1843 / 8 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

ausgefertigt werden solle. Aus diesem Grunde erkläre er sich für

die von dem Ausschuß vorgeschlagene Fassung. Auch denjenigen

Rednern, welche die so sehr verpönten Worte „in der Negel! ge⸗

strichen wissen wollen, könne er nicht beistimmen. Es könne Fälle

geben, wo die Gemeinden durch den Verkauf unter der Hand beson⸗ dere Vortheile erlangen würden, z. B. bei abgelegenen kleinen Stück⸗ chen Landes. Von allen bisherigen Rednern . der Fall eines Tau⸗ sches gar nicht berüchsichtigt worden. Bei einem Tausche, durch wel— chen mitunter doch ein großer Vortheil zu erreichen stehe, sei eine

Licitation gar nicht möglich. Wider die Streichung der Worte: „oder solche doch nicht benachtheiligt“ habe er nichts zu erinnern, da ein positiver Vortheil für die Gemeinde jederzeit nachgewiesen werden müsse. Wenn der Ankäufer nicht schreiben könne, so müsse der Bürge es ver— stehen; da wo das Landrecht gelte, sei auch ein unterkreunztes Proto— koll rechtebeständig, wenn der Bürgermeister die Kreuzzeichen attestirt.

Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Bei den Gemeindegüter— Verkäufen habe das französische Gesetz den Einfluß der Notarien um— gehen wollen, um sie durch einen administrativen, minder förmlichen oder kostspieligen Modus durch die Landräthe (Unter-Präfekten) ab— halten zu lassen. Die Nichtverbindung dieses Geschäfts mit den Functionen des Bürgermeisters scheine ihm einleuchtend, weil dessen Persönlichkeit zu sehr in dem Interesse der Sache verflochten sei, um zugleich den öffentlichen Akt aufnehmen zu können.

Nachdem die Versammlung das Prinzip, daß in besonderen Fällen der Verkauf von Gemeinde- Grundstücken aus freier Hand gestattet sein müsse, angenommen hat, wird auf einer Abstimmung darüber, ob dazu auch die Genehmigung des Ministeriums erforderlich sei, nicht bestanden und am Schlusse des Paragraphen die Worte: „oder solche doch nicht benachtheiligt“, mit Zustimmung des Referenten und des Vorsitzenden des Ausschusses, gestrichen.

Ein Abgeordneter der Städte: Wenn, nach dem Vorschlage des Ausschusses ein Gemeinde-Grundstück nur unter die Gemeinde— glieder vertheilt werden solle, so würden alle Forensen aus geschlossen bleiben und ihres früheren Eigenthums beraubt werden. Er schlage deshalb vor, statt „Vertheilung unter die Gemeindeglieder“ zu sagen „Vertheilung unter die Betheiligten.“ Dieser Vorschlag findet allgemeinen Beifall. Sodann entscheidet sich auf die Frage des Re— ferenten die Versammlung im Sinne des Ausschusses dahin, daß die öffentlichen Licitationen auch durch den Bürgermeister abgehalten wer— den dürfen. Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Der ganze Satz; „In denjenigen Theilen der Provinz“ bis „nachgewiesen ist“ sei überflüssig; wer keinen rechten Titel habe, könne auch die Um— schreibung nicht verlangen; dies sei ein allgemeines gesetzliches Prinzip und brauche in der Kommunal-Ordnung nicht besonders ausgedrückt zu werden.

Hierauf wird der allegirte Satz mit allseitigem Einverständniß gestrichen, und dem ganzen Paragraph folgende Fassung gegeben:

„die freiwillige Veräußerung von Grunbstücken kann nur auf

den Antrag des Gemeinderathes mit Genehmigung der Regie

rung, im Wege der öffentlichen Licitation, Statt finden. „Zur Gültigkeit der Licitation aber gehört:

1) Die Vorlegung eines beglaubigten Auszugs aus dem Grund—

steuer-Kataster nebst Taxe.

Y Eine öffentlich aushängende Ankündigung.

Einmalige Belanntmachung durch das Amtsblatt der Regierung, durch die etwa im Kreise erscheinenden öffentlichen Blätter und durch löffentlichen Ausruf in der durch den Ortsgebrauch be— stimmten Weise.

4) Eine Frist von 6 Wochen von der Bekanntmachung bis zum

Licitationstermin.

5) Abhaltung des Licitationstermins durch eine Justizperson oder durch den Bürgermeister.

„Wenn der Katastral⸗ Ertrag des Grundstücks nicht zwei Thaler übersteigt, so bedarf es nur der örtlich üblichen Be— kanntmachung. Vor Erlassung der Bekanntmachung ist an die Regie— rung zu berichten, welche sich, und zwar, wenn der Katastral⸗Ertrag 2 Thaler übersteigt, durch eine informatio de commodo vel ins eommado überzeugen muß, ob hinreichende Gründe zu der vorge— schlagenen Maßregel vorhanden sind, und das Weitere zu verfügen hat. Ist bei der Liciation der Tarwerth nicht erreicht worden, so ist, wenn der Gemeinde-Rath bei nochmaliger Vernehmung die Veräuße⸗ rung doch beantragt, unter Einreichung der Verhandlung an die Ke gierung zu berichten, welche über den Zuschlag entscheidet. In be— sonderen Fällen kann die Regierung auch den Verkauf aus freier Hand oder einen Tausch und mit Genehmigung des Ministeriums des Innern auch die Vertheilung unter die Betheiligten gestatten, sobald sie sich überzeugt hat, daß der Vortheil der Gemeinde dadurch beför⸗ dert wird. Die vorstehenden Bestimmungen finden auch auf Veräuße⸗ rungen von Realberechtigungen Anwendung.“

Auf den Antrag eines Abgeordneten der Landgemeinden wird be- schlossen, bei der schlicßlichen Redaction den Worten: „insormatio de commodo vel incommodo“ den entsprechenden deutschen Ausdruck zu substituiren.

welche die Freiheit der Gemeinden einschnüre, nicht zulässig. Ein Ab— geordneter der Städte: Sein Antrag bezwecke nicht, die freie Bewegung der Gemeinden zu beschränken, wohl aber leichtsinniges Prozeßführen zu erschweren. Es sei inkonsequent, zur Anstellung von gewöhnlichen Prozessen die Genehmigung der Regierung zu erfordern und bei den

Prozessen könne nicht mehr Platz greifen, wenn die Gemeinde fortan nicht mehr wie jetzt, sondern durch einen zahlreichen, auf das Interesse der Gemeinde wachenden Gemeinde-Rath vertreten sei. Ein Ab geordneter der Landgemeinden: Gerade wegen der Gefährlichkeit solcher Prozesse werde man nicht leicht oder mit Uebereilung dazu übergehen. Ein Rechts⸗-Gutachten habe an und für sich keinen Werth, weil man immer ein solches erhalten könne, wie man es eben haben wolle.

angenommen. Der 5§. 93 wird nach dem Vorschlage des Ausschusses modisizirt wie folgt:

wird folgender Zusatz beantragt:

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Wider den von dem Ausschusse als zweckmäßig anerkannten 8.91 des Entwurfs wird kein Widersprüch erhoben.

