1843 / 146 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Ueber die Ve

man Folgendes: Auf, der Linie der Fortificationen befanden sich

ĩ it 68 Geschützen von schwerem Kaliber im Gan⸗ D , , n,. fün bie Ausfall. Tie Jin e gage, jetzt Insel der Freiheit genannt, hat 11 Kanonen, und man kennt sie gar nicht wieder gegen früher, so große Verände⸗ rungen sind auf derselben vorgenommen worden. Ein im Dienste Montevideo's stehender Franzose soll sie fast uneinnehmbar gemacht haben; sogar Oefen zum Glühendmachen der Kugeln sind darauf er⸗ baut. Der Cerro, eine Festung auf dem Gipfel eines Berges im Angesicht der Stadt, etwa anderthalb Stunden westlich Lon diesear, hat 19 Kanonen und ist ebenfalls uneinnehmbar. Die orientalische Escadrille besteht aus zwei Goeletten, drei Payla⸗ böten, einem Kutter, fünf Kanonier⸗Schaluppen und vier an⸗ deren kleinen Schiffen; diese Schiffe führen fünf Vierundzwan— zigpfündner, sechs Achtzehnpfündner, einen Sechzehnpfündner, sechs Zwölfpfündner, einen Achtpfündner, einen Vierpfündner und zwei Iweipfündner. Die Bemannung beläuft sich auf 295 Mann; das Ganze steht unter dem Befehle Garibaldi's. Das nach dem Meere zu gelegene Fort San Jose hat sieben Stücke von schwerem Kali— ber, zwei grobe Geschütze sind am Ende eines Molo's in der Nähe dieses Forts aufgepflanzt. Dies macht eine Gesammtheit von 137 Geschützen, und neue waren fast vollendet, so daß man sagen kann, die Stadt wird von 150 Kanonen vertheidigt, beinahe sämmtlich von grobem Kaliber, 6000 Soldaten und mindestens 20060 National ⸗Gar⸗ den, welche im Falle großer Ausfälle die Stadt vertheidigen müssen. Außerdem hält das aus wohlberittener Reiterei bestehende Corps Ri— vera's das Land im Rücken Oribe's besetzt. Unter diesen Umständen erklärt sich wohl, wie die Stadt, trotz der Blokade zur See und der Belagerung zu Lande, einen so langen Widerstand den Argentinern entgegenzusetzen vermag.

gandels- und GBGörsen - Nachrichten.

Handel der Vereinigten Staaten mit Frankreich im Jahre 1848 1843.

Das Journal du Havre vom 7. November veröffentlicht folgende Uebersicht des Handels und der Schifffahrt von Frankreich und den Ver— einigten Staaten von Nord-Amerika während des Jahres 1842 1843.

Im Jahre 1842 1843 betrug der Gesammtwerth des Handels der Vereinigten Staaten 204,853,721 Dollars (1126 Millionen Franken).

Im Jahre 1842 betrug dieser Werth 2079 Millionen Franken, also fast das Doppelte.

Diese Summe vertheilte sich in den Vereinigten Staaten fast gleich—

rtheidigungs⸗Anstalten von Montevideo vernimmt

880

Dieser Unterschied zwischen den beiden Ländern kann, abgesehen von anderen Ursachen, in folgendem Umstande seine Erklärung finden: Die Baumwolle, welche den größeren Theil der Ausfuhr der Vereinigten Staaten bildet, wird dort nach dem Erzeugungspreise an Ort und Sielle geschätzt und danach in die Uebersichten eingetragen, während in Frankreich derselbe Artikel mit einem durch die Transportkosten u. s. w. erhöhten Werthe figurirt.

p Untersucht man die Ausfuhr-Artikel in Bezug auf die Art der Pro— dukte, so ergeben sich 93 Millionen für die Erzeugnisse des Landes und 12 Millionen für ausländische Produkte.

Vergleicht man die Ergebnisse des Jahres 1843 mit denen der vor— hergehenden Jahre, so erhält man folgende Angaben für den allgemeinen Handel:

239,009,000 Dollars. 250, 000, 000 * ö 205,000,000 2

Diese Vergleichung ergiebt, statt der Zunahme in früheren Perioden, eine absolute Verminderung des Verkehrs von 45 Millionen Dollars oder fast 250 Millionen Fr. Dies Resultat ist bedeutungsvoll, und wenn dasselbe eines Theils auch dem finanziellen Zustande der Staaten der Union zu— 5 werden muß, so ist es doch größtentheils eine Folge des Schutz— Tarifs.

Und der Beweis, daß die Erhöhung der Tarife, indem sie dem fremden Handel schadet, auch der Industrie und den Angelegenheiten des Landes nicht weniger nachtheilig ist, wird noch schlagender, wenn man untersucht, wie diese absolute Verminderung sich auf die Ausfuhr und Einfuhr vertheilt.

