1843 / 139 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ammenrechnung der Besitzzeit der Erblasser *r bei Beurtheilung der zur Ausübung st ãn⸗ discher Rechte erforderlichen Tauer des Grundbesitzes.

nicht abgeneigt, die in den Gesetzen wegen Anordnung der p' er, ent Bestimmung, wonach bei Eimittelung der für rie Waͤhlbarkeit zum Landtags - Abgeordneten in allen Ständen erforder= lichen zehnjährigen Dauer des Grundbesitzes, wenn dieser Grundbesitz in auf- und absteigender Linie vererbt ist, die Besitzzeit des Erblassers und des Erben zusammengerechnet werden kann, auch auf andere Vererbungen aus⸗ zudehnen, daß bei Berechnung des erforderlichen zehnjährigen Grundbesitzes in jedem Vererbungsfalle die Besitzzeit des Erblassers und des Erben zusammengerechnet wird. 5 dem Ende lassen Wir Unseren getreuen Ständen den beikommen den Entwurf einer desfallsigen Verordnung vorlegen und wollen Wir ihrer gutachtlichen Aeußerung über denselben entgegensehen.

4. Wegen Freilassung des Bettwerks bei Executions— Vollstreckungen.

Die zum siebenten Provinzial-Landtage versammelt gewesenen Stände der Provinz Preußen haben darauf angetragen:

Die Bestimmung der Ordre Unseres in Gott ruhenden Herm Vaters Majestät vom 13. Dezember 1830 (Gesetz⸗ Sammlung von 1837 S. 1) dahin zu erweitern: daß bei der Vollstreckung von Executionen auch den Männern im Gegensatz ihrer Ehefrauen, auf welche sich der gedachte Befehl bezieht das nothwendige Bettwerk gelassen werden soll.

In dem, den gedachten Provinzialständen ertheilten Landtags⸗Abschiede vom 7. November 1841 haben Wir denselben Unsere Geneigtheit, auf jenen Antrag einzugehen, zu eikennen gegeben und demgemäß die anliegende Verordnung nebst Motiven entwerfen lassen, wollen jedoch, bevor Wir dieselbe Allerhöchst sanctioniren, darliber die gutachtliche Aeußerung Unserer getreuen Stände, in Beziehung auf die Kreise Rees und Duisbürg, ver— nehmen.

5. Die nothwendige Subhastation zum Zweck der

Auseinandersetzung betreffend.

Der §. 2 Nr. 3 der Verordnung über den Subhastations Prozeß vom 4. März 1834 (G. -S. S. 39) hat das Bedenken veranlaßt, ob es ge rechtfertigt sey, die auf den Antrag eines Miteigenthümerg zum Zweck der Auseinandersetzung einzuleitende nothwendige Subhastation als folche mit ihren Wirkungen auch zum Nachtheile der Pächter, Miether und hypothefa— rischen Gläubiger eintreten zu lassen. ;

Es ist dieserhalb der Bericht des Staats- Ministeriums, so wie das Gutachten des Staats-Raths erfordert und der Entwurf einer Verordnung vorgelegt worden, welchen Wir, nebst der dazu gehörigen Denkschrift Unse? ten getreuen Ständen zur gutachtlichen Aeußerung in Beziehung auf die Kreise Rees und Duisburg zugehen lassen.

ß. Die Gemeinde⸗-Ordnung fürdie Nhein⸗-Provinz betreffend.

Nachdem in Folge der Erklärung Unserer, im Jahre 1833 zum vier— ten Landtage versamnielt gewesenen getreuen Stände Über die Einführung einer, den Bedürfnissen der' Provinz entsprechenden Gemeinde Verfassung die hierauf Bezug habenden Verhälinisse einer nochmaligen gründlichen Unter— suchung unterworfen worden sind, haben wir durch Unser Staats- Ministe— rium die unter A anliegende Gemeinde Ordnung für die Rhein -Provinz ausarbeiten und die Ansichten und Wünsche der Mitglieder des Nheinischen Ausschusses, denen der Entwurf als Männern, die mit den Verhältniffen der Provinz völlig vertraut sind, vorgelegt worden, bei dessen schließlicher Abfassung möglichst berüchsichtigen lassen. ;

Wir legen diese Gemeinde? Ordnung Unseren getreuen Ständen unter Beifügung der Motive (Anlage B.) mit' der Aufforderung vor, Uns ihr Gutachten darüber zugehen zu lassen; indem Wir zugleich Unsere Absicht zu erkennen geben, denjenigen Städten, welche auf Verleihung der revidir— ten Städte⸗Ordnung vont 17. März 1831 antragen werden, geeigneten Falls diese besonders zu bewilligen.

. Die Aufhebung der im Art. 55 des Rheinischen Gesetz⸗ buches enthaltenen Bestimmung über die Vorzeigung der Kinder bei Geburts-Anzeigen.

Eine langjährige Erfahrung hat bewährt, daß die Vorschrift des Arti— tels 55 des Nheinischen Civil-Gesetzbuches, nach welcher bei Geburts- Anzeigen die neugeborenen Kinder dem Civil stands-Beamten vorgezeigt werden sollen, ihrem Zwecke nicht allein nicht entspricht, sondern selbst in den mehrsten Fällen dadurch ungusführbar ist, daß sie für das Leben und die Gefund= heit der Kinder gefahrdrohend wird. Es hat dies Veranlassung zu einer näheren Erörterung gegeben, in deren Folge Wir den Entwurf einer Ver— ordnung, welche jene Vorschrift des Civil-Gesetzbuches außer Kraft setzt, Unseren getreuen Ständen zu Berathung und gutachtlichen Aeußerung mit⸗ theilen lassen.

8. Das bei Einlegung der Cassations-Nekurses in Rheini— schen Civilsachen stattfindende Verfahren betreffend.

Da die Erfahrung gezeigt hat, daß das bei Einlegung und Durchfüh⸗ rung der Cassations-Nekurse in Rheinischen Civilsachen stattfindende Ver sahren einer Verbesserung bedarf, so haben Wir darüber den beifolgenden Gesetzes Entwurf anfertigen lassen, und legen ihn nebst den Motiven Un— seren getreuen Ständen zur Begutachtung hiermit vor.

32. Die Führung der Eröffnung der bei Notarien in dem Bezirke des Appellations-Gerichtshofes zu Köln hinter⸗ legten mystischen Testamente betreffend.

