1843 / 66 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Innigkeit und Naivctät im Ausdruck der Köpfe. Delgroche's religiöse Ge= Fählsweise streist in diesem Bilde ans Süßliche, seine Auffassungsweise ans Gesuchte; Form und Ausdruck sind nicht bedeutend, aber lieblich und gefällig; die Ausführung besonders fleißig und sorgfältig, die Zeichnung der Finger der Maria besonders schön; denn so weit geht Delaroche in seiner neuesten altchristlichen Richtung doch nicht, daß er in die Härte und Trockenheit seiner alten Vorbilder verfällt, welche er mit Necht nur der geringeren Kunst- Ausbildung und der geringeren Beherrschung darstellender Mittel beizumessen glaubt. Alle Beiwerke, die Haare, der leichte gelbe Schleier der Jungfrau, zeigen die geschmackvollste, kunstfertigste Behandlung. Glei ches Lob verdient in dieser Hinsicht der kleine Pie de la Mirandole, wo alle Details ebenfalls meisterlich ausgeführt, die Charaktere indeß wenig bedeutend sind.

Dürften unter diesen Umständen schwerlich Glanzwerke und Kapital stücke auf dem diesjährigen Salon vorkommen, so wird derselbe doch kei⸗ nesweges an tüchtigen Werken ganz leer ausgehen und von Decamps, Ro— queplan, den beiden Scheffer, Gudin, Isabey, Moissonnier nicht unwürdig ver— treten werden. Man verspricht sich von genannten Künstlern mehr oder minder bedeutende Leistungen; an Interessantem wird es ohnehin nicht fehlen; denn im Genre, Portrait und Landschaft läßt sich Interesse der gewählten Gegen⸗ stände den . selten absprechen. Der Andrang von Werken für die Ausstellung war in diesen letzten Tagen unglaublich; die Künstler warten gewöhnlich den letzten Termin für die Einlieferung ab, so daß gegen das Ende desselben alles zusammenkommt. Vom Sonntag auf Montag sollen allein mehrere Tausend Bilder, und im Ganzen 50090 Kunstgegenstände ein— gegangen seyn, wovon die akademische Jury wie gewöhnlich kaum die Hälfte zulassen möchte.

J Srossbritanien und Irland.

Oberhaus. Sitzung vom 28. Februar. (B. H). Zu Anfang der heutigen Sitzung stellte Lord Campbell an die Minister in Bezug auf ihre neuliche Erklärung, daß sie keine legislative Maß nahme in Bezug auf die Schottische Kirchen-Angelegenheit einzubrin⸗ gen beabsichtigten, die Frage, ob das Gerücht begründet sey, daß sie, in Folge späterer Ereignisse, ihre Ansicht geändert hätten und jetzt gesonnen seyen, der Kirche in den Fragen, über welche zwischen den geistlichen und Civilgerichten Meinungs-Verschiedenheiten obwalten, Ronzessionen zu machen. Lord Wharncliffe gab im Namen der Minister eine verneinende Antwort.

Hierauf brachte Lord Brougham abermals die Frage wegen des Durchsuchungs⸗Rechtes zur Sprache.

„Es ist zu meiner Kunde gekommen“, sagte derselbe, „daß in der Mitte des Dezember v. J. eine aus vier Personen, r. Lushington, Capitain Denman und den Herren Robinson und Bandinell, bestehende Kommission zusammengetreten sey, um Instructionen für die See-Offiziere in Betreff der des Sklavenhandels verdächtigen Schiffe zu entwerfen. Ich will nun die Frage an die Minister richten, ob diese Nachricht begründet ist, und ob die Commissaire bereits einen Bericht eingereicht haben. Auch wünschte ich, daß die in Frage stehenden Instructionen geeignet seyn möchten, publi— zit zu werden, denn nichts würde mehr dazu dienen, das Französische Volk, die Französischen Minister und den Französischen Handelsstand zu⸗ friedenzustellen und zu beruhigen, als eine genaue Kenntniß des den Briti schen Kreuzern vorgeschriebenen Verfahrens, zumal, wenn man bedenlt, wie leicht diese wichtige Sache gerade in Franireich der Mißdeutung ausgesetzt ist, wo sich nicht nur ein Theil der Presse, sondern selbst Mitglieder der Depu— tirtenKammer im Solde und Dienste der Pflanzer und Sllavenhändler in den Französischen Kolonieen besinden. Die Veröffentlichung der Instrue tionen wird aber um so weniger Nachtheil bringen können, da sie ohne Zweifel mit gehöriger Schonung der Interessen der Französischen Marine

werden entworfen werden.“

Lord Aberdeen, der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, erklärte in seiner Erwiederung, daß gewiß Niemand mehr als er ge— neigt seyn könne, die außerordentliche Bethörung zu vermindern oder, wo möglich, ganz zu beseitigen, welche über diesen Gegenstand unter einem Theile des Franzöͤsischen Volkes herrsche, und daß er hoffe, mit der Zeit dahin zu gelangen, da der Wunsch, den Skla⸗ venhandel, wenn auch nicht mit so großen Kosten, wie England daran gewendet habe, unterdrückt zu sehen, ein in Frankreich weit verbrei⸗ teter sey. 3 ; . .

„Wäre das nicht der Fall“, fuhr der Minister fort, „dann freilich würde man verzweiseln müssen, den Zweck, den die Verträge von 1831 und 1833 im Auge haben, zu erreichen, denn alsdann würde man in den Ein— wendungen gegen das Durchsuchungs Necht nichts als einen Vorwand er— blicken können. Dessenungeachtet muß ich erklären, daß die Justructienen, von denen Lord Brougham spricht, nicht in irgend einer direlten Beziehung zu dem Zustande der öffentlichen Meinung in Frankreich erlassen worden sind. Uebrigens hat auch die förmliche Einsetzung einer Kommission gar nicht stattgehabt. Ich habe nur die von Lord Brougham genannten. Her⸗ ren, welche diese Arbeit ganz unentgeltlich übernahmen, gebeten, eine Revi ion der im Laufe der letzten zwanzig Jahre über diesen Gegenstand erlas 66 Instructionen vorzunehmen und aus denselben, unter Berücksichtigung

