1843 / 142 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

ĩ ĩ d 0 Artikeln dieses Programms beschriebenen Förmlich⸗ 23 gbd die Fregatte Constituigao am Eingange des Hafens sich zeigte begaben der Kaiser, die rinzessin Januaria und die Slaats Minister sich vom Lustschlosse St. Christovao aus an Bord derfelben zum ersten Besuche bei der Kaiserin. Am folgenden Tage um 11 Uhr fand die feierliche Landung auf dem Valongo Ufer statt, einem Quai, welcher nunmehr den Namen Quai der Kaiserin (Cäe⸗ qa imperatria) führt. Von der inneren Rhede aus nämlich begab ch der feierliche Zug, welcher die Kaiserin in Staatsböten vom Bord

ber Fregatte „Constituigao“ abholte, um die Insel das Cobras durch die Kauffarthei⸗Rhede, auf welcher alle Schiffe eine Art beflaggter Straße bildeten, hindurch, nach dem erwähnten Quai als Landungsstelle. In der Spitze dieser Schiffsstraße befanden sich zwei preußische Schiffe, Jon welchem das eine, eine Brigg, den Königl. preußischen Konsul o wie alle in Rio anwesenden Preußen an Bord hatte, welche die Kaiserin von hier aus seemännisch begrüßten. Der Zug begab sich von dem Quai nach der Kaiserlichen Kapelle, wo die eheliche Ver—⸗ bindung den priesterlichen Segen empfing, worauf nach Beendigung dieser Ceremonie das Kaiserliche Paar in dem Thronsaale große Cour hielt, zu welcher alle anständig gekleideten Personen freien Zu—= tritt hatten. Nach Beendigung dieses öffentlichen Empfangs zog sich der Kaiser mit seiner Gemahlin nach dem Landhause von Boa Vista urück. ] Der neapolitanische General- Konsul war bereits zu der Feier— lichkeit zum Chargéè d'affaires ernannt worden.

Am 3. September sollten die Kammer⸗Sitzungen geschlossen wer⸗ den, allein es scheint, daß sie bis zum 20. September und vielleicht bis Ende des Monats verlängert werden, da noch manche Arbeiten der Erledigung bedürfen und die dazwischen tretenden Festlichkeiten störend auf den Gang der öffentlichen Geschäfte wirken. Im Gan zen wird dann die Session mit kurzer Unterbrechung neun Monate gedauert haben, während welcher Zeit einige für Brasiliens Wohl unverkennbar wichtige Gesetz Entwürfe zur Annahme gekommen sind, worunter die beabstchtigten Ansiedelungen nebst der Vermessung und dem Verkaufe der National- Ländereien besondere Theilnahme erwecken.

Eisenbahnen.

„Prag, 11. Nov. Die vielen Klagen über die Einlösungs⸗ und Entschädigungs-Angelegenheiten bei den Staats-Eisenbahnen ha— ben die General-Direction der letzteren veranlaßt, fürs erste wenig— stens zur genauen Erhebung des Schadens, welcher durch die Trgei⸗ rung der Eisenbahnlinien veranlaßt wird, einige Bestimmungen fest⸗ zusehen. Zur Beseitigung von nachträglichen Ersatz⸗ Ansprüchen, wo der Stand der Sache nicht mehr ausgemittelt werden kann, soll die Lokal- Untersuchung darüber bei Zeiten, gemein⸗ schaftlich von dem Bau⸗Ingenieur und der Grund ⸗Obrig⸗ keit, mit Zuziehung der Beschädigten oder ihrer gesetzlichen

Vertreter und zweier, von der Obrigkeit zu ernennenden unbefangenen

Kunstverständigen, vorgenommen werden. Es soll hierbei vorerst der Schaden als solcher, ohne ihn im Gelde zu veranschlagen, in der Art ausgemittelt werden, daß er sowohl nach seinem Umfange nach der Gruͤnd⸗Area, der Stückzahl und des Maßes, als auch nach der Be— schaffenheit der beschädigten Gegenstände, z. B, der Stärke des ge⸗ fällten Holzes, der Güte und Ertragsfähigkeit der Fruchtbäume und dgl. mit aller Bestimmtheit zu erkennen ist. Ist diese Erhebung vollendet, so wird darüber ein Protokoll aufgenommen, und von den Beigezogenen bestätigt. Darauf haben die Beschädigten entweder ihre Zustimmung beizusetzen, oder wenn diese nicht erfolgt, die Gründe zum Protokoll zu geben, warum sie dazu sich nicht verstehen mögen. Sodann erst soll zür Abschätzung des ermittelten Schadens nach dem Geldwerthe geschritten werden, und zwar bei den Feldfrüchten, Wiesen und Weingärten nach dem Grundmaße, bei Holz nach der Stück⸗ und Klafterzahl, und die Schätzungsfumme den Beschädigten sofort bekannt gegeben werden. Sind sie damit einverstanden, so wird hier nach der für jeden Besitzer nach, dem Flächenraume oder nach der Zahl der Bäume entfallende Betrag in das Protokoll verzeichnet. Erklären aber die mit der Ausmittelung des Schadens selbst Einverstandenen, mit der Entschädigung nicht zufrieden zu sein, so sind ihre Einwen⸗ dungen ebenfalls umständlich zu Protokoll zu nehmen und zugleich die Gegenbemerkungen der Sachverständigen und der Kommission beizu⸗ setzen. Haben sie aber auch die Erhebung des Schadens selbst bean⸗ standet, so ist ihnen noch die weitere Erklärung abzufordern, ob sie gegen die Person der Schätzmänner etwas einzuwenden haben, in wel⸗ chem Falle dann sogleich mehrere unparteiische Männer, allenfalls auch aus der nämlichen Gemeinde, beizuziehen, und sofern sie sich nach ge— nommenem Augenschein und erhaltener Belehrung bereit sin⸗ den, die Erhebung des Schadens als richtig zu bestätigen und zu beschwören, ist ihre Aeußerung der Art mit den ge⸗ setzlichen Förmlichkeiten zu protokolliren, um auf. Grundlage derselben nöthigenfalls einen gerichtlichen Zeugen-Beweis an— treten zu können. Die geschlossenen Erhebungs-Akten werden der General-Direction der Staats-Eisenbahnen zur Entscheidung ein⸗ gesendet. Haben sich die Beschädigten mit dieser nicht zufriedengestellt, so werden sie auf den Rechtsweg verwiesen, um ihre Ansprüche durch den Civil-Prozeß gegen die Direction der Staats⸗Eisenbahnen gel⸗ tend zu machen, wobei aber freilich für die Vermögenslosen, welche die damit verbundenen Kosten nicht zu bestreiten vermögen, keine Fürsorge getroffen ist. Ist jedoch die ausgemittelte Entschädigung angenommen worden, so wird der Betrag dafür von der General⸗ Direction den Grund⸗Obrigkeiten zur Ausfolgung an die Betreffenden übergeben, deren Empfangs-Bestätigung der General-Direction einge sender werden muß. ö

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noch die höchste Genehmigung Staats Eisenbahnen, um dann

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Tagen erfolgen die . ĩ gen. entlichen . lio 11 gien ick angefertigt; die Ar⸗ mmen an, .