Im Jahre 1841, ehe der neue Tarif in Kraft trat, führte die Union für 197 Millionen Waaren ein und für 132 Millionen aus.

Im Jahre 1842, wo die Einführung des neuen Tarifs eine Vermeh— rung der Einfuhr hervorrief, indem man noch die alten Zölle benutzen wollte, stieg dieselbe auf 128 Millionen; allein die Ausfuhr sank schon auf 122 Millionen hinab.

Endlich im Jahre 1842 1843, wo schon die Schutz⸗Zölle bestanden, fiel die Einfuhr, wie oben angegeben, plötzlich auf 100 Millionen und die Ausfuhr auf 104 Millionen.

Die Mächte, deren Handel sich hauptsächlich vermindert hat, sind Eng- land und Frankreich. Für Ersteres beträgt diese Verminderung 36 Millis— nen, für Letzteres 10 Millionen, und zwar 7 Millionen für die von Frank— reich nach den Vereinigten Staaten ausgeführten und nur 3 für die von dort in Frankreich eingeführten Waaren.

Giebt es etwas Schlagenderes und werden die Vereinigten Staaten, die sich rühmen, an der Spitze der Ideen des Fortschritts zu stehen und dem alten Europa vorauszueilen, nicht einsehen, daß sie einen falschen Weg betreten haben, den so schnell wie möglich zu verlassen ihr eigenes Interesse im höchsten Grade verlangt?

Die Abnahme, welche sich in dem Handel der Union bemerkbar gemacht, mußte natürlich ihre Wirkungen auch auf die Schifffahrt erstrecken, da diese

Von der ganzen Ausfuhr haben die amerikanischen Schiffe für 80 Mil= lionen und die fremden Schiffe nur für 21 Millionen transportirt; es ist dies ein Verhältniß wie 77: 23.

Dies Verhältniß ist noch größer für die Einfuhr; diese beträgt für die amerifanischen Schiffe 89 pEt. und für die fremden Schiffe nur 1 pCt.

Es ergiebt sich mithin im Mittel bei dem Waaren Trausport ein Ge— sammtwerth für die National-Schifffahrt von 83 pCt. und sür die fremden Schiffe nur von 17 pCt.

In Frankreich beträgt dieser nämliche Antheil der National-Schifffahrt an dem Transport, dem Werthe nach, 42 pCt. und der Rest fällt auf die Schiffe fremder Flagge. Allein man weiß, daß dies Verhältniß, wenn man es in Rücksicht auf den verwendeten Tonnen -Gehalt, das wahre Element des maritimen Verkehrs, betrachtet, noch mehr vermindert wird und im Jahre 1842 auf die geringe Zahl von 36 pCt. für die Na— tional ⸗Schifffahrt herabgesunken ist, während auf die fremden Schiffe 64 pCt. des allgemeinen Tonnen-Gehalts des französischen Handels kommen.

Der gesammte Tonnen-Gehalt der amerifkanischen Schiffe, ein- und ausgelaufene zusammengenommen, stieg im Jahre 1812 1813 auf 3,046,562 Tonnen, die sich gleichmäßig unter die Ein und Ausfuhr ver— theilen. ; Der gesammte Tonnen⸗-Gehalt der ein und ausgelaufenen französischen Schiffe, wobei alle Zweige unserer Schifffahrt mitgerechnet sind, überstieg im Jahre 1842 nicht 1,1358, 000 Tonnen.

Am 1. September 1843 hatte die amerikanische Handels -Marine, mit Einschluß der zur kleinen Fischerei dienenden Fahrzeuge, einen Tonnen Gehalt von 2,092, z91 Tonnen, wovon auf den Wallsischsang 156,6 12 Tonnen kommen. J

In Frankreich hat die Handels-Marine, ebenfalls mit Einschluß der zur kleinen Fischerei dienenden Fahrzeuge, im Jahre 1811 (für 1312 ist die Uebersicht noch nicht bekannt gemacht worden) einen Tonnen -Gehalt von 629,685 Tonnen. =. = J l

Dies sind die Haupt-Resultate der Handels⸗ Schifffahrt eines Landes, das um die Hälfte weniger Einwohner zählt als Frankreich und eine Küsten länge hat, deren bevölkerter Theil keine größere Entwickelung darbietet, als die unsrige. Vergleicht man diese Resultate mit unseren eigenen Dokumen- ten, so lann man sich einer großen Entmuthigung und zugleich eines ge— wissen Unwillens gegen die Blindheit derjenigen Männer nicht erwehren, die unablässig an dem Verfalle unserer Schifffahrt arbeiten, indem sie theils die Noth derselben verheimlichen, theils die Interessen derselben den secundairen Rücksichten des Privat-Interesses aufopfern, theils die wenigen Maßregeln hartnäckig zurückweisen, welche allein uns die geringen Hülssquellen, wenn auch nicht vermehren, so doch erhalten könnten, deten unmenklichen Verfall man erst dann empfinden wird, wenn Frankreich derselben bedarf, um seinen Rang als Sceemacht zu behaupten. .