übereinstim⸗

kommenden Verträge, ein m Koder für

der verschiedenen in Betracht . titre . mendes Sostem und gewissermaßen einen Jnstructions die Befehlshaber der Britischen Kreuzer zusammenzustellen. E. solche Maßnahme war um so nöthiger, da begreiflicherweise im Ver laufe der Zeit manche mit einander widersprechende Insttuctionen erlassen und die Traftate den Offizieren oft ohne alle Instruction zur bloßen Nach⸗ achtung mitgetheilt wurden. Die Zusammenstellung der Instructionen ist daher ganz eigentlich im Interesse der die Britischen Kreuzer befehligenden Offiziere vorgenommen worden. Wie sehr auch dadurch andererseits dazu wirb' beigetragen werden, daß die fremden Mächte mehr und mehr für die Maßnahmen zur Unterdrückung des Sklavenhandels Geneigtheit empfinden, da die bisher unvermeidlichen Irrthümer sich verringern würden, so ist doch auch darauf hinzuweisen, wie selten bisher, in Betracht der schwierigen Art des Dienstes der Kreuzer, solche Irrthümer vorgefallen sind, wie selten Fälle stattgefunden haben, in denen vernunftgemäß Klage geführt werden konnte. Die Instructionen, welche jetzt zusammengestellt worden, sind übrigens der Art, daß sie, dem Wunsche des edlen Lord gemäß, ohne Scheu der vollen Publizität preisgegeben werden können, was auch gesche— hen soll, denn England hat in dieser Angelegenheit nichts zu verheimlichen, und je mehr Gelegenheit es der Welt giebt, seine Beweggründe und sein Verfahren zu prüfen, desto größeren Anklang wird es bei denjenigen sinden, die mit gleich uneigennützigem Wunsche die Unterdrückung des Stlavenhan— dels herbeizuführen suchen. Daher werden sie auch unter demjenigen Theile des Französischen Volkes, der es aufrichtig meint, vollkommene Billigung finden; Gleiches darf man aber nicht erwarten von denen, welche, wie der edle Lord erwähnt hat, bei dem Sklavenhandel selbst auf die eine oder die andere Weise betheiligt sind. Bei der Gelegenheit will ich schließ— lich erwähnen, daß die Bemühungen zur Unterdrückung des Sklavenhandels 2 in dem verflossenen Jahre sehr erfolgreich gewesen sind. Beson— ders hat der Sklavenhandel auf einem seiner Hauptmärkte, der Insel Cuba, bedeutend abgenommen, was man insbesondere dem Eifer des jetzigen Gou— verneurs, General Valdez, zu danken hat, ein Bestreben, welches in dem vorjährigen Berichte der in Havang residirenden gemischten Kommission mit vielem Lobe anerkannt wird. Im Jahre 1818 sind, glaubwürdigen Angaben nach, von Havang und der Umgegend 71 Sklavenschiffe ausgesegelt, im folgenden Jahre 39, im Jahren 1840; 54, im Jahre 1811: 31 und im vorigen Jahre nur 3 Schiffe. Die Zahl der im Jahre 1838 in Luba eingeführten Sklaven betrug 28,0090, im Jahre 4839: 25,0009), im Jahre 1840: 14,170, im Jahre 1811: 11,8657 und im vorigen Jahre 31409. Im Jahre 1837 belief sich, die Einfuhr noch auf 0,000. Ueberdies hat sich das Loos der auf Betrieb der gemisch⸗ ten Kommisston emanzipirten Neger unter dem jerzigen Gouverneur von Cuba wesenilich gebessert, so daß sie, bisher kaum über dem Sklavenstande erhoben, jetzt als ganz frei betrachtet werden köunen. Im vorigen Jahre

at General Valdez 1200 Neger emanzipiren lassen, in Gemäßheit der dar⸗ Über bestehenden Traktate, auf welche auch die Existenz der gemischten Kom— mission begründet ist, und außerdem vier oder fünf Sklavenschiffe wegge⸗ nommen und die am Bord derselben befindlich gewesenen Sklaven sofort reigegeben. General Valdez hat überdies dem Zwecke, den er sich vorge⸗

83 so wesentliche Geldopfer gebracht, daß sein Vermögens⸗-Zustand da⸗

276 durch bedeutend gelitten hat, und seine Charakter-Festigkeit läßt hoffen, daß, wenn er noch längere Zeit die Verwaltung von Cuba führt, der Sklavenhandel dort bald ganz vernichtet seyn wird.“

Lord Clarendon, der seine Freude über die beabsichtigte Pu⸗ blication der Instructionen äußerte, sprach sich zugleich mit Ünwillen über die von den Beförderern des Sklavenhandels in Umlauf ge— brachte Behauptung aus, daß England nur deshalb die Unterdrückung dieses Handels wolle, um die Kolonieen der fremden Staaten zu ruiniren. Der Uneigennützigkeit des Generals Valdez zollte er alles Lob und machte bemerklich, daß seine Vorgänger für jeden in die Kolonie eingeführten Sklaven eine Unze Goldes (3 Pfd. 16 Sh. 6 Pee.) zu erhalten pflegten, was denn ihre Neigung, den Sklavenhandel nicht zu hindern, und die bis auf 40,900 Sklaven gestiegene Einfuhr leicht erkläre, Lord Brougham sprach sich nachträglich noch gegen diejeni⸗ gen aus, welche nur von der Abschaffung der Sklaverei in den Ver— einigten Staaten und von der Civilisirung Afrika's die Beendigung des Sklavenhandels erwarten, und erklärte sich nicht geneigt, auf diese allerdings sehr wünschenswerthen Dinge, die aber noch Jahrhunderte lang ausbleiben könnten, geduldig zu warten. Der erste Lord der Admiralität, Graf von Haddington, legte schließlich noch Zeugniß ab für den Eifer, die Vorsicht und Schonung, mit welcher die an der Afrikanischen Küste befehligenden Offiziere zu Werke gingen, und welche aus den von ihnen eingesandten Depeschen hervorleuchteten. Vorzüglich belobte er auch die Sachkunde des Capitains Denman, eines der von Lord Brougham erwähnten Commissaire.

Das Haus vertagte sich bald darauf, nachdem noch auf den An— trag Lord Monteagle's die Vorlegung gewisser Papiere beschlossen worden war, durch welche derselbe die Vermehrung der gesetzwidrigen Branntweins-Fabrication in Irland, in Folge der im vorigen Jahre stattgehabten Erhöhung des Einfuhr Zolls, darzuthun beabsichtigt. Von Seiten der Regierung wurde die Zunahme der gesetzwidrigen Branntwein-Fabrication bestritten, wiewohl mehrere Irländische Pairs sich mit der Ansicht Lord Monteagle's aus eigener Erfahrung einver— standen erklärten und der Marquis von Lansdowne sogar behaup— tete, die durch den erhöhten Zoll vermehrte gesetzwidrige heimliche Destillation habe so sehr überhandgenommen, daß in den ländlichen Distrikten Irlands bereits die Erfolge der Mäßigkeits Vereine wieder sehr im Abnehmen seyen, was auch in den Städten der Fall seyn würde, wenn die öffentliche Meinung sich dort nicht leichter geltend zu machen vermöchte.

Unterhaus. Sitzung vom 28. Februar. (B. H.) Im Unterhause wurde heute ebenfalls, und zwar von Herrn Campbell, eine Frage an die Minister gerichtet über ihre Absichten in Bezug auf die Schottische Kirchen-Angelegenheit. Sir James Graham wiederholte darauf, was er bereits früher gesagt hatte, daß die Ne⸗ gierung über die sogenannte Non-Intrusions-Frage durchaus keine Maßregel in Vorschlag zu bringen gedenke. Was indeß die soge⸗ nannten quo4d sacra Kirchspiele betreffe, so werde es darauf ankom⸗ men, wie der Sessions-Hof in der jetzt bei ihm anhängigen Angele⸗ genheit entscheide; eine Beeinträchtigung der kirchlichen Autorität durch diese Entscheidung werde den Antrag auf eine legislative Maßnahme hervorrufen. Uebrigens versprach der Minister des Innern die ge— sammte mit dem Ober-Konsistorium, der General-Versammlung, ge— führte Korrespondenz vorlegen zu wollen.

Der General-Prokurator brachte darauf eine das Haus peziell interessirende Angelegenheit zur Sprache, deren schon vor einiger Zeit erwähnt worden ist, nämlich die Vorladungen, welche mehrere Beamte des Hauses von einem aus dem vielbesprochenen Stockdaleschen Prozeß bekannten Anwalt, Namens Howard, erhalten haben, wegen der Haussuchungen, die von ihnen, dem Auftrage des Sprechers gemäß, bei diesen Howard angestellt worden sind. Der General-Prokurator stellte die Alternative, daß das Haus den vorge— forderten Beamten entweder den Befehl geben müsse, sich kontuma— ziren zu lassen oder sich vor Gericht zu stellen.

