1843 / 175 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

an der Thätigkeit und den Interessen des Vereins, dessen Bedeutung er nicht verienncz auszudrücken die Gemogenheit gehabt hatte.

Es fnüpfte sich hieran wiederholt die Hoffnung und der langgehegte Wunsch, für bieses Jnststut in der Nhein Provinz größere Theilnahme zu erwecken und so der Thäligteit desselben einen freiren Spielraum und be— Teutendere Mittel zu gewinnen. Die Gesellschaft nahm freudig Kenntniß von dem Beschluß der hohen Deutschen Bundes-Versammlung, wonach die Ar⸗ besten für das Sichten und Ordnen der Akten des Archivs des ehemaligen Reichs- Kammergerichts mit vermehrtem Persongl gegenwärtig gefördert würden, und daß namentlich der anwesende Königl. Archivar Herr von Medem mit den Archiv-Arbeiten sev beauftragt worden, welcher neben diesen trocknen Ge— schäften gewiß uicht vergessen werde, so viele moderi e Alten, die ihm durch die Hände gingen, zugleich als Fundgrube für historische Forschungen zu benutzen und recht viele denkwürdige Resultate künftig mitzutheilen. Es wurde zugleich erwähnt, wie unter diesen voluminösen Schriften sich viele Aßttendeckel fänden, die von alten Pergament - Hand— schriften entnommen seyen, von zerstörten Werken, wie deren so

viele seit der Erfindung der Buchdruckerkunst dem Untergang ent gegengingen, weshalb schon manche wichtige Entdeckungen durch deigleichen Fragmente seyen gemacht worden. Es wurde zugleich den Anwesenden eine bereits angelegte Sammlung solcher Handschriftön vorgelegt, unter denen sich Bruchstücke Altdeutscher Gedichte besanden, deren nähere Prüfung vor— behalten blieb. Der Vorstand legte sodann das neueste Heft der Vereins— schrist (Wetzlarsche Beiträge für Geschichte und Rechts Alterthümer Bd. II. Heft 2) der Gesellschaft vor, in welchem unter anderen der wichtige und

ausführliche Burgfriede der Gau-Erben von Steinkallensels, dessen Original der Verein besitzt, sich abgedruckt und erläutert sindet. Die Tafel lag voll literarischer Werke, periodischer Schristen, Antiquitäten und Münzen, zum Beweis der fortwährend mit anderen Geschichls Vereinen und einzelnen gelehrten Mitgliedern unterhaltenen thätigen Verbindung. Willlommen war besonders die Uebersendung der historischen Abhandlungen der Königlichen Akademie der Wissenschasten zu München, welche, „Überzeugt von dem roseen Nutzen, der aus der engeren Verbindung der gelchrten Gesell chaften für die Wissenschasten hervorgehe, und in dem Bestreben, allen

Instituten, welche einer solchen Annäherung geneigt seven, bereitwillig Utgegenzukommen“, auch dem Wetzlarschen Verein eine so reichhaltige

Mittheilung gemacht hatte.

Unter den eingegangenen Münzen waren von Herrn George zu Kreuznach 24 Nömische übersandt und zugleich interessante Nachrichten über manchen bedeutenden Fund mitgetheilt worden. Namentlich wurde im ver

slossenen Jahre auf der Straße nach Luremburg, unweit Trier, ein Schatz von mehreren Tausend Münzen gefunden, von denen er 152 Stücke acqui- rte, aus dem Zeitraum von Diocletian bis Konstantin d. Gr. Von diesem Fund hatte auch ein Vereins-Mitglied, Herr Prof. Stammer am Athenäum zu Luremburg, 8 Stücke überschickt. Der Vorstand legte am

Schluß seines Berichts den Anwesenden die dringende Bitte ans Herz, der

Verbindung dieses Deutschen Geschichts-Vereins treu zu bleiben, ihn' nach

Möglichteit zu fördern und, so weit es in ihren Kräften stehe, ihm stels nützlich zu seon. Unter den wissenschaftlichen Vorträgen in dieser Sitzung bemerken wir

solgende: 1) Prof. Dieffen bach von Friedberg theilte Nachrichten mit über die Ringwälle in der Wetterau und deren Nachbarschaft. 2) Dr. Sol- dan von Gießen theilte aus einer Handschrift der Gießener Bibliothek das denfwürdige Schreiben des Landgraf Philip's des Großmüthigen, von 1559, an Herzog Johann Friedrich von Sachsen über das Sächsische Confuta— tionsbuch mit und erläuterte dasselbe. 3) Der Archivar von Medem trug, nach vorgefundenen Akten, einen Münsterschen Rechtsfall vor, den Kampf, der Fenigerichte und ihren allmäligen Verfall betreffend. 4) Der Oberlehrer Graff erörterte mehrere Fragen über Form, Inhalt und Be— deutung der alten Germanischen Grabhügel. 5) Oberlehrer Dr. Kleine reihte an ein im Archiv zu Duisburg aufgefundenes Statut Bemerkungen über das Strafrecht im Mittelalter.

