1843 / 100 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

stürzen, namentlich die höchsten der Nation, und sie zum Spielball des

Voltes zu machen. . ĩ de sein wahres Interesse verkennen, wenn 1 . * 26 die es bedroht, weil die Repräsentanten

i ig nn, und seinen ausdrücklichen Willen mißachtet haben. . Bevollmächtigten nehmen sich heraus, ihre Sphäre zu überschreiten und die daß sie, nicht die Gesetze oder Institutionen, welche

Nati oͤthigen setze e z e . den Pakt, der ihren Verhältnissen zusagt, amn en, 283 dern einen Koder der Laune, der alle Keime des . in si . ; 3 nicht einen einzigen Grundsatz der Hoffnung zu Gutem r. ; . Nation weigert sich daher, sich solchem Uebel or, e 3. *. 9 nicht zufrieden geben, so lange ihre Fundamental-Gesetze nich 3 J,, nebersetzung ihrer Sitten und Gewohnheiten seyen und. . 3 22 3 schen, politischen und religibsen Grundsätze gewahlt und . j. die ihr bis jetzt erlaubt haben, einen Körper als Nation zu, i . . die Unterzeichneten, von diesen Gesinnungen beseelt. un 4 96 en, daß die glorreiche Revolution von 1841 zum n, . ortheile * Nation sich vollende, welcher wir lovalerweise dienen, er uin mn, um se höchste provisorische Negierung die folgenden unterwürsigen iitten zu ste len: I Der konstituirende Kongreß wird nicht anerkannt, 2 ei dem Wil len der Nation zuwiderhandelte, wonach ihne enen , . ten sich eben so sehr von den Uebertreibungen der Constitutien von 1824, als von den kleinlichen Beschränkungen, wie sie in der Constitution von 1836 enthalten si 3s sollQe

n nn, , wird eine Junta von Bürgern ernennen, ausgezeich net durch ihr Wissen, ihre Erfahrung, ihren Patriotismus und geleistete Dienste, welche ihr die einem provisorisch zu erlassenden Statut pu. gebende Fassung vorschlagen soll, wodurch die Eristenz und Würde der Nation, das Wohl der Departements und die Bürgschasten gesichert werden, auf welche die Mexikaner ein Recht haben. Dieses Statut wird der Nation zur Sanction ö egt werden.

a,. wird von neuem als provisorischer Präsident der Nepublit an erkannt Se. Ercellen; der um das Vaterland wohlverdiente Divisions Ge

neral Don Antonio Lopez de Santana, und als sein Stellvertreter Se.

Ercellenz der um das Vaterland wohlverdiente Divisions General Don Nicolas Bravo.

436 „San Luis Potosi, 9. Dezember 1842. Jose Ignacio Gutierrez, Brigade - General, General- Kommandant und Gouverneur des Departe— ments. J. Maria Rin con, Oberst, graduirter Brigade⸗ General und Chef dieser General- Kommandanischaft.“ (Folgen noch 114 Unterschriften.)

wissenschaft, Kunst und Literatur.

Karte von Palästina, nach den neuesten Quellen, vorzüglich nach den Nobinsonschen Untersuchungen bearbeitet und gezeich' net von H. Kiepert, herausgegeben vom Professor Pr. Karl Ritter. Berlin, Sint. Schropp u. Comp. 1842. Rthlr.

Bei der allgemein anerkannten Wichtigkeit der Rtefultate von Robin son's und Smith's Neisen in Palästina, und den bedeutenden Veränderun gen und Berichtigungen, die durch dieselben in der Topographie dieses Lan— des sich ergeben haben, war es gewiß wünschenswerth, die in jenem Werle und den dazu gehörigen Karten niedergelegten neuen Thatsachen auf einer Karte vereinigt zu haben, die alles Wesentliche, in dem größeren Werle Enthaltene in einem bequem übersichtlichen Bilde darstellte und deren kleine— rer Maßstab zugleich erlaubte, das ganze, der Landeskunde des alten Pa lästing zugehörige Gebiet zu umfassen und auch für die von Robinson und Smith nicht bereisten Gegenden die neuesten und besten Hülfsmittel zu be— nutzen, so daß darauf, außer den von Berghaus, Grimm und Renner zu ihren Karten benutzten Materialien, alle selt dieser Zeit neu gewonnenen geographischen Resultate vereinigt werden.

Auf besondere Veranlassung des Herrn Professor C. Ritter, der ein solches Blatt namentlich für seine Vorlesungen über Geographie von Pa laͤstina für unentbehrlich hielt, übernahm Herr H. Kiepert die Ausarbeitung desselben um so lieber, da er auch die Karten zu Robinson's Werk ausge führt hatte und nach einem zu diesem Zwecke angestellten genaueren Stu dium der vergleichenden Geographie dieses Landes, mit der Sache selbst

ganz vertraut war. Das Hauptblatt giebt Palästina von der südlichen

Wüste an bis in die Mitte des Libanon nördlich hinauf und östlich bis zu den Gränzen der Wüste, also im weitesten Umfange, im Maßstabe von

gl der wahren Länge und so weit die größere Karte zum Nobinsonschen

Werke reicht, als genaue und möglichst vollständige Reduction derselben.

Die zur Vergleichung unentbehrliche geographische Nomenklatur ist in der?!

f 8 9 rn * Allgemeiner Anzeiger für die ; 1

haften Nachweises über die am dritten Orte erfolgte 30. September 1842. Niederlegung derselben zu legitimiren und zugleich ein 3 belegene Grundstüch unterschriebenes doppeltes Verzeichniß der Rum . ö ; ; mer jener Quittungsbogen zu übergeben, von denen das Ne * ö . =. E 1 esin⸗ 1. 4 4. J 9 s 4 . 3. 7 ö. e m n , n werfen Hutgbest⸗ gerichtlich abgeschäßt zu 34672 Thlr. 8 Sgr. 5 Pf, Eine mit dem Siegel der Gesellschaft und dem Ver— f i:. merke der Stimmenzahl versehen, als Einlaßkarte Breslau, den 3. April 1843.