Was die Betrachtungen betrifft, welche der Zustand des amerikanischen Handels an die Hand giebt, so gehen dieselben klar aus den oben mitge— theilten Vergleichungen und Zahlen-Angaben hervor. Wir fügen hier nur die einzige Bemerkung noch hinzu, daß unter allen Staaten von politischer

mäßig auf die Ausfuhr und Einfuhr; es kamen nämlich auf die erstere 104,691,000 Dollars und auf die letztere 109, 162,009 Dollars. . In Frankreich betrug für den speziellen Handel die Ausfuhr 646 Mil—

lionen und die Einfuhr S6 Millionen Franken.

seitig von einander abhängen.

Transport den größten Antheil hat.

Bekanntmachungen.

1130 Nothwendiger Verkauf.

Von dem Königlichen Land- und Stadigerichte zu Stettin soll das sub No. 2 auf der Feldmark Zabels= dorff belegene, den Geschwistern Dittmar zugehörige Ziegelei⸗Grundstück, welches nach der nebst Hypotheken— schein und Kaufbedingungen in der Registratur einzu— sehenden Taxe auf 11,136 Thlr. 13 Sgr. 4 Pf. abge schätzt ist, am 29. Dezember 1843, Vormit⸗ tags um 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle sub⸗— hastirt werden.

Stettin, den 2. Juni 1843.

Königliches Land und Stadtgericht.

19080]

Ostrheinische (Köln⸗Min⸗ dener) Eisen⸗ . Gwvbahn ⸗Gesell⸗ r schast.

Unter Bezugnahme auf unsere Belanntmachung vom Zten d. M., betreffend die erste Einzahlung von Zehn Prozent, machen wir sämmtlichen Actionairen die wei— tere Anzeige, daß die Quittungen des Königl. Bank Comtoirs in Köln, des Banfhauses Wilhelni Eleff in Dusseldorf und der Königl. Haupt-Bank-Kasse in Ber— lin gegen Quittungen der Direction über einzelne oder über je fünf Actien bei letzteter auf Verlangen aus— getauscht werden können, und zwar von Seiten der Aus— wärtigen, welche nicht persoͤnlich erscheinen, durch hie sige Mandatare. Es ist zu diesem Behuf genaue An. gabe des Namens, Standes und Wohnortes, sowohl des ersten Zeichners, als des etwanigen Cessionars, er. sorderlich.

Köln, den 17. November i813.

Die provisorische Direction der ostrheinischen (Nöln⸗ Mindener) Eisenbahn - Gesellschaft. G. Heuser. Fischer. M. HI5IIerhoft. W. Joest. D. Oppenheim. Philippi. Eh. Raukenstraushk. . Wir rgen stein.

Uos ig D j Breslau- Schweidnitz-Freiburgen Eisenb ahn.

In Gemäßheit §. 26. des GesellschastsStatu⸗ tes werden die Herren Actiongire der Breslau- Schweidnitz - Freiburger

8 E Eisenbahn - Gesellschast . . ü zu einer auf den W ̃ Dezember, Nach

2 mistags 2 j hiesigen Vd ags 2 Uhr im anberaumten a ußerord. , .

8 an mlung ganz ergebenst a n d .

Gegenstände der Beraih ; in ; den sein: bung und Beschlußnahme wer.

6. nn und in welchem Betrage die en ursprünglichen Anschlag h 94 , e n.

2. Fesistellung der zur Vollenduns der Zwei nach Schweidnitz noch ene we ic. ö 1 W600 Thlr. veranschlagten Summe; . 3. die Bestimmun über die Art und Weise der Auf⸗ bringung, Si erstellung, Verzinsung und Ruch. zahlung der für beide Jwecke (2d I und ) sest⸗ ; . Summen; ür den Fall, daß die Beschaffung der sestzusetzzen den Bedarfs-Summen ad 1 und 2 ejn ö

Betriebsminel über maus vermehrt wer.

Actien beschlossen werden sollte, Berathung und Beschließung eines die Modalitäten der Kreirung dieser Prioritäts-Actien betreffenden Nachtrags zum Gesellschafts⸗Statute;

5. Beschlußnahme über die Führung einer die Ver— einigung mit der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisen⸗ bahn bewirkenden Verbindungsbahn, so wie über die Verlängerung der Zweigbahn nach Schweidnitz von dort bis zur Landesgränze.

