1843 / 29 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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rechtzeitig auf dem Markt oder am Verbrauchs ort anzulaugen vermochten. Diese Unsicherheit nimmt aber durch den immer fühlba⸗ rer werdenden Wassermangel in der oberen Netze alljährlich zu, und es ist daher sehr wünschenswerth, daß diese mangelhafte Verbindung einigermaßen durch die Eisenbahn ergänzt werde, wodurch nicht nur die Belebung des die Weichsel hinabkommenden Handels, sondern auch der Abfatz der Produkte des fruchtbaren Kujaviens in dieser Richtung befördert werden würde. Dieselbe Rüchsicht einer Ergän⸗ zung der Wasser Verbindung mit der Hauptstadt, wird es ferner wünschenswerth machen, die Eisenbahn von Küstrin die Oder abwärts und demnächst nach Neustadt⸗ Eberswalde zum Anschluß an die Ber lin-Stettiner Bahn zu dirigiren, um auch hier einzutreten und den selbst in der günstigsten Jahreszeit vielen Zufälligkeiten unterworfenen und dem Schiffsverkehr nur nothdürftig genügenden Finow-Kanal zu ergänzen. Da dieser Anschluß der Preußischen Eisenbahn indeß noch aus anderen Gründen der wünschenswerthere seyn dürfte, so wird es nothwendig werden, später noch auf denselben zurückzukommen, und genügen, hier zu bemerken, daß diese Richtung nicht nur ebenfalls eine fruchtbare Gegend durchzieht, sondern die Berührung von Wrietzen und des Bades Freienwalde auch einigen nicht unerheblichen Personen⸗ Verkehr mit Stettin und Berlin verheißt. .

Wenn nun aber die Verbindung zwischen der Oder und Weichsel nach Vorstehendem mit dem größten Vortheil für die gewerbliche Entwickelung des Landes und mit den geringsten Epfern des Staats auf der Linie von Küstrin über Landsberg und Schneidemühl nach Bromberg erreicht werden kann, so fragt sich ferner: wo diese Bahn die Weichsel überschreiten müsse?

Sowohl die kommerziellen Verhältnisse der Eisenbahnen zur Be förderung und wohlfeilen Herstellung des Güter -Verkehrs, als mili tairische Rücksichten bedingen eine ununterbrochene Bahn, also einen festen, zu allen Zeiten gesicherten Uebergang über den Strom, ein Be dürfniß, welches sich auch schon früher im Allgemeinen herausgestellt hat, und dessen Befriedigung daher von der Staats -Regierung in Aussicht gestellt worden ist.

Hier wird nun zunächst die Technik zu entscheiden haben, wo der mit den mindesten Opfern zu erlangende sichere Uebergang zu bewir— ken sey, indem das Weichselthal nicht nur eine bedeutende Breite hat, sondern auch in einer beträchtlichen Höhe zeitweiligen Ueberschwem mungen ausgesetzt ist, die Fluth-Verhältnisse daher die Ausführung einer solchen Brücke ungemein erschweren. Bei Thorn nähern sich die Thalränder der Weichsel auf ihrem ganzen Laufe von Warschau bis zum Ausfluß am meisten, und die zu Zeiten den Ueberschwem— mungen ausgesetzte Breite der Niederung, in welche der Fluß strömt, beträgt hier noch nicht 2000 Schritte. Bei Fordon ist diese Niede rung mehr als 3000 Schritt, bei Graudenz 7000 Schritt und bei Mewe eben so breit. Auf allen zwischenliegenden Punkten ist diese Breite noch bedeutender, und zwischen Dirschau und Marienburg be trägt dieselbe sogar in gerader Linie 2 Meilen, in einer Ebene, welche zu Zeiten schon gänzlich überschwemmt war. So wuünschens werth es daher auch, besonders für Abkürzung der Verbindung zwi

schen Danzig und Königsberg, erscheinen würde, dieselbe so nahe als möglich von der Weichsel⸗-Mündung, also etwa über Dirschau und Marienburg, zu führen, so sehr dazu ferner die Berührung der volk

reichen Städte Marienburg und Elbing einladet, so würde eine was— serfrei zu haltende Verbindung von dieser Länge doch fast unerschwing liche Kosten verursachen, und die Bahn überdies bei ihrer weiteren Fortsetzung von Elbing nach Braunsberg so ungünstige Terrain-Ver

hältnisse finden, daß eine solche mit den für den Güter-Verkehr noth⸗ wendigen günstigen Neigungen hier ebenfalls nicht ohne sehr erhebliche Kosten herzustellen seyn dürfte. Man würde deshalb den Uebergang über die Weichsel mindestens bis nach Mewe hinauf verlegen müssen, wenn derselbe bei Graudenz nicht eben so günstig zu bewirken wäre. Für den letzteren spricht aber der Umstand, daß eben bei dem gänz

lichen Mangel einer in allen Jahreszeiten zuverlässigen Weichselbrücke (die gegenwärtig bei Thorn bestehende leichte Pfahlbrücke wird fast durch jeden Eisgang zerstört) eine solche in militairischer Beziehung eine so hohe Bedeutung gewinnt, daß es jedenfalls wünschenswerth seyn möchte, dieselbe, um ihren Besitz zu sichern und ein so kostbares Werk in den Wechselfällen des Krieges weniger der Zerstörung aus

zusetzen, unter den Schutz von Befestigungen anzulegen, was bei Graudenz am leichtesten zu bewirken seyn möchte. Ein Motiv, wel

ches also eben sowohl aus militairischen, wie überhaupt aus Rücksich

ten für den Schutz der Brücke, Graudenz als den geeignetsten Ueber⸗ gangspunkt der Preußischen Eisenbahn über die Weichsel erscheinen läßt“). Hierher würden sich also sowohl die über Konitz als die über Schneidemühl und Bromberg zur Weichsel führenden Richtungen zu dirigiren haben.

Von hier aus möchte die Weiterführung der Bahn über Riesen⸗ burg und Preuß. Holland zur Passarge hinab nach Braunsberg, und von dort wahrscheinlich auf der alten vor der gegenwärtigen Chaussee bestandenen Landstraße über Hoppenbruch nach Königsberg ein günsti ges Terrain sinden und fruchtbare Landstriche durchschneiden, deren mittlere Bevölkerung auf dieser Strecke rechts der Weichsel durch schnittlich 2146 Einwohner auf die Quadratmeile beträgt. Die Ver zweigung der Preußischen Bahn nach Danzig würde in allen Fällen von Gruppe, gegenüber Graudenz, dem linken Thalrande der Weich sel, folgen müssein. Eben so würde die Strecke von Graudenz auf— wärts bis Fordon unter allen Annahmen hergestellt werden; es sey nun, daß die, Hauptbahn über Konitz zur Weichsel geführt werden sollte, in welchem Falle hier die Verzweigung nach Posen stattfinden mißt, ö daß man die Richtung über Bromberg einschlüge, wo eee r, .

