1843 / 78 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

igkeit, namentlich Lebensbedürfnisse, Speisen und Ge

22 nn n, n. zu 14 die Noth und Entblößung ihrer ar rren en, ihrer Mitbürger noch zum Gegenstande und 6 6 irn n, en Speculation und Gewinnsucht zu machen ö. en, 4 * sie die Preise dieser Lebenobedürfnisse auf eine alles Maß a . e Billigkeit überschreitende Höhe steigerten, weshalb der ; aire der Stadt mit Gutheißung des Gouverneurs der Insel, um diesen verabscheuungswüirdigen Wucher, ein Ende zu ae, sich genöthigt sah, ein Preis- Marimum für die einzelnen Speisen und Getränke oder Früchte festzusetzen, mit der Androhung, daß jeder Händler mit dergleichen Waaren, der sich ertappen ließe, die in. dem zu diesem Zwecke festgesetzten Tarife angegebenen Dreise Zu über⸗ schreiten und mehr zu fordern, sogleich der städtischen Behörde ange zeigt werden solle, welche Maßregeln getroffen habe, um dergleichen schamlose Spekulanten zu zwingen, daß sie Alles, was ihnen an Wag= ren bliebe, ohne weiteres in das Depot der Vorräthe abgeben müß ten, und zwar nur zu den Preisen, welche vor der Katastrophe vom 8. Februar für die verschiedenen Gegenstände bestanden hatten. Der Gouverneur der Insel, Contre-Admiral Gourbeyre, so wie die städtische Behörde, scheinen, gleich nachdem man von dem ersten darniederschlagenden Schrecken zurückgekommen war, vollkommen ihre Stellung, und die Anforderungen, welche sie zu befriedigen berufen

Nabinet vom 1. März,

sind, begriffen und eine außerordentliche Umsicht und k ,, ent⸗ wickelt zu haben, wie aus den von ihnen erlassenen höchst zwer mii gen Anordnungen zu Linderung des Elends und 3 möglichst erträglichen Zukunft für die Bevölkerung , , . er he. geht. So hatte der Gouverneur schon vom 10. bis 1 . 6 verschiedene Verfügungen im Interesse des allgemeinen Woh 8 ö. sen. Am 10. Februar ertheilte er die Weisung, das alle Jami ien väter ihre Frauen, Kinder und sonstigen arbeitsunfähigen Personen aus der Stadt zu entfernen hätten; daß dagegen jeder fraftige⸗ 9 beitsfähige Einwohner der zerstörten Stadt. unverzüglich , , . solle, im Falle er dieselbe verlassen habe. Jede gesunde und . Person in der Stadt ist angehalten worden, in derselben zu . und sich zu Verfügung der städtischen Behörde zu , n 9 guisitionen sie Folge zu leisten hat. Die Schiffs , , , angehalten, ihre Equipagen und Fahrzeuge zu n, . der sta i schen Behörde zu stellen, und ihre Schiffe als Depot Magazin ö nen zu lassen. Die Truppen aller Waffengattungen sind gleichfglle zur Verfügung der städtischen Behörde gestellt worden, um derselben im Vollzuge der hier aufgezählten Maßregeln Beistand zu leisten.

An demselben Tage hatte der Maire der Stadt, Herr Chan per der erst wenige Tage zuvor sein Amt angetreten hatte, die n. dung erlassen, daß unverzüglich zur Wegräumung des Schuttes un

Freimachung des Terrains geschritten werden solle. Zu diesem Ende, und um in die Arbeiten Ordnung und Regelmäßigkeit zu bringen, theilte er die ganze Stadt in vier Abtheilungen. Für jede von diesen wurde ein eigener Chef ernannt, welcher die Arbeiten zu leiten hat und ermächtigt wurde, von der Militair-Behörde eine Patrouille von 10. Mann zu verlangen, um den Vollzug seiner Anordnungen zu sichern und Leute zu den Frohnarbeiten herbeizuschasffen. Die Aufgabe

dieser bestand in der Freimachung der Straßen, Wegschaffung der

Leichname und Transport derselben nach den zu ihrer Begrgbung

bestimmten Orten. In einer anderen Verfügung 2 der Maire, um die Kräfte der im ersten Augenblicke herbeigeeilten i , nr der Militairs zu schonen, einen Aufruf an alle sein. Mitbürger zur Theilnahme an diesen Arbeiten erlassen. Jedem, der sich zu . vorerwähnter Arbeiten freiwillig stellte, wurden außer er Rra⸗ tion Lebensmittel noch eine Bezahlung von 2 Ir. für den Tag ge, währt. Am 13ten endlich wurde durch den Gouverneur angeordnet, daß jedes Individuum, das im Besitz von Gegenständen, die . dem Erdbeben gerettet wurden, sich befände, ohne sich über die , . ßigkeit dieses Besitzes ausweisen zu können, und das .

Stunden dieselben auf die Mairie niedergelegt heben nr den Ge.

richten zur Bestrafung überliefert werden solle. 8 reiches isß benen angedroht, die ohne Beiseyn und Erlaubniß der Behörde und des Eigenthümers Nachsuchungen auf fremdem Eigenthum anstellen würden.

Paris, 13. März. Das enutsetzliche Unglück, welches die S n e am Sten . M. betroffen. hat. dürfte dazu beitragen, daß die Zucker- Frage die von, der Regserung ge⸗ wünschte Lösung erhalten wird. Nur durch die eg ins ging 8s Kolonial-Zuckers kann den unglücklichen Pflanzern ven 3 . wieder aufgeholfen werden. Man führt die Herren alabet und Lanver, beide Mitglieder der Zucker⸗Kommission, die früher . Gleichheit der Besteuerung des inländischen und des , ,. gestimmt waren, als die an, die gegenwärtig im Juteresse der Inse Gunadeloupe zur Abschaffung der Rübenzucker-Jabrication sich neigen.

In der letzten Sitzung vom 1ten J. M. herrsht noch unter den Mitgliedern der Zucker-Kommission folgende Verschiedenheit der, Meinungen. Herr Berryer pflichtet durchgehends dem veseß Entwurf der Regierung bei: Unterdrückung der Ni benzucker Jabrication gegen Entschädigung. Die Herren Passy und Dumont ziehen die gleiche Besteuerung vor. Die Herren Talabot und Langer möchten die gleiche Besteuerung auf einige Jahre als bloßen Versuch anwenden, mit dem Vorbehalt, den Gesetz Entwurf der Regierung anzunehmen, wenn die von ihnen vorgeschlagene Erfahrung sich Wu dessen Gunsten ent schiedener ausgesprochen haben würde. Derr Darblay wünscht, daß man den Status quo auf weitere zwei Jahre fortbestehen lasse und erst dann zur Lösung der Zucker-Frage ein radikales Mittel n wende Endlich verfechten die Herren Husseau-Muizen, Rumilly und Muret de Bort ausschließlich die Interessen der . ,,, , , .

