1843 / 103 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ueber die Verfassung der Nord⸗2Amerikanischen Union.

Der in die Staats-Zeitung vom 27. Mãrz ir. 90 auf⸗ genommene Artikel über die oder gs Verfassung der Nord amerika nischen Union enthält zu viel irrthümliche Angaben und Schlußfolgen, als daß Jemand, der die Irrthümer, in welche der Verfasser verfallen, zu berichtigen im Stande ist, dieselben mit Stillschweigen übergehen könnte. Tiese Irrthümer sind von der Art, daß man sie füglich jLener unvollkommenen Kenntniß zuschreiben kann, die man bei einem Ausländer von den politischen Institutionen eines anderen Landes wohl voraussetzen darf, ohne im Geringsten der Redlichkeit der Be— merkungen Ihres Korrespondenten Eintrag zu thun. Ein tieferes Studium dieser Institutionen würde ihn überzeugt haben, daß die Mängel, welche er der Föderativ Verfassung der Vereinigten Staaten von Nord-Amerika zuschreibt, wenn sie wirklich vorhanden sind, in noch höherem Grade einer jeden Form von Föderativ-Regierung bei— zulegen sind, die in alter wie in neuerer Zeit, von dem Amphictyonen— Bunde im alten Griechenland an bis zu dem gegenwärtigen Deutschen Bunde, existirt hat. Was er von der Amerikanischen Föderativ- Ver fassung behauptet, läßt sich von allen diesen Conföderationen sagen, nämlich: daß sie aus mehreren zu einem politischen Körper vereinigten Souverainetäten bestehen; daß die verschiedenen Mitglieder der Union in einigen Beziehungen abhängig, in anderen unabhängig sind; daß sie in einigen Fällen fremden Nationen gemeinschaftlich verantwortlich sind, während in anderen Fällen diese Verantwortlichkeit eine getrennte und verschiedene ist.

Dem von den Publizisten aufgestellten Prinzip zufolge, bilden souveraine, durch einen Föderatis⸗Vertrag dauernd mit einander ver bundene Staaten entweder ein System eigentlich sogenannter kon föderirter Staaten oder eine höchste Föde rativ-Regierung, die man zuweilen auch einen zu sammengesetzten Skaat ge— nannt hat.

Im ersten Falle sind die einzelnen Mitglieder der Union durch einen Vertrag verbunden, der sich von einem gewöhnlichen Traktat gleichförmiger Allianz zwischen unabhängigen Staaten nicht wesentlich und nur durch seine beständige Dauer und durch die größere Anzahl und die Verwickelung der Gegenstände, welche er umfassen soll, un terscheidet. Zu dieser Klasse gehört, soweit ein Ausländer sich ein Urtheil hierüber erlauben darf, der Deutsche Bund. Die verschiede— nen Staaten bilden durch ihre Union nicht eine höchste Föderatis Regierung, noch sind sie einem gemeinschaftlichen Souverain unter worfen. Doch werden die sogenannten Fundamental-Gesetze des Bundes von dem Bundestage entworfen, der auch das Recht hat, organische Bestimmungen in Bezug auf dessen auswärtige, innere und militairische Angelegenheiten zu treffen. Diese Bestimmungen sind im Allgemeinen nicht direkt bindend für die einzelnen Unterthanen, sondern werden dies nur dadurch, daß jede einzelne Regierung denselben inner halb ihrer eigenen lokalen Jurisdiction Gesetzeskraft verleiht. Treten Fälle ein, wo der Bundestag seine eigenen Beschlüsse gegen die ein⸗ zelnen oder die gesammten Unterthanen irgend eines besonderen Staates ohne Mitwirkung der lokalen Regierung rechtmäßig in An wendung bringen kann, dann bilden diese Fälle, wenn sie vorkommen, eine Ausnahme von dem allgemeinen Charakter der Union, die dann in dieser Hinsicht eine höchste Föderativ-⸗Regierung oder ein zusammen— gesetzter Staat wird.

Im zweiten Falle ist die durch die Fundamental-Akte der Union gebildete Föderativ- Regierung die höchste souveraine Macht inner halb der durch jene Akte ihr verliehenen Gewalt und die

Souverainetät jedes einzelnen Staates wird sowohl durch die auf

solche Weise der Föderativ Regierung übertragene Gewalt als durch die dadurch den einzelnen Staaten gesteckten' Gränzen vermindert. Zu dieser Klasse gehört die Verfassung der Vereinigten Staaten von Ameritg. Durch diese Verfassung ist, mit Ausschließung der Regie rungen der einzelnen Staaten, alle souveraine Gewalt in Bezug auf Krieg und Frieden, Negulirung der Handels- und anderen Beziehun— gen zu fremden Nationen der Föderativ-Regierung übertragen worden.

Dies ist wenigstens die Theorie dieser Verfassung; aber der Verfasser, des erwähnten Artikels nimmt an, daß in der Praxis die Thätigkeit der Föderativ- Regierung innerhalb der Sphäre ihrer merkannten Gewalt durch die Verfassung der einzelnen souverainen Staaten behindert werden könne, und er ist selbst so weit gegangen, den bevorstehenden Untergang dieser Regierungsform aus der Wir kung dieser Ursachen des Verfalls vorherzusagen.

Die von Ihrem Korrespondenten angeführten Beispiele dieser unheilvollen Kollision zwischen den Gewalten und Pflichten der höch sten Föderativ⸗ Regierung und den respektiven sonverainen Staaten sind folgende:

1) Der bekannte Fall des Macleod, eines Britischen Unter⸗ thanen, der wegen eines angeblichen Vergehens, welches der Gegenstand diplomatischer Erörterung zwischen der Amerikanischen und der Briti⸗ schen Regierung geworden, und wofür die letztere die Verantwort lichkeit übernommen hatte, von dem lokalen Gerichtshofe des Staates New-Nork verhaftet und gerichtet worden war.

Um das wahre Wesen dieses Vorfalles, der einen verhängnißvol len Mangel in der Organisation des Amerikanischen Föderativ-Systems dargethan haben soll, richtig zu verstehen, ist es nothwendig, zu be merken, daß dies System eine Regierung von Gesetzen bildet, und daß diese Gesetze in allen für die Ausübung richterlicher Gewalt geeig⸗ neten, Fällen von den Gerichtshöfen gehandhabt werden, die von der willkürlichen ECinmischung der exekutiven Regierung unabhängig sind.