ähenbahn läugs der Weichsel durchschneidet, beträgt die durch« schnittliche Bevölkerung 2530 Einwohner auf die Quadratmeile und die städtische Bevölkerung 88,000 Menschen.

Was nun endlich die Verzweigung nach Posen anbelangt, so

sind dafür mehrere Richtungen in Vörschlag gekonnnen. Eine'solche

don Bromberg ausgehend direkt i, würde Kreise bc

schneiden, deren mittlere Bevölkerung 1709 Einwohner auf die Qua

dratmeile austrägt, sie würde ferner fast nur Lie Verbinbung mit den östlichen Provinzen des Staates bewirken, die mit den Marken und Pommern aber gänzlich außer Acht lassen. Diese Richtung bie⸗ tet endlich wegen ihrer Nähe an der Gränze für die militairische Benutzung zu wenig Verlaß und scheint daher in keiner Bezichung empfehlenswerth, indem die Verbindung zwischen Preußen einer feitẽ

und Posen und Schlesien andexerseits, nicht im entferntesten von sol⸗ chem Belange ist, um durch eine Abkürzung von wenigen Meilen die vorgedachten Nachtheile aufwiegen zu können. Eine andere Richtung, die von Schneidemühl nach Posen, läßt ebenfalls die Verbindung mit Berlin außer Acht, indem der Weg von Posen dahin noch etwas län= ger als der über Glogau und Sprottau seyn würde. Vie Bahn ist ferner wenig mehr für die militairische Benutzung gesichert, indem sie von Hause aus auf dem rechten Warthe- Ufer bleiben würde, und da sie nur eben so bevölkerte Kreise durchschneidet, wie die e allen, Richtung, so scheint sie ebenfalls nicht vor⸗ zugsweise empfehlenswerth. Eine dritte Richtung würde von Po—

) Der vortheilhafteste Uebergangspunkt liegt wahrscheinlich zwischen Giant) und gn Graudenz, 3 der dort befindliche n bi von einem eiwa 200 Schritt langen Tunnel durchbrochen werden müßte.

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sen auf dem linken Ufer der Warthe über Samter nach Wronke ge hen, hier die Warthe passiren und sich entweder bei Driesen oder bei Filehne der Hauptbahn anschließen. Der erstere Anschluß würde besonders die Verbindung mit den Marken und Pommern abkürzen, der andere mehr in der Mitte zwischen dem Anschluß bei Driesen und Schneidemühl befindlich seyn und daher die Verbindung mit den gedachten Provinzen sowohl als mit Preußen etwa in gleichem Maße begünstigen. Die Führung der Bahn auf dem linken Warthe

ufer bis Wronke, mit dem Anschlusse bei Driesen oder bei Filehne, sichert endlich die militairische Benutzung durch ihr Verhältniß zur Warthe und ihre mehr zurückgezogene Lage bei weitem mehr als auf den Verzweigungen von Schneidemühl oder von Bromberg nach Posen. Es scheint also die Verzweigung über Wronke nach Posen, und zwar wegen der gleich begünstigten Verbindung nach Ost und West, die von Filehne ausgehende, in jeder Hinsicht vor den beiden anderen den Vorzug zu verdienen, um so mehr, als die Gegend, welche sie durchschneidet, eben so kultivirt, als die zwischen Schneide— mühl und Posen, und bei einer Bevölkerung von 1900 Einwohnern auf die Quadratmeile noch bevölkerter ist als die zwischen Bromberg und Posen. Was endlich den Verkehr von Posen gegen Nord— west betrifft, so scheint für diese Provinz sowohl als für den ganzen Strich längs der Hauptbahn nächst der Verbindung mit der Haupt— stadt diejenige mit dem Meere, das ist mit Stettin, bei weitem wich— tiger als mit Frankfurt. Dahin findet nur zu gewissen Zeiten des Jahres ein Personen-Verkehr oder eine Beförderung leichter Waaren statt, die durch die Bahn bis Küstrin ebenfalls schon bedeutend begünstigt werden, während Getraide, Holz, Vieh, Metalle und andere schwere Er

zeugnisse den Markt in Berlin oder Stettin suchen müssen und die Ko

lonial«, so wie der größte Theil der Manufaltur-Waaren ebenfalls von diesen Orten bezogen werden. Abgesehen davon, daß Stettin auf der Bahn über Frankfurt von diesen Gütern nur auf dem Um

wege über Berlin, also fast gar nicht erreicht werden könnte, so wird auch selbst die Verbindung näch Berlin für schwere Güter wohlfeiler auf dem Wege über Neustadt, als auf dem über Frankfurt zu bewir⸗ ken seyn. Der Güter-Verkehr erfordert unabweislich geringe Fracht

sätze, welche für ihn ein viel wichtigeres Moment als die Beschleuni

gung der Fracht sind. Solche Frachtsätze lassen sich aber nur auf Bahnen mit günstigen Neigungen erlangen, wie dies in anderen Ländern schon längst und zur Zeit auch mehr und mehr in Deutschland erkannt wird, wo man z. B. in der Richtung zwischen Berlin und Hamburg darüber rechtete, ob eine Strecke mit der sehr flachen Neigung von nicht mit bedeutenden Geldopfern durch eine solche von er— setzt werden solle, oder in der Richtung zwischen dem Rhein und der Weser, wo von einer Seite es sogar vorgezogen wird, zur Gewin

nung günstigerer Neigungen, mit der Bahn sehr gewerbreiche Land

striche zu umgehen, weil dort die Natur des Bodens dazu zwingen würde, nur um wenig steilere Neigungen, wie sie schon gegenwärtig auf der Berlin- Frankfurter Bahn vorkommen, einzuführen. Außer den schon vorhandenen ungünstigen Neigungen auf der Frankfurter Bahn, würde ein an der Stadt Frankfurt vorbeizuführender Anschluß an dieselbe aber gar nicht ohne eine durch stehende Dampfmaschinen oder durch Gegengewichte zu betreibende geneigte Ebene zu bewirken seyn. Der Vertreter der von Stettin ausgehenden Richtungen scheint uns daher (Nr. 905 der Börsen-Nachrichten) Vieles für sich zu haben, wenn er aus diesen Verhältnissen der Frankfurter Bahn, so⸗ wohl in Hinsicht auf den Güterverkehr als der militairischen Be

nutzung, so wie aus der höheren Wichtigkeit Stettins in merkantiler und militairischer Rücksicht, den Vorzug der Stettiner vor der Frank⸗ furter Bahn, als Ausgangspunkt der nach Preußen zu bauenden Eisenbahnen, zu vindiziren sucht. .

