1843 / 21 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

ĩ esentlichen dasselbe. Der wirklich bestehende . * 9 2 * nur die Eigenthümer, son⸗ rern auch die Einwohner treffe, das Amendement aber —— blos von Steuerpflichtigen und von Einwohnern, und schließe also den Grundbesit ans. In kiefer Beziehung schließe er, der Redner, sich den Bemerkungen des Abg. der Landgemeinden an, welcher vielseitig unterstüßt worden sei, und nach welchen auch die Forensen für den Fall heranzuziehen seien, daß die gewöhnlichen Mittel nicht hinreichen. Insofern man mit dem Prinzip einverstanden sei, werde die Fassung des Entwurfs vorzuziehen sein. Dieser Aeußerung folgt eine vielseitige Beistimmung in der Versammlung.

Ein Abg. der Städte: Er erlaube sich noch folgende Bemerlungen. Der neue Entwurf fehle hauptsächlich darin, daß selbst den Gemeinden, die nur Einer Konfession angehören, es nicht erlaubt sei, das Gemeinde⸗ Vermögen zur Deckung größerer Ausgaben heranzuziehen, und das sei der Haupt⸗-Vorwurf, welchen er demselben mache. Es treffe ihn aber auch noch ein anderer Vorwurf, nämlich der, daß er die Civil-Gemeinde von der Kir— chengemeinde trenne. Dies habe für den Staat, so wie auch für die Ge— meinde selbst höchst nachtheilige Folgen. Er habe es schon gestern gesagt, und wiederhole es heute, daß das französische Gesetz vorzuziehen sei. Es sei für das Interesse aller Konfessionen nothwendig, daß die Kirchen-Ge— meinde von der Civil Gemeinde nicht getrennt werde, sondern sie vielmehr so viel wie möglich zu verschmelzen, dies sei auch aus den Gesetzen vom 5. Mai 1806. 39. Dezember 1899 und 14. Februar 18190 ausdruͤcklich zu entnehmen. Da jetzt oft der Fall vorkomme, daß zweierlei Konfessionen in einer Gemeinde vorhanden seien, so würde eine immerwährende Spaltung entstehen. Werde der Entwurf seiner ganzen Fassung nach angenommen, so sei die Losreißung zwischen Civil- und Kirchen-⸗Gemeinde ausgesprochen, und er wiederhole es, es liege sowohl im Interesse des Staates als auch der Gemeinde, dies zu verhüten.

Ein Abgeordneter der Städte: Er schließe sich der Meinung des Red— ners, welcher eben gesprochen, an, und finde es nicht zweckmäßig, festzustel—= len, daß das Gemeinde⸗Vermögen gar nicht in Anspruch genommen werden könne; Leßzteres aber müsse immer nach dem Grundsatze der Parität gesche⸗ hen, was auch die vorgeschlagene Fassung zu enthalten scheine. Diese sei jedoch nach seiner Meinüng nicht ausführlich genug, und er schlage folgende neue Redaction vor:

„Tritt dagegen künftig das Bedürfniß neuer oder erhöhter Ausgaben zu kirchlichen Zwecken ein, so wird, insofern die Mittel der betreffenden Kirchen-Fabrik nicht ausreichen, zunächst das vorhandene Gemeinde- Vermögen in Anspruch genommen, von welchem alsdann da, wo verschiedene Konfes⸗ sionen bestehen, jeder Konfession ein ratirlicher Antheil zu überweisen ist. Sind außerdem noch Steuer-Umlagen erforderlich, so foönnen dieselben sich nur auf die Einwohner und Grundbesitzer des Parochial-Bezirks erstrecken, welche der betreffenden Konfession angehören.“

Der Herr Landtags -Marschall: Es frage sich, ob der Ausschuß mit der deutlicheren Fassung des Abgeordneten der Städte ein verstanden sei. Mehrfache Zustimmung.

Der Herr Landtags-Marschall bringt das Amendement des Abgeord⸗ neten der Städte, das sich der Ausschuß angeeignet, wie es oben lautet, zur Abstimmung. Der namentliche Aufruf ergab eine Majorität für das Amendement, welches mithin für angenommen erklärt wurde.

Demnächst veranlaßt der Herr Landtags-Marschall den Vortrag des Veferats des zweiten Ausschusses über den Antrag eines, Abgeordneten der Städte, betreffend die theilweise Uebernahme der Polizeikosten der Stadt Krefeld auf die Staatskasse.

Nachdem der Referent den Antrag in seinen verschiedenen Beziehungen untersucht und motivirt hatte, erklärt derselbe:

Nach xichtigen staatsrechtlichen Begriffen bilden auch die Paß- und Fremdenpolizei, die Beaufsichtigung des Gewerbebeiriebes zur Verhütung von Steuer⸗Defraudation, die Instruction der Steuer⸗Contraventionen, die Beaussichtigung der Gefängnisse, die Kontrole über die unter Polizei⸗Aussicht gestellten Personen keinesweges Gegenstände der lokalen Polizei, vielmehr gehen alle diese Obliegenheiten unmittelbar auf Erreichung des Staatszweckes, und auf Handhabung der beiden in der Polizeigewalt enthaltenen Gebiete. Diese allgemeinen Grundsätze, deren Begründetfein wohl Niemand bezweifelt, werden in vielen Kommunen, z. B. in Krefeld, Düsseldorf mit der höchsten Inkonsequenz durchgeführt; betrachtet man jene Prinzipien als den Vorder⸗— satz, so wird Niemand den Schluß vermuthen können, daß nun doch theil⸗ weise oder gar ganz die Polizeifosten von der Kommune getragen werden sollen. Im Interesse des ganzen Staates reiht daher Neferent an sein Votum in Betreff des Antrages von Krefeld und Düsseldorf den generellen Antrag: „Eine hohe Stände -Versammlung wolle dahin antragen, daß in allen Kommunen, wo dies bisher anders gehalten worden, sämmtliche Po- lizeikosten von der Staats-Kasse getragen werden.“

Ein Abgeordneter der Städte; Der Ausschuß habe sich durch seinen Antrag veranlaßt gesehen, zwei Richtungen einzuschlagen, die zwar gewisser= maßen analog seien, jedoch zu sehr verschiedenen Endresultaten führen. In dem einen Falle, nämlich bei seinem Antrage, handle es sich darum, ein bereits bestehendes Gesetz zur Ausführung zu bringen, in dem anderen, ein neues Gesetz, ja, ein neues Prinzip hervorzurufen. Er müsse daher bitten, beide Gegenstände von einander zu trennen und den Antrag von Krefeld besonders zu behandeln. Der Redner verbreitete sich ausfuhrlich über die örtlichen Verhältnisse in Bezug auf die Polizei Verwaltung von Krefeld und schloß: Wenn von des Königs Majestaͤt für Düsseldorf, wo doch ein Landgericht besteht, ein Zuschuß zu den Polizeikosten als den Verhältnissen angemessen bezeichnet wird, um wie viel angemessener muß dann ein solcher Zuschuß für Krefeld erscheinen, wo in Ermangelung eines Landgerichts so viele gerichtliche Functionen der städtischen Polizei auferlegt sind. Es ist mithin wohl ein gerechtfertigter Wunsch der Stadt Krefeld, durch Vermitte= lung der hohen Stände⸗Versammlung dahin zu gelangen, wo Düsseldorf sich befand, als der Landtag sich wegen Vermehrung des Zuschusses für letztere Stadt bei des Königs Majestät verwendete, und er, der Antragsteller, vertraue dem Billigkeitsgefühle der Versammlung, daß sie seinem Antrage willfahren werde.

Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Er müsse hiergegen nur erin— nern, daß dieselben Verhältnisse und in gleichem Maße auch' in allen übri— Jen Städten stattsinden und ein Vorzugsrecht ihm nicht begründet erscheine. Ein Abgeordneter der Stäbhte: Beide Gegenstände seien wesentlich deshalb verschieden, weil es sich in Krefeld nur? um die Wiederherstellung früher bestandener Verhältnisse handle, in dem ferneren Antrage des Ausschusses aber ein neues Gesetz provozirt werde.

Ein Abgeordneter der Städte: ent den Gegenstand gerade von der Staat überhaupt zu einem auch auf die Bürgermeister, fo und ganz allgemein sein, weil müssen? m solle dies tel dazu hemehmen? Scho 8 man Aehnliches für d ei aber nicht angenom Bürgermeister zu sehr also hier gesagt werde, reits in sein Nichts zerfallen Urtheil abgegeben, indem sie lässigkeit der Besoldung dur nicht zu verkennen, daß die P und also auch in Krefeld, sehr beiten überhäuft seien, allein . 2 6. in diesen welche aber auch wieder die ? gen. Er stelle baher den Antrag, diesen Bor hid enn 3 angeführt würde, daß in Köln und Aachen die 34h Staats fonds bestritten werde, so sei dies ein Mißb rechtigkeit gegen andere Gemeinden. Ein Ab sei zu erinnern, daß die in der Gemeinde Ordn Entschädigung ber Bürgermeister sich nur auf die welche dieselben als Hüllfsbeamten ber gerichtlichen ben, wahrend es sich bei seinem Antrage von den meinen handle. Ein Abgeordneter der Städte: er der Ansicht des vorigen Redners bei, in shæei jede andere Stadt ebenfalls das Rech len. Der Polizei- Inspeftor in Elbe Landgerichts auch mehr als früher sit

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ser Antrag berücksichtigt, so müsse dies auch bei allen anderen Städten!

geschehen.

Nach einigen ins Einzelne gehenden Erörterungen veranlaßt der Derr Landtags Marschall zunächst die Abstimmung über den An trag des Ausschusses, das Generelle betreffend. Hierzu beantragt ein Abgeordneter der Städte die Einschaltung: „sämmtliche Polizeikosten für Stagtszwecke“, wogegen ein Abgeordneter der Ritterschaft als Vorsitzender des Ausschusses nichts einzuwenden hat. Das Außstehen giebt kein über= sichtliches Resultat; die namentliche Abstimmung lehnt ker majora den Antrag des Ausschusses ab.

Der Herr Landtags-Marschall: Die nächste Frage beziehe sich auf die Stadt Krefeld insbesondere.

Der Neferent formirt die Frage, welche von der Mehiheit der Plenar— Versammlung abgelehnt wird. .

Hierauf veranlaßt der Herr Landtags-Marschall den Vortrag des Be⸗ richtes des zweiten Ausschusses, betreffend die Uebernahme der Polizeikosten der Stadt Düsseldorf auf Staatsfonds.

Der Referent entwickelt zunächst die Berechtigung der Stadt Düsseldorf zu diesem Antrag und erklärt schließlich:

Es sei Jedem bekannt, daß der Magistrat der Stadt Düsseldorf, so wie in den rheinischen Städten überhaupt, aus dem Bürgermeister mit dem Stadtrath bestehe, der jedoch sich um die in der Dienst⸗Instruction vorge⸗ sehenen polizeilichen Geschäfte nicht zu kümmern habe. Warum wolle denn der Staat, wenn er den Polizei⸗-Inspeltor angestellt und besoldet, auch dem⸗ selben durch Regierungs-Verfügung einen so großen, das Gesammtwohl so

nahe berührenden Wirkungskreis anweist, nicht auch die übrigen Kosten über

nehmen, die dem Polizei- Inspektor die Mittel schaffen sollen, die vom Staate ihm aufgetragenen Geschäfte zu erledigen? Der Polizei? Inspeltor könne sie ohne das nöthige Personal nicht erledigen, und sei es daher nach Ansicht des Referenten ein Widerspruch, dieses Personal aus anderen Fonds bestreiten zu wollen, als die Hauptperson selbst. Es bedürfe nicht der Aus- führung, vielmehr ergebe sich dies aus dem Vorstehenden selbst, daß der Juestionirte Antrag gerechtfertigt sein würde, auch dann, wenn man sich blos an den Buchstaben des Gesetzes vom 36. Mai 1820 hielte; denn in Düstseldorf bestehe nach, Lem Vorstehenden in der That cin vom Magistrate, d. h. dem Bürgermeister mit seinen Stadträthen, gesondertes Poli⸗ zei Amt, das den Anordnungen des Staats, wie Ties die Instruction ganz außer Zweifel stellt, zunächst sein Entstehen in seiner jetzfgen Gestalt ver' danke. Wenn daher die Befürwortung des Antrags der Stadt Tüßsfeldorf durch eine hochverehrliche Versammluͤng auf dem Landtage vom Jahre 1841 erfolgte, ohne daß demselben entsprochen ward, weil, wie es in dem Landtags -Abschiede vom 7. November 1841 heißt, neben der Kommunal— Veiwaltung abgesondert keine Polizei-⸗Behörde in Düsseldorf bestehe und keine Veranlassung zu deren Einführung vorhanden sei, so scheine nach dem Vorgetragenen dieser Grund auf einem faktischen Irrthum zu beruhen: so daß bei einer abermaligen Uuterstützung der eben so gerechten als billigen Bitte der Stadt Düsseldorf einer willfährigen Bescheidung mit Zuversicht entgegengesehen werden dürfe. U Ein Abgeordneter der Städte: Es freue ihn, zu hören, wie der Re— ferent und der Ausschuß einstimmig seinem Antrage habe Recht widerfahren lassen. Er habe für Düsseldorf keine Begünstigung beantragt; er wünsche kein neues dahin zielendes Gesetz, sondern die Befürwortung der Anwen dung und Aussührung eines bestehenden Gesetzes. Es sei dies das Gesetz vom 30. Mai 1820, welches in S. 19 bestimme, daß von 1821 ab die Beiträge der Stadtgemeinden zur Unterhaltung der Gerichts-, ingleichen der vom Staate außerhalb der Magistrate besonders angeordneten Po— lizei⸗ Behörden aufhören sollen. In der Kabinets Ordre vom 3. Oktober 1821 und jener vom 8. November 1831 seien diese Bestimmungen erläutert und bestätigt worden. Die Stadt, Düsseldorf habe dieses Recht der Entla⸗ stung von den Polizeikosten, da in Düsseldorf eine abgesonderte Polizei— Verwaltung bestehe, in Anspruch genommen, seit 1833 aber bei allen In— stanzen vergebens rellamirt. Der Landtag von 1841 habe die Bitte der Stadt Allerhöchstenorts unterstützt, worauf aber mit dem Bemerken wieder⸗ holt, die Ablehnung erfolgt sei: „es bestehe in Düsseldorf keine abgesonderte Polizei⸗Behörde“. Dieser Beweis sei jetzt geliefert; er liege vor in der von der Königlichen Regierung zu Düsseldorf für den daselbst fungirenden Po-

