1843 / 107 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Schneidergeselle Einst. Ferdinand Leopold 9 n —— 4 Heinrich Wilhelm Schlüter zu Berlinchen, daselbst am 14. Januar 1818 ge⸗ boren und vor? Jahren ins Ausland gegangen, hierdurch aufgefordert, ungesäumt in die Königl. Preu⸗ sßischen Lande zurückzufehren und sich wegen ihres Austritts bei dem hiesigen Königl. Ober Landesgericht binnen 12 Wochen, und spätestens in dem auf den Neun und zwanzigsten Juli 1843, Vormittags 11 Uhr, ; vor dem Referendar Allerdt, als Deputirten, angesetz⸗ ten Termine zu verantworten und ihre Zurückkunft nachzuweisen, im Fall ihres Ausbleibens aber zu ge— wärtigen, daß sie ihres sämmtlichen Vermögens, auch der ihnen noch etwa zufallenden Erbschaften für ver— lustig erklärt und solche der Königl. Regierungs Haupt— kasse zuerkannt werden sollen. Frankfurt a. d. O., den 20. März 1813. Königl. Preuß. Ober-Landesgericht.

9 u g.

Auf den Antrag der Kinder und Erben der im Fe bruar d. Is. zu Giesekenhagen ah inlestato mit Tode abgegangenen Pächter⸗-Witiwe Anderß, Sophia geb. Töpper, werden alle diejenigen, welche an der letzteren Verlassenschaft Forderungen und Ansprüche zu haben vermemen, zu deren Anmeldung und Beglaubigung in einem der folgenden Termine, als

am 4. Mai, 1. und 20. Juni erm., Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht, bei Ver meidung der am 11. Juli er. zu erfennenden Prällu⸗ sion und mit Bezugnahme auf die den Stralsundischen Zeitungen in estrnso inserirten Proflamata vom heu— tigen Tage, hiermit aufgefordert.

HDatum Greifswald, den 6. April 1843.

Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen.

(L. 8.) v. M öller, Pracses.

Nothwendiger Verkauf. Land- und Stadtgericht zu Nordhausen.

Die zur August Fleckschen Konkursmasse gehörenden, in der Kranichstraße Nr. I95 und 596 zu Nordhausen belegenen, in ein Gebäude zusammengezogenen Häu— ser nebst Zubehör, gerichtlich zu 7593 Thir. 28 Sgr. 6 Pf. geschätzt, sollen

am 2. Juni k. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Gerichisrathe Willing, im Gerichts Lokale im Rathhause daselbst öffentlich meistbietend verkauft und können die Tarations-Ver handlungen und die neuesten Hypothekenscheinenn der Gerichts- Negistratur eingesehen werden.

Bek anntm ach un 9

Die Ehefrau des slüchtig gewordenen hiesigen Kauf manns Adolph Ehristian Siewert, Alwina, geborene Binder, hat, nachdem über dessen Vermögen der Kon- kurs eröffnet worden, unter Provocation auf die gesetz⸗ lich ihr zustehende Begünstigung, die eheliche Güterge meinschast mit ihrem genannten Ehemann für die Ju kunft insofern aufgerufen, als sie nicht weiter für seine Schulden in Absicht ihres künftigen etwanigen Vermo gens⸗Erwerbs verhaftet seyn will, welches zu Jedermanns Nachricht und Nachachtung hiermit bekannt gemacht wird.

Datum Greifswald, den 6. März 18133.

Direktor und Assessores des Stadtgerichts. (L. S.) Dr. Teßmann.

Höherer Anordnung gemäß soll das der Kloster Berge schen Stiftung gehörige, in dem Regierungs-Bezirk Magdeburg, ? Meilen von Magdeburg und 2 Meilen von Burg belegene, vollständig separirte Gut zu Carith, zu welchem außer den sehr gut eingerichteten Wohn und Wirthschafts-Gebäuden

8. 6 Morgen Gärten, 1250 Morgen 52 (Mth.

3 ¶TFß. Ackerland und 24 Morg. 78 ]Rth. 20 IöFß. Anger und unbrauchbares Land in der Fesdflur Carith, und B. 104 Morgen 138 Ruthen privative zweischü— rige, in der Pechauer Flur und im sogenannten Pilm belegene Wiesen gehören, mit den dazu gehörigen Feld- und Wirth— schafts Stamm-⸗-Inventarien-Gegenständen, von Jo hannis 1814 ab, auf 21 Jahre, alternativ, mit und ohne die ad B. bezeichneten Wiefen, öffentlich meistbie tend verpachtet werden.

Hierzu ist ein Verpachtungs-Termin auf

den 19. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, in dem Kloster Bergeschen Rentamts - Lokale, Regie rungs Straße Nr. 2 hierselbst, anberaumt, zu wel chen Pachtlustige mit dem Bemerken eingeladen wer⸗ den, daß die Pachtbewerber sich spätestens im Licita tions Termine sowohl über ihre ökonomische Qualifi⸗ cation, als auch über den Besitz der zur Uebernahme der Pachtung erforderlichen Geldmittel und über ihre sonstigen persönlichen Verhältnisse durch glaubwürdige Atteste zu legitimiren haben, und daß Nachgebote nicht angenommen werden. Die Verpachtungs Bedingungen und der Pacht-Anschlag liegen von jetzt ab in dem Jengunten Rentamts«- Lokale zur Einsicht bereit, auf Verlangen soll gegen Erlegung der Kopialien auch Abschrift davon mitgetheilt werten.

Magdeburg, den 8. März is 3. Der Rentmeister der LUloster Bergeschen Stiftung. Prokurator Niedling.