Nach §. 29. des Gesellschafts-Statuts können nur diejenigen Herren Actionaire der Versammlang beiwoh— nen, welche spätestens am 9. Dezember in dem Büreau der Gesellschaft (Antonien-Straße Nr. 10) ihre Actien produziren oder auf eine genügende Weise die am drit ten Orte erfolgte Niederlegung nachweisen und zugleich ein doppeltes Verzeichniß der Nummern der Actien über geben, von denen das eine, mit dem Siegel der Gesell schaft und dem Vermerke der Stimmenzahl versehen, als Einlaßkarte dient.

Die Nichterscheinenden werden als den durch Stim— menmehrheit der Erschienenen gefaßten Beschlüssen bei⸗ tretend erachtet werden.

Breslau, den 18. November 1843.

Der Verwaltungs Rath der Breslau-Schweidnitz Frei burger Eisenbahn-Gesellschast.

17371 ,

Die Inhaber der unter der Firma: F. G. Trinks & Sohn in Waldenburg bestehenden Handlung haben, wie von ihnen bei dem unterzeichneten Justiz-Amte ange⸗ zeigt worden, zu Abwendung eines förmlichen Conchi ses mit ihren Gläubigern ein außergerichtliches Arran gement getroffen, auch bereits den größeren Theil der— selben nach gewissen Prozenten befriedigt.

Die Befriedigung einer anderen Klaͤsse der Gläubi ger soll durch den Erlös der dem einen Associs, Herrn Christian Gottlob Friedrich Trinks, zen,, zugehörig ge wesenen und von ihm zu obigem Behufe abgetretenen Grundstücke herbeigeführt werden; diese Klasse der Gläubiger aber hal in dem am 256sten gegenwärtigen Monats abgehaltenen Verhörs Termine, ünter Zusiche rung ihres Beitritts zu dem proponirten Akkorde, zu ihrer Sicherheit und zur Befestigung des getroffenen lülebereinkommens auf Erlassung der Ediktallen ange tragen.

Jur Erledigung dieses Antrages werden daher Amts wegen alle diejenigen, welche bei dem Schulden Arran gement der Inhaber der Handlung F. G. Trinks E Sohn nicht berücksichtigt worden sind, und an dieselben annoch Ansprüche zu haben vermeinen, andurch vor geladen,

den 27. Februar 1844, welcher zum Liquidations- Termine anberaumt worden ist, an hiesiger Amtsstelle zu rechter früher Gerichtss Zeit entweder in Person, oder durch gehörig legitimirte und instruirte Bevollmächtigte zu erscheinen, . An⸗ sprüche, bei Strafe des Ausschlusses von der Masse und hei Verlust der ihnen etwa zustehenden Rechts- wohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, anzumelden und zu bescheinigen, so wie, da nöthig, darüber mit dem, nach Befinden zu bestellenden Concurs Vertreter und, so weit es erforderlich, wegen der Prio— tat unter einander rechtlich zu verfahren, binnen Jeseßlicher Frist zu beschließen, hierauf aber der Publicati e n,. ach en, . Prällusiv-Bescheids, welche rück= . ußenbleibenden für geschehen erachtet wer= gewartig zu sein, endlich den 30. April 1844

Anderweit an Amtsstel ine ogli n gn ee. . . elche

*

Mehrzahl geach

daß ein Vergleich 9 . . and s weiterer Vorschteitung in der Sach: h 9. . ö

beiden Elemente des kommerziellen Verkehrs der seefahrenden Nationen gegen In Bezug auf Frankreich findet jedoch der

Unterschied statt, daß die amerikanische Marine noch immer an dem Waaren—

Allgemeiner Anzeiger.

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Uebrigens haben auswärtige Gläubiger zur Annahme künftiger Ladungen und Verfügungen Bevollmächtigte an hiesigem Orte zu bestellen.

Fürstlich Schönburgsches Justiz⸗Amt Waldenburg, den 29. September 1843. Herrmann.

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Allgemeine

eußische Zeitung.

M 146.

.

Amtlicher Theil.

Inland. Erfurt. Elisabeth⸗Stiftung. M agdeburg. Einladung z einer Versammlung im Interesse der Gustav' Adosphe Stiftung. Mün ster. Bekanntmachung über die Ablieferung der Pflicht⸗Exemplare von Drucchriften. Ratibor. Verleihung des Ehren Bürgerrechts an den Fürsten Lichnowsfy. ;

Dentsche Bundesstaaten. Baden. Baden. Namenstag des Groß herzogs. Karlsruhe. Amtliche Erklärung über die Unruhen vom 5. September.

Frankreich. Paris. Gesetz Entwürfe und Vorschläge für die nächste Sessien der Kammern. Untersuchung der algerischen Küste. Brsefe us Paris. (Das Antwortsschreiben des Bischofs von Chaälons. Die Sendung des Herrn Rossi nach der Schweiz. Blick nach Afrika.)

