1843 / 111 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

nicht immatriculationsfähigen, angehenden sowohl als alteren, . Chirurgie und . bei hiesiger Königl. . Vilhelms Universitat werden aufgefordert, noch von Anfang des bevor= stehenden neuen Semesters. um wegen Beginnen oder Fortsetzung ihres Siudiums die nöthige Anweisung zu empfangen, unter Beibringung der ber ihre Schulkenntnisse und resp. Besiich der BVonlesungen sprechenden Zeugnisse, bei Unterzeichnetem (Französische Straße Nr. 29, Morgens von Z bis 9 hr) sich zu melden.

Berlin, den 18. April 18 143. ö . . Der provisorische Direktor des chirurgisch bharmazeutischen Studiums bei hiesiger Universität, . Ober ⸗Medizinal⸗Rath,

r. Klug.

Ver zeichniß der Vorlesungen bei der Königlichen medizinisch-chirur= gischen Militair-Atademie im Som mer⸗Halben-Jahre . vom Anfang Mai bis Ende September 1843. II. Professores ordinarii.

E. Mitscherlich, Dr., Decanus, wird Montags, Dienstags, Mitt⸗ wochs, Donnerstags, Freitags und Sonnabends von 11 bis 12 Uhr Eype rimental⸗Chemie, mit erklärenden Versuchen vortragen. ö .

J. L. Casper, Dr., wird öffentlich 1) die gerichtliche Medizin Dienstags, Freitags und Sonnabends von 11 bis 12 Uhr 2) privatim die allgemeine und spezielle Rezeptirkunst Montags und Donnerstags von 12 bis 1 Uhr vortragen und 3) das forensische Practicum mit Benutzung der gerichtlichen medizinischen Untersuchungen an Lebenden und Todten u. s. w. im Bereiche des Berliner Physikats Montags und Donnerstags von 2 bis 3 Uhr leiten. ö

G. W. Eck, Dr., wird privatim Montags, Donnerstags und Frei tags von 2 bis 3 Uhr die Semiotik, und Dienstags, Mittwochs und Sonn⸗ abends von 2 bis 3 Uhr die allgemeine Therapie vortragen. Oeffent lich wird er Mittwochs von 8 bis 9 Uhr über ansteckende Krankheiten und die darauf bezüglichen medizinisch-polizeilichen Maßregeln lesen.

E. Horn, Dr., wird Mittwochs und Sonnabends von 8 bis 9 Uhr seine öffentlichen Vorträge über die wichtigsten Lehren der praktischen Kric= ges-Arzneikunde fortsetzen, und privat im Montags, Dienstags, Donner⸗ stags und Freitags von 8 bis 9 Uhr die spezielle Pathologie der hitzigen und chronischen Krankheiten nach eigenen Heften vortragen.

J. C. Jüngken, Dr., wird I) öffentlich über die Verletzungen des menschlichen Körpers Mittwochs und Sonnabends von 5 bis 6 Uhr, 2) privatim über generelle und spezielle Chirurgie Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 5 bis 6 Uhr lesen und 3) die Klinih für Chirurgie und Augenheilkunde im Charité⸗Krankenhause sechsmal wöchent⸗ lich von 9 bis 11 Uhr halten. . .

C. A. F. Kluge, Dr,, wird privatim a)über den chirurgischen Ver- band des Montags und Dienstags Nachmittags von Zbis 5 Uhr, h) über die chirurgischen Operationen sechsmal wöchentlich Morgens von 7 bis 8 Uhr, ( über theoretische und praktische Geburtskunde des Donnerstags und Freitags Nachmittags von 3 bis 5 Uhr Lehrvorträge halten, und d) über die spphilitischen Krankheiten des Mittwochs und Sonnabends von 8 bis 10 Uhr Morgens im Charité-Krankenhause klinischen Unterricht er⸗ theilen. Die zur chirurgischen Operationslehre gehörenden Unterweisungen und Uebungen an Leichnamen werden viermal wöchentlich, des Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags, während der Abendstunden von 6 bis 8 hr, und die mit den geburtshülflichen Vorlesungen verbundenen flinischen Uebungen des Donnerstags und Freitags von 5 bis 6 Uhr im Charité Krankenhause besonders statthaben, ö

H. F. Link, Dr., wird öffentlich Sonnabends von 8 bis 9 Uhr über die Arzeneikräfte der Pflanzen überhaupt und die Pflanzengiste beson⸗ ders einen Vortrag halten. Privatim wird er von 7 bis 8 Uhr Mor— gens sechsmal in der Woche die Kräuterkunde lehren, auch Sonnahends Nachmittags botanische Erkursionen anstellen; ferner Montags, Dienstags, Mittwochs, Donnerstags und Freitags von 8 bis 9uUhr die Naturgeschichte

vortragen. . .

J. Müller, Dr., wird öffentlich Sonnabends von 9 bis 10 Uhr die Phöosiologie der Zeugung abhandeln. Privatim wird er Montags, Dienstags, Mittwochs, Bonnerstags und Freitags von 9 bis 19 Uhr spe— zielle Physiologie des Menschen mit Demonstrationen und Experimenten an Thieren vortragen; ferner Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags

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von 8 bis 9 Uhr die vergleichende Anatomie und Mentags, Mittwochs * Sonnabends von 6 bis 7 Uhr Abends die pathologische Anatomie ehren.

J. L. Schönlein, Dr, wird privatim 4) der speziellen Patholo⸗ gie und Therapie ersten Theil sechsmal wöchentlich von 10 bis 11 Uhr vor— tragen und 2) medizinisch-klinische Uebungen im Charité-Krankenhause täg— lich von 11 Uhr an halten.

