1843 / 109 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

z ü ts⸗ ĩ recht besondere Bestimmungen ö ö Eine. k. das 6 u ge Juli 1812 eine Zeit lang suspendirt war, durch * 4 nung vom 15. September 1818 hergestellt worden, waren . stimmungen der einzige Bestandtheil unserer allgemeinen n ee, hen Gesetzgebung geblieben, von dem man bei der Beurtheilung 23 Unterthans- Verhältnissen, sofern nicht die hier einschlagen en Staats Verträge in den Beziehungen zu auswärtigen Regierungen zur Anwendung kommen Gebrauch machen konnte. .

Da sie sich aber nur auf die Auswand D beziehen, mithin nur die Aufhebung des Unterthans⸗Verhältnis es betreffen, dessen Entstehung aber nicht berühren und überdies mit der da⸗ maligen Verfassung und den , , , , der Monar⸗ chie namentlich in Beziehung auf das Militairwe 2 verwach⸗ sen sind; so konnte auch selbst von diesem Theile unserer Gesetzge⸗ bung, seitdem sich so viele Verhältnisse wesentlich umgestaltet hat— ten, immer nur ein sehr beschränkter Gebrauch gemacht werden.

Daß bei der eben so sorgfältig als gründlich behandelten Re— daction des Allgemeinen Landrechts auf das Unterthans⸗Verhältniß so wenig Bedacht genommen wurde, mag sich im Allgemeinen aus den damaligen Verhältnissen erklären lassen, wo bei dem innerlich und äußerlich auf der Grundlage geschichtlicher Institutionen geordneten Bestande der Staaten und den sich überall ziemlich gleichbleibenden Verfassungs und Verwaltungs- Formen das Bedürfniß, die Materie durch ein Eingreifen mittelst der allgemeinen positiven Gesetzgebung aufzuneh⸗ men, nicht so hervortrat, wie dies in Folge der großen Staats⸗Veräuderun⸗ gen der späteren Zeit und der daraus hervorgegangenen Umgestaltung äußerer und innerer Verhältnisse der Fall seyn mußte, wo die Frage nach der Staats-Angehörigkeit der Einzelnen viel häufiger in Anre— gung kam in dem völlig veränderten Zustande der Dinge aber nicht mehr die Quellen der Entscheidung vorfand und daher die Aufstellung neuer, den veränderten Verhältnissen entsprechender Grundsätze er⸗ heischte. Gerade für die meisten Fälle gaben sonst die aus der frü⸗ heren Verfassung hervorgegangenen Zunft- und Guts-Unterthänigkeits⸗ Verhältnisse, wie solche bei der Redaction des Allgemeinen Landrechts noch bestanden, hinreichende Mittel an die Hand, das Daseyn der Heimats⸗Verhältnisse der Individuen zu bestimmen und über die da— bei eintretenden Veränderungen eine ausreichende Kontrolle zu führen.

Stadt und plattes Land waren damals in Absicht des Gewerbe⸗ betriebes von einander geschieden. In den Städten allein durften, mit wenigen Ausnahmen, Handel und Gewerbe und zwar beides nur zunft= und innungs mäßig betrieben werden. Um einer Zunft oder Innung anzugehören, mußte man wiederum, in der Regel we⸗ nigstens, das rf . Bürgerrecht gewinnen, wodurch sich dem⸗ nächst das Verhältniß zu dem Staate im Allgemeinen, wenn auch nur mittelbar aus dem zu der städtischen Kommune, von selbst ergab; ohne förmliche Gewinnung des Bürgerrechts konnte man nur in der Eigenschaft eines Schutz verwandten einer solchen angehören. Wie man Mitglied einer städtischen Gemeine, sey es als Bürger oder Schutzverwandter, werden konnte und mußte, und wie ein der—

gleichen Verhältniß frei- oder unfreiwillig aufgegeben wurde und ver—

loren ging, darüber läßt sich der Titel 8. Theil II. des Allgemeinen Landrechts näher aus.

Auch die diesfälligen Beziehungen der Bewohner des platten Landes sinden sich durch das Allgemeine Landrecht in so weit be— stimmt, als sie mit den damaligen Guts Unterthänigkeits Verhält⸗ nissen zusammenhingen. Der dritte Abschnitt des Tit. 7. Th. II. „von unterthänigen Landbewohnern, und ihren Verhältnissen gegen ihre Herrschaften“ zeigt den Inbegriff der inneren Beziehungen der ersteren in möglichster Vollständigkeit. . 4

Als jedoch mit der Gesetzgebung des Jahres 1807 und der dar⸗ auf folgenden Jahre die Guts- und Erb-Unnterthänigkeit aufgehoben ward und späterhin mit der Einführung einer allgemeinen Gewerbe freiheit das Zunft⸗- und Innungswesen eine wesentliche Umgestaltung in seiner früheren Ausdehnung erfuhr, auch der Unterschied zwischen Stadt und Land in Ansehung des Gewerbebetriebes größtentheils hinwegfiel, mußte von diesem Zeitpunkt ab ein Mangel in der Ge⸗ setzgebung über die Entstehung und Auflösung der Staats-Unterthä⸗ igkeit fühlbar werden. .

