1843 / 96 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

geiheilt worden sind, um dasselbe zur Kenntniß der Be— theiligten zu bringen. Düsseldorf, den 24. März 1843. Die Direction.

Ein Güter -Komplexus von 5 bis 600 Husen Kull misch, worunter

266 Huf. 15 M. Kullm. (17,755 M. Preuß.) Wald,

144 (9, 860 ) Acker,

60 (4,020 ) schöner

Flußwiesen,

in einer der besten Gegenden Ostpreußens belegen, ist sofort unter vortheilhaften Bedingungen aus freier Hand zu verkausen. Es wird dabei bemerkt, daß die Güter völlig unverschuldet sind und eine Anzahlung von 100,900 Thlr. genügen würde, welche bei guten persön licher Sicherheit auch vermindert werden kann.

Kaufliebhaber werden ersucht, sich schleunigst wegen näherer Auskunft persönlich oder in portofreien Briefen an die Justiz-Kommissarien Jester in Rastenburg oder Porsch in Braunsberg ohne Einmischung eines Anderen zu wenden.

Landguts-Verkauf.

Ein Landgnt in der Nähe der Berlin-Anhaltschen Eisenbahn, im Flemming belegen, mit ländlichen Wohn und Wirthschafts Gebäuden, ca. IJ00 Morgen Zeld (größtentheils guter Lehmboden), einer großen Wiese, einem Hausgarten, 309 Morgen bestandenem Holz 2c, nebst vollständigem Inventarium, soll mit 40090 Thlr. Anzahlung schnell verkauft werden. Das übrige Kapi tal soll gegen 3 pCt. Verzinsung, bei richtiger Abzah lung derselben, binnen 10 Jahren einer Kündigung nicht unterworfen seyn.

Näheres durch den Oelonom Fr. Herrmann, große Ulrich⸗Straße Nr. 57 in Halle a. d. S.

Vortheilhafter Verkauf.

Ein in der Preuß. Ober Lausitz gelegenes, mit ea. 12560 M. M. Areal und massiven Gebäuden versehenes Nittergut, dessen Forsten einen Holzbestand von 29,166 Thlr. enthalten, und wozu alle herrschaftliche Gerechtsame, auch trockene Zinsen und eine Schäferei von 3 bis 400 Stück Schaafen gehören, soll für den billigen Preis von 46,900 Thlr., bei 10. bis 1209 Thlr. Anzahlung, sofort verkauft werden durch G. A. Strobel in Weißenberg bei Bauzen.

*. Xe * 8 Fuͤr Guͤterkäufer.

Eine bedeutende Anzahl Landgüter in verschiedenen Preuß. Provinzen, zu Preisen von 19 —– 150,009 Thlr,, habe in Auftrag zum Verkauf nachzuweisen. Auf schrisftl. portofr. Anfragen ertheilt jede gewünschte Austunst der Güter-Agent H. L. Beuthner in Letschin bei Küstrin.

Vom Magistrate der Kaiserl. priv. u. freien Berg- u. Kreisstadt Budweis in Böhmen wird über Einschreiten sub No. Exh. 2695 de. praes. 10. Juli J. 3 des Franz Haas als Testaments-Exelutor nach dem hierorts ver storbenen pensionirten Kaiserl. Königl. Kreisamts Regi stranten Herin Franz Karl Helfert, der vom Kaiserl. Königl. Marine-Infanterie⸗ Bataillons verabschiedete Privat- Kadet Joseph v. Hohensteg als berufener Erbe zur Hälste des Nachlasses des obigen Erblassers nach dem Testaments - Absatze 13 hiermit aufgesordert, bin nen 6 Jahren vom Tage der Veröffentlichung dieses Ediktes sein Erbrecht um so gewisser hiergerichts gel tend zu machen, als im Widrigen nach Verlauf dieses Zeitraumes dessen Erbtheil sammt Interessen nach der letzten n . in Folge der weiteren Anordnung des bezogenen Testamentes zur Stiftung eines Kranten beites in dem hiesigen Armen -Kranlenhause verwen det werden würde.

(1. S.) Budweis, den 11. Oktober 1812.

. 3 n n g. Der bei der Königl. Sächsischen Garde du Corps gestandene Christoph Friedrich Klemm aus Mittelsayda bei Freiberg, welcher vom Feldzuge nach Rußland im Jahre 1812 nicht zurückgekehrt, auch seitdem keine Nachricht von sich gegeben, so wie seine Erben, werden hierdurch geladen, den siebenten Juli 1843 hier persönlich oder durch Bevollmächtigte hiesigen Orts zu erscheinen und sich gehörig anzumelden, auch resp. ihre Ansprüche rechtlich zu erweisen, widrigenfalls der Abwesende für todt, seine Erben aber ihrer Ansprüche an dessen ungefähr 40 Thlr. betragenden Nachlasse und der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sür ver lustig werden erklärt werden durch ein Ertenntniß, des— sen Bekanntmachung nach dem 14 Tage vorher ersolg ten Altenschlusse die Vorgeladenen sich den §. September 1843 zuh poena pbuhlicati zu gewärtigen haben. Gericht Mittelsayda, den 13. Februar 1843. C. F. Gramp, Just. Nachdem der Kaufmann Wilhelm Heintich Sund hierselbst sich sür insolvent . die darauf . nete gerichtliche Inventur seines Vermögens ein? sehr bedeutende Insussicienz eigeben und deshalb unter hen tigem Tig der sormelle Konkurs eröffnet, danächst aüch die Erlassung der behusigen Cvittal- Citationen für nöthig erachtet weiden. Solchem nach werten alle die— jenigen, die an den Kaufmann Wilhelm Heinrich Sund hierselbst, insbesondere auch an dessen in der Fischer straße hierselbst u Nr. 95 belegene Wohnha n! mit den Nebengebäuden und sonstigenm Zubehör Ansprüche irgend einer Art haben sollten, hiermit geladen se. in einem der auf den 11. und 25. nu und 9. Mai d. In, Vormittags 9 Uhr, angeskehlen Liquidation, Termine speziell, und beglaubigt vor uns anzumelden bei Strase des in dem letzten Termine zu erkennenden Aus schlusses. n dem letztgedachten Termine wird auch über die Nichtigkeit der angemeldeten Forderungen und deren Priorifät, über die etwa nöthig werdende Bestellung eines gemeinschastlichen Anwaltes und eines Curatoris massa, über die gütliche Beseitigung dieses Konlurses und andere, das gemeinsame Interesse berührende Ge— enstände mit den Kreditoren verhandelt werden, und aben die Ausgebliebenen sich sodann den Beschlüssen der anwesenden Mehrheit der Kreditoren zu unterwerfen. Datum Barth, den 28. März 1843. Bürgermeister und Rath hierselbst. (L. S) o m.