Da sich gezeigt hat, daß in der im Bezirke des Appellations - Gerichts- hoses zu Köln geltenden Gesetzgebung die Eröffnung und Publication der bei den Notaren hinterlegten mostischen Testamente nach dem Tode der Testirer nicht genügend sicher gestellt ist, so haben Wir zur Hebung dieses llebelstandes die n ec Verordnung, nebst Motiven entwerfen lassen und sehen der gutachtlichen Acußerung' Unserer getreuen Stände darüber entgegen.

10. Die Gesetz- Entwürfe; . über das Deichwesen, b. über die Strom- und Ufer? Polizei der öffentlichen Flüsse.

Im. Verfolg der Unseren getreuen Ständen in dem Landtags ⸗Abschiede vom J. November 1811 ertheilien Zusicherung lassen Wir ihnen anliegend hen Entwurf eines Gesetzes über das Deichwesen, mit den dazu gehörenden Motiden den Entwurf eines Gesetzes über bie Sinon! und. lifer Polizei der öffentlichen Flüsse, mit Motiven, serner: die Arbeiten der gemischten Jommisssen zur Vorberathung über die Gesetz-⸗Entwürfe, bestehend in zwei Verhandlungen vom 181en und 21. Main, J. und in zwei Verhandlungen

vom 10ten und 11. Otteber v. J., zur wäjierrn Prüfung und Begutach=

tung der beiden Gesetz Entwürfe zugehen.

11. Das Gesetz wegen Benutzung der Privatflü sse.

Nachdem durch das Gesetz vom 28. Februar d. J. (Gesen S8 S A1) die Grundsätze über die Benn bung d e ff en nn theile Unserer Monarchie, wo das allgemeine Preußische Landrecht oder das

gemeine Deutsche Necht gilt, in einer Weise“ festgestelln d landwirthschaftlichen Benutzung des Wassers eine kf u h . , ö.

ewährt, fordern Wir Unsere getreuen Stände zur Erklärun .

lune welchen Modificgtionen die Einführung dieses he scg nz an, an, aus der anliegenden Denlschrift zu entnehmen sind, in bie zum Bezirse des Ober Appellationsgerichtehofes zu Köln gehörenden Landestheile gleichfalls für ein Bedürfniß oder doch für wünschenswerth zu achten .

12. Der Entwurf des allgemeinen Bergrechts und der Instruction zur Verwaltung des Bergwerks-Regals.

Da die Bearbeitung des dem 6. Rheinischen Previnzial- Landtage vor⸗ gelegten, wegen Kürze der Zeit aber nicht vollständig berathenen Entwurfs eines allgemeinen Bergrechts noch nicht so weit vorgerückt ist, daß die Pu= blication dieses Gesetzes durch eine nochmalige Vorlage wesentlich verzögert werden fönnte, so lassen Wir, dem in der Adresse vom 22. Juli 164 ausgedrückten Wunsche entsprechend, Unseren getreuen Ständen

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„den Entwurf eines gemeinen Bergrechts und der Instruction zur Ver— waltung des Bergwerks Regals in den rechts des Rheins belegenen Landestheilen, so wie der als provinzialrechtlich beizubehaltenden? Be⸗ stimmungen“, wiederum zugehen, und sehen nunmehr den motivirten gutachtlichen Aeuße⸗ rungen Unserer getreuen Stände darüber unter dem Eröffnen entgegen, daß eine nochmalige genaue Erörterung durch die Provinzial-Behörden keine an⸗ deren, sich zur Aufnahme in das Gesetz eignenden provinziellen Bestimmun= gen hat aussinden laäͤssen, als diejenigen, welche schon früher in den Ent— wurf aufgenommen sind.

13. Die Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmun— gen des Feuer⸗ Sozietäts-Reglements für die Rhein- Provinz vom 5. Januar 1836.

Wir haben Unseren getreuen Ständen durch den Landtags -Abschied dom 7. November 1841 zu B. 21 eröffnet, daß ihre Anträge wegen einiger Abänderungen des Provinzial Feuer-Sozietäts Reglements vom 5. Januar 1836 einer näheren Prüfung unterworfen werden würden, und Wir Uns vorbehielten, ein darauf bezügliches Gesetz dem nächsten Landtage zur Be gutachtung vorlegen zu lassen.

Demzufolge lassen Wir nunmehr den Ständen den Entwurf einer Verordnung mit der Aufforderung zugehen, sich darüber gutachtlich zu äußern. .

Da Unsere getreuen Stände bei ihren Anträgen zunächst die Rheinische Gesetzgebung im Auge gehabt haben, in einigen Gebietstheilen der Rhein Provinz aber das Allgemeine Landrecht und in anderen das gemeine Recht gilt, so ist hierauf bei der Fassung des beigefügten Entwurfs Rüchsicht genommen worden. (Schluß solgt.)

Zeitungs Nachrichten.

Ausland. a Frankreich.

Paris, 14. Mai. Man schreibt aus Oran vom 2yhsten vorigen Monats: . „Das plötzliche Erscheinen Abd el Kader's in unserer Provinz ist die Veranlassung zu einer Empö rung unter den, mit uns verbündeten Stämmen gewesen. Der

General Lamoriciésre, der die Ebene von Greris und das ganze

Land rings um Maskara auf das thätigste beaufsichtigt, wurde in der Nacht vom 25sten zum 26sten benachrichtigt, daß Abd el Kader bei den Hachems, vier Stunden von seinem Hauptquartier lagere. Die Division griff sogleich zu den Waffen und marschirte dem Versamm— lungsorte zu. Die dem General zugegangenen Berichte waren durch aus gegründet, denn der Emir hatte sein Zelt mitten in dem zahl reichsten und kriegerischsten Stamme der ganzen Provinz aufgeschlagen. Die Agas der Beni-Amer, der Bordschias und der Flittas waren mit starken Kontingenten, die sich in einigen Tagen noch bedeutend vermehrt haben würden, zu ihnen gestoßen. Die Annäherung unserer Truppen schwächte den Eifer der Insurgenten unendlich, und trotz der Entschließungen des Emirs wagten die Araber nicht, vor uns Stand zu halten. Als unsere Avantgarde vor dem Bivouak des Feindes anlangte, fand sie nicht Gelegenheit, einen einzigen Flintenschuß zu wechseln; alle Zelte waren abgebrochen, und wir bemerkten nur einzelne Tiralleur-Posten, die uns in größer Entfernung beobachteten.