„Im ersten Falle“, sagte ber Redner, „würde die Jury ohne Zweifel auf bedeutenden Schaden-Ersatz zu Gunsten Howard's erkennen, und dann würde sich das frühere Schauspiel wiederholen, daß das Haus nothgedrun gen die das Uitheil vollziehenden Sheriffs oder am Ende gar die Jury selbst in Haft nähme. Der andere Weg, daß nämlich das Haus seine Beamten ermächtige, sich vor Gericht zu stellen, wurde früher, insbesondere im Jahre 1801, eingeschlagen, als Sir Francis Burdett auf Befehl des Sprechers gewaltsam verhaftet wurde, und ich glaube, um die auf Ver anlassung des Stockdaleschen Prozesses vor zwei Jahren zu Tage gekomme nen Ungelegenheiten zu vermeiden, am zweckmäßigsten darauf antragen zu dürfen, daß auch diesesmal den betreffenden Beamten des Hauses die Voll⸗ macht gegeben werde, sich der Vorladung zu fügen, so daß die Gerichte über die Sache entscheiden können.“

Sir Thomas Wilde wollte in diesem Antrage eine förmliche

Eine Uebergabe der Privilegien des Hauses erblicken und, fand darin um

so größere Gefahr, da leicht irgend eine Spitzsindigkeit die Sache zum Nachtheile des Hauses entscheiden und dieses dadurch aus seiner dem Oberhause (das seine Privilegien bisher unangetastet erhalten hat) koordinirken Stellung in eine untergeordnete Stellung gebracht werden könne. . ö.

„Was den Fall Sir Francis Burdett's anbetrifft“, bemerkte der Red⸗ ner, „so bestritt dieser dzmals die Autorität des Hauses aus dem Grunde, daß dasselbe nicht auf gehörige Weise das, Volk xehräsentire und daher un befugt seh, die dem Parlamente gesetzmäßig zustehende Macht auszuühen, und? wenn“ das Haus und die Negierung damals die Sache an die Ge⸗ richte gelangen ließen, so geschah dies nur, um der Diskussion, über eine ihnen unangenehme Frage im Hause selbst zu entgehen. Von einiger Zeit zwang das Oberhaus sogar einen Fremden, der wegen eines in dem Lause derlornen Regenschirms einen Prozeß gegen einen der Beamten des Ober—= hauses als solchen anstellte, diesen Prozeß aufzugeben, um keine Gefähr⸗ dung seiner Privilegien eintreten zu lassen. Veigessen darf man überdies nicht, daß die wohlverdiente hohe Achtung, in welcher die Gerichte stehen, zum Theil aus der strengen Ueberwachung derselben von Seiten des Unterhau⸗ ses erklärt werden muß, weshalb es um so nothwendiger ist⸗ daß das Haus nichts vornehme, wodurch seine eigene Jurisdictions Befuguiß in den Augen des Volkes als beeinträchtigt erscheinen könnte, Wenn Unrecht, geschehen ist, so mag das Haus selbst die Sache untersuchen und den nöthigen Scha— den Ersatz geben.“ 5 J ,

i gen von anderen Seiten auf die Dringlichkeit alsbaldiger Maßnahmen in der Sache aufmerksam gemacht worden war, wurde beschlossen, daß der vornehmlich in Betracht kommende Beamte, der Sergeant at Arms, Sir William Gosset, am nächsten Abend persön⸗ lich Über sein Verfahren berichten und dann die Debatten fortgesetzt werden sollen. . .

Lorb Ashley brachte darauf den Zustand der arbeitenden Klas⸗ sen des Landes zur Sprache. Er machte bemerklich, daß das Wachs⸗ thum der Macht der Demokratie den Gegenstand bei der fortwährend sich vermehrenden Volkszahl als sehr wichtig erscheinen lase. .

„Troß allem dem“, sagte der Rebner, „was zur Förderung des Chri- stenthums, des Hauptstiltzpunktes der wahren Freiheit in Kirche und Staat, geschehen ist, muß man den moralischen Zustand der geringeien Volks klasse doch immer noch als eine große Wüste ansehen. Die Polizei⸗Berichte aus den größeren Städten, besonders den Fabrikorten, geben ein schrechliches Bild von dem Zustande und den Sitten der, Jugend. Die Aerzte haben sich vielfach darüber ausgesprochen, daß die frühe Angewöhnung der Un— mäßigkeit eine der Hauptursachen der überhand nehmenden Zahl der Wahn⸗ sinnigen sey; die eine der Hauptursachen der Demoralisation aber ist die

ahlung des Lohnes in natura (das sogengnnte truck;=szstem), das enge er len ohren der Menschen in den Fabrik- Distrikten, durch welches die Sitt= lichkeit leiden muß und die Kinder- Erziehung überaus schwierig gemacht

wird. Der Palliative gegen den jetzigen Zustand der Dinge, welche beson— ders in Verbesserung des Gefängnißwesens gesucht werden, ist man nach— gerade überdrüssig; an die Wurzel muß man dem Uebel kommen, und wenn das nicht geschieht, so kann man mit Sicherheit darauf rechnen, daß in 20 Jahren ein allgemeine Umwälzung eintreien und alle sozialen Verhältnisse aus ihren Angeln, werden gerissen werden. Nur unter einem tugendhaften und religiösen Volke darf zan Frieden und Wohlstand zu finden hoffen.“ Lord, Ashley schloß mit, dem Antrage auf eine Adresse an die Königin, in der Ihre Majestät gebeten werden! soll, Mittel zu er— greifen, damit den arbeitenden Klassen eine moralische und religiöse Er ie zung zu hel werden könne. Sir James Graham belobte den Eifer des Antragstellers und erklärte, daß er weber ein einziges von demselben vorgebrachtes Faktum bestreiten, noch die Nothwendig⸗ keit einer Abänderung in Abrede stellen könne. Die Regierung“, fuhr der Minister fort, „hat indeß bereits Herrn Chadwick, dem Secretair der General-Armen-Kommission, den Auftrag ge— geben, eine Maßregel zu entwerfen, um eine Verbesserung in dem Woh— nungswesen der ärmeren Klassen zu veranlassen; eben so wird die Regie rung Alles thun, um dem Nachtheile der Zahlung des Lehns in natura abzuhelfen und überhaupt Abhülfe zu gewähren, um so mehr, da die vor— jährigen Ereignisse in den Fabrik⸗Distrikten die ernste Warnung gegeben ha— ben, daß der Mangel an religiöser und moralischer Erziehung zu den Haupt— Ursachen des Uebels gehört, und daß das Schicksal des Landes von der Erziehung des aufkeimenden Geschlechts abhängt. Allerdings ist dabei nö— thig, daß einerseits die Existenz der herrschenden Kirche gehörig berücksich tigt, andererseits aber auch die Ansichten der Dissenters geachtet werden.“

Nachdem der Minister sich über das geäußert, was das Comité des Geheimenrathes, dem die Leitung der Volks-Erziehung obliegt, bereits gethan hat, und was es noch zu thun gedenke, sprach er sich dahin aus, daß es zweckmäßig sey, nicht zu viel auf einmal zu unter nehmen, weshalb man denn auch vorläufig nur beabsichtige, eine ge— wisse Anzahl von Armenschulen unter Oberaufsicht von Geistlichen der herrschenden Kirche, denen Geistliche dissentirender Selten beigegeben werden sollen, in London und den übrigen größeren Städten zu er richten.

