1843 / 125 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

und zwar nicht blos für die Schiffe bei ihrem Ein⸗ laufen in einen Hafen der Republit, sondern auch beim Einlaufen in jeden anderen, den sie nach dem ersten besuchen. Das betreffende Dekret hat für alle seefahrenden Nationen allgemeines Interesse; ich theile es Ihnen daher ganz mit; .

Art. J. Die Ausfuhr-Zölle auf die Produkte des Bodens und der Industrie des Landes sind aufgehoben.

Art. 2. Jedes fremde Schiff, das in Kraft des Art. 3 des Dekrets vom letzten 24. April von einem Hafen nach einem anderen segelt, wird für jeden Anhaltepunkt (é6chelle) einen Zoll zahlen, näm⸗ sich: 1) von 1090 haitischen Piastern für die Schiffe von 150 Tonnen und darunter; 2) von 159 haitischen Piastern für die Schiffe von 150 bis 200 Tonnen; 3) von 200 haitischen Piastern für die Schiffe von über 200 Tonnen.

Art. 3. Die auf einen schweren oder spanischen Piaster pro Tonne festgesetzte Tonnen-Abgabe wird auf zwei schwere Piaster pro Tonne erhöht.

Art. 4. Die Auslade⸗ und Wage⸗Abgaben bei der Einfuhr werden auf das Doppelte der durch den Tarif dieser Abgaben festge stellten erhöht.

Art. 5. Das gegenwärtige Dekret wird September an in Vollzug treten.

Es frägt sich nun, ob der Ertrag dieser Zoll⸗Erhöhungen bestimmt ist zu Abzahlung der an Frankreich schuldigen Rückstände: in diesem Falle würde man hier die Sache sich noch gefallen lassen. Wäre dem aber nicht so, so dürfte Herr Adolph Barrot denn doch Recla mationen dagegen erheben.

O st ind ien.

Bombany, 6. Sept. Man hat Nachrichten aus Sind bis zum 2. August, die über die Krankheiten im Heere Sir Charles Napier's günstiger lauten, als die letzten vom 29. Juni. Indeß befanden sich in den verschiedenen Hospitälern noch immer im Ganzen 20090 Kranke. Die militairischen Operationen gegen den flüchtigen Hauptgegner der englischen Herrschaft, Schir Mohamed, der sich mit seiner Familie in die Murrih Gebirge zurückgezogen hat, und mit der Aufwiegelung der dortigen Bevölkerung beschäftigt ist, mußten wegen der Ueberschwem— mung des Indus und seiner Nebengewässer noch unterbleiben. Schir Mohamed soll bereits die östlichen Murrih's für sich gewonnen haben und in Gemeinschaft mit den am Bolan-Passe hausenden Stämmen, sowie den um Attock wohnenden Afghanen einen Angriff auf das englische Heer beabsichtigen. Obgleich man diese Nachricht als ein bloßes Gerücht verbreitet hat, hält Sir Charles Napier sein Heer doch schlagfertig, und hat den unterworfenen unzuverlässigen Häupt⸗ lingen ankündigen lassen, daß er es ihnen freistelle, nach welcher Seite sie wollten, sich zu wenden, daß sie aber im Fall eines unglücklichen Ausgangs ihrer Widersetzlichkeit auf keine Gnade zu rechnen hätten. Mohamed Ali, der Neffe eines der gefangenen Emire, hatte sich dem von den Engländern eingesetzten Emir Ali Murat nicht unterwerfen wollen und ist von diesem mit Hülfe eines Detaschements unter Oberst Paul über den Indus in die Soliman-Gebirge getrieben worden, wo er dem dort gleichfalls umherirrenden Emir von Misopur sich beige—

vermehrt wird,

vom kommenden 10.

760

sellt hat. Das britische Heer unter Sir Ch. Napier soll, wie verlautet, auf 20,000 Mann gebracht werden, weil die gegenwärtige Stärke der Truppen (8700 in Hyderabad, 3554 in Sukkur und 4071 in Kuratschi, in Summa 16,500 Mann) nicht für ausreichend gehalten wird, den dortigen Bewohnern so zu imponiren, daß sie die Steuern regelmäßig bezahlen. Dieselben sind noch seit dem Februar rückstän— dig und drei so eben in Sukkur eingetroffene Civil-Beamte aus Bengalen sollen das Erhebungs-System organisiren, wozu ihnen jeden— falls eine Militairmacht zur Seite stehen muß.

Die Nachrichten aus Afghanistan sind unbestimmter Art. Dost Mohamed soll im vollständigen Besitz der Herrschaft sein und ein strenges Regiment führen. Akbar Chan, der anfangs dem Vater die— Herrschaft entreißen wollte, soll jetzt mit diesem gemeinschaftliche Sache gemacht haben, und beide, sagt man, bedrücken mit den schwersten Contributionen das Land. Dost Mohamed soll auch eine Gesandtschaft nach Persien gesandt haben, das jetzt in Herat nach dem (von Anderen wieder bezweifelten) Tode Schach Kamrams all— gewaltigen Einfluß übe.

Im Inneren Ostindiens herrscht Ruhe. Man erwartet in Bom bay die mit dem „Memnon“ zurückkehrende Ueberlandspost aus Eng land (von dem Untergange desselben hatte man keine Nachricht), nach deren Eintreffen der zum zweiten Befehlshaber in Sind ernannte General Simpson von Bombay dahin abgehen wollte. Der neue Ober -Befehlshaber der indischen Truppen, Sir Hugh Gough, und der General Sir W. Nott, werden, wie es heißt, in das Kommando eines neu zu bildenden Beobachtungs-Corps in den nordwestlichen Provinzen sich theilen, und zwar wird Ersterer seine Stellung am Sudledsch, Letzterer in der Nähe von Gwalior, das noch immer in Folge der inneren Unruhen sich in bedenklichem Zustande befindet, einnehmen. Vorläufig haben die bei Agra stehenden Truppen Befehl erhalten, sich marschfertig zu halten.

