1843 / 166 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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borough nachgesucht habe um dem vom Norden her dro⸗ henden Afghanen⸗Fürsten Dost Mohammed begegnen zu können, welcher den ungeordneten Zustand Lahore's benutzen wollte, die ihm früher abgenommene Provinz Peschauer wieder zu erobern. Man sieht daraus, daß die Revolution in Lahore alle angränzenden Länder in Bewegung gesetzt hat, welche eine Einmischung in diese Streitig⸗ itischen Gouvernements unerläßlich machen muß.

Holkar, in Indore gestorben sei und sein Adoptivsohn, ein Knabe von neun Jahren, unter Vormundschaft einer vom dortigen britischen Resi— . Sir Martin Wade, eingesetzten Regentschaft den Thron be— iegen habe. 1 ; ; ; ; . 2 Kthlr für ; Lord Ellenborough verweilt noch immer in der Nähe von Kal 1 1 . . : kutta. Der fommand irende General der ganzen Nord-Armee, wie 5 dini. =. ; ; J. , 1 6. l en mee, hir. ' ͤ . Auslandes e man das Beobachtungs Corps am Sudletsch, die Truppen in Sind ꝛc(. in allen Theilen der Monarchie 3 t 1 , n ; auf garn, ginn fal er nennt, ward am 26. Oktober in Cawepore von Allahabad erwartet. ohne Preiserhöhung. 9 die Erpedilton der Aug Preuss 1 X ö 5 1 * L 8 . Zeilung: Friedrichssirasse Nr. 72

Zu derselben Zeit, als in Lahore das Blutbad stattfand, wurde iu Multan, der südlichen Provinz des Pendschab, welche den Norden von Sind begränzt, das dortige Oberhaupt Sawun Mull, wie es heißt, auf Anstiften der Verschworenen in Lahore vergiftet, und da Hira Singh, der neue Wesir, mit Rüstungen beschäftigt war und Fruppen nach Multan abschickte, so war man in Sind auf einen An⸗ griff von dieser Seite gefaßt. Indeß berichten andere Blätter, daß Hira Singh den Beistand der Engländer bei Lord Ellen⸗

Das Abonnement beträgt

keiten von Seiten des bri Aus Ostindien wird berichtet, daß der Beherrscher von Malva,

Insertions-Sebühr für den

2 ö = x 2 d 2 2* ? 2 ö 5 2

Allgemeiner Anzeiger.

gekanntmachungen. 1899

Alle Diejenigen, welche an das dem Herrmann von Corswant bisher gehörig gewesene Rittergut Pentin im Greifswalder Kreise oder an den ersteren selbst aus ir gend einem Grunde Rechtens dingliche oder persönliche Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, wer= den, unter Hinweisung auf die den Stralsunder Zei tungen in extenso inserirten Ladungen, zu deren Li— quidation und Verification in einem der dazu auf auf den 20. November, 11. und 30. Dezem ber e., Morgens io Uhr,

angesetzten Termine, bei Strafe der am 22. Januar k. J. zu erlennenden Präklusion hierdurch aufgefordert. Faünm Greifswald, den 17. Oktober 1843.

Königl. preuß. Hofgericht von Psommern und Rügen. (L. S.) von Möller, Praeses.

12140 Bekanntmachung. Die beiden verbundenen, unter Nr. 33 und 34 cat. in der Baustraße hierselbst belegenen, unter Nr. 25 des Hopothekenbuchs verzeichneten, den Stadtbaubeamte Jungferschen Eheleuten gehörigen Häuser, abgeschätzt auf 5339 Thlr. 7 Sgr. 8 Pf., zufolge der, nebst Hopo- thekenschein und Bedingungen in unserem Büreau Nr. einzusehenden Taxe, sollen am 28. Juni 1844, Vormittags tl Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle, im Instructions- Zimmer Nr. 2, vor dem Herrn Land- und Stadtgerichts Rath Goehde subhastirt werden. Kolberg, den 26. November 1813.

Königl. Land- und Stadtgericht.