lizei⸗Inspektor erlassenen Geschäfts-Instruction. Sei in dieser Beziehung der Antrag songch motivirt, so kommen zu dessen Unterstützung noch andere Rechts- ünd Billigkeitsgründe in Betracht. Die früheren Personal- und Mobilar-Steuern hätten 1819 in Düsseldorf 1, 812 Rthlr. betragen; die an deren Stelle gekommene Mahl- und Schlachtsteuer (ohne den Zuschlag für die Stadt) habe 1832 41,753 Rthlr. aufgebracht, also bis dahin zuni Vortheile des Staats ein Plus von circa 36,000 Rthlr., das bis 1843 sogar cirea 42,000 Rthlr. erreiche. Es ergebe sich ferner, daß die Schlacht und Mahlstener daselbst im Veigleiche mit der Klassen— steuer dem Staate wenigstens an 18,000 Rthlr. mehr einbringe. Man habe hier in der Versammlung so oft und mit Recht auf den Grundsatz: „Gleichheit vor dem Gesetze“ Bezug genommen. Er berufe sich nun auch darauf. Köln und Aachen, mit abgesonderten Polizei⸗Verwaltungen wie Dissseldorf, bezahlten die Polizeikosten nicht; Düsseldorf habe sie zu tragen. Er rechne, wie es früher geschehen, auf die Befürwortung des Antrages.

Da weiler keine Bemerkungen erfolgten, so veranlaßte der Herr Land— tags-Marschall die Abstimmung, die zwar eine Majorität, aber nicht die gesetzliche Zahl von 3 ergab. Der Antrag war also von der Plenar-Ver— sammlung abgelehnt.

(Schluß folgt.)

Koblenz, 16. Juli, (Rh. u. M. 3.) Die Zeitungen bringen einen Beschluß der Rheinischen Provinzialstände zur öffentlichen Kunde, nach welchem dieselben in der 42. Plengrsitzung am 19ten d. M. einstimmig beschlossen haben sollen, des Königs Majestãt zu bitten, bei dem gegenwärtigen, durch die hohen Preise der Frucht und des Brodes verursachten Nothstande in der Provinz die König⸗ lichen Magazine öffnen und aus denselben Frucht und Mehl zu er— mäßigten Preisen verabfolgen zu lasse i.

Wir können nicht umhin, die Autorität dieses Protokolls zu bezweifeln, und zwar aus äußeren und inneren Gründen.

Die Reihenfolge der publizirten Protokolle ist nämlich noch lange nicht an der 42sten Sitzung, und ist nicht anzunehmen, daß die Pü— blication etwa außer der Reihe früher erfolgt sei, um der Provinz die Beruhigung zu gewähren, daß der Landtag zur Linderung ihres Nothstandes interzedire, da ja durch Zeitungs-Artikel und die offizielle Bekanntmachung des Herrn Ober -Präsidenten bereits bekannt war, daß die Behörden zur Linderung des Nothstandes bereits alle nöthi— gen Schritte gethan und die angebliche Bitte des Landtags ihre Er— füllung schon längst gefunden hatte. . 3

Letzterer Umstand insbesondere macht es mehr als zweifelhaft, ob jenes Protokoll echt oder unterschoben ist. .

Bereits vor etwa 4 Monaten, als sich die ersten Anzeigen einer Theuerung ergaben, wurden dem Königlichen Ober-Präsidium auf dessen Antrag 2006 Wispel Mehl für den Regierungs- Bezirk Trier zur Disposition gestellt; diese Anträge wiederholten sich, und der letzte ging, wie wir aus zuverlässiger Erkundigung wissen, am Tten (. ab; die far e, den Anträgen entsprechenden Bewilligungen aber betragen 168,)00 Scheffel, von denen bis jetzt 129, 000 Scheffel vertheilt worden sind.

Auch wurde dieses Mehl unter den vortheilhaftesten Bedingungen abgegeben, indem nur gefordert wurde, daß die Schöffenräthe Namens der Gemeinden die Erstattung garantirten, welche dahin regulirt wurde, daß eutweder der nach der Aerndte ermittelte Gelbwerth oder Mehl resp. Roggen in natura gegeben werde, Bedingungen, unter welchen die Bedürftigen das Brod ungefähr um die Hälfte, dessen haben, was es im Ankaufe bei den Bäckern gekostet haben würde.

Die große Freude und Dankbarkeit gegen des Königs Majestät, welche durch diese Maßregel hervorgerufen wurde, war durch die ganze Provinz verbreitet und . dem Landtage, nicht unbekannt sein, und wenn derselbe si zu einem Beschlusse in dieser Angelegenheit bewogen finden wird, so kann es nur ber Eine sein, des Königs Ma— jestät den tiefgefühlten Dank für die landesväterliche Milde darzu⸗

bringen, mit welcher der Noth der Armen gesteuert und die Wohl⸗ habenderen vor einer noch höheren Steigerung der Getraidepreise bewahrt worden sind.

Fragen wir schließlich nach der Veranlassung einer solchen My—⸗ stification, so kann sie wohl nur in der Abficht gesucht werden, dem Land⸗ tage den Vorwurf zu machen, daß er sich um die Noth der Provinz nicht bekümmert habe. Ein solcher Vorwurf ist aber sehr unbe= gründet, da der Landtag sich mit anderen Dingen zu beschäftigen hatte, und der festen Ueberzeugung leben durfte, daß er die Fürsorge für die Noth der Provinz ruhig und unbesorgt den Behörden über= lassen dürfe.