Berlin⸗Stettiner Eisenbahn. Fahrplan für die Wintermonate 18! 3 . gl iz . mn . Mrz. ee, n. Rchm. 3 uhr za M. i Bernau K ö 99 Ankunst in Berlin Morg. 8 Uh ö Nachmitt. 4 Abfahrt täglich. von Berlin Vorm. 16 ühr NM. Abb. uhr 30 Min Bernau I . BPBiesenthal⸗- 11 7 335 . 11 25 68 3 Ankunft in Angermünde Mittags 12 Uhr 16 Min. Abend 9 20 . Die täglich zweimal coursirenden Posten zwischen Neustadt Ebersw. und Freienwalde 4. d. O., Anger⸗ münde und Stettin und Angermünde und Prenzlan chließen sich den Tena n gn genau an. Das Direftorium der Berlin- Stettiner Eisenbahn— Gesellschaft.

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4 1 15 Min. 15

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Dampfschifffahrt zwischen Magdeburg und Hamburg. 3 Dienst für den Monat April.

Von Magdeburg: Von Hamburg: Sonntag, Morgens 7 ihr. Sonntag, ; Dienstag, 10 Dienstag,

Mittwoch = 7 . Donnerstag, Morgens 7 Uhr. Donnerstag, 10 Freitag, Freitag, 7 Sonnabend,)

Nähere Auskunft und Fahrbillets ertheilen in Berlin die Herren Herrmann C Mever, Werderschen Markt Nr. 4. Magdeburg, den 25. März 1813.

ie lee,, Holtz apfel.

Die Verladungen von Gütern nach Hamburg per Ei senbahn und Dampfschiff übernehmen zu 14 Thlr. pro Ctr. excl. Assekuranz und 5 bis 6 Liefertagen

Herrmann C Meyer.

Bekanntmachung.

Das zur hiesigen Stadt gehörige, in der Friedrichs stadt sub No. i. belegene Grundstück, zum „rothen Hause“ genannt, bestehend:

1) aus zwei großen massiven Häusern im besten Bau- Zustande, in welchen sich vier große herr schaftliche Quartiere von 37 heizbaren Zimmern, zwei Spezerei⸗- Gewölben nebst 6 Zimmern, einem großen Schank-Lolale mit 5 Zimmern und 11 anderen schönen geräumigen Stuben und den erforderlichen Keller und Bodenräumen; aus Stallungen für 30 Pferde; aus einem massiven Gartenhaus mit 7 bewohn— baren Stuben; aus einem großen Garten mit einer mit Ziegeln bedeckten Kegelbahn; aus einem massiven Brau bäude mit allen Brau- und X Kellern u. s. w.; aus einem Ackerlande von 30 Scheffeln Bres lauer Maß Aussaat;

soll im Wege der freiwilligen Licitation meistbietend verkauft werden.

Ich habe zu dem Behuf einen Termin auf den 28. April c. in meiner Kanzlei, in welcher auch die Kaufbedingungen zu jeder Zeit eingesehen werden können, anberaumt und lade dazu alle zahlungsfähige Kauflustige ein.

Auch bemerke ich, daß:

1) das Grundstück abgabenfrei ist,

2) dasselbe gegenwärtig 2700 Thlr. jährliche Miethe trägt, .

3) die Gebäude mit 21,800 Thlr. bei der Feuerkasse Lersichert sind, und daß die Prämie von 20,990 Thlr. Versicherungs- Summe auf fünf Jahre vor aus bezahlt ist, und

1) daß die Zahlungs-Bedingungen sehr billig ge stellt sind.

Neisse, den 22. März 1843. . Der Königl. Landgerichtsrath Justiz-Kommissarius

Hennig.

ind Brennerei-Ge rennerei-Utensilien,

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Verkauf großer Guter.

Die Herrschaften Liszkowo und Rojewo, an der Chaus see von Bromberg nach Inowraclaw gelegen, sollen ver kauft werden. Termin zum Meistgebot auf das Ganze oder einzelne Güter steht am 1. Juni (. in Liszkowo an. Nähere Auskunft wird auf frankirte Briefe vom Dominio Liszkowo gegeben.

Der unterzeichnete Besitzer der Adel heidsquelle

zu Heilbrunn in Oher-Bayern, 8 Meilen von München, erlaubt sich auf dieses Mineralwasser aufmerksam zu machen. Einzig in seiner Art, enthält es nach der Un— tersuchung des berühmten Herrn Ober-Bergraths und Professors r. Fuchs dahier Kohlenwasserstoffgas, Jod- natrium, Bromnatrium, kohlensaures Natron und Chlor⸗ Natrium in beträchtlicher Menge. Die Krankheiten, in welchen es nach den bisherigen Erfahrungen ausge zeichnete Dienste leistet, sind: der Kropf; die mannig faltigen skrophulösen Leiden; Verhärtungen drüsiger und anderer Organe, als des Magens, der Leber, der Milz, oder Gekrösdrüsen, der Eierstöcke und Gebärmutter, selbst scirrhöse Entartungen der letzteren; chronische Krankheiten der Harnwertzeuge, als Blasenkrämpfe, Blasenkatarrh, Blasenhämorrhoiden, Stein- und Gries beschwerden; Afterproductionen, durch Ablagerung von spphilitischen, strophulösen, herpetischen, gichtischen u. s. w. Krankheitsstoffen erzeugt. Uebrigens muß ich auf die Schrift des Herrn Medizinalraths Dr. Wetzler: „die Jod- und Bromhaltige Adelheidsquelle zu Heilbrunn in Bayern, eine der mertwürdigsten und heilkräftigsten Mi— neralquellen. te Auflage. Augsburg bei K. Koll mann. 1843“, verweisen.

München, im März 1843. Moritz Debler.

