1843 / 111 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

186 Königs Majestät unter Schilderung der wahrgenommenen . erz e, . wegenden Beiträge u. zahlen und einer Provinzial um deren Abstellung im Wege der Gesetzgebung zu bitten un . zu ; r gleich falls die Idee der Besteuerung der ganzen Provinz diesem Zwecke den Erlaß einer Verordnung zu erbitten, wonach zum zum runde liege. Man ist der Ansicht, daß man es den einzelnen plalten Lande gehörige Besitzungen von dem, der sie unter Jremden ANreisen allein überlassen müsse, sich die benöthigten Fonds zu be— erworben, nicht vor Berichtigung des Besitztitels und nicht eher sollte paͤr⸗ schaffeu, was nicht schwer seyn könne, sobald dem darleihenden zellirt werden dürfen, als bis sie zwei Jahre im Natural-Besitz des Publikum die Ueberzeugung von seiner Sicherstellung ge Erwerbers gewesen. In der ersten un glaubte man Gewähr werde. Dieser weck sey,/ selbst ohne die Garantie des Staa⸗ zu finden gegen die oft gar nicht zu lösenden Schwierigkeiten der tes zu erreichen, wenn die Kreisstände die Befugniß erhielten, Besitz Legitimation, wenn der Parzellen⸗-Veräußerer sich, ohne seine Rentebriefe auszustellen, für welche die Kreis- Corporation hafte, eigenen BesitzVerhältnisse gehörig regulirt zu haben, entfernt, und in und wenn der Staat die vom Kreise zur Verzinsung aufzu= der zweiten erkannte man eine Beschränkung, welche den Spekulanten bringenden Beiträge durch seine Beamten erheben und die Auszah⸗ vom Ankauf behufs schleunigen Wiederverkaufs abhält, dem ruhigen lung der Zinsen durch seine Geld Institute bewirken ließe. Der Besitzer aber kaum fühlbar, geschweige denn lästig seyn könne. Landtag beschließt daher einstimmig, Se. Majestät den König ehr—

Es ward noch die Frage angeregt, inwiefern auch die Ritter⸗ erbietigst zu bitten, Allerhöchstderselbe möge den einzelnen oder auch güter dieser Beschränkung unterworfen seyn sollten, und wenn schon vereinten Kreis Corporationen auf deren Ansuchen die Befugniß zur dagegen angeführt ward, der Mißstand, um dessen Abstellung es sich Emittirung verzinslicher Papiere au borteur Behufs Ausführung. hier handle, sey nur in Beziehung auf bäuerliche Nahrungen zur von Chaussee-Bauten ertheilen, auch zu gestatten die Gnade haben, Sprache gekommen und man müsse etwas Mehreres, als was das daß die in den einzelnen Kreisen nach Beschluß der Kreisstände zu Bedürfniß eben erheische, nicht anordnen, so erklärte doch die Majo erhebenden Chaussee⸗ Abgaben durch die Staats- Behörden erhoben, rität, daß man keinen Anstand nehme, auch die Rittergüter den erbe⸗ und Verzinsung sowohl wie Amortisation durch die Staatsgeld -In? tenen Bestimmungen zu unterwerfen, da man eine Ausnahme zu ihren stitute in Ausführung gebracht werden dürfen. è Gunsten durchaus nicht verlange und doch wohl einzelne Fälle vorge Vielfachen auf größere Oeffentlichkeit der Landtags⸗Verhandlun—⸗ kommen seyn möchten, wo auch bei Parzellirung von Rittergütern gen gerichteten Petitionen wurde insoweit Folge gegeben, als der die erwähnten Uebelstände sich ebenfalls gezeigt hätten. Landtag beschloß, bei des Königs Majestät dahin anzütragen, daß in

den zum Druck verstatteten Landtags Protokollen die Namen der ö s. Redner angegeben werden dürfen, da das Bedürfniß sich immer mehr Provinz Preußen. herausstelle, den Kommittenten Ueberzeugung 3 nn, ihrer

Königsberg, 9. April. In der 26sten Plenar-Sitzung wa Abgeordneten zu verschaffen. ; ren zuvörderst einige Petitionen über Schul Angelegenheiten an der Der dem Landtage eingereichte Antrag, daß künftig die Ver— Tagesordnung. Ein Antrag, daß die Präzentorstellen nur mit Lite sammlungen des Landtags nur in Königsberg und nicht mehr ab— raten besetzt werden möchten, wurde nicht befürwortet, da man nicht wechselnd daselbst oder in Danzig stattfinden möchten, fand zwar annehmen könne, daß die Literaten das Amt eines Elementar Lehrers dielfache Unterstützung, wurde jedoch auf die Vorstellungen mehrerer mit Vorliebe versehen und sich mit einem so geringen Einkommen Abgeordneten der Westpreußischen Landestheile für jetzt zurlckge= längere Zeit begnügen würden. Die betreffende Petitson wurde nommen. r jedoch an das Königliche Ober- Präsidium zur Kenntnißnahme über— geben.

Dem Landtage waren mehrere Petitionen um Aufhebung der Censur übergeben. Schon der Tte Provinzial— Landtag hatte das Bedürfniß einer größeren Freiheit der Preffe in den Gränzen der Wahrheit und des Anstandes, besonders für die Erörterung innerer Angelegenheiten anerkannt; jedoch keine Bitte an des Königs Maje—⸗ stät dieserhalb gerichtet. Die Verordnung vom 24. Dezember 1841. untersagte eine engherzige Handhabung der Censur. Bie Verwirk. 9 ) . ö ö h) ö 2. Adern i nnd ian deo le l en Aich! blieb aber von der Ausführung sehr e,, J . einer solchen. Maßregel Persönlichkeit der Censoren zu abhängig, als daß deren verschiedene e, , ,,, z. B. die Erklärungen der Kreisstände, vor— 8 55 E . 5. . e 5 e M ö 9 , ' 3 .

