1843 / 49 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Fabritzweig sehr heben würde, ohne denen, welche sich der Maschinen zum Fabriziren bedienen, bedeutend zu schaden; und auf der anderen im Falle letztere ja durch die Vermehrung von Maschinen in an⸗ deren Ländern leiden könnten das Uebel sich durch kein Verbot der Ausfuhr derselben verhindern lasse. Denn theils würde solches beständig umgangen, theils veranlasse es die Anlegung von Maschinen⸗ Fabriken auf dem Kontinente selbst wie namentlich in Belgien geschehen zum Nachtheil der britischen Fabrikanten. Ueberdies habe sich dieses unnütze und schädliche Verbot auch häufig bei den Unterhandlungen mit anderen Regierungen um Handelsfrei⸗ e. als ein Haupthinderniß zur Erlangung günstiger Verträge er⸗ wiesen. Es läßt sich denken, daß die Regierung hierbei die Belobung und den Beistand der liberalen Partei, mit wenigen interessirten Aus⸗ nahmen, erhielt, und zugleich von den meisten ihrer gewöhnlichen Anhänger nur eine stillschweigende oder murrende Zustimmung empsing. Wahrscheinlich ist es ihr darum so zu thun, weil sie durch die grö⸗ ßere Beschäftigung der Maschinen-Fabriken, den Eisen⸗ und Kupfer⸗ werken einigermaßen aufzuhelfen hofft, welche bekanntlich in dem kläg⸗ lichsten Zustande, und deren Arbeiter, zumal in Staffordshire und Wales, in einer bedrohlichen Stimmung sind, welche sich bald den Kohlengräbern mittheilen müßte, die nothwendig mit dem Still— stand jener Werke leiden.

Aber der Geist der Unzufriedenheit scheint sich noch anderen Klassen von Arbeitern mittheilen zu wollen, indem zu Ashton auf einmal zwischen 13 bis 14,000 Spinner wegen Unzulänglichkeit des Arbeitslohnes ausgetreten sind, und man ein ähnliches zu Stayley— Bridge eiwartet. Zwar haben die Leute erklärt, daß sie diesmal sich leidend verhalten und keine andere Klasse Arbeiter zur Theilnahme an ihrer Bewegung nöthigen wollen. Aber es sind dies dieselben, welche voriges Jahr die großen Aufstände veranlaßten, und die Re— gierung wird wohl auf ihrer Hut sein müssen.

Eine Maßregel, welche dieselbe so eben noch vor's Unterhaus gebracht hat, ist in dieser Beziehung sehr gut berechnet. Es besteht nämlich seit einiger Zeit die Anordnung, daß die pensionirten Solda⸗ ten ihre Gelder monatlich empfangen, statt vierteljährlich, wie sonst, und zwar aus den Händen von auf halbem Solde stehenden Offizieren, welche zu diesem Zwecke in verschiedenen Bezirken, besonders in Fa⸗ brikgegenden angestellt sind. Bei öffentlichen Unruhen war es sonst immer Brauch, diese Veterane unter den ersten aufzurufen und sie als Spezial⸗Konstabler zu gebrauchen, wo sie auch voriges Jahr mit gute Dienste leisteten, obgleich sie nur immer, wie andere Bürger, dabei mit Stäben bewaffnet wurden. Diese nun sollen künf— tig, so oft die Noth es erfordert, militairisch mit Flinten u. s. w. bewaffnet, und unter besagten Offizieren gegen die Meuter gebraucht werden. Man hofft sie besonders in den Fabrik⸗ Gegenden nützlich zu finden, indem man an jedem bedeutenden Orte derselben leicht deren 3 bis 400 zusammenbringen könnte. Hierdurch könnte man der regelmäßigen Truppen mehr ober weniger entbehren, und brauchte, im Fall es irgendwo zu temporairen Aufständen käme, ohne die Kosten einer permanenten Verstärkung des Heeres, Irland nicht seiner Truppen zu entblößen, was wohl dieses Jahr nicht wie voriges ohne große Gefahr geschehen könnte. Die Sache wird frei⸗ lich bei den Radikalen einigen Widerstand finden, aber ihr Nutzen ist zu auffallend, als daß sie nicht durchgeführt werden sollte.

nieder lande.

C. Meastricht, 19. Ang. Die Generalstaaten des Königreichs haben ihre Arbeiten an dem bözeichtneten Tage, am 7. August, wie⸗ der begonnen. Zu Anfang der Sitting wurden einige kritische Be⸗ merkungen hinsichlich der Köntgl. Botschaften und Verordnungen über die neue Gerichts Ordnung, die Ernennung der Direktoren des Kriegs⸗ und Marinewesens zum Minister⸗Rang und die angenommene Entlas⸗ sung des ehemaligen Finanz- Ministers Rochussen gemacht. Diese Kritiken bezogen sich vorzugsweise darauf, daß die Gegenzeichnung des verantwortlichen Ministers gefehlt habe. Die Kammer ist auf diese Bemerkungen eingegangen und hat die gedachten Botschaften und Verordnungen provisorisch angenommen; unsere Deputirten wa—

chen nun einmal sehr streng über die Form.

Der Gesetz⸗Entwurf über die Modification des Gerichtswesens, der so lange im Staatsrathe debattirt wurde, ist endlich bekannt ge— worden. Es gehen 10 Provinzialgerichtshöfe ein, und diese werden durch 5 Appellationshöfe zu Herzogenbusch, Arnheim, Haag, Amster⸗ dam und Leuwarden ersetzt. Dieses Gesetz bestimmt den Sprengel und die Jurisdiction jedes dieser Höfe und die Zahl der Mitglieder, aus welchen dieselben bestehen sollen. Es bestimmt ferner das Ein— kommen eines jeden der Mitglieder, im Verhältniß zu ihrer resp. Wichtigkeit; so wie den Modus, der bei eintretenden Erledigungen für die von den Provinzial⸗Ständen dem Könige zu machende Prä⸗ sentation der zu diesen Stellen geeigneten Kandidaten befolgt werden soll. Die Beamten, welche zufolge der neuen Einrichtung entlassen werden, erhalten zwei Drittheile oder die Hälfte ihrer Besoldungen, je nach ihrer Anciennität, als Wartegeld; wenn sie 50 Jahre alt sind oder 40 mit 15 Jahren aktiven Diensten, so empfangen sie jene zwei Drittheile als Pension.