C. D. Turte, Dr., wird Mittwochs und Freitags von 6 bis 8 Uhr Morgens Exyperimental-Pharmacie, Mittwochs und Donnerstags von 8 bis 10 Uhr die Grundzüge der Phvysik und Chemie, als —ᷣ 44 in die me⸗ dizinisch=chirurgischen Studien vortragen, und in noch zu bestimmenden Stunden öffentliche Vorlesungen über Experimental-Chemie und Experimen— tal⸗Pharmacie halten.

E. Wolff, Dr, wird privatim medizinisch - klinische Uebungen im Charité -Krankenhause täglich von 8 bis 3 Uhr halten.

F. Wolff, Dr., wird Montags, Dienstags, Donnerstags und Frei⸗ tags von 4 bis 5 Uhr Logik öffentlich vortragen.

. P 1 9fessores extraor d in ari 1.

J. F. C. Hecker, Dr., wird I)Jöffentlich über Enchklopädie und Methodologie der Medizin Mittwochs und Sonnabends von 1 bis 2 Uhr, 2) privatim über allgemeine Pathologie, Montags, Dienstags, Donner⸗ stags und Freitags von 10 bis 11 Uhr, an denselben Tagen von 4 bis 5 über Geschichte der Medizin lesen.

C. G. Mitscherlich, Dr., wird 1) öffentlich über excitirende Arzeneimittel Dienstags und Freitags von 6 bis 7 Uhr Nachmittags lesen und 2) die allgemeine und spezielle Arzeneimittel-Lehre täglich von 7 bis sz Uhr Morgens vortragen.

G. C. Reich, Dr., wird über das Athmen und die Ausdünstung öffentlich, über Pathologie und Therapie aber privatim lesen.

. 5 Den 20. April 1843.

Pr. Cour. ; J Pr. Cour. 7 z 8 . 8 nriet. ] Geld. 4 S neiet. Geld. Cem. . Br. Pots. Riaenl.. 6 J / 136 . St. Schuld- Sch. 3 1033 1034 do. do. Prior. ObI. 4 102 ; 3 Preuss. Ruliscbe Md. Lpæ. Bisenb. 1493 1183 138 Obligat. 30. 1 ᷣ— 1023 do. do. Prior. Obl, 4 103 Prim. Sch. der krl. Aub. Bisenb.— 118 117 Seebandluug. ö 917 do. do. Prior. Ohl. 4 103 Kur- u. Neumärk. / Diss. Elb. RBisenb.5 68

Schuld verschr. 33 1023 1013 do. do. Prior. Obl. 4 Berliner Stadt- Rhein. BEisenb. 5 6 Obligationen. 335 103 do. do. Prior. Obl,. 44 97 ** ö

Danz. do. in Th. 48 Berl. Fraukf. Bis. / 3 . Westpr. Pfaudhr. 35 1027 102 0. do. Prior. Ohl. 41 193 ö. Grossh. Pos. do. 4 106635 Ob. Schles. Bis. 4 108 107 do. do. 3 1023 P Brl. Stet. E. Lt. A. 110 Ostpr. Pfandhr. 37 1033 do. do. do. Lt. B.— 111 Pomm. do. 37 10633 / 103 ; 213 Kur- u. Neum. do. 6 163 h . ec qhoz. 3 13 z ; 13 inn Sekhlesische do. 3 102 U ö Aud. G3 4mm. à 5 Ih. 115 115

I Disconio. 3 1

Hr. Cour.

ech Sel- CoOu ms. 1Ihlr. zu 30 Stzr.

rief. Geld.

Amsterdam.. ...... 4 250 FI. K ur . 1413 w 250 EFI. 2 M 1414 1Ilamburg ...... . . . ..... 300 Mr. Kur 151 150 J 300 MR. 2 Me 150 150 kohle, e 115 3 Mt 6 253 , 5599 2 Mt 504 w , 150 *. 2 M 1033 Augshurg. ...... 150 FI. 2 Mt 102 J 100 ThIr. 2 Mt 89 Leipzigs in Courant im 14 TI. Fuss.. 100 Thlr. ö ö . 83. Frankfurt a. M. Wæ. ...... ...... 100 I. 2 Mt. 57 56 26 Petersburg.... 100 ö 3 Woch. 1063 106

Auswärtige Börsen. Hamburg, 18. April. Hank Acüien 1660. Bug. Russ. 110. Paris, 15. April. 5) Rente fin eour. 121. 30. 39h Rente uin cour. S3. 25. 59h Nee]. au compt. 108. 40. 55965 Span. Rente 33. Pass. 57. Wien, 15. Arci. 526 Mer. 110. 499 100. 390 763. 2195 195 . Bauk- Actien 1638. Anl. de 1834 141. de 1839 1133.

Berlin- Stettiner Eisenbahn. Section Berlin- Angermünde.-. Frequenz in der Woche vom 9. bis incl. 15. April 18413 3387 Personen.

KMleteorologische Geobachtungen. Abends 10 Upr.

1813. Morgens 19. April. 6 Ubr.

Nachmittags 2 Uhr.

Nach einmaliger

Reohachtung.

Luftdruck. ... 33

* 6 ö m Do 7.

3. S, 18 Har. 337,55 Har. 337, 04 Tar. Quell wärme o n. Luftwärma ... 1 5,

1

. 1 R. 13,2 H;. 4 9, 90 Ri. Elusswärme 6,1“ R.˖

1 ] 1 19 n. 4 037 n. 4 1,907 U. Rodenärme 5, S7 R.

Thaupunkt ...

PDunstsatti sung 68 pCt. 36 poi. 56 pet. Ausdünstung 0, 0 13 Rh.

Wetter...... heiter. heiter. heiter. Niederschlag O0.