HJaudels- und Görsen nachrichten.

Berlin, 17. Nov. Schlesischer weißer Weizen 55 Wspl. bezahlt, märkischer 56 2 51 Rthlr., 6 a * ht. 3 spl, nach Qualität bezahlt. Roggen wh, n 365 Rthlr., 85pfd. Nihlr, Sa = 83pfd. 355 a 363 Rihfr,. p. Wspl. bewilligt; es war damit

S62

sehr slau, weil die beträchtlichen Zuführen realisirt werden mußten; p. Früh—= jahr für S2psd. 3457 Rthlr. Einiges bezahlt, jedoch nicht mehr zu machen. Für große Gerste sind die Forderungen auf 27 Rthlr. p. Wspl. gestiegen, doch wird über 2572 Rthlr. p. Wspl. noch nicht geboten. Hafer 48pfd. loco 17 a 16] Rihsr., 50pfd. 177 2 17 Rthlr. p. Wspl.; p. Frühjahr 48pfd. 17 Rthlr. Brief, für 50pfd. 17 Rthlr. p. Wspl., geboten. Oel saaten flau und ohne Umgang 74 a 7i Rihlr. p. Wspl. SommersFaat auf El Rthlr. p. Wspl. gehalten, würde auch à 60 Rihlr. p. Wspl. fallen. Für Dottersaat wurde 52 Nihlr. geboten. Rüböl locs wieder slauer; von 1134 à 113 Rihlr. p. Ctr. verkauft und Brief, 11 Rthlr. blieb Gebot; p. Bezember 115 Rihlr. Brief, p. Frühjahr 11 Rthlr, zuletzt bezahlt und Brief. Leinöl 104 a 11 Rihlr. 106c0 gemacht; auf Lieferung p. Frühjahr 115 a 117 Rthlr. p. Ctr. geboten.

Stettin, 17. Nov. (B. N. d. O.) Getraide. Weizen bleibt völlig preishaltend, doch der Umsatz darin sehr beschränkt. Die Speculation schenktt den jetzigen Preisen noch immer kein Vertrauen, daher nur für dringende Zwecke gekauft wird. Was seit Montag gekauft worden ist, besteht in einer kleinen Partie 129 /130pf. recht guten neuen gelben märkschen vom Boden zu 517 Rthlr. und einem größeren Posten 127, 128pf. ziemlich mittelmãßi⸗ gen, alt und neu gemischten gelben schles. zu 50 Rthlr. Für reinen alten 129/1309f. gelben schles. bleibt 54 Rihlr. und darüber, dergl. weißen 56 a 57 Rihlr. gefordert. Am Landmarlt erhält sich der Preis für 129, 130. ukerm. und märkschen auf 49 a 50 Rthlr. und wird sür recht gute Waare auch mitunter noch! à 1 Rihlr. mehr bewilligt. Roggen in loco ist wie⸗ der sehr flau und selbst schwere Waare von 120/121pf. (84s85pf. pro Schfl.) zu 34 Rthlr. käuflich, leichtere und geringere noch etwas billiger, Nur auf Lieferung im Frühjahr erhält sich einige Frage dafür und ist 34 Rthlr. bezahlt, worunter, bei nur wenigen Abgebern, auch ferner nicht anzulommen ist. Gerste stille und 101103pf. Oderbruch zu 24 Rthlr. zu haben, 1031 106pf. gr. pomm. auf 26 Rthlr. gehalten, ohne Kauflust für den Augenblick. Auch in Hafer zeigt sich keine neue Anregung, da die ge— forderten Preise zu hoch befunden weiden; in loco 16 a 17 Rthlr. nach Qual., auf Lieferung im Frühjahr für pomm. von mindestens 50 s52pf. 177 Rthlr. Eine kleine Partie beste große Erbsen soll mit 37 Rthlr. be⸗ zahlt sein. Am Land- und Wassermarkt ist dagegen für große nicht über 34 a 35 Rthlr. zu machen, kleine 315 a 323 Rihlr.

Samen. Mit Oelsamen bleibt es sehr flau, wenngleich die Forderun⸗ gen von 67 a 69 Rihlr. nach Qual. für Winter⸗Rübsen noch immer auf⸗ recht erhalten werden. Raps ist ohne irgend wesentlichen Vorrath. Dotter nicht angeboten, doch nicht mehr über 48 a 49 Rthlr. zu notiren. Von neuem Kleesamen kommt noch immer nichts zum Vorschein. Alter weißer in ziemlich guter Qualität ist bis 15 Rthlr., alter rother 12 a 144 Rthlr. nach Güte, auch selbst noch etwas höher bezahlt. Sehr geringe Waare ist noch unter 12 Rthlr. zu haben. Eine Partie neuer Thimothee ist zu 10! Rthlr. begeben, nachdem kurz vorher bei kleinen Partieen bis 113212 Rthlr. bewilligt werden müßte. Es ist Mehreres davon aus Preußen jetzt ange kommen. Rigaer Säe-Leinsamen ist neuerdings matter und aus dem Schiff zu 73 Rthlr. begeben worden. Pernauer bleibt auf 9 Rihlr. gehalten. Win⸗ dauer 10 Rthlr.

Spiritus aus erster Hand zur Stelle 24— 2435 76. Die Zufuhren ha— ben sich vermehrt und der Marst ist neuerdings eiwas billiger, über 24 Ih augenblicklich nicht mehr zu machen. Auf Lieferung im Frühjahr erhält sich einige Frage, 23 bezahlt und dazu noch anzubringen.

Butter. Mit diesem Artikel ist es flau im Absatz; dennoch behaupten sich die Preise, da geringe und billige Waare aus Hinterpommern noch immer fehlt. .

Fettwaaren. Nüböl scheint nur momentan von Zeit zu Zeit einige Festigkeit zu gewinnen, dann aber immer wieder in Flauheit zu gerathen. Man hat in loco zuletzt zu tos a Rthlr. gekauft, auf 10 Rthlr. ferner gehalten, pro November / Dezember 107 Nihlr., Dezember / Januar 10 Rihlr., März / April 118 Rthlr. gefordert und ohne Kauflust. Leinöl 103 à 3. Rthlr., wozu Verkäufer. Baumöl und Palmöl unverändert, wie letzt= gemeldei. Thran fest. Südsee auf 10 Rthlr. gehalten, berger br. Leber

auf 25 32 26 Rthlr., astrachanscher 12 Rthlr. bezahlt.

