1843 / 24 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

t werden könne, was jedoch eine lächerliche Voraussetzung *. 2 . Behauptung eines . wie groß dessen An⸗ schen auch sonst sein mag, vor Gericht keine Geltung hat. Auch wird dieses Mannes Einfluß nur so lange währen, als die Bauern durch ihn die Erreichung ihrer Zwecke zu erlangen hoffen. Denn, verlieren sie einmal diese Meinung, so handeln sie für sich, und Ca⸗ pitain Roc tritt furchtbarer auf als je. Ihre jetzige Enthaltsamkeit, selbst von Privatverbrechen, ist allerdings wunderbar und zeugt von der Größe des Einflusses, den O'Connell jetzt hat, ist aber durchaus leine Bürgschaft für die Zukunft.

In Wales dauert das Unwesen der Rebekkaiten immer fort, ohne daß man eines einzigen Verbrechers habhaft geworden wäre.

In Süd- Staffords hire ist abermals eine gefährliche Gährung unter den Arbeitern in den Eisengruben und Schmelzereien, indem der große Fall im Werthe des Eisens die Eigenthümer nöthigt, die Werke still stehen zu lassen, oder den Arbeitslohn immer mehr herabzusetzen. Sie haben auch deswegen ein Memorial an die Regierung eingesandt und sollen Mittwoch eine Unterredung mit Peel darüber haben. Da lie aber selbst keinen Rath wissen, so ist nicht einzusehen, wie der Minister ihnen soll helfen können. Der Hauptgrund des Uebels ist, daß, als der Bau der vielen Eisenbahnen das Eisen viel gesucht und theuer machten, hunderte von Spekulanten Gruben öffneten und Hoch⸗

öfen errichteten, welche Tausenden von Arbeitern reichliche Beschäfti⸗ gung gaben, und all dieser Zuwachs nun, nachdem die Bahnen voll⸗ endet, überflüssig geworden ist.

nieder lande.

C- Meastricht, 18. Juli. Die französischen Journale haben sich auf eine sehr ungenaue Weise über die Ereignisse ausgesprochen, die auf dem Fest der belgischen Kommission in Mastricht stattfanden, wovon ich in meinem letzten Schreiben meldete. Von Allem Erzähl⸗ ten ist nichts wahr, als daß die Menge in den Ruf ausbrach: „Es leben die Belgier!“ Und da es eine Artigkeit war, welche den Ha— strichtern von den Belgiern erwiesen wurde, so sollte diese Manifesta⸗ tion als eine Erwiderung der Höflichkeit, die wohl gestattet ist, nicht weiter in Erwägung gezogen werden. Die Berichterstatter der Jour nale sollten sich stets nur an die Wahrheit halten, was man vor den Thüren erfährt, ist größtentheils nur Unwahres. Wie dem auch sei, das große ehen fh. Diner ist mit völliger Einigkeit vor sich ge⸗

angen.

; 5 Majestät der König der Niederlande hat, in Begleitung Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen von Oranien, des Prinzen Alexander der Niederlande und des Erbgroßherzogs von Sachsen.= Weimar⸗-Eisenach, den Haag verlassen, Um sich nach Vliessingen zu begeben, und daselbst die Escadre zu inspiziren, die sich nach dem mittelländischen Meere, unter den Befehlen des Prinzen Heinrich der Niederlande begeben wird.

Die verschiedenen Gerüchte über die Ernennung eines neuen Fi⸗ nanz Ministers haben bisher keine weitere Folge gehabt, als unter den Verwaltungs-Behörden und in den Reihen der Armee große Aufregung hervorzurufen. Man befürchtet bedeutende Reformen in der Administration; aber werden Einziehung von Aemtern, Pensioni= rungen u. s. w. dem Schatze große Erleichterungen gewähren? Es sei erlaubt, hieran zu zweifeln. Holland hat große Lasten zu tragen, aber sie würden minder schwer drlicken, wenn sie gleichmäßiger ver⸗ theilt wären, und nicht so viele lästige Formalitäten obwalteten. Man versichert, der neue Minister habe Pläne und Projekte, denen sein Vorgänger fremd war. Wenn diese Pläne bekannt wären, könnte man über ihren Werth urtheilen und erkennen, ob sie die gewünsch⸗ ten Verbesserungen herbeiführten; bis dahin aber kann man nur Konjekturen machen. Ein König, der sein Volk liebt und von diesem wieder geliebt wird, wird auch alles thun, was ihm die schwierigen Umstände nur irgend zu thun gestatten, um die drückenden Lasten zu erleichtern; aber dies wird nicht dadurch erreicht, daß man treuen

und loyalen Beamten, die ihre Pflicht stets erfüllt haben, die Mittel ihrer Existenz raubt. Wir haben es gesagt, und wir wiederholen es, daß dies nicht der Sitz des llebels ist; es ist vielmehr die öffentliche Schuld, die das Volk drückt, und die das neue Ministerium jeden falls zwingen wird, einen neuen Konvertirungs- Entwurf vorzulegen. Der Königliche Befehl, welcher den Transit-Zoll durch das niederländische Gebiet zwischen dem Rheine und dem Meere festsetzt, ist endlich erschienen. Bei der Einfuhr zur See und der Ausfuhr zu Lande zahlen 100 Kilogr. 267 Cents; bei der Einfuhr zu Lande und der Ausfuhr zur See zahlt man 18 Cents für 106 Kilogr. Bruttogewicht, ohne Berechnung von Thara und Rabatt. Ausge— nommen hiervon sind Thee, Butter, Käse und Salz, welche den bis—⸗ herigen Zöllen unterworfen bleiben. Von den genannten Waaren, welche in den Unter-Abtheilungen der Liste A. der Mainzer Conven= tion vom 31. März 1831 aufgenommen sind, werden die Zölle so erhoben, wie es dort vorgeschrieben ist. Die Handels-Kammern und die Fabriken des Königreichs sind Bon der Regierung aufgefordert worden, über den Gesetz⸗ Entwurf in Betreff der Einfuhr⸗, Ausfuhr und Transit-Zölle ihr Gutachten abzugeben. Es ist gewiß sehr lobenswerth, daß man sich, um genaue hugaben zu erhalten, die einem vollkommenenen Gesetze als Basis dienen sollen, an diejenigen wendet, die in dieser Beziehung kompe— tente Autoritäten sind. Werden aber auch Alle, die aufgeforbert worden sind, ihr Gutachten abzugeben, die allgemeinen Interessen da— bei berücksichtigen? In einem Lande, wo so viele verschiedenartige Interessen sich gegenüberstehen, ist dies sehr zweifelhaft, und die lö— kalen Forderungen werden ben Gesetzgebern neue Schwierigkeiten be— reiten. Es herrscht in unserer zweiten Kammer der Provinzialgeist 6 zu sehr vor, der stets den allgemeinen Gang der Angelegenhei— en hemmen wirb. . . Die Arbeiten der Provinzialstände von holländisch Limburg gehen h ehrere Lokal-Reglements sind vorgeschlagen, ngenommen. Noch ist kein Vorschlag einge— ie beabsichtigte Trennung des Herzogthüms von gemacht, beg le bezieht., Eines der Mitglieder hat eine Motion begleitet von ; ) ; ar nachgewiesen war, gn inem Memoire, worin die Nothwendigkeit ben; in allen Seri onen? o detzogthum aufgebürdeten Lasten zu he— sehr, daß das Neno da nd car über diskutirt, doch zweifelt man der Trennun nige vorgelegt werde, da das Projekt

