1843 / 15 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Bekanntmachungen.

1857 E ditktal-Citati on- : Nachdem über das Vermögen der Kaufleute Louis Knobbe und Rudolph Molkentin und über das Ver— mögen der Handlung, welche dieselben gemeinschaftlich unter der Firma Knobbe et Molkentin allhier geführt, zufolge Verfügung vom 15. April c. das Konkurs Ver— fahren eröffnet worden, werden sämmtliche unbekannte Gläubiger hiermit vorgeladen, im Termine

den 16. August , , , 10u2uhr, vor dem Ober Landesgerichts Assessor Göring versönlich oder durch zulässige Bevollmächtigte, wozu die Justiz Kommissarien Harte, Grubitz und Pabst in Vorschlag

gebracht werden, zu erscheinen, um ihre Ansprüche an die Konkursmassen gebührend anzumelden und deren Nichtigkeit nachzuweisen. . .

Diejenigen Gläubiger, welche in diesem Termine nicht erscheinen, sollen mit allen ihren Forderungen an die Konkursmassen präkludirt und es soll ihnen dieserhalb gegen die übrigen Kreditoren ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden. t

Magdeburg, 28. April 18133. .

Königliches Land- und Stadtgericht.

1282, Nothwendiger Verkauf., Stadtgericht zu Berlin, den 30. Juni 1813. Das in der Jerusalemerstraße Nr. 8 belegene Sarre sche Grundstück, tarirt zu 18,959 Thlr. 17 Sgr. 9 Pf.,

soll im Wege des Konkurses

am 13. Februar 1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Ho— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

94 Allgemeiner Anzeiger.

drich als Musquetier, als solcher er dem Feldzuge in Rußland beiwohnte; es gehören ihm 10 Mfl.

IV. Gottfried Michael aus Großsteinberg, geb. den 26. März 1787, ältester Sohn des verstorbe⸗ nen dasigen Nachbars und Gärtnergutsbesitzers Johann Gottfried Michael, folgte im Jahre 1812 als Gemei— ner beim Königl. Sächs. Garde du Corps⸗-Regimente dem Feldzuge nach Rußland; besitzt 200 Thlr.

V. Johann Georg Seiler aus Hohnstädt, geb. den 27. Oftober 1791, Sohn des im Jahre 1832 verstorbenen dasigen Gärtnergutsbesitzers Johann Gott— lob Seiler, diente im Jahre 1813 beim Königl. Sächs. Infanterie Negimente von Steindtel und wohnte zuletzt der Belagerung von Torgau bei; hat 430 Thlr. 1Ngr. 6 Pf. im Vermögen.

VI. Johann Gottlob Baum aus

bei Grimma,

Burgberg

1281

FAHR

für die täglichen

geb. den 19. April 1801, Sohn zweiter Ehe des ver— storbenen Nachbars und Häuslers Johann Georg Baum zu Burgberg, wird seit dem Jahre 1813 vermißt, wo er mit den Russischen Truppen fortgegangen seyn soll; es gehören ihm 18 Thlr.

VII. Johann Gottlob Fritzsche aus Klein bothen,

geb. den 2. Februar 1783, sonst Gärtner in Neichen

und zuletzt Hausbesitzer in Kleinbothen, verließ im

Jahre 1821 die Seinigen, ohne daß seitdem über ihn

etwas in Erfahrung bringen gewesen; sein Vermö—

gen besteht in 458 Thlr. 14 Ngr. 8 Pf.

Die sämmtlichen vorerwähnten Vermögens -Bestände sind hypothekarisch versichert, mit Ausnahme eines Theils von Nr. VII., welcher in die Grimmaische Sparkasse eingelegt ist.

ö,

Dampf wagenfahrten

auf den llervoglich Braunschweigischen Fisenbahnen

in Verbindung mit den Dampswagenfahrten

von Oschersleben nach Magdeburg

und

von Oschersleben nach Halberstadt

für die Zeit vom 16. Juli bis 14. Oktober 1843.

A. Cours von

Brauuschweig

*

nach Oschersleben.

Von Von /

7 82e . ; 56 . 3 Tageszeit. Braunnschweig. Wolfenbüttel.

Von Von Von

chöppenstedt. Jerrxheim. Wegersleben.

Morgens 6 Ühr 15 Min. 6 Ühr 40 Min. Nachmittags 2 I //

*

3

Uhr 19 Min. nh ö Min. 8 Uhr J .

B. Cours von Oschers

leben

nach Braunschweig.

itzt! Berlin-Frankfurter Eisenbahn.

Die Zinsen der Prioritäts Actien der Berlin-Frank— furter Eisenbahn pro 1stes Semester 1813 mit 2 Thlr. pro Actie werden in unserer Hauptkasse auf dem hie sigen Bahnhofe in den Tagen vom 1. bis 31. Juli (., mit Ausnahme der Sonntage, Morgens von 9 bis 1 Uhr, gegen Einlieferung des ersten Zins Coupons gezahlt. Die Inhaber von Prioritäts Actien werden zu diesem Ende ersucht, die gedachten Coupons in der genannten Zeit mit einem nach den Nummern geord neten Verzeichnisse in unserer Hauptkasse einzureichen und den Betrag dafür in Empfang zu nehmen.

Berlin, den 13. Juni 1843.

Die Direction der Berlin- Frankfurter Eisenbahn-Ge sellschaft.

16 b

Ein bei Pyritz in Pommern gelegenes Erbpachtgut von 300 M. M. des schönsten Raps und Winter⸗ bodens soll aus freier Hand mit vollständigem leben— den und todten Inventarium verkauft werden. Das Gut wird in Schlägen bewirthschaftet, ist völlig speziell separirt und ist im höheren Kultur-Zustande. Die Ge— bäude sind sämmtlich neu, auch ist ein sehr bequemes herrschaftliches Wohnhaus, woran ein fruchtreicher Gar ten gelegen, vorhanden. Ein Näheres ertheilt auf portofreie Briefe das Kommissions-Büreau zu Pyritz bei Cohn.