Von obigen Adelheidsbrunnen habe ich den ersten Transport direkt von der Quelle erhalten, und liegt die obenerwähnte Schrift des Herrn Medizinalraths Dr. Wetzler für die Herren Aerzte bei mir unentgeltlich bereit.

Außerdem empfing ich heute den 2Aten Transport von Selrers, Emserkränches und Kesselbrunn, so wie den ersten Transport Homburger Elisabeth-Brunnen, direlt von den Quellen.

C. F. Dittmann, Markgrafenstr. 14 am Gendarmen-Markt.

B e k“ ann t machung.

Für Feuerschäden und Verwaltungskosten sisid von den Mitgliedern der unterzeichneten Bank auf das Halb— jahr vom 1. Qttober 1842 bis 31. März 1843 fuͤr je—⸗ des Hundert Thaler Beitragsquote Neun Neugroschen aufzubringen, mithin

für 100 Thaler Versicherungs- Summe in Klasse J. 1 Ngr. 5 Pf., in Klasse 1IV. 6 Ngr. Pf.

) , 3 . ) 7 5 fd . „III. 4 , 5 . . Leipzig, den 7. April 1843. Die Direction der Mobiliar-Brandversicherungs-Bank für Deutschland. Rentamtmann Brunner. E. A. Masius. Professor Pohl. Dr. Schultze. Eduard Poll, Haupt-Rendant.

V. V.

Ein. Weinbergs-Grundstuͤck bei Dresden, in der schönsten Lage der Loschwitzer Berg— lette/ unmittelbar an dem Elbstrom, die n , Aussicht in das Elbthal und die Umgegend bis in die

Böhmischen Gebirge darbietend, von circa 100, 000 ¶1El⸗ len Flächenraum, mit futzbaren und angenehmen An⸗ lagen, einem wasserreichen Brunnen, herrschaftlichem Wohn- und Winzergebäude, auch Backhaus, Pferdestall, Wagenremise und dergl. ist zu verkaufen durch F. L. Güntz, K. S. Notar. Dresden, äuß. Pirnaische Gasse Nr. 14.)

Agentur- und Kommissions-Comtoir.

Zum Ankauf von Landgütern in Schweden. Der wohlfeile Preis der Landgüter hierselbst in Folge der hohen Interessen von 6 pCt. pro Anno selbst mit Hopothek bietet für Deutsche Landwirthe, bei dem nie— drigen Stand der Agrikultur hierselbst, verbunden mit geringen Abgaben, wohlfeilen Lebensmitteln und nie— drigem Tagelohn, vielleicht eine vortheilhaftere Gelegen⸗ heit zur Anwendung ihrer Kenntnisse und Kapitalien, als irgend einem anderen Lande.

In Westgothland, zwischen der Nordsee, der Wenner und Wettern-See gelegen und vom Gotha - Kanal durchschnitten, sind die Landgüter bis jetzt wohlfeiler als in irgend einem anderen Theile von Schweden und, vorzüglich Schonen, wo sich deren Werth durch Errichtung einer Hopotheken-Kasse und der üebersiede lung von vielen Deutschen schon sehr gehoben hat. Der Unterzeichnete, welcher beständig mehrere Landgüter an der Hand hat, erbietet sich, wenn man sich in fran⸗ kirten Briefen an ihn wendet, jeden ausführlichen Be— richt darüber zu geben und gegen Erstattung der Un kosten und eine billige Kommission diejenigen, welche Güter hier besichtigen möchten, dahin zu begleiten, beim Ankauf alle gerichtlichen Formalitäten für sie wahrzu nehmen, kurz ihnen in Allem zur Erreichung ihres Zweckes behülflich zu sepn, so wie auch jedes andere kaufmännische Geschäft in Kommission zu übernehmen und gewissenhaft auszurichten. In Rücksicht seiner Solidität bezieht er sich auf das Zeugniß der Herren J. M. Palmis u. Sohn in Berlin, welche auch die Beschreibung eines preiswürdigen Gutes in dieser Ge— gend mittheilen können.

Gothenburg, den 10. März 1843.

P. E. Lorent.

Konkurs-Ausschreibung.

Im Namen des akademischen Senats zu Krakau macht der Unterzeichnete bekannt, daß die an der Jagelloni schen Universität allhier erledigte Lehrkanzel der Reli gions-Wissenschaft, der Erziehungskunde und der Grie chischen Literatur mittelst Konkurs-Prüfung besetzt wer— den wird. Mit dieser Kanzel ist die Obliegenheit ver bunden, die besagten Lehrgegenstände in 16 Stunden wöchentlich, und zwar die Religions-Wissenschaft in La teinischer und die Erziehungskunde in Polnischer Sprache, nach den vom akademischen Senate angewiesenen Lehr— büchern vorzutragen, und Erhorten an Sonn- und Feiertagen für die Schüler der philosophischen Fakultät zu halten. Der für diese Kanzel fixe Gehalt macht jährlich 6000 Fl. Poln. aus.

Diesenigen, welche es wünschen diese Kanzel zu er halten, haben ihre Gesuche an den Rektor Magnificus hiesiger Universität spätestens bis zum 16. Juni 1843 postfrei einzusenden und solche mit folgenden Urkunden zu belegen: 1) mit dem Taufscheine; 27) mit dem Lebenslauf; 3) mit einem an der Krakauer, oder an einer in den Ländern der drei hohen Schutzmächte des hiesigen Freistaates gelegenen Universität erlangten Dok tor⸗Diplome der betreffenden Fakultät; 4) mit den Zeug nissen über die für die philosophische Fakultät vorge— schriebenen Gegenstände; 5) mit einer Bewilligung der respektiven Regierung zum Bewerben um die besagte Lehrkanzel.