Zu §. 92, welchen der Ausschuß gut geheißen, wünscht ein Ab— geordneter der Städte zusätzlich bestimmt zu sehen, daß bei Prozessen . den Fiskus und bei Regreßklagen gegen Mitglieder der Staats⸗ Behörden, die Gemeinde vorab das Gutachten eines Rechtsgelehrten einzuziehen habe. In Beziehung auf Minderjährige sei eine ähnliche Vorschrift im bürgerlichen Gesetzbuch enthalten. Ein Abgeordneter der Städte und der Herr Landtags- Marschall hemerken, daß die Einholung eines Rechtsgutachtens schon jetzt üblich sei und auch in der Folge blei= ben werde. Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Es stehe zu ver⸗ muthen, daß die Gemeinden die Folge freigewählte Vertreter erhal⸗ ten werden; die ganze Versammlung wünsche eine freiere Stellung der Gemeinden, und eine Beschränkung derselben nur da, wo sie unum⸗

gänglich nöthig sei; deshalb sei eine Vorschrift, wie die beantragte,

allergefährlichsten von jeder Vorsichts-Maßregel zu abstrahiren. Ein Abgeordneter der Städte: Die Befürchtung vor leichtsinnigen

Demnächst wird §. 92 des Entwurfs in unveränderter Fassung

„Auch die Einführung neuer oder erhöhter Gemeinde- Auflagen er⸗— fordert die Genehmigung der vorgesetzten Staats Behörden, nach näherer Bestimmung der §§. 67 und 68.“

Zu §. 9, welchen der Ausschuß zur Annahme vorgeschlagen, „Die Anstellung und Besoldung von höheren Forst-Beamten kann ohne spezielle Einwilligung einer Gemeinde nicht erfelgen. Will sie die Aufsicht ihrer Waldungen dem nächsten Königlichen Ober Förster übertragen, so sind diese Beamte zur Uebernahme des Amtes verpflichtet.“

Bereits auf dem Landtage von 1833 sei auf Aufhebung des

Instituts der Kreis Förster angetragen worden; später habe die Re gierung sich dazu bereitwillig erklärt; allein die Einrichtung bestehe noch theilweise. Der Vorschlag bezwecke, den hieraus für die Ge meinden sich herausstellenden Nachtheilen vorzubeugen.

Ein Abgeordneter der Städte: In §. 94 sei auf ein für die

ganze Monarchie bestehendes Gesetz verwiesen, welches abzuändern der Provinzial- Landtag keine Besugniß habe. Ein Abgeordneter dieses Standes muß dem widersprechen, weil der Landtag Anträge / auf Abänderung von Gesetzen stellen dürfe. Uebrigens sei der zu §. 91 vorgeschlagene Zusatz nicht ausführbar; wenn die Gemeinden die höheren Forstbeamten sich wählen sollten, so würde die eine Ge- meinde von dieser Befugniß Gebrauch machen, die andere nicht.

Nachdem der Referent den §. 6 des Gesetzes vom 24. Dezem

ber 1836 verlesen, findet der fragliche Vorschlag keine Unterstützung und wird der §. 91 des Entwurfs angenommen.

§8. wird gleichfalls unverändert angenommen. Von der Ansicht ausgehend, daß eine Veröffentlichung der Pro—

tokolle und der Jahres-Rechnungen durch den Drück in denjenigen Ge— meinden, die ein öffentliches Blatt besitzen, die Theilnahme der Bürger- schaft an den Gemeinde⸗Angelegenheiten wecken, den Gemeinsinn beleben, hellere Ansichten über die Verwaltung verbreiten, manchen ungegründeten Tadel beseitigen, die Gemeinde⸗-Bürger immer mehr zu einer förder⸗ lichen Einwirkung auf die öffentlichen Angelegenheiten befähigen und einem in der Rheinprovinz tiefgefühlten Bedürfnisse entsprechen würde, hatte der Ausschuß mit Vorbehalt einer weiteren Bestimmung über die Veröffentlichung der Gemeinderaths-Versammlungen am Schlusse ö

dieses Abschnittes für den 8. 96 folgende Fassung vorgeschlagen:

Die Rechnung über die Gemeinde-Kasse hat der Einnehmer vor dem 1. Juni des folgenden Jahres zu legen und dem Bürger— meister einzureichen. Nach vorläufiger Durchsicht läßt der Bürger— meister in der Gemeinde bekannt machen, daß die Rechnung auf! dem Verwaltungs-Lolale während acht Tagen offen liege. Jedes Gemeinde-Mitglied ist befugt, die Rechnung daselbst einzusehen und seine Erinnerungen dem Bürgermeister öder dem Gemeinde— Rath schriftlich einzureichen, um davon bei der Prüfung der Rech— nung in geeigneter Weise Gebrauch zu machen. Der Bürgermeister revidirt sodann die Rechnung und legt sie mit seinen Bemerkungen dem Gemeinde⸗Rathe zur Abnahme vor, tritt aber bei der Prüfüng ab und überläßt den Vorsitz einem von dem Gemeinde-Rathe zun.

Ein Abgeordneter der Landgemeinden findet es nicht zweckmäßig, daß der Bürgermeister bei der Prüfung der revidirten Rechnung ab— trete, weil er am besten im Stande sei, über jeden einzelnen Punkt Auskunft zu ertheilen. Von seiner Theilnahme bei der Abstimmung sei kein Nachtheil zu befürchten, weil er doch in der Minorität bleibe, wenn seine Ansicht mit der des Gemeinderaths nicht übereinstimmt. Der Referent: Der Ausschuß habe es als durchaus nothwendig an— gesehen, daß der Bürgermeister bei der Prüfung der Rechnung nicht zugegen sei, da dieselbe einen Ueberblick über die gesammte Verwal tung gewähre und zur Besprechung von etwanigen Uebelständen, welche in Gegenwart des Bürgermeisters nicht wohl unbefangen erfolgen könne, geeignete Gelegenheit darbiete.

Die Versammlung tritt dieser Ansicht bei.

Auf die Bemerkung, daß der Termin für die Legung der Rech— nung früher als auf den ersten Juni anberaumt werden müsse, damit die gezogenen Monita noch im Laufe des Jahres abgewickelt werden können, wird den Worten: „vor dem 1. Juni“ substituirt, „vor dem 1. Mai.“ ; . . .

