1843 / 23 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

i te, und daß seine 6 pCt., die am 1. Januar zu 2 ee, 1. 26 auf bb fielen, auf welchem Course

72 notirt wurden, a

trat eine 9 2 zn n,

f llen Fortgang, daß im Laufe eines Monats diese Stocks , ei . ,,, jrkte dieses Steigen sehr günstig, denn kaum sind einige Monate

26 k er vergeblich auf den europäischen Geld⸗ märkten angeklopft hatte, von den amerikanischen Kapitalisten sein letztes nuch f zu erlangen vermochte, das nun einer Prämie sich

.sich bis Mitte März erhielten: als aber die Symptome von E.. verschwanden,

von sich wieder bis zu 87 erhoben.

verflossen, daß er, nachdem

erfreut, die einmal bis auf 12 pCt. sich belief,

Diese Statistik der Börse zeigt nur zu klar, daß wie oben ge⸗ sagt, die seit einigen Monaten eingeführten Massen baaren Geldes, I iertheils zu dem gewagten Spiele der Speculation verwendet werben. Wenn indeß dies nun auch ihre erste Verwendung von Seiten der amerikanischen Inhaber derselben ist, 3 ist doch nicht anzu⸗ nehmen, daß die auswärtigen Kapitalisten einen Theil daran haben, und zudem ist diese Verwendung, wie man schon jetzt zu sehen beginnt, offenbar nur von einem zeitweiligen, vorübergehenden Charakter. Der Beweis, daß dieses Geld nicht aus Europa kommt, um zum Ankaufe amerikanischer Stocks verwendet zu werden, zeigt sich am schlagend⸗ sten in dem Kontrast der Ziffer dieser Stocks auf den Märkten von Die von Ohio z. B., die am 17. Mai

ew-Nork zu 87 notirt wurden, standen am Tage der Abfahrt des „Great⸗Western“ zu London nur auf 65. Freilich wußte man damals zu London nichts und konnte nichts wissen von dem schnellen Auf schwung dieser Stocks; man würde ihn aber vorhergesehen haben, wenn die enormen Summen, welche seit über einen Monat zu ihrem Ankaufe verwendet wurden, aus Auftrag der Absender des Baargel=— des diese Bestimmung erhalten hätten. Man darf daher als so ziem—

England und von New⸗Nork. zu

144

gegen ist New⸗Orleans so

besser als alle Raisonnements

wolle und anderen

mit 1811

ten aufgehört haben,

Bekanntmachungen.

i325 89, en f.

Der Handlungsdiener Sikorski aus Lemberg ist dadurch, daß er unter falschen Vorspiegelungen in einer hiesigen Wechselhandlung gegen Ausstellung zweier e f am 7ten d. M. tausend Mark hamburger Banfo erhoben und schon am Sten ejusd. von hier abgereist ist, der Verübung eines Beirugs dringend verdächtig geworden.

Alle Civil und Militair⸗Behörden des In- und Auslandes werden dienstergebenst ersucht, auf den unten näher signalisirten Sikorski, welcher von hier nach Dresden und von dort nach Leipzig, wo er eine Paßvisa nach Frankfurt a. M. erhalten, gereiset ist, gefälligst zu een ihn im Betretungsfall verhaften und unter sicherer Begleitung mit den bei ihm sich vorfindenden Effekten an die hiesigen Stadtvoigtei⸗Gefängnisse ablie⸗ fern zu lassen.

Wir versichern die ungesäumte Erstattung aller da durch entstandenen baaren Auslagen und den verehr— 1 Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswill= sährigkeit.

Berlin, den 19. Juli 1813.

Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz. Sig nale ment. Der Johann Sikorski ist 4 bis 25 Jahr alt,

aus Lemberg gebürtig, der Sohn eines dort lebenden adligen Kaufmanns, kathoölischer Religion, 5 Fuß 3 bis 4 Zoll groß; er hat ein dunkelbraunes, hinten kurz abgeschnittenes Haar, ein volles längliches Gesicht, eine freie hohe Stirn, dunkele Augenbraunen, eine kurze starke Nase, einen gewöhnlichen Mund, vollständige Zähne, einen starken unter das Kinn durchlaufenden Backen und einen dergleichen Schnurrbart, eine ge—̊ sunde Gesichtsfarbe, und spricht gut deutsch, aber nur

e m,.

esondere Kennzeichen sind außer einer verwachsenen, auf der Oberfläche der rechten Hand vom Zeigefinger nach dem Daumen zulaufenden Narbe, an ihm nicht bemerkbgr.

Die Farbe seiner Augen lann nicht angegeben wer— den. Er trug einen Sommerrock von grau gewirktem Zeuge, mit schwarzer Schnur eingefaßt und einer Reihe Knöpfe, graue Gummi-Beinkleider, lange zweinäthige Stiefeln und gewöhnlich einen Hut oder auch eine graue Mütze.

Berlin-Frankfurter Eisenbahn. zul Tägliche Dampfwagen -Züge. oh A,. Per so nen- züge. Abfahrt von Berlin Mrg. 6 Uhr 30 M., Ab. 6 Uhr 20 M. . Franlfurt⸗ 6 467 Ankunft in Frankfurt Mrg. Uhr 15 M., Ab. 9 Uhr 40 M. Berlin 9 30 10 ⸗10⸗ Mit den Personen-Zügen werden zwei Klassen von Personenwagen J. und II. Klasse, Equipagen und Eil— sracht, befördert. B. Extrazüge seden Sonntag und Mittwoch von Berlin nach Nummelsburg, Köpenick, Friedrichshagen und Erkner. Mit den Zügen ad R. und B. treten in Ber— 6 . B. 1 3. hin und ermäßigte Fahrpreise nach §. 3. des ber, e e, : 9 Abfahrt von Perlin: Nachmittags 2 Uhr 30 Min., von Eriner; 2 Uhr Abends. Mid den Ertra- Zügen wird lein Passagler Gepäck befördert. In Friebrichs— hagen und Citne snd Kähne und Gondeln zum Be— ,, Müggelberge, Kranichberge und Rüdersdor— ser Kalkberge zu (rah ge Fantzt en anzutreffen. *. Hüler⸗Zü Abfahrt von Berlin ö 9* Uhr Min anf é . fl gaz, is R ma nkunst in Frankfurt Nachmitt. 2 453 M 1 ; ö . z itt. . uhr ö Min. it den Güter-Zügen werden? z . nenwagen II. Klasse und auf . 6 9 gh ang . 39 . e . Der Verkauf der Passagier-Billets geschi ; 5 Minuten vor dem gib he der agel . iere auf den Zwischen-Stationen haben sich jedo Stunde vor der bestimmten Abfahrt einzufinden. Das Mn, , ,. muß in jedem . mit dem amen des Eigenthümers und dem Bestimmungsort

deutlich bezeiͤchn, eine halbe Stunde

vor Ahgang der Züge, unter Vorzeigung des ahrbillets, in die Passagier⸗Gepäc- Expedition abgelie= ert werden; die Einlieferung der Equipagen und Eil

sracht muß eine Stunde, diejenige der Güter

24

ͤ

Allgemeiner Anzeiger.