——

1850

Von dem Königl. preuß. Land“ und Stadtgericht zu Kottbus werden der verschollene Johann Gottfried Flicke, geboren zu Kottbus den C. Ottober 1809, wel⸗ cher im Herbst 1830 von Berlin als studiosus medi- (inae über Magdeburg nach Afrita gegangen, dort bei der Königl. französischen Armee in der ersten Kompag— nie des eisten Bataillons der Fremden Legion als Fu⸗ silier wahrscheinlich unter dem angenommenen Namen Henri Rothe eingetreten und dann verstorben ist, indem ein Individuum dieses Namens laut Attests des fran⸗ zösischen Kriegs-Ministerit vom 11. Dezember 1832 im Militair-Hospital von Babazum am 25. Oktober dessel⸗ ben Jahres mit Tode abgegangen sein soll, oder dessen eiwanige Erben oder Erbnehmer öffentlich vorgeladen,

sich binnen Neun Monaten, fpätestens aber in dem auf

den J. Mai 1845, Vormittas 19 Uhr, vor dem Herrn Land und Stadtgerichtes⸗Rath Spie gelberg im Königl. Land und Stadtgerichte hier anbe raumten Termine oder in dessen J. Büreau⸗ Abtheilung schriftlich oder versönlich zu melden, widrigenfalls der Johann Gottfried Flicke für todt erklärt und sein Ver⸗ mögen den sich legitimirenden nächsten Verwandten ausgeantwortet werden wird.

Kottbus, den 20. Oktober 1843.

ten werden.

126]

Verein für Pferdezucht und Pferde⸗Dressur. Die General-Versammlung, welche zur Ablegung der Rechnung 2c. am Mittwoch nach dem 15. Dezember statt⸗ sinden soll, kann einiger besonderer Umstände wegen in diesem Jahre nicht an dem festgesetzten Tage abgehal⸗ Dieselbe wird in den ersten Tagen des Januar stattfinden und die Bekanntmachung und Ein— ladung dazu rechtzeitig durch die Zeitungen geschehen. Berlin, den 30. November 1843.

Direktorium des Vereins für Pferdezucht und Pferde⸗ Dressur.

Graf v. No stitz. v. Willisen. Falchmann.

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. 2 ; . il

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gekündigt werden, durch uns zu beziehen. Stettin, im Dezember 1843.

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* SM Guwarinmsesr Yduchl . 595. Morinsche Buchhandlung, für deutsche und ausländ. Literatur. Leon Saunier.

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9. ö 2. Das geometrische Figurenspiel als zweckmaßiges Mittel zur Ausbildung des Anschauungs und Combinations-Vermögens für Kinder, zugleich als Solitairspiel für Erwachsene von Dr. L. A. Kunze. Weimar. In Kommission bei A. Wienbrack in Leipzig. 20 Sgr.

12142

Die versammelten Landstände des Markgrafthums Oberlausitz, Königl. preuß. Antheils, fühlen sich gedrun gen, ihrem bisherigen Vorstande, dem Landes-Aeltesten Herrn von Oertzen auf Nicolausdorf, nachdem derselbe zu allgemeinem Bedauern die neue vertrauensvolle Wahl abgelehnt und die Leitung der ständischen Ange— legenheiten ihrer weiteren Beschließung heimgestellt hat, für seine langjährige rastlose Thätigkeit, unermudete Sorgfalt und hingebende Treue hiermit öffentlich zu danken.

Die Dienste, welche ihnen Herr von Oertzen, insbe sondere bei Aufrechterhaltung ihrer Verfassung und Rechte zu erweisen bemüht war, werden den Ständen jedelzeit unvergessen bleiben; die Stände werden ihm unwaͤndelbar die Gefühle der ehrerbietigsten Anhäng-— lichkeit und Erkenntlichkeit bewahren, und verbinden mit dieser Versicherung den Wunsch, daß Herr von Oertzen hierin und in dem schönen Bewußtsein, seiner amtlichen Wirksamkeit bis zum herannahenden Greisenalter, zum Wohle der Provinz nach besten Kräften und mit ge— wissenhafter Treue genügt zu haben, den gerechten Lohn finden möge, der ein redliches und nützliches Streben lrönt.

Görlitz, den 4. Dezember 1843.

Die versammelten Landstände des Markgrafthums

Oberlausitz, Königl. preuß. Antheils.