Der Gesetz⸗Entwurf, der das Gesetz über die Abgaben von Erb— schaften modifizirt, besteht aus 6 sehr langen und detaillirten Arti— keln. Die Abgabe von Erbschaften in direkter Linie ist so beibehal—⸗ ten, wie sie in dem ersten, nicht angenommenen Entwurfe festgesetzt war, nämlich auf ein Prozent von dem Einkommen der Eibschaften ab intestato, und auf 4 Prozent von dem, was die Erben noch darüber don ihren Aeltern oder Großältern erhallen. Die übrigen Artikel handeln von den verschiedenen Graden der Erblichkeit und den sie

bels stenden Abgaben. Fremde Fonds, welche mit vererbt werden, müssen sich, zum Zwecke der Festsetzung der Abgabe, eine Erhöhung 9. 36 des Werthes, der deklarirt werden muß, gefallen las⸗ . nnn er Benennung solcher Fonds werden alle fremde Fonds 8 h fe faden, welcher Art sie auch sein mögen. Das dieser Beziehn sand, auf welchem die Rente fällig ist, bestimmt in . wd be. Eigenschast. Alle Declarationen zum Zwecke unter e f , mn 9 , eidlich beschworen, und jeder Verzug . . . 9 Jia . Dieses Gesetz soll Der König hat einen ne wels sei Herzen 9 zn er,, , n menschenfreundlichen Allerander begab, sich Se“ ral Königl. Hoheit des Prinzen deere chestät nach den neuen Kavallerie-Kaser⸗ nen an der Esplanade; ein kleines Mäd 5 i. . ꝛᷣ chen von 6 Jahren lief un⸗ vorsichtigerweise quer über die Chaussee vor d ö . / 'r dem Pferde des Königs vorüber, welches nicht schnell genug anhielt. ; Das Kind ward zu Boden geworfen und am Bein so wie am Kopfe beschadi König ließ das Kind sogleich in das Landhaus ber . . vor welchem das Unglück geschehen war, und wohnte der ne . der Chirurgen bei, die die Versicherung ertheilten, daß die ir gen nicht gefährlich seien. Nach abgehaltener Revue kehrte der . nig zu dem Kinde zurück, und ließ sich dann jeben Tag nach seinem Befinden erkundigen. Der König richtete an die kleine ud br hre während des Verbandes die tröstlichsten Worte, und ließ den Aeltern eine bedeutende Summe zahlen, um die Kosten zu decken, die durch diesen Unfall verursacht werden.

322 Spanien.

Paris, 12. Aug. Telegraphische Depesche aus Spanien.

Bayonne, 11. hig In einer Adresse, welche Ihrer Majestät der Königin Isabella II. am 8. August von dem ganzen Kabinet, in Gegenwart des diplomatischen Corps, der Staats- Beamten und der Behörden von Madrid, überreicht worden ist, hat das Ministerium erklärt, daß, da der Nationalwille dahin gehe, daß die Königin für volljährig erklärt werde, sie es sein soll, sobald sie vor den Cortes den Eid geleistet haben wird, und daß, bis zur Vereinigung der Cortes, das Ministerium im Namen der Königin regieren werde. Die Königin ist sofort dieser Erklärung beigetreten.

Zu General⸗Capitainen sind ernannt: General Montes in Gali⸗ cien, General Soria in Estremadura, General Amor in den baskischen Provinzen.

Die fueristische Deputation von Biscaya ist am 5. August in⸗ stallirt worden; die Junta hat sich am 6ten freiwillig aufgelöst. Die Deputation hat die allgemeinen (fueristischen) Juntas auf den 15. August nach Guerniea einberufen.

X Paris, 12. Ang. Die heute eintreffenden barceloneser Blätter vom 5ten und 6ten bringen noch nicht den Text der gestern erwähnten neuen Vorstellung der Junta an die Regierung, dagegen aber enthalten sie die folgende Proclamation an die Be⸗ wohner der Provinz Barcelona. „Da die Junta in Erfahrung ge⸗ bracht, daß das Einberufungs- Dekret der allgemeinen Cortes bei vielen Personen einen peinlichen Eindruck gemacht hat, und da sie wünscht, das Land sogleich von ihrer eigenen Ansicht von dieser Sache in Kenntniß zu setzen, so hat sie in außerordentlicher Sitzung be⸗ schlossen, bekannt zu machen, daß sie die in Sabadell (wo sich die Junta bekanntlich konstitusrte, während Barcelona selbst noch in der Gewalt der Regierungs- Truppen war) aufgesteckte Fahne mit der Inschrift: „Verfassung von 1837, Isabella. II. und Bildung einer Central-Junta“, nicht verlassen wird. Zu dieser Fahne bekannte sich S. E. der Herr General Don Francisco Serrano als er nach Bar⸗ celona kam und zur provisorischen Regierung ernannt wurde, mit der ausdrücklichen Bedingung, den Wahlspruch derselben zu erfüllen, hat er sein schwieriges Amt übernommen, und mit derselben Bedingung hat er die ihm anvertraute Gewalt auf seine Kollegen übertragen. Die Junta beschäftigt sich mit dieser wichtigen Sache, und sie wird binnen kurzem Dokumente von größerem Interesse veröffentlichen. Barcelona, am 4. August, 9 Uhr Abends.“ Folgen die Unterschrif⸗ ten der sämmtlichen Mitglieder der Junta. .

In demselben Sinne der Protestation gegen die Einberufung der Cortes hat die Junta von Lerida ein Rundschreiben an die Ayunta⸗ mientos und Junten ihrer Provinz erlassen, in welchem sie denselben empfiehlt, die folgenden Fragen zu prüfen und nach reiflicher Bera⸗ thung zu beantworten: . .

! * Ob das Ministerium Lopez, nachdem es sich in n, . stituirt hat, als provisorische Regentschaft anzusehen ,, die verfassungsmäßigen Gewalten einer solchen ö, ö. es nöthig ist, eine Central Junta einzuberufen, um die agg; 1 zu legitimiren und zu verstärken, und um Zerwürfnisse und hüt⸗ erungen zu vermeiden. ; . ö. . S es dem Ministerium in seiner jetzigen Verfassung, oder einer Central⸗Junta, die aus den Bevollmächtigten. der Provinzial⸗ Junten besteht, zukommt, zu entscheiden, ob die Cortes ordentliche oder konstituirende sein sollen. ö .

3) Ob in Folge der Antwort auf die vorstehenden Fragen die

Vollziehung des Ministerial-⸗Befehls über Einberufung

D

der Eortes auf den 15. Oktober auszusetzen ist. Dieses

Rundschreiben ist auch der Junta von Barcelona mitgetheilt, welche sich mit demselben für vollkommen einverstanden erklärt, wie die Junta von Lerida überdies auch aus der demnächst zu veröffentlichenden Adresse an die Regierung sehen werde.