TWurch das Fundamental-Gesetz der Union wird ihre richkerliche Ge walt unf Ale Fälle ausgedehnt, die aus der Verfassung, den Gesetzen und Verträgen der Vereinigten Staaten hervorgehen. Gemäß den bon dem engresse erlassenen organischen Gesetzen für die Auslibung n. lichterlichen Gewalt durch die Föderativ-Gerichtshöfe konnte die⸗ . . * wie der des Macleod nur dann ausgeübt wer der einzelnen Etac dellation von dem Endurtheil der, Gerichtshöfe ten staltsindet , das höchste Tribunal der Vereinigten Staa⸗ Ihr Korrespondent ist allerdings ein Man gel, nur nicht, wie . „Inkdent zu Rlauben scheint, in der Föderatis⸗Verfassung selbst, sondern in den Gesetzen . 64 26. ; RBeshi erk ec eben, die, der Kongreß gegeben hat, um die Bestimmungen der Verfassung in Wirksamkeit treten zu lassen. Diesem Mangel ist seitdem durch in Geseß erh? J , . ö 6 . geholfen worden, welches der Kon— Freß in August 18143 angenommen hat ul worn Föderativ Tri⸗ , 3. einen . sofort in . zu . . wegen einer Handlung, deren Werth von d n . i,. d den richterlichen Behörden dir einzel n r , . . wird. Aber selbst bei der Beschaffenhent , , . ; / 294 heit der Gesetze zur Zeit des Vorfalles mit Macleod war die Gefahr einer feindlichen Kollifson zwi⸗ chen den Vereinigten Staaten und Großbritanien, ö. d . . geblichen Unfähigkeit der Jöderativ=Negierung, die lotch h Gerich ts höfe des Staates New-Nork zu kontrolliren, nicht so groß ö. so drohend, wie Ihr Korrespondent zu glauben scheint. Mehrere n Laufe der gerichtlichen Verhandlungen eintretende Eventualitäten wür? den solch' ein unglückliches Resultat verhindert haben. Diese waren; 1) Macleod konnte von der Jury freigesprochen werden, wie es in der That geschah; 2) nachdem er von der Jury für schuldig erklärt worden, konnte er von der exekutiven Regierung des Staates New Nork freigesprochen werden; 3) unter derselben Voraussetzung konnte

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er an das höchste Tribunal des Staates New-⸗Nork, und von diesem

an den höchsten föderativen Gerichtshof der Vereinigten Staaten in

Washington appelliren; 4) im Falle das End Urtheil dieses letzten Gerichtshofes gegen ihn ausfiel, hätte er von dem Präsidenten be— gnadigt und auf Verlangen der Britischen Regierung in Freiheit ge⸗ setzt werden können.

Den wahren Prinzipien des Völkerrechts gemäß, hätte die Bri tische Regierung nur dann ein Recht gehabt, zu Repressalien zu schrei⸗ ten, wenn die Amerikanische Regierung sich geweigert hätte, die zu⸗ letzt erwähnte Maßregel zu ergreifen. Die Verantwortlichkeit der Vereinigten Staaten gegen Großbritanien, hätte erst dann begonnen, wenn das Endurtheil der höchsten Föderativ- Regierung gegen den An geklagten ausgesprochen und ausgeführt worden wärt. So ist das Völkerrecht von den ausgezeichnetsten Publizisten festgestellt und von der Britischen Regierung selbst in dem berühmten Memoir dargelegt worden, welches im Jahre 1753, in Bezug auf die Schlesische An leihe, dem Preußischen Kabinette mitgetheilt wurde“.

Daß dies auch in der Sache Macleod's die Ansicht der Briti— schen Regierung war, geht aus dem Umstande hervor, daß sie sich bei dem gerichtlichen Verfahren gegen ihn beruhigte und keine Re pressalien irgend einer Art ergriff, um seine Befréiung zu bewirken.

2) Das nächste von Ihrem Korrespondenten angeführte Beispiel,

welches die nach seiner Ansicht in der gegenwärtigen Verfassung vor handenen Fundamental-Mängel erläutern soll, ist die von Seiten mehrerer Staaten erfolgte Süuüspendirung der regelmäßigen Zahlung der Zinsen ihrer öffentlichen Schuld. Er nimmt an, daß diese Sus pension, insofern sie auswärtige Gläubiger betrifft, von Seiten der jenigen Macht, deren Unterthanen dadurch beeinträchtigt werden, den casus belli gegen diejenigen Staaten in sich schließe, welche sich dieses Treubruches schuldig gemacht haben. Die Föderativ-Regierung, glaubt er, würde verpflichtet seyn, die auf solche Weise angegriffenen Staaten zu vertheidigen, während sie nicht die Macht besitze, sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegen fremde Unterthanen zu zwin geu. Diese angebliche Folgerung geht hervor aus der Annahme, daß, wenn ein souverginer Staat es unterläßt, seine Verträge mit den Unterthanen eines fremden Staates zu erfüllen, dies einen Grund zu Repressalien von Seiten dieses letzteren Staates abgebe. Diese Annahme wird nirgends von den Publizisten unterstützt und diese Idee ist von der Britischen Regierung hei den verschiedenen Reela mationen, die sie zu Gunsten Britischer Gläubiger in Spanien, Por tugal und den Süd⸗-Amerikanischen Nepubliken erhoben hat, stets un berücksichtigt geblieben. .

Die Amerikanische Föderativ Regierung hat ihre, Verpflichtungen gegen ihre eigenen auswärtigen sowohl, als einheimischen Gläubiger steks mit der gewissenhaftesten Treue erfüllt. Man kann versichern, daß sie gewiß weise handeln würde, wenn sie denjenigen Staaten der Union zu Hülfe käme, die Schulden gemacht haben, um große Werke von öffentlichem Nutzen auszuführen, welche indeß gegenwärtig nicht eine solche Einnahme abwerfen, die hinreichend wäre, um die Jinsen der auf diese Weise kontrahirten Schulden zu bezahlen. Man kann indeß nicht sagen, daß sie eine größere gesetzliche Verpflichtung habe, die Bezahlung solcher Schulden zu garantiren, als der Deutsche Bund hat in Bezug auf die Schulden der einzelnen Staaten, welche diesen Bund bilden. Daß dies auch die Meinung der Britischen Regierung ist, erhellt aus einer offiziellen Mittheilung Lord Aberdeen's an die Inhaber Amerikanischer Papiere, worin er es ablehnt, eine Vorstel lung über diesen Gegenstand an die Amerikanische Föderativ- Regie rung zu richten. Man muß aber auch zugeben, daß die Ehre und die Interessen der ganzen Amerikanischen Nation verlangen, daß keines ihrer Mitglieder den Ausländern Anlaß gebe, sich über die Nicht⸗ erfüllung ihrer gerechten Verpflichtungen zu beklagen. Bei den zu diesem Zwecke nöthigen Anordnungen mag man auf einige Verzöge rungen und Schwierigkeiten stoßen, allein es würde voreilig seyn, aus deni Vorhandenseyn dieser temporären und partiellen Verlegenheiten zu folgern, daß das Amerikanische Föderativ-System die Zwecke, für die es gegründet wurde, gänzlich verfehlt habe.