„Speziell für die in Fabriken beschäftigten Kinder“, sagte der Minister weiterhin, „ist allerdings schon vielfach gesorgt, indeß ist es meine Absicht, noch weiter zu gehen und vorzuschlagen, daß Kinder in dem Alter von 8 bis 13 Jahren nicht länger als 67 Stunden angehalten werden dürfen, und daß ihnen Certifikate zu freiem Schul-(Unterricht in den oben erwähn ten Schulen gegeben werden sollen, wozu die Fabrikherren 3 Pee. wöchent lich für jedes Kind, d. h. ein Zwoͤlftheil seines Lohnes, beizutragen haben würden. Zur Exrichtung solcher Armenschulen von Seiten einzelner Ge meinden wird dann die Regierung durch Geldbeiträge noch besonders auf muntern. Zur Ausführung dieser Maßnahmen sind bereits zwei Bills im Entwurfe begriffen, und ich hoffe, daß dieselben noch im Lause der gegen— wärtigen Session angenommen werden.“ ;

Lord John Russell wies auf den wenig günstigen Zustand der Jugend-Erziehung in Norkshire hin, einer Grafschaft, welche sich besonders durch die alljährliche Sammlung großer Summen zum Un— terhalte für die Missionaire unter den Heiden auszeichne. Mit den von dem Minister des Innern angedeuteten Maßnahmen bezeugte er sich im Allgemeinen sehr zufrieden, meinte indeß, daß eines der Haupt-Erfordernisse gute Schullehrer⸗Seminare seyen, und auch, daß man sich nicht darauf beschränken solle, auf die unterste Volksklasse einzuwirken, sondern eben so sehr die mittelbar über derselben stehende Klasse ins Auge fassen müsse. Der Antrag Lord Ashley's wurde, nach einigen weiteren Diskussionen, am Schluß der Sitzung einstim— mig angenommen.

London, 1. März. Die Fragen, welche Dr. Bowring, nach vorhergegangener Ankündignng, gestern im Unterhause in Bezug auf das protestantische Bisthum in Jerusalem an den Premier-Minister richtete, lauteten folgendermaßen:

„Ich wünschte zu wissen, ob dem Bau der protestantischen Kirche zu Jerusalem auf Befehl der dortigen Behörden Einhalt gethan worden, und ob die Pforte sich noch immer weigert, der Begründung eines protestanti— schen Bisthums in jener Stadt ihre Genehmigung zu ertheilen. Ferner, ob die Nachricht, daß der Bischof die heilige Stadt verlassen habe, richtig ist, und ob die Negierung von der Pforte eine Antwort auf die Nachsuchung eines Fermans zur Autorisirung eines protestantischen Bischofsitzes daselbst erhalten hat.“

Hierauf antwortete Sir R. Peel:

„Was den Bau einer christlichen Kirche zu Jerusalem betrifft, so zeigt es sich, daß die Pforte dazu niemals ihre Einwilligung gegeben, sondein im Gegentheil erklärt hat, es ses ihr nach dem Muhamedanischen Gesetz unmöglich, eine solche Einwilligung zu ertheilen. Andererseits geht jedoch aus den offiziellen Berichten hervor, daß kein altiver Schritt geschehen ist, um den Fortschritt des Baues zu hindern. In den Zeitungen sind zwar Nachrichten von gewaltsamen Versuchen mitgetheilt worden, welche die Tür— kischen Behörden gemacht hätten, den Bau zu hindern, aber eine amtliche Nachricht über irgend einen solchen Versuch ist nicht eingegangen. Die letz— ten offiziellen Berichte sind vom verslossenen September, und Oberst Rose meldete damals nur, daß die Behörden zu Jerusalem große Eifersucht mit Hinsicht auf den Fortgang des Baues zeigten. Was die zweite Frage des ehrenwerthen Mitgliedes betrifft, die sich auf die Anerkennung des protestan tischen Bischofs zu Jerusalem bezieht, so hat die Pforte diesen Bischof nie— mals förmlich anerkannt; aber sie weiß, daß er dort seinen Sitz genommen, und sie hat keinen Einwand dagegen erhoben.“ ;

Hr. Bowring zeigte nach dieser Erwiederung an, daß er näch stens die Aufmerksamkeit des Hauses auf den beregten Gegenstand lenken werde. (

Lord J. Manners ersuchte gestern die Minister um Auskunft über die fortdauernde Festhaltung des Don Carlos zu Bourges, eine Maß regel, die er für ungerecht erklärte; namentlich wünscht er zu wissen, ob die Englische Regierung irgend wie einen Wunsch oder eine An— sicht zu Gunsten der Freilassung jenes unglücklichen, verfolgten, er— lauchten Fürsten ausgesprochen habe. Darauf gab Sir R. Peel fol— gende Antwort:

„Das Haus wird sich erinnern, daß vor etwa vier oder fünf Jahren Don Carlos eine Zuflucht auf Französischem Gebiet suchte, welche ihm auch gewährt wurde. Es war keine förmliche Verpflichtung in dieser Hinsicht vörhanden, und zwischen der Französischen und der Englischen Regierung, die damals durch die sogenannte Quadruüpel-Allianz verbunden waren, be— stand ein freundliches Einvernehmen in Betreff der Spanischen Angelegen⸗ heiten. Im Juni 18416, obgleich ich nicht glaube, daß ein förmliches Gesuch in dieser Beziehung; an die Französische Negierung gerichtet worden war, ging das Gerücht von der Absicht, Don Carlos freizu= lassen, und Lord Palmerston, der damals an der Szitze des auswärtigen Departements stand, sprach gegen die Französische Negierung die Ansicht aus, daß die unbedingte Freilassung des Den Carlos mit der Erlqubniß, sich zu wenden, wohin es ihm beliebe, die Nuůhe Spaniens gefährden könnte. Das jetzige Ministerium Ihrer Masestät hat alle Ursach, zu glauben, daß die damals von dem edlen Lord gehegten Besorgnisse wohlbegründet waren. Ich weiß nicht, daß der Französischen Negierung in dieser Sache ein- förmliche direkte Mittheilung gemacht worden wäre, aber nach Allem, was neuerdings in Spanien sich begeben hat, bin ich derselben Meinung, wie dae mals Lord Palmerston, daß die uneingeschränkte und unbedingte Erlaubniß an Don Carlos, sich aufzuhalten, wo es ihm belieben möchte, ernstliche Folgen für die Aufrechthaltung der Nuhe in Spanien haben könnte. Ich meine jedoch nur eine uneingeschränkte Erlaubniß. Wenn es sich darum handelte, ob Don Carlos in Wien oder in irgend einer anderen Gegend von Deutsch= land seinen Aufenthalt nehmen könne, so würde, ichꝰ dagegen nicht dasselbe einzuwenden finden, aber eine Erlaubniß zu beliebigem Aufenthalt in jed= wedem Theil von Europa könnte, wie ich glaube, den Frieden Spaniens gefährden, und es muß, denke ich, der Wunsch eines Jeden seyn, der Spa⸗ nien wohiwill, daß dieses Land sich innerer Nuhe erfreue und in den Stand gesetzt werde, seine Institutionen zu befestigen.