Nach aufgehobener Sitzung vereinigte sich die Gesellschaft zu einem Festmahl, bei welchem der erste Vorstand, 1I)r. Wigand, den Toast für Se. Majestät den König ausbrachte. Er erinnerte daran 9j welchen hohen Werth der allverehrte Monarch auf gründliche Kenntniß der Geschichte, be— sonders der vaterländischen lege, wie er, selbst vorleuchtend in der echten Würdigung ihrer großen Lehren und ihrer Bedeutung für die Gegenwart, eben so die Quellenforschung im historischen Fach, als wissenschaftliche Be strebungen und die ihnen gewidmeten Institute überhaupt, stets zu fördein aufs wohlwollendste geneigt sen; wie auch Se. Masestät vor Jahren die sem Verein einen so ausgezeichneten und ehrenden Beweis Allerhöchster Huld gegeben habe. Alle Wünsche für den erhabenen Monarchen ver einigten sich in den einstimmigen, enthusiastischen Ausruf: Es lebe der König!

Bekanntmachungen.

Edikt gal⸗- Citation.

Nachbenannte Personen:

1) der Jacob Choynacki, welcher im Jahre 1806 zum Preußischen Militair als Feldjäger ausgehoben ist, er seitdem von seinem Leben und Aufenthalt keine Nachricht gegeben hat und dessen Vermögen in 8 Thlr. 6 Sgr. 10 Pf. besteht,

2) die Appolonia Zabarowskfa, welche im Jahre 18068 von Rudomno nach Polen gegangen ist und deren Vermögen 6 Thlr. 18 Sgr. i0 Pf. beträgt,

) die Gebrüder Valentin und Matthias Brodowski aus Swiniarz, welche vor länger als 20 Jahren nach Polen gewandert sind und deren Vermögen in 6 Thlr. 11 Sgr. 8 Pf. besteht,

4) der Ignatz Turalsli aus Somplawa, welcher im Jahre 18616 zur Preußischen Landwehr ausgeho— ben, späterhin desertirt und nach Polen gegangen ist und dessen Vermögen in 2 Thlr. 13 Sgr. be—

Testamente

5) der Lorenz Londzonski, welcher im Jahre 1819 a s Adl. Nynnek verschwunden ist und ein Ver— mögen von 1 Thlr. 15 Sgr. 2 Pf. hat,

6) der Johann Niebiewsti, gebürtig aus Fordon, den 27 welcher im Jahre 1805 auf die Wanderschaft ge gangen, zuletzt aus den Oesterreichischen Staaten Nachricht von sich gegeben hat und welcher ein Vermögen von 21 Thlr. 23 Sgr. 9 Pf. besitzt,

7) die sechs Geschwister Blaszkiewiez, Simon, Ma rianna, Mathias, Catharina, Anton und Lorenz, welche seit dem Jahre 1801 von ihrem Leben und Aufenthalt keine Nachricht gegeben, zuletzt in Ny colaiken gewohnt haben und ein Vermögen von 63 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. besitzen,

g) der Bäcker Theodor Machholz, von dessen Leben und Aufenthalt gar nichts bekannt ist und welcher ein Vermögen von 9 Thlr. 17 Sgr. 5 Pf. hat,

9) der Müllergesell Mathias Gerlopski, dessen Ven mögen 9 Thlr. 26 Sgr. 3! Pf. beträgt, und der Tuchmacher Valentin Gerlowsfj, welcher ein Ver

schlag gebracht.

j . ) 8 21 Allgemeiner Anzeiger für dieser Testamente von Jemanden nachgesucht, noch sonst uns von dem Leben oder dem Tode der Testatoren et tion was belannt geworden ist, so wird das Daseyn dieser hierdurch werden die Interessenten aufgefordert, die Publication derselben binnen 6 Monaten und spätestens in dem auf den 30. Dezember d. J., Vorm. 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine nachzu suchen, widrigenfalls die Eröffnung der Testamente von Amts wegen geschehen, und für den Fall, daß darin Vermächtnisse zu milden Stiftungen enthalten sind, den Die Vorstehern der Letzteren davon Nachricht gegeben und denselben überlassen werden wird, nach Besinden der Umstände die förmliche Publication nachzusuchen. Reetz, den 4. Juni 1843. Königliches Land- und Stadtgericht.

d n 1 Nachdem über das Vermögen des Viktualienhändlers Christoph Friedrich Zumbohm hier dat Konkurs ver steht, hängt worden, so werden sämmtliche Gläubiger des Hemieinschuldners hierdurch äffentlich aufgefordert, ihre Ansprüche an die Konturs⸗-Masse, von welcher Art sie auch seyn mögen, in dem auf 2 Full Von mittig gs vor dem Ober- Landesgerichts Assessor Meizendorff an Gerichtstelle angesetzten Termine anzumelden und deren NRichtigleit nachzuweisen, auch sich über Beibehaltung oder Abänderung des Interinis-Kurators oder Kontra diktors zu erklären.

Dicjenigen, welche sich in dem Termine nicht mel den, haben zu erwarten, daß sie mit ihren Ansprüchen oder Forderungen an die Masse präfluvirt und ihnen deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Still schweigen auferlegt werden wird.

Den Auswärtigen Horch, Harte und Grubitz als Bevollmächtigte in Vor

Magdeburg, 12. Mai 1843. Königl. Land und

von 1000 Thlr. zu bestellen.

