1843 / 99 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

und das n . 24 2 .

ü ben sich aufdränge. Bei dem städti en ewerbebetriebe 1 2 ö er ist etwas Zufälliges * * Stabtbewohner kann lange unter seinen D 0 gelebt un sich deren Vertrauen erworben haben, bevor er zum Senn de ge⸗ langt. Auch habe der Gesetzgeber selbst die besonderen Verhältnisse der Stadt beachtet und des halb verordnet, daß neben dem Grundbe⸗ sitze auch das Vermögen als Bedingung der Wählbarkeit berücsichtigt werden solle. Daß eine 10jährige Dauer des Grundbesitzes üiber⸗ haupt nicht als ein unumstößliches Erforderniß angesehen, werden dürfe, werde schon dadurch bewiesen, daß des Königs Majestãt es sich im Allgemeinen vorbehalten hätten, in einzelnen Fällen Dispen⸗ sation zu ertheilen. Der Landta— beschloß daher, Allerhöchstenorts darauf anzutragen, daß die gesetzliche Bestimmung, wonach jähri⸗ ger Grundbesitz die Wählbarkeit der Landtags Abgeordneten im Stande ber Städte bedingt, aufgehoben und dagegen ein Zjähriger Grund besitz als genügend angenommen werden möge.

Provinz Pommern.

Stettin, 31. März. Zwölste Sitzung. An ber Tage gorbnung

war die Berathung über die Ate, Fte, 6te und Tte Proposition und übe tere Petitionen. . . Popo sition betrifft eine Verordnung, nach wel⸗ cher die Wählbarkeit zu Landraths-zlemtern in Zukunft eine der Wahl vorangegangene, mindestens fünfjährige ununterbrochene Dauer des eigenthümlichen Grundbesitzes erfordert, wobei indessen in jedem Ver— erbungsfalle die Besitzzeit des Erblassers aud des Erben zusammen⸗ zurechnen, und der Abtretung eines Gutes von dem Vater an den Sohn, bei Lebzeiten des Ersteren, der Vererbung gleich zu achten ist. Der Landtag war hiermit einverstanden und beschloß: die Emana tion der betreffenden Verordnung für die gesammte Monarchie zu erbitten.

In der 5ten Proposition wird die Erklärung der Stände wegen Einführung der für die Provinz Preußen erlassenen Verordnung vom 18. Dezember 1841 über die bürgerlichen Rechte bescholtener Personen, in allen mit der Städte Ordnung vom 19. November 18068 beliehenen Städten, erfordert. Der Landtag hat die allgemeine Ein⸗ führung der gedachten Verordnung, durch welche der Ehrentitel eines Bürgers denen entzogen wird, welche durch Verbrechen oder sonst verachtungswerthe Handlungen desselben sich unwürdig gemacht haben, beantragt und zu derselben die Zusätze vorgeschlagen, daß ) bei Ausschließung von dem bereits gewonnenen Bürgerrechte, in Konsequenz der allgemeinen Bestimmung der Verordnung, dem dadurch Betroffenen der Bürgerbrief abgenommen werde; 2) die von der Polizei in Gemäßheit der Ministerial-Reskripte vom 7. Septem— ber und 24. Dezember 18141 anerkannten und öffentlich bezeichneten Trunkenbolde, nach Anleitung des §. 39 der Städte⸗Ordnung vom 19. November 1808, durch einen Beschluß der Stadtverordneten der Ehrenrechte eines Bürgers für verlustig erklärt werden können; 3) die Namen der von den bürgerlichen Ehrenrechten ausgeschlossenen Personen nicht in das Bürgerbuch eingetragen werden dürfen, und

Wahlen mit sich führe

resp. in demselben gelöscht werden müssen.

Mit der 6Hten Proposition wird dem Landtage eine Verord— nung zur gutachtlichen Erklärung vorgelegt, nach welcher bei allen Arten von Executions-Vollstreckungen das für die Schuldner, deren Ehegatten und die bei ihnen lebenden Kinder nöthige Bettwerk von der Beschlagnahme frei gelassen werden soll. Die Versammlung er— klärte sich aus den in den Motiven entwickelten Gründen für Ema— nirung der Verordnung.

Mit der durch die 7te Proposition vorgelegten Verordnung wegen Aufhebung der Vorschrift des §. 12, Tit. 7, Th. 2 des All⸗ gemeinen Landrechts, wonach es keinem Bauer erlaubt ist, seine Früchte auf dem Halme zu verkaufen, und des §. 594, Tit. 11, Th. 1 des Allgemeinen Landrechts, welcher bestimmt, daß mit gemeinen Land leuten ein Kauf über ihren künftigen Zuwachs nur nach Zahl, Maß oder Gewicht, und nach den zur Zeit der Aerndte marktgängigen Preisen geschlossen werden kann war der Landtag, als den jetzigen Verhältnissen des Bauernstandes ganz angemessen, vollkommen ein— verstanden.

Den Antrag einer Kreistags Versammlung, bei Landraths-Wah— len dasselbe Wahlverfahren eintreten zu lassen, welches durch das Re⸗ glement vom 22. Juni 1842 vorgeschrieben ist, fand der Landtag be⸗ rücksichtigungswerth. Er beschloß, an Seine Majestät den König die allerunterthänigste Bitte um eine gesetzliche Anordnung zu richten, daß bei Landraths-Wahlen die absolute Stimmenmehrheit erforderlich sey.

Vierzehnte und funfzehnte Sitzung.

In der Sten Proposition liegt eine Verordnung, die zum Zweck einer Auseinandersetzung eingeleiteten Suhhastationen betreffend, vor. Der Landtag nahm, aus den in der Denkschrift entwickelten Gründen, den Gesetz-Entwurf einstimmig an.

Nicht minder erklärte der Landtag sich mit der Zten Propo— sition, nach welcher, unter Aufhebung des §. 5 Nr. 1 der Gefetze vom 1. Juli 1825 und 27. März 1824, bei Berechnung des zur Wählbarkeit der Abgeordneten aller Stände zu den Provinzial-Land— tagen erforderlichen zehnjährigen Grundbesitzes in jedem Vererbungs— falle die Besitzzeit des Erblassers und der Erben zusammengerechnet werden soll, vollkommen einverstanden.