An W. Weiß. 158 6

454 h . ' Eine mit Dampfapparat und hodrauli⸗

schen Pressen u. s. w. versehene, für größe⸗ ren Betrieb und nach neueren Prinzipien

komplett eingerichtete Stearin⸗Lichte und Seifen-Fabrik, verbunden mit

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Raum einer Zeile des Allg 1

Anzeigers 2 Sgr

1924 , 166.

ö Q

w Amtlicher Theil.

Julaud. Gumbinnen und Danzig. Fisleben. Production der Kupferschieferwerke im Mansfeldschen. Deutsche Bundesstaaten. Bayern. München. Dr. Daren berger. Württemberg. Stuttgart. Geschäfisthätigkeit der Ge

richte. Hannover. Hannover. Renten Versicherungs⸗-Anstalt. Karlsruhe. Der gegenwärtige Landtag. Kurhessen. R

zersammlung. Aus Weimarischen.

Censur Angelegenheiten.

zaden. Kassel. Stände lerndte-Bericht. Desterreichische Monarchie. Briefe aus Wien. (Verordnungen über Zanitäts-Polizei, vorzüglich in Betreff vorlommender Epidemieen) und (Erzherzog Stephan, Gouverneur von Böhmen; Straßenbau.) Paris. Hof Nachrichten. Ursprung des Journals La Ürtheile der Presse über das Benehmen der legitimistischen Briefe aus Paris. (Arago über die Befestigung von Die Wanderungen der Legitimisten nach London.) Post Unterhandlungen mit

brag. Frankreich. Ration. Deputirten. paris. Großbritanien und Irland, London. Belgien. Die englische Politik in Olindien. Belgien. Brüssel. Diskussion über den Transit von Vieh aus Hol⸗ land. Finanz Verhältnisse Belgiens. Unterhandlungen wegen tag lichen Paketbooldienstes zwischen Ostende und Dover. Schweiz. Basel. Der Große Rath erklärt sich gegen die Nevision der Verfassung. Spanien. Briefe aus Madrid. (Nachträgliches z Benehmen; die neuen Minister; Gonzalez Bravo; Tumult im Kon gresse; feserliche Erklärung der Königin in Betreff der Vorfälle im Schlosse und Paris. (Olozaga's Stellung vor dem Kongreß in Folge der letzten Ereignisse; Barcelona und Figueras.) Griechenland. Schreiben aus (Kolokrotonis; die heim gekehrten und die zurückgebliebenen Deutschen.) Moldau und Wallachei. Von der türkischen Gränze. Neue Verhaftungen in der Wallachei. Eisenbahnen. Augsburg. Atmosphärische Eisenbahn. aus Paris. (Die Kommission zur Prüfung der Eisenbahn⸗? ngelegenheiten) Handels- und Börsen-Nachrichten. Berlin, Stettin, Danzig, 1gdeburg, Lübeck. Marktbericht. Frankfurt a. M. und Paris. Börse. London. Getraidemarkt.

9 )) lUunchen.

Schreiben 9

eilage. Deutsche Bundesstaaten. Sachsen. Leipzig; Bericht zes Haupt-Vereins der Gustav-Adolphs-Stiftung. Holstein. Altona. Leihkassen. Niederländisches Indien. Schreiben aus

(Seeräuber Unfug.)

Separationen im Regierungs Bezirk Magdeburg.

Amtlicher Theil.

Berlin, den 11. Dezember. Zeine Majestät der König sind nach Cöthen und Magde

irg gereist. Ze. Majestät der König haben Allergnädigst geruht Den Instrumentenmachern Jacob Bernhard und Friedrich Benjamin Wiszniewski zu Danzig das Prädikat als Hof⸗Instru⸗ nentenmacher zu verleihen.

Ihre Königl. Hoheiten der Prinz von Preußen und der zrinz Karl sind nach Cöthen abgereist. Angekommen: Der Ober⸗-Präsident der Provinz Branden von Meding, aus der Altmark. Abgexreist: Der Minister-Resident der freien Hansestadt Ham burg am hiesigen Hofe, Godeffroy, nach Hamburg.

Uichtamtlicher

Fuland.