Im Vorstehenden haben wir indeß versucht, nachzuweisen, daß, wenn die Stettiner Bahn auch als Ausgangspunkt der Verbindung nach Preußen und Posen geeigneter ist, als die Frankfurter, der alleinige Werth von Stettin nicht für den direkten Anschluß an diese Stadt entscheiden könne. Es würde dieser Anschluß gerade die frucht= barsten und gewerbreichsten Gegenden rechts der Oder, welche sich auf der Linie Küstrin-Schneidemühl finden, vermeiden und der Bahn da durch die einzige Nahrungsquelle vertümmert werden, welche sie in diesen Gegenden aus dem schon bestehenden Binnenverkehr mit der Hauptstadt ziehen könnte. Die Verbindung zwischen Posen und der Hauptstadt würde ferner gar nicht berücksichtigt, sondern über Glogau gewiesen werden, welche Richtung zwar zu einer bequemen Verbindung siach Dresden, aber nicht nach Berlin geeignet ist. Die Verbindung zwischen Posen und Berlin ist es jedoch, deren Abkürzung im wohlver⸗ standenen Interesse dieser Provinz am wünschenswerthesten erscheint. Auch in militairischer Hinsicht dürfte endlich der Ausgangspunkt bei Neustadt⸗ Eberswalde vorzüglicher als der von Stettin oder Frankfurt seyn, weil hier sowohl Küstrin als Stettin mit den Weichselplätzen und mit Posen verbunden werden, was bei keinem von jenen Ausgangspunkten der Fall ist, wo jedesmal nur ein Oderplatz mit der Weichsel in Verbin kung tritt. Eben so erscheint die Verbindung mit Posen bei der Verzweigung von Filehne aus nicht nur kürzer, als die von Schneide— mühl ausgehende, sondern auch durch ihre Lage weniger dem feindli chen Andringen von Osten her ausgesetzt. Die von Stettin ausge henden Richtungen vermögen dagegen, wie wir glauben, kein Aequiva⸗ lent, keine Hoffnung zu bieten, die eine nur annähernd so umfassende Benutzung verspräche, wie sie im Verhältniß zu den Kosten einer Eisenbahn stehen müßte, um, wenn auch nicht das Anlage Kapital völlig zu rentiren, doch indirekt dem Lande die darauf verwendeten Kosten wieder zu ersetzen. Für die Richtung von Stettin über Konstz ist mit der Betrachtung, daß der Uebergang der Bahn über die Weichsel nicht bei Dirschau erfolgen könne, das, einzige Motivy fortgefallen, welches sie zu unterstützen vermöchte. Die Richtung auf Schneidemühl mit der Verbindung von dort nach Posen spricht durch die Einfachheit ihrer Linien an. Man ist geneigt, ihr im ersten An⸗ schanen den Vorzug zu geben, ehe man die Statistik über den Gehalt der Gegenden, welche sie durchzieht, befragt hat. Als Resultat sol cher Betrachtung, und aus ben mehrfach angegebenen Gründen, glauben wir aber, der von Neustadt ausgehenden, die Orte Freienwalde, Wriezen, Küstrin, Landsberg (, Meile an Friebeberg vorbei), Driesen, Filehne, Schönlanke, Schneidemühl, Wirsitz, Nakel, Bromberg, Fordon, Schwetz, Graudenz, Riesenburg, Pr. Holland, Braunsberg und Hei⸗ ligenbell berührenden Linie nach Königsberg, und deren Verzweigun⸗ gen von Filehne nach Posen und von Graudenz (eigentlich von Gruppe) nach Danzig den Vorzug geben und eine vergleichende Spezial-Untersuchung auf dieselbe lenken zu dürfen.

Ein Weiteres beabsichtigen wir, wie schon im Eingange bemerkt worden, überhaupt nicht, indem wir keinen Anspruch darauf machen, eine unumstößlich richtige, Ansicht aufgestellt zu haben, „Obgleich uns die technischen und Terrain-Schwierigkeiten, welche sich in dem Detail der verschiedenen Richtungen zwischen Oder und Weichsel der Ausfüh⸗ rung einer Bahn mit günstigen Neigungen entgegenstellen möchten, zum größeren Theile aus eigener Anschainng bekannt sind, so haben wir es doch absichtlich vermieden, dieselben hier zu berühren, weil sie sich erst nach einer genauen Untersuchung hinlänglich würdigen lassen.

Zur schnelleren Uebersicht 1 auf dem anliegenden Blatte die Lage der verschiedenen Linlen und der davon berührten Hauptorte zu einander angegeben, und in Tabelle A die Länge der event. neu zu bauenden Linien nachgewiesen, wobei die gegenwärtigen Post-⸗Entfer⸗

nungen zwischen den verschiedenen Orten zum Grunde gelegt sind,

die sich daher für die Eisenbahnen wa hrscheinlich sämmtlich gleich mäßig verringern dürften. Dasselbe würrde auch hinsichtlich der Ent

fernungen in der Tabelle B stattsindenn, welche eine vergleichende Nachweisung über die Eutfernungen zwisschen den Hauptorten enthält,

je nachdem man eine ober die andere von den verschiedenen Rich tungen der Bahnen als ausgeführt annin imt. Im Januar 1843. e

Meteorologische Beobachtungen.

1843.

27. Januar.

Morgens 6 Uhr.

Abends 10 Uhr.

Nachmittags 2 Uhr.

Nach einmaliger

Reohachtun.

Lustlruck . ... 336, 18 ar. 335,51 ar. 333, 73 lar. I. ustwürmd ... 1. 3,27 R.˖ 3 3,8? 11. 4 5,1 R. LThaupunkt ... 4 1,2 R. 4 1,67 18. * 4,3) 1. Punstsättigunzs 81 pCt. 83 pCt. 91 pCt. tri l triili. Renen. SVW. 8W. 8VW. 8W. .

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11 1 Den 28. Januar 1843.

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Brl. Pots. Bisenb. 1257 u. do. Prior. Obl,. 1035 Mᷓg d. Lpæ. Eisenb. a, 1635 lo. do. Prior. Ob. . Erl. Anh. KEisenb. 109 1058 lo. do. Prior. ObI. 163 1023 Düss. Elb. Risenb. 5 61. 63 o. 0. Hrior. Obl. ö Rhein. Kisenb. 85 81 K . 97 96 Berl. Frankf. Hie. 1017 P 102

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Niederl. wirkl. Seh. 527. 59h do. 1023. 39h do. . Pass. Ausg. - LFinsl. —. Oesterr. 1083. 19h Russ. Ilope 89 15.

Neue Anl. 18.

Amsterdam, 21. Jan. 1 2 R anz Bill. 5 9h Span. 18.

breuss. Präm. Sch. —. Pol. —.

* o 1 Antwerpen, 23. Jan. ziunsl. 164.

LHank- Actien Hing. Kuss. 1053.

am burg, 26. Jan.