Der General Lamoricinre beschloß, den Emir hartnäckig zu verfolgen,

und während des zweitägigen Marsches, der hierauf stattfand miel⸗ deten sich stündlich Parlamentaire, die im Namen der Aga's sich zu unterwerfen verlangten. Da es aber dringend nothwendig ist, jenen wiederholten Abfällen, die der Ruhe der treuen Verbündeten so schd lich sind, ein Ziel zu setzen, so hat der General die Parlamentaire als Gefangene zurückgehalten und wird sie, wie es heißt, strengen Strafen unterwerfen. Abd el Kader, dem unsere Truppen beständig auf den Fersen waren, näherte sich zuletzt unserer Stadt bis auf drei Stunden. Der General Mustapha, welcher mit seinen Truppen vor dem Fort St. Philipp lagerte, eilte schleunigst dem Emir entgegen, und es entspann sich in den Thälern von Teschela ein Kavallerie⸗ Gefecht. Die Folge davon war, daß die Truppen Abd el Kaders gänzlich zersprengt und er genöthigt war, fast ganz ohne Eskorte sein Heil in der Flucht zu suchen.“

Vorgestern empfing der König in einer Privat-Audienz zu Neuilly Herrn Charles Lasitte, den Administrator der Paris Rouener Eisen= bahn. Der Nönig wünschte dem Herrn Lafitte Glück zu dem Er⸗ folge, den dessen Bemühungen gehabt haben, ausländische Rapitalien zu inländischen Unternehmungen herbeizuziehen, und für die umsich tige Thätigkeit, mit der dieses große, industrielle Unternehmen aus⸗ geführt worden sey. Herr Charles Lafitte wird, wie man vernimmt, in den Grafenstanderhoben werden.

Die Presse meldet, daß binnen kurzem den Kammern ein Gesetz Entwurf wegen einer Anleihe von 10 Millionen Fr. zu Gun sten Guadeloupe's vorgelegt werden würde.

Man bemerkt, daß Herr Thiers häufiger als jemals von dem Könige in Neuilly empfangen wird. .

Herr Stanislaus Bresson, Deputirter des Vogesen Departe ments und General-Direktor der Forst-Verwaltung, ist gestern Vor mittag hierselbst mit Tode abgegangen.

Paris, 14. Mai. Heute ist ein Tag der Waffenruhe für die beiden in der Zuckerfrage sich bekämpfenden Parteien der Kam—

mer, und es mag daher ein allgemeiner Rückblick auf die Ergebnisse der Debatten der vier ersten Tage am rechten Orte und an der

Zeit seyn. . . Ich habe den ganzen Gang der Verhandlung mit der größten Aufmerksamkeit verfolgt, selbst den Sitzungen beigewohnt, und mir sogar die Mühe genommen, die Debatten nöch einmal in ihrer ganzen Ausdehnung im Moniteur nachzulesen, um dadurch in den Stand gesetzt zu seyn, ein auf volle Sachkenntniß gegründetes unparteiisches Urtheil zu fällen, und das Ergebniß war für mich die unbedingte Ueberzeugung, daß für Frankreich und für seine Kolonieen nur Heil in dem Verschwinden des Runkelrüben- Zuckers zu finden ist. Alles, was die Gegner des Planes der Regierung gegen denselben vor= brachten, beruht entweder auf Unkenntniß der Thatsachen oder, was noch schlimmer ist, auf Entstellung derselben und auf einer lünstlichen Gruppirung von Ziffern, die aber vor der Wahrheit nicht recht Stich hält. Es gehörte eine große Kühnheit und Unkenntniß dazu, um, wie Herr Lestiboudois von Lilie, zu behaupten, das Uebel und die drückende Lage der Kolonieen seyen bei weitem nicht so groß, als man sie schildere, während die Augsagen aller derjenigen, welche die Kolonieen mit eigenen Augen gesehen, den Zustand derselben Feugu kennen zu lernen Gelegenheit gehabt haben, namentlich aber die Aussagen der in jedem Falle von keiner eigennützigen Nücksicht geleiteten Offiziere der Kriegs ⸗Marine, welche ihr Dienstberuf dahin eführt hat, einstimmig dahin lauten, daß die über das in den Ko⸗ onieen herrschende Elend in Frankreich veröffentlichten Schilderungen . hinter ber Wirklichkeit zurlickgeblieben sind, als sie dieselben über⸗ reiben. Herr Houzegu⸗-Muiron, der eifrigste Vertheidiger des Vor⸗ schlags der Kommission, konnte trotz seiner zweistündigen Rede nicht umstoßen, daß eine Defraudation in außerorbentlicher Ausbehnung

mit Annahme desselben für die Fabrikanten des Rübenzuckers möglich wird, und daß sie sich, was sie sicherlich zu thun im eigenen In⸗ teresse nicht verfehlen würden, nur zu verständigen brauchten, um auf die einfachste Weise von der Welt, und ohne nur im Geringsten gegen das Gesetz anzustoßen, ja unter dem offenbaren Schutze dessel⸗ ben, im Grunde nie eine höhere Abgabe als von 30 Fr. für je hun—⸗ dert Rilogramme Rübenzucker zu bezahlen. Derselbe Redner und mit ihm die Kommission hatten auch die See⸗Inscription, d. i. die Zahl der bei der Marine verwendeten Seeleute, auf die doppelte Ziffer der wirklichen Matrosen angegeben, indem sie an die Stelle von 3,000, die wirklich vorhanden sind, ohne Weiteres mehr als 100,000 setzten, dabei alle von der Conseription des Landheeres entnomme nen und eben wegen des Unzureichenden der See-Inscription selbst der Flotte zugetheilten Mannschaften, die aber wohl Niemand, der mit dem Stande der Sachen vertraut ist, für wirkliche Matrosen zählen wird, ohne Umstände als solche mit einrechneten.