Die Kandidaten, welche nach Einsicht ihrer Gesuche und, deren Beilagen vom akademischen Senate für qua lisizirt zur Bewerbung um erwähnte Lehrkanzel anerkannt werden, erhalten vom Rektor Magnificus die Einladung, sich allhier zur Konkurs Prüfung einzustellen, welche an den unabänderlich festgesetzten Tagen, nämlich: den 28. Juli 1543 schriftlich und den 29sten d. M. u. 8 mündlich in oben benannten Sprachen abgehalten wird.

Wirkliche Professoren desselben Lehrfaches an einer der Universitäten der hohen Schutzmächte des hiesigen Landes, welche das betreffende Doktor-Diplom besitzen, sind von der Konkurs-Prüfung frei, und müssen nur, um die erwähnte Lehrkanzel erhalten zu können, den übrigen Bedingungen Genüge leisten.

Krakau, den 28. März 1843.

Der Secretair der Jagellonischen Universität Czaputowiez.

Am Ersten Mai 1843 erfolgt in Stuttgart öffentlich und unter Leitung der . Behörden die Verloosung der e x beruͤhmten Gewehr-Sammlung Sr. Hoheit des verewigten Herrn Herzogs Heinrich von Württemberg, im Werthe von Fl. 148,480.

Pläne sind gratis und Loose hierzu à 3 Fl. 30 Kr. oder 2 Thlr. Pr. Cour. bei unterzeichnetem Handlungs— hause zu beziehen. Bei Abnahme von 10 Stück z 35 Fl. oder 20 Thlr. Pr. Cour. wird das 1te frei gegeben.

Die Gewiune werden den Gewinnern wohl verpackt und portofrei unter der aufzugebenden Adresse zugesandt.

Diejenigen, welche sich mit dem Verkauf dei Loose befassen wollen, erhalten eine angemessene Provision, haben sich jedoch wegen ihrer Solidität auf ein Hand— lungshaus zu beziehen.

Briefe und Gelder werden portofrei erbeten.

F. E. Fuld in Frankfurt a. M.

Der Debit der Loose für Berlin und Umgegend ist

bei Herrn August Krüger, Spandauerstr. 76.

Packet-(Post⸗-) Fahrt von Hamburg nach New⸗Nork.

Die rühmlichst bekannten Päcket- (Post-) Schiffe des Unterzeichneten werden folgendermaßen von hier abgehen:

Newton, Capt. Wienholtz, 25. April, Stephani, Flor, 5. Mai, Washington, Krüger, 5. Juni, Franklin, Sleeboom, 25. Juli, Howard, Paulsen, August, Newton, Wienholtz, 15. September, und so weiter monatlich in derfelben Ordnung. 4

Bei allgemein anerkannter Vorzüglichkeit diefer Schiffe ist das Passagegeld in der Kajüte und Zwischendeck auf. das billigste gestellt, und ertheilen nähere Nach— richten die bekannten Herren Agenten des Unterzeich— neten, so wie auf portofreie Anfragen

Rob. M. Sloman in Hamburg, Eigenthümer dieser Packetschiffe.

Literarische Anzeigen.

In allen Buchhandlungen, Berlin bei F. Dümm

ler, Linden 19, ist zu haben:

Hoömöopathische Heilversuche an kranken Hausthieren. 38 Heft: Krankheiten der Schafe. gr. 8. Magdeburg, Heinrichshofen. 1843. Thlr. Desselben Buchs 11 Thl. Krauß? heiten der Pferde. 1 Thlr. 10 Sgr.; 2r Thl. Krankheiten des Rindviehs 17. Sgr.

Berlin, Breite Str. 23 in der Enslin schen Buch—

handlung, ist zu haben: HPr. Ticol. M. F. Schmaltz, neue ste Predigten. Hinweisungen auf die Fruͤchte des Geistes. Predigten über die Sonn- und Festtags-Episteln 1812 gehalten. gr. 8. 4 Bände. Subscriptions Preis bis Ende Fe— bruar 2 Thlr. Ladenpreis 2 Thlr. 20 Sgr. Die letzte Nacht. Passions- Predigten. 88 Bdchn. 15 Sgr.

Bei, Vollendung dieser neuen Jahrgänge machen wir auf die Erleichterungen aufmerksam, die wir zur An schaffung der früheren Jahrgänge dieser trefflichen Pre⸗ digten für einige Zeit haben eintreten lassen.

Hamburg. Herold sche Buchhandlung

N o. 20. der Katalog sblätter des antiqua/ ischen Lagers meiner Buchhandlung ist so eben erschienen und gratis zu hahen.

(Behrenstr. 44.)

Berlin, April. Wilh. Besser.

Dents she, zin ö.. i en enn bibliothek, 34 Linden, kEingang in der Lindengasse, lialb jährlich: Deutsch oder Hrantusis h 15 Thlr. Englisch 3 Thlr. 3Ztes Verzeichnils 3 gn.

In der Berliner Verlags-Buchhandlung, alte Schönhauserstr. 24, ist erschienen:

Weyl, L. Dr., Hu moristische Vorträge ! Thlr.

Weyl, L. Dr., Berliner Origin al-Polter—

abend-⸗Scherze in Fresko Manier 5 Thlr.

Der Mangel an guten und zur Aufführung wirklich geeigneten Polterabend-Scherzen ist zu fühlbar, als daß eine Sammlung Original-Piécen von einem durch seine humoristischen Arbeiten so bewährten Autor sich nicht der größten Theilnahme zu erfreuen haben sollte.

In allen Buch- und Kunsthandlungen ist zu haben; Nathan Rothschild. (Wie er in Lon don auf der Börse steht.) Nach dem Engl. Original gest. von Lami. Pr. 5 Sgr. F. W. Morin, Kleine Präsidentenstr. 7, im Actiengebäude.

