
Im Sinne des alten Gesetzes der Königin Elisabeth muß sedes Rirchspiel, deren es gegenwärtig in England und Wales 15.555 giebt, feine Armen unterhalten. Da jedoch viele dieser Bezirke
) Report of the Commissioners of Inquiry. 1834.