Nicht minder große Entstellungen kommen auch von Seiten der Gegner des Regierungs- Entwurfes in Berechnung der finanziellen Vortheile für den Schatz vor, weiche Einige sogar gänzlich in Abrede stellen wollten. Die Reden des Deputirken Jolkivet, vorzüglich aber des Ministers des Handels, zeigten, wie es sich damit verhält, und der Finanz⸗Minister schlug vollends die gewaltige Uebertreibung

der Wichtigkeit des nur in fünf Departements mit einiger Bedeutung betriebenen Runkelrübenbaues für die Agrikultur zu Boben; was sind in der That 19,500 Hektaren Landes, welche jetzt mit Runkelrüben bepflanzt sind, im Verhältniß zu dem ganzen Flächenraume von Frant reichs? Und Herr von Lamartine zeigte auf der anderen Seite auf eine unverwerfliche Deutsche Autorität, auf den ausgezeichneten Württembergischen National-Oekonomen Mohl, gestützt, welchen Ein

fluß die Runkelrübe auf den Boden ausübt, dem dadurch mehr Kräfte entzogen werden, als durch irgend einen anderen Kulturzweig. Aber am schlagendsten ist ein Naisonnement, das auch der Handels Minister bei Vertheidigung des Regierungsplanes vorbrachte, und worin im Grunde allein schon die ganze Frage, entschieden wird. Dieses Rai

sonnement geht dahin: der Nunkelrübenzucker kann nicht ohne einen außerordentlichen Schutz von Seiten der Regierung bestehen; obgleich in jeder Beziehung durch geringere Auflage, durch Ersparung von Transportkosten wegen seiner unmittelbaren Gegenwart auf dem Markte selbst günstiger gestellt, als sein Rival, der Kolonialzucker, kann er nach der einstimmigen Versicherung der Fabrikanten selbst doch nicht gleiche Lasten mit diesem tragen, und würde dabei zu Grunde gehen; andererseits können die Kolonieen sich nicht erhalten, wenn die Kon= kurrenz des Rübenzuckers mit ihrem Produkte fortdauert; alle bisher seit 1337 versuchten Palliativmittel haben sich wirkungslos gezeigt, im Gegentheil hat der Zustand der beiden Industrieen mit jedem Jahre sich nur verschlimmert und ihr sicherer Ruin ist bei längerer Fortdauer des gegenwärtigen Zustandes unvermeidlich; es muß also eine entscheidende Maßregel ergriffen werden, um diesem Zustande ein Ende zu machen; es ist aber erwiesen, daß der Rübenzucker nie im Stande ist, den Kolonialzucker ganz zu ersetzen, und daß dieser in jeder Beziehung eine weit höhere Wichtigkeit hat, als der Rübenzucker; daß ferner, sobald man zu der Ueberzeugung gelangt ist, daß die beiden Indu

strieen unmöglich neben einander fortbestehen können und also die Frage sich aufwirft, welche von beiden verschwinden soll, unzweifel

haft die Antwort dahin ausfallen wird, daß wohl die Rübenzucker

Industrie durch irgend eine andere, nicht aber so der Anbau des Zuckerrohrs in den Kolonieen durch einen anderen sich ersetzen läßt; daß die Unterdrückung des Kolonial -Zuckers unausbleiblich den Ruin der Kolonieen und der Schifffahrt Frankreichs herbeiführen würde, weil die Zucker-Trausporte und die Rückfrachten von Frankreich nach den Kolonieen nicht weniger als sieben Zehntheile der ganzen Ton

nenzahl der allgemeinen Schifffahrt Frankreichs überhaupt ausmachen; es kann also keinem Zweifel unterliegen, daß die Rübenzucker⸗Indu⸗ strie der Kolonial-Industrie den Platz räumen muß.

Wie man sieht, ist hier von dem finanziellen Interesse für den Schatz, von der Freiheit, welche die Regierung erhält, den zu Aus füllung der vom Kolonialzucker nicht gedeckten Verbrauchssumme thigen Bedarf an Zucker vom Auslande gegen Vortheile zu beziehen, welche dieses dem Absatze der Französischen Natur- und Industrie⸗ Produkte dagegen gewähren muß, von dem unberechenbarén Nutzen, der für den ganzen Französischen Handel wie für die Französischen Industriezweige daraus erwächst, noch gar keine Rede. Trotzdem aber ist die Macht der Partifular-Interessen noch immer so stark in der Kam mer, daß noch jetzt nicht mit Sicherheit sich voraussagen läßt, ob der Entwurf der Regierung angenommen werden wird. Die allgemeine Diskussion dürfte wohl noch morgen fortdauern, zumal wenn, wie es heißt, Herr Berryer für, Herr Thiers gegen den Regierungs- Entwurf das Wort nehmen wollen, Zu bedauern ist, daß einer der hervorragendsten Deputirten der Kam mer, der sein mächtiges Wort der Sache der Kolonieen geliehen haben würde, durch eine schwere Krankheit, die sogar für sein Leben fürchten läßt, von der Theilnahme an den Verhandlungen abgehalten ist, nämlich Herr Duvergier d'Hauranne, durch dessen Tod die Kammer eines ihrer geistreichsten Mitglieder verlieren würde. Auch der aus den Ereignissen des Orients im Jahre 1840 her bekannte Admiral Lalande, gleichfalls Deputirter, liegt gefährlich erkrankt danieder.

—ᷣ x Grossbritanien und Irland.

London, 13. Mai. Herr Lane Fox, Mitglied des Unterhau ses, fordert Herrn O'Connell, der jetzt in Irland umherreist und Ne peal-Versammlungen hält, in einem öffentlichen Schreiben auf, seinen Sitz im Parlamente einzunehmen, und ihm dort auf die Gründe zu antworten, welche er gegen die Aufhebung der legislativen Union zwi— schen Großbritanien und Irland, so wie gegen die Repeal- Umtriebe, geltend machen werde.

Mit Hinsicht auf die letzten parlamentarischen Erörterungen über die Agitation in Irland bemerkt die Times: „Die Erklärungen des Herzogs von Wellington und Sir R. Peel's über die Frage wegen Aufhebung der Union werden die einsichtsvollen und loyalen Männer aller Parteien im ganzen Königreiche zufrieden stellen und müssen auf die jetzige Agitation in Irland sofortige Einwirkung ausüben. Sie sind in Wahrheit keinen Augenblick früher erfolgt, als es nöthig war, und kein vernünftiger Mann hat wohl erwartet, daß sie anders lau— ten würden. Gewiß war es, da die Repealbewegung unleugbar in dbiesem Jahre einen neuen und furchtbareren Charafter angenommen hat, unter diesen veränderten Umständen alse von höchster Wichtigkeit, daß die konservative Regierung nach reiflichster Ueberlegung die vor 12 Jahren von Lord Althorp gegebene feierliche Versicherung, die In— tegrität des vereinigten Königreichs unverletzt aufrecht erhalten zu wollen, jetzt aufs bestimmteste erneuerte. Dies war um so nöthiger, da, wie Lord Roden richtig bemerkt hat, das Schweigen nnd die anscheinende Apathie der Regierung leicht mißdeutet werden konn⸗ ten und auch wirklich schon unter den Loyalen in Irland eine Art von panischem Schrecken erregt haben. Unzweifelhaft wird die friedliche Partei durch die jetzige energische Erklärung der Regie rung eine unermeßliche Unterstlitzung erhalten, während die Repealer jetzt wissen, daß die Königin den im Jahre 1831 von ihrem König= lichen Vorgänger tee e n Gesinnungen zustimmt und gleich ihm entschlossen ist, durch alle der Krone zu Gebote stehenden Mit= tel die Union unverletzt zu bewahren. Der laute Beifall, welchen