23 . Zeit her glaubte die Verwaltung die in der Allge⸗ meinen Gerichts Ordnung Th. J. Tit. 2 8.9 und folg. zu einem ganz anderen Zwecke, nämlich für die Bestimmung des Gerichts⸗ standes gegebenen Vorschriften zu Hülfe nehmen und mittelst An⸗ wendung des bei der Feststellung des ordentlichen persönlichen Ge⸗ richtsstandes zum Grunde gelegten Begriffes vom „Domizil“ die vorkommenden Indigenatsfälle entscheiden zu müssen, obwohl dieses Hülfsmittel sehr ungenügend war und namentlich die Unbestimmtheit

und Vieldeutigkeit des Ausdrucks: „Domizil“ vielfache Mißverhält⸗

nisse und Inkonvenienzen herbeiführen mußte. Auch bei der allgemeinen Gesetz-Revision ist dieser Mangel nicht unbemerkt geblieben und die Nothwendigkeit, das Unterthans Verhältniß (Indigenah „als ein abgeschlossenes Ganze“ neu zu bearbeiten, anw erkannt worden, mit dem ausdrücklichen Bemerken: „daß es hier ganz an einer festen Grundlage ermangele, indem der Begriff eines Preußischen Unterthanen nirgend ge— setzlich festgestellt sey.“ ö Dem hiernach obgewalteten Bedürfnisse hat das in der Ueber— schrift bezeichnete Gesetz abgeholfen, welches sich auf folgende Haupt— sätze zurückführen läßt. Das Preußische Unterthans-Verhältniß wird l. erworben durch 1 Geburt, 2) Legitimation, ) Verheirathung mit einem Inländer, 4 Verleihung. Als Bedingungen dieser letzteren werden erfordert: *. Sispositions Fähigkeit, 1 Unbescholtenheit des Lebenswandels, e daß der Niederlassung an einem bestimmten Orte kein Hinder— niß im Wege stehe,

Bekanntmachungen. Wiederholte Aufkuͤndigung

der Posener 3prozentigen Pfansbriefe. Unter Bezugnahme auf unsere Kündigungs-Bekannt— machung vom 20. Dezember v. J. fordern wir die In— haber aller damals aufgekündigten, aber bisher noch nicht eingelieferten Posenschen za prozentigen Pfand⸗ briefe wiederholentlich auf, gedachte Pfandbriefe unver—⸗ züglich an unsere Kasse abzuliefern. enn die Einlieferung auch nicht im Laufe des zu Johanni d. J. bevorstehenden Zinszahlungs Termins erfolgen sollte, so werden die Inhaber nach Vorschrift der ler öchsten Kabinets Ordre vom 15. April 1842 (H. S. Nr. 14. pro 1812) mit ihrem Realrechte auf die in den aufgekündigten Pfandbriefen ausgedrückte

genommen.

rückt worden.

2

476

d. Erwerbs- Fähigkeit.

Für die Angehörigen Deutscher Bundesstaaten tritt noch hinzu:

e. der Nachweis, daß sie der vaterländischen Militairpflicht genügt haben oder sonst von derselben frei sind.

Dagegen wird das Preußische Unterthans-Verhältniß

II. wieder aufgehoben durch

I) ausdrückliche Entlassung, welche letztere bedingt und beschränkt wird:

2. durch die Rücksicht auf die vaterländische Militairpflicht;

b. für die Auswanderungen nach Deutschen Bundesstaaten da⸗ durch, daß es von dem Ermessen der betreffenden Provinzial Regierung abhängt, ob nach den Umständen zuvor der Nach⸗ weis der Aufnahme-Zusicherung des jenseitigen Staats zu erfordern sey;

Y) durch Aussprüch der Behörde, wenn Unterthanen der Aufforde⸗ rung zur Rückkehr keine Folge leisten;

) durch zehnjährigen Aufenthalt im Auslande;

4) durch Verheirathung mit einem Ausländer.

Dazu kommen noch

Bestimmungen über die Folgen des unbefugten Auswan—

denns, so wie über die Wirkungen des bloßen Aufent⸗ halts im Inlande,

und über den Eintritt eines Unterthans in fremde Staatedienste. Der Zweck des Gesetzes ist hauptsächlich nur der, durch Aufstel⸗ lung eines bestimmten, leicht erkennbaren Merkmals der Entstehung und Auflösung des Preußischen Unterthans— Verhältnisses jeden Zwei⸗ el darüber,

wann ein im Inlande verweilender Ausländer Preußischer Unter⸗

than geworden, und wann ein Inländer, der sich ins Ausland be—

geben, die Qualität eines Preußischen Unterthanen verloren habe, zu beseitigen.

Die Frage, welcher Unterschied zwischen denjenigen, die Preu⸗ ßische Unterthanen geworden, und denen, die es nicht sind, in Bezie⸗ hung auf die inneren Verhältnisse im Staate auf Handel und Gewerbebetrieb, Gerichts stand ü. s. w. stattfinde, wird durch die Feststellung der äußeren Kennzeichen eines Prenßischen Unterthanen nicht unmittelbar berührt.

1.

Berichtigung. Die in Nr. S1 der St. Ztg. enthaltene Bekanntmachung, betreffend die dem Wirklichen Geheimen Rath von Humboldt Allerhöchst ertheilte Erlaubniß zur Annahme des Groß kreuzes des Ordens der Ehren-Legion, ist dahin zu berichtigen, daß dem Wirklichen Geheimen Rath von Humboldt nicht das Groß⸗ kreuz, sondern das Kreuz als Grand -0Officier dieses Ordens von Sr. Majestät dem Könige der Franzosen verliehen worden ist.

Ba nn t m a chu n g, die bevorstehende Säkularfeier der Königl. Landesschule Pforta betreffend.

