1843 / 113 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

d Ansprüche machen zu können vermeinen, werden zu —8* und Beglaubigung in einem der fol⸗

n Termine 22 April, den 9gten oder 28. Mai er.,

Morgens 10 Uhr, vor dem Königlichen Hofgerichte bei Vermeidung der gin 6. Juni cr, zu erkennenden Prä⸗ flusion und mit Bezugnahme auf die den Stralsundi⸗ schen Zeitungen in estenso inserirten Ladungen vom heutigen Tage hiermit aufgeferdert. Datum Greifswald, den 15. März 1813. Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen. (L. 8.) v. Möller, Praeses.

Oeffentliche Vorladung.

Auf den Antrag des Königl. Fiskus wird die Anna Katharine Beutner, zuletzt verehelicht gewesene Mus⸗ fetier Lehmann, welche am 5. Januar 4787 geboren und am 3. September 1817 aus dem Gefängnisse zu Alt-Landsberg entsprungen und seitdem verschollen ist, so wie gleichzeitig deren zurückgelassene Erben und Erbnehmer, hierdurch vorgeladen, sich in dem auf

den 25. Juli 1843, Vormittags 10 Uhr, vor unserem Commissario, Land- und Stadtgerichts⸗ Rath Herrn Jany, anberaumten Termine in unse— rem Gerichtslokale hierselbst schriftlich oder persön lich zu melden, widrigenfalls die Lehmann für todt erklärt und ihr nachgelassenes Vermögen mit Prä fluston der unbekannten Erben dem Königl. Fiskus zugeschlagen werden wird.

Schweidnitz, den 7. October 1842.

Königliches Land- nnd Stadtgericht.

Berlin-Stettiner Eisenbahn. Fahrplan für die Wintermonate 183. Abfahrt tag, ih; von Angermünde Mrg. 6 Uhr 30 M. Nchm. 2 Uhr 30 M.

Neustadt K 3 5 Biesenthal⸗ 7 45 ⸗— . 16 Bernau V D Ankunft in Berlin Morg. 8 Uhr 145 Min. Nachmitt. 1 - 45

Abfahrt täglich.

von Berlin Vorm. 10 Uhr M. Abds. 6 Uhr 360 Min.

Bernau J .. 23 Biesenthal 11 7 50 77 Ankunft in Angermünde Mittags 12 Uhr 19 Min. Abends 9 20

Die täglich zweimal coursirenden Posten zwischen Neustadt Ebersw. und Freienwalde 4. d. O., Anger⸗ münde und Stettin und Angermünde und Prenzlau schließen sich den Dampfwagenzügen genau an.

Das Direktorium der Berlin- Stettiner Eisenbahn— Gesellschaft.

Die ordentliche GeneralVersammlung der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft, die statutarisch auf den letzten Donnerstag des Monats Mai bestimmt ist, findet dieses Jahr, da jener Tag auf einen Festtag fällt, am folgenden Tage, 26. Rai, Morgens 9 uhr, hier im Börfenhause statt Wir laden ergebenst zu derselben, mit Beziehung auf die betreffenden S§. des Statuts, namentlich 53, 54 und 58, ein, besonders bemerkend, daß ein Gegenstand der Verhandlung die Ausführung einer Eisenbahn von Stestin nach Stargard, oder die Unterstützung eines solchen Unternehmens durch unsere Gesellschaft und die etwanige Betheiligung bei anderen zu unserer Bahn füh⸗ renden Verbindungswegen seyn wird.

Zur Präsentatioön der sofort zurückerfolgenden Actien, behufs Legitimation der zur Versammlung Erscheinen⸗ den und Feststellung ihres Stimmrechts, so wie zur Ent= gegennahme der Eintritts- und Stimmlarten, sind die drei dem Versammlungs- Termine voraufgehenden Tage bestimmt und ausnahmsweise für spät Zureisende an jenem Tage die Zeit von 7 bis 9 Uhr in unserem Bürcau. Später und am Versammlungsorte selbst ist Prüfung der Legitimation und Ausfertigung von Stimmkarten durchaus unthunlich.

Uebersicht der zu verhandelnden, Gegenstände und Abdruck des Verwaltungs- Berichts können in den letzten 8 Tagen zuvor von uns entgegengenommen werden.

Stettin, den 15. April 1843.

Diteltorium der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschast. Masche. Görlitz. Witte.

Rhein- Weser Eisenbahn.

Die diesjährige gewöhnliche General-Versammlung der Actionaire, welche auf Dienstag, den 3. Juni é, bezielt ist, wird im Saale des Bieberschen Gast⸗ hofes „Stadt London“ hier gehalten und Morgens 9 Uhr eröffnet werden.

Wir laden die zur Theilnahme an derselben statut⸗ gemäß berechtigten Actionairs unter Hinweisung auf die Pestimmungen §§. 21. und 22. des Statuts dazu ergebenst ein, mit dem Bemerken, daß die Eintritts—⸗ arten am 141. und 12. Juni (., Vormittags zwischen

8 und 12 Uhr und Nachmittags zwischen 3 und 7 uhr,

im Geschäftszimmer der unterzeichneten Direction ab—

zufordern sind.

Minden, den 15. April 1813.

Direction der dhe n e f. Eisenbahn - Actien⸗ ; Gesellschaft. Koch. v. Spreckelfen. Vorlaender.

Dampfschifffahrt zwischen Magdeburg . . Hamburg. Dienst für den Monat April.

Von Magdeburg: Von ö Sonntag, Morgens 7uͤhr. Sonntag, 2 v . = 9 = r Mittwo ö Donnerstag, M Donnerstag, 10 - Feeitag, ö lorgens uhr. Freitag, . 7 Sonnabend,

Nähere Auskunft und Fahrbillets ertheilen in Berlin die Heiren Hermann C Meyer, Werderschen Martt Nr. 4. Magdeburg, den 25. März 1813.

Die Direction. Holtz apfel.