Peel's energische Erklärung im Unterhause und die fast gleichlautende Aeußerung des Herzogs von Wellington im Oberhause bei den Män— nern aller Parteien fanden, haben deutlich bewiesen, daß das Parla⸗ ment bereit ist, der Regierung die außerordentlichen Vollmachten zu bewilligen, welche sie ihm abzuverlangen im dringenden Falle gewiß nicht zögern wird. Während wir die allgemeine Zufriedenheit über die ministeriellen Erklärungen theilen und als Wirkung derselben er— warten, daß alle Männer, welche vor der Verantwortlichkeit zurück— schrecken, verrätherische Komplotte und Blutvergießen unter Bürgern zu nähren, sich von der Repeal-Partei lossagen werden, müssen wir zugleich unser tiefes Leidwesen über dies klägliche Fehlschlagen der glänzenden Aussichten, womit Lord de Grey's Verwaltung zu beginnen schien, unverholen ausdrücken. Niemals waren einem Vice-Könige bei seinem Amts Autritte alle Klassen des Volks so günstig gesinnk, nie boten sich ihm so besondere Gelegenheiten, Gutes zu wirken. O 'Con⸗ nell war in Irland beinah machtlos, in England fast vergessen. Die Repeal-Lehren und Repeal-Vereine wurden verlacht und galten blos als Mittel, dem Agitator seine Rente zu sichern. In die Lords de Grey und Eliot setzten alle Leute, deren Unterstützung irgend wichtig schien, ein fast, unbedingtes Vertrauen. Unter so günstigen Verhältnissen trat die jetzt von förmlichem Aufstande bedrohte Ver

waltung ins Amt, und in zwei Jahren hat sie es durch ihre Regie— rungsweise dahin gebracht, daß die Massen des Volkes zum erstenmale sich ernste Demonstrationen zu Gunsten des rein Irländischen Grundsatzes der Trennung von Großbritanien gestatten. O'Connell, damals ein Zwerg, ist jetzt wieder ein Riese. Ein mit beispielloser Noth kämpfendes Volk steuert wöchentlich 601 Pfd. St. zum Repeal

Fonds, und zwar stehen die Beiträge meistens in ungekehrtem Ver

hältnisse zu den Mitteln. Dem Pöbel der Repealer haben sich acht- bare und wohlgesinnte Personen zugesellt, und ein unbedeutender Ver— ein ist zur mächtigen Partei geworden. In diesem Allen liegt weder Whiggismus noch Radikalismus, keine Betreibung katholischer In

teressen gegen die protestantischen; nein, diese Bewegung strebt da

nach, eine Volksbewegung zu seyn, und droht fast, es zu werden.

Wir fragen nun, ob dieser Zustand eingetreten wäre, wenn die jetzige

Negierung Irlands ihre Gelegenheiten wahrgenommen hätte? Es stand in ihrer Gewalt, das Volk zu überzeugen, daß sie Irlands In teressen im Herzen trage und ihnen auf eine den Irländer befriedi gende Weise zu genügen trachte. Hätte sie dies gethan, so wären die vorgestrigen Erklärungen der Minister nicht nöthig gewesen; sie hat es aber unterlassen, und wir befürchten nun, daß die zur Voll— führung jener Erklärungen etwa erforderlichen Schritte nur ein sehr schlechter Ersatz für die gute Verwaltung seyn werben, welche diesel ben unnöthig gemacht haben würde.“ Das genannte Blatt tadelt dann verschiedene Maßregeln der jetzigen Irländischen Regierung und hofft, diesem Theile der Peelschen Verwaltung bald ein größeres Maß von. Weisheit und Energie eingeimpft zu sehen; dies werde besser wirken als Bajonette.

In der vorgestrigen Versammlung des Vereins gegen die Korn— gesetze wurde beschlossen, daß die Eintragung aller Mitglieder des Vereins im ganzen Königreiche in die Listen eifrigst und aller Orten betrieben werden sollten, und daß ferner der Rath des Vereins dahin wirken solle, überall ein Subscriptions-System von monatlichen ober wöchentlichen Beiträgen zum Vereins- Fonds in Gang zu bringen, damit beständig die zur glücklichen Durchführung des Kampfes gegen die Monopolisten nöthigen Geldmittel zur Hand seyen. Eine Peti— tion an das Unterhaus, worin erklärt wird, daß alle Schutzzölle, gleichviel ob für Erzeugnisse der Fabriken oder des Ackerbaues, den wahren Interessen des Landes nachtheilig seyen, wurde vorgeschlagen und angenommen.

Der Globe sagt: „Wir ersehen aus den neuesten Westindischen Blättern mit Leidwesen, daß sich in unseren Kolonieen eine große Er— bitterung gegen die Missionaire an der Afrikanischen Küste kundgiebt, von denen man behauptet, daß sie thätigst bemüht seyen, die Abnei— gung der Eingeborenen gegen die Auswanderung noch zu verstärken, und daß durch dieses Treiben das Zuströmen von Afrikanischen Ar— beitern nach unseren Westindischen Kolonieen, wovon man sich so viele Vortheile versprach, fast ganz aufgehört habe. Die Pflanzer haben in öffentlichen Versammlungen erklärt, daß die Koloniéen gänzlich zu Grunde gehen würden, wenn dem Verfahren der Missionaire nicht Einhalt geschehe.“ .

Nächstens werden die Freunde und Verehrer des Herzogs von Sussex in der Freimaurer-Tavern zusammenkommen, um über die Einberufung einer öffentlichen Versammlung zum Zwecke der Exrich— tung eines Denkmals für den Verstorbenen zu berathen. Man glaubt, daß die Subscriptionen sehr zahlreich ausfallen werden.

