1843 / 105 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

reiben drückte sich U. Ephenter in folgender Weise in Betreff der r hler aus:

von has ee e T e , ge nur deshalb auferlegt werden, um den Bed r fnsssen des Schatzes zu genügen, läßt sich nichts gegen dieselben einwenden. Kein billig denkender Mann, der auf die ver⸗ schiedenen Interessen des Landes Nüichsicht nimmt und nicht denjenigen Theil der Gesammtheit, der keine Manufakturen hat, zwingen will, Taxen zu bezahlen zum Vortheile desjenigen, welcher Manufakturen hat, ohne Aequivalent für die Taxen, der aber dessenungeachtet Schutz will für die Amerikanische Industrie hinsichtlich der Artikel, welche uns im Frieden oder im Kriege wesentlich nothwendig sind und in Betreff welcher wir nicht in der Abhängigkeit von fremden Nationen stehen dürfen, kein billig denkender Mann, der die Frage von diesem hohen und patriotischen Gesichtspunkte aus betrachten wird, wird Bedenken tragen, die in der Botschaft ausgesprochenen Grundsätze gutzuheißen. Wenn auch auf der einen Seite den Prohibitiv-Zöllen entgegen, wird er aber auf der anderen für Bewilligung eines hinreichenden, aber nur zeitweiligen Schutzes stimmen.““

„Man sieht aus diesem Auszuge aus dem erwähnten Sendschrei ben, daß Herr Spencer gleich Herrn Tyler nur insofern Vertheidiger einer übertriebenen Fiskalität ist, als sie als momentane Hülfsquelle, als Ausnahme dasteht. Die Regel für ihn ist eine vernünftige Frei heit, gegründet auf die Prinzipien der Kompromiß-Akte von 1832, deren Basis ein durchschnittlicher Zoll von 20 pCt. bildete. In An betracht dieses ist sonach die Uebernahme der Stelle eines Schatz Secretairs durch Herrn Spencer ein Gewinn für den Handel, denn sein Vorgänger im Amte, Herr Forward, war Vertheidiger eines viel weiter gehenden Prohibitiv- Systems.“

Der Prozeß des Capitains Mackenzie, worüber die Instruction vor dem Martialgerichte noch immer nicht zu Ende ist, scheint sich durch neue nicht unwichtige Zwischenfälle noch mehr verwickeln zu wollen. Ein erster Richter, an den sich einige der Schiffszöglinge des „Somers“ gewendet hatten mit dem Gesuche, sie in Freiheit setzen zu lassen, hatte den Entscheid gegeben, daß die Civil-Tribunale sich nicht in eine Sache mischen können, die vor einem Martialgerichtshofe bereits anhängig sey. Der Recorder hat die Sache in anderem Lichte betrachtet, und die Freilassung des Schiffszöglings Sullivan ausge— sprochen. Nun scheint die Großjury des Bezirksgerichtshofes von New Nork ihrerseits sich einmischen und den Capitain Mackenzie vor ihr Forum ziehen zu wollen, so daß demnach der Capitain für die selbe Thatsache von zwei verschiedenen Jurisdictionen zugleich sich ver folgt sehen würde. Wenn dieser Versuch der Großsury durchginge, so würde daraus eine große Verwirrung in der Marine entstehen, deren Offiziere so nicht mehr wüßten, wo eigentlich ihre richterliche Ober -Behörde sich befindet. Es wurde jedoch für wahrscheinlich be trachtet, daß der Gerichtshof die Großjury in die Schranken ihrer Vompetenz zurückweisen werde, nachdem diese sich an ihn mit der Frage gewendet hat, ob sie das Necht habe, sich einzumischen.

Das politische System der Vereinigten Staaten wird gemeinig— lich als eine wohlfeile Regierung bezeichnet. Die folgende Berech nung, welche dem offiziellen Blatte Madisonian entnommen ist, dürfte diese Wohlfeilheit in scheinen lassen.

Der so eben beendigte 37ste Kongreß hat in seiner ersten Ses⸗

sion vom 25. Juni 1841 gekostet an Salairen und Entschädigunger

für Reisekosten der Mitglieder 325,641 Dollars; an zufälligen Aus . gaben 50, 8a1z Dollars, an Büreau-Lieferungen 15,006 Dollars, wag eine Gesammtsumme von 91,177 Dollars ergiebt. ö.

In seiner zweiten Session vom Dezember 1841 haben dieselben In der dritten Ses .

Ausgaben sich auf 550, Mn Dollars belaufen.

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etwas minder vortheilhaftem Lichte er

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sion vom Mai 1812 hat die Summe 382,162 FVollars betragen, ig

der virttrn Stssion vont August 1642 beting ste

und endlich in der fünften Session vom letzten Dezember 552, 11.

Dollars. .

Dies macht eine Totalsumme von 2,063,639 Dollars aus,

der man noch, dem Madisonian zufolge, eine Masse von kleinen und großen Geschenken hinzurechnen muß, welche die ehrenwerthen Reprä— sentanten sich selbst in Büchern u. s. w. gemacht haben.

Die verschiedenen Sessionen des Kongresses haben zusammen etwa funfzehn Monate gedauert. Demnach kommen die Ausgaben desselben auf ungefähr 510) Dollars per Tag zu stehen, und schlägt man die Dauer jeder Sitzung durchschnittlich auf fünf Stunden an, so erhält man das Resultat, daß die Repräsentanten dem Lande jede Stunde 1000 Dollars oder 5060 Fr. kosten.