18101 Cg eint al Cabung.

Von dem unterzeichneten Justizamte werden in Ver solg des diesfalls beantragten und in Gemäßheit des Mandats vom 13. November 1779, ingleichen des Pa tents vom 9. September 1826 eröffneten Ediktal Pro— zesses die in der Anfuge sub O benannten Abwesen den, über deren Leben und Aufenthalt seit der in ge dachter Beilage angegebenen Zeit ihres letztbekannten Aufenthalts und resp. ihres Wegganges feine Nachricht zu erlangen gewesen ist, so wie für den unten bemerk ten Fall der Todeserklärung, alle diejenigen, welche an deren Vermögen als Erben, Gläubiger oder aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben vermeinen, hiermit peremtorisch vorgeladen,

den 30. September 1843 bei Verlust des ihnen etwa zustehenden Rechtes der Wie dereinsetzung in den vorigen Stand und unter der Ver warnung, daß außerdem sie, die Abwesenden, für todt, diesenigen aber, welche an deren Verlassenschaften aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche haben könnten, für präkludirt und deren für verlustig werden geachtet werden, zu rechter Gerichtszeit an hiesiger Amtsstelle in Person und, da nöthig, bevormundet, oder durch ge— nügend gerechtfertigte und, was Auswärtige anlangt, mil gerichtlicher Vollmacht versehene Beauftragte, zu erscheinen, sich anzugeben, so weit nöthig die persönliche Identität darzuthun, sich, so viel insonderheit die Erben und Gläubiger betrifft, gehörig zu legitimiren, ihre An sprüche an das bezügliche Vermögen anzumelden und zu bescheinigen, darüber mit dem bestellten Kontradik- tor, nach Befinden auch unter sich, rechtlich zu verfah ren und binnen 6 Wochen zu beschließen, sodann - den 28. Dezember 1843

der Eröffnung eines rechtlichen Erkenntnisses, welches hin ichtlich der Außengebliebenen Mittags 12 Uhr des—

, ,. für vublizirt erachtet werden wird, sich zu

, Auch haben auswärtige Interessenten zur

ö. „künftiger Ladungen Bevollmächtigte an hie—

sigem Orte zu bestellen. z

. m Sächs. Justizamt Grimma, den 29. April

5 Köderitz.

Ver zen ; ichen der in Obigem v us.; ö Obig ö. dem Hustizamte Grimma vorgela— enen Abwesenden.

J. Johann Gottlob Jaß aus 3 (auch Gaßmus)

eb. den 6. Oftober 1784, ältestet S

enen Gärtnergutsbesitzers . nn. daselbst, folgte im Jahre 1812 als Grenadier beim Königl. Sächs. Infanterie Regiment von Nieschemen⸗ schel dem Feldzuge nach Rußland und befand sich zu⸗ leßt im Januar 1813 beim Kranken- Trangport in Wur- schau; sein Vermögen besteht in 143 Thlr. 1Ngr. 3

II. Gottfried Kluge aus den .

bei Grimma,

eb. den 4. November 1787, des verstorbenen Johann Hottfried . allda Sohn zweiter Ehe, nahm im

Jahre 1812 a

s Gemeiner beim Königl. Sächs. Husa—ↄ

han, Von Doñ Tageszeit. Oschersleben. Wegers leb en.

Von

Von Schöppenstedt. Wolfenbüttel].

Jerxheim.

Morgens 9 Uhr 9 Ühr 15 Min.

J Nachmittags 5 .

9 Ühr 40 Min.

5

T mir 5 Min. 10 Ühr 45 Min. JJ

G. Cours

von Harzburg nach Oschersleben.

Von Vienen bu r burg.

Von

Von Harz

Tageszeit.

Von Schladen. Börßum.

Von Wegers⸗

Von Von Schöp Jerx

penstedt. heim. leben.

Von Wolfen büttel.

511. 50 M. 1 RJ 50 J

en , m

Morgens ͤ 15 15 . 1 5 35 )

Nachmittags

J

6 ll. 5 M. .

714. 10 M. 7 Ü. 35 M. 8 Uhr i

6 I. 40 M.

D. Cours von

OSschersleben

nach Harzburg.

Von Jer heim.

Von Wegers leben.

Von

Tageszeit. Oschers

Von Schöp penstedt.

Von Vienen⸗ burg.

Von Wolfen büttel.

Von P Von Börßu m. Schladen.

9 Uhr

5 9 1

Morgens 2m.

leben. Nachmittags

5 N. V ũ· JG N. IG si. 5 M. IO l. 45 M. 11 ll. 5 M.

5 15 5 10 * 6 * 5 *

T i iv RV.

. * 45 22 72 45 5 ;

6 5

I TDirz Don Fraunschweig nach Harzburg.

Von / Von

7 6 Tageszeit. Braunschweig. Wolfenbüttel.

Von Vienenburg.

Von Schladen.

Von Börßum.

ss ö ũhr 15 Min. 6 Ühr 40 Min. 10 * 1 1 z 2 Uhr 15 Min.

6

.

Morgens

9 j Nachmittags; JI

7 Uhr

1

2 Uhr 40 Min. 3 Uhr 3 Uhr 3

7 Uhr 20 Min. 7 Ühr 45 Min. 290 ö 20 Min. 3 Uhr 45 Min.

3

55 Min.

w 11

I TDi T deöFTSarzbnurg nach Braunlchw eig.

Von Vienenburg.

Von

T sz ei Tageszeit. ar beg,

Von Wolfenbüttel.

Von Börßum.

Von Schladen.

5 Uhr 35 Min.

k .

Min. 1 Uhr 35 Min. ) 1

. * 1 ö . ) 4.

Morgens

J . y,, Nachmittags

1 uhr .

5 Uhr 50 Min. 10 1 Uhr 50 Min. ) ö.

5H Uhr 5 Min. 6 Uhr 35 Min. . 10 15 . 2 Uhr 5 Min. .

15 35 Min. 15

y ) .

Fahrten zwischen Braunschweig und Wolfenbüttel.

Von Braunschweig. 6 Uhr 15 Minuten.

2 Uhr 15 Minuten.

.

Morgens

Nachmittags.

Bemerkungen.