öffentlich bekannt gemacht und Berlin, so wie der unterzeichnete

aus anzuzahlen, auch hat der Meistbietende eine Cau— Die Nähere Auskunft ertheilt der Herr Lieutenant Krug auf Mühlenbeck bei

Justiz-Kommissarius Dr, Kahle, Behrenstraße 53, zu sprechen Nachmittags zwischen 5 bis 7 Uhr.

die Prenszisehen Staaten.

Portraits der Minister Schön und Stein. In Stahlstich, Folio, w 10 Sgr. Von Schön's Portrait ist eine Ausgabe mit kolor. Arabeslen-Rahmen veranstaltet, welche 15 Sgr. koöstet. Carl J. Klemann, Burgstr. 8, 2 Treppen.

vernichtete mester 1847. 3u den Psandbriefen Lit. B. 157379. 159158. 162828. 163189. 222365.

5 282732.

C it

283335.

211337. 10 uhr, .

263591.

des Artikels 124 des Gesetzes vom

Warschau in dem werden vie Justiz-Kommissarien

liefert werden. Warschau, den !. Januar 1843.

tab en hl Dei Pästdent gez.

mögen von 11 Thlr. 21 Sgr. 3 Pf. hat, und welche beide im Jahre 1822 von hier nach Polen gegangen sind,

10) der Einwohner Anton Malinoweli, welcher sich im Jahre 1822 von Montowo nach Polen entfernt hat und dessen Vermögen in 12 Thlr. 23 Sgr. 16 Pf. besteht,

11) der Sattler Friedrich Zippert und dessen Bruder, der Schlosser Ludwig Zippert, welche sich seit dem Jahre 18618 auf der Wanderschast befinden, ohne von ihrem Leben und Aufenthalte Nachricht gege ben zu haben und ein Vermögen von 2 Thlr. 25 Sgr. 1 Pf. besitzen,

12) die Geschwister Rosalie und Mathias Wittlowski,

und seitdem verschollen sind und ein Vermögen von 16 Thlr. 1 Sgr. 7 Pf. zurückgelassen haben,

13) der Peter Paul Tausch, welcher vor länger als 40 Jahren von hier verschwunden ist und ein Vermögen von 8 Thlr. 20 Sgr. 2 Pf. hat,

14) der Tuchmacher Stanislaus Szynaliewiez von Neumark, welcher im Jahre 1809 zum Polnischen Militair ausgehoben ist,

15) der Bauer Christian Werfel, welcher seit dem Jahre 1819 aus Omulle spurlos verschwunden ist und ein Vermögen von 7 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. hat, und

16) der Andreas Mayser, welcher im Jahre 1822 von hier nach Polen gegangen ist, ohne von seinem

und deren etwanige unbekannte Erben werden hiermit

den 6. April 1844 dor dem Deputirten, Herrn Land- und Stadtgerichts—

melken, wit igenfalls die gedachten Personen sür tobt erklärt, deren ünbefannte Eiben aber snit ihren Ansprü chen aus deren Nachlaß werden präkludirt werden. Loebau, den 1. Juni 1843. Königl. Land und Stadtgericht.

4 6 ö sues ö t machung. n dem Vepositorio des unterzei ; *. . fe felgen e, e. Gerichts be—

1) Nr. 3. das Testament der Frau Haup ö lotte Luise von Wedell, geb. e Tren, her, Sponbrügge vom 16. Januar 1774, J

2) Nr. 21. das Testament des Dammüllers Pomme—⸗ ranke und dessen Ehefrau vom 19. November 1778

3) Nr. 22. das Testament des Johann Christoph Blauert vom 13. Juli 1753,

4) Nr. 23. das Testament der Landräthin Sophie Henriette Albertine von Birlholz, geb. von Mun— chow, vom 1. Juni 1711,

5) 5 24. das Testament des Herrn von Billerbeck vom 2. Juli 1723,

6) Nr. 25. Vi amm des Johann Friedrich Schroeter mit der lleberschrift:

„dies ist mein letzter Wille, Johann Friedrich Schroeder“, ohne Datum, seit deren Niederlegung mehr als S6 Jahre verflossen sind, Da während dieser Zeit weder die Publisgtjon

selbst zu lösen.

. * . . 72 Zinszahlung fuͤr Berlin-Stettiner Eisen- bahn⸗Actien.

Die Erhebung der am 1. Juli („. fälligen oder früher unerhoben gebliebenen Zinsen unserer Actien erfolgt ge gen Abgabe der Zins Coupons innerhalb der ersten Hälfte des Monats Juli hier bei unserer Kasse und in Berlin bei den Herren Mendelssohn C Co.

Auch werden die Zins Coupons in Berlin auf die Einschüsse zu neuen Actien Zeichnungen in dem dazu 1 1 auf unserem Bahnhofe angesetzten Termine den 27sten, der . M. in Zahlung angenommen. Juni 1843.

F 8 2

28sten und 29sten Stettin, den 22. welche im Jahre 1822 zuletzt in Fiewo gewohnt Das

sür Wagen

Stettin, den 16. Juni 1843. Comité“ der Stettiner Dampfbugsirboot-Rhederei.