Wind. ...... O0. 0. 0. Würme wechsel 13,8

Wolkeunaus . .. 0. 4 4,17 R. Tagesmittel: 337,92 Tar.. 4 9,37 R... 4 1,27 R... 53 pci.

Königliche Schauspiele. Freitag, 21. April. Im Schauspielhause: Doktor Wespe, Lust⸗ spiel in 5 Akten, von R. Benedix. . ö Sonnabend, 22. April. Im Opernhause. Auf Allerhöchsten Befehl: Die Hugenotten. (Mad. Schröder-Devrient wird bei ihrer Durchreise in einigen Gastrollen auftreten und mit der Partie der Valentine in: „Tie Hugenotten“ beginnen.) Anfang halb 6 Uhr. Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen des ersten Ran— ges: 1 Rthlr. 19 Sgr. ꝛc. ö Im Schauspielhause: 1) Un secret. 2) En pénitenc. Sonntag, 23. April. Im Opernhause: Norma. (Herr Pfitzer, vom KK. Hoöf⸗Opern-Theagter zu Wien: Sever; Dlle. Hetzenecker: Adalgisa, als Gastrollen. Dlle. Marx: Norma.) Im Schauspielhause: Treue Liebe. (Dlle. Stich: Marie.) Montag, 24. April. Im Schauspielhause. Zum erstenmale: Der Siegelring, Schauspiel in 4 Akten, vom Verfasser von „Lüge und Wahrheit“. Hierauf: Drei Genre-Bilder.

Rönigsstädtisches Theater.

Freitag, 21. April. (Ausnahmsweise Italienische Opern Vor⸗ stellung Maria, ossia: La Figlia del keggimento. Maria oder: Die Tochter des Regiments. Opera buffa in 2 Atti. Mu sica del Maestro Gaetanò Donizelti.

Sonnabend, 22. April. Der Vater der Debütantin. Nach Sonnenuntergang.

Sonntag, 23. April. Rochus Pumpernickel.

Montag, 24. April. (Italienische Opern- Vorstellung Zum erstenmale: Hon Giovanni. (Don Juan mit Original-Recitativen.) Opera in 2 Atti. Musica del Maestro Mozart. (Sgr. Giuseppe Torre, neu engagirtes Mitglied: den Komthur, als Debüt.) Die neuen Decoratiönen sind vom Decorations- Maler Herrn Buocher—

Die eingegangenen Meldungen um Billets zu dieser Oper sind, so weit der Raum es gestattet, berücksichtigt worden und wird gebe ten, die Billets bis Sonnabend Mittags 12 Uhr in Empfang neh men zu lassen, widrigenfalls anderweit darüber disponirt werden muß.

Vorher:

. J Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Gedruckt in der D ecker schen Geheimen Ober-Hosbuchdrucherei.

Bekanntmachungen.

Freiwilliger Verkauf.

9 89 num Allgemeiner Anzeiger für dem letztverflossenen Jahre hat das Gut nach Abzug der Zinsen à 4 pCt. von den eingetragenen 60,000 Thlin.

einen Reinertrag von 10909 Thlrn. geliefert. Auf mündliche oder schriftliche portofreie Anfragen

des Hufelandschen Journals

Dr. Wurzer von 1815 und Herrn Geheimen Hofraths Dr. d'Oleire und Professors Wöh voWn Johann Sporsch ill. ler von 1836, so wie der im März-⸗Heft 1843 f für praktische 75 Sgr.

Geschichte der Kreuzzüge

Mit ausgezeichneten Stahlstichen. 10 Lieferungen

Die der minorennen Elara Wilhelmine Over gehö⸗— rigen, im Danziger Landlreise gelegenen beiden Erb— pachts Grundstücke: 1) das Vorwerk Gr. Trampken Nr. 148, abgeschätzt zu 5 Prozent auf 15,890 Thlr. 25 Sgr. 5 Pf. und zu 4 Prozent auf 19,781 Thlr. 10 Sgr., und 2) die bäuerliche Besitzung Gr. Trampken Nr. , abgeschätzt zu 5 Prozent auf 1596 Thlr. 1 Sgr. 1 Pf. und zu 4 Prozent auf 1841 Thlr. 29 Sgr. 3 Sgr., sollen am 12. Juli 1843 Vormittags 10 Uhr an der Gerichtsstelle zu Dirschau subhastirt werden. Die Taren, Hypothekenscheine und Kaufbedingungen können daselbst eingesehen werden.

Der Land- und Stadtgerichts-Direktor Benetsch.

ö An st a

für landwirthschaftlich-technische Gewerbe ö in Westpreußen. Der neue Kursus des gesammten Unterrichts beginnt . . Der nächste Separat-Kursus des in der Spiritus -Fabricati s⸗ 1 ge n piritus- Fabrication fängt am 3 . Nachricht wird in allen Buchhandlungen 46 em unterzeichneken Comtoir unentgeltlich aus Das Comtoir für Landwirtl ĩ . . hschaft und Technik in Berlin, Ober Wallst. z, nebin dem Königl. Palais, in Leipzig, Dresduerstr. i, Rs wis der Post. in Schweß a. d. Weichsel in Wesprensen. ———

Verkauf von Landguͤtern.