Mit Allerhöchster Genehmigung Sr. Majestät des Königs wird die Landesschule Pforta in diesem Jahre das dritte Säkularfest ihrer Stiftung am 21. Mai, als dem eigentlich historischen Termin ihrer Gründung, be— gehen. Nach Allerhöchster Bestimmung wird am Vorabende des Festes, den 20sten, eine religiöse Vorfeier stattfinden, nachdem von 2 4 Uhr die Deputirten und sonstigen Ehrengäste hier empfangen sind. Am 21. Mai, Sonntags, wird früh um 8 Uhr feierlicher Gottesdienst seyn, dann um 10 Uhr die Festrede vom Rektor gehalten werden. Um 2 Uhr ist die Mittagstafel für alle eingeschriebenen Gäste in einer zu diesem Behuf im

Schulgarten erbauten Festhalle. Der Morgen des zweiten Tages ist dem Rede-Aktus der Zöglinge gewidmet, welcher um 9 Uhr mit der Rede eines Lehrers eröffnet und mit Austheilung der Prämien durch den Rektor be— schlossen wird. Mittags ist Gesellschaftstafel in der Festhalle. Abends um 7 Uhr wird das eigentliche Fest mit einem feierlichen Choral im Schul garten beschlossen. Der dritte Tag ist zu einer Nachfeier bestimmt, von welcher das Bergfest der Alumnen einen Theil ausmacht. Das auszuge⸗ bende Festprogranim wird die Ordnung der Feier genauer angeben.

Alle diejenigen, welche als ehemalige. Zöglinge, oder sonst in näherer Beziehung zur Pforte stehend, oder in offizieller Veranlassung an dieser Säkularfeier Theil zu nehmen beabsichtigen, werden ersucht, sich deshalb bis spätestens zum 12. Mai an das hiesige Fremden- Comité zu wen- den und demselben 1) Ihre Namen, Stand und resp. frühere Schulzeit anzugeben, 2) ob Sie gesonnen sind, an dem Festmahle den 21. Nat An theil zu nehmen, und 3) ob Sie eine Wohnung in Naumburg, Kösen oder Altenburg a. d. S. durch das Comité angewiesen zu erhalten wün schen oder sich selbst eine solche besorgen wollen. Wer die Anmeldung verabsäumt, begiebt sich des Anspruches auf einen Platz in der Festhalle. Für Gelegenheit zu anständiger Bewirthung der Besuͤchenden während der ganzen Festzeit wird Sorge getragen werden.

Pforta, den 12. April 1843. Der Rektor der Königl. Landesschule. Dr. Kirchner.

Berlin -Potsdamer Eisenbahn. In der Woche vom 14. bis incl. den 17. April c. sind auf

Berlin-Potsdamer Eisenbahn 9459 Personen gesahren.

Metcorolo gische Beobachtun gen.

Abends 10 Uhr.

der

Nach einmaliger Reobachtung.

Nachmittags

2 Uhr.

1843. 17. April.

Morgens 6 Uhr.

7 n

Luftdruck . . .. 335, go“ Par. 335,3 Par. 335,54 par. Quellwärme 7, 0? R. I. uft arma ...

89 6 9 rn 6 Allgemeiner Anzeiger für Spezial Höpothek präkludirt und mit ihren Ansprüchen auf den Pfandbriefswerth nur an die Landschaft ver⸗ wiesen, und der baare Kapitals Betrag wird nach Be⸗ streitung der Kosten des Aufgebots auf Gefahr und Kosten der Gläubiger zum landschaftlichen Depositorio

Die speziellen Verzeichnisse aller solchergestalt wieder— helt aufgerufenen Pfandbriefe sind bei den beiden land— schaftlichen Kassen hierfelbst und an den Börsen von Verlin und Breslau Zeitungen und in lichen Anzeigern der Königl. Regierungs-Amtsblätter in Posen und Bromberg, ss wie n der Perliner Haude und Spenerschen und

Posen, den 10. April 1843. General ⸗Landschafts⸗ Direction.

4 3,69 R. . 12,5 I. 4 8, 5? R. Eluss wärme 1,8 R. Thaupunkt .,. . 0,79 R.˖ 4 . 4 0, S8? R. Boden w rme 5,3 li. munstsßtligun. 70 pCt. 13 pCt. 50 pet. Ausdünstung (Q, 012 Rh. Wetter / halli heiter.

080.

heiter. bezogen. Nie ders chlatz 0. Wind Wolkenzug ... 080.

080. Wẽürme wechsel 13,10 2a, ,. 50 Lazzesmittel: 335,6 Tar.. 4 8, 2d R... 9,7“ n...

Yi n. 54 pCt. 0s. Aus wärtige Börsen. Amsterdam, 14. April. Niederl. wirk]. Sch. 56 15. 595 do. 1015. Kanzchill. 5 Ih Span. 20 55. 396 do. 31 78. Fass. Ausz. —. 2insl. —. Sch. . Pol. Oesterr. —. 495 Russ. IIope 90.

Preuss. Prüm.

ausgehängt, auch in den hiesigen Intelligenzblättern und in denöffent⸗

in der Breslauer Zeitung, einge- stellt werden.

die Pr eustiseh en Staaten.

Nothwendiger Verkauf. Königl. Land und Stadtgericht zu Senftenberg.

Das in dem Dorfe Saalhausen sub No. 1. bele— gene im Hypothekenbuche Vol. J. No. 1. verzeichnete, dem Oekonomen Julius Eduard Vogt gehörige, brenn⸗ und brauberechtigte Erbkrug⸗-, Erbrichter- und Zwei⸗ hufengut, zufolge der mik dem neuesten Hopotheken⸗ schein in unserer Registratur einzusehenden Tare auf 11,550 Thlr. 17 Sgr. 11 Pf. abgeschätzt, soll am

16. Oftober c., Vormittags 10 Uhr, an ondentlicher Gerichtsstelle subhastitt werden.

Die Kaufbedingungen sollen in dem Termine festge⸗

Senftenberg, den 7. April 1843.