Erbtheilungs halber soll das 2 Meilen von Berlin und z Meile von der Prenzlauer -Chaussee gelegene, . unter der Jursédiction des Königlichen Kammergerichts Das stehende, chemalige Domainen Vorwerk Summt, mit der einem Areal von 91s Morgen 162 1IRuthen, worun⸗ er 11 M. A2 IR. Gärten, 477 NM. 67 JN. Acker, 177 M. 136 (Ri. Wiesen, 3 M. 32 M. Torfstich, 21 M. 6 CM. Hültung, 259 R. 50M U IN. Seen, g in der Königlichen Forst, Jagd 2c. ? 3 16 1843, Nachmittags 4 Uhr, in Berlin in der Wohnung des Unterzeichneten meist? bietend verlauft und der Vertrag Termine abgeschlossen werden,

mit der Aufhütun am 30. Juni

. u nh Haupt Direction des Polnischen Landschaft Kredit-Vereins. In Folge eingegangenen Gesuches wegen Ausstellung und Einhändigung von Duplikaten nachstehender, als angegebener Jinscoupons-Bogen Zeitraum vom 2ten Semester 1841 bis

161762, 188204.

. 208280. 209415. 2097635. 214895. 214896.

216376. 216493. 218476. : 240727. 245036.

Fordert hiermit die Haupt- Direction des Landschaft Kredit⸗Vereins im Königreiche Polen, in Ausführung

alle Besitzer obiger Zinscoupons, so wie diejenigen, welche irgend ein Besitzrecht dazu zu haben glauben, auf, sich mit denselben an die Haupt Zeitraume von einem Jahre, von der gegenwärtigen Bekanntmachung in öffentlichen Blät tern an gerechnet, unbedingt zu melden, als widrigens besagte Zinscoupons- Bogen amortirt und die Düpli kate darüber an die betreffenden Interessenten ausge

21 Der Secretair gez. T

Literarische Anzeige von W. Besser. Für Gymnasien! Bei Ludw. Franke in Quedlinburg wird im Juli d. J. erscheinen: LoOci m emorialen 6 C iCCTYOnmi6 6c riptis 1 1 Ruiliardti CoOmpositi Partes tres.

Die Herren Direktoren und Lehrer der Gymnasien werden hierdurch vor dem Beginn eines neuen Kursus auf dieses Werk aufmerksam gemacht, weil dasselbe von drei bewährten Schulmännern (Kallenbach, Goßrau und Pfau) gemeinschaftlich und mit großer Umsicht nach einem Plane verfaßt ist, wodurch die Ausführung der Ruthardtschen Methode leichter und besser verwirkt licht werden wird, als es bisher nach den Nuthardtschen Locis 2c. sowohl, als nach denen von Meiring C Re macly möglich gewesen. Konzentrirung des Unterrichts und methodisches Ineinandergreifen desselben in den auf einander folgenden Klassen, was Ruthardt eben gewollt hat, wird in den obengenannten Locis 2. dadurch be wirkt, daß aus jedem Lernstück, welches sür die oberste Bildungsstufe ausgewählt ist, für jede einzelne Klasse die darin liegenden lernenswerthen Elemente abgesondert und nach bestimmten methodischen Gesichts—⸗ punkten festgestellt sind, und zwar so, daß jedes einzelne Lernstück der nächstfolgenden Klasse mit dem der vor hergehenden ein zusammenhängendes, organisches Gan zes bildet.

Jeder Theil wird einzeln abgegeben und Bestellun gen von jeder Buchhandlung angenommen werden.

Selecti P raeCepha

für den zum 1sten Se

161764.

1. Jun 1825,

Direction zu

Morawski.

Webe F Ve 6! rewnowstki.

Verlagsbuchhandlung von J. J. in Leipzig.

beziehen:

Junist en 1 . betreffend den 1 . mn. NReichsgräflich

Swinemünde, Juli von hier ab be

sprochene Urthel und das

Stettin worden.

2 Uhr Nachmittags, den. Die vollständig mit.

ö 7 Uhr Morgens, Swinemünde 7 Uhr Morgens,

2 uhr Nachmittags.

wissenschaftlichen Werth.

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von A. Teichel.

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handlungen zu beziehen:

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In Kommission bei Bernh. Tauchnitz jun. in Leipzig ist so eben erschienen und durch alle Buchhand lungen, zunächst durch die Stuhrsche, Berlin, Schloß lio platz Nr. ?, Potsdam, am Kanale neben der Post, zu

. .

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von Montags späteren Lehen und Aufenthalt Nachricht zu geben und Sonnabend 5 Mittwochs .

aufgesordert, sich spätestens im Termine und Freitags von

. Montags Nath Rüchwandt hierselbst schristlich oder persönlich zu und Sonnabends ) Dienstags

und Donnerstags 5

Die Preise sind unverändert auf der „Borussia“ 15 Thlr. à Person, auf dem Dampfschiff 1 Thlr. à Person, . für Kinder unter 12 Jahren die Hälste, 2, 4 und 5 Thlr., Passagier Gut bis 100 Pfd. schwer frei, das Uebergewicht Etr. od. 2 Kbfß. 6 Sgr.