Ein Abgeordneter der Landgemeinden findet die für die Offen legung der Rechnung bestimmte Frist von 8 Tagen zu kurz; manche

Mitglieder der Gemeinde könnten verreist und die Forensen während jener Frist an der Einsichtnahme verhindert sein. Das Verwaltungs Lokal befinde sich ost in einer entfernt liegenden Gemeinde; in zahl reich bevölkerten Orten werde der Zudrang während dieser 8 Tage so groß sein, daß der Eine den Anderen an der Einsichtnahme hindere. Er schlage deshalb einen Termin von wenigstens 14 Tagen vor; welchem Vorschlage die Versammlung beitritt.

Ein Abgeordneter der Städte: Die Belege zu der Rechnung

könnten nicht aus der Hand gegeben werden; deshalb sei die Rech nung auf dem Verwaltungs-Lokale des Bürgermeisters offen zu le gen. Ein Abgeordneter der Ritterschaft: In seinem Kreise sei ein Verwaltungs- Lokal für jede einzelne Gemeinde vorhanden, so daß keine Schwierigkeit entstehen lönne. Wo dies noch nicht der Fall sei, müsse man besondere Orts-Verwaltungs-Lokale beschaffen. Versammlung beschließt, nach „Verwaltungs -Lokale“ die Worte „der betreffenden Gemeinde“ einzuschalten.

2 Vie

Im §. 97 hatte der Ausschuß die dem Landrath zur Revision

der Rechnung eingeräumte Frist von 6 Monaten auf 3 Monate re duzirt. Auf die Bemerkung zweier Abgeordneten, daß eine dreimo natliche Frist bei den überhäuften Arbeiten der Landräthe zu kurz sei, wird im Einverständnisse mit dem Referenten die ursprüngliche Fassung des §. 97 beibehalten.

Zu §. 98 wird der von dem Ausschusse vorgeschlagene Zusatz,

über alle Bestandtheile des Gemeindevermögens soll der Bürgermei ster ein Lagerbuch in duplo führen, wovon ein Eremplar auf der Bürgermeisterei und das andere bei dem Gemeindevorsteher beruht, und außerdem auf Antrag eines Abgeordneten der Städte noch fol gender Zusatz aufgenommen:

„Die in dem Lagerbuch vorgekommenen Veränderungen sollen dem

Gemeinderath jährlich bei Gelegenheit der Rechnungslage zur Ein

sicht und speziellen Erklärung vorgelegt werden.“ . 9 In §. 99, mit welchem der Ausschuß sich einverstanden erklärt

hatte, wird in Erwägung, daß der Gemeinde, wenn sie die Befug⸗ niß habe, Prozesse zu führen, auch die Wahl ihres Advolaten frei zu geben sei, auf näheren Antrag das letzte Alinea in folgender Weise modifizirt:

„Sollte ein Prozeß gegen den Vorsteher oder Bürgermeister nöthig werden, so ist dazu die Genehmigung der Regierung er forderlich.“ (Fortsetzung folgt.) . Königsberg, 3. Juli. (K. A. 3.) Was den hiesigen

Festungsbau betrifft, so vernimmt man, daß sämmtliche Werke um

—)

Königsberg im Ganzen 5 befestigte Kasernen und 72 Blockhäuser er halten sollen; von den ersten eine auf Herzogsacker, eine am hollän der Baum, eine in dem Bezirke der Friedrichsburg, eine am bran

* *

denburger Thore und eine am litthauischen Baum. Gearbeitet wird bis jetzt nur noch an der ersten Kaserne, welche für ein Regiment auf vollständigem Kriegsfuß bestimmt sein soll. Sie soll in Gestalt eines Fünf

ecks erbaut werden und dem Anschlage nach nicht weniger als 5885 Achtel Steine erfordern, von welchen die gegenwärtig herbeigeschaffte Masse noch nicht einmal 700 Achtel beträgt. Und doch soll man bei diesem Bau noch den für Königsberg nicht gewöhnlichen Vortheil haben, auf dem Her

*

zogsacker bereits bei 3 Fuß Tiefe gesunde Mutter-Erde zu finden,

2 V

während man bei einem gleichzeitig auf dem Weidendamme im Bau begriffenen Hause 40 Fuß graben muß, ehe man den festen Erdboden gewinnt. Die Gewölbe der Kasernen werden lediglich aus Steinen aufgeführt, und eben so fünf Brunnen im inneren Hofe bis zu der enormen Tiefe von 185 Fuß mit Steinen ausgemauert. Die jetzt abgetragene Bastion des Walles wird weiter hinausgerückt, und der Wall selbst soll nach außen mit 25 Fuß hohem, mit Schießscharten und unterirdischen Gängen versehenem Mauerwerk abfallen, welches mit einem tiefen Festungsgraben umgürtet wird. Außerhalb desselben

2

erwählenden Mitgliede. in der nordöstlichen Richtung gegen Tannenhof zu sollen 3 Blockhäuser,

. ü ; . .

sche Sühne. Dies that auch Gutzkow noch in seinem „Richard Savage“, der uns, ungeachtet seines träumerisch-phantastischen, unmännlichen Beneh— mens, durch einzelne Momente auflodernder Thatkraft und durch den läu— ternden Tod mit sich versöhnt, wenngleich kein hochtragischer Konflikt in diesem Trauerspiel durchgekaͤmpft wird. Im Werner zeigt der Verfasser aber schon eine Connivenz gegen seinen Helden, die wir mit der poetischen Ge⸗ rechtigkeit nicht vereinbar finden lönnen; indeß die Resignation Werner's auf seine halb verheirathete Stellung in der Welt und das Ergreifen einer e uen Thätigkeit, die ihn ganz aus sich selbst befriedigen soll, ist doch eine Art von Ermannung und Erhebung, wobei freilich immer (in weibliches Herz ohne Genugthuung gebrochen bleibt. Im „weißen Blatt“ aber läßt ein Mann ein zon der Großmuth seiner Braut, die er noch vor wenig Jahren innig geliebt und von der er noch eben soö geliebt wird, mit seiner K sich abfinden, um einem andren Mädchen sich in die Arme wersen I. a wesches im Stillen eine Flamme für ihn nährt, die er r n 8 4. theilt, die er mit einer Q„Sschwindelerregenden Unbesangen— 9 Earn e . hat, und Lie ihm sammit seiner Empfänglichkeit dafür erst offenbar wird, als er seine, Brau nach ein- oder fünffährkzger Abwesen heit wiedersieht Dies Alles ist in der That mit poetischer Wärme ent— wickelt und glaublich gemacht, und man solgt dem Stuck bis hierher mit stei— gendem Interesse, auch noch, als der ei iche Konfli 3 ; ; m. Jentliche Konflikt beginnt; aber gegen

das Ende hin merkt man, daß der Dächrenche üthli = . ; t rchaus eine quasi-gemüthliche

Ausgleichung herbeiführen und seine weiblichen u? hen n

1 . vlichen Zuschauer durch ein groß— müthiges Opfer einer ihres Geschlechts zu Thränen tit is. thige s i, . , n . rühren will; und das