Gumbinnen, 6. Dez. Das heute erschienene Amtsblatt meldet, daß von dem Herrn Minister des Innern mittelst Restkripts vom 10ten v. M. die Uebertragung der Censur der in Lyk in polni⸗ scher Sprache erscheinenden Monatsschrift: Der Lyker Volks freund, an den beim Gomnasium daselbst angestellten Oberlehrer Herrn Ehrczynski genehmigt ist.

Danzig, 6. Dez. In dem heutigen A mtsblatte macht die hiesige Königl. Regierung bekannt, daß die Lokal Censur - Geschäfte der Stadt Elbing, mit Ausschluß der dem Herrn Landrath Abra mowski verbliebenen Censur des Elbinger Kreisblatts, höheren

Drts dem Herrn Land- und Stadtgerichts-Direktor Rhode in Elbing übertragen worden sind.

Eisleben, 1. Dez. (K. 3.) „Die Hütten der Kupferschiefer⸗ Werke im Mansfeldischen verkausten in Jahre 1812 an Gaarkupfer 13,311 Etr. für 137, 05ß 1 Rthlre, an Silber 114,756 Mark 231 Grän im Betrage von 2063, 163 Rthlr. 11 Sgr. Pf. und an Cyper- und schwarzem Vitriol für 25,630 Rthlr. 33 Sgr. 10 Pf. Diese Ver⸗ faufs Quantitäten entsprechen ganz nahe der Production von demsel ben Jahre, In diesem waren im Ganzen bei diesem Berg- und Hüttenbetriebe 2986 Berg- und Hüttenleute beschäftigt. .

Ausland.

Deutsche BHundesstaaten.

Bayern. München, 5. Dez. (A. 3.) Der (als Dichter bekannte) bisherige Geh. Secretair Sr. Königl. Hoheit des Kron— prinzen, Dr. Daxenberger, ist zum Regierungsrath befördert worden. Se. Königl. Hoheit der Kronprinz hat denselben von dieser seiner

er,

,

Mittwoch den

ö . . ? 2 * 3 Beförderung in einem überaus huldvollen und

in Kenntniß gesetzt.

schreiben

Württemberg.

Stuttgart, J. blatt vom 4. Dezember enthält in einer Bekl Ministeriums die Uebersichten über die G Trihunals, der Kreisgerichtshöfe und Amte gerichte in der Periode vom J. zis 30. dann erichts und Amts Notariate in der Zeit .

1842 bis 31. M t sich Behörden, unerachtet der auch in dem letzten Etatsjahre einget beträchtlichen Geschäftsvermehrung, mit wenigen Ausnahmen, auf laufenden geblieben sind. Se. Königl. Majestät haben daher Departements-Chef des Justiz-Ministeriums zu ern den vorgenannten Behörden Höchstihre Zufriedenh schäftsthätigkeit und mit dem befriedigenden waltung zu erkennen zu geben.

Bei dem Kriminal-Senate des Ober -Tribunals 81 Revisions- und Rekurssachen und Administrativsäll 11 von der früheren Periode), von welchen 35 unerledigt blieben. Unter den Revisions- oder

den Gerich

1. J 1 J 1 dal

) * 1 12 s e * . 1 . al 18453. Es ergiebt fich hieraus, dal

Erkenntnisse der Gerichtshöfe bestätigt, 01 gemildert und dem Civil⸗Senate des Ober-Tribunals waren am 1. 311 Prozesse, hierzu kamen 428 (96 mehr als im vor und 162 mehr als im Etatsjahre 1841 digt blieben 426. Bei den Kriminal-Senaten der am 1. Juli 1812 anhängig 191 Prozesse; wurden 3191, und unerledigt blieben 233. Unten den Verurtheilungen sind Dienstverlust und Urtheile. In den an die Kriminal nate gelangten Rekursse 127 gemildert und 20 geschärft. Von führten von Kriminal-Senaten gehen heben wir folgende Fälle a: eines öffentlichen Amtes 1, Beleidigung Mitglieder des Königlichen Hauses mt 4, Brandstiftung 10, Doppel brauch der Amts-Gewalt 2, ord Rechnungsfälschung 8, Restsetzung 17, Todts schuldet durch vorsätzliche Körper-V od Fahrlässigkeit 9, Verkürzung öff fangenhalten 1, Widersetzung 68, Wi 1 )

Zollvergehen 0, Zweikampf 2.