416

Versammlung der

Deutschen Land- und Forstwirthe in Altenburg vom 4. bis 10. September 1843.

Zu der VII. Versammlung Deutscher Land- und Forstwirthe, welche in Folge der Beschlüsse der VI. Ver sammlung und der eingeholten gnädigsten Genehmigung Sr. Durchlaucht des Herzogs von Sachsen-Altenburg vom 4. bis einschl. 10. Sept. 1843 in Altenburg statt sinden wird, ladet der unterzeichnete Vorstand die geehr ten Land und Forstwirthe, so wie überhaupt alle diejenigen Männer, welche sich für Land- und Forst wirthschaft interessiren, namentlich auch die land- und forstwirthschaftlichen Gesellschaften und Vereine, den Statuten gemäß, hiermit unter der Versicherung ein, daß von Seiten der Behörden, Vereine und Bewohner Altenburgs, so wie auch von den benachbarten Land— und Forstwirthen, nichts versäumt werden wird, um, so viel es die Verhältnisse gestatten, dem ehrenvollen Ver trauen zu genügen, welches sich in der Wahl von Al tenburg kund gegeben.

Die erste allgemeine Sitzung soll Montag den 4. Septbr., Vormittags, gehalten werden.

Als Stoff für die Verhandlungen sollen alle die Aufmerksamkeit der Land und Forstwirthe in Anspiuch nehmende Gegenstände und Fragen dienen, wie wir de ren eine große Anzahl in besonderem Abdrucke und in mehreren land- und sorstwirthschaftlichen Zeitschriften, mit Berücksichtigung der gewöhnlichen 3 Sectionen (sür Ackerbau, Viehzucht, technische Gewerbe, Wein- und Obstbau, un dForstwesen) in Vorschlag zu bringen nicht unterlassen haben.

Umfänglichere, für den Vortrag bei der Versammlung bestimmte Abhandlungen (welche aber, nach frühe ren Beschlüssen, sofern sie nicht Gegenstände von be sonderer praktischer Wichtigkeit betreffen und An träge begründen, worüber während der Dauer der Versammlung zu verhandeln und zu beschließen ist, mög

lichst vermieden werden sollen), sind bis zumlz4. August an den Vorstand einzusenden, bis zu welchem Termine auch alle für die beabsichtigte Ausstellung des hie— sigen landwirthschaftlichen Vereins und der hlesigen pomologischen Gesellschaft bestimmte Gegenstände, als Thiere, Wollvließe, Maschinen, Acker-Geräthschaften, Feld⸗, Garten und Wald-Pro dukte, so wie auch alle für die Kun st und Gewenb Ausstellung des hiesigen Kunst- und Handwerks— Vereins bestimmte Kunst- und Gewerbs-Erzeugnisse, bei

den 3 genannten Gesellschaften und Vereinen angemel det werden müssen.

Eben so ersuchen wir auch Alle, welche der Versamm lung beizuwohnen gedenken, uns ihre Absicht bis zum 245. Au gust gefälligst mitzutheilen, damit wir hiernach alle Einrichtungen bemessen und namentlich auch we gen der Wohnungen, für welche mit jener Anzeige der gewünschte Gelaß zu bezeichnen seyn würde, die thigen Vortehrungen leffen können.

Wegen der aus Veranlassung der bevorstehenden Versammlung gestellten Preis- Aufgaben beziehen wir uns auf nachstehendes Programm und erklären zugleich, daß die im Druck erschienene vollständige Bekanntmachung der getroffenen Einrichtungen, Ver anstaltungen, vorgeschlagenen Fragen z. bei uns und bei den Geschäftsführern der diesjährigen Versamm lung, Herrn Professor Dr. Schweitzer zu Tharand und Herrn Pröofessor Lange zu Altenburg, in Enpsang genommen werden fönnen.

Briefe und Sendungen erbitten wir uns unter der Adresse: „An den Vorstand der VII. Versammlung Deutscher Land und Forstwirthe in Altenburg“.

zum Schlusse bringen wir endlich noch das Dent mal von Thaer in der zuversichtlichen Hoffnung in

Erwähnung, daß für dasselbe im Laufe dieses Jahres,

und zwar noch vor der VII. Versammlung der Deut

schen Land- und Forstwirthe so reichliche Beiträge an den mitunterzeichneten Dr., Crusius in Leipzig (und zwar mit der Aufschrift: „Thaer's Denkmal betr.“) eingehen werden, daß endlich die Ausführung desselben als gesichert betrachtet und die feierliche Grundstein legung für dasselbe von den in Altenburg versammel— ten Beutschen Land- und Forstwirthen selbst vollzogen werden könne, wozu die Eisenbahn Verbindung zwischen

Leipzig und Altenburg die besten und schnellsten Dienste

gewähren wird.

