1843 / 90 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Art. 2. Die nämlichen Staaten, enge vereinigt wie sie es sind, in Gesinnung und Interessen, erllaren sich außerdem 598 , ,, . Vertrag für Verbündete und. Freunde, und machen sich in aller Ferm ver bindlich, sich gegenseitig Beistand zu leisten und gemeinschaftliche Sache zu machen, in dein Falle, daß die Unabhängigkeit aller oder irgend eines unter ihnen angegriffen, oder in irgend einer Weise versucht werden würde, das in dem vorausgehenden Artikel aufgestellte Prinzip zu verletzen.

Art. 3. So lange, bis man auf eine. desinitive Weise dahin gelangt, den permanenten Confoͤderations Vertrag festzustellen und zu errichten, wie es der Wille der kontrahirenden Staaten zu seyn scheint, so erklären die Regierungen der nämlichen Staaten, zu dem lobenswerthen Zwecke, allen ihrn Bewohnern die aus der Einigkeit, die unter ihnen herrschen soll, ent springenden Vortheile zu verschaffen, und setzen sofort die folgenden Regeln sest, als allgemein zu beobachtende Punkte:

() Keine bewaffnete Macht kann die Gränze des Territoriums eines an deren Staates überschreiten, außer mit Justimmung der Regierung, in de ren Gebiet sie einrücken sollte. In dem Falle, daß Truppen eines Staates in einem anderen der Union einrücken oder dort bleiben müßten, sev es um der Vertheidigung der gemeinschaftlichen Sache willen, oder zu den Zwecke, die Aufrechthaltung der Ordnung zu unterstützen, oder zu dem Ende. irgend einen Auftrag zu vollziehen, so werden die erwähnten Truppen, obgleich sie stets durch ihre eigenen Chefs und Offiziere befehligt würden, darum nicht unterlassen, die Befehle der Regierung und Autoritäten des Staates, in welchem sie stehen, anzuerkennen und zu vollziehen,.

2) Die Deserteure des Heeres eines Staats, die in einem anderen ein Asol suchen, sollen ausgeliefert werden, so oft sie von ihrer betreffenden Regierung reklamirt werden.

3) Wegen gemeiner Verbrechen Angellagte, die von einem nach einem anderen Staate sich flüchten, sollen gleichfalls ausgeliefert werden, kraft einer durch Erlaß des Richters der Sache ergangenen Aufforderung. In soschen Fällen wird die Aufforderung durch den Justizhof der Regierung übergeben, welche dann ihre Neclamation an jene des Staats richten wird, in welchem sich der Angeklagte befindet, auf daß er festgenommen und unter Bewachung bis an die Gränzen des Staats geliefert werde, welcher die Auslieferung leistet.

4) Die Personen, welche aus rein politischen Beweggründen sich von einem in den anderen der kontrahirenden Staaten slüchten sollten, sollen in demselben bleiben dürfen, haben sich jedoch bei der Regierung zu stellen, welche, von den Umständen unterrichtet, ihnen einen Aufenthaltsort bestim men und nöthigenfalls Bürgschaft von ihnen verlangen wird, daß sie den Behörden, wovon sie abhängen, keinen Anstoß geben. Aber in dem Falle, daß eine dieser Personen in Sachen von Revolution mit bewaffneter Hand verwickelt wären, versteht es sich, daß sie das hier stipulirte Asyl nicht ge nießen, sondern in der in dem vorausgehenden Paragraph festgesetzten Weise ausgeliefert werden.

5) Die Bewohner der vier Staaten sollen in ihrem Verkehr und Han— dels-Beziehungen volle Freiheit genießen und als Glieder einer und dersel

386

ben Familie sich betrachten; sie werden daher beim Uebergange von einem Staate nach dem anderen alle Sicherheiten und Garantieen genießen, welche die resp. Gesetze für ihre eigenen Bewohner feststellen.

6 Wenn für zweckmäßig befunden werden sollte, irgend eine Reform im Tarif und See- Douanen-System, welches jetzt gilt, vorzunehmen, so wird erklärt: daß, wenn dies stattsinden sollte, gleichmäßige Regeln aufge stellt werden sollen, damit ohne Benachtheiligung der Rücksichinahme auf die verschiedenen Umstände und die Lokalität jedes Staates, das Handels System sowohl im Innern als nach Außen, gleichförmig sev, wie es der regelmäßigen Aufrechthaltung der Beziehungen Central -Amerika's zu den auswärtigen Mächten zukömmt. .

7) Die gerichtlichen Alte und öffentlichen Dokumente, von welcher Ve deutung und Natur sie seyen, werden in allen Staaten als rechtmäßig be trachtet werden, so oft sie nach den Gesetzen desjenigen, von welchem sie ausgehen, ausgefertigt und durch das Sekretariat der Regierung desselben bekräftigt sind.

Art. 4. Zu dem Zwecke der Befestigung der Ordnung und des sün das Wohl der Völker so nöthigen Friedens wird festgesetzt: daß in dem unglücklichen Falle, wo eine innere Faction die rechtmäßig aufgestellten Be hörden in einem der kontrahirenden Staaten angreifen sollte, die Regierun gen der anderen jene nicht anertennen werden, welche man sahtisch an ihre Stelle zu setzen versuchen sollte, und daß sie im gemeinsamen Einverständ niß kluge und wirksame Maßregeln nehmen werden zu dem Zwecke der Wiederherstellung der eonstitutionellen Ordnung da, wo sie gestört worden wäre.