Der dem Landtage vorgelegte Verwaltungs-Bericht über die Taubstummen⸗Lehr-Anstalt zu Stettin nebst der Rechnung des Insti⸗ ö n r Jahre 1841 42 gewährte der Versammlung die Ueber⸗

n, a wicht nur das Vermögen der Anstalt gewissenhaft und rr feng warmalzet worden, sondern auch das Institut selbst segens⸗ d Landtag bezeigte hierüber der Verwaltung und un Raniglache nchts Behörden seine volle Anerkennung.

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Stitungs - Machrichten. Ausland.

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r r æi ch. ze ,,,, ', vom 3. April. Zu die Nednerbühne, um eine han , , e r . . „Eine Ordonnanz des Könige vom Tezenper , e ng zu machen. die Ernennung von Staats Pisr , d nsagte er, ordnet jenigen Personen, welche zu dieser Zituun =, , , Wir legen Ihnen jetzt auf Befehl Tes nh stimmungen vor, welche für die wendi⸗ . Man hatte seit el sey, alle die Männer von Talent um den hren zu r . .

hohen Stellungen dem Lande Dienste geleistet unt en I hrone Beweist

sinanziellen Be⸗ n noth⸗

natürlich in nichts die Verantwortlichkeit der dirigirenden Mini ;

und die Unabhängigkeit der Letzteren bleibt m d . 2 Conseils-Präsident verlas hierauf den Gesetz⸗ Entwurf, der im Wesentlichen festsetzt, daß jedem Staats⸗Minister eine jährliche Pen-

von , gegeben haben. Die Rathschläge jener Ylännen lönnen

432 sion von 150090 Fr. bewilligt werden soll. Der Vorlegung dieses Gesetz Entwurfs folgte eine gewisse Aufregung in der Kammer. Im weiteren Verlaufe der Sitzung legte der Minister der öffent— lichen Bauten zwei Gesetz⸗Entwürfe wegen der mit den Herren von Rothschild und Compagnie und den Herren Talabot und Com pagnie abgeschlossenen Verträge wegen Ausführung der Eisenbahn von Paris nach dem Meere Über Calais und Dünkirchen und vön Avignon nach Marseille vor. Für die erstere soll der Compagnie eine Summe von 21 Millionen und für die zweite eine Summe von 32 Millionen bewilligt werden. Sodann begann die Erörterung eines Gesetz⸗ Entwurfs über die Vermehrung des Personals bei dem Kö— niglichen Gerichtshofe von Paris.

Paris, 3. April. In den Tuilericen beschäftigt man sich jetzt nur mit der Vermählung der Prinzessin Clementine; der König hat Fontainebleau zur Vollziehung des Trauaktes gewählt, und schon werden daselbst alle Vorbereitungen getroffen. Der König und die Königin der Belgier, die Herzoge von Nemours, von Aumale, (der bis zum 290. April aus Algier zurück erwartet wird) und Montpenster, und die Königin Christine werden der Trauung beiwohnen; auch das ganze diplomatische Corps, Pairs und Deputirte, und viele Notabili— täten sind eingeladen. Von der Königlichen Familie wird Nie— mand, als der Prinz von Joinville, der sich in Rio Janeiro befindet, und die Herzogin von Orleans, die in ihren Trauer— Gemächern bleibt, fehlen. Die reiche Ausstattung der Prinzessin, zu welcher der Luxus und die Industrie von Paris alle ihre kostbaren Schätze liefern, wird öffentlich ausgestellt werden. Das junge Ehe⸗

paar wird St, Cloud bewohnen und dann eine Reise nach Koburg

und Wien machen, von da nach Florenz gehen und erst binnen Jah resfrist zurückkehren. Noch immer hofft nian, daß bei Gelegenheit dieser Vermählung eine allgemeine Amnestie stattfinden wird.

Ein seltsamer Prozeß beschäftigt in diesem Augenblicke die öffent liche Aufmerksamfkeit. Bei der Katastrophe auf der Versailler Eisen

bahn verloren Herr und Madame Peysselon zusammen das Leben.“

Sie waren erst seit kurzer Zeit verheirathet und hatten sich kontrakt lich gegenseitig ihr Vermögen verschrieben, so daß das Ganze dem Theil zufallen sollte, der den anderen überlebte. Welcher von den beiden Eheleuten ist nun zuerst gestorben? Wem von Beiden hat einen Augenblick lang das ganze Vermögen gehört? Welche Erben haben ein Recht auf dasselbe, die des Mannes, oder die der Frau? Dies

sind die Fragen, welche vorläufig einem aus Aerzten bfstehenben

schiedsrichterlichen Tribunal vorgelegt worden sind.

Die Wahl des Herrn Perrée, Redacteur des Siccle, zum Capitain der National- Garde, war, wegen eines Fehlers in der Form, annullirt worden. Derselbe ist aber gestern neuerdings ge— wählt worden.

Die Revue politique des Courrier frangais enthält Folgen des: „Das Schicksal hat wunderliche Launen. Vor drei Jahren noch schmachtete ein Großslegelbewahrer der Restauration in den Gefäng—

nissen von Ham und hatte nur mit Mühe sein Haupt vor dem Un- willen des Französischen Volkes gerettet; vor drei Wochen dinirte er

in einem der elegantesten Salons von Paris, inmitten von Männern, die seine Idole zertrümmerten, und vielleicht seinen Kopf verlangten. Diese Verschmelzung der Sieger und Besiegten ist unseren Sitten ge mäß; sie ehrt unsere Civilisation, sie konstatirt eine glückliche Be—⸗ schwichtigung der politischen Leidenschaften, und wenn ich des Umstandes überhaupt erwähne, so geschieht es nur, um des taktvollen Benehmens zu gedenken, welches der ehrenwerthe Präsident des Pariser Barreaus gegen Herrn von Peyronnet beobachtet hat. Herr Chaix d' Estanges hatte, wie man erzählt, die sehr zarte Aufmerksamkeit, dem Herrn von Peyronnet die Liste der einzuladenden Personen vorzulegen, und ihn zu bitten, diejenigen zu streichen, deren Anwesenheit ihm unange— nehm seyn könne. „Mit einer einzigen Person in Frankreich“, erwie— derte Herr von Peyronnet, „würde dies der Fall seyn; aber ich denke nicht, daß sich bieselbe unter Ihren Gästen befindet.“ Herr Thiers

befand sich unter der Zahl der Eingeladenen; seine Unterhaltung mit

Herrn von Peyronnet war höflich, aber kalt und abgemessen. Man will indessen aus dem Munde des Herrn Thiers die Worte Fontenelle's gehört haben: „Ich glaube nicht an Gespenster, (revenaus) aber ich fürchte mich vor ihnen.“ .