Brit. Roheisen 37 Sgr. für Nr. 1 nominell.

Hering. Für schott. full hraud hält die Frage, wenn auch nicht so lebhaft wie bisher, noch immer an, und geht täglich bei kleineren Partieen davon ab. Die pPreise dieser Gattung sind indeß etwas matter, und lassen sich nur noch auf 77 a 36, Rthlr. underst., nach Qual., angeben. Berger Vaar ist geräumt. Jähriger norweg. Fetthering ist auch seltener und scheint sich successive zu räumen. Auch von neuem Fetthering ist wenig mehr vor— handen und werden neue Zuführen gewiß prompten Absatz finden.

Danzig, 15. Nov. Marktbericht. An der Börse sind verkauft, nachträglich, am 14ten: Weizen poln. 18 L. 127pf. u. 20 L. 129pf. a Cf. 325, 255 Ä. 123pf. poln. Roggen a Cf. 200, 2 L. 120pf. u. 8 L. 124pf inl. do. 2 Cf. ('). Heute: 6X8. 130pf. inl. Weizen a Cf. E), 23 L. 125. poln., do. a Cf. 320 u. 40 L. 133 34pf. a Cf. 385 pr. Last.

Breslau, 14. Nov. Getraide⸗Preise. Höchster: Mittler: Niedrigster: Weizen 1 Rihl' 206 Sgr. 6 Pf. 1 Rthl. A1 Sgr. 3 Pf. 1 Rihl. z gr. =–-pf. Roggen 1 ) 9 1 6 5 1 5. 1 9 59) 1 * 6 * Gerste 1 1 2 ö ) 29 ) 6h * 2 6 5 Hafer K ö 3 18 575

. 1

Magdeburg, 16. Nov. Höchster und niedrigster Getraide-Markt— preis pro Wispel: Weizen: 50 44 Rthlr. Roggen: 39 38 *

Hamburg, 14. Nov. Das Vertrauen, welches sich seit einigen Wochen im Wollgeschäfte kundgegeben, hat sich auch während der letzten Woche völlig erhalten, wodurch wir einen namhaften Umsatz seit unserem letzten Berichte mitzutheilen haben. Der größere Theil des verkauften Quan— tums besteht in mecklenburger Vließen von 157 2 23 Schill,, in feinen preußischen und österreichischen Lammwollen zu 25 a 31 Schill. und in diversen kleinen Partieen Pellwollen zu 125 a 14 Schill. Eine bemerkens— werthe Verbesserung der Preise hat bis jetzt nicht stattgefunden. Der Ver— kauf einer direkt eingeführten Partie Alpakawolle von 282 Packen zu circa 20 Schill. wurde an der Börse bekannt.

Paris, 13. Nov. Heute wurden gar keine Geschäfte an der Börse gemacht; die 3proc. Nente eröffnete 8t. 90 und schloß auch zu diesem Tours, nachdem sie einen Augenblick 82 votirt worden war. Die 5proc. ging um 10 Centimen herunter und blieb auf 121. 60 stehen.

Gerste: 2⁊9 28 Rthlr. Hafer: 19 175 *

J . 4 Den 18. November 1843.

Pr. Cour. Brief. Geld. Gem. 159 158 10633

Pr. Cour.

Fonds. 8 Actien. Brief. Geld.

Brl. Pots. Eisenb. 6 28 6. 1. 27 21. * St. Schuld-Sch. 33 1137 1031] 1 40. Eνννου .

,,, . ö S8 Md. Lpæ. Eisenb.

. . 35 . * do. do. Prior. Obl. ur- u. Neumärk. (

8 Brl. Anh. Eisenb.

y. 1005 do. do. Prior. Obl.

1 . Düss. Elb. Eisenb.

Danz. do. in Th. do. do. Prior. Obl. Westpr. Efandhr. Rhein. Eisenb.

Grossb. Pos. do. do. do. Prior. Obl

do. do *. vis.

. Brl. Frankf. Eisb.

. Pfandbr. do. do. Prior. Obl.

wm. (o. 191 Ob. - Schles. Eisb.

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Kur- u. Neum. do. = 2 ibi r , n.

2 . ta . Magdeb. - Halber- eme, . 131 städter Eisenb

2 12 1 en, à8 Tn. 118 Bresl- Schweidu.- 6 4 Freibg. Eisenh.

1joz3: 1467 145 103 67 91 85 127

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Pr. Cour. Thlr. zu 30 Sgr.

Brief. Geld.

Amsterdam 250 FI. Lur 14105 do. 250 FI. Mt. 14063 IIamburs 300 Mh. 4 150 do. 300 Mh. : 1493 London 118t. 3 k 2 Mt. 89 J 150 FI. 150 I. 100 Thin.

100 Thlr.

H echSe l- Cours.

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Augs hurs Breslau

Tage 100

Mt. 991 Mt. Woch. 107 9

Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss..

8

, 100 1. 100 sRhl.

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Auswärtige EBörsen.

Amsterdam, 14. Nov. Niederl. wirkl. Sch. 53 35. 5596 do. 1003. 59h Span. 203. 395 do. 314. Pass. Aus. 115. Tinsl. —. Preuss. Pr. Sch. —. Pol. . Oesterr. 109. 195 Russ. IlIope 905.

Antwer pen, 13. Nov. Zins. —. Neue Anl. 20.

Hamburg, 16. Nor. Bank-Actien 1695. Engl. Russ. II2 Br.

London., 11. Nov. Cons. 39h 965. Belx. —. Neue Anl. 21. Has sive 47. Ausg. Sch. 112. 23956 loll. 543. 559 do. 995. Neue Port. 43]. Ensl. Russ. —. Bras. 74. Chili —. Columb. —. Mex. 303. Peru 24.

Paris, 13. Nov. 575 Rente sin our. 121. 60. 395 Rente fin our. SI. 9h. 595 Nenpl. au compt. 108. 60 595 Span., Rente 293. Hass. 53.

Wien, 13. Nor. 595 Met. 1105. 496 10045. 395 753. Bank- Actien 1683. Anl. de 1831 147. de 1839 1165.

Angehommene Fremde.

König von Portugal. Rittergutsbesitzer Lüdecke aus Zützen. Par— ticuliers Kemritz aus Magdeburg und Macker aus Elbing. Secretair Hauber aus Halberstadt. Mechanikus Müller aus Wien. Kaufleute Wellner aus Grevenbroich, Georgi aus Molau und Coith aus Leipzig. Oekonom Bollmann aus Möglin. Verwalter Reis aus Königsberg.