bei ein J klang mehr sndeh nigen dabei interessirten Personen keinen An⸗

bracht, der si den . b

S pa Paris, 18. Juli. . Perpignan, 17. Juli. nunzirt, General Tacon ist zum P lichen Wohls auf den balearischen Insel ar n . . nach Seu de U a mit drei Brigaden, unter dem Biachn ĩ sten Concha und Cordova, = die ua . 1

Juli pro⸗ es öffent⸗ General

7000 Mann Fußvolk, 1300 Reiter und 3 Batte

den über Me quinenza nach Molina zu in

vaez ist am 19. Juli von Calatayud nin ,

Pferden abgegangen, um auf Madrid zu marschiren. st

zweiten Kommandanten in Cafalonien und zum Gouverneur 3 Vun celong (wo er am 13. Juli ankam) ernann! worden. .

Madrid, 14. Juli. General Aspiroz hat mit 5000 Mann In⸗

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fanterie, 700 Reitern und zwei Batterieen die letzte Nacht in Pardo zugebracht; Narvaez soll morgen mit 12 Bataillonen und 1100 Pfer⸗ den vor Madrid ankommen. g den letzten Berichten zog der Re⸗ gent nach Baplen; man sagt, er verfüge sich nach Cadix.

Aus den telegraphischen Depeschen ergiebt sich, daß der Ge⸗ neral Aspiroz noch am 14. Juli ruhig vor Madrid stand, ohne etwas Feindseliges gegen die Stad? unternommen zu haben. Es scheint in dem Plane der Insurrection zu liegen, ein blutiges Zusammentreffen zu vermeiden, und durch Konzentrirung bedeutender Streitkräfte bei Madrid, die Behörden zu zwingen, die Hauptstadt gutwillig zu über geben. Das Corps des Generals Narvaez, welches aus 12 Batail⸗ lonen und 1100 Pferden besteht, wurde am 15fen vor Madrid er= wartet, und auch der General lÜrbina, welcher von Badajoz her auf die Hauptstadt heranrückt, dürfte um diese Zeit schon weit genug vor⸗ gerückt sein, um die Operationen der deiden anderen Corps unter stützen zu können. Die Miliz und die Behörden der Stadt Madrid haben zwar die Sache des Regenten noch nicht verlassen, allein sie haben den festen Entschluß ausgesprochen, sich der Abreise der Köni= gin aus allen Kräften zu widersetzen.

Der Marsch des Generals Rarvaez von Valencia über Darocg und Calatayud nach dem Norden und von Calatayud nach Madrid gehört zu den schnellsten und außerordentlichsten Bewegungen. Am 1. Juli brach er mit noch nicht 1000 Mann und 360 Pferden von Valencia auf, vertrieb den General Ena aus Teruel, dessen Truppen fast sämmtlich zu ihm übergingen; er setzte sodann seinen Marsch auf Saragossa fort, wobei von allen Seiten die Soldaten der Ge⸗ nerale Seoane und Zurbano sich ihm anschlossen, und am 15. erwar— tete man ihn bereits mit 19,900 Mann vor Madrid. Seine letzte Bewegung von Calatayud war so gut kombinirt und so geheim aus⸗ geführt, daß kein Privat- Korrespondent auf der ganzen Linie etwas davon erwähnte, während man jetzt auf telegraphischem Wege erfährt, daß diese Bewegung bereits ausgeführt worden ist.

Andererseits scheint der Regent sich eben so schnell von Madrid zu entfernen, als Narvaez sich der Hauptstadt nähert. Nach dem langen und beschwerlichen Marsch von Albacete nach Val de Peñas überschreitet er die Sierra Morena und richtet seinen Marsch nach Baylen, welches an der großen andalusischen Heerstraße liegt; wahr⸗ scheinlich ist es seine Absicht, nach Cadix zu gehen. Durch van Ha⸗ len's Rückzug von Sevilla nach Cadix wird die Lage Espartero's höchst schwierig; mit einem Corps von etwa 3000 Mann isst er 51 Meilen von Madrid entfernt, von dem Corps des Generals van Ha— len getrennt und in Gefahr, der Kolonne des Obersten Fernandez, die sich in Andujar aus Detaschements der Regimenter „Asturias“, „Cuenca“ und „el Rey“ gebildet hat, so wie dem Armee⸗Corps des Generals Concha zu begegnen, das den letzten Nachrichten zufolge von Granada nach Sevilla marschirte. .

Als die wahre Ursache, weshalb der Regent so schnell von Ba lazote nach Val de Peñias marschirte, wird von französischen Blättern angegeben, daß in dem Augenblicke, als Espartero aufbrechen wollte, die Infanterie und an der Spitze derselben das Regiment „Luchana“, sein Lieblings⸗Regiment, sich empört habe, und daß er genöthigt ge— wesen sei, mit drei ihm treu gebliebenen Schwadronen im Galopp die Flucht zu ergreifen.