Art. 5. In dem unverhofften Falle des Eintritts von Differenzen zwischen einigen der Staaten mit einem anderen oder anderen unter den fontrahirenden, machen sie sich verbindlich, deshalb ihre guten Beziehungen nicht zu stören, sondern es werden vielmehr Untersuchungen veranstaltet und geeignete Auftlärungen gegeben, und versöhnende Mittel zur Ausgleichung angewendet werden, um jeden Bruch zu vermeiden. Wenn die Anwendung aller dieser Mittel den Zweck nicht erfüllen sollte, so werden die sich strei tenden Staaten von Allem die Regierungen der anderen unterrichten, welche sofort ihre freundschaftliche Vermittelung einlegen werden, damit der frag liche Punft oder Beweggrund auf eine befriedigende Weise geregelt werde. Das in diesem Artilel Enthaltene wird selbst in dem Falle Platz greifen, wo es nur ein einziger Staat wäre, der nicht an dem gwiste Theil ge uommen hätte.

Art. 6. Da die kontrahirenden Regierungen in ihren Beziehungen zum Auslande sich als einen einzigen politischen Körper betrachten, so lom men sie sofort überein, daß so ost das Territorium von Central Amerifa an gefeindet, angefallen, oder in irgend einer Weise durch eine auswärtige Macht benachtheiligt werden sollte, die Regierungen von Guatemala, Hon duras, Nicaragua und el Salvador ohne Verzug in vollkommenem Ein verständniß handeln werden, um den Angriff als gegen sie gerichtet zu er flären, nöthigenfalls zurückzuweisen und die ganz Central Amerika zukom

Art. 7. . Wenn ein Staat in seinen Häfen oder Gränzen angegriffen oder seine Behörden verletzt werden sollten, so wird die Regierung des ee letzten Staates im Namen aller auf der Stelle die gerade geeigneten Re— clamationen und Protestationen erheben, und die anderen von dem Volge fallenen in Kenntniß setzen zu den Zwecken, welche der vorige Artikel an— deutet, ohne Nachtheil für die Anordnung von Maßregeln für ihre eigene Sicherheit und Würde. ;

Art. 8. Ungeachtet die kontrahirenden Staaten auf verschiedene Weise das in der durch die konstituirende National Versammlung gegebenen Consti tution am 22. November 1824 aufgestellte Verwaltungs Sxstem für abge schafft erklärt haben, so erklären sie durch gegenwärtiges feierlich und be stimmt, daß das besagte System mit einmüthiger Zustimmung derselben Staaten aufgehört hat, zu eristiren. Folglich kommen die lontrahirenden Staaten überein, daß als ein Akt des Verrathes am Vaterlande jeder an gesehen werden solle, welcher, sev es durch direkte oder indirekte Mittel, be zielt, auf ungesetzliche Weise jenes System wieder herzustellen, oder die Ordnung und gegenwärtig in jedem von ihnen geltende Regierungssorm umzustürzen, und machen sich verbindlich, die diesem Artikel Juwiderhan delnden zu strafen, indem sie dieselben durch die Tribunale und betreffenden Gesetze des Staates, wo das Verbrechen begangen wird, richten und ab urtheilen lassen.

Art. 9. Der gegenwärtige Vertrag soll alsbald nach seiner Natifica— tion durch die Regierungen der lontrahirenden Staaten, in jedem von ihnen mit der gebührenden Feierlichkeit veröffentlicht werden, auf daß er allgemeine Darnachachtung finde.

Geschehen und unterzeichnet in der Stadt Guatemala, am 7. Oftober 1812.

Für Guatemala. (gez) Manuel F. Pavon. Für Honduras. (gez.) Pedro N. Arrigga. Für Nicaragua und el Salvador. (gez.) Joaquin Du nan. Noch an demselben Tage erfolgte auch die Ratisication von Guatemala, wie folgt: Guatemala, 7. Oltober 18142. Der Präsident des Staats hat den unter dem heutigen zwischen dem von dieser Regierung rnannten Commissair

und jenen von Nicaragua, el Salvador und Honduras unterzeichneten Ver— trag in Betracht gezogen, und da er ihn mit den zu dem Zwecke ertheilten Instructionen übereinstimmend findet, so hat er für gut befunden, denselben in allen seinen Theilen gutzuheißen. In Folge davon wird derselbe feierlich zur Darnachachtung veröffentlicht werden, sobald offizielle Nachricht eintrifft, daß er die Gutheißung der fontrahirenden Staaten erlangt habe, in wel chem Falle das entsprechende Dekret ausgefertigt werden wird. Inzwi schen soll er zur Kenntniß des Publikums in die ofsizielle Zeitung eingerückt werden. (Gez) M. Rivera Paz. Der Staats-Secretair des Aeußeren. J. J. de Apeinena.

menden Rechte zu wahren.

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Allgemeiner Anzeiger für

Deutsche Allgemeine Zeitung.

Bekanntmachungen.