Dusicheen, nicht ein verschiedenartiges, aher, willkürliches ,, . Petitionen nahmen die Vermittelung des Landtags in zur Folge gehabt hätte. Die Allerhöchste Verordnung vom K daß für die von des Königs Majestät aus landesvattälich.“ 33. Jebruar 16153. habe die Beseitigung dieser Mißstände und eine Anspruch, daß für die von des Königs Majestät aus landeszäterlicher

Königsberg, 13. April. In der 27sten Plenar⸗Sitzung lag in den zahlreichen, die Klassenstener betreffenden Petitionen, welche nicht berücksichtigt werden konnten, auch der Antrag vor, daß die auf dem vorigen Landtage vertagten Berathungen über eine Fixation der Älassensteuer wieder aufgenommen werden möchte. Der Landtag trug Bedenken, sich dafür zu verwenden, da nach' der ihm zugegangenemn Denkschrift des Sächsischen Provinzial Landtages vom 23 April 1841 die Fixation der Klassensteuer an Bedingungen geknüpft ist, welche die

Regelung der Censur- Verhältnisse zum Zwecke. Der Landtag sprach Huld gemachte Verheißung , J . e, Eisentahn aber in seiner Majorität die Besorgniß aus, daß der wiederholent. nach den ostlichen , J . ,,,. . lich ausgesprochene Königliche Wille auf dem beibehaltenen Wege sirßen zu ,, . . 5 e , , de e ., unerfüllt bleiben, derselbe vielmehr nur durch eine Aufhebung werden möge. Der Lan . daß erst durch ein der Censur und ein entsprechendes Preßgesetz zu erreichen seyn solches amt nien n, *. ö

werde, da es lein zureichendes Mittel gebe, üm die Ausartung einer en werde Theil nehmen , , Theil der u, . präventiven Censur in unerlaubten Geistesdruck völlig zu hindern. chie in nne ain 1 ,, . Die allerdings unvermeidlichen Nachtheile seyen bei Völlern Deutschen habe. Man faßte die Vortheile 9. Auge, welche ,, politischer Stammes am wenigsten zu befürchten und es liege im Eharakter bes und unte er din che den unde unh eine Cäsentäahn eirzachen mht— Teutschen Volkes, daß es mehr Vertrauen zur Rechtspflege, als zur den und beschloß, Si. k. 6 Könige im Namen, der. Procinz Polizei habe, und auch sein geistiges Eigenthum unter den Rechtsschutz . hinssichtlich , . . Königreich Preußen . der Gerichte gestellt zu sehen wünsche. Man hoffte, daß eine nach Eisenbahn huldvolt n, Aussicht , . unterthänigsten , drückliche Bestrafung der Mißbräuche einer freien Presse, diese mehr us zudrücken, und dahei den Wunsch auszusprechen, daß die der Eisen⸗ deln änd Nlusschreitungen derselben unterdrlicken werde, als Präven- bahn zu crtheilen de Nichtung, so wie dit Urbergaugspuntte iiber die tiv Maßregeln, welche die Presse aller moralischer Verantwoltlichkest Flüsse baldniöglichst ö. Nenutniß des Landes gebracht werden mögen, euthoben, und so eine ausschweifende Oppositlon hervorrufen, die sich damit man hei den Anlagen . Chausseen darauf Nücksicht nehmen nicht immer niederhalten lasfe, ja mehr und mehr zur Gesetzwidrigkeit könne. Hierbei erklärte die , , . sie vorgussetzte, die hingehtängt werde. Der Landtag beschloß daher, dies dem Illlerhächsten Besitzer der, Terrains, durch welche die Eisenbahn gezogen werden

Ermessen ehrfurchts voll vorzustellen, und sich die Bitte zu erlauben, solle oder die Rreise , daß des Königs Majestät die Censur aufzuheben und die frele Pressc lig , trug aher fein . ö. . , , 60 . durch ein angemessenes Preßgesetz sicher stellen und regeln zu sassen spollte, Alllerhöchsten n , nn hut 6. R . geruhen wolle, so wie daß es Sr. Majestät gefallen möge, über ein schädigungen durch die Prooin aufgebracht werden möchten. so tief in die persönlichen und Eigenthums⸗Verhältnisse eingreifendes Königsberg, 11. April. In der 28sten Plenar— Sitzung 1 8 osr . . 1 Se 82 fur dor Hor 9 * 22 . z i 2 . . * Gesetz den Beirath der getreuen ö zu erfordern. Der Landtag kam eine Petition aus dem Samlande zur Sprache, welche auf die verkannte nicht . solche Maßregel nur in Uebereinstimmung Nachtheile hinweiset, welche in Folge der sich mehrenden Bauten mit dem Deutschen Bunde e , ,, seyn, dürfte, besorgte aber neuerdings das so häusige Entnehmen der großen Feldsteine von der nicht, daß der Alllerhöchste Wille hiei auf Hindernisse . werde, Seeküste hervorbringt. Es wird dadurch einerseits den hohen Ufern ein ö. r ' 18 . ohr m treteindbo WBedsirfnisse * 2 6 X s. ö ö. Erfüllung eines immer mehr herortre tenden. Bedi snisses wirksamer Schntz wider das Uintergraben durch heftigen Wellenschlag ent— n, ,,,, . ö Bis dahin er⸗ zogen und allsährlich ein nicht, unerheblicher Theil des fruchtbaren llfers . c die n den Bitte, daß diejenigen gbgespült, andererseits nich die Gewinnung des Bernsteins erheblich ge⸗ noch bestehenden Beschränkungen der R kesse aufgehoben werden möch- fährdet. Üingeachtet mehrfach erhobener Vorstellungen hat die Provinzial⸗ ten, welche nicht durch die auf den Peschlüssen des Deutschen Bundes behörde nichts dagegen veranlassen zu können geglaubt, da kein gesetzliches gegründete Verordnung vom 18. Oktober 1819 geboten sind, um so Fundament besteht, wodurch ein allgemeines Verbot wider das Entnehmen mehr, als früher vielleicht vorhanden gewesene und vorübergehende ö Feldsteine von der Sceeküste sich würde rechtfertigen lassen. Der Veranlassungen zu größeren Beschränfungen aufgehört haben dürften; Landtag konnte sich von der Richtigkeit dieser Ansicht nicht Überzeugen ferner; daß die alsdann noch Jesetzlich stehen bleibende Cenisur nur mund beschließt demnach, durch Vermittelung des. Landtagsmarschalls, d , nn, gebildeten und durch äußerlich gesicherte Stellung un- den Königlichen Kommissarius zu erfuchen, derselbe müge die Ent— th gigen i, , n, werden moge so wie endlich, daß scheidung des betreffenden Ministeriunms dahin erbitten, daß in solchen ie n ersuchung. und Entscheidung etwaniger Beschwerden über die Fällen, wo der Uferschutz gefährdet werden könne, den Polizeibehörden Censoren nicht einzelnen Staats-Beamten, sondern einer aus wissen- ein Einschreiten gestattet werbe. Ebenso wird eine Beschwerde der shastlich gebildeten und unabhängigen Männern bestehenden Censur⸗ Bernsteinpächter des Ostseestrandes dem Königlichen Kommissarius ehr de berwiesen, eine solche aber zur richtigen Beurtheilung der zur weiteren Veranlassung anheimgegeben, wonach denselben, dem Verhãltnisse und Vermeidung nachtheiliger Verzögerungen in jeder ausdrücklich ausgesprochenen Willen des Hochseligen Königs Majestät Provinz angeordnet, werde. Außerdem beschloß der Landtag, Sr. entgegen, viel härtere Pachtbedingungen als dem vormaligen General— ee en sesunterttänigs vorzustellen, daß er die große Wohlthat pächter gestellt worden. Der Landtag hält diese Beschwerde für be— nich erkenne, welche dem Lande durch die angeordnete Befreiung gründet und glaubt deren Erledigung durch die Vermittelung des e. 23 über zwanzig Bogen von der Censur geworden, daß es Herrn Landtags -Kommissarius verhoffen zu dürfen. . , ,. landesväterliche Absicht werde so lange In Folge der schon früher erwähnten, Allerhöchst genehmigten 21 8 d eu, üs die Verordnung bestehe, daß dergleichen Werke Instruction über die Verwendung des Meliorations- Fonds wurden 24 Stunden vor ihrer Herausgabe bei der Polizei-Behörde nieder- PFäcln nion „bez, di iern zirk zu bestimmenden Lande elegt werden sollen di 9 9 Pollz Deho de l demnächst die für jeden Regierungsbezirk Il zestimmenden Landes⸗ 9 hen r g f . ie gaben aber nicht bekannt sind, nach repräsentanten und Stellvertreter gewählt. welchen die . en in solchem Falle zu verfahren haben. . . , . . Die , Binz wurden zuvörderst 22 auf Chaussee⸗ Königsberg, 13. April. In der 2hsten Sitzung wurde der Bau en ez ug iche Petitionen erörtert. So sehr der Landtag auch Landtag geschlossen. Vorher wurde in Folge eines vielfach unter— von der Nothwendigkeit guter Communications Wege zwischen den ent, stützten Antrages dem Abgeordneten des Alt-Heilsberger Wahl— bezirks v. Lavergne-Peguilhen auf Kunzkeim, der ausdrückliche Dank des Landtages ausgesprochen und im Protokolle verzeichnet,