** Paris, 18. Juli. Am 11Iten Abends um 8 Uhr rückte der General Serrano kraft vorgängiger Uebereinkunft in Lerida ein, wo er von den Truppen unterm Gewehr, und von der Bevölkerung mit lauten Freudenbezeugungen empfangen wurde. Durch den Te⸗ legraphen erfahren wir, daß der Kriegs Minister der Insurrection am nächstfolgenden Tage in der Richtung von Madrid von Lerida wieder⸗ aufbrach, nachdem er den General Cortinez gegen die Citadelle von Sen de Urgel detaschirt, die sich noch immer mit einer Besatzung von 4650 Mann gegen die sie belagernde National-Garde der Nachbaischaft gehalten hat. Der Brigadier Castro hat, den Be⸗ fehl über die barceloneser Operations- Truppen wirklich niedergelegt, und er ist nach der egtalonischen Hauptstadt zurückgekehrt, um dort das Commando des Platzes zu übernehmen, Mit der Besatzung von Monjuich leben die Barceloneser, nach dem förmlichen Ver⸗ sprechen des Obersten Echalecu, bis zum Ausgange des allgemei⸗ nen Kampfes völlig neutral zu bleiben, auf einem sehr freund schaftlichen Fuße. Die Furcht vor der Beschießung der Stadt ist gänzlich verschwunden, die Einwohner sind beinahe alle zurückgekehrt und die gewerbliche und Handelsthätigkeit findet sich immer mehr in ihren gewöhnlichen Gang hinein. Da die bisherigen FJinanzquellen der Junta von, Barcelong allzu sparsam fließen, so hat dieselbe einen einstweiligen Eingangs- Zoll von 2 Realen auf jedes Maß Getraide und Hülsenfrüchte, und auf jeden Centner Mehl gelegt, eine Abgabe, welche sich die Masse des Volkes schwerlich lange ohne Murren ge= fallen lassen wird.

Laut dem Eco de Aragon ist der General Zurbano am 11ten in Saragossa eingezogen, dessen Bevölkerung ihn mit den lautesten Beweisen ihrer Gunst und ihres Wohlwollens empfangen, hat. Die Stadt ließ die Soldaten Zurbano's auf ihre Kosten bewirthen, und das Ayuntamiento veranstaltete eine feierliche Huldigung für die Per⸗ son Zurbano's durch eine Deputation, Musik, Feuerwerk u. s. w. Durch den Telegraphen wissen wir, daß die Generale Seoane und Zurbano inzwischen Saragossa wieder verlassen haben, um sich auf demselben Wege, auf welchem der General Narvaez gegen die Haupt stadt marschirt, nach Madrid zu wenden. Der Ausgang dieser, auf einen gemeinschaftlichen Punkt gerichteten Bewegungen, die durch den oben erwähnten Marsch des Geuerals Serrano, und durch die Stel⸗ lung des Generals Aspiroz in der unmittelbaren Nachbarschaft von Madrid noch weiter complizirt werden, wird ohne Zweifel mit der Entscheidung ber ganzen für Spanien schwebenden Frage zusammen⸗ fallen. Was Espartero und den General van Halen betrifft. so sind sie bei ihrer großen Entfernung von dem eigentlichen Schauplatze der Begebenheiten allem Anschein nach außer, Stande, in die schließ⸗ liche Entwickelung des Drama selbstwirkend einzugreifen. Nächst dem was der Telegraph über die letzten Bewegungen Gjeser beiten Ge⸗ nerale berichtet hat, sehen wir in den Madrider Blättern, daß der General van Halen am Tten in Carmona unter dem wahren oder erkünstelten Jubel des Volks eingezogen war, und daß er am fel— genden Tage nach Alcalé de Guadaira aufbrechen wollte. ö

Von dem Herzoge de la Vitoria sagt die Gaceta, daß man sich mit Unrecht über den Marsch desselben wundere, dem man eine ganz falsche Deutung gegeben, und dessen wahren Zweck man bald ennen lernen, und dann ganz gewiß billigen werde. Ist dies nun ein bloßer Wortkram, der die öffentliche Meinung in Mabrid hinhal⸗ ten soll, oder gehen die Andeutungen der Gaceta wir lich auf einen geheimgehaltenen und inhaltschweren Plan des Regenten? Das letz- tere ist kaum wahrscheinlich. Die hiesige Presse will wissen, daß Espartero durch die Meuterei seiner ganzen Infanterie, bei welcher das so sehr von ihm bevorzugte Jäger⸗Regiment von Luchana ben Anfang gemacht, zu dem schleunigen Marsche, oder, vielmehr zu der Flucht von Albacete nach Valdepesias gezwungen sei, wohin ihn nur drei Schwadronen Reiterei begleitet haben. Da die Presse nicht

ein Wort von der Quelle dieser Angabe sagt, so ist dieselbe doppelt verdächtig, und sie wird es noch mehr durch die weiteren Zusätze, a das genannte Blatt zu derselben macht. Die Presse ver⸗ sicheit nämlich, daß der französische und der englische Geschäfts⸗

träger dem Regenten im Namen ihrer Regierungen eine Zu⸗ flucht in England oder Frankreich angeboten haben, daß aber Espartero nicht auf diese Vorschläge eingegangen, indem er erwiedert, daß er nicht reich genug sei, um ihn London oder Paris leben zu können, daß er überdies als Spanier vorziehe, nach einer spanischen Kolonie zu gehen, und daß er die Diplomatie nur bitte, sich seiner in Madtid zurückgebliebenen Gemahlin anzunehmen, welche die siegende Partei wahrscheinlich im Besitze ihres von dem seinigen ganz unabhangigen Vermögens zu stören versuchen werbe. Es ist unnöthig, auf die moralischen und materiellen Unwahrschein⸗ lichkeiten dieser Angaben aufmerksam zu machen, von denen wir in den nächsten Tagen erfahren werden, ob ihnen überhaupt Thatsachen zum Grunde liegen, oder ob sie reine Erfindungen sind.

Bei der gegenwärtigen Unsicherheit des spanischen Post⸗ Verkehrs wird es vielleicht nicht überflüssig fein, wenn ich Ihnen nach der Gaceta de Madrid vom 11ten den folgenden Bando mittheile, den der General-Capitain D. Evaristo San Miguel in Folge der Er— klärung des Belagerungs⸗Zustandes erlassen hat. .

„Artz t. Alle amtlichen Befugnisse in der provinz Madrid, mit alleiniger Ausnahme der Gewalten der, obersten Staats Regierung, sind meiner Amtsgewalt untergeordnet, und die Behörden behalten die Ausübung ihrer gewöhnlichen Wirksamkeit mit der Verpflichtung bei, die Befehle und Auftrage zu vollziehen, die ich ihnen ertheile. ; . J

Art. 2. Die bestehenden Tribunale fahren fort, die Gerechtigkeits⸗ Pflege mit der ihrem Charafter entsprechenden Unabhängigkeit auszuüben, und Niemand wird dem gemeinen Rechte und seinem ordentlichen Richter entzogen.