Stiick fällt Hermit in eine Sphäre, in die wir Gutzlonteum, wenigsten ge⸗ rathen zu sehen vermuthet r k gsten ge⸗ Ein Schauspiel vom Verfasser von „Lüge und W iC / k elring“, behandelt zwar kein neues Thema, ö . noranten und Schmarotzers, der sich mit Hülfe eines andern ür 65 arbeitenden Talents emporzuschwingen hofft, aber die Schürzun . Lösung des Knotens ist neun und unterhaltend. Die Charafsers sind gon si quent gehalten und geben den Schauspielern dankbare Rollen, besonderg die beiden Figuren eines alten Ministers und seiner ehemaligen Geliebten welche von Herrn Blume und Mad. Wolff vortrefflich dargestellt ;

t ; tresflig 9 werden. Pomphafter in Sprache und Kolorit, als diese bürgerlichen Schauspiele aber ohne dadurch größere , , , . . sich drei romantische Dramen, das eine, „Anna Lovell“, von M. Löwenthal, mit istorischem Hintergrunde, die beiden anderen, „Elisab eth“, von Mad.

9 ! = .

Birch Pfeiffer, und „Dom Sebastiag m, von A. Wollheim, der Ge— schichte selbst entlehnt. Das erste derselben hat einen recht interessanten

Pfeifferschen Stücke, und ihre „Elisabeth“ erhebt sich zwar ein Weniges, aber auch nur ein Weniges, über dieses ihr gewöhnliches Niseau. Nicht sse l 1 x m, , ganz so bunt geht es in dem Drama von Wollheim her, doch ist der uns aus seinem Antlitz und aus seiner Haltung zu wenig die du e Verfasser in großer Gefahr, jenem Genre anheimzufallen, was wir seinem augenscheinlichen dramatischen Talent nicht wünschen möchten.

Negisseur des hamburger Stadttheaters, der so eben a der K Bühne mit Lessing's „Nathan“ einen Cyklus von Darstellungen begonnen : n e ö . hat. In der ul des Nathan sich zu zeigen, ist gewiß für einen denken kung auf die Gemüther auszuüben, welche die obengenannten frtiheren den Schauspieler, der das Talent fließender Rede besitzt, eine sehr anziehende Aufgabe. Der genannte Gast nun legte in der Ausführung derselben so⸗ wohl einen offenen Sinn für die feinen Distinctionen und Pointen des Lessingschen Dialogs, wie eine tüchtige Declamationsgabe an den Tag, und in diesen Beziehungen war seine Leistung größtentheils befriedigend, Sein Vortrag ist einfach und edel, auch seine Gesticulation hält sich frei von Manier und Uebertreibung; und diese negaliven Vorzüge wür- Theater z den allein schon viel werth sein in einer eit, wo die darstel⸗ befähigtsten lende Kunst so sehr zum Chargirten hinneigt. Eine, innigere Ver- Wir lasen nament schmelzung des an pathetischen Stellen angewendeten tragischen Nasaltons mit dem natürlichen Organ, so wie eine noch etwas mannigfaltiger Far— bengebung im Klang der Stinime, besonders bei der Hebung und Senkung, wären die Vervollkommnungen, die wir dem hamburger Gast in dem rhe—

Zum Schluß noch ein paar Worte über einen Gast, Herrn Grunert,

nert sehr wohl und treffend auszudrücken; aber er hat auch ein besonder nales Gepräge; der Tempelherr sagt von ihm: „er will so ganz nur Jude sein“; dies Ethnographische aber, welches Seydelmann und Lemm in dieser Rolle mit so vürdiger Haltung durchzuführen wußten, ohne im entferntesten ans

Stoff, aber es leidet an Längen in der Ausführung und wird besonders leicht verleiten kann. Von Seiten der Charakter Auffassung der Rolle wür in der letzten Hälfte etwas schleppend; überhaupt zeigt der ganze Zuschnitt,

daß der Verfasser auf der Bühne ein Neuling ist, dem es jedoch an

lebhafter Phantasie in Erfindung und Ausdruck nicht fehlt, nur daß er für nen hier is. . . ; beide noch das dramatische Maß zu sinden hat. Aehnliches gilt von ist vor Allem Mensch, und diese Humanität der Gesinnung ußte Herr Gru dem Verfasser des „Dom Sebastlam“; aber seine Sprache ist noch überschwänglicher, und in demselben Verhältniß neigt er auch mehr zu grel len Effekten, wobei dann Deecorationen und Aufzüge vollauf mitwirken müs⸗ sen. Die Geschichte wird von ihm ziemlich in derselben Weise behandelt, wie von Mad. Birch Pfeiffer, eine Art, die mitunter an die Haupt- und Staats-Aetionen einer früheren Theagterzeit erinnert. Die Helden und Hel— dinnen sind Abenteurer, schreiten auf pathetischem Kothurn einher und er— gehen sich in sentimentalen Liebesklagen; Festzüge, Märsche, . / Gefängniß, Inquisition, Meuchelmord, Henker und so fort, zwischen schar⸗ 2 ö eri , 36 e n n, n n das ist der * af 9 Birch⸗ ͤ der Ton, in welchen unser Gast z. B. an der Stelle: „Nur muß der Eine

D

den wir gegen die Darstellung des Herrn Grunert mehr einzuwenden haben, als in Betreff seiner deklamatorischen und mimischen Leistung im Allgemei nen. Doch müssen wir uns hier nur auf Andeutungen beschränten. Nathan

Ss natio

52

Satirische zu streifen, wurde in der Darstellung des Herrn Grunert durchaus vermißt; der geistige Theil dieses nationalen Kolorits liegt in dieser Rolle vorzuglich in dem sartastischen Zuge des edlen Nathan, der aber jene Gei stesrichlung durch schwerste Selbstüberwindung zu einer milden, fast sokra tischen Ironie in sich umgewandelt hat; ein docirender oder gar meistern

nicht am Anderen mäkeln u. s. w.“ gerieth, scheint uns dem Charakter ganz unangemessen. Endlich klang uns aüs der Stimme dieses Nathan, leuchtete

gung des tiefsten Schmerzes und Ertödtung des furchtbarsten Hasses erkämpfte, geläuterte, mildverklärte Hoheit der Seele entgegen; Herr Grunert gab den Charakter zwar mit Adel und Würde, wie mit schöner Geistes- Heiterkeit, aher er ließ die Prüfungen nicht genug durchblicken, aus denen ein selcher Charafter hervorgegangen. Daher vermochte er, auch nicht die tiefe Wir⸗