Vorgestern hat die Kolonial⸗Gesellschaft dem neuernannten Ge— neral⸗-Gouverneur von Kanada, Sir Charles Metcalfe, ein glänzen⸗ des Abschieds Diner gegeben. Der Präsident, Sir Augustin d'Este, Sohn des Herzogs von Sussex, so wie mehrere der Anwesenden, un⸗ ter Anderen Sir F. B. Head, sprachen sich mit besonderem Lobe über die vielfachen Verdienste des Gastes aus und legten Zeugniß ab für die allgemeine Zufriedenheit mit der Wahl, die ihn getroffen hat.

i

Aus dem Haag, 2. März. Die hiesigen Blätter be⸗ richten, daß Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Albrecht von Preußen, nach einem Aufenthalte von wenigen Wochen in Berlin, wieder nach dem Haag zurückkehren werde.

8 n nm.

Brüssel, 2. März. Belgische Blätter theilen nachstehendes Schreiben mit, das der König an den Römischen Staats-Secretair, Kardinal Lambruschini, erlassen:

„Herr Kardinal! Der Werth, den Ich auf die so erfreulicher weise bestehenden Verhältnisse zwischen dem heiligen Stuhl und Bel gien lege, und die besondere Kenntniß, die Ich von den Bemühungen Ew. Eminenz in dem Wirkungskreise Ihrer Attributionen habe, um jene Verhältnisse aufrecht zu erhalten, veranlassen Mich, Ihnen ein Zeugniß Meiner Achtung und Zufriedenheit zu geben. von Oultremont ist beauftragt, Ihnen dasselbe in Meinem Namen zuzustellen. Ich habe zugleich mit diesem Schreiben den direkten Ausdruck der persönlichen Gesinnung verbinden wollen, mit welcher Ich bin 2c. J ;

8, oh.

Begleitet war dieses Schreiben von einer kostbaren Tabatinre in

Brillanten.

Deutsche Bundesstaaten.

München, 21. Febr. (Nürnb. K.) Schluß der Verhand— lungen in der 25sten Sitzung der Kammer der Abgeordneten

Der Abg. Lechner spricht dem Antrag das Wort. Im ganzen Land, unter allen Klassen der Bevölkerung höre man den Ruf, ja ein Geschrei nach Verbesserungen im öffentlichen Rechtszustand. Jedes Jahrhundert bringe im Leben, in den Bedürfnissen, in der Moral, in der Politik der Völker Veränderungen hervor, für jede neue Zeit passe nicht das Alte, es müßten Umgestaltungen eintreten. Je um— gestaltender die neuesten Zeit- Exreignisse gewirkt, desto erklärlicher werde die Nothwendigkeit auch einer neuen Gesetzgebung. Nachdem Oesterreich, Preußen, Hessen u. s. w. schon vorausgegangen, warum solle Bayern allein zuwarten, bis sein Rechtsbau ganz morsch geworden? Er im Gegentheil vertraue, daß König Ludwig, der so viele große Werke geschaffen, diesen allen durch eine neue Gesetzgebung die Krone aufsetzen werde. Was seine individuelle Ansicht betreffe, so erachte er die Constitu⸗ tion jedes Landes für unvollkommen, welchem nicht Oeffentlichkeit und Mündlichkeit garantirt sey. Der Abg. Frhr. von Welden bemerkte, es gebe gewisse nach und nach stereotyp gewordene Anträge, die sich auf allen Landtagen wiederholten. So der gegenwärtige seit 1831, wo er bekanntlich besonders durch Rudhart und Seuffert vertreten worden sey. Ueber die Nothwendigkeit seiner Verwirklichung sey da⸗ mals nur Eine Stimme vernommen worden, ja, Regierung und Stände seyen von dieser Ueberzeugung so ganz durchdrungen gewesen, daß sogar alsbald ein besonderes Gesetz über die Behandlung des Gegenstandes eingebracht und angenommen worden sey, weil man sich überzeugt habe, daß die größte Schwierigkeit eben in der Be handlung liege. Da erfahre man nun auf einmal im Jahre 1843, daß die im Land bestehenden funfzig Partikular-Rechte eben so vielen Volkstheilen angehörten, und daß diesen jene Gesetze zu entziehen eben so viel heiße, als ihnen ihr bestes Gut rauben, ihr Lebensmark entziehen, sie verkümmern machen. Wenn die Gefahr so groß sey, wie komme es denn, daß die doch gewiß Deutsche Provinz Pfalz nicht erstarrt und verkümmert sey, als ihr vor funfzig Jahren ein freinder Eroberer ein neues und noch dazu Französisches Gesetz auf⸗ gedrungen habe, und noch mehr, daß die Pfalz noch, heute nicht von dieser ihrer Französischen Gesetzgebung ablassen wolle? Von der Ver— kümmerungs-Gefahr könne also wohl im Ernst die Rede nicht seyn. Uebrigens bleibe es doch eine eigene Erscheinung, daß alle diese Be—⸗ denklichkeiten erst 1843 vorgebracht würden, und es veranlasse ihn dieselbe zu der Frage an den Ausschuß Referenten, ob, er denn vielleicht glaube, daß der Geber der Verfassung und seine Näthe, daß alle früheren Stände⸗Versammlungen leichtsinnig über den Gegenstand hingegangen seyen, und daß die heurige Stände Versammlung die allein weise sey? Oder ob nicht vielmehr eingestanden werden müsse, daß man seit 1831 nicht vor- sondern zurückgeschritten sey? Neue⸗ rungen im Gebiete der Gesetzgebung thäten wahrlich Noth, nur müß- ten sie natürlich Verbesserungen seyn, und daß unsere Zeit unfähig seyn sollte, sie zu schaffen, glaube er nicht. Er verkenne die Schwie rigkeiten nicht. So gut man aber großartige Kanäle, Eisenbahnen ꝛc. auszuführen wisse, eben so gut werde man doch wohl auch eine neue Gesetzgebung zu Stande bringen. Man gehe mehr und mehr, einem Geschaͤfts Banferott entgegen. Er wolle dies durch ein Beispiel aus dem Kreis der Administration belegen. Als er im Jahr 1831 zur Regierung hierher versetzt worden sey, wären bei der Kammer des Innern jährlich gegen 2) bis 24,000 Nummern vorgekommen, im Jahr 1812 aber bereits 47, 000, während die Anzahl der Räthe die⸗ selbe geblieben, und die der gewöhnlichen Aecessisten sogar von 12 auf 3 vermindert worden sey. Ebenfalls für den Haupt-Antrag sprachen sich die Abgeordneten Freiherr von Harsdorf und der zweite Secretair von Windwart aus.

Nachdem noch mehrere Abgeordneten über den Gegenstand sich ausgespröchen nimmt der Königl. Regierungs-Commissair, Ministe⸗ rial Rath Lehner, das Wort. .