Art. 3. Außer den Militair⸗Vergehungen werden für die Dauer des gegenwärtigen Kriegs-Zustandes die folgenden Verbrechen dem gewöhnlichen Kriegsgerichte überwiesen, das über dieselben nach Kriegsrecht abzuurteln hat:

1 Die Kundschafterei, das Einverständniß, die Mitwirkung und die Mitschuld mit dem Feinde, jedwede Unterstützung, die demselben geleistet wird, und jede andere Handlung, die man zu seinen Gunsten vollzieht. .

2) Die Bekanntmachung von Nachrichten und Gerüchten, welche geeig⸗ net sind, Muthlosigkeit zu verbreiten, die Mannszucht und den Geist der Unterordnung zu erschüttern, den Gehorsam, der den Behörden gebührt, zu schwächen, die Vertheidiger des Thrones und des Vaterlandes zum Ueber⸗ laufen zu bewegen und die Maßregeln zu verhindern oder zu lähmen, welche im Interesse der Vertheidigung ergriffen werden. .

3). Die Störung der öffentlichen Ruhe durch Thätlichkeiten und auf sede andere Weise und die Emegung von Verwirrung und Unordnung im Militairdienste.

Art. 4. Die in den drei verschiedenen Sätzen des vorigen Arti— kels enthaltenen Verfügungen gelten nur für die Vergehungen, welche nach der Veröffentlichung dieses Bando begangen werden. ;

„Einwohner von Madrid, die Erklärung des Kriegs-Zustandes, welche die obwaltenden Verhältnisse nothwendig gemacht haben, ist eine Maßregel der Sicherheit und des Schutzes und keine Handlung der Gewalt und der Unterdrückung. Sie ist für die friedlichen Einwohner, welche Ordnung und Gesetz wollen, ein Schild gegen die treulosen Angriffe derjenigen, welche in öffentlichen Wirren ihren Vortheil suchen. Dies ist der wahre Sinn jener Maßregel, und in diesem Geiste werde ich sie handhaben. Ich werde Tag und Nacht wachen, um die Ruhe und die Ordnung in der Hauptstadt auf⸗— recht zu erhalten, welche berufen ist, das Beispiel der Achtung vor dem Gesetze und des Gehorsams gegen die Regierung zu geben, wahrend diese Bande der Pflicht, zum großen Skandale aller wahren Freunde des Vater landes, an so vielen anderen Orten zerrissen sind. Die Aufgabe der National-Garde ist es, in diesen Augenblicken der Krisis und der Prüfung das große Werk des Patriotismus zu krönen, das sie angefangen, seitdem sie zu den Waffen gegriffen, des Patriotismus, den sie inmitten aller Gefahren mit so großem Ruhme bewährt hat. Die Verfas— sung von 1837, die Königin, der Regent, welchen die Cortes ernen— nen werden, das ist die Fahne, unter der wir Alle vereint sind, die Fahne, . ö siegen werden. Madrid, am 10. Juli 1843. Eva—

isto San Miguel. . Die hn ge de Madrid versichert, daß jetzt auch Malaga dem von Granada zurückgewiesenen General de la Concha die Thore geschlossen habe. dd i) ö. Angekommene Fremde. Hotel de Brandebourg. Oberst von Harder, Graf und Gräfin Wachtmeister, aus Leipzig. Hotel du Nord. Der Marquis de Vianna . Vi J iissabon. J . . , pn . n von Rahden, spanischer Brigade-General, aus Breslau. Sberst von Wulti, aus Brauns berg. Kölnischer Hof. Graf, von Bredow, aus Friesack, Superintendent Sch artow, nebst Familie, und Superintendent Letsch, aus Prenzlop. Rheinischer Hof. Major Kanz ow nebst Familie, aus Prenzlow. Land⸗ und Stadtgerichts Rath Balthasar, aus Torgau, Land- und Stadt— gerichts Rath Petarski, aus Posen. Justiz-Rath Hoyer nebst Ge— mahlin, eben daher. * Hotel de Russie. Baron van Havre, von Schloß Lachenen. von Geyr, aus Aachen. Kaiser von Rußland. Ober-Landesgerichts-Rath Nied fort nebst Familie, aus Frankfurt 4. O. . . In Privathäusern. Freiherr von Re chen berg, aus Lübben, Mittel. straße Nr. 37, bei Schmidt. Noback, Direktor der Handlungs- Lehr— Anstalt in Erfurt, Zimmerstraße Nr. 91, bei Noback. Superintendent Königk, aus polnisch Wartenberg, Aleranderstraße Nr. 4, bei Franz, Major von Knebel, aus Deßau, Schulgartenstraße Nr. 5, bei Naumer. Frau Präsidentin Meding, nebst Tochter, aus Marienwerder, Neustädt. Kirchstraße, bei von Müller. . Aus wärti se Börsen.

Am ster dam, 19. 7, Diederl, wirkl. Sen. 535. 595 . . Canz-Bill. —. 5 h span. 17453. 395 do. 2537. Pass. —. Ausg. —. „insl. —. 1 Prüm. . * n . Oesterr. 109. 1995 Russ. Hope 895.

Ant w erpen, 18. Juli. Zinsl. 5. Neue Anl. 17. ;

IHAIamburg, 21. Juli. Rauk-Actien 1650. Engl. Russ. 1114

London, 18. Juli. Cons. 395 935. Bel. 1035. Neue Anl. 183. Pas- sive 43. Ausg. Seh. 102. 23 96 Holl. 63 *. 59h 100. 59h . 3965 . Engl. Russ. 1 145. Bras. 725. Chili 94. Columpb. 23. Mex. 295. Peru 16.

Paris, 18. Juli. 59h Reute fin our. 121. 80. 395 . sin Cour. 80. 35. h Neapl. au com t. 106. 10. 59h Span, Rente 27. Pass. 5. ; 3 When, 15. Juli. . 1III. 495 101. 395 76h. Actien 1628. j Anl. de 1834 1123. de 1839 1113.

aus Stralsund.

und die Marquise

Baron

Bank-

Der Essighändler, (Herr Grunert: Vater

95

29.