in die Waaren- Magazine auf den Bahnhöfen zur Ver— sendung mit den Güterzügen jedoch am Abend

vor Abgang der betreffenden Züge erfolgen. Die näheren Bestimmungen ergiebt das Betriebs— Reglement, welches aüf allen Stationen für 1 Sgr. zu haben ist. Berlin, den 15. Juli 1843. Die Direction der Berlin-Frankfurter Eisenbahn— Gesellschaft.

1109 Mit dem 20. Juni e., als dem Exröffnungstage des Bades in Swinemünde, beginnt das Dampfschiff „Kron prinzessin“, Capt. Bluhm, seine regelmäßigen Sommer— Neisen zwischen Stettin und Swinemünde so, daß es an jedem Dienstag,

] Morgens 9 Uhr Donnerstag und Morgens 9 Uhr,

von Stettin und an Sonnabend, ö. ;

jedem Montag, Mittwoch und Freitag expedirt wird. - Mit dem 1. Juli ändert sich jedoch seine Abfahrt an den acht oder neun aufeinander folgenden Sonnaben den und Montagen der Monate Juli und August da hin, daß es an jedem Sonnabend 5 Uhr Morgens von Stettin abgeht, um nach einer kurzen Anlage in Swi— nemünde an demselben Abend bis Putbus zu gelangen, am Montag Morgen 4 Uhr wieder von dort abgefer⸗ tigt wird und nach einem kurzen Verweilen in Swine münde am Montag Abend in Stettin eintrifft. Stettin, den 15. Juni 1813. A. Lemonius.

Morgens 9 Uhr, von Swinemünde

5161 Bekanntmachung.

Der größeren Bequemlichkeit der resp. Reisenden wegen haben wir die Aenderung getroffen, daß vom 19ten C. an die Abfahrt des Passagier-Schiffs „Ba— russia“ von hier nach Swinemünde an den Tagen Mittwochs und Freitags nicht wie früher ange— zeigt um 7 Uhr, sondern erst um 8 Uhr Morgens stastfinden wird. An den Tagen Montags und Sonn— abends erfolgt solche wie bisher 2 Uhr Nachmittags.

Stettin, den 12. Juli 1813.

Comit“ der Stettiner Dampfbugsirboot - Rheederei.

Vereinigte Hamburg-Magde— burger-Dampsschifffahrt s⸗ . Compagnie.

Dienst für die Monate Juli und August e.

Abgang von Magdeburg täglich ein- auch zweimal laut Fahrplan und zwar resp. 7 und 10 Uhr Morgens und 8 Uhr Abend; die um 10 Uhr Morgens und 8 Uhr Abends abgehenden Dampfboote korrespondiren genau mit der Ankunft der Eisenbahn⸗-Züge von Berlin und Leipzig; es nehmen jedoch die Abends am Dienstag und Sonnabend abgehenden Eil⸗Dampfsschiffe nur Passagiere direkt nach Hamburg und Wittenberge, da sie an keiner anderen Station weiter anhalten, mit.

Billets für die Fahrt von Berlin nach Hamburg und zurück ertheilt die Passagier⸗Expedition der Wohllöbli— chen Berlin -Anhaltschen Eisenbahn-Gesellschaft in Ber— lin, jedoch geben die Herren Herrmann C Meyer daselbst, Werderschen Markt Nr. 4, auch jede gewünschte Auskunft hinsichtlich Passagier und Güter-Beförderung.

Magdeburg, Monat Juli 18413.

Die Direction der vereinigten Hamburg-Magdeburger Dampfschifffahrts⸗-Compagnie. Holtz apfel.

1331 Bekanntmachung.

1) Die diesjährige Leipziger Michaelismesse

beginnt

den 25. September und endigt

mit dem 14. Oktober.

2) Während dieser drei Wochen können alle inlän⸗ dische, so wie die den Zoll-Vereinsstaaten angehörenden Fabrikanten und Handwerker, ohne einige Veschränkung von Seiten der hiesigen Innungen, öffentlich hier feil halten und Firmen aushängen.

3) Gleiche Berechtigung haben alle andere aus— n, / ö. und e, n g

J er vorgedachter dreiwöchentlicher Fri

n der Handel, so wie das Aushängen von S . , Juch aller und jeder sonstiger äußerer, die * wa , n, e nf r Ml u des Verkaufs,

erläufe einer ( ü e . ,. in bei einer Geldstrafe bis

3 Bedoch ist zur Auspackung und Ein

der Waagren die Eröffnung der 636 3

lich sicher annehmen, daß die Börsen⸗Speculationen der transatlan—⸗ tischen Bewegung in baarem Gelde fremd sind. erklärt sich außerdem sehr gut aus den Bedürfnissen des eigentlichen Handels, und man darf nur, um sich ganz davon vergegenwärtigen, daß der Zufluß an Metallen Orleans seine Richtung genommen hat. der Union hat zwar auch ihren lokalen Finanz⸗Dreifuß, ist aber nicht wie New = Nork das Centrum der internationalen Finanz ⸗Agiotage; da⸗ sehr als diese letztere mehr als sie ein großer Stapelpunkt, wo vom Innern aus die zahl⸗ reichen und reichen Produkte des amerikanischen Bodens zusammen⸗ strömen, und von wo aus sie nach dem Auslande versendet werden. Daß aber nach diesem großen Entrepot und nicht nach der Börse zuerst floß, ist eine Thatsache, welche esser g und Berechnungen darthut, daß diese Kapitalien zur vorzüglichsten Bestimmung den Ankauf von Baum agrikolen Elementen des amerikanischen Handels, aber nicht den Ankauf von Stocks hatten. wundern, daß das bagre Geld einen so bedeutenden Antheil am Han⸗ delsverkehr dieses Jahres hatte, wenn man bedenkt, daß unter dem Loppelten Einflusse des öffentlichen Elendes und eines prohibitiven Tarifs die Einfuhren des amerikanischen Handels ein enormes und fortschreitendes Sinken erlitten haben, das im Jahre 1812 verglichen mehr als 28 Millionen Dollars betrug? Es fehlen mir