Potsdam, 19. Juli. Die fromme Gedachtniß, Feier Ihrer Majestät der verewigten Königin Luise beging heute in der Früh⸗ stunde durch Gesang, Gebet und Betrachtungen in der Hof und Garnison⸗Kirche hierselbst ein zahlreich versammeltes Publikum. Nach geendigter Predigt, die der Prediger Grisson hielt, erfolgte die von ihm verrichtete Trauung nachstehender sechs unbemittelten, tugend⸗ haften Brautpaare: .

1) Johann Andreas Müller, Feldwebel im ersten Garde— Regiment zu Fuß, mit Jungfrau Christine Wilhelmine Dietz;

2) Johann Eduard Strack, Unteroffizier im ersten Garde— Regiment zu Fuß, mit Jungfrau Ülrike Wilhelmine Lehmann;

3) Daniel Adolph Braemer, Capitain d'armes in der Garde- Artillerie Brigade zu Berlin, mit Jungfrau Juliane Emilie Sch wickhauß;

4) Johann Nikolaus Schulz, Schneidergeselle, jetzt Bediente, mit Jungfrau Friederike Sophie Dorethea Ebeling;

5) Christian Sobietzky, ehemaliger Garde-Grenadier, jetzt Bediente, mit Jungfrau Charlotte Wilhelmine Abel;

6) Heinrich Wilhelm Ferdinand Bauer, Webergeselle, mit Jungfrau Wilhelmine Henriette Louise Freygang. Ein jedes dieser Brautpaare erhielt auf den Grund beigebrach—

ter vorzüglicher Zeugnisse, über vieljährige treue Dienstzeit, aus dem Fonds der Luisen⸗- Stiftung ein Ausstattungs- Kapital von Einhun dert Thalern; und so lebt das Andenken der verklärten Königin Luise in stillen Segnungen unter uns für immer fort.

Der Familienrath für Luisens-Denkmal.

Stettin, 19. Juli. (St. 3.) Am Sonntag (16. Juli) ist, von Angermünde kommend, die erste Lokomotive dampfend auf Pom⸗ merschen Boden mit einem Zuge von 12 Wagen angefahren und hat sich unserer Stadt bis auf 2 Meilen (Colbzow) genähert. Sie führte, außer in einem 6rädrigen Personen-Wagen Tter und einem dergleichen Zter Klasse, mehrere angesehene Reisende auf 10 Güter— Wagen, 159 Arbeiter und eine Menge Personen (zusammen gegen 1400) mit sich, welche die Neuheit der Erscheinung, unterweges mit aufzusitzen, veranlaßt hatte. Auf dem Bahnhoft in Passoͤw und Tantow war eine große Zahl Schaulustiger aus der Umgegend zu— sammengeströmt. Lokomotive, Gilterwagen und zugeführte Arbeiter sind bestimmt, bei der Vollendung der letzten zwei Meilen noch mit— zuwirken.

NMierseburg, im Juli. (Hall. C.) Am 13, 2., 3. und 1. Juli wurde in unserer Stadt das 300 jährige Jubelfest der Einführung der Reformation gefeiert. Die Festordner, unterstützt von dem Gemein? sinn der Bürger, hatten Sorge getragen, daß die Erinnerungsfeier im Sinne des Protestantismus einfach würdig begangen würde Zur Vorfeier fand Sonnabend, am 1. Juli, Vormittag 10 Uhr, im Lokale des Gymnasiums ein Schul⸗Akt statt, in welchem der Rektor eine der Bedeutung des Festes entsprechende Rede hielt. Nachmittags ver sammelten sich die sämmtlichen Elementar-Schulkinder in ben Parochial⸗ Schulen, um von ihren Lehrern in die Schloß und Domkirche geführt zu werden, und der Domdiakonus Langer sprach zu ihnen über den hohen Sinn des Festes, welches Abends 6 Ühr mit allen' Glocken eingeläutet wurde. Das Hauptfest fand am Sonntage, dem 2. Juli, statt. Schon um 5 Uhr Morgens ertönten alle Glocken, abwechselnd mit Choral⸗Musik der auf dem Rathhausthurme aufgestellten Musikchöre, und um Uhr begann in allen Kirchen der Gottesdienst, verbunden mit der Abendmahlsfeier. Der Hauptfest-Gottesdienst fand aber für alle Parochieen der Stadt Nachmittags 2 Uhr in der Stadtkirche St. Marimi, wo vor 309 Jahren die erste lutherische Predigt gehalten worden war, statt. In Prozession zogen die Geistlichen und die Be— hörden durch ein von den Bürgerschützen gebildetes Spalier vom Rathhause in die Stadtkirche, wo der Diakon s Schellbach die Fest⸗ rede hielt, der sich eine kürze Rede des General⸗Superintendenten der Provinz Sachsen, Dr. Möller aus Magdeburg, anschloß. Nach Beendigung des Gottesdienstes zog die verfammeste Gemeinde unter dem Vortritt der Geistlichen und Behörden auf den Markt— platz, wo unter Musik - Begleitung die Lieder: „Ein' feste Burg ist unser Gott“ und „Nun danket alle Gott“ ge⸗ sungen wurden. Die Schützen, Innungen und Gewerke schlossen sich mit ihren Fahnen dem Zuge an. Abends war trotz des unfreundli⸗ chen Wetters die mit Kränzen, Fahnen und Flaggen festlich geschmückte Stadt aus freiem Antriebe der Bürger illuͤminirt. Am Montag führte ein Verein Gesangsfreunde, zum Besten des in Merseburg be⸗ stehenden Bürgerrettungs-Institus, in der Stadtkirche das Oratorium Pharao von Schneider auf, die Schüler des Gymnasiums veranstal⸗ teten Abends einen Fackelzug und die Stadt illuminirte. Den Schluß des ganzen Festes machte am Dienstage ein Kinderfest. Sämmtliche Schulkinder der Stadt zogen in geordneten Reihen mit Musik Nach= mittags 1 Uhr auf den Exerzierplatz, wo sie in Spielen, Vogel— schießen, Vogelstechen, Topfschlagen, Reiftreiben, Ringlaufen u. s. w. allerlei Kurzweil trieben, bis der Abend dem Spiel ein Ende machte. Alles Volk zog darauf in ruhiger Ordnung auf den Markt zurück, wo eine Rede des Dom-Diakonus und der Gesang des Liedes: „Nun danket alle Gott“ das Fest in Anerkennung der religiösen Veran— lassung desselben würdig schloß.

Ausland.

Deutsche Gundesstaaten.