Der Prinz und die Prinzessin von Capua sind in Paris einge— troffen.

Es ist merlwürdig genug, daß der Bildhauer Marochetti gleich zeitig beauftragt worden ist, die Reiter-Statuen Napoleon's und Wellington's anzufertigen.

Ft Paris, 2. April. Das Interesse der gestrigen Sitzung der Deputirten-Kammer drehte sich um die alte Streitfrage von der Zweckmäßigkeit oder Unzweckmäßigkeit der klassischen Bildung für junge Leute, welche sich einem anderen Berufe widmen als demjenigen, welchen wir vorzugsweise den des Gelehrten zu nennen gewohnt sind. Das Baccalaureat, welches eine unlängst erlassene Königliche Ordon⸗ nanz zu einer Bedingung des Eintritts in die polytechnische Schule macht, setzt ungefähr dieselben humanistischen Studien voraus, welche in der zweiten oder auch wohl schon in der dritten Klasse guter Deut⸗ scher Gymnasien gemacht werden; ein klein wenig Griechisch, etwas mehr Latein, einige Kenntniß der Französischen Philosophie, und eine möglichst große Gewandtheit im schriftlichen Ausdrucke, das sind etwa die wesentlichen Requisiten, denen der Baccalaureats-Kandidat zu genügen hat. Soll man nun dieselben Anforderungen bei dem Bewerber um einen Platz in der polytechnischen Schule machen, welche ihre Zöglinge fast aus schließlich zu Ingenieurs, Artilleristen und Architekten heranbildet? Die gestrigen Verhandlungen der Kammer beweisen, daß sowohl das Ja als das Nein mit ganz guten Gründen mit Witz und Beredtsam keit verfochten werden kann. Da indessen die Entscheidung der Kam⸗ mer selbst die Frage im verneinenden Sinne beantwortete, so sind wir doppelt geneigt, anzunehmen, daß die, Gegner der fraglichen Qr— donnanz das größere Recht auf ihrer Seite haben. Man bezweifelt übrigens, daß die Regierung diese Maßregel in Folge des gestrigen Votuns der Kammer zurücknehmen werde.

Der General Bugeaud trifft ganz ungewöhnliche Vorbereitungen zu dem bevorstehenden Feldzuge, der dem Kriege, seinen Versicherungen nach, unfehlbar ein Ende machen soll. Für jetzt freilich ist derselbe noch auf zwanzig verschiedenen Punkten Allgeriens im Brande. So⸗ gar die kaum unterworfenen Beni⸗Menasser in der Nähe von Scher⸗ schell sind wieder im vollen Aufstande. Für das einzig gJewisse, Re⸗ fultat des neuen Feldzugs wird daher von manchen steptischen Köpfen ein ungeheurer Aufwand von Menschen und von Geld gehalten.

Ft Paris, 3. April. Der Antrag des Herrn Odilon Barrot auf Modiftzirung der Septembergesetze und überhaupt auf Erleichte= rung der Preßverhältnisse ist, allem Anschein nach, hauptsächlich durch eine gewisse Eifersucht auf Herrn von Lamartine veranlaßt worden. Es ist nicht zu verkennen, daß durch ,die neue Rolle des Deputirten von Macon eine gewisse , die seit Jahren stagnirende Partei= Politik gebracht worden ist, eine Bewegung, an welcher ein Jeder in seiner Weise theilnehmen muß, wenn er seinen bisherigen Platz und Rang behaupten will. Die dynastische Linke und ihr Chef. waren seit lan⸗

er Zeit gewöhnt, sich für ihre eigene Willenlosigkeit und Unthätig⸗ eit durch möglichst vieles und möglichst pathetisches Reden zu ent⸗

schädigen. Lauge lieh das Publikum jener volltönenden Phrascologie ein williges Ohr und nickte es ihr Beifall zu; zuletzt aber sing es an, sich zu fragen, ob denn auch wohl Ideen, und zwar probe haltige Ideen, hinter jenen ewig wiederkehrenden Worten stek ken, und ob es nicht Zeit sey, dem unaufhörlichen Dekla miren und Verneinen und Protestiren zum selbstständigen Han— deln überzugehen. In der That hat die dynastische Linke, obgleich bei weitem die mächtigste der verschiedenen Oppositions⸗ Parteien, in einer ganzen Reihe von Jahren nichts geleistet, was von organischer Nraft zeugte und politische Zukunft verspräche. Ihre eigenen Freunde sind irre an ihr geworden, ihre früheren Bundesgenossen, die Legiti⸗ misten und Republikaner, machen ihr offenen Krieg wegen ihrer mo— ralischen Nichtigkeit und ihrer übergroßen parlamentarischen Selbst derleugnung, ihre Gegner endlich fließen über von öffentlichem und heimlichem und jedenfalls nicht unverdientem Spotte. Aber siehe da, endlich ist Brutus erwacht. Herr Odilon Barrot tritt mit einem Gesetzvorschlag auf, dessen Hauptzweck ein doppelter ist, erstens die Vompetenz des Pairshofes für Preßvergehen außuheben, und zweitens 2 fernere Umgehung des Gesetzes unmöglich zu machen, welches alle Preßangriffe auf öffentliche Beamte vor das Geschwornengericht ver— weist, und dem man sich bisher dadurch zu entziehen wußte, daß man solche Sachen in der Gestalt bloßer Klagen auf Schadens-Ersatz vor das Civil-Tribunal brachte. Es kam sogar nicht selten vor, baß ein Schriftsteller, nachdem er von dem Geschworenengerichte freigesprochen war, auf eine zweite Klage vor dem Civilgerichte zum Schaden Ersatze gegen, den von ihm angegriffenen Staats- Beamten verurtheilt wurde. Daß in diesem und in einigen ähnlichen Punkten die bestehende Gesetzgebung, verändert, daß sie mit sich selbst in Einklang gesetzt werde, liegt im Interesse aller Meinungen, die es überhaupt mit dem Staate ehrlich meinen. Daher mag man es Herrn Odilon Barrot Dank wissen, daß er diese Frage zur Sprache gebracht, aber sein Antrag ist gleichwohl weit davon entfernt, den Charakter eines Schrittes zu haben, durch welchen sich eine politische Partei als öffent liche Macht rehabilitiren kann. Die Organe der dynastischen Linken stehen indessen nicht an, mit der wichtigsten Miene, ja mit einem unverkennbaren Stolze von dem Odilon Barrotschen Gesetz- Vor schlage zu sprechen. Wie sehr sie sich aber in der Würdigung dessel ben irren, davon wird ihnen die äußerst kühle Aufnahme, welche jenem Antrage heute bei fast allen übrigen Oppositionsblättern zu Theil wird, einen ersten Beweis geben.