Rossini.

llc. J z . ö von Händel, gesungen von Mad. Viardot-Gareia.

j . Zei getr Herrn . spenjäger“, Gedicht von G. Seidl, vorgetragen von H 6 . italien, komponirt für Mad. Malibran, gesungen von Mad. Viardot⸗Garcia. Romanzen, mit Begleitung des Forte⸗ piano, gesungen von Mad. Viardot⸗Garcia.

* h Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

in der Decker schen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei. Gedruckt in ch h Billage

Ausland.

Deutsche Gundesstaaten.

Sach sen. Dresden, 19. Juli. (E. 3.) Am 11. Juli setzte bie II. Kammer ihre Berathungen über die Petitionen und Abände⸗ rung und Revision des Wahlgesetzes fort. Der VII. Punkt, die Mitglieder der Land- Gemeinde- Räthe hinsichtlich der persönlichen Stimms und Wahlfähigkeit ohne Anmeldung und ohne Census mit den Mitgliedern der städtischen Verwaltungs Kollegien auf eine Linie zu stellen und eine dahin führende Einschaltung in das Wahlgesetz zu beantragen, blieb auf sich beruhen. Bei Punkt VIII. geschah gegen 5 Stimmen) dasselbe hinsichtlich der unter a. petirten Be schränkung der Wählbarkeit der Staats- Diener überhaupt. Was aber . die Beschränkung der Wahl- Kommissarien insbefondere aulangte, so hatte die dritte Deputation hierbei den Antrag gestellt: „daß die hohe Staats-Regierung zur Leitung der städtischen und bäuerlichen Wahlen nur solche Staats-Diener, welche bei den von ihnen gelei teten Wahlen nicht wählbar sind, ernennen möge.“ Hierbei gab der Königl. Kommissar Dr. Günther zu bemerken: daß, wenn man die Kosten der Landtags-Wahlen nicht ohne Noth häufen wolle, man so viel als möglich darauf Bedacht nehmen müsse, Wahl⸗Kom⸗ missarien aus solchen Personen zu bestellen, welche das Geschäft als Offizial-Arbeit, ohne Anspruch auf eine besondere Vergütung über⸗ nähmen, das von der Deputation vorgeschlagene Auskunftsmittel mit dem Gange des Wahlgeschäfts unvereinbar sei, da mit Bestellung des Wahl- Kommissars das Wahlgeschäft beginne, auch die Regierung sich nicht dafür entschließen könne, dem Wahl Kommissar zur Bedin gung zu machen, daß er sich nicht anmelde, weil sie ihm dadurch ein hm verfassungsmäßig zustehendes Recht entziehen würde, auch die Regierung die Wahlmänner für zu selbstständig halte, als daß sie glauben könne, daß selbige den Wahl-Kommissar zum Landtags- Ab⸗ geordneten wählen würden, wenn sie nicht überzeugt seien, daß er ihres Vertrauens würdig sei, die Regierung also kaum dem Antrage der Deputation stattgeben werde. Nachdem die Herren Abgeordne⸗ ten Todt, Tzschucke, Ref. Hensel und Büschel den Antrag der Depu— tation damit zu rechtfertigen versucht, daß schon zeither in mehreren Landestheilen solche Individuen, welche nicht dem Wahlbezirk ange⸗ ört, zu Wahl-Kommissarien ernannt worden, Herr Geheime Rath Dr, Günther aber hierauf entgegnet, daß man Seiten der Regierung diesen Gesichtspunkt, wo irgend thunlich, immer im Auge behalten, allein nicht zur Regel machen könne, warb auch das Gutachten unter b. von der Kammer auf Präsidiglanfrage einstimmig angenommen. Bei Punkt 1X. hatte die dritte Deputation den Antrag vorgeschlagen: „daß die hohe Staatsregierung die nöthigen Bestimmungen für eventuelle Wahlen auf verfassungsmäßigem Wege zur Sanction brin— gen möge.“ Diesem Vorschlage trat die Deputation einstimmig bei. Auch dem Antrage der Deputation unter X.: „die Re⸗ gierung um Feststellung möglichst umfassender Prinzipien hinsichtlich der Zwischenwahlen zu ersuchen“ trat die II. Kammer einstimmig bei. Bei Punkt XI. wollte die Deputation eine etwa dreimonatliche Frist zur Norm dafür aufgestellt wissen, ob das vor einem Landtage oder in dessen Anfange eingetretene Ausscheiden eines Abgeordneten, welcher im dritten Jahre seiner Function steht, durch neue Wahl einflußreich zu machen, oder ob diese Wahl nicht noch erst vorzuneh⸗ men sei? Der Königl. Kommissar, Geh. Rath Dr. Günther, gab mit Bezugnahme auf §. 69 der Verfassungs- Urkunde und 8. 18 des Wahlgesetzes die Erklärung: daß der Anfang des Landtags lediglich von Allerhöchster Entschließung abhänge, die Feststellung einer solchen Frist also schon deshalb unthunlich sei, weil die Basis zu einer Be— rechnung fehle, die Bestimmung einer Frist also theils unthunlich, theils unnöthig sich darstelle. Dem hielt der Abgeordnete Todt entgegen, daß die Wahl der Volksvertreter vom Einflusse der Regierung möglichst frei bleiben müsse, er also die Entscheidung der Frage, ob eine neue Wahl zu veranstalten sei oder nicht, von dem Ermessen der Regierung nicht abhängig gemacht sehen wolle, und wenn dies nicht durch Festsetzung einer Frist zu ermöglichen, ein anderer Weg zur Beseitigung dieser Zweifel eingeschlagen werden müsse; allein es bemerkte Herr Staats⸗ Minister von Zeschau, daß in einem solchen Mißtrauen ein unbegrün⸗ deter Vorwurf gegen die Regierung liege, die angeregten Zweifel sich erledigen würden, wenn künftig die Steuer-Einheiten den Wahl⸗ Census bildeten, indem hierdurch feste Listen der Wahlberechtigten, sowohl in aktiver, als passiver Hinsicht erlangt würden, Veränderungen aber nur durch Dismenibrationen oder Vergrößerungen der Güter, und durch solche Veränderungen in den Personal⸗Verhältnissen der Besitzer eintreten könnten. Bei hierauf erfolgter Präsidial⸗Anfrage trat die Kammer dem obenerwähnten Vorschlage der Deputation gegen eine Stimme bei. Bei Punkt XII. beschloß man (gegen 2 Stimmen) ein Ge—= such um eine authentische Erläuterung über den Satz im §. 11 des Wahlgesetzes: „um unter sich eine Verabredung über Gegenstände der Wahlhandlungen zu treffen“, und hielt (gegen 1 Stimme) zu Punkt XIII. die Aufhebung der Festsetzungen in S8. 22 und 56 1a und e. des Wahlgesetzes zur Bevorwortung für ungeeignet, wogegen man sich Punkt XIV.) für den Wunsch einer besseren Zusammensetzung der städtischen und bäuerlichen Wahlbezirke einstimmig aussprach. Dann stellte man (Punkt XV.) der hohen Staats-Regierüng zur Erwägung anheim, wie durch besondere Anordnung dem zu begegnen sei, daß durch willkürlichen Befehl und nicht nach motivirtem Ermessen der bei bäuerlichen Urwahlen die Wahl Dirigirende das münd— liche Stimmen Abgeben belieben könne und ob nicht förm⸗ liches schriftliches Stimmen - Abgeben die Regel sein und die Abweichung hiervon durch Beschluß der Mehrheit der Wähler ge⸗ rechtfertigt werden solle? Bei Punkt XVI. wurde die Staats⸗ Regierung um verfassungsZsmäßige Angabe der Grundsätze ersucht, welche sie befolge, wenn ein früher nicht zur Sprache gebrachter Grund der Wählbarkeit einem anderen substituirt werde. Nun empfahl die Deputation, den Punkt XVII. der hohen Staats- Regierung in Er— wägung zu bringen, da sie, insbesondere nach Regulirung unserer Steuer -Verhältnisse, es nicht mehr für gerechtfertigt hielt, wenn die petirte Aufhebung der Bedingung der Ansässigkeit zur Stimmberech⸗ tigung für die städtischen Bürger nicht eintreté, natürlich unter Ein⸗ treten eines Wahl-Census. Hier stellte nun Abgeordneter Georgi (aus Mylau) den erweiterten Antrag, der hohen Staats- Regierung zur Erwägung anheimzugeben, ob und wie weit die Aufhebung der Bedingung der Ansässigkeit nicht blos auf die Urwahlen zu beschrän⸗ ken, sondern auch auf die Wahl der Wahlmänner auszudehnen, welcher zwar zahlreich unterstützt wurde, dem aber der Königliche Nommissar Dr. Günther entgegenhielt: daß das Prinzip der An saͤssig⸗ keit zu sehr Grundsatz unseres Wahlgesetzes sei, als daß er der Hoff⸗ nung Raum geben möchte, daß eine wesentliche Abänderung hierin im Sinne der, Staats⸗Regierung liege. Nachdem Abgeordneter Hensel als Referent über diese Mittheilung sein Bedauern ausgedrückt, auch noch den Antrag der Deputation wieder gerechtfertigt, Abgeordneter Sachse aber den Georgi'schen Ansichten beigetreten, ward auf An= frage des Präsidiums von der Kammer sowohl das Deputations—