ͤ Nothwendiger Verkauf.

Bekanntmachungen. Stadtgericht zu Berlin, den 3 ö 56 Das Dorotheenstraße Nr. 3 t J des Stallmeisters Johann Heinrich August Thomsen,

zers Hilgendorff gehörende, im Greifswalder Kreise be- legene Gut Gr. Kiesow soll nebst Inventarium und

soll Schulden halber . m am 30. Magi 1843, Vormittags 11 uhr, dient.

8

erforderlichen Ausdehnung darauf eingetragen, so wie von den für biblische Geographie wichtigeren alten Namen Alles, was sich mit Gewißheit oder möglichster Wahrscheinlichkeit angeben ließ, jedoch mit strenger Ausschließung desjenigen, was nur auf unsicheren Hyöpothesen und Legenden beruht und durch dessen unkritische Aufnahme selbst in die besseren neueren Karten so viel Verwir⸗ lung gekommen ist. Die Nechtfertigung aller in der Karle enthaltenen Angaben findet, wer sich genauer für dies Studium interessirt, weitläuftig in Nobinsoöns Werk und in dem demselben beigegebenen Memoir von O. Kiepert. Auch ist dafür gesorgt worden, daß, ungeachtet des kleinen Maßstabes, keine für biblische Geographie irgend wichtige Angabe auf der Karte fehle. Es ist daher auch, um die Karte für ihren Zweck möglichst praltisch und vollständig zu machen, aller Raum, der sich erübrigen ließ, für besondere Kartons benutzt worden, welche, ebenfalls ganz auf Grund— lage der größeren. Blätter zu Robinson's Werk, Folgendes enthalten: 1) Tie Sinai⸗Halbinsel, westlich bis zum Nil, im Maßstabe von 1: 2, 400,900, mit Angabe der wichtigeren, für jetzt bestimmbaren Punkte des Zuges der Isrgeliten durch die Wüste; 2) einen besonderen Plan des Sinai-Gebirges, im Maßstabe von 1: 206, 9000; 3) einen Plan von Jerusalem, welcher die aus der alten Topographie bekannten und die wichtigsten neueren Punkte enthält; wobei jedoch die auf bloßen Legenden beruhenden falschen TLokal— Angaben, die sich auf fast allen anderen Plänen sinden, absichtlich wegge⸗ lassen worden sind.

Um die Eintheilung des Landes zu verschiedenen Zeiten übersichtlich zu machen, sind die Gränzen des alten jüdischen Landes und seiner zwölf Stämme unter sich (für die Geschichte des alten Testaments) und die der späteren zur Zeit der Nömer (und der Geschichte des neuen Testamente) geltenden Abtheilungen, so weit sie mit Sicherheit bekannt sind, mit beson deren Farben angegeben. Auch das Terrain konnte natürlich nur in den Hauptzügen, und so weit es mit hinlänglicher Sicherheit bekannt ist, aus⸗ geführt werden; es ist dasselbe im Stiche mit vorzüglichster Anschaulichkeit und vorzüglichem Fleiße, wie überhaupt das ganze? Blatt von dem durch mannigfache Arbeiten im geographischen Fache rühmlichst betannten Herm H. Mahlmann in Steinstich sehr sauber behandelt worden. Auch wird die ganze äußere Ausstattung der Karte, welche auf schönes starkes apier jau= ber gedruckt ist, sicher alle Ansprüche befriedigen und den Preis von Tha lern als sehr billig erscheinen lassen. ck.

Preußtischen Staaten.

Inhalt: 1) Lage, Gränzen, Gewässer, Boden und Klima. 2) Geschichte. 3) Regierung. 4) Sitten und Gebräuche. 5) Charakter der Einwehner. 6) Die Bat kara. 7) Kabodisch. 8) Dar-Hammer. 9) Volls stämme, die an Kordofan angränzen, Scheluk, Nuba, Takele 3c. 10) Neligion. 41 Krantheiten. 12) Das Militair. 13) Produkte. 14) Lobeid, Hauptstadt von Kordofan. 15) Handel. 16) Skllavenjagden Mehemed

Saaten verkaust und zu solchem Zwecke in folgenden . 3 3 . , , . ; ; er Ge astelle Ih verden. Taxe und Der Verwaltungsrath der Breslau-Schweidnitz-Frei 10 = . an der zericht? stelle subhastirt werden ! 9 Ali's im Allgemeinen. 17) Sklavenjagd in den Jah

Lerminen: Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

den 14. März, den 4. und 25. April d. J. Morgens 10 Uhr,, vor dem Königl. Hofgericht aufge boten werden. Die Verkaufs Bedingungen können in der Kanzlei des Königl. Hofgerichts, auf dem Hofe zu Gr. Kiesow und bei dem Kamerarius Kellmann in Wol

9

Greifswald, den 17. Februar 1843. 1 . . . 246 36 n straßen Ecke belegenen Grundstücks, gerichtlich abgeschätzt

Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen. (L. 8.) v. M öller, Praeses.

Die zu Erwinhof bei Haynichen belegene, zwei Stun—

gießerei mit alleni Zubehör, abgeschätzt auf böb7 Thlr. 27 Sgr. 3 Pf.,

zufolge der nebst 8 kenschei d Bedi en i Nothwendiger Verkauf. ; ; E68 zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in . J 99 1 18412 Reserve für unregulirte Brandschäden 5 / *.

Das in der

unserer Registratur einzusehenden Taxe, soll am 22. Juli 1843, Vorm. 10 Uhr, in Erwinhof subhastirt werden.

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 19. November 1842. gast eingesehen werden. Der dem Kaufmann Carl Friedrich Paetow gehörige ! ; Antheil des in der Alexanderstraße an der Magazin—

zu erhöhen.