Von Wolfenbüttel. td Uhr 35 Minuten.

Morgens e Minuten.

J nh . 6 5 M z 1

8 )

Nachmittags ..

.

Von den Stationen Braunschweig, Oschers leben und Harzburg wird, wenn nicht außergewöhnliche Umstände hindernd eintreten,

regelmäßig zu den hier bestimmten Zeiten

abgefahren; dagegen ist die für die Zwischenstationen angesetzte Abfahrtszeit als derjenige

Zeitpunkt zu beirachten, vor welchem nicht abgefahren wird, doch können hier unbedeutende

Verspätungen eintreten.

Auf sämmtlichen Stationen müssen die Fahrbillets spätestens

5 Minuten vor der Abfahrt

des betreffenden Zuges gelöset sein, da dergleichen später nicht mehr ausgegeben werden. Die Züge auf der Mägdeburg-Halberstädter Bahn korresponsnen dergestalt mit

den Zügen auf der

Braunschweig-Oschersleber Bahn, daß

die von dieser Seite

zu Sschersleben eintreffenden Reisenden stets nach einem halbstündigen Aufenthalte daselbst, und zwar Morgens 9 Uhr und Nachmittags 5 Uhr nach Magdeburg resp. Ha erst, di

weiter befördert werden.

Einladung zur Versammlung deutscher Philologen und Schulmänner. ;

Nachdem in der vorjährigen fünsten Versammlung deutscher Philologen und Schulmänner zu Ulm für dieses Jahr Cassel als Ort der Zusammenkunft ge= wählt ünd durch Höchstes Reskript genehmigt worden ist, laden die Unterzeichneten, mit der Führung der Ge— schäfte beauftragt, hiermit Alle, welche sich für die Zwecke dieses Vereins interessiren, insbesondere die Leh⸗ rer an Universitäten und Gymnasien, ergebenst ein, die⸗ ser Versammlung, welche vom 2. bis 5. Oftober statt= finden soll, geneigtest beizuwohnen. Zugleich ersuchen wir diejenigen Herren, welche Vorträge in den Sitzun gen des Vereins zu halten gedenken, den Statuten ge. mäß eine Abschrift, oder, im Fall frei zu haltender Vorträge, das Thema derselben nebst Andeutung der Hauptsätze, spätestens bis 8 Tage vor Eröffnung der Versammlung, an die Unterzeichneken gelangen zu lassen. Zusendungen, Anmeldungen und Briefe, welche den Verein bekreffen, wollen die Herren Theilnehmer an das Präsidium adressiren, welches auch den bis zum 10. Sep= fember ihm zugehenden Wünschen wegen Privat- oder Gastwohnungen zu entsprechen möglichst bemüht sein wird.

Cassel und Marburg, am 4. Juli 1843. Dr. Weber, Gomnäs. Direktor. Prof. Th. Bergk.

12681 2 3

tas (Halberstadtsche Stiftung. Die Betheiligten der Halberstadtschen Stiftung wer⸗

den hierdurch benachrichtigt, daß in der Nr. 184 der

Kasselschen Allgemeinen Zeitung, als zweite Beilage,

12801

LTiterarische Anzeigen.

12741 Bretschneider's neueste Schrift. . . . bei A So eben ist bei uns erschienen und bel A.

2 T v ** ö 82 1 5 * 1 6 5 0. ler in Berlin, Franz. Straße 21, so wie in allen übrigen Buchhandlungen, zu haben: Die reli

Glaubenslehre nach der Vernunft und der Offenbarung für denkende Leser dargestellt von Dr. Karl Gottlieb Bretschneider, Ober Konsistorial- Direktor und General-Superintendent zu Gotha, Comthur des Herzogl. sächs. Ernestin. Hausordens. gr. 8. geh. Preis 1 Thlr. 263 Sgr. Halle, Juli 1813. C. A. Schwetschke n. Sohn.

Bei H. Schultze, Mohrenstr. Nr. 165, ist so eben erschienen: 491 Elemente der pharmaceutischen Wissenschaften oder Leitfaden zur Vorbereitung auf die preußische

Apotheker⸗Gehülfen⸗Prüfung.

Duncker, Königl. Hofbuchhänd-

Binnen Monatsfrist erscheint die

dritte Ausage

von Eplert, Charakter⸗Züge und histo⸗ risch l Fragmente aus dem Leben des Königs von Preußen Friedrich Wilhelm III.

Ir. Theil. Preis 2 Thlr. Bestellungen darauf nimmt an:

e Gropius sche Buch- und Kunsthandlung,

Königl. Bauschule Laden 12.

1283

23 . Bei C. Flemming in Glogau erschien so eben und ist in allen Buchhandlungen vorräthig:

Sicherer Rathgeber bei Unter— leibs . Krankh eiten. Nach den Grund

sätzen der Erfahrung bearbeitet von Dr Rensop, praͤlt. Arzte. 8. geh. 11 Sgr.

* ait * d ée appliqum à la Th6orie de la Versification par Paul Ackermann de la Socistè de linguistiqu- 1 Paris et de la So- iel des Antiquaimn- de Normandi- 1 Bogen No. 10 Sgr. Berlin 1843. A. As her & Go

l'acc ent

a4 pl

1267 l In der Cottaschen lit. art. Anstalt in München erschien . 8 6 * . * n 21 * * und ist stets vorräthig bei X ö Y. Serch ch Dl de . Linden 23, Jagorsches Haus: Die 2te Auflage von Ilan dbuch Für in 1talien.

Mit 12 in Kupfer und Stein Era virten Plänen 560 S. 8. geb. 3 Thlr. 10 Sgr.

