1843 / 32 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Verhältnisse kundgegeben habe. Hiergegen tritt nun heute die Times

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ihren Tod in ihrem Beruf gefunden haben. Schiffen, welche verunglückt sind, besindet sich noch 26 6 23. von Liverpool, das bei Taunton scheiterte, Es ist für 20 0 * versichert. Die Mannschaft, zum Theil betrunken, wurde rettet, Auch die Mannschaft des verunglückten Ostindienfahrers Jessie Logan. ist gerettet worden. Ueber den Schiffbruch des „Conqueror“ an der Französischen Küste laufen allerlei Gerüchte um; man glaubt, daß ein Theil der Mannschaft und Passagiere zwar lebend ans Land Je

kommen, aber von den Strandräubern beraubt und ertränlt worden sey. Wenigstens weiß man aus der Aussage eines geretteten Schiffs

jungen, daß die unter den Passagieren besindlich gewesenen Damen das Schiff völlig bekleidet verlassen hatten, man hat aber mehrere Leichen derselben eines Theiles ihrer Kleider beraubt, ja den Körper eines jungen Mädchens, der Miß Turton, welche sich während der Noth des Schiffes durch ihre Geistesgegenwart aus zeichnete, bis auf die Strümpfe völlig entkleidet wiedergefunden. Der Englische Konsul in Boulogne betreibt die Untersuchung der Sache., .

Der Globe macht darauf aufmerksam, daß in der Edinburger Handelskammer einige Diskussionen über den Handel mit China statt gefunden haben, insofern derselbe von dem Schleichhandel in Opium affizirt wird, und führt dabei die Behauptung eines Mitglieds der Kammer, Herrn Russell, an, der unter Anderem erklärte, daß der Opiumhandel nach dem Zeugniß des früheren Bevollmächtigten, Herrn Elliot, dem Handel mit den Englischen Manufakturwaaren im Wege stehe, auf welchen letzteren die Abstellung der Opium -Schmuggelei also einen günstigen Einfluß äußern dürfte. Auch der Chinesische Kommissar Lin habe über denselben Gegenstand geäußert, daß die Chinesen dreimal mehr an anderen Artikeln nehmen würden, wenn der Opiumhandel abgeschafft werde, und der in Hong long, sich aufhal tende Associs eines Liverpooler Hauses bestätige diese Meinung voll Das genannte Blatt pflichtet diesen Ansichten bei, glaubt

kommen. J . . r ; 2 aber mit dem Examiner, daß es durchaus träumerisch seyn würde,

schei en z eben i Unter den größeren

ines Erscheinens angekommenen Zeitungen zu geben im den. Jrößren , . der ganzen Sache , . noch das Schiff „City daß der Commerce sechs Jahre hindurch in seiner bishtrigen. Ge⸗ stalt erscheinen durfte, ohne jemals wegen der Unregelmäßige zur Rechenschaft gezogen zu werden, die jetzt endlich seine Verurtheilung

g. . en gw lzssschen Elementar- Lehrern läuft eine Bittschrift an die Kammern um, die bereits mit unzähligen Unterschriften bedeckt ist, und deren Unterzeichnung wermuthlich kein einziger der fraglichen Beamten verweigern wird. Viese P etition bittet um Verbesserung der über alle Begriffe kläglichen Lage, in welcher sich die Französischen E)lementar= Lehrer fast ohne alle Ausnahme besinden. Die Bittsteller weisen nach, daß ihr Dienstgehalt durchaus unzureichend ist, um sie und ihre Familie auch nur vor dem bittersten Mangel zu schützen, daß ihre Aussichten auf die Zukunft vollends trostlos sind. Den in der Bittschrift aus geführten Berechnungen zufolge, hat der Schullehrer nach dreißig jähriger Dienstzeit im Durchschnitt eine Pension von nicht mehr als 50 Fr. zu erwarten, die Zinsen eines Kapitals von 1060 Fre, das die von seinem Gehalte vorweggenommenen 2 pCt., die jährlich an die Pensions⸗-Kasse zu zahlen sind, repräsentirt. Die Bittsteller ver langen daher eine Verbesserung ihrer Gehalte, und die Aussicht auf eine Pension von 140 und 609 Fr. nach zwanzig- und dreißigjähriger Dienstzeit. Diese letzte Forderung mag vielleicht etwas übertrieben erscheinen, aber gewiß ist es, daß Frankreich die gegenwärtige und künftige Lage seiner Schullehrer verbessern muß, wenn es nicht darauf verzichten will, irgend fähige und tüchtige Leute für das Schulamt zu sinden. . n, n

Srossbritanien und Irland

London, 25. Jan. Die Oppositions-Blätter, namentlich die Morning Chroniele, hatten bekanntlich von neuen Unterhand ? aj ; J lungen gesprochen, welche von Seiten Frankreichs mit Don Carlos zu glauben, daß der Dbiumhandel und die Gunnahme di . angeknüpft seyen, um ihn zur Einwilligung in ein Heiraths- Projekt J aus demselben zieht, leichthin würden auf geopfert er den. Nach ei⸗ zwischen seinem ältesten Sohn und Donna Isabella zu vermögen. eln Ostindischen Blatte hatte librigens Sir Veurz ottinger au den Bei dieser Gelegenheit war auch das Britische Ministerium der aus Wunsch des Kaisers von Ching, und um die Ratisication zu beschleu= wärtigen Angelegenheiten der Hinneigung zur Begünstigung Karlisti nigen, das Versprechen ertheilt, daß Opiumschiffe, die nach den fünf scher Pläne in Spanien beschuldigt worden, und ein Oppositions-Blatt eröffneten Häfen abgehen würden, mit ihrer Ladung konfiszirt wer hatte diese Insinuation besonders darauf gestützt, daß einer der Unter den sollten. ͤ . Staats ⸗Secretaire jenes Ministeriums, Herr Addington, eine Im Fürstenthum Wales treibt sich jetzt in der Nachbarschaft von entschieden Karlistisce Farbe in Bezug auf die Spanischen St. Elegs eine Bande von etwa E66) jungen Burschen herum, welche zahlreiche Plünderungen verüben. Ihr Anführer ist ein stämmiger Kerl in Weibertracht, den sie Rebekka nennen, und die Bande heißt daher „Rebekka und ihre Töchter.“

Lord Brougham wird zur Zeit der Eröffnung des aus Paris zurück erwartet.