Nesultate:

Reserve für spätere Jahre

4

neuen Königsstr. Nr. 44 belegene 5,

gilenbur 22. Dezember 184 3076 Thi , , , ö Eilenburg,? den 22. Dezember 1812 5078 Thlr. 16 Sgr. 3 Pf, soll Vensicherungen hatten

Königliches Land- und Stadtgericht.

Sb Thlr. soll vorgeladen. den 28. September d. J, Vormittags 1ouhr, ;

am 16. Juni 1843, Vormittags 11 Uhr,

. = Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Nothwendiger Verkauf. Der eingetragene Besitzer, Kanzlei-Secretair und Land- und Stadtgericht zu Nordhausen. Lientenant a. T. ö Das zu Norhausen bär dem Hagen zul, Nr. Iso. Erben, und die eingetragene Gläubigerin, Wittwe belegene, der Wittwe Busse geb. Bloedau zugehörige Thiele? Dorothee nriett. . . mit allen Zubehörungen, abgeschätzl besage deren Erben, so wie die unbekannten Real- Präten des mit dem neuesten Hopothekenscheine in der Regi denten, werden,

ö =. . ö und zwar Letztere unter der V stratur einzusehenden Tarations - Instruments auf nung der Präklusion, zu diesem Termine hierdurch ww

Carl Ludwig Schmidt, oder dessen Berlin, den 7. April 1843.

Henriette geborene Derter, oder

*

zerwar

Der daselbst vorgelegte Rechnungs-Ab— schluß des Jahres 1842 enthielt unter anderen folgende

Brandschäden und Kosten 4 Netto- Prämien und andere Einnahme

für Rechnung des Jahres 1842.. J R, , ,,,

Brüggemann, C. Subdirektor. Haupt- Agent. mit

burger Eisenbahn-Gesellschaft. Ekla - . ö ren 1838 und 1839. 18) Nachrichten über den Lauf

der Bacherabbiad (weißer Nil). Alterthümer in Kor Bandanianiam. 19) Ueber das Reich Darfur.

Aachener und Muͤnchener Feuer-Ver- kosan. Be nian all 1

ö . ö q Stuttgart und Tübingen, März 1843.

sicherungs⸗-Gesellschaft. J. G. Eottascher Verlag.

Die General-Versammlung hat in ihrer . Sitzung vom 30. März beschlossen, die vorhandene . . 4 7738 Thlr Hi Sar 5 Pf Kirn ß G nnse her Gesellschaft von „200,00 Thlr. auf . 8 M 1b 1 hen . ö zu 7738 Thlr. 14 Sgr. 3 Pf., soll 3 Millionen Thaler zu den billigsten Preisen bei HI. Baller, IIeilig am 29. Aug ust 1513, Vormittags 11 Uhr, . 5 ; an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy—

Nothwendiger Verkauf. pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Der eingetragenen Gläubiger, Kaufmann Christian den von der Leipziger Eisenbahn entfernte, der Witwe Ludwig Hartwig oder dessen Erben, werden zu diesem Clara Ceres Jischer geborenen Neitzsch gehörige Eisen Teimin öffentlich vorgeladen.

Geiststm. No. .

749. 285 Thlr Neues wichtiges Hülfsmittel beim Unter J richt in der Geographie.

762038 Nachstehende neueste en kRelis gearbeitete Karten 1136553 sind so eben erschienen und geneigter Beachtung em— de. n, ,

39 35 l Neliestarte von Pa st in a,. . . (Ein Tableau 1 4“ hoch und 1 3“ breit nach

Kapital -Garantie (nach obigem h ö De imalmaß.) ; . n ) ; . 3 . 2 . 2I1iefᷓfarte . 7

S che Gr 'richtlich abgeschätzt zu 2 ; . II. Reliefkarte von Europ . , nn nn,, , g 5 Die während des Jahres 1842 in Kraft befindlichen (Ein Tableau im Licht 2 Schuh 4 Zoll hoch

und 2 Schuh 9 Zoll breit Dezimalmaß.)

er y ee . se ; 5. 8 339 Millionen 75 o 8 Thin, ;. , uerhaften Ghyps- und Paplermasse verser an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und betragen und sich gegen das vorhergchesde Jahr also . k um mehr als 79 Millionen vermehrt. Die ausführ⸗ d ö lichen Rechnungs -Abschlüsse werden mit nächstem bei Die Preise sind höchst niedrig gestellt; Urtheile den Agenten der Gesellschaft einzusehen seyn. und Zeuͤgnisse von Gelehrten über die Schönheit der

Louis Erbe.

Ausführung und den Werth des Reliefs liegen vor; 5 Exemplare zur Ansicht, so wie Näheres darüber theilt Albert Wohlgemuth, Scharinstraße 11.

Bei Hermann Schultze in Berlin ist so eben

2 Klhlr. sür

in allen Theilen der Ulilonarchie ohne Preiaerhöhung.

M1 00.

w

Amtliche Nachrichten. Landtags-Angelegenheiten. Provinz gesetzbuch. Provinz Pommern.

Brandenburg. Straf reu Anträge und Pefitionen. Allerhöchste Proposition II. Petitionen und

Der Gesetz-Ent Nachrichten aus Indien.

zer die Ernennung von Staats-Mi Modisicationen.

Deputirten wurf in Betreff der Staats⸗ riefe aus Paris. und seine nachträglichen efinition des Attentats.

Frankreich. (Das Gesetz üt Sammlung für Guade Grosibritanien und Oberhaus. Botschaft des Präsidenten der Bill gegen den Gebr Tie Frage wegen wüwarteter Besuch des Königs von lanischen Gesandten auf eine

Interpellationen hin Vereinigten Staaten. Ver auch der Hunde zum Zichen. . Durchsuchungsrechts. n H Antwort des Ameri⸗ Denkschrist wegen der Staaten- Schulden. (Stimmung in Folge der neuesten Nach Staaten; der neue Jubelfeier des Erzherzo adrid. (Die Ouecksilber⸗ anca zugeschlagen.) Zurbano's und des Generals Vermischtes. Tord⸗-Amerika.

wersung der

richten aus den Sesterreich. Briefe aus N den dem Hause Salam Bareelong; Walten Konstantinopel.

te Staaten von (Herr Cushing Staats Stellung der Minister- Staats

Unterrichtsplan.)

zergwerke von Alma—

aus Paris. (Wahlen in

r Schreiben aus New —Ectretgir, des Schatzes; eigenthümliche Secretaire zum Präsidenten und zum

Wissenschaft, Kunst und Literatur. Passionsmusik in der Sing und Instrumental

Mu sikalisches. Berl . Akademie; Hektor Berlioz's Vofal

Konzert im Königl. Opernhause.)