legenen Theilen der Provinz und den Handelsstädten durchdrungen

ist, so glaubt derselbe doch diese Anträge K.

da sie alle ohne Ausnahme die Höestellung der, Chaussee auf Staats! für dessen ausgezeichnete Leistungen als Secretair desselben. kosten beanspruchen, während der Allerhöchste Landtags-Abschsed vom Demnächst sprach der Landtagsmarschall in herzlichen und auf . November 1811 ausdrücklich fernere Chaussee⸗Vauüten dem Associa⸗ die gemeinsam durchlebte Zest, so wie die ernsten und ange⸗ tionsgeiste überlassen hat, und nur eine, ein gewiffes Manu! nicht strengten Bestrebungen des Landtags bezüglichen Abschiedswör— übersteigende Staats- Prämie für dergleichen Unternehmungen zusagt. ten, dem Landtage seinen Dank für das ihm bewiesene Ver— Von einem Landtags - Abgeordneten wird der Antrag gemacht, zur trauen aus, welcher von einem Abgeordneten im Namen bes Land— Förderung von Chaussee⸗Bauten zunächst die Adjazenten zu Beiträgen tages, in dankbarer Anerkennung der durch die Leitung des Landtags⸗ zu verpflichten und das Fehlende durch Provinzial Beiträge aufzu⸗ marschalls geförderten Zwecke beantwortet wurde. Der Königl. Landtags- bringen ein Anderer hofft, in der Errichtung einer Provinzial⸗Affo⸗ Kommissarius, Ober⸗Präsident Böttich er, erschien darauf, durch eine ciation das Mittel zu finden, um die erforderlichen Fonds durch An. Deputalion eingeholt, in der Versammlung, Nach einer, die freund— lehne unter Garantie des Staates, eventuell durch Emittirung eines lichen Beziehungen, in welchen derselbe zum Landtage und dessen aliquoten Theils unverzinslicher Papiere, sicher beschaffen zu können. Mitgliedern gestanden, berührenden Anrede, in welcher zugleich bie Der Landtag glaubt jedoch, beide Anträge fallen lassen zu müs⸗ Versicherung ausgesprochen wurde, die Ansichten und Wünsche des sen, weil den bereits ini Besitz von Chausseen befindlichen Landes- Landtages nach bester Ueberzeugung zu vertreten, schloß derselbe mit theilen die Verpflichtung billig nicht auferlegt werden könne, für folgenden Worten:

gewährt

ständischen Lebens verehrt.

„Sie kamen hierher mit dem Vorsatz, für des Landes Wohl kräftig zu wirken, Sie scheiden von hier mit der Ueberzeugung, Ihre Pflicht erfüllt zu haben. Sie kamen und Sie scheiden mit dem Gefühl, welches immer Preußens Stande beleben wird, dem Gefühl der Liebe und Verehrung für Ihren König und Herrn. Im Namen und Kraft Auftrags Sr. Majestät meines Allergnädigsten Herrn schließe ich hiermit Ihre Berathungen.“ ; Abermals uhnd von neuem hatte es, sich bewährt, wie zu allen Zeiten Preußens Stände durch ein heiliges Band vereinigt sind, welches die Herzen unauflöslich und zum übereinstimmenden Werke verbindet, die gemeinsame Liebe zu dem angestammten Königshause und zu dem Fürsten, in welchen die Nation den Wiedererwelter des Ein dreimaliges begeistertes Lebehoch er scholl dem geliebten Könige und Herrn; worauf die Versammlung unter Aeußerungen herzlicher gegenseitiger Hochachtung sich trennte. Provinz Posen. Posen, 3. April. Am Schlusse der heutigen Sitzung wurde die Königliche Proposition vom 27. März d. J. verlesen und zugleich

der mit ihr verbundene Entwurf einer Verordnung, betreffend di

Errichtung von Chausseen im Großherzogthum Posen, folgenden

Inhalts:

„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preu— ßen ꝛc. 2c. entbieten Unseren zum 6ten Provinzial-Landtage versammelten getreuen Ständen Unseren gnädigen Gruß. In der Ueberzeugung, daß eine schnelle Förderung des Chausseebaues

in Unserem Großherzoögthum Posen für die Belebung feiner Landwirthschaft

und Industrie von den ersprießlichsten Folgen seyn werde, sind Wir nicht abgeneigt, der genannten Provinz in dieser Beziehung, außer dem, aus den Staats⸗-Kassen zu bestreitenden Baue der Hauptstraßen, durch Beihülfe aus Staatsmitteln für die minder wichtigen Straßen insofern zu Hülfe zu kommen, als Unsere getreuen Stände aus den Mitteln der Provinz eine entsprechende Mitwirkung für angemessen erachten und beantragen.