Einer Anzeige des hiesigen Agenten der Citizens Bank in New Orleans zufolge, hat sich diese außer Stande erklärt, auch nur einen l zu remittiren.

zunächst mit der Erwiederung auf, daß es durchaus unverfassungs mäßig sey, die Verantwortlichkeit für die ministerielle Politik auf Personen zurückführen zu wollen, die ihren Vorgesetzten und nicht dem Publikum verantwortlich seyen. Ganz abgesehen also von der durchaus falschen Behauptung in Betreff der Gesinnungen des Herrn Addington, sey es unpassend, ihn bei einer solchen Frage vorzuschie S ben und aus seinen etwanigen persönlichen Meinungen einen Schluß Theil der im Februar fälligen Dividenden auf die Politik Lord Aberdeen's zu machen. Was dann aber die an geblich von Frankreich ausgehenden Unterhandlungen betrifft, so sagt! . . das genannte ministerielle Blatt: „Noch viel ö aber braucht man k einen Britischen Minister zu beschwören, daß er sich hüten möge, . 3. ö /) ö die ., in Spanien in Stich zu lassen und sie, mit dem . nn . Ie ö 8 . . , , ,, ,. Beistande Frankreichs und Oesterreichs, einem Sohne des Don Car 3. . , , n j , . ö , ir, dm, han ö er Generalstaaten eingegeben haben, um sie zu bitten, den neuen los anheimzuliefern. England ist eben so durch Verträge, wie durch mit Belgien abgeschlossenen Desinitiv Vertrag nicht zu genehmigen, Interesse und Neigung. var pflih et, seinen BVeistand n , . Regie heißt es unter Anderem: „Die Furcht des Niederländischen Handels 1 . n,, eme . ar en, 4 vor, der Konkurrenz von Antwerpen ist kein eitles Hirngespinst. Was tzt. h eshalb, k 'ral, 3 lonell, 1 . z an, . 6 7. e Trek w . 5 gallikanisch sind, findet sich eine Englische Regierung berufen, die . ,, n , nnn . , . 897 , . . , , e , ng g, . 30. Freilich ist Antwerpen noch diesen Augenblick nicht wie bestehenden Institutionen Spaniens aufrecht zu halten, sonbeen allein der, was es damals war; jene Stadt entbehrt? der Zufuhr aus deshalb, weil sie e n n, weil n hani ch hoer . Ergebniß unseren Kolonieen, welche sie damals besaß. Der Hauptstapel wichtiger der unabhangigen Wah] i , , echte und auf seine Jrei! Handelsartikel hat sich bei uns festgesetzt. Aber wie wichtig auch der JJ handlung auch nun begonnen sey als die Behauptung jenes Oppo welches ihnen nicht wieder genoninien werden könnte. Sobald der, dihein 36 ) 3 J e , . pr Allen gleich offen steht, können die Westindischen Produlte um so leichter sitionsblattes. Gesetzt aber, sie wäre nicht nur begonnen, sondern mit den gleichartigen Produkten unserer Ostindischen Kolonieen kon schon geschlossen, was daun? Irgnlreich wird zu Madrid von cinem furriren.“ Alllein selbst wenn dies unmöglich wäre, wie viele und igen M' gnne reprasentirt, der leine ., Ausprüche auf diploma bedeutende Handels Artikel, z. B. Baumwolle, Tabak, Reis, Häute tische Erfahrung machen kann, und Oesterreich ist dort gar nicht ver 9 ö 9. ; / , , Deutschland eben so treten. Um jedoch eine solche Angelegenheit zu einem erfolgreichen d ; ) e , leicht über Antwerpen, als über unsere Häfen statthaben kann? Und

Parlaments

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S ʒ zringe zürde er vollendetste T se 6 chste ; . . ; ; J, ö . . Schluß zu bringen winde der vollendetste alt, und die höchste wie höchst wichtig, ja wie unentbehrlich sind auch diese nicht für un Feinheit, unterstützt vom gewichtigsten Einfluß, erforberlich 6 , , Lage 1urseper Siadt elche fit en Rheinh seyn. Wir glauben auch nicht an die Möglichkeit solch z seren Handel? Die Lage unserer Stadt, welche für den Rheinhan II. 2 2 her Woyr ; . J . r . . Flaupen auch uicht an die hööglichkeit solcher Vor- del unendlich weniger günstig ist, als die Lage Autwerpens, flößt shlige von Seiten Frankreichs, wenigstens nicht daran, daß uns gegründete Besorgnisse ein. Außerdem herrscht bekannt Oesterreich ihnen Gehör gegeben haben sollte. Die Wahl der e ö,, . n nig!n von Spanten ss jeden falls durch Werhältniffz befähtnnk . lich in Deutschland, vor Allem im Handelsstand und dessen Unter on ,. ! e en ö. a, ln, eschläult; durch nehmungen, eine große Hinneigung zu Belgien, und dagegen, mit die ganze Tradition der Europäischen Politik, so wie durch ihre Pflich oder ohne Grund, eine höchst feindliche Gesinnung gegen die ten gegen ihr Volk, findet sie sich bestimmt, keine mit der Sicherhe . NJ z . . gegen ihr oll sindet sie sich bestini mt, leine mit der Sicherheit Niederlande, ein Bedenken, welches wahrlich alle Beachtung verdient, und Unabhängigleit ihrer Krone unverträgliche Wahl zu treffen. So . ; 4 . ö Pies⸗ weit können Englands Rathschläge ohne Zweifel darauf gerichtet seyn. Und nicht dazu dient, unsere Beschwerden zu vermindern. Diese den Gefahren . . i,. . ö. , en, , , . Gründe rechtfertigen die Besorgniß, daß der vorliegende Traktat in fehlbar ent pri in engt, Anß eine unpohtrschen zöahl, un- seiner jetzigen Fassung in Betreff der hervorgehobenen so wichtigen ehlbar entspringen müßten; aber hier endet auch die Pflicht ihrer h; g 6 . ? öchte. Es is ie wir lebhaf Verbündete id über diesen P pi ü, . a Punkte die Genehmigung erhalten möchte. Es ist, wie wir lebhaft Verbündeten, und über diesen Punkt hinaus haben sie kein Recht, Fill“ „as Sas, , res, Gewi⸗ elche wir als wünschens⸗ twas Weiteres zu tl . Firihlé' fühlen, eine Sache von großem Gewicht, welche wir als wünschens Etwas Weiteres zu thun, als was nothwendig ist, um der Königin 4 , erde dem Regenten und den Cortes die Ausübung ihr nn, werth vortragen. Die Folgen einer Verwerfung des Traktats werden * ö ö * ' ene ele n ; h s⸗ ] cle K s 310 Wahl zu sichern.“ ns mier eigenen srelen gen Böelan oi höchst bedenklich geschildert. Aber ist es denn so leicht, W hern.“ K K zun Berechnen? Der é el, die Haupt 5 . . „e eäCecea *die Folgen der Genehmigung zu berechnen? Der Handel, die deben Tot Raängbis seßt noch weiter Liber Nia Naughten s früheres itz. dir Natzonat.Wohlfahnt, würd Kann zink furchtbart Kenfurrenz Leben hat er ö : ö. stütze der Nationg . ben hat, erfahren können, beschränkt sich darauf, däß er vor etwa zu bekämpfen haben, und welche Entschädigung wird ihm dafür?“ zwei Jahren sein Drechsler Geschäft zu Glasgow an einen seiner̃ m fen n ; 6 ,, Gesellen abgetreten, indem er als Grund angegeben, daß er dies Hewerhe satt habe, daß er geraume Zeit entfernt gewesen und sich, seiner Aussage zufolge, unterdessen in Frankreich aufgehalten, daß er = M e . mehrmals geäußert, er wünsche Dienste in der Arimce zu nehmen, Brüssel, 26. Jan. Der durch Herrn Donny im Namen der möchte aber nicht als gemeiner Soldat dienen, endlich, daß er stets mit der Prüfung des Vertrags vom 5. November beauftragten Kom sehr hanghalterisch gelebt, und so viel Geld als möglich zurückgelegt / mission, in der Repräsentantenl Kammer erstattete Bericht bildet nebst * * * * 2 * * * . ö —w— . so 8 29 1 ff 1 Die Pistolen, mit denen er auf, Herrn Trummond geschos / seinen Anhängen 111 Seiten in 4. Der diesen Vertrag betreffende sen, haben das Zeichen, einer Fabrik in Paisley, und eln Gesetz-Entwurf lautet: „Art. J. Der zwischen Belgien und den hie siger Trödler soll sich nach ihrer Beschreibung erinnert Niederlanden im Haag am 5. November 1842 unterzeichnete Vertrag haben, daß er dieselben an einen Schotten verkauft und dafür soll, so wie die zu Brüssel am 4. November 1842 mit der Societe mit einer Jehnzn fund Note bezahlt worden. Von dem nach Glasgow gencrale abgeschlossene Ulebereinkunft, seine volle und gänzliche Kraft gesandten Polizeibeamten Stewens ist bereits ein Brief hier einge. haben. Art. 2. Der Walb von Soignes soll nach wie vor von