Altenburg und Rüdigsdorf, den 20. März 18413.

Geh. Rath v. Wüstem ann. Dr. W. Crusius.

e w m liber

einige Preis⸗-Aufgaben, land- und forst

wirthschaftlichen Inhalts.

In Anerkennung und zur Unterstützung der gemein

nützigen Zwecke der Versammlung Deutscher Land und

Forstwirthe, so wie aus reger Theilnahme an deren

diesjährigem VII. Zusammentreten in Altenburg, sind

1) von Sr. Durchlaucht dem Herzog Joseph von Sachsen Altenburg

ein Preis von 100 Dukaten

auf die beste Geschichte der Landwirthschaft

im Altenburgischen Osterlande,

2) von Sr. Excellenz dem Königl. Sächsischen Staats Minister und Altenburgischen Landschafts Präsi dent von Lindenau

ein Preis von 50 Dukaten

für die beste Beantwortung der Frage: 9

„Welche Maßnahmen sind die gerignetsten, um bei

pachtweiser Annahme und Rückgabe von Landgütern

den Verlusten und Streitigkeiten vorzubeugen, welche theils durch die Ermangelung eines sesten Prinzips hinsichtlich der Verwerthuͤngs Modalität der zu tari

renden Inventarien Gegenstände, theils durch den Einsluß der zufälligen, zeitweisen Preis Konjunktturen darauf, theils endlich durch mangelhafte Sachlennt niß oder gewissenloses Verfahren von Seiten den bei solchen Verhandlungen zugezogenen Taxatoren, für die jene Gegenstände übernehmende oder abgebende Partei entstehen und, wie die Erfahrung lehrt, für den einen oder anderen Theil, selbst ohne dessen Ver schulden, die Gefahr großer Vermögens- Einbußen herbeiführen können?“ ;

) von den städtischen Behörden Altenburgs

ein Preis von 20 Friedrichsd'or auf die beste Beantwortung der Frage: „Welchen Einfluß haben wir vo den Eisenbahnen auf. die Deutsche Landwirthschaft zu erwarten, wie wird smentlich die Sächsisch-Bayerische Eisenbahn auf Altenburgs bisherigen Verkehr mit landwirth k nissen einwirken, und was fann hen, um diesen ĩ s möalich f

, . so viel als möglich festzuhalten 4) vom Herrn If enn gh ben und Stellvertre⸗

ter des Landschafts - Präsidenten, Fresberr Seckendorff in il abi nn.

ein Preis von 20 Dukaten

für die beste Beantwortung der Frage:

„Wie weit geht die Berechtigung und Verpflichtung

des Staats in Beaufsichtigung der Benutzung und

Bewirthschaftung der Privat- Holzgrundstücke?“

ausgesetzt und mit dem Preis-Richteramte ein Kolle—

gium betraut worden, das aus den beiden unterzeich neten Vorständen der VII. Versammlung Deuischer Land- und Forstwirthe und aus je einem hierzu beson ders zu erwählenden Sachverständigen der nachgenann ten A landwirthschaftlichen Vereine, als: 1) des land— wirthschaftlichen Vereins zu Altenburg, 2) des land wirthschaftlichen Vereins zu Weimar, 3) der Leipziger öblonomischen Societät und 4) der landwirthschaftlichen Gesellschaft für das Königreich Sachsen, bestehen soll.

Einige der obgedachten Fragen sind von der Art, daß

geeignete Preisbewerber keine erheblichen Voꝛstudien erst noch zu machen hätten; bei anderen ist das Ge gentheil der Fall. Um Beides zu vereinigen, geht die Absicht der Preis-Aufgeber dahin, daß zum eisten Schluß termin für die Einsendung der Preisbewerbungs-Schrif ten der erste August 1843 zwar bestimmt wird, aber dem Preisrichter Kollegium vorbehalten bleibt, die Preis fragen, welche es für nicht genügend gelöst erachte, añ deiweit und mit Fristsetzung bis zum 1. Juli 1814 aus zuschreiben. Es bleibt auch für diese Jeit kompetent, entscheidet nach Stimmenmehrheit und bei Stimmen gleichheit mittelst Doppelstimme des Vorsitzenden, ohne daß die unterbliebene Theilnahme eines oder des an deren Preisrichters der Gültigkeit des Beschlusses Ein trag thut, und hat den Erfolg seiner Thätigkeit den Versammlungen von 1843 und bezüglich 1844 vor zulegen. Sollten andere Freunde und Gönner der Landwirth schaft gemeint seyn, die obgedachten Preisfragen durch andere Aufgaben zu vermehren, und deren Lösung in der angedeuteten Weise vermittelt zu sehen wünschen, so sehen wir einer baldgefälligen Mittheilung ent gegen.

Indem wir nun diese Preis Aufgaben, erhaltenem Auftrage gemäß, hiermit bekannt machen, bemerken wir, daß die Ablieferung der mit Motto und versiegeltem Namen zu versehenden Bewerbungsschristen obgedach lermaßen für dieses Jahr bis spätestens den 1. August 18143 erfolgt seyn muß, damit das Kollegium der 6 Preisrichter sich über die Zuerkennung der ausgesetzten Preise zeitig einigen und seine Beschlüsse dann bei der Versammlung Deutscher Land und Forstwirthe öffent lich verkündigen könne.

Altenburg und Nüdigsdorf, den 20. März 1843.

Wüstem ann. Dr. W. Crusius.

Guts-Verkauf in Böhmen.