Kaiser von Rußland. Particulier von Löwenklau aus Christiania. Gutsbesstzer Hornn aus Dresden. Kaufleute Waraszawski aus Warschau, Günther aus Leipzig, Wurtzel aus Mainz, Weigert aus Stettin, Kolbe aus Königsberg und Strömer aus Tilsit.

Hotel de Saxe. Kommissions-Rath Weigel aus Oranienburg. Guts— besitzer Krause, nebst Gemahlin, aus Steinbach. Particulier A. Pos⸗ ner aus Leipzig. .

Rheinischer Hof. Lintz, Dr. med., aus Trier. Buchhändler Mün— ster aus Hamburg. Frl. Wist, Rentiere, aus Lausanne. Frl. M. Har tung, Rentiere, aus Lennep. Gutsbesitzer Metzke aus Süßengrund. Architekt Knorr aus Magdeburg. von Meerheimb, Lieutenant im Garde⸗Husaren⸗Regiment, aus Potsdam.

König von Preußen. Bäckermeister Roering aus Fürstenberg. Kauf leute Mentz aus Mainz, Albertini aus Schmiedeberg und Neese aus Bielefeld.

Stadt London. Baron von Knorring, liefländischer Edelmann, aus Riga. Amtmann Rohland aus Nordhausen. Eigenthämer Ginzel aus Dresden. Particulier Lermann aus Koblenz. Kaufleute Land- mann aus Leipzig und Schumann aus Magdeburg.

Hotel de l'Europe. Rauchwaarenhändler Rockotsch, nebst Gemahlin, und Particuliere Rockotsch aus Deßau. Kaufmann Huber aus Stutt gart. Baron von Estorff, Kammerherr Sr. Majestät des Königs Wilhelm Friedrich Grafen von Nassau, aus dem Haag.

Hotel de Prusse. Kaufmann Semmel aus Zwickau. von Holtzendorff aus Stettin.

Hotel de Russie. Forstrath von Wickede aus Schwerin.

Hotel de St. Petersbourg. Particulier von Maltzahn aus Som mersdoif.

Meinhardt's Hotel. Gutsbesitzer Graf von Schwerin, aus Schwe— rinsburg. Stadtrath Metzenthin, nebst Gemahlin, aus Stettin.

Schwarzer Adler. Grundbesitzet Graf von Wartensleben aus Klein-Linde.

Gutsbesitzer

Meteorologische Beobachtungen.

—̃ . w 17. Nov. ͤ 10 Uhr.

Morkens Nachmittags Nach einmaliger

J 6 Uhr. 2 Uhr.

Beobachtung.

Luftdruck. Luft wärme ... * Thaupunkt ...

. 336,70 Par. 336,81 ; Par. 335, 1 8! Par. uellwärme 7, 0) I. 1,9 R. 4 2,7“ R. 4 1,0 R. Flusswärme 2,3 R.

U 1, 50 R. 1,39 R,. 0,90 R. Bodenwärme 719 . Dunstsättigung 79 pCt. . pCt. 85 pCt. Aus duns tuns 0, 013 Ry. Wetter trüh. trüh. trüh. Niederschlas 0. ,, R. R. RN. Wärme wechsel 4 2,8? Wolkenzus. . X 0, 20 R.

Tagesmittel: XV, 28 Far. - 18 n., 1,4 B. 78 ICi. .

Königliche Schauspiele.

Sonntag, 19. Nov. Zur Feier des Allerhöchsten Namenstages Ihrer Majestät der Königin: Rede, gedichtet von Fr. Förster, ge sprochen von Mad. Crelinger. Hierauf, zum erstenmale: Carlo Brocchi, komische Oper in 3 Abthe, nach dem Französischen, La part du diable, von Scribe. Musik von Auber.

Zu dieser Vorstellung sind nur noch Billets zum Parterre à 15 Sgr. und Amphitheater à 75 Sgr. zu haben. ö

Im Konzertsaale. Zur Feier des Allerhöchsten Namenstages Ihrer Majestät der Königin: Rede, gedichtet von C. O. Hoffmann, gesprochen von Fräul. Ch, von Hagn. Hierauf, zum erstenmale: Regine, Lustspiel in 5 Abth., von der Verfasserin von „Lüge und Wahrheit“.

Montag, 20. Nov. Ein Sommernachtstraum.

Königsstädtisches Theater. ;

Sonntag, 19. Nov. Eulenspiegel, oder: Schabernack über Schabernack. Wiener Lokal Posse mit Gesang in 14 Alten, von J. Nestroy. Musik von A. Müller. Dazu; Vorstellung der gym⸗ nastischen Künstler aus London, in 3 Abtheilungen. Erste Abtheilung (nach dem zweiten Akt des Stücks): Der chinesische Tanz in gleichem Kostlim, ausgeführt von den Herren Smith, Kemp und Taylor. Zweite Abtheilung (nach dem dritten Akte): 1) die magische Stange, oder: Der Antipode, ausgeführt von Herrn Taylor. 2) Komische chinesische Spiele, ausgeführt von Herrn Chapmann. Dritte Abthei⸗ lung (zum Schluß): Große gymnastische akademische Exercitien und Grüppen, ausgeführt von Herrn Smith, Taylor, Keinp und Hollvoak.

Montag, 20. Nov. Italienische Opern-Vorstellung.) Belisario.

Dienstag, 21. Nov. Der Talisman. Dazu: Vorstellung der gymnastischen Künstler aus London.

ö Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

Beilage

zu der von Pfd. vorkommt. Durchsichtigkeif zeigen nur kleine Stücke, in deren einigen man auch

Inland.

Breslau, 15. Nov. (Schl. 3.) Die Provinz Schlesien, bereits o reich an mineralogischen Produkten, vorzüglich an Eisen, Zink, Blei Steinkohlen, Arsenik u. s. w., scheint diesen künftig auch noch' den Bernstein beigesellen zu können. Die Veröffentlichungen der schlesischen Gesellschast für vaterländische Kultur theilen darüber Fol⸗ gendes mit; Im südlichen Abhange der lossener Höhe, zwischen Boing und Löwen, 7 Meilen von Breslau entfernt, die zum Behuf von Eisenbahn⸗Arbeiten 20 bis 25 Fuß tief abgeteuft ist, liegt unter einer Lehmschicht von 15 Fuß Mächtigkeit, eine bisher noch nicht durchfunkene Schicht von graublauem deutlich geschichtetem Mergel, der mit 1 bis 2 Zoll mächtigen Lagen von weißgrauem Mergel und

einer dünnen kaum 1 Zoll starken Schicht fossilen Holzes in einzelnen Spähnen, von denen manche eine der Braunkohle ähnliche Beschaf—⸗

fenheit zeigen, wechsellagert. In diesem Mergel sindet sich der Bernstein, der in Stücken bis zur Schwere milchweiß von *, ja bis Er ist gewöhnlich oder weißlich.

schon Insekten vorgefunden hat. Auch in der städtischen Ziegelei von Schweidnitz, unter einer Decke von Sand und bläulichem Lehm, in einer Tiefe von 12 bis 15 Fuß, ist Bernstein gefunden, von dem das größte bis jetzt vorgekommene Stück, 21 Loth schwer, zu der am meisten geschätzten sogenannten Bastardsorte gehört und an den Kan⸗ ten etwas abgerundet erscheint.