Die große Bedeutung dieser Manifestationen ist einleuchtend. Ein offener Bruch der catalonischen Junten mit der madrider Cen— tralgewalt ist bei solcher hartnäckigen Opposition gegen die ganze Richtung der Politik des neuen Ministeriums kaum zu vermeiden. Noch ernstlicher wird ohne Zweifel der Konflikt werden, wenn die Nachricht von der die Großjährigkeit der Königin Isabella betreffen— den Erklärung des Ministeriums nach Barcelona kommt.

gJandels- und Börsen - Machrichten.

Paris, 12. August. An der heutigen Börse war der Umsatz in den sranzösischen Renten, so wie in den übrigen Fonds, sehr beschränlt. Seit langer Zeit war das Geschäft nicht so unbedeutend. Die von einigen englischen Blättern gegebene Nachricht, als ob zwischen Frankreich und Bra— silien ein Handels⸗-Vertrag abgeschlossen sei, findet an der hiesigen Börse wenig Glauben. Es sind freilich zu Rio-Janeiro wegen eines Handels- Traktates viele Unterhandlungen gepflogen worden, aber bis zu der Abreise des Prinzen von Joinville hatten diese noch zu keinem Resultate geführt. Da nun unser Gesandte, Heir von Langsdorf, nicht in Brasilien zurückge⸗

blieben ist, so kann auch für jetzt die Fortsetzung der Unterhandlungen nicht In Privathäusern.

stattfinden.

Eine Handels⸗Kommissien soll sich ber Hesandtschaft anschließen, welche Sie soll ermitteln, welche Produkte des

Frankreich nach China senden will. dukten französischen Bodens und der französischen Industrie am vortheilhaftesten dorthin gesendet werden können. Das Memorial de Rouen zeigt an, daß eine Bittschrift, unterzeichnet von den bedeutendsten Manufakturisten Nouens, an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten abgegangen ist, um zu erlangen, daß auch die genannte Rede in jener Kommission vertreten werde.

Auswärtige Böörs en. Amsterdam, 13. Aug. Niederl. wirkl. Sch. 535. 59h Span. 17 3 Antwerpen, 12. Auß. VHiusl. 5. Neue Anl. 18. Hamburg, 15. Aut. UanksDjai'tien TK'utgl. Huss. II2. Paris, 12. Aug. 59h Rente fin our. 122. 75. 39h Rente sin cour. 81. 30. 5596 Neapl. au compt. —. 59h Span. Kente 28. Fass. . 3 Wien, 12. Aus. 596 Met. 111. 45 1003. 355 762. Actien 1635. Aul. de 1834 1437. de 16839 1123. J Berliner 5 r * e. Den 17. August 1843. Er. Cour. Brief. Geld.

Bank-

Pr. Cour.

Aclien-. nrietf. Geld.

Fonds. ö Gem.

1555 154 104 170

Brl. Pots. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Męd. Lp. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Erl. Anb. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Düss. Elb. Bisenhb. do. do. Prior. Obl. Rhein. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Url. Frankf. Eisb. do. do. Prior. Obl. Ober - Schlesische Eisenbahu. Brl. Stet. E. Lt. A. do. do. do. Lt. B. olagdeb. Halber- stidter Eis enb.

103 102 gö⸗

St. Schuld-Sch. 104 Pr. Engl. Obl. 30. 103 Präm Sch. d. Sech. Kur- u. Neumärk.

Schuldvers cr. ? 102 . nherl. Stadi- bl. 1035 Danz. 0. in Th. 48 Wes ipr. Pfandbr. 1027 1025

106 103

Grossh. Pos. do. 1012 1023.

do. do. Ostpr. Efandbr.

103

1063. 107 101*

104 1427 1413 104

825 811 945 S0. 79 963 128 127 Pomm. do. 36 104 Kur- u. Neum. do. Schlesische do.

115 1213 121

120

120 Leh

119

2 *

Gold el marco. Friedrichs or. And. Gldm. à s Th.

13 11

1314 n 12 Dis conto. 3 4

Pr. Cour. Thlr. zu 30 Sgr.

HV echSe l- CoOurns. Brief. geld.

Amsterdam FI. do. FI. Hamburgs Mr. do. ö Ml. LSt. Fr. FI. FI. Lhlr. Thlr.

FI.

London

Breslau Leipzig in Courant im 14 ThI. Fuss.. Franklurt a. M. W ꝶÆ. ......

Petersburg. ......

Berlin -Potsdamer Eisenbahn.

In der Woche vom 8. bis incl. den 14. August c. sind auf der Berlin-Potsdamer Eisenbahn 11,775 Personen gefahren-

SRhl.

Angekommene Fremde.

Rheinischer Hof. Frau Oberst-Lieut. von Mühlenfels, aus Stral— fund. Fräulein L. Baier, aus Stralsund. Paldamus, Profesor, und Gemahlin, aus Greifswald. Rüffer, Pastor, nebst Gemahlin und Tochter, aus Wartenberg. Kliebert, Dr. sämmtlicher Rechte, nebst Gemahlin, aus Prag. Kerst, Apotheker, nebst Tochter, aus Bleicherode. Bagmihl, Maler, aus Stettin. Rasche, Königl. Proviantmeister, aus Küstrin. Kretz schmar, Herzoglich deßauischer Baurath, aus Deßau. von Blücher, Rittergutsbesitzer, nebst Gemahlin und Töchtern, aus Wretow. Fräulein B. Faß, Rentiere, aus Trier. Brossok, Gast= hofsbesitzer, aus Trebnißrzz. P. Brossok, Gymngsiast, aus Trebnitz. Brösel, Kaufmann, aus Magdeburg. Fisch er, Particulier, aus Wal— schan. Buchowiecki, Gutsbesitzer, aus Podlachien.

König von Preußen. Kaufleute Haberland aus Hamburg, Zen negg aus Reichenbach, Küser aus Frankfurt a. M., Gleist aus Greifswald, M. Guenier aus Paris und Schmutzler aus Frankfurt a. O. Fabrikant L. Lam ort aus Luremburg.

Kaiser von Rußland. Hauptmann a. D. Brie wing nebst Gemahlin, aus Kolberg. Kaufmann Haase aus Breslau. Zimmermeister Kneib aus Potsdam. Pastor Beunecke aus Dorgan. Gutbesitzer von Schi— rowski aus Niga. Kaufmann Mehlmänn aus Dresden. Ritler— gutsbesitzer Graf von Schletterer aus Nördlingen. ö

Hötel de l'Europe. Zundel, Musiklehrer, aus Petersburg. Hilde—⸗

brand, Particulier aus Mühlhausen. Geisler, Kaufmann, aus Elberfeld. Rietz, Rentier, aus Posen.