Bei so vielen und so verschiedenen Ansichten unter den ẽ3 dern der Zucker-Kommission wäre es rein unmöglich, einen Bericht, worauf die Kammer ihre eigene Meinung bauen könnte, zu verfassen. Das Erdbeben von Guadeloupe macht der Kommission endlich be⸗ greif lich, daß, wenn alle Mitglieder ihre eigene, Ansicht durchaus be⸗ halten und durchsetzen wollen, die Zucker Frage in dieser Session aber⸗ mals unentschieden bleiben wird. Dadurch würde sowohl den Rübenzucker-Fabrikanten als den Pflanzern in den Kolonieen unendlich geschadet, denn sie würden durch ein volles Jahr noch in der Unge⸗ wißheit ihres Looses schweben müssen. Der ohnehin gelühmte Juker⸗ handel würde gänzlich ins Stocken gerathen, und beide Iudustrieen gleich viel dabei leiden. Die Kolonieen verlangen vor Allem schnelle Hülfe, wenn sie nicht untergehen sollen.ͤ Die Rübenzucker⸗ Fabrikanten werden wenigstens, wenn ihre Industrie unterdrückt wird, eine Entschädigung erhalten. Die Kolonieen haben nichts dergleichen zu hoffen. Sie nd überdies angehalten, ihre Produfte nur dem Mutterlande zu verkaufen, während die Rübenzucker⸗Fabrifanten volle ,, , . enießen. eg ist es, daß man den Kolonieen wenigstens ie Mittel an die Hand gebe, ihre Produkte, die sie nicht an Andere verkaufen dürfen, im Mutterlande abzusetzen. Darauf zielt der von der Reglerung eingebrachte Gesetz Entwurf, der in politischer und ökonomis ,, noch wichtiger erscheint, weil er dem sinken— den Seehandel Fran eichs ein neues Leben zu geben verspricht.

Es ist stark davon die Nede, den von dem Nahinet vorgestern verlangten außerordentlichen Kredit von 25 Millionen Fr., zu Gunsten der durch das letzte Erbbeben stark heschädigten e, , ,,. auf 10 Millionen zu erhöhen. Die Regierung hätte selbst gern 3. wünscht, eine k Summe zu diesem Zwecke zu verwenden.

dieser Ansicht Lord Brougham's, hätte lauten müssen, k

332 Allein unsere Finanzen, ohne eben im schlechten Justande k seyn, sind durch die vielen außerordentlichen e, . eit dem ark angegriffen. Das lau ende Jahr wird schwerlich mit einem geringeren Desizit als 900 1909 Millionen schließen. Dessenungeachtet denkt die Deputirten Kammer in Interesse ihrer Handels -Kolonigen ein neues Opfer zu Gunsten der Insel Guadeloupe bringen zu müssen, weshalb sie aus freiem Antriebe die verlangte Geld Unterstützung auf 10 Millionen erhöhen will. Die Privat- Wohlthätigkeit regt sich nicht minder lebhaft zu Gunsten der Ein⸗ wohner von Guadeloupe. Der König und die Königliche Familie sollen 109,000 Fr. unterschrieben haben. Der hiesige , und die Finanz Welt haben in zwei Tagen etwa eben so viel chon zusammengeschossen. Sämmtliche Theater der Hauptstadt werden Vor⸗ stellungen zum Besten der Einwohner von Guadeloupe veranstalten. In allen Journalen fängt man an, Listen zu milden Beiträgen zu

öffnen.

öffentlicher Audienz dem Könige der Franzosen überreichen wird. Der Tag der feierlichen Audienz ist noch nicht bestimmt. Nasi Esendi begab sich vorgestern in das auswärtige Ministerium, um sich . läufig von Herrn Guizot als den Botschafter der Pforte durch Vor zeigung seiner Kredenzialien anerkennen zu lassen. 2 er König hat ihm aber noch nicht den Tag des Empfanges bei Hofe, anzeigen lassen, was gewöhnlich ein oder zwei Tage vor der feierlichen Audienz zu geschehen pflegt. Nasi Efendi ist ein Mann von etwa ( Jahren, wenig mit der Europäischen Kultur vertraut und versteht kein Wort Französisch. Im llebrigen gilt er für einen Mann, dern in der Staats Verwaltung seines Landes viele praftische Kenntnisse bewährt hat. Herr von Lamartine hat vorgestern Abends ein höchst glänzen des Konzert in seinen weiten Appartements veranstaltet, wozu 800 Einladungen ausgegeben worden waren. Die ausgezeichnetsten Künst

,,. . 6060 . 62 . 7 a ler der Italienischen und Französischen Oper, wie Lablache,, Duprez, Mad. Damoreau, der berühmte Violinspieler Artot, der Violoncellist

Batta u. s. w. nahmen daran Theil. Die Präsidenten beider am mern, die Minister Graf Duchatel und Villemain, die Botschafter von Oesterreich und Belgien, Nafi Efendi und mehrere andere Chefs der fremden Legationen, die Deputirten aller Nüancen, die ausge⸗ zeichnetsten Literaten und Künstler wohnten dem Feste bei, welches bis zwei Uhr nach Mitternacht dauerte. Grossbritanien und Irland. London, 11. März. Im Oberhause machte gestern der Lord

Ranzler auf den zustand der Gesetze in Betreff solcher Verbrechen, die unter dem Einfluß von Wahnsinn verübt werden, aufmerksam.