Auf diese von

Bek e a nn ma chung * —; a c ung. lag unter der Redaction d

Da auf das Stettin-Copenhagener „Dronning Maria“ nicht genügend gJeboten ist, so wird ein neuer Termin zum Verkauf desselben

auf den 27. April c., Nachmittags 3 Uhr,

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trägt in Sachse

in meiner Wohnung angesetzt, zu welchem ich Kauf gen Staaten aber wird Entfernung von Leipzig

liebhaber hiermit einlade. Stettin, den 19. März 1843. Krüger, Justizrath.

bühren werden berechnet.

11. April 1843 an in meinem Ver des Professors F. Bülau erscheinende Zeitung werden bei allen Zeitungs Expeditionen des In- und

Auslandes Bestellungen angenommen. Der Preis be

n vierteljährlich 2 Thlr., in den übri derselbe nach Maßgabe der erhöht. Die Insertions⸗-⸗Ge

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Leipzig, im März 1843. F. A. Brockhaus.

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Verfasser: Lehrbuch der Staaten. .

und Staate len und de worte von

Dritte A

Der pol Bormann, seiner einfa

Methoden,

schreibung.

Pischon, F.

u Norden nimmt an;: bins sche ich- und Kunsthandlung, Jgönigl. Bauschule 12.

von Duncker und Humblot in

Berlin sind folgende

r- und Schulbuͤcher he bereits in vielen hiesigen und aus

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Topische Geographie.

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Ende Mai.

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3 Auftr ne ; ; ö ich n Auftrage ughterer geehrten Gutsbesitzer mache sches Lehrb ich bekannt, daß ich Landgüter mit bedeutenden Wal dungen in der Provinz Posen und den angränzenden Provinzen unseres Königreichs, so wie im rr h d im R ; die im Fonigreich polen, im Werthe von 10,009 Thlr. bis 160 M, t

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die man zu verkaufen beabsichtigt, na a,,.

. t ; 2. M6 chzuweis n habe Kauflustige belieben sich deshalb in er , . / fen an mich zu wenden. , ssel

Bromberg, den 12. März 1813. 366.

Czerwinski, Commissionair.

Kalisch, E.

sichtigung

Literarische Anzeigen.

Seydelmann's Todtenmaske.

Am Tage nach Sevdelmann's Hinscheiden ist von geübter Hand eine Gopsmaste von seinem Gesicht ge— nommen worden, welche die vom Tode wenig ent— stellten edlen Züge in höchster Treue wiedergiebt. Der aus dieser Original- Maste genommene erste Ausguß ist in der Eichlerschen Kunst-Anstalt für plastische Arbeiten (Linden 27) zur Ansicht ausgestellt, woselbst auch Subscriptionen auf Abgüsse (mij Postament . I Thlr, ohne Postament à 1! 33 angenommen werden. .

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des Unterrichts in der Literatur-Ge—

e,. von Haller bis auf die Gegenwart. gr. 8. Thlr. 15 . .

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V 55 . Pisch on, F. A., Leitfaden zur Geschichte der

Literatur, Gte verbesserte Ausg. 3 Thlr.

Sammlung hierzu erschien von dem⸗

Denkmäler der Deutschen S frü maler der Deutschen Sprache von den frühe— in 5 rn vollständige Beispiel⸗ Sammlung zu seinem Leitfaden ĩ Deutschen Literatur. . ,

„welcher die Jeit bis zum Jahre 1300

enthält. 25 Thlr.

ö

Frings,

—, die Experimental Phyosit,

2. Th., welcher die Zeit bis zum Jahre 1620 enthält. 25 Thlr. Der 3. Th. erscheint in 4 Wochen.

zösische Grammatik f. Schulen u. Gomn. R Thlr.

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für den Sch il- und Privat Unterricht. Enthal tend: 1) Eine Französisch Deutsche Grammatik der Französischen Sprache, mit Uebungen zum Ueberfetzen ins Deutsche und ins Französische. 2) Ein Französisches Lesebuch mit Hinweisungen auf die Grammatit und Wörter -Verzeichnissen. Fte verb. Aufl. Thlr.

Neues Französisches Lesebuch; oder Auswahl unterhaltender und belehrender Erzählungen aus den neueren Französischen Schriftstellern, mit biographischen und literarischen Notizen über die Verfasser und erläuternden Anmerkungen. 2te ver besserte Auflage. 3 Thlr.

Büchner, K, und F. Herrmann, Handbuch der

neneren Französischen Sprache und Literatur, oder Auswahl interessanter, chronologisch geordneter Stücke aus den besten neueren Französischen Pro saisten und Dichtern, nebst Nachrichten von den Verfassern und ihren Werken. Prosaischer Theil. 3Zte durchweg verbesserte und vermehrte Ausgabe. 14 Thlr.

üchner, K., u. F. Herrmann, Dasselbe. Poe tischer Theil. 15 Thlr.

6 anvais, L. A., Etudes srangaises de Littèra ure militainre, extraites des oiuVvrages de Hrede- ric . (16 Dumonriez, d 6 Jomini, de Gonusion Saint - GEyr, de la Rochejacquelin, de Dedon s'ainé, Mathicu Dumas, de Chamhbray, di P. Ph. Satzur, 6 Roch, 6 Pelat, (le o) et de Gourgand, dädises db tous ceux qui ne vonent 2 Iulit 1 Thlr.