Angaben, um die Bedeutung des Hanbelsverkehrs während der vier

ersten Monate von 1843 auch nur aber ich glaube mich nicht zu täuschen, wenn ich sage, daß die Ab- nahme der Einfuhren in diesem Jahre ü gewesen ist, als sie es 1842 war. Wenn nun die Vereinigten Staa— die europäischen Waaren zu kaufen, so muß

das aus Europa gekommene Geld

Diese Bewegung . Da zu überzeugen, sich zuerst nach New⸗=

ö merziellen Lage, Die Hauptstadt des Südens .

rikaner her.

Stadt und noch

ten.

Und kann man sich noch

annäherungsweise zu würdigen,

bis jetzt noch beträchtlicher Gewinn hat.

lichen Meßlokalien in der Woche vor der Böttcherwoche und in der Woche nach der Zahlwoche gestattet.

*

6) Jede frühere Eröffnung, so wie spätere Schließung

eines solchen Verlaufslokals wird, außer der sofortigen Schließung desselben, mit einer Geldstrafe nach Befinden bis zu 25 Thalern belegt.

7) Allen ausländischen, den Zoll-Vereins⸗— staaten nicht angehörigen Professionisten

wohl das baare Geld kommen, dels Wagschale so entstandene Lücke auszufüllen.

das europäische Geld vorerst dein gefährlichen Börsenspiele sich zuwendet, kommt theils von den Schwierigkeiten der inneren kom=

6 j einigten Staaten durchgegangen sind, ist zumal im Innern noch lange nicht zu Ende. Als diese 3 5 ; ; ] städte zwischen Gläubiger und Schuldner gestellt; die 'ersteren im Auslande, die letzteren im Inlande in den Ackerbau treibenden Staa⸗ n. Um sich von diesen Bezahlung zu verschaffen, nöthigt, die Bodenprodukte derselben anzunehmen, fuhrhäfen anhäuften, wo sie Wucherern in die Hände fielen. dieselben Hände geht folglich jetzt auch das durch diese Produkte aus Europa herbeigezogene Geld, den Landwirthen und Konsumenten selbst gelangt. ment des Reichthums muß jedoch ausgebeutet und für seine Besitzer produktiv gemacht werden. j versetzt, entweder ihren Schatz zu zerstreuen, um ihn den Handels Bedürfnissen dienstbar zu machen oder ihn den Zufällen der Börse preiszugeben, ziehen die letztere Wahl der ersteren vor, weil bei dem Zustande der Desorganisation, in welchem sich alle Handelsbahnen besinden, besonders aber bei dem Zustande der Demoralisirung, in welchen fast alle Klassen in Amerika verfallen sind, man fast nicht größere Hoffnung hat, sein Geld nutzbar und sicher bei den Comtoiren als bei der Börse anzulegen, während man im zweiten Falle, ohne größere Gefahr zu laufen von Verlust, viel größere Aussicht auf

und Handwerkern ist nur während der eigentlichen Meßwoche, also vom Einlauten bis zum Auslauten der Messe, mit ihren Artikeln feil zu halten gestattet.

Ss) Eben so bleibt das Hausiren jeder Art und das Feilhalten der jüdischen Kleinhändler auf die Meßwoche beschränkt. Die jüdischen Feiertage, welche in die Meßwoche fallen, werden durch Verlän⸗— gerung der Verkaufszeit bis in die Zahlwoche ersetzt.

9) Was endlich den, auch auswärtigen Spediteurs, unter gewissen Bedingungen allhier nachgelassenen Be⸗ trieb von Meß- Speditions-Geschäften betrifft, so ver weisen wir deshalb auf das von uns unter dem 20. Oktober 1837 erlassene Regulativ, die Betreibung des Speditionshandels allhier betreffend.

Leipzig, den 17. Juli 1843.

Der Rath der Stadt Leipzig. Otto.

Titerarische Anzeigen. Stüuhrschen hächhand., her—

lin, Schlolsplat? 2, Potsdam, am Kanal neben der

i310

In der

Post, ist zu liaben: J Most (Dr. G. F.),

Eneyklopãdi der gesammten Volksmedizin,

oder Lexikon der vorzüglichsten und wirk-

SamsSten aus- und Volksarzneimrittel aller

Länder. Nach den besten Quellen und nach droei—

(sigjührigen, im In- und Auslande selbst gemachten

zahireichen Beobachtungen und Ersalirungen aus dem Volksleben gesammelt.

Erstes Helt: Aalsuppe Brennnessel.

gr. 8. Jedes Hiest 15 Sgr.

Der Name des IIerausgebers, der dem Publikum durch scine übritzen Schriften hinlänglich bekannt ist, hürtzt für den Werth dicses populairen und ge- meinnülzitzen Werks. Es wird aus sfüns Ilesten be- stehen, und die übrigen Ilefte werden in kurzen Zwischenräumen solgen.

Leipzis, im Juni 1843. 1319 J .

Bei C. Macklot in Karlsruhe ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben, in Berlin (Stech—

bahn 3), Posen und Bromberg bei E. 865.

Mittler: ö lleber . Handwaffen,

ihre Behandlung und Unterhaltung bei den Truppen. Von , 1843. brosch. 1 Thlr. 10 Sgr.

F. A. BroO—αkhaus.

J. gr. 8. 19 Bogen.

Bei Friedr. Bassermann in Mannheim ist erschienen und durch alle Buchhandlungen, in Berlin

vurch Alexander Duncker, Königl.

Hofbuchhändler, Französische Straße Nr. 24,

zu beziehen: . .

1327 Beitrag zur geheimen Geschichte der französischen Revolution mit besonderer Rücksicht auf Danton und Challier; zugleich als Perichtigung der in den Werken von Thiers und Mignet enthaltenen Schilderungen von Friedrich Funck. Preis 1 Thlr. 20 Sgr.