—— ——

Amtliche Nachrichten.

Rronik des Tages.

gnädigst geruht:

g zu Nowag im Neisser Kreise, Schüller in Lüben und dem Rektor, Kan⸗ g, im Kreise Preuß. Eylau sse; den Gerichtsboten und Exe pold in Posen, Karl Rie in Rogasen und Karl Schub Ehrenzeichen; so wie dem

O. die Rettungs- Medai

Se. Majestät der König haben Aller zem katholischen Pfarrer Helbi dem Kreis Physikus Dr. tor und Organisten den Rothen Adler kutoren Wilhelm Rap Christian Busch Allgemeine zu Frankfurt a. d.

Ziegner zu orden vierter Kla

ger in Ostrowo, ent in Meseritz Tischlermeister Richter lle am Bande zu ver—

Ihre Königl. Hoheiten der Großherzo zogin von Mecklen burg ⸗Strelitz und Georg Hoheit, sind nach Strelitz

g und die Großher— chstderen Sohn, zurückgereist.

Allgemeine

Alle Post- Anstalten des In- und Auslandes nehmen geslel-

4 z f 9 lung an, sür gerlin die Expedition . ; der Staats- Zeitung: . l ll . ) l l l t 5 ö 3 l f ll ll g. Friedrichsstrasse Ur. 72.

Berlin, Montag den 10ten April

18a3.

chen besonderen Schutzes ebenfalls bedürfende Sachen ergänzend hin- vollständigt und dazu namentlich auch Wirthschaftshöfe, so wie mit zugefügt. . Heu, Stroh und Torf beladene Wagen gerechnet wissen wollte und S:; 5 enthält polizeiliche Vorschriften, wonach gefährliches Wer- ferner sich dahin aussprach, daß das Gesetz vom 9. Dezember 1832 fen mit Steinen n. dgl. zu bestrafen ist. So passend man diese wonach den Orts Polizei- Behörden die Untersagung auch des nicht feuer⸗ Bestimmung fand, so ward doch von einer Seite darauf aufmerksam gefährlichen Tabackrauchens zusteht, unverändert in Kraft bleiben möge. gemacht, daß in dem Gesetz Entwurfe es an einer allgemeinen Vor Bei S. 89, nach dessen Bestimmung ein Beamter, der für die schrift fehle, wonach muthwillige Streiche jeder Art, sofern sie dem Ausübung seines Amtes Geschenke annimmt, mit Geld oder Gefäng⸗ Publikuni schädlich sind oder werden können, zu bestrafen wären. Das nißstrase belegt werden soll, ward eine Strafverschärfung dahin be— Landrecht enthalte im 2usten Titel 8. 183 eine solche generelle Straf– antragt, daß ein solches Vergehen in allen Fällen auch den Verlust Androhung, und wenn schon die Fassung derselben nicht zur Aufnahme des Amtes nach sich ziehen solle, indem derjenige, der sich desselben in den Entwurf empfohlen werben könne, so sey doch etwas Aehnli— schuldig gemacht, überhaupt seine amtliche Ehrs verloren habe, und ches für denselben um deshalb zu wünschen, weil die möglichen Arten daher ohne den ganzen Stand zu kompromittiren nicht länger dienen des im Interesse des Publikums zu strafenden Unfugs überhaupt ein könne. Diese Ansicht, obgleich mehrseitig unterstützt, ward doch von zeln im voraus gar nicht aufzuzählen wären und daher in manchen der Majorität nicht angenommen, welch dabei besonders ins Auge

nicht gerade ausdrücklich mit Strafe bedrohten Fällen Straflosigkeit faßte, daß bei manchen der geringen Subalternen ein solches Zart⸗ gefühl, dessen Verletzung mit einer so harten Strafe belegt werden solle, wohl nicht vorausgesetzt, zuweilen wohl auch schwer werde un⸗

sehr zur Ungebühr eintreten werde, Der Antrag, diese Lücke auszu füllen, fand zwar lebhafte Unterstützung, ward aber doch von der mung der polizeilichen Willkür zu viel Spielraum zu geben vermeinte Amtspflicht oder dafür empfangen worden.

und dafür hielt, da, wo die Umstände die Unterdrückung polizeilich Von Beamten im Amte verübte Injurien (5. 592) werden nach nicht zu duldenden Unfugs nöthig machten, fönfse das Erforderliche in den allgemeinen Vorschriften über Ehrenkränkungen bestrast und das den besonderen Polizei⸗Reglements angeordnet werden. .