In unserrm Verlage ist erschicnen und in allen Buchhandlungen vorräthig: dem allgemeinen Pathologie n 6 . Von Ghristian Jose li Euch 8, Departements Ihicrarzt n. Lehres 2. d. Thi rarzschul- 32 Bog. gr. 8. Velinp. geli. 25 Ihlr. Keines der bereits vorliandenen Wurké über all gemeine Pathologie dürfte den Anforderungen an ein- Lehre entsprechen, die vorzugsweise die Ausgabe hat, der Thierheilkunde den Namen einer Wissenschaft zu vindiziren. In diesem Sinne ist das vorliegend. Lelirhuch gearbeitet und wird wegen seiner Klar lieit und Vollständigkeit nicht blos den Studiren den, sondern auch den praktis lien Thierärzten, 80 wie nicht minder allen wisse nshaftliclaen Aerzten, willkommen seyn.

Berlin, April 1843. Veit & Comp.

Von dem längst erwarteten Werke . Alex. de Humboldt, Asie centrale, 3 Vols. in 8. Paris.

welches so eben die Presse verlassen hat, erscheint in mei— nem Verlage (laut Anzeige v. 5. Mai 1841) eine von Dr. Wilh. Mahlmann, unter ausdrücklicher Zu— stimmung des Herrn Verfassers, herausgegebene Ueber— setzung. Das erste Heft wird noch vor der Ostermesse fertig; der Preis des Ganzen soll 5 Thlr. nicht über— schreiten. Bestellungen nimmt jede Buchhandlung an.

Berlin, im April 1843. Carl J. Klemann.

Eur Teilnahme an unseren Medizinischen und Naturwissenschast- lichen Journalzirkeln, in denen die vorzüglichsten zum Fache geliörigen Teitschriften des In- und Auslandes kursiren, laden wir das betreffende Publikum ein. Ausführlich Prospekte werden gratis ausgesehen. Volssche Buchliandlung, Charlottenstr. 25, Ecke der Dorotheenstr.

Kunst- neige.

Die Wiedererkennung Joseph's naeh einem Carton von Pete r VOn Conn IL in 8, in Linienmanier auf Kupser gestochen von A. HO f- mann, ist so cben in unserem Verlage erschienen und in folgenden Ausgaben zu liaben:

Abdrücke mit der Schrist . mit angelegter Schrift 2 vor der Schrift, nur mit den Künstlernamen . Lor aller Sc̃rist, épreuves d'ar-= tiste 15 Der Stich giebt den ausgezeichneten Garton mit grölster Treue und Feinheit wieder und wird de- nen, welche für gediegene Compositionen sich inte- ressiren, eine willkommene Erscheinung seyn. CG. G. Lüderitũz sche Kunst-Verlagshandlung, Berlin, unter den Linden No. 27.

5 Thilr.

Preis: 2 Kthlr. sür 4 Jahr. 4 kKihlr. = * Jahr. 8 Rtihlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung.

M 107.

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Amtliche Nachrichten.

Landtags-⸗Angelegenheiten. Provinz Preußen. Allerhöchste Proposition, die Provinzial-⸗Gesetze betreffend. Petitionen und Anträge. Provinz Westphalen. Petitionen und Anträge. Allerhöchste Pro⸗ position X.

Nustland und Polen. Warschau. Reise des Fürsten Statthalters nach Petersburg. Veränderung von Behörden und Beamten ⸗Titeln.

Frankreich. Paris. Beförderungen. Don Carlos. Haiti. Guadeloupe. Vermischtes. Briefe aus Paris. (Die neuen Staats-Minister und die Einkünfte der Minister unter der alten Mo—= narchie. Oeffentliche Stimmung in Bezug auf die Emancipations- Frage; Bedrängnisse des protestantischen Kustus. Ein Vorschlag des Marquis von Larochejacquelin gegen die Kommission der Nord- Eisenbahn; Blick nach Westindien; die Phala nge.)

Großbritanien und Irland. Oberhaus. Ashburton's Dank. Maßregeln gegen den Sklavenhandel. Unterhaus. Antrag hin⸗ sichtlich des Volks- Unterrichts. Interpellationen in Betreff des Skla⸗ denhandels. Ellis bleibt noch in Brasilien. Wähler Registrirung. Resorm der geistlichen Gerichte. Diskussson über das Bisthum von Jerusalem. London. Befinden der Königin. Reduction der Bri— tischen Flotte im Mittelmeere. Die Opium-⸗Entschädigungsfrage. Die Vorgänge auf Tahiti. Steigen der Spanischen Fonds. = Schrei— ben aus London. (Bewegungen gegen den neuen Unterrichtsplan; ö aus Schottland; Peel über die Verhandlungen mit Brasilien; Irland.

Deutsche Bundesstaaten. Weimar. Ankunft des Prinzen von Oranien. Hamburg. Der Preußische General-Konsul O Swald über den Deutsch⸗-Chinesischen Handel. Schreiben aus Frankfurt a. M. (Personal-Nachrichten; Börse; Messe; Dampfschifffahrt; Blumen? Aus. stellung.) .

La Plata⸗Staaten. Montevideo. Hoffnung auf Wiederherstellung des Friedens. .

Juland. Danzig. Beschwichtigung des Arbeiter-Tumultes. Be⸗ kanntmachungen des Gouvernements und des Polizei Direktoriums.

Charles Dupin über den Anbau des Weins und der Runkelrübe in Frank— reich.

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages. Berlin, den 17. April. Seine Majestät der König haben dem an die Stelle Kiamil Pa⸗ scha's an Allerhöchstihrem Hoflager zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister der Ottomanischen Pforte ernannten

reußische Stagts-Zeitung.