Die Verladungen von Gütern nach e Ei⸗ hlr. pro

senbahn und Dampfschiff übernehmen zu 14 Ctr. excl. Asseluranz und 5 bis 6 Liefertagen Herrmann & Meyer.

494

Preussische National- Versicherungs-

Bank.

Behufs der Berathung und Feststellung der von uns entworfenen Statuten für die Prenls. National- Versicherungs-Bank laden wir die geelirten Herren Actionaire zu ciner General-Versammlung

am 31. Mai d. J., Vormittags 9 Ular, im hiesigen grolsen Börsensaale hierdurch ergebenst ein, indem wir ausdrücklich bemerken, dals die Nichterscheinenden sich den Beschlüssen der Anwesenden zu unterwersen haben. Auswärtige können dureh Bevollmächꝑtigte vertreten werden.

Fernere Actien- Zeichnungen Unternchmen werden hier bei den Herren Fretz= dorff C Cos, in Berlin bei Herren E. M. Mag- nus und in Breslau bei den Herrn Eichborn G' Co. entgegengenommen, woselbst aucli EFxemplare der Statuten zu liaben sind.

Stettin, den 17. April 1843.

Das Comité zur Begründung der Preulsischen

National Versicherungs-Bank.

zu dem gedacliten

gez. Wilh. Grihbel. Sinron. Ferdinand Brumm. CG. Koch, Carl Friedr. Wein-

Schillow. Heinr. EretIzdorht.

reich. Ed. Golt da mmer. Gocerlitæz. F. 1. LT heun g. E.

E d. Thee 1

Der jetzige Besitzer der in Frankfurt a. O. seit beinahe 50 Jalwren bestandenen Zucker -Rafsinerie beabsichtigt, nachdem der Betrich derselben seit kur- zem aufgeliört hat, das dazu g liörige Wolinliaus, die bedeutenden Fabrik-Gebäude und zugleich die anselinlichen kupternen und anderen Gerätlischaften aus freier aud zu verkaufen; letztere können bein Verkauf der Gebäude auch abgesondert werden.

Sämtliche Gebäude sind in gutem Zustande, und lielse sich der bisherige oder ein anderer Habrik- etrich oline grolse Schwieriskeiten sogleich darin sortsetvzen.

Solide Kaufliebhaber wollen sich des Näheren we— gen an den Herrn Justizrath Aschenborn oder den Kaufmann Herrn Eduard Petersen in Frankfurt a. O.

wenden.

Demjenigen, welcher den jetzigen Wohn- und Auf⸗ enthaltsort des Rittmeisters 4. D., Carl von Douallier, früher in Berlin, später in Adlershorst bei Köpnick wohnhaft, durch das Königl. Intelligenz-Comtoir zu Stettin bestimmt nachweist, wird eine Belohnung von 3 Thlr. zugesichert.

Catharina Barbara Anding von Gollmuthhausen, geboren den 10. Oktober 1781, Tochter des verlebten Kaspar Anding und dessen Ehefrau Margaretha, einer geborenen Brellin, hat sich vor ungefähr 38 Jahren heimlich von ihrem Heimathsorte Gollmuthhausen ent⸗ fernt, ohne daß seitdem von ihrem Leben oder Tode irgend eiwas bekannt geworden ist.

Catharina Barbara Anding oder deren etwanige Lei bes- oder Testaments-Erben werden daher aufgefordert, sich binnen 6 Monaten 3 dat bei unterfertigtem Ge— richte zu melden und sich bezüglich ihrer Erbrechte ge hörig zu legitimiren, widrigenfalls Catharina Parbars Anding für verschollen erklärt und das ihr zustehende, zu 433 Fl. 5. Kr. geschätzte Grundvermögen ihren In kestat- Erben ohne Eaution überlassen wird.

Königshofen, den 31. Jänner 1843. (L. 8.) Königl. Bayer. Landgericht Königshofen.

G dil 1. 248 nung

In Sachen, die Verlassenschaft des im Jahre 1782 bei dem Konduktor Reinecke auf dem adeligen Gute zu Holpensen unweit Hameln verstorbenen pastoris emeriti zu Polle, Gotthilf Friedrich Dieterici, und die im näm lichen Jahre auf den Antrag des Kassenschreibers Gott⸗ lieb Friedrich Dieterici zu Magdeburg, als angeblichen Testaments- und Benefizial-Erben, erkannte Convocation der Gläubiger vorgedachter Verlassenschaft betreffend, besindet sich annoch die Summe von 164 Thlr. 6 9gGr. 4 Pf. Kassen⸗Mze. im hiesigen Deposito,

Ba nun die Gerichts-Akten, aus welchen sich zwar ergiebt, daß im Jahre 1785 der dermalige hiesige Ad⸗ vofat Otto Friedrich Schaumann zum Curator bono rum ct ad lites bestellt, und daß unter dem 21. Ja nuar 1794 ein Prioritäts-Urtheil eröffnet worden, im Uebrigen, muthmaßlich in Folge der im Jahre 4808 stattgehabten Ueberschwemmung, der Konsistorial⸗Regi stratur, wesentlich üunvollständig sind und namentlich weder das Liquidations- Protokoll noch das Prioritäts— Erkenntniß enthalten, auch sonst darüber, wem der obige Deposital-Bestand gebühre, die erforderliche Auskunft nicht ertheilen, so werden hiermit alle diejenigen, welche an selbigen Ansprüche aus irgend einem Nechtsgrunde zu haben vermeinen, zur Angabe und Klarmachung der selben in dem auf

Donnerstag den 20. Juli d. J. hierdurch anberaumten Termine auf hiesiger Konsistorial⸗ Kanzlei sich einzufinden, unter der Verwarnung vorge— laden, daß sie widrigenfalls damit gänzlich ausgeschlos⸗ sen werden sollen und über den vorgedachten Deposi— tal-Vestand den Rechten gemäß verfügt werden wird, und soll übrigens das demnächstige Präklusis Dekret nur durch Afsirion an der hiesigen Gerichtstafel publi— zirt werden.