Um zu zeigen, daß dieses System in seiner gegenwärtigen Or— ganisation keine unübersteigliche Hindernisse darbietet, um die Liquidi rung der Schulden der einzelnen Staaten mit Hülfe der Central Regierung zu verhüten, ist es nothwendig, zu erwägen, bis zu welchem Grade der öffentliche Kredit der Staaten gegenwärtig geschwächt ist.

Die Nord -Amerikanische Union besteht aus 26 souverainen Staaten. Von diesen haben 13 Staaten sehr bedeutende öffentliche Schulden gemacht, deren Zinsen regelmästig und pünktlich gezahlt wer den. Diese Staaten sind: Maine, New⸗Hampshire, Vermont, Nhode⸗Island, Connecticut, New - Jersey, Delaware, North-Carolina, South-Carolina, Tennessee, Kentucky, Missouri und Georgia—

Die folgenden 6 Staaten haben, behufs der Anlegung von Ka— nälen und Eisenbahnen, Schulden gemacht, die im Verhältniß zu ihrer Bevölkerung und ihren Hülfsmitteln sehr bedeutend sind, und deren Zinsen aus dem jährlichen Ertrage dieser öffentlichen Werke, und wo dieser unzureichend ist, durch direkte Besteuerung regelmäßig gezahlt werden. Diese Staaten sind: Massachussetts, New-⸗Nork, Ohio, Vir— ginia, Alabama und Louisiana.

Die folgenden 7 Staaten haben die Zahlung der Zinsen ihrer Schulden suspendirt, indem sie öffentliche Arbeiten unternommen ha— ben, die theils noch nicht vollendet, theils keine hinreichende jahrlich Einnahme abwerfen, um die Zinsen davon zahlen zu können. Diese Staaten sind: Pennsylvanien, Mississippi, Indiana, Illinois, Michi⸗ gan und Arkansas. . .

Man wird hieraus ersehen, daß 19 von den verschuldeten Staa⸗ ten des Beistandes der Föderativ-Regierung nicht bedürfen, um ihren Kredit aufrecht zu erhalten. Die ganze Masse der Schulden derjeni gen Staaten, welche ihre Zahlungen suspendirt haben, ibersteigt nicht 100 Millionen Dollars. Eine jührliche Summe von 3 Millionen Dollars würde daher völlig hinreichen, um die Zinsen dieser Schul— denlast zu decken. 4 . J

Bei der gegenwärtigen Verfassung der Föderativ-Union ist dem

Kongresse allerdings nichk ausdrücklich die Vollmacht gegeben, die Zin⸗

sen der Schulden der einzelnen Stagten zu zahlen oder zu garanti⸗ ren; aber es folgt deshalb noch nicht. daß nicht verfassungsmäßig irgend eine Anordnung getroffen werden könne, indem man die öffent— lichen Ländereien, welche das gemeinsame Eigenthum der Union bilden und woran jeder Staat seinen Antheil hat, verpfändete, um diejenigen

Staaten zu unterstützen, die für jetzt unfähig sind, ihre Verpflichtun⸗

gen zu erfüllen. Diese National⸗Domaine ist von unernießlicheni Werthe, uind es leidet keinen Zweifel, daß die auswärtigen Gläubiger der erwähn⸗ ten Staaten gern 4o0der 5 proc. auf diese Bürgschaft basirte Fonds anneh⸗ men würden, deren Zinsen die Föderatis⸗-Regierung garantirte, während der Ertrag aus dem Verkaufe der öffentlichen Ländereien einen Tilgungs⸗ Fonds bildete, der allmälig, zur Abtragung des Kapitals und der Zinsen verwendet werden könnte. Eine solche Anordnung wäre in der That ein Darlehn des Kredits der Union an diese Staaten ge— gen die Verpfändung ihrer respektiven Antheile an den öffentlichen

) „Le droit des gens sondè sur l'squiié, la justice et la convem nance, et consirmè par un long usage, n'admet bas de reprèssailles, except dans le cas de lesions graves et violentes, diritz ess ou soute- nues par l'état et d'un déni de justice absolu, in ve minime u- bia, par tons les tribunanx et ensuite par le prince.“

Ländereien, welche die National-Domaine bilden. Dieser Plan zur Ronsolidirung der Staats Schulden gewinnt täglich mehr die öffent⸗ liche Meinung für sich und wird wahrscheinlich als übereinstimmend mit der gegenwärtigen Föderativ— Verfassung befunden werden. Und selbst wenn dies nicht der Fall seyn, selbst wenn sich bei der Prüfung desselben ergeben sollte, daß die Amerikanische Nation ihren Institu= tionen entwachsen sey, hieße es, von dem guten Sinn dieses Volkes zu viel erwarten, wenn man annimmt, daß es bereitwillig in eine Verbesserung der gegenwärtigen Verfassung willigen werde, wo—⸗ durch dieselbe diesem neuen Bedürfnisse angepaßt würde? Jene Ver— fassung wurde im Jahre 1783 angenommen, um die Mängel der früheren während des Unabhängigkeits Krieges errichteten Conföde ration zu verbessern. Der Friede von 1789 ließ das Volk der Ver einigten Staaten in unendlich größeren sinanziellen Verwickelungen, Als die sind, womit diese Nation gegenwärtig zu kämpfen hat. Die Verfassung wurde angenommen, die Staats- Schulden jener Zeit von der Union übernommen, der öffentliche Kredit hergestellt und die ganze Masse jener Schulden ist seitdem längst abgetragen worden. Die Bevölkerung, der Reichthum, die Hülfequellen des Landes haben sich seitdem ungeheuer vermehrt, und die richtige Folgerung daraus scheint zu seyn, daß der öffentliche Kredit desselben sich durch ähnliche Mittel wiederherstellen lasse und daß dieser wünschenswerthe Zweck zu erreichen sey, ohne die Grundlagen jenes Föderativ- Vertrages zu erschüttern, der sich bisher für die Sicherung seines Friedens und seiner Wohlfahrt ausreichend erwiesen hat. J

Berlin -Stettiner Eisenbahn. Section Berlin- Angermünde, Frequenz in der Woche vom 2. his inél. 8 Personen.

pril i643 316

Küeteorologische Geobachtungen.