Antwerpen, 13. April,. Zinsl. —. Neue Aul. 20.

Paris, 13. April. 5ꝰ Rente n Cour. 121.35. 3b Rente u cour. 83. 25 5)b Neapl. au compt. 108. 10. 576 Span. Rente 315. Pass. 53.

Wien, 13. April. 5b Met. 110. 495 100. 376 765. 2195 959 —. Nauk Acuen 1510. Aui. de 1834 141. de 1839 114.

ri. EB ör s e. Den 18. April 1843.

Pr. Cour. Brief. Geld.

Brl. Pots. Bisenb. 5 35 103 43 10353 do. do. Prior. Ob. 4 Mg. Lp. Bisenb. do. do. Prior. Obl. 4 Brl. Anh. Eisen. do. do. Prior. Obl. 4 103 HPüss. klh. Risenb. 5 68 do. do. Prior. Ohl. 4 ö Rhein, BFisenb,. 5 76

Obligationen. do. do. Prior. Ol.. 4 = PDanz. do. in Th. kerl. Frankft. Eis. 5 1153 Westpr. Pfaudhr. 33 x 2, do. do. Prior. Ob. 4 103 Ob. Schles. Eisl. 4 Br. Stet. E. Lt. A. do. do. do. Lt. B.

Fonds. 1

1 1 . * Pr. (our.

Brief. Geld. Gem. 136 102 117 103 117

St. Schuld- Sch. Preuss. Englische Obligat. 30. Präm. Sch. der Seebandluug. Kur- u. Neumärk.

Schuldverschr.: Berliner Stadt-

103 102

951 92

913

1013

Grossh. Pos. do.“ do. do. Ostpr. HPfandbr.

o.

1

Fomm. Kur- u. Neum. do. 3 Sehlesische do. *

(Gold al marco. Friedrich d'or. And. G Idin. à 5 I.

Disconto.

Pr. Gour.

ö n . Ihlr. zu 30 St.

ech Sell -

Brief. Geld.

Aim sterdarm 2 Mt.

Kurz

Mt.

Mt.

Mt.

Mt. . Mt. 1023 Mt. Tage Mt. Mt. 57 Woch. 106

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. , . Breslau

Thlr. 100 Tulr.

109 ri. 100 skb.

100

d Or e de

Leipzig in Courant im 14 ThI. Luss. .

Frankfurt a. M. WM

Hetershurg

*

Rönigliche Schauspiele.

Mittwoch, 19. April. Im Schauspielhause: Die buchstäbliche Auslegung der Gesetze. Donnerstag, 20. April. Im Opernhause: Letztes großes Volal und Instrumental⸗Konzert, unter Leitung des Herrn Berlioz aus Pa— ris. Erster Theil. 1) Ouvertüre zu König Lear. 2) Recitativ und Arie, gesungen von Dlle. Hähnel. Fragment des ersten Prologs der Symphonie aus: Romeo und Julia. 3) Romeo allein, entferntes Ge⸗ räusch des Konzerts und Balles bei Capulets Feste. (Orchester allein.) 1) In Capulets Garten. Die jungen Capulets kommen aus dem Ballsaal und singen die so eben gehörte Musik. Romeo und Julia treten ebenfalls auf. Liebes Scene. Adagio. (Chor und Or chester) 5) Die Königin Mab, oder die Fee der Träume. Scherzo. Fragment der Symphonie aus Romeo und Julia. Zweiter Theil. 6) „Le jeune paire Breton“, „Absence“, Tieder mit Orchester, gesungen von Dille. Recio aus Paris. 7) Zug der Pilger, Abendgebet derselben. S) Serenade eines Bewohners der Abruzzen an seine Geliebte. Fragment aus Harold. Symphonie mit obligater Bratsche. (Das Solo trägt Herr Konzertmeister L. Ganz vor. ffertorium aus der Messe des Requiem: (Chor der Seelen im Fegefeuer). „Hies irae“, „Tuba mirum'“, „(Quaerens me“, »Lacriniosa“', große Chöre aus dem Requiem von Berlioz. (Alle Musiktstücke sind von der Composition des Herrn Berlioz.)

Preise der Plätze: Ein Billet zu den Logen des ersten Ranges 1 Rthlr. ꝛc.

Im Schauspielhause: Bürgerlich und romantisch. (Dlle. Stich: Katharina von Rosen.) Vorher: Eamoens.

Der Oheim. auf:

Rönigsstädtisches Theater.

Mittwoch, 19. April. Italienische Opern-⸗Vorstellung.) Il Bar- biere di Seviglia. Opera bufsa in 2 Atti. Musica dei Maestro Rossini.

Donnerstag, 20. April. Herr Rochus Pumpernickel.

Oeffentliche Aufführungen.

Mittwoch, 19. April, Abends 7 UÜhr, im Hotel de Russie: Musikalische Soiree, gegeben von Dlle, Marie Recio aus Paris. Billets à 1 Rthlr. sind in der Schlesingerschen Musikhandlung und an der Kasse zu haben.

Marktpreise vom Getraide.

Berlin, den 15. April 1843.

Zu Lande: Roggen 1 Rthlr. 28 Sgr., auch 1 Rthlr. 22 kleine Gerste 14 Rthlr. 16 Sgr. 11 Pf.; Hafer 1 Rthlr. 12 1 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf.

Zu Wasser: Weizen 2 Rthlr., auch 1 Rthlr. 28 Sgr. 9 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 21. Sgr. 3 Pf.; kleine Gerste J Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.; Hafer 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.; Erbsen 2 Rthlr., auch 1 Rthlr. 20 Sgr. (schlechte Sorte).