Er beleuchtete das Verfahren in dem Prozeß gegen Macnaughten und kam zu dem Schluß, daß die Jury nach den ihr vorlie enden Aussagen kein anderes Verdikt habe abgeben können.. Eine, Verän derung in dem einschlagenden Gesetz hielt er auch nicht für ange messen, weil dasselbe auf Menschlichkeit begründet sey; wohl aber schienen ihm wirksamere Vorlehrungs Maßregeln gegen wahunsinnige Handlungen zweckmäßig, wiewohl man sich freilich auch davon, hei dem oft verborgenen Charakter solcher Geisteskrankheiten, keine, voll= kommene Abhülfe versprechen könne. Jedenfalls will die Regierung durch den Lord-Kanzler eine hierauf bezügliche Bill dem Parlamente in den nächsten Tagen vorlegen lassen. Auch will sie dafür sorgen, daß Individuen, wie Oxford, Francis und Macnaughien, lünf⸗ tig in ihrer Haft nicht mehr ein Gegenstand der öffent

lichen Neugier werden können. Lord Brougham meinte, es komme vor Allem darauf an, zu ermitteln und festzustellen,

ob ein solches Individuum in dem Augenblick seiner That sich bewußt gewesen sey, daß es unrecht handle und die Gesetze verletze; darauf müßten die Juries durch die Richter hingewiesen werden, und ergebe es sich als unzweifelhaft, daß der Thäter im Stande gewesen/ den Charakter seiner That einzusehen, so müsse derselbe verurtheilt und bestraft werden. Wie das Verdikt in der Sache Macnaughten's, nach ann kaum ei nem Zweifel unterliegen, wenn man die Aussagen selbst der . stungs⸗ Zeugen durchliest, welche alle nur von der sirxen Idee jenes Men schen sprechen, daß er sich von den Tories oder überhaupt don Jeinden verfolgt und zu Tode geqult wähnte, während er im Uebrigen, . selbst sein Vater zugab, sich stets ganz vernünftig , hat. Selbst das, was er zu den Aerzten nach den That , , geäußert, zeugt wenigstens davon, daß er das Attentat mit i seyn und zwar, seiner Erklärung nach, in der Meinung und. Absich ausgeführt hat, sich durch Tödtung der Person, auf welche er ge⸗ feuert, von einem der gegen ihn verschworenen Feinde zu befreien, 4 Lord Stanley hat im Unterhause gestern erklärt, daß. die Hie gierung sich wahrscheinlich veranlaßt finden werde, der Insel ,. gua, auf welcher das Westindische Erdbeben auch so bedeutende 9 heerungen angerichtet, mit einem Darlehn zu Hülfe zu kommen, h daß die Bewilligung des Hauses hierzu werde in Anspruch genom— men werden.

11 6 lichte ĩ bgleich 7 London, 11. März. Die Nachrichten von China, 6e in mancher Hinsicht bedrohlich, haben bei der iitsßsen a n doch fast keine Bewegung verursacht. Ja man ist o wei . int, eine Erneuerung des Krieges zu erwarten, daß die Besitzer . e. noch begieriger scheinen wie zuvor zu verkaufen, und fal . . ger Käufer sinden könßuen. Daß Pottinger en , nn, ö. Indien zurüchzuschicken, und General Gough,; , . öh. . tumultuarischen Auftritte in Canton, wo der Pöbe , . Lagerhaus verbrannte, zugegen war, selbst dahin an gh. ehr . läßt keine Vermuthung zu, daß unsere dortigen . . r⸗ neuerung des Krieges besorgten. Pottinger . dicht arg: zu zweifeln, daß der Kaiser wegen der Ermordung Britischer Angehöri- gen auf Formosa die verlangte Genugthuung gewähren werde; und hatte von den Behörden von Canton die Versicherung, daß . Kaufleuten der dort erlittene Verlust ersetzt . e, ö. nehmen gegen diese Kaufleute aber scheint besonders darauf rechnet, i so wie die in ihren Diensten stehenden Seeleute vorsichtiger zu nuch, un somit jene Veranlassungen zu Gewaltthätigkeiten von Sesten der hinesen zu verhindern, welche neue Kriege nothwendig hen ,. Er 9 ihnen ein- für allemal erklärt, daß sie auf Chin esischem Gebiet 2 unter dem Schutze und der Gewalt der Landes Behörden stehen un den Landesgesetzen und Einrichtungen gehorchen müßten. i n,. von Canton, Hongkong und , , geben ihm auch unbeding recht. Es soll freilich eine starke Partei zu Canton. und in der Um⸗ gegend geben, welche den Engländern 3 feindselig gesinnt ist. Doch ver⸗ sichert man, daß biese nichis von derselben zu befürchten e n, sie ihnen nicht selbst Anlaß dazu gäben. Die BVehõrde sey zwar ie, auf den durch die Händel zwischen einem Haufen Lasfaren (Ostindi schen Matrosen) und dem Chinesischen Pöbel plötzlich ,,, Ausbruch vorbereitet gewesen und hätte lůetzterem eine Zeit lange Oberhand lassen müssen; aber sie hätte bald . nl 3 daß sie im Stande und bereit war, zu helfen; und 39 bil n, gung, welche die Bürgerschaft bezahlen müsse, würde 1 i, die Zn i für die . der Ordnung wachsam 63 n gens steht zu erwarten, daß, da von hier und Indien

Einige Pariser Blätter haben gemeldet, daß Nasi Efendi, der neue Botschafter der Pforte in Paris, heute seine Kredenzialien in

sten Abenteurer nach China gehen werden, das Parlament dem Resi= denten zu Hongkong die ausgedehnteste Strafgewalt wird einräumen müssen, wenn wir nicht in ewigem Streit mit China leben sollen. Man versichert inzwischen, die Chinesische Negierung sey bereit Europäische Dampfschiffe und andere Kriegsschiffe zu kaufen oder zu bauen, Künstler jeder Art, Offiziere und Kanoniere in Dienst zu neh men, und sich überhaupt so zu rüsten, daß sie uns bei einem neuen Kriege dürfte mit 222 Glücke entgegentreten können. Dieses ist

zum Theil wenigstens wahrscheinlich, und muß uns um so vorsichtiger

machen, daß wir nicht wieder in Feindseligkeiten gerathen. Man soll

zwar schon zu Canton die Ausfuhr - Zölle etwas vermindert haben; aber da der erwartete Kommissarius noch nicht angekommen war, so

konnte zu der Ermäßigung des Tarifs noch eigentlich nichts geschehen

seyn. Es hieß, die Chinesen würden von ihrer Seite auf die Er

mäßigung des Theezolls von unserer Seite drängen; und es wäre

kaum ein llebel, wenn unsere Regierung hierdurch genöthigt würde,

die große Summe, die sie jetzt von diesem Artikel bezieht, auf irgend eine andere Weise zu erheben. Denn es läßt sich gar nicht bezwei feln, daß wenn man Canton blolirt und den dortigen Handel Janz und gar abgebrochen hätte, der Krieg weit früher und mit weniger Blutvergießen vollendet worden wäre, Whigs und Tories aber es nicht wagten, den 3 Millionen von den jährlichen Einkünften zu entsagen, die dem Schatze aus jenem Handel zufließen. 6.