Gegeben Hannover, den 14. Februar 1813.

Königlich Hannoversches Konsistorium.

G. Joch mus.

Edi tt al- Ladung. . In dem zu dem Vermögen Theodor Kahle's, Bür⸗ gers und Kramers allhier, unter der Firma; Theodor Kahle, entstandenen Kreditwesen werden alle Gläubi⸗ ger des gedachten Gemeinschuldners, resp. bei Verlust ber Wiedrreinfetzung in den vorigen Stand, geladen,

daß sie

den 23. August 1843, Vormittags 11 Uhr, auf hiesigem Rathhause in der Richterstube in Person oder durch Bevollmächtigte,

welche zum Vergleiche berechtigt und von Ausländern mit gerichtlicher Vollmacht verschen seyn müssen, erschei⸗ nen, mit dem Curator litis die Güte pflegen und, wo möglich, einen Akkord treffen, in dessen Entstehung bin— nen 6 Tagen, vom Termine an gerechnet, ihre Forde⸗ rungen mit Beibringung des erforderlichen Beweises, Production der darauf Bezug habenden Urkunden in der Urschrift, auch Deduction der Priorität, liquidiren, mit dem Kurator jitis, welcher binnen anderweiten 6 Ta⸗ gen auf ihr Vorbringen sub poena confessi et con- victi sich einzulassen und zu antworten, auch die pro—

duzirten Urkunden sub poena recogzniti anzuerkennen hat, nicht minder der Priorität halber unter sich, von 6 zu 6 Tagen, rechtlich verfahren, mit der Quadruplikt beschließen nnd den 25. Oktober 1843

der Inrotulation der Akten, so wie

den 8. November 1843 9 Publication eines Präklusiv⸗Bescheids gewärtig seyn ollen.

Diejenigen, welche in dem ersten dieser Termine nicht erscheinen oder nicht gehörig liquidiren, sollen pro prac— clusis, diejenigen aber, so zwar erscheinen, jedoch, ob sie den vorseyenden Vergleich annehmen wollen oder nicht, sich deutlich nicht erklären, pro consentientihus geach⸗ tet werden, nicht minder soll die Publication des Prä⸗ llusivBescheids in dem betreffenden Termine, Mittags um 12 Uhr, in contumaciam der Nicht ⸗Erscheinenden erfolgen.

Eudlich haben auswärtige Liquidanten zu Annahme künftiger Zufertigungen einen Anwalt unter der Ge— richtsbarkeit der Stadt Leipzig bei 5 Thlr. Strafe zu bestellen.

Leipzig, den 11. März 1843.

Das Stadtgericht zu Leipzig. Dr. Winter, Stadtr. N. d. K. S. C. V. O.

C dil gl Tdadung.

Nachdem zu dem überschuldeten Vermögen des vor maligen Handelsmanns Friedrich Wilhelm Singer und dessen Ehefrau, Christiane Sophie, geborne Kehrer da hier, der Konkurs- Prozeß eröffnet worden ist, so werden alle bekannte und unbekannte Gläubiger der Singer schen Eheleute hiermit geladen,

den 23. Juli 1843 zur Vormittagszeit an hiesiger Gerichtsstelle legal zu erscheinen, ihre Forderungen bei Vermeidung, daß sie sonst von diesem Konkurse gänzlich ausgeschlossen, auch der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vori— gen Stand für verlustig geachtet werden, gehörig an uzeigen und zu bescheinigen, hierüber mit dem bestell ten Gurator litis und nach Befinden unter sich selbst rechtlich zu verfahren, binnen 4 Wochen zu beschließen, sodann aber den 24. August 1843

der Bekanntmachung eines Prätlusisbescheides gewärtig zu seyn, hiernächst aber

den 5. September 18413 anderweit hierselbst zu rechter früher Gerichtszeit sich ein zufinden, gegenseitig gütliche Unterhandlung zu pfle— gen und wo niöglich einen Vergleich zu treffen, unter dem Verwarnen, daß die Außengebliebenen für einwil— zligend in die Beschlüsse der Mehrzahl der Erschienenen werden gehalten werden, falls aber ein Abkommen nicht zu bewirken seyn sollte,

den 8. September 1843 der Inrotulation der Akten, so wie endlich

den 21. Oktober 1843 der Eröffnung eines Locations-Erkenntnisses sub poena publicati sich zu gewärtigen. Auswärtige haben zu Annahme künftiger Ladungen an hiesiger Gerichtsstelle der in deren Rähe Bevollmächtigte zu bestellen und dieselben mit gerichtlicher Vollmacht zu versehen.

Elterlein, am 21. Februar 1843.

Das Stadtgericht allda. Müller.

Bad Nenndorf in Kurhessen.

Die Schwefel-Schlammbäder, so wie die Schwefel- Wasser⸗ und Gas Bäder, nebst den Soolbädern des Gesundbrunnens zu Nenndorf, werden, wie früher, den 1 Jun eröffnet.

Anfragen in ärztlicher Beziehung sind an die Herren Brunn en-Aerzte Dr. Grandidier zu Kassel und Dr. Cordem ann zu Rodenberg, so wie die Wohnungs-Bestellungen an Herrn Kastellan Dim me zu Nenndorf, zu richten.

Ueber die Heilkräfte der Schwefel-Quellen

und die Wirksamkeit der bedeutend vermehr⸗ ten Schlammbäder, so wie der durch ihre Verbindung mit den Schwefelwasser⸗Qu el⸗ len für verschiedene Krankheiten so sehr wichtig gewordenen Soolbäder, geben die Schriften des Herrn Geheimen Hofraths Fr,. Wurzer von 1815 und Herrn Geheimen Hofraths Dr. d'Oleire und Pro fessors Wöh= ler von 1836, so wie der im März⸗Heft i813 des Hufelandschen Journals für praktische Heilkunde abgedruckte Aufsatz des Herrn Dr. Grandidier, die nöthigen Nachrichten. Bestellungen auf Schwefelwasser, wel— ches in gut verschlossenen Flaschen weit ver sendet wird, und dessen Preis auf 25 Sgr. die Flasche herabgesetzt worden ist, sind an Herrn Kastellan Dimme zu richten, wo rauf besonders die Mineral⸗Wasser⸗Handlun⸗ gen auf merksam gemacht werden. 8 Auch in diesem Jahre werden die Freunde diefer Heil-Anstalt mit zweckmäßigen Ver— änderungen und neuen Verschönerungen, wohin besonders der Tempelbau über der Trinkquelle gehört, überrascht werden.