Der General-Gouverneur ist nach Kalkutta zurückgekehrt und hat sogleich den letzten Schritt zu der vor einiger Zeit angefangenen Reform der Administration gethan, durch welche das General-Gou vernement von der Lokal-Administration von Bengalen gänzlich ge— trennt wird. „Er hat nämlich“, schreibt ein Korrespondent aus Kalkutta der Augsb. Allg. Zeitung, „einen Vice-Gouverneur für Bengalen ernannt, eine Stelle, die früher, wenn der General Gouverneur hier anwesend war, nie besetzt wurde, indem er immer dann persönlich dem Rathe von Bengalen präsidirte. Lord Ellenborough hat sich auf den Landsitz der General-Gouverneure in Barrakpur zurückgezogen, wo er an Reformen in der Verwaltung arbeitet. Es gehen darüber eine Menge Gerüchte, die Details sind alle nur für die lokalen Verhältnisse hier interessant; im Allgemeinen folgen diese Reformen der Richtung, welche ihnen schon eine Reihe von General— Gouverneuren gegeben haben und die in der Natur der Sache liegt. Das Geschäft in allen Theilen der indischen Verwaltung hat ungeheuer zugenommen, und die Folge ist, daß man die Zahl der europäischen und der einheimischen Beamten bedeutend vermehrt hat und sie schlechter bezahlt, weil die Finanzen es nicht anders erlauben. Indien ist in einem Zustand des Uebergangs aus einer asiatischen in eine europäische Verwaltung, daher folgen die

Reformen in der indischen Administration unaufhörlich auf einander,

es muß so bleiben, bis ein ganz neuer Zustand der Dinge geschaffen worden ist. Der große Unterschied zwischen orientalischen und euro— päischen Administrationen liegt in der Einfachheit der ersten, dem Mangel an Schreiberei und der direkten Behandlung aller Geschäfte; dies erklärt, wie bei geringen Steuern die indischen Könige vor dem Einfall der Muhamedaner, die Kalifen und die ersten muhamedani— schen Dynastieen von Indien so reich sein konnten. Aber dieses Sy stem enthält in sich selbst eine Gefahr, der es immer mit der Zeit unterliegt, indem der Mangel an Kontrolle bei zunehmendem Luxus den wenigen Beamten Mittel zu Erpressungen giebt, welche am Ende das Mark des Landes verzehren, wie wir es in der Türkei, Persien und in den indischen Staaten sehen. Als die Engländer sich Indiens zu bemächtigen anfingen, war ihre erste Administra— tion nicht viel von der der Moguls verschieden; anstatt eines mohammedanischen Amils wurde ein englischer Beamter in einen Distrikt geschickt, der eine Million Einwohner haben mochte, de ren finanzielle, polizeiliche und gerichtliche Verwaltung gänzlich in seiner Hand lag. Aber die Central-Behörde verlangte zugleich Be⸗ richte, stellte Rekurse an, und die nothwendige Folge war eine Ver— theilung der Aemter, Trennung der Gerichte und der Verwaltung, und in dieser Trennung der Finanzen und der Polizei; man fand die Distrikte zu groß, die Arbeit der Beamten übermäßig, die subalternen eingeborenen Diener zu unzuverlässig, und europäische Verwaltungs formen, Kontrolle durch die Centralstellen u. s. w. folgten von nun an, so schnell sie eingeführt werden konnten und so weit es die Fi— nanzen erlaubten. Lord Cornwallis hatte, um die Civildiener der Compagnie über die Versuchung von Erpressungen zu erheben, ihre Besoldungen sehr hoch gestellt, und so lange ganz Indien von 800 Civil⸗Beamten administrirt wurde, fand dies keine Schwierigkeit. Aber jetzt, wo man sich genöthigt sieht, die Distrikte unterabzutheilen und viermal so viel Beamte zu halten, und sie doch noch mit Arbeit überladen sind, ist man auf Auswege verfallen; man fing damit an, die Besoldun— gen herabzusetzen, aber dies half nicht viel; man schuf dann eine zweite Klasse von Civildienern, welche sowohl Eingeborene, als Europäer sein können, und denen die subalternen Stellen überlassen werden; die Ausbreitung und Ausarbeitung dieses Systems ist das gegenwärtige Thema der Reformen des indischen Staatsdienstes. Aber auch hier ist die Schwierigkeit groß. Bei der sehr kleinen Anzahl von Euro— päern in Indien findet man nicht leicht die hinlängliche Anzahl be— fähigter Leute, und sie sind noch immer zu theuer, indem ein Euro päer, um standesmäßig zu leben, wenigstens die doppelte Besoldung erfordert, als womit ein Hindu von demselben Range leben kann. Es ist daher unvermeidlich, daß die Eingebornen mehr und mehr einen großen Theil der Aemter erhalten müssen, aber die große Schwierigkeit hier liegt in der Erziehung, indem bis jetzt die Unter richts-Anstalten des Staates, wo sie allein eine Bildung erhalten können, wie sie der europäische Staatsdienst erfordert, noch viel zu unvollkommen sind, und doch kann ohne ihre Hülfe weder die gänz liche Reform des Steuerwesens, die nöthig ist, noch die Entwickelung der natürlichen Reichthümer des Landes vor sich gehen.

Allg ee meiner Anzeiger.

Bekanntmachungen.

1858 am 30. D

Die verwittwet gewesene Hofräthin Behrendt,

line geb Brandenstein oder von Brandenstein, ist am 21. Juni 1842 hierselbst ohne Testament, mit Hinter—

Pau /

lassung eines Vermögens von circa 2400 Thlr. ver— 4

storben, und haben sich als nächste Erben gemeldet die 44 *

Töchter zweier früher bereits verstorbener Schwestern

der Erblasserin:

1) die separirte Gutsbesitzerin von Paczkowska, Erne stine Lonise Friedericke, geborne von Larbusch, zu

hierdurch aufgefordert, sich binnen Neun Monaten schrift⸗ lich oder persönlich, spätestens aber in dem ezember d. auf hiesiger Gerichtsstube angesetzten Termine zu den, ihre Legitimation sung zu gewärtigen, widrigenfalls der Klocke für todt erklärt, der Nachlaß als herrenloses Gut dem Königl. Fiskus zugeschlagen werden wird. Zehden, den 10. März 1843. J Königl.