Die Passagier -Billets werden eine Stunde vor der

Abfahrt am Einschiffungs Platz ausgetheilt und sind da—

FJ. D i e ch gr. 8. brosch. 11 Thlr

Die lebhafte Theilnahme, welche das gesammte ge bildete Publitum, insbesondere das juristische, von An sang an dem Bentinckschen Successionsstreit zugewendet hat, ist in der jüngsten Zeit durch das von der Juri sten Fakultät zu Jena zu Gunsten des Beklagten ge eigenthümliche welches dasselbe gehabt hat, wo möglich noch gesteigert Die obige Schrift theilt dieses Urthel zuerst Wie dasselbe bei den vielen, oft sehr unlauteren Angriffen, welche der Beklagte zu erfahren gehabt hat, ihm die beste Genugthuung gewähren muß, so ist es für Alle, welche sich für das Deutsche Staats und Privatsürsten-Recht interessiren, die Quelle mannig lung (A. facher Belehrung und hat insofern einen über den ein zelnen Fall, welchen es betrifft, hinausgehenden hohen Dies wird genügen, um die IJ. allgemeine Aufmerksamkeit auf diese Schrift hinzulenken.

Bei Fr. Otto in Braunschweig erschien so eben und ist in allen Buchhandlungen (in Berlin bei E. H.

Die gute Sache der Seele, ihre eigenen Angele— genheiten und die aus dem Menschen und der Vergangenheit entwickelte Geschichts-Zukunft.

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Graͤfin Ida Hahn-Hahn. Gezeichnet von Fräul. von Meyern, in Kupser gest.

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Vom 1. Juli d. J. ab erscheint und können in allen Buch- und Kunsthandlungen, so wie in allen Zeitungs Eipeditionen, Bestellungen angenommen werden auf die

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Iellustrirte Zeitung. Jeden Sonnabend eine Nummer von 48 Fo— ö. ; Spalten. Mit Ilustrationen über alle Zustände der Gegenwart, als: Tagesgeschichte. Naturereignisse. Geogra phische und topographische Karten. Sittenschilderun

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Preußische

Allgemeine

175.

Die vierteljährliche Pränumeration dieser Zeitung beträgt 2 Rihlr. Preuß. Cour. für das Inland.

tagts-Zeitung.

Alle post- Anstalten des In und Auslandes nehmen Gestel- lung an, für Gerlin die Expedition der Staats - Zeitung: Friedrichsstras se Ur. 72.

Berlin, Montag den 26sen Juni

An die Leser.

1843.

Bestellungen für Berlin werden in der

Expedition selbst Friedrichs Straße Nr. 72) gemacht, und jeder innerhalb der Ringmauer der Stadt wohnende Pränumerant erhält das Blatt durch die Stadtpost, schon den Abend vor dem angegebenen Datum, frei ins Haus gesandt. Auswärtige, des In- oder Auslandes, bewirken ihre Bestellungen rechtzeitig bei den resp. Post⸗Aemtern; wer dies versäumt,

kann nicht mit Gewißheit die Nummern erwarten, die vor der hier eingegangenen Meldung erschienen sind.

Uebrigens ist die Einrichtung getroffen, daß Inserate, deren Aufnahme in den Allgem 9 Uhr ab bis Nachmittags 4 Uhr in unserem Expeditions-Lokale, Friedrichs⸗Straße Rr. 22,

einer Zeile 2 Sgr. Wir sehen uns zu gleicher Zeit veranlaßt,

12

Für einzelne Nummern des Blattes ist der Preis 2 Sgr.

einen Anzeiger dieser Zeitung gewünscht wird, an den Wochentagen von Morgens in Empfang genommen werden.

Der Preis der Insertion beträgt für den Raum

bemerklich zu machen, daß die Allgemeine Prensiische Staats⸗-⸗Zeitung vom Beginn des nächsten Quartals ab unter dem

veränderten Titel: „Allgemeine Preußische Zeitung“ erscheinen und die inlanbischen, so wie die Deutfchen Angelegenheiten, ausführlicher und vollständiger besprechen

wird, als dies bisher möglich war.

Es scheint nicht unangemessen, bei dieser Gelegenheit, wie solches bereits früher zu wiederholtenmalen geschehen ist, nochmals ausdrücklich zu erklären, daß diese Zeitung in denjenigen

ihrer Artikel und Besprechungen, welche nicht unter amtlicher Rubrik mitgetheilt zu betrachten ist. Die Redaction wird vielmehr, ohne Beschränkung in dieser Beziehung, sowohl eigene als fremde Artikel au

Für und Wider in den politischen Fragen des In- und Auslandes geeignet erscheinen. Alle Zusendungen werden vom 1. Juli ab unter der Adresse der „Redactivn der Al

—— 7 e x

1

Amtliche Nachrichten.

Landtags-Angelegenheiten. Rhein- Provinz. Fortsetzung der Dis—

kussien über das Kommunalgesetz. Ständischer Ausschuß.

Frankreich. Paris. Deßutirten⸗ Kammer. Spanische Händel. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. Unterhaus. Schluß der Debatten über die Irländische Waffenbill und Ueberweisung derselben an den all gemeinen Ausschuß. Peel's Zeugniß zu Gunsten Espartero's. Schreiben aus London. (Haltung der Regierung, Irland gegenüber; Stimmung in Betreff Spaniens; Blick auf Indien; der Bischof von Lon don und die Opposition gegen ihn.)

Niederlande. Schreiben aus Mastricht. (Gesetz- Entwurf zur Deckung des Defizits; der neue Finanz-Minister und die zweite Kammer; Ende des Wahlkampfs in Belgien.)

Deutsche Bundesstaaten. München. Anträge der Abgeordneten Kammer hinsichtlich der Kirchen-Stiftungen und Klöster. Schreiben aus Dresden. (Ankunft Sr. Majestät des Königs von Preußen; Arbeiten der Kammer: Censur; Grund-Steuer; Wechsel-Ordnung; Peti= tionen.)