1 . arri ere les 1111 *. Lom premier. Il

kEiudes IIistoriques zoire ancienne, estrait« des ouvrages de Segur, d HFarey, de Rollin, de Ghasscgnol, de Barthé- emp, (16 . IL-0 Moine, d' Ed. Corhbierne, (16 Mi echkieset, de Lacretelle, d' Andes Hhierry, de PDu . de II. HFauche, 16 lDelbare, è Vertot, . Gh, da Roxzoir, de V. Ratier, d' A. Deville, de JT. Duplesssy, de Montesquien, de Denne-Baron, de Teyssdre, de Dacier, de Boistel, de Cape- sigur, de Crevier, de Vaudaoncourt, de Viennet.

ä,. zehd. 1 Thlr, roh 1 Thlr.

.

Herrmann, F., und L. A. Beauvais, Neues

Französisches Elementarbuch, enthaltend: 1) Eine

systematische Sammlung solcher Wörter, die in der Sprache des Umgangs am häufigsten vorkommen. 2) Kleine Gespräche über allerhand Gegenstände. 3 Eine Auswahl von Gallicismen und Sprüch wörtern in alphab. Ordnung. 4) Erzählungen für Kinder. 5) Der heilige Dreikönigstag. Schau— spiel in einem Akt. 3 Thlr.

Mullach, F. G. , Grammaire latin a l'usag“

du collège royal fran gais. gr. 8. .

VVweilands, Jö, Grammiaire grecdue à l'nsage du

Thlr.

college royal frangais. Sr. 8.

Heussk, Jac,, Neues Englisches Lesebuch, oder

Sammlung prosaischer und poetischer Aufsätze von den vorzüglichsten neueren Englischen Schriftstellern nebst einem Wörter⸗-Verzeichnisse. Zum Gebrauch in Schulen und beim Privat-Unterrichte. 2te verb.

u. verm. Aufl. 1 Thlr. ; methodisch dargestellt.

1Ister Kursus. 2te verb. Aufl. Mit 38 eingedruckten

Holzschnitten. Thlr. ö. dohzschz i, gte Kursus: Von den physikali⸗

schest Gesctzen. Mit . Kupfertafeln. 13 hlt. , Dasselbe. Zter Kursus: Von den phosischen Kräften. Mit 6 Kapfertafeln. 1 Thlr. .

, Lehrbuch der Arithmetit für Schulen, Gom— nasien und den Selbstunterricht. Enthaltend eine gründliche und leicht faßliche, den Erfordernissen ber neueren Pädagogik angemessene Darstellung des Kopfe und Zifferrechnens, und deren Anwendung auf das bürgerliche Leben und auf besondere Ge schäftszweige. 4 Theile. 13 Thlr.

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die BPreunszischen Staaten.

Der dritte Theil auch mit dem besonderen Titel: Zammlung arithmetischer Aufgaben. hr. Boltze, H. L., Lehrbuch der Statik und Mechanit sester Körper für Real-Gymnasien und höhere Bür gerschulen. Mit 4 Figurentaseln. gr. 8. ö Thlr. Hüberdt, Dr. A., Elemente der ebenen Trigone metrie nebst praktischen Aufgaben für Gymnasien und höhere Bürger‘ und Militairschulen. Mit Figurentafel. Thlr. ; Lehmüs, Dr. D. E. L., 309 Aufgaben aus der höheren und angewandten Mathematik ohne die Auflösungen, aber mit Angabe der Resultate. Zur Uebung für Lernende und zur Bequemlichkeit für Lehrer und Eraminatoren. Mit 1 Figurentafe!

. . öh

Kurzer Leitfaden für den Vortrag der höhe ren Analvsis, höheren Geometrie und angewandten Mechanik. Mit 1 Figurentafel. gr. 8. 1 Thlr.

Ohm, Dr. M., Der Geist der mathematischen Ana lysis und ihr Verhältniß zur Schule. Erste Ab handlung. gr. 8. 1 Thlr.

Wilde, E., Geometrie für Bürgerschulen und die unteren Klassen der Gomnasien. Mit 9 Kupfer tafeln. 14 Thlr.

Hirsch, Meier, Sammlung von Beispielen, For meln und Aufgaben aus der Buchstabenrechnung und Algebra. 6te durchgesehene Ausgabe. 13 Thli—

IIirs ch, Meier, lxeniplus, kRormules et Pag blemes du Cacul littäral et de l'Algè hre. Tra du ts (6e l'allem and 3111 la quatriem- dition in 89e. 1 Th.

, Fortsetzung der vorstehenden Sammlung, oder Sammlung von Aufgaben aus der Theorie der algebraischen Gleichungen. 1ster Theil. 8. 1 Thlr.

Sammlung geometrischer Aufgaben. Erste—

Mit 10

1. Theil (Planimetrie und Trigonometrie). Kupfertafeln. 8. 13 Thlr. zweiter Theil (Polvgonometrie, Stereometrie, sph

rische Trigonometrie). Mit 10 Kupfertafeln. 8.