Alends 10 Uhr.

Morgens Nachmittags Nach einmaliser

6. Uhr. 2 Lhr.

1843. II. April. Regheachtung.

l.usidruck. ... 3314,37 Har. X33, 68 Har. Luft würme ... 4 142 11. 4 8, Thaupunkt ... 9 2, 5 . Punstsättigunts / 9 pet. 18 pCt. Wetter hall-heiter. hulhheiter. Win W. w. Walk enzuß ... ö XW. Hagesmittel: 333, 7 Har...

. 6, 47 R Hoden wärme 5,19 M. Ausdünstung (, 012 Uh. Niederschlas (, ol' u. Würne wechsel 6,9)

A 1,0” R. R... 65 pαι., W

. uellwürme

IHlIuss rie

bewölkt.

Ans wärtige Börsen. Amsterdam, S. April Niederl. wirk!l. Sch. 563. 59h da. 101 5. Kanz Hill. —. 5 9h Spau. 193. 395 190. 323. Hass. 5 3. Ausg. Zins. 5. Preuss. Prüm. Sch. . Bol. . Oéesterr. 16082. 155 Russ. IIe 905.

A niwerpen, 7 April. Jiusl. —. Neue Anl. 193 G.

1IIamhbu rg, 10. April. Lank- Actien 1660. kugl. Russ.

Londo .. April. Cons. 395 97. Hel. 104. Neue Anl ö Pas ire 5. Aus. Sch. 13]. 23 56 iloli. 567. 59h 99. 59e Part J kußl. Russ. 113. Bras. 75. Chili S8. Columhb. 25. Mex. 29. Peru 19).

. April. 59h Rente sin our. 121. 45. Ihe lt ente sin cur. 83. 30. 50h Nœenpl. au Compt. 108. 40. 59h Span, Rente .I66. 53.

Peters bu 18, 4. April. Loud. 3 Met. 37 9 Ian. 34. PFoln. à Faris 300 EFI. S0. d. 500 HFI. SS. q6. 200 EI. 30.

Wien, 7. April. 59h Met. 109. 1995 100. 395 762. 99, 190 . Rauk- Actien 1626. Aul. de 1834 1402. 4. 1839 112!

11053.

l 311 F

Paris 400.

Königliche Schauspiele. * ar s . . ; . ; . . Donnerstag, 163 April. Jieine Theater-Vorstellung. ü, ö ; ͤ Am Donnerstag wird, das Billet Verkaufs Büreau nur Vormit— tags von ) bis 2 Uhr geöffnet, am Freitag bleibt dasselbe geschlossen. Sonnabend, 15. April. Im Opernhause: Miserere, von Hasse; Requiem von Mozart. ; Sonntag, 16. April. Im Opernhause: Dlle. Hetzenecker: Iphigenia, als Gastrolle.) Im Schauspielhause: Der Kaufmann von Venedig. Gitth ee, Montag, 17. April. Robert ünd Herhent. ö Im Schauspielhause: Der Sohn der Wildniß. Parthenia.) Dienstag, 18. April. Im Opernhause: Preise der Plätze: Ein Billet in Ranges 1 Rthlr. 1 Sgr. 36. Anfang dieser Oper halb 6 Uhr. Im Schauspielhause: Französische Vorstellung.

und: JJ Iphigenia in Tauris.

(D lle.

Im Opernhause: Versuche. Hierauf:

(Dlle. Stich:

den Logen des ersten

Rönigsstädtisches Theater.

Donnerstag, 13. April. Neu in Scene gesetzt: Der Besuch, oder: Die Sucht zu glänzen. Schauspiel in 4 Akten, von Kotzebue.

Freitag, 14. April. Kein Schauspiel.

Sonnabend, 15. April. (Italienische Opern-Vorstellung.! Ga— hriella di Vergy.

(Signora Assandri ist unpäßlich.)

Sonntag, 16. April. Herr Rochus Pumpernickel.

Da der Direction des Königsstädtischen Theaters von mehreren Musik— freunden die Anfrage gestellt worden, ob, wie es früher beabsichtigt, der Don Juan mit der Italienischen Oper nicht bald in Scene gehe, so wer den dieselben hiermit benachrichtigt, daß in den nächsten 14 Tagen diese Opern Vorstellung nunmehr stattfinden wird. Bei der Anwesenheit des Herrn Rubini wurden schon die Proben begonnen, da dieser Künstler in der genannten Oper mitzuwirken beabsichtigte, dann aber in anderen Rol len beschäftigt, wurde die Vorstellung hierdurch verzögert, später aber gänz lich verhindert, indem Heir und Madame, Pollani, denen die Partieen der Donna Elvira und des, Masetto zugetheilt waren, am 1. März die Italienische Oper und Berlin überhaupt verließen. Seitdem wurde zwar durch die Ankunft der Signora Gambaro, (welche an 29. März, also vor 14 Tagen, in der ihr, kontraktlich bewilligten Debütrolle der Gabriele de Vergy auftrat), so wie schon früher durch Herrn del Vivo die Stellen der abgegangenen Mitglieder ersetzt, aber es hatte sich nun auch durch andere Opern-Vorstellungen der Mangel eines tiefen Basses für die anerkannt so wichtige Rolle des Komthur herausgestellt, und die Aufführung von neuem verhindert. Diese Lücke ist jetzt durch das Engagement eines eben hier angekommenen Bassisten (Herrn Torre von der Itasienischen Gesellschast in Kopenhagen) ausgefüllt, und da die Direction nun eine windige Auffüh— rung diefer Meister-Oper erwarten darf, so hat sie die sofortige Einübung derselben angeordnet, um sie sobald als möglich zur Darstellung zu bringen.

Diese einfache Darlegung von Thatsachen diene zugleich zur Wid el legung der falschen und unwahren Gerüchte, die sich hinsichtlich der Auf⸗— führung der Oper Don Juan verbreitet hatten.