Das Kommissions⸗ und Adresse Comtoir von 3 6 Schulz in Graudenz, Marienwerderer Vorstadt Nr s], ist beaustragt, Landgüter zu Preisen von 20 oo Thlr. bis auf 5060 Thlr. zum Verkauf nachzuweisen, und . 1 Rittergut mit einem Arcal von 6z09 Morgen Preuß incl. 10600 f, Wald, großer Brenneiei, une!“ schöpflichem Torfstich, 100 Schffl. Winterung, gegen 2600 Schffl. Sommerung, 5000 Schffl. Kartoffel- Aus. saat, 606 Fuder Heu, vollständigem todten und leben— den Inventarium, einer Schäferei von 30090 Häuptern (es können indeß an 5000 Schafe gehalten wer⸗ den), 800 Thlr. baaren Gefällen, 25 Meile von einer bedeutenden Handelsstadt gelegen, mit einer Anzahlung von mindestens 265,000 Thlr. bald zu verkaufen gewünschi, indem dem Besitzer des Guts durch Erbschaft Güter in Litthauen zugefallen sind. Der Rest des Kaufgeldes bleibt zu 4 Prozent, und können 60, 900 Thlr. 12 Jahre stehen bleiben, und nach Ablauf dieser 12 Jahre dür⸗ fen jährlich auch nur 5000 Thlr. abgezahlt werden. In

wird jede gewünschte Auskunft ertheilt.

Bekanntmachung.

Bei gegenwärtig eingetretener Vakanz eines der von Herrn Athanasius Theodorowich von Bolia, weiland Kaiserlich Rusiischen Kanzleirathe, gestifteten beiden Stipendien, welche in Gemäßheit der Stiftung vom 28. September 1801 und Verordnung des Königlichen Hohen Ministerii des Kultus und öffentlichen Unter— richts vom 18. Oktober 1839 .

a) zunächst an die Anverwandten des Stifters, aus Ungarn oder den Oesterreichischen Staaten, nach der Nähe des Grades, in deren Ermangelung

b) Anverwandten des Stifters, aus Rußland, oder, wenn dergleichen nicht vorhanden sind, anderen Russische Unterthanen, welche es bedürfen, ferner

) wenn Oesterreichische oder Russische Unterthanen durch landesherrliche Verbote ausländische Univer sitäten zu besuchen verhindert sind, Griechen, welche in Leipzig Medizin oder Philosophie oder Mathe— matik studiren,

zu verleihen sind, werden alle diejenigen, welche nach

Vorstehendem einen besonderen Anspruch auf dieses

Stipendium zu haben vermeinen, hierdurch aufgefor—

dert, binnen 3 Monaten und längstens

den 25. Juli 1843

allhier sich zu melden und ihre Ansprüche durch glaub—

würdige Zeugnisse nachzuweisen.

Leipzig, den 24. März 1843.

Der akademische Senat daselbst. Dr. Friedrich Adolph Schilling, d. Z. Rektor.

Bad Nenndorf in Kurhessen.

Die Schwefel-Schlammbäder, fo wie die Schwefel-Wasser⸗ und Gas-Bäder, nebst den Soolbädern des Gesundbrunnens zu Nenndorf, werden, wie früher, den 1. Juni eröffnet. ;

Anfragen in ärztlicher Beziehung sind an die Herren Brunnen-Aerzte Dr. Grandidier * Kassel und Dr. Cordemann zu Rodenberg,

o wie die Wohnungs-Bestellungen an Herrn Kastellan Dim me zu Nenndorf, zu richten.

Ueber die Heilkräfte der Sch wefel⸗Quellen und die Wirfsamkeit der bedeutend 36 len Schlammbäder, fo wie der durch ihre Verbindung mit de’ Schw efelwasser⸗-Qunel= len für verschieden ? Krankheiten so sehr wichtig gewordenen Soolbäder, geben die

Schriften des Herrn Geheimen Hofraths

Heilkunde abgedruckte Aufsatz des Herrn Dr. Grandidier, die nöthigen Nachrichten.

Bestellungen auf Schwefelwasser, wel⸗ ches in gut verschlossenen Flaschen weit ver— sendet wird, und dessen Preis auf 23 Sgr. die Flasche herabgesetzt worden ist, sind an Herrn Kastellan Zimme zu richten, wo rauf besonders die Mineral-Wasser⸗Handlun⸗ gen aufmerksam gemacht werden..

Auch in diesem Jahre werden die . dieser Heil Anstalt mit zweckmäßigen Ver⸗ änderungen und neuen Verschönernungen, wohin besonders der Tempelbau über der Trintguelle gehört, überr acht werden.

Kassel, am 11. April 43. . Kurfürstliche Brunnen -Dixection des? ades

Nenndorf. Hanstein- Knorr.

* * 1 Literarische Anzeigen. An die Ereunde der Englischen Literatur. Henry G. Bohn, Buchhändler (4 C 5 Vorkstreet, Coventgarden) in London, .

kat so eben einen Katalgsgs Ens! is cher Werke zu herabg8esetznten Preisen, bestehend aus neuen, werthvollen und höchst wichti- gen Büchk-ern aller Wissenschraften, besonders der Kunst, Architektur, Naturgeschichte, Philologie und Bélletristrik an alle Buchhändler Deutschlands und der benachbarten Linder versandt, von denen der Katalog gratis vorlaut. werden kann. Austräge werden von jeder Buchhandlung, in Berlin G tech- balin 3), Posen und Brombert durch E. S. Mätt- ler, oline Preis-Erhöhung besorgt, demgemuls ist

err Rudolph Hartmann in Leipzig mit einem ziemlich vollständigen Lager zum sosor— tigen Ausliesern versehen. ;

Bei W. Besser erschien im Laufe des v. Jahres: Ee̊ncke, J. F., Direktor d. K. Sternwarte. Ueher die Entfernungen im VWoeltgebäude. Preis brosch. 5 Sgr.