m Sei gien.

gegangen, der Alles, was bisher über Mac Naughten's Verhältnisse Jahr zu Jahr, und in der Frist von 10 Jahren, verkauft werden, ekannt oder von ihm selbst ausgesagt worden, im Wesentlichen voll. mit Vorbehait der Theile, die! wenn es statthaft ist, später durch ein kommen bestätigen soll, und der im Lauf des gestrigen Tages Gesetz bezeichnet werben können.“

dem Minister des Innern vorgelegt wurde. Gestern“ früh er— . .

suchte Mac Naughten um Schreibmaterial, und als er dies

erhalten, schrieb er an einen gewissen Gordon in Peter-Street, den Deutsche Bundesstaaten.

er bat, ihn im Gefängniß zu besuchen. Gordon war aber, wie sich Stuttgart, 25. Jan. (Schw. Merk.) Nachdem die Ab— fand, zor einigen Tagen nach Glasgow gereist. Ein Arbeiter, Na- geordneten Kammel mit großer Majorität für den Bau des Gesammt— mens Bean, der bei einem Gasometer⸗-Fabrikanten, Herrn Edge, be- Eisenbahnnetzes sich entschieden hatte, wurde in zwei weiteren Sitzun—

schäftigt ist, erinnerte sich, Mac Naughten zu Weihnachten in Gordon's gen (am 23. und 24. Januar) über Feststellung der Richtungen c.

Besellschaft gesehen zu haben, und suchte um eine Unterredung mit Berathen. Am Schluß Ter Sitzung vom 23sten wurde die Frage zur

dem Gefangenen nach, wurde aher nicht zu ihm gelassen; er sagte Abstimmung gebracht: soll in bas dorliegende Gesetz die Bestinimmung

aus, er habe Mac Naughten äußern hören, daß er sich nach einer aufgenommen werden, daß die Eisenbahn den Mittelpunkt des Lan'

Beschäftigung umsehe und, wenn er keine erhalten könne, wieder nach des, Stuttgart und Kannstadt, auf der einen Seite mit Ulm, Biberach,

Glasgow zurlickkehren wolle. ö . Navensburg und Friedrichshafen, auf der anderen Seite mit der westlichen

Noch immer laufen traurige Berichte über die Unglücksfälle, Landesgränze, so wie in nördlicher Richtung mit Heilbronn, verbinde? welche der letzte Orkan verursacht hat, von allen Theilen der Küste Dies wurde mit 62 gegen 21 Stimmen bejaht. In einer weiteren Abstim⸗ ein; besonders traurig lauten dieselben aus Irland, wo viele Fischer mung ward mit einer Majorität von 64 gegen 18 beigefügt, daß bei

e, = der Bahn nach Ulm ausdrücklich einzuschalten sey, dieselbe 2 durch das Filsthal geführt werden. In der Sitzung vom . Nana ward beschlossen, die Regierung zu ermächtigen, einer Iweigbahn ven Plochingen au den oberen Neckar, welche mit Privat

mitteln erbaut würde, eine Staats Garantie von 37 pCt. Zinsen zu geben. Im Laufe der Debatten hatte Minister vo n Schlaver be

merlt, schon seit 18306 habe man biFe verschiedenen Gegenden des Landes untersucht, und es habe sich diese Untersuchung. mit gleicher Unparteilichleit auf alle Haupt Richtungen ersti eckt. 3. B. habe man bei Urach erforscht, ob dort nicht dei uiebergang. über das Alp gebirge zu bewerkstelligen sey. Eine Verbindung des Brenzthals mit der Sstbahn durch das Filsthal, durch eine Bahn von Göppingen nach Gmünd würde mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen ha ben. Ein Abgeordneter hatte gewünscht, daß die Stadt Waldsee von der Eisenbahn nach Friedrichshafen berührt werden sollte. Mi nister von Schlayer erwiederte, die Bahn werde uur auf eine Ent Viertelstunden von der Stadt vorbeiführen, so daß

fernung von 1, l Ober

diese leicht durch eine Zweigbahn sich anschließen könne. rath von Bühler gab die weitere Erläuterung: die Richtung der Bahn bei Waldsee sey von entscheidendem Einflusse auf die Stei gungs- Verhältnisse der ganzen Südbahn. Nach der früheren Auf nahme, nach der die Bahn durch Waldsee geführt worden wäre, habe die Steigung von Ulm bis Waldsee 588“ betragen und sey von da bis an den Bodensee um 839“ gefallen. Jetzt aber erhebe sich die Steigung von Ulm bis Waldsee nur noch auf 1402, somit um 186 weniger als früher.