ö mel weiterer Anwei

So eben erschien bei K. F.

zu führen und

kalienhandlung, Breite Str.

Logier:

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Land . 1 5

1nd = n i m

Braunschweig,

2) die unverehelichte Friedericke Wilhelmine Hempel hierselbst,

3) die unverehelichte Deßau.

Da diese Personen sich jedoch als nächste und ein— zige Erben nicht haben legitimiren können, dieselben vielmehr noch folgende Geschwister gehabt:

1) Elisabeth Eleonore Karoline Magdalene von Lar busch, von welcher die letzten Nachrichten aus dem Jahre 1810 aus Arnheim in Holland herrühren, Friedrich Heinrich von Larbusch, welcher vor 30 Jahren nach dem Vorgebirge der guten Hoffnung gegangen und nicht zurückgekehrt ist,

Johanne Karoline Pauline Charlotte von Larbusch, welche 1821 hier verstorben sein soll,

I) der Dr. med. Friedrich Adolph Hempel, welcher seit dem Jahre 1826 in Paris verschollen ist, deren Tod nicht hat nachgewiesen werden können und von denen nicht konstrt, ob und welche Descendenten sie hinterlassen haben können, so werden auf den An— trag des Nachlaß⸗Kurators, Justiz⸗Kommissarius Naudé, alle unbekannten Erben der Witilwe Behrendt, nament lich aber werden die so eben ad 1 bis 4 aufgeführten Personen, oder ihre etwanigen Descendenten hierdurch öffentlich vorgeladen, sich in dem vor dem Kammerge⸗

343 h]

Caroline Henriette Hempel zu

vom 27.

D

dem Herrn

Berlin-Hamburger

tende Direction, aus folgenden Mitgliedern:

1) dem Ausschuß⸗Mitgliede, Königl. Kommerzien-Rath Herrn Carl in Berlin, als Vorsitzenden (welcher sedoch diese Function nur bis zum Eintritt eines definitiv zu wählenden Vorsitzenden, auf den aus— drücklichen Wunsch des Ausschusses, übernommen und sich einstweilen der altiven Theilnahme an den Ausschuß-Verhandlungen begeben hat),

Drost v. Lehsten, als dem von dem

Großherzoglich mecklenburgschen Gouvernement er

nannten Mitgliede,

dem Herrn Dr. Asher, als von der Hamburgschen

Regierung ernannten Mitgliede,

dem Herrn Stadt-Aeltesten Conrad) in Berlin,

Briefe, Berichte und

von

. , . Die gewandte und interessante D vereinbarten Gesellschafts besonders der Gunst des lesenden pfehlen. 1840

Bei F. A. Böhme in Leipzig

zu haben:

N

ben der Post,

Anderson, Sammlung englischer

gen und Beiträgen versehen von gi. 5. 1790 Selten, art.

als den von

Eisenbahn. L. Rellstab.

Nach S. 59. des in der General-Versammlung der . Actiongire der Berlin Hamburger Eisenbahn Gesellschaft ß n Statuts, und nach den in Gemäßheit desselben von den betreffenden hohen Regierungen erfolgten Ernennungen und resp. von dem Gesellschafts-Ausschusse statutenmä— ßcig getroffenen Wahlen, besteht die, den Actien-Verein in allen Verhältnissen nach Außen vollständig vertre—

D

schäfts⸗Korrespondenz. T

53 13 2

* Titerarische Anzeigen.

. Köhler in Leipzig und ist in allen Buchhandlungen zu haben, in Berlin in der T. Trautweinschen Buch 8

8

Schilderungen

Thlr. Darstellungsweise des

Versassers ist anerkannt genug, als daß

noch nöthig hätte, dieses neueste Werk desselben noch

Publikums zu em—

ist erschienen und

6. in allen Buchhandlungen, zunächst in der = suhr⸗ schen, Berlin, Schloßplatz 2, Potsdam, am Kanal ne

Die kausmännische Ge argestellt in einer n e Musterbriefe.

Uebersetzt und mit englischen Noten nebst Erktlärun—

8 hlr.

R 9 Tor lz ; 2 . 534 In Berlin ni W. Logier, Frie— drichsstr. 161 (nahe den Linden), Gro— piussche Kunsth., Schropp, Ebssenhardt, ist zu haben: J . . . Beste limmelskarten unter dem Titel:

1851 N 8 P P a 9 6 ( 35 ĩ

51v Labula- quinque

und Musi

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1nerrant iũuin Septimunm 901 GdIneinm

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et usque 2d Gradium decl. austr.

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Pio medio scculo XIX 1 J 2. G. Schvwinck- preuls. vriillerie - Capitain

63 Ihlr. 10 FI. Conv. -Münze.

sind im größten Format 5 Karten erschienen, welche den in unseren Gegenden der Erde sichtbaren Theil des Himmels auf eine Art darstellen, die Alles vereinigt, um dieselben sowohl den Astronomen, als jedem Ge— bildeten und Freunde der Astronomie werthvoll zu machen.

Vier dieser Karten stellen den Gürtel der Himmels kugel dar, der sich von 30 Grad südlich vom Aequator bis 50 Grad nördlich erstreckt, die fünfte enthält die Gegend des Nordvols, bis zu 46 Grad Entfernung von ihm. Diese Karten enthalten nicht nur alle mit bloßen Augen sichtbaren Sterne, sondern auch noch die erst durchs Fernrohr sichtbar werdenden der Tten Größe. Die Entwerfungsart der Schwinckschen Kar— ten ist die stereographische, das Kartennetz ist mit bewunderungswürdiger Regelmäßigkeit und Schönheit gezeichnet.