1 a JJ

Port-au⸗Prince, 28. Febr. (B. H.) Der hier erschei⸗ nende Temps giebt in seiner Nummer vom 16tem d. eine Reihe von Berichten über Truppen⸗-Bewegungen, welche veranstaltet worden sind, um die, diesem freilich ganz dem Präsidenten Boyer ergebenen Blatte zufolge, damals fast einzig und allein auf Jeremie und die nächste Umgebung beschränkte Jnsurrection vollends zu unterdrücken. Gegen 800 Mann sollen unter den Befehlen des General Inginar, General Secretairs von Boyer, in drei Kolonnen gegen Jeremie im Anmarsche seyn und der Oberst Cazeau bereits das von den Insurgenten be setzt gewesene Anse l'Hainault wieder eingenommen haben. In Jere mie hat sich ein sogenanntes Comité der öffentlichen Sicherheit ge bildet, welches durch Emissaire auf das Volk einzuwirken sucht und im Namen der Volks-Souverainetät seine mit dem Motto: Freiheit oder Tod“ bezeichneten Befehle erläßt. Die aus Cayes in Port-au Prince eingetroffenen Nachrichten vom 11. Februar meldeten, daß dort Alles wieder in das gewöhnliche Gleis zurückgekehrt sey, doch scheint man nicht ohne Besorgniß zu seyn, daß die Insurgenten einen neuen Angriff auf Anse bHafnault. unternehmen möchten. Im Nor

den und Ysten der Jusel war Alles ruhig.

Am 2ßsten sind hier zwei Englische Kriegsschisse angekommen, 2 6 . sines oder zwei zum Schutz des Eigenthums der ö e n erwartet. Ob die gegen Jeremie ge—

en Alufstand werden unterdrücken können, ist noch

ungewiß. An der Spitze der Insur J. . a i. siehen nd lhre Absschie au sollen wohlhabende Leute

Capes, 1. März. Die in der ? roclamation Boyger's ö gegen Ende des Monat Januar , r r r dauert noch fort und scheint eine größere Ausdehnung zu gewinnen An der Spitze der Bewegung steht der Qberst Rivin re, der ein Heer von 6006 Mann zusammengebracht, in Jeremie sein Haupt nartier aufgeschlagen und dort eine provisorische Regierung , hat Der ganze Siiden der Insel s im. lusstande, außer Jeren e sind duch noch Anse d Hainault und Anse à Veau besetzt, kund alle Tru 9

welche von Port au Prince und Cayes gegen die Insa egen ap . schickt wurden, sind zu denselben übergegangen. Oberst Rivirre J einen Abgeordneten, an den in Cayes kommandirenden Genera! geh und demselben erklären lassen, sein Zweck sey nicht Blutvergießen noch Raub, n. Einführung einer neuen, der der Vereinigten Staaten nachgebildeten gere u, Was den Präsidenten Boyer betrffft, so scheint er, da die Truppen der Regierung von jeher schlecht bezahlt worden . auf wenig Unterstützung von ihrer Seite rechnen zu kön- nen; auch heißt es, daß er, wenn die Insurrection noch weiter um

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84 88* f Herausgeber 154, 687 Tollarg

1458

sich greife, mit einer großen von ihm nach Frankreich entfliehen wolle. Andere dagegen wollen wissen, er werde die Hülfe Frankreichs in Anspruch nehinen, und sehen darin den ersten Schritt der Unterwerfung Haitö's unter diese Macht. Die in⸗

zusammengerafften Geldsumme

surrectionelle Bewegung hat natürlich allen Handel zum Stillstande

gebracht.

2 Paris, S8. April. In den Nachrichten, welche uns über die Vereinigten Staaten, und durch die dortigen Blätter über die Zustände der Insel Haiti zukommen, herrscht ein solcher Wirrwarr, daß es wirklich schwer, wo nicht unmöglich ist, daraus ein klares UÜir theil sich zu bilden.

Die Amerikanischen Blätter vom 13. März enthalten Briefe aus Cayes, bekanntlich dem Punkte, wo die Insurrection gegen die Ge— walt des Präsidenten Boyer zuerst ausbrach. Diese Briefe nun spre chen von dem Ausbruch derselben als von einer Neuigkeit, während sie doch selbst schon viel früher denselben gemeldet, und zugleich die Erstickung der Insurrection angekündigt hatten. Man sieht daraus, mit welch geringer Aufmerksamkeit die Redactionen der Amerikanischen Blätter in dergleichen Dingen zu Werke gehen. Thatsachen, Daten, Namen, werden von ihnen so bunt durcheinandergeworfen, daß sie einen unentwirrbaren Gallimathias bilden.

Doch scheint aus Allem hervorzugehen und auch durch den Be— richt des Capitains der Goelette „Hurd“, welche am 1. März Cayes verlassen hat, bestätigt zu werden, daß zu Jeremie eine neue Insur rection ausgebrochen ist.

In dem Augenblicke, wo der „Hurd“ in einer Entfernung von etwa 5 Seemeilen vor Jeremie vorbeisegelte, soll eine Schaluppe sich ihm genaht und ihm mitgetheilt haben, daß die von der Regierung gegen die Insurgenten abgeschickten Truppen großentheils in die Reit hen der Letzteren übergegangen wären. Indeß hätte sich ein Kampf. entsponnen, der noch fortdauerte, ohne daß man damals das Resultat desselben schon kannte.