Großbritanien und Irland. London. Hofnachrichten. Auf⸗ lösung der Legitimisten⸗Versammlung in Alton Towers. Unerwartete Wendung des O'Connellschen Prozesses.

Belgien. Brüssel. Antworts -Adresse des

Wahlen der Nepräsentanten-Kammer.

Spanien. Paris. Telegraphische Nachrichten aus Spanien: Die Köni⸗ gin behält das Kabinet und der Kongreß erllärt, es besitze das Vertrauen der Kammer. Barcelona unterhandelt wegen der Uebergabe. Brief us Madrid. (Eidesleistung der Königin Isabella II.; Erklärung der Minister, welche sämmtlich beibehalten werden; der Kongreß erklärt, daß

die provisorische Regierung sich um die Nation verdient gemacht hat; 1

Senats. Beamten

Major Baseti 4 Vermischtes.) Griechenland. volution. Tunis. Schreiben aus Paris. ral Konsul.)

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika. Schreiben aus New—

ork. (Weiteres über den Fortgang des Wahlkampfes; Webster als Jandidat zur Präsidentschaft.)

Mexiko. Schieiben aus Paris.

Pern. Schreiben aus Paris. mit Bolivia.)

Eisenbahnen. Breslau. Oberschlesische Bahn.

Haudels- und Börsen-Nachrichten. Berlin, Breslau, Mag deburg und Köln. Marktbericht. Mainz. Wein- Aerndte. Frankfurt a. M. und Paris. Börse. Amsterdam. Börse; veiraidemarkt.

Die Haltung der Diplomaten bei der jüngsten Re

(Differenz mit dem französischen Gene

(Mit Aukatan noch kein Friede.) 924 or 8 5. 2 2 92 7 f (Neuer Revolutions Versuch; Handel

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Tem QObersten von Sch meling, Brigadier der Isten, dem Dbersten von Na tzmer, Brigadier der Sten, dem Oberst Lieutenant von Kopp, Brigadier der Iten und dem Oberst Lieutenant von Werder, Brigadier der 2ten Gendarmerie Brigade, den Rothen Adler-Orden Zter Klasse mit der Schleife; so wie dem Hauptmann und Adjutanten Apel vom Stabe der Gendarmerie, den Rothen Adler- Orden 4ter Klasse; desgl. dem Wachtmeister Barthel und dem Büchsenmacher Eichmann, Beide vom 3ten Kürassier-Regi— ment, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Die Königliche Akademie der Künste hat die Blumen- und Ara— besken⸗-Malerin Alwina Frommann hierselbst nach vorgelegten gelungenen Proben ihrer Arbeiten zu ihrer akademischen Künstlerin ernannt und das Patent für dieselbe unter heutigem Datum ausfer tigen lassen.

Berlin, den Direktorium

11. November 1843. und Senat der Königl. Akademie der Künste. (gez Dr. G. Schadow.

Das 30ste Stück der Gesetz⸗ Sammlung, welches heute ausge

geben wird, enthält: Die Allerhöchsten Kabinets-Ordres unter Nr. 2386. vom 13. Oktober d. J. in Betreff der den Bürger meistern in der Rheinprovinz zu bewilligenden Gebühren, für Auszüge aus dem Feuer⸗Sozietäts-Kataster; 7. vom 14ten ejd., durch welche des Königs Majestät der Stadt Sulmierzyce, im Großherzogthum Posen, die re— vidirte Städte⸗Ordnung vom 17. März 1831 zu ver leihen geruht haben; und vom 5ten J. M., betreffend die Bestimmung, daß gegen Beamte, welche zur Zuchthausstrafe oder Festungs Arbeit verurtheilt werden, ohne Unterschied der Fälle, die Strafe mag als die ordentliche oder als eine außerordentliche ausgesprochen werden, zugleich auf Cassation erkannt werden soll; ferner tion von demselben Tage, betreffend die Noth wendigkeit des Konsenses der Agnaten zur Verpfändung 8er Substanz eines Lehngutes in der Altmark, Priegnitz, Mittel- und Uckermark, so wie in den Kreisen Beeskow und Storkow; und die Verordnung, betreffend die Sicherung der Eröffnung der bei den Notarien in dem Bezirke des Appellations? gerichtshofes zu Köln niedergelegten mystischen Testa⸗ mente; von demselben Datum. Berlin, den 23. November 1843. Debits-Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.

.

y 1911

An g ekon m en: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath , der Provinz Sachsen, Flott well, von Mag“ eburg. t ö ige n 7 Wirkliche Geheime Rath und Ober-Appella— ionsgerichts-Chef - Prässd Tr a, ; ; ,, Präsident von Frankenber g-Ludwigs dorf,

Der Ober⸗Präsi

a, Ober-Präsident der Provinz Pommern, von Bonin, von Prãäs ; ; dein i ,, Rhein- Provinz, von Schaper, von Le 33 9*

d

.

llichtamtlicher Theil.