Stereggraphie- construxit

der Verleger 9 Hönigl.

Imp rial -Holio.

Augspurg.

richts⸗Referendarius Herrn Großmann auf den 17. Februar 1844, Vorm. 11 Uhr, hier auf dem Kammergerichte anberaumten Termine zu Festellen und ihre Legitimation zu führen, widrigen alls sie mit allen ihren Ansprüchen präkludirt, der Nachlaß den sich legitimirenden Erben Cventnliter, den Fislus zur freien Disposition verabfolgt werden vird und der nach erfolgter Präktlusion sich etwa noch i we, Erbe alle deren Handlungen und Dispo⸗ . ö. anzuerkennen und zu übernehmen verbunden, von ihnen weder Nechnungsleg ung noch Ers d eihobenen Nutzungen zu n . be ch n e , * lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft

vorhanden sein wird, 3 j 44 ; 6 wird. zu begnügen für schuldig erachtet

Den Auswärtigen werden die Ebell, Becher und Kahle zu Man gebracht.

Berlin, den 12. Oktober 1843.

Königliches Preußisches Kammergericht.

Jnstiz⸗ Kommissarien datarien in Vorschlag

1831 Avertissement. Von dem unterzeichneten Königl. Land gericht werden 1) der Johann Friedrich Klocke aus Alt Rüdnitz, ge— boren am 29. April 1798, der seit dem Jad: (616, nachdem er aus dem Feldzuge gegen Frank— reich zurückgekehrt und in Neudamm bei Auflösung der Landwehr zuletzt gesehen worden, verschollen ist; 2) die Erben der an 25. November 1837 zu Grüne— berg verstorbenen Hirten-Wit / we Kobis

und Stadt-

dem Aus⸗ schusse er⸗ wählten

Mitgliedern,

Jul. Guido Wolff in Hamburg, R. G. F. Hamburg, . » Baurath Neuhaus, als Ober-Ingenieur, welches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Berlin und Hamburg, den 26. Oktober 1843. Der Ausschuß der Berlin- Hamburger Eisenbahn-Ge⸗ sellschaft. A. Abendroth, Dr., Vorsitzender.

== Dampsschifffahrt S zwischen Magdeburg und Hamburg. Dienst für den Monat November. V. Magdeburg: V. Hamburg:

jeden Sonntag Morg. 7 Uhr, jeden Sonntag] Yar 3 Dienstag 5 4 ö. . Sr nch . 2 Donnerstag . . * Freitag ( hr. Sch levvdienst nach Be dürfniß wöchentlich n mn n. „Gahrbillete ertheilt die Passagier⸗-Erpedition der Ber— lin⸗ Anhaltischen Eisenbahn⸗ . 6 2 . die Derren Herrmann C Meyer in Berlin Da4svoigteiplatz Nr. 12, jede genügende Aus⸗ kunft hinsichtlich der Passagier⸗ und Güter. Veförderung.

Borger in

13159

So eben ist ausgegeben worden:

18351 ; . . ö Dae . Eine pragmatische Geschichts-Darstellung von Werne Hahn. gr. 8, lig geh. 1 Thlr.

Die Tendenz des Werkes ist: unter Anerkennung der kritischen Resultate, welche seit dem letzten Decennium in der theologischen Literatur über die Evangelien und ihre geschichtliche Glaubwürdigkeit sich festgestellt haben, die Geschichts-Darstellung des Lebens Jesu auf neue wissenschaftlich gerechtfertigte Prinzipien gestützt, zu ent— werfen.

Das Werk zerfällt hiernach in zwei Theile, in den ersten, der die wissenschaftliche Begründung des Unter⸗ nehmens enthält, und in den zweiten, der die Durch— führung desselben liefert. So ist das Werk ein abge— schlossenes Ganze.

In der Absicht des Verfassers ist es nur der erste Theil einer durchgreifenden Umarbeitung des ganzen historischen Gebiets der christlichen Theologie, und so⸗—⸗ mit der erste Schritt zu einer neuen Begründung und reineren Gestaltung der überall wankend gewordenen kirchlichen Verhältnisse.

Auf dies Werk geeignet, in der ganzen christlichen Welt, sowie bei den gebildeten Bekennern aller Konfessionen ein nicht ge⸗ wöhnliches Aufsehen zu erregen erlaube ich mir hierdurch noch besonders aufmerlsam zu machen.

Berlin, den 22. Oltober 1843.

Alexander Duncker.

Leipzig, Ottober 1843. F d Göhler.

128761

Der jelzige Besitzer der seit in kranksurt a. O0. bestandenen Zucker beahsichtigt, nachdem der Betrieb kurzem ausgehört hat, das dazu gehörig« Wohnhaus, die bedeutenden kEabrik-Gécbäude und die anselinli-s lien kupfernen und anderen Geräthschasten, entwe- der zusammen oder letztere auch abgesondert, aus freier 1Iand meistbietend zu verkaufen und ist dazu

50 Jahren Raffinerie,

sait

bheinalie

derselben

ein Termin aut

den 14. November er., Vormittags io 1 vor dem Herrn Justizrath Aschenborn in Erankfurt a. d. O., in dessen Wohnung angeselzt, wozu Kaul lustige mit dem Bemerken eingeladen werden, dals bei irgend annehimlichem Gebote der Zuschlag so- (ort erfolgen kann.

Das VWolinhaus ist in der Junkerstralse, niclit weit von Markte, nahe an der Oder gelegen, ist 2 Stock hoch und hat 8 Fenster Front, die dahin— ter und zum Theil an der Kasernenstralse gelegenen HFabrik-Gehäude sind 5 Stock hoch, durchaus mas— siv und im besten baulichen Zustande. Wegen der nälieren Bedingungen beliebhe man sich an den Herrn Justizàrath Aschenborn oder den Hrn. Ed. Petersen in HErankfsurt a. O. zu wenden.