Darsteller des Nathan hier erreichten, obwohl seinen wohlgesprochenen Re den verdienter Beifall zu Theil wurde. Wir wollen indeß die ferneren Gastrollen des Herrn Grunert abwarten, ehe wir ein bestimmtes Urtheil über sein Talent zu Charalter-Danstellungen aussprechen; auch dem be— dentendsten Genie kann in der Auffassung, einer Rolle ein Mißgriff begegnen. Mit Herrn Grunert fast gleichzeitig ist auch Herr Döring vom

méHanndver zu Gastrollen hier eingetroffen, den der Ruf als den Nachfolger Seydelmann's auf Deutschlands Bühnen bezeichnet. lich in der Eleganten Zeitung vor einiger Zeit über

ĩ imen sehr interessante Kritiken von G. Kühne, der Döring's „Lear“ ,, . zu Ladwig Devrient's unvergeßlicher Ausprä—= gung dieses Eharakters aufstellte. Ueberhaupt hat Herr Döring sich dem Studium Shakespearescher Charaftere mit besonderem Fleiß und Eiser ge— torischen E)lement noch wünschen möchten, so wie in ben Handbewegungen widmet, und wir dürften dahn seiner Anwesenheit auch die Wiedererweckung die möglichste Vermeidung eines demonstraͤtiven Gebrauchs des Zeigesingers, einiger Dramen des großen Briten zu veidanken haben. wozu allerdings die anaspsirende Schärfe der Sprache in Lessing's Nathan

10.

dann abermals ein Wall und außerhalb desselben noch 2 Blockhäuser er— Ueber die Speisung der Festungsgräben, welche, wie man vernimmt, aus dem Pregel bewerkstelligt werden soll, obwohl der⸗ selbe 72 Fuß tiefer liegt als die ebene Grundlage der neuen Kaserne, haben wir bis jetzt nur so Unbestimmtes vernommen, daß wir uns jeder Mittheilung enthalten müssen. Ein anderes Blockhaus soll seinen Stand auf dem freien Platz zwischen dem Stei erhalten, so daß der Kirchhof, welcher daselbst an der Außenseite des alls liegt, planirt werden müßte. Auch vernimmt man bereits, daß um der Stadt die freie Zufuhr stets zu bewahren, in gewissen Zwi— schenräumen Vertheidigungspunkte auf der ganzen Strecke von Königs berg bis Pillau angelegt werden sollen.

richtet werden.

ammer und Tragheimer Thor

gemeinde - Ord⸗ nung soll nun eingeführt werden, und schon vor einigen Wochen hat der Landrath zu Paderborn von der Königlichen Reglerung die Wei⸗ sung erhalten, in den verschiedenen Bezirken die Wahlen der Ge— meinde⸗Räthe vornehmen zu lassen. meinden vollzogen, nur nicht in der Landgemeinde Delbrück. ahl der Gemeinde-Räthe nicht schreiten zu wollen, so lange ihr die Wahl ihres Land-Amtmannes nicht freigegeben würde. Eine Partei will jetzt ausbreiten, daß wesen sei und durch ihren Einfluß auf die einzelnen Gemeinden es die Wahlen

Paderborn,

Diese Wahlen sind in allen Ge⸗ hat erklärt, zur V die Geistlichkeit im Spiele ge⸗ unterblieben die Geistlichen Gemeinden Excellenz wegen der Besetzung der Delbrücker eine Bitte gerichtet; seitdem hat d Das Elend auf dem platten L es fehlt an den nothwendigsten Lebe stets kalte, regnerische Witterung läßt Schlimmes befürchten. hochwürdige Herr Bischof Dammers zu Paderborn

deutendes Vermögen zur Gründung eines seminarii stimmt hat, will, wenn das Elend noch länge ermögens angreifen, um den Nothleidenden zu Hülfe Man billigt dieses e

Präsidenten and⸗Amtmanns⸗Stelle Geistlichkeit thums Ihrer Majestät der höchstseligen Königin Karoline mit 32, nde hat noch kein . edürfnissen, und die

passiv verhalten.

1. C velcher sein ile nGrtiin 1

anhält, einen

beigestimmt, und zwar, mit Ausnahme des ußerorbentlich.

e kirchlichen Verhält

= roßer Y35freg ehr großer Besprechung

Vom Rhein, im Juni. nisse sind immer noch mehr und weniger Die vielverbreitete und reckte Schrist des Erzbischofs von Köln hat eine solche regt, daß bald mehrere evangelische Entgegnungen von s ter Feder erscheinen werden: auch wegen der Kniebeugung in“ werden noch mehr Synodal-Zeugnisse erschallen. ein interessanter Streit über die Stellung der Schule zur Kirche, zu nächst veranlaßt durch mehrere Schriften des Lehrers Emmerich über einige Ansichten Diesterweg's. teikampf erhoben, weil man nachweisen wollte, die christliche Lehre seinen pädagogischen Bestrebungen zu Grunde. f Köln bestritten wor

1l nterworfen.

An diese knüpft sich

Es hat sich darüber fehr großer

Diesterweg lege nicht

Hoffmeister in

. 393. rer Wirkung. In Ob Inspektor Richter . ö

gen Blattern, welche häusig einen tödtlichen Ausgang nehmen.

In der vor kurzem in der Sache zwischen Diesterweg und Emmerich, von Dr. G. Nichter) wird dies aus Diesterweg's eigenen Diesterweg's Schüler im Märkischen haben dies immer bestreiten wollen, desto größeres Aufsehen erregt aber eine Korrespondenz aus Berlin in einem rheinischen Blatte, worin bei Ge berliner Lehrerfestes

und sich dem Naturalismus hingebe. gegebenen Schrift (Zeugnisse

Schriften dargethan.

Diesterweg's der liberalen Partei, welche die Erziehung allein aus dem Geiste und die Kirche müsse Ueberhaupt trete jetzt der philosophische Radi lalismus an die Stelle des Rationalismus, und auch ber sächsische Licht Verein habe solche Tendenz. di diesem Radikalismus preisgeben, und so schließt sich an konfessionelle wichtige, wie die Erziehung zu leiten sei. ese frische Regsamkeit, an die sich wiederholt Synodal-Zusammen sionsfeste, Stiftung des Gustav-Adolph-Verein— erwacht immer mehr in kräftigt sie zum vollen Bewußtsein ihrer Einheit.

der freien W zaben wolle,

ihr ganz fremd sein.

sssenschaft vollbracht

Schwerlich Seminarien

Debatten die nicht minder

auf- Moralität und Wirthschaftlichkeit so grof selüst derjenige, der sonst jedem Gewissenszwang abhoöld ist, dessen Ab⸗ stellung wünschen muß. Maßregeln dagegen müßten aber natürlich nicht von den weltlichen, sondern nur von den geistlichen Behörden ausgehen.

land und Westzhalen schließen er evangeli

schen Kirche und

Außer den in der heutigen Zeitung adungen Getraide, sind heute noch durch Schif

bereits angeführten ii n Holt ungefähr 601)

fer Dormoelen und und in anderen Fahr⸗ Uebrigens dürfen wir bei dem Eintritt der besseren Witterung hoffen, daß die Gefahr einer Theuerung glücklich beseitigt sei, und daß die Früchte rasch zu angemesseneren Preisen zurückgehen werden. Vernehmen nach sollen auch Seitens der hiesigen Königl. Regierung höheren Orts Schritte geschehen sein, um für die unbemittelten wohner billigere Brodpreise herbeizufähren.