Berlin, den 12. April 1843.

Die Direction des Königsstädtischen Theaters.

ö Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zin keisen.

Gedrudt in der Decker schen Geheimen Ober-Hosbuchdruckerei. Beilage

Deutsche Bundesstaaten.

** Frankfurt a. Yꝛ., 8. April. Der Bundes Präsidial⸗ Gesandte, Herr Staats Minister Graf von Münch Bellinghausen, beabsichtigt Anfangs Mai auf seinen Posten hierher zurückzukehren. Bis dahin werden die übrigen noch abwesenden Mitglieder unseres diplomatischen Corps auch wieder hier anwesend seyn. Der König⸗ lich Großbritanische Gesandte am Bundestag, Herr For Strangways, ist vor einigen Tagen nach langer Abwesenheit wieder hierher zu rückgekehrt. ĩ

Da nun die Veröffentlichung des Vertrages wegen des Baues der Main-Neckar Eisenbahn erfolgt ist, beglunen auch bereits die Vorarbeiten zum Baue. Man findet es hier gerecht, daß der Cen— tral⸗Bahnhof und die Direction nach Darmstadt verlegt werden, da das Großherzogthum Hessen im Durchschnitte zwei Brittheile aller Rosten dieser Bahn getragen. In Mannheim hatte man sich bis zum letzten Augenblick geschmeichelt, es werde zu Gunsten Mannheims eine Aenderung in der Ausmündung der Bahn getrofssen werden, allein es stand dies nicht in der Macht der Großherzoglich Badenschen Regie rung, da sich die Großherzoglich Hessische Regierung aufs Bestimm— teste dagegen erklärt hatte. Die Wiederaufnahme der Unterhandlun— gen wegen des Baues der Kassel-Frankfurter Eisenbahn, steht noch nicht in naher Aussicht. Dagegen wird davon gesprochen, die Kur? hessische Regierung wolle die Konzession zum Bau einer Lokal Eisen bahn von Hanau nach Frankfurt nun ertheilen. Sie würde daburch der fabrikthätigen Stadt Hanau großen Vortheil bereiten.

Unsere Börse zeigte auch in dieser Woche wenig Lebhastigkeit, da die auswärtigen Börsen keinen Impuls zur Kauflust verleihen. In allen Fonds-Gattungen fand auch wenig Veränderung statt, doch waren die meisten heute eher etwas flauer. Ueber den Stand der Unterhandlungen wegen der Kapitalisirung der Belgischen Schuld ist nichts bekannt, an der Amsterdamer Börse selbst scheint man aber von dem Abschluß dieser Unterhandlungen keinen besonders günstigen Einfluß auf die Holländischen Course zu erwarten. Der allgemein wenig befriedigende Finanzzustand Hollands macht die dortige Börse um so besorgter, da der Konversionsplan des Finanz Ministers Ro chussen große Anfechtung im Schooße der zweiten Kammer der Ge⸗ neralstaaten findet. Das Geld ist hier jetzt nicht sehr abondant, der Diskonto deshalb etwas gestiegen.

Unsere Ostermesse hat bis jetzt den gehegten Erwartungen nicht entsprochen. Anfangs wurden zwar bedeutende Geschäste gemacht, dies hatte aber in den letzten Tagen plötzlich aufgehört. Bie erste Woche ist aber immer die Haupt Meßwoche.

Allgemein freut man sich der fruchtbaren Witterung, welche die Hoffnung auf baldige Ermäßigung der hohen Preise aller Lebens mittel zuläßt.

. K

Madrid, 30. März. Man versichert, die Cortes würden die Vorlegung des in Betreff der Quecksilber⸗Minen von Almaden ab geschlossenen Pacht- Kontrafts verlangen, um denselben zu revidiren.

Tie Offiziere der Madrider Garnison haben sich zu dem Jnfanten Don Francisco de Paula begeben, um ihn zu seiner Ankunft zu he glückwünschen.

Heut hielt der Senat eine vorbereitende Sitzung, wobei der Alte s- Präsident, Graf von Cartejon, den Vorsitz führte. Es wur den die Ernennungen der Herren Gomez Becerra zum Präsibenten und Landero und Ferrer zu Vice Präsidenten des Senats mitgetheilt. Herr Gomez Becerra zeigte sodann der Versammlung an, daß die Königl. Sitzung am 2. April stattfinden werde.

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Von der Türkischen Gränze, 2. April. (A. 3.) Zu verlässigen Nachrichten aus London zufolge, ist von dorf an den Britischen Botschafter zu Konstantinopel die Instruction ergangen, zur Regelung der, Serbischen Verhältnisse im, Sinne der nordischen Mächte vorzuschreiten, jedoch mit dem ausdrücklichen Vorbehalt der Nichtanerkennung des von Rußland angesprochenen Rechts, die Ab setzung des jetzigen Fürsten und die Wahl eines neuen zu verlangen. Großbritanien wird daher zwar die Forderungen Rußlands auf güt lichem Wege unterstützen; es spricht aber der letzteren Macht das Recht ab, die Pforte zur Befolgung der gemachten Anforderungen zu zwingen; in diesem Punkt scheint England seinen früheren Erklärun gen getreu bleiben zu wollen.

Konstantinopel, 22. März. (A. Z.) Eine lauge Kon— ferenz hat vorgestern zwischen Herrn von Butenieff und Sir Strat ford Canning stattgehabt, worin der Russische Botschafter die Lage Serbiens darstellte und sich bemühte, die Zweckmäßigkeit und Gerech tigkeit der von Rußland an die Pforte für dieses Land gemachten Anforderungen zu zeigen. Herr von Butenieff soll vorzüglich den Umstand geltend gemacht haben, daß, wenn Rußland sich in der Serbischen Frage durch andere Rücksichten als die einer strengen Un parteilichkeit und Gerechtigkeit leiten ließe, es wohl nicht zu erklären wäre, wie das umsichtige Oesterreich sich darauf einlassen könnte, die Ideen des Russischen Kabinets zu vertreten und sich mit dem letzteren zu vereinen, um von der Pforte die Herstellung der Verhältnisse in Serbien, wie sie im Augenblick nach der Absetzung des Fürsten Michael bestanden, zu erwirken. Sir Stratford Canning soll nichts Bestimm tes darauf erwiedert, sondern nur, gleichsam sein früheres Benehmen dadurch rechtfertigend, bemerkt haben, wie er bisher nur im Geiste der ausgezeichnetsten Russischen Diplomaten, namentlich Brunnow's, gehan delt habe, welcher weit entfernt gewesen sey, die Serbische Angelegen— heit unter dem Gesichtspunkte zu betrachten, wie es jetzt in St. Pe tersburg zu geschehen scheine.

bereinigte Staaten von Uord Amerika.