Pa ri s . 23. Jan. 59h LLente sin Coοurm. 120. 45. 36h Rente sin our 79. 15. Anl. de 1841 —. 5h Nœapl. sin our. 107. 95 Span. Rente 24. Pass. 3.

15 tersh urg, 20. Jun. Lond. 3 Met. 377. Ilamh. 33155. Haris 399. krojn. à Faris 300 EFI. 80. do. 500 RI. 81. do. 200 RI.

Wien, 23. Jan. 59 Met. 110. 1 101. ̃ I 9H . Kank-Actien 1612. Anl. de 18341 1437. de 1839 1115.

, . 519 3965 (0 60

Königliche Schauspiele.

Sonntag, 29. Jan. Im Opernhause: Fernand Cortez, Gi oße Oper in 3 Akten, mit Ballets. Musik von Spontini. ( lle. Mar, engagirtes Mitglied der Nöniglichen Oper: Amazily, als erstes ebit.)

Im Schauspielhause: Doktor Wespe. Lustspiel in 5 Akten, von Benedix. . 2 .

Montag, 30. Jan. Im Schauspielhause: Vicomte von Létorieres, oder: Die Kunst zu gefallen. .

Dienstag, 31. Jan. Im Opernhause: Der Tuczek: Zeilg.)

Preise der Plätze. Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. zc.

Im Schauspielhause: 1) par M. Anicet Bourgeois. deville en 3 actes, par Rayardl. . . H

Mittwoch, 1. Febr. Im Schauspielhause: Tie Frau im Hause. Hierauf: Versuche.

Donnerstag, 2. Febr. Antigone.

Feensee. (lle.

Ein Platz in den Logen des eisten

En pénitence, vandeville en Lache, 2) Un premier anur, drame-vau

Im Schauspielhause: Auf Begehren:

Rönigsstädtisches Theater. ö Sonntag, 29. Jan. Einen Jur will er sich nich Posse mit Gesang in Alten, von J. Nestroy. Musit zön l Müller;. Montag, 30. Jan. Italienische Opern Vorstellung.) II Bar— biere di Seviglia. HJ . Dienstag, Zi. Jan. Nummer 777. Hierauf: Die drei Lieb haber in Verzweiflung. Dann: Intermezzos, ausgeführt durch die Herren Wyhittoyne und Maurice. Zum Schluß: Zum ersten male: Pierot als Doppelgänger. Komische Zauber-Pantomime in 2 Alten. Wir beehren uns vorlänsig ergebenst anzuzeigen, daß wir mit Allerhöchster Genehmigung Sonnabend den 18. Februar einen maskirten und unmaskirten Subseriptions-Ball in ben Sälen des Königl. Schauspielhauses, wie früher, veranstalten werden. Berlin, den 27. Januar 1843.

Hoguet. Blum.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober- Hosbuchdruckerei.

Candtags - Angelegenheiten.

Nhein⸗Provinz.

Düsseldorf, 6. Juli. Achtunddreißigste Plenar-Sitzung. (Schluß.) *) Der Herr Landtags Marschall veranlaßt hierauf den Vortrag des Berichts des aten Ausschusses über den „Entwurf des gemeinen preußi schen Bergrechts und der Instruction zur Verwaltung des Berg Regals, so wie der als provinzial rechtlich beizubehaltenden bergrechtlichen Bestimmungen,“

Der Referent äußert sich dahin: Die an den Landtag gelangten Bit ten und Klagen aus früherer und späterer Zeit, welche auf das Bergwesen im rechtsrheinischen Theile der Provinz Bezug haben, lassen sich im We sentlichen auf zwei Hauptpunkte zurückführen: 1) Klage über allzu große Bevormundung des Staats beim Betrieb und daraus fließenden Nachtheile; 2) Klage über die Abgaben, welche als ungleich und in vielen Fällen als außer Verhältniß mit dem Nutzen, den der Bergbau gewährt, geschildert werden. Bei der Beurtheilung des Entwurfs hat man daher geglaubt, die Prüfung vorab nach diesen zwei Gesichtspunkten vornehmen zu müssen. In Betreff des ersteren erschien es wegen seiner Wichtigkeit und seines Einflus ses auf viele Theile des Gesetz- Entwurfs nothwendig, dessen Berathung sener der einzelnen Paragraphen vorhergehen zu lassen und ihn der sorgfäl tigsten Prüfung zu unterziehen. Die Bergwerks Steuer anlangend, haben zwar Se. Masestät in dem Allerhöchsten Propositions- Dekret für den sie— benten rheinischen Landtag zu bestimmen geruht, daß die RNegulirung der Abgaben einer besonderen Festsetzung vorbehalten bleiben solle, der Zte Aus schuß würde aber glauben, seiner Pflicht nicht Genüge gethan zu haben, wenn er die so einstimmigen, lauten Bitten der Provinz in dieser Hinsicht nicht wiederholt zur Kenntiniß Sr. Majestät unseres Allergnädigsten Königs zu bringen beantragte. Es wird demnach dieser Gegenstand als besondere Bitte, jedoch hierher gehörig, der Prüfung der Gesetz⸗ Paragraphen vorher geschickt.

1) Wie weit wird sich die Auf sicht und Leitung des—Berg werksbetriebs von Seiten des Staats erstrecken müssen, und wo dürften deren natürliche Gränzen zu suchen seyn? Vergleicht man die von der Provinz vielfach geäußerten Wünsche um Ge— währung möglichster Selbstständigkeit beim Betriebe der Bergwerke mit den Grundzügen des Entwurfs, so gewahrt man einen sehr großen Unterschied zwischen dem, was erbeten wird, und den Bestimmungen des der Berathung unterliegenden Gesetz-Entwurfs. Der Entwurf geht nämlich in Bezug auf Bevormundung nur in sehr unwesentlichen Punkten von dem System der heutigen Gesetzgebung des rechten Rheinufers der Provinz ab, und hält fest, daß die Gruben-Eigenthümer nur eine berathende Stimme haben, daß aber die Festsetzung und Ausführung der Betriebspläne lediglich und unbeschränlt der Bergwerks- Behörde anheim gegeben sind, kurz, daß die Gewerke, außer einem geringen Antheil am Haushalt, nur Zubuse zu zahlen und Ausbeute in Empfang zu nehmen haben, während das Wohl und Wehe ihres Berg Eigenthums lediglich von der Gewissenhaftigkeit, der Thätigkeit und Geschick lichkeit der ihnen nicht verantwortlichen Staats-Beamten abhängt. Als Grund für die Beibehaltung dieses Syostems wurden angeführt:

1) Staatswirthschaftliche Zwecke. Da die Mineralschätze sich nicht wieder erzeugten, so müsse im Interesse des allgemeinen Wohles darauf gehalten werden, daß bei der Ausbeutung nichts davon verloren gehe und daß nicht aus Lockung zu augenblicklichem Gewinn solche Arbeiten vorge nommen würden (Raubbau), welche die spätere Gewinnung erschwerten oder gar unmöglich machten. Die Mineralschätze seien in der Regel tief in der Erde verborgen, die Lagerstätten hätten kein gleichartiges, vielmehr das aller verschiedenartigste Verhalten, und große Kenntniß und Erfahrung seien er sorderlich, um nicht auch ohne Raubbau doch solche Fehler gegen die Berg— baukunst zu machen, daß daraus für die spätere Gewinnung die wesentlichsten Nachtheile entständen; eine solche Kenntniß sei aber nur in der Regel von den Staats Beamten vorauszusetzen, der Zweck sei nur dann vollständig gesichert, wenn die Betriebsleitung ausschließlich in den Händen des Staats verbleibe, ein geschehener Schade könnte selten wieder gut gemacht werden. Ein Betriebsplan bestehe nicht aus einzelnen Maßregeln, sondern aus dem zusammenhange und dem Zusammenwiühken verschiedenartiger Veranstaltun— gen, welche steten Modificationen ausgesetzt seien, indem eine genaue Kennt— niß der Lagerstätten erst dann erfolge, wenn der Bergbau seinen Zweck er reicht habe, d. h. wenn die Lagerstätte abgebaut sei; bei der oben erwähnten Verschledenartigkeit der Lagerung wären alle Arbeiten gleichsam nur als eine fortlaufende Reihe von Versuchen anzusehen; daher sei die Ausführung oft wichtiger, als der Plan dazu, und müßten fortwährend unvorhergese hene Arbeiten eingeschoben, oder vorgesehene weggelgssen werden. Endlich sei ein Aufsichtsrecht von Seiten des Staats in der Hinsicht von keiner Seite angefochten. Es wurde dem entgegnet: daß es im eigenen Interesse der Berg- Eigenthümer liege, nicht durch Raubbau den Werth des Berg werks für dle Folge zu verringern; daß für, einzelne llebergriffe der Art eine Aufsicht und Belehrung über die Vortheile des nachhaltigen Betriebs durch die Berg-Behörde schütze; daß, endlich bei der heutigen Verwaltung der Bergwerke durch den Staat die Privaten weder, Veranlassung noch Gele⸗ genheit gehabt hätten, sich umfassende bergbauliche Kenntnisse anzueignen; daß aber bei eigenem Betrieb nicht vorzusehen sei warum sie sich diese Kenntnisse nicht eben so gut aneignen könnten, als die Staatsbeanten, und warum dieser Zweig gewerblicher Thätigkeit nicht eben so gut vortheilhafter durch Private betrieben werden könne, als durch Staats-Behörden, wie die ses für alle anderen Industriezweige schon allgemein anerkannt sei. Endlich könne der Staat zur Sicherung der höheren Interessen ja verlangen, daß die jenigen Personen, welche den Grubenbau leiten sollen, ein gleiches Maß von Kenntnissen nachweisen, wie die Staats Beamten, und anordnen, daß hnen in der Hinsicht eine besondere Verantwortlichkeit auferlegt werde. Bei einiger Aufsicht von Seiten des Staates könne man daher eine Gefährdung des Gemeinwohls von dem Betriebe der Bergwerke durch Private nicht ge vahren. 9 Polizei- Zwecke. Bei der großen Gefahr, welche der Bergbau dar- bietet, bei der Schwierigkeit der Aussicht, indem immer nur einzelne Arbei ter in den engen Räumen zusammen arbeiten können, und weil, dadurch oft eine Menge von Arbeitspunkten, die sehr zerstreut sind, sich ergiebt, sei eine sehr strenge Aufsicht nothwendig. Die Unglücksfälle beim, Bergbau rührten gewöhnlich her: a. Vom Zusaimmenbrechen der Arbeitsräume, wenn diesel⸗ ben nicht gehörig oder nicht mit haltbarem Material verzimmert worden, oder sich unversehens anscheinend seste Fels massen ablösten. h. T urch Ent⸗ zündung breunbarer Gasarten oder durch Erstickung in Stickgas (Kohlen- säuŕ). c. Durch Unvorsichtigkeit bei dem Sptengen der Felsmassen veimit— selst Schießpulvers. d. Durch unvermuthete Wasser⸗ Einbrüche, welche. ge⸗ wöhnlich viele Menschenleben auf, einmal kosteten. Bei den Unglücksfällen ad n, b und é sei häufig Unvorsichtigleit und Bequemlichleit welche die Mühe der nothwendigen Sicherheits-Maßregeln scheue Schuld, gegen die sukb d erwähnte Gefahr könnten die Arbeiter in der Regel nur durch Jahre lang vorausgesehene Schutz-Maßregeln, eine umfassende Erfahrung und die lonsequenteste Durchführung der daraus hervorgegangenen Betriebs-Bestim= mungen gesichert werden. Es lasse sich daraus die Nothwendigteit einer täglichen Aufsicht abnehmen. Selten seien Arbeiten oder Verfahrungsweisen absolut schädlich, sondern nur unter gewissen Verbindungen mit anderen Arbeiten, und der Betrieb der Bergwerke müsse große Beschränkungen er— leiden, wenn man alles das verbieten wolle, über dessen zweckmäßige Aus⸗ führung von Seiten der Privaten man nicht vergewissert sei. Der Berg= bau sei in der Hinsicht mit keinem anderen Gewerbe zu vergleichen und erheische deshalb auch eigenthümliche Bestimmungen; es müsse oft schnell und kräftig eingegriffen werden, und dieses könne nur dann mit Sicherheit erwartet werden, wenn Gebot und Ausführung in Einer Hand liege, d. h. in jener der Staats- Behörden. Dagegen wurde angeführt, es könne die Aufsicht und spezielle Leitung nicht von der Berg-Behörde in corpore ausgeübt werden, sondern ruhe die Verantwortlichleit doch immer auf dem ausführenden Revier-Beamten, und hätte ein Nevier-Beamter heute oft über 16 Gruben zu beaufsichtigen; nun sei aber gar nicht einzu—

) Der Anfang dieser Sitzung besindet sich im Hauptblatt von Nr. 28. Anm. d. Red.

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sehen, warum diese Perantwortlichkeit nicht gerade eben so gut auf einem Privat- Gruben Dirigenten ruhen könne, dem die Staats- Beamien lon trollirend zur Seite ständen, und der neben dieser Verantwortlichkeit noch den Sporn habe, die Unglücksfälle, welche der Grube immer nachtheilig sind, zu vermeiden, der endlich denselben Grad von Kenntnissen, wie die heutigen Revierbeamten, bei seiner Prüfung durch die Berg-Vehörde nachzuweisen habe.