̃ Sonnabend, den 15. April 1843.

Das Schock Stroh 11 Rthlr. 15 Sgr., auch 10 Rthlr. 12 Sgr. 5 Pf. Der Centner Heu 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 4 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf.

8 8

gr. 6 Pf.; gr., auch

———— n WM ; Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zin keisen.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

Verpachtung eines Ritter- und eines

Landgutes.

l. Ein im Herzogthum Altenburg belegenes Allo⸗ dial⸗Rittergut mit 20 Wispel Aussaat soll durch Ces⸗ sion Familien-Verhältnise halber auf 10 Jahre noch cedirt werden. Die Pacht beträgt 1500 Thlr. und die Caution nebst Inventarium 2560 Thlr. Die Ueber—

abe kann sogleich oder Johannis erfolgen.

II. Ein Landgut, in der Nähe der Berlin -Anhalt⸗ schen Eisenbahn, mit guten Gebäuden, 400 Morgen Feld (Lehmboden), Wiesen, Gärten 2c. nebst Inven— tarium, soll auf 6 oder 12 Jahre verpachtet werden. 1090 Thlr. bis 1500 Thlr. sind zur Uebernahme er— forderlich, und kann die Uebergabe sogleich erfolgen.

Näheres durch den Oekonsmen Fr. Herrmann, gr. Ulrichstraße Nr. 57. in Halle a, d. S.

, 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung.

M1

n.

Amtliche Nachrichten. Landtags-Angelegenheiten.

Anträge auf Abänderung der Frankreich. Paris.

Provinz Sachsen. Irren⸗Anstalt. *. ,, . Wöählbarkeits—⸗ Bedingungen. Ver Constitutionnel über die Serdi

ͤ reich., 8 D 1 ie Serbischen

, ,, . Vermischtes. Schreiben aus Paris Sen ele ö. ; Fä(günstigungen des Kolonial- Zuckers; Bericht der Kommissicn*zur

n 3 der Stlaven und Kolonial-Frage; Fermat's Werke.) Haß britanien ö Irland. London' Herzog von Sussex er

ankt. Tunnel Besuch. Ueber die Enalische j J I ien e. ,, n h. Englischen lUnterhandlungen mit i,, Vermischtes. Befinden der Königin Ankunft des

3, duverneurs von Kanada in Boston 6 ; ö

Niederlande. Haag. Das K sirung. iel . ö g. Ss Ronvertirungs- Projekt. 6 2 ungs - Projekt.

Belgien. Brüssel. Eingangs

Wolle. Das neue Ministersum,

Deutsche Bundesstaaten.

ersten Kammer.

* 2 5 44 . 2 7

, London. Auseinandersetzung der Spanischen Finanzmittel. ,, . ö. . ö. (Stimmung des Kongresses; der Infant Don lde de Paula; het im; Bender,, j isc . paula; Oberst Prim; Veranderungen im diplomatischen

Por Schrei iss

Portugal. Schreiben aus Lissabon. (2 36 1 1 5 f 4 . sy ö ann , gegen Losta Cabral; Entlassung des Genkral Inspektors der öffe ichen Arbeiten und des Direltors der Bibliothet; projektirter Tajo⸗

ö Kangl; Rodrigo Magalhaes.) . .

h S* .

La Plata Stagten, Schreiben aus Paris. (Stellung der feindli . von Buengs Ayres und Montevideo; Vertheidigungs zustand . letzteren Saadt; Anwesenheit fremder Schiffe zum Schutz“ der Aus— , . . nos Apres. Nicht Einmischung der fremden Gesand— ,. den wurger kr eg, Ausgeglichene Differenz zwischen Admiral

rn l nnd . Befehlshabern der Französischen Kriegsschiffe

Bre en. Rio Janeiro Disfussionen über di l

asil 2 e 5 über die = ; mit England. Vermischtes. . Inland. Köln. Verein für den Kölner Dombau in Mexiko.

Wiederholter

Zoll auf Gußeisen, m Post-⸗Convention mit Stuttgart.

Transit der Spanien.

Veitere Beschwerden der Op

m 557 1 s. * 9 Nord Amerikanische Staatsmänner.

ft, Kunst und Literatur. (Zweiter Brief.)

Wissenschaft,

Paris Die Kunst-Ausstellung in

——

Amtliche Nachrichten.

) 2 8 Kronik des Tages. . ; . B erlin, den 19. April. Seine Majestät der nig sind von Deßau zurückgekehrt. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 3 291 8 M 16 * 7 1 3 ö 5 ‚. 8 5 z * Dem beim Ministerium des Innern angestellten Hofrath Gußow den Charakter als Geheimer Kanzlei⸗Rath zu verleihen. Ihre Königl. Hoheiten der Prinz von Preußen und der Prinz Karl sind von Deßau hier wieder eingetroffen.

LTandtags-Angelegenheiten.

Provinz Sachsen.