New⸗Mork, 16. März. Handel und Gewerbe liegen in New-Nork fortwährend danieder, dagegen sind die öffentlichen Fonds bei dem Ueberfluß an Gelde wieder im Steigen begriffen.

Die Legislatur von Maryland, einem der insolventen Staaten, hat ein Gesetz angenommen, welches den Verkauf des Staats- An⸗ theils an Kanal‘ und Eisenbahn- Anlagen verfügt, um mit dem Er— trage die Schulden dieses Staates zu liquidiren, wodurch man vier Fünftel . zu amortisiren hofft.

Der Komet, dessen plötzliche Erscheinung in der östlichen Hemi— sphäre so große Sensation gemacht hat, ist eben so plötzlich in der westlichen erschienen. Sein Schweif wurde zuerst am 5. Februar wahrgenommen, am 11Iten fand man den Kern weit über den Hori— zont erhoben, dicht neben des Wallfisches. Sein Kern erschien als ein heller Centralslecken, in Nebel gehüllt, in der Richtung des Schweifs ,, das Ganze einer Lampe ähnlich, die ihr Licht durch mat⸗

tes Glas wirft.

153 emeinen Preußischen Staats-

O stind ien.

Das Journal des Débats begleitet die telegraphischen De⸗ peschen über die neuesten Nachrichten aus Ostindien mit folgenden Bemerkungen: . ;

„Obgleich die definitive Besetzung von Sind, d. h. von dem Ausflusse des Indus, durch die Engländer, an sich ein bemerkenswerthes Ereigniß ist, so war es doch eine Thatsache, die man erwarten mußte, und die' für die Englische Regierung kein Grund zu einer gefährlichen oder auch nur schwie— rigen Entwickelung werden konnte. Die Emire von Sind, die schon 1838, bei der ersten Unternehmung der Engländer gegen Afghanistan, gezwungen wurden, die Oberherrschaft von England anzuerlennen, waren bei dem Volke unbeliebte Häuptlinge eines Landes, das durch ihre Erpressungen zu Grunde gerichtet ist und nur etwa eine Million Einwohner zählt, deren größter Theil, noch außerdem aus Hindus besteltt, welche im Grunde ihres Herzens die regelmäßige Verwaltung Eng— lands dem räuberischen Despotismus muselmännischer Heerscher, wie diese Emire sind, vorzieht Die Emire konnten gar nicht hossen, gegen die Macht der Briten anzukämpfen, zumal diese Letzteren bereits die wichtigsten Städte ihrer Herrschaften, Koratschi, Tatta, Balkar und andere, durch eingelegte Besatzungen in ihrer Gewalt hatten. Man muß dabei nicht vergessen, daß unter den 22,00 Mann, die in der telegraphischen Depesche den Emiren beigelegt werden, auch nicht eine einzige Compagnie regelmäßiger Truppen

sich befand.“

„Was den Aufstand in Bundelkund betrifft, so können wir nur wie derholen, was wir schon früher erklärt haben. Bis jetzt scheint dieser Auf stand für die Englische Macht nicht im geringsten diohend. Derselbe ist nicht einmal gegen die derrsch aft der Engländer, sondern vielmehr gegen einen eingeborenen, den Engländern tribuspslichtigen Fürsten gerichtet, wel—⸗ cher glaubte, seine unglücklichen Unterthanen ungestraft berauben zu fönnen. Tie Engländer haben sich nur eingemischt, um die Ordnung wieder herzu stellen. Der General-Gouverneur wird ohne Zweifel in diesem Falle thun, was seine Vorgänger in ähnlichen Fällen schon mehr als einmal gethan haben, nämlich er wird den pflichtvergessenen Für sten absetzen. Der beste Beweis, daß dieser Aufstand keine Be deutung hat, ist, daß der General-Gouverncur wegen des Ausbruchs dessel ben, der schon vor mehreren Monaten stattsand, seine beabsichtigte Reise nach dem Norden von Ostindien (um dort die aus Afghanistan zurückkeh tenden Lruppen zu empfangen) nicht verschob, und daß auch jetzt noch der General- Gouverneur sich zu Delhi befindet und sich um die Ereignisse in Bundelkund wenig zu bekümmern scheint.“

. WTie Emire von Sind sollten nach einem Vertrage einen schmalen Strich Landes an beiden Ufern des Indus abtreten, damit die Schifffahrt auf demselben gegen ihre Räubereien gesichert sey. Sie weigerten sich, die— sem Vertrage nachzulommen. Es wurde daher ein Truppen Corps an den Ufern des Indus zusammengezogen. Ein Theil desselben, unter Sir Eh. Napier, ist das Eorps, welches jetzt von ihnen angegriffen worden ist, und gegen das sie nun die gemeldete Niederlage erlitten haben.“ * Ta Plata-Staaten.

Buenos-Ayres, 7. Jan. (N. H. 3.) Folgendes ist der eigentliche Hergang des immerwährenden Krieges in Süd-Amerika zwischen Buenos-Ayres und Montevideo. Als Johann 1V. von Por tugal nach Brasilien auswanderte, umgeben von einem Heere von 10,900 Mann, besetzte er Montevideo an der äußersten Gränze die— ses Landes. Nach vorläusigen Verhandlungen verlangten die Ein wohner von ihm, die Stadt in Besitz zu nehmen. Sobald die Ord nung in Brasilien etwas hergestellt war, nach den Staats- Umwäl zungen in Süd-Amerika, forderte die Regierung von Buenos-Ayres Montevideo, das vor der Spanischen Besitznahme stets zur Argenti nischen Provinz gehört, wieder zurück. Johann 1V. weigerte sich. Hierauf folgte ein Krieg, welcher damit endigte, daß auf den Vor schlag der Regierung von Buenos Ayres Montevideo zum unabhän gigen Freistaat erklärt wurde. Diese Bedingung wurde von dem er wählten Vermittler Lord Ponsonby angenommen. Der Friede dauerte bis zum Tage, wo die Franzosen Buenos Apres blokirten. Die Montevideer, begierig, ihr Gebiet zu erweitern, benutzten diese Ge legenheit, den Krieg zu erklären und in die Argentinische Republit einzufallen. Die zufriedengestellten Franzosen schlossen ben Frieden ab, aber die Montevideer weigerten sich, das alte freundschaftliche Verhältniß wieder herzustellen. Vergangenes Jahr boten England und Frankreich dem Präsidenten Rosas ihre Vermittelung an. Die ser nahm solche unter der Bedingung an, daß Ribeira, der an der Spitze der Regierung von Montevides steht, verjagt würde. Un glücklicher Weise hatten die Vermittler keinen Waffenstillstand ver⸗ saugt, und die, beiden Armeen standen sich einander gegenüber. Ri beira durchschritt Uruguay und betrat das Argentinische Gebiet. Die Buenos-Ayrier schlugen ihn zurück, und er mußte blos mit 5 oder 6 Ossizieren die Flucht ergreifen. Die Argentinische Armee rückt jetzt gegen Monteviedeo vor, befehligt von Oribe, ehemaligem Präsiden ten von Montevideh, den Ribeira verjagt, so daß im Falle eines Erfolgs gleich eine Restauration stattfinden wird.