Majorität nicht angenommen, da man durch eine so generelle Bestim= terschieden werden können, ob ein Geschenk nur bei Auslibung der

V . , amtliche Berhaltniß des Beleidigers bedingt nur eine Verschärfung 8 nnn rng der Frage §. 52 : „Soll die Strafe der der Strafe, welche in, schweren Fällen zugleich bis auf Amts Ent⸗ Hrandstiftung nach dem Umstande, ob das Feuer bei Tage oder bei setzung oder Degradation sich erstrecken kann. Erkannte man in die Nachtzeit angelegt, worden, im Gesetz besonders abgestuft, oder die sen Bestimmungen im Verein mit der in der Einführungs- Ordnung Berüchsichtigung dieses Umstandes dem Richter bei Abmessung der ausgesprochenen Aufhebung des mittelst der Kabinets-Srdre vom Strafe überlassen bleiben“; erklärte die Majorität sich für die zweite 25. April 1835 exceptionellen Gerichtsstandes der Beamten von allen Alternative, nachdem bei der Berathung hervorgehoben worden, daß Seiten einen erwünschten Fortschritt zu richtiger Auffassung der unter Umständen das Anlegen von Feuer bei Tage eben so gefährlich Stellung der Beamten“ zu den übrigen Staats Bürgern, und sah man seyn könne wie zur Nachtzeit, z. B. bei Jahrmärkten, bei der Heu= dadurch die Gleichheit vor dem Gesetz eben so wie das Ansehen der Aerndte u. s. w. Beamten wesentlich gefördert, so gab doch der Schlußsatz des erwähnten Im §. 530 wird auf vorsätzliche mit gemeiner Gefahr für frem= Paragraphen zu lebhaften Debatten Veranlassung. Darin heißt es: des Eigenthum verbundene Brandstistung, wobei jedoch Gefahr für „Ist die Ehrenkräntung zwischen Dorgesetzten und untergebenen Beam— Gebäude nicht vorwaltet, sondern Waldungen, Torfmoore, nicht ab— ten vorgefallen und nicht mit Thätlichkeiten verbunden gewesen, so geärndtete Früchte 2c. abbrennen, fünf- bis zwanzigjährige Zuchthaus wird solche im Disziplinarwege gerügt, jedoch bleibt es der vorge⸗ strafe gesetzt. Hierbei vergegenwärtigte man sich den Fall, wo ein setzten Behörde überlassen, die Sache den Gerichten zur Bestrafung Forstbesitzer, um eine von der Kiefernraupe befallene Schonung zu zu überweisen.“ , vernichten, diese ansteckt, und von da das Feuer sich in benachbarte Von der einen Seite führte man aus, alle Disziplin müsse zer—

Waldungen verbreitet, wo ein Torfmoor zu landwirthschaftlichen Zwek= stört werden, wenn es dem Untergebenen gestattet seyn sollte, jebes ken ausgebrannt wird und dabei angränzende Torflager in Brand ge- von seinem Vorgesetzten ihm gesagte scharfe Wort der richterlichen steckt werdenz in diesen und ähnlichen Jällen glaubte man (ine solche Beurtheilung zu unterstellen, barliber ob eine tadelnde Aeußerung durch Fahrlässigkeit schädlich gewordens, doch“ vorfätzliche Brandstif verdient, ob dabei die Gränze amtlicher Befugniß überschritten wor? tung nicht straflos lassen, aber auch nicht mit der harten Strafe des den sey, könne überhaupt nur die vorgesetzte Dienst⸗Behörde, welche Entwurfes belegen zu dürfen, und man beschloß daher, auf dieses be das dienstliche Verhältniß selbst vollständig übersehe, entscheiden, und sondere, anscheinend bei Abfassung des Entwurfes übersehene Verhält der Untergebene könne diese Entscheidung auch getrost in die Hand niß aufmerksam zu machen, lehnte jedoch einen Antrag überhaupt zwi derselben Bel . 26

uiß au upt P : hörde legen, der er in soö vielen“ anderen wichtigen schen Inbrandsteckung eigener und fremder Sachen zu unterscheiden, Beziehungen untergeben sey, und welche ihren Ausspruch ge— ab, indem man durch esne solche Distinction zu gefährlichen Konse— ͤ setzlich begründen und auf erhobene Beschwerde ihrerseits recht⸗ Juenzen geführt zu werden, und das meist sehr strafbare Anzünden ͤ fertigen müsse. Andererseits aber entgegnete man, es sey eigener Sachen als weniger verwerflich zu bezeichnen fürchtete. als Regel festzuhalten, daß keinem Staats Angehörigen,

Die Zulänglichkeit der polizeilichen Vorschriften, welche in Bezie⸗= dessen Ehre gekränkt worden, der Rechtsweg abgeschnitten wer⸗ hung auf gemeine Gefahr im Entwurf enthalten sind, ward von den dürfe, hlervon wolle man überhaupt durchaus keine Aus mehreren Seiten in Abrede gestellt. Namentlich ward der Antrag nahmen gestatten, und am wenigsten Rücksichts der Beam gemacht, denjenigen, der bei gemeiner Gefahr dem obrigkeitlichen Be⸗ / ten, welche der Willkür ihrer Vorgeseßzten preiszugeben nicht nur in sehl zur Hülfeleistung nicht gehorcht, nicht polizeilich, sondern mit ihrem eigenen, sondern auch im allgemeinen Interesse höchst bedenk⸗ Kriminalstrafe zu bestrafen; die Versammlung hielt indeß hier die lich sey; es handle sich aber hier nicht darum, dem Vorgefetzten die Polizeistrafe, welche schneller und häufiger eintreten würde, für genü- Befugniß zu nehmen, dem Untergebenen einen Verweis zu ertheilen,

gend. Eben so wenig erachtete man eine besondere Strafbestimmung sonbern vielmehr darum, daß eine Ehrenkränkung nicht ungestraft

an Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden.

Die Erbpachts- Gerechtigkeit auf das im Dorfe

soll am . ergebenst ein.

hastirt werden. 23 Sgr. 2 Pf, gewährt nach Abzug der Baudefekte zu

uGnd zu 4 pro Cent einen Tarwerth von 8588 Thlr. 6 Sgr. 2. Pf. Darauf haftet ein Erbpachts- Kanon don 55 Thlr. 109 Sgr., welcher, zu pro Eent gerech et ein Kapital voön 13583 Thir. 10 Sgr. daͤrstellt, jo daß der Werth der Erbpachts Gerechtigkeit nach der Een Dopothekenschein in der Registratur einzusehenden

. . u 1 pio Cent veranschlagt 5426 Thlr. 20 Sgr. 4 Pf. 141 . 6

beträgt. * 7205 16 2

Reustad den. 26. November 1842. Konig. Preuß. Landgericht.