Aus der Havanna hat man Nachrichten vom 5. März, wonach man dort den Besuch des zweiten Sohnes des Infanten Fran— isch de Paula erwartete, der in seiner Eigenschaft als Marine B ffi zier auf der Spanischen Kriegsbrigg „Fernando Cortez“ dort erwar tet wurde. Er wäre der erste Bourbon von Spanien, welcher die Insel Cuba besuchen würde. Allein die Hoffnung der Insulaner in

dieser Beziehung wird schwerlich in Erfüllung gehen, da unseres

Wissens die genannte Kriegsbrigg eine andere Bestimmung erhal ten hat.

IFJuland.

Düsseldorf, 8. April. (Düsseld. 3.) Den Unterzeichnern der Petition, welche Se. Majestät den König um Rücknahme der Maßregeln gegen die Rheinische Zeitung anging, ist durch Se. Excellenz den Minister des Innern, Grafen Arnim, folgender Bescheid geworden: . „Des Königs Majestät haben die Immediat Vorstellung vom 2 sten v. M., worin Sie die Zurücknahme der gegen die Rhei nische Zeitung verfügten Maßregel beantragen, an mich, den un terzeichneten Minister des Innern, gelangen lassen und mittelst Aller höchster Kabinets-Ordre vom 2lsten d. M. befohlen, Sie auf dieselbe mit der erforderlichen Bescheidung und Belehrung über die darin enthaltenen nicht richtigen Voraussetzungen und Ansichten zu ver sehen. Ich benachrichtige Sie demgemäß, daß Ihr Antrag nicht zur Berücksichtigung geeignet gewesen, auch das Gesuch der bisherigen jener Zeitung, um Gestattung des Fortbestehens Allerhöchstenorts abgelehnt worden ist. Ihre Ansichten über die in dem vorliegenden Maßregel und über deren Veranlassung beruhen auf nicht richtigen Voraussetzungen. Die Existenz der Rheinischen Zeitung entbehrte der rechtlichen Grundlage. Es fehlte ihr die nach Art. XVII des Edikts vom 18. Oktober 1819 und §. 3 der Allerhöchsten Kabi— nets Ordre vom 6. August 1837 erforderliche Genehmigung der Censur-Minister. Ihr vom 1. Januar 1842 ab stattgehabtes Er scheinen beruhte nur auf einstweiliger Zulassung. Eine förmliche Kon— zession konnte ihr nicht ertheilt werden, weil die von ihr konsequent ver folgte Tendenz von der Art war, daß das Blatt, wäre es bereits kon zessionirt gewesen, nach der Bestimmung des angeführten Art. XVII. des Edikts vom 18. Oktober 1819 hätte unterdrückt werden müssen. Die Er laubniß zur Herausgabe einer Zeitung wird nach den bevorstehenden Vor schriften nur demjenigen ertheilt, zu dem man das Vertrauen haben kann, daß er keinen schädlichen Gebrauch davon machen werde. Ein solches Ver trauen vermochte die Art, in welcher die Rheinische Zeitung fortgesetzt gegen Staat und Kirche auftrat, nicht zu erwecken. Die Staats-Verwaltung kann bei richtiger Würdigung ihres Berufes nicht zugeben, daß Tagesblätter, deren großer Einfluß auf das Volk unverkennbar ist, die Verfassung des Staats und deren gesetzliche Fundamente zum Gegenstande feindseliger Angriffe machen, die Achtung vor dem bestehenden Gesetz, welche nothwendig in den Staatsbürgern lebendig erhalten werden muß, verleugnen, die Verwaltung unbegrün deterweise herabzusetzen und zu verdächtigen suchen und die Grundlagen der Religion in Frage stellen. Sie hat deshalb ihre Pflicht gethan, wenn sie eine Zeitung, welche den ihr zur Einwirkung auf die öffent liche Meinung gewährten Spielraum in einer alle jene Rücksichten verletzenden Weise ausbeutete und ihre tadelnswerthe Nichtung selbst nach erfolgter Warnung nicht aufgab, mit der noch nicht ertheilten Konzession zu versehen verweigerte und dadurch ihr ferneres Erschei— nen verhinderte. Hierzu war eine um so begründetere Veranlassung vorhanden, als die von der Redaction der Rheinischen Zeitung den Censoren fortwährend vorgelegte große Zahl unzulässiger Artikel das systematische Streben erkennen ließ, diesen Beamten ihren Be ruf zu erschweren und zu verleiden, und auf diese Weise die Censur

das gesetzliche Mittel zur Zügelung der Presse unwirksam zu machen. Nur den eigenen Fehltritten der Redacteure jener Zeitung ist es daher zuzuschreiben, wenn die Staats-Verwaltung sich endlich, zur Schützung höherer Interessen, gezwungen sahe, das Aufhören des Blat tes zu gebieten, und sie entschloß sich um so schwerer zu diesen Schritt, als ihr selbst daran liegt, der Presse die möglichste Selbstständigfeit und unge störte Fortbildung zu bewahren. Die Gesichtspuntte, welche sie in dieser Beziehung festzuhalten hat, sind in der Allerhöchsten Kabinets- Ordre vom 4. Februar d. J. vorgezeichnet. Der hierin ausgesprochenen Allerhöchsten Willensmeinung Jemäß wird die Censur-Verwaltung we— der dem Fortschritte der Wissenschaft und Literatur, noch der Ent— wickelung der Tagespresse, so lange sich dieselbe innerhalb der gesetz⸗ lichen Gränzen bewegt, irgend hinderlich werden. Gesetzwidrigen Handlungen und Bestrebungen der Presse aber mit allen ihr recht⸗ lich gestatteten Mitteln fest und entschieden entgegenzutreten, er— heischen von ihr nicht blos die bestehenden bundesrechtlichen Bestimmungen und das ihrer Fürsorge anvertraute Wohl des Staats; sie hat vielmehr dabei auch das Wohl, der Presse selbst und das ihr einleuchtende Hr inf einer ruhigen und gedeih⸗ lichen Fortbildung derselben und insbesondere das der Tages= presse vor Augen. Diese ke ng der Presse und ihre Ent⸗ wickelung zu einer wahrhaft heilsamen Thätigkeit ist nicht anders, als auf gesetzlichen Grundlagen möglich. Nur bei gewissenhafter Beach-