Auf das Ende Main l. J. bei dem Kaiserl. Königl. Landrechte mit dem als Ausrufspreis angenommenen Licitations Kaufswerthe vom Jahre 1799 pr. 16382981. 145 Kr. in Conv. Münze öffentlich feil zu bietende, bei Klentsch im Klattauer Kreise gelegene ehemalige Augustiner Klostergut Stokau mit 611 N. Oe. Metzen Aeckern, 234 M. Wiesen, 2960 M. Wald, 20 M. Gärten, 5 Karpfen und 5 Forellenteichen, 215 M. Hutweiden an Eigenthümlichen, und 12500 M. den Unterthanen gehörigen Gründen, 11688 zweispän nigen zug- und 6238 Hand-Robot Tagen, bedeuten den Zinsungen, Laudemien, 10 ganzen und 3 Theil Dörfern, 9 Mühlen, 6 Spiegelschleisen, 1 Waffen hammer, 1 Steingut Fabrit, einem Bräuhause auf 8 Eimer mit zugewiesenen 18 Wirthshäusern, einem Branntweinhause, Schäferei, Ziegelbrennerei, mit 3000 Deutschen Unterthanen, werden bis dahin von lor. Edmund und Jil or. Heinrich Schuster in Prag, als Gatten zweier Miterbinnen dieses Gutes, Anbote auf freier Hand angenommen, und wenn solche im Ver hältnisse zu dem gegenwärtigen Preise der Landgüter stehen würden, dieses Gut auch aus freier Hand ver äußert.

8

Juwelen, Silber- und Goldwaaren Lagers des Johann Richter in Prag.

Der Besitzer dieses seit 40 Jahren mit unermüdeter Hingebung und unablässiger Beachtung aller Fortschritte im Gebiete der Mode und des neuesten Wiener und Pariser Geschmacks betriebenen, durch wiederholte Ge schäftsreisen erweiterten, so wie durch Solidität und möglichst billige Preise in den ehrenvollsten Ruf ge kommenen Silber- und Goldwaaren - Erzeugungs-Eta blissement ist gesonnen, dasselbe aufzugeben.

Es dürfte sich vorzüglich für jene seiner jüngeren Herren Kollegen eignen, welche im Begriffe wären, ein eigenes Geschäft dieser Art zu beginnen. Der Käuser würde nicht nur in ein vollkommen eingerichtetes, der ausgebreitetsten Verbindung und Kundschaft sich er freuendes, auf das geschmackvollste assortirtes Juwelen“, Silber und Goldwagren - Handelsgeschäft eintreten, sondern der gegenwärtige Besitzer würde es sich auch, aus besonderéer Liebe zu diesem fast ein halbes Jahr hundert gepflegten Unternehmen, zum Vergnügen ma chen, einem wackeren und thätigen Käufer durch Lie annehmbarsten Bedingungen das Geschäst zu erleich- tern und ihm mit seinen eigenen Erfahrungen in Be— zug auf Einkäufe, Einlösungen, Empfehlungen, Rath— schläge, industrielle Fortschritte, Geschäftsreisen u. s. w. thätig an die Hand zu gehen.

Sollte sich bis zum 1. August 1543 kein fauflusti ger Unternehmer finden, so wird hiermit zugleich die Uuflösung des bemeldeten Geschäfts und der bis Ende Oktober dieses Jahres im Einzelnen stattfin dende Ausverkauf des gedachten Juwelen-, Silber- und. Gold waaren- Lagers angekündigt, in dessen Folge dann auch die Vermiethung der gegenwärtig inhaben den Lokalität, im eigenen Hause des jetzigen Besitzers, am kleinen Ringe der Altstadt Prag Nr. 459, als an einem der frequentesten Plätze der Stadt, geschehen würde.

Anfragen und Anträge erbittet man sich durch porto— freie Briefe.

des

Packet- (Post⸗) Fahrt von Hamburg

nach New⸗Nork.

Die rühmlichst bekannten Packet=

des Unterzeichneten werden solgendermaßen von

abgehen: ; bon, Capt. Wienholtz, April, k Flor, ai, Washington,“ Krüger, 7. Juni, Franklin, SESleeboom, 25. Juli, Poaulsen, 15. August,

Howard . Rewion, Wienholtz, 15. September,

(post ) Schiffe

hier

25. 26.

26.

Bei allgemein anerkannter Vonzüglichkeit dieser Schiffe ist das Passagegeld in der Kajüte und gwischendeck auf das billigste gestellt, und ertheilen nähere Nach-= richten die bekannten Herren Agenten des Unterzeich neten, so wie auf portofreie Anfragen : Rob. M. Sloman in Hamburg, Eigenthümer dieser Packetschiffe.

v ö* 2 * Literarische Anzeigen. Erschienen und versandt ist (in Berlin, Stechhalin 3, Posen und Bromberg an E. S. Mirtler):

Journal für praktisclie Cliemie. von O0. L. Erd mann und Rk. z. clit und Hwanzigsten Bandes erstes Ilest. 1843. No. 1. gr. S. geh. Preis des Jahrgangs von 3 Bänden oder 24 Ilesten 8 Ihlr.

Unkhalt: Ueber den sässen Stosl

liolzwurzel (Glzeyrrhicin); von A.

IIcrausgegeben

X 10 1 117 (.

aus der Säls Vogel jun.

Chemische Untersuchung des Guano; von C. Ber tels. Leher neues Verfahren, reduzirten Indigo darzustellen. Ueber Arseniksäure Brech weinstein, Iarnstoff und Allantoin; von Peloegcke

ö Leher das Pepsin, las walirs⸗ leinliche Prin sip

der Verdauung; von Vogel jun. Lnliersuchun

gen über die chemische Classisication der organ schen Substanzen; Ch. Gerhardt (ont der Moder-Substanzen in I chen

lic Ausdelinung der Lust

von setzung). Vorkommen

Pflanzensästen; von 11enrmann. Ius

1 ö

heren 1e mperaturen;

. bei li

Von Literari

M n 86S üumns. Literatum.