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leber Hamburgs Handels- Verbindun

Samburg, 20. Jan. . Allg. Zeitung fol

gen mit Ehing macht ein Korrespondent der

gende Mittheilungen: „Diese Verbindung datirt von der Zeit, als die

Ostindische Compagnie in London das Monopol des Englisch Chine sischen Handels hatte. Engländer, die lange hier etablirt, also hiesige Bürger waren, trachteten als solche mit genannter Gesellschaft zu konkurriren. Einer von ihnen, Mr. J. Mac Vicar (der jetzt in Man chester wohnt und, vor einigen Jahren Mayor dieser Stadt war), ging nach Canton als Hamburgischer Konsul und wurde auch von den Chinesischen Be hörden als solcher anerkannt. Mit dem Erlöschen des Freibriefes der Vstin dischen Compagnie hörten zwar diese Geschäfte, die eigentlich Eng lische in Hamburger Schiffen waren, auf, indem sie nun auf direkten Wegen gingen; aber unsere Schiffe blieben dennoch nicht von Can ton weg; denn Deutsche Häuser hatten auch Unternehmungen dort hin gemacht, wir sahen seitdem jährlich ein oder mehrere Schiffe nach jenem Hafen abgehen und von dort ankommen. Das Konsulat wür zwar immer noch im Namen Herrn J. Mac Vicar's geführt, aber in dessen Abwesenheit von einem geborenen Hamburger verwaltet, der, wie ich glaube, auch die Bremer Schiffe unter seinen Schutz nimmt. Das dei Preußischen Seehandlung gehörende Schiff „Canton“ hat ebenfalls öfters die Reise zwischen dort und hier gemacht. Vaß in Sincapore Hanseatische Etablissements sind, ist bekannt; auch ver mittelst dieses Platzes sind Deutsche Fabrikate schon seit vielen Jal ren nach China eingeführt worden.

Frankfurt a. M., 28. Jan. Tie politischen Kon junkturen gestalten sich ganz zur zufriedenheit der Börse, und dar aus schon allein läßt sich das anhaltende Steigen der Fonds, nament lich der soliden, erklären. Dazu kommt noch für unseren Platz, daß das baare Geld im Ueberfluß momentan vorhanden ist. So wenden sich viele Kapitalien zur Anlage den Staats Effekten zu. Heute unk gestern sind von den Oesterreichischen Fonds besonders Wiener Bank Actien und die Lotterie Anleihe höher gegangen; erstere haben wie der einen Cours von 1990 Fl. erreicht. Die Holländischen Fonds blieben heute auch etwas fester, obgleich ihre Notirung zu Amsterkam am 25sten d. etwas niedriger war. Man besorgt jetzt in der Bör senwelt kaum noch, daß die Generalstagten dem mit Belgien abge schlossenen Traktat ihre Gutheißung versagen werden, da die zweite Kammer in ihrer Sitzung vom 24sten d. durch einen die Adresse der Amsterdamer Kaufleute betreffenden Beschluß sich dafür au— gesprochen hat, daß die Kammer den Traltat zu prüfen habe. Genügen nun die in geheimer Sitzung am Z3sten der Kammer von den Ministern über den Traktat gegebe nen Aufschlüsse, wird die Kammer die Beschwerden der Am sterdamer Adresse wohl übersehen. Ein weiteres Steigen der Holländischen Fonds steht dann in Aussicht, wenngleich das Amsterdamer Handelsblad behauptete, die Verweigerung ö der Ratisication des Traktats werde keinen ungünstigen Einfluß üben. Gewiß würde die Börse die Verweigerung der Natisication ungünstig aufnehmen, da dann eine definitive Regulirung des Holländisch Bel gischen Streites gar nicht abzusehen wäre. Span. Ardoins waren auch in dieser Woche gedrückt, dagegen blieben 25proc. Portug. auch heute höher. Die Poln. Loose sind momentan etwas lauer. Die Bayerischen Bank-Actien haben sich heute auf (60 Il. gehoben, während sie vor einigen Tagen noch 617 Fl. standen. Auch die Taunus Eisenbahn Actien sind gesücht. Das Geld ist, wie oben bemerkt, sehr abondant. Die auffallend gelinde Witterung hat den Main ganz vom Eise frei gemacht, und die Schifffahrt wird in den ersten Tagen beginnen; ob auch der Dienst des Dampfboots zwischen hier und Mainz, steht dahin. .

Seit gestern bildet ein blutiger Skandal das Tagesgespräch, welcher vorgestern Abend in einem Bierhause zwischen Soldaten und Metzgerburschen ausbrach. Es wurden nicht allein mehrere Metzger⸗ burschen durch Säbelhiebe schwer verwundet, sondern auch ein Gen darm so übel zugerichtet, daß man ihn heute todt sagt. Das Mili tair wurde gestern in der Kaserne konsignirt und die Untersuchung wird eifrig betrieben.

Am verflossenen Montag ist die schon erwähnte neue heroische Oper „der Cid“ von Heinrich Nech (Text von K. Gollmick) über unsere Bühne gegangen und hatte einen sehr günstigen Erfolg. Die Musik ist gerade nicht großartig, aber feurig, leicht fließend und me lodicenreich; sie wird morgen schon wiederholt.

Wir werden wahrscheinlich bald den Shakespeqgreschen ꝙlariolanus“ auf unserem Theater sehen. Baison hat ihn für die Bühne einge— richtet, und von seiner großen Bühnenklenntuiß 8 seiner hohen Verehrung für Shakespeare läßt sich eine tüchtige Arbeit erwarten.

Oesterre ich.