Von Indien sind die Nachrichten nicht bebeutend. Alles scheint auf die Erhaltung des Friedens in allen Richtungen hinzudeuten. Dabei hatte man alle Hindernisse, welche der freien Schifffahrt auf dem Indus entgegenstanden, beseitigt, und Lord Ellenborough. soll nur darauf bedacht seyn, durch Erleichterung der Verkehrsmittel und Sicherung alles Eigenthums die innere Thätigleit zu heben. Tie Erlassung einer Verordnung, wohurch bas Sklavenwesen, wo nicht ganz abgeschafft, doch sehr gemäßigt wird, macht sowohl ihm als der Ostindischen Compagnie Ehre. ö 1

Das Parlament ist sehn unthätig: von beiben Seiten ist Verschieben an der Tagesordnung, und dem Peelschen Ministerium macht man ge rade denselben Vorwurf, den man dem Melbourneschen so ost gemacht hat, nämlich, daß es die wichtigsten Hinge ans Ende der Session hinziehe, wo dann die Bills hastig und unverbaut zu Gesetzen erho ben, oder aus Mangel an Zeit auf ein anderes Jahr verschoben wer den müßten. Das schlimmste ist, daß man das Oberhaus während der ersten Monate unbeschäftigt läßt und alle, Bills zuerst dem Un terhause vorlegt, während weun man mit einigen m g benen ge singe, gegen das Ende der Session jedes Haus die Arbeiten de— anderen nur so zu sagen zu revidiren hätte, und solche, nach Umstan den ändern, annehmen oder verwerfen könnte. Dies rührt aber theils daher, daß diejenigen Minister, welche die meiste , n,, , gewöhnlich im Unterhause sind, in diesem auch üerhaußt die el. Thätigkeit herrscht, und mit den meisten Maßregeln etwas von z steuerung mitunterläuft, wovon sich das Unterhaus unerbittlich dae Recht der ersten Einführung vorbehalten hat. . .

Der Prozeß der Chartistenhäupter ist nach acht t giger. Hauer mit der Schuldigerkennung von 2, worunter auch den bekannte ? 6 nor, zum Schlusse gekommen, die Urtheile aber für die ,,, n, richts Versammlung in London verschoben work en. 6 4 a ss selbst lassen dem General Prokurator, welcher die . g ö. zu eröffnen, das Zeugen-Verhör zu leiten . , ö e 21 pine . Vertheidigung zu antworten hatte, , , u. ; chtigkeit, widerfahren. Er sewohl ale der Nichter bemühten sich zu ee, . ie es jedem Briten freistehe, Veränderungen in den Landes wehen d' el el ungen, entweder allein oder in Gemeinschaft mit 3 zu suchen, und nur dann straffällig würde, wenn er das suche, wan an sich unerlaubt wäre, oder das Erlaubte auf Hesetzwidrigem Wege; wie nach einer neueren besseren. Gesetzgebung Arbeitern ver stattet sey, sich mit anderen über den Lohn, wofür sie sich . wollen, zu vereinigen und ihr Streben nur dann unerlaubt würde, wenn sie gegen andere irgend wie Gewalt brauch ten. Die Zeugen machten ihre Aussagen ohne Feindseligkeit unt lüiebertreibung; und die Geschworenen, obgleich ihnen noch das Schrecken und die Gefahren des letzten Aufstandes lebhaft vor Augen schweben mußten, und sie zu der Klasse gehörten, welch dabei vorzüglich litt, schienen aufs gewissenhafteste bemüht, ie jenigen, gegen welche der Beweis nicht vollkommen war, von. den Ueberwiesenen zu sondern und freizusprechen und bei diesen ki e die Art und den Grad des Vergehens genau zu unterscheiden. Auch ist nicht zu verkennen, wie außerordentlich belehrend und bildend in solche wichtige Verhandlung für alle, Geschworeuen, Zeugen 1. Hu hörer seyn muß, und wie der Engländer so viel Eisenthüm liches hat, bas mehr bildet, als anderwärts weit geregeltere Bildungs-Anstalten.

Deutsche Gundesstaaten.

Stuttgart, 10. März. (Schw. Merk) In der Sitzung der Kammer der Abgeordneten vom 9. März führte die Tagesord— nung auf die Berathung in Betreff der Erklärung. der Staats Re⸗ gierung über die hinsichtlich des Entwurfs der Straf⸗ Prozeß Ordnung in beiden Kammern der Stände -Versammlung gefaßten Beschlüsse. . .

ö. , Justiz Ministerium hat mittelst Note vom 4 , . vorigen Jahres an das Präsidium des ständischen Ausschusses en Ständen einen neu redigirten Gesetz - Entwurf, wie . der Prüfung der ständischen Beschlüsse in , ,, In. hervorgegangen ist, mitgetheilt und den n, , 2 selben unter folgenden näheren Bestimmungen lee, w. h. 96 zunchmen: 1) die Wirksamkeit dieses provisorischen esetzes so auf einen Zeitraum von sechs Jahren beschräntt, seyn, r i, Ablauf die Regierung den Ständen die defsinitise Annahme . denjenigen Modisicationen ausinnen werde, welche , ne, t ö. fahrung, als den anerkannten Bedürfnissen des Lan 6 ,. an die Hand gebe. Wäre eine Vereinigung nicht zu 1 3 j . zwischen einer Verlängerung des n ,. ,. , en e w n n, . . . bes Ent gegenwärtigen Stän en bleibe v lien, i,. . .

ffes sich i sehung auf einzelne Punkte desselben über Zünsche J i . ö. . n so weit nur immer 7 i e n, wird angeführt, daß die Re⸗ gierung a nehme, in eine in h ehnnung der Vurschriften des Entwurfes über das öffentliche mündliche Schlußverfahren ö. i der schwere Straffälle zu willigen, daß sie 6 aber dabei nicht verhehle, daß die Ansichten über einen großen Theil der strei tigen Punkte in a, so wie in den Erfahrungen anderer Deutschen Staaten ihre Berichtigung finden können, und diese Er⸗ wägung habe sie auf den bemerkten Ausweg hingewiesen. Die Kom mission hat nun die Frage, ob der Vorschlag der Regierung auf pro— visorische Annahme des neu redigirten Entwurfs anzunehmen ey bejaht, und nachdem das Präsidium in Beziehung auf die formelle Behandlung der Sache seine Ansicht dahin ausgesprochen hatte, duß sich die Berathung zunächst auf obige Frage erstrecken und dem Be— richterstatter (von Scheurlen) überlassen werden sollte, das Nöthige hierüber aus dem Kommissions⸗Bericht vorzutragen (welcher Vorschlag fer von der Kammer genehmigt wurde), verliest von Scheurlen die

betreffenden Stellen des WUommissions Berichte, woraus im Wesent

lichen Folgendes anzuführen ist:

l. Nach dem Entwurf sindet das öffentliche Schlußversahren vor dem erkennenden Nichter Kollegium (dem Kreisgerichtohos) nur in den sogenann« ten höheren Straffällen, d. h. bei Verbrechen, worauf Zuchthausstrase oder eine höhere Strafe steht, statt. In den geringeren Sitraffällen, d. h. bei Verbrechen, welche gesetzlich mit einer geringeren als Zuchthausstrafe bedroht