Indem das Journal des Däbats heute die im Drucke er schienene Sammlung der Reden des Kanzlers der Pairs⸗-Kammer an— kündigt, liefert es zugleich eine geistreiche und beredte Rechtfertigung der wechselvollen und vielbewegten politischen Laufbahn dieses Staats mannes. Von schlagender Kraft ist besonders eins der Argumente, durch welche das Journal des Débats Herrn Pasquier gegen den Vorwurf vertheidigt, daß er aus dem Dienste des Kaiserreiches in den der Restauration, und aus dem der Restauration in den der Juli⸗Revolution übergegangen sey. „Als ob es nicht über die wech selnden Regierungsformen und Dynastieen etwas Höheres und Bleibendes gäbe“, ruft das Journal des Débats aus: „den Staat und die . Herr Pasquier blieb unter allen Verfassungen Frankreich treu, er widmete dem Vaterlande in allen Verhältnissen seine Kräfte und seine Erfahrungen, und das ist sein großes Ver dienst.“ Diese Ansicht des Journal des Débats scheint uns mit einigen Beschränkungen eine sehr richtige. Nicht ein jeder Staats mann könnte freilich die Rolle des Herrn Pasquier mit Ehren spielen. Es giebt Politiker, welche sich so sehr mit einem bestimmten Systeme identisizirt haben, daß ihre öffentliche Rolle nur innerhalb dieses Sy stems möglich ist. Wer möchte dem Demosthenes zumuthen, daß er Minister Philipp's des Macedoniers werde! Oder wer wagte zu behaupten, daß Herr Chateaubriand in dem heutigen Kabinette der Tuilerieen eine würdige Figur machen würde!

*. Paris, 3. April. Die Opposition ist seit ihrer letzten Niederlage in großer Unruhe; sie bereitet nene Angriffe gegen das Ministerium vor. Sie begreift indeß, daß sie mehr als bisher ge schehen, gemeinsam handeln muß, und die verschiedenen Nüancen der Linken suchen sich in diesem Augenblicke zu verständigen, um sich den Erfolg für einige Anträge zu sichern; sie rechnet sehr auf Herrn von Lamartine, aber der Deputirte von Macon ist ein unabhängiger und kräftiger Geist, der sich niemals der kindischen Disziplin der Linken unterwerfen wird. Die Opposition des Herrn von Lamartine be— schränkt sich nicht auf die kleinlichen Verhältnisse einer Kabinets-Frage. Ohne hier sein System beurtheilen zu wollen, bemerken wir nur, daß er in der Politik Ansichten hegt, die bis zu einem gewissen Punkte von den Personen unabhängig sind. Er wünscht nicht, wie die Opposition, diese oder jene Person in das Ministerium eintreten, sondern die Prinzipien triumphiren zu sehen. Die Stellung des Herrn von Lamartine hat sich seit einiger Zeit auf eigenthümliche Weise geändert. Dies zeigte sich namentlich bei dem Feste, welches er am vorigen Sonnabend in seiner Wohnung gab. Sonst traf man in den Salons des Herrn von Lamartine Minister, konservative De putirte und eine Menge von Personen, die den höheren Klassen der Gesellschaft angehörten; am vorigen Sonnabend waren es die Oppo— sition der Linken bis in die letzten Nüancen, die Redacteure der dem Ministerium feindseligen Tagesblätter, so daß seine Salons eine ganz andere Physiognomie hatten, als vor drei Monaten und unter den 300 . befanden sich vielleicht nicht 25 echte Konservative. Man unterhielt sich viel über einen Vorschlag in Bezug auf die Jury, den Herr Barrot auf das Büreau der Kammer niedergelegt hatte. Außer dem bereitet sich die Linke vor, der Kammer zwei andere Fragen vorzulegen, nämlich erstlich die wirkliche oder angebliche Aenderung der Geschwor nen-Liste, was nur ein Korollar des Barrotschen Antrags seyn würde, der die Jurisdiction der Jury in Bezug auf Verbrechen und Verge⸗— hen durch die Presse oder durch jedes andere Publications-Mittel be⸗ trifft; zweitens die Revidirung des legislativen Beschlusses, wodurch den Königlichen Gerichtshöfen das Recht übertragen, die Journale für die Aufnahme gerichtlicher Bekanntmachungen zu bestimmen. Man kann das Schicksal dieser verschiedenen Anträge schon vorausscehen, Trotz der Ordnung und Disziplin, welche Herr Barrot in die Partei einzuführen sucht, werden sie nicht von der Kammer angenommen wer⸗ den und es geht dadurch nur eine kostbare Zeit verloren und ein Theil der Session wird mit unfruchtbaren Scharmützeln hingebracht. Diese Kämpfe dienen allerdings zuletzt dazu, das Ministeriuui zu be⸗ festigen und die Ohnmacht, der DOpposition deutlicher herauszustellen.