Wien, 26. Jan. (Oest. W), Séigiserl. Hoheit der Ez herzog Friedlich von Desterreich, dessen Abfahrt aus Spithegd, am isten d. M. wir unlängst n, when, ist nach einer beispiellos schnellen und glücklichen . 26 . Tagen, ohne in irgend e n Hafen einzulaufen, im Desten. d. M. um l Uhr Nachmittage . Zöler den gien tts ‚„Bellchna„ im eimänschtesie ß Aohlschn in Triest angelangt.

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Aarau, 21. Jan. Vorgestern hat der Erzbischof. Hierony— mus von Melitene, apostolischer Nuntius in der Schweiz, seinen Einzug in Luzern gehalten, Abgeordnete der Regierung n deren Spitze Herr Siegwart Müller waren dem Nuntius bis Brunnen

entgegengefahren und brachten den Legaten des Papstes auf dem Dampfschiff, welches neben der eidgenössischen, der Luzernischen und der Schwyzerischen Flagge auch die Päpstliche aufgezogen hatte, nach Luzern zurück, wo ihn am Ufer viel Landvolk erwartete. Der Nun tius verfügte sich sofort aufs Rathhaus, wo die Regierung versam melt war, und zog sodann, von den Chorherren des Stifts abgeholt, in die Hauptkirche im Hof, wo ein Tedeum gesungen wurde. Nach Ertheilung eines Ablasses von 300 Tagen für Alle, die der Feier bei gewohnt, begab sich der Nuntius in das dicht vor der Stadt gele gene Schloß des Neapolitanischen Generals von Sonnenberg, das er sortan bewohnen wird.

Nom, 19. Jan. (A. 3.) Im besten Wohlseyn verließen ber Herzog und die Herzogin von Leuchtenberg diesen Morgen unsere -tadt und begaben sich nach Neapel. Dem Vernehmen nach wer den sie dort nur lurze Zeit verweilen, da die wegen des Todes des Prinzen Anton angeordnete dreimonatliche Trauer die Annehmlich keiten, die ein Aufenthalt in Neapel sonst in so reichem Maße dar bietet, vielfach beschränken dürfte. Nach einem Besuche der Umge bungen des immer noch speienden Actna's werden die hohen Reisen den hier zurückerwartet.

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8 panien

Madrid, 19. Jan. Ju dem Espectabdor liest man: „Wir haben mit Erstaunen gelesen, daß die Französische Thron Rede den Kammern die Besitzuahme der Marquesas Inseln anzeigt, die von

paniern entdecht wurden und auf deren Besitz die rung noch nicht förmlich Verzicht geleistet hat. Es ist mit diesen Fuseln derselbe Fall, wie mit den Inseln Fernando Po und Anobon, in Betreff deren Recht von England undd ganz Europa anerkannt worden ist. ver und das Unglück, welches uns seit so vielen Jahren betroffen, ver hindern uns, über unsere entfernten Kolonicen zu wachen und das Recht, welches wir über dieselben besitzen, geltend zu Hallein dies ermächtigt keinesweges die Französische sich Inseln anzueignen, bie Spanien gehören und zur Erhöl ung seinei lünstigen Wohlfahrt sehr geeignet sind. ollte die Spanische Re mit tillschweigen übergehen, so würben wir unsere

Jerstückelung der Monarchie anlagen.“

h panische Regie

das Sonverginetat valle

Mangel einer Marine

bvuvergilletats

machen

1 Regierung,

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Athen, 12. Jan. Am ten d., als am Griechischen ersten

Majestät der König im Beiseyn der Be den z. den Grundstein zu der neuen Gemeindelirche. Sie wirt Kosten der Stadt Athen, in rein Byzantinischem Styl gebaut, den Entwürfen der Herren Schaubert und Hansen entworfen, lusführung des Baues betraut sind. Zur Veckung Kosten werden die Plätze und das Baumaterial der in Ruinen

den Kirchen und Klöster, 70 an der Zahl, verkauft.

ichtstage, legte Se.

19011

ich mit der

. La Plata „Staaten.

Pariß, 26. Jan. Auf dem Wege über Gibraltar hat man lte bereits Briefe und Blätter aus Buenos Ayres bis zum . Montevideo bis zum 2tsten, also weit

gestern über Havre eingetroffenen Nachrichten bringen. Berichten von Buenos Ayres, welche offenbar zu Gunsten

Viktators Rosas abgefaßt sind, vernimmt man, daß derselbe mt ler Kraft und Energie den Krieg gegen die orientalische Republil (Montevidey) betreiben wollte, die durch die Verschleuderungen unt die ungeregelte Verwaltung des Diktators oder Präsidenten Rivera in außerordentlich gedrückter Lage sich befinden soll. Zu diesem zwecke wurden sowohl zu Lande als zu Wasser zu Buenos Ayres beträcht liche Rüstungen gemacht, eben so zu Santa Fe und in Entre Nihs Rosas hat die von den Kabinetten von London und Paris gemein schaftlich vorgeschlagene Vermittelung zurückgewiesen, indem er sich auf das ihm zustehende Recht beruft, gegen die angebliche Unorbnung und (narchie, die in Montevibeo herrschen soll, einzuschreiten, gleichwie England und Frankreich in die Angelegenheiten Griechenlands, Aegyp tens, Belgiens, Spaniens und Algiers seiner Zeit sich eingemischt. Rosas soll entschlossen seyn, um jeden Preis die Verwaltung seines Rivalen und persönlichen Feindes, des Präsidenten Rivera, zu stürzen und seinen Freund, den General Oribe, welchen jener 18410 von der Präsidentschaft verdrängte, an dessen Stelle zu setzen.

Der General Oribe hätte nach diesem Berichte, nachdem er seine Reiterei in Entre Rios etwas sich hatte ausruhen und erholen lassen, indem er zugleich die Corrientiner in ihrer Provinz hielt und ein schloß, die wenigen und, wie man sagt, undisziplinirten Truppen ge schlagen, welche Rivera in jener Provinz stehen gelassen, und sah den weiteren Befehlen des Diktators Rosas entgegen, um in die brientalische Republik einzufallen, wo man keinen sehr hartnäckigen Widerstand erwartete, der jedoch immer das schlimme Resultat haben würde, das platte Land hart mitzunehmen, ohne daß ein wirklicher Erfolg von Belang vorauszusehen wäre.