Dr, Reisende

Förster,

So eben erschien die 2te Lieferung von 12721 . 36 954 6 = . Germanien's Völkerstimmen. Sammlung aller deutschen Mundarten in Dichtungen, Sagen, Mährchen, Volksliedern u. s. w., herausgege—

* ben von Dr. Firmenich. Kl. 1. gch. 16 Sgr. Ein echtes deutsches Nationalwerk, dem von allen Seiten die verschiedenste Anerkennung geworden und welches bisher der deutschen Literatur gefehlt hat. Mehr als 380 deutsche Mundarten sind vertreten, in 10 Lie ferungen ist dieses treffliche Werk vollendet und in kei ner Bibliothek sollte es fehlen. Alle Buchhandlungen nehmen Subscription an. 34 Linden. Schlesingersche Buch

1. Musiklidlg.

In der Besserschen Buch-

handlung (Behrenstrals- R

wind ! (ral 18 ausgegeben: 8 geg I Nachricht über das Gechülfen- Institut al Seminar für Mission Protestanten, im „Rauhen Ilause“ HEhbendaselbst liegen Subs“ 11 P 1i0 115 aus zur Unterzeichnung milder Beiträge für

1263

die innere unter deutschen

bei Llamhbu 8

B 98

ohe 11

CM

erwähntes Institut.

Durch alle gute Buchhandlungen zu erhalten: 12691 Beschreibung der Kunsischätze von Berlin, von ö. F. Kugler,

Professor an der Akademie der Künste. . Gemälde⸗-Gallerie des Königl. Museums 1 hn. J. Kunstsammlung in der Kunst— kammer 1 hh.

Zwei allgemein als gediegen anerkannte Werle, durch die es erst möglich wird, einen wahrhaften Genuß aus der Ansicht der erwähnten Sammlungen zu ziehen.

C. Heym ann (Heil. Geiststr. 7).

Magneto⸗elektrische Rotations⸗ ö Apparate.

Denjenigen Hrn. Aerzten, die vor einig. Jeit magn. elekt. Rotations Apparate zu haben wünschten, von denen aber, des starken Verkaufes wegen, keine vorräthig waren, zeige ich hierdurch ergebenst an, daß jetzt wieder einige dgl. Appar, die hinsichtl. ihrer Kraft u. äußeren Eleganz nichts zu wünschen übrig lassen, vorräthig sind, die ich sowohl verkaufe als auch monatw. verleihe. Die mit d. Appar. bisher erlangten günsti gen Resultate, namentl. bei Lähmung, Gicht, Rheumatism, nerv. Leiden, chron. Uebeln, Kopf,) hn= u. Gesichtsschmerz, veranlassen mich gleichz. zu der ergevensten Anzeige, daß an obige Krankh. Leidende stets in meiner Wohn. mit d. Appar. durch Hrn. Hofrth. Dr. Schnitzer behandelt werden.

J. Amuel, Hofmechanikus u. geprüfter Optikus. Königsstraße 2.

1a Glockengießer, der einer Gießerei als

Das Abonnement beträgt: 2 Rthtr. sür 1 Rthlr. ;

8 Kthlr. 1 Jahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung.

Inser tions- Gebühr für den

Raum einer Zeile des Allg.

Anzeigers 2 8gr.

A

ußi

M 15.

un g 1 Amtlicher Theil. Inland. Landtags-Angelegenheiten. Rhein-Pro vinz. Ver handlungen über einen Antrag auf Einführung gemeinsamer Handels

und Wechselgesetze und einer gleichförmigen Händels -Gerichtsbarkeit in

Detail-Verkauf durch Muster⸗Rei= erscheint es aus oben angeführten Rücksichten nicht Bitte des Landtages um Abhülfe gegen den Schreiben der Israeliten an den Schauturnen. Breslau.

den ZollVereinsstaaten und über den

sende. Düsseldorf. Getraidemangel. Königsberg. Laiser von Rußland. Königsschießen. Durchreise des Fürsten von Waͤrschau.

Dentsche Bundesstagten. Bapern. seier der Königin. Würzburg. Grh. Hessen. Darm stadt. Fallen der Nhein-Hessen. Lieder-Verein. Grh. Jahresfest des evangelischen Missions-Vereins. Protestantischer Verein.

Desterreichische Monarchie. Preßburg. Königl. Resolution in

. Betreff der Religion der Kinder aus gemischten Ehen.

Frankreich. Pairs-Kammer. Annahme mehrerer Gesetz Entwürfe. Guizot über Englands Verlangen in Bezug auf die Marquesas. DTeputirten-Kammer. Bittschriften-Diskussion. Paris. Fakti⸗ sches Ende der Sitzungen der Deputirten- Kammer und Statistisches über die Session. Vermischtes. Schreiben ans Paris. (Schluß der Session.) . .

Grosibritanien und Irland. Lord Brougham's

München.

Geburtstags Brodmangel

auf der Rhön.

Brodpreise. Baden. Holstein.

Oberhaus. Zweite Lesung der Bill

u zur Unterdrückung des Sklavenhandels. Unter?

haus. Debatte über den Antrag O' Brien's zur Untersuchung der Lage

Itlands. London. Vermischtes. . ; .

Schweiz. Thurgau. Versteigerung des Arenenbergs. Neuchatel. Ankunft des General-Lieutenants und Gouverneurs von Pfuel. Bern Die bei der Angelegenheit der falschen päpstlichen Bulle Betheiligten in

AUnklagestand versetzt. ö

Spanien. Perpignan. Angebliche Uebergabe des Forts Monjuich an die Insurgenten. Von der spanischen Gränze. Cabrera's be— voistehende Rückkehr nach Spanien. Madrid. Errichtung eines aus Bürgern bestehenden Frei-Corps. Schreiben aus Madrid. (Fortgang der Insurrection im Süden und in Afrika; Stand derselben in Catalo= nien und Valencia; Haltung Espartero's.)

Portugal. Schreiben aus Lifsabon. (Weitere Finanz⸗Maßregeln auf ein Vertrauens-Votum gegründet; Arbeiten der Kammern; Haltung der Fresse und der öffentlichen Meinung in Betreff der Ereignisse in Spanien;

Nuhe in den Gränz-Provinzen; angebliche Septembristen Verschwörung.)

Türkei. Konstantinopel. Aufenthalt des Prinzen Albrecht. ;

Aegypten. Alexandrien. Kanalbau. Entdeckung einer Goldmine.