Der Gesetz-Entwurf über den Secundair⸗-Unterricht, welcher für diese Session angekündigt war, ist abermals vertagt worden; die Bemerkungen einiger Bischöfe scheinen diesen Entschluß motivirt zu haben. Sie sind mit den Neuerungen, die der Minister des öffent⸗ lichen Unterrichts in das Gesetz eingeführt hat, nicht zufrieden. Um diesem Aufschüb vorzubeugen, hat Herr Carné, am Schlusse der Sonnabend-Sitzung folgenden Antrag auf das Büregu der Deputir⸗ ten⸗Kammer niedergelegt: „Bis ein organisches Gesetz über den Secundair- Unterricht erlassen worden ist, wird es für die Zulassung zum Balkkalaureats-Examen in der Faculté des leitres, gemäß den Bestimmungen des Dekrets vom 17. März 1808 hinreichen, ein Alter von n ens 16 Jahren erreicht zu haben und allen Gegenständen des Unterrichts in den oberen Klassen der Königlichen Collges zu genü⸗ gen.“ Bekanntlich können bei dem gegenwärtigen Zustande der Gesetz⸗

gebung nur diejenigen jungen Leute Balkalauren werden, welche die König⸗ lichen Colleges besuchen, oder die ein authentisches Zeugniß über ihre im väterlichen Hause gemachten Studien aufweisen können. Dies ist der Haupt-Streitpunkt zwischen der Universität und der Geistlichkeit. Die letztere will die Schulen ohne die Bedingungen des Examens, der Studien und der Grade eröffnen. Es ist dies ein alter Streit, worin die Universität vielleicht zuletzt unterliegen wird. Seit etwa 18 Monaten war der Kampf zwischen den Bischöfen heftig. Eine Menge von dem Minister des öffentlichen Unterrichts projektirte oder angenommene Maßregeln sind von 15— 20 Bischöfen auf das heftigste angegriffen worden; namentlich zeichnete sich der Erzbischof von Chartres aus. Die Geistlichkeit hat es nicht auf das Univer— sitäts Regime allein abgesehen; sie greift auch den Unterricht in der Philosophie an, wie er jetzt ertheilt wird. Mit den Herren Damiron, Cousin klagen sie Pascal, Descartes und namentlich Vol taire an. Man sieht, daß in diefem Prozesse die Lebenden sich in keiner zu schlechten Gesellschaft befinden, und dieser Umstand verthei digt die Herren Damiron und Cousin etwas besser, als der Con— stitutionnel, der Courrier frangais und tutti quanti, denen die ersten Anfangsgründe der Philosophie unbekannt sind.

Dieser Grad des bhachelier - „s -lettres ist bereits Gegenstand vieler Diskussionen, Schwierigkeiten und Späße gewesen; und in der That, wenn man weiß, wie es dabei zugeht, so muß man erstaunen, daß es so viele Bakkalaureen in Frankreich giebt. Wollte man genau das für die Examina entworfene Programm befolgen, so würde der ausgezeichnetste Gelehrte, Literat, Philosoph vor den Fra— gen des Examinators nicht bestehen. Es giebt in dieser Beziehung eine Menge Anekdoten, und die Unterredung, welche am Sonnabend zwischen den Herren Villemain und Arago stattfand, zeigt, daß das Examen zum Bakkalaureat häufig eine reine Mystification ist. Noch auffallender ist es, daß die in den Wissenschaften und in der Literatur berühmtesten Männer Frankreichs diesen Grad nicht haben, obgleich derselbe schon existirte, als sie sich in der Lage befanden, ihn zu er= langen. Die Herren von Lamartine, Cousin, Villemain, Arago und sämmtliche Professoren des College de France sind nicht hbacheliers-ts lettres, was sie indeß nicht hindert, ihre Stellung sehr gut auszufüllen.

Grossbritanien und Irland.

Oberhaus. Sitzung vom 31. März. Einer früheren Anzeige zufolge, brachte Lord Campbell an diesem Abend die An— gelegenheiten der Schottischen Kirche wieder zur Sprache und schlug mehrere Resolutionen vor, welche die jetzige Verfassung dieser Kirche für unverletzlich erklären sollten, aber, wie der Antragsteller bemerkte, mehr darauf abzweckten, die Pairs zu einem feierlichen Gutachten über die Sache zu veranlassen, als eine Maßregel der Gesetzgebung her vSorzurufen, welche doch bei der jetzigen Stimmung der herrschenden Partei in der Schottischen Kirchen-Versammlung von dieser nicht als befriedigend würde aufgenommen werden. Graf Aberdeen aber widersetzte sich der Motion, nicht nur weil er es überhaupt für un angemessen hielt, abstrakte Resolutionen zu votiren, sondern auch, weil die Vorschläge Lord Campbell's theils bloße Komplimente für die Schottische Kirche, theils so unbestimmt gefaßt seyen, daß sie, ohne irgend einen Vortheil zu bringen, dem Parlament nur ernstliche Ver legenheit bereiten könnten, sobald es einmal aufgefordert würde, ein Gesetz in der Sache zu geben.

„Ich habe stets zu denen gehört“, sagte der Minister weiterhin, „welche geneigt sind, in bedeutendem Maße das sogenannte Non-Intrusions-Prinzip (den Grundsatz, daß die Seelsorger den Gemeinden nicht aufgezwungen werden dürften) einzuräumen, und ich hatte vor einigen Jahren eine Maß— regel auf der Grundlage entworfen, daß dem Patron die Präsentation, den Hemeinden der Einsprüch und der Kirche die Entscheidung zustehe. Diese Ansicht hat auch Sir J. Graham ausgesprochen, und bei ihr ist die Re gierung zu beharren entschlossen.“ Hierauf setzte der Minister das Unver nünftige und Verkehrte in den Forderungen der Häupter der leidenschaft lichen Partei aus einander, die sich auch mit dem ausgedehntesten Zugeständ niß nicht würde begnügen wollen; indeß sprach er zugleich die Hoffnung aus, daß der gute Sinn des Schottischen Volks am Ende die Oberhand behalten und daß dasselbe Anstand nehmen würde, die verzweifeste Bahn einzuschlagen, in welche die Häupter der Non-Intrusionisten es gern hinein— treiben möchten. „Ich begleitete Ihre Majestät“, bemerkte Lord Aberdeen, „auf ihrer Reise durch jenes Land, aber wiewohl Sir R. Peel hin und wieder mit dem Ruf „lein Korngesetz“ oder „freier Handel“ begrüßt wurde, so hörte ich doch kein Wort über die Kirchenfrage laut werden. Ich will zwar nicht bestreiten, daß eine große Menge Volks irregeleitet und dazu gestimmt worden ist, den Kämpen der Non-Intrusion zu folgen, aber wenn es zu einer Absonderung kommen sollte, und ich bin überzeugt, daß die vorgeschlagenen Resolutionen nichts dazu thun würden, dies zu verhin⸗ dern so wird kein Vernünftiger das Parlament dafür verantwortlich machen können.“

Lord Brougham erklärte sich ohne alle Schonung gegen die Mitglie der der Schottischen Kirche, die es sich herausgenommen, gegen die Aus sprüche des obersten Gerichtshofes in Schottland sowohl, wie des Oberhau ses, sich aufzulehnen, und wollte von keinem Bemühen etwas wissen, ihnen aus den Schwierigkeiten ihrer Lage herauszuhelfen, ehe sie sich nicht voll ständig unterworfen hätten. Die Ansichten Lord Aberdeen's schienen ihm der Lehre von der Non-Intrusion viel zu günstig, und er wünschte, daß den Aufsässigen kein neues Gesetz zur Uebertretung gegeben würde, bevor sie sich nicht bereit erklärt hätten, den alten Gesetzen zu gehorchen.