Frankfurt a. O., den 1. OktoHer 1843.

Das Abounement beträgt 2 Rthlr. sür ö Jahr. 4 Rihlr.. Jahr. 8 Rihlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. Ansertions- Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

eri

14

Amtlicher Theil. .

Inland. Berlin. Erläuterung in Sachen des Ober-Censurgerichts. Arnsberg. Bekanntmachung in Bezug auf die Auseinanderlegung der Feldmarken.

Deutsche Bundesstaaten. des Königs. Aus Franken.

Bavern. Bamberg. Handschreiben

Getraidepreise. Württemberg.

Stuttgart. Die Kinder⸗Heil Anstalt. Buchhändlerisches Schiedsge

richt. Baden. Karlsruhe. Weinlese. Milde Stistungen. Konstanz. Weinlese. Kurhessen. Kassel. Stände⸗Versamm lung. Grh. Hessen. Darmstadt. Assisen zu Alzey. Verfügung in Bezug auf das Format der Druckschriften.

esterreichische Monarchie. Schreiben aus Teplitz. des Bauernstandes.)

Nnsland und Polen. St. Petersburg. gen. General-(Konsul für Serbien.

Fraukreich. Paris. Bevorstehende Abholung der Asche des Bruders Ludwig Philipp's von Palermo. Notenwechsel mit Belgien über die Einschmuggelung von englischem Garn. Thiers bei Soult. Boyer verschiebt seine Reise. Vermischtes. Briefe aus Paris. (Das Gesetz über die Arbeit der Kinder in den Fabriken und seine bisherige praktische Anwendung. Die Eröffnung der Kammern; die belgische Ei

senbahn; der Streit mit der Geistlichkeit.)

Grostbritanien und Irland. London. Die Doktor-Kreirung des Prinzen Albrecht in Cambridge. Eröffnung des Parlaments in Ka nada. Antwort des Minssters Graham an die freie schottische Kir chen⸗Versammlung.

Niederlande. Aus Entwurf an.

Schweiz. Bern. Der Regierungsrath von Beschluß des Großen Raths von Luzern in sterfrage.

Italien. Turin. Werbung des Prinzen von Savoyen die Hand der Erzherzogin Marie Karoline.

Spanien. Schreiben aus Paris. (Stand der Dinge in Saragossa, Barcelona, Gerona und Figueras.)

Griechenland. Athen. Cirkular-Schreiben des Ministers des in Betreff der Wahlen.

Türkei. Schreiben aus Paris. (Die Händel mit Persien; der Pforte gegen die Einmischung europäischer Behörden in die Angelegenheiten der Negierung.)

Eisenbahnen. Breslau. Eröffnung der Breslau-Schweidnitz-Freibur ger Bahn. Karlsruhe. Eisenbahnbau⸗Amt. Brüssel. Bestel lungen in Folge der Eröffnung der rheinisch-belgischen Eisenbahn. Antwerpen. Berichtigung hinsichtlich der Konkurrenz zwischen werpen und Rotterdam im Waaren-Transport nach Köln.

Handels- und Börsen-Nachrichten. Berlin, Danzig, nigsberg, Breslau, Magdeburg und St. Petensbur g. Mart

Paris. Börse. London. Marktbericht.

Kunst⸗Notizen.

(Verschuldung

Militairische Beförderun

dem Haag. Die erste Kammer nimmt den Adreß—

zern protestirt gegen den zetreff der Aargauer Klo

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Carignan um

Innein

Maßregel

inneren

Ant Kö⸗

16 bericht.

Vaterländische Sprachkunde.

Beilage. Rückblicke auf die siebente Versammlung deutscher Land- und Forstwirthe, gehalten zu Altenburg vom 4. bis zum 109. September 1813.

(Erste Sitzung.)

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Militair-Geistlichen der Garnison zu Trier, Pfarrer Kre mer, und dem Steuer-Einnehmer Richter zu Priebus, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so wie dem Unteroffizier Busch von der Veteranen-Section des 2ten Bataillons (Herzberg) 32sten Landwehr Regiments und den Land- und Stadtgerichts Dienern Drieschner zu Wongrowiec und Bremer zu Schmiedeberg das Allgemeine Eh renzeichen zu verleihen;

Allgemeine

Preußische Zeitung.

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onnerstag den Novem

Die Land und Stadtgerichts Assessoren und Gerichts Kommissa. rien Hoffmann in Könnern und Ramm städt in Wettin zu Land- und Stadtgerichts⸗-Räthen bei dem Land- und Stadtgerichte zu Halle zu ernennen;

Den Land- und Stadtgerichts-Assessoren Becker zu

und Beckmann zu Rheine den Charakter als Land- und Sta . 1 1

Meyer zu Rheine den Charakter als Justizrath zu verleihen Den Banquier Eduard Woe ste in Brüssel zum Konsul daselbst zu ernennen.

Die Ziehung der 4ten Klasse 88ster Königl. wird den 9. November c. 8 Uhr Lotterie Hauses ihren Anfang nehmen. Berlin, den 2. November 1843. Königl. General-Lotterie-D

Morgens

trerhrtdn.

Angekommen: Der Fürst von Hatzfeld, von Trachenberg.

Uichtamtlicher Theil llichtamtlicher Theil. FJuland.

Berlin, 1. Nov. Ein Korrespondent des Frankfurter Journals fragt in einem in No. 251 der Preuß. Staats-, Kriegs- und Friedens-Zeitung übergegangenen Artikel aus Rheinpreußen vom 11. Oktober: wie es zu reimen sei, daß, während in mehreren Berichtigungen aus Berlin versichert werde, daß der un verkürzten Mittheilung der Erkenntnisse des Ober-Censur-Gerichtes in den Zeitungen von Seiten der Censur kein Hinderniß in den Weg gelegt werde, doch unlängst ein Censor in einem näher bezeichneten Falle, unter Berufung auf ihm ertheilte höhere Weisung, einem ober censurgerichtlichen Erkenntnisse die Druckerlaubniß verweigert habe?