der letzteren,

speziellen Fall getroffenen,

tung dieser Grundlagen, nicht aber durch feindseliges und gewaltsames Andringen wider dieselben kann und wud sich die vaterländische Presse zu derjenigen Stufe tüchtiger und gemeinnütziger Wirksamkeit empor heben, zu welcher sie hinzuführen der Wunsch Sr. Majestät des nigs und das Ziel der Gesetzgebung und Verwaltung ist. Eine ru hige Würdigung der vorstehenden Bemerkungen wird dazu dienen, die Besorgnisse, welche Sie an das Unterdrücken der Rheinischen Zeitung knüpfen, zu verscheuchen und Sie von der Nothwendigkeit ber Fortdauer dieser Maßregel zu überzeugen. Berlin, den 31. März 1813. Der Minister des Innern. Arnim.“

Berichtigung. In dem in der gestrigen Nummer der Staats-Ztg. enthaltenen Artikel „Ueber die Verfassung der Nord Amerikanischen Union“ ist Spalte 3, 3. 73 statt „bedeutende“ zu lesen unbedeutende. Ferner ist 3. 89 der Staat Maryland hinzuzufügen; und Spalte 3, Z. 11 zu lesen 1789, während es

3. 13 heißen muß 1783.

WMeteorologische Beobachtungen. Nachmittatgs Abends 2 Ubr. 10 ur. * 3 93 lYar. 33 t, 13 Har. 33 1,5 . lar. (Ezuellwü6rme 7,0“ H. Lust wärme ... . * o n. 3 2, 6 d R. HIluss wärme Thaupunkt 9, 9? R. 9, . 06, 9“ Ii. HLM enwäürnie 5, . Huus tsttisuntz ., (t. 81 pCt. . (t. Au din stung 0, 0 11, Rh Wetter Sehne. triil⸗· Niederschlag O0, o Hh. Ww. J NW. wWrmewechsl 5,0“ ö ,,, 6 h, 0,17 n... 79 pet. WRw.

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1863. . 12. April.

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Den 13. April 1843. Ir. Cour.

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106

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 9. April. Niederl. wirkl. Seh. 56

16 hh Span. 19 ⁊᷑— Ant w erpeu, S. April. h Neue

Tinsl. 55. Aul. 193.

Ian lu K Abril. Rauk- Actien 1660. KRnugl. Nuss. 1I102.

9 Paris . April. 599 Rente ßin Cour. 121. 40. hh It ente sin Cour. S3. 30

59h Neuß. au eompt. 108. 50. 59h Span, ULente 31. Hass. 5. Wien, S8. April. 596 niet. 109. 49 100. 3094, 76.

1 Ih —. BHank-Actien 1631. Aul. de 1834 141. 4. 1839 113

10 2195

Königliche Schauspiele. Freitag, 14. April. Keine Theater Vorstellung. Sonnabend, 15. April. Im Spernhause: Miserere, von Hasse; Requiem von Mozart. Sonntag, 16. April. Im Opernhause: (Dlle. Hetzenecker: Iphigenia, als Gastrolle.)

Im Schauspielhause: Der Kaufmann von Venedig. Stich: Porzia.)

Montag, 17. April. Robert und Bertrand.

Im Schauspielhause: Parthenia.)

Dienstag, 18. April.

Preise der Plätze: Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.

Anfang dieser Oper halb 6 Uhr.

Im Schauspielhause: Französische Vorstellung.

Rönigsstädtisches Theater.

Freitag, 14. April. Kein Schauspiel.

Sonnabend, 15. April. (Italienische Opern-Vorstellung.) Ga— hriella di Vergy. Opera in 2 Alti. Musica del Maestro Mer— cadante.

Sonntag, 16. April. Herr Rochus Pumpernichel. Zwischen dem ersten und zweiten Akt: Duvertüre aus der Oper Fra Diavolo. Zwischen dem zweiten und dritten Akt: Quodlibet-Ouvertüre.

Montag, 17. April. Italienische Spern-Vorstellung.) Maria, ossia: La siglia del Regtzimento. (Marie, oder: Bie Tochter des Regiments.)

Dienstag, 18. April. Herr Rochus Pumpernickel.

Oeffentliche Aufführungen. Freitag, 13. April, Abends von halb 7 bis 9 Uhr, in der Sing Akademie: Der Tod Jesu, Cantate von Ramler und Graun. Ein tritts⸗( Karten à 1 Rthlr. sind beim Hauswart zu haben.

und: Iphigenig in Tauris.—

(lle.

Im Opernhause: Versuche. Hierauf:

Der Sohn der Wildniß. (Dlle. Stich: Im Opernhause: Die Hugenotten.

Ein Billet in den Logen des ersten

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Gedruckt in der Decker schen Geheimen Ob

Preis: 2 Rthlr. sür 7 Jahr. 1 Rthlr. * Jahr. 8 Rthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung.

Allgemeine

105.

1 16

Amtliche Nachrichten.