Lord Haddington meinte jedoch, es ließe sich wohl der Grundsatz vertheidigen, daß der Präsentirte für die eigenthümlichen Bedürfnisse und Functionen des Kirchspiels geeignet seyn müsse, und stimmte den Ansichten Lord Aberdeen's bei, indem er gern zu Gunsten des Friedens einen Theil seiner eigenen Ueberzeugungen opfern wollte; nur sür die Resolutionen könne er nicht stimmen, weil sie keinen Nutzen haben könnten.

Lord Cottenh am sprach sich dagegen wieder im Sinne Lord Broug ham's aus und wollte von keinem Kompromiß hören. Durch Annahme der Veto Akte, sagte er, habe die Schottische Kirche zugegeben, daß ein Recht zur Verwerfung des präsentirten Kandidaten nicht vorhanden sey, und das Presbyterium müsse einen Jeden zulassen, der, wie das Gesetz sich ausdrücke, durch Lebenswandel, Gelehrsamkeit und Sitten sich zu dem geist lichen Amt qualifizire; der Grundsatz aber, es in Frage zu stellen, ob ein Kandidat sich gerade für dieses oder jenes Kirchspiel passe, wie die Maßre— gel Lord Aberdeen's ihn enthalte, würde das Laien- Patronat völlig auf die Kirche übertragen heißen.

, Da Lord Campbell nicht weiter auf Abstimmung über seinen Antrag bestand, so wurde die Diskussion hiermit geschlossen, ohne zu einem bestimmten Resultat geführt zu haben.

unterhaus. Sitzung vom 31. März. Die Sitzung die— ses Abends wurde mit Erörterung und Bewilligung vermischter Sub— sidien- Forderungen im Ausschusse hingebracht, die für das Ausland wenig Interesse, haben. Das einzige Bemerkenswerthe ist, daß Oberst Sibthorp, ein Ultra- Tory, den Versuch machte, die Maschinerie des Armengesetzes ins Stocken zu bringen, indem er die Verwerfung des für die General-Armen-Kommission und ihre Verwaltung ver⸗ langten Postens von 56,500 Pfd. St. beantragte. „Nicht nur die Summe ist es“, sagte er, „der ich mich widerseßze, sondern das ganze Prinzip. Ein Kommissarius wäre eben so schlimm wie mehrere.“ Einige andere Tories unterstützten das Amendement, aber selbst der ökondmische Hume erklärte, daß gewiß kein Vernünftiger, wenn er den früheren Zustand des Armenwesens mit dem jetzigen vergleiche, zu jenem zurückzukehren wünschen könnte; nur über die Zahl der Hülfs⸗-Kommissarien richtete er einige Fragen an den Minister des Innern, welche Sir J. Graham dahin beantwortete, daß diese Zahl

433 nicht füglich vermindert werden könne, da es 580 Armen-Bezirke in

England gebe. Das Sibthorpsche Amendement wurde darauf mit 9s gegen 11 Stimmen verworfen und die geforderte Summe bewilligt.

London, 1. April. Der Contre-Admiral Curtis ist dieser Tage nach Malta abgegangen, um dort den Admiral Louis im Kommando zu ersetzen.

In einer Versammlung des katholischen Instituts von Groß⸗ britanien wurden gestern Beschlüsse gegen die Klauseln der Fabriken bill gefaßt, in so weit sie die Erziehung der Kinder betreffen.

Durch den vor einiger Zeit in Rom erfolgten Tod des 74jäh— rigen Herzogs von Manchester fällt eine Pension von beinahe 3000 Pf. St. weg, die er als Inhaber einer Sinekure seit langen Jahren bezog. Er war in früheren Zeiten Gouverneur von Jamaika und Generalpostmeister. .

Die Eisenbahn der östlichen Grafschaften, welche von London nach Colchester führt, wurde dieser Tage mit den üblichen Feierlich— keiten in ihrer ganzen Ausdehnung dem Publikum geöffnet.

Das Linienschiff „Rodney“ ist mit dem 7. Dragoner-Regiment und einer Artillerie- Compagnie nach dem Cap abgesegelt.

Die Denkschrift der Banquiers, Kaufleute und Rheder der Lon doner Cit)h an Sir R. Peel, worin die Regierung um Ausführung eines Systems umfassender Kolonisirung und liberaler Begünstigung einer zweckmäßig geleiteten Auswanderung ersucht wird, zählt bereits 1200 Unterschriften und soll dem Premier⸗Minister nächstens überreicht werden. Von allen Seiten ist man über die Zweckmäßigkeit und Dringlichkeit des vorgeschlagenen Systems einverstanden.

Die Direktoren und andere Mitglieder des Buchhändler-Unter— stützungsvereins hielten kürzlich eine Versammlung, worin der Vor schlag, ein Asyl für bejahrte oder heruntergekommene Buchhändler zu stiften, besprochen wurde und großen Anklang fand. Der Plan wird in weitere Erwägung gezogen werden und wahrscheinlich zur Ausführung gelangen, da sich die bedeutendsten Verleger Londons dafür interessiren.

Neutsche Bundesstaaten.