Nachstehendes historische Prachtwerk erscheint bei F. ir n in Leipzig, und es liegt davon die erste Lieferung in jeder Buchhandlung, in Berlin in der Enslin schen Buchhandlung, Breite Str. 23, zur An⸗ sicht bereit:

Die Reichhaltigkeit, die Großartigkeit und das In teresse des gewählten Stoffes bedarf an diesem rte feiner näheren Schilderung. Der Verleger bittet das verehrliche Publikum, sich aus dem bereits versandten 1sten Hefte und dem ausführlichen Prospekte zu über⸗ zeugen, wie die artistische Ausführung, Hand in Hand gehend mit Hern Sporschill's edler, lebensvoller und treu historischer Darstellung, obiges Buch zu einer Zierde der Literatur machen sollen.

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werden , Subseriptionen zu den resp. Prei- sen von 5, 8 und 10 Thlr. angenommen und demnächst

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Allgemeine

Preußische Staats-Zeitung.

M 111.

Alle Post- Anslallen des Au- und Auslandes nehmen GBestel- lung an, für Gerlin die Expedition der Staals - Zeitung: Friedrichs strasse Ur. 72.

Sonnabend den 22sten April

Inhalt.

Umtliche Nachrichten. Landtags⸗Angelegenheiten. Provinz Brandenburg. Petition in Betreff der Penslons-Ansprüche der Stadt- Kämmerer. Nevision des

Patents wegen Viehseuchen. Wählbarkeit zum Landraths- Amte. Petition gegen unrechtmäßigen Güter- Wucher. Provinz Preußen. Presse. Chaussee⸗ Bauten. Eisenbahnen. Näheres über die

Schließung des Landtages. Provinz Po sen. Königliche Propo— sition vom 27. März, den Entwurf einer Verordnung zum Bau neuer Chausseen betreffend, Petitionen und Anträge.

Frankreich. Paris. Vermählung der Prinzessin Clementine. Ver— mischtes. Briese aus Paris, (Odilon Barrot's Vorschlag wegen der Diäten der Deputirten; die Alten in der Angelegenheit der Juden zu

Damaskus; Vermischtes. Zustände von Guadeloupe.) .

Großbritanien und Irland. London. Abweisung einer Klage wegen Bestechlichteit. Ueber die Verhältnisse zwischen Frankreich und Spanien.

Belgien. B rüssel. Caumartinscher Prozeß. Freisprechung des An- Jgeklagten. Schreiben aus Brüssel. (Die bevorstehenden Wahlen und die Reorganisirung des Ministeriums. Na ch schrift. Bildung eines neuen Ministeriums.) ;

Deutsche Bundesstaaten. München. Ankunft des Herzogs und der Herzogin von Leuchtenberg.

Oesterreich. Pesth. Landlagswahlen und politische Bewegungen in Ungarn. .

Spanien. Madrid. Schreiben aus Madrid. (Haltung der Op⸗ position bei der Prüfung der Vollmachten; Näheres über die Verwendung

des Ertrags der Quecksilber Minen.)

Tür kei. Kon sta ntin opel. Ankunst des Russischen Ultimatums.

Inland. Berlin. Jahresfest der geographischen Gesellschaft. Dan⸗ w n Speicher-Arbeiter. Barmen. Jubelfeier des Bischofs r. Roß.

2AWtzissenschaft, Kunst und Literatur.

Wien.

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Regierungs-Rath Meißner zu Bromberg den Charalter eines Geheimen Regierungs-Raths Allergnädigst beizulegen; und Dem Kriminal-Richter König in Lübben den Charakter als Kriminal-Rath zu verleihen.

Der Notar Joh ann Georg, Backes zu Lützerath ist zum No⸗ lar für den Niedensgerichts Bezirk Prüm, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Prüm vom 1. Juni d. J. ab, bestellt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der Herzogl. 2 ee niche Wirkliche Geheime Rath und zie n d. Safes , hel 4 r genstern, von Deßau.

Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Inspec⸗ teur der 2ten Artillerie⸗Inspection, von Diest, nach Magdeburg.

Der General-Major und Remonte⸗-Inspecteur, Stein von Kaminski, nach Treptow a. d. Rega.

Landtags-Angelegenheiten.

Provinz Brandenburg.

Berlin, 21. April. 17te Plenar-Versammlung. Nach⸗ dem mehrere Ausschuß-Gutachten verlesen worden, worüber man die Berathung und Beschlußnahme noch aussetzen zu müssen glaubte, schritt man zur Erörterung einer an den Landtag gekommenen und da— hin gerichteten Petition, daß eine gesetzliche Bestimmung erbeten werde, wonach in den Städten, in denen die Städte⸗Ordnung vom 19. No⸗ 1 1808 gilt, den Stadtkämmerern Pensions-Ansprüche zustehen ollen.

Der Antrag war vom Ausschuß befürwortet worden und fand in der Versammlung vielfache Unterstützung, ward aber auch mit Leb— haftigkeit bekämpft. Von beiden Seiten wollte man in den Vorschrif⸗ ten der revidirten Städte⸗Ordnung Gründe für die entgegenstehenden Ansichten finden, denn während die Einen anführten, daß nach diesem Gesetze der Kämmerer als Unterbeamter des Magistrats in der Regel Pensions-Ansprüche habe und somit das Prinzip, worum es sich hier handle, anerkannt werde, entgegneten die Anderen, gerade darin, daß die revidirte Städte⸗-Ordnung den Kämmerer gar nicht als besoldetes Magistrats-Mitglied hinstelle, liege der Beweis, daß man eine solche amtliche Stellung überhaupt nicht für unbedingt nothwendig erachtet habe, noch weniger aber würde man dieselbe mit einem Pensions⸗ Anspruch ausgerüstet haben.