Spanien. Barcelona. Verweigerung der Uebergabe des Forts Mont— juich. Die Junta und der General- Capitain. Schwierigkeit der Unterwerfung Cataloniens. Unterdrückung einiger Bewegungen.“ Erzwungene Uebergabe von Montjuich. Von der Spanischen Gränze. Girong, Figueiras und andere Städte treten dem Pronuncia— miento bei. Briefe aus Madrid. (Näheres über die Exreignisse zu Va= lencig) aus Paris. (Stand der Dinge in Barcelona; Haltung der Regierung, den Insurgenten gegenüber.)

Türkei. Konstantinopel. Antunft des Prinzen Albrecht von Preußen. Audienz des Preußischen Gesandten beim Sultan. Truppen-Uebungslager.

Inland. Schreiben aus Havelberg. (Bericht über den Aufenthalt Sr. Majestät des Königs) Köln. Bezirks und Lokal-Censoren des Regierungs-Bezirks Köln. Mün ster. Bezirks-Censoren in den drei Westphälischen Regierungs ⸗Bezirlen. Berlin. Schluß-Bericht über den hiesigen Wollmarkt.

Amtliche Nachrichten. KRronik des Tages.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: ö Die bisherigen Landgerichts Räthe Grimm in Köln und Schlink in Trier zu Appellationsgerichts-Räthen bei dem Appellationsgerichts= hofe in Köln zu ernennen.

Der bei dem Land- und Stadtgerichte in Suhl angestellte Justiz⸗ Kommissarius Simon ist zugleich zum Notarius im Departement des Ober-Landesgerichts zu Naumburg bestellt worden.

Bekanntmachung, die Verloosung der Kur- und Neumärkschen Schuld⸗— Verschreibungen für den Tilgungs-Fonds betreffend.

Die für das zweite Semester d. J. zur Tilgung bestimmten 18,000 Rthlr. in Kurmärkschen Schuld-Verschreibungen und 11,600 Rthlr. in Neumärkschen Schuld -Verschreibungen sollen am Dienstag den 27sten d. M., Vormittags 11 Uhr, in unserem Sessions Zimmer, Markgrafenstraße Nr. 46, in Gegenwart eines unserer Mitglieder und eines Königl. Notars, durch das Loos öffentlich gezogen und demnächst die hierdurch zur Einlösung gekündigten Kapital⸗Dokumente, von welchen die Kurmärkschen Schuld⸗Verschreibungen am 1. Novem⸗ ber d. J. und die Neumärkschen Schuld— Verschreibungen am 2. Ja⸗ nuar k. J. zur baaren Auszahlung kommen, nach Littern, Nummern und Geldbeträgen durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht werden.

Berlin, den 19. Juni 1843. .

Haupt⸗-Verwaltung der Staateschulden. von Berger. Natan. Köhler. Knoblauch.

Rother.

Angekommen: Der Gesandte der freien Stadt Bremen bei

der Deutschen Bundes-Versammlung, Bürgermeister Hr. Smidt, von Bremen.

CLandtags -⸗Angelegenheiten.

Nhein⸗Provinz. üsseldorf, 9. Juni. Vierzehnte Plenar⸗Sitzung. mug f?! k die Sitzung eröffnet hatte, stellte

r, mm,

.

derselbe den Artillerie⸗Lieutenant 4. D. Schleiermacher der Versamm— lung vor, welcher abwechselnd mit dem Regierungs-Assessor Kühlwet— ter bei der Aufnahme der Protokolle dem ständischen Protokollführer aushülflich zur Seite stehen wird.

Hierauf wurde die Berathung über die Gemeinde-Ordnung für die Rhein Provinz fortgesetzt. 5. 27 derselben wird ohne Einsprüch angenommen; der §. 28 wird nach der Fassung des Ausschusses an⸗ genommen.