Bayern. München, 15. Jul. (A. 3.) In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten referirte zunächst Professor Harleß als Sekretair des Petitionsausschusses über eine Anzahl von in jüngster Zeit geprüften und für geeignet zur Vorlage an die Kammer befundenen Anträgen von Abgeordneten, die nunmehr eben falls gelegentlich der Budgetsberathung in Erwägung gezogen werden sollen. Bann wurde die gestern vertagte spezielle Debatte über die einzelnen Budgetskapitel fortgesetzt. Kapitel VIII., Etat der, Land⸗ gerichte, mit 57, 902 Il dann Kapitel 1x., Etat des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, mit 765,ů780 Fl., wurden ohne weitere Erörte⸗ rung angenommen. Dagegen wird die Berathung über das zehnte Kapitel, Etat der Staats- Anstalten, vielleicht noch einige Sitzungen füllen. Dasselbe umfaßt zehn Paragraphen. Zu §. 1. Erziehung und Bildung, mit 317, 455 Fl., hatte der Ausschuß Anerkennung begut⸗

achtet und zugleich folgenden Antrag zugefügt: „Se. Königliche Majestät der König sei auf verfassungsmäßigem Wege allerunterthänigst zu bitten, zur Unterstützung der Landesuniversitäten einen jährlichen Zuschuß von 9000 fl., welche nach dem jeweiligen Bedürfnisse der einzelnen Hoch⸗ schulen nach dem Ermessen der Königl. Regierung zu vertheilen ist, Aller⸗ gnädigst verleihen zu wollen.“ Außerdem waren aus der Mitte der Kammer noch zwei Anträge eingebracht worden, der eine von dem Abgeordne⸗ ten Freiherrn von Freyberg, „Se. Königl. Majestät sei auf verfas—⸗ sungsmäßigem Wege allerunterthänigst zu bitten, den Etat der Aka⸗ demie der Wissenschaften und des General-Konservatoriums auf an— gemessene Weise, nämlich um 8000 Fl., erhöhen zu lassen“, und der andere von dem Abgeordneten Dekan Böckh, „es möge, wie schon im

Jahre 1837 gewünscht worden sei, die den Universitäten zur Verfü⸗

gung gestellte Summe vorzugsweise zur besseren Besoldung und Be⸗

rufung ausgezeichneter Professoren verwendet werden.“ Die ursprüng⸗ liche Dotation wurde von der Kammer einstimmig gutgeheißen, und

eben so wurden von ihr die verschiedenen Anträge angenommen. Zu

S. 2, Kultus, mit 1,107,928 Il, konnte wegen zu weit vorgeschritte⸗

ner Zeit ein Abstimmungs-Resultat nicht erzielt werden.

Baden. Karlsruhe, 14. Juli. (Karlsr. 3tg.) Seine Königl. Hoheit der Großherzog, Höchstwelche gestern Abend um halb 2 Uhr von Heidelberg hierher zurückgekehrt sind, haben sich heute Nachmittag um halb 6 Uhr, in Begleitung Höchstihrer jüngeren Söhne, der Prinzen Wilhelm und Karl, Hoheiten, nach Baden bege⸗ ben, um mit denselben von da aus eine Reise nach Schloß Kirchberg am Bodensee anzutreten, wo Höchstdieselben zum Gebrauch einer Badekur mehrere Wochen verweilen werden.

Baden. Breisach, 12. Juli. (Oberrhein. 3.) Schon in früheren Jahren wurde mehrmals die völlige Demolirung der Reste der Festungswerke von Altbreisach angeregt; insbesondere hat auf dem Landtag von 1839 der Herr Regierungs- Rath Graf von Kageneck in der ersten Kammer bei der Diskussion des Budgets, als von der Position: „Beiträge zu Bundeslasten“ die Rede war, diese Ange— legenheit mit dankenswerthem Eifer zur Sprache gebracht, und sowohl aus militairischen Gründen, im Interesse der Sicherheit Ober⸗Deutsch⸗ lands im Fall eines Krieges mit Frankreich, als aus Rücksicht für die Einwohner von Breisach die Nothwendigkeit einer solchen radikalen Demolirung dieser Festungs-Ueberreste dargethan. Die Gründe, welche damals sowohl von einzelnen Mitgliedern der hohen ersten Kammer, als selbst von Regierungs Rednern für die Sache entwickelt wurden, sind noch heute nicht blos dieselben, sondern sie sprechen noch lauter und drin gender zu Gunsten einer Stadt, die im Laufe der Jahrhunderte mehr als einmal das unglückliche Opfer zerstörender Krlegswuth geworden ist. Eben jetzt, so vernimmt man, soll die Aufmerksamkeit der hohen Regierung abermals auf diesen Gegenstand gelenkt werden, indem unser wackerer Amtsvorstand in einem ausführlichen Berichte an die Großherzogl. Regierung des Ober-Rheinkreises die endliche Demoli— rung der Festungs Trümmer aufs neue beantragt hat. Zunächst würde durch Hinwegräumung der Ruinen, Kasematten und Funda— mente allerdings Breisach große Vortheile erhalten, denn nicht nur würde ein ansehnliches Stück kulturfähiges Land gewonnen, sondern auch für den Gesundheitszustand möchte die Entfernüng mancher schäd= licher Pfützen höchst heilsam sein. Allein noch ungleich wichtiger ist die Demolirung der Festungs-Ueberreste in militairischer Beziehung. Nach dem Urtheile sachverständiger Militairs ist das Fortbestehen je— ner Fundamente nicht unbedenklich, und kann unter Umständen für die Vertheidigung Deutschlands sehr nachtheilig werden. Es soll näm— lich, mittelst der noch vorhandenen Mauern und Gräben leicht sein, ansehnliche Festungswerke herzustellen und einen Brückenkopf einzu— richten. Bei einem etwaigen Kriege mit Frankreich würde natürlich der Feind sich möglichst schnell in Besitz dieser Ruinen zu setzen suchen, und dieser Umstand scheint um so mehr der ernstesten Beach- tung werth, weil gegenüber von Breisach ein französisches Fort und eine starke Festung liegen, von wo ein Uebergang unschwer zu bewir— ken ist, da diesseits am ganzen Oberrhein keinerlei Schutzwehr sich befindet, vielmehr die ganze Strecke von Rastatt aufwärts dem ersten feindlichen Ueberfall preisgegeben ist.

Kurhessen. Marburg, 15. Juli. (O. P. A. 3.) Heute ist endlich das Urtheil gegen Jordan publizirt worden. Es ist darauf auf In⸗ dizien als bewiesen angenommen worden, daß Jordan um staatsgefähr—⸗ liche Umtriebe gewußt, und nichts gethan habe, dieselben zu verhin— dern, was nach §. 3 der kurhessischen Verordnung vom 14. Februar 1795 als eine Mitschuld angesehen und bestraft werden soll. Jordan ist deshalb neben der gegen ihn ausgesprochenen Dienst-Entsetzung in eine fünfjährige Festungs-Arreststrafe verurtheilt worden, und soll obendrein noch den größten Theil der enormen Kosten der Untersu— chung tragen. Jordan hat sofort die Berufung an das höchste Ge— richt eingelegt und hofft, von da völlige Freisprechung zu erlangen. Den ganzen Untersuchungs Prozeß nebst den Vertheidigungen und Erkenntnissen will Jordan selbst durch den Druck veröffentlichen. Auf das schon mehrmals in Kurhessen in Anregung gebrachte Amnestie⸗ gesetz ist nicht mehr zu hoffen.