Stadtgericht zu Berlin as in der Nittergass Nr des Hauptmanns a. M M., i.

soll wegen Aufhebung der emeinsch am 1. September, Vorm hh .

an der Zerichtsstelle subhastirt wem end Uhr,

pothekenschein sind in der Negistratn ein i chund Ra-

st

unbekannten Negl- Prätendenlen Werker nznsthen. Die Breslau⸗-Schweidnitz- Freiburger Eisenbahn.

In Gemäßheit §. 24. des Gesellschafts-Statutes ha— ; ben wir die diesjährige ordentliche General— 2. Nothwendiger Verkauf. Versammlung auf ; Stadtgericht zu Berlin, den 19. Oftober 1842. den 28. April, Nach mittags 3 Uhr, im hie— Das (n, der Schillingegasse Rr. z5 und zz ele sen Borsen· Lokale . gene Thielesche Grundstück, ir g ich abgeschätziz zx Puberaumt und laden die Herren Actiongire zu dieser : ; F; soll ersammlung ergebenst ein. ; am 30. Mais ts4z, Vormittags 11 Uhr, Nach S. 25. des Statutes haben die Herren Actio⸗ dieser Versammlung beiwohnen wollen, pril in dem Büreau der Gesellschast r. 10) sich durch Production der ihnen ungsbogen oder Beibringung eines glaub⸗

mine bei Vermeidung der Präflus u ediesem Ter- laden. Pratlusson hierdurch vorge⸗

199 Thlr. 7 Sgr. 6

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und naire, welch

Neai ö spätestens Hypothelenschein sind in der Registratur einzusehen. le rler en

gehörigen Qu

Ober-⸗-Schlesische Eisenbahn-Gesellschaft. Subhastati Pate Die Herren Actionaire der Ober-Schlesischen Eisen— G bahn-Gesellschaft laden wir hierdurch zu einer außer—

Sagorsz, Neustädter Kreises, Suh No. 27 des Hypo— ordentlichen Grneral.¶ Versammlung auf den .

thelenbuchs belegene Krug-Grundstück nebst Lonisenhoff 26. April, Nachmittags 3 Uhr, in dem hie—

sig en Börsen⸗Lokale

15 Juli 1 . ö ö und Be

Vormi . dentlicher Gerichtsstelle sub— schlußnahme in dieser Versammlung werden seyn: Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle sub ch ö. in der General Verfammmlung? vom H Bttober Der Rein -Ertr es Grundstücks 355 Thlr zr. vorbehaltene Bestimmung über die Art und Der Rein -Ertrag des Grundstücks von 355 Thlr. peisi( wie der zur . der Bahn er 5 pro Cent eint wer z Thlr. 4 Pf Oppeln über Cosel, Gleiwitz und Schwientochlo JJ ., v bei dige te nach Berun erforderliche Ko—

stenfonds aufgebracht werden, solle?⸗ . für den Fall einer zu beschließenden Aufbringung dieses Kostenfonds durch Actien die fernere Be stimmung: unter welchen Bedingungen die Zeich

nung auf diese Actien eröffnet werden solle? 2.

Wir bemerken, daß in Gemäßheit §. 29. des Sta⸗ tutes jeder Actionair, welcher der General⸗Versammlung beiwohnen will, gehalten ist, spätestens bis zum 25. April incl. seine Actien in dem Büreau der Gesellschaft zu

produziren, oder sonst auf .

dritten Orte . Nieder on ,, .

gleichzeitig ein von ihm unterschriebenes Verzeichniß der

. 3 seiner Actien in einem doppelten Eremplare

ääger Verkauf. zu übergeben, indem der Einlaß nur gegen Vorzeigung

Hen 6. Januar 1843. des einen, dem Präsentanten zurückzustellenden Exem—

Noer 3 belegene rundstiück plars dieses Verzeichnisses stattsindet.

Fuchs, gerichtlich abgeschahi i n der Geschwister Breslau, den 24. März 18413. .

Jo Thlr. 3 Sgr. Pf., Der Verwaltungsrath 3 ten Eisenbahn⸗

Gesellschaft.

enügende Weise, die am

bei Dresden, in der schönsten Lage der Loschwitzer Berg— kette, unmittelbar an dem Elbstrom, die vortrefflichste Aussicht in das Elbthal und die Umgegend bis in die Böhmischen Gebirge darbietend, von circa 100,900 A*! len Flächenraum, mit nutzbaren und angenehmen, An. lagen, einem wasserreichen Brunnen, her e fi em Wohn- und Winzergebäude, auch Backhaus, Pferdestall, Wagenremise und dergl. ist zu verkaufen durch . F. L. Güntz, K. S. Notar (Dresden, äuß. Pirnaische Gasse Nr. 4.)

Literarische Anzeigen.

Im Verlage der Hahnschen Hofbuchhandlung in Hannover ist so eben erschienen und in allen Buch handlungen zu haben, in Berlin (Stechbahn 3), Posen und Bromberg bei E. S. Mittler:

Nuͤtzliches Rezept-Taschenbuch für alle Stände, besonders aber für solche, welche Pferde und Wagen halten, und für diejenigen, die ö damit umgehen müssen.

Gesammelt, geprüft und herausgegeben

von Christ. Beck, Fürstl. Waldeckschem Stallmeister. 24. geh. 1843. Preis Thlr.

In Unterzeichnetem ist so eben erschienen und an alle Buchhandlungen, in Berlin die Gropiussche Buch- u. Kunsthandlung, Königl. Bauschule Laden 12, versandt worden:

Reisen und Laͤnder-Beschreibungen, 24ste Lieferung.

Auch unter dem besonderen Titel:

J Beschreibung von d und einigen angränzenden Ländern,

der Negierung Mehemed Ali's stattgefundenen ; Sllavenjagden. Von . Ignaz Pa me . während dessen Anwesenheit in den Jahren 1838 bis 1839 verfaßt.

gr. 8. brosch. 1 Thlr. 10 Sgr.

nebst einem Ueberblick über den dasigen Handel, die Sitten und Gebräuche der Einwohner und die unter

Ein Weinbergs-Grundstuͤck .