Mit fleißigster kritischer Benutzung sämmtlicher Quel- len hat der Verfasser weit verbreitete Ansichten und Urtheile über Personen und Ereignisse in der Geschichte der französischen Nevolution als irrig nachgewiesen und berichtigt; er zeigt gründlicher als bisher geschehen, daß einige der wüthendsten Koryphäen der Schreckenszeit keineswegs der Demokrgtie, sondern unter einer ganz

anderen Fahne gedient haben, daß die ärgsten Gräuel auf Rechnung der Contre-Nevolution lommen, und daß

um die in einer der Schalen der Han⸗

theils von dem waghalsigen Charakter der Ame—⸗ durch welche die Ver⸗ fanden sich die großen See⸗ waren sie ge⸗ die sich in den Aus⸗ Durch

von welchem ein großer Theil bis zu Dieses neue Ele⸗

Diese aber, in die doppelte Alternative

Thiers und Mignet hier und da nicht Geschichte, son⸗— dern Romane geschrieben und Charaktere durchaus falsch gezeichnet haben. Ein Erzeugniß deutschen Flei— ßes wird das Werk als verdienstvoll durch Herstellung der von Irrthümern überwucherten Wahrheit anerkannt werden müssen.

So eben erschien und ist in allen Buchhandlungen vorräthig: . 1324 Die vollstandige Liturgie und die 39 Artikel der

38. 8 . Kirche von England, nebst einer Einleitung, enthaltend: Die Form der Gebete, mit welchen eine National-Synode jede ihrer Sitzungen anfangen muß. 2) Die Ideen der Hoöch— kirche. 3) Die häusliche Andacht. 4) Die Ordnung des öffentlichen Gottesdienstes. 5) Die religiöse Erzie= hung der Kinder. 6) Bildung und Laufbahn eines Geistlichen. 7) Die vorzüglichsten Kanones. 8) Das

Kirchen- Regiment.

Anhang. Die Liturgie der protestantisch bischöfli—

chen Kirche in den vereinigten Staaten von Nord- Ame— ika; von Dr. Bernh. Gäbler. gr. 8. eleg. brosch. Preis 1 Thlr. 15 Sgi. ; Der Herr Herausgeber seit länger als 6 Jahren in England in den ersten Kreisen sich bewegend, hat durch den Umgang mit mehreren hohen Geistlichen der Epis kopallirche Gelegenheit gehabt, dieselbe auf das ge— naueste fennen zu lernen; obige Schrift ist daher das beste und vollständigste Handbuch über die Liturgie und Verhältnisse der englischen Hochlirche, und jetzt, wo die⸗ selbe bei einer vielleicht allgemeineren Einführung so großes Interesse erregt, von hoher Wichtigkeit.

Altenburg, im Juni 1843. H. A. Pierer.

7191 * ) Im Verlage von Ca yl A4 GI, vormals Lischke, Königl. Bauschule No. 9, sind vor kur- zem erschienen:

Truln, II. Prinzess Ilse, für cine So ppyranstimme im. Piano. Op. 55. Preis 20 Sgr. Oesten, L. Vier Lieder für eine Singstimme m. Piano.

Op. 5. Pr. 127 Sgr. Moser, C. Fantaisi

zur des motiss de '0Op. l' Ambassadrice D. Violon

ar. Orch. Op. 9. Pr. 25 Thlr. La meme av. Piano. 18 Thlr. Loeschhorn, A. Loreley, Rinde de Concert p. Piano. Op. 6. Er. 15 Sg. Mayer, Charles. La Tarantella p. Piano.

Op. T4. Pr. 25 Sgr.

72] F ür Kunstfreunde.

Im Lause der nächsten Wioche ere, Subscriptions- Abdrücke von dem längst erwar teten vortrefflichen Gegenbilde zu Raphaels Kreuz-

erhalten wir uns

tragung Christi, nämlich: Die Abnahme Christi vom Kreize,

nach Daniel Ricciarelli de Volterra (Schä- ler des Michel Angelo), gestochen von Paul Toschi.

Vir liaben bereits vor 10 Jahren au dicses Blatt un- terzeichnet; unsere Abdrücke sind daier sämmnmitliech aus dem 15Sten llun derte und von den Ilerausgehb. numerirt. Der Stempel aller Subseriptions- Abdrücke kbesindeét sich in der unteren rechten Ecke, dicht am Plattenrande, wogegen die Abdrücke nach der Subscription unter, den Bu clistahen DP. D. D. der PDedication gestempelt sind. Wir können el nt nur noch einige Abdrücke aus dem 13ten IlIunderte sür den urspriüntzlichen Subscriptions - Preis von 31 Thlr. 20 Sgr. ablassen. . :

* 0. 2 ö * Schenk C Gerstaecker, Leipaiger Siralsc No. 46.

Jr

Am 20. Juli, Abends, im Theater wurde einen! Herrn aus der Roctasche gestohlen: 95 1 roihlederne Brieftasche, enthaltend auser eini- zen Notizen: 18350 Sterling-Note, 1810 3 185 . . Die C 5 Note war von der Vorkshire-Union-Bank gestempelt. R Ver die Wiedererlangung des Geldes bewirkt, erhält eine angemessene Belohnunt Hotel de Russie

beim Wirth.

Bank of England.

Das Abonnement beträgt:

2 Rthlr. sür I Jahr. 1 KRthlr. . Jahr.

. 8 Üthlr. 1 Jahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung.

Ansertions- Gebühr für den

Raum einer Zeile des Allg.

Anzeigers 2 Sgr.

Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestel- lung auf dieses Glatt an, für Berlin die Expedition der Allg. Preussischen Zeitung: SFriedrichsstrasse Ur. 72.

M 23.

Anhalt. Imtli il.