Kassel, am 11. April 1843.

Kurfürstliche Brunnen-Direction des Bades Nenndorf. Hanstein⸗Knorr.

Ein Rittergut im Königreich Sachsen, zwischen Dies den und Leißzig, mit 650 Acker Areal und guten Ge⸗ bäuden, soll Verhältnisse halber sofort aus freier Hand verkauft werden. Auf frankirte Briefe wird das Nähere der Herr Finanz-Prolurator Zenker in Dresden zu er— theilen die Güte haben. Unterhändler werden verbeten.

Literarische Anzeigen.

Ilann over, im Verlage der HHlahn schen Hofbucli- handlung, ist soꝰ eben erschienen und durch alle Buchhandlungen zu erhalten, in Berlin (Stech- balin 3) durch E. S. Mittler, o wie in dessen Buchhandlungen in Posen und Bromberz:

MoOlIlILuũsS c GrTum.. NoOvac Hollandiac Spe cim en.

Scripsit Dr. Car. The od. Menke.

gr. 4. Velinpapier. geh 1843. Preis 3 IThli.

So eben erscheint im Verlage des Unterzeichneten: Ida Graͤfin Hahn-Hahn. Ein Reise⸗Versuch im Norden. 8. Velinp. eleg. geh. 1 Thlr.

Von derselben Verfasserin 6 unlängst erschienen: Ast ralion n Thlr. Erinnerungen aus und an Frankreich. 2 Thle. 3 Thlr. Gräfin Fau⸗ stin e. 2te Aufl. 2 Thlr. Die Kinder auf dem Abendberg * Thlr. Der Rechte 2 Thlr. Reisebriefe. 2 Thle. 43 Thlr. Sigismund Forster 14 Thlr. Ulrich. 2 Thle. 37 Thlr.

In vierzehn Tagen wird ausgegeben:

K x der Graͤfin Ida Hahn-Hahn. Gezeichnet von Fräulein von Mevern, in Kupfer ge—

. . stochen von A. Teichel.

Auf weißem Papier 3 Thlr., auf Chin. Papier (Cerste Abdrücke) 1 Thlr.

Dies Portrait, das so eben nach der Natur gezeich net worden, giebt in geistreicher Auffassung die Züge der geehrten Schriftstellerin auf das frappanteste wieder. Der Stich ist mit besonderer Sorgfalt ausgeführt. Den Substribenten werden die ersten Abdrücke über— sandt werden.

Berlin, den 15. April 1843.

Alexander Duncker, Königl. Hofbuchhändler, Franz. Str. 21.

So eben ist bei J. Hölscher in Koblenz erschienen und wird in der Hirschwald schen Buchhandlung, Burgstr. 25, ausgegeben:

Joß. Müller“ s Handbuch der Physio 1

gie des Mensclren. Lte Aufl. des ISten Bandes. 2te Abtrheil. Preis 1 Thlr.

So eben ging von London ein: Ariel's Steam Garriage. Kolorirt 2 Thlr. Schwarz 25 Sgr Gropiussche Buch⸗ und Kunsthandlung, Königl. Bauschule Laden 12.

Conversations⸗ Lexikon. Neunte ö. sehr verbesserte und vermehrte Original- Auflage. Leipzig, bei F. A. Brockhaus. .

Der erste Band (Heft 4 3, A Balbuena) die ser neunten Auflage ist fertig und in der unterzeichneten Buchhandlung vorläthig. Sie erscheint in 15 Bänden oder 120 Heften zu dem Preise voön 5. Sgr. für das Hest in der Ausgabe auf Maschinenp.; in der Ausgabe auf Schreibp. Föstet der Band 2 Thlr., auf Velinp. 4.

Wie bisher, so werden auch in Zukunft monatlich in der Regel drei Hefte erscheinen, die Auslagen für die Anschaffung des Werks vertheilen sich somit auf drei Jahre.

Die vollständige Lieferung in 129 Heften wird aus—⸗ drücklich garantirt, sso daß die Substribenten etwanige weitere Hefte gratis erhalten würden.

Die sehr große Theilnahme, welche diese neue Auflage gefunden hat und welche jetzt bereits eine Auflage von fünfundzwanzig Tausend Exemplaren nöthig macht, ist die sprechendste Anerkennung der in neren und äußeren Vorzüge, wodurch dieselbe vor frü— heren Auflagen und allen ähnlichen Wenen sich aus—

zeichnet.

Auf den Umschlägen der einzelnen Hefte werden Ankündigungen abgedruckt, und der Raum einer Zeile wird mit 190 Sgr. berechnet.

Alle Buchhandlungen liesern das Conversations Lexikon zu obigen Preisen. Rabatt kann niclit in Anspruch genommen werden; Subskribenten-Samm—m ler erhalten auf 12 xempl. 1 Hrei-Kxempl.

Zu gefälliger Bestellung empfiehlt sich die Ame⸗ lang sche Sort. Buchhdlg. (R. Gaertner), Brüder— tr

Im Verlage der Volsschen Buchliandlung (Charm lotten-Str. 25, Ecke der Dorotlieen- Sti.) ist soO eben erschidnen und dureh sie, So wie dureh alle Bucli— und Kunsthandlungen, zu beziehen:

Schul- Atlas über alle Theile der Erde. Nach den bewälirtesten Lehklirbüächern und den neucm sien Karten bearbeitet und gestochen von Theophil! König.