Vexeinigte Stagten von Nord⸗Amerika. Schreiben aus New Mork. (Präsident Tyler's Nundreise; das Fest zu Bunkershill; gün stigere Aussichten fürn den Geldmarkt, ungünstige für die Aerndte im Süden; Meuterei in Kanada.) .

Beilage. Inland. Landtags- Angelegenheiten. Rhein- Provinz. Verhandlungen über das Weinsteuer-Gesetz, über die zum Zwecke einer Auseinandersetzung eingeleiteten gerichtlichen Subhastationen über verschiedene provinzielle Angelegenheiten und namentlich liber den Schutz der Fabritzeichen in Rheinland und Westphalen. .

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Ober-Landesgerichts-Assessor Jacobi zu Grätz zum Rath bei dem Land- und Stadt⸗-Gericht zu Wreschen;

Den Land- und Stadt⸗-Gerichts-Direktor Reim ann zu Schwe⸗ rin a. W. zum Direktor des Land- und Stadt-Gerichts zu Woll⸗ stein; und

Den Auctions Kommissarius Rauch hierselbst zum Kommissions Rath zu ernennen.

Abgereist: Se. Excellenz der Königl. sächsische General- Lieu— tenant von Schreibershofen, nach Stralsund.

Der Ober-Stallmeister, General-Major von Bründ nach dem Großherzogthum Posen.

e-

Das heute erschienene Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin enthält folgende Bekanntmachung:

„Se. Majestät der König haben in der Voraussetzung, daß die Leipziger, jetzt Deutsche Allgemeine Zeitung dem Geiste und der Richtung treu bleibt, welche sie seit ihrer Redaction durch den Professor Bülau kundgegeben hat, mittelst Allechöchster Kabinets⸗ Ordre vom 28. Juni d. J. zu genehmigen geruht, daß das unter dem 28. Dezember v. J. ausgesprochene Verbot dieser Zeitung für die Dauer des gegenwärtigen Redactions- Verhältnisses außer Anwen— dung gesetzt werde.

Diese Bestimmung bringe ich hierdurch zur Kenntniß des Pu— blikums und der Behörden.

Potsdam, den 4. Juli 1843.

Der Ober⸗Präsident der Provinz Brandenburg. In dessen Abwesenheit und Auftrage: Der Regierungs-Vice-Präsident. (gez) von Metternich.“

Uichtamtlicher Theil. Tandtags Angelegenheiten.

1. ö Nhein⸗Provinz.

Düsseldorf, 26. Juni. Achtundzwanzigste Plenar-Siz⸗— zung. (Schluß.. Der Herr Landtags Marschall vtranlaßte den Vortrag des Berichts des 1sten Ausschusses über den Antrag eines Abgeordneten der Ritterschaft, betreffend die Einführung gemeinsamer Handels- und Wech⸗ selgeseßze und einer gleichförmigen Handels-Gerichtsbarkeit in den Zoll Ver— einsstaaten. .

Der mit dem Referat beauftragte Abgeordnete bemerkt, daß der Antrag durch zwei Petitionen, der Handels- Kammer von Elberfeld und Barmen,

nstein,

Aus Weinheim.

Kiel.

Berlin, Sonnabend den

digten Angelegenheiten befinden, ist zum Lanbtags-Abschiede vom 7.

re z . . ö. Landrecht gilt, dem Staats Ministerium zur Berathung vorliege. Es find

sich dieser Gegenstand in den Landtags-Verhandlungen nicht berührt, au e nt e wünschenswerth, daß ein solche Verordnung schon jetzt isolirt erlassen werde. Zudem ist dem Vernehme nach bei diesem Entwurfe von der Ansicht ausgegangen, daß die Handelsgerich aus gemischten Kollegien, nämlich zur Hälfte aus Juristen und zur Hälfte au technischen Mitgliedern, unter dem Borsitz eines Juristen zu bilden seier während da, wo die Handelsgerichte blos aus a sind, diese letztere Zusammenstellung nicht auch durch die Erfahrung weit zweckmäßiger stellung bewährt hat, und wenn der Haf sich für Einführung

Handelsstand in anderen Provinze

zunehmen, daß ihm einerseits das einfache Verfahren bei den rheinische ltemd war, und daß ihm andererseits das komplizirte Verfahren so wi

. oi tl ain ft M asz. 9 81 s . die weitläufigen Bestimmungen des allgemeinen Landrechts vorschwebten.

Es hat sich nun aber in den gedachten Landestheilen sebenfalls! as Be dürfniß zu einer Revision der Handels l herausgestellt. Nicht selten Hauptstadt in Ungewißheit gültig zu erheben sei. kreußische Monarchie, über welchen vor einigen Jahren das Gutachten der Handelsgerichte und der Handelskammern in der Rhein? Provinz erfordert orden und gegen dessen Zweckmäßigkeit sich diese Kollegien fast alle über— zstimmend. aussprachen, steht mit dem Geiste der auf Oeffentlichkeit und ͤ Mündlichkeit, so wie auf größtmögliche Einfachheit des Verfahrens, gestützten heinischen und sonstigen neuen Wechselgesetze so sehr im Widerspruch, daß , n Annahme von Seiten der Vereinsstagten nicht erwartet werden darf. Dagegen steht mit Grund zu erwarten, daß die Prinzipien der rheinischen Handelsgeskctze, die den Handelsgesetzen von Holland, Belgien, Frankreich und mehreren Zollvereinsstaaten ebenfalls zu Grunde gelegt sind, nicht nur bei den Zollvereinsstaaten, sondern auch bei den übrigen Provin⸗ zen unserer Monarchie großen Anklang sinden werden; es dürfte da— her angemessen erscheinen, zwischen den betreffenden Staats Regie⸗ tungen, mit Zuziehung von technischen Sachverständigen, ; über die Haupt -Prinzipien einer e Vervollständigung zu versuchen, Neferenten dahin: / „Daß des Königs Majestät gebeten werde,

meinsamer Handels, und Wechsel-Gesetze so wie einer gleichförmigen Handels

und Wechselgesetze als dringend befinden sich die ersten Banquierhäuser der darüber, an welchem Tage ein Wechselprotest Der Entwurf zu einem neuen Wechselrecht für die

Alle Post - Anstallen des In- und Auslandes nehmen Gestel- lung auf dieses glatt an, für Serlin die Expedition der Allg Preussischen Zeitung: Fritdrichsstrasse Nr. 72.