Wir beabsichtigen zu dem Ende, auf 15, mit dem 1. Januar 1841 beginnende Jahre, jährlich die Summe von 40,0090 Rthlr. zu diesem Zwecke zu bewilligen; dieses jedoch nur unter der ausdrücklichen und unabändem? lichen Bedingung, daß das Großherzogthum eine gleiche Summe für die⸗ selbe Zeit aufbringt, damit beide Beträge zu einem Pro vinzial-Straßenbau— Fonds vereinigt und daraus die Straßen zweiter Klasse gebaut und unter— halten werden, auch die Provinz nach dem Ablauf dieser Frist die Unter— haltung der alsdann ausgebauten Straßen gegen den Bezug des tarifmä— ßigen Wegegeldes übernehme. .

Wir fordern demnach Unsere getreuen Stände auf, sich darüber zu er— klären, ob dieselben eine solche Maßregel dem Interesse der Provinz für entsprechend halten und bejahendeufalls den angeschlossenen Entwurf eines dieselbe betreffenden Regulatiss zu begutachten.

Nach Umständen würden Wir nicht abgeneigt senn, um den Bau der Provinzial-Straßen zu beschleunigen, in den' nächsten Jahren die Beiträge aus Staats- Fonds vorschußweise zu verstärken, ohne jedoch dieserhalb eine bestimmte Zusicherung ertheilen zu wollen, da' sich das Maß solcher Vor schüsse stets nach den disponiblen Staatsmitteln richten muß.

Wir verbleiben übrigens denselben in Gnaden gewogen.

Gegeben Berlin, den 27. März 1843. Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen. von Boven. Mühler. Nagler. Rother. Graf von Alvensleben.

Eichhorn. von Thile. von Savigny. von Bülow. von Bodelschwingh. Graf zu Stolberg. Graf von Arnim.

Propositien an die zum ten Landtage versammelten Stände des Großherzogthums Posen.“

Cn n eines Regulativs über die Bildung, Verwaltung und Ver— wendung eines Provinzial-Straßenbau-⸗Fonds im Großherzogthum Posen.

S8, 4. Es soll zunächst auf die Dauer von funßehn, mit dem 1. Ja nuar 18141 beginnenden Jahren, ein Provinzial-Straßenbau-Fonds sür das Großherzogthum Posen gebildet werden.

S8. 2. Die Einnahmen desselben werden bestehen: 3 aus einem Beitrage von jährlich 40,000 Rthlr. aus den Staats Kassen, b) aus einem gleichen Beitrage aus den Mitteln der Provinz, ) aus dem tarifmäßigen Wegegeld und den sonstigen Nutzungen der ausgebauten Straßen.

S. 3. Der von der Provinz zu diesem Fonds aufzubringende Beitrag wird nach dem Maßstab sämmtlicher direkter Steuern (welchen auch die Mahl- und Schlachtstenuer als Aequivalent der Klassensteuer zuzurechnen) auf sämmtliche Kreise des Großherzogthums vertheilt, und bleibt es der Beschlußnahme der Kreisstände unter verfassungsmäßiger Mitwirkung der Negierung überlassen, in welcher Weise dieselben, die Kreis- Beiträge auf die Einwohner weiter vertheilen wollen. Die Erhebung der in dieser Weise festzesetzten Beiträge erfolgt in der, für die direkten Steuern vorgeschrsebe— nen Weise und mit gleichen Verpflichtungen für die Besteuerten.

S. 4. Die Verwaltung der Fonds wird von dem Ober- Präsidenten der Provinz unter Mitwirkung eines aus sechs Mitgliedern der Provinzial⸗ Landtage bestehenden und von diesem nebst eben so vielen Stellvertretern zu wählenden ständischen Beiraths unter der Ober-Aussicht Unseres Han— dels-Ministeriums geführt. .

F. 5. Der Piovinzial-Wegebau-Fonds ist dazu bestimmt, die nicht für Nechnung des Staats aufzubauenden, gleichwohl aber für den Verkehr der Provinz wichtigen Straßen welche den Namen Provinzial-⸗ Straßen erhalten kunstmäßig auszubauen und zu unterhalten.

S. 6. Die, Auswahl der Provinzial-Straßen bleibt Unserer Entschlie— fung nach Anhörung des Gutachtens Unserer getreuen Stände vorbehalten. Eine Provinzial-Straße kann, nachdem sie einmal zu solcher erklärt ist, nur durch landesherrliche Verordnung wieder in die Klasse der Gemeinde- Wege zurückversetzt oder als Staats-Straße übernommen werden.

§. 7. Den vom Staate angestellten Wegebau-Inspektoren und Wege— Baumeistern liegt die Beaufsichtigung der Provinzial-Straßen nach der für die Staats-Straßen ihnen ertheilten Dienstanweifung ob.

S. 5. Auf den fertig gebauten Provinzigl-Straßen soll das Wege— geld nach dem für die Staats-Straßen zu jeder Zeit bestehenden Tarif erhoben werden, jedoch nur für solche Straßen, welche mindestens auf die Länge einer Meile im Zusammenhange ausgebaut sind. ;

S8. 9. Die Vorschläge über die Verwendung des Provinzial Straßen⸗

Fonds sollen von dem Ober-Präsidenten der Provinz unter Zuziehung des nach 8. 14 zu wählenden ständischen Ausschusses aufgestellt, 1nd dem. Mi⸗ nister des Handels zur Entscheidung über etwaige Meinungs- Verschieden⸗ heiten zwischen dem Ober-Präsidenten und dem Ausschusse und zur. desini⸗ tiven Feststellung der , , . Bauten eingereicht werden. Die Aus= führung der genehmigten Bauten geschieht Seitens der betreffenden Staats⸗ Behörden. Der Ober-Präsident hat dem. Provinzial Landtage jedesmal den Verwendungs-Nachweis aus den Vorjahren zur Kenntnißnahme vor— zulegen. . 8. 10. Die Provinzial- Straßen erhalten, je nachdem sie mit oder ohne Sommerweg angelegt werden, eine Breite von 21 bis 30 Fuß, aus schließlich der Gräben, und eine Befestigungsdecke von 14 bis 16 Fuß Breite. Die Steigungen dürfen 10 Zoll auf die laufende Nuthe nicht übersteigen, und müssen bei längeren Höhenzügen auf se 100 Ruthen Länge. um einen Zoll dieses Marimums bis zu 8 Zoll vermindert werden. Im Uebrigen ist wegen der Beschaffenheit der Provinzial Straßen für jeden ein- zelnen Fall Seltens der kompetenten Behörde die ersorderliche Bestimmung 3. ,, Wenn Kreis-Versammlungen, Gemeinden oder deren Vertreter zur Beförderung des kunstmäßigen Ausbaues der Provinzial⸗ Straßen srei⸗ willige Erbietungen zu machen sich, veranlaßt sinden, so sind die dieserhalb gefaßten Beschlüsse, nach Genehmigung der Landes Polizei-Behörde, voll— streckbar. Wo dergleichen Erbietungen von Bedeutung erfolgen, soll der Ausbau der Straßen vorzugsweise beschleunigt werden. .