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Gutachten als der Georgi'sche Antrag einstimmig angenommen. Bei Punkt XVIII. nahm die Kammer sowohl das Deputations Gutachten: „Der Staats-Regierung zur Erwägung zu geben, a. wie bei der' sehr verschiedenartigen Bedeutung zwischen Wahlen zu Stadt⸗Verordneten und zu Landtags⸗-Abgeordneten es nicht richtig erscheine, letz⸗ tere nach Analogie der Stadtverordneten und, nach besonderen Wahl. bezirken in größeren Städten erwählen, mithin die Zahl der Wahl⸗ männer durch die Zahl der Wahlbezirke theilen und solchergestalt zer⸗ splittern zu lassen, so wie b) daß eine Vereinfachung des Wahlver⸗ fahrens überhaupt herbeigeführt werden möchte“, als auch den Schluß⸗ Antrag: „Die II. Kammer wolle im Verein mit der J. Kammer die hohe Staats Regierung ersuchen, daß es derselben gefallen möge, das Wahlgesetz vom 24. September 1831 und die damit in Verbin⸗ dung stehenden Verordnungen einer allgemeinen Revision zu unter⸗ werfen, und hierbei insonderheit die in Veranlassung der dieserhalb eingereichten Petitionen bevorworteten Punkte beziehendlich in Erwã⸗ gung und Berücksichtigung zu nehmen, die Ergebnisse aber der näch sten Stände⸗-Versamnilung, insoweit erforderlich durch einen Gesetz— Entwurf, mitzutheilen“, einstimmig an.

Man ging hierauf zur Berathung des Berichts der ersten De— putation über den Gesetz- Entwurf, die durch das neue Grundsteuer⸗ System bedingten Abänderungen der Gesetze über Ablösungen und Gemeinheits-Theilungen, ingleichen über Zusammenlegungen der Grund⸗ stücke betreffend, über. Da nun die Kammer, nach dem Vorschlage der Deputation, 8. 1 verbunden mit §. 6 zur Berücksichtigung beim Dismembrations- Gesetze verwies; §. 2 ebenfalls verbunden mit §. 6 aber bereits in das Gesetz wegen der neuen Grundsteuer aufgenom⸗ men; Ss. 3, 4, 5 und 7 aber abgelehnt und resp. in Wegfall ge bracht waren, so blieb an dem vorliegenden Gesetz-Entwurfe nichts mehr übrig, was als besonderes Gesetz publizirt werden könnte. Die II. Kammer beschloß daher, den vorgelegten Gesetz⸗Entwurf, unter Vorbehalt der beschlossenen Anträge, abzulehnen.

Oesterreichische Monarchie.

Wien, 16. Juli. (A. 3.) Der seit 8 Tagen auf der Rück— kehr nach St. Petersburg begriffene russische General, Baron Lieven, ist gestern Abend gaͤnz unerwartet und zwar mit der Bestim— mung hierher zurückgekommen, sich abermals nach Serbien zu begeben. Man versichert, daß Baron Lieven in Warschau neue Befehle seines Kaisers getroffen habe, worin das allerdings jeder billigen und ge⸗ rechten Erwartung Hohn sprechende Verfahren bei dem am 27. Juni zu Belgrad stattgehabten Wahlakte aufs entschiedenste gemißbilligt und ihm aufgetragen wird, zu einer neuen, den vorausgegangenen unzweideutigen Verkündigungen entsprechenden, wahrhaft freien Wahl Anordnungen zu treffen. Es sst wohl überflüssig, beizufügen, daß diese so eben bekannt gewordene Neuigkeit hier den angenehm— sten Eindruck gemacht hat. Man hat bemerkt, daß Baron Lieven heute nach einer Konferenz in der Staatskanzlei dem Fürsten Milosch einen Besuch abgestattet hat.