Der Commodore Brown, welcher die Seestreitkräfte von Buenos Ayres befehligte, war auf der dortigen Rhede am 3. November vor Anker gegangen, nachdem er von seiner Expedition in die Gewässer von Montevideo zurückgekehrt, bei welcher er von der Marine der orientalischen Republik eine Korvette von 22 Kanonen geschlagen und unbrauchbar gemacht und eine kleine Geöolette von 6 Kanonen in den Grund gebohrt hatte. Die Rüstungen, welche in der Flotte des Diktators Rosas vorgenommen wurden, ließen vermuthen, daß dieser mit dem Projekt einer Landung an irgend einem Punkte der Küste von Montevideo umging, dessen Haußptstadt nach diesen Angaben durch keine andere Garnison als die National-Miliz geschützt seyn soll.

Tas Gerücht hatte sehr an Konsistenz gewonnen, daß Rosas nach Regelung der Frage mit Montevideo, wofür er jede Art von Opfern zu bringen entschlossen seyn soll, die Absicht habe, den Ver lehr und die Handelsverbindungen wieder herzustellen, die ehemals, vor dem Jahre 1812, zwischen den Argentinischen Provinzen und der Republik Paraguay bestanden, indem er darauf hinwirken wolle, daß die beiden gegenwärtigen Konsuln, Nachfolger des Doktor Francia in der Führung der dortigen Staatsgeschäfte, den Unterthanen und Schiffen der Argentinischen Nepublik den Zugang in die Republik Paraguay wieder gestatten. Im Fall dies nicht auf gütlichem Wege zu erreichen wäre, soll Rosas entschlossen seyn, seine ganze Macht und Stärke nöthigenfalls zur Erreichung eines so wichtigen Zieles anzuwenden. Nicht zu verkennen ist, daß auch der ganze auswärtige Handel mit dem La Plata Strome dabei bedeutend gewinnen würde.

Aus Montevideo theile ich Ihnen folgendes Schreiben eines Spaniers vom 21. November mit: „Wir stehen am Vorabende einer neuen Krise hier, die, aller Wahrscheinlichkeit nach, noch furchtbarer und unheilvoller für diese Republik seyn wird, als die früheren alle zusammengenommen, und es ist zu besorgen, daß dadurch der Wohl=

vember und aus nellen, als die

Aus den

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stand und die Regsamleit des Handels, deren wir uns bisher erfreu ten, einen gewaltigen Stoß erhalten werden. General Rosas, der sich der Wiederhersteller der Gesetze nennt, während es im Grunde genommen in der Aregentinischen Republik gar keine giebt, wenigstens keine beobachtet werden, droht jetzt, nachdem er uns den ganzen Winter über in einem steten Zustande der Furcht und Besorgniß erhalten hatte, wodurch unser innerer und äußerer Handel vollständig paralysirt wurde, durch den Uruguay in unser Gebiet einzufallen, wäh rend seine aus acht Kriegeschiffen und; dreißig Kanonierböten bestehende Escadre sich rüstet, die Feindseligleiten gegen diese Haupt stadt mit Landung von Truppen zu beginnen. Unsere Regierung besaß und besitzt noch mehr als ausreichende Mittel, um diesen An griff zurückzuweisen, aber unglüclicherweise wußte sie nicht, auf welche Weise sie dieselben am zweckmäßigsten verwenden sollte, und außertem versäumte sie, sich der Unterstützung der guten Patrioten zu versichern, und so kam es, daß die Partei des Tyrannen von Buenos Ayres zugenommen hat und Manche so weit gehen, sogar dessen Triumph für möglich, ja wahrscheinlich zu halten. Unser Präsident Rivera hat seine Streitkräfte im Vurazno und Paysandu konzentrirt und die Vertheidigung dieser Hauptstadt der National Miliz aufgetragen, welche großentheils aus Spaniern besteht.“

„Uns Spaniern aber, welche dieser innere Streit zwischen den beiden Präsidenten weniger berührt, wird es wohl Riemand verdenken, wenn wir vor Allem den Wunsch hegen, daß man uns ruhig und ungestört unseren Geschäften nachgehen lasse. Allein das ist leider ein frommer Wunsch, dessen Erfüllung uns noch nicht sobald in Au sicht gestellt werden wird.

Nach diesen aus entgegengesetzten Quellen fließenden Mitthei lungen ist zu erwarten, dast wir bald von neuen Akten ber zerstörung und Verwüstung, wie bisher alle dortigen Kriege davon auf eine be llagenswerthe Weise bezeichnet waren, hören werden, und wenn e gar dem Kiftator Rosas gelingt, wirklich sich der Stadt Monte zu bemächtigen, so wird voraussichtlich sein Blutburst und der Helfershelfer und Handlanger aus der Mitte seiner Gegner, welche als besonders treue Riverg's, seines Nebenbuhlers, sich er wiesen haben, zahlreiche Hpsfer sich aussuchen Hic Morbscenen unt Gräunel, welche unter seiner Autorssation vor noch nicht langer Zeit erst gegen seine wirklichen oder angeblichen Feinde in Buenos Ayr selbst vollbracht wurden, sind von Boörbedeutung für die Einwohner von Moöntevibey, wenn sie nicht durch einen verzweifelten

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lnuhaänger

schlimmer

ziderstand ihnen drohende Joch der

telt vermögen.

Inland.

ammlung (Nr. 2) personen lau

Berlin, 31. Jan. Das in der Geset enthaltene Gesetz über die Aufnahme neu anziehen! tet folgendermaßen:

Wilhelm, von (Götte König

„Wir Friedrich Gnaben, prenßen . 20 verprdnen über die Ausngahme neu anziehender Personen in einen Gemeinde oder Gutsbezirk auf den Antrag Unsene tagt Ministerium s, nach An hörung Unserer getreuen Stände und nach ersfordertem Gutachten Unsere -tagts Raths für den ganzen Umfang der Monarchie, was solngt: J. Keinem selbstständigen Preußischen Unterthan darf an Orte, wo er eint Wohnung oder ein Unterlommen sich selkst verschaffen im Stande ist, der Ausenthalt Bedingungen erschwert werden. 8. 2. Ausnahmen hiervon (e 1) wenn

eigene vͤsr weigert oder

[) sinden statt: durch ein f Urtheil in der frejen Aufenthalts beschränkt ist;

2) wenn die Lande polizei Behörde -träfling von dem Aufenthalte an gewissen Orten Hierzu ist die Behörde jedoch nur in cher Sträflinge befugt, welche zu Zuchthau oder, wege

brechens, wodurch der Thäter sich als einen für die öffe! heit oder Moralität gefährlichen Menschen darstellt, zu i anderen Strafe verurtheilt worben oder in einer Correction

(éingesperrt gewesen sind.

Ueber die Gründe einer hörde nur dem vorgesetzten zu geben schuldig.