. , Angelegenheiten. Rhein Provinz. An— trag auf Errichtung eines Lehrstuhles für das rheinische Recht auf der Unfversität zu Bonn; auf frühzeitige Mittheilung der Gesetz· Entwürfe an die ständischen Mitglieder; Aufhebung der Militair-Superrevisions Kom- mission; Erlaß eines Ruralgesetzes für das rechte Rhein- Ufer; Ermäßi— gung der Strafbestimmung für unerlaubtes Kohlenschürfen; Einführung der breiten Nadfesgen auf Kunst- und Kommunalstraßen; Beitritt der Handwerksgesellen zu den Kranken Auflagen; Nothstand der Winzer in der Rhein-Provinz. Berlin. Schluß des rheinischen Landtages. Erklärung in Betreff der Mittheilung der Gesetz Entwürfe an die ständischen Mitglieder. Auswanderung russischer Unterthanen nach Preußen. Schreiben aus Bromberg. (Näheres über das Ableben Sr. Königl. Hoheit des Prinzen August. Köln. Dombau-Verein der deutschen Bundesglieder. Bekanntmachung über das Verbot unerlaubter Volls-— Versammlungen. Frankfurt a. d. O. Margarethen -Messe.

Deutsche Bundesstaaten. Bavern. München. Kammer -Ver— handlungen über den Staats Haushalt. Baden. Karlsruhe. Verfassungs⸗Fest. Schaumburg-Lippe. Bückeburg. Vermäh— lung der Prinzessin Mathilde Auguste mit dem Herzoge Eugen Wilhelin zu Württemberg.

Nußland und Polen. Warschau. Der Geognost Murchison.

Frankreich. Pairs-Kamm er. Diskussion des Ausgabe⸗Budgets. Paris. Admiral Mackau in Paris und sein muthmaßlicher Nachfolger im Mittelmeer. Naher Schluß der Kammer. Abreise der Herren Thiers, Taylor und J. Nothschild. Vermischtes. Brief aus Pa— ris. (Der beabsichtigte Wechsel im Ministerium der Marine; Zwiespalt der Presse in Betreff der angeblichen Theilnahme Frankreichs an der spa— nischen Insurrection.)

Großbritanien und Irland. London. tung im Kabinet. Hof Nachricht.

Belgien. Brüssel. Einweihung der Eisenbahn zwischen Lüttich und Verviers. Vermischtes.

Spanien. Paris. Nachrichten aus Spanien. Die Insurgenten unter Aspiroz in der Nähe von Madrid. Briefe aus Paris. (Manifest des Generals Narvaez an die Spanier; Zustand von Barcelona; Stel⸗ lung der Operations Corps; Näheres über das Pronunciamiento von Lerida. Angebliche Unterhandlungen zwischen der Regierung von Ma— drid und dem General Aspiroz; Weiteres über die Bewegungen der In— surgenten; Espartero soll willens sein, sich nach Cuba einzuschiffen.)

Neues Gerücht über Spal

Beilage. Deutsche Bundesstaaten. Aus dem Hrz. Nassau. Eisenproduction. Hrz. Braunschweig. Braunschweig. Wunsch einer gemeinschaftlichen Wechsel⸗ Ordnung für den Zoll-Verein. Ita⸗ lien. Palermo. Sceirocco- Stürme. Tod des jungen Fürsten Paterno. Spanien. Briefe aus Paris. (Die Revuc des deur Mondes über die spanischen Zustände. Die jüngsten Unruhen auf den französischen und spanischen Antillen. Serbien. Von der türkischen Gränze. Wiederguswanderung zurückgefehrter Flücht⸗

schen Mitglieder betreffend. ; den König wiederholt eben so dringend als ehrfurchtsvoll zu bitten, die dem

linge. Wutsitsch's Militairherrschast. Perun. Lim a. General Vivanco hat die Berufung zur Präsidentschaft angenommen. Gelbe Fieber in Guayaquil.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Geheimen Kanzlei Secretair Tuckhardt vom Kriegs Ministerium, den Rothen Adler⸗-Orden vierter Klasse; dem Rentamts Diener Heimbucher zu Allenstein, das Allgemeine Ehrenzeichen; so wie dem Bauer George Erhekamp zu Bielau, die Rettungs Medaille mit dem Bande zu verleihen.; und .

Dem Grafen Woldemar Friedrich von Pfeil die Kammer—

herrn-Würde zu ertheilen.

Auf Allerhöchsten Befehl werden, wegen der Trauer um Se. Königl. Hoheit den Prinzen August von Preußen, die Fontainen in Sans Souci in der Woche vom 22sten zum 29sten d. M. nicht springen. . .

Sans -Souci, den 22. Juli 1813. . ;

Intendantur der Königlichen Gärten. Se. Excellenz der General der Infanterie,

Angekommen: d . ! Ingenieure und

General- Inspecteur der Festungen und Chef der Pionire, Aster, von Neu Strelitz. . ; Ab gereist: Der General- Major von Rauch, Mitglied der Direction der Allgemeinen Kriegsschule, nach Böhmen.

Uichtamtlicher Theil. Inland. Landtags -Angelegenheiten.

Nhein⸗Provinz.

Düsseldorf, 3. Juli. Fünfunddreißigsts Plenar-Sitzung. Der Herr Landtags-Marschall zeigt an, daß ihm eine Adresse an die Stände⸗ Versammlung voön den Bürgern der Stadt Elberfeld überreicht worden sei. Nach Verlesung derselben beschließt die Versammlung, von der geschehenen Verlesung Alt zu nehmen und die Adresse im Archiv zu hinterlegen.

Hierauf verliest der Reserent des 7ten Ausschusses den Bericht über die, Anträge der Stadträthe und Bürger der Städte Köln, Koblenz und Trier in Betreff. der Errichtung eines Lehrstuhls für das rheinische Recht auf der Universität zu Bonn, so wie die init dem Kurator der Universitat über diesen y, ,. gepflogene Korrespondenz. Der Antrag des Aus- schusses: Se. Majestät den König zu bitten, Allerhöchstdieselben wollen zu verordnen geruhen, daß die verschiedenen Zweige des rheinischen Nechts auf der Friedrich-⸗Wilhesms- Universität zu Bonn regelmäßig und vollständig ge— lehrt werden, wird von der Versammlung einstimmig angenommen.