5. 12. Nach Ablauf ven 15 Jahren wird die Provinzial Straßenbau- Kasse aufgelöst, die Unterhaltung der gebauten Straßen verblesbt aber ge⸗

gen den Genuß der Wege-Geld⸗Einnahme zur Last der Provinz, und be— halten Wir Uns vor, demnächst wegen der Art der Erfüllung dieser Ver pflichtung nach Anhörung Unserer getreuen Stände weitere Fürsorge zu treffen.

Posen, 1. April. In Betreff einer Petition, bei Sr. Maje— stät für die ehemaligen, mit dem Kreuze der Ehren- Legion geschmückã ten Polnischen Militairs die daran geknüpfte Pension zu erbitten, welche in Folge des in Paris zwischen Preußen, Desterreich, Rußland und Napoleon am 11. April 1811 geschlossenen Traktats und dessen 38. 19 und 29 ihnen zugesichert worden, hat die Versammlung be— schlossen, die Bewilligung dieser Pension, welche bisher auf legalem Wege noch Niemand in Erinnerung gebracht, bei Sr. Majestät zu beantragen.

Die Deputirten der Städte Posen und Bromberg haben darauf

angetragen, bei Sr. Majestät zu befürworten, daß den genannten Städten gestattet werde, aus dem Provinzial Feuer ⸗Societäts Ver⸗ bande auszuscheiden. Sie bemerkten: diese Städte seyen größtentheils massiv und mit den erforderlichen höchst zweckmäßigen Lösch=Appara—⸗ ten versehen. Es könne sonach nur selten Feuer entstehen, und die⸗ ses würde auch sehr bald unterdrückt. Die von diesen Städten ge—⸗ zahlten Beiträge würden auch durch die für Feuerschäden eingehenden Vergütigungen bei weitem übertroffen. Die Versammlung hat diesen Antrag mit 36 gegen 8 Stimmen verworfen.

Einige Deputirte aus dem Stande der Landgemeinden haben angetragen: die Jagdgerechtigkeit gegen eine jährliche Rente auf Ver— langen, der Belasteten für ablöslich zu erklären. Dieser Gegenstand rief eine lebhafte Diskussion hervor. Bei der Abstimmung haben sich 23 Stimmen für und 22 gegen den Antrag erklärt. Ba indeß hier die durch das Gesetz vorgeschriebene Majorikät fehlte, so wurde beschlossen, die geäußerten Meinungs- Verschiedenheiten besonders aus Rücksicht auf die einzelnen Stände, Sr. Majestät zur Entscheidung vorzulegen.

Man machte den Antrag: daß Transportkosten, wenn die Trans— porte von den Kommunen zu leisten sind, aus dem Kreis- Kommunal Fonds geleistet werden, und eine dies bestimmende Verordnung bei Sr. Majestät in Antrag gebracht werde. In der über diesen Antrag stattgehabten Diskussion wurde bemerkt, daß die Transportlosten den jenigen Städten besonders drückend zur Last fallen, wo der Landrath oder die Gerichte ihren Sitz haben, die nicht an der Heerstraße ge⸗ legenen Dörfer aber nur selten diese Last zu tragen hätten. Hier gegen wandte man ein, daß die Gutsbesitzer in Verhältniß größere Abgaben und auch mehr als Städte und Dorfgemeinden, Kommunal⸗ Beiträge, zu zahlen hätten. Bei der Abstimmung erklärten sich 31 gegen 11 Stimmen für den Antrag; der Ritterstand indeß glaubte, daß er zu sehr belastet sey und entschied sich mit 13 gegen 5 Stim— men für Sonderung in Theile. Es wurde daher beschlossen, beide Meinungen Sr. Majestät vorzutragen.

Ein Antrag bezweckte eine Petition an den Thron, daß es Sr. Majestät gefallen möge: die Angelegenheit wegen der Standbilder des Mieczyslaus und Boleslaus durch den Landtag zum Austrage bringen zu lassen, insbesondere anzubefehlen: daß die auf diesen Standbildern eingegrabene Inschrift wonach das Verdienst der Errichtung derselben, nicht den Beitragenden und dem verewigten ur⸗ sprünglichen Schöpfer der Idee sondern jemand Anderem an⸗ geeignet wird, abgeändert werde, wenn der Bevollmächtigte des Land— tages von 1830 den in dieser Hinsicht aufgestellten Anträgen des Pe— tenten nicht von selbst beitreten solltt. Der Ausschuß hält mit Be— rufung auf den Landtags- Abschied von 1832 dafür, daß darnach der Landtag sich mit der Sache nicht zu befassen habe. Diese Behaup⸗ tung sucht Petent gerade mit Hinweisung auf den Landtags- Abschied zu widerlegen, insbesondere aber darzuthün, daß der Anbringung der beantragten Petition nichts entgegenstehe. Der bevollmächtigte Er bauer der Standhilder hält die Sache durch den Beschluß des letzten Landtags dahin für abgemacht, daß die Sache vor denselben nicht ge— höre. Auf die Frage eines Deputirten, was denn derselbe seit dem letzten Landtage gethan, um die Sache zum Austrage zu bringen? erwiedert derselbe: daß er darauf zu antworten sich nicht für verpflich⸗ tet halte. Ein Mitglied der Versammlung meint: daß dem Bepoll— mächtigten Dank gebühre und kein Grund zur Beschwerde vorliege, worauf Petent entgegnete: daß für nicht genaue Erfüllung eines Auftrags kein Dank gebühre. Endlich wurde der Antrag des Pe tenten mit einer Mehrheit von 27 gegen 14 Stimmen nicht ange— nommen.

Zeitungs - Uachrichten. Ausland.

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Paris, 15. April. Die Vermählung der Prinzessin Clemen⸗ tine mit dem Prinzen August von Sachsen-Koburg wird am künsti gen Donnerstag den 20. April in St. Cloud gefeiert werden. Der König und die Königliche Familie werden schon morgen nach dem Schlosse von St. Cloud abgehen und daselbst einen achttägigen Auf enthalt nehmen. Dann bleiben Ihre Majestäten bis nach dem Na— menstage des Königs in Paris und beziehen zu Anfang des künftigen Monats die Sommer-Residenz in Neuilly. Der König und die Kö— nigin der Belgier und der Prinz Ferdinand von Sachsen-Koburg nebst seinen beiden Söhnen werden am Dienstag Abend in Paris erwartet.