. Mt erse burg,; 1. April. In der 19ten Plenar⸗ Session be schäftigte sich ö Stände -Versammlung mit der Anstalt, welche zur Heilung und Pflege der Irren bestimmt ist, und zwar mit der im Bau begriffenen Irren-Anstalt in Halle. Nachdem die 1841 ver sammelt gewesenen Stände die Organisation dieses Instituts in ihren wesentlichen Grundzügen berathen und festgestellt, auch eine Kommis sion zur weiteren Behandlung der Sachs und zur Ausführung des Plans aus ihrer, Mitte ernannt hatte, legte diese Kommission dem gegenwärtigen Landtage einen ausführlichen Rechenschafts Bericht über ihre bisherige Wirksamkeit ab. ö ö

Demnächst beschäftigte sich die Versammlung mit mehreren An trägen um Abstellung einiger Mängel in ber Ablösungs-Srdnun für die vormals Westphälischen Landestheile der Provinz. ö. ;

Merseburg, 3. April. 20ste Plenar-Sitzung. Es lagen mehrere, Petitionen vor, welche Modificationen an dem Gesetze vom 27. März 1824 im Bezug auf die Wahl der Landtags Abgeordneten und namentlich Erweiterung der Wahlgränzen, vor sor j in den Städten beabsichtigten. Wenn die Stände⸗Versammlung auf der einen Seite den Wunsch, die zu Gunsten des Grundbesitzes und der Ge? werbe auf Kosten der Intelligenz vielleicht etwas zu eng gezogenen Gränzen der z8ahl-Befugniß für städtische Landtags- Abgeordnete zu erweitern, töeilte so verlor sie nicht aus den Augen, daß eben Grund- besitz und Gewerbsbetrieb das tüchtigste Fundament der ständischen Institution sey und, bleiben müsse, und diese beiden einander gegen⸗ lberstehenden Lick sichten und das Bestreben, einer jeden unbeschadet der 1 ihr Recht einzuräumen, leitete sie bei den gründ⸗ lichen , mud reifen Beschlüissen über die nachfolgenden , räge. Der umfassen dst ging dahin: „Daß, der fünf⸗ jährige 1 hestimmten Grundeigenthums die einzige Bedin= gung der Wählbarkeit für städtische Deputirte seyn möge.“ Die Versammlung erkannte in ihrer großen Mehrheit, daß eine solche Bestimmung den 8. 10 des qu. Gesetzes, nach welchem nur solche Grundbesitzer gewählt werden lönnen, welche entweder zeitige Magi⸗ d ahm dog Händiche t stertren und in Praxi die sehr' nachthei—⸗ 39 . . e , e en i dustriellen besteht, ganz oder theilweise 3 n,, zuch get ßnete, bet boch wensser nolhwendes ergestnd Geisliche Aerzte, Rechtskonsulenten, Partituliers 2c. 1 . * ehrte, ; s y'. 2 wurde mit 57 gegen 9 Stimmen abgel 9 , o

war nur ein h) g , mn n,, ne, Unterstützung fand

Rede des Präsidenten der

Allgemein

nicht mehr

auch für wahlfähig zum Landtags⸗Deputirten erachtet werde. Auch ein weiteres ;

wesen in den Städten

Vertretung auf dem Landtage eingeräumt werde, wurde

abgelehnt. Zu Begründung

daß die Vertretung des

dige Vertretung auf dem Landtage,

gehabt habe, und daß die Berathung über das

nutzung der Gewässer einen Belag dazu abgeben

hauptung wurde nicht als richtig zugegeben,

die Landtags Versammlung nie Söhne

von Mitgliedern aus dem Stande der

gegenwärtig noch bestehe und

Stand auch großentheil

wäre, und da auch

könne.

da

Nagistrats

Jnteressen der

Wollte man

ertretung gestatten,

den genannten

and der generelle Antrag: bei dem Stande der Städte,

e für die größeren Städte, die einer freieren Wahl

den zu engen Schranken, ohne den Grundbesitz als Basis

ganz zu Herlassen, möglichst zu erweitern, sehr bedeutende Unterstützung. Man fühlte es, daß in dem Stande der Städte der Grundbesitz nicht zu seyn brauche, als in

in dem Grade Erforderniß zur Wählbarkeit

so würde die Erweiterung ins

Gesuch: daß dem Handel und dem Fabrik und auf dem platten Lande eine besondere einstimmig dieses Gesuchs war angeführt worden Handels und der Gewerbe nle eine vollstän gegenüber der des Grundbesitzes, Gesetz wegen Be

habe, diese rundbesitze versehen der übrigen städtischen Deputlrten, Personen und von den Industrie immer lebhafte J Branchen so würde dadurch ein fünfte und da dann der Gelehrtenstand und der Beamtin“

dem zweiten und vierten Stande, da er bei letzteren die einzige Basis

sey, während die der betrieb theile. zu sehr beengenden Schranken? dm ausgedehnt werden dürften, wenn statt der zehnjährigen nur eine tung aller

passendsten dadurch für den dritten Stand

ein desfallsiges Gesuch an Se. Majestät zu richten.

auf dem platten Lande, und daher zehnjährige Besitzer seyen, als hier, und die Betrachtung, an die Scholle die Anhänglichkeit an das Vaterland auch bei fünf

jährigem Besitze hinreichend sich eingefunden haben müsse, schien die sich immer mehr herausstellende Bedürfniß und der Angelegenheiten e n die Wiederholung des schon am sechsten Provinzial Landtage angebrachten Gesuchs zu recht

Bitte an sich, das durch ein größeres Interesse an den landständischen erregte, immer lauter werdende Wunsch aber,

Ein fernerer Antrag: daß die Zahl der städtischen De putirten auf dem Landtage vermehrt werde, weil der dritte Stand gegen die anderen Stände zu wenig vertreten sey, wurde von 11 städtischen und einem ländlichen Deputirten unterstützt, von der großen Majorität aber verworfen, weil die Erfahrung gelehrt habe, daß die Vertretung der Städte immer hinreichend gewesen sey. Eben so wenig konnte dem Gesuche: daß nur ein Grundbesitz von

fertigen.