Großherzogthum Hessen. Darmstadt, 17. Juli. (Großh. H. 3.) Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Prin— zessin Wilhelm von Preußen sind heute Vormittag zu einem Besuche bei Sr. Majestät dem Könige, von Bayern nach Aschaffenburg abge⸗ reist, von woher Höchstdieselben morgen Abend wieder zurückkehren werden. Se. Hoheit der Prinz Karl und Durchlauchtigste Frau Ge— mahlin Königl. Hoheit. sind heute ebenfalls dahin abgereist, werden aber heute Abend wieder hier eintreffen.

Darm stadt, 9. Juli. (Mainzer Journal) Wie schwie— rig und, nachtheilig ein Eingriff in die gewöhnlichen Verhält⸗ nisse beim besten Willen sein kann, zeigte sich bei hiesiger Ge⸗ meinde. Der Stadtrath, der aus Besorgniß für die Armen beim Beginn des schönsten Wetters schnell einen Theil seiner Mitglieder in corpore zum Brod⸗ und Hülfenfrucht⸗ Ankauf. nach Mainz sandte, daselbst gegen 12, 000 Fl. ausgab, glaubte nicht genug gethan zu haben, und sandte nochmals eines seiner Mitglieder zu weiterem Ankauf nach Mainz. Dieses, von dem schönsten Wetter und der Sonnenhitze gedrückt, hielt es für räthlich, nur die Hälfte des Auf⸗ trags einzuthun. Kaum sind die Körnerfrucht, Erbsen, Bohnen, Linsen hier angekommen, als von allen Seiten Gottes Sonne die Besorgnisse zerstreut; die Früchte fallen täglich und stündlich, die Brodausgabe, die man, vermuthlich um das Gedräng abzuhalten, in einem blos durch eine Wendeltreppe zu ersteigenden Saal im dritten Stock des Rathhauses, veranstaltet hatte, wird zu gleicher Erde ver— legt, und nicht allein den Armen, nein auch Jedem, selbst den Ortsfremden (vermuthlich um das Brod abzusetzen), Brob ge⸗ geben, ja auf den heutigen Sonntag eine Extra⸗-Sitzung gehalten, und darin dem Mitglied einstimmig dafür gedankt, daß es nur ben Auftrag theilweise ausgeführt. Die Stadt und die Bäcker sind in Verlegenheit, wie sie ihr theures Mehl verwerthen sollen, weil ein= zelne Bäcker auf Andrang der Polizei-Behörde Vorräthe ankauften und nun kein Brod absetzen können, da die ärmere Klasse ihren Be— darf vom Rathhaus bekommt, ein anderer Theil des Publikums aber

Gründe dieser Erscheinung liegen ziemlich nahe. der Freude hatte man ganz übersehen, daß die Sache unter den ob schwebenden Verhältnissen auch ihre Schattenseite habe. Erst bei rei⸗ ferem Nachdenken trat diese mit überwiegender Stärke hervor. Der Flaggeplan ging bekanntlich von den Hansestädten aus und wurde

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auf 8 bis 14 Tage Vorräthe eingethan hat, und man mit dem trol 1 Brode 8 Ve weiter ausreicht. Es wird versichert, daß sich Bäcker hier befinden, die sogar gestern, an einem Sonnabend, keine 5 Laib Brod absetzten. Hätte man es hier auch diesmal, wie in früherer Zeit und jetzt in Mannheim, Worms und anderen Städten emacht, nämlich, den ärmeren Einwohnern jeden Laib Brod bei den zäckern gegen Schein um 6 bis 10 Kr. billiger gegeben, so wären alle Verhältnisse unverrückt geblieben, und die Frucht nicht gegenseitig durch vielseitige Einkäufe der Behörden selbst in die Höhe getrieben, und die Stadtkasse nicht in einen Verlust von vielleicht 8006 Fl. und mehr gebracht worden.

Freie Städte. Von der Elbe, 8. Juli. Köln. 3.) Die Frage wegen Einführung einer deutschen Flagge scheint eine eigenthümliche Wendung nehmen zu wollen. Die Wärme, mit der

sie anfangs begrüßt wurde, erkaltet mit jedem Tage mehr. Selbst

die streng national Gesinnten betrachten sie jetzt mit Mißtrauen. Die Im ersten Taumel

wahrscheinlich zu einer Zeit geplant, als man dort den Beitritt Han novers zum Zoll -Vereine befürchtete. Motive die Hansestädte, die sonst den nationalen Fragen in Deutsch

land keine sonderliche Theilnahme zu schenken pflegen, geleitet haben Offenbar nur das

mögen, als sie mit ihrem Plane hervortraten? eigene wohlverstandene Interesse. Gedrängt durch die Besorgniß, von

den auswärtigen Seemächten, namentlich Nord-Amerika, nicht mehr als ebenbürtig anerkannt zu werden, sahen sie wohl ein, daß ihre verein— zelte Stellung für die Länge nicht mehr haltbar sei. Nur durch den spruch die den Versammlungen beiwohnenden Beamten zu bestrafen,

Beitritt zum Zoll-Vereine konnte den offenbaren Nachtheilen derselben vorgeheugt werden. Dieser Weg ist aber derjenige, den man am

wenigsten und nur im äußersten Nothfalle zu betreten wünschte. Es mußte deshalb auf ein Mittel gesonnen werden, wodurch man auf der einen Seite drohende Gefahren abwenden konnte, ohne sich auf der anderen Zwang anzuthun und gegen das Hinterland etwas zu damit die Absicht ausgedrückt wird, daß man nur solche Personen in

vergeben = und dieses Mittel fand sich in einer deutschen Flagge.

Kommt diese sammt einer deutschen Schifffahrts- Akte zu Stande, dann sind die Hanseaten von selbst in alle Verträge des Zoll⸗Vereins

und Oesterreichs mit überseeischen Ländern mit eingeschlossen, und diese werden der deutschen Flagge nicht mehr verweigern, was sie Bremen und Hamburg entziehen zu müssen glauben. Die Hansestädte würden demnach in dieser Beziehung aller Vortheile des Zoll-Vereins theil. haftig werden, ohne die Nachtheile, die sie von dem Anschlusse be⸗ fürchten, tragen zu müssen; zugleich aber befähigt werden, für immer, selbst int Falle Hannover sich anschließen sollte, ihre Absonderungs⸗ Politik mit Erfolg durchzuführen.

Oesterreichische Monarchie.