In den, Tuilerieen ist man nicht, ganz ohne Besorgnisse in Be— treff des Prinzen von Joinville. Seit länger als 6 Wochen ist man im See-Ministerium ohne alle Nachrichten von der Fregatte „La belle Poule“, an deren Bord sich der Prinz von Joinville befindet.

Der Contre-Admiral Dupetit-Thonars, der die Expedition nach den Marquesas-Inseln und Otaheiti befehligt hat, ist zum Groß⸗ Offizier der Ehren-Legion ernannt worden.

Heute, am ersten Osterfeiertage, fand ein außerordentlicher Zu⸗ drang zu allen Kirchen statt. In der Magdalenen= und in der St. Rochekirche war man genöthigt, die Thüren zu schließen, und die be— waffnete Macht zur Aufrechthaltung der Ordnung herbeizuholen.

It Paris, 16. April. Die Session geht ihrem Ende zu, und man fängt an, ernstlich an das Budget zu denken. Die mit der Prü⸗ ung und Begutachtung desselben beauftragte Kommission hält sehr häufige und lange Sitzungen, und man versichert, daß sie mehrere bedeutende Ersparungen vorschlagen werde, namentlich in dem Kriegs Departement. Mit solchen ökoͤnomischen Tendenzen ist dann freilich der Entwurf des vor der Pairs-Kammier schwebenden neuen Rekru= tirungs-Gesetzes schwer vereinbar, indem derselbe auf die Verlänge⸗ rung der Dienstzeit und die gleichzeitige Verstärkung der Armee hinausläuft.

Wenn gewisse Vorbedeutungen nicht trügen, so wird die Reihe der verunglückten Anträge auf politische und parlamentarische Refor⸗ men noch durch einen neuen Gesetz-Vorschlag des Herrn Odilon Bar— rot vermehrt werden. Der Chef der Linlen geht mit dem Plane

verlangen.

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um, die Aussetzung von Diäten für die Mitglieder der Deputir⸗ ten⸗-Kammer zu verlangen. Bei der jetzigen Wahl Verfassung des Landes ist eine solche Idee durchaus unhaltbar; um sie überhaupt als motivirt und als ausführbar gelten zu lassen, muß man anneh—

men, daß sich der Gedanke an die Aufhebung oder bedeutende Her—

absetzung des Wählbarkeits Census an dieselbe anknüpft. Nur wer die Deputirten-Kammer den Vermögenlosen zugänglich machen will, kann logischermaßen eine Besoldung für Repräsentanten der Nation Will Herr Odilon Barrot auf eine solche radikale Ver— änderung in den Grundlagen des parlamentarischen Systems von Frankreich hinaus, so würde sein beabsichtigter Antrag allerdings die⸗ sen Zweck wirksam anbahnen, vorausgesetzt, daß die Kammer sich über dessen Bedeutung arg genug täuschte, um ihm ihre Zustimmung

zu geben. : ; . Der ungünstige Gesundheitszustand der Herren Cunin-Gridaine

und Roussin hat zu einem Gerüchte von dem bevorstehenden Austritte

dieser beiden Männer aus dem Kabinette Grund oder Vorwand ge geben. Als ihre vermuthlichen Nachfolger bezeichnet man den Admiral

Mackau und Herrn Bignon.

Das Univers veröffentlicht die Akten des vor drei Jahren in

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dienten geführten Prozesses.

sind jedenfalls für die Beurtheilung des sittlichen und religiösen Zzu⸗

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standes der Juden im Orient von großem Werthe, und wir werden auf dieselben zurückkommen, sobald ihre Bekanntmachung vollständig erfolgt ist.

Herr Piscatory, der bekanntlich vor zwei Jahren mit einer au— ßerordentlichen Mission nach Griechenland geschickt wurde, soll jctzt zum Französischen Geschäftsträger in Athen bestimmt seyn.

Gestern wurden auf der Börse die Actien Promessen der Gesell schaft für den Bau der Eisenbahn von Parts nach Lille und Calais vergebens mit A) pCt. Prämie gesucht; eine neue Bestätigung des ohnehin unbestreitbaren Satzes, daß das ministerielle Eisenbahn Projekt den Unternehmern einen unverhältnißmäßigen Gewinn in Aussicht stellt.