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Wir empfehlen diesen Atlas zur geneigten An— sicht und hoffen, dals derselbe durch die präcise, übersichtliche Darstellung, die saubere Ausfülruns und durch den ungewöhnlich geringen Preis allge—

meinen Anklang sinden werde.

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Allegro di bravura von .

Lra

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La Tarantella u. VW eben. . 33

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ten des Weibes, nebst einem Anhange, enthaltend die Reseln für die Untersuchung der Geschlechts theile. Nacli den neuesten Quellen und eigener Ersarung bearbeitet von Dr. A. Moser.

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Preis: 2 Klhlr. sür 3 Jahr. 1 Rthlr. =* Jahr. 8 Üthlr. 1 Jahr.

in allen Theilen der Hlonarchie ohne Preiserhöhung.

Allgemeine

M 113.

Preußische Staats-Zeitung.

Alle Post- Anstalten des An- und Auslandes nehmen Bestel- lung an, für Berlin die Expedition der Staats- Zeitung: Friedrichsstrasse Ur. 72.

Berlin, Montag den 24 April

1843.

1.

Autliche Nachrichten. n

Landtags-Angelegenheiten. Provinz Posen. Petitionen und Anträge, das Sprachen-Verhältniß in der Provinz betreffend. Oeffent— lichkeit der Stadtverordneten⸗Versammlungen. Universität in Posen. provinz Sachsen. Stadtverordneten Wahlen. Runktelrüben⸗ zucker-Fabrication. Eisenbahnlinie nach Hamburg. Die Magistrate und die Landräthe. ö ö

Frankreich, Paris. Das Rekrutirungs-Gesetz. Lauheit der Kam mer. Diplomatie. Briefe aus Paris. (Das Nekrutirungs Ge setz. Die Englischen und die Französischen Verhandlungen mit Bra—

silien; Blick auf Haiti und seine sinanziellen Verpfli ? Verpflichtunge ege 8 e hemglig⸗ Mutterland.) ö e, , . ö. London. Befinden des Herzogs von Susser. Pulver-Enplosion. Verunglückung eines D öfschiffes. urg. 9g g eines Dampfschiffes. Schweden und Norwegen. . Capitgin Gosselman 4. Deutsche Bundesstgaten. Leipzig. Die Anträge der Deputation ö . den Gesetz-Entwurf zur Censur-Befreiung der Schriften ( . J ogen n. Karlsruhe. Fest in der Großherzoglichen ,. Q Ewerin. Ständische Kommission. Berlin- Hamburger isenbahn. Deßan. Danksagung des Herzogs und der Herzogin für die Theilnahme an ihrer silbernen Hochzeitsfeier. Schweiz. Eidgenössische Gränzzölle.“ anien. Briefe aus Madrid (Näheres über die kassirten W 9 . R riefe aus w Näheres über die kassirten Wahlen a. Badajoz) und Paris. (Munizipal-Wahlen zu Barcelona; Wiederherstellung der Citadelle; Zurbano.) Portugal. Lissabon. Tarif⸗Frage. 61 N Er (S erhis 9 1 M 6. 94 . der Set h ischen Gränze. Verhaftungen wegen Um ö . 3. ien. Ankunft des Preußischen General-Konsuls in Jassp. ä. 8. , K Forderung in seinem Ustima— m. Berichtigung der früheren Nachrichten über den Tod der Prin— wessi Salihe. . K. 8 1 * 3 2 6 2 Vereinigte Staaten vou Nord-Amerika, New Nork. Kor— aspendenz zwischen Caß und Webster über den Ashburtonschen Traktat. 80 ston. Verhaftung eines Amerikaners durch einen Britischen Offizier. . Schluß de. ) achen zieschen Prozesses. Vermischtes. . 9 ö X 9 . S8 . Ti sj ,,, Buenos Apres. Schlechter Finanz-Zustand. Schreiben aus Paris; (Naher Friede; Reibungen zwischen der Flot tille des Diktators Rosas und den Französischen g

Stockholm. General Graf Posse

Einige Notizen über ein handschriftkiches Werk in Spanischer Sprache über das Leben und Ende Kaiser Karl's V. im Kloster Nuste.

Amtlicl chri miliche Nachrichten. Kronik des Tages. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Oberst Lieutenant a. D, v on Steprodt, bisher beim II sten Infanterie⸗Regiment, und dem Major a. D.,, von Wachowski, bisher beim Aten Dragoner-Regiment, den Rothen Adler Orden vierter Klasse zu verleihen; Den Ober Landesgerichts Rath von Wangenheim zu Glogau an das Ober-Landesgericht zu Posen zu versetzen; und ö Den Land- und Stadtgerichts-Direktor, Grafen Posadowski zu Pleschen, zum Ober⸗-Landesgerichts⸗Rath bei dem Ober-Landesge⸗ richt zu Glogau zu ernennen.

Ab ger eist: Der General-Proviantmeister, Wirkliche Geheime Kriegsrath Müller, nach der Provinz Posen.

Landtags-Angelegenheiten.

Provinz Posen.