6000) Rthlr. Werth, dagegen mindestens fünfsähriger ununterbrochen

gebliebener Gewerbebetrieb als Haupt-Erforderniß bei den städtischen

Landtags-Deputirten angenommen werden möge, Folge gegeben wer—

j . sa * . m 14 ein anderer Antrag: daß die Wählbarkeit der lan he Deputirten

den, weil die in der Verordnung vom 17. Mal 1827 gestellte Forde rung von 16,000 Rthlr. Besitzthum in Städten von über fi), 609 Einwohnern um so mehr leicht zu befriedigen sey, als auch Anlage- und Betriebs Kapital mit zur Berechnung komme. Noch wurde gebeten, daß es hinreichend seyn möchte, daß der Wahlkandidat überhaupt Grundbesitz fünf Jahre im Orte besessen habe, gleichviel, ob dieser konstant gewesen oder gewechselt wurde. Der Landtag war nicht der Ansicht, daß der ununterbrochene zehn j:ihrige Besitz auf ein und dasselbe Grundstück sich bezöge, beschloß aber doch für den Fall, daß es so seyn sollte, Se. Majestät um Ab änderung dieser Bestimmung anzugehen. Diesen Wünschen wegen Mo— dification des Wahlgesetzes reihten sich noch zwei andere, die Landtage selbst betreffend, an, nämlich: daß die Mitglieder und die Direltoren der Ausschüsse nicht einseitig ernannt, fondern von der Stände⸗Versammlung nach Stimmen frei gewählt werden, und daß die Zeitungs- Nachrichten über die Landtags- Verhandlungen ausführlicher und schleuniger, als es am letzten Landtage geschehen, erfolgen möchten. wurde kein Gehör gegeben, indem die Versammlung mit dem bisherigen Verfahren, wonach diese Wahlen von dem Herrn Landtags- Marschall ausgehen, vollkommen zufrieden sich erklärte; der andere sey immittelst erledigt. Als man die durch diese verschiedenen Petitionen erregten Verhandlungen über die ständische Wirksamteit verließ, blieb es nicht unberührt, daß diese vielerlei Anträge, ein erfreuliches Zeichen dafür seyen, daß das Interesse an den Landtagen im Publikum bedeu— tend zugenommen habe, was den am vorigen Landtage gedruckten Protokollen und den ständischen Ausschuß-⸗Verhandlungen in Berlin unzweifelhaft zuzumessen sey.

Für eine Petition um Aufhebung des eximirten Gerichtsstandes wurde geltend gemacht, wie schwierig es sey, einen Anspruch gegen eximirte Personen zu verfolgen, da doch vor dem Gesetze jeder dem anderen gleich seyn solle; dem Kläger koste der Prozeß gegen einen Eximirten mehr, weil die Provinzial Justiz Kollegien höhere Kosten liquidiren dürften; die ganze Rechtspflege würde nach Aufhebung des erimitirten Gerichtsstandes einfacher, namentlich würden nach Ein? richtung der beabsichtigien Ober⸗Appellationsgerichte die Oberlandes . ganz und gar wegfallen und dadurch bedeutende Kosten er⸗ part werden können. Hierauf wurde entgegnet: der eximirte Ge⸗

richtsstand bedinge nicht eine Ungleichheit vor dem Gesetze, das

übrigen Beschränkungen als Bedingung zur Wählbarkeit erfordert würde, und beschloß, mit Ausnahme von drei Stimmen, ; ze ; ijest Der Umstand, daß das Grund-Eigenthum in den Städten noch beweglicher sey, als dort seltener daß bei dem Gebundenseyn

Dem ersten Antrage

Städter sich in Grundbesitz und Gewerbs— Die Versammlung glaubte, daß die den Wahlkreis weiter I fünfjährige Besitzzeit unter Beibehal

„Donnerstag den 20ten April

hr von einem zehnjährigen Grundbesitze abhängig gemacht, sondern jeder zum unbesoldeten Magistrats-Mitgliede wählbare Bürger

Alle Post- Ans tallen des In- und Auslandes nehmen Gestel- lung an, sür Berlin die Expedition der Staats Zeilung: Friedrichsstrasse Ur. 72.

866. 1 843. 2 8 Gesetz sey Ileich und nur die Form verschieden; der richtsstand sey ein wohlerworbenes Recht, welches ohne Weiteres nehmen könne, und seine Aufhebung würde weithin gehende bedenkliche Folgen haben: eine totale Mustiz⸗Reform, die Aufhebung der Patrimonialger ichte, das Aufhören des Standes der Rittergutsbesitzer; der leichteren Verfolgung rechtlicher Ansprüche an Eximirte sey durch die Kreis⸗ Justizräthe vorgesehen, die Rechts Angelegenheiten der Rittergüter, Hy pothekenwesen ꝛc. so wie ihre Lehns Verhältnisse seyen wichtiger und schwieriger als andere, und dürften daher in den Händen der Unter—⸗ gerichte nicht so gut verwahrt seyn. Von jener Seite; es hat schon manches wohlerworbene Recht des allgemeinen Besten wegen aufgegeben werden müssen. Von dieser Seite: aber nur gegen Entschädigung, und Ehrenrechte können nicht entschädigt werden. Von jener Seite: ez dürfte sich wohl nicht um ein wohlerworbenes, sondern nur um ein althergebrachtes, gleichsam schriftsässiges Recht handeln, und die Rreis-Justizräthe reichen nicht aus, sind auch nicht in allen Kreisen. Bei der Abstimmung stimmten die sämmtlichen Mitglieder des ersten und zweiten Standes gegen, die sämmtlichen des dritten und vierten Standes aber für die Petition. Da aber im Laufe der Diskussion die argen Mißbräuche der Exemtion insofern dargestellt worden waren daß selbst Botenmeister, Aufseher 2c. ben eximirten Gerichtsstand ge⸗ noöslen, so vereinigte man sich dahin, Se. Majestät zu bitten, daß sedenfalls der eximirte Gerichtsstand eingeschränkt und die Königlichen Unterbeamten davon ausgeschlossen werden.