War nun auf diesem Wege eine Vereinigung nicht zu vermitteln und überzeugte man sich, daß in der That die Auffassung des Käm— mererpostens nach der Städte-Ordnung vom Jahre 1868 von der, wie sie sich in der Städte Ordnung von 1831 sindet, ganz wesentlich verschieden, die eine durch die andere also überhaupt nicht zu erläus tern ist, so bemühte man sich lediglich aus dem erstgenannten Gesetze die Gründe des Dafür und des Dagegen in Beziehung auf die be— antragte Abänderung herzuleiten. . hob hervor, die Städte—⸗ Ordnung sey ursprünglich von dem Prinzip ausgegangen, die Städte von einer lange dauernden Verpflichtung gegen die Beamten frei zu erhalten, vielmehr Leistungen und Gegenleistungen nur im Wege freier Vereinbarung ,, einfach festzustellen, wobei noch auf die auf⸗ opfernde Bereitwilligkeit der Bürger zur Uebernahme städtischer Posten gerechnet worden; Penstons- zinsprüche haben hierbei im Gesctz als eine unbestimmte und unsichere Weise, die gegenseitigen Forderungen festzustellen, keinen Platz gefunden; habe män?sich nun später über= zeugt, daß die Voraussetzungen der? Städte- Srbnung rucksichts ber Bürgermesster nicht vollstãndig zu treffen, daß diese ind ihrer Sualität als mittelbare Staats Beamten allerdings ohne Beeinträchtigung ihrer

wohlhabende Männer, wesche dieser mit manchen Annehmlichkeiten ver bundenen Verwaltung sich gern auch ohne Pensions Ansprüche unter— zögen, und in den tleineren ärmeren Städten pflegten es ge werbtreibende Bürger zu seyn, welche diese Amtspflicht als Neben amt gern übernehmen; man würde also durch Einräumung von Pen—

Nommunen eine sehr bedeutende Last aufbürden, sondern auch von den k , l , ,. . ( m, .

Prinzipien der Städte- Ordnung dadurch, daß man ein Bürger- Amt in eine Lssizianten Stellung umforme, sich wesentlich und insofern

geeigneten Individuen zu den erledigten Kämmererstellen bemerkt worden.

wegen der Pensions Berechtigung der Bürgermeister Anerkennung ge funden, sprächen für eine gleiche Bevorzugung des Kämmerer-Postens; nicht nur sey der Kämmerer der Stellvertreter des Bürgermeisters

sinde, vollkommen gleichzustellen, sondern es pflege ihm auch niehren theils das eben so schwierige als undankbare Geschäft der Einziehung der städtischen Abgaben obzuliegen, wobei Verfeindungen oft die Folge

da die Erfahrung lehre, daß eine Anerkennung im Wege freier Be— willigung zu den seltensten Ausnahmen gehöre; das Opfer, was dabei die Kommunen zu bringen hätten, komme nicht in Betracht, wenn man dagegen erwäge, welche Vortheile den städtischen Corporationen dadurch erwachsen, daß man mit dem Bewußtseyn zur Wahl eines Kämmerers schreite, es handle sich nicht um Annahme eines tempo rairen Lohn- Arbeiters, sondern um Gewinnung eines dauernd an die Stadt gefesselten Beamten, und daß der Gewählte seine Zukunft ge— sichert sehe.

Bei der hierauf vorgenommenen Abstimmung erklärte sich eine Majorität von mehr als zwei Drittel der Anwesenden für den An trag, welcher demnach, von dem Landtage befürwortet, zur Kenntniß Sr. Majestät des Königs zu bringen ist.

Schließlich kam noch ein Antrag, in Betreff der Revision des

Mehrfache Unterstützung fand zwar die Ausführung der Petenten, daß jene Verordnung mit den inmittelst gemachten Fortschritten der Thierarzneikunde nicht in Einklang zu bringen sey, daß darin z. B. heterogene Krankheiten unter demselben Namen zusammengefaßt und Maßregeln angeordnet würden, welche für die eine Gattung mancher Krankheit zu mild, für die andere aber viel zu hart seyen, und daß unter allen Umständen der Antrag, ein wichtiges Gesetz mit den der— maligen, Forderungen der Wissenschaft in Einklang zu bringen ganz unbedenklich sey; man wandte aber dagegen ein, die erwähnte Ver

ordnung habe sich doch auch als recht gut und praktisch bewährt, nur müsse sie von umsichtigen und tüchtigen Beamten gehandhabt werden, und ohne solche werde jede derartige Verordnung in der Anwendung illusorisch oder schädlich werden, es zieme sich aber nicht, daß der Landtag bei dem Allerhöchsten Gesetzgeber die Abänderung eines be

ten, so sey ihnen diese auf ständischen Antrag durch das Gesetz vom 11. Mai 1839 zwar beigelegt worden, man dürfe aber ohne reifliche Erwägung der Umstände und dringendes Bedürfniß nicht noch weiter von der ursprünglichen Tendenz jenes wohlthätigen und allerseits an⸗ erkannten Gesetzes sich entfernen; nun sey aber der Kämmerer recht eigentlich Kommunal-Beamter im Sinne der Städte- Ordnung, und

wenn derselbe auch ausnahmsweise den Bürgermeister in Abwesen—

heits- und Behinderungs- Fällen vertreten muͤsse, so sey doch sein

eigenthümliches Geschäft die Verwaltung des städtischen Vermögens, und es fänden sich auch bei den vermögenden Stäbten gewöhnlich!

sions Ansprüchen an die Stadt-Kämmerer nicht nur den städtischen

und deshalb ihm in den Fällen, wo eine solche Stellvertretung statt.