8. Angehörigen eines in einer Straf oder Corrections An stalt noch Eingesperrten bei sich aufzunehmen, kann eine Gemeinde, in wel cher dieselben ihren Aufenthalt bisher nicht gehabt haben, nicht angehalten werden.

S§. J. Denjenigen, welche weder hinreichende Vermögen, noch Kräfte besitzen, sich und ihren nicht arbeit fähigen Angehörigen den nothdürftigen Lebens Unterhalt zu verschaffen, solchen auch nicht von einem zu ihrer Er zerpflichteten Verwandten zu erwarten haben, kann der Aufenthalt an einem anderen Orte, als dem ihres bisherigen Aufenthalts, verweigert

mant nölhig findet, einen entlassenen

ande polizei

solchen Mastregel ist bie Ministerium, nicht aber der

ande polizei Be partei Rechenschaft

K.

nährung

werden.

. 5. Die Besorgniß lünftiger Verarmung eines Neuanziehenden ge nügt nicht zu dessen Abweisung; offenbart sich aber binnen Jahresfrist nach dem Anzuge die Nothwendigkeit einer öffentlichen Unterstützung, und weiset die Gemeinde nach, daß die Verarmung schon vor dem Anzuge vorhanden war, so kann der Verarmte an die Gemeinde feines früheren Aufenthalts orts zurückgewiesen werden.

ö inem Jeden, der nicht nachweist, daß er Preußischer Unterthan ist, lann die Aufnahme (8. 1) von der Gemeinde versagt werden.

§. 7. Was in den 3 0 von den Gemeinden bestimmt ist, gilt auch von denjenigen Gutsherrschaften, deren Gutsbezirk sich nicht in einem Gemeinde Verbande befindet.

§. 8. Wer an einem Orte seinen Aufenthalt nehmen will, muß sich bei der Polizei- Obrigkeit dieses Orts melden, und über seine persönlichen Verhältnisse mit Rücksicht auf die Vorschriften der §. 1 6 die erforder liche Auskunft geben. Ueber die erfolgtt Meldung ist eine Bescheinigung zu ertheilen.

§. 9. Ein Jeder, welcher einem Neuanziehenden Wohnung oder Un terkommen gewährt, ist verpflichtet, bei Vermeidung einer Polizeistrafe, dar auf zu halten, daß die Meldung (8. 8) geschehe.

S§. 10. An den Orten, wo die Polizei Obrigkeit von dem Gemeinde Vorstande getrennt ist, hat die erstere vor der Entscheidung darüber: ob dem Neuanziehenden der Aufenthalt zu gestatten sey, den Gemeinde Vor stand mit seiner Erklärung zu hören.

S. 11. Hat der Neuanziehende die im §. 8 vorgeschriebene Meldung unterlassen, so kann er einen Wohnsitz im Sinne des Gesetzes vom heuti gen Tage über die Verpflichtung zur Armenpflege (8. 1, Nr. 2) nicht er werben. Ist aber in einem solchen Falle durch den fortgesetzten Aufenthalt (§. 1, Nr. 3 des angeführten Gesetzes) eine Fürsorge der Gemeinde oder Gutsherrschaft für den Verarmten nothwendig geworden, so bleibt ihr der Anspruch auf Schadloshaltung gegen denjenigen, welcher nach Vorschrift des §. 9 für die Meldung zu sorgen verpflichtet war, nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen vorbehalten.

S. 12. Ein nach Vorschrift dieses Gesetzes gestatteter Aufenthalt hat auf andere Rechts-Verhältnisse, namentlich Bürgerrecht, Theilnahme an Gemeinde⸗Nutzungen u. s. w. keinen Einfluß.

§. 13. In den Vorschristen über die Beschränkung der Juden in der Wahl ihres Aufenthalts wird durch dieses Gesetz nichts geändert.

§. 14. Die Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes sind auf solche Personen, welche sich blos als Fremde oder Reisende an einem Orte auf— halten, nicht zu beziehen; in Anschung dieser Personen behält es bei den Vorschriften über die Fremden-Polizei sein Bewenden.

S. 15. Die Vorschriften dieses Gesetzes sinden auch auf diejenigen Fälle Anwendung, welche bei Publication desselben durch Entscheidung der

Behörden noch nicht vollständig erledigt sind.

Urfundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beige drucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 36. Dezember 1842.

Friedrich Wilhelm.

v. Savignv.

1. S.)

v. Müffling. Mühler. v. Nochow.

Beglaubigt: v. Düesbenrg.

Die Gesetz- Sammlung enthält ferner folgendes Gesetz über die Eiwerbung und den Verlust der Eigenschaft als Preußischer Unter than, so wie über den Eintritt in fremde Staatsdienste:

„Wir Friedrich Wilhelm, von Preußen 1c. 1c. verordnen uber die Erwerbung und den Verlust der Eigenschaft als Preu sischer Unterthan, so wie über den Eintritt in fremde Staatsdienste auf den Antrag Unseres Staats Ministeriums und nach erfordertem Gutachten Unseres Staatsraths für den ganzen Umfang der Monarchie, was solgt: §. 1. Die Eigenschaft al preußischer Unterthan wird begründet:

Gottes Gnaden, stönig von

[J) durch Abstammung (8. 2), 2) durch Legitimation (§. 3), 3) durch Ver— heirathung (8. 4) und 4) durch Verleihung (85. 5 u. f.). Die Adoption hat für sich allein diese Wirkung nicht.

8. cheliche Kind eines Preußen wird durch die Geburt preußischer Unterthan, auch wenn es im Auslande geboren ist. Uneheliche Kinder folgen der Mutter. ;

Ist die Mutter eines unehelichen Kindes Ausländerin, der Va— ein Preuße, so wird das Kind durch eine nach Preußischen Gesez— zen erfolgte Legitimation Preusischer Unterthan. J. Eine Ausländerin wird Preußische rathung mit einem Preußen. 5. Berleihung , Nr. A) erfolgt kurch Ausfertigung einer türalisations Urkunde, zur Ertheilung derselben si ; bolizei

Jedes

Unterthanin durch Verhei

5 [1 11 brden ermächtigt Bei au D ein ister s ). 1n 4 1 1* . Provin

Prein ßiscl

in sten als

Vorschrif⸗ e nste wird durch diese Bestimmung l

senschaft als Preuße soll nur solchen Ausländern ver— lichen werken, welche 1) nach den Gesetzen ihrer bisherigen Heimath dis- positioné fähig sind, 2) einen unbescholtenen Lebenswandel geführt haben, an dem Ort, wo sie sich nieberlassen wollen, eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen sinden, 4) an diesem Orte nach den daselbst bestehenden Herhältnissen sich und ihre Angehörigen zu ernähren im Stande sind, und 53) wenn sie Unterthanen eines Deutschen Bundesstaats sind, die Militair— pflicht gegen ihr bisheriges Vaterland erfüllt haben oder davon befreit wor- den sind. (Deutsche Bundes Akte Artikel 18. Nr. 2. lit. b.)