Liegnitz, 11. Nov. (Sch. 3.) Die Gemeinden Eckersdorf und Deutschmachen bei Sagan haben am 29. September das 100jäh⸗ rige Bestehen ihrer im Jahre 1743 neu errichteten Schule auf eine würdige und erhebende Weise gefeiert. Die bei dieser Gelegenheit gehaltenen zweckmäßigen und ergreifenden Vorträge der evangelischen Geistlichkeit Sagans, die ehrende Theilnahme des Kreisvorstandes und des Dominiums an der Feier, das herzliche Einmischen der Mitfreude der zahlreich Versammelten aus der Umgegend in den Jubel der Schulgemeinde, ingleichen der freiwillige Anschluß des katholischen Theiles unter Anführung des würdigen Geistlichen dieser Kirche an diese festliche Erinnerung 2c. bekunden nicht nur das hohe Interesse für Schule und ihre Zwecke, sondern sie geben auch das Zeugniß, daß beide Konfessionen vom Geiste Jesu belebt werden.

Ausland. Deutsche Bundesstaaten.

Freie Städte. Frankfurt a. M., im Nov. (W. 3.) Die zunehmende Wärme für den evangelisch-protestantischen Glauben hat einen reichen Einwohner zu Frankfurt a. M., Seufferheld, ver— anlaßt, 10,0060 rhein. Fl. als Preis für zwei Schriften über das Wesen und die Stellung der evangelisch-protestantischen Kirche aus— zusetzen. Das eine soll wissenschaftlich, das andere in volksverständ⸗ licher Weise abgefaßt sein. Der Hauptzweck des ersteren soll, nach dem wörtlichen Ausdruck der Aufgabe, sein, „die Stellung anschaulich zu machen, welche der evangelischen Kirche zukommt, und zwar nach allen Beziehungen, im Verhältniß zu anderen kirchlichen Gemeinschaften und zum Staate, im Bereiche der Familie und des individuellen Lebens. Allerdings ergiebt sich diese Stellung von selbst aus dem Wesen der evangelischen Kirche; sie ist, weil durch Friedensschlüsse, Verträge und Gesetze verbürgt, durch die Macht der aus dem Christenthum gebornen Sitte und Bildung geheiligt, an sich keinem Zweifel unterworfen; es gilt also nicht, angefochtene oder zweifelhafte Rechte erst zu erringen, sondern die vorhandenen und anerkannten in ein klares Licht zu setzen; allein damit, daß dies auf eine überzeugende, für Alle einleuchtende, jedes Lebensverhältniß umfassende Weise geschieht, wird doch zu dieser Zeit und für die Zukunft unserer Kirche ein nicht geringer Dienst ge— leistet werden.“

„Das Werk könnte wesentlich drei Grund-Bestandtheile enthal—

ten: einen geschichtlichen, der das allmälige Heranwachsen und die thatsächliche Durchführung und Begründung des reformatorischen, evan⸗ gelisch-protestantischen Prinzips, einen im engeren Sinn theologischen, der den christlichen Charakter, die innere Wahrheit und Wirkungskraft der daraus entsprungenen Gemeinschaft in Lehre und lirchlichem Le ben, und einen aus beiden hervorgehenden kirchenrechtlichen, der ihre öffentliche Stellung und ihre Rechte zum Gegenstande hätte. Doch sollen diese Winkeé einer möglicherweise zweckmäßigeren, Anordnung nicht vorgreifen. Nur das sei noch erwähnt: daß bei der ganzen Entwickelung zwar auf alle protestantischen Gemeinschaften Rücksicht genommen werden kann, das Haupt⸗Augenmerk jedoch auf die evan— gelische Kirche Deutschlands gerichtet sein möge, und zwar in der Weise, daß man bei evangelisch⸗protestantischer Kirche nicht etwa bloß an die lutherische oder reformirte Gemeinde denke, sondern an beide gleichmäßig, inwiefern sie, wenn auch im Einzelnen verschieden, doch im Wesenklichen zusammenstimmende Ausprägungen eines und dessel⸗ ben evangelisch-protestantischen Grundprinzips sind und im Ganzen und . auch die nämlichen Rechte haben.“

„In der zweiten dürfte besonders eine gute, die Hauptpunkte übersichtlich zusammenfassende, aber doch auch des Individuellen nicht ermangelnde Erzählung der Reformations-Geschichte und eine kern⸗ hafte Darstellung der kirchlichen Unterscheidungs-Lehren an der Stelle sein. Ueberhaupt wird sich der Inhalt dieser populairen Schrift nach ihrer Bestimmung für das Volk richten müssen und dabei dasjenige hervorzuheben sein, was geeignet ist, dem evangelischen Volke den Segen seiner kirchlichen Gemeinschaft fühlbar, jedem Einzelnen seine Stellung in der Kirche und seine Pflichten gegen dieselbe anschaulich und wichtig zu machen, was mit lebendigem Eifer für die evangelische Kirche erfüllen und zu treuem Festhalten an derselben ermuntern kann, ohne den Geist der Liebe gegen andere Religions⸗-Verwandte zu schwächen.“

Der Umfang der ersten Schrift soll etwa zwischen 30 und 50, der der zweiten 19 bis 12 Bogen betragen. Jene wird mit 8000, diese mit 2000 Fl. belohnt.

Zu Preisrichtern sind gewählt worden Dr. Eylert in Potsdam, Dr. Fuchs in Nünchen, Dr. Großmann in Leipzig, Dr. Grüneisen 3 Dr. Richter in Marburg, Dr. Ullmann in Heidelberg, en, e,, von den theblogischen Fakultäten zu Jena,

oöttingen sollen jedoch Gutachten eingeholt werden und

zur Grundlage der Beurtheilung dienen. Die Zeit der Ablieferun

unter den gewöhnlichen J ist Ne Is46 J

Hr. Kinhnel n ren ormen ist November 1846; der Pfarrer n nkfurt giebt über alles Erforderliche Auskunft.

Mexiko.

* Paris, 12. Nov. Ich habe bereits im Allgemeinen erwähnt, daß der Detailhandel in Jer den Ausländern 663 Un⸗

terschied der Nation, welcher sie angehören, ver ß Fol= gendes ist das betreffende . ö. n, verboten worden ist, Fol

S63

„Der Graf Valentin Canalizo, Divisions⸗-General, Gouverneur und General⸗Kommandant des Departements Mexiko.