Landtags⸗Angelegenheiten. Provinz Preußen. Petitionen. Oeffentlichkeit der Stadtverordneten⸗Versammlungen. Wählbarkeit bei Landrathswahlen. Provinz Sachsen. Petitionen und Anträge. Einführung einer Dorf-Ordnung. Landwirthschaftliche Unterrichts“ Anstalten. Gendarmerie.

Frankreich. Paris. Das Journal des Dabats und die Philo sophie. Briefe aus Paris. (Die Militair-Dienstzeit; Befestigung von Paris. Die Eisenbahn nach Calais; die Englischen Nähnadeln. )

Grostbritanien und Irland. Oberhaus. Brolgham über die Streitfragen zwischen England und den Vereinigten Stanten und über deren Ausgleichung durch den Traktat von Washington. London. Staats- Einnahme. Versammlung gegen die Korngesetze.

Viederlande. Nembrandt's Denkmal. Turnierfest in Utrecht.

Deutsche Bundesstaaten. Hannover. Ankunft des Königs. Hamburg. Vertrag mit Mecklenburg über die Eisenbahn.

Desterreich. Wien. Ehrenbezeigung. Briefe aus Wien. (Neue Organisation des Pionier-Corps; Fallsssement) und Pesth. (Schifffahrt auf der unteren Donau.)

Spanien. Briefe aus Madrid. (Bevorstehende Auflösung des Mini steriums Nodil und die Elemente des neuen Kabinets; Unfug in den Kirchen; Abreise des Prinzen von Montfort. Eröffnung der Cortes.) Madrid. Rede des Regenten bei Eröffnung der Cortes. Paris. Finanz-Maßregeln.

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika. Mork. (Webster und Everett.)

Inland. Berlin. Militairische Ernennung. Danzig. Arbeiter Tumult. Koblenz. Schuldenwesen des ehemaligen Kurstaates Trier.

Wissenschaft, Kunst und Literatur. Berlin,. Versammlung der archäologischen Gesellschaft.

Schreiben aus New

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben Allergnäbigst geruht:

Dem Oberst-Lieutenant a. D., von Roggenbucke, und dem Pastor Neugebauer in Kreutzburg, Regierungs-Bezirks Oppeln, den Rothen Adler -Orden vierter Klasse zu verleihen;

Den Land und Stadtgerichts Direktor Bauck zu Kreutzburg in Schlesien zugleich zum Kreis-Justizrath für den Kreutzburger Kreis; und

Den Land und Stadtrichter von Groddeck zu Berent zum Land und Stadtgerichts Rath bei dem Land und Stadtgerichte zu Strasburg in Westpreußen zu ernennen.

Der Justiz- Kommissarius Obert zu Glatz ist zugleich zum No— tarius im Departement des Ober- Landesgerichts zu Breslau bestellt worden.

Angekommen: Der Kaiserl. Türkische außerordentliche Ge—⸗— sandte und bevollmächtigte Minister, Talat Effendi, von Wien.

Landtags-Angelegenheiten.

Provinz Preusien.

Königsberg, 7. April. In der zweiundzwanzigsten Plenar Sitzung wurde mit der Berathung über die vorliegenden Petitionen fortgefahren.

Die Magistrate und Stadtverordneten der Städte Königsberg, Tilsit und Elbing tragen auf Oeffentlichkeit ihrer Stadtverordneten Versammlungen an, und zwar die beiden ersteren Städte mit der Beschränkung, daß nur stimm- und wahlfähige Bürger als Zuhörer zugelassen werden mögen. In den bezüglichen Petitionen wird aus— geführt, daß eine gewisse Oeffentlichkeit schon jetzt bestehe, indem von Zeit zu Zeit der Stadt Haushalt bekannt gemacht werde, daß aber dieses nicht genüge, vielmehr die gewünschte Oeffentlich keit unerläßlich sey, um die Theilnahme der Bürger an den Gemeinde- Angelegenheiten zu beleben, eine bessere Einsicht über öffentliche Verhältnisse hervorzurufen, geeignete Männer zum Ein— tritt in die Stadtverordneten Versammlungen auszubilden und den Bürgern von den Leistungen ihrer Vertreter die nöthige Ueber— zeugung zu geben. Der Landtag ist einstimmig der Ueber— zeugung, daß hier ein wichtiges Element des Gemeindelebens zur Sprache

Berlin, Sonnabend den 15een April

gebracht worden, und daß nur durch Gewährung der Oeffentlichkeit das werthvolle Geschenk der Städte⸗Ordnung vom 19. November 1808 seine Früchte zu zeitigen im Stande seyn könne. Nur auf diesem Wege

werde dem jedem gebildeten Volke eigenthümlichen Wunsche nach Theil= nahme an dem öffentlichen Leben, Befriedigung werden. Der Landtag beschließt daher mit Stimmen-Einhelligkeit, Sr. Majestät dem Könige die Bitte: um Gestattung der Oeffentlichkeit der Stadtverordneten⸗-Ver— sammlungen, mit der Maßgabe unterthänigst vorzutragen, daß diese nur den Städten zu Theil werden möge, welche ausdrücklich darauf antragen, daß nur stimni⸗ und wahlfähige Bürger zu den Versamm— lungen zugelassen werden mögen, und daß auch in diesen Städten den Stadtverordneten die Befugniß bleibe, in diskreten Fällen Zuhörer von den Versammlungen auszuschließen. Diese Beschränkungen be⸗ gründen sich dadurch, daß die Oeffentlichkeit im Gegensatze zu' §. 113 der Städte⸗-Ordnung keiner Stadt-Corporation aufgedrungen werden darf, daß der Zweck im Wesentlichen durch Zulassung der wahl und stimmfähigen Bürger erreicht wird, und daß öfters wichtige Ver⸗ waltungs-Interessen durch vorzeitige Veröffentlichung gefährdet wer. den könnten.