Paris, 16. April. Die offiziellen Blätter bringen ziemlich beruhigende Nachrichten aus Guadeloupe, aber nur bis 28. Februar, während auf dem Wege über England schon Briefe bis 9. März hier sind, die im Wesentlichen mit ersteren übereinstimmen, namentlich 'in sofern sie den Ausbruch des gelben Fiebers als Epidemie in Abrede stellen. In allen übrigen Punkten lauten die Angaben derselben aber noch immer kläglich genug und beweisen, daß die ersten Nachrichten, welche über die unheilvolle Katastrophe vom 8. Februar in Frankreich ein getroffen waren, durchaus keine lülebertreibungen enthielten, vielmehr weit hinter der Wahrheit zurückgeblieben waren. Eine dämonische Gewalt schien in den Eingeweiden der Erde zu hausen und ihre Macht nicht fahren lassen zu wollen: denn die Erderschütterungen dauerten auch in den ersten Tagen des März, wenn auch glücklicherweise mit minderer Gewalt fort und ließen das Vertrauen noch immer nicht recht aufkommen. Frauen und Kinder besonders litten in Folge der furchtbaren Angst, welche ihre Einbildungskraft mit den distersten Vorstellungen befallen hielt, und Viele waren dadurch ernstlich erkrankt. Die kräftigere Natur der Männer hatte sich allmälig an die grausigen Scenen des Elends und der Zerstörung gewöhnt und begann trotz derselben wieder Muth zu fassen. Herr Lacombe, der apostolische Präfekt, hat in seinem Fasten- Mandat natürlich gleichfalls auf die Katastrophe vom 8. Februar Bezug genommen, und die Bevöllerung zu Vertrauen auf den Himmel, der seine strafende Hand so schwer auf Pointe à Pitre habe fallen lassen, aufeferdert. Da die meisten Kirchen der Insel zerstört oder wenigstens für längere Zeit unbrauch— bar geworden sind, so hat derselbe die Pfarrer ermächtigt, die ihnen allenfalls zur Verfügung gestellten Privatgebäude, welche ihnen zu diesem Zwecke geeignet schienen, als provisorische Kapellen zu benuz- zen, wo sie alle Functionen ihres geistlichen Amtes ausüben dürfen. Der Pfarrer des Pfarrbezirks St. Inne zu Pointe à Pitre hatte dem apostolischen Präfekten berichtet, daß die Kirche daselbst vollends in Folge der fortgesetzten Erdstöße eingestürzt sey; doch war es ihm ge— lungen, einen Theil der Ornamente und die sämmtlichen geweihten Gefäße aus den Trümmern und Schutthaufen zu retten. Aus den vielfach noch immer vorkommenden Spalten der Erde quoll ein gelb— liches, schmutziges und übel riechendes Wasser, mit Schlamm vermischt, noch immer hervor; manche Spalten im Erdboden bildeten eine so weite Kluft, daß ein Reiter mit seinem Pferde nicht darüber wegzu— setzen vermöchte. Von den Zuckerfabriken in der Gegend waren nur drei oder vier noch theilweise stehen geblieben, aber in einem Zustande, der ihre Benutzung absolut unmöglich machte; alle übrigen waren gänzlich vernichtet. Wie dringend nöthig bei einer solchen Lage der Dinge, wo die Mehrzahl der Bevölkerung selbst des Obdaches ent behrte, das schnelle Absenden von Unterstützungen aus dem Mutter— lande war, bedarf hier kaum der Erwähnung. Indeß wird sich die Regierung nicht darauf beschränken, die von den Kammern bewilligten dritthalb Millionen Franken blos dahin als Unterstützung zu schicken. Das war nur eine vorläufige Hülfe für den ersten Nothbedarf; der umfassende Plan zu möglichster Wiedergutmachung des angerichteten Unheils und um der Kolonie wieder die Möglichkeit zum Emporstei gen aus den Ruinen so wie zu neuer Ertragsfähigkeit zu geben, wird im Ministerium ausgearbeitet, um später den Kammern die ge eigneten Vorschläge zu diesem Behufe zu machen. Wahrscheinlich wird man sich für ein Darlehen zu Gunsten der Kolonse entscheiden, um den Pflanzern die Mittel zu gewähren, ihre zerstörten Fabriken wieder aufzurichten und mit neuem Muthe in der Kultur ihrer Zucker⸗ pflanzungen ans Werk zu gehen, und so mit der Zeit die erlittenen Verluste möglichst wieder zu ersetzen.

Grossbritanien und Irland.

London, 15. April. Dieser Tage erschien Lord Monteagle auf Vorladung eines ehemaligen Polizeikonstablers vor Gericht, wo dieser behauptete, dem Lord, während er, damals noch als Herr Spring Rice, Kanzler der Schatzkammer war, eine Banknote von 5 Pfd. Sterling übergeben zu haben, damit er ihm eine Stelle ver schaffen sollte, und jetzt das Geld zurückbegehrte, weil er feine Stelle erhalten habe. Der Lord bewies, daß er die Note damals sofort den Lords des Schatzes zur beliebigen Verfügung unter Angabe des Vorfalls übersandt habe, und der Kläger wurde mit seiner Forderung abgewiesen. ö

Dem Globe wird aus Paris mitgetheilt, daß man der Aus⸗ gleichung der Differenzen zwischen dem Spanischen und dem Franzö⸗ sischen Kabinet bald entgegensehe. Seit dem letzten Monat seyen die Beziehungen zwischen beiden schon viel freundlicher geworden, und man glaube allgemein, daß, im Fall Espartero eine bedeutende Ma⸗ jorität in den Cortes erlangen sollte, Herr Guizot sich beeilen werde, den diplomatischen Verkehr wieder auf den Fuß zu setzen, auf welchem derselbe vor dem Etikettenstreit des Herrn von Salvandy sich befun⸗ den. Wenn hingegen der Regent von Spanien nur einer kleinen Masjorität sich erfreuen sollte, werde die Französische Regierung, aller Wahrscheinlichkeit nach, von der Schwäche desselben Vortheil zsehent, ihr lange geübtes System fortführen, in Hoffnung auf günstige Vechs fle für die Königin Christine.

G8 elgien.

Brüssel, 18. April. (K. 3.) Gestern Abend um zehn Uhr hat die Jury in der Caumartinschen Sache ihr Verdikt gesprochen, wel= ches auf die Frage „ist der Angeklagte schuldig, in der Nacht des 19. November vorigen Jahres freiwillig dem Aimé Sirey eine Verwundung beigebracht zu haben, woran derselbe gestorben?“ ein⸗ stimmig dahin lautet „nein, der Angeklagte ist nicht schul⸗ dig.“ Eine besondere Berathung verlangte noch der Kostenpunkt, auf welchem die Civilpartei hartnäckig bestand. Der Angeklagte wurde darauf zur Uebernahme der Kosten verurtheilt. Wenn auch nach dem Gang, welchen die Zeugenverhöre an den zwei letzten Tagen genommen, ein solcher Ausgang ziemlich allgemein erwartet wurde, so blieb doch der Eindruck des Augenblicks noch immer wichtig und schlagend. Man darf wohl sagen, die ganze Stadt Brüssel hat daran Theil genommen. Am gestrigen Tage, wo die Plaidoyers Statt fanden, war der Zudrang nach dem Gerichtssaal so stürmisch, daß buchstäblich Thüren und Fenster ausgehoben wurden, und auf den

Damaskus wegen Ermordung des Paters Thomas und seines Be- und zu. . al. ; db Diese höchst merkwürdigen Dokumente die Provocation von Seiten Sirey's, desgleichen den Zustand der

langem Vortrag schloß,

Norridoren, den Treppen, selbst im Hofraum Kopf an Kopf gedrängt standen; in den benachbarten Straßen wogten Menschenmassen ab Nachdem der General-Advokat gesprochen und befonders