Aegypten.

Alexandrien, 26. Juni. In Ermangelung interessanter Nach⸗ richten aus Indien durch das am 16ten“ d. eingetroffene indische Brief Felleisen sind wir hier fast einzig mit Handels- Angelegenheiten beschäftigt. Bei dem Stillschweigen der Konsuln gründet Mehemed Ali Monopole. Sein sämmtlicher Leinsamen (14, 609 Ardebs) fand an einem Konsul, zu 72 Piaster der Ardeb, einen Käufer; einem Engländer wurden auf erhobene Einsprache dagegen 40090 Ardebs

bewilligt. Mehrere Baumwollen⸗ Verkäufe, in Anweisungen zahlbar, fanden statt, Wiederverkäufe derselben zu Piaster 6. 40 gegen baar.

Ibrahim Pascha ist zum Gebrauch der Seebäder hier angekom—⸗ men, um einen Monat hier zu verweilen; er ließ seine Aerndten ver— aufen, um die Grund-Steuern zu bezahlen; da es gleichfalls auf Anweisungen geschah, so erzielte er einen um 25 pCt. höheren Preis.

Letzte Woche ward ein russischer Kaufmann von der Zoll⸗Behörde zur Bezahlung der Ausgangs-Abgabe des Leinsamens aufgefordert, den er von zwei türkischen Handelsleuten gekauft. Er verweigerte die Zahlung von 12 pCt. und erhielt von seinem Konsul Ermächti= gung, nur 3 pCt. zu entrichten. Der Pascha will nun den betreffen⸗ den übrigen Kaufleuten, welche ihre Waare abgesetzt, die 9 pCt. Differenz zurückerstatten lassen. Ob und wie es geschieht, wird der Erfolg lehren. Die englischen Kaufleute sind zur Beantwortung mehrerer über die Vorrechte der Russen an sie gestellten Fragen zu— sammenberufen. Die Antworten sprechen sich einstimmig für Aufhe⸗ bung des Handels-Vertrags von 1838 aus. Auch die Franzosen sind zusammengetreten und haben dieselben Vorstellungen gemacht. Aus den beiden von dem Konsul mitgetheilten Depeschen geht hervor, daß dieser sein Möglichstes gethan, um die Lage der Dinge zu bessern.

Spanien.

5s Madrid, 11. Juli. Gestern Morgen wurde Madrid in Belagerungs⸗-Zustand erklärt, weil sich der Gentral Aspiroz mit sei⸗ nen Truppen der Stadt bis auf eine Meile genähert hatte. Sein Hauptquartier ist in Rozas, einem zwei Mellen von hier entlege⸗ nen Dorfe. Vorgestern schickte er an das hiesige Ayuntamiento eine Depesche, in welcher er den Wunsch ausdrückte, daß es zu keinem Blutvergießen kommen, sondern die Hauptstadt sich der Bewegung

des ganzen Landes anschließen möchte. Zugleich machte er die Mit glieder des Ayuntamiento und der Junta mit ihren Köpfen für die Ruhe der Stadt, und die Sicherheit und das Verbleiben der Königin in Madrid verantwortlich. Die kleinen Truppen -Detasche⸗ ments, die von hier zur Beobachtung des Feindes ausgeschickt wurden, gingen zu diesem über, und sämmtliche hiesige Kavallerie und Ar- tillerie=- Offiziere, so wie der ganze Generalstab, reichten vorgestern ihre Entlassung ein, so daß sich der General-Capitain San Miguel und der Gouverneur Lemmerry ganz verlassen befinden.

Uuterdessen erfuhr man gestern früh, daß der Regent am 7ten mit seinen Truppen von Albacete nach el Bonillo marschirte, und sein Hauptquartier nach Valdepesias, auf der großen nach Andalusien führenden Heerstraße verlegen wollte. Zugleich hieß es, er hätte dem General Seoane den Befehl zugeschickt, auf hier zu marschiren und die Königin und die Infantin zu ihm nach Valdepenas zu führen, damit er sich mit beiden nach Eadir begeben könne. Man sagte, die hiesige Junta hätte mit 7 gegen 35 Stimmen beschlossen, die Ausführung dieser Maßregel zu unterstützen, und dieses Gerücht erschien um sof . deter, als die Gacetag gestern erklärte, die Königin würde, falls die Umstände es erforderten, am hellen Tage und unter Bedeckung der Na⸗ tiongl-Miliz abreisen. Die Königin, hier guf vorbereitet, erklärte jedoch mit Thränen, nur gebunden ihre Gemächer verlassen zu wollen. Das diplonmatische Corps, mit Einschluß des englischen Gesandten, beabsichtigt, gegen jede gewaltsame Abführung der Königin Protest einzulegen. Gestern Abend um 10 Uhr versammelte der General⸗Capitain sämmt⸗ liche Offiziere der National Miliz und befragte sie, ob sie auf ihre Mannschaft zur Aufrechthaltung der Ruhe rechnen könnten, da ihn seine Offiziere verlassen hätten. Die Antwort soll bejahend gewesen sein.

Man glaubte, der Regent beabsichtigte, sich einen Weg nach

Cadix zu bahnen. aufgestellt hat

Ta Plata -Staaten.