Pag enen in Stadt und Land, in Feld und Wald. Ein Lese- und Hülfsbuch zu den 16 Bildertafeln für den Anschauungs- Unterricht von E. Wilte, herausgegeben vom Direktor R. Bormann. gr. 8. 92 S. Gehestet. 735 Sgr. ö . der Franzoͤsischen Rechtschreibung. ö Für Schulen und zum Selbstunterricht, von A. von Treskow. 12. 200 S. Geheftet. 225 Sgr.

So eben erschienen fürn Männer-Quartett d Licder von Fr. Kücken. Riieinisches Trinklied,

oe ; . Stimmen einzeln à Bogen 23 Sgr.

In 56sfentlichen ten Beifalls, die Kritik behauptet, dals sie keit noch übertresfen.

für Männerchor. nd. Stimmen à * Thlr. 1.

Jägerstralse No. 42, Ed. Bote C G. Bock.

Vorlesung

gehalten am 4. März 15943 im wöissenschaftlichen Vereine zu Berlin von Dr. Franz Kugler.

Mit 7 Abbildungen. 16 Sgr.

CTandtags-Angelegenheiten.

Provinz Brandenburg.

(Fortgesetzte Berathung des Strafgesetz⸗ Bei §. 188, worin das Verbot und die Bestrafung der Hazard-Spiele, sofern sie aus Gewinnsucht gespielt werden, ausge sam in Frage, ob das Spielen in Fonds, welches häufig ebenfalls nur in gewinnsüchtiger Absicht getrieben werde, der Natur des Hazard-Spieles sich sehr nähere, und mindeste liche Folgen wie dieses für den National

Berlin, 8. April.

sprochen wird, k

us eben so verderb—⸗ Reichthum und für Familien- t ebenfalls mit Strafe zu bedrohen seyn möchte. die sogenannten pönen und dabei auch velche in gleicher Weise Bei der Diskussion

glück gehabt, nich b Namentlich ward es als wünschenswerth vorgestellt, Käufe auf Zeit- oder Cours-Differenz 31 auf die verwerfliche Schwindelei hingewiesen, beim Handel mit Eisenbahn-Actien vorkommt. der über diesen Gegenstand vergegenwärtigte man sich zunächst die dama—⸗ lige Lage der Gesetzgebung in dieser Beziehun Gesetzes vom 19. Januar 1836 speziell der Handel Staats-Papieren, sofern der Vertra untersagt und durch das Gesetz vom 15. Mai alle ausländische Papiere ausgedehnt wird. für die Kontrahenten nur Nichtigkeit des G übertretenen Verbotes hingestellt, w Individuen, welche aus der Gewerbe machen, Strafen angedroht werden. auch die Kontrahenten mit Kriminalstrafe zu be ammlung für sehr bedenklich, und man erach stand überhaupt zur Aufnahme in das Stra überzeugte sich auch, daß, wenn man für de Actien ähnliche Bestimmungen wünsche, tition, nicht aber bei der beantragen seyn würden. Die Strafe derer, welche vom machen, ist im §. 189 auf das Arbeit festgesetzt; dieses hielt man unter Berück ten Gesinnung, von welcher ein solcher Gewerbebe großen Unheils, welches durch denselben herbei als zu niedrig bemessen und schlug dafür ein ren mit der Maßgabe vor, daß, j theilgenommen, darin ein Verschärfungs Grun außzuüerlegenden Strafe zu finden seyn solle. Zum 24sten Titel, welcher von der Eigenthums andelt und wo unter §. 500 diejenigen Gegenstände au den, deren vorsätzliche und widerrechtliche Be

g, wonach in Fol mit Spanischen g nicht Zug um Zug realisirt wird, 1840 diefes In beiden Fällen wird eschäftes als Fol ährend für die Mäkler Vermittelung derartiger Ge Weiter zu gehen und drohen, hielt die Ver⸗ er den Gegen— frecht nicht für gee n Verkehr mit Ei diese mittelst besond Begutachtung des Kriminal- Gesetzb

Op. 36. Hest 2. Inhalt: Wir jungen Musikanten, (O) säh ich aul der Ilaide, Fliege Schiifflein. Partitur und Siimmen 17 Lhli.

nach dem MksSspt. geschelenen

Aufführungen erfreuten sich diese Lieder des . y ü—

schäfte ein

ö . ckeen's beliebte Männergesänge „Held Friedrich, Coeur König und Szlvesterlied“ an Melodicen-Sechsn-m

.

Das Deutsche Vaterland von Fr. Lise Partitur und Stimmen 13 Thin,

34 Linden. Schlesingersche Buch- u. Musikhdlg. Hazard ⸗-Spiele ein Gewerbe jähriger Festungs⸗= der schlech⸗ ugt, und des rt werden kann,

Musikalien zu den billigsten Preisen bei Maximum von zwei

In der Gropiusschen Buch— . , , mn. tönigl. B 1 „12, ist so eben erschienen: Königl. Bauschule Laden Nr. 12, ist , über die Systeme des Kirchenbaues, d der dem B Beschädigung fgeführt wer⸗ mit besonders

für den, der schädliche Thiere hält, in dem Falle als erforderlich, bleibe, und eine solche müsse unter allen Umständen der Vorgesetzte

hierauf vorgenommenen Ab e beiden entgegenstehenden An für die letzterwähnte aber doch

wenn von diesen wirklich Menschen beschädigt worden, da man der Ansicht war, die Bestrafung einer solchen Thatsache könne auch ohne ausdrückliche Anordnung nach den allgemeinen Bestimmungen erfolgen.

Das unbedingte Verbot des Hetzens von Hunden auf Menschen glaubte man, um den Gebrauch der Hunde zum Festnehmen der öffentlichen Sicherheit gefährlicher Individuen nicht abzuschneiden, dahin beschränken zu müssen, daß nur das muthwillige Hetzen unter

sagt werde.