„Die Frage sey einfach die, ob ein Antrag auf Vorlage allgemeiner Gesetbücher gestellt werden solle. Daß den Ständen des Reiches das Recht eines solchen zustehe, der nur ein Antrag auf Vollzug des §. 7 Tit. VIII. der Verfassungs-Urkunde sey, könne nicht bestritten werden. Desgleichen fielen unter den Begriff Civil-Gesetzgebung sowohl die Cidil Gerichts⸗Ord⸗ nung, als das Wechsel= und Merkantil-Recht und die Wechsel und Mer— fantil-Gerichts Ordnung. Dagegen sey wohl eine umständliche Schilderung des dermaligen Zustandes der Civil-Gesetzgebung, um Gründe für die innere Nothwendigkeit des Antrages zu gewinnen, nicht erforderlich und nur zeit— raubend; denn die Regierung habe diese innere Nothwendigkeit stets aner⸗ kannt und längst desfaällsige Schritte gethan. Habe sich dieselbe gleichwohl nicht bewogen gefunden, das Gesetzbuch vom Jahre 1834 an die Stände des Reiches behufs deren Zustimmung zu bringen, so blieben die desfallsi⸗ gen Elaborate doch höoͤchst schätzbare Materialien, aus denen unter Zuhülfe— nahme der Fortschritte der Wissenschaft zu seiner Zeit das große Werk hervorgehen könne. Am ernsten Willen der Negierung dürfe nicht gezweifelt werden, wiewohl es etwas Abschreckendes habe, auf diesem Wege vorwärts zu gehen, nachdem es sich auf allen Landtagen er— wiesen, wie schwer es sey, ein nach festen Prinzipien harmonisches Gesetz= buch zu Stande zu bringen. Es handle sich in keiner gesetzlichen Bestim— mung von dem wann und wie bezüglich des §. 7 Tit. VIII. der Verfas⸗ sungs- Urkunde, und es müsse dies der Regierung überlassen bleiben. Es habe der Abg. Pfarrer Tafel gegen ein allgemeines Gesetzbuch protestirt, wenn es auf die Pfalz erstreckf werden wolle. Nun laute die angeführte

Der Graf

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Verordnung vom 17. Oktober 1516 so: Der Titel von der Nechtspflege und Handelsgerichts-Gegenstände ausgenommen), und Y) ein Gesetz über das Verfahren in Strafsachen, wobei ad a) und y) die Oeffent= 5. lichkeit und Mündlichkeit des Verfahrens in das Auge zu fassen wäre.“ Ferner sey an Se. Majestät den König der allerunterthänigste Wunsch zu stellen: 1) „die Trennung der Justiz und Verwaltung wieder⸗ holt in Erwägung ziehen zu wollen, und 2) daß zur Verminderun der Geschäfts-Rückstände bei den Appellationsgerichten und zur u! munterung der Hülfsarbeiter den älteren und verdienteren Appella⸗ tionsgerichts-Accessisten, und zwar durchschnittlich vier bei jedem Appellationsgericht der sieben Kreise diesseits des Rheins, ein Func⸗ tionsgehalt von jährlich je 400 Fl. ausgemittelt werden möchte.“

München, 1. März. (A. 3.) Zu den interessantesten Festen,

die an unserem Hofe seit Jahren stattfanden, gehört der gestrige Maskenball in den Sälen des Festbaues. Eine sinnige Wahl war ohne Zweifel „das Mährlein vom Dornröschen“, von etwa 76 Per- sonen des Hofes dargestellt, wobei Ihre Königl. Hoheit die Kron⸗ prinzessin als Dornröschen ein Bild von Anmuth und Liebreiz bot, wie es wohl nur der Phantasie des Dichters vorgeschwebt hat. Ei⸗ nen zauberhaften Anblick gewährte die Gruppe, wo in einem Neben⸗ zimmer Dornröschen mit ihrem Hof von Träumen umgeben schlummerte, und von dem fremden Königssohne (Sr. Königl. Hoheit dem Kronprinzen) geweckt ward, worauf sodann der Zug sich durch die Säle bewegte. Die Kostüme ließen an Glanz und Reichthum wie an Geschmack nichts zu wünschen übrig. Eine sehr ergötzliche Erschei⸗ nung waren später die Figuren eines Schachbrettes, von jungen Offi⸗ zieren dargestellt, welche, von zwei Zauberern dirigirt, eine Partie Schach ausführten und darauf eine Quadrille tanzten. Sämmtliche Mitglieder unserer Stände⸗Versammlung waren zu diesem Feste gela⸗ den, das sich eben so durch Pracht und gelungene Anordnung wie durch ungemeine Heiterkeit auszeichnete.

EXᷓ Frankfurt a. D., 3. März. Es läßt sich nicht leugnen, daß der parlamentarische Kampf in Frankreich einen lähmen⸗ den Einfluß auf die Börse übt. Man zweifelt zwar kaum daran, daß sich das Französische Ministerium halten werde, man zweifelt um so weniger daran, da der Kampf um die Gewalt in Frankreich nur ein persönlich-egoistischer und Guizot seinen Gegnern an Geschicklich⸗ keit und man darf es auch gestehen, an redlichen Gesinnungen für die Aufrechthaltung des europäischen Friedens so sehr überlegen ist. Gleichwohl wollen die ängstlichen Gemüther der Börsenwelt erst Thatsache beruhigt seyn, und lassen die größeren

(Vll) ist für den Rheintreis durchgehends verbindlich, denn obgleich in dein §. 7 bestimmt ist, daß für das ganze Königreich ein und dasselbe bürgerliche und Strafgesetzbuch bestehen solle, so bezieht sich dies keinesweges auf die derma⸗ ligen Gesetze der älteren Kreise des Reichs, sondern erst auf das noch zu erlassende allgemeine Gesetzbuch, wobei die Verhältnisse des Rheinfreises auch gehörig gewürdigt werden sollen.“ Auf den Grund dieses Paragraphen hin könne denn doch wahrhaftig nicht verlangt werden, daß die Pfal; bei ihren In⸗ stitutionen, welche siJ dermalen habe, belassen werden solle. Wolle aber ein Antrag auf Gewährung eines allgemeinen Gesetzbuches gestellt werden, das nur fuͤr die sieben älteren Kreise berechnet sey, würde dies nicht im Wider⸗ spruch mit den Bestimmungen des §. 7 Tit. VIII. der Verfassungs-Urkunde stehen? Daher werde wohl die Verordnung vom 17. Ottober 1816 rich tiger dahin interpretirt, daß angenommen werde: „Die Pfalz soll bis zur Einführung eines allgemeinen Gesetzbuches ihre bisherigen Institutionen behalten. Tritt aber ein allgemeines Gesetzbuch ein, so müssen diese Institutionen auch aufhören.“ Aus der Modification des ersten Herrn Secretairs berühre er den Punkt der Vorlage eines Strafgesetzbuchs und einer Strafgerichts-Ordnung, gegründet auf die Oeffentlichleit und Mündlichkeit. Auf die materiellen Gründe einzugehen, sey noch nicht die Zeit. Allein ihm scheine in dieser Modification ein selbstständiger Antrag zu liegen. Im ursprünglichen Antrage sey nämlich nur von einem allge⸗ meinen Civilgesetzbuch, nicht ein Wort aber auch von einem Strafgesetzbuche die Nede. Als selbstständiger Antrag, wie er es sey, müsse derselbe erst an den ersten Ausschuß gelangen u. s. w. Bezüglich ferner des Antrages auf ein Handels- und Wechsel⸗ Recht für alle Deutschen Bun⸗ des- oder doch für die Zollvereinsstaaten, wäre ein solches allerdings höchst wünschenswerth; allein glaube man denn in dieser Beziehung an die Erreichung des Ziels? Solle ein anderer Staat die ihm konvenirenden Gesetze auf unseren Antrag abänderen, oder sollten wir dies auf fremdes / Verlangen hin thun? Alle würden dies so wenig wollen, als wie die Augsburger und Nürnberger sich gegenseitig dazu geneigt zeigten. Er halte daher den Antrag auf Vorlage des fraglichen Gesetzes blos für Bavern für besser, um so mehr, als der oder die mit der Verfassung des Entwurfs Beauftragten es sich gewiß zur Aufgabe machen würden, alle vereinsstaat-⸗ lichen Gesetzbücher behufs der größtmöglichen Uebereinstimmung zu prüfen.