derei und Verletzung des

Sabgeurtheilten Verbrechen und Vergeher haben sich dieselben im letzten J— 18 5 2 ö

Bei den Civil Senaten der

anhängig 783 Civil - Prozesse,

den 1252, und unerledigt bliebe

anhängig 16, dazu kamen 1,

ben 11. Bei dem ehegerichtlichen Senate des Ober ⸗Tribunals den ehegerichtlichen Senaken der vier G fe waren am

1812 Ehe ⸗Zwistigkeiten anhängig 163, neue

von 186 erledigt wurden und 173 unerledigt 6 Senate des Ober Tribunals als Pupillen-Behörde für die Mitglieder des Königl. Hanses und die in Stuttgart wohnenden Exemten erster Klasse, so wie den Pupillen Senaten der Gerichtshöfe, waren Zubringens Inventare und Ehepalte zu erledigen 18, wo von 12 erledigt wurden und 6 unerledigt blieben, Rerlassenschafts-Theilungen waren zu erledigen 99, erledigt wurden 73, und 26 blieben unerledigt. Kuratelen und Administrationen waren zu beaufsichti gen 183, Kuratel- und Administrations-Rechnungen wurden revidirt 146, abge bort 46. Bezirksgerichtliche Pflegschafts⸗-Tabellen wurden geprüft 53. Gesuche um Vermögens-Ausfolge wurden erledigt 12. Bei den sämmtlichen Be⸗ zirksgerichten waren am 1. Juli 1842 Untersuchungen anhängig 1882, neu kamen hinzu 14,250, erledigt wurden 14,061, und 2071 blieben unerledigt. In den erledigten Untersuchungen betrug die Zahl der Angeschuldigten 7,303, von denen 7961 verurtheilt wurden und F339 straflos ausgegangen sind. Unter den letzteren sind übrigens auch diejenigen begriffen, bei welchen die Untersuchung durch den Verzicht des Beleidigten oder Beschädigten ihr Ende erreicht hat, was in 2941 Fällen geschehen ist. Während der Untersuchung wa ren verhaftet 5088 Angeschuldigte. Civil⸗Prozesse waren am J. Juli 1842 anhängig 2736, neu kamen hinzu 13,311, erledigt wurden 12,72 J und un⸗ erledigt blieben 3324. Gant -⸗-Prozesse waren am 1. Juli 1842 anhängig 5i6, neu kamen hinzu 13401, erledigt wurden 1332, unerledigt blieben 525. Die Zahl der von den Bezirksgerichten in dem Etatsjahre 1842 bis 1843 bestraften Verbrechen und Vergehen betragt 5947, dieselben haben sich ge gen das vorhergehende Jahr vermehrt um 1068. Im Ganzen sind bei den Bezirksgerichten im verflossenen Etatsjahre 3307 Kriminal-, Civil und FJant-Prozesse mehr angefallen als in dem vergangenen Jahre. Eine noch weit beträchtlichere Geschäftsvermehrung ergiebt sich durch eine Vergleichung mit früheren Jahren. An Untersuchungen waren nämlich im Jahre 1821 nur 352 angefallen, so daß in einem Zeitraume von 20 Jahren eine mehr als vierfache Geschäftsvermehrung im Fache der Kriminal-Rechtspflege eingetre ö K ,, auhängig gewordenen Civil und R ö , . 1 . h. nn,, belaufen; im letztverslossenen 86 ageg . e 19 694 ö. 2, daher sich in diesem Zweige, der Rechts Verwaltung der Geschäfts-Anfall binnen des vorbezeichneten Zeitraums mehr als verdoppelt hat. .

Hannover. Hannover, 9. Dez. (H. 3.) Die Gesetz⸗ Sam mlung für das Königreich Hannover enthält in ihrer neuesten Nummer eine Verordnung vom 3. November 1843, die Exrichtung einer Renten-Versicherungs⸗Anstalt betreffend.