Allgemeine

Alle Post- Anstalten des n= und Auslandes nehmen Ses tel- lung an, für Gerlin die Expedition der Staats- Zeitung: TFriedrichsstrasse nr. 72.

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1843.

nung habe sich Vieles verändert. Das Bauernrecht, die Städten sollte. Wenn einerseits sich vielfach die Besorgniß dahin aussprach Verfassung, die Befugniß der Zünfte und Innungen, das Lehnrecht, daß hierdurch eine Unterdrückung der rationalistischen, wenn gleich auf selbst das Erb- und eheliche Güterrecht, alle diese Verhältnisse hätten die Lehren der Bibel gegründeten, Auffassung des Christenthums erfolgen sich größtentheils so verändert und so allgemein gestaltet, daß die werde, so wurde auf der anderen Seite bie ernste Befürchtung laut, daß ge⸗ prodvinzielle Substanz aus denselben fast geschwunden sey. Dies rade eine solche äußere der orthodoxen Lehre gebotene Hülfe, dem kirchlichen wieder aufleben zu sehen, dazu finde sich weder der Wunsch Sinne und somit der guten Sache am meisten schaden werde. Eine uoch das Bedürfniß, und die Ansicht, daß ein allgemeines Recht solche Hülfe sey weder nothwendig noch nützlich, die Wahrheit bedürfe das Individuelle und somit das Vaterlandsgefühl, welches wesentlich derselben nicht zum Siege, und der einzige wesentliche, aber höchst im Besonderen wurzelc, ertödte, lasse sich in jetziger Zeit nicht mehr schmerzliche Erfolg zeige sich in der dadurch hervorgerufenen Reaction. rechtfertigen. Denn durch die vermehrte politische Bedeutung und den Vorzugsweise werbe eine solche bei der Jugend gebildeter Stände be? vergrößerten Umfang des Staats, durch ein erweitertes freies Ge⸗ merkbar, rufe einen bedauerlichen Indifferentismus hervor, und ge⸗ werbe und dadurch erhöhte Industrie, durch den Wohlstand der mitt fährde den kirchlichen Sinn der kommenden Geschlechter mehr, als leren Klassen, endlich durch die Leichtigkeit, sich von einem Orte zum bie verderblichsten Lehren dies könnten. Oft auch werde in Folge anderen zu versetzen, sey ein Wechsel der Wohnsitze und ein Verkehr solcher Verhältnisse Heuchelei bei Denjenigen stattfinden, welche der Provinzen unter einander entstanden, wie die ältere Zeit ihn nicht bei offener Aeußerung ihrer Ansichten Nachtheile erleiden zu gekannt; die einzelnen Theile des Staates seyen in eine innigere müssen befürchten. Von anderer Seite wurde fast alles Angeführte Verbindung mit einander getreten, die Militair-Verfassung, die eben so lebhaft bestritten. Man stellte in Abrede, daß die eiwähnte Zusammensetzung der Landes- Kollegien hätten viel Provinziel—⸗ Besorgniß im Lande allgemein verbreitet wäre; man behauptete: les ausgelöscht, und das fernere Bestehen faktisch veralteter Pro— s

8 daß, da von sämmtlichen angeführten Thatsachen keine erwiesen vor— vinzial⸗Rechte könne nur hemmend und stö6rend dieser Vereini- liege, die speziellen Gründe noch weniger bekannt wären, es nicht gung entgegenwirken. Der Landtag beschließt demnach aus allen Sache des Landtags seyn könne, darauf Gewicht zu legen. Der Begriff diesen Gründen, Sr. Majestät dem Könige zuvörderst den ehrfurchts- entgegengesetzter Parteien in der evangelisch⸗protestantischen Konfesston, vollen Dank auszusprechen für die Verheißung der nahe bevorste⸗ welche man aufsteile, führe zu einem inquisitorischen Richten über die ein? henden Abschaffung des Preußischen Landrechts von 1721 und der zelnen Glieder derselben, gegen das man sich verwahren müsse, komme Beseitigung der Danziger Willkür, so wie des Kulmischen Rechts in es auch von Seiten der öffentlichen Meinung. Wenn hin und wie— Danzig, und diesem Danke die Bitte anzuschließen, daß Se. Majestät der, in Folge der steigenden Geltung der geoffenbarten Religion in den nach dem Landtags-Abschiede vom 7. Rovember 1811 dem Ju- der Wissenschaft und im Volke, ein Geistlicher sein Ansehen ungebühr—⸗ stiz Ministerium ertheilten Befehl: mit der Anfertigung des Provins lich ausdehnen wolle, so müsse dem allerdings begegnet werden, und zial-Gesetzbuches für Westpreußen unter Berücksichtigung der ständi⸗ liege diese Pflicht der Regierung ob, welche jedoch Präpentir Maße schen Anträge sofort vorzuschreiken, LAlllergnädigst zu erneuern geruhen geln dagegen nicht ergreifen, könne. Außer Acht inn d . wollen. J . indeß nicht lassen, daß bei Anstellung von Geistlichen der

. ; ür ü dieselben den

Ein Abgeordneter stellt den Antrag, daß anstatt der durch die Staat die. Verantwortung dafür übernehme, daß i Allerhöchste abinets Schr 24. Juli 132 . christlichen Kirche geltenden Bekenntnissen gemäß lehr⸗ Allerhöchste Kabinets Ordre vom 24. Juli 1826 anbefohlenen Revi in der christlich h Staat nicht dulden dürsc.