Zum Bezirks- Censor für den Re st der Herr Regierungsrath Sebaldt in Trier sind ersiannt: brücken der Herr Landrath Hesse; für die Stadt Saarlouis der Landrath Jesse; für die Stadt gierungsrath Engelmann; für die Moritz; für die Stadt Bernkastel Der Lokal-Censor

BJult, ( r. 3) bereits erwähnte V

gierungsbezirk

ö. Wendel der Herr Landrath Re tadt Prüm der Herr Landrath Herr Landrath wird später namhaft gemacht verbleiben die Functionen desselben dem Herrn Görtz in Trier.

von Gärtner. der Stadt

Anuslamd.

Deutsche Bundesstaaten.

München, 30. Juni. (F. M.) So eben ist das Referat des Abgeordneten Dr. Schwindl über das Ausgaben-Budget für die V. Finanz⸗Periode erschienen. für ein Jahr der nächsten Finanz⸗Periode, jedoch inklusive der Central⸗ 20, 845 Fl. für die auf 5 zifferten Kreislasten und des erforderlichen Reserve⸗Fonds zu 500, 000 Fl., eine Gesammt-Ausgaben⸗ Summe von 32,036,107 51. trage des Referenten würden aber die Ausgaben um 1,978, 565 Fl. mehr betragen, als obiger Regierungs-Voranschlag. vertheilt das Ref. wie folgt: Staatsschuld, 183,476 Fl. mehr. (Die— ses Mehr wurde nachträglich von der Königlichen Regierung für den Festungsbau von Ulm und Rastadt verlangt. 10 Jahre, jährlich so viel zu bezahlen haben. Die erste 1812 43 fällige Frist wurde bereits aus den Erübrigungen bestritten. Mini— sterium des Innern um Sd, 90090 Fl. mehr. 100, 900 Fl. mehr auf Erziehung und Bildung auf Kreis- und Central-⸗Fonds 900 Fl. mehr auf den Kultus 5. mehr auf Industrie unb Kultur 40,9000 Fil. mehr Brücken- und Wasserbau 180,900 Fl. auf Central=, und 3. auf Kreis- Fonds mehr 20,000 Fl. mehr Zuschüsse an die Kre

dget ergiebt sich

Fonds - Zuschüsse à 3 hb9 Fl. 10 Kr. be⸗ 5

Nach dem An⸗— Dieses Mehr

stimmungen über die V zur Aufbringung des für ihre Kirchen und Schulen erforderlichen Auf⸗ wandes betreffend, angestellt worden sind, wegen der ihnen durch das gedachte Gesetz entzogenen persönlichen Befreiung von Parochial⸗ Lasten, zu entschädigen.“ Der zweite Punkt betraf die Be⸗ sreiung der Volks Schullehrer von Entrichtung des Schul⸗ geldes für ihre Kinder. Die Deputation hatte hierbei empfoh—⸗ len, bei der hohen Staats ⸗Regierung eine Erläuterung der S8. 29 und 60 des Gesetzes vom 65. Jun 1835, das Elementarvolksschulwesen betreffend, in folgender Maße zu beantragen: „Volksschullehrer sind in den Schulklassen, in welchen sie als alleinige

Bayern wird während

Etat der Landgerichte O0 Fl. mehr

besondere Leistungen an die Gemeinden

is-Fonds 234,062 Fl.

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mehr und endlich auf Landbauten 90,000 Fl. auf Central und 109,159 Fl. auf Kreisfonds. Eine Minderung beantragt der Referent nur beim Etat des K. Hauses und Hofes, und zwar um 34, 57 Fi. (Dieser Etat steht mit 3. 20 4, 957 Il. im Budget.) Ueber diese beantragte Minderung heißt es im Referate: „Die Conto heimgefallener Appanagen ein⸗ gesetzten Pensionen (und zwar 2183 Fl. für die Dienerschaft Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Maria, jetzt Königin von Saächsen Majestät, dann à 32,174 Il. für jene Ihrer Majestät der Allerhöchst⸗ seligen Königin Karoline) müssen auf den Grund des Art. VI. des Gesetzes über die permanente Civilliste, dann in Analogie der S8. 7 und ) des Finanzgesetzes vom 238. Dezember 1831 und im Rückblick auf die desfalls vorliegenden früheren Kammer-Beschlüsse von 1837 abgesetzt und am Gesammt⸗Etat zurückgerechnet werden, indem die vom Königlichen Finanz-Ministerium abverlangte und unterm 25. Mai d. J. gegebene Aufklärung wohl nicht befriedigen kann. Dieselbe lautet: „Behufs der vollständigen Erledigung der schätzbaren Zuschrift vom 26. Mai l. J. beehrt sich das ergebenst un terzeichnete Ministerium der Finanzen, nachträglich zu den bereits ge⸗ gebenen Erläuterungen dem sehr verehrlichen Präsidium der Kammer der Abgeordneten Nachstehendes mitzutheilen: Vie Pensionen 3 Conto der heinigefallenen Appanagen mit 2183 Fl. sowie die im Budget— nachlrage suh Nr. curr. ) vorgetragenen, zur Zeit nur mehr in einem jährlichen Betrage von 977 Fl. 36 Kr. bestehenden Hofpen— sionen sind bereits auf früheren Landtagen erörtert worden, und es

giebt über erstere der Landtagsabschied vom Jahre 183:

S. 18, (l

über letztere der Landtagsabschied vom Jahre 1831 S. 68 (Lit. c. Abschnitt 2 näeren Aüß— . , 3 Me Abschnitt 2) näheren Anhalt. Die Pensioönen 3 Conte des Wit—

1.

Fl. wurden, als auf Höchstdero witthumlichen Aversum pro 2(M, 0 M6 Fl

ruhend, von dem Zeitpunkt angefangen, zu welchem dasselbe der

rät des Ausschusses 1 Stimmen, dem Regierungs- Ansatz mit 1,206,000 Fl. beizustimmen, die Minorität 3 Stimmen wollten

den Ansatz auf 806,000 Fl. ermäßigt haben.