Der Finanz⸗Minister hat mir das folgende Dekret mitgetheilt, welches das Datum vom heutigen Tage trägt:

Antonio Lopez de Santanä, Divisions-General, Wohlthäter des Landes und provisorischer Präsident der Republik Mexiko an deren sämmtliche Ein⸗

wohner: Wisset:

Daß in Betracht der wiederholten Klagen aller Departements gegen die Ausübung des Detailhandels, der ungesetzlicherweise Ausländern erlaubt worden ist; durchdrungen von dem Zustande des Verfalls, in welchen diese Klasse von Geschäften unter den Landes-Eingebornen gekommen ist, welche aus notorischen Ursachen nicht im Stande sind, mit den Ersteren auf dem Markte die Konkurrenz zu bestehen; verpflichtet, dieselbe durch alle Mittel wieder zu beleben und zu befördern, welche die Gerechtigkeit und bestimmte Rechte anbefehlen; in Betracht ziehend die verschiedenen Arten, in welchen der besagte Handel rücksichtlich der Ausländer beschränkt ist unter den ande⸗— ren aufgeklärtesten Nationen; daß die Mexikaner mit ihnen sich der Wohl— thaten der Gegenseitigkeit nicht erfreuen können; daß die jetzt in der Republik bestehenden Gesetze, und die niemals durch andere abgeschafft wor- den sind, Ausländern in dem besagten Handel die nämlichen Beschränkungen auferlegen; daß selbst für sie eine Erklärung vortheilhaft ist, welche ihre Stellung im Lande in dieser Beziehung feststellt; mit Gewährung alles dessen, was in Uebereinstimmung mit den öffentlichen Interessen ihnen mög⸗ licherweise gewährt werden kann, in Ausübung des mit der Souverainetät der Nation verknüpften Rechtes und der Vollmachten, mit denen ich durch sie bekleidet worden bin, ich als angemessen befunden habe, das Folgende zu erklären und anzuordnen: —̃

Art. 1. Aller Detailhandel ist Ausländern im mexikanischen Gebiete verboten, und sie sollen denselben weder öffentlich noch insgeheim ausüben dürfen.

Art. 2. Von allem durch den vorstehenden Artikel Verfügten sind die⸗ jenigen ausgenommen, welche in der Republik naturalisirt worden sind, die— jenigen, welche mit Mexikanerinnen sich verehelicht haben, und diesenigen, welche mit ihren Familien in der Republik wohnen.

Art. 3. Die durch den zweiten Artikel Ausgenommenen, welche die man annehmen darf, es sei dies eine seltene Ausnahme. Im Allgemeinen

besagten Geschäfte fortzusetzen wünschen, haben von der höchsten Regierung, durch den Minister der auswärtigen Angelegenheiten, innerhalb des bestimm— ten Zeitraums von sechs Monaken die Erlaubniß dazu nachzusuchen, indem sie ihr Gesuch mit den folgenden Dokumenten zu begleiten haben: diejenigen nämlich, welche etwa einen Naturalisationsbrief erlangt haben sollten, mit einer authentischen Abschrift desselben, und die nicht Naturalisirten:

1) Mit einem Zeugnisse zur Beglaubigung ihrer Verehelichung, das durch einen der diplomatischen Agenten oder Konsuln von Mexiko im Aus— lande oder durch den Pfarrgeistlichen des Platzes der Republik, wo ihre Verehelichung stattgefunden haben mag, beglaubigt ist; mit einer Bescheinigung von der höchsten politischen Behörde des Theils (der Republil), in welchem sie wohnen, welches ihren Aufent— halt und ihr eheliches Zusammenleben bestätigt; mit einer Bescheinigung von der Gesandtschaft ihres betreffenden Lan— des, worin angegeben ist, daß das Kapital, welches sie verwenden, ihnen eigen angehört. Der Mangel eines der angeführten Zeugnisse ist ein hinreichendes Hinderniß gegen die Ausübung alles Detail- handels.

Die Ausländer, welche in Zukunft in die Republik kommen, sollen

ebenfalls die Erlaubniß haben, sich mit den vorbesagten Geschäften zu

befassen, wenn sie vorher die in dem vorausgehenden Artikel vorge⸗ schriebenen Bedingungen erfüllt haben.

Ein Register der durch dieses Dekret Ausgenommenen soll von dem

Minister der auswärtigen Angelegenheiten gehalten werden, in welchem

die Gründe angegeben sind, wegen deren sie ausgenommen worden

sind, um jeden Zweifel zu beseitigen, der etwa in Zukunft sich erheben möchte.

Denjenigen, die nicht ausgenommen sind, ist eine Frist von 6 Mong—

ten bewilligt, von der Veröffentlichung dieses Dekrets in dem Theile

(der Republik) an gerechnet, in welchem sie ihren Wohnsitz haben, um

ihre Läden zu schließen und ihre Geschäfte zu beendigen.

Jeder nicht ausgenommene Ausländer, welcher nach Ablauf der er—

wähnten Frist in welcher Weise immer den Ausverkauf betreiben sollte,

soll seine Waare verlieren und eine Geldstrafe bezahlen, die ihrem

Werthe gleichkommt. Jeder Mexikaner oder Ausländer, der diesem Dekrete zuwider Contrebande verhehlt, soll dieselbe Geldstrafe bezah—

len oder die Strafe von zwei Monaten bis zu zwei Jahren Einsper⸗ rung erleiden, und der Werth der Waare sowohl als die Geldbuße (die Gerichtskosten abgezogen) soll dem Denunzianten und dem oder denen zukommen, welche sie wegnehmen, zu gleichen Theilen zwischen den Ersteren und den Letzteren oder irgend einem von ihnen, bei welchem beide Umstände zusammentreffen. Da Kürze in dem Verfah⸗ ren in dieser Klasse von Urtheilen besonders angemessen ist, so sollen sie in Gemäßheit der bestehenden Regel in Betreff von Confiscationen vom 26. Oktober 1842 erlassen werden.

Ausländer können Industrie-Läden in jedem Theile der Republik hal—

ten, um die daselbst fabrizirten Artikel im Detailhandel zu verkaufen,

vorausgesetzt, daß sie einige mexikanische Lehrlinge und Gehülfen haben.

Ich befehle daher, daß dieses gedruckt, veröffentlicht, in Umlauf gesetzt, und zu Aller gebührender Kenntniß gebracht werde.

Palast der National-Regierung in Tucubaya, 23. September 1843.

Antonio Lopez de Santana. Ignacio Triqueros, Finanz⸗Minister.