Deutsche Bundesstaaten.

München, 13. Mai. Das heute erschienene Regierungs— blatt bringt folgenden Plenar-Beschluß des Ober-Appellationsgerichts des Königreichs: „Der Umstand allein, daß ein Standesherr oder anderer Gutsherr sein Gut nicht selbst verwaltet, kann in einem seine Guts-Verhältnisse betreffenden Rechtsstreite einen Grund nicht dar bieten, von der Vorschrift des Gesetzes vom 11. Januar 1866, nach welchem die Eide in der Regel von den Parteien persönlich geschwo ren werden sollen, die Ausnahme zu machen, daß einer oder mehrere seiner Beamten statt seiner zum Schwure gelassen werden.“

Hannover, 15. Mai. (Hamb. Korr.) Die Hannoversche Armee hat einen tapfern und verdienten Krieger verloren: der Com— mandeur der ersten Kavallerie⸗Division, General-Major Freiherr von Krauchenberg, ist gestern mit Tode abgegangen.

Das Magistrats Kollegium hat am heutigen Tage dem Könige eine Vorstellung überreichen lassen, worin unter Hinweisung auf die oftmals vom Könige gegebene Hoffnung, daß über die Suspension des Stadt -Direktors Rumann nach erfolgtem Richterspruche entschie— den werden soll, dessen nunmehrige Wiedereinsetzung erbeten wirb. Inwiefern diese Vorstellung noch von Erfolg seyn kann, steht dahin, da Herr Rumann gestern dem Magistrate seine Dimission ange— zeigt hat.

Weimar, 17. Mai. Seit dem 1. Mai sind für den Korre— spondenz⸗ Verkehr zwischen dem Großherzogthum und den Kaiserlich HYesterreichischen Staaten neue Bestimmungen eingetreten, unter wel⸗ * Aufhebung des Frankirungs Zwanges besonders Erleichterung gewährt.

XxX Frankfurt a. Me., 16. Mai. Se. Durchlaucht der 2 von Nassan ist bereits von der Reise nach Düsseldorf zurück⸗ gekehrt.

Der Kaiserl. Oesterreichische Gesandte am Königl. Niederlän— dischen Hofe, Herr Graf von Sen t⸗Pilsach, hat nach kurzem Auf⸗ enthalt die Reise nach Wien fortgefetzt. Eben dahin ist am verflos⸗ senen Sonnabend der Baron Salomon von Rothschild abgereist. Zuvor kam die von Rothschildsche Familie zu dem ehrenhaften Entschluß, in unsere Stadt eine neue jüdische Synagoge an der Stelle der alten unansehnlichen auf ihre Kosten zu erbauen. Zur Einreichung der 26 soll eine Konkurrenz unter den tüchtigsten Architekten eröffnet werden.

617 Die Börse zeigte heute in den meisten Fonds eine willigere Haltung, woran die besseren Course von Paris und Wien schuld waren. Auch die Holländischen blieben fester, da von Amsterkam vom 13ten günstigere Berichte einliefen. Neue Kauflust zeigt sich in den Taunus -Eisenbahn⸗Aetien auf die wieder eingetretene größere Gelb=-Abondanz und die immer noch steigende Frequenz der Taunus Eisenbahn. . Unser Senat hat die Konzession für den Bau der Hanau-Frank⸗ furter Eisenbahn ertheilt.

3.

Luzern, 9. Mai. Der apostolische Nuncius hat dem Vorort eine Note eingereicht, worin derselbe Klage führt, daß dermalen in der Schweiz eine falsche Bulle angeblich „mit Allerhöchsten Privilegien der Nunciatur“ verbreitet werde. Diese falsche Bulle be— trifft die junge Schweiz und andere eidgenössische Verhältnisse, sie wird von Bern aus versendet, und soll einen Süddeutschen, der sich seit Jahren in der Schweiz herumtreibt, zum Urheber haben. Der Vorort wird unzweifelhaft dem päpstlichen Legaten die verlangte Sa⸗ tisfaction ertheilen und bei den Ständen Schritte thun, daß die fernere Verbreitung der Bulle unterbleibt.

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2 R. S Paris, 14. Mai. In der Sitzung des Spanischen Se

nats vom 6ten hielt der General Seoane eine lange und lebendige

Rede, welche in Barcelona großes Aufsehen und leidenschaftliche Pro testationen hervorrufen wird, und die es so gut wie unmöglich zu machen scheint, daß der ehrenwerthe Senator auf seinen Posten als General-Ca pitain von Catalonien zurücklehre. Die Rede des Generals Seoane war eine harte Anklage gegen den in der Masse der Bevölkerung von Barcelona herrschenden Geist des Aufruhrs und der Demokratie, von dessen Wirkungen der frühere oder spätere Untergang der jetzt so blüü

henden Hauptstadt von Catalonien vorauszusehen sey. „Barcelona“, rief er aus, „ist bestimmt, zu Grunde zu gehen, nicht durch Irrthümer iu, unserem staatswirthschaftlichen Systeme, nicht durch falsche Zoll

Maßregeln, nein, sondern es hat' in seinen eigenen Mauern alle Elemente der Zerstörnng, der Verwandlung in eine Wäste.“ Herr Seoane erklärte, daß er, bei der Uebernahme des General-Kapitanats von Barcelona, für seine nächste Aufgabe gehalten, den Cha