Ueber die fehlgeschlagene Sendung Gordon's nach Paraguay er fährt man folgendes Nähere: Bei seiner Ankunft hierselbst hielt Herr Gordon bei Rosas um Pässe an, um durch Argentinisches Gebiet nach Paraguay zu gelangen. Rosas aber verweigerte ihm solche, und nun wandte er sich an Ribeira, welcher ihn höchst zuvorkommend aufnahm und ihm eine Ehrengarde von Montevideanischen Truppen bis zur Gränze gab. Dieser Umstand erklärt unter Anderem auch, weshalb Herr Mandeville sich dem Französischen Gesandten in seinen Schritten gegen die Argentinische Regierung anschloß. Herr Gordon fand in Paraguay eine sehr artige Aufnahme, allein die Konsuln erklärten ihm, sie hielten sich nicht für ermächtigt, mit Großbritanien kommerzielle Unterhandlungen anzuknüpfen; dazu müßten sie einen National-Kongreß einberufen. Da nun seit 1808 kein solcher Kongreß berufen ist, so glaubte Herr Gordon auch, daß man wegen eines bloßen Handelsvertrages mit England feinen solchen einberufen werde, und er hielt sein längeres Bleiben für unnütz. Indessen glaubt man hier zu wissen, daß die Konsuln allerdings diese außerordentliche Maßregel beabsichtigen, zwar nicht, um mit England Unterhandlungen anzufangen, sondern um von der Nation die Frage entscheiden zu lassen, ob es angemessener sey, in der bisherigen Isolirung zu ver— harren oder sich dem Argentinischen Staatenbündniß anzuschließen.

Wissenschaft, Kunst und Literatur. Mu sikalisches.

Berlin. Eine erwünschte Abwechselung für unser musikliebendes Pu⸗ blikum war es, daß gegen Ende dieser Saison, die uns vorzugsweise, ja sast ausschließlich Pianisten-Konzerte gebracht hatte, auch ein paar den vor züglichsten Virtuosen auf anderen Instrumenten hier erschienen; zuerst Herr Parish Alvars, der ausgezeichnete Harfenist aus London, und Richard Lewy, der als Knabe das Waldhorn bereits wie ein eister Meister bläst; dann der Klarinettist, Herr Karl Bärmann, aus München, ein Sohn Heinrich Bärmann's und schon eines eben so ausgebreiteten Rufes wie der Vater sich erfreuend. Das Konzert dieses Klarinett Virtuosen, welches vor einigen Tagen im Saale der Singakademie stattfand, gehörte zu den besuchtesten dieser Saison und war naͤchst denen von Lißt, Döhler, Rubini und Parish Alvars das genußreichste, da dem Zuhörer hier wie dort nur das Vollendetste in seiner Art dargeboten wurde. Ueber= dies ist die Klarinette gerade eines von den Instrumenten, die sich zu Solo- Konzertstücken am meisten eignen; ihr großer Umfang an Tönen, die Bieg⸗ samfeit ihres Klanges und der schwärmerische Charafter desselben, Schuͤ⸗

bart in seiner musifalischen Aesthetit nennt sie das Organ des empfindsa= men Herzens, setzen sie als Konzert Instrument gegen alle andere

Bläser sehr in Vortheil. Kömmt nun dazu eine so meisterhaft nach allen

Seiten hin ausgebildete Technik und ein so mannigfach nüancirter Ausdruck

wir wir beides bei Herrn Bärmann finden, so sst die Wirkung der des

schönsten Gesanges einer mit reichster Fülle des Tons begabten Mezzosopran⸗

Stimme zu vergleichen, welche in Höhe und Tiefe weit über den gewöhnli⸗

chen Umfang hinausginge. Diese geistige und materielle Aehnlichkeit im

Ausdruck mit einer menschlichen Stimme hat Herr Bärmann auf der Kla—

rincite, zu ganz besonderer Virtuosität ausgebildet; bald hören wir einen

recitativisch prägnanten, scharf accentuirten, fast deklamatorischen Vortrag

der musikalischen Phrasen, bald die weichste Verschmelzung und das zarteste

Verhauchen der Eantilene; dann wieder die glänzendsten Läufe in allen

Tonschattirungen vom grellen Hochroth bis züm weichen, duftigen Azur; und über Alles ein Reichthum geschmackvoller Verzierungen ausgebreitet, ohne dem Total-Eindruck durch Ueberladung zu schaven.