.

sind, tritt zwar auch eine Schlus-Verhandlüng, aber von dem lintersuchung =

Richter und in nicht oͤffentlicher Sitzung ein. Nach den BVeschlüssen der Kammer der Abgeordneten soll das oͤsseniliche Schlusversahren außer den sogenannten höheren Straffallen noch weiter stattfinden: „) in den übrigen

freisgerichtlichen Strafsällen (mit Ausnahme derjenigen, die nur mit Geld

oder Gefängnisstrafe bedroht sind), wenn der Gerichtshof dasselbe entweder von Amtswegen anzuordnen Grund sindet oder einen darauf gerichteten Antrag des Angeschuldigten für begründet erkannt hat; b) in den bezirksgerichtlichen Straffällen, wesche gesetzlich mit einer entehrenden Strafe bedroht sind, in den übrigen bezirlsgerichtlichen Fällen anf Verlangen des Angeschuldigten, mit Ausnahme derjenigen Fälle, in welchen nur Geld= oder Bezirks . Gefaängnisistrafe gesetzlich angedroht ist. Die Kammer der Standesherren ist dem Entwurfe beigelrcten und die Negierung weist die weiter gehenden Anträge der Kammel der Abgeordneten entschieden zurück.

Auf gleiche Weise wurde sodbann auch, der Beschluß der Kammer der Abgeordneten zu Artilel 131 beseitigt, welcher dahin ging: „Vaß nicht die Strafart, welche im einzelnen Falle voraussichtlich

zu erlennen ist oder doch nach der Anschuldigung unter Voraus

setzung des Beweises zu erkennen wäre, über den Eintritt des öffentlichen Schlusverfahrens zu entscheiden habe, sondern die Strafart, welche in dem ur das Verbrechen bestimmten Strafrahmen begriffen ist, wenn sie auch vielleicht im vorliegenden einzelnen Fall nicht anzuwenden seyn wird.“

(Hinsichtlich der Modalitäten des Schlusverfahrens hatte bie Kammer chen salls eine Reihe von Beschlüssen gefaßt, denen die erste Kammer und vie

Regierung nicht beitraten.) Die Kommission führt nun an, daß sie es für iherslissig halte, zu wiederholen, welch hohen Werth sie auf das Institut bes öffentlich mündlichen Schlust verfahrens vor dem erlennenden Richter lege; sie

müsse es eben deswegen lebhaft bedauern, dast die im Interesse weiteren Aus

bildung des Instituté gestellten Anträge auf Erweiterung der Fälle, in welchen die Schlust- Verhandlung vor dem enischeibenden Nichter - Kollegium einzutreten hätte, in ihrem ganzen Umfange abelgehnt, so wie daß diejenigen Veschränkungen, welche dle Zuspension des öffentlichen Verfahrens von

dem Ermessen des Justiz-Ministers und von dem vermutheten Vorhanden

seyn von Mitschuldigen abhängig machen, sestgehalten werden. Indessen

sey nicht zu mißkennen, daß die Regierung in zwei wichtigen Beziehungen

die Beschlüsse der Kammer Jutgeheißen habe, nämlich: 1 den BVeschlus⸗

daß im offentlichen Schluß -Verfahren außer dem Angeschuldigten auch Jen gen vernommen werden können, und 2) den Beschlus, daß in geringe

en Snassachen das lIntersuchungs Verfahren vor dem erfennenven Bezirks Gerichts Kollegium soll stattfinden können. Eine Auegleichung über bie

weiteren sich entgegenstehenden Ansichten der drei Faltören scy nicht zu en

warten, und ehen deswegen habe die Regierung die provisorische Annahme des Gesetzes vorgeschlagen und die von ib angeführten Momente verbiꝑenen alle Beachtung. Vie Regierung betrachte bas öffentliche und mündliche “chlußverfahren nicht aus dem Gesichtspunst eines Instituts, das sich als unghweisliches Bedürfnis geltend gemacht habe, sondern als eine weitere

schützende Form, welche wie andere Einrichtungen schon im bisherigen Ver

fahren, z. B. die Vertheidigung von Amtswegen, nur bei den schweren Fällen Anwendung sinden solle. Die Kommission werde sich nicht irren, wenn sie annchme, daß die Regierung damit nur eine Probe machen wolle und dieses Verfahren eben deshalb auf die schwersten Fälle beschränke. Es müsse anerkannt werden, daß die Regierung wenigstens eine wahre Prohe machen wolle, was aus ihrer zustimmung zu 1) oben hervorgehe. Es werde sich hieriĩdurch in Württemberg eine ziemlich sichere öffentliche Meinung über dieses Institut bilpen, welche bei der später nothwendig werdenden neuen

Berathung über die Prozeß -Orbnung ihren Einfluß zu äußern nicht verfeh

len werde. Die Erweiterung des Schlußverfahrens durch Vermehrung der Fälle winde in der Gerichts Verfassung gewisse Aenderungen nöthig machen, welche die Regierung vorzunehmen von 'ihrem Standpunfte aus schon dei Kosten wegen sich wohl scheuen möge, so lange es ihr noch an genügenden

Erfahrungen über die beantragten neuen Einrichtungen fehle. (Schluß folgt.) m we , ch. Wien, 13. März. (Aerztl. Bülletins.) (. Am 12. März, um 9 Uhr früh. Ze. Kaiserl. Hoheit der urchlauchtigste Erzherzog Franz Karl hatten gestein den ganzen Tag nervöse Aufregung mit innerer Unruhe. Abende brach ein Friesel Ausschlag aus; die Nacht war ziemlich ruhig und theil weiser Schlaf gestattet. Heute ist das Fieber gelinde, die ührigen Erschei— nungen sind wie gestern, und Se. Kaiserl. Hoheit haben auf Höchsteigenes Begehren das heilige Abendmahl empfangen. Am 12. März, um 7 Uhr Aben ba. In dem Krankheits- Zustande des Durchlauchtigsten Erzherzogs ist von heute Früh bis jetzt feine Verschlimmerung eingetreten. m

hereinigte Staaten von Uord Amerika. New⸗Mork, 12. Febr. Eine ber Ursachen, welche die