Bei §. 29 hatte der Ausschuß nichts zu erinnern gefunden. Die Beiträge besoldeter Beamten zu den Gemeinde-Auflagen betreffend, sah sich ein Abgeordneter der Städte zu folgender Bemerkung ver anlaßt: Die Glieder des ehrenwerthen Standes der Beamten hät⸗ ten Theil an allen Rechten, weshalb es nicht gerechtfertigt erscheine, denselben geringere Pflichten aufzulegen; eine allgemeine Gleichmäßig— keit sey jetzt der allgemeine Wunsch; Gleichheit vor dem Gesetze, Gleichheit der Rechte, dies bedinge auch in der Kommunal-Ordnung eine Gleichheit der Pflichten für Alle. Man sage, die Beamten ha— ben nur ein fixes Gehalt, dagegen aber stehen andere Gemeindeglie—⸗ der mehr oder weniger den Wechselfällen ausgesetzt. Er sehe sich daher zu dem Vorschlage veranlaßt, den Paragraphen fallen zu las— sen. Hierauf bemerkt ein anderer Abgeordneter dieses Standes, daß in diesem Falle für die ganze Monarchie, nicht aber für eine einzelne Provinz, ein Antrag gestellt werden müsse. Zur besseren Beurthei⸗ lung der Sache findet es ein anderer Abgeordneter desselben Standes dienlich, daß die im Paragraphen citirten Gesetze vom 11. Juli 1822 oder vom 14. Mai 1832 verlesen werden. Diesem Wunsche wird in so weit entsprochen, als der Referent die beregten Gesetze im Aus— zuge vorträgt. Nach der Verlesung bemerkt ein Abgeordneter der Ritterschaft, daß in dem Ostrheinischen Theile der Provinz andere Observanzen bestehen; dieser Meinung schließt sich ein Abgeordneter der Städte an, indem er äußert: es sey also bisher nicht maßgebend gewesen, was hierdurch ausgesprochen, denn auch in Elberfeld sey das Gesetz nicht in Ausführung gekonimen. Hierauf bemerkt ein Abge— ordneter desselben Standes, die Sache sey schon früher einmal zur Sprache gekommen; damals wurde behauptet, diese Gesetze werden unter anderen im Clevischen nicht ausgeführt, da dies doch am Rheine der Fall sy Das allgemeine Bestehen sey daher zweifelhaft; sollten sie aber doch bestehen, so trage er darauf an, einen Au⸗ trag an des Königs Majestät um Aufhebung derselben zu for⸗ miren. Ein Abg. des Ritterstandes äußert in dieser Beziehung, es bedürfe eines Antrags an Se. Majestät nicht, denn es könne kein Zweifel darüber obwalten, daß der Landtag, welchem das Gesetz in allen seinen Theilen zur Prüfung vorgelegt worden, auch die Befug⸗ niß habe, sich nach allen Richtungen hin zu äußern; eine Abänderung sey daher um so mehr zulässig, als Zweifel erhoben worden, ob das Gesetz allgemeine Anwendung finde. Eine andere Frage sey es, ob es unbillig sey, die Beamten zu den Gemeindelasten heranzuziehen. Dies sey aber keinesweges der Fall; die Beamten genießen in den Gemein— den, wo sie wohnen, gleichen Schutz und gleiche Rechte, daher sie auch zu gleichen Pflichten verbunden seyen. Er beantrage daher eine diesen Ansichten entsprechende Fassung des Paragraphen. Der Referent entnimmt aus den verlesenen Motiven des Gesetzes eine andere Meinung; er könne daher die eben ausgesprochene Ansicht nicht theilen. Der Be— amte gehöre nicht permanent der Gemeinde an, sein Aufenthalt darin sey in der Regel nur vorübergehend, also auch das Interesse für die⸗ selbe; besonders drückend würde die gleiche Theilnahme an den Lasten für den Beamten in größeren Städten erscheinen, wo die Bedürf— nisse sich steigern. Anders sey es mit dem Bürger, dem permanen⸗ ten Gemeindegliede; dieser habe ein dauerndes Interesse für bas Ge meindewohl, daher der Beamte nicht wohl ihm gleichzustellen sey.

Der Herr Landtags-Marschall stellt nach geendigter Diskussion die Frage: 1) Wird der 5. 29 nach Vorschlag des Alusschusses an⸗ genommen? Diese Frage wird mit 359 Stimmen gegen 12 Stimmen verneint. Der Herr Landtags-Marschall findet sich zu der Be— merkung veranlaßt, daß es nicht thunlich sey, in Stelle des wegge— fallenen Paragraphen einen neuen vorzuschlagen. Dagegen behaunp⸗— let ein Abgeordneter der Ritterschaft, die Absicht der Majorität sey eine Modisizirung des Gesetzes, wenn daher in Stelle des ausgefal— lenen Paragraphen nicht ein neuer gesetzt würde, so bliebe es auch beim Alten. Es sey daher festzustellen: „Die besoldeten Beamten sind verpflichtet, zu allen Personallasten in der Gemeinde beizutragen.“

Nachdem ein Abgeordneter der Ritterschaft bemerkt, es frage sich, auf welche Klasse von Steuern diese den Beamten betreffenden Auflagen zu verweisen seyen, und die Diskussion neue Ergebnisse nicht weiter herbeiführte, stellte der Herr Landtags-Marschall, nach dem Vorschlage eines Abgeordneten der Landgemeinden, folgende Fassung zur Abstimmung: „Die Beamten stehen hinsichtlich der Ge⸗ melnde- Auflagen den übrigen Gemeindegliedern gleich.“ Diese Fassung wird an die Stelle des §. 29. mit 5 gegen 15 Stimmen angenommen.

Es kommt jetzt 8. 30. des Entwurfs zur Berathung. Nach Verlesung desselben bemerkt ein Abg. der Landgemeinden: er wünsche, das Herkömmliche nicht dem Geseßzlichen gleichgestellt zu sehen, ba häufig herkömmliche Lasten sehr leicht in gesetzliche übergehen können,

oder als amtliche besonders bemerklich gemacht werden, keinesweges als offizielles Organ snehmen, welche ihr zur gründlichen und reifen Erörterung des

ohne des gesetzlichen Grundes theilhaft zu seyn. Hierauf entgeg— nete ein Abg. der Ritterschast: damit werde die ganze Lehre vom Besitz und von der Verjährung umgestoßen, denn Beides beruhe zuletzt auf dem Herkommen. In diesem Falle, erwiebert ein Abg. der Landgemeinden, sey es auch gesetzlich geworden und mit dem Vorliegenden nicht mehr in Eine Kategorie zu bringen. Ein 1. der Städte bringt hierbei einen kürzlich stattgehabten Fall in Köln beispielsweise zur Sprache, wo die Unterhaltung der öffentlichen Brunnen herkömmlich der Nachbarschaft zur Last siel, was daher auch gesetzlich geworden. Doch sey bei einer neuerlichen Instandsetzung entschieden worden, daß dieselbe durch städtisches Aerar zu bewirken ist. Der Hr. Landtags⸗-Marschall bringt den 8. zur Abstimmung, und derselbe wird mit Weglassung des Wortes „herkömmlich“ ange⸗ nommen.