Boshaftes Quälen oder rohe Mißhandlung von Thieren, welches zum Aergerniß Anlaß giebt, soll nach dem 8 5413 mit Gefängniß bis zu sechs Wochen oder Geldbuße bis zu 50 Rthlrn. bestraft werden.

Von einer, Seite war diese Bestimmung als zu beschränkt ange—⸗ fochten und mittelst besonderer an den Landtag gerichteter Petitlon ein Antrag dahin gemacht worden, die Strafe möge unbedingt und abgesehen davon, ob durch das Quälen von Thieren Aergerniß erregt worden, eintreten, da es Pflicht des Staates sey, auch den Thieren die ihnen zustehenden Rechte, insoweit sie nicht durch die Benutzung der— selben für die Zwecke des Menschen beschränkt würden, zu sichern, auch die Humanität eine solche Nücksicht unerläßlich erscheinen lasse. So bereit willig man nun auch die gute Absicht dieses Antrags anerkannte, so ward demselben doch entgegengestellt, da nur Personen Nechts⸗ Subjekte seyen, so könne von einer Verletzung thierischer Rechte überhaupt gar nicht und von einer Bestrafung der ihnen zugefügten Behandlung überall nur insofern die Rede seyhn, als dadurch das sittliche Gefühl der Menschen verletzt werde; in dieser Weise habe der Entwurf die Sache ganz richtig aufgefaßt, wenn er das gegebene Aergerniß als Bedingung der Strafbarleit hingestellt habe; dieses brauche nach der Fassung des Paragraphen nicht einmal zum öffentlichen Aergerniß geworden zu seyn, und sey somit jeder nur irgend mögliche Schutz gegen Thierquälerei gegeben. Hiermit erllärte sich die Versammlung einverstanden, und ward nur noch bemerkt, daß, wenn in den Moti? ven auch öffentliches Aergerniß als Bedingung der Strafbarkeit er⸗ wähnt worden, man dies als ein Versehen betrachten und sich ledig⸗ lich an die unzweifelhaften Worte des Gesetzes halten müsse.

Daß Bauherren (8. 514) wegen eines ohne polizeilichen Kon⸗ sens unternommenen Baues einer Polizeistrafe verfallen, fand man ganz augemessen; die im Gesetze aber unbedingt ausgesprochene Ver⸗ fich ung. die solchergestalt ausgeführten Bauten nach polizeilicher Anordnung zu ändern, beantragte man von einer Seite, dahin zu ändern, daß dies nur auf vorschriftswidrige derartige Einrichtungen Anwendung sinde. Die Masjorität hielt indeß einen solchen ue als sich von selbst verstehend nicht für erforderlich. Im §. 55 wird auf das Tabackrauchen an fenergefährlichen Orten Geldbuße von 2 Rthlr, und Confistation dei Pfeife gesetzt, wobei die Versammlung

geschärften Strafen geahndet werden soll, wurden mehrere eines sol⸗

die Bezeichnung der als feuergefährlich zu erachtenden Orte noch ver⸗

sorgfältig vermeiden. waren die Stimmen gleichmäßig getheilt, rität vorhanden.

Bei den folgenden P Beamten handeln, k wonach nur bei werden darf.

sichten ziem= eine Majo⸗

aragraphen, welche von am man auf die Be unmittelbaren Beamten Wenn schon man dies als die richterliche Entscheidun ten angestellt hat, Degradirten dadurch ein b so glaubte man doch für Benachtheiligung d Verhältnissen da,

Strafe der Degrad zung erkannt werden müsse,

daß ein Gesetz

Bestrafung der stinimung des §. 29) zurück * * auf Degrad quent fand, en Beam— daß dem ertragen wird, eine unverdiente sie unter son en Beamten die auf Amts- E rsammlung trat d werden möge: an die en Degradation

. dung für den, der dei nicht in der

mittelbar 4 eise bindend seyn kann estimmtes geringeres Amt übert q die mittelbaren Beamten rin zu finden, daß gegen wo gegen den unmittelbar ation zur Anwendung komme, und die Be ausgesprochen unmittelbaren Be trete bei den mittelbaren verh Im §, 616 fand man d zu Freiheitsstrafe von einjäh wird, immer auch seines ehrenden Strafen je war die Vers. daß dies die noth Freiheitsstrafe Staate nicht Beamten läng da das zu

Antrage bei, amten zulässi ige Gefängni Anordnung hart, daß ein Beamter, Dauer verurtheilt tzt werden soll. e Amts- Ents

Amtes entse der Zeit auch 9g ganz einverstanden, ge jeder anderen mehr ind gab auch dem rden könne, einen

etzung eintrete, damit schte aber nicht, hr als einjährigen Einwand, daß dem von ihm bezahlten keine Folge,

wendige Fol seyn möchte, zugemuthet we ein Jahr im alt des in H

zu entbehren, aft befindlichen B etung hergeben werde. Rücksichts der Bestrafung der hen den Beamten wo gegen diese a gegen jene nur A Eine solche Be eren Seiten als g

kürzende Geh zur Bezahlung seiner Stellvertr

Im §. 623 werden die von ihnen im Amte be mit dem einzigen Unte oder Amts- Entsetzung nung vom Richter ausgesprochen wer lichen ward von mehr sofern als schädlich ang griffe von der Würde des ausnahmsweise milder Beurt angeregt würden. achtete indeß die unveränderte ders um deshalb für nothwendi aupt nicht ausfü em Gesetz von äußerster Wichtigkeit sey.

gangenen Verge rschiede, daß da, erkannt wird,

gleichgestellt, uf Cassation

gung der Gei

an ; änzlich unmo⸗ tivirt und in ö

als auf diese Weise nur welche in nichts we⸗ ener Verge⸗ ersammlung er⸗

agraphen beson⸗ ĩ

̃ heilung began Die Majorität ber Beibehaltung des Pan weil gegen ka rbar und die G

hen bestehe,

Cassation überh fessionen vor d