Posen, 8, April. Eine Petition um Errichtung eines neuen Schullehrer⸗Seminars in den südlichen Kreisen des Großherzogthums, und namentlich in Krotoschin, wurde genehmigt und beschlossen, des halb eine Bitte an Se. Majestät den König zu richten. Die jetzt bestehenden Seminarien sind kaum im Stande, so viel Schullehrer zu bilden, um die gewöhnlich abgehende Anzahl zu ersetzen, Der Mangel an Lehrern ist am meisten in den südlichen Kreisen fühlbar, eine große Anzahl neu errichteter Schulgebäude steht unbenutzt da und verfällt. Man muß diesem durchaus vorzubeugen suchen. Es ward die Bitte ausgesprochen, die Polnische Sprache als Lehrsprache auch in das Gymnasium zu Lissa einzuführen, Die Ver sammlung beschloß, daß man in der Eingabe an den Königl. Kom—⸗ missarius sich dahin äußern möge, daß, obgleich in der letzten Zeit im Vergleich zu der früheren sehr viel zur Erfüllung der Befehle Sr. Majestät geschehen, sich doch noch eine dringende Nothwendigkeit zeige, mehr Lehrer, die der Polnischen Sprache mächtig sind, zu be⸗ uf n wenn man den Allerhöchsten Anordnungen und dem wahren Bedürfnisse genügen wolle. ) ö Petitibnen sind in ein und derselben Sache eingereicht wor⸗ 1 um. Vermehrung der Kassen⸗Anweisungen, 27) um Aufhebung er . rafe, für Verabsäumung der Jahlung der Abgaben in Kassen⸗Anwei⸗ , 3 Versammlung ist aus Rücksicht auf die Unzulänglichkeit der Kas⸗ 5 eisungen und auf die Schwierigkeit, sich dieselben im gewöhnlichen Verkeht, namentlich in den von Städten entfernteren Kreisen und Gränz= en,, zu dem Antrage geneigt und beschließt darüber 99 . i 39. an Se. Majestät. Den ersten Antrag um Vermehrung , nahm nach einer längeren Debatte der An⸗

Eine Petition betraf die Aufhebung des Ministerial-Reskripts vom 14. April 1831, womit der k . die . in den Administrations Behörden im Großherzogthum mit Beamten zu besetzen, die der Polnischen Sprache mächtig sind. In einer län⸗ geren Debatte wurde . daß das gebachte Regulativ die Zu⸗ sicherungen, in dem Aufrufe vom 16. Mal 1815 und in dem Land- tags⸗Abschiede vom 28. Dezember 1828 sehr beschränke. Es wurden Beispiele angeführt, daß in Veranlassung des Regulativs entweder nur schlechte und nicht legalisirte Uebersetzungen den Verfügungen der Administrations Behörde beigefügt oder diese Verfügungen nur in

Deutscher Sprache selbst an solche Personen erlassen würden, die der Deutschen Sprache nicht mächtig sehen. In Kreisen, wo die unteren Klassen der Einwohner kein Deutsch verständen, fände man Lokal beamte, die sich den Einsassen gar nicht verständlich machen könn= ten. Es gäbe in anderen Provinzen viel Beamte, die beider Sprachen mächtig seyen, und es sey zweckmäßig, diese in die hiesige

Provinz zu ziehen. Andererseits wurde bemerkt, daß das Bestreben der

Regierung dahin gehe, Beamte anzustellen, die beider Sprachen mäch tig seyen. ͤ geschehen soll, so werde es darauf ankommen, daß mehr in hiesigen Schulen gebildete Personen sich dem Beamtenstande widmen. Dies hänge nicht von der Regierung, sondern von den Einsassen selbst ab. Gegenwärtig fehle es aber an solchen Beamten, und die Aufhebung des NRegulatios könne in der Sache nichts änder nigt des N ö. ivs könne in der Sache nichts ändern. Zuletzt einigte sich die e mntnlung dahin, „Sr. Majestät dem Könige vorzustellen, daß der Mangel an beider Landessprachen kundigen Beamten zur

Belästigung und zum großen Nachtheile der Einsassen noch immer

fühlbar sey, daß bei dem Bestreben des Gouvernements, diesem llebel⸗

/

Wenn aber dem Bedürfnisse in dieser Beziehung Genüge

stande abzuhelfen, das Regulativ vom 14. April 1832 mit der

21 r 9 ** h Zeit werde entbehrlich werden, zumal, wenn es der Regie⸗ rung gelinge, die beider Landessprachen kundigen Beamten aus anderen Provinzen in das Großherzogthum zu ziehen. Es

werde aber das gedachte Regulativ irrig so ausgeführt, daß die Pol⸗ nischen Uebersetzungen den Verfügungen der Admnistrations⸗ Behörden nur beigelegt würden, daß sie o t unverständlich und durch die Behörde selbst nicht legalisirt sehen. Außerdem ergingen sehr gewöhnlich selbst an der Deutschen Sprache nicht kundige Personen die Verf gungen blos in Deutscher Sprache. Se. Majestät werde gebeten, Befehl zu erlassen, daß in allen Fällen an die Polnischen Einsassen die Verfügungen der Administrations Behörden in beiden Landes⸗ sprachen so erlassen würden, daß die Polnische Redaction neben der Deutschen stehe und von der Behörde mit vollzogen werde. Se. Ma jestät werde ferner gebeten, zu verordnen, daß in den mehr ausschließ⸗ lich Polnischen Kreisen vor Allem beider Landessprachen kundige Beamten angestellt würden, bis nach und nach auch in den übrigen Kreisen dem Bedürfniß in dieser Beziehung ein Genüge geschehen könne.“ Die Einreichung einer solchen Petition beschloß die Ver⸗ sammlung mit 42 gegen 2 Stimmen. Es ward ferner die Modifizirung der S§, 16, 23 und 28 des Examinations Reglements vom 4. Juni 1834 beantragt. Das Ne⸗ glement verlangt von den Polnischen Schülern, die das Zeugniß der Reife erhalten wollen, daß sie im Deutschen eben, so fertig wären, wie die Deutschen Schüler, und namentlich, daß sie in schriftlichen Auf⸗ sätzen ganz wie die Deutschen im Stande wären, dem Geist der Deutschen Sprache gemäß einen Aufsatz anzufertigen. Ueberdies müssen sie aber im Polnischen eben so fertig seyn, während umgekehrt von Deutschen Schülern in der Polnischen Sprache nur so viel wie im Französischen verlangt wird. Auf diese Weise haben die Polni⸗ schen Schüler mit einer doppelten Schwierigkeit zu kämpfen. Die Versammlung genehmigte diesen Antrag einstimmig und beschloß eine Petition an Se. Majestät, daß bei Polnischen Schülern zu ihrer Reife genügen möge, wenn sie sich mit der Deutschen Literatur be⸗ kannt gemacht haben, die klassischen Deutschen Werke verstehen und sich im Deutschen fließend und bündig auszudrücken vermögen, wenn⸗ gleich sie sich schriftlich treffend und dem Geiste der Deutschen Sprache entsprechend nicht ausdrücken können sollten. t Ein Antrag, Se. Majestät zu bitten, dem Großherzogthum wiederum das Recht zu verleihen, Landräthe zu wählen, wurde von der Versammlung einstimmig angenommen, und die betreffende Denk schrift soll Sr. Majestät überreicht werden.