Inland.

Erfurt, 19. Nov. (Erf. 3.) Durch folgende Allerhöchste Kabinets⸗-Ordre: ö. „Ich genehmige auf Ihren Bericht vom 18ten v. M., daß das bischöfliche geistliche Gericht in Erfurt das von zwei ungenann ten katholischen Frauen angebotene Geschenk von 1660 Rthshn. be hufs Gründung einer Stiftung zur Unterhaltung einiger barmher— zigen Schwestern für die Krankenpflege im dortigen katholischen Kran kenhause, annehmen darf. ͤ Sanssouci, den 14. Oktober 1843. Friedrich Wilhelm. An den Staats-Minister Eichhorn.“ haben Se. Majestät unser Allergnädigster König eine Stiftung ins Dasein zu befördern geruht, durch welche den Kranken in dem hie sigen katholischen Krankenhause die so allgemein bewährte Pflege der barmherzigen Schwestern zugewendet werden soll. Die Stiftung ist benannt Elisabeth⸗Stiftung, trägt somit den Namen der heiligen „Elisabeth“, der ihrer Barmherzigkeit wegen berühmten Landgräfin von Thüringen, deren Andenken heute die katholische Kirche feiert, und zugleich den Namen Ihrer Majestät unserer allverehrlen Lan⸗ desmutter, „Elisabeth“, Königin von Preußen und als Solche gleichfalls Landgräfin von Thüringen, Höchstwelche allen Wohlthätigkeits Anstalten besondere Theilnahme zuwendet. Das Stiftungs- Kapital beträgt 1009 Rthlr., die Interessen dieses Fonds werden kapitalisirt, und sobald die jährlichen Einkünfte zur Unterhaltung von wenigstens zwei barmherzigen Schwestern hinreichen, werden diese zur Uebernahme der Krankenpflege und der inneren Verwaltung des Hauses hier ein treffen. Mit dem Wachsthum des Fonds wird sich dann auch die Zahl der Schwestern vermehren. Je mehr durch Zuschüsse auch an— derer mildthätigen Herzen das Stiftungs Kapital an Bestand ge winnt, um so eher wird der schöne Zweck dieser Elisabeth— Stiftung in Erfüllung gehen.

Magdeburg, 21. Nov. Die hiesige Zeitung enthält eine Einladung zu einer allgemeinen Versammlung, die zu Halle, Mittwoch den 29. November, gehalten werden soll und auf welcher Abgeord⸗ nete aus allen Theilen der Provinz Sachsen über ein gemeinschaft liches und geregeltes Zusammenwirken zu dem Zwecke der Gustav Adolphs-Stiftung innerhalb der Provinz mit einander bera then und sich gegenseitig beleben wollen. Die Versammlung wird in dem Saale des Bahnhofes bei Halle von Morgens 95 Uhr bis Nachmittags 3 Uhr stattfinden. z

Das heutige Amtsblatt enthält fol- gende Bekanntmachung des Königl. Ober-Präsidenten: „Nach einer Benachrichtigung des Königl. Ministeriums des Innern werden dem Königl. Ober-Censurgerichte aus verschiedenen Theilen der Monarchie Zeitungen, Zeitschriften und Broschüren zugesendet. Da den Her⸗ ausgebern c. keine gesetzliche Verpflichtung zur Uebersendung solcher Exemplare obliegt, so werden selbige nach höherer Anordnung ver⸗ anlaßt, diese Uebersendungen an das Königl. Ober⸗-Censurgericht ein— zustellen. Dagegen verbleibt die Verpflichtung zur Ablieferung eines Exemplars an die hiesige akademische Bibliothek und eines anderen an die große Königl. Bibliothek zu Berlin nach der Allerhöchsten Kabinets- Ordre vom 28. Dezember 1824 (Gesetz Samml. 1825, S. 2) unverändert.“

Mün ster, 18. Nov.

Ratibor, 13. Nov. (Oberschl. Anz) Gestern begab sich eine Deputation des Magistrats und der Stadt-Verordneten unserer Stadt nach dem zwei Meilen von hier gelegenen Schloß Krzizano— witz, um Sr. Durchlaucht dem Fürsten Felix von Lichnowsky das Di plom des ihm von den Vertretern der Bürgerschaft einmüthig vo— tirten Ehrenbürger-Rechts zu überbringen. Dieses Diplom, auf Per gament kunstvoll ausgefertigt, in einem Umschlage von rothem Sammt mit daran hängender goldener Kapsel, drückt die dankbare Anerkennung des warmen und thätigen Antheils des Fürsten an dem Wohle der Stadt aus. Der Bürgermeister, als Führer der Deputation, überreichte dasselbe unter ausführlicher Wiederholung des in jenem nur Angedeuteten und mit besonderer Bezugnahme auf die Verdienste, die sich der Fürst, der sich erst seit 19 Monaten auf sei— nen großen Besitzungen aufhält, in Angelegenheiten der hiesigen Eisenbahn um die Stadt Ratibor erworben. Bei dem darauf ge⸗ folgten Diner wurde das Wohl Sr. Majestät des Königs und Sr. Königl. Hoheit des Prinzen von Preußen, des Protektors unserer Eisenbahn, mit stürmischem Jubel ausgebracht.