Berathungen des Amerilanischen Kongresses so langsam voranschrei tend, so verwickelt und schwierig machen, liegt in der Befugniß, welche jedem Mitgliede der Masjorität zusteht, die Beschlüsse der Versamm lung wieder rückgängig zu machen burch den Antrag, daß man sie einer nochmaligen Erwägung unterziehen solle. Nur in seltenen Fäl len wird von diesem Rechte nicht Gebrauch gemacht, was auf nichts mehr und nichts weniger als auf Mißbrauch desselben hinausläuft. Hierin liegt ein großer praktischer Fehler der Amerikanischen Consti tution. Unstreitig ist es gut und zweckmäßig, daß die Entscheidun gen gesetzgebender Versanmlungen einer vorgängigen reiflichen Er wägung unterliegen, und daß ein Gesetzgeber erst das Für und Ge— gen wohl überlege, ehe er seine Kugel bei der Abstimmung in die Urne fallen läßt. Aber es liegt sicherlich auch eine Art Beleidigung in der Unterstellung, daß eine berathende und beschlußfassende Versammlung heute schon wieder anders zu urtheilen fähig

zuvor that. Welche Bürgschaft ist gegeben, daß das Urtheil von heute richtiger sey, als das von gestern? Mir scheint durch ein solches Verfahren nur der Bestechung Thür und Thor geöffnet, nur den Versuchen zu Einwirkung auf schwache ober im schlimmeren Falle verkäufliche Charaftere ein weiterer Spielraum gegeben zu wer den. Gestern hat der Gesetzgeber nach seiner inneren leberzeugung, nach dem Urtheile, das er ssch selbst gebildet, seine Stimme gegeben, heute wird er das Urtheil ber Welt auf sich einwirken lassen. Diese zahlreichen Dementis, welche die National -Vertretung in den Ver— einigten Staaten binnen vier und zwanzig Stunden sich selbst giebt, thun der Achtung, mit der sie umgeben seyn sollte, so bedeutenden Eintrag, daß die Möglichkeit bazu für immer aufs schleunigste ent⸗ fernt werden sollte. Wie kann man hoffen, ein Gesetz als einen Grundsatz der Gerechtigkeit annehmen und achten zu machen, gegen 1 man sich gestern entschied, um sich heute für dasselbe zu erklären.

ey, als sie erst Tages

Zu diesen Betrachtungen, die, wie mir scheint, ein für alle Staaten

der Union gleich hohes Interesse haben, veranlaßt mich der im Senate ge— stellte Antrag, das Gesetz in nochmalige Erwägung zu ziehen, welches die Kolonisirung des Oregon-Gebiets ausspricht. Der den Antrag stellende Senator sagte, er habe für den Gesetz⸗Entwurf nur votirt in der Absicht, ihn dieser abermaligen Probe zu unterwerfen. Das ist eine feine, oft angewendete Taktik, deren Moralität mit aber nicht einleuchten will. Die Kollegen des fraglichen Senators scheinen der selben Ansicht gewesen zu seyn, denn sie weigerten sich, ihr erstes Vo⸗ tum zurückzümehmen, oder vielmehr sie haben es bestätigt. Diese

1

Srhbnung der

Frage wird also jetzt von der E ses abhängen, das darüber in ni Die Sache ist allerdings sehr wichtig und verdient Es handelt sich für darum, sich einer Kolliston auszusetzen, offenen Krieg mit England un auch zum ersten Male für dieses Land darum Versuch zu machen, der ohne Vorgang in schichteobüchern sst.

utscheidung des RNepräsentantenhaun- cht geringer Verlegenhes seyn wird. baher doppelt reif liche lleberlegung. die Vereinigten Ssaaten ischlagen lann, sondern es hanbelt sich u, einen Kolonistrunge : seinen noch jungen Ge Bis jetzt waren die Urbarmachung, bie Kultivi= rung, die Eivilisirung bes von der Amerilanischen linion NKontinenté das Werk der Privat Industrie, nur in seiner Entwickelung und in seinem ] selbstthätig einzugreifen. Alle Wagnist unde

welchem die Regierung zortgange zusah, ohne Fesahr bieser Unterneh schränken oder darüber hinausgehen, siel immer nun auf diese selbst gon Bill aber würbe der Regierung eine nene Aus= gabe auserlegen, die nämlich selbst, sich zum auf einem Gebiete, d

Nolonistrer zu machen, as von ihrer direlten Einwirlung so weit ent sernt ist, daß man es einem ausländischen gleich betrachten lann. Wenn Amerifanische Arbeiter auf die Stimme ker Central Regierung und unter dem Schutze ihrer Waffen sich im Hregoun-Gebiele sest so wird dies der erste Versuch zu welche die Amerilanische Union so zu sagen Manern zu begründen versucht haben wirb, und diese Neuerung wäre in sozialer wie in politischer nicht ohne Interesse. rila's in ihrem Schoosse noch bas é ausbanernbe Landes wie unerschrockene Soldaten lieferte; ober ob bieses Saatforn verweschlicht unb unter age und der Gewinnsucht ausgeartet iss.

setzen und nieberlassen werben,

austerhalb ihren

Ueziehnng sicherlich Sic würde zeigen, ob die Bevölkerung Ame gatforn jener Race bewahrt hat,

machung des bem verderblichen S

O stindien.

Bomban, wesene Reserve Heer, gelöst worden, nachbem vom Weihnacht von militairischen Festen stattgefunben hatte. Dauer des Lagers haben die Europäischen tionen bekommen ünd bie Tonnen Konfekt, das hat, verzehrt.

Hie vielbesprochenen Thore von Somnath s Delhi gebracht werden, und stark genug ist, zu schaffen.

In Sind, wo, Britischer Trußpen zu wegung gesetzt waren, Wendung nehmen zu wollen, haber, Sir Eharles Napier, Emirs von Sind sich entschieken em Traftate chem sie genöthigt werben sollen. daß sie sich von der Nutzlo und bas mén hoffen dürse, Aussichten gewinnen um der als Unterhändler schon früher in Sind

versammelt Januar auf tage an bis zum 6. Jannar

5, ((I Mann starl, iss 'am 15.