Es ist vollkommen begreiflich, daß die Engländer die Fran⸗ zosen, die auch davon betroffen werden, haben bis jetzt hier noch nichts darüber geäußert über diese Verfügung ungehalten sind, denn gerade Engländer und Franzosen sind es zumeist, die in Mexiko den Detailhandel betreiben. Ob aber ihre Klagen auch eben so be⸗ gründet sind, als sie mit Erbitterung vorgebracht werden, ist eine andere Frage. Nicht ohne Grund, sagt der Eingang des Dekrets Santana's, daß keine Gegenseitigkeit von den auswärtigen Staaten in Bezug auf die Verhältnisse des Detailhandels geübt werde; denn die Mexikaner müssen, wenn sie in England und Frankreich sol⸗ chen Handel treiben wollen, sich den Gesetzen und Auflagen, die in diesen Ländern bestehen, unterwerfen, während umgekehrt Eng⸗ länder und Franzosen in Mexiko keiner gesetzlichen Auflage sich un⸗ terziehen wollen. In dieser Beziehung läßt sich also, wenn man die Sachlage unparteiisch betrachtet, nicht viel gegen das Verfahren Santana's vorbringen.

Die Verbrecher-Kolonieen Englands. Vandiemensland. (Schluß. Vergl. Allg. Preuß. Zeitung Nr. 141 Beilage.)

Aus dem Gesagten wird sich leicht ersehen lassen, daß die Stellung des Herrn, seinem Sträfling gegenüber, eine sehr schwierige ist. Sie beruht auf zwei unvereinbaren Interessen. Einmal nämlich ist er gewissermaßen Vollstrecker des Gesetzes, was bei dem leidenden Theile immer eine gewisse Opposition erzeugt, andererseits ist er zugleich Brodherr und als solcher verlangt er, daß der Sträfling, gleich jeden anderen Diener, das Interesse seines Herrn befördere. Es erfordert daher die richtige Behandlung des Sträflings viel Umsicht, genaue Menschenkenntniß und eine Selbstbeherr⸗ 6 n die um so schwerer wird, als man sich seiner Ueberlegenheit be— wußt ist. .

Zur Aufrechthaltung der Disziplin sind in jedem Distrikt besoldete Polizei- Beamte (bolice- mogistrates) angestellt. Außerdem verwaltet eine roße Anzahl der gebildeten und wohlhabenden Ansiedler das Amt des g enen s. Soll gegen den Sträfling Klage angebracht werden, so müssen Kläger und Beklagter vor dem Filedensrichter erscheinen. Beide Theile bringen mündlich vor, was ihnen zur Begründung der Sache gut dünkt, der Richter nimmt darüber eine kurze Verhandlung auf und ent—

beim höchsten Gerichts

Sonntag den 19 ten Nov.

scheidet über den Fall auf Grund der in den Kolonieen bestehenden, von

dem Parlamente bestätigten Strafgesetze für deportirte Verbrecher. Die

Strasen bestehen nach Umständen in körperlicher Züchtigung, Einsperrung bei Wasser und Brod, Arbeit in den Straf Abiheilungen (chaingangs), Verlängerung der ursprünglichen Deportationsdauer, endlich in Todesstrafe. Fälle, welche die ',, . schweren Strafen nach sich ziehen, müssen ofe angebracht werden.

Es verdient überhaupt herausgehoben zu werden, daß bei aller Strenge der Gesetze in Beziehung auf Sträslinge, diese doch vor Willkür und Mißhandlung geschüzt sind, daß das Gesetz selbst im Verbrecher das Be⸗ wußtsein der Menschenwürde aufrecht zu erhalten weiß. Kein Ansiedler wird es wagen, an seinen Sträfling Hand anzulegen, wohl wissend, daß dieser ohne Rückhalt das Vergeltungsrecht ungeahndet üben darf. Anderer⸗= seits muß man anerkennen, daß dem Engländer die Achtung vor dem Ge— setze gewissermaßen angeboren ist. Er fügt sich willig in das gesetzlich Nothwendige; aber jeder Hinneigung zur Willkür widersetzt er sich auf's Hartnäckigste. Ich war einst in die Rothwendigkeit versetzt, mehrere Sträflinge arretiren zu lassen. Da das Verbrechen, dessen sie sich verdächtig gemacht, Felonie war, so legten die Constables ihnen Handschel- len an, wobei sie ihnen die Arme auf den Nücken banden. Mehrere ließen sich dies ruhig gefallen; als jedoch die Reihe an einen älteren, mehr er⸗ fahrenen Sträfling kam, erklärte dieser, das Verfahren, die Hände auf den Rücken zu binden, sei ungesetzlich (dieses ist weit schmerzlicher, als wenn die Hände auf der Brust liegen) und er werde sich dem nicht unterwerfen. Die

Constables drohten, Gewalt zu brauchen, doch der Mann erwiederte ruhig,

sie möchten es auf ihre Gefahr immer wagen, er wisse wohl, wer im Rechte sei, und Jene gaben nach, weil sie wirklich ihre Befugniß überschritten

hatten.

Man hat häufig die Maßregel getadelt, daß Ansiedler das Amt der Friedensrichter bekleiden und gemeint, da sie in der Aufrechthaltung der Disziplin unter den Verbrechern persönlich interessirt seien, so könnten Letz= tere auch in ihnen keine unparteiischen Richter erwarten. Daß es Einzelne giebt, die von dieser Rücksicht zu Parteilichkeiten gegen den Sträfling be⸗ stimmt werden, wer möchte dies bezweifeln. Ein solches Verfahren setzt aber einen so hohen Grad von Rohheit und Gewissenslosigkeit voraus, daß