Nun seven aber im Verlauf der Debatte von einigen Rednern auch andere Gegenstände herbeigezogen worden. So sey Tadel über erfolgte Beförde— rungen erhoben. Es solle dieser Tadel dahin gehen, daß das Dienstesalter bei Beförderungen keine Berücksichtigung finde. Im Allgemeinen scheine es ihm sehr ungeeignet zu seyn, einen Gegenstand dieser Art in diesem Saale zur Sprache zu bringen. Das Recht der Krone zu allen Anstellungen und Beförderungen der Beamten sey unbedingt und unbeschränlt, ünd es könne daher von keiner Seite einer Einrede Eingang gestat⸗ tet werden. Der laut gewordene Tadel wegen nicht berücksichtig⸗ ten Dienstalters werde nebstdem durch die Bemerkung verschwinden, daß auf das Dienstalter weder im Militair⸗- noch im Civildienste durch die eine primaire Nücksicht genommen werden solle und könne; denn wesentliche Operationen vorerst ruhen. Der Umsatz war an unserer Nücksichten seven Talente, Kennsnisse, Geschästsgewandtheit und Fleiß, und Börse in dieser Woche denn auch nicht sehr belebt. Die auf diese werde bei allen Ve förderungen und Anstellungen jede tzeit Rück monatliche Abrechnung ging am verflossenen Dienstag leicht vorüber sicht genommen werden. Wi es üihrigene kein Recht auf Alnstellungen und die Fonds blieben an diesem Tage durch die höheren auswärtigen ,, . . 31 Recht 36 , , . ö sich . GCourse fast alle höher. Seitdem ist die Stimmung der Börse schwan⸗ Handelsstand von Nürnberg über die lange Dauer von Handels⸗Prozessen ĩ ; . dillig, in den anderen flau. In den Dester⸗ , k . ener, , z end, in einigen Effekten willig, in den ; . Xe

beschwert, so liege davon der Grund in der Nürnberger Handelsgerichts⸗ aeichischen fand auch heute kaum eine Veränderung statt, die Holländischen Ordnung u. s. w. Sey ferner erwähnt worden, daß das Mini⸗ e n d, , ,. Privat Mittheil n zufolge, ist der Könial sterium ein gegebenes Versprechen bezüglich eines Gesetzes über waren etwas fester. Privat⸗d tittheilunger uf ge, j er Königl. bas Exetutio? Verfahren nicht gehalten habe, so sey dies wohl Niederländische Finanz-Minister mit . Arbeiten, bezüglich der nur geschehen, weil man nicht zwischen einem Versprechen und der Zusiche⸗ Kapitalisirung des Belgischen Schuld⸗ lntheils und, der Konversion rung, daß eiwas in Erwägung gezogen werden solle, unterschieden habe; der 5proc. Fonds, schon weit vorgerückt. Doch scheint es, daß eine denn kein Minister könne ohne Allerhöchste Autorisation ein Versprechen abermalige Reise eines Mitgliedes des Hauses von Rothschild nach geben, und es sey seit dem Bestand der Verfassung ein solches nicht geg. dem Haag erst später stattfindet. Von den übrigen Effekten sind ben ivolten erlähwdem bleinhe scene auffallende Erlteinhge. Löser! jetzt nur die Taunus- Cisenbahn-Atien fühlbarer Aenderung unter- einem Augenblick, wo ein Antrag auf Vorlage allgemeiner Gesetz⸗ a . k, a , 38 . bücher gestellt werde, zugleich aüch solche auf fragmentarische Ge— worfen; sie gehen J n, ,,. k setze vorkämen, gegen die man sich doch stets so sehr ereifert habe. mine ist bemüht, das Resultat der auf den 29. März anberaumten Die allgemeinen Klagen über Mängel in der Justiz-Verwaltung scheinen General-Versammlung der Actionaire der Taunus⸗Eisenbahn in zwei⸗ ihm endlich in solche über die Langsamkeit des Prozeßganges, über ver⸗ felhafte Aussicht zu stellen. Gewiß scheint aber zu seyn, daß die zögerte Entscheidung der Streitsachen und über hiebei sich anhäufende Rück- Dividende für 1812 auf 16 Il. bestimmt wird. Die Frequenz der stände zu zerfallen Ih allen, diesen Beziehnnngen giebt darauf . Bahn war auch im Monat Februar d. J. weit stärker als in dem⸗ nen die ausführlichsten Aufschlüsse und verweilt namentlich bei dem Nach⸗ selben Monat des vorigen Jahres. Es scheint keinem Zweifel unter⸗ weis in Ziffern bezüglich der vorhandenen Geschäftsrückstände bei den mitt— , , . ae, d. 8 38 , en, leren Rechts-Instanzen (Appellations-Gerichten) und bei dem obersten worfen zu seyn, daß der Vertrag, wegen des Baues der Frankfurt- Gerichtshof Ober Appellations-Gericht). Das Gesammt-Resultat wird heidelberger Eisenbahn unterzeichnet ist und mit dem Bau der Bahn als ein genugthuendes bezeichnet. Es waren nämlich am 1. Januar möglichst vasch begonnen wird. 1m so mehr ist zu bedauern, daß die 1843 rückständig bei den Appellations- Gerichten: in Ober -Bapvern Unterhandlungen, bezüglich des Baues der Frankfurt⸗Kasseler Eisen⸗ 627 Akten, in Nieder⸗Bavern No, in der Oberpfalz 16, in Schwaben und bahn, wieder ganz ins Stocken gerathen zu seyn scheinen. Und doch Neuburg 273, in Mittelfranken 152 (vor drei Jahren noch eirea 1100), muß diese Eisenbahn als eine der wichtigsten in Deutschland betrach- in Oberfranken 338 und in Unterfranken 657. Bei einem durchschnittlichen tet werden. Einlauf von 2000 Akten jährlich wäre demnach der höchste Rückstand ein circa viermonatlicher. Der oberste Gerichtshof würde der aufgestellten Be⸗— 8 rechnung nach sogar mit dem Ende des Jahres 1844 auf den kurrenten Dienst ge— 2

Aarau, 28. Febr. Der Schweizerbote theilt die Ant⸗

stellt seyn. Schließlich wiederholt derselbe die Bemerkung, daß sichs dermalen . ⸗. fraae ein An ,. 5 ö . , ; t ö lediglich darum frage, ob ein Antrag an die Regierung um Vorlage allgemeiner wort des Kleinen Rathes von Aargau an den Vorort Luzern mit, deren Haupt- und Schlußstelle also lautet:

Civilgesetzbücher zu stellen sey, dagegen nicht darauf eingegangen werden könne, „Unser Stand muß in Eurem unerwarteten Auftreten eine grelle Ue⸗

auf welchem Wege und nach welchen Prinzipien diese Gesetzbücher anzufer— tigen seyen. ell w, . w. ; = 63 e , n, , JJ berschreitung der vorörtlichen Befugnisse erkennen, da diese lediglich auf die . Es erhält darauf nech einmal der erste Secretair Freiherr von , Aufträge, . förmlicher, auch wirklich 93 ö Thons-Dittmer, das Wort. Er habe nicht auf Einführung des felbar zu Recht bestehender Bundesbeschlüsse beschränkt sind, keinesweges öffentlichen und mündlichen Verfahrens, sondern nur darauf angetra⸗ aber auf einsestige und willkürliche Auslegungen, die überdies noch mit den gen, daß dasselbe bei der Vorlage eines Civil-Prozedur⸗-Gesetzes und Verhandlungen der obersten Bundes-Behörde in geradem Widerspruche ste—⸗ des Gefetzes über das Verfahren in Strafsachen ins Auge gefaßt hen, sich erstrecken dürfen. Im Hinblick sowohl auf seine stets feierlich ver= werden wolle. Ferner sey ihm der Vorwurf ungeeigneter Aus- wahrten Souverainetätz- Rechte, als auch auf die daherigen Beschlusse und drücke gemacht worden. Ein solcher Tadel wie überhaupt eine Zu- Perhandl ugen der h. Tagsatzung, lann daher unser Stand Eurem unbe— rechtweisung könne nicht vom Minsstertische ausgehen, sondern nur Som fügten Ansinnen king ohäe geben. 1 wird ö. bisherige . Präsidium. Von verschiedenen Seiten wird in der Kammer beigestimmt. , net , ö, ,,, Frommen desselben, Präsi 37 . 2 ,. in den von dem Bunde selbst nicht untersagten Gränzen auch fernerhin Der Präsident endigt den Zwischenfall durch die Bemerkung, er könne fbortfetzen. Die angedrohten „bundesgemäßen Maßregeln“ will unser Stand es nicht verhehlen, daß er allerdings im Begriff, gewesen sey, den er- unverzagt gewärtigen; er darf ihnen die in dieser Sache noch ungebrochene sten Herrn Secretair in der fraglichen Stelle seines Vortrages zu un⸗ Macht des guten Nechtes und der öffentlichen Meinung entgegensetzen, und erbrechen, und daß er fortan dieses sein Recht auch weniger nachsicht⸗. im Falle einer ernsteren Entscheidung auch vor den ernsteren Mitteln auf⸗ lich handhaben werde, da er nicht einsehe, wie man lediglich am Mi- erlegter Nothwehr im Bewußtsenn gleicher Berechtigung im Bunde mit nistertische sich solle alles gefallen lassen. Endlich nimmt noch der Kö= Allen übrigen Ständen, welche sich durch die Ueberschreitung der vorörtlichen nigl. Regietungs-Commissair, Minssterialrath Wanner, das Wort und Gewalt mithedroht finden mässen hicht zurüctschrecken, Desnahen müs⸗ verbreitert sich zunãchst über die vielen nur höchst schwierig zu beseiti⸗ sen wir Euch dringend ersuchen, von der, als neuangehender Vorort in * ,, ,,. . zelche der allerdings eh n,, n. Talord. vorwürsiger Angelegenheit ohne die nöthige Sachkenntniß, auf einsei⸗ genden nher e welche der erding, schenswerthen Taxord⸗ iges Einlangen, eingeschlagenen Bahn abzugehen, und diejenige einzu= nung an der Stelle der 38 im Lande bestehenden verschiedenen Tarregu= schlagen, welche Euch? nicht fremdes Partei⸗Interssse sondern die un= lative entgegenstehen, und berührt dann zum Schlusse die Bemerkung befangene Stimme der Weisheit und Vaterlandsliebe aus allen Gauen der des Abg. Dr. Schwindel, nach welcher die Summe der Gesammt- Eidgenossenschaft anräth und ans Gewissen legt. Solltet Ihr aber auf dem Taren das Budget der Rechtspflege angeblich übersteigen soll, wobei w betretenen Wege wovor Gott das Vaterland bewahren möge! die er nachweist, daß die Tar-Einnahme im Jahre 1810— 41 die Summe Seidgenössischen Zustände einer ernsten Eniwickelung entgegenführen, so wird von 2,391,170 Fl. ergeben hätte, von welcher jedoch nach Wegschla⸗ der Stand Aargau dem Rufe ware, ,, e, ,, . gung der geheinsen Kanzlel-Taren und der Taxen der Administrativ⸗ folgen und miteinzustehen wissen zur Bemshrung ber Eids genossenschast vor ,,, 9 5 . * ; den Gefahren innerer Auflösung und geistiger Knechtschaft. Der Stand Kollegien und Aemter im Betrag von eirca 270,000 Fl. nur noch zl eren silhlesesbst bei LM blr en Mäglichteit ern tert Fosgen, schul= 2,125,170 Fl. übrig blieben, wogegen sich die Ausgaben für die Ju⸗ w, , ,, e r , m ,. 5. ). * ,, , n , . ; k dig, jede daherige Verantwortlichkeit, Augesichts der Eidsgenossenschasft, feier stiz und die Gerichte mit Einschluß der Landgerichte, auf 2,591, 4460 Fl. lich von sich abzulehnen und sie dem Vororte zu tragen zu geben, aus des⸗ beliefen. ö. . sen fortgesetztem bundeswidrigem Benehmen sie ihm in den Augen aller un Das endlich erfolgte Abstimmungs —Resultat haben wir bereits ;

n, . befangenen Eidsgenossen erwachsen mußte.“

gemeldet. Der Gesammt-Beschluß der Kammer geht nämlich dahin: am

J. „Von einer an Se. Majestät den König zu richtenden Bitte um 9g z

Zusammenberufung einer Gesetzgebungs -Kommission sey Umgang zu Tür hei.

nehmen. II. An Se. Majestät den König sey die allerunterthänigste Konstantinopel, 11. Febr. Das Journal de 6

Bitte zu stellen, den Ständen des Reichs in möglichster Bälde vor- tino ple enthält Nachstehendes: „Seit undenkflichen Zeiten herr chten

legen zu lassen: ein erneuertes Gesetz über die Behandlung neuer oder Gewohnheiten in Bosnien, welche die christliche Bevölkerung dieser Provinz von den großen muselmännischen Grundbesitzern abhängig

geprüfter (revidirter) Gesetzbücher; dann 3 für das ganze Königreich k ein allgemeines Civil und Strafgesetzbuch, s) ein allgemeines Wechsel⸗ machten. Es war dies ein wahres Feudal-System, wie es noch 6e. gen das Ende des vorigen Jahrhunderts in dem größten Theile Eu=

und Merkantilrecht, M) eine allgemeine Wechsel⸗ und Handelsgerichts Ord⸗

nung nebst einem umfassenden Gerichts und Anwaltskosten⸗Regulativ; b) ropa's bestand. Dieser Zustand der Dinge, welcher mit den neuen für die sieben Kreise diesseits des Rheins, a) ein Civil-Prozedur- Ideen und den in den übrigen Theilen des Reiches eingeführten Re⸗ Gesetz hinsichtlich der streitigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit, formen unverträglich war und zu zahlreichen Mißbräuchen, namen

6) ein umfassendes Gerichts und Anwaltskosten⸗Regulativ (Wechsel⸗ von Seiten der Timarioten, im Dienste der Vornehmen,