Fruppen doppelte Ra Lstinbischen Lruppen nicht weniger als s ber General Gouvernen sie angeschafft ollen vorläufig nach bis man einen Wagen gebaut hat, ber groß um sie nach ihrem besinitiven Vestimmunggorte

den letzten Nachrichten zufolge, 3000 Mann einer Hemonstration gegen Hydverabad in Be schienen anfänglich bie Angelegenheiten eine ba, den bem Britischen Befehls Berichten zufolge, die wibersetzten, zu wel Spätere Nachrichten inbeß melben, sigleit des WMiberstanbes üherzeugt haben, ihre gutwillige Zustimmung zu erlangen. so größere Gewißheit,

zugekommenen

große Geschick⸗

bleiben indesi ö.. ben Nothfall noch starf genug. Es befinden st hier noch 27 1 und 5. bewaffnete Dampfschiffe mit 600 Mann LTrußpen, giößtentheils Europäern.

Die Jahl ber Getöbteten von den Eunglischen Mannschaften, welche von den gestranbeten ,, „Norbubba“ und „Ann“ im September 1811 und im ] ärz 1812 auf die Insel Formosa sich retteten, soll sich auf 280 belaufen. Sie wurben von ben Manbarinen theils auf ber Stelle nicergemacht, theils in Ketten gelegt, in denen sle eines langsamen Jobes starben.

Ju Eiwartung der Ratisication des Frichbens zwischen England und Ehing hat Sir H. Pottinger berests eine nene llebereinfunft nit den Manbarinen abgeschlossen. Nach berselben verbürgt bie Ehinesische Regierung sich baflir, baß bie Honglaufleute ihre gegen= wärtigen, 2 Millionen Hollais betragenben Schulben an bie Englan⸗ der bezahlen; vom Tage ber Uebereinfunst an aber sind bie Hong lausleute unh sonstigen Eingebornen für welter zu machende Schulben blos selbst verantwortlich, und bie Manbarinen haben nul ie. Eintreibung berselben anitlichen Beistand zu leisten.

JIJuland.

Berlin, 18. März. Pie in ber Gesetz Sammlung ent⸗ haltene Allerhöchste Kabinets - Hrbre wegen Ausführung bes unterm . Juli 182 mit den Regierungen von Hannhver, Kurhessen und Braunschweig abgeschlossenen (eine späteren Mittheilung von ung vorbehaltenen) Staats. Vertrages, bie Regulirung be Central-Schulb⸗ NVerhältnisse bes vormaligen Königreichs Gestphalen betreffenb, lau— q tet also:

„Nach Inhalt unb in Folge ber Kabinels - Orbre vom 31. jannugr 12? Geseßz Sammlung pro IKz?7 2 13 haben Meines in Gott ruhen⸗ ben Hern RVaterg Maßcstat in billige Heriscsichtigung her sich auf bas ehe⸗ malige Königreich Westphalen bezichenben chult orb erungen ben bei weitem gröstten heil berselben, so weit solches ohne Mitwirkung ber übrigen bei

U hem Westphälischen Schulbenwesen bethHesllgten Stagten thunlich war, und soweit biese Foörberungen bie Preußiisch̃ Regierung angingen, aus biessei= tigen Staate - Kassen berichtigen lassen. Wegen ber näch ber Nestimmung der Kabinetts OHrbre vom 31. Janugr 1827 uk D, 3. No, 1. big 3. zur eit von ber Liquibation und Festsetzung ausgeschlossenen Forberungen setze Ich mit Bezugnahme auf ben untern 29. Juli v. J. mit den Re—⸗ gierungen von Hannover, Kurhessen und Braunschwesg abgeschlossenen tagte - Vertrag, bie Regulirung ber Central-Angelegenheiten beg vormalt= gen Königreichs Mestphalen betreffenb, hierburch sest, bhaß: 1) die Jine-Rückstänbe derjenigen verbriesten, in Absicht des Kapitals bereits in Preußische tagte - Schulbscheine umgeschriebenen Forbe—= rungen, welche vor Errichtung bes Königreichs Bestphalen kontra—=

hirt sind, so weit bieselben bie gegenwärtig Preußischen Gebietstheile angehen, mithin bie zine-Rüchstänke von ken WVestphälischen Reichs-

Obligationen Lit. I.. I. G. 11. J. J.. M., und N., in dem von ver

Westphäsischen Regierung rebuzirten Petrage und nach der von

Ihnen, bem Finanz- Minister, zu ertheilenden näheren Anweisung

aushezahlt, und

wegen ber Ansprüche an die Besitzungen des ehemaligen Deutschen und Johanniter-Hrvens bie nach dem Artifel 26. des Staats -Ver⸗ trages vom 29. Juli v. J. getroffenen Verabredungen zur Augfüh⸗ rung gebracht werden sollen. Dagegen werden: bie zur Abtragung von Kriegs- Eoniributionen durch kie Westphãali⸗ schen Delrete vom 19. Ostober 1505, 4. Dezember 1810 und 12. Juni 1512 nach Art einer Vermögeng Stenger ausgeschriebenen

lichkeit bewiesen, am dlomgtischen Verhältnisse übernommen hat.

meisten der in Afghanistan Ossiziere, welche nach ihrer Rückfehr Kriegsgericht gestellt worden sind, Die fünf Offiziere,

die Leitung der Gegen die verwendet gewesenen aus der Gefangenschaft vor bas ist bas Urtheil bereits gefällt. welche sich mit ihren Frauen unter ben Albar Chan's begeben haben, nämlich bie Hau

ptleute Anderson, Boyb, Troup und Walter,

und der Lieutenant Eyre, sind von aller Schul Schrittes freigesprochen worben. sprochen ist der Hberst- Lieutenant Palmer, sibergeben hat. Major Elbreb

Ebenfalls freige der bie Festung Gisni Der Prozeß gegen den Oberst Shelton ünb ben Pottinger dauert noch fort, b ihrer Sache viel schwirrigerer Art ist; auch sie werden freigespröchen werben.

so a die Untersuchung in indeß glaubt man gewiß, das⸗

Macau, I. Jan, mittelbar nach dem Frieben Englischen Kaufleute wieber begeben ha Häusern Besitz zu nehmen, bie durch Dinge sehr weni Umstand, daß einzelne jener Kau während früher

Es scheint, baß in Canton

wohin sich un— oschlusse bie

früher bort etablirt gewesenen tten, um von ihren Wagren den Frieben herbeigeführte neue g Beifall gefunden hat. Frauen mitgebracht hatten, Zugang zu Canton streng ge gemacht zu haben, daß die anton geltend zu machen suchen

des zum Theil aus Laskaren Britischen Ostindienfahrer, das man schon erweise sich in der Stadt in großen Haufen hatte hte die Unzufriebenheit zum

den Europäerinnen ber untersagt war, scheint die Besorgniß re Engländer sich balb als Herren in E würben, und die schlechte Aufführung bestehenden Schiffsvolfes der seit Monaten unvorsichtig umhertreiben lassen, hral das Volk, von einer Anzahl aus dem Dien angeblich schon seit längerer Zeit Faktoreien beabsschtigt hat. Fer Ausl Schon den ganzen Mo leien zwischen den Last bis endlich gegen Die Lasfaren wurden v und Ziegeln überschüttet und flohen, vo Englischen Faktoreien, welche sogleich