rakter der Stadt, und der Provinz gründlich kennen zu lernen,

und daß er diesen Zweck theils durch das Studium' der ge⸗ druckten Geschichtswerke, theils durch fleißige Forschungen in den Archiven von Barcelona erreicht zu haben glaube. Zu jeder Zeit, sagte er, sey der aufrührerische Sinn der Barceloneser eine Gefahr für die Provinz und für den ganzen Staat gewesen. Er führte na mentlich ein im Jahre 1773 von dem Kriegs Minister an den Vice— König von Catalonien gerichtetes Schreiben an, von dem man glauben könnte, daß es von gestern datirt sey, und in welchem unter Anderem gesagt ist, daß Barcelona in Friedenszeiten eine Besatzung von 14 Ba— taillonen Infanterie und 2 Schwadronen Kavallerie nöthig hat, daß die Citadelle und Montjuich nicht genügen, um die Barceloneser im Zaume zu halten, sondern daß auch das Fort Atarazanas beständig auf dem Kriegsfuß erhalten werden muß, weil sich jeder Aufruhr (wie allerdings auch durch die November-Ereignisse des vorigen Jahres bewiesen ist immer zuerst auf diesen Punkt werfen werde. Der General Seoane zählt seit dem Tode Ferdinand's VII. nicht weniger als achtzehn verschiedene große und kleine, Aufstände in Barcelona. Besonders ausführlich ist er bei der Schilderung des Oktober ⸗Auf⸗ ruhrs 1841, der die Einsetzung der Wachsamkeits Junta und die Nie— derreißung eines Theiles der Eitadelle zur Folge hatte. Ueber die Motive dieser letzteren Maßregel giebt der General Seoane ganz neue Aufschlüsse. Die Gefahr, welche der Stadt durch die Eitadelle drohe, sagt er, war eigentlich nur Vorwand des Angriffs auf dieselbe, wie Am deutlichsten daraus hervorgeht, daß man nicht bloß die innere Mauer, sondern auch die äußeren Wälle abzubrechen anfing. Es lag in der That im Plane, die ganze Citadelle zu zerstören, und den da— durch gewonnenen Boben an eine Anzahl von Leuten zu vertheilen, welche Entschädigungs- Ansprüche wegen politischer Verfolgungen an den Staat machten, auf deren Befriedigung sie nur unter der Her beischaffung eines solchen außerordentlichen Hülfsmittels rechnen zu dürfen glaubten. ͤ .

Der General Seoane greift nach allen diesen Vorwürfen die Privilegien von Barcelona an, zu denen er namentlich das herrschende Zoll-System rechnet, durch welches das ganze Land zum Vortheile der Catalonischen Industrie ganz übermäßig besteuert werde. Noch weni⸗ ger der Rechtfertigung fähig scheint ihm das den Barcelonesern zustehende Münzrecht, welches die Stadt auf die schmählichste Weise mißbrauche, indem sie Spanien mit Kupfergeld überschwemme, das nicht den sechsten Theil seines Nominal Werthes habe. Unter dem Schutze dieser Privilegien, fährt er fort, kann Barcelona allerdings gedeihen, aber blos auf Kosten des übrigen Spaniens. Nur so wird es möglich, daß man in Barcelona einen ganz übermäßigen Arbeits⸗ lohn zahlt, der jährlich Tausende von Cataloniern dorthin lockt, so daß die Stadt gegenwärtig wenigstens 190,000 Einwohner zählt, eine Masse, die natürlich die gefährlichsten Elemente der Unordnung einschließt. Schon jetzt ist es so weit gekommen, daß die Arbeiter, und namentlich die Weber, selbst den Preis ihrer Arbeit bestimmen und die Fabrikanten durch Drohungen zwingen, ihren Forderungen nachzukommen. Geheime Gesellschaften und eine zügellose Presse vollenden die Demoralisirung der Bevölkerung von Barcelona, welche der General Seoan seit 1839, wo er zum erstenmale General-Capitain von Catalonien war, so verändert, das heißt verschlimmert gefunden haben will, daß er sie gar nicht wieder erkennt. Der General Seoane suchte am Schlusse seiner Rede zu beweisen, daß die alte Gewohnheit der Barceloneser, Aufruhr zu machen und sich zu empören, nur einen einzigen Grund habe, den nämlich, nicht eben so wie das übrige Spanien an den Lasten des Staats theilzunehmen, und er stellte zu diesem Behufe eine Berechnung der Abgaben und der Kontingente von Barcelona, und eine Vergleichung derselben mit denen des übrigen Spaniens an, aus der hervorging, daß die Hauptstadt von Catalonien allerdings im thatsächlichen Genusse von Vorrechten steht, die es unmöglich sey zu vertheidigen.

Ser bien.

Der Oesterreichische Beobachter enthält Folgendes: „Be⸗ richte aus Semlin melden, daß der neu ernannte Gouverneur“ von Belgrad, Hafiz Pascha, daselbst am 6ten d. M. von Orsowa, bis wohin er seine Reise an Bord eines Oesterreichischen Dampfschiffes zurück⸗ gelegt hatte, über Panezowa zu Lande eingetroffen und bei dem Kaiserl. Vommandirenden zu Semlin, General-Major von Ungerhofer, abge⸗ stiegen ist. Nach einem zweistündigen Aufenthalte wurde der och un⸗ ter den ihm gebührenden Ehrenbezeigungen auf einer Kaiserl. Czaike nach Belgrad übergesetzt und dort von dem abberufenen Gouverneur, Kiamil Pascha, auf gleiche Weise wie g, Am folgenden Tage ließ Hasiz Pascha die Häupter der Serbischen Regierung vor. Der Fürst Alexander Kara Georgiewitsch, welcher auf einer Bereisung

des dandes begriffen war, ist durch Absendung eines Tataren zur augenblicklichen Rückkehr nach Belgrad einberufen worden.“

Türkei. Konstantinopel, 26. April. (A. 3.) Die von dem Staats⸗ Kanzler Fürsten von Metternich gegen ben Türkischen Botschafter zu Wien, Rifaat Pascha, im wohlbemessenen Augenblick geführte energische Sprache und die von Letzterem desfalls an die Pforte erstatteten Berichte scheinen den vielverschlungenen Gordischen Knoten der esterreichischen Dampfschifffahrts Angelegenheit plötzlich gelöst zu ha⸗ ben. Gestern ließ Sarim Effendi, den ersten Dolmetsch, Freiherrn von Testa, zu sich entbieten, und nachdem er zuerst die bisherigen Beschwerden als nicht bestehend oder übertrieben darzustellen gesucht, endigte diese Unterredung schließlich mit der bestimmten Erklärung Sarim's, daß erneuerte Befehle sowohl an den Ichtissab Naziri in der Hauptstadt als an die Behörden von Trapezunt, Samsun und Sinope erlassen werden würden, um alle den Desterreichischen Dampf⸗ böten in den Weg gelegte Hindernisse einzustellen. Für den Fall, daß dennoch Schwierigkeiten vorkommen sollten, ersuchte er, 1 an den Handels-Minister und Großmauthner Tahir Bey zu augenblid⸗ licher Abhülfe zu wenden. Sarim Effendi fuhr fort, er würde so⸗

gleich diese Beschlüsse dem Türkischen Botschafter in Wien in gleicher Weise mittheilen, um offizielle Anzeige davon zu machen (was auch bereits geschehen) und hoffe, Herr von Klezl werde nicht verabsäumen, im gleichen Sinne an Se. Durchlaucht den Fürsten⸗ Staatskanzler zu berichten. Ein im Sinne dieser Erklärungen verfaßtes Schreiben vom Finanz- Minister Saweti Effendi ging auch wirklich noch am selbigen Tage an den Muschir von Trapezunt ab.