2us Franken, 30. Juni. (K. 3.) Die außerordentlich

hohen Getraidepreise dauern noch immer fort. Auf den letzten Schrannen zu Würzburg stieg der Preis des Korns bis zu 30 Fl., in Bamberg bis zu 25 Fl. Das Pfund schwarzes Brod kostet bei nahe 5 Kr. Bei der anhaltenden naßkalten Witterung sind die

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Aerndte-Aussichten fortwährend sehr unerfreulich. Das Korn kann nicht zeitigen und im günstigen Falle wird das Erträgniß hinsichtlich

der Qualität nur ein mittelmäßiges sein. Polizei und Regierung thun Alles, um der steigenden Noth und dem überhandnehmenden Wucher so viel als möglich zi steuern; da es ihnen aber an zureichenden Vorräthen gebricht, so s

J

1 ind ihre Maßregeln immer nur von secundai⸗ zer-Franken grassiren noch immer die bösarti⸗

Eg sich die da und dort angeordneten Absperrüngen der Häuser als unausführbar erwiesen, hat die Regierung ange⸗

M

ordnet, daß an den Wohnungen, wo Blatterkranke sich be finden, Tafeln mit der Aufschrift: „Hier herrschen die Blatter“

angebracht worden. Bei der großen Theuerung aller Lebensmit. wo die niedere Klasse nur zu häusig zur Stillung ihres Hungers nach

unreifem Obste, Kartoffeln und anderen ungesunden Nahrungsmitteln greift, ist doppelte Wachsamkeit der Sanitäts- und Polizei⸗-Vehörden nöthig, wenn nicht bösartige Ruhren und andere Seuchen zum Aus bruch kommen sollten. Seit einigen Wochen sieht man wieder Schaa— ren von Wallfahrern zu den Gnadenorten ziehen, mit denen unser Franken in gutem Maße gesegnet ist. Diese Leute kommen oft 360 und mehr Stunden weit her und unterziehen sich auf dem Wege, sei es aus Armuth oder religiösen Gründen, allen möglichen Entbehrun gen, so daß man nicht selten solchen begegnet, welche vor Erschöpfung auf den Straßen liegen bleiben. Das Wallfahrtswesen hat in Beziehung

ze Schattenseiten, daß

Sachsen. Dresden, J. Juli. (Leipz. 3.) In der v

9r⸗ DrI S

flosselen Woche hatte die zweite Kammer unausgesetzt Sitzungen ge⸗ (alten, so wie die erste Kammer die Berathung über das Ausgabe Zudget, des Finanz und Kriegs-Departements bald und ohne größere

2 * .

iskussion beendigt. Zum Anfange dieser Woche trat eine kleine,

morgen endigende Unterbrechung der Sitzungen in beiden Kammern ein in Folge der zu Meißen stattfindenden Säkularfeier der Landes⸗ schule zu St. Afra. Jammer heben wir kürzlich, und so weit sie uns bis jetzt bekann sind, die Resultate derjenigen Debatten aus, welche, nachdem die

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Aus jenen jüngsten Berathungen der zweiten

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zerathung über die Einführung eines neuen Grund—

steuer-Systenis beendigt worden war, über den gründlichen, vom Ab⸗ geordneten Klien Namens der dritten Deputation erstatteten Bericht statt

fanden, der sich auf die verschiedenen Petitionen bezog, die von Geistli

chen und Schullehrern aus mehreren Ephorieen des Landes eingereicht wor⸗ den waren, und Bitten um Befreiung von Parochiallasten und beziehendlich um Entschädigung für Wegfall der ersteren, um Befreiung der Schul⸗ lehrer vom Schulgelde, so wie um Erhöhung ihrer Gehalte und son

stige Verbesserungen ihrer Verhältnisse enthielten. Gleich im Ein

gange des Berichts waren vierunddreißig derartige Petitionen aufge— führt, und der sich aus ihnen entwickelnde erste Hauptpunkt bezog sich auf die Beitragspflichtigkeit der Geistlichen und Schullehrer zu Pa⸗ rochial⸗ und Kommunallasten. Die Kammer bevorwortete, nach dem Rathe ihrer Deputation, ) die Befreiung der Geistlichen und Schul— ehrer von solchen Lasten gegen 16 Stimmen nicht und eben so wenig gegen 4 Stimmen) b) das Gesuch der Petenten um Entschädigung für jene Befreiung hinsichtlich der nach dem 8. März 1838

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Angestellten. Dann sprach sie sich (gegen 21 Stimmen)?“ ge⸗ gen das Gesuch der Petenten aus, nach welchem sie Entschädi— gung für jene Befreinngen hinsichtlich der vor dem S8. März 1838 Angestellten verlangten. Durch diese Abstimmung wurde zugleich ein Antrag des Secretair Dr. Schröder erledigt, nach welchem die hohe Staats-Regierung ersucht werden sollte: „Den Ständen so bald als möglich Vorschläge zur Geuehmigung zu eröffnen, welche den Zweck haben, diejenigen Geistlichen und Schullehrer der Erblande, welche vor Erlassung des Gesetzes vom 8. März 1838, einige Be—⸗

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zerpflichtung der Kirchen- und Schulgemeinden

ELchrer ihre eignen oder Stiefkinder selbst unterrichten, auf diese Zeit

von Entrichtung des allgemeinen Schulgeldes für gedachte Kinder für befreit zu erachten.“ Aus den während einer längeren Debatte von dem Vice⸗Präsidenten Eisenstuck und den Abgeordneten Sachße, von Thielau, Baumgarten und Jani gestellten Amendements und Unter⸗ amendements ging nun folgende im ersten Satze einstimmig und im zweiten und dritten Satze gegen eine Stimme angenommene Fassung hervor: „Volksschullehrer sind in den Schulen, in welchen sie entwe⸗ der allein oder mit und neben anderen Lehrern Unterricht ertheilen, von Entrichtung des Schulgeldes für ihre leiblichen, Stief⸗ oder an⸗ genommenen Kinder für befreit zu achten, dafern nicht bei deren An⸗ stellung durch Verträge oder in dem Lokalschulstatut bis jetzt ein An⸗ deres bestimmt worden. Es sind aber bei künftigen Besetzungen , . Bestimmungen auf keine Weise weiter zur Anwendung zu ringen.“

Die Sitzung der IJ. Kammer am 30. Juni brachte die Fortsez⸗ zung der Berathung über vorliegenden Gegenstand und das damit Zusammenhängende. Sie begann mit dem dritten Punkte, der sich auf die Befreiung der Dienstböten von Parochiallasten bezog. Um dieselbe war in der Petition des Pfarrers Beyer in Zabeltitz gebe⸗ ten worden; doch sollte dieselbe nach dem Gutachten der Deputation auf sich beruhen bleiben, was denn auch einstimmig beliebt wurde, während ein Antrag des Abgeordneten von Thielau: „Die hohe Staats Regierung zu ersuchen, der Städte- Versammlung noch auf diesem Landtage einen Gesetz⸗ Entwurf vorzulegen, in welchem die Vefreiung des unverheiratheten Gesindes zu Kirchen- und Schulbauten ausgesprochen werde“, durch 36 gegen 22 Stim⸗ men abgeworfen wurde. Der vierte Punkt betraf die Ver⸗ besserung der gering dotirten Pfarrstellen auf mindestens 400 Thaler. Die Deputation glaubte von Bevorwortung dieses Antrags absehen zu müssen, insbesondere da bereits ein Postulat von 2060 Thalern

don der II. Kammer bewilligt worden, wornach Ab gering dotirte

Stellen im Durchschnitt auf mindestens 35 Thaler gebracht werden.