nahmsweise Zulassung der noch nicht fünf Jahre hindurch Angesessenen auders als im Entwurf geschehen, festzustellen; nach dem einen! Vor“ schlage sollte, ein Unterschied in der Weise gemacht werden, daß die länger als fünf Jahr ansässigen Kandidaten ohne Examen zur An⸗ stellung gelangten, diejenigen aber, welchen ein solche Besitzdauer nicht zur Seite stehe, einer möglichst strengen Prüfung unterworfen würden; nach dem zweiten Amendement sollte ein kürzere Zeit als fünf Jahr angesessener Gutsbesitzer nur dann zur Wahl gelangen können, wenn ihm zuvor die Wählbarkeit durch einen mit absoluter Stimmenmehr⸗ heit der Wahl⸗-Versammlung gefaßten Beschluß beigelegt worden. Dem ersten Vorschlage ward entgegengesetzt, daß die fünfsährige Be⸗ sitzzöit allein, so erwünscht sie auch bei einem Landraths-Kandidaten seyn möge, doch keinesweges eine ausreichende Garantie für die Be⸗ fähigung zu einem so wichtigen Amte gewähre, und daß man doch keine strengere als die Assessoren-Prüfung von der anderen Kategorie werde verlangen können, damit aber erfahrungsmäßig nicht alle die / Tindringlinge, die man abwehren wolle, würden zurückgewiesen werden. Das zweite Amendement fand von einigen Seiten Unterstützung, in⸗

n l dem man anerkannte, daß dadurch die Befugniß der Wähler durchaus ohne Noth entfernen, als bisher immer noch ein großer Andrang von nicht beschränkt, in deren Hand vielmehr . rns g fig en ö 1 er einer Frage gestellt werde, welche die unbedingte Erlangung der Im A„tgegengesetzten Sinne ward aber geltend gemacht, ganz s l J , e, dieselben Gründe, welche bei Erlaß des Gesetzes vom 11. Mai 18398

Wählbarkeit mit der Erwerbung eines Ritterguts aufhebe und besonders so lange von praktischer Wichtigkeit sey, als die Wahl der Landraths-Amt-Kandidaten wie bisher nicht durch absolute Stim— menmehrheit erfolge. Bei der Fortsetzung der Debatte sprachen sich aber immer mehr Stimmen gegen den ganzen Entwurf, auch in * ner amendirten Fassung aus: an einem so wichtigen Rechte, wie das der Wahl und Präsentation der Landraths-Amt-Kandidaten, wünsche man ohne dringendes Bedürfniß gar keine Aenderung, ein solches

de dtische 1 ind e Jo könne von dem provinziellen Standpunkte aus nicht anerkannt wer⸗ strenger Pflicht- Erfüllung seyen, letzterem wenigstens ein dereinstiges den, denn es liege nicht ein einziger Fall vor, daß in Folge jenes Lohn, im Wege des Gesetzes gesichert zu sehen, müsse man wünschen,

angeblichen Mißbrauches wirklich ein nicht geeignetes Individuum zum Landrath ernannt worden; wenn unter den dem Kreise längere Zeit angehörigen Gutsbesitzern solche sich fänden, welche zur Verwaltung des Landraths-Amtes geeignet wären, so würden die Kreisstände ge— wiß auch ohne gesetzliche Anordnung diesen den Vorzug vor Frem— den geben; anderen Falls aber müsse man es als ein erwünschtes Er— eigniß betrachten, wenn ein tüchtiger Geschäftsmann sich finde, welcher dem Kreise seine Kräfte darbieten und durch Ankauf eines Gutes sich dauernd mit demselben verbinden wolle; wenn man diese Möglichkeit ganz abschneide, so würden in vielen Kreisen, wo ohnehin die Zahl der Wählbaren schwach sey, die Wähler sich außer Stande sehen, dle gehörige Kandidatenzahl vorzuschlagen, sie würden sich häufig in der Nothwendigkeit befinden, einen Nichtangesessenen zur Anstellung als Landrath empfehlen zu müssen, und auf diese Weise würde der Be— werbung, welche man eben vermeiden wolle, ein noch größeres Feld

Patents vom 2. April 1803 wegen der Viehseuchen, zur Berathung. geöffnet; man wolle die Scheinkäufe nicht billigen, allein diesen könne

auf andere, Weise begegnet werden. Hierauf ward zwar entgegnet, die den Wählern übertragene Befugniß, die Lanbraths-Amt-Kandi⸗ daten vorzuschlagen, habe nur dann Sinn und Bedeutung, wenn die Gewählten mit der vollen und begründeten Ueberzeugung von ihrer im Kreise erprobten Tüchtigkeit vorgeschlagen würden; gestatte man nun den Eintritt in den Kreis der Wählbaren solchen Individuen, von welchen man diese Ueberzeugung noch nicht gewonnen haben könne,

so liege schon darin eine Verfälschung des ganzen Instituts, ein po=

sitiver Mißbrauch der Wahlbefugniß trete aber hervor, wenn nicht vollständig erprobte Männer auf die an des Königs Majestät einzu= reichende Kandidaten-Liste kämen, wie dies auch in hiesiger Provinz geschehen sey; je mehr Werth man auf das Wahlrecht selbst lege um so mehr müsse man es vor Mißbräuchen zu bewahren suchen, und um so dankbarer ein Gesetz annehmen, welches dahin ziele, im In⸗

stehenden Gesetzes beantrage, ohne zugleich diejenigen speziellen Fälle teresse der Wähler selbst ihr Wahlrecht in seiner ursprünglichen Lau⸗

bestimmt zu bezeichnen, wo sich dasselbe als nachtheilig gezeigt habe; einer solchen Begründung nun erniangele der Antrag, und da auch im Laufe der Debatte in dieser Beziehung nichts beigebracht worden, so könne man die Befürwortung der Petition nicht für angemessen erachten.

Die letzte Ansicht war, wie sich bei der Abstimmung ergab, die der Majorität. .