Hotel de Saxe. Se. Excellenz der Kaiserl. russ. Geh. Rath und Sena—

tor von Lubienski aus Warschau. Ober Regierungs-Rath Strödel aus Posen. von Zisiref, Kaiserl. russ. Stabs-Rittmeister a. D., und Strecha, Kaiserl. russ. Hofrath und Accoucheur bei der smolenskischen Medizinal-Behörde, aus Smolensk. Dr. phil. Boas aus Landsbeng a. d. W. Frau Landräthin von Gerhardt nebst Sohn, aus Konitz.

Hotel de Prusse. von Bredow, Ritterschafts Rath und Rittemus— besitzer, nebst Gemahlin, aus Ihlow. von Torney, Hofrath, weh Gemahlin, aus Koppenbrügge. Frau Rechnungs-Räthin Coch ius aus Oranienburg. Prediger F. Bethmann aus Parry. Kaufmann Braune aus Halle. von der Marwitz, Lieutenant und Guts— besitzer, aus Greiffenberg.

Stadt London. Freiherr von Meding, Ober- Präsident der Provinz Brandenburg, aus Potsdam. Warmuth, Königl. Hütten⸗-Inspektor, nebst Tochter, aus Ober⸗Laschen in Schlesien. Neumann, Partiecnlier, nebst Gemahlin, und Stein, Particulier, nebst Gemahlin, aus Breslau. Kuhnemann, Raths-Zimmermeister, aus Cöthen.

König von Portugal. Meyer, Kaufmann, aus Stettin. P. J. Boll, Kaufmann, aus Rheims. von Borcke, Rittergutsbesitzer, und A. von Borcke, Studiosus, aus Heinrichshoff. H. von Berg, Rittergutsbesitzer, aus Stralsund. Fr. Höfer, Bürger, und Fr. Hein, Dr. jur. u. östert. Advokat, aus Troppau in Schlesien. J. Franke, Kaufmann, aus Bre— men. Wolff, Particulier, aus Königsberg. Weiß er, Rentier, aus Breslau. von Rabenitz und von Reiners, Stud. jur, aus Halle.

Hotel de St. Petersbourg. Se. Durchlaucht der Prinz Philipp von Croy, Major im Sten Husaren- Regiment, und Se. Durchlaucht der Prinz Leopold von Croy, aus Düsseldorf. Baron von Gutten— berg, Königl. bayer. Kammerherr, aus München. Frau Baronin von Maltzahn-Cummerow, nebst Familie, aus Cummerow. Rentier Crom well mit Frau, Particulier Thorn mit Frau, und Reniier Robinson, aus Washington. Kaufleute Witte aus Lübeck und Brumm aus Stettin. 3

Hotel de Rome. Graf von Reichenbach, Gutsbesitzer, aus Kraschwitz. Lemaistre, Königl. sächsischer Legations⸗-Rath, aus Dresden. v. Böhm, Masor a4. D., aus Stolpe. von Glasenapp, Rittergutsbesitzer, aus Dakentin. Graf von Rothkirch, Rechts- Protolollist, aus Grätz. Graf Schaffgotsch, Königl. Kammerherr, aus Maywaldau. .

British Hotel. Se. Excellenz Freiherr von Kamptz, Ober⸗-Hofmeisser am großherzoglich mecklenburg strelitzschen Hofe, nebst Gemahlin und Baronesse von Hesberg, Hofdame, aus Strelitz.

Meinhardt's Hotel. Oberst von Könneritz, aus Stuttgart. nator Schmidt, nebst Familie, aus Hamburg. Hotel de Russie. Senator Juhr aus Schwerin.

nebst Famile, aus Stettin.

Kronprinz. von der Lanken, Oberst a. D., aus Stralsund.

Freiherr von Steinacker, nebst Familie, gus

Freienwalde, Unter den Linden 13 bei Hänsch. Musik⸗Direktor Wein—

gärtner aus Neu-Strelitz, Dorotheenstr. 38 bei Zieten.

Konsul Schultop,

Meteorologische Beobachtungen.

Nach einmalißzer KEBeohbachtung.

Abends 10 Uhr.

Nachmittags 2 Ubr.

1843. 16. August. Luftdruck... 338, 2 Par. 338, 94 par. 339, o Par. Quellwärme 8 N. Luftwärme -.. J 12,70 n. 19,59 n. 4 13,19 R. Eluss wärme 17,8? h. Thaupunkt . * 8, 69 R. 4 18,7 n. 10,90 R. Bodenwärme 14, 07 k. Hunstsättitzung 73 pCt. 18 pet. S4 pet. Ausdüns tuns O, oz Rn. Wetter keiter. heiter. heiter. Nieders chlas O. ö Wind 0. 0. NW. Warme rn eckael 20,3 Wolkenzus ... 0. 4 11,0 R. Tagesmittel: 338,59 Par... 4 15,17 n... 4 10,19 R... 68 Ft. 6. Königliche Schauspiele. . ö Freitag, 18. Aug. Im Opernhause: Der Verschwiegene wider Willen. Lustspiel in J Akt, von Kotzebue. Herr . Kommis⸗ sionsrath Frosch, als Gastrolle) Hierauf: Der gerade Weg ist der beste. Lustspiel in 1 Akt, von Kotzebue, (Herr Döring: Elias Krumm, als Gastrolle) Und: Der Schweizer-Soldat. Militairisches Ballet in

1 Akt, von Hoguet. ) . , 19. Aug. Im Schauspielhause: Das Käthchen von

Heilbronn. ö ö. In Potsdam: Der arme Poet. (Herr Döring: Lorenz Kindlein, als Gastrolle.) Hierauf: Das Liebesprotokoll. (Herr Döring: Banquier Müller, als Gastrolle.)

Sonntag, 20. Aug. Im Opernhause: Die Hugenotten.

Preise der Plätze? Ein Billet zu den Logen des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. zc.

Anfang der Vorstellung halb 6 Uhr.

Verantwortlicher Redacienr ỹr. J. W. Zinkeisen. Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei.

Morgens 6 Uhr.

Beilage .

Ausland.

Deutsche Bundesstaaten.

Großh. Hessen. Vom Taunus, 9. Aug. (Schw. M.) In diesen 6 si endlich durch Vergleich das i e n er⸗ sedigt worden, das zwischen Hessen-Darmstadt und Nassau seit bei⸗ nahes dritthalb Jahren obwaltete, und das durch den viel berufenen Rhein-Steindamm, den Hessen Darmstadt in der Nähe des biebricher Hafens errichtete, so viel Aufsehen machte. Hiernach würde Nassau denjenigen Theil seiner Wasserbauten, der bis in das Großherzoglich hessisch? Fluß gebiet hinüberragt, hinwegzuräumen haben, wogegen es bemselben unbenommen bleibt, den nach dem biebricher Hafen führen— den Arm des Rheins durch Ausbaggerung zꝛc. vor Versanden zu be— wahren und als Fahrwasser in brauchbarem Stand zu erhalten.