Eine Petition beantragt die Bildung eines Provinzial-Verbandes für Preußen Behufs Vergütung des in Folge der Rinderpest getöd= teten Viehes. Der Landtag erkennt es zwar an, daß die e.

elßische Staats-Zeitung.

Alle post- Anstalten des n- und Auslandes nehmen Gestel- lung an, für Berlin die Expedition der Staats- Zeitung: Friedrichsstrasse Ur. 72.

kreise, denen die Gefahr der Rinderpest zunächst droht, nicht verpflich⸗

tet werden können, eventuell sich allein für das Ganze opfern zu müssen, daß ein Provinzial-Verband nie zu Stande

ist jedoch der Ansicht, kommen könne, da die Gefahr für die einzelnen Kreise mit der Ent sernung von der Gränze sich mindere Landes belegenen Kreise zur Theilnahme zwingen können. Auch berühre diese Provinz Preußen, sondern eben so gut Staates, denen Preußen gewissermaßen als Vormaner diene, und es erscheine daher auch nur der Staat im allgemeinen landespolizeilichen Interesse verbunden, die durch nothwendige Schutzmaßregeln für das Ganze vernrsachten Kosten zu tragen. Selbst im Viehsterbe⸗ Patent dom 23. April 1803 müsse dieser Grundsatz angetroffen werden, denn statt des daselbst vorkommenden Ausdruckes „Kreis -Kasse“ könne wohl ur eine gezwungene Auslegung den Ausdruck „Kreis- Kommunal Kasse“ substituiren, da es im Jahre 1803 noch keine „Kreis Kommu nal Rassen⸗ gegeben habe, mithin unter Kreis—⸗ Kasse nur die König liche Kreis- Steuer-Kasse verstanden werben könntz. Aus diesen Gründen beschließt der Landtag, Sr. Majestät dem Könige die Bitte ehrfurchtsvoll vorzutragen: daß bei eintresender Viehpest (Löserdürre) sämmtliche Entschädigungen für das zur Unterdrückung der Krankheit getödtete Vieh, sei es, weil es bereits erkrankt oder nur der Erkran kung verdächtig war, aus Staats- Kassen gezahlt werden mögen.

Ferner beantragen zwei Abgeorbnete die Aufhebung aller vei alteten und unausführbaren polizeilichen Bestimmungen. Der Land tag fühlt zwar das Bedürfniß einer solchen Reform, glaubte jedoch den Antrag in der gestellten Art nicht bevorworten zu können. Es kam dabei zur Sprache, daß in Betreff des platten Landes die lange in Aussicht stehende Emanirung einer ländlichen Kommunal Ordnung den Zweck wesentlich fördern werde. Diese sey bereits früher erbeten und berathen, auf das Erscheinen derselben bisher aber immer ver— gebens gehofft worden. Man beschließt deshalb, in der Denkschrift wegen der unerledigten Gegenstände den dringenden Wunsch um bal dige Emanirung einer ländlichen Gemeinde Ordnung Sr. Majestät ehrfurchtsvoll vorzutragen.

Mehreren Petitionen wegen Verstärkung der Vertretung der Städte auf den Kreistagen wird vom Landtage die vollkommenste Beistimmung gegeben, weil in Folge der neuesten Gesetzgebung das Bedürfniß zu einer verstärkten Vertretung für die Städte eben so gut, wie für die Landgemeinden sich herausstellt. Es soll daher des Königs Majestät unterkthänigst gebeten werden: den Städten, welche verfassungsmäßig den Kreistag beschicken, eine verstärkte Vertretung auf, demselben zu bewilligen, ünd zwar in der Art, daß so viel De putirte zum Kreistage geschickt werden dürfen, als eine Stadt gegen wärtig nach 8. 11 der Städte⸗-Ordnung Wahl-Bezirke enthält.

Zum Schlusse wird, um die Abweichungen zu beseitigen, welche in Westpreußen, Ostpreußen und Litthauen hinsichtlich der Abgränzung der Wahlbezirke für Landtags-Abgeordnete obwalten, der Plan einer neuen Eintheilung in Wahlbezirke vorgelegt, welcher nach einer vom Königl. Kommissarius mitgetheilten vollständigen Matrikel der Ritter güter gefertigt worden. Der Landtag ersucht den Königl. Kommissa— rius, diesen Plan den Kreistagen zur Prüfung vorzulegen, damit der nächste Landtag hierauf einen definitiven Plan entwerfen, und bei des Königs Majestät die hiernach erforderlich scheinenden Abänderungen beantragen könne.

Königsberg, 7. April. nar-Sitzung wurden folgende Petitionen von dem Landtage auf— genommen.