Wien, 11. Juli. (A. 3.) Baron v. Lieven hat gestern seine Rückreise nach St. Petersburg, und zwar direkt über Olmütz ꝛ0., nicht wie man geglaubt hatte über Ischl (den Aufenthalt des Staats Kanzlers) fortgesetzt. Auch der frühere Hospodar der Wallachei, Fürst Ghika, hat diesen Morgen Wien wieder verlassen, um sich für einige Zeit nach Karlsbad zu begeben. Fürst Ghika soll zur Regelung sei— ner ökonomischen Angelegenheiten bei dem hier verweilenden Fürsten Milosch ein Anlehen im Betrage von 30,0090 Stück Dukaten negoziirt, und seine Herrschaften in der Wallachei dafür verpfändet haben.

Die Unterhandlungen zwischen hier und Sardinien wegen Er— leichterungen im Postverkehr sind aufgegeben, da man sich Über die gegenseitigen Konzessionen nicht einigen konnte. In der Unterhand— lung mit Rußland ist zwar ein, die Aufhebung des Frankozwanges und Ermäßigung des Porto bezweckender Vertrag ebenfalls nicht zu Stande gekommen; allein doch sind einige gegenseitige Erleichterun⸗ gen, namentlich in Versendung von beschwerten Briefen, im Per— sonenverkehr 2c. erzielt, und darüber sowie über die bisherige Post— Verbindung ein Vertrag abgeschlossen worden.

r anhkhkre i ch

Paris, 15. Juli. Sobald der Prinz Joinville mit seiner Ge— mahlin in Brest gelandet sein wird, erwartet man den König und die Königin der Belgier in Neuilly, wohin die Königliche Familie gestern von Dreux wieder zurückgekehrt ist.

Der Herzog von Montpensier wird sich im Laufe des August nach Metz begeben, um dort einer Belagerungs-Uebung beizuwohnen, zu welcher, dem Vernehmen nach, eine Summe von 10,9000 Fr. aus den Fonds des Kriegs-Ministeriums angewiesen worden ist. Es soll bei dieser Uebung eine Bresche geschossen und sodann wieder ausgefüllt werden.

Heute soll in einem der Hotels des Faubourg St. Germain eine große Versammlung von Legitimisten stattfinden, in welcher, wie ver= lautet, eine der angesehensten Personen dieser Partei eine Aussöh⸗ nung zwischen Herrn von Genoude und Herrn Bexryer versuchen will.

Börse. Es fanden heute keine bedeutende Fluctuationen in den Renten statt; die Zproc. wurde zu 80. 30 à 40, die Hproc. zu 121. 83 3 90 notirt, ohne daß Geschäfte darin gemacht wurden. Diese Stockung ist die Folge der Ungewißheit, welche fortwährend über die spanischen Angelegenheiten herrscht. Die Course werden stei— gen oder fallen je nach der Richtung, welche Espartero von Albacete genommen haben dürfte; einstweilen macht man Wetten über diese Richtung, theils auf Cadix, theils auf Madrid. Die im Lauf des heutigen Tages eingegangenen Depeschen sind noch nicht publizirt worden, und es fragt sich, ob man sie am Abend dem Publikum mit— theilen wird. Es schien übrigens an der heutigen Börse das Gerücht an Konsistenz zu gewinnen, daß der französische Geschäftsträger zu Madrid, Herr von Glücksberg, seine Pässe gefordert habe. Mehrere Couriere aus Spanien gingen heute durch Paris nach London. In Eisenbahn Actien wurde auch wenig umgeseßt, und sie behielten den gestrigen Cours.

Grossbritanien und Irland.

Oberhaus. Sitzung vom 14. Juli. Die irländischen Angelegenheiten, welche im Unterhause der Gegenstand so langer Debatten gewesen sind, veranlaßten auch die Lords heute zur Erörke⸗ rung eines Theils derselben. Der Marquis von Clanricarde, ein eifriger Anhänger des vorigen Ministeriums und der liberalen Sache in Irland damals sehr ergeben, aber durch die immer stärkere Wirk⸗ samkeit der ungusführbaren firen Idee OWConnell's von der Repeal dieser Sache allmälig entfremdet, so daß er mit anderen Häuptern anfangs gegen die gegenwärtige Tory-Regierung einer systematischen Opposttion sich gänzlich enthielt, konnte doch jetzt die fast allgemein sich aussprechende Unzufriedenheit über die Unthätigkeit der Regie rung nicht unberührt lassen, und machte sie heute durch einen Antrag zum Gegenstande der Untersuchung des ige, Sein Antrag nämlich . sich auf die von dem Lord anzler von Irland unter Genehmigung des Ministeriums verfügten Entlassungen don Friedensrichtern und Vice⸗-Grafschafts⸗-Vorstehern auf Grunb ihrer Betheiligung an der Repeal-Agitation; welche Entlassungen der

Es fragt sich nun, welche

Marquis für rechts- und constitutionswidrig und für unzweckmäßig erklärt sehen wollte. Die Rede zur Unterstützung dieses Antrags ließ sich zuerst über die Ursachen der n, über die falschen Mittel der Regierung, ihnen zu begegnen, dann über die Bedeutung und den Zweck diesei Versammlungen, der in dem freien Gebrauch des Petitions Rechts bestehe, mithin gesetzlich sei, über den Nachtheil der Entlassung liberal gesinnter Beamten und endlich in allgemeinem Tadel der Regierung unter Hinweisung auf den bedroh⸗ lichen Zustand des Landes aus. Nach dieser Anordnung zeigte der Redner zunächst, wie die Repeal-⸗Frage schon von den ersten Zeiten der Union an in Irland immer mehr oder weniger in Anregung gebracht wor⸗ den sei, wie im Jahre 1834 sogar ein direkter Antrag, der im Unter⸗ hause auf die Trennung der Union gestellt wurde, zwar verworfen, aber die Bewegung in Irland damit keinesweges aufhörte, und im Anfang dieses zu einer nicht zuvor gekannten Ausdehnung gewachsen sei. Die Ursache liege in der getäuschten Erwartung selbst der intel⸗ ligenteren Klassen des Landes von der Thätigkeit der Regierung und der Legislatur in der Abhülfe der Beschwerden des Landes. Die