Die Stadtverordneten der Stadt Posen hatten ihren Deputirten aufgetragen, Oeffentlichkeit in allen Handlungen, die das Landes Inkteresse betreffen, zu beantragen, namentlich: a) Oeffentlichkeit in den Sladtverordneten⸗Versammlungen, b) desgleichen der Berathun⸗ gen des Landtags, () Einführung eines öffentlichen Gerichtsverfahrens in Civilsachen, d) öffentliches und mündliches Verfahren in Kriminal⸗ sachen. Der Ausschuß erklärte sich mit 11 gegen 1 Stimme für die Anträge ad a. und b., der Antrag ad d. ist schon durch den Beschluß der Versammlung am Schlusse der Berathung über das Kriminal-Gesetz erledigt. Der Gegenstand erregte eine lebhafte De batte. Die Gegner des Antrags führten an, Ruhe, Besonnenheit, sorgsame Erwägung und Ordnung seyen die Bedingungen einer heilsamen Wirkung der Berathungen; durch die Oeffentlichkeit derselben würden die Leidenschaften erregt werden. Es beweisen dies die Erfahrungen, die in anderen Ländern, z. B. in der Französischen und Polnischen Re— volution, gemacht worden. Nicht die Wähler würden zu den Berathungen erscheinen, sondern die Ortsbewohner, und zwar auch nicht immer die Aufgeklärtesten, sondern Neugierige und solche, die keine Beschäftigung hätten, auch würden die Wähler nicht Gelegenheit haben, ihre Deputirten kennen zu lernen. Wenn auch Oeffentlichkeit in Friedenszeit vortheilhaft wäre, so würde es doch schwer seyn, beim Herannahen eines Ungewitters diesem die Thüren zu schließen, da man seine Ankunft nicht vorhersehen könne. Die Vertheidiger der Oeffent⸗ lichkeit führten zu ihrer Vertheidigung unter Anderem an: Die Berufung der Gegner der Oeffentlichkeit auf das Beispiel ande⸗ rer Nationen und Zeiten, in denen die Umstände ganz verschieden waren, sey unpassend. Die Handlungen der Landtage seyen Hand⸗ lungen des Friedens, beträfen die materiellen Interessen, und nur der verständige Theil der Bevölkerung nähme daran Theil. Die heil⸗ same Wirkung der Oeffentlichkeit sey vorzüglich darauf gegründet, daß ein Jeder kommen und sich überzeugen könne, was man und wie man sich berathe. Es sey ungerecht, den Wählern die Kontrolle über ihre Vertreter bei den Berathungen, zu entziehen. Die öf⸗ fentlich' Meinung sey ein Urtheil, das wichtiger sey, als alle Ent⸗ scheidungen der Gerichtshöfe, wer würde es wagen, ihr entgegenzu— treten? nur der, der seine Handlungen gern verbergen möchte, oder ein furchtsamer und untüchtiger Mensch, der Alle, der Unfähigkeit an- klagt, um die eigene zu bemänteln. Deffentlichkeit bestärkt das Ver= trauen des Volls zur Regierung und Gesetzgebung und sanctionirt ihre Verordnungen. Mißtrauen ist die Schwester der Heimlichkeit, es erblickt dort ein Verbrechen, wo es die Neigung zum Geheimniß wahrnimmt, und irrt freilich selten, denn wozu ist es nöthig, versteckt zu handeln, wenn man das Licht des Tages nicht scheut?

Dem Volke das Verfahren seiner Vertreter zu verbergen, heißt den Wählern sagen: wählet oder verwerfet diesen oder jenen von euren Depu⸗ tirten, ohne zu wissen warum. Oeffentlichkeit also ist die wahre Schule des Volkes, und wenn einer einwerfen wollte, daß ihre Einführung noch nicht an der Zeit sey, so diene ihm zur Antwort: Gerade nur durch die Oeffentlichkeit können wir die politische Bildung der Nation, die heute noch fehlt, erzielen. Bei der Abstimmung erklärt sich die Ver⸗ sammlung einstimmig dafür, Se. Majestät. um Oeffentlichkeit der Stadtverordneten Versammlungen in denjenigen Städten zu bitten, die ihre Nothwendigkeit einsehen und sie beschließen. Für die Oeffent= lichkeit der Landtags-Berathungen stimmten 35 gegen 7. Zu den vorstehenden Anträgen beschloß man noch mit 37 gegen 5 Stimmen, im Einverständniß mit dem Ausschuß, um Oeffentlichkeit der ständi⸗ schen Versammlungen in den Kreisen zu bitten.

Es ward, demnächst ein Antrag um Gestattung der Errichtung einer Universitäit in Posen gestellt. Der Ausschuß erklärte sich für die Errichtung einer theologischen, juristischen und philosophischen Fa⸗ kultät und einer agronomischen Schule. Die Versammlung erwog, daß das Großherzogthum die einzige Provinz sey, welche keine Uni⸗

versität habe, daß die Aermeren nicht im Stande seyen, entferntere

Universitäten zu besuchen, und die Neicheren, wenn sie sich auf die⸗ selben begäben, sich daselbst ohne Aufsicht und Einfluß ihrer Ver⸗ wandten befänden, und zwar in einem Alter, in welchem die Verfüh⸗ rung ihren schlimmsten Einfluß ausübe, daß ferner der geistliche und der Lehrerstand durchaus im Herzen der Provinz und in beiden Sprachen gebildet werden müsse, wenn er heilsam für das Land wir⸗ ken solle; daß endlich auch die pecuniaire Rücksicht bestimmend sey, wenn man die, bedeutenden Summen berechne, die aus Mangel an einer Universität über die Gränzen der Provinz fließen, und beschloß aus allen diesen Gründen, sich mit der Bitte an Se. Majestät zu wenden, daß eine Universität, in einer evangelischen und katholischen theologischen Fakultät, in einer philosophischen, einer juristischen und einer agroönomischen Schule bestehend, errichtet werde.