Sie rissen die Gartenmaue die Gebäude,

Aushruche, nachdem st entlassener Offiziere bearbeitet, Angriff auf bie Britischen uch fand am 7. rgen über waren fortwährende Prüge aren und dem Chinesischen Pöbel vo Sache einen ernsteren

; Anstrich gewann. on dem Volke mit einem H

agel von Steinen ü demselben verfolgt, nach den von den Chinesen angegriffen r nieder, schlugen die Fen⸗ aus denen dieselben an, Die Chinesischen Be n, wurden zurückgetrieben. indeß Sir Hugh. Gough den niedergebrannten Ge? inesischen Behörden wieber ang ihnen, zwei der hingerichtet wurden. Schadenersatz für die und verpflichteten die denn auch rt worden ist; sie durch eine nry Pottinger

wegschleppten; daß sie bis auf den Grund niede hörden, welche die Ordnung herstellen wollten Früh Morgens am 8. Dezember erschien auf dem Bampfschiff „Proserpina“ vor

bäuden; seine Anwesenheit scheint den Ch zu ihrer Autorität verholfen zu haben, und Hauptunruhstifter einzufangen, die auch Die Behörden erklärten sich darauf berei von den Kaufleuten erlittenen sich, für die Aufrechterhaltun während der folgenden krei dem Verlangen Truppen ⸗Ab

Verluste beizutreiben g der Ruhe einzuste bis jetzt nicht gestö leute in Canton, at Sir He

der Britischen Kauf ; theilung beschütz nicht entsprechen zu können e die Englischen Befehlshaber keine B n mit der Chinesischen Regierun nicht nur Sir Hugh Gough C um das Ober-Kommand

en zu lassen, h

niß vor neuen eweist der Um- verlassen hat, udien anzutreten, ) 3 Traneport⸗ Die Streitkräfte in

Zwistigkeite China bereits o des Heeres in Ssti leich 2 Fregatten, 5 Dampfschi

schiffe nach Sstindien zurückgekehrt sind.

Jwangs Anleihen mit den dazu gehörigen Zinfen-Ansprüchen weder ganz noch theilweise anerkannt, so wie auch zur Befrie tigung dieser Forberungen die Regierungen von Hannover, Kurhessen und Braun schweig in Bezug auf die von dem chemaligen Königreich Westpha⸗ len auf sie unmittelbar übergegangenen Landegtheile jede Mitwirkung verweigert haben. Indem Ich Sie, den Finanz- Minister, begustrage, bie wegen Ausführung des Staats- Vertrages vom 29. Juli v. 3. ersorberlichen Einlestungen zu treffen und dabei bie Bestimmungen ber Kabinets, Srbre vom 31. Januar 1827 „uh (. Nr. H und 7 zur 2Anwendung zu bringen, ermächtige Ich SiFe, ben Minister der auswärtigen Angelegenheiten, ben Staats? ertrag vom 29. Juli v. J. nunmehr durch die Geseßz · Sammlung zu veröffentlichen.

Berlin, den 3. März 18413. Friedrich Wilhelm.

An die Staats-Minister Frhr. von Bülow und von Bodelschwingh.“

Nachstehenbes ist der Inhalt der Allerhöchsten Kabinets - Ordre wegen Herabsetzung kes Durchgangs- Zolles von bem auf ber Weich- sel unb dem Niemen transitirenden Getrasbe:

„Auf Ihren Bericht vom 22sten v. M. bestimme Ich: daß bis 1 anberwester Regulirung der Durchgangs Zollsätze von den auf der Wesch⸗ sel und dem Niemen ein und durch bie Häfen von Danzig, Pillau oder Memel guagehenden Getrafbe- Arten und Hülsenfrüchten, an Durchgangs⸗ Zoll einstweilen nur erhoben werde: ;

2) nicht genannte Ge⸗

desgleichen für Bohnen, Erbsen, Linsen,

Wicken und andere Hülsenfrüchte, auf denselben Strömen

ein, und über die vorgenannten Häfen ausgehend, vom Preußischen Scheffel. . 2 Sgr.

Sie haben diesen, Meinen Befehl durch vie cheset. Sammlung bekannt zu machen.

Berlin, den 3. März 1813. Friedrich Wilhelm.

An den Staats- und Finanz- Minister von Bodelschwingh.“

Berlin, 18. März. Gestern Abend hatte der Herr Graf

von Westmorland, Gesandter Ihrer Majestät der Königin von Groß⸗ britanien am hiesigen Hofe, eine glänzende musikalische Soirée veran= staltet, welche Ihre Majestäten der König und die Königin, Se. Ma⸗ jestät der König von Hannover, Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin von Preußen, und die Mehrzahl der hier anwe⸗ senden Mitglieder des Königlichen Hauses, so wie Ihre Aönigl. Ho⸗ heiten der Großherzog und die Großherzogin von Mecllenburg⸗ Strelitz, durch ihre Gegenwart verherrlichten. Einen besond eren Reiz bekam dieses Fest vorzüglich dadurch, daß Lord Westmorlank, bekanntlich selbst eben so tiefer Kenner der .

Komponist, eine Auswahl von Stücken aus seinen Compositionen

sik als geistreicher

——

zur Ausführung bringen ließ. Den ersten, ganz der ernsten, strengen 6 Theil bildeten einige Satze aus einer Messe, beren Solo⸗ Tirektors Meyerbecr, von Dlle. Tuczef, von ber Königlichen 35 Signora Zoja, Signor Gardoni und Signor Zucconi, von der Ita lienischen Oper, eben so wie die Chöre, vortrefflich k wur⸗ iesen Fra ä der

Partieen unter der Direction des Königlichen General⸗Musi⸗=

den. Die ganze Musik hat, so weit man sich nach ten ein lr erlauben darf, einen gediegenen, durchdachten al⸗ ter und verräth ein tiefes Studium des erhabenen älteren Italienischen Meister. Den meisten Eindruck Hinsicht das Agnus Deis, Solo und und der Dona nohis“, zu machen, in welchen der Ko ist d Ausdruds bis zu wahrhaft a, Momenten Der zweite Theil war der

amatischen Musl