Inland.

Berlin, 17. Mai. Se. Majestät der König haben Allergnä—⸗ digst geruht: Dem Major Grafen von en nenne II., aggregirt dem 1sten Garde⸗Regiment zu Fuß und Commandeur des 6. Infanterie- Bataillons, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm ver⸗ liehenen Ritterkreuzes vom Sachsen-Ernestinischen Haus- Orden zu ertheilen.

Die Spanische Vermählungs-Frage.

kEdamen imparcial de la cuestion de casamiento de S. M. Ja Reina Doüũa ISabe] II. por un Español. Unpacteiische Prüfung der Frage der Vermählung Ihrer Ma⸗ jestät der Königin Isabella II. Von einem Spanier.)

Unter diesem Titel ist hier so eben eine 53 Seiten starke Flug⸗ schrift erschienen, deren Inhalt schon wegen der hochwichtigen Frage, mit der er sich beschäftigt, Beachtung verdient; durch die Persoõnlich⸗ keit des Verfassers jedoch eine ganz besondere Bedeutung erhält. Dieser hat sich zwar nicht genannt, ich glaube aber seine Bescheiden⸗ heit nicht allzusehr zu verletzen, wenn ich Ihnen mittheile, daß die Schrift aus der Feder des Marquis von Miraflores geflossen ist, eines Spanischen Granden von großem Reichthume, der als Ge⸗ sandter am Londoner Hofe 1834 den Traktat der Quadrupel⸗ Allianz abschloß, und 1839 und 40 Botschafter in Paris war. Diese Lauf⸗ bahn hat dem Marquis, der an den späteren Ereignissen seines Lan⸗ des keinen Theil mehr genommen hat, die Gelegenheit verschafft, sich eben so wohl aus eigener Anschauung Einsicht in die politischen Ver⸗ hältnisse des Auslandes zu erwerben, als auch sich selbst einem aus⸗ gedehnten Kreise fremder Staatsmänner und Diplomaten bekannt zu machen, und deshalb möchte es nicht überflüssig seyn, die Gedanken und selbst die Worte eines so unterrichteten Spaniers hier im Aus⸗ zuge mitzutheilen.

Der Grundgedanke des Verfassers, den er jedoch erst auf der vorletzten Seite ausdrückt, ist folgender:

„Achtzehn Monate fehlen noch bis zur gesetzmäßigen Volljährig⸗ keit der Königin, und diese achtzehn Monate müssen der Zeitpunkt seyn, in welchem der große, unermeßlich schwierige Uebergang (von der revolutionairen Lage zu der vollständigen Ordnung) vorbereitet werde. Um dies, wenn nicht leicht, doch wenigstens möglich zu machen, ist es durchaus nothwendig, die Volljährigkeits- Frage mit der über die Vermählung zu verbinden. Der Thron bedarf einer Stütze, sobald sich ein Mädchen von vierzehn Jahren auf ihn setzt; und keine bessere und nützlichere Stütze giebt es, als einen Gemahl, zumal wenn dieser die Stärke und Wichtigkeit seines Postens durch die moralische Unterstützung Europa's vermehren könnte.“

Die Entscheidung der Volljährigkeitsfrage steht, dem Verf. zu⸗ folge, der Spanischen Nation allein zu. Die Vermählung dagegen berühre die Interessen anderer Mächte, und Spanien könne und dürfe die Mitwirkung derselben nicht zurückweisen. Dann stellt er sieben verschiedene Prinzen auf, unter denen man zu wählen hätte, nämlich: einen Sohn des Ex-Infanten Don Carlos, einen Sohn des Infanten Don Francisco, einen Neapolitanischen Prinzen, einen aus dem Hause Orleans, einen Oesterreichischen, einen Bayerischen oder sonstigen Deutschen Prinzen zweiten Ranges und einen aus dem Hause Koburg. Man wird bemerken, daß der Verf. auf den Sohn des Herzogs von Lucca keine Rücksicht nimmt. Nachdem er nun von dem Wiener Kongresse, der Intervention von 1323, der Juli-Revolution gesprochen hat, kömmt er auf die pragmatische Sanction, vermöge deren Ferdi⸗ nand VII. die bis auf Philipp V. geltende Erbfolge wiederherstellte. „Nach dem Absterben Ferdinand's VII.“, sagt der Verf. S. 15, „Ischlug eine jede Macht den Weg ein, der ihren Grundsätzen und Interessen entsprach. Neapel und Sardinien konnten die Erbfolge⸗ Ordnung, gegen welche sie protestirt hatten, nicht anerkennen. Dester⸗ reich, Preußen und Rußland hatten 1832 die Ansicht gewonnen, daß die direkte Erbfolge keinen Anklang fände und die Stärke und Macht des Don Carlos ohne Weiteres darüber triumphiren würde; folglich konn⸗ ten sie bei ihrer gewohnten Umsicht und Klugheit vor der Hand keinerlei Entschließung fassen. Sie mußten die Begebenheiten abwarten, ohne gegen irgend Jemand Verpflichtungen einzugehen, so daß sie weder die Königin noch den Infanten anerkannten.“

Der Verfasser erzählt dann die Geschichte des Quadrupel-Trak⸗ tates, und macht dabei folgendes Geständniß, welches die Spanischen gegen fremde Einmischungen so aufgebrachten Cortes beherzigen mõ⸗ gen: (S. 20) „Spanien rief einen Traktat hervor, damit England in die Angelegenheiten Portugals intervenire, und beide Prätendenten (der Portugiesische war gerade nur von Spanien als König anerkannt worden) aus der Halbinsel vertreibe.“ Nachdem er nun die Lage entwickelt hat, in der sich, seiner Ansicht nach, Spanien Europa gegen⸗ über befindet, stellt er folgende Sätze auf, als solche, die den übrigen Mächten zur Richtschnur dienen würden: (S. 25 ff.) .

„l) Die dynastischen Einflüsse dürfen bei der gegenwärtigen Lage Europa's nicht als Haupt⸗Element bei der Lösung der in Frage ste- ;. henden Aufgabe betrachtet werden. .

2) Blos . Interessen können weder für kräftiges und vortheilhaftes Element darbieten, noch vom e