München, 3. April. Der gestrige dritte Corso war vom mildesten Wetter begünstigt. Beide breite Trottoirs der Ludwigs— straße waren daher schon lange vor dem Beginnen des interessanten Schauspiels von Zuschauermassen besetzt, und so bot diese Straße, als endlich alle die zahlreichen Vier- und Iweispänner, dann Damen und Herren zu Pferd, sich in Bewegung gesetzt hatten, das Bild einer außer⸗ ordentlichen Belebtheit dar. Sämmiliche Allerhöchste und höchste Herrschaften, mit Ausnahme Sr. Königl. Hoheit des Kronprinzen, der vor einigen Tagen allein einen Ausflug nach Hohenschwangau gemacht, wohnten dem Corso bei, der König ünd die Königin in einem Zweispänner, welcher von Sr. Majestät selbst gelenkt wurde.

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Nom, 26. März. (A. 3.) Nach einem plötzlich veränderten Reiseplan verabschiedeten sich der Herzog und die Herzogin von Leuchtenberg mit ihrem gesammten Gefolge schon vorgestern im Va tien, wo der Papst für diesen Behuf eine feierliche Audienz anbe—⸗ raumt hatte. Ihre Kaiserl. Hoheiten verließen darauf Rom diesen Morgen und begaben sich nach Florenz: die Herzogin, auch vom hie— sigen Russischen Gesandten, Grafen Potemkin, und dessen Frau be— gleitet, auf direktem Wege, der Herzog auf dem Umwege über seine Güter bei Ancona.

Deapel, 21. März. (A. 3.) Heute früh wurde Ihre Ma— jestit die Königin in Caserta von einer Prinzessin, die in der heili— gen Taufe die Namen Maria Elisabeth Nunciata erhielt, glücklich entbunden. Sowohl die Mutter als die Neugeborné erfreuen sich des besten Wohlseyns.

Die Frau Fürstin von Liegnitz ist gestern mit ihrem Gefolge von hier nach Palermo abgegangen. In Folge der anhaltend gelinden Witterung macht das Wachsthum rasche Fortschritte und ist um einen ganzen Monat frühzeitiger als voriges Jahr; sämmtliche Obstbäume stehen in voller Blüthe. Die Witterung ist neuerdings wieder sehr regnerisch.

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bereinigte Staaten von Nord Amerika.

. New⸗York, 6. März. Der (in der gestrigen Staats— Zeitung bereits erwähnte) Bericht des Herrn Webster an den Prä⸗ sidenten des Repräsentantenhauses lautet wie folgt:

„Der Staats-Secretair, welchem der Beschluß des Repräsentanten—⸗ hauses vom 22sten J. M. übermacht worden ist, durch welchen der Präsi dent angegangen worden ist, mitzutheilen u. s. w. hat die Ehre, den Prä— sidenten in Kenntniß zu setzen, daß Herr For, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister Ihrer Britischen Majestät, am 24sten J. M. in das Staats- Departement (Ministerium des Auswärtigen) gekommen ist, und den Staats-Secretair davon unterrichtet hat, daß er von Lord Aber deen, erstem Staats-Secretair der auswärkigen Angelegenheiten Ihrer Bri tischen Majestät, eine vom 18. Januar datirte Depesche erhalten habe, mit dem Auftrage, sie dem Stagts-Secretair der Vereinigten Staaten vorzu— lesen. Der wesentliche Inhalt dieser Depesche war:

„„Daß in einem Paragraphen der Botschaft, durch welche der Prãäsi dent die gegenwärtige Sesslon des Kongresses eröffnet hat, eine ernstliche Stelle sich befunden habe, welche zu der Unterstellung veranlassen zu wol⸗ len scheine, nicht blos, daß die Frage des Durchsuchungs-Rechtes von dem Englischen Bevollmächtigten zu Washington desavouirk worden sey, son 3 auch, daß Großbritanien in diesem Punkte Zugeständnisse gemacht abe;

„„Daß der Präsident wohl wisse, daß das Durchsuchungs-Recht nie mals während der letzten Unterhandlungen Gegenstand irgend einer Erör— terung gewesen, und daß keine Konzession von den Vereinigten Staaten ver langt, noch von Großbritanien zugestanden worden sey;

„„Daß die durch beide kontrahirende Theile im Vertrage von Washing ton eingegangene Verbindlichkeit zu Unterdrückung des Hasdels mit Afrika nischen Sklaven, ohne Bedingungen vorgeschlagen und angenommen wurde;

„„Daß die Englische Regierung in Eingehung dieser Verbindlichkeit von Seiten der Regierung der Vereinigten Staaten einen Versuch erblickt habe, eine praktische Wirksamkeit den wiederholten Erklärungen zu geben, die sie gegen diesen Handel gemacht, hatte, und daß sie mit Befriedigung inen Schritt der Annäherung au die humane und aufgeklärte Politik aller christlichen Mächte aufgenommen habe, einen Schritt, von dein sich viel Hutes erwarten lasse; daß Großbritanien gewissenhaft die Bedingungen die ser eingegangenen Verbindlichkeit erfüllen werde; daß es aber niemals auf— gegeben habe, noch je aufgeben werde, die beständig von ihm vertheidigten, und in der zwischen den Ministern der Vereinigten Staaten und Englands im Jahre 1811 gewechselten Korrespondenz aufgestellten Prinzipien; daß er (Lord Aberdeen) nicht beabsichtige, für jetzt die Diskussion über diesen Gegenstand wieder zu eröffnen; daß seine letzte Note ohne Ant= wort geblieben seyz daß der Präsident sich versichert halten könne, daß Großbritanien stets die begründeten Rechte der Vereinigten Staaten respek⸗ tiren werde; daß Großbritanien nicht die Absicht hege, sich in irgend einer Aft, sey es durch Anhaliung, Visitation oder Duͤrchsuchung, in die als solche anerkannten oder angenommenen Schiffe der Vereinigien Staaten einzumischen; aber daß es auch ferner sein eigenes Recht aufrecht hält und, wenn es nöthig seyn wird, ausüben wird, sich der Rechtmäßigkeit der Flagge zu versichern, welche ein verdächtiges Schiff führen könnte; daß, wenn' in Ausübung dieses Rechts, durch unfreiwilligen Irrthum und troß aller Vor—