Darmstadt, 19. Aug. (Köln. 3.) In diesem Augen⸗ blicke fetzt sich eine Auswanderung aus der Großherzoglich hes— sischen Provinz Oberhessen fert, welche für ihre Veranlassung ge— wiß das allgemeinste Interesse in Auspruch nimmt. Es ist diefes die Auswanderung der seit 12 bis 15 Jahren im Großherzogthum Hessen ansässig gewesenen Separatisten oder sogenannten Inspirirten. Die Geselischaft hatte sich während der bemerkten Zeit auf die fürst— lich isenburg- büdingischen Domainen Herrenhag und Marienborn, so wie auf der gräflich solms-laubachschen zu Arnsburg und Engelthal, welche ausgedehnte Besitzungen ihr in Zeitpacht überlassen wurden, etablirt, während deren weitläuftige, bis dahin völlig nutzlos gestan— dene Gebäulichkeiten und beträchtliche Areale von derselben theils zu landwirthschaftlichem Behuf, theils zu Fabrik⸗-Anlagen aller Art ein gerichtet und benutzt wurden. Diese Etablissements hatten eine nicht unbedeutende Ausdehnung erlangt, indem die Gesellschaft durch Auf⸗ nahme vieler theils sehr vermögender Familien aus der Schweiz, deim Elsaß u. s. w. auf, fast tausend Köpfe anwuchs. Dabei glückten die Unternehmungen dieser ohne Ausnahme fleißigen und ordentlichen Leute sichtbar; die Güter gelangten zu einem hohen Flor und Er— trag, während die bedungenen, früher nicht erzielten Pächte mit größ⸗ ter Pünktlichkeit entrichtet wurden. Den gedeihlichsten Fortgang aber gewannen die Fabrik-Anlagen, und es war eine erfreuliche Erschei⸗ nung, daß deren ausgedehnter Betrieb segensreich auf den Nahrungs⸗ stand der umwohnenden ärmeren Volksklasse, besonders im Isenburgi— schen, der Umgegend von Godern u. s. w. einwirkte, indem Tausenden der vielen dortigen Armen die Gelegenheit zu Verdiensten und Erwerb dadurch eröffnet war; es unterliegt keinem Zweifel, daß in jenen Gegenden das Aufblühen dieser Fabriken der Armuth fast ein Ziel tzte, Dabei war von den einsichtsvollen Gründern der Anstalten der Beweis geliefert, wie gut die landwirthschaftlichen Interessen mit denen der Industrie sich verbinden lassen und wie ' folgereich wechsel⸗ weise der eine Zweig dem anderen zur Stütze zu dienen geeignet sein kann. Was aber die Moralität und volle Rechtlichkeit aller Theil⸗ haber der Gesellschaft anlangt, so ist darüber in der ganzen Umgegend nur eine Stimme: fleißig, redlich, nüchtern, ohne die geringste Zwei⸗ deutigkeit in ihrer Handlungsweise, lebte sie mit Gott und mlt sich selbst; mit der, Obrigkeit und mit ihren Nachbarn in Frieden; woge⸗ gen sie mit ihren Eigenthümlichkeiten, ihrem Widerwillen gegen öffentliche Lustbarkeiten, Spiel uͤnd Tanz u. s. w. Niemanden Ru nahe trat. d

Menn. ; . 6 8. ö. , n bur . a n n, , Neu Strelitz 11. Aug. sere neuvermählten höchsten Herrschaften, des Erbgroßherzogs und der Erbgroßherzogin Königl. Hoheiten, haben unsere iets t serlassen und eine Reise nach, Süd-Deutschland angetreten. Am 10ten d. M. hatten wir noch die Freude, dies von uns so hoch neh ehrte Paar, in der Begleitung unserer geliebten Landesmutter, bei einem Konzerte zu sehen, welches unser Klavier Virtuose und Koinpo⸗ nist Charles Voß im großen Saale des britischen Hotels zur Vor— feier des Geburtstages unseres guten Landesvaters veranstaltete Alle Anwesenden waren von der Liebenswürdigkeit unserer Frau Erb! großherzogin bezaubert, welche sich in den wenigen Tagen ihres Hier— seins schon die Herzen aller Mecklenburger zu gewinnen wußte.

Freie Städte. Lübeck, 11. Aug. (B. H.) Gestern Abend ist zwar kein Unfug passirt, aber eine Masse Pöbel und Neugieriger ist noch immer auf der Straße anzutreffen. Die Polizei hat des⸗ halb heute eine scharfe Verordnung erlaͤssen. Der Senat hat die vielen Aufforderungen achtungswerther Bürger zur Mithülfe benutzt und die nachstehende Aufforderung erlassen; es haben sich, so wie es heute Nachmittag bekannt wurde, sehr viele gemeldet und wird diese Sache bis Morgen, ähnlich wie in Hamburg am 7. Mai v. Je, or⸗ ganisirt sein. Morgen wird auch eine sehr scharfe Strafverordnung erlassen werden. Von den Polizei-Bürgern versprechen wir uns fortdauernden Nutzen.

Nachstehendes ist die oben angedeutete Bekanntmachung: „Ein Hochedler Rath benutzt gern die kund gewordene Bereitwilligkeit wohl⸗ gesinnter Bürger zur Aufrechthaltung der auch an den letzten Abenden wiederholt, gestörten öffentlichen Ruhe und Ordnung mitzuwirken, und verfügt hinsichtlich des für zweckmäßig erachteten Zusammentretens don Polizeibiirgern hiermit Folgendes: Die Polizeibürger erhalten die Befugniß, zur Unterstützung der ordentlichen Polizeigewalt alle Maß⸗ regeln in Ausführung Au bringen, welche zur Herstellung und Erhal⸗ tung der Ruhe und Sicherheit nothwendig werben. Die Poltzei—= Dire ion ist beauftragt, die Anmeldungen der zur Uebernahme dieses renn e herein willßsen Bürger entgegenzunehmen, auch das Nähere ö und Sicherung der patriotischen Mitwirkung zu a n gg egeben Lübeck, in der Rathsversammlung, den 11. Au— gust 1813. M. N. C. Wunderlich, Secretarius.“