eximirte Ge—⸗ man doch nicht

Zeitungs -Machrichten. Ausland. Fr an k 10 ch. Paris, 11. April.

folgte Französische Politif in folgender Weise:

Ueber die in neuester Zeit im Orient be⸗ außert sich heute der Con stitutionn el in fol. V „Alle Korrespondenzen aus Konstantinopel und Deutschland stimmen darin überein, daß das Benehmen der Franz sischen Diplomatie in Bezug auf die Serbischen Angelegenheiten solt samen Veränderungen unterworfen gewesen ist. Wir waren, streng nommen, nicht verpflichtet, uns durch unsere Rathschläge in eine Debatte zu mischen, bei der Frankreich nur indirekt betheiligt ist. Aber da unser Gesandter in Konstantinopel bei der Frage Partei ergriffen da er sich für ermächtigt gehalten hatte, die Politik der Pforte voll? kommen zu billigen und aufzumuntern, so begreift man nicht, wie Herr von Bourqueney dazu gekommen ist, von einem Tage zum anderen eue G rache zu ändern, das zu tadeln, was er anfänglich gelobt hatte, und J klären. Die Serbischen gin g eg gr, traurigen Wider prliche zu er . ö „ene mg elegenheiten sind so unvollstäͤndig gekannt. daß sie zu den entgegengesetzten Versionen Stoff geben können. Selb st diejenigen, welche jenes Land bereist haben, urtheilen sehr verschieden über die Revolution, welche dort zu Stande gekommen ist, und über die Personen, welche daran Theil genommen haben. Unsere aus dem Studium der Thatsachen geschöpfte Meinung besteht darin, daß das Ereigniß, gegen welches Rußland reklamirt, ein Glück für Serbien gewesen ist, und daß die Unpopularität, welche auf dem Fürsten Mi— losch und seiner Familie lastete, Ursache war, daß die Wahl des Fürsten Alexander Georgewitsch in dem ganzen Fürstenthum mit Freuden auf⸗ nommen wurde. Die Pforte hatte daher weise gehandelt, und der erste Eindruch den Herr von Bourqueney von der Sache empfing, war der richtige. Rußland aber hat jene Veränderung nicht nach seinem Ge⸗ schmack gefunden, vornehmlich weil es nicht will, daß sich in jenen Fürstenthümern irgend etwas Bedeutendes ereigne, wobei sein Einfluß nicht vorgewaltet hat. Deshalb widersetzt es sich so lebhaft dem von

dem, Divan hervorgerufenen neuen Zustande der Dinge. Man glaubte

anfänglich,

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Paris einzufinden, da in der zweiten Hälfte des

daß der Widerstand Rußlands nicht so ernstlich genommen werden müsse, und dieser Vermuthung sind vielleicht die ersten Schritte des Herrn von Bourqueney zuzuschreiben. Aber das St. Petersburger Kabinet hat auf seinen Forderungen entschieden beharrt, und der Russische Botschafter ist so weit gegangen, zu erklären, daß er Ronstantinopel verlas⸗ sen würde, wenn seinen Forderungen nicht binnen 18 Stunden Ge— nüge geschehe. Oesterreich, obgleich es wesentlich dabei interessirt ist daß sich Rußland nicht an der Donau festsetze, hat sich doch auf kei nen Kampf einlassen wollen und ist in diplomatischer Hinsicht den Ansprüchen Rußlands beigetreten; England ist dem Beispiele Dester⸗ reichs gefolgt, und Frankreich, welches immer leicht zu bestimmen ist, hat denselben Weg eingeschlagen. So haben wir also in ganz kur zer Zeit in Bezug auf dieselbe Frage Ja und Nein gesagt. Dies macht sicherlich unserer Einsicht und unserer Entschlossenheit wenig Ehre, aber auf diese Weife erhalten wir uns in den Europqischen llebereinstimmung.“ . Man hat vor einigen Tagen in den Tuilerieen ein Schreiben des Herzogs von Aumale erhalten, worin derselbe meldet, daß es ihm unmöglich sey, sich zur Vermählung seiner Schwester Clementine in April wichtige Ope—⸗ rationen gegen die Araber stattfinden würden. Der Herzog von Montpensier wird, wie es heißt, gleich nach der Vermählung der Prinzessin Clementine eine Reise nach England antreten. .

Es hat gestern bei Herrn Marie ein? Versammlung von Depu— tirten der äußersten Linken stattgefunden, und diese Frackion der Op⸗ position hat beschlossen, daß sie in der Folge, gleich allen anderen Niancen der linken Seite, sich dauernd organistren und in vorkom? menden Fällen Versammlungen halten wolle. Zum Präsidenten der Versammlsung ward Herr Dupont de bEure, zum Vice = Prãäsiden⸗ ten der General Thiard und zu Secretairen die Herren Carnot und Garnier Pages ernannt. Es ward sodann eine aus den Herren Cor menin, Marie, Cordier und Chapuis Montelaville bestehende Kom= mission gebildet, die, den Auftrag hat *die Aufmerksamkeit der Ver⸗ ammlung auf alle diejenigen Fragen zu lenfen, welche praftische Be chlüsse von Seiten der g e der äußersten Linken veransassen könnten. Es ist außerdem beschlossen worden, daß über 23 Bera- thungen der Versammlung ein Protokoll geführt werden solle.