Die lieblichsten Tongemälde, welche der ausgezeichnete Virtuos in sei-= nem Konzert produzirte, waren ein „Abend auf den Bergen“, von seiner eigenen Composition, worin sich der eigenthümlichste Charakter der Klari— nette, die aus der Hirtenschalmei hervorgegangen, am anmuthigsten entfal- ten konnte, und ein Mozartsches Adagio mit Begleitung von Streich- Quartett, in welchem besonders das Vibloncell des Herm M. Ganz sehr schön mit den Tönen der Klarinette harmonirte. Die brillanten Partieen seiner Virtuosität zeigte Herr Bärmann besonders in zwei anderen von ihm kompo⸗ nirten Konzertstücken, einer in würdigem Styl gehaltenen Phantasie, welche Herr Musik-Direttor Taubert auf einem nach Englischer Methode gebauten, stark und schön klingenden Kistingschen Flügel sehr klar und an⸗ schmiegend begleitete, und einem Thema mit Vanationen, womit dies

anziehende Konzert schloß, welches auch durch den Pianisten Herrn W. Krüger und durch die Gesangs- Talente der Dlle. Marx und des Herrn Bötticher, so wie einer siemden Sängerin, Dlle. Hetzeneckher aus München, unterstützt wurde. Letztere hat so eben einen Cyklus von Gastrollen in der Königlichen Oper begonnen und hier, so wie im Konzert, wo sie ein paar Lieder von Schubert mit ange— nehmem Ton und warmer Empfindung vortrug, die verdiente Anerkennung gefunden. Ihre Stimme ist weich und wohltlingend und scheint am meisten wirken, wo sie sich mit Ruhe entwickeln kann; bei rasch zu bewerlstelligen dem Einsatz und bei schnellen Läufen ist ihr eine noch mangelhafte Ton- bildung zuweilen hinderlich; Dlle. Hetzenecker hat aber, wie wir hören, ihre musikalische Laufbahn erst vor ein paar Jahren angetreten und verspricht daher bei ihren offenbar ausgezeichneten Anlagen unter fortgesetzten Studien im dramatischen Gesange, zu dem sich ihre Stimme wohl vorzüglich eignet, gewiß Tüchtiges zu leisten.

Nächstens haben wir auch ein Konzert von einer anderen hier anwe⸗— senden fremden Sängerin, Dlle. Marie Recio aus Paris, zu erwarten, in welchem man vielleicht Herrn Bärmann wieder zu hören Gelegen⸗ heit haben wird, der sich übrigens durch den zahlreithen Besuch und den enthusiastischen Beifall, der seinem ersten Konzert zu Theil geworden, auch noch zu einem zweiten eigenen aufgemuntert finden dürfte. 10.

Paris. (Gaz. music.) Die Italienische Oper ist am 31. März für diese Saison geschlossen worden. Im nächsten Winter werden Lablache und Tamburini nicht mehr zu den Mitgliedern dieser Gesellschaft gehören; dagegen haben sich Mario, Morelli, der Barpton Ronconi und der Tenor Fornasari, so wie die Damen Grisi und Persiani, auch für die künftige Saison engagirt. Zu Anfang Mails wird Rossini hier erwartet. Mad. Viardot-Garcia, die Schwester der Malibran, ist von hier nach Wien gereist.

In der großen Oper wird Halevy's neues Werk: „Karl VI.“ mit zu— nehmendem Erfolg gegeben; einige Abkürzungen, nach denen diese Oper nur noch bis halb 12 spielt, sind sür die Aufnahme von Vortheil gewesen. Nächstens wird auch Marie Taglioni wieder in Paris eintreffen und meh—

rere Vorstellungen in der großen Oper geben.

2

Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom J1. April v. J, in wel⸗ cher wir dem Publikum über den Zustand des von uns verwalteten Fonds, welcher bestimmt ist, dereinst in Zeiten der Bedrängniß das Be— stehen der hiesigen Klein -Kinder -Bewahr-Anstalten zu sichern, und wenn das Kapital-Vermögen die hierzu erfor⸗ derliche Höhe erreicht haben wird, sie bei eintretendem Be⸗— dürsniß auch in gewöhnlicher Zeit zuunterstützen, Nachricht gege⸗ ben haben, bringen win hiermit wiederum Folgendes zur öffentlichen Kenntniß.

Nach der oben erwähnten Bekanntmachung verblieb ust. Dezember 1841 ein Bestand von bag. TDokum.

Rthlr. Sgr. Pf. Rthir. 2566 16 9 3440

1842 1843 . Rthlr. Sgr. Pf. on dn een Hensel n, Bin een die Hälste der reinen Einnahme aus einem im Konzertsaale des Königl. Schauspiel- hauses am 25. April 1842 stattgefun denen Konzerte 11 Frd'or. à 134 pCt. Agio in Courant berechnet .

Einnahme pro 1. Januar

Pohlsches Legat pro 1. Ott. 1841 für realisirte Dokumente angekaufte Dokumente

15 pCt. Prämie v. 1800 Rthlr. konvertirten Stadt⸗Oblig. . ... Zinsen von den Dokumenten. .

Summa 725 hit. 557 5 11 J Vokum.

25 Nthlt.

725

2 · Summa 8i0 24 8 1812 1843. baar. Dokum. . Rthlr. Sgr. Pf. Rthir. Sgr. Pf. Rthir. Verwaltungskosten .... . 83 für angelaufte Vofumente ..... 5 6 belegte Kapitalien. 1560 Rthlr.

Summa 150 Rthlr. 788 28

——

baar.

Ausgabe pro 1. Januar

788 28 150

Dokum. Bleibt ult. Dezember 1842 Bestand welche letztere sich im Magistrats-Depositorium befinden.

Indem wir nicht unterlassen, den edlen Wohlthätern, durch deren Un— teistützungen auch im verslossenen Jahre sich unser Fonds wiederum vergrö⸗ ßert hat, hiermit unseren verbindlichsten Dank abzustatten, bemerken win zu⸗ gleich, daß die unterzeichneten Mitglieder der Konimission gern berest sind, die unserem Fonds bestimmten Zuwendungen anzunehmen uͤnd an ihre Be⸗ stimmung zu befördern.

Berlin, den 3. April 1843.

Kommission zur Verwaltung des Central- Fonds für die Klein ⸗-Kinder-Bewahr-Anstalten.

(gez.) Schulze, Ballhorn, Stadt-Schulrath, Behrenstraße 48. Hauptmann a. D. und Rechnungs- Rath, Friedrichsstraße 46. Gemberg, Kaufmann, alte Jalobsstraße 120.

Köhne, Geh. SEtgats⸗ Archivar u. Archiv Rath, Wilhelmsstraße 101. Rosenberg,

ois

Gamet,

Stadtrath, Charlottenstraße 41. von Hertzberg, Premier- Lieutenant 4. D., Oranien— burgerstraße 12. Prätorius, Kausmann, Königsstraße 69. Rentier, Kronenstraße 37.

Schaner, Schmeißer, Stadtrath und Rendant, Friedrichs⸗ Apotheker, Chausseestraße 17.

traße 198. 9. von Webern,

Splittgerber, Nenticf WKilh sn ep ze 68. Oberst., Behrenstraße S6.