Es wurde endlich ein Antrag gestellt, daß die Juden im Groß⸗ herzogthum in dem Betriebe von Schankwirthschast auf das Ver⸗ hältniß ihrer Bevölkerung reduzirt werden sollen. Der Ausschuß er⸗ klärte sich gegen die Beschränkung; nur dafür war er, daß so lange keine neue Konsense ertheilt werden sollten, bis dies Verhältniß der Bevölkerung festgestellt sey. Die Versammlung genehmigte, trotz der heftigen Oßposition, den Vorschlag des Ausschusses.

Provinz Sachsen.

Merseburg, 6. April. Die 24ste Plenar-Sitzung war zum Vortrag von Petitionen bestimmt. Die erste behandelte verschiedene die Wahl der Stadtverordneten betreffende Mängel und schlug Mit⸗ tel zur Abhülfe derselben vor. Es sey nämlich in neuerer Zest nicht selten vorgekommen, daß sich in die Stadtverordneten Versammlungen mehr unbemittelte als wohlhabende Bürger eingedrängt hätten, wodurch der bemitteltere Theil der Einwohnerschäft nicht gehörig bei diesen Ver= sammlungen vertreten erscheine. Um dieses Mißverhältniß zu vermeiden wollte der Antragsteller die sämmtlichen Bürger jeder Stadt nach deni Maßstabe der Klassensteuer- oder Kommunalsteuer⸗Verpflichtung, also nach ihrer größeren oder geringeren Vermögenheit, in zwei oder drei KFlassen getheilt und innerhalb dieser Klassen, in soweit sie überhaupt wahl⸗ fähig wären, gleichmäßig gewählt wissen. Es zeigte sich aber in der Versammlung durchaus keine Neigung, eine Abänderung in den Wählbarkeits-Bedingungen für die Stadtverordneten zu beantragen dieselbe hielt vielmehr die bestehenden Bestimmungen für zweckmãßig und ausreichend und wollte unter keiner Bedingung die Wahlfreihent beschränkt wissen, daher die Petition keine Unterstützung erhielt.

Schon der Landtag 1841 hatte seine Blicke auf einen damals eben erst im Aufblühen begriffenen, aber gerade deswegen und weil er unter sehr ungüunstigen Umständen erwachsen, noch schwachen Zweig der inländischen Industrie, auf die Rübenzucker-Fabrication, gewendet und Sr. Masestät seine desfallsigen Bitten vorgetragen. Der Landtags⸗ Abschied vom 6. August 1841 enthielt auch hierauf mehrere beruhigende Versicherungen, was nach der vorliegenden Petition von Seiten des Fa brikantenstandes mit ehrfurchtsvollstem Danke anerkannt wird. Da aber neue Befürchtungen für diesen Industriezweig immittelst ein ö. treten sind, so haben die Fabrikbesitzer in der vorliegenden Petitlon neue Gesuche formirt, und zwar 1) den gegenwärtigen Zollsatz von 5 Rthlr, für 1Etr. gelben und braunen Rohzucker und von 10 Rthlr für 1 Ctr. Lumpenzucker auch in die nächste Steuer⸗Periode iiberzu⸗

der Französise nehmen; 27) daß der weiße und grauwei Oeffentlichkeit biete keinen Vortheil dar. ; 8. H,,,

pro Ctr. gesetzt, und 3) daß die Bestimmungen des §8. 7 der Ueber⸗ einkunft des Zoll-Vereins vom 8. Mai 1841 aufgehoben werden. Sowohl im Interesse der Fabrilanten, als in dem der Lan⸗ des Kultur, entschied sich der Landtag für den ersten Antrag, lehnte jedoch den zweiten ab, weil man diesen Gegenstand dem Ermessen der Behörde überlassen müsse. Der in Punkt 3 erwähnte 8.7 bestimmt daß jedenfalls die Steuer des Runkelrüben⸗Zuckers nicht unter 20 pCt. des Zollsatzes für den ausländischen Zucker betragen solle, selbst in dem Falle, wenn die Einnahme vom ausländischen Zucker hinter dem durchschnittlichen Ertrage, der Jahre 18338 und 1816 nicht zurückblei« ben sollte. Hiernach, würde aber selbst in dem günstigsten Falle von Centner Runkelrüben- Zucker. I Rthlr. Steuer gezahlt, werden müssen, welche nach dem Artikel 4 erst dann zu entrichten ist wenn die, Gesammtmasse des Rüben Zuckers 25 pCt. des Jucker konsumo überhaupt beträgt, bis zu welchem Zeitpunkte die Steuer nur 19 Sgr. vom Zoll-Centner für das erste Betriebsjahr und un⸗ ter gewissen Bedingungen auch für das zweite und dritte Jahr be⸗ tragen soll. Der Landtag beschloß um so mehr die Aufhebung des S. 7 zu beantragen, als bei Negulirung der Zoll-Tarife für die nächste dreijährige Steuer⸗Periode zum größten Nachtheil der Fabri⸗ ken auf die jetzige momentane 4 der Zuckerpreise Rück⸗ sicht genommen werden könnte. Die Ben ammlung hatte dem

ründlichen . über diese für die Industrie und für die Landwirthschaft sehr wichtige Angelegenheit ihre ganze Auf⸗= merksamkeit geschenkt und legte den lebhaften e, an den Tag, daß aiich von Seiten des Gouvernements das Mögliche . * than werden möchte, um die Zuckerfabriken zu erhalten, * Lande jetzt schon mindestens drei Millionen Thaler . die 1 . für auslaͤndische Zucker mehr ausgegeben werden welche 26