Nothwehr, worin sich Caumartin befunden, in Abrede gestellt hatte, ergriff Herr Chair d'Estanges, Batonnier der Pariser Advokaten, das Wort für den Angeklagten. Nicht nur als Landsmann, als Freund, als Vorgesetzter Caumartin's sey er hier vor einem fremden Tribunal, sondern auch in der Ueberzeugung des Rechtes der Sache, deren Vertheidigung er mit einer Sicherheit übernommen, wie noch kaum eine andere in seiner langen, erfahrungsreichen Laufbahn. Fremd habe er das Gericht genannt und doch, wenn er die freundschaftlichen Bande, welche Belgien und Frankreich verknüpfen, ihre gemeinsame Erinnerungen und gleiche Theilnahme an freien Institutionen erwäge,

sehe er eine bekannte und verwandte Umgebung um sich, deren aus⸗

gezeichnete Geschäftskunde, glänzende Talente und feines Taktgefühl bei der Behandlung so schwieriger und delikater Fälle ihm volle Be— wunderung und aufrichtige Achtung abdringe. Nach dieser echt Fran⸗ zösischen Einleitung ging der Redner auf ben Gegenstand selbst über und zeichnete mit lichtvoller Klarheit und meisterhafter Darstellungs⸗ gabe ein Gemälde des Ereignisses, welches, als er nach stunden⸗

allerseits die tiefste Bewegung zurückließ. Es schien uns, daß ihm der psychologische Beweis besonders gelun⸗ gen sey, wonach Eauinartin ohne eifersüchtige Gemüthsbewegungen jenen traurigen Gesellschaftsabend bei Dlle. Heinefetter zugebracht habe, und wonach die Provocation von Sirey, der als junger Lieb⸗ haber leidenschaftlicher als der ältere seyn mußte und es nach seinem ohnedies heftigen Temperament auch wirklich war, ausgegan⸗ gen sey. Zwei Briefe, überfließend von zärtlichen Vorwürfen über Erkaltung seiner Liebe, die Dlle. Heinefetter wenige Wochen vor der Katastrophe an Caumartin nach Paris ge⸗ schrieben, erklären die Furcht dieser Dame vor seiner plötzlichen Ankunft in Brüssel, denn daß sie in den Armen eines Anderen sich befand, mußte einen grellen Widerspruch zu den schriftlichen Liebes schwüren abgeben. Ueberhaupt vereinigten sich alle Redner und mit ihm die öffentliche Meinung in dem Ünwillen über das unwürdige, nur von Interesse und Eigennutz geleitete Benehmen jener Dame, die einen in der Kunstwelt angesehenen Namen auf eine unverzeih⸗ liche Weise befleckt hat. Ihr ganzes Zeugniß, so wie das ihrer Ge⸗ sellschaftsfrauen ist in seiner vollen Nichtigkeit dargelegt worden und

hat dem Angeklagten, statt zu schaden, wesentlich genützt. Herr Roussel, Anwalt, der Civilpartei, beschränkte sich auf eine Verthei⸗ digung des in seinem Charakter angegriffenen Sirey und gerieth bei dem Andrang seiner Beredsamkeit in einen persönlichen Streit mit Herrn Chair d' Estanges, der von beiden Seiten zu spitzen Reden führte, welche in dem ganzen Prozeß die einzige störende Episode waren. Noch verdient der zweite Anwalt des Angeklagten, Herr

Veerwort, von dem hiesigen Barreau, wegen seiner rhetorischen Gaben

und der Wärme des Plaidoyers eine eben so rühmende Anerkennung als der Präsident des Assisenhofs selbst, Herr van Mons, der in dieser delikaten und schwierigen Debatte den Ansprüchen des Gesetzes und der Sitte vollkommen genügte.

* Brüssel, 16. April. Die Session der Kammern ist vor einigen Tagen geschlossen worden. Die im Juni vorzunehmenden Wahlen gestatteten kein längeres Zusammenbleiben, da die Deputirten, welche in der Hälfte der Provinzen einer neuen Wahl unterworfen sind, Eile hatten, in ihre Heimat zu kommen, um mit ungetheilter Sorgfalt ihre Wiedererwählung betreiben zu können. Der Wahlkampf, der mit

jedem Jahr heftiger und ausgedehnter geworden, wird auch diesmal von beiden Seiten mit aller Kraft Anstrengung geführt werben. Die

beiden Brennpunkte der Kampfbahn bilden diesmal Lüttich und Gent. In Lüttich, wo die an sich leichter reizbaren Wallonischen Köpfe durch verschiedene äußere Umstände aufgeregter sind, und wo sich die libe⸗= rale und katholische Partei am schroffsten entgegenstehen, werden bie Wahlen wahrscheinlich den leidenschaftlichsten Charakter annehmen. Die liberale Partei bietet dort Alles auf, um die Deputation, die nur zur Hälfte liberal ist, ganz aus ihren Anhängern zu bilden. In Gent hat sich bekanntlich der größte Theil der Draugistischen Partei mit der liberalen verbunden, um bei den Wahlen gemeinschaftlich zu operiren, und es ist nicht unwahrscheinlich, daß die Zahl der libera⸗ len Deputirten darin vermehrt wird. Eine bedeutende Opposition bildet sich dort besonders gegen den jetzigen Minister der öffentlichen Arbeiten, Herrn Desmaistäres, der jetzt auch das Portefeuille des Kriegs-Ministers par intérim führt. Das Endresultat der Wahlen wird jedoch den großen Erwartungen der liberalen Partei leinesweges entsprechen. Wiür glauben nicht, daß sich dieselbe unter den 18 wie— derzuwählenden Deputirten um mehr als 3 oder 4 verstärken wird.

Die Majorität in der Kammer würde dadurch noch keine wesentliche

Aenderung erleiden; allein die Verstärkung der Liberalen um 58 Stimmen kann bei mehreren Fragen sehr wichtig werden, und bei der nothwendig werdenden Rekonstituirung des Ministeriums müßte darauf jedenfalls gebührende Rücksicht genommen werden. Seit cini= gen Tagen geht. das Gerücht, daß schon jetzt, dem Wunsche des Königs geniäß, von dem Minister des Innern entschiedene Schritte gemacht werden, um das Kabinet zu Hreor anisiren, und wir haben Ursache, zu glauben, daß in der J at ein sehr ernstlicher Versuch gemacht wird. Ein Kriegs- Minister müßte auf jeden Fall ernannt werden. Die vollständige Reorganisation des Kabinets vor den Wahlen wird freilich auf 6 Schwierigkeiten stoßen, da die eigentlichen parlamentarischen Häupter schwerlich vor der Entscheidung des Kampfes einwilligen werden, in ein neues Mi⸗ nisterium zu treten. Es war ein Uebelstand bei dem gegen⸗ wärtigen Kabinette, daß fast die ganze 9. der , so wie fast aller Diskussionen in der Kammer auf einem einzigen Mini⸗ ster ruhte. Die Schwierigkeit ist, diesen Uebelstand bei einer Rekon⸗ stituirung des Kabinets vor den Wahlen zu vermeiden; das liberale Element muß auf jeden Fall in einem neuen Ministerium, welches die schon zu große Aufregung im Lande stillen will, repräsentirt werde .

so lange aber die großen Erwartungen dieser Meinung ni ö Wahlen thatsächlich bedeutend herabgespannt sind, wird seyn, eine Ausgleichung unter den 5 in zu Sh