Mittel, welche die Regierung nun gegen das Umsichgreifen der Agi⸗

tation anwendet, tadelte der Redner durchaus; das erste bestand in

der Erklärung, daß „die Königin sich eben so entschieden gegen die

Nepeal der Union wie ihre Vorgänger ausgesprochen habe, welche Erklärung bekanntlich vor einiger Zeit im Sberhaust durch den Grafen Roden, im Unterhause durch dessen Sohn, den Lord Jocelyn, hervorgerufen würde. Diese Benntzung des König⸗ lichen Namens erklärte der Lord für verfassungswidrig und un⸗ bescheiden. Das zweite Mittel erkannte der Redner in dem Be ehen eines offenbaren Unrechts, dem Entlassen der Friedensrichter auf Ger ihrer Theilnahme bei den Repeal-Versammlungen. Diese Versamm⸗ lungen haben den Zweck, Petitionen zu Gunsten der Repeal zu ver⸗ anlassen; wenn nun die Minister sich herausnehmen, durch einen Macht⸗

so verletzen sse geradezu das einem Jeden zustehende Petitionsrecht. Die Behauptung, daß die Versammlungen nicht ungesetzlich seien, gehe aus der Handlungsweise der Regierung selbst herbor, denn sie lasse dieselben ungestört. Nachdem der Redner noch den Nachtheil hervor⸗ gehoben hatte, der aus diesen Entlassungen entstehe, insofern nämlich

ihren Functionen als Friedensrichter belassen wolle, deren politische Ansichten denen des Volks feindlich gegenüberstehen, schloß der Mar⸗ quis die Rede mit allgemeinem Tadel der Unthätigkeit und des Kundgebens von Schwäche von Seiten der Minister.

Der Herzog von Wellington antwortete und widerlegte den Redner mit seiner eigenthümlichen Beredsamkeit auf schlagende Weise, und bewirkte dadurch die Verwerfung des Antrags. Wir übergehen die weiteren Argumente der Rede zur Vertheidigung der Regierung, und geben folgende Stelle daraus, die in kurzen Worten den ganzen Inhalt derselben zusammenfaßt. Der Herzog hat von der Verwerfung des Antrags zur Repeal im Jahr 1834 gesprochen, ebenso die früher erkärte Absicht der gegenwartigen Regierung von der Aufrechterhaltung der Union auf die vom vorigen Redner“ alle⸗ girten Fragen des Grafen Roden und Lord Jocelyn wiederholt, wobei er indeß die wichtige Deutung jener Erklärung der Regierung gab, daß die selbe nichts Anderes enthalte als die Anzeige, daß die Minister der Königin den Rath ertheilt haben, den feierlichen in eine Thronrede enthaltenen Erklä— rungen ihres Königl. Vorgängers sich anzuschlie ßen,

und sprach dann folgendes:

„Es wurde somit eine Sache der Notorietät, daß nach der Ansicht des Parlaments die legislative Union nicht aufgehoben und von der Regierung einem jeden solchen Versuche der nachdrücklichste Widerstand geleistet werden sollte. Unter diesen Umständen, Molords, ward es meinem Lord⸗Kanzler bekannt, daß Lord French und andere Magistrats - Personen Repeal⸗Ver⸗ sammlungen zusammenberiefen, ihnen bewohnten, ihnen präsidirten, und das Alles zu einer Zeit thaten, da es notorisch war, daß also die Ansicht des Parlaments sich aussprach. Ich möchte nun wohl wissen, mit welchem Zwecke vor Augen diese Versammlungen von 20, 906, 10, 009 oder 100, 900 Menschen fortgesetzt wurden? War es eine Adresse an das Parlament zur Trennung der Union? Nein, Molords; sie wurden fortgesetzt um die ge⸗ wünschte Repeal durch Einschüchterung des Volks und, wenn nicht durch Einschüchterung, durch Gebrauch von Gewalt zu erlangen; und die Perso⸗ nen, welche diese Versammlungen zusammenbersefen, biste ich Ew. Herrlich⸗ keiten, wohl zu bemerken, waren Beamte, gerade die Männer, deren im Fall der Begehung von Gewaltthaten die Regierung sich bedienen müßte, um solcher Furchteiregung und Gewalt zu begegnen, solchen Friedensstörun⸗ gen vorzubeugen und Friedensstörer anzuhalten und vor Gericht zu bringen; und doch behauptet der edle Marquis, daß die Regierung Unrecht gethan hat, diese Beamten zu entlassen.“

„Es ist notorisch“, heißt es an einer ebenso bezeichnenden Stelle der Nede, die den Grund für das Verfahren der Regierung angiebt, „daß die Parlaments- Akte, welche die Union herstellte, nicht auf dem gewöhnlichen Wege der Gesetzgebung aufgehoben werden kann sie kann es nur durch Uebermacht und Gewalt. Wenn wir nun dieser Gewalt uns nicht wider⸗ setzten, so wären wir unwürdig der Stelle, welche wir einnehmen, unwür⸗ dig jedes Platzes im Nathe der Königin, unwürdig des Charakters ehren— hafter und vernünftiger Männer; und wenn auch so, so weiß ich nicht, wie wir Männer als Beamte behalten konnten, die uns in der Anwendung von Maßregeln zur Erhaltung des öffentlichen Friedens Beistand leisten sollten und die selbst die Agitation förderten und diesen Frieden störten.“ -

Nach dem Herzoge von Wellington sprachen der Graf Clancarty und Graf Fortescue für den Antrag, Lord Wicklow gegen denselben. Lord Wharneliffe rechtfertigte die scheinbare Un⸗ thätigkeit der Regierung, worauf nach mehreren anderen Rednern der Marquis von Lansdowne eine lange Rede zur Unterstützung der vorgelesenen Resolutionen hielt. Die Lords Brougham und Ca mp⸗ bell sprachen, der erstere gegen, der letzte für den Antrag. Alle Nedner gingen auf die in den Debatten des Unterhauses schon hin⸗ länglich erörterten Beschwerden über; neue Argumente für und gegen die Begründung derselben wurden nicht gehört. Als die Abstimmung erfolgte, zeigten sich nur 29 Mitglieder mit dem Antrage zufrieden, Il dagegen, so daß dieselbe mit einer Majorität von 62 Stimmen verworfen wurde.

Das Unterhaus beschäftigte fich während der ganzen Dauer der heutigen Sitzung mit, der irländischen Waffenbill, die etwas schnellere Fortschritte machte wie bisher; man kam bis zur 25 Klausel.

8Selgien.

Brüssel, 16. Juli. Ihre Majestäten sind gestern Abend von Ostende hier eingetroffen und haben sich sogleich nach Laeken begeben. In Ostende wurde am 13ten d. in Gegenwart des Königs und der Königin ein Trauer-Gottesdienst zum Gedächtniß des Herzogs von Orleans gehalten, welchem die dort residirenben Konsuln, die Civil⸗ und Militair⸗Behörden und eine große olksmenge beiwohnten.

Herr Odilon Barrot ist mit seiner Familie gestern durch Brüssel nach Bad Ems gereist.

Spanien.

Paris, 15. Juli. Telegraphische Depesche aus Spanien BVayonne, 13. Juli. Ca ortrab Zurbano's i am 19ten in Saragossa eingerückt; ihn selbst erwartete man dasen

. . enden Tage mit zehn Bataillonen; sechs andere Batajslene,. ö. giuchth bilden, sollen auf der Sir aße nach Lerida stehen bleiben.