Die II. Kammer trat auch dieser Ansicht nach einer längeren Debatte einstimmig bei, wobei unter Anderem auch die von den Abgeordneten von der Planitz und von Thielau angeregte Frage erörtert wurde: ob gegenwärtig noch Reverse verlangt würden, und aus welchen Gründen das Ministerium sich wohl bewogen gefunden, von dem Grundsatze des früheren Vorstandes des Ministeriums wieder ab⸗ zugehen. Es war nämlich von dem Letzteren auf dem Landtage 1833 b

1.

is 1834 erklärt worden: „Daß dergleichen Reverse von

dem Kult-Ministerium hinführo nicht weiter gefordert werden soll⸗ ten“, wobei ausdrücklich ausgesprochen worden: „Daß dies zwar eine Verwaltungs-Maßregel sei, deren Erfüllung lediglich im Ermessen des Ministeriums liege, er (der dermalige Vorstand) selbst aber wünsche, daß seine Erklärung zum Protokoll genommen werden möge.“ Auf die jetzige Anfrage wurde erklärt, daß auf sie nicht sofort, ohne vor— herige Einsicht der Akten Antwort ertheilt werden könne. Man ging hierauf zu dem fünften Punkte über, welcher die zu verbessernde Stellung des Schullehrerstandes betraf, rücksichtlich dessen man aber in dieser Sitzung noch zu keinem Resultate gelangte, daher wir uns vorbehalten, in der nächsten Mittheilung darauf zurückzukommen.

Großherzogthum Hessen. Darmstadt, 14. Juli. Zu Ehren des Geburtsfestes Sr. Königlichen Hoheit des, mit Häöchst⸗ ihrer Gemahlin zum Besuche bei Sr. Hoheit dem Prinzen Karl hier anwesenden, Prinzen Wilhelm von Preußen fand gestern große Mittagstafel bei Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge statt.

Se. Kaiserl. Hoheit der Erzherzog Stephan von Oesterreich, Höchstwelche während Ihres mehrtägigen hiesigen Aufenthaltes in Begleitung Sr. Hoheit des Erbgroßherzogs alle Kasernen, Zeug⸗ häuser, Artillerie⸗Werkstätten und sonstigen Mititair-Etablissements, gleich anderen öffentlichen und gemeinnützigen Anstalten dahier besuch— ten, sind gestern Mittag von hier nach Biebrich abgereist.

Heute früh sind auch Se. Königliche Hoheit der Prinz Waldemar

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von Preußen wieder von hier abgereist.

Freie Städte. ** Frankfurt a. Dt., 4. Juli. Se.

Kaiserl. Hoheit der Erzherzog Stephan von Oesterreich wird heute hier erwartet und alsbald einen Besuch am Herzogl. nassauischen Hofe abstatten.

Se. Excellenz der Königl. preußische Staats -Minister und Mi⸗

nister der auswärtigen Angelegenheiten, Herr Baron von Bülow, verweilte vorgestern auf der Reise nach Schlangenbad einige Stunden in unserer Stadt. Der an der Stelle des abberufenen Herrn Ge—⸗ nerals von Wyssiak nach Mainz versetzte Kaiserl. österreichische Ge⸗ neral, Freiherr von Zelter, kam gestern hier an.

Die warme Witterung ist zwar erst seit einigen Tagen eingetre⸗

ten, aber schon hat, sich die Zahl der Fremden hier sehr vermehrt, und in den Taunusbädern wird es bald lebhafter werden. Auf die Getraidepreise scheint die günstigere Witterung noch keinen Einfluß zu üben; denn diese gehen noch in die Höhe, und da in der ganzen Um⸗— gegend der Preis des Brodes bedeutend höher steht, besorgt man, daß er auch hier, trotz der löblichen Fürsorge unserer Behörde, noch hö⸗ her gehen werde, Während hier das Brod Kr. kostet, kostet es in nahen Or⸗ ten 6 Kr. Es soll indessen nun auch Getraide aus Holland eingetroffen sein, Für die Uebernahme der Beleuchtung unserer Stadt mit Gas, ist eine Konkurrenz ausgeschrieben, die bis anfangs September offen steht.

Die Börse behauptet eine festere Haltüng und heute waren die

meisten Fonds etwas höher. Das Geld ist flüssiger, doch steht der Diskonto noch 3

3 pCt. In den spanischen Ardoins wird jetzt

wenig gethan, da die Sache Espartero's eine ungünstige Wendung nehmen zu wollen scheint. Die Personen- Frequenz der Taunus Eisenbahn wird in diesen Monat bedeutend stärker sein, vorgestern fuhren an 5090 Personen. Die Unterhandlungen wegen des Baues der Kassel-Frankfurter Eisenbahn sollen noch nicht weiter geschritten sein; doch verweilt der kurfürstlich hessische Kommissarius Herr Schwe⸗

des noch hier.

r ,

Paris, 2. Juli. Der König hat gestern dem Herrn Andlaw⸗

Birseck eine Privat- Audienz ertheilt, worin dieser die Kreditive über— reichte, welche ihn als Minister⸗-Residenten des Großherzogs von Ba⸗ den bei Sr. Majestät beglaubigen.

Die gestrige Bewilligung des Kredits für die Erfüllung der Ga⸗

rantie der griechischen Anleihe giebt dem Journal des Daäbats Anlaß, dieser Sache einige Worte zu widmen. „Die griechische Re⸗ gierung“, sagt dasselbe, „hat bis zum Jahre 1838 die Zinsen der Anleihe von 69 Millionen bezahlt, welche im Jahre 1833 von Eng⸗ land, Frankreich und Rußland garantirt wurde, und wovon nur zwei Serien Emissionen mit der Anleihe selbst stattgefunden hatten. Im Jahre 1838 änderte Frankreich diese Zahlungsart; es bezahlte mit seinen Fonds die Zinsen und nahm die n

rekten Schuldner an. Alle Welt billigte diesen von Frankreich allein gefaß⸗ ten Entschluß, der von dem Wohlwollen 2 Regierung gegen die grie⸗ chische zeugte und unserer Politik einen grö r

Dieses Wohlwollen hat nicht nachgelassen; aber die Auseinanderseßung der Motive des Gesetz⸗Entwurfs ließ die Möglichkeit 3 tion und die Nothwendigkeit durchblicken, dere der Garantie wieder zurückzufommen, da der fre Ungedecktes nicht über die Maßen zunehmen lasse

e Regierung zum di⸗

eren Einfluß verleihen konnte.

einer Li st auf die

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