§. 8. Die Lande polizei Behörden sind verpflichtet, vor Ertheilung ber Naturalisations-⸗Urlunde die Gemeinde dessenigen Ortes, wo der Auf zunehmende sich nieberlassen will, in Beziehung auf die Erfordernisse bes

Nr. 2, 3 und 4 mit ihrer Erklärung zu hören und ihre Einwendun— zu beachten.

§8. 9. Tie Naturalisations-Urlunde begründet mit dem Zeitpunkt der

händigung alle Rechte und Pflichten ei preußen.

10. Die Verleihung der Eigens preußischer Unterthan 5 und O) erstreckt sich, insosern nicht dabei eine Ausnahme gemacht wird, zugleich auf die Ehefran und die noch unter väterlicher Gewalt ste henden mindersährigen Kinder einem dieser Angehörigen die im

. Unbescholtenheit nicht außer Zweifel, und wird daher dessen Aufnahme unzulässig n, so ist die ganze Familie zurückzu

14

1

ersorderte

welsen. 11. An den Rechten welche in Beziehung auf Unter Berhältnisse au namentlich aus dem Besitze ines Ritterguts und dem Homage Lide folgen, wird durch gegenwärtiges . nichts geänkt

12. Keine (G darf einen men, welcher nicht

ben hat.

thanen

Ausländer al Ligenschaft al

Mitglied aufneh Frenßischer Unterthan erwor—

Ahnsitz innerhalb Unserer Staaten Eigenschaft als Preuße nicht begründen.

§. 14 lusländer, welche in Unseren Staaten sich aufhalten wollen und nicht blo

soll in Zukunft für

Reisenke zu betrachten sind, fönnen angehalten werden, sich durch Beibringung eines Heimatsscheines über die Fortdauer ihres bis herigen Unterthanen Verhältnisses auszuweisen.

15. Die Eigenschaft als Preuße geht verloren: ) durch Ent⸗— Unterthans (§6§8. 16 u. f.); 2) durch Ausspruch durch zehnjährigen Aufenthalt im Auslande (85. 23); preußischen Unterthanin durch deren Verheirathung an einen

auf Antrag de

der Behörde (§. 22); 3) I) hei einer Ausländer. 16. Die Entlassung (§. 15 Nr. 1) ist bei der Landes- Polizei- Behörde des Wohnorts nachzusuchen und erfolgt durch eine von dieser Be— hörde gusgefertigte Urkunde. §. 17. Die Entlassung darf nicht ertheist werden: 1) männlichen Unterthanen, welche sich in dem Alter vom vollendeten siebzehnten bis zum vollendeten fünfundzwanzigsten Jahre befinden, bevor sie ein Zeugniß der Kreis Ersatz Kommission darüßer beigebracht haben, daß sie die Entlassung nicht blos in der Absicht nachsuchen, um sich der Militairpflicht im stehen“ den Heere zu entziehen; 2) Militagir-Personen, welche zum stehenden Heere oder dessen Reserve⸗Mannschaften gehören, Landwehr-Offi— zieren und Beamten, bevor sie aus dem Dienste entlassen sind; ) Unterthanen, welche früher als Offiziere im stehenden Heere oder in der Landwehr gedient hahen oder als Militair Beamte mit Offiziers Rang oder als Civil-Beamte angestellt gewesen sind, bevor sie die Genehmigung ihres vormaligen Departements Chefs beigebracht haben; 4) den zur Landwehr

gehörigen und nicht als Offizier angestellten Personen, nachdem sie zum

aktiven Dienste einberufen sind.

18. Unterthanen, welche in einen Deutschen Bundesstaat auswan— dern wollen, kann die Entlassung verweigert werden, wenn sie nicht nach— weisen, daß jener Staat sie aufzunehmen bereit ist (Deutsche wie rt 8 , ...

. 19. Aus anderen als den in den §s§. 17 und 18 be

(Grunden darf in

Für die Zeit eines Krieges oder Kriegsa behalten.

20. Die Entlassungs Urkunde (s.

Aushändigung den Verlust der Eig

Bundes⸗ Fledenszeiten die ung nicht verweigert wer

dem Zeitpunkte sreune.

8. 21. Die Entlassung erstreckt sich, insofern nicht dabei eine Ausnahme

gemacht wird, zugleich auf die Ehefrau und die noch unter väterlicher Ge—

walt stehenden minderjährigen Kinder.

S. 22. Unterthanen, welche im Auslande Eigenschaft als Preuße durch einen Beschlußf Polizei ⸗Behörde verlustig erklärt werden, wenn sie sdrücklichen Aufforderung zur Rückkehr binnen der bestimmten Frist keine Folge leisten.

§. 23. Unterthanen, welche 1) ohne Erlaubniß Unsere Staaten ver⸗ lassen und nicht binnen zehn Jahren zurücklehren, oder 2) zwar mit Er— laubniß (Paß, Wanderbuch u. s. w.) Unsere Staaten verlassen, aber nicht binnen zehn Jahren nach Ablauf der bei Ertheilung der Erlaubniß bestimm— ten Frist zurückkehren, verlieren die Eigenschaft als Preuße.

8. 24. Der Eintritt eines Unterthans in fremde Staatsdienste ist erst nach erfolgter Entlassung desselben (5. 20) gestattet. Wer solche erhalten hat, ist dazu unbefchränkt befugt.

S. 25. Wenn ein Unterthan 4) mit Unserer unmittelbaren Erlaubniß bei einer fremden Macht dient, oder 2) im Inlande von einer fremden Macht in einem von Uns zugelassenen Amte, wie das eines Kon suls, Han- dels Agenten u. s. w. angestellt wird, so verbleibt ihm seine Eigenschast als Preuße.

§. 26. Unterthanen, welche ohne vorgängige e, auswandern oder mit Verletzung der Vorschrift des 8. 24 in fremde Staatsdienste fre- ten, sind nach den darüber bestehenden Gesetzen zu bestrafen. .

aufhalten, können der