„Lübeck, 153. Aug. (N. Lüb. Bl) Es stellt sich i leider immer mehr als wahr heraus, ah! bei k tumultuarischen ö Auftritten, namentlich bei dem ersten derselben angesehene hiesige Bürger, den Pöbel aufgereizt und! die brutalen Aeußerungen seiner Rohheit ungescheut gebilligt und gutgeheißen ha⸗ ben, ja, es soll sogar Geld unter das Volk vertheilt worden sein Mäag gleich ein solches Verfahren, wie jeder gute Bürger es verlau- gen muß, der strengsten Ahndung durch die Gerichte nicht entgehen mag es zum Theil von den Schuldigen selbst jetzt aufrichtig bereul werden sein, nachdem sie erfahren haben, wohin die Zügellosigkeit der rohen Masse führt, und was bei der Wiederholung ähnlicher hier auf dem Spiele steht, dennoch ist es die Pflicht jedes rechtlichen und seine Vaterstadt liebenden Bürgers, diejenigen, welche sich in an⸗ n, . versündigt haben, mit der ganzen Verachtung zu stra⸗ i, e,. solches Verfahren verdient. Alle Bessergesinnten sollten . . vereinigen, um dieser Verachtung in Wort und That , h zu verleihen. Schon die bloße Gegenwart anständiger und e. . er Leute, bei Auftritten der bezeichneten Art ist ein Verstoß ge⸗ el die gute Sitte. Der Pöbel erkennt nur zu leicht darin ein Güt— eißen seiner Erzesse, und die bewaffnete Macht wird viel energischer

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einschreiten können, wenn sie nur dem Pöbel

sollte deshalb jeder Gebildete seine unzeitige Neu

auch unaufgefordert, sich und die Seinigen ruh ig zu H sobald ein Auflauf stattsindet. Freilich müßte dann Behörden dafür gesorgt werden, daß das Militair

fen vollen Gebrauch mache.

Uussland und Polen.

St. Petersburg, 10. Aug. Se. Majestät der Kaiser hat auf den Beschluß des Minister⸗Comité's am 1. Dezember 1842 Aller höchstseine Genehmigung ertheilt, in St. Petersburg einen deutschen Wohlthätigkeits Verein zur Unterstützung der sich daselbst aufhalten= den armen Unterthanen deutscher Staaten gemäß den in beikommen⸗ den Statuten ausgesprochenen Grundsätzen zu errichten.

Statuten des deutschen Wohlthätigkeits-Vereins

; in St. Petersburg.

L Grund-Prinzipien und Zweck des Vereins. S. 1. Zur Unterstützung der sich in St. Petersburg aufhaltenden Unterthanen deutscher Staaten wird ein Verein gebildet, der den Namen deutscher Wohlthätig⸗ leits Verein führt. S. 2. Der Verein besteht aus Personen, welche wün⸗ schen, ihm behülflich zu sein: a) den armen Unterthanen deutscher Staaten ohne Unterschied des Glaubens hier Unterstützungen zu reichen, oder p) im Fall ihrer Rückkehr ins Vaterland ihnen die dazu nöthigen Mittel zu ver⸗ schaffen. §. 3. Die Personen, die an dem Vereine Theil nehmen, wer— den eingetheilt in Begründer, Ehren- und wirkliche Mitglieder des Vereins. 8§. 4. Begründer heißen, außer den ersten Stiftern des Vereins, alle die⸗ jenigen, welche durch Darbringung eines Zinsen tragenden Kapitals oder durch andere Schenkungen das dauernde Bestehen des Vereins begründen. s. 5. Ehren-Mitglieder sind die für den Verein mitwirkenden Gässtlichen, Aerzte, Lehrer und Lehrerinnen. S. 6. Wirkliche Mitglieder sind alle die? senigen, welche jährlich irgend einen Beitrag dem Vereine darbringen. S. 7. In die Zahl der Mitglieder des Vereins werden auch Frauen auf⸗— genommen. Ihnen liegt vorzugsweise die Fürsorge für die Armen ihres Geschlechts und für unmündige Kinder ob. S5. 8. Das Kapital der Gefell— schaft wird gebildet: a) aus den Geld- und anderen Schenkungen der Be— gründer des Vereins (8. ); b) aus den regelmäßigen jährlichen Beiträgen der wirklichen Mitglieder; ) aus einmaligen Geschenken (von Mitgliedern oder anderen nicht zum Vereine gehörigen Personen; q) aus den Zinsen der dem Vereine gehörigen Kapitalien. S. 5. Die Kapftalien werden in einer der Reichs-Banken (auf Zinsen) angelegt.

II. Rechte und Pflichten der Mitglieder. §. 10. Die Begründer des Vereins haben das Recht, den Sitzungen des Co⸗ mité's beizuwohnen (8. 16), haben jedoch nur eine berathende Stimme. S. 11. Ein jedes Ehren- und wirkliche Mitglied hat, wenn es ir⸗ gend eine Mittheilung dem Vereine zu machen hat, öder denselben auf einen Hülfsbedürftigen aufmerksam zu machen wünscht, das Recht, seine Ansicht dem Comité mitzutheilen und zu diesem Zwecke der Sitzung beizu⸗ wohnen, ohne jedoch an den Berathungen über andere Gegenstände Theil zu nehmen. 8. 12. Im Allgemeinen sind die Mitglieder des Vereins ver— pflichtet, den in diesen Statuten enthaltenen Vorschriften nachzukommen sich in die Entscheidungen des Comité's (8. 14) zu fügen und dem Ver⸗ eine von allen Unordnungen und Mißbräuchen, die ihnen in Angelegenhei⸗ ten des Vereins zur Kenntniß kommen, Nachricht zu geben. ;