,

540 . Vaceliv⸗ Iiingen.

Bartl in Leipzig

So eben ist erschienen: * 2 ö * . Fliegende Blätter Era 8en des Ta 8 es NR. Die Censurtfrage. Preis 5 Sgr.

Berlin, März 1843.

r

Wilh. Besser.

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ter enthält, mithin an Wortreichthum selbst Thibaut übertrifft und hierdurch für die Besitzer andere kostspie— lige Wörterbücher überflüssig macht, so wird der Preis desselben um so mehr billig erscheinen, als auch Bruck und Papier nichts zu wünschen übrig lassen.

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M 95.

1 *

Antliche Nachrichten.

Landtags⸗Angelegenheiten. buch. Allerhöchste Proposition, die ererbter Grundstücke bei Beurtheilung der petitionen. Provinz Posen. Anträge ment. Verwahrungen einiger Mitglieder Avresse. Strafgesetzbuch. . . . '

Frankreich. Pairs-Kammer. Erfindungs Patente. Dep utir⸗ ten- Kammer. Supplementar-AKredite. Paris. Vermischtes.“ Schreiben aus Paris. (Das Zuckergesetz; Haltung Englands in Bezug auf die Besetzung der Gesellschasts-Inseln.)

Großbritanien und Irland. London, .— laments Verhandlungen. Chartisten Luft Dampf schif. Schreiben aus London. (Die Missions Gesellschaften und die Hochkirche; Spaltung wegen des Kirchenbaues; Newman's Widerruf.)

Niederlande. Haag. Herabsetzung der Transito Zölle.

Dänemark. Kopenhagen. Königl. Verordnung wegen Exrichtung eines „Althing“ auf Island. .

Oesterreich. Pesth. Einberufung des Landtages. Pesther Comitates. . . Spanien. Madrid. Briese aus Madrid (Der

Jano's Schrift: „Die Constitution und die Hochzeit.“) (Wahlen in Barcelona; der Insant Don Francisco. Türkei. Konstantinopel. Verbreitung revolutiongirer Schriften in der Bulgarei. Die Belästigungen der Oesterreichischen Dampsschiff⸗ fahrt. Reschid Pascha. . J La Plata⸗Staagten. Montevideo— Rivera's Stellung zwischen der Hauptstadt und dem Argentinischen Invasions Eorps. Inland. König berg, Fest der Freiwilligen. Breslau. Kannegießer. Feuersbrunst in Jauer.

Provinz Preußen. 8 rafgesetz⸗ Zusammenrechnung der Besitzʒzeit Wählbarkeit betreffend.

in Bezug auf das Regle gegen die früher votirte

Hof Nachrichten. Par⸗

Beschlüsse des

Senat; Campu⸗ und Paris.

Direktor

Allgemeine

reußisch

Berlin,

eines Grundstückes em die Emanation der vorliegenden Verordnung Allerhöchsten

beschlossen, orts zu erbitten,

voll vorzutragen: „daß bei Beurtheilung der Rechte erforderlichen Dauer des Grundbesitzes die Abtretung eines Grundbesitzes von dem Vater an Lebzeiten des Ersteren der Vererbung

Eine Petition,

MajestJt für die

der Weichsel bele ͤ vollster Anerkennung der Königl. Gnade mit Wärme befunde aufs neue, daß das feste Band, welches Ostpreußen an das geliebte angestammte Königshaus binde, Zugleich wurde die Ansicht ausgesprochen, daß Festungen

seyn solle.

Staats-Zeitun

Donnerstag den Gin April

zugleich aber Sr.

welche einen D

an den Sohn erfolgt ist.

Es wurde demnach 92

*

Majestät den Wunsch ehrfurchts⸗

zur Ausübung ständischer in allen drei Ständen, den Sohn bei gleich zu achten sey.“

ank der Provinz an des Königs

Gewährung von Befestigungs- Anlagen in den rechts

genen Landestheilen

beantragte, nahm der Landtag in

auf, denn diese

für alle Zeiten unauflöslich

nur dann einen genügenden Schutz gewähren, wenn die Wehrhaftigkeit

aller waffenfähigen Einwohner hinreichend ausgebildet worden.

Die

Bevölkerung in Preußen habe in neuerer Zeit bedeutend zugenommen.

Nach den bestehenden Militair-Etats bleibe eine Menge waffenfähiger

Mannschaften uneingezogen und für den Kriegsdienst unausgebildet.

Diese könnten aber füglich alle dazu herangezogen werden, ohne Etat der besoldeten Mannschaften zu erweitern,

den wenn einerseits der

Eintritt einjähriger Freiwilligen erleichtert, andererseits die Dienstzeit

überhaupt abgekürzt würde. Anklang. Preußischer Landtag das

lebhaften

fen helfen.

Diese A Man sagte sich

allgemeine Wehrhaftigkeit zu wirken.

rigkeit, welche der

faßt, es wurde angedeutet,

Ausführung derselb

Abkürzung der Dienstzeit möglich sey, zung ö

Die büreaumäßige Organisation der S ubaltern-Geschäfte bei den Königlichen

Gerichten. (Schluß.)

Wissenschaft, Kunst und Literatur. Berlin. Literar-Notiz.