Der Referent des 19ten Ausschusses verliest einen Bericht über den Antrag in Betreff des eisernen Bestandes der früheren bergischen Feuer= Sozietät. Der Antrag des Ausschusses: es möge durch den Herrn Ober Präsidenten der Rhein- Provinz bewirkt werden, daß der von der Summe

von 993 Rihlr. 16 Sgr. 11 Pf. nach Ablauf des Prähklusiv Termins etwa

Berlin, Sonntag den 23sen Juli

noch erübrigte Nesibestand der rheinischen Provinzial-Feuer-Sozietät über— wiesen werde, wird ohne Widerspruch angenommen. . Sodann verliest der Referent den Bericht des Aten Ausschusses über

den Antrag, die frühzeitige Mittheilung der Gesetz-Entwürfe an die ständi—

Der Ausschuß war dem Antrage: Se. Majestät

Landtage vorzulegenden Gesetz Entwürfe so frühzeitig wie möglich sedem ein= zelnen Mitgliede mittheilen zu lassen, beiqetreten; hatte derselbe daran die folgende Bemerkung geknüpft: Hinsichtlich kes Mittels, welches der Antrag— steller bezeichnet, um der ewaigen Nachtheile, welche die frühzeitige Mitthei— lung der Königlichen Propositionen an die ständischen Mitglieder nach sich ziehen könnte der Censur nämlich fann der Ausschuß sich jedoch mit ihm nicht einverstanden erklären, weil einestheils man zu denselben das

Vertrauen hegen darf, daß sie in den Fällen, wo Mittheilungen zu ihrem

alleinigen Gebrauche stattsinden, pflichtmäßig handeln und keinen Anlaß zu etwaiger Anwendung der Censur geben werden, in Abwesenheit der Censur, und eine oder die andere Indiseretion voraus gesetzt noch kein Fall denkbar ist, wo die öffentliche Besprechung solcher Dinge in Tagesblättern, die, je wichtiger der Gegenstand, um so mehr stets

das ö. und das contra enthalten, irgend nachtheilig influenziren könnte. 8

Nach Verlesung des Referats wird bemerkt: Es dürfe vielleicht ange messener sein, auf diesen speziellen Antrag Verzicht zu leisten, weil schon in der Adresse wegen des Strafgesetzbuches darauf hingedeutet sei, wie durch die verspätete Mittheilung desselben die Unannehmlichkeit entstanden, daß der Ausschuß seine Berathungen übermäßig beschleunigen mußte und kaum im Stande war, sich gehörig zu informiren. Dürch die Adresse sei Sr. Majestät bereits Veranlassung gegeben, die Beseitigung jenes Uebelstandes eintreten zu lassen, und bedürfe es dieserhalb keines besonderen Antrages mehr. Der Antragsteller bemerkt: Er bedauere, sich diesem Antrage nicht anschließen zu lönnen, indem die Nichterfüllung der durch Se. Majestät im vorigen Landtags-Abschiede gegebenen Zusichtrung frühzeitiger Mittheilung der Kö— niglichen Propositionen in der Adresse wegen des Strafgeseßes nun beiläufig Erwähnung geschehen sei und nur in Bezug auf dieses Gesetz. Die Gründe für seinen Antrag beständen also in allen übrigen Punkten noch fort, und nnlsse er daher dringend bitten, daß die Versammlung seinen Antrag in reif⸗ . Erwägung ziehe und sich dem einstimmigen Antrage des Ausschusses auf Aunghme anschließe. Wenn nun der Referent und mit ihm der vierte Alusschuß es so dargestellt habe, als hätte der Antragsteller, als Mittel zur Verhütung der Nachtheile aus früherer Mittheilung der Königlichen Pro— position, die Censur vorgeschlagen, so müsse er solches bestreiten. Er habe sich nur beiläufig auf die Eensur bezogen, als Mittel für beson— dere Fälle und für diejenigen Bedenken, welche aus der vorzeitigen Besprechung in den Jeitungen von Seiten der Regierung her— geleitet werden möchten. Fern von ihm sei die Idee gewesen, die Censur anzuempfehlen; er habe blos eines bestehenden Verhältnisses erwähnt. Auch er habe, wie der Ausschuß, als Hauptgrund die Pflichttreue und ehrenhafte Gesinnung der Landtags-Abgeordneten erwahnt und keinesweges die Abhülfe durch die Censur vorangestellt oder sie gar als ein neues Mittel in Vor= schlag gebracht, da solche ja faktisch schon bestehe. Der Referent: Es sei weder seine noch des Ausschusses Absicht gewesen, diesen Punkt in der Adresse hervorzuheben; man habe nur geglaubt, im Referate die betreffende Bemerkung nicht übergehen zu dürfen. Ein Abgeordneier der Städte: Bei dem gegenwärtigen Landtage habe man die schmerzliche Erfahrung gemacht, daß der Wille Sr. Majestät des Königs wegen der zeitigen Mittheilungen der Königlichen Propositionen nicht befolgt wörden sei, namentlich bei dem Entwurfe der Kömmunal-Ordnung, auf dessen Eintreffen der versammelte Ausschuß drei Tage habe warten müssen, wodurch nicht nur diese drei Tage, sondern noch eine längere Zeit, die zur vorherigen Burchficht besselben kr= forderlich gewesen, verloren gegangen sei. Wenn er sich auch gefreut habe, daß dieser Gegenstand bereits in der Adresse über den Een ef! Entwurf berührt worden sei, so halte er die Stellung eines besonderen Antrags den⸗ noch für angemessen, weil die Stände dadurch bekundeten, daß sie die Kö-= niglichen Propositionen jederzeit so gründlich zu berathen beabsichtigten, wie es die Wichtigkeit des Gegenstandes und das Interesse der Provinz er— heische.

. Der Antrag des Ausschusses wird hierauf von der Majorität ange— nommen. ö ;