18te Plenar-Versammlung. Den ersten Gegenstand der Berathung bildete der Entwurf einer Verordnung, welche die Vor⸗ schriften über die Wählbarkeit zum Landraths Amte dahin modisizirt, daß in der Regel Bedingung der Wählbarkeit die fünfjährige Dauer des Grundbesitzes im Kreise seyn und nur in den Fällen, wo die Kreis- Versammlung zu einer Wahl aus den Rittergutsbesitzern die—⸗ ser Kategorie sich für unfähig erklärt, eine Ausnahme stattsinden soll. Als Motiv zu einer solchen Abänderung des bisherigen Zustandes wird die Wahrnehmung angeführt, daß in neuerer Zeit häufig nur zu dem Zwecke, um die Wählbarkeit zum Landraths-Amte zu erlan— gen, Rittergüter durch Scheinkäufe erworben worden und so Männer in den Wahlkreis sich eingedrängt hätten, welche dem Kreise nicht in der Weise angehörten, wie dies der Fall seyn müsse, wenn die stän dische Wahl-Befugniß ihre eigentliche Bedeutung nicht verlieren solle. Dieses zu verhindern und jenen rechtlich nicht zu untersagenden, aber vom moralischen Standpunkte aus nicht zu billigenden Scheingeschäf⸗— ten den Erfolg zu entziehen, ist die Tendenz der Verordnung.

Fand sich nun gegen diesen Zweck an sich nichts zu erinnern, so ward doch von vielen Seiten in Frage gestellt, ob das vorgeschlagene Mittel zur Erreichung des Zweckes geeignet sey, ob dasselbe nicht größere Uebelstände als die, denen es entgegentreten solle, zur Folge haben werde, und ob überhaupt das Bedürfniß einer Aenderung vor⸗ handen sey. Dabei konnte man sich zunächst nicht verhehlen, daß eine Bestimmung, wie die vorgeschlagene, den Kreis, in welchem die Wähler die Kandidaten zum Landraths-Amte zu suchen haben, we— sentlich enger ziehen würde, und daß die als Ausnahme von der Re⸗ el gestattete Wahl von Gutsbesitzern mit kürzerer Besitzdauer inso⸗ 5. hierfür keinen vollständigen Ersatz gewähre, als einer solchen Wahl erst die Erklärung der Wähler vorangehen müsse, daß sie außer Stande seyen, unter den mit mehr als fünfjährigem Besitz Ange⸗ sessenen die Kandidaten zu finden, eine Erklärung, welche aus vielen Gründen mißlich j und deshalb selten vorkommen möchte. Da es nun nicht in der dich der Versammlung zu liegen schlen, die Be⸗ fugnisse der Wahlberechtigten irgendwie einengen zu lassen, so wurden

amtlichen Wirlsamkeit der Pensions-⸗Bereihtigsug nicht entbehren könn

zwei verschiedene Amendements in Vorschlag gebracht, um die aus⸗

terkeit und Bedeutung zu erhalten, sie vor Mißgriffen und dem lästi⸗ gen Andringen von Personen zu bewahren, die das Vertrauen, wel⸗ hes sie nicht besäßen, vielleicht auch nicht verdienten, durch leere Ver— sprechungen und Selbstlob sich zu erwerben suchten. z

Diese Gründe überzeugten aber die Majorität der Versammlung nicht, welche bei der hiernächst erfolgenden Abstimmung mit 45 gegen 22 Stimmen sich dahin aussprach, Se. Majestät zu bitten, (ine Verordnung, wie die im Entwurfe vorliegende, nicht zu erlassen.

Von einem ritterschaftlichen Abgeordneten sowohl, wie von einem Abgeordneten des Standes der Landgemeinden, waren an den Land— tag Petitionen gelangt, worin mit lebhasten Farben ein Gewerbe ge⸗ schildert wird, welches in mehreren Kreisen der Provinz in über- raschender Ausdehnung hervortritt und darin besteht, daß Spekulan⸗ ten, zum großen Theil Ausländer, im Lande umherziehen und die Gelegenheit zum Ankauf von Bauergütern erspähen, welche sie hier⸗ nächst so bald als möglich in kleinen Parzellen veräußern, um sodann mit einem namhaften Gewinn sich davonzumachen. An die Dar= legung der höchst verwerflichen Mittel, welche bei solchen Geschäften angewendet zu werden pflegen, und der großen Uebeslstände, welche aus der Operation selbst sowohl für die Kontrahenten, als für die Kommunal ⸗Verhältnisse und das Staats-Interesse erwachsen, war der . geknüpft worden, Se. Majestät um abhülfliche Maßregeln zu bitten.

Die Versammlung verkannte das Verwerfliche des geschilderten Gewerbes nicht, es wurden aber einerseits darüber Bedenken ange— regt, ob demselben überhaupt im Wege der Gesetzgebung, ohne zu wesentliche Beschränkung der freien Befugniß, über das Eigenthum zu disponiren, werde entgegengetreten werden können, und andererseits wies man darauf hin, daß in dem vom 7ten Provinzial-Landtage berathenen Gesetz-Entwurfe wegen Parzellirung von Grundstücken die zu erbittenden Maßregeln ihre geeignete Stelle finden würden und man, ohne über die bei Gelegenheit jener Berathung gemachten stän⸗ dischen Anträge mit Bescheid versehen zu seyn, nicht init neuen Vor⸗ schlägen hervortreten dürfe. .

Da indeß bei der ferneren Debatte noch von mehreren Seiten auf das höchst besorgliche Umsichgreifen jenes Gewerbes aufmerksam gemacht und überraschende Angaben in Zahlen über die 2 diese Weise bereits vernichteten Bauergüter beigebracht wurden mant sich überzeugte, daß diesem Unwesen, zu welchem eee e tarien die Hand böten, nach der , 2. nicht gesteuert werden könne, . , thue, fo beschloß die Versammlung mit 3