ion eine vollständige Umarbeitung des Allgemeinen Landrechts erbeten ten, und ein Anderes auch der . ö . 26 wird i. . . Thamsgche ö Nach einer von diesen Gesichtspunkten ausgehenden lebhaften Debatle,

daß durch die neuere Gesetzgebung vom Jahre 1807 bis 1815 die in welcher noch zur Sprache kam, daß die beregten Beschränkungen innersten Sed rall aer n fn ö 4 Hale erde ,,, worden, haissenschaftlicher Jorschun gen. men ger, hier ls „da zu erörtern seyn weshalb die Umarbeitung des Gesetzbuches als wahres Bedürfniß im- dürften, wo es sich um die Verhältnisse der Presse handle, sprach sich mer stärker hervortrete. Die Gesetz⸗Kommission sey von dem ihr Aller⸗ die überwiegende Mehrheit der Versammlung dahin aus, daß die in höchst, vorgezeichneten Wege abgewichen, und habe ihre Sorgfalt den der Petition erwähnte ernste Besorgniß allerdings im Lande vorhan— Provinzialrechten zugewendet, wiewohl diefe die Provinzen? weniger den 'sey, daß namentlich die Befürchtung nachtheiliger hie— interessirten, und wiewohl der 8. 6. des Publications Patents zum rarchischer Bestrebungen und Einwirkungen unduldsamei Geist⸗ Allg. Landrechte ausdrücklich verordne, daß bei der Bearbeitung der licher bestehe, welche einer freien protestantisch evangelischen Provinzial Rechte darauf gesehen werden solle, daß die höchst nach Entwickelung und Förderung des geistigen und kirchlichen Lebens Ge⸗ theiligen Verschiedenheiten des Rechts nicht ohne Roth fortgepflanzt, fahr drohe. Dem Antragé, jedoch, dies Sr. Majestät dem Könige sondern so viel wie möglich mit der allgemeinen Gesetzgebung in in einer Denkschrift anzuzeigen, wurde nicht Folge gegeben; man Gleichförmigkeit gebracht werden sollen. Diese weise Bestimmung glaubte vielmehr, die in Rede stehenden Verhältnisse noch aufmerk= lasse sich jezt aber ohne Umarbeitung der allgemeinen Gesetze nicht samer beachten zu müssen, um bei künftig sich ergebender Veran=

Talat Effendi im hiesigen Schlosse gestern Mittag eine Privat⸗ Audienz zu ertheilen und dessen Beglaubigungs-Schreiben aus seinen Händen entgegen zu nehmen geruht. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Mäkler Loebel Seelig Goldstücker zu Breslau und dem Schullehrer und Küster Neumann zu Lubiath, Kreises Friede— berg, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Landtags -Angelegenheiten.

Provinz Preusien.

Königsberg, 8. April. In der 24sten Plenar-Sitzung machte der Landtags-Marschall der Versammlung zuvörderst bekannt, wie des Königs Majestät zu gestatten geruhet haben, daß jeder Land⸗ tags-Abgeordnete außer den zwei ihm von Amtswegen zu verabfol⸗ genden Exemplaren der Landtags-Verhandlungen noch einige Exem— plare gegen Bezahlung erhalten dürfe, um die Mittheilung an seine Kommittenten zu erleichtern. Der Landtag nimmt diese Eröffnung mit ehrerbietigem Danke entgegen. .

Nächstdem kommt das Allerhöchste Propositions Dekret vom 23. Februar c. zum Vortrage, nach welchem die Abfassung eines Provinzial-Gesetzbuches für Westpreußen noch sehr sorgfältige um— fassende Prüfungen und mehrfache Ermittelungen in Anspruch nehme, die in ihrem ganzen Umfange noch nicht zu vollenden gewesen, daß jedoch mit Aufhebung des Preußischen Landrechts von 1721, so wie der Danziger Willkür und des in Danzig geltenden Kulmischen Rechts, solle vorgeschritten werden, da diese Gesetze dem gegenwärtigen Rechtszustande nicht mehr entsprächen. Der Landtag erblickt mit Freuden in der recht, baldigen Aufhebung der beregten gesetzlichen Vorschriften die Beseitigung des größten Theils des zum West⸗ preußischen Provinzialrechte gehörenben Materials, kann jedoch den Wunsch nicht unterdrücken, daß auch das noch übrige Material mit Aus nahme der wenigen Bestimmuingen, welche die Denkschrift vom 9. April 1841 als nützlich bezeichnet, beseitigt werden möge. Einzelne beson⸗ dere Gegenstände anzugeben, wie dies anheim gegeben sey, die vor zugsweise einer sofortigen Erledigung durch die Gesetzgebung bedür⸗ fen, fühlt sich der Landtag außer Sankt. Es sey in der Denkschrift vom . Alpril 184 1 ausgeführt, daß das Material des Westpreußischen Provin= zialrechts dem Auslande entlehnt und dem Inlande aufgedrungen worden, daß solches keinen Nutzen, sondern Schaden gebracht habe und fort⸗ während noch bringe, und daß es im Volke nie Wurzel geschlagen habe, wie solches die Provinzial- Behörden selbst anerkannt hätten. Bei diesen Ansichten müͤsse der Landtag auch jetzt noch verbleiben. Die Zeit, die organisch fortgeschritten? Bildung und die Entstehung und Fortbildung des Staates selbst hätten diefe Provinzial Rechte eigentlich schon lange beseitigt, und jebe Wiederaufsuchung oder ge⸗ zwungene Einführung derselben würde die Rechte und Zwecke der Gegen⸗ wart stören. Das A. 8. R. habe, wiewohl es keinen besonderen Werth auf die Provinzial-Gesetze gelegt, zur gänzlichen Abschaffung derselben sich nicht verstehen wollen, weil es zess ln, habe, durch unbedingte Aufhebung von bestehenden Verhältnissen wohlerworbene Rechte zu kränken. Durch die Macht der Zeit ünd ihre unabwendliche Anord=