Amtliche Uachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Sber Landesgerichts Assessor Scholtz zu Krotoszyn Rath bei dem Land und Stadtgericht zu Kempen; und

Ten Land? und Stadtgerichts Assesso Straßburg bei dem Land und Stadtgericht zu Schönlanke zum Rath bei demselben Gericht zu ernennen; so wie

Dem Land- und Stadtgerichts-Assessor Storch zu Oppeln den Charakter als Land- und Stadtgerichts Rath, und dem Justiz Kom missarius und Notarius Klapper zu Ratibor den Charakter als Justizrath zu verleihen.

zum

Der bisherige Land und Stadtrichter Justizrath Keb er zu Beelitz ist zum Justiz- Kommissarius. bei dem Dber nt eegerichf zu Königsberg und zum Notarius im epartement desselben mit Beibe haltu Justizrath ernannt worden.

haltung seines Charalters als Ziehung der Iten Klasse 87ster nigl. Klassen Lotterie sielen Gewinne zu 20hg9 . . . F921 und 64, 182; 1 Gewinn von 1660 Rthlr. siel uif Ni, 9, 13 00 Rthlr. fielen auf Nr. 16, ())) und 82,207; 26e winne zu 200 Rthlr. auf Nr. 506,78) und 33 und,) Gewinne zu 101) Rthlr. auf Nr. 15, 064. 10, 829. 26, 5b5. 32,201. 56,167. 59, 126. 78,951. 79, 381 und S159. Berlin, den 5. April 1813. . Königl. General- Lotterie-Vire ction.

Bei der heute fortgesetzten

Gewinne zu

n t m g chu ng, Die Gemälde-Gallerie, die Skulpturen Gallerie und das Anti quarium bleiben für morgen, Donnerstag den Gten d., geschlossen. Berlin, den 5. April 18143. y General-Direction der Königl. Museen.

Landtags-Angelegenheiten.

Provinz Preußen.

Königsberg, 29. März. In der heutigen 13ten Plenar Sitzung war die fortgesetzte Begutachtung des Strafgesetzhuches, an der Tagesordnung. Beim 25sten Titel über gemeingefährliche Ver⸗ brechen besteht eine Strafbestimmung gegen, Coalitionen von Fabri herren oder Fabrikarbeitern zur Erzielung eines geringeren oder heren Lohns. Die Fiste Frage erstreckt sich auf die Nothwendigkeit iner solchen Bestimmung. Die Versammlung war der Ansicht, daß bie Höhe des Arbeitslohns sich stets durch

das Vorhandenseyn der kipöniblen Arbeitskräfte reguliren müsse, und daß die Konkurrenz ot die richtige Höhe allein entscheiden könne. Wenn daher derglei⸗ hen Verbindungen keine Verletzung der Rechte Anderer enthalten, so scheint eine Beschränkung des freien Vertrages auch nicht gerechtfer⸗ ligt werden zu können. Es wurde daher die 5iste Frage verneint, und es dürften demnach die §S8§. 508. 509 und 510 gänzlich fort—

len. .

. Der Landtag brach nach Erledigung des 26sten Titels die Bera⸗— thung über das Strafgesetzbuch ab und ging zu der Begutachtung ber Allerhöchsten Propositlon über, welche Lon der, Zusammenrechnung der Besitzzeit der Erblasser und der Erben bei Beurtheilung der Wählbarkeit der Abgeordueten handelt. Die De ann ung erkannte in dieser Allerhöchsten Proposition mit Dank einen Fortschritt zur freieren Entwickelung des ständischen Wesens, hegte jedoch zugleich die Ansicht, die Allerhöchste, Jutention werde noch vollständiger erreicht werden, sobald die, Bestimmungen, der vorliegenden Verordnung auch dann Anwendung sinden, wenn bei Lebzeiten des Vaters die Abtretung

Artillerie

als unzweckmäßig herausstellen,

Institut der Es sey des gegenwärtigen würdig,

nsicht fand in der Versammlung

, daß vor dreißig Jahren ein

Landwehr habe ins Leben 1u in dem Sinne für Es wurde zwar manche Schwie en entgegenstehe, ins Auge ge

daß wenn auch in der Infanterie eine

sie sich in der Kavallerie und und somit eine nicht zu

rechtfertigende Prägravation für die Mannschasten der letztgenannten

Truppengattungen dadure weit und Kolonie umschaffen.

hierin zu

werde ohne No Dennoch konnte

h herbeigeführt werden würde.

Man gehe th Preußen zu einer Militair— ber Landtag den gefaßten Ge

danken nicht aufgeben, und, wurde gleich kein bestimmter diesfälliger

Antrag beschlossen, so in ei in der beschlossenen Dank-Adresse St.

war man einstimmig, daß dieser

Gegenstand Masestät dem Könige allerun⸗

terthänigst vorgestellt, und der Allerhöchsten Prüfung anheim gegeben

werden möge.

Pwosen,

Provinz Posen.

10. März. Durch

Kommissarius wurde die Versammlun

seden Beputirten zwei Exemplare der gedruckten Landtags am Schlusse des Gelegenheit wurden zwei welche mehrere Kreise vertreten,

noch für jeden

und h) daß in diesen

werden möchten, schüsse der Fall

men, der zweite rief

endlich mit 47

gegen 2 schlossen, im Falle einer rius, den Antrag in einer

eingehän Anträge

Landtages

ein Schreiben des Königlichen g in Kenntniß gesetzt, daß einem Protokolle digt werden würden. Bei dieser gestellt: a) daß den Deputirten,

außer den obigen zwei Exemplaren

von ihnen vertretenen Kreis ein Exemplar gegeben,

wie dies in den Pr ist. Der erste 2 eine lebhafte

Petition a

Nach einigen Tagen erwiederte

er gegen den Antrag ad a. nichts

2 Stimmen angenommen, . Verweigerung durch den Königl. Kommissa

zu erinnern hätte,

Protokollen die Namen der Redner aufgeführt

otokollen der versammelten Aus

Antrag wurde einstimmig angenom

Debatte hervor, wurde aber und zugleich be

n Se. Majestät zu stellen. ; der Königl. Kommissarius, daß den zweiten

aber nicht genehmigen könne, weil Se. Majestät ähnliche Anträge der

Preußischen und

Rheinischen Stände

In derselben Sitzung machte da

schrift der Adresse kannt: erstens enthielte . schriften wäre; Anträge dürften

verweigerte, die die Adresse

Propositionen angebracht werden.