Wir können das Bedenken des Korrespondenten nicht besser heben,

indem wir ihm ein nochmaliges Lesen jener in den Nummern 78 id 79 der Allgemeinen Preußischen Zeitung enthaltenen erichtigungen empfehlen. Es wird darin nämlich nur die Ueberzeu gung ausgesprochen, daß die Censoren solchen Erkenntnissen des Ober-Censurgerichts die Druck-Erlaubniß weder ganz noch zum Theil verweigern würden, welche mit Genehmigung oder auf Veran— lassung dieser Behörde veröffentlicht werden sollten. Dagegen wird unmittelbar darauf ausgeführt, daß es sich ganz anders mit solchen Erkenntnissen verhalte; welche von Privatpersonen ohne Vor wissen und Genehmigung des Gerichtes zum Drucke be— stimmt würden, und daß die Censoren, mit Rücksicht auf die beste— henden Gesetze und den eigenen Ausspruch des Herichtes, sehr leicht in den Fall kommen könnten, den gar nicht zum Zwecke der Veröffentlichung, sondern nur zur Nachricht für die Parteten beige— fügten Gründen solcher Urtel das Imprimatur zu versagen. des Amtsblattes ent— n Bezug auf die Auseinanderlegung der J.), aus der wir Fol—

Arnsberg, im Oltober. Nr. 12 hält eine Bekanntmachung; i Feldmarken (. d. Münster, 10. Oktober d. gendes entnehmen:

„Die Vortheile einer Befreiung der Aecker und Wiesen von den darauf hastenden Hude-Gerechtigkeiten mit gleichzeitiger wirthschaft⸗ licher Zusammenlegung der zersplitterten Grundstücke scheinen noch nicht hinreichend gewürdigt zu werden. Es ist deshalb höheren Or⸗ tes nöthig gefunden worden, auf dieses wichtige und bewährte Mit tel zur Hebung des Wohlstandes und der Industrie auch unter den kleineren Landwirthen eine zur Beförderung eines kräftigen Bauern standes allgemeinere Aufmerksamkeit zu richten.

Eine solche Spezial-Separation einer Feldmark, auf die jeder

Alle Post-Anstalten des An- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses glatt an, sür Serlin die Expedition der Allg. Preuss. Zeitung: Friedrichsstrasse Ur. 72.

6b en

1843.

Theilnehmer nach §. 2 ff. der Gemeinheits-Theilungs-Ordnung an zutragen berechtigt ist, beseitigt die durch die gemeinschaftliche Hude⸗ Ausübung herbeigeführten, so häusigen und verderblichen Beschädi⸗ gungen an Futterkräutern und anderen Feldfrüchten. Sie erleichtert die Aufsicht, erspart die Zeit, Arbeitskräfte und Verluste an Geschirr durch das Herumziehen von einem Feldstücke zum anderen, vermindert die Anzahl der erforderlichen Zugthiere und gestattet in gleichem Maße Vermehrung des Nutzviehes. Es werden durch selbige die Wege-Servituten aufgehoben und viele Wege, Gräben und Reinen

die Freistätten der Mäuse, Schnecken und Würmer entbehrlich. Die neuen Wege werden gerader und bequemer gelegt und leichter unterhalten. Die bisherigen den Transport des Tüngers hindernden Hohlwege verschwinden oder werden als Gräben benutzt. Die Ent⸗ wässerung der Feldmark geschieht vollständiger und zweckmäßiger nach einem geordneten, das Ganze umfassenden Plane, welcher die Mög— lichkeit des Ebenpflügens ausdehnt, daher auch Querpflügen möglich macht und einen gleichmäßigeren Stand der Früchte herbeiführt. In gleicher Weise wird die Bewässerung der Wiesen erleichtert und da— durch, so wie durch die Aufhebung der sie, wie den kräftigen Wuchs der Wiesenkräuter, namentlich im Frühjahr, hindernden Hütungs⸗Ge⸗ rechtigkeiten, ihr Ertrag vervielfacht. Jeder Landwirth wird durch die Separation von seinen Nachbarn und anderen bisherigen Berech⸗ tigten vollkommen unabhängig. Er kann jedes Grundstück derjenigen Kulturart widmen, welche ihm vorzugsweise zusagt; seinen Acker früh oder spät besäen, ganz nach seiner Ansicht bestellen und verbessern.

Die Feldstücke verlieren ihre zu schmale oder unförmliche Gestalt, welche die Bestellung erschwert, namentlich einer zweckmäßigen und kräftigen Bearbeitung das nachtheilige Hinderniß in den Weg legt, daß die Beackerung immer nach Einer Richtung gehen muß und die Kosten der Einfriedigung vermehrt, wo eine solche wegen klimatischer erhältnisse als vortheilhaft sich darstellen möchte.

Eine zusammenhängende regelmäßige Fläche erfordert weniger Einsaat und leidet minder durch die Verbreitung des Unkraut⸗Saamens von den Aeckern nachlässiger Nachbarn. Sie kann abwechselnd zur Erzeugung von nährendem Viehfutter behufs allmäligen Ueberganges zu gänzlicher Stallfütterung mittelst ausgedehnten Baues von Futter⸗ kräutern, vorzüglich der perennirenden, Luzerne und Esparsette oder als Drenschweide von eingesäetem weißen Klee ꝛc. benutzt werden.

An Berg-Abhängen erhalten die Aecker bei der neuen Einthei lung diesenige Lage, welche sie dem Einreißen und Abspülen am wenigsten aussetzt und die Bearbeitung möglichst erleichtert.