; 3) Gewerbe-polizeiliche Zweche. Es handle sich beim Bergbaue häufig um die Gewinnung eines dem Publiknm nöthigen Materials, z. B. der Steinkohle, des Eisens, welches den Nerv der wichtigsten Gewerbe bilde und wo das Publikum interessirt sei, daß nur gute, preiswürdige Waare gelie sert werde, wo ein Mangel möglichst zu verhüten sei. Dagegen wurde be— merkt, die überall bestehende Konkurrenz sei viel geeigneter, diese Zwecke zu erreichen, als die Einwirkung des Staats, welcher dadurch nur in unan— genehme Konflikte mit den Privaten gerathe; auch sei kein Grund in der Beziehung, den Bergbau anders zu behandeln, als die übrigen Gewerbs⸗— zweige von gleicher Wichtigkeit, welche einer solchen Beschränkung nicht un— terworfen seien.

4) Finanzielle Zwecke, d. h. Sicherung der Bergwerks⸗— steu er. Dagegen erwiederte man, daß sich diese Steuer leicht auf andere Weise eben so gut, als heute, sichern lasse, um so mehr, als sie bis jetzt von dem geförderten Mineral-Quantum erhoben werde.

5) Privatrechtliche Zwecke. Das Berg-Eigenthum sei sehr ver theilt, und eine gemeinschaftliche Bewirthschastung durch alle Gewerke sei deshalb nicht ausführbar. Es trete deshalb hier ein Verhältniß ein, wie bei Abwesenden oder Unmündigen, wo der Staat einschreiten müsse. Die Verwaltung durch den Staat verhüte viele Streitigkeiten unter den Gewer— ken. Die Besitzer von Freikuxen hätten Ansprüche auf Schutz durch den Staat. Endlich sei der bisherige Modus als nothwendig erkannt worden, um das Verhältniß zwischen den Arbeitern und der Gewerkschaft gehörig zu reguliren, dadurch, daß den Arbeitern ein Schutz für angemessenen Lohn gewährt, dagegen die Gruben -Eigenthümer gegen willkürliche Lohnserhö hungen der Arbeiter geschützt würden. Es sei das jetzige Verhältniß auch eine Abwehr gegen das Verleiten von Arbeitern bei momentan günstigen Debits-Verhältnissen, und könne nur bei Fortsetzung der bisherigen Weise allen Gruben Gelegenheit gegeben werden, an den Wohlthaten des Berg baues in gleichem Verhältniß Theil zu nehmen, dadurch, daß die Inbe— triebsetzung neuer Werke verhindert und die Förder-Quantitäten angemessen regulirt würden. Dagegen führte man an, die Gewerkschaften seien selbst ständige Gesellschaften, und könne ihnen die Billigkeit nicht verwehrt wer den, ihren Kurator in der Person des Gruben-Vorstandes zu ernennen und demselben ihre ganze Machtvollkommenheit zu übertragen. Kämen Klagen einzelner Gewerke wegen Uebervortheilung vor die Behörde, so könne die selbe ja immer einschreiten, eben so wie zum Schutze der Freikur-Besitzer. Was das Lohn-Verhältniß der Arbeiter betreffe, so sei bei den Bergwerken kein Grund vorhanden, es damit auf andere Weise wie für alle anderen Gewerbe zu halten, das heißt, die Regulirung des Lohnes den betheiligten Parteien zu überlassen, welche sich gegenseitig wohl ge— nügend selbst zu schützen vermöchten. Wenn der bisherige Modus, wo der Staat alle Arbeiter an und ablegt, auch ihren Lohn re— gulirt, die Verleitung von Arbeitern ausschließe, so schade das Nivelli rungs-System der Entwickelung der Thätigkeit, und seien auch nicht selten Klagen laut geworden, daß eine Grube vor einer anderen begünstigt und unthätige und ungeschickte Arbeiter gegen Las Interesse der Gruben im Dienste erhalten worden seien. Was endlich die Vertheilung der Arbeiter und somit die Regulirung des Förder Quantums für die einzelnen Gruben, so wie das gezwungene Fristen von einzelnen Zechen betreffe, so sei es bei dem besten Willen der Staats Beamten nicht zu verhüten, daß Manchem Unrecht geschehe, daß selbst die Begünstigtsten glaubten, noch nicht genügende Berücksichtigung gefunden zu haben, und daß immer Widerwille gegen solche gezwungene Vertheilung bestehe.

6) Erhaltung der Disziplin unter den Bergleuten. Es betrachteten sich jetzt die Bergleute als eine besondere Corporation, ihre Ar— beiten als ein Berufsgeschäft im öffentlichen Interesse; die Abhängigkeit von den Gewerken werde mit einem erniedrigenden Gefühle für sie verbunden sein; es werde bei eingetretener Abhängigkeit von den Gewerken das innere moralische Prinzip, das Streben nach Thätigkeit aufhören und an dessen Stelle nur der Reiz eines höheren Lohnes treten. Aufläufen und Coalitionen werde weniger kräftig rasch begegnet werden können. Dagegen wurde angeführt, daß dem Staate auch beim freien Bergwerks-Betrieb durch die Gewerke immer die Aufsicht und Entscheidung über die Arbeiter⸗-Disziplin zustände, welche letztere durch Straf-Ordnungen und Knappschafts-Reglements eine gesetzmäßigere Form als heute erhalten könnte; daß die heutige Willkür der Revier-Beamten in der Hinsicht auch für Bergleute weniger erwünscht sein müsse, als ein fest— geregelter Zustand, der ihr Ehrgefühl nur heben könne und der durch die parteilose Aufsicht der Berg- Behörde eine neue Befestigung erhalte. Das rasche Wechseln des Dienstes, weil den Berg-Arbeitern anderwärts zeitweise k Lohn geboten werden könne, wäre durch allgemeine reglementarische zestimmungen, zu beschränken; es müsse der Thätigkeit aber der Weg zu höherem Gewinn nicht abgeschnitten werden, weil man sonst nur faule Arbeiter heranziehe. Die Erfahrung in Belgien und in Ancien beweise, daß bei diesem freien Betrieb ein ganz tüchtiger, geschickter Bergmannsstand gebildet werden könne. . ]