Aus den Kreisen Insterburg, D. Crone, Braunsberg und Weh

ö h ; . ! 2 * lau waren dergleichen eingegangen, welche theils eine Ausdehnung ren Verhältnisse

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des Wahlrechts und der Wählbarkeit bei Lanbraths-Wahlen auf die Stände der Städte und Landgemeinden beantragten, theils auf eine Ausdehnung der Wählbarkeit in dem angegebenen Falle, auf Ritter gutsbesitzer anderer Kreise gerichtet waren. Vor dem Erscheinen des Edikts vom 30. Mai 1812 wurden die Landräthe, wie jetzt, von den Rittergutsbesitzern gewählt; sie hatten es damals aber auch nur mit der damaligen Ritterschaft zu thun. Die Ange— legenheiten der Städte wurden von den Kreis -Steuer - then wahrgenommen, die Domainen - Einsassen standen allein unter den Domainen⸗Beamten. Später wurde eine neue Organisa tion der Kreise eingeführt, dabei Städte und Domainen der Verwal tung der Landräthe untergeordnet. Daher habe der Landtag vom Jahre 1824 eine Theilnahme der Stände der Städte und der Land gemeinden an den Landraths-Wahlen, wiewohl ohne Erfolg, bean tragt. Jetzt, nachdem den Kreisständen die erweiterte Befugniß bei gelegt ist, Abgaben und Leistungen auf sämmtliche Kreis-Eingesessenen auszuschreiben, meinte man, sey das Bedürfniß einer stärkeren Vertre tung der anderen Stände hervorgetreten, und es erschien daher auch eine erweiterte Theilnahme bei der Wahl des Kreis-Vorstandes gerecht— fertigt. Von einem Theile der Versammlung wurde dieses Bedürfniß in Abrede gestellt und behauptet, die bisherigen Wahlen seyen völ— lig zufriedenstellend ausgefallen. Die Interessen der Städte und Landgemeinden seyen dadurch vollständig gesichert, daß ihnen die Kandidaten präsentirt werden müssen und ihnen ein Protestations Recht zustehe. Eine Ausdehnung des Wahlrechts werde noch mehr als bisher zu Wahl Uwmtrieben Anlaß geben. Wenn in einzelnen Provinzen des Staats allen drei Ständen die Theilnahme an den Landraths- Wahlen gestattet worden, so müsse angenommen werden, daß diese Abweichung in den innersten Verhältnissen jener Provinzen ihre Begründung finde; leinesweges dürfe man daraus Folgerungen für die hiesige ableiten wollen. Der Landtag beschloß, Allerhöchsten Orts darauf anzutragen, daß auch denen dem Stande der Städte und Landgemeinden angehörigen Mitgliedern des Kreistages ein Wahlrecht beigelegt werden möge. Dem auf die Wählbarkeit gerich⸗ teten Inhalt der genannten Petitionen wurde keine Folge gegeben, Demnächst kamen Angelegenheiten der Land⸗Armen-Pflege zum

Vortrage. . Provinz Sachsen.

Merseburg, 30. März. Die heutige 18te Plenar-Sitzung war zum Vortrage von Petitionen bestimmt, deren im Ganzen 95 eingegangen sind.

und man die im Innern des an dem Verbande nicht werde Angelegenheit nicht allein die alle diejenigen Provinzen des

In der dreiundzwanzigsten Ple⸗ Bestimmung des Allgemeinen

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1843.