III. Geschäfts Verwaltung des Vereins. S§. 13. Der Verein steht unter der Fürsorge eines Kurators. §. 14. Die Ver⸗ waltung der Geschäfte des Vereins ist einem Comit anvertraut, wel⸗ ches für seine Handlungen dem Vereine im Ganzen verantwortlich ist. S. 15. Das Comité besteht aus , , Vice⸗Präsidenten, Se⸗ cretair, Buchhalter, Kassirer und drei Beisttzern. S8. 16. Der Präsident, Vice-Präsident, so wie auch die übrigen Geschäftsführer und Mitglieder des Comites werden jährlich in der General-Versammlung der Mitglieder des Vereins durch Stimmenmehrheit gewählt. S. 17. Jeber, der während ei⸗ nes Jahres irgend ein Amt im Eomité gehabt hat, kann vom neuem hierzu gewählt werden. 8. 18. Wenn im Verlaufe des Jahres ein Comité-Mit⸗ glied austritt, so wird ein anderes Mitglied des Vereins von dem Präsi⸗ denten erwählt. 5. 19. Das Comité hat sich monatlich einmal am be— stimmten Tage und bestimmter Stunde zu versammeln, im Rothfalle kön= nen jedoch auch häufigere Sitzungen stattfinden. 5. 20. Zur Exröff— nung der Sitzung des Comité's ist die Anwesenheit des Präsiden— ten oder Vic - Präsidenten, des Secretairs, Buchhalters und Kas— sirers erforderlich. 5. 21. Alle Geschäfte des Comités werden in hen, Sprache verhandelt. S. 22. In jeder Sitzung wird über die Begenstände der Berathung ein Protokoll geführt und unterzeichnet, die Führung desselben liegt dem Secretair ob, der dasselbe in ein Schnurbuch einzutragen hat. S. 23. Das Einsammeln der zum Vereine beigetragenen Summen wird eigends dazu erwählten Mitgliedern des Vereins anvertraut, die die Einnahmen in Schnurbücher eintragen, welche sie zu diesem Zwecke mit Unterschrist und Siegel des Präsidenten des Comité's versehen, erhal- . S. 24. Nach Ablauf eines jeden Jahres ladet das Comité durch Bekanntmachung in den Zeitungen sämmitliche Mitglieder zur General⸗ Versammlung ein und legt denselben Rechenschaft über seine Verwaltung ab. S. 25. Die Bücher ünd der Kassen-Bestand werden jährlich von ei⸗ genen Deputirten des Vereins revidirt, die zu diesem Zwecke in der Gene— ral-Versammlung aus den wirklichen Mitgliedern des Vereins gewählt werden. S. 26. Diese Deputirten setzen über die Revision der Rechnun⸗ gen ein Journal auf und übergeben dasselbe dem Eomité. §. 27. Der Jahres-Bericht über die Thätigkeit des Vereins wird in den Zeitungen be⸗ kannt gemacht und ein Exemplar desselben dem Minister des Innemn zu⸗

gestellt.

IV. Austheilung der Geld- Unterstützungen. §. 28. Alle sich in St. Petersburg aufhaltenden Unterthanen deuischer Staaten, die durch Krantheit, Alter oder besondere unglückliche Verhältnisse die Mittel ihres Unterhalts verloren haben, so wie auch diejenigen, welche, genöthigt in iht Vaterland zurückzugehen, dazu die Mittel nicht besitzen, sönnen'ssch mit ihrer Bitte um Unterstützung an das Comité wenden. §. 29. Die Unterstützungen bestehen für die sich hier Aufhaltenden in monatlichen oder einmaligen Geld Unterstützungen und für die Abreisenden in Ertheilung der Mittel, in ihr Vaterland zurückzukehren. S. 30. Der Betrag der Unter⸗ stützungen wird vom Comité (8§. 22) nach genauer Ermittelung der Armuth der Bittenden bestimmt. S. 31. In außerordentlichen und keinen Aufschub erlaubenden Fällen darf eine einmalige Unterstützung auch ohne diese genaue Ermittelung gereicht werden. S. 32. Die Geld-Unterstützungen werden vom Kassirer des Comité's ausgetheilt. 5§. 33. Wenn der Verein im Verlaufe der Zeit es für nöthig erachten sollte, Veränderungen oder Zusätze zu die⸗ sen Statuten zu machen, so kann dies nur mit Genehmigung der Negie⸗ rung geschehen. j

(gez Perowßkij, Minister des Innern.

Das Journal de St. Petersbourg enthält nachstehende Bekanntmachung: Im Interesse derjenigen Personen, die Sr. Majestät dem Kaiser, oder irgend einem der erlauchten Miiglieder des Kaiserlichen Hauses Bücher oder sonstige literarische Productionen, Gegenstände der Kunst, der Naturge⸗ schichte u. s. w. zu dediziren wünschen, dürfte die Nachricht willkommen sein, daß bereits seit langer Zeit die Kaiserliche Regierung den Beschluß gefaßt hat, keine Sendungen der Art aus dem Auslande anzunehmen, wenn sie nicht durch irgend eine russische Gesandtschaft im Auslande eingeschickt wer= den, die in dieser Hinsich! mit besonderen Vorschriften versehen sind. Es ist ihnen namentlich angewiesen, keine Sendung zu übernehmen, ohne vor⸗ her von ihrer Regierung dazu autorisirt worden zu scin. Diejenigen Per⸗ sonen, welche ungeachtel dieser Anzeige ihre Sendungen auf anderen . überschicken, sei es nun direlt an Se, Majestät den Kaiser, oder an eines der Mitglieder der erlauchten Kaiserlichen Familie, an die Ministerien des Aeußern, oder des Kaiserlichen Hauses, haben sich selbst die daraus her— vorgehenden Nachtheile zuzuschreiben.

. Wir bitten die Herren Redaktoren ausländischer Blätter, diese Anzeige in den von ihnen , , ,. Tagesblättern aufzunehmen, um da⸗ durch derselben die größtmöglichste Oeffentlichkeit zu geben.“ .

Paris, 19. Aug. Jedermann erinnert sich noch, welch heftigen leidenschaftlichen Widerstand vor zwei Jahren in einer großen Anzahl ven Lokalitäten die eben so sehr im Interesse des ganzen Landes, als der einzelnen Departements, und am allermeisten in dem der einzelnen Steuerpflichtigen begründete, uud troß alles Geschreeis dagegen auch vollkommen gesetzliche Maßregel, das Recensement des verstorbenen Finanz- NMinisters Humann gefunden hat. Die zu n, , Clermont und an anderen Orten begangenen Gewalt⸗ e t der über ihren wahren Vortheil verblendeten oder absichtlich von böswilligen Aufwieglern irregeführten Massen sind noch in frischem Andenken. Indeß hat in einzelnen Departements der fn Menschenverstand, der gewiß nichts mehr wünschen kann, 2 eine, richtige gleichmäßige Vertheilung der Auflagen je nach der

ragfahigkeit der Einzelnen, und wozu das Recensement, zumal in der Art wie es damals durchgeführt werden sollte, das einzige und sicherste Mittel an die Hand giebt, doch die Oberhand behalten. Ins⸗ I der Gatte Ha Beneras bansei des Departements der Loire in letzten Session ausdrücklich den Beschlu efaßt, daß die Abschätzung ee ne, in allen ken e. 2. 22 tements fortgesetzt werden solle, um vermittelst derselben zu einer regelmäßigeren und billigeren Vertheilung der Auflage unter die Arrendissements, Gemeiden und einzelnen igenthümer gelange. Dieser Beschluß wurde sofort ins Werk gesetzt' und nun melder das Iurnal von Saint-Etienne, (dem berihmten Fabrikorte) daß . Arbeit zu allgemeiner Zufriedenheit vollendet ist. Das genannte Blatt ertheilt der Thätigkeit und Unparteilichkeit der Beamten der direkten Steuern dafür die größten Lobsprüche.