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sicht, irgend ein Schaden zugefügt würde, schleuniger Ersatz dafür geleistet werden solle; daß es aber durchaus unmöglich sev, daß Großbritanien auch nur einen Augenblick den Gedanken gehabt hätte, das Recht an sich selbst aufzugeben; daß diese Bemerkungen durch die Botschaft an den Kongreß als nethwendig erkannt wurden; daß es dem Präsidenten unzweifelhaft frei stehe, sich an diese Versammlung zu wenden in der Weise, die ihm an⸗ gemessen erscheine; daß aber, wenn die Diener der Königin nicht für zweck⸗ mäßig erachtet hätten, Ihrer Majestät anzurathen, von diesen Fragen in ihrer Thran- Rede zu sprechen, sie indeß vollkommene Freiheit zu behalten wünschten, im Falle sie im Parlamente befragt würden, solche Aufschlüsse zu geben, die sie mit ihren Pflichten vereinbar und zur Kundgebung der Wahrheit für nothwendig hielten.““

„Nachdem die Note gelesen und ihr Inhalt verstanden war, wurde Herrn For geantwortet, daß die Frage in Erwägung gezogen, und aller⸗ nächstens eine Depesche in diesem Betreffe an den Amerikanischen Minister zu London abgeschickt werden würde, mit dem Auftrage, sie dem ersten Staats -Secretair der auswärtigen Angelegenheiten Ihrer Britischen Maje⸗ stät vorzulesen. (Gez. Daniel Webster.“

Inland.

Halle, 5. April. Nach langen Leiden ist am 29. März zu Gatterstedt bei Querfurt der auch in der gelehrten Welt rühmlichst bekannte Dichter und Schriftsteller Friedrich Krug von Nidda, Haupt⸗ mann a. D. und Mitglied des Thüringisch-Sächsischen Vereins für Erforschung des vaterländischen Alterthums, im 67Tsten Lebensjahre gestorben.

2

Der zwischen Nord-Amerika und Großbritanien durch den Traktat vom 9. August 1842 ausgeglichene

Streit über die Nordost⸗-Gränze der Vereinigten Staaten.

Vergl. St. Z. Nr. 97.)

Die Parteien konnten sich nicht einigen und übergaben dem Könige der Niederlande die Sache zur Entscheidung. Im Jahre 1833 erklärte dieser, daß der betreffende Artikel des Traktats unaus⸗ führbar sey, und schlug einen Vergleich vor, der wenigstens annähernd den Worten des Artikels entsprechen sollte. Das streitige Gebiet sollte da, wo der St. John die von der Quelle des St. Croix ge⸗ zogene Norklinie durchschneidet, getheilt werden und die Gränze längs diesem Flusse und den in ihn sich ergießenden Francis, dann in west⸗ licher Richtung bis zu den Quellen des Connecticut fortgehen. Groß⸗ britanien war zur Annahme dieser Gränze bereit, um dem Streite einmal ein Ende zu machen, die Vereinigten Staaten aber wiesen den Vorschlag zurück, da er keine Entscheidung war, und die Sachen standen wieder auf dem alten Standpunkte. Da ward endlich 1810 der Bericht der Britischen Kommissarien Mudge und Featherstonhaugh, welche, das Land erforscht hatten, publizirt, und, die Britischen Ansprüche auf das ganze streitige Gebiet erhielten dadurch ein bedeu⸗ tendes Gewicht, Die Vermessungen der Höhen, die genauen Bezeich⸗ nungen der Richtung der Gebirgszüge zeigten die südliche, zusammen— hängende, nur durch das Thal des St. John unterbrochene Gebirgs⸗ kette als das einzige, dort mit dem Namen „Hochland“ zu bezeich⸗ nende, Gebirgsland; der von den Amerikanern singirte, von der nördlichen Gebirgskette nach der südlichen sich abzweigende Bergrücken zeigte sich als eine sumpfige flache Ebene (a 10m flat Swamp), und die von ihnen für die Hochlande des Traktats ausgegebene Bergkette zog sich 40 bis 50 Englische Meilen nordwärts, um die Quellen des Connecticut, also nicht, wie es in dem Artikel heißt, „bis zu der nordwestlichen Quelle des Connecticut.“ Dennoch beharrten die Ame⸗ rikaner auf ihren Ansprüchen. „Beweist uns erst, daß eure Hoch⸗ lande wirklich die Wasserscheide, wie es der Traktat will, zwischen den Gewässern des streitigen Gebiets bilden; der diese Hochlande durch⸗ brechende St. John wiederlegt alle eure Argumente.

Und in der That, es blieben trotz des mit dem größten Fleiß und vieler Kunst angefertigten Britischen Berichts noch immer die alten Zweifel. Der Bericht hat das unbestreitbare Verdienst, die Sache in ein helles Licht gestellt zu haben, aber entschieden hat er nichts. Es ist dadurch nur einem Schiedsrichter schwerer gemacht, zu Gunsten der Amerikanischen Ansprüche zu urtheilen; es ist dadurch nur klarer als je bewiesen worden, daß die getreue Ausführung des Traltats von 1783 in das Reich der Unmöglichkeit gehört. Die nordwestliche Ecke Neu⸗-Schottlands ist der Punkt der Gränzlinie von 17833 wo auch jetzt noch, nachdem jeder Berg und Fluß bekannt ist, der Zweifel beginnt. Dieser Punkt war zur Zeit nicht durch irgend einen natürlichen Gegenstand bezeichnet; es war ein gedachter Punkt, den zwei gedachte Linien, die westliche Gränze gin E chin und die südliche der Provinz Quebek, da wo sie einander schneiden, bestimmen sollten. Dieselben Linien waren in allen früheren Gränz⸗Bestimmungen ausgedrückt und der Traltat von 1783 entnahm diesen Bestimmungen dieselben Worte. Die norb⸗ westliche Ecke Neu-Schottlands sollte gebildet werden durch eine ge⸗ rade nach Norden von der Quelle des St. Croix bis zu den die Wasserscheide zwischen zc. bildenden Hochlanden gezogene, längs den besagten Hochlanden bis zu den nordwestlichsten Buellen des Connec⸗ ticut fortlaufende Linie. Wirft man nun einen Blick auf die Karte, so begegnet man auf dem ganzen Wege, den . Nordlinie nimmt, und wenn man sie bis zum St. Lorenz hinaufführt, leinen Hoch- landen, welche die Gewässer des streitigen Gebiets nach entgegenge. setzten Richtungen in das kltlantische Mrrer und den St. Lorenzström

(Schluß.