. Von zwei verschiedenen Seiten waren Anträge auf Einführung einer Dorf-Ordnung nach Art der Städte⸗ Ordnung eingegangen, und dabei namentlich auf die Verwaltung der Gemeinde Angelegenheiten durch Repräsentanten und auf die Feststellung von Dorf⸗Statuten ge⸗ richtet. Dieser in das Wohl und Wehe des platten Landes so tief ein⸗ greifende Gegenstand veranlaßte eine gründliche Diskussion, in welcher die Sache von allen Seiten mit lebhaftem, ungetheiltem Interesse erwogen und beleuchtet wurde, und wobei man über die Nothwendigkeit einer Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes einig ward und wobei sich nur in Betreff der einzuschlagenden Mittel eine Verschiedenheit der Ansichten kundgab. Für die Verwaltung der Gemeinde-Angelegen⸗ heiten durch Repräsentanten wurde insbesondere die große Schwie⸗ rigkeit geltend gemacht, welche der Herbeiführung eines Beschlusses durch eine Versammlung aller Gemeinde-Mitglieder nach der gegen⸗ wärtig bestehenden Verfassung entgegenstehen, indem solche Versamm⸗ lungen, wenn sie wirklich zusammenkommen, nicht selten einen stür—⸗ mischen Charakter annehmen und fast niemals eine ruhige und beson⸗ nene Berathung gestatten. Die Erfahrung lehre dagegen, welchen günstigen Einfluß die in den Stadtgemeinden bestehende Verfassung auf die Verwaltung des Gemeinwesens ausgeübt habe, und es sey auch augenscheinlich, daß eine verhältnißmäßige Zahl von Repräsen⸗ tanten, welche durch das Vertrauen der Gemeinde zur Beschlußnahme über ihre gemeinsamen Angelegenheiten gewählt würden, viel besser im Stande sey, sich derselben mit Unbefangenheit, Ruhe und Beson⸗ nenheit zu unterziehen, als eine Versammlung sämmtlicher Gemeinde⸗ glieder. Dagegen wurde zwar bemerkt, baß die gegenwärtig iber die Verwaltung und Verfassung der Landgemeinden beste⸗ henden gesetzlichen Vorschriften wohl noch ausreichen, daß eine Repräsentatis-Verfassung für kleinere Dorfgemeinden nicht passe, und daß eine solche große Nachtheile, namentlich die Alteration der Rechte und Befugnisse Einzelner oder auch ganzer Einwohnerklassen und be— dauerliche Streitigkeiten in den Gemeinden mit sich führen könne, wenn sie nicht die besonderen Verhältnisse und zeitherigen Observan— zen jedes Orts berücksichtigen sollte. Die Versammlung glaubte in⸗ dessen diese Bedenken durch den einstimmig gefaßten Beschluß zu be— seitigen, daß Se. Majestät gebeten werden sollte, baldmöglichst eine Ver⸗ ordnung ergehen zu lassen, nach welcher denjenigen Gemeinden, in welchen es zweckmäßig erscheine, es nachgelassen werden solle, nach ihrem Ermessen eine gewisse Zahl von Repräsentanten zu erwählen, welche unter der Lei- tung des Schulzen über alle Angelegenheiten der Gemeinde rechtsverbinde liche Beschlüsse zu fassen und an deren Verwaltung Theil zu nehmen befugt seyn sollen. Die Aufstellung von Dorf-Statuten wurde in ihrer Nütz lichkeit ungetheilt anerkannt, indem dadurch die Verwaltung auf der einen Seite erleichtert, auf der anderen Seite aber die Gemeinde ge— gen Willkürlichkeiten derselben gesichert, zugleich eine Menge Rechts Uinsicherheiten entfernt und eben so viele daraus entspringende Strei— tigkeiten verhindert würden. Dagegen zeigte sich eine Meinungs⸗ Verschiedenheit darüber, ob eine allgemeine Dorf⸗ Ordnung zu erlassen seyn oder ob jedem Dorfe sein besonderes Statut auf⸗ zustellen überlassen werden möchte. Die erstere Ansicht wurde durch die Schwierigkeit vertheidigt, welche die Feststellung ber in je⸗ dem Orte vorhandenen besonderen Verhältnisse, Observanzen und Her— kommen, deren Beachtung doch zur Vermeidung von Rechtsverletzun— gen nothwendig sey, haben würde; für die Aufstellung von Orts-Sta— tuten wurde dagegen geltend gemacht, daß ein allgemeines Reglement, welches die den gegenwärtigen Verhältnissen nicht mehr entsprechende Landrechts über die Verfassung der Derfgemeinden und die Verwaltung ihrer Angelegenheiten ersetzen solle, sich auf zu generelle Bestimmungen würde beschränken müssen und daher seinen Zweck nicht würde erreichen können, da die inne— ; der Landgemeinden und die in ihnen herrschenden Observanzen nicht nur nach den Landestheilen, sondern sogar oft in augränzenden Ortschaften von der größten Verschiedenheit wären. Selbst in den Städten, wo diese Verhältnisse in der Regel noch mannigfaltiger und verwickelter wären, habe sich die Aufstellung der städtischen Statute daher auch als höchst zweckmäßig bewährt. Nach vielen Debatten einigte man sich, mit Ausschluß von 6 Stimmen, dahin, Se. Majestät zu bitten, daß eine die öffentlichen Verhältnisse und Verfassung der Landgemeinden im Allgemeinen regulirende Dorf⸗ Ordnung an die Stelle der desfallsigen landrechtlichen Vorschriften im Entwurf aufgestellt und demnächst dem Provinzial Landtage zur Be⸗ gutachtung vorgelegt werden möge, deren Annahme den Landgemeinden sodann, je nachdem man die Einführung derselben als Bedürfniß an⸗ erkenne oder nicht, eben so als die zusätzlichen Bestimmungen zu der—⸗ selben über ihre inneren Verhältnisse, die hergebrachten Observanzen und Gewohnheiten und die besondere Verfassung zu überlassen sey. Es lag ein Antrag auf Errichtung landwirthschaftlicher Unter— richts-Anstalten in der Provinz vor. Der Landtag erkannte, wie nothwendig es sey, das Unterrichtswesen in der Landwirthschaft mehr, als es bisher geschehen, ins Auge zu fassen. Der Landtag beschloß einstimmig, Se. Majestät allerunterthänigst zu bitten: 1) die Grün“ dung einer landwirthschaftlichen höheren Lehr-Anstalt in der Provinz in Verbindung mit der Universität Halle, 2) außerdem noch die Er— richtung von 2 bis 3 Ackerbauschulen in den verschiedenen Theilen der Provinz, auf Staatskassen anbefehlen zu wollen. Dabei war man noch der Ansicht: daß die baldige Gründung mit der höheren Lehr Anstalt nicht in Verbindung stehender Ackerbauschulen um so sehnlicher zu wünschen sey, als die Errichtung einer Anstalt, wie die zu 1 erbetene, noch längere Zeit zu ihrer Vorbereitung und Einrichtung bedürfen werde, wogegen die Ackerbau -Schulen ein zu, fühlbares Bedürfniß wären, als daß ihr soforti— ges Errichten nicht der lebhafteste Wunsch des Landtags seyn sollte. Ferner: daß man die verschiedenen Formen, in welchen dergleichen Ackerbauschulen zu gründen wären, erwogen und gefunden, daß dies am leichtesten und zweckmäßigsten geschehen dürfte, wenn einige ge— bildete und bewährte praktische Lanbwirthe gegen eine angemessene Entschädigung einige Ackerbau- Schüler in ihren Wirthse . auf⸗ nähmen und ausbildeten, und daß Se. Excellenz, der Herr Ober Präsident der Provinz, diesen Plan auf Allerhöchste Anordnung gan, bald und zufriedenstellend auszuführen wissen würde, so wie man au die Mitwirkung des Königl. Landes-Oekönomie- Kollegiums in dieser Angelegenheit wünschte. Die nicht hinreichenbe

ahl von Gendarmen und die daraus ent⸗ stehende mangelhafte polizeiliche Aufsicht hatte zu einer

Bitte um Ver⸗