3n Frankreich ist die Bevölkerung im Allgemeinen gegen die Steuer. Beaniten und deren Agenten eingenommen, und an dieser Erscheinung, die nun einmal sich nicht wegleugnen läßt, tragen vor⸗ zugsweise die Organe der ‚Oppositions-Presse die Schuld. Denn diese versäumen niemals einen Anlaß, und wenn sie ihn auch, wie man zu. sagen pflegt, vom Zaune brechen müßten, um diese vorge⸗ faßte Die inung zu unterhalten, zu nähren und für ihre Partei⸗Zwecke auszubeuten. Den Einen ist es dabei nur darum zu thun, den Mit⸗ gliedern dieses oder jenes Ministeriums Verlegenheiten zu bereiten, die Anderen haben dabei die noch schlimmere Absicht, Mißvergnügen unter dem Volke zu erregen, welches auch die Mittel seien, durch welche der Zweck erreicht werden soll. Die Stimme der anderen Blätter, welche das Volk über den wahren Sachverhalt aufzuklären suchen, und welche den leidenschaftlichen Declamationen der Freunde der Un⸗ ordnung mit den Waffen der Logik, der Ziffern und der Mäßi⸗ gung entgegentreten, findet leider in den meisten Fällen weit größere Schwierigkeit, sich Gehör zu verschaffen und heute noch, wenn die Regierung aufs Neue zu einer durchgreifenden Maß⸗ regel dieser Art schreiten wollte, würden wir dasselbe Schauspiel an vielen Orten sich erneuern sehen, das vor zwei Jahren so unheilvolle Folgen hatte. Was vor Allein Noth thäte, wäre, daß die Abschätzung des n, ,, und der Häuser in ganz Frankreich gleich= förmig durchge ührt würde. Denn das wahre Uebel, das allein Ursache ist, daß einzelne Departements, Arrondissements, Gemeinden und Steuerpflichtige wirklich gegen andere mit Steuern überbürdet sind, liegt in der Ungleichheit des Verfahrens, welches überall bei

diesen Abschätzungen zu Tage tritt, und das insbesondere der weniger bemittelten Klasse so theuer zu stehen kommt. Und doch waren es gerade diese Volksklassen, für deren Bestes die damals von der Re⸗ gierung beabsichtigte durch Böswilligkeit aber großentheils vereitelte Neform⸗Maßregel berechnet war. Die Schuld an dem ungleichen Verfahren bei den Abschätzungen aber liegt einzig und allein in den Lokal-Einflüssen, welche sich dabei geltend machen, und welche die Regierung dadurch zu beseitigen gedachte, daß sie die Steuer Beamten, die von solchen Einflüssen unabhängig sind, den Munizipal⸗ Behörden als Controleure bei der Abschätzung beigab. Die Beamten der Verwaltung haben keinen denkbaren Beweggrund, das Eigenthum in einer Gemeinde höher oder niederer anzuschlagen, als in der anderen. Wenn daher die Bevölkerung Abhülfe für ihre Klagen über unmäßige Steuer- Ueberbürdung, Begünstigung der einen Lokalität gegen die andere erlangen will, so wäre es ünuingänglich nothwendig

daß auch die General-Conseils aller übrigen Departements, deren dies jährige Session demnächst eröffnet werden wird, zu derfelben Maß⸗ regel schritten, die nun im Departement der Loire zur Zufriedenheit aller Betheiligten durchgeführt worden ist. Allein das ist kaum zu erwarten, denn die Zahl der Departements, welche bei der gegen⸗ wärtigen schlechten Vertheilung gegen die anderen im Vortheile sind, ist zu groß, als daß sich hoffen ließe, daß die von ihnen gewählten Deputirten zu einer solchen Maßregel ihre Zustimmung geben werden. Es ist eine beklagenswerthe aber unleugbare Wahrheit, daß man in Frankreich keine Reform, keine Verbesserung im allgemeinen In⸗ teresse vornehmen kann, ohne alsbald durch der Sache feind⸗ liche , ,,, sich gehemmt zu sehen, die stets in den Organen einer dem sogenannten Fortschritt huldigenden ĩ

n a , Vertheidiger finden. en, nn,,

Meine neulich geäußerten Zweifel, daß die von dem franzö Schiffe „Gregeois“ im ir ne am eng Juli n , , von 9 Segeln nicht die Eskadre des Kapudan Pascha sein konnte haben sich nun vollkommen begründet erwiesen. Die offizielle Zeitung von Neapel sagt ausdrücklich, daß die neapolitanisch -= brasilianische Eskadre, welche Ihre Majestät die junge Kaiserin von Brasilien nach Nio Janeiro geleitet, am 12. Juli in den Gewässern der balearischen Inseln sich befand, wodurch alle Zweifel gehoben sind.

Das Buch der beiden Universitäts-Professoren, Herren Michelet und Quinet, betitelt „die Jesuiten“, erregt, wie sich erwarlen ließ von Seiten der Partei dieser letzteren einen um sof heftigeren Ingrimm gegen diese beiden Männer, je größer der Eindruck ist, den es allge⸗ mein hervorgebracht hat, und se größer zugleich die Verbreitung ist, deren es sich bereits seit den wenigen Tagen seines Erscheinens zu erfreuen hat. Der Gegenstand des Buches ist für alle Welt, nicht blos fin, Frankreich von hohem Interesse, in sofern alle Welt, die ganze Zukunft des Menschengeschlechtes, die geistige und sittliche Heranbildung desselben, die Bewegung, die Freiheit und der Fort⸗ schritt der wissenschaftlichen Forschung dabei betheiligt sind. Ich behalte mir vor, ausführlicher auf das genannte 3 und eine Würdigung desselben zurückzukommen. Die beiden Ver= fasser haben im Grunde in demselben nichts gegeben, als den wörtlichen Abdruck der von ihnen im College de i,. gehaltenen Vorlesungen, deren Veröffentlichung nur eine fleine einleitende . de von jedem beigegeben ist. Das Publikum, welchem sie das B ; ihre einzige Vertheidigung gegen die maßlosen Angriff die in den Hörsälen schon und dann auch in den Blätt tenfreunde gegen sie gerichtet wurden, fann len, auf cf Seite die Leidenschaft und Seite die Naß igus und die Wahrheit then Männer der Universitä

t, welcher im tenpartei abgeschleuderten eile gelten,