Ein Abgeordneter der Ritterschaft verliest das Referat des zweiten Ausschusses über den Antrag auf Aufhebung der Militair-Super-Nevisions« Kommission. Der Ausschuß war der Ansicht, daß das fernere Bestehen dieser Kommission als unnöthig betrachtet werden könne, und daher dem Herrn Ober- Präsidenten der Wunsch der Stände auszusprechen sei, in gleicher Weise, wie solches mit dem fommandirenden General des Tten Armee-Corps in Beziehung auf den Regierungs⸗Bezirk Düsseldorf geschehen sei, in Bezug auf die übrigen Regierungs-Vezirke der Rhein- Provinz in Gemeinschaft des kommandirenden Generals des 8ten Armee-Coips bei den hohen Ministerien des Krieges und des Innern die Aufhebung der Super⸗ Revisions-Kommission der Militairpflichtigen für den Bereich der ganzen Rhein -Provinz zu beantragen. Nach Verlesung des Referats bemerkt der Antragsteller: Obwohl die Königl. Regierung zu Düsseldorf die Auf— hebung der Super-Revisions-Kommisslon aus eigener Bewegung bereits be— antragt habe, so habe er doch seinen Antrag nicht zurücknehmen wollen, weil derselbe auf die ganze Provinz Bezug nehme. Der Referent: Durch die Einführung der Super-Revisions-Kommission, welche nur in der Rhein— Provinz bestehe, sei eigentlich für die Einzelnen keine Beschwerde entstan den, weil sie früher zum zweiten Male vor der Departements Kommission erscheinen mußten. Man habe die ältere Einrichtung aus dem Grunde aufgehoben, weil die Departements-Kommissionen dadurch mit Arbeit über häuft wurden, obwohl für die Militairpflichtigen bei dem früheren Zustande darin eine Erleichterung bestand, daß die Kommission nicht auf Einen Ort beschränkt, sondern ambulant war. Der Zweck der Super-Nevisions-Kom-= mission sei die nochmalige Prüfung der von den Regimentern als dienstun— tauglich zurückgewiesenen jungen Leute; wenn sie aufgehoben werde, was mit einer bedeutenden Kosten⸗Ersparung verbunden sei, so falle jene Ver— richtung an die Departements -Ersatz Kommission wieder zurück. Nach einer lebhaften Erörterung trat die Versammlung dem Antrage des Ausschusses bei.

Ein Abgeordneter der Städte verliest als Referent den Bericht des zweiten Ausschusses über den Antrag in Betreff der Aufnahme einer Straßen- strecke in der Stadt Kreuznach in die Klasse der Bezirksstraßen. Der Aus— schuß hatte dahin angetragen: des Königs , . zu bitten, die in Rede stehende Straßenstrecke von der binger kirner Staatsstraße bis zur mann— heimer Straße, welche Strecke die Stadt Kreuzngch vom Noiden nach Süden durchzieht, in die Klasse der Staagtsstraßen aufnehmen zu wollen, jedenfalls aber, wenn Gründe für die Nichtgewährung dieser Bitte vorhanden sein sollten, das billige Gesuch der Stadt Kreuznach um Auf- nahme der fraglichen Strecke in die Klasse der Bezirks straßen Allergnädigst zu gewähren. Auf den Antrag eines Abgeordneten der Ritterschaft und eines Abgeordneten der Städte und im Einverständniß mit dem Referenten beschließt die Versammlung, den Haupt-Antrag des Ausschusses anzunehmen, den Subsidiar Antrag dagegen (wegen der Ueberbürdung des Bezirksstraßen⸗ Fonds) ganz fallen zu lassen. .

Nachdem das Referat des bten Ausschusses über den Antrag auf Erlaß eines Rural -Gefetzes für das rechte Rhein- Ufer verlesen, wird von einem Mitgliede der Versammlung bemerkt: Wenn er sich der Verhand⸗ lungen der früheren Landtage recht erinnere, so habe sich damals heraut—=

andererseits selbst

1843.

gestellt, daß auch das Rural-Gesetz des linken Rhein⸗-Ufers noch Manches zu wünschen übrig lasse, weshalb der Landtag sich sür den Erlaß eines

allgemeinen Nural-Gesetzes ausgesprochen habe. Bei dem jetzigen Antrage, das Rural-Gesetz des linken Rhein-Ufers auf dem rechten Rhein⸗Ufer ein⸗

zuführen, oder für das letztere ein neues zu erlassen, scheine man nur den östlichen Theil des Regierungs-Bezirks Koblenz und des ehemaligen Großherzog thums Berg im Auge gehabt zu haben. Indessen seien weiter nach Norden zu noch

Theile der Provinz, in denen eine andere Gesetzgebung, das preußische Landrecht,

gelte, dessen einschlägige Bestimmungen auf die dortigen Rural-Verhälmisse

baßten, wie die Faust aufs Auge, und eben, weil sie keine Anwendung fin

den könnten, völlige Rechtsunsicherheit veranlaßten.

Es komme darauf an, ob die Abgeordneten vom linlen Rheinufer jeßt anderer Meinung seien, als

früher, und die dortigen Ruralgesetze für so vollkommen hielten, daß eine

Verbesserung derselben nicht thunlich sei. Wenn dies nicht der Fall sei, so

möge der Landtag den früheren Antrag wiederholen, damit Gleichförmigkeit

in der ganzen Piovinz herrsche; selbst dann, wenn man glaube, daß die auf dem linken Rheinufer geltenden Bestimmungen ausreichend seien, bleibe

es doch wünschenswerth, den Erlaß eines neuen allgemeinen Ruralgesetzes

zu beantragen, welchem die jetzt auf dem linlen Rheinufer geltende Gesetz⸗

gehung zum Grunde zu legen sein würde. Dieser Antrag findet von vielen Seiten lebhafte Unterstützung, obwohl ein Abgeordneter der Städte bemerkt, daß er die Nothwendigkeit einer Abänderung der auf dem linken

Rheinufer bestehenden Rural-Gesetzgebung nicht einsehe, und daß die Aufhe—⸗ bung bestehender Gesetze überhaupt nur mit der größten Vorsicht und nur

in den Fällen des dringendsten Bedürfnisses zu beantragen sei. Na

dem Beschlusse der Majorität wird der Antrag an den Ausschuß wiederum zurückgewiesen, um denselben im Sinne der vorgeschlagenen Erweiterung einer nochmaligen Bearbeitung zu unterwerfen.

Sodann wird ein Bericht des dritten Ausschusses über den Antrag, die Ermäßigung der Strafbestimmung für unerlaubtes Kohlenschürfen betreffend, verlesen. Der Ausschuß war der Ansicht, daß die betreffenden Behörden nach erhaltener Kenntniß der eingetretenen Inkonvenienzen deren Umfang ermitteln und auf die geeigneten Mittel zu deren Abstellung Bedacht neh⸗ men würden; daß es daher eines Antrages bei Sr. Majestät dem Könige nicht bedürfe, zumal auch nicht ersichtlich sei, ob bei den betreffenden Be⸗ hörden die gerügten Uebelstände schon zur Sprache gekommen seien. Aus diesen Gründen hatte der Ausschuß vorgeschlagen, den Antrag dem Herrn Ober-Präsidenten zur weiteren L ee ne, an die betreffenden Behörden und zur Abstellung der entwickelten Mißstände Seitens des Landtags zu empfehlen.