7) Für das bisherige Spstem der Betriebsführung durch Staats Beamte spreche die Erfahrung von Jahrhunderten, das Emporblühen deut— schen Bergbaues und das Fortbestehen desselben selbst auf weniger lohnen den Lagerstätten. Endlich spreche noch dafür die geringere Zahl von Un— glücksfällen in den unter Staatsleitung stehenden Gruben Nevieren. Es kamen Todesfälle beim Bergbau vor in den Jahren 1822 1840: Auf den Königlichen Steinkohlen⸗Gruben im Saarbrückenschen auf 769 Arbeiter jährlich ein tödtlicher Unglücksfall. Auf den Privat-Steinkohlen-Gruben im dürener Bergamts-Bezirke auf 282 Arbeiter jährlich ein Todesfall. Im märtschen Bergamts-Bezirk auf 822 Arbeiter ein Todesfall. Im essen werdenschen Bergamts-VBezirk auf 588 Arbeiter ein tödtlicher Unglücksfall. In Mülheim auf 751 Arbeiter ein tödtlicher Unglücksfall jährlich. Im Durchschnitt auf allen Stein- und Braunkohlen-Werken in Preußen auf F500 Arbeiter jährlich ein tödtlicher Unglücksfall. In Belgien auf 339 Ar beiter jährlich ein tödtlicher Unglücksfall. Dagegen bemerkte man, daß auch in England, Frankreich und Belgien, wo der Bergbau lediglich durch Pri vate betrieben werde, er sich sehr entwickelt und gehoben habe und keines weges allgemein hinter dem deutschen Bergbau zurückstehe. Der Unterschied im Verhältniß der unter Privatleitung und beim Betriebe durch Staats Beamte sich ergebenden Todesfälle in der Rhein Provinz rühre von dem un gewöhnlichen Unglück auf der Gulay-Grube und von der größeren Gefahr bei ersteren Gruben her. Der Bergbau im Mülheimschen beweise, daß unter Betriebsführung der Privaten sich auch weniger Todesfälle ereignen können, als in den benachbarten Revieren, in welchen von Staats Beamten der Betrieb geleitet werde.

s) Es werde der Betrieb künftig viel theuerer werden, indem die Pri⸗ vaten viel höhere Gehälter zahlen müßten, als der Staat, und das Ge— halt der Gruben-Dirigenten den Ausgaben geradezu zuwüchse. Wenn die— ses auch nicht gerade in Abrede gestellt werden könne, so seien von der schärseren Aufsicht auf den Haushalt und von erhöhter Thätigkeit auch wie— der so viele Vortheile zu erwarten, daß der Nachtheil sich wohl mehr als ausgleiche. Des Herrn Auge sehe viel schärfer als jenes des gewissenhaf⸗— testen Beamten, das Interesse sei bei der Schwäche der menschlichen Natur vermögender für Anstrengungen, als das Pflichtgefühl.

3) Werde die Betriebsführung den Händen der Privaten übergeben, so habe der Staat keine Gelegenheit mehr, seine Berg- Beamten allmälig praftisch heranzubilden, und könne somit auch die y . über den techni⸗ schen Betrieb, so wie die Belehrung der Privaten, welche sie wünschten oder bedürften, nicht mehr in so geeigneter Weise stattfinden. Ein großer Theil der Gruben-Dirigenten beim Privat- Bergbaue des linken Rhein-ͤfers der Provinz sei im Staatsdienste gebildet und erst später auf Privatwerke über⸗ gegangen. Da nun aber auf einer einzelnen Privat-Grube ein Beamter nie die nöthige Erfahrung in den so sehr mannigfaltigen Verhältnissen des Bergbaues erlangen könne, so müsse auch der Privat- Bergbau durch den daraus entstehenden Mangel an tüchtigen Direktoren allmälig in Nückgang kommen. Dieses sei eine der wesentlichsten Rücksichten für das Beibehalten

des heutigen Sostems der Betriebsführung durch den Staat. Wenn nun auch das Gewicht dieser Gründe keinesweges verkannt wurde, so war man doch der Ansicht, daß der Zweck auch auf andere Weise erreicht werden könne, und zwar: a) durch Errichtung von Bergbauschulen in allen Haupt Bergwerks -Revieren, welche eine praktische Richtung haben müßten und hauptsächlich bestimmt wären, tüchtige Steiger, als das Fundament des Bergbaues, auszubilden; b) durch Stiftung zahlreicher Reise Stipendien für alle unbemittelten jungen Bergleute, welche sich auf den Bergbauschulen und zugleich durch praktische Thätigkeit bewährt hätten; ) durch Errichtung von dehrstühlen für Bergbau-Kunde auf allen vaterländischen Universitäten, zur Ausbildung derjenigen Personen, welche sich dem Posten als Gruben Dirigenten widmen wollten; ) durch Bergwerks-Betrieb für Rechnung des Staats, als Muster-Anstalten und zur praͤktischen Ausbildung der Staats und Privat Beamten, und zwar in den verschiedenen Branchen des Berg- baus; «) die Grubenbesitzer selbst würden Veranlassung haben, sich mit den Verhältnissen des Bergbaues genau vertraut zu machen und sich solche Kennt— nisse zu erwerben, welche erforderlich sind, um den Betrieb mit Erfolg zu leiten. Heute fehle ihnen die Gelegenheit, sich praktische Kenntnisse zu erwerben, und könne ihr Beirath bei den Betriebs Festsetzungen unter den gegenwärtigen Verhältnissen weniger nützlich sein, als wenn sie selbst den Betrieb führten. Was das Ausnahme Verhältniß betrifft,

welches der Schlußsatz des 5. 70 schafft, wonach den Einzelbesitzern von Gruben die Befugniß gegeben werden soll, den Betrieb durch eigene Beamte ausführen zu lassen, so erklärte man sich allgemein dagegen, theils, weil es einen nicht zu rechtfertigenden Vorzug statuire und deshalb Miß vergnügen und vielfache Reclamationen hervorrufen werde, theils, weil in staatswirthschaftlicher und polizeilicher Hinsicht für den Gruben-Betrieb in keiner Weise dadurch mehr Garantie geboten werde, indem der Gruben Dirigent doch stets die dem Staate verantwortliche Person sein müsse, so— wohl beim Betrieb für Rechnung der Einzel- Besitzer, als der Gewerkschaften.

Nachdem man Alles reiflich erwogen und diskutirt hatte und noch an geführt worden war, daß die Bevormundung beim Bergbaue eine Anomalle gegen den allgemein angenommenen Grundsatz der Gewerbefreiheit sei, schlägt der Ausschuß einstimmig vor: daß dem Staate volle Aufsicht und Leitung bleibe, insoweit polizeiliche und staatswirthschaftliche Zwecke es er fordern, daß aber jenseits dieser Gränze dem Privaten alle Freiheit gewährt werden möge.

Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Diesem einstimmigen Vorschlage des Ausschusses könne er sich in seiner ganzen Bedeutung nicht anschließen; wenn man dem Staate die volle Aufsicht und Leitung übergebe, so habe man ihm Alles übergeben, und wenn es heiße: „insoweit poli— zeiliche und staatswirthschaftliche Zwecke es erfordern“, so habe man ihm hiermit das Ganze untergeordnet. Es scheine ihm, dem Redner, als habe man im Ausschusse „Leitung“ und „Aussicht“ mit einander vermischt; er müsse aber wünschen, daß dieselben hier streng geschieden werden. Ein Abg. der Landgemeinden: Im Ausschusse sei die Frage auf das aus führ⸗ lichste zur Spräche gekommen; alles darüber Gesagte im Referate wieder zugeben, würde dahin geführt haben, dasselbe zu ungebührlicher Breite aus zudehnen. Mit dem Prinzipe der möglichst freien Bewegung der Bergbau treibenden sei sowohl er als der ganze Ausschuß einverstanden gewesen, so wie auch damit, daß der Private der Verwaltung gegenüber volle Ansprüche auf Schutz habe. Der Ausschuß habe aber kein anderes Mittel gesehen, dem Raubbau vorzubeugen, das Gemeinwohl gebührend zu schützen. Die Erfahrung in Frankreich und Belgien habe die praltische Ueberzeugung ge— währt, daß das bloße Aussichtsrecht nicht zureiche, um das Gemeinwohl sicher zu stellen; es seien daher in verschiedener Beziehung beschränkeude Maßregeln auf legislatorischem Wege erlassen worden, wie z. B. die Maß regel über gemeinschaftliche Wasserlösung der Gruben vom Jahr 1838; hauptsächlich aber habe man sich genöthigt gesehen, die polizeilichen Maßre geln so auszudehnen, daß auch staatswirthschaftliche Zwecke dadurch erreicht werden können. Es könne aber der große Nachtheil nicht verkannt werden, der daraus hervorgehe, daß man von vorn herein ungenügende Gesetze erlasse und die Verwaltung gleichsam nöthige, dieselben zu forciren, um die nothwendigen Staatszwecke zu erreichen. Aus eigener neulicher An— schauung sei ihm bekannt, daß in den Steinkohlen⸗Bergwerken des südlichen Frankreichs man es an vielen Orten für etwas Vorzügliches halte, wenn nur ein Drittel verloren gehe, häufig aber gehe die volle Hälfte zu Grunde. Da die Mineralien sich nicht mehr erzeugten, so sei es einer der wesentlich sten Staatszwecke bei der Aufsicht des Bergbaues, eine solche Verschleude— rung des öffentlichen Gutes zu verhindern, diejenigen, welchen das Eigen thum vom Staate unter dieser Bedingung übergeben worden, mit Sicher heit in den gesetzlichen Schranken zu halten. Das öffentliche Interesse müsse vor Allem gesichert werden, und diesem gegenüber dürfe dem Privaten keine Willkür zustehen. Ein bloßes Aussichtsrecht genüge dazu keinesweges. Wenn die Administration nicht einschreiten solle, bleibe nur die gerichtliche Ent scheidung übrig, und gebe er der Versammlung zu bedenken, ob ein Ge richtshof über solche schwierige technische Materien jemals die nothwendige Einsicht gewinnen lönne, nicht vielmehr auf das Gutachten der Behörden oder einzelner Privatpersonen sein Urtheil basiren müsse, ob es nicht unbedingt vorzuziehen sei, die Leitung der parteilosen Behörde zu über- lassen, statt den leidigen und in diesem Falle höchst gefährlichen prozessug lischen Weg einzuschlagen. Der vorige Redner: Wir stehen hier mitten in der Frage. Stehe dem Staate die volle Aussicht und Leitung zu, was die staatswirthschaftlichen Zwecke betreffe, so habe er das Ganze in Händen, und müsse sich der Redner hiergegen entschieden aussprechen. Der ewige Wechsel der Beamten werde auch einen Wechsel in dem Betriebe zur Folge haben. Wir haben in der Rheinprovinz Beamte, die an einem ge wissen System festhalten, das würde aber beim Bergbau sehr zu bedauern sein. Die Ueberwachung müsse allerdings dem Staate verbleiben, das liege im Interesse des Ganzen; aber die Leitung des Betriebes, wie und auf welche Weise er arbeiten wolle, das müsse dem Privaten überlassen bleiben: dieser wisse am besten, was ihm diene; der Staat wolle nur schön bauen und schön verwalten; die Industrie sei aber in allen Richtungen so weit vorgeschritten, daß dem Eigener auch füglich die Leitung ganz überlassen bleiben könne.

Der Herr Landtags-Marschall: Er glaube nicht, daß es sich hier schon werde klar stellen lassen, wie sich die Ansichten entgegenstehen. Es sei hier verlangt worden, die Leitung dem Eigenthümer zu überlassen; der Ausschuß drücke sich dahin aus, daß dem Staate die volle Aufsicht und Leitung verbleibe; wie weit diese sich erstrecken solle, sei hier noch nicht zu diskutiren, dies müsse der Erörterung über die einzelnen Paragraphen vorbehalten bleiben; auch sei es hier nicht zu ermitteln, inwiefern verschiedene Ansichten darüber vorhanden seien. Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Es liege wohl hier nur ein Miß verständniß zum Grunde; der Ausschuß beabsichtige nur eine umfassende Aufsicht, weil, diese für wesentlich nothwendig gehalten werde, leinesweges aber eine spezielle Leitung. Ein anderer Abgeordneter der Landgemein—⸗ den: Derjenige, der die Leitung habe, habe auch zu bestimmen, wie gebaut werden solle, wogegen derjenige, dem ein Aufsichtsrecht zustehe, nur dann einzuschreiten habe, wenn der die Arbeit Leitende von dem Gesetze abweiche. Er wünsche nicht, daß hier dem Staate die Leitung zugesprochen werde; es sei dies gerade eine Beschwerde der Provinz, daß die Beamten sich der Leitung auf eine Weise annehmen, die den Eigenthümer vielfältig beein trächtige. Ein anderer Abgeordneter der Landgemeinden: Das verehr— liche Mitglied scheine sich hier im Irrthume zu befinden, die Leitung sei wohl zu unterscheiden vom Betriebe; der Betrieb sei lediglich Sache des Privaten, dagegen müsse die Leitung unbedenklich dem Staate verbleiben.

Der Herr Landstags-Marschall: Es scheine die jetzige Diskussion hier= über nur unfruchtbar sein zu können. Ein Abgeordneter der Landgemein⸗ den: Da müsse er anderer Meinung sei. Es sei hier gleich an der Spitze des Gesetzes zu amendiren, daß nur die Aussicht, nicht die Leitung dem Staate zustehen könne. Er bitte, die Diskussion bis zu 8. 69 auszusetzen. Ein anderer Abgeordneter der Landgemeinden: In Beziehung auf den Grundsatz des Ausschusses erlaube er sich, eine Frage zu stellen: wenn dem Staate die volle Leitung für den Bau auf dem rechten Rheinufer zugespro= chen werde, ob es dann wünschenswerth erscheine, daß dies auch auf dem linken Rheinufer eingeführt werde? Ein Abgeordneter der Ritterschaft: Er erlaube sich zu bemerken, daß diese Diskussion erst bei den SS. 69, 70 und 7i eigentlich Platz greifen könne, und ersuche er den Herrn Landtags-

Marschall, dieselbe bis dahin aussetzen zu wollen. Was hier