Nach Verlesung des 5§. 31 durch den Referenten bemerkt ein Abgeordneter der Landgemeinden, daß nach der ersten Alineg auch die Eisenbahnen von den Gemeindelasten befreit wären; die Eisenbahnen hätten aber für die Gemeinde selbst keinen Nutzen, wohl aber viele Unbequemlichkeiten, weshalb er den Antrag stelle, auch sie zu den Gemeindelasten heranzuziehen. Hierauf entgegnet ein Abgeordneter der Städte, daß, seiner Meinung nach, die Eisenbahnen, so wie alle Staatsgebäude, befreit bleiben müßten, und sey es überhaupt nicht wünschenswerth, daß die Gemeinde sich dem Staate gar zu sehr ge⸗ genüberstelle. Diesem entsprechend, behauptet ein Abgeordneter

desselben Standes, die Eisenbahnen seyen den öffentlichen Wegen gleich zu achten und dürften also gleich diesen nicht besteuert werden. Der Referent verliest die Fassung der 1. Alinea bes §. 31: „Von Gemeinde Auflagen sind befreit: alle zu einem öffentlichen Dienste oder Gebrauche kellin len unbebauten Grunbstücke, welche nach den Vorschriften des Grundsteuer-Gesetzes für die westlichen Provinzen vom 21. Januar 1839, 5. 8, Nr. 1, und §. 9, von der Besteuerung ausgenommen sind, jedoch findet diese Befreiung auf Eisenbahnen keine Anwendung.“ Hierauf nimmt ein Abgeordneter aus dem Stande der Landgemeinden das Wort:; Eisenbahnen seyen öffentliche Wege, so gut wie EChausseen, Kanäle, Flüsse 2c, und müssen diesen daher auch gleich= stehen. Durch den vermehrten Verkehr bringen sie den davon berühr⸗ ten Gegenden offenbaren Nutzen, indem dieser vermehrte Verkehr auch den Absatz befördere. Allerdings könne die Eisenbahn einzelnen Gü—⸗ tern Nachtheil bringen, die davon durchschnitten werden, dies sey aber dann ein Gegenstand der Entschädigung. Sollte auch in einzelnen Fällen die Entschädigung nicht ausreichen, so sey dies immer noch kein Mo⸗ tiv, die Kommunen den Schaden des Einzelnen dadurch ausgleichen zu lassen, daß die Bahn zu den Gemeinde⸗Beischlägen herangezogen werde. Der Herr Landtags-Marschall veranlaßt nun über den durch den Re⸗ ferenten gefaßten zusatz zu 1. Alinea: „Jedoch findet diese Befreiung auf Eisenbahnen keine Anwendung“, die Abstimmung, und wird dieser Zusatz mit 41 bejahenden gegen 35 verneinende Stimmen aufgenommen. Nach Verlesung der Aten Alinea bemerkt ein ö der Städte: er halte es nicht für passend, daß Gebäude, welche zu einem öffentlichen Zwecke oder Dienste bestimmt sind, der Besteuerung unter⸗ worfen werden. Ueberhaupt wünsche er wiederholentlich n. daß man sich immer dem Staate gegenüber stellen wolle. Dagegen meint ein Abgeordneter der Städte: er sehe nicht ein, warum man einen Vortheil, der den Gemeinden vom Staate selbst geboten wird, nicht annehmen wolle, und ein Abgeordneter des Ritterstandes äußert, daß es Regierungs-Gebäude gebe, die nur theilweise verpachtet sind, hiervon also auch die Steuer zu zahlen sey. Die⸗ ser Zusatz sindet nicht die gesetzliche n,, Der Re⸗ ferent bemerkt: Der Ausschuß sey von der Ansicht ausge⸗ gangen, daß die finanzielle Lage der Gemeinden hierbei zu beachten sey. Solle z. B. eine Kaserne gebaut werden, so wäre es möglich, daß, um den benöthigten Platz zu gewinnen, viele kleinere Häuser an⸗ gekauft werden müßten, wodurch im Gemeinde⸗Haushalte die Steuern derselben ausfielen. Dagegen erinnert ein Abgeordneter der Städte: Wenn dergleichen Gebäude errichtet werden, so trete ein anderer, aus⸗ gleichender Vortheil damit ein; er halte es für unschicklich, hier Schwie⸗ rigkeiten machen zu wollen. Eben so befürchtet ein anderer Ab⸗ geordneter dieses Standes, daß ein feindseliges Benehmen den Staat veranlassen würde, weniger auf dergleichen Bauten einzugehen. Als demnächst ein Abgeordneter desselben Standes das Wort „öffentliche Gebäude“ näher motivirt und durch „Staatsgebäude“ ersetzt wünscht, was nicht widersprochen wird, und ein Abg. der Rit⸗

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