befolgen und scheine mithin der von der Gesetz Kommission einge- lassung sich bestimmt und unter Darlegung nicht zu widerlegender schlagene Weg den Beweis zu liefern, daß eine bloße Revision bes Thatsachen aussprechen zu können. Des Königs Majestãt sey über⸗ Allgemeinen Landrechts faktisch unmöglich sey. Der Landtag hält dies, wie schon erwähnt, selbst jedem Geisteszwange Feind und man sich von der Richtigkeit der Gründe und von der Wichtigkeit dürfe auch in die ser Sache seiner Weisheit und landes väterlichen des Antrages vollkommen überzeugt und beschließt, Se. Majestät Fürsorge vertrauen. den König mit der ehrfurchtsvollsten Bitte anzugehen: daß mit Umarbeitung des Allgemeinen Landrechts begonnen, und bei diesem schwierigen Werke die Rathschläge der Juristen, Gelehrten und über— haupt aller Gebildeten von ganz Deutschland gehört werden mögen, wozu die Bekanntmachung eines jeden vollendeten Entwurfs durch die Presse Jedermann stillschweigende Aufforderung möge geben dürfen. Mehrere Magistrate kleiner Städte und 18 städtische Landtags Abgeordnete beantragen die Befreiung der Städte von den Lasten der / Kriminal-Gerichtsbarkeit. Die Antragsteller führen aus, daß die Städte nicht mehr die Gerichtsbarkeit besäßen, die fructus jurisdictionis an den Staat hätten abtreten müssen, und dennoch die Kriminalkosten zu tragen verpflichtet seyen. Wenn nun gleich durch die Verordnung vom 15. April 1812 den Städten es gestattet sey, ihre Kriminal-Kosten nach einer sechsjährigen Fraction fixiren zu lassen, so könne doch eine derartige Verpflichtung überhaupt nur aus der Gerichtsbarkeit her⸗ geleitet, und nur demjenigen zugemuthet werden, welcher wirklich mit der Gerichtsbarkeit bekleidet ist. Zudem seyen die beregten Kosten in den letzten Dezennien so sehr angewachsen, daß selbst nach dem den Städten gemachten Zugeständnisse sie von einer solchen Last fast erdrückt würden. Der Landtag erkennt die Klage der Städte als gerecht an und beschließt, die Gnade Sr. Majestät des Königs in Willfahrung der Bitten der Städte ehrfurchtsvoll in Anspruch zu nehmen.

J Schließlich kam eine Petition zum Vortrage, welche den Landtag ersuchte, sich bei des Königs Majestät um Erhaltung der Gewissens⸗ und Herstellung der Lehrfreiheit zu verwenden. Es wird darin ge—⸗ sagt, daß bemerkbare Bestrebungen diese höchsten Güter des Volles zu gefährden scheinen. Es herrsche in Folge dessen die Besorgniß im Lande, daß zu Gunsten einer bestimmten Glaubensrichtung eine jede andere in der protestantischen Kirche bisher aufrecht erhaltene und im Reiche der Wissenschaft frei vertretene Richtung Zwang und Unterdrückung werde dulden müssen. Eine lebhafte Debatte folgte dem Vortrage der Petition. Seit langer Zeit, wurde angeführt und wohl von jeher, habe sich gegenüber dem streng orthodoxen kirchlichen Bekenntniß, eine rationalistische, Auffassung der christlichen Lehre geltend gemacht; dieser hänge ein großer Theil des Volkes an und einer gründlichen und ernsten Vertretung derselben auf Kanzeln so⸗ wohl als Lehrstühlen sey man bisher nicht hinderlich entgegengetreten. Während aber Se. Majestät der König selbst oft und offenkundig es gezeigt habe, wie sehr Allerhöchstderselbe jedem Geistes und Glaubens— zwange Feind sey, scheine doch gegenwärtig eine Bevorzugung der streng orthodoxen Richtung bemerkbar, welche namentlich die Anstellung ; der dieser Richtung ergebenen Lehrer und Lehramtskandidaten begünstige. ey. Es werde dadurch allerdings die Besorgniß rege, daß die dehrfreiheit beschränlt, eineni großen Theile des Volkes aber auf empfindliche ] es Weise die Gelegenheit verkürzt werden könne, in der von ihm als rthei⸗ richtig erkannten Auffassungsweise Belehrung und Trost zu erhalten. Dafür daß in solcher Weise wirklich und namentlich in der Kirche und im Gebiete der Theologie verfahren werde, wurde Mehreres angeführt, wodurch eine Begünstigung der Orthodoxie, ja eines star⸗

Provinz Westphalen.

Miünster, 9. April. In der Plenar-Versammlung vom 1. April wurde über die Pensionsverhältnisse der ständischen Beam— ten verhandelt.

Ein Antrag, die Zulassung der auf Gegenseitigkeit basirten Gothaer Feuer-Versicherungsbank in der Provinz Westphalen betref⸗ fend, wurde zurückgewiesen, weil derselbe mit dem Prinzip der beste⸗ henden Gesetzgebung unvereinbar, auch für die Provinzial Feuer⸗ Versicherungs-Anstalt im höchsten Grade nachtheilig seyn werde, indem letztere alle Gebäude versichern müsse, eine Privatgesellschaft aber in der Regel nur die sicheren und vortheilhafteren Versicherungen zu ermitteln und anzunehmen pflege. Sodann wurde ber Bericht über Verwaltung und Rechnungen der Provinzial Feuer⸗ Societät vorgetragen.

In der Plenar - Sitzung e Allerhöchste

steuer⸗ Katasters einen Seite wurde zwar anerkannt, wenn die Steuer

ren Pietismus, gegenüber dem Rationalismus dargethan werden