1.

No vember 1811 gesagt, daß der Entwurf einer Verordnung über die Errichtung Von wHandelsgerichien in denjenigen Gebietstheilen, in denen das allgemein

le et ch 1e n te

1,

notablen Kaufleuten gebildet ur vorgezogen wird, sondern sich als die gemischte Zusammen

n

g gemischter Handelsgerichte ausgesprochen hat, fo ist an

n e

en zuvörderst gemeinsamen Handelsgesetzgebung eine und es ergeht deshalb das Gutachten des

auf die Einführung ge⸗

Gexichtsbarkeit, gestützt auf öffentliches und mündliches Verfahren, in den

Zoll-Vereinsstaaten hinzuwirken, und zu dem Ende unter

der rheinischen Handels den betheiligten Staaten, im Interesse des gewerb

Sachverständigen aus s zuvörderst eine Verständigun

lichen Verkehrs in den Zoll-Vereinsstaaten über die Haupt-Prinzipien zu versuchen.“

SEin, Abgeordneter der Städte bemerkt: Im Antrage heiße es: „ein Verständigung über die Haupt-Prinzipien zu versuchen“, damit erkläre e sich nicht einverstanden; unsere Handels Hesetzgebung habe sich schon n vielen fremden Ländern, in Griechenland, Amersfag u. s. w. geltend gemacht weil sie an sich gut sei; der Antrag sei daher so zu modifiziren: zu bitten, darauf hinwirken zu wollen, daß unser Handels geführt werde. lich für die Folge sein. Der Referent: Handelsgerichte und Handels

Gesetzbuch ein

,,,, . . ül Entwurf eines neuen (es . ür die preußische Monarchie zu Rathe gezogen wurden, hatten diese Behörden fast übercinstimmend ihre lieberzeugung dahin aus gesprschen, daß das rheinische Handels- Gesetzbuch von allen bestehenden ͤ Ils, das beste zu betrachten fei, und daß die Provinz deshalb auf dessen Beibehaltung den größten Werth lege. Dessenungeachtet sei nicht zu ver kennen, daß, einzelne Paragraphen einer Verbesserung fähig seien, und stelle sich bei dem vorliegenden Antrage kein Grund zu der Befürchtung heraus, das bestehende Handels⸗Gesetzbüch zu verlieren.

Kammern über den

. Ein Abgeordneter der Städte: Der Gode de commerce sei so gut, daß ihm kein anderer in der Welt den Rang streitig machen könne, und kein Wechselrecht sei so gut wie das unsrige. Auffallend müsse es erschei— ien, daß bei neueren Wechselrechten das unsrige nicht zum Grunde gelegt worden sei. Es sei einmal Mode gewesen, die Institutionen anzu fechten, die Mode sei vorübergegangen, man fange an, sich von der Güte der Sache zu überzeugen. Es sei eine Thatsache, die hier dafür spreche, es sei das thatsächliche so langjährige Bestehen. Man müsse daher bean—

tragen, daß dieses Gesetzbuch in den Zoll-Vereinsstaaten eingeführt werde. Das Bessere sei der Feind des Guten, und hier liege es am Tage, daß man nicht anders wählen könne. Bei dem Strafgesetz sei es ein AÄnderes gewesen, da habe man etwas vorgeschlagen, was wir nicht besitzen, und in—

dem wir dieses nicht annahmen, geschah es, weil nicht anders verfahren

werden konnte.

Der Referent: Es würde ihm sehr leid thun, wenn Jemand glaubte,

daß er ein anderes Handels-Gesetzbuch wünschen könne. Hier liege ein an Man. z 75 . 6 s ö 6

deres Motiv zum Grunde: es sei der Wunsch, daß ein allgemeines, gleich

sörmiges Verfahren eingeführt würde. Es herrsche z. B. die größte Un

Der Antrag in der aufgestellten Form könnte höchst gefähr⸗ Als vor einigen Jahren die rheinischen

en, und zu Zugrundlegung und Wechsel-⸗Gesetze, und mit Zuziehung technischer

'

9

l 1 1

.

Se. Majestät! Bedenklichkeiten thun.

gewißheit, wann in den altländischen Provinzen in gewissen Fällen protestirt

werden solle, und nicht selten finden sich die ersten stadt darüber in Ungewißheit, an welchem Tage ein zu erheben sei.

Bankhäuser der Haupt

k

führung

.

in . gültiger Wechselprotest Das rheinische Gesetzbuch müsse allerdings zum Grunde gelegt werden; es sei aber der gegenwärtige Zeitpunkt befonders günstig, line Einigung zu versuchen, weil man sich nicht nur für die übrigen Pro vinzen unserer Monarchie, sondern auch in anderen Vereinsstaaten mit Ein- eines neuen Handelsgesetzbuchs beschäftige; die sächsische Regierung

rücezogen, was also auch für eine Einigung günstig sei. Ein Abge⸗ ordneter der Städte: Wir können nichts Besseres thun, als das vollendete

Gesetzbuch zu proponiren.

Deuten wir in dem Antrage auf ein neues Ge—

seßzbuch hin, so vergehen Jahre darüber, ehe etwas zu Stande kommt; sa⸗

gen wir aber: Da! nehmt es! so ist der Sache mit einemmale abgeholfen.