Ausland.

Deutsche Bundesstaaten.

Baden. Baden, 15. Nov. (A. B. 3.) Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge bei Höchstseiner Anwesenhelt in hiesiger Stadt auch ein sichtbares Zeichen ehrfurchtsvoller Liebe und Verehrung zu Höchst— dessen heutigen Namenstage darzubringen, hatten die Einwohner Ba dens gestern Abend einen Fackelzug veranstaltet. Gleich nach der um 3 Uhr erfolgten Ankunft Ihrer Königl. Hoheit der Großherzogin setzte sich der Zug, geleitet von den beiden bürgerlichen Militair⸗ Corps und mit deren Musik an der Spitze, nach dem Großherzogl. Schlosse in Bewegung. So wie der Zug in dem Schloßgarten un⸗ ter den Fenstern des Großherzogs angekommen war, wurde Se. Kö⸗ nigl. Hoheit, Höchstwelcher in Begleitung der Großherzogin und der durchlauchtigsten Prinzen am Fenster zu erscheinen geruhten, ein drei⸗ maliges weithin schallendes Lebehoch von der zahlreich versammelten Menge dargebracht. In diesem Augenblicke stieg dem Schlosse ge⸗ genüber ein Raketen Feuerwerk empor, um auch den fernen Thalbe⸗ wohnern Kunde zu geben von dem feierlichen Akte. Es wurde nun das zu solch festlichen Anlässen gedichtete Volkslied gesungen. Wäh⸗ rend noch mehrere Musikstücke ausgeführt wurden, hatten sämmtliche

onnerstag den 23sten November

Alle Post-Anstalten des In- und Aus landes nehmen Sestellung auf dieses glatt an, für Herlin die Expedition der Allg. Preuss. Zeitung: Friedrichsstrasse Ur. 72.

1843.

Offiziere mit den Vorständen der beiden Corps die Ehre, im Schlosse persönlich aus dem Munde des Großherzogs den Dant für diese Höchstdemselben dargebrachte Huldigung zu empfangen. Zum Schlusse wurde von einem Männer -Chore noch das Walhallalled und das schöne Arndtsche Lied: „Was ist des Deutschen Vaterland?“ gesungen und der Zug trat in derselben Ordnung, unter wiederholtem Lebe hoch dem Großherzoge und seinem durchlauchtigsten Hause, seinen Rückweg in die Stadt an; unter fortgesetztem lauten Jubel wurden üblicherweise die Fackeln verbrannt. ö

Karlsruhe, 18. Nov. Die hiesige Zeitung enthält jetzt nach dem Schlusse der desfalls angeordneten Untersuchung, einen ausführlichen Aufsatz über die am 5. September hier vorgefallenen unruhigen Auftritte und deren mittelbare Veranlassung, der durch folgende allgemeine Bemerkungen eingeleitet wird: „Schon seit ge⸗ raumer Zeit mußte das vaterländische Publikum das Bedürfniß fühlen, über die in der Ueberschrift dieses Aufsatzes bezeichneten Vor⸗ gänge nähere und umfassendere Aufklärungen zu erhalten, welche geeignet wären, die durch einseitige Berichte hervorgebrachten pein⸗ lichen Eindrücke gänzlich zu vertilgen. Waren die Gefühle, welche der tragische Ausgang des vielbe⸗ sprochenen Duells in jedem menschlich fühlenden Herzen, wie die tumul— tuarischen Auftritte in Karlsruhe in der Brust jedes badischen Pa⸗ trioten erregten, wahrlich schmerzlich genug, so gesellte sich ihnen bald noch das bittere Gefühl der Entrüstung bei, über die Art und Weise, wie ausländische Blätter von jenen Vorfällen