1 Thlr.

Dritter Theil (Analotische Geometrie der Ebene), von L. Imm. Magnus. Mit 4 Kupfertaf Lexikon 8. 23 Thlr.“

Vierter Theil (Analvtische Geometrie des Raumes), von L. Imm. Magnus. Lexikon 8. 23 Thlr,

Kommentare zu Meier Hirsch, Sammlung ze. aus der Buchstabenrechnung und Algebra:

Egen, P. N. C4, Handbuch der allgemeinen Arith nnetik. Besonders in Beziehung auf die „Samm lung von Beispielen, Formeln und Aufgaben aus der Buchstabenrechnung und Algebra von Meier

Hirsch.“ Theil J. Die, Bächstabenrechnung.

Zweite verbesserte Aufl. Mit Königl. Würrtemb.

Privil. gegen den Nachdruck. Mit 1 Kpfr. gr. 8.

2 Thlr.

, Desselben Werkes Theil 1II. v6 Algebrg.

Zweite verb. Aufl. Mit 4 Kpfrn, 35 3 6 hlt.

Sachs, Sal., Auflösungen, e e, n Sammlung aus der Buüchstabenrechnung und Al—

gebra enthaltenen Hleichungen und Aufgaben. A4te

9 8. z Thlr. Sr fe li, F., Grundriß der Chemie. Erster Theil: Unorganische Chemie. 6te verb. Ausl. Thli. . Dasselbe. Zweiter Theil: Organische Chemie. 2e verb. Aufl. Thlr.

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Allgemeine

Preußische Staats-Zeitung.

M g9o.

Berlin, Freitag den 31sen März

9 fer.

Alle post- Anstalten des n- und Auslandes nehmen GSestel- lung an, für Gerlin die Expedition der Staats- Zeitung: Friedrichsstrasse Ur. 72.

1843.

Die vierteljährliche Pränumeration der S Zei ägt 2 2 Preuß fi r ö

] . Staats-Zeitung beträgt 2 Nthlr. Preuß. Cour. für das Inland. Bestellunge ü i ;

tx s . m. 1 h 2 . 1 . gen für

5 selbst Friedrich Siraht Nr 72) gemacht, und jeder innerhalb der Rüigmauer der Stadt wohnende Pränumerant Trhält das Blatt durch . r, 5 der

em angegebenen Datum, frei ins Haus gesandt. Auswärtige, des In- oder Auslandes, bewirken ihre Bestellungen rechtzeitig bei den resp. Post Acmtein; . end vor

kann nicht mit Gewißheit die Nummern erwarten, die vor der hier eingegangenen Meldung erschienen sind. ; ; wer dies versaumt, Für einzelne Nummern des Blattes ist der Preis 23 Sgr. . ; .

Inhalt.

Amtliche Nachrichten.

Landtags⸗-Angelegenheiten. Provinz Brandenburg. (Fort setzung der Berathungen über das Strafgesetz.) Provinz West⸗ phalen. Desgleichen.) ; .

Frankreich. Paris. Vermischtes. Brief aus Paris. (Rückblick auf die Verhandlungen über die Verminderung der Beamten in der Kammer.)

Großbritanien und Irland. Unterhaus. Zurücknahme der Pal— merstonschen Motion. Ministerielle Erklärung hinsichtlich der Getraide Einfuhr aus Kanada. London. Rückkehr des Hofes. Ablösung des Admiral Parker in China durch Cochrane. Verkauf des Socce

Silbers. Robert Southey 4. Thierquälerei.

Belgien. Brüssel. Verhandlungen über das Wahlgesetz. Schrei— ben aus Brüssel. (Eindruck von Guizot's Rede; Feuersbrunst in Antwerpen.)

Dentsche Bundesstaaten. Detmold. mäßige Vertheilung der Staats- Lasten. Schreiben aus Frankfurt a. M.

Oesterreich. Wien. Aerztl. Bülletin.

Spanien. Schreiben aus Madrid. (Resultate der Untersuchungen über die angebliche Beeinträchtigung des Königlichen Schatzes durch die Königin Marie Christine; Wahlen.) .

Griechenland. Athen. Griechischer Wein nach Deutschland verla den. Der Komet. Handels-Vertrag mit Holland.

Aegypten. Schreiben aus Alexandrien. (Ankunft des Prinzen Albrecht von Preußen.) .

Inland. Stettin. Weiteres über den Aufenthalt Sr. Königl. Hoheit des Prinzen von Preußen. Berlin. Militair-Avancements. Berichtigung.

Das Belgische Wahlgesetz und seine Modisicationen.

Wissenschaft, Kunst und Literatur. Schreiben aus Altenburg. (Die siebente Versammlung der Deutschen Land- und Forstwirthe.)

Beilage. Grosibritanien und Irland. London. Ueber die Französische Occupation der Gesellschafts-Inseln. Unruhen in Irland wegen der Armenstener. Vermischtes. Deutsche Bundesstga— ten. Leipzig. Kammer Verhandlungen über einen Antrag auf Ver mehrung der Absatzwege für die inländische Industrie. Inland. Trier. Amtliche Berichtigung. Wissenschaft, Kunst und Literatur. Vermehrung der Königl. Bibliothek.

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem zur Disposition gestellten General- Major von Pritzel witz den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; so wie den Obersten von Egloff und Kin tzel den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Se. Durchlaucht der Herzog von Braunschweig ist nach Braunschweig zurückgereist.

Steuer- Erlaß. Gleich Hamburg. Eisenbahn.

Der bisherige Land- und Stadtgerichts Rath Fränktel zu Gostyn ist zum Justiz- Kommissarius beim Ober Landesgericht zu Breslau und zum Notarius im Departement desselben ernannt und ihm die Führung des Justizraths-Titels gestattet worden.

Bekanntmachung.

Vom 1. April c. ab werden folgende Veränderungen in dem Gange der an die Personenzüge der Magdeburg-Leipziger und Berlin—⸗ Anhaltischen Eisenbahnen auschließenden Posten eintreten:

1) die tägliche Briefpost nach Münster wird aus Magdeburg um

1043 Uhr Vormittags,

2) die Schnellpost nach Hannover Montags und Donnerstags die Schnellpost nach Köln Sonntags, Dienstags, Mittwochs, Frei⸗ tags und Sonnabends, aus Magdeburg um 3 Uhr Nachmittags abgehen; die tägliche Personenpost zwischen Magdeburg und Halberstadt geht aus Halberstadt um 4 Uhr Morgens, aus Magdeburg um 10 Uhr Vormittags; die tägliche Personenpost zwischen Magdeburg und Brandenburg geht aus Magdeburg um 3 Uhr Nachmittags, aus Branden⸗ burg Montag, Mittwoch und Sonnabend um 8 Uhr Abends, an den übrigen Tagen um 10 Uhr Abends; die täglich viermaligen und während der Badezeit sechsmaligen Personenposten zwischen Schönebeck und Salze schließen sich eben so oft an die Personenzüge der Magdeburg-Leipziger Bahn an und gehen während der Badezeit über Bad Elmen; die täglich zweimalige Personenpost zwischen Gnadau und Barby geht aus Barby um 47 Uhr früh und um 24 Uhr Nachmit⸗ tags, aus Gnadau um 9 Uhr Vormittags und um 5 Uhr Nach— mittags; die tägliche Botenpost zwischen Gnadau und Mühlingen geht aus Mühlingen um 4 Uhr früh, aus Gnadau um 9 ühr Vor— mittags; die täglichen sechs Personenposten zwischen Calbe und dem Bahnhöfe bei Grizehne schließen sich an die täglich dort passi— renden sechs Personenzüge und gehen aus Calbe eine halbe Stunde vor Ankunft der Züge ab; - die tägliche Perfonenpost zwischen Calbe und Bernburg geht aus Calbe um 7 Uhr Vormittags, aus Bernburg um 3h Ühr Nachmittags; . die Kariolpost zwischen Calbe und Staßfurth geht Montags, Donnerstags und Sonnabends aus Staßfurth um 3 Uhr früh,

aus Calbe um 55 Uhr Nachmittags;

11) die tägliche Personenpost zwischen Cöthen und Quedlinburg per

12)

13)

17)

18)

19)

20)

Ballenstedt geht aus Quedlinburg um 8 Uhr Abends, aus Cöthen um 6! Uhr Abends;

die tägliche Personenpost zwischen Cöthen und Quedlinburg per Hoym geht aus Quedlinburg um 7 Uhr Vormittags, aus then um 8! Uhr Vormittags; .

die tägliche Personenpost zwischen Aschersleben und Harzgerode, welche sich in Aschersleben an die Post sub Nr. 12 und in Harzgerode an die Personenpost von Magdeburg nach Nord hausen (außer Montags und Donnerstags), zurück aber täglich anschließt, geht aus Aschersleben um 2 Uhr Nachmittage, aus Harzgerode um 5 Uhr Morgens;

die tägliche Personenpost zwischen Cöthen und Bernburg geht aus Bernburg um 9tz Üihr Vormittags, aus Cöthen um 1 Uhr Nachmittags; .

die tägliche Personenpost zwischen Bernburg und Alsleben geht aus Bernburg um 4 Uhr Nachmittags, aus Alsleben um 6! Uhr Vormittags; . die tägliche Personenpost zwischen Bernburg und Hettstedt geht aus Bernburg um 4 Uhr Nachmittags, aus Hettstedt um 5 Ühr Morgens; . . die täglich zweimaligen Personenposten zwischen Cöthen und Aken gehen aus Aken um 5 Uhr Morgens und um 3 Uhr Nachmittags, aus Cöthen um 8 Uhr Vormittags und um 6 Uhr Abends;

die tägliche Personenpost zwischen Cöthen und Löbejün (per Gröbzig) geht aus Löbejün um 35 Uhr früh, aus Cöthen um 6, Uhr Abends; .

die tägliche Kariolpost zwischen Gröbzig und Könnern geht aus Gröbzig um 8, Uhr Abends, aus Könnern um 3 Uhr früh; die tägliche Kariolpost zwischen Cöthen und Nienburg geht aus Nienburg um 44. Uhr Morgens, aus Cöthen um 65 Uhr Abends;

die täglichen 2 Kariolposten zwischen Radegast und Stumsborff sper Jörbig) gehen aus Rabegast um 5 Uhr Morgens und um 35 Uhr Nachmittags, aus Stumsdorff um 77 Uhr Vor mittags und um 5 Uhr Abends;

die Personenpost zwischen Halle und Schraplau geht Sonntags, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends, aus Schraplau um 4 Uhr Morgens, aus Halle um 5 Uhr Nachmittags;

die Schnellpost nach Köln per Kassel geht Montags und Don nerstags, so wie die Reit= (Personen) Post nach Eisleben Mitt⸗ wochs, Freitags und Sonnabends, aus Halle um 2 Uhr Nach— mittags;

die tägliche Personenpost zwischen Halle und Könnern geht aus Könnern um' 4 Uhr Morgens, aus Halle um 6 Uhr Abends; die tägliche Personenpost zwischen Halle und Löbejün geht aus Löbejün um 5 Uhr Morgens, aus Halle um 5! Uhr Nach⸗— mittags;

die tägliche Personenpost zwischen Halle und Wettin geht aus Wettin um 4 Uhr Morgens, aus Halle um 59 Uhr Abends; die täglich Znialigen Personenposten zwischen Halle und Naum—⸗ burg über Merseburg und Weißenfels gehen aus Halle um 8 Uhr Vormittags, um 1 Uhr Nachmittags, um 6 Uhr Abends; aus Naumburg um 11 Uhr Abends, um 4 Uhr Morgens, um 8 Uhr Vormittags; und passiren den Eisenbahnhof bei Halle zur Aufnahme und zum Absetzen der Reisenden. Die um 1 Uhr Nachmittags und um 6 Uhr Abends aus Halle abgehenden Posten verbinden sich in Weißenfels mit der Schnellpost nach Frankfurt a. M. (exklusive Sonntag Abends), die um 6 Uhr Abends aus Halle abgehende Post schließt sich in Merseburg an die tägliche Personenpost nach Mühlhausen und Erfurt an. Die Schnellpost nach Hof über Zeitz ist Sonntags und Mittwochs von Halle bis Weißenfels mit der um 1 Uhr Nachmittags aus Halle abgehenden Personenpost kombinirt.

Die tägliche Fahrpost zwischen Halle und Erfurt über Eisleben

geht aus Halle um 8 Uhr Abends, aus Erfurt um 5 Uhr früh; die Kariolpost zwischen Deßau und Bitterfeld geht aus Deßau: Sonntags, Dienstags und Donnerstags um 47 Uhr Nachmittags, aus Bitterfeld: Montags, Mittwochs und Freitags um 56 Uhr Morgens; ;

die käglich zweimaligen Personenposten zwischen Deßau und Zerbst, welche tour und retour auf dem Bahnhofe bei Roßlau an die resp. Dampfwagenzüge sich anschließen, gehen aus Deßau um 10, Uhr Vormittags und um 3 Uhr Nachmittags, aus Zerbst um 7! Uhr Vormittags und um 57 Uhr Abends; die täglich zweimaligen Personenposten zwischen Roßlau und Zerbst gehen aus Roßlau um 5 Uhr Vormittags und um 7, Uhr Abends, aus Zerbst um 4 Uhr früh und um 13 Uhr Nachmittags; .

die tägliche Personenpost zwischen Wittenberg und Eilenburg geht aus Eilenburg um 5 Uhr Morgens, aus Wittenberg um 1 Uhr Nachmittags;

die tägliche Personenpost zwischen Wittenberg und Torgau geht aus Torgau um 7 Uhr früh, aus Wittenberg um 4 Uhr Nach— mittags; . 2

die tägliche Personenpost zwischen Wittenberg und Potsdam geht aus Potsdam um 8 Uhr Abends, aus Wittenberg um Y. Uhr Abends; 9 :

die tägliche Personenpost zwischen Wittenberg einer⸗ Halle und Leipzig andererseits geht aus Wittenberg um 10 Uhr Abends, aus Halle und Leipzig um 7 Uhr Abends;

die tagliche Personenpost zwischen Zahna und Annaburg geht aus Annaburg um 3 Uhr früh, aus Zahna um 4 Uhr Nachmittags; die an de Personenpost zwischen Zahna und 2. geht aus mi

Belzig um J Uhr früh, aus Zahna um 4 Uhr Nachmittage;

38) die tägliche Personenpost zwischen Jüterbogk und Luckau geht aus Luckau um 3 Uhr früh, aus Jüterbogk um 3 Uhr Nach⸗ mittags;

I!) die tägliche Personenpost zwischen Jüterbogk und Dresden geht aus Jüterbogk um 27 Uhr Nachmittags, aus Dresden um 7 Uhr Abends;

6M) die Kariolpost zwischen Jüterbogk und Treuenbrietzen geht Montags, Mittwochs, Donnerstags und Sonnabends aus Treuenbrietzen um I Uhr früh, aus Jüterbogk um 14 Uhr Nachmittags, und trifft zu ben anschließenden Zügen auf dem Bahnhofe ein; .

11) die Korrespondenz-Beförderungen zwischen Berlin einer- Mag⸗ deburg und Leipzig andererseits, geschehen vom 1. April c. ab in folgender Art:

aus Berlin: 71. früh, 121. Mitt. —— ——— per Dampfwagen per Wittenberg

in Magbeburg: 211. Nchm., 7 Ü. Abds. 9u. Vm. in Seip n

aus Magdeburg: 6, früh, 14 Vm. 4 Nchm., ... aus Leipzig: 6 früh, 11 Vm. 4 Nchm., TU. Abds. . per Dampfwagen per Wittenberg p. Potsdam in Berlin: 15 Uu. Mitt., 6 Abds. 3 U. früh, 97 U. früh. Mittags. Auf den Bahnhöfen in Berlin, Deßau, Cöthen, Magdeburg, Halle und Leipzig sind Briefkasten angebracht; die in dieselben bis 15 Minuten vor dem Abgange der Züge gelegten unfrankirten Briefe werden noch mitgesandt. Berlin, den 23. März 1813. Cours⸗-Büreau des General-Post⸗Amts.

III. Nchm., 8 U. Abds. 10 u. Abds. .

p. Potsdam 11. Nchm.

8 u. Abd.

Landtags - Angelegenheiten.

Provinz Brandenburg.

Berlin, 29. März. (Fortsetzung der Berathungen über das Strafgesetzbuch.) 6

te Plenar-Versammlung. Im zweiten Theile, worin die einzelnen Verbrechen und deren Strafen abgehandelt werden, macht der Titel: vom Hochverrath, den Anfang. Bei mehrseitiger Prüfung der einzelnen hierher gehörigen Bestimmungen konnte man zwar nur bamit sich einverstanden erklären, daß die bezüglichen landrechtlichen Vor⸗ schriften in den Entwurf nicht mit ihrer ganzen Härte und Schreck⸗ haftigkeit übergegangen; man hielt es indeß andererseits einmüthig für zweckmäßig und nothwendig, daß hier keine Strafe ausgeschlossen werde, welche geeignet wäre, dieses Verbrechen als ein höchst verab— scheuenswürdiges zu bezeichnen. In diesem Sinne ward (ad 5. 144 bis 117) als Strafe des unternommenen Hochverraths die entehrende Zuchthausstrafe nicht allzu hart erachtet und nur für den letzten Paragraphen eine genauere Fassung beantragt. Eben so fand man

(8. 149) es vollkommen begründet, daß die Verurtheilung wegen eines hochverrätherischen Unternehmens die Entziehung der Dis positlon über das Vermögen zur Folge haben solle, worin noch eine wesent⸗ liche Milderung der landrechtlichen, die Confiscation anordnenden Be— stimmung zu erkennen sey. Endlich erachtete man (ad §. 154) die Straf⸗-Gleichstellung der Inländer und Ausländer bei diesen Ver⸗ brechen um so mehr für gerechtfertigt, als wenn auch erstere dabei heiligere Pflichten verletzten, rücksichts der letzteren doch der Ab⸗ schreckungszweck mindestens gleiche Strafe rechtfertige.

Der zweite Titel handelt vom Landes⸗-Verrath. Hier ward zu §. 157) zunächst darauf aufmerksam gemacht, daß die Nichterwähnung der zujets mixtes (Unterthanen mehrerer Landesherren) eine Lücke im Gesetz zu seyn scheine, deren Ausfüllung bei der dereinstigen Ema nation man wünschen müsse, da, wenn die gegenwärtig projektirte Fassung beibehalten und auch von anderen Staaten Aehnliches an⸗ geordnet werde, der Fall eintreten könne, daß ein beiden Ländern an⸗ gehöriges Individuum auf keine Weise einer harten Straffälligkeit sich zu entziehen vermöge. Eine lebhafte Diskussion entwickelte sich über die Bestrafung der—⸗ jenigen Individuen, welche beim Ausbruch eines Krieges bereits in fremden Kriegsdiensten ständen und darin, der ergangenen Aufforde⸗ rung zuwider verharrend, die Waffen gegen den König trügen.

Man vergegenwärtigte sich die verschiedenen hier möglichen Fälle wie Offiziere und Gemeine durch Bande der Ehre, durch abgelcistet Eide zurückgehalten werden könnten, wie namentlich Letztere von der ergangenen Aufforderung zur Rückkehr ins Vaterland oft gar keine Kenntniß erhalten und, wenn dies dennoch geschehe, sowohl durch die strengsten Straf Maßregeln, als auch geradezu durch physischen Zwang abgehalten werden möchten und es nicht zu rechtfertigen seyn würde, unter solchen Umständen die härteste Strafe eintreten zu lassen. Hiergegen ward nun zwar angeführt, daß ein solcher Zwang, der es unmöglich mache, den feindlichen Kriegsdienst zu verlassen, gar nicht gedacht werden und daß Niemand von dieser Verpflichtung entbunden werden könne; gleichwohl aber einigte sich die Versammlung dahin, als Bedingung der Straffälligkeit die Mie fei der Rückkehr auf⸗ zustellen und eine Straf-Milderung in der Art eintreten zu lassen, daß in Fällen der bezeichneten Art auf Todesstrafe nie erkannt wer⸗ den dürfe.

Bei dem Titel von Beleidigung der Majestät und der Mitglie⸗ der des Königlichen Hauses fand sich gegen die Bestimmungen des Entwurfs nichts zu erinnern.

Der vierte Titel handelt von Gefährdung des Preußischen Staa⸗ tes . seiner Verhältnisse zu anderen Staaten, und 2 * darin unter Anderem im 5§. 175 festgesetzt, daß derjenige, we es zum Geschäft mache ke er zur e, r, , ne, mit Gefängniß oder Strafarbeit bestraft werden solle. glaub-