/

treffe, so stimme erf bei, dem anderen wegen Erweiterung der Preßfreiheit könne er nicht beipflichten; tion, die im De

er dem ersten

utschen Geiste verfaß

lionalität gefährden und würde das

Spanische Constitution für die er um deshalb nicht bei,

Censur stimme Glaube und die

Ein zweites Mitglied und Virilstimmenbesitzer,

gestimmt hatte,

schusse war der

ländische Gesetz

siimme er der Aeußerung, des vorher ten und dritten Antrag halte er dem wider, welches den Ständen blos spezi träge zu machen erlauht. höchsten Landtags Abschied und allein in der unrichtigen Landtags-Abschiedes ins Polnische.

Als zur Diskussion über das den sollte, machte ein Mitglied den ehe sie zur Berathung über das Kri die Kriminal-Ordnung kennen, lung der ersteren in vielen Fälle! man das Bedürfniß des öffentlichen wäre daher dessen Einfü scheue die öffentliche Anklage.

führt wurde, daß sehen sey, wie man auch fentlichen Verfahrens ;

§. 2 des Strafgesetzbuches bestimmt, daß nur, wenn die im Aus⸗ lande begangene, nach den Preußischen Gesetzen stafbare Handlung nach den Gesetzen des Auslankes straflos ist und keine Verbrechen ge⸗ gen den Preußischen Sta enthält, eine Ausnahme von der egen Ausländer wegen eines im in iche tra zef

Bask

we

abschläglich beschieden hätten.

s Mitglied, welches die Unter Gründe der Verweigerung be— Anträge, was gegen die Vor

erst nach Abmachung der Nönigl.

Was die Anträge selbst be gen der Polnischen Nationalität ständischen Institutionen und

eine Preußische Constitu t sey, würde die Polnische Na— für die Polen seyn, was die en ist; den Anträgen gegen die weil er dafür halte, daß der

Kirche vor Beleidigungen geschützt werden müssen.

reichte seine Bewegg

Deutu

beabsichtige, wi

Die Besorgnisse, erregt worden,

Antrag: die Versammlung müsse, minaltecht schreiten könne, zuerst dieselbe würde nämlich bei Beurthei llen von Einfluß seyn.

hrung bein und sie wirke wesentlich auf den geklagten und die Zeugen. Nach einer kurzen Debatte, worin ange— es aus dem vorliegenden Gesetz⸗Entwurfe zu er hier die Ei

das gegen die Adresse

ründe ein: in Hinsicht der Form

gehenden Redners bei; den zwei

Gesetze vom 5. Juni 1823 zu elle, die Provinz betreffende An welche durch den Aller haben ihren Grund einzig ug und falschen Uebersetzung des

trafgesetzbuch geschritten wer⸗

Ueberall fühle und mündlichen Verfahrens, es ins zu in der Verbrecher

An

uführung des mündlichen und öf⸗ rde zur Tagesordnung geschritten.

at oder gegen einen Preußischen Unterthan Regel eintreten solle, wonach auch Auslande verübten Verbrechens die etze anzuwenden sind; die Majorität im Aus=

Meinung, daß, wenn in einem solchen Falle das aus⸗

eine mildere Strafb

estimmung enthält, diese zur An⸗

Alle pont Anstalten des n= und Auslandes nehmen Ges tel-— lung an, für Gerlin die Expedilion der Staals- Zeitung: griedrichsstrasse Ur. 72.

1843.

wendung gebracht werden solle. Diese Modisication nahm die Ver

sammlung mit 31 gegen 17 Stimmen an. Zu S. 3 ward einstim⸗ mig der Zusatz angenommen: Niemand dürfe für im Auslande ver

übte politische Vergehen bestraft werden, wenn sie nicht gegen den Preußischen Staat oder dessen Unterthanen gerichtet waren. Die Versammlung war der Meinung, der §. 3. in welchem bei ge meinen Verbrechen die Genehmigung des Justiz-Ministers vorbehal⸗ ten, müsse gestrichen werden.

Posen, 11. März. Zu 5§. 9 ist in der Denlschrif die Frage aufgestellt: soll die Todesstrafe nur durch Enthauptung vollstreckt wer den: Sieben Mitglieder im Ausschusse waren für die Bejahung, fünf dagegen für gänzliche Abschaffung der Todesstrafe. Dieser Ge genstand rief eine sehr lebhafte Debatte in der Versammlung hervor. Von Seiten der Vertheidiger dieser Strafart wurde angeführt: das mosaische Gesetz erkannte in der Todesstrafe nur die Wieder vergeltung; später ging man von dieser Theorie ab, in neuerer Zeit sey namentlich in Amerika die Freiheits⸗ Theorie im Strafrecht geltend gemacht worden. Man isolire die Verbrecher, aber dies sey grausamer als die Todesstrafe selbst,“ und habe oft zu Wahnsinn geführt. Im Gesetz Entwurfe ist die Freihcits und Sicherheits- Theorie leitend gewesen. Bei leichteren Verbrechen ist die in den jetzigen Gesetzen geltende Todesstrafe auf⸗ gehoben, und sie ist blos bei schweren Verbrechen beibehalten. Bei geringeren Verbrechen hat man die Freiheits Theorie angewandt, die Gefängnisse sollen zweckmäßig eingerichtet und die noch zu verbessern⸗ den Verbrecher darin untergebracht werden. Die Todesstrafe ist im Entwürfe blos bei Königsmord, Hoch- und Landes Verrath und Mord beibehalten; solche Verbrechen setzen das Leben, die Gesundheit und das Eigenthum nicht nur einzelner Menschen in Gefahr, sondern Fie bedrohen viele Tausend Menschen, und deshalb muß die Todes. strafe beibehalten werden, Bei den jetzigen Volts egriffen würde deren Aufhebung höchst üble Folgen haben. Wenn man den Verbrecher im Moment der verübten That ins Auge sasser . so . scheine er als Feind der menschlichen Gesellschaft, als Vernichter aller heiligen Rechte und Ordnung. Kein Gefängniß ist fest genug; ö. sich or einem solchen Verbrecher zu sichern, muß das größte Uebe angewandt werden, d. h. der Tod! Die Aufgabe des Staats ist bie Sicherheit. Da Niemand nach den bestehenden Gesetzen mit dem