Pariser Blätter enthalten Nachrichten aus Montevideo vom 3. Mai, nach welchen die Dinge sich immer günstiger für Rivera Vstalteten. Die Lage der Belagerer werde täglich schwieriger, die Stadt Maldonado sei wieder unter die Botmäßigkeit Rivera's zu⸗ rückgekehrt und dadurch eine direkte Verbindung zwischen Montevideo und dem Letzteren hergestellt. Rivera, fahren diese Berichte, in denen allerdings Parteilichkeit gegen Rosas sich ausspricht, fort, hatte An⸗ fangs Mai S000 Mann Reiterei und eine Reserve von 60,000 Pfer⸗ den. Er war thätig mit Organisirung des Heeres beschäftigt, hielt die von Pacheco befehligte feindliche Reiterei in Schach und schnitt ihr alle Verbindung mit dem Innern des Landes ab. Die Oeffnung des Hafens von Maldonado war für Montevideo, so wie für viele unbeschäftigte Schiffe, von großem Nutzen. Der Markt von Montevideo war jetzt reichlich mit frischem Fleische versorgt und einige e . ver⸗ dienten gute Frachten. Die Blokade war anfangs von allen fremden Agenten, nur mit Ausnahme des englischen Stations⸗Kommandanten, anerkannt gewesen. Dieser berief sich auf die Instructionen, worauf der englische Gesandte, Herr Mandeville, Bezug genommen, als er Rosas angezeigt, daß England und Frankreich entschlossen wären, dem Kriege ein Ende zu machen. Er verlangte von dem Gesandten zu erfahren, ob dieser später andere Instructionen erhalten habe, und als Herr Mandeville dies in Abrede stellen mußte und nicht gestehen mochte, daß er, wie es allen Anschein hat, nur, um Rosas ein⸗ zuschüchtern, sich auf Instructionen berufen, die er in der That gar nicht erhalten: so erklärte der Commodore, er könne die Blokade nicht anerkennen. Sobald die englischen Schiffe dem⸗ gemäß wieder frei ein und ausliefen, konnten die anderen nicht zurückbleiben, und die Blokade war damit ganz beseitigt. Eine Folge derselben, als sie anfänglich bestand, war der Befehl des Kom⸗ mandanten der Stadt an alle Fremden gewesen, sich entweder zur Vertheidigung der Stadt zu bewaffnen oder die Stadt zu räumen. Die Franzosen, 8 bis 10,060 Köpfe, wählten das erstere und bildeten eine wohlbewaffnete und vollständig organisirte Streitmacht von 2500 Mann, der sich bald 700 Sardinier, Engländer und andere Fremden anschlossen, und die nicht selten Streifzüge unternahm. Bei einem derselben verloren acht Franzosen das Leben. Der Handel lag noch immer ganz danieder, nichts, nicht einmal Miethzʒins, wurde be⸗ zahlt. Der englische Handel soll mit Ausständen von 2 Millionen Pfd. kompromittirt sein.

Aus Buenos-Ayres wird gemeldet, daß die Kammern auf den

28. April einberufen gewesen, aber die Eröffnung der Session in Folge der Empörung von Corientes wieder hinausgeschoben war. Die Gesandten Englands und Frankreichs sollen auf Antwort auf ihre Note vom 16. Dezember dringen, worin sie Einstellung des Krieges begehrt hatten.

Paris, 13. Juli. Ich gebe Ihnen heute das Nähere über die neuesten Begebnisse zu Montevideo, welche zeigen, daß die Lage der Stadt, vorzüglich in Folge des Verhaltens der englischen und fran⸗ zösischen Flottillen vor dem Hafen, bei weitem nicht so verzweifelt ist, als man im Anfange geglaubt hatte. Der General Oribe, welcher sie von der Landseite her blokirt, hatte zwar die folgende Note an die sämmtlichen auswärtigen Konsuln erlassen:

Der gesetzliche Präsident der Republik. Hauptquartier, 1. April 1843.

An den General-Prokonsul Ihrer britanischen Majestät.

Der Unterzeichnete hat mit Mißfallen vernommen, daß mehrere Aus⸗ länder unter den Residenten in Montevideo ihren Einfluß anwenden, um für die Rebellen, die wilden Unitarier, Partisane zu gewinnen, und daß an— dere sogar selbst zu den Waffen greifen zu Gunsten derselben Rebellen.

Notorisch ist der Respekt, knen, der Unterzeichnete dem Eigenthume und den Personen der Unterthanen anderer Nationen zollte, weil Civilisation, Gerech⸗ tigkeit und seine eigenen Gesinnungen ihm solchen eingaben, so lange sie sich in⸗ nerhalb der ihnen zuständigen Sphäre hielten; aber jene und diese veranlassen ihn, auf eine ganz entgegengesetze Weise und nachdrücklich gegen alle die⸗ senigen einzuschreiten, welche ihre Stellung vergessend, sie verlieren durch Theilnahme an Dingen, die sie nichts angehen, mögen sie nun durch Eigen⸗ nutz oder irgend andere Beweggründe dazu verleitet worden sein.

Demszufolge sindet sich der Unterzeichnete genöthigt, dem General—⸗ Prokonsul Ihrer britischen Majestät zu erklären, daß er den Charakter von Ausländern, weder in dem Eigenthum noch an Personen von Unterthanen anderer- Nationen respektiren wird, die sich den infamen Rebellen, den wil= den Unitariern, anschließen sollten, gegen die Sache der Gesetze, welche der Unterzeichnete und die Streitkräfte, die ihm gehorchen, aufrecht halten; sondern daß sie in solchem Falle gleichfalls als Rebellen, Wilde, Unitarier betrachtet und ohne irgend eine Rüchsicht behandelt werden sollen.

Bei diesem Anlasse hat der Unterzeichnete das Vergnügen, den General⸗ Prokonsul Ihrer britischen Majestät mit ausgezeichneter Hochachtung zu grüßen

. (Gez) Manuel Sribe. Auf Befehl Sr. Excellenz

(Gez.) Carlos G. Villademoros. Diese Drohung Oribe's scheint aber ihren Zweck gänzlich ver⸗ fehlt zu haben. Die zu Montevideo sich aufhaltenden Engländer hielten sogleich in Rücksicht der Gefahr, die auf dem Verzuge hae eine neue Versammlung am 8. April, und beschlossen eine Adresse an den Commodore Purvis, worin sie abermals denselben um kräf⸗ tigsten Schutz in ihrer kritischen Lage angingen. Diese Adresse wurde mit zahlreichen Unterschriften verschen, dem Commodore durch eine Deputation aus der Mitte der Versammlung überreicht, worauf der Commodore am darauf folgenden Tage, 9. April, die folgende schrift= liche Antwort gab: Ihrer Majestät Schiff „Alfred“ vor Montevideo, 9. April 1843. Mein Herr, ich habe die Ehre, den Empfang Ihres Schreibens vom Ften d. anzuzeigen, worin das Gesuch der zahlreichen englischen Residenten dieser Stadt um Schutz enthalten war, und in der Entgegnung darauf bitte ich Sie, dieselben in Kenntniß zu setzen, daß sie sich versichert halten m⸗ gen, daß britisches Leben und Eigenthum so lange durch mich gesichert wer⸗ den wird, als ich die Macht befehligen werde, welche ihnen Respert zu ver⸗ schaffen wissen wird. Ich habe die Ehre zu sein, mein Herr, Ihr gehorsamster Diener

(gez) J. B. Pur vis, Commobders. An Herrn John Pownall Dale, Cad! Ihrer . General · Profonsul c.