U Der Herr Landtags-Marschall: es müsse scheinen, daß das, was gesagt werde, gegen den Vorschlag sei; denn wenn jeder Staat, wie

wir es mit unserem Gesetzbuch thun wollten, das seinige zur Annahme vor— schlüge, welches Recht doch eingeräumt werden müsse, so dürfte an einer Einigung zu zweifeln sein. Ein Abgeordneter der Städte bemerkt, daß aus dem Antrage Alles entfernt werden müsse, was nur im geringsten un— terstelle, daß wir unser Handels-Gesetzbuch nicht vollkommen aufrecht erhal⸗ ten sehen wollten. Man könne Opfer materieller Natur bringen, wenn es sich darum handle, die Einheit zu fördern, was aber die Gesetzgebung be⸗ trifft, wäre es unverantwortlich, den geringsten Rückschritt zu machen. Ein anderer Abgeordneter dieses Standes: ü müsse das rheinische Handels-Gesetzbuch geradezu anbieten,

Wenn er gesagt habe, man so finde dies in

habe einen der sächsischen Kammer vorgelegten Entwurf gerade wieder zu⸗

1843.

wied erholen, daß es nicht die Idee sei, daß unsere Gesetzgebung gefährdet werde; aber wollte man pure den Antrag stellen, daß unsere Gesetzgebung augenommen werde, so würde der Erfolg in Zweifel gestellt sein. Unsere vesitzgebung sei unter den vorhandenen die beste, aber Loch immer noch der Verbesserung fähig; man würde uns mit unseren eigenen Verhandlungen schlagen, wollten wir das in Abrede stellen. Er meine, wenn wir beantra— Ln, daß unsere Gesetzgebung zum Grunde gelegt werde, so gewähre dies Sicherheit genug; zudem würden ja die Stände über einen derartigen Entwurf noch gehört werden, und diesen stände es dann immer noch frei, anzunehmen oder zu verwerfen. Ein Abg. der Landgemeinden: Daß andere Staaten unsere Besetze annehmen sollten, würde er fich nicht für berechtigt halten vorzu⸗ schlagen; und wenn sie auch allen deutschen Staaten willkommen wären, so hätten diese ihre Organe, um sich auszusprechen. Er könne nicht finden, daß wir berufen dazu wären, den König zu bitten, dahin zu wirken, daß in deren Staaten unser Gesetz eingeführt werde. Ein Abgeordneter der Städte: In den übrigen Provinzen der Zollvereinsstaaten habe sich aber das Bedürfniß herausgestellt; wenn also unser Handelsgesetzbuch das beste sei, so sei die Sache nicht so ganz ungereimt. Es frage sich nur, in wel⸗ cher Form dies am passendsten sei.

Der Herr Landtags-Marschall: Der Abg. der Landgemeinden habe nur gemeint, daß wir feinen Beruf haben, den König zu bitten, ohne alle formelle Abänderung der Gesetze auf deren Annahme hinzuwirken. Ihm scheine der Ausdruck „Zugrundelegung“ kein Bedenken auffommen zu lassen, und es sei der gecignetste Weg, unserem Gesuche Eingang zu verschaffen. Ein Abg. der Städte: Er erlaube sich, auf die so eben vom Herrn Land— tags Marschall gemachte Aeußerung, daß es ihm hinreichend erscheine, wenn es in dem Antrage heiße, daß bei dem neu einzuführenden Handelsgesetz⸗ buche unser jetziges, in der Rhein Provinz geltendes zu Grunde gelegt wer⸗ den soll, die Anmerkung, daß er nicht damit einverstanden sei. Auch bei dem uns vorgelegten Strafgesetzbuche habe man uns glauben machen wol⸗— len, daß demselben unser code penal in allen Theilen zu Grunde gelegt worden sei; bei näherer Prüfung habe sich aber das Gegentheil ergeben, und derselbe Fall könne auch mit dem neuen Handelsgesetzbuche eintreten. Wir haben einmal die Ueberzeugung, daß unter allen uns bekannten Gesetzbü⸗ chern das unsrige das beste sei, und deshalb müssen wir auch wünschen, daß kein anderes in den Zoll Vereinsstagten eingeführt werden möge. Ein Abg. der Landgemeinden: Es sei in Zweifel gezogen, ob wir den Be⸗— ruf haben könnten, den König zu bitten, auf die Annahme unserer Ge— setze Seitens anderer Staaten wirken zu wollen. Dazu hätten wir aller⸗ dings Beruf, denn es liegen uns aus der Provinz Bitten und Beschwerden vor, denen nicht anders abgeholfen werden könne, als dadurch, daß wir die Annahme unserer Gesetze anempfehlen. Ein Abgeordneter der Land— gemeinden: Er habe es allerdings ausgesprochen, daß es wünschenswerth sei, wenn unsere Gesetzgebung in ganz Deutschland eingeführt werde. Nur hin⸗ sichtlich des Weges, dies zu bewirken, sei er anderer Meinung. Dieser fuͤhre nicht zum Ziele, sondern sei eher geeignet, vom Ziele abzulenken. Es könne keinen guten Eindruck herbeiführen, dem Könige diese Bitte vorzulegen. Was würden z. B. die Stände von Bavern, Baden, Württemberg 2c, die nicht nur Provinzial ⸗-Stände, wie wir, sondern Reichs-Stände seien, sagen, wenn wir sie einladen wollten, unsere Gesetze anzunehmen? Ein Abgeordneter der Ritterschaft: Wir müßten davon ausgehen, daß wir etwas anzubieten haben, was gut ist, also dürften wir das auch ohne ke un. Es sei übrigens Sache der Redaction der Adresse, es angemessen zu formiren, wenn wir den König bitten, unsere Gesetzgebung auch in den übrigen Provinzen einzuführen. Ein Abgeordneter der Land- gemeinden: Es sei hier nicht die Rede von den übrigen Provinzen, son⸗ dern von den übrigen Staaten. Er verfolge seinen Satz: für die übrigen Provinzen. Was würden wir denken, wenn die Stände von Posen, Schle⸗ sien u. s. w. beim Könige darauf antragen wollten, ihre Gesetzgebung in der Rhein-Provinz einzuführen? Wir würden uns empören und antworten, daß wir selbst wissen, was uns gut sei. Ein Abgeordneter der Städte: So wünschenswerth das Alles wäre, so befürchte er doch sehr, daß auf diesem Wege der guten Sache mehr geschadet als genutzt würde. Man müsse von einer Seite etwas zugeben, um auf der anderen etwas zu ge— winnen. Ein Abg. desselben Standes: Er müsse bemerken, daß in dem An⸗ trage ausdrücklich bemerkt sei: „unter Zugrundelegung der rheinischen Handels⸗

und Wechselgesetze und mit Zuziehung technischer Sachverständigen aus den

betheiligten Staaten.“ In den andern Staaten sei aber unser Gesetzbuch so an⸗ erlannt, daß keinerlei Befürchtung hieraus hervorgehe. Da gerade jetzt in anderen Staaten über diesen Gegenstand verhandelt werde, so könne er den Augenblick nur für höchst günstig halten, die Sache in Anregung zu brin— gen. Er halte nur dafür, daß es etwas hart klinge, so ganz unbedingt die rheinische Gesetzgebung zur Annahme zu empfehlen.