Die Land Entschädigungen müssen nach §. 64 ff. der Gemein⸗ heits- Theilungs-Ordnung die aus der Gemeinheit scheidenden und darin bleibenden Theilnehmer möglichst in einer zusammenhängenden wirthschaftlichen Lage erhalten. Ist dieses aber ohne Verkürzung einzelner Theilnehmer und ohne Aufopferung überwiegender Kultur⸗ Vortheile nicht zu erlangen, so kann sich keiner entbrechen, eine Land⸗ Entschädigung in getrennter Lage anzunehmen, sofern er nur an deren freiem Gebrauche nicht gehindert wird, sie keine Veränderung der gan zen bisherigen Art des Wirthschaftsbetriebes des Hauptgutes nöthig macht und eine zweckmäßige Bewirthschaftung gestattet.

Die Haupt- Aufgabe ist, das Ganze jeder Wirthschaft verständig zusammenzusetzen und jedes einzelne Stück bequem und vortheilhaft zu bilden. Sicherung der alljährlichen Ertragbarkeit ist bei der neuen Zusammensetzung jeder Wirthschaft eine Haupt⸗Rücksicht. Bei den

ligen, welche bisher Grundstücke von verschiedenen Beschaffenheiten und Lagen besaßen, wird, so viel die gleichmäßige Berücksichtigung aller übrigen Theilnehmer und die wirthschaftliche Angemessenheit des Separations-Plans im Ganzen zuläßt, gestrebt werden, in möglichst entsprechendem Verhältnisse die besseren Lände⸗ reien mit denen ihres Stroh- Ueberschusses bedürfenden schlechteren,

N 3

Abfindungen Derje

6 6 ———

Vaterländische Sprachkunde. „Germaniens Völkerstimmen. Sammlung der deutschen Mundarten in Dichtungen, Sagen, Mährchen, Volksliedern ze. . =. y 2 1 . Herausgegeben von Johannes Matthias Firmenich. Berlin 1843. Schlesingersche Buch- und Musikhandlung. Erste und zweite Lieferung. S. 1 160.“

Der Zweck dieses Buches, das als ein „deutsches Nationalwerk“ ange— kündigt worden und solchem Namen Ehre macht, ist ein vierfacher. ;

Es soll dadurch, er st ens, der dichterische Schatz der deutschen Volks muse vor den Wellen der Zeit, die ihn fortzuschwemmen drohen, gerettet werden. Die flüchtigen Mährchen, Sagen und Lieder, die, gleich vorüber gehenden schönen Träumen, dem Gemüths- und Seelenleben des Volkes entquellen, werden dadurch gleichsam gefesselt und Eigenthum der Nation für alle Zeiten; mithin eine Bereicherung der Literatur der Deutschen. Außerdem sind diese dichterischen Schätze des Volkes aus dem frischen Born des Lebens unmittelbar geschöpft. Durch Uebertragungen ins Hochdeutsche verlieren solche Erzeugnisse der Volksmuse was man bei den lebersetzun⸗ gen der schon der Kunst-Poesie sich nähernden, aber immer dem volksthüm— lichen Geiste entsprossenen allemannischen Lieder von Hebel hinlänglich wahrnehmen kann immer Etwas von ihrem ursprünglichen Reize; was gewiß selbst der geschickteste Uebersetzer einräumen wird. Ein reizendes Land— mädchen, welches man in feineres und schöneres Gewand einhüllt, bleibt immer schön und anmuthig; aber es ist nicht mehr das durch seine Einfach— heit und anspruchslose Eigenthümlichkeit uns so ansprechende Wesen. .

Durch die geistigen Erzeugnisse des Volkes wird uns ein Blick in das innerste Vollsleben gewährt, die Kenntniß des deutschen Volksgeistes mithin dadurch gefördert. Welcher Gewinn, wenn uns ein solches Werk von den Griechen und Lateinern überliefert wäre! Wie würde uns das ganze Leben dieser Völker des Alterthums dann klar vor Augen liegen, uns als sich erster Leiter bei unseren Jorschungen dienen! Wir würden durch ein solches Werk gleichsam an, den innersten Familienheerd jener Völker versetzt, Ge⸗ bräuche, Sitten, Eimichtungen würden uns zu klarer Anschauung gebracht werden, die jezt den tiefsten Forschungen verborgen bleiben. Wie außeror— dentlich schäßbar ist das Wenige, was Athenäus und andere griechische Schrifisteller uns in dieser Beziehung vom Volksleben der alten Griechen überliefert haben! Man lese in dieser Beziehung nur nach: „Neugriechi— sches Leben verglichen mit dem altgriechischen, von dem Kretenfer C Bös. bilakis“, und „Lecοrλο⸗ Ecμιίárna. neugriechische Volksgesänge, in Zusammenstellung mit den uns aufbewahrten altgriechischen Vollsliedern von J. M. Firmenich“, u. a. M. ö

Erreicht das Werk „Germaniens Völkerstimmen“ die gewünschte Selbst— ständigkeit, wozu erfreulicherweise alle Hoffnung vorhanden ist, da nach der

öffentlichen Angabe des Herausgebers bereits 349 Gebiete, Städte und Orte ihre Mundarten eingesandt haben, so erhält die deutsche Nation ein Werk, wie kein anderes Volk ein solches aufzuweisen hat, und den kom⸗ menden Geschlechtern wird eine vollständige Anschauung des volksthümlichen ͤ Lebens der deutschen Nation gewährt. Bekanntlich hatte Kaiser Napoleon die Herausgabe eines ähnlichen Werkes für die französische Nation befohlen, der Sturm der Zeiten trat aber diesem Unternehmen hemmend entgegen, und das begonnene Werk blieb unvollendet. In neuester Zeit regte Charles Nodier die Herausgabe eines derartigen Wertes wieder an, jedoch war der Erfolg in Frankreich nicht so günstig, wie der, dessen sich unser Landsmann Firmenich in Deutschland zu erfreuen hat. Die ste Theilnahme dafür hatte sich unter den Franzosen in der Bietagneng die in Bezug auf ihre mundartlichen Sprachschätze sehr Erfreuliches Umfassendes zu Tage gefördert hat. Besonders rühmenswerth in sprac wissenschaftlicher Beziehung sind die Bestrebungen des bekannten französt schen Gelehrten Pierquin de Hemblour, Mitglied der Socisté des Ferner gab Dr. J. F. Schnakenburg eine schäßenswerthe Sammlung französischer Mundarten heraus.