Ein Abg. der Landgemeinden: Wenn der Referent erwähne, daß noch nicht nachgewiesen sei, ob der Instanzengang bei den Behörden befolgt wor— den, es vielmehr zu erwarten stehe, daß dieselben nur von diesen Uebelstän— den in Kenntniß gesetzt zu werden brauchten, um Abhülfe zu treffen, wenn die Sache sich so verhalte, wie geschildert; so müsse er erklären, daß der von ihm bezeichnete Uebelstand den Gerichts-Behörden seit langer Zeit sehr wohl bekannt sei, ja, daß eine Gerichts-Person ihn zu dem Antrage veran⸗ laßt habe. Das Motiv zu dem Antrage sei einfach darin zu * daß Menschlichfeit gebiete, Abhülfe für eine Strafe zu erbitten, welche außer Verhältniß mit dem Vergehen stehe, und daß es im Interesse der Gesetz= lichkeit liege, solche Strafen zu mildern, welche durch ihre Härte den Rich⸗ ter veranlassen, in vielen Fällen den Schuldigen durchschlüpfen zu lassen. Es sei augenscheinlich, daß der Gesetzgeber bei Normirung der Strafe im Bergwerksgesetz von 1810 solche Fälle, wie sie von ihm angeführt werden, gar nicht im Auge gehabt habe, daß vielmehr die Strafe nur für illiciten Bergbau mit besonderen Voranstalten habe gelten sollen. Es handle sich

hier um Fälle, welche die größte Analogie mit den Holz-Diebstählen hät- ten, und müsse es als eine Anomalie erscheinen, wenn der Diebstahl von schon zu Tage geförderten Kohlen mit 1 bis 3 Tagen Gefängniß bestraft würde, während das Wegnehmen von Kohlen, welche, so zu sagen, ganz an der Oberfläche liegen, im Minimum mit 109 Franken oder 21 Tagen Gefängnißstrafe belegt werde. Sein Antrag gehe auch nur da= hin, das Minimum der Strafe herabzusetzen und so dem Richter die Mög- lichkeit zu geben, wegen unbedeutender Contraventionen nicht nee lin mäßige Strafe aussprechen zu müssen, während für schwerere lÜebertretun⸗ gen die heutigen, höheren Strafen keinesweges ausgeschlossen blieben. Da der Zweck durch Verweisung an den Herrn Landtags-Kommissarius zur weiteren Veranlassung aber auch eben so gut erreicht werden dürfte, als durch eine Adresse an Se. Majestät, so wolle er sich dem Antrage des Aus- schusses nicht widersetzen.

Ein Abgeordneter der Städte: Wenn der Uebelstand so bestehe, wie der Antragsteller ihn geschildert habe, so könne demselben nur durch Erlaß eines neuen Gesetzes Abhülfe geschafft werden. Die von dem Ausschusse beantragte Ueberweisung an den Ober-Präsidenten sei in diesem Falle un⸗ wirlsam; es müsse vielmehr ein Antrag bei Sr. Majestät dem Könige ge— stellt werden. Uebrigens bedürfe es der Nachweisung, daß der Jůstanzenzug beobachtet sei, nur bei Privat ⸗Beschwerden, nicht aber bei Anträgen auf Abänderung bestehender Gesetze. Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Wenn für den angeregten Uebelstand nur in einer Abänderung des Berg- werks Gesetzes von 1810 Abhülfe getroffen werden könne, so scheine ihm das sehr bedenklich, und werde er eher sich veranlaßt sehen, seinen Antrag zurückzunehmen. Es möchte aber blos einer Allerhöchsten Declaration über den betreffenden Paragraphen des Gesetzes von 1810 bedürfen, welche das Gesetz nicht weiter berühre, als eben beantragt worden.

Auf den Antrag zweier Abgeordneten der Städte beschließt die Ver= sammlung, Se. Masestät zu bitten, durch eine Declaration des Bergwerks⸗ gesetzes dem mehrerwähnten Uebelstande abhelfen zu wollen.

Hierauf verliest ein Abgeordneter der Ritterschaft den Bericht des zwei⸗ ten Ausschusses über den Antrag: alle Lastfuhrwerke auf Kunst- und Kommunalstraßen von einem näher zu bestimmenden Termin an nur mit Zoll breiten Radfelgen zu dulden. Der Ausschuß hatte, mit Widerspruch Einer Stimme, beantragt: des Königs Majestät zu bitten, Allergnädigst zu befehlen, daß vom 1. Juli 1845 an alle dib en welche Kunst⸗ und ausgebaute Kommunalwege befahren, mit Radfelgen nicht unter 4 Zoll

.

breit versehen sein müssen. Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Im Allgemeinen sei er mit dem Antrage des Ausschusses k jedoch möge die Vorschrist nicht auf Kunst- und ausgebaute Kommunalstraßen beschränkt, sondern auf alle Wege überhaupt ausgedehnt werden. Der Ter— min sei weiter als vom 1. Juli 1845 hinaus zu schieben, damit die ärmere Klasse, welcher es schwer fallen werde, sich bis dahin neue Räder zu ver= schaffen, nicht gedrückt werde.

Ein Abgeordneter der Städte: Er würde dem Antrage auf Einführung der breiten Nadfelgen recht gern beitreten, wenn alle Gegenden der Provinz solche Ebenen bildeten wie die Gegend um Köln und i fe oder wenn sür die Gebirgsgegenden eine Ausnahme vorgesehen wäre. Auf dem Hunds= rücken bis zu een steilen Abdachungen nach Rhein, Mosel und Nahe, und eben so in der Gegend des sogenannten Hochwaldes sei es rein unmög⸗ lich, sich auf allen der Fuhrwerke mit 4 Zoll breiten Radfelgen zu bedienen. Berge von . Höhe wechseln fast ohne Unterbrechung mit Thälern und Schluchten auf diesem Hochlande nach allen Die bei einer Elevation von mehreren Fuß auf die Ruthe an Straßen und Wege seien östers Meilen lang, na t . den Stromgebieten und ,,, ö 2 Rücen des Soon und Hoch n auch

Zeit auf dem Pundorücken ber Schwjerigkest des Terrains mit

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