Manches übertrieben, A

Hörte man die Erzählung einiger rheinischer und sächsischer Blätter, so wäre an einem von vornherein angelegten Plane, Moriz von Haber aus dem Lande zu vertreiben, kaum zu zweifeln; man durfte die Behörden nicht nur der Sorglosigkeit und Schlaffheit, son= dern eines höchst zweideutigen Benehmens bei dem ganzen Verlaufe der Sache, ja selbst wie es in der That mit klaren Worten geschehen, der inneren Zustimmung zu der in der Nacht vom 5. September verübten Gewaltthat bezüchtigen, das einheimische Publikum aber der tiefsten Versunkenheit und Rohheit anklagen, die sich in der Badestadt durch den lauten Beifall für Herrn von Göler's glücklichen Schuß, in der Residenz durch eine brutale Stimmung kundgethan habe, welche Keinem gestattete, ohne Gefahr für seine Person, seine Entrüstung über die dort vorgefallenen Exzesse auszusprechen. Gleichzeitig hat sich zwar in der Augsburger Allgemeinen Zeitung, die auch bei dieser Gelegenheit ihre unparteiische Stellung behauptete, eine Stimme erhoben, welche das Verhalten der Behörden bei dem Straßen- Tumult im Allgemeinen gewürdigt und die hierauf bezüglichen Beschuldigungen gebührend zurückgewiesen hatz auch fehlte es nicht an einzelnen, kurzen Erwiederungen in einigen inländischen Blättern: aber das ganze Gewebe jener ausgestreuten Insinuationen und die fortdauernden Versuche, die berührten beklagens⸗ werthen Vorfälle zu benutzen, um die öffentliche Meinung des ge⸗ sammten deutschen Vaterlandes, wie des Auslandes, zu dem gehässigen Urtheile über unsere Zustände aufzureizen, verlangten eine umfassen— dere Beleuchtung und die Berichtigung einer Reihe von Thatsachen, die erst durch die eingeleiteten dienstpolizeilichen und gerichtlichen Un= tersuchungen ins Klare gestellt werden konnten.“ .

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Paris, 17. Nov. Beim Schluß der letzten Session blieben noch folgende Gesetz Entwürfe, über welche schon Bericht erstattet war, unerledigt: 1) über die definitive Regulirung des Budgets von 1841; 2) über die Patente; 3) über die Penstonen im Retraite— Zustand; 4) über die Staatsminister; 5) über die nördliche Eisen— bahn; 6) über die Gefängnisse; 7) über die Kanal⸗-Actien; 8) über die Armee-Rekrutirung; 97) über die Jagd-Polizei; 10) über das Zollwesen der Antillen; 11) über den Staatsrath; 12) über die Theater; ferner ein Vorschlag der Herren Mauguin, von Lasalle und Tesmeres zur Unterdrückung der Weinverfälschung; ein Vorschlag

Herrn von Angeville über die Berieselungen, und ein Vorschlag des Herrn St. Priest über die Bildung von Brigaden aus den Feld— wachen. Vor den Kommissionen bleiben zur Berichterstattung die Gesetz Entwürfe über den Kanal Beaucaire, über die Gemeinde⸗Forstwachen und über die Douanen. Mit diesen verschiedenen Maßregeln wird also die nächste Session sich zu beschäftigen haben. Außerdem will das Mini sterium, wie man vernimmt, den Kammern folgende Vorlagen machen: 1) mehrere Handels -Verträge; 2) die Forderung einer provisorischen Dotation von 2 Millionen für den Herzog von Nemours; 3) das früher schon vorgelegte Münzgesetz mit einigen Abänderungen; 4) ver⸗ schiedene Eisenbahn-Konzessionen; ) einen Gesetz⸗Entwurf über die freien Weiden; 6) mehrere Gesetz⸗Entwürfe über öffentliche Arbeiten; 7) einen Gesetz- Entwurf über die Friedensrichter. Endlich erwartet man von Mitgliedern der Deputirten⸗-Kammer zahlreiche Anträge in Bezug auf Erweiterung des Wahlrechts, Freiheit des Unterrichts, gegen die Befestigungen von Paris und andere mehr.

Die französische Regierung läßt die ganze Küste von Algerien untersuchen, um die Hülféquellen, welche dieselbe dem Handel und der Fischerei bietet, in ihrer ganzen Ausdehnung kennen zu lernen. Sie geht auch damit um, einen Theil der Eingeborenen zu Seeleuten heranbilden zu lassen. )

Graf. Mortier, der französische Botschafter in der Schweiz, ist in Paris eingetroffen und heute von Herrn Guizot empfangen worden.

m Paris, 17. Nov. Der Bischof von Chalons hat unter dem 12ten J. M. einen neuen Hirtenbrief erlassen, worin er die Nich⸗ tigkeit des vom Staats -Rathe gegen ihn kürzlichst gefällten Urtheiles zu beweisen trachtet. (Vergl. unser gestriges Blatt: Paris.) Die Natur dieses neuen Schreibens erregte die Aufmerksam= keit der Regierung so, daß gestern ein besonderes Minister⸗ Conseil in St. Cloud zusammenberufen wurde, um unter dem Vorsitz des Königs zu erörtern, auf welche Art man dem traurigen Streite zwischen der Universität und dem Klerus ein Ende machen könnte. Man versicherte gestern Abends, daß in dieser Sitzung des Conseils