Baden. Karlsruhe, 7. Dez. (M. J.) Die öffentlichen Sitzungen der zweiten Kammer werden von setzt an eine Zeit lang seltener werden; allein man würde sehr irren, wenn man glauben wollte, daß die ständischen Arbeiten stocken. Gerade das Gegentheil ist der Fall. Die vorgelegten Gesetz⸗Entwürfe werden in den Ab theilungen und Kommissionen berathen und nehmen Zeit und Kräfte der Mitglieder in vollem Maße in Anspruch. Die von dem Justiz⸗ Ministerium vorgelegten Entwürfe werden nicht von jeder Abtheilung besonders berathen, da Präsident Bekk, als Vorstand der fünften Abthei⸗ lung, sich die dankenswerthe Mühe giebt, diese Entwürfe, zu denen er als Mitglied der im Sommer berufenen Ministerial-Kommission mitgewirkt hat, in Morgen- und Abendsitzungen ausführlich zu erläutern. Diese Vor⸗ lesungen werden von den meisten Abgeordneten fleißig besucht, und geben nicht nur den Nichtjuristen das nöthige Verständniß der Ma⸗ kerie, sondern veranlassen gegenseitige Besprechungen, welche zur Her beiführung eines gedeihlichen Resultats, wie zur Vermeidung unndthi⸗ ger Weitschweifigkeiten bei den späteren Verhandlungen wesentlich bei⸗ tragen. Die Hoffnung, daß der gegenwärtige Landtag das frühere Einverständniß zwischen Regierung und Ständen wiederherstellen und

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der Stände-Versammlung des zu erfolgen habe, zur Bekleidung eines Eigenschaften vorhanden irstlichem Ministerium des ie Herren Wippermann und es Ausschusses, welche von eidigt wurde. Herr von nicht weiter zu diskutiren,

. . im Dez. (D. 3.) Aus allen lern Berichte einge⸗ Monaten und

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Wien, Hofstelle 1 itersuchungen veran aßt ie Mittel zu Verminderung d ie Staatskasse treffenden Sanitäts⸗ Man hat dabei es 1slagen dadurch sehr oft unnöthigerweise vermehrt wurden Sanitäts⸗Beamten durch unrichtige Sanitäts- Rappor zelegenheit verschafften, Aufrechnungen für Reise und Medikamentenkosten einzureichen und dafür Vergütungen zu erlangen. s Mißbräuchen vorzubeu⸗ hat die Hof-Kanzlei mehrere X mvorgeschlagen, über

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cht ar ird, daß die gegenwärtigen Bestimmungen, in welchen Fällen eine Krankheit als Epidemie oder Epizoozie zu erklä⸗

ren und zu behandeln sei, gegen die häufig vorgekommene Willkür der Sanitäts Beamten keine l „Kontrolle gewähren und denselben vielmehr noch Zelegenheit bieten, sich nach Be ieben Epidemieen zu scha d für deren Behandlung der ohnehin genug belasteten St und Reisekosten in Rechnung zu bringen. Um diesen Unfug für die Zukunft zu beschränken, sei es dor Allem nothwendig, die Kriterien einer Epidemie oder Viehseuche festzusetzen, die vorhanden sein müssen, um das Einschreiten des öffent lichen Sanitäts Personals zu rechtfertigen. Nach dem von der hie⸗ sigen medizinischen Fakultät abgegebenen Berichte wurden daher die Punkte genau angegeben, welche bei der Erklärung einer mehr oder minder verbreiteten Volks⸗Krankheit zu berücksichtigen sind, in Bezie hung auf die. Entstehungsweise, den Verbreitungs- Umfang und die Anzahl der Erkrankten und den Charakter der Krankheit, wobei auch die Lokal und Populations-Verhältnisse, welche hierbei zu beachten angedeutet, wurden. Ohne das Zusammentreffen der hierüber bezeich neten Bedingnisse, die von dem Kreis-Physikus konstatirt sein müssen ist es keinem Arzte gestattet, die Krankheit als Epidemie zu erklaren und als solche auf Kosten des Staats zu behandeln. Auch in Be⸗ ziehung auf Viehseucheu sind den erwähnten ähnliche Verhältnisse als Norm vorgezeichnet worden. Die Anzeige eines jeden Epidemie⸗Aus⸗ bruches muß, wie bisher, an das Kreis⸗Amt erstattet werden; es wird aber von dessen Beurtheilung und Entscheidung abhängen, ob eine ausgebrochene oder selbst schon herrschende Krankheit unter Menschen