Nachdem auf den Antrag eines Abgeordneten der Landgemeinden der

Vorschlag des Ausschusses noch einmal verlesen worden, wobel der Schluß⸗ satz nun in folgender Art gefaßt war: „Im Interesse des gewerblichen Verkehrs in den Zollvereinsstaaten eine Einigung zu versuchen“— veranlaßte der Herr Landtags⸗-Marschall die namentliche Abstimmung; dieselbe ergab 0 bejahende und 29 verneinende Stimmen; da aber der Herr Landtags⸗ Marschall für den Antrag gestimmt hatte, so war derselbe angenommen. Der Herr Landtags-Marschall: Unter diesen Umständen sei die Majo⸗ rität nicht vorhanden, welche erforderlich ist, um die Petition an Se. Maj. den König zu bringen. Die Frage aber sei bejahend entschieden und müffe auf ihrem Stande belassen werden. ;

Hierauf veranlaßt der Herr Landtags-Marschall den Berichterstatter des Sten Ausschusses, das Referat, die sämmtlichen eingekommenen, den . durch Musterreisende betreffenden Anträge und Petitionen zu verlesen.

Nachdem Referent die Nachtheile des beregten Mißbrauchs des Weiteren erörtert und eine vergleichende Ausstellung der Gesetzgebungen anderer Staa⸗ ten in dieser Beziehung dargelegt, auch die Mittel zur Abhülfe erörtert hatte, beantragt er Namens des Ausschusses wie folgt: Es sei der achte Ausschuß der Ansicht, daß hinreichende Veranlassung vorliege, Sr. Majestät Seitens der hohen Stände die unterthänigste Bitte vorzutragen, daß eine Verordnung möge erlassen werden, wonach den Musterreisenden für den Detail⸗Verkauf in 2 salturwagren dieser Verkauf oder das Aufsuchen von Bestellungen bei Pri⸗ vaten, Fremden durchaus und bei Strafe von 5. Rthlr. für jede Contra= vention untersagt, die Inländer aber in jeder Gemeinde, wo sie ein solches Detailgeschäft auf Musterung bei Privaten und Konsumenten in Anwen— dung bringen wollen, einer Gewerbesteuer zu Gunsten des Gemeinde⸗Aerars unterworfen würden, welche wenigstens dem Mittelsatze unter Litt. A, der für diese Ortsgeschäfte in der betreffenden Gemeinde zu errichten ist, gleich⸗ kommt und die alljährlich von den Steuervertheilern für die im 2 Jahre eventuell vorkommenden Fälle festzusetzen wäre; gegen die Verstei⸗ gerungen von Manufakturwaaren en detail aber in dem zu erwartenden Bewerbe-Polizeigesetze die geeigneten Remedur-Maßregeln anzuordnen; die Detail-Veisteigerungen des Ausschusses der Königlichen Porzellan⸗Fabrik in den Provinzen aber Allergnädigst zu verbieten.

auch der Referent

Ein Abgeordneter der Städte: So sorgfälti Bericht abgefaßt, so habe er, der Redner, einige Ausstellu machen. Erstens habe der Referent den Begriff des Handels Verkehrs zu eng gefaßt; wir seien jetzt Staatsbürger, aber leine bürger. Zweitens scheine das Referat von dem . als ob der Staat verbunden sei, jedem Einzelnen eine . heit in feinem Geschafte zu gewähren; das aber sei nicht der

die Bekanntmachung des Rechnungs- Abschlusses ent⸗ z ne! een 2 noch bei jeder Geschäftsfüh— 6 rung und dem Vorsteher⸗-Amt lten ist. Kassel, am 6. Juli lh , Die Vorsteherin der Halberstadtschen Stiftung. Wilhelmine von Wangenheim.

dem ZollvereinsMünzwesen seine Bestätigung. Preußen habe an seinem Münzwesen unbedingt festgehalten, und die anderen Staaten haben sich da⸗ nach gerichtet. So auch könne es mit der Handels Gesetzgebung gehen: wir wollen die unsrige behalten und es den anderen so nahe bingen, daß sie die! selbe auch annehmen. Wir müssen keinen Gedanlen Raum geben, als könne es anders sein. Ein Abgeordneter desselben Standes: Er müsse es

ren-⸗Regiment am Feldzuge in Rußland Theil; Vermö-

en: 32 Thlr. 8 Ngr. 8 Pf.

II. Johann Friedrich Loose aus Clennen, geb. den 17. August 1789, ein Sohu des im Jahre 1838 7 Zeuniß verstorbenen Gärtnergutsbesitzers Jo— hann Friedrich Loose, war Mühlbursche und diente im Jahre 1811 beim Königl. Sächs. Regiment Prinz Frie=

Zweiter Theil. Von Philipp Hanke, Apotheker erster Klasse. 8. 24 Bogen. Brosch. 1 Thlr.

Werkführer vorzustehen vermag und alle vorkommenden Arbeiten in diesem Fache gründlich theoretisch richtig ausführen kann, wird sogleich gesucht und kann si

persönlich oder in portofrelen Briefen unter Vorlegung ünstiger Zeugnisse melden bei der Glockengießer⸗Wittwe

Fopinus in Königsberg in Preußen.

und des Handelsstandes des Kreises Gladbach, unterstützt sei, und nachdeni die Sachlage von demselben dargelegt, so wie deren Dringlichkeit molivirt war, beantragt er wie folgt:

In der leebersicht der Lage, in welcher sich die durch die früheren Land— tags-Abschiede für die Provinzialstände der Rhein-Provinz noch nicht erle=