Daß der Erfolg, welchen Firmenich in Deutschland gefunden, auch auf die anderen Nationen anregend wirken werde, dürfte wohl vorauszusehen sein, und zweifelsohne wird die Wissenschaft ähnliche umfassende Werke auch in Frankreich, England, Italien, Spanien, Rußland u. s. w. mit der Zeit entstehen schen. ÜUnserem Vaterlande gereicht es zur Ehre, daß es die An regung dazu gegeben hat. Dem Forschungsgeiste eröffnet sich dadurch ein bisher unbekanntes, ungemein weites Feld.

Als zweiter Hauptzweck des Werkes stellt sich der sprachwissenschaft liche dar. Die ihr Gebiet täglich erweiternde hochdeutsche Sprache droht unverkennbar, ihre leiblichen Schwestern, die deutschen Mundarten, zu ver drängen. Unersetzlicher Verlust für die Wisenschaft und Sprachforschung, wenn diese durch ihren Laut- und Wortreichthum so hervorstechenden Mund⸗ arten im Strome der Zeit untergegangen wären, ohne daß schätzbare Denk— mäler derselben gesammelt worden wären! Die ursprünglichen und reichen Quellen, unsere Schriftsprache zu bereichern, würden durch diese unverzeih= liche Fahrlässigkeit verstopft worden sein. Durch den umfassenden Blick, welchen das Werk mit der Zeit über das dentsche Sprachgebiet gewährt, wird es den Bestrebungen unserer Sprachforscher gelingen, eine durchaus feste Grundlage für die deutsche Sprachforschung zu erzielen, eine Grund— lage, die unumstößlich sein wird, weil sie auf der Kenntniß der Verzweigun= gen unseres so lebenskräftigen und überreichen Sprachstammes beruht. Nur durch das Sammeln aller Mundarten win diese umfassende Kenntniß mög⸗ lich sein. Das Werk stellt sich also unseren besseren klangreichen Sprach⸗ werken zur Seite, da das Studium unserer Sprache dadurch in einem hohen Grade gefördert wird. .

Der dritte Hauptzweck ist der geschichtliche. Durch das Studium der Mundarten und der Erzeugnisse der Volksmuse dringt man tiefer in den

antiquaires de la Erance.

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Geist des Volkes ein, und namentlich verbreitet die genaue Kenntniß der

ld Lissenschaft dadurch ein neues unangebautes Feld eröffnet ist.

die Mundart oft mit Zuverlässigkeit auf den Ursprung der Volksstämme hindeutet, wenn keine geschichtlichen Zeugnisse in dieser Beziehung vorhan⸗ den sind, so liegt der Nutzen des Werkes für den Geschichtsforscher am Tage.

Der vierke Hauptzweck endlich ist ein vaterländischer. Der Heraus- geber wollte, wie er in der Vorrede ausspricht, durch die Betheiligung aller deutschen Volksstämme an einem gemeinsamen vaterländischen Werte zur Befestigung der deutschen Sinnes-Einheit beitragen. Daß dieser Zweck nicht verfehlt worden ist, zeigt die wirklich überraschende Theilnahme und Mit- wirkung, welche demselben aus allen Gegenden des deutschen Vaterlandes, von den nördlichsten friesischen Inseln bis zu den entlegensten Gebirgsthä—⸗ lern der Schweiz und Tyrols, von Litthauen bis Siebenbürgen, zu Theil geworden ist. Das Werk kann daher als Denkmal des lebendig erwachten deutschen Gemeingeistes gelten und ist schon insofern eine sehr erfreuliche Erscheinung für uns Germanen.

Die bei der Behandlung jeder einzelnen Mundart von Firmenich be⸗ obachtete Genauigkeit und kritische Sorgfalt verdienen alle Anerkennung. Ohne diese Eigenschaften und Vorzüge würde das Werk freilich auch be— deutend an Werth und Brauchbarkeit für die Sprachforschung verlieren. Die Ausdauer des Herausgebers hat in dieser Hinsicht die Probe bestanden. Von Nachlässigkeiten, wie sie uns so häufig beim Druck von mundartlichen Proben entgegentreten, ist bei diesem Werke durchaus nicht die Rede. Fir— menich hat das Studium der Mundarten in dieser Ausdehnung zuerst in den Bereich der strengen Wissenschaft gezogen. Sein Buch kann daher als zuverlässiger Leiter bei mannichfaltigen Forschungen gelten. Bei der anscheinenden Willkür in den Mundarten dürfte die Arbeit des Heraus⸗ gebers, da ihm eine so überraschend große Anzahl von Mundarten zur kri⸗ tischen Ausarbeitung vorliegt, mit unüberwindlichen Hindernissen verbunden erscheinen. Wenn man aber die Mundarten schärfer ins Auge faßt, so ge⸗ wahrt ein tieferer Blick, daß in denselben nichts weniger als Willfür herrscht; im Gegentheil walten darin fast festere und bestimmtere Gesetze ob, als in unserer Schriftsprache, die in ihrer Allgemeinheit verschiedenar⸗= tige Urstoffe in sich aufgenommen hat und mannichfaltige Eigenthümlichkei- ten, welche den einzelnen deutschen Volksstämmen angehören, zur Geltung kommen läßt, wo hingegen die Mundarten im Besonderen streng abbegnänzt sind und Allem, was nicht aus ihrem Wesen hervorgegangen ist, die 33 nahme harlnäckig verweigern. Die Gesetze in den Mundarfen int, . sester und bestimmter, als dieselben schon durch . bes len der Gegend, wo'sie gesprochen werden, durch Luft ] 5 6 , Bodens, Berge, große Flächen, Meer, Flüsfe u. . 6. a. der Mund- gan einwirken, bedingt sind. Um bei der fritischen Bear