aber haben die Sträflinge zu den unbesoldeten Friedensrichtern ein großes Vertrauen, weil diese mit den Verhältnissen und Beschäftigungsweisen der Arbeiter praltisch bekannt sind, und jeden Fall gus eigener Erfahrung zu beurtheilen vermögen. Die besoldeten Police Magistrates dagegen sind meist pensionirte See-Offiziere, Militairs u. s. w. und mit den praktischen Arbeiten der Verbrecher unbekannt. Sie begehen, ost unbewußt, schreiendes Unrecht. Von den vielen Fällen dieser Art, die mir vorgekommen, ist mir folgender besonders erinnerlich, weil der dabei betheiligte Sträfling ein Deutscher war. Dieser hatte eines Tages den Auftrag, eine Heerde Schafe, die auf einem offenen Felde weidete, zu bewachen und zu verhindern, daß sie in das benachbarte, durch einen breiten Graben geschiedene Feld hinein⸗ ginge. Der Mann schläft auf seinem Posten ein und die ganze Heerde setzt über den Graben und beschädigt die Pflanzung im Felde. Vor den Frie⸗ densrichter gebracht, führt der Mann zu seiner Vertheidigung an: es sei in der Mittagsstunde sehr heiß gewesen, er habe sich hinlegen müssen und sei wider Willen eingeschlafen. Der Richter giebt zu, dies sei ein zu beach= tender Grund, zumal der Sträfling erst kurze Zeit in der Kolonie und an das Klima nicht gewöhnt sei, doch fragt er, warum der Sträfling nicht, als er aufgewacht, die Heerde aus dem Felde herausgejagt hätte. Der Be— klagte betheuert, er habe sich alle Mühe gegeben, aber vergebens, die Schafe hätten nicht über den Graben gewollt. Dabei geräth der Richter in Ent⸗ rüstung und erklärt, dies sei eine sreche Lüge; denn, wenn die Schafe über den Graben ins Feld hineingelangt seien, so wäre es ihm auch ein Leichtes gewesen, sie wieder herauszubringen. Für diese Lüge also sollte der Sträfling eine Züchtigung erleiden. Als der Beklagte abtrat, beeilte ich mich, dem Richter zu erklären, daß er im Begriffe sei, ein schreiendes Unrecht zu be— gehen, denn wer irgend die Sache kenne, wisse, wie schwer es sei, eine Heerde über ein schwieriges Terrain zu führen, oder sie, wie es hier der Fall war, aus einem gruͤnen Kleefelde herauszuholen; es sei dies oft für den geübten Schäfer init seinem Hunde eine schwere Arbeit. Der Strãäf⸗ ling kam nun mit einem bloßen Verweise davon, worauf es eigentlich abge⸗ sehen war, und der Friedensrichter notirte sich den Fall zu fernerer Beach⸗ tung. Mißgriffe ähnlicher Art kamen nicht selten vor zum großen Nach- theile der Sträflinge, wie der Ansiedler selbst. Denn nichts s mehr geeig⸗ net, diese Leute störrisch und widerspenstig zu machen, als wenn man ihnen gegründete Veranlassung giebt, zu klagen, es sei ihnen Unrecht geschehen.

Die Erfahrung hat es allenthalben gelehrt, daß die Furcht vor Strafe allein nicht ausreicht, den Menschen von strafbaren Handlungen abzuhalten, daß durch Strenge allein der Sträfling nicht zur Arbeitsamkeit und zu guter Aufführung veranlaßt wird. Ebenso begründet ist gewiß auch die Behaup⸗ tung, daß ohne Aussicht auf eine bessere Zukunft, ohne die Hoffnung, von seinem moralisch gebesserten Zustande diesseits schon die Frucht zu genießen, der Verbrecher felten oder nie sich aus der Versunkenheit erhebt. Er ver⸗ fällt entweder in Apathie, wird geistesschwach und für die menschliche Ge⸗ sellschaft nutzlos, oder er verhärtet gegen jede sittliche Empfindung und sinkt zum Thiere herab. Jene wohlthätig wirkende Aussicht und Hoffnung ist dem Deportirten vorbehalten. Noch vor Ablauf seiner Strafzeit wird ihm die Gelegenheit geboten, nicht nur für den Rest dieser Zeit, sondern für sein ganzes Leben eine bessere Stellung zu gewinnen. Das Geseßz ertheilt näm- lich Sträflingen von tadelloser Aufführung sogenannte Tickets of leave, Urlaubscheine, wodurch sie berechtigt werden, gleich freien Leuten, sich als Arbeiter zu verdingen und das so Erworbene nach Gutdünken zu ver- wenden. Die gesetzlich erforderliche Prüfungs Periode hierfür ist bei Sträf⸗ lingen, die auf 7 Jahre deportirt sind, 4 Jahre, bei den auf 14 Jahre Deportirten, 6 und bei denen auf Lebenszeit, 8 Jahre.

Der sogenannte ticket of leave man bleibt immer noch unter strenger Kontrolle der Polizei, er darf die Kolonie gar nicht, seinen Distrikt nur auf Erlaubnißschein verlassen. Bei diesen Leuten kömmt noch ein sehr wirksames Strafmittel zu Hülfe: die Suspendirung oder gänzliche Aufhebung des Ur— laubscheines, wodurch sie wieder zum gemeinen Sträfltng herabsinken. Jeder Deportirter hat mindestens den Willen, seine Begünstigung zu erringen; viele lassen sich allerdings zu neuen Fehltritten hinreißen. Wer sich aber in den letzten Jahren tadellos beträgt, erreicht dennoch das Ziel. Um das Betragen des Sträflings seit seiner Einschiffung im Mutterlande schnell Üübersehen zu können, wird für jeden ein auf Pergament ausgefertigtes Dokument von der Größe eines Ouartblattes mitgeschickt, worauf sein Signalement, die Art des begangenen Verbrechens, die Dauer der Straßzeit, so wie seine Aufführung in dem Gefängnisse vor der Einschiffung, vermerkt ist. Dieses so⸗ genannte Parchment erhält der Polizei⸗Nichter des Distrilts, worin der Sträfling sich aufhält. Er vermerkt darauf jedes Vergehen, dessen derselbe vor ihm angeklagt worden und ist daher im Stande, die Aufführung wäh⸗ rend der Prüfungs-Periode genau zu beurtheilen. Bei der Ertheilung von Urlaubs-Scheinen wird auf die Dauer der Strafzeit besondere Rücksicht ge⸗ nommen, je länger diese ist, desto strenger wird das Verhalten beurtheilt. Auch wird die Prüfungs⸗-Periode um so mehr ausgedehnt, wenn er wäh— rend derselben Fehltritte begangen. Man sollte nun meinen, daß unter die⸗ sen Umständen die lebenslänglichen Sträflinge am vorsichtigsten seien, der besten Aufführung sich befleißigen werden. Die Erfahrung lehrt aber gerade das Entgegengesetzte. Im Durchschnitte sind sie die schlimmsten Leute. Der Grund liegt nicht, wie man zu glauben geneigt sein dürfte, in der größeren Verderbtheit dieser Klasse von Sträflingen; denn, wie bereits fruher be- merkt, ist in der Mehrzahl der Fälle die Dauer der Straßeit kein zuver- lässiger Maßstab für den moralischen Werth des Verbrechers. Der Grund liegt vielmehr in der entfernten, weit hinausgeschobenen Aussicht auf Ver= . seines Zustandes. Jeder Ansiedler wird es erfahren haben, wie leichtsinnig der auf Lebenszeit Deportirie in der ersten Jeit zu Werke geht. Er kennt die Bedingungen, die nach 8 Jahren ihm eine ungemeine Linde rung seines Zustandes verschaffen können, ja er spricht davon auf eine Weise, die deutlich zeigt, welchen hohen Werth er darauf legt, unt doch. wenn man ihn zur . stellt über so manchen neuen Fehltritt. ermuntert, seinenn Jiele näachzusireben, da meint erz Tie Jäit bis gar zu lang, wer weiß, ob ich da nech lebe. Na Periode vorüber ist, schöpft er endlich Hoffnung, er