Tode bestraft werden kann, wenn er die That nicht eingesteht, so ist auch nicht zu befürchten, daß ein Justizmord begangen werden könne.

Die Gegner der Todesstrafe widerlegten obige Argumentation und führten an: die Todesstrafe als Wieder vergeltung verletze die

Sittengesetze und die Religion, sie verschließe den Weg zur Besse⸗ rung und zur Sühne. Als Abschreckungsmittel habe sie sich erfolg- los bewiesen. Sie könne blos als Sicherheitsmittel betrachtet wer⸗ den; da sey sie zwar das sicherste aber nicht das einzige Mittel und könne dasselbe durch die Gefängnisse noch bes⸗ ser erlangt werden. So lange die Obrigkeit im Stande ist, die Ordnung zu erhalten, so lange dürfe sie nicht zum Aeußersten schreiten. Wie viele Menschen seyen nicht als Spfer der Todesstrafe gefallen, deren Unschuld sich erwies, aber zu spat, Es gebe Fälle (und sogar in letzterer Zeit), daß Menschen, die, des Lebens überdrüssig, einen Mord begingen, um dem eigenen Leben ein Ende zu machen. Man muß hoffen, daß binnen kurzem die n, ee abgeschafft werden wird; vor 100, Jahren hatten wir noch die Tor⸗ tur, heute erinnern wir uns daran mit Abscheu, mit gleichem Gefühl wer⸗ den wir uns in kurzem auch an die odesstrafe erinnern. Das Menschen⸗ leben ist ein Geschenk Gottes, ein Heiligthunm nur in der Nothwehr dürfe es der Gefahr ausgesetzt werden. er Zweck, die Zahl der Verbrecher durch diese Strafe zu verringern, werde nicht erreicht; der Anblick der, Vollstrek⸗ kung erwecke die Vorstellung, diese Todesart gewähre ein Mittel, ohne Qual und schnell dem elenden Leben ein Ende zu machen. Gegen⸗ stände der Verehrung so wie Mahnungen an die Strafe machen kei nen Eindruck, wenn man sich an ihren Anblick gewöhnt; in Calabrien, wo an der Straße die meisten Kapellen und Heiligen-Bilder sind, werden die meisten Verbrechen verübt. Es ist am besten, schon von zugend auf dem Menschen die Ueberzeugung beizubringen, daß es weder dem Staate noch dem Einzelnen freistehet, das Menschen⸗ leben anzutasten. Nicht die Rache, sondern Sicherheit ist der Zweck der Gerechtigkeit, er kann und muß bloß durch Gefängnisse erlangt werden, denn, da hat man noch, Hoff⸗ nung, den Verbrecher zu bessern. Die Amerikanischen Gefängnisse, zweckmäßig eingerichtet, mit besonders dazu ausgebildeten Lehrern be⸗ setzt und beaufsichtigt, sind wahre Besserungs Anstalten für moralisch gefallene Menschen, sie bessern selbst die Mößten Verbrecher. Soll ber Tod eine Strafe seyn, so wird mancher Verbrecher, der ein elendes Leben geführt, selbigen als eine geringere Strafe betrachten, wie den Verlust der Freiheit auf eine längere Zeit. Der Anblick der Hinrichtung übt einen nachtheiligen Einfluß auf die Massen, er macht die Men schen brutal und fähiger, Verbrechen zu begehen. .

Nach einer längeren Debatte wurde endlich zur Abstimmung ge schritten, 25 erklärten sich gegen, 22 Stimmen für die Beibehaltung der Todesstrafe. . ö .

Anstatt des bis jetzt gebrauchten Beils wurde das Fallbeil Guillotine) in Vorschlag gebracht, und mit 14 gegen 3 angenommen. Bei einer kurzen Diskussion über diesen Gegenstand sprach sich ein Mitglied gegen die Einführung des Fallbeils, und zwar blos des Na mens wegen, aus; dieser erinnere nämlich an die Schreckenszeit, wo viele Tausende als Opfer gefallen seyen.

Posen, 13. März. Der, Marschall eröffnete im Eingang, daß er das Verfahren, in welchem bisher nach Ständen abgestimmt wor= den, dahin ändere, daß fortan in alphabetischer Ordnung, semmtliche Mitglieder der Reihe nach, so wie dieses bei den ständischen Aus= schüffen in Berlin eingeführt worden, abstimmen sollen.

Es wurde darauf zur ferneren Berathung des Entwurfs zum Strafgesetzbuche geschritten. Der Auoschuß war der Ansicht: 1) daß die körperliche Züchtigung als Kriminalstrafe ferner nicht beizubehalten, 2) daß sie nur bei Polizei⸗Vergehen, und namentlich bei grobem öffent⸗ lichen Unfuge, und auch nur da, wo sie durch bestimmte Vorschriften zulässig, anzuwenden, und 3) daß sie in auß erordentlichen en nn, . aufs weibliche Geschlecht auszudehnen sey. Für dir erste An ln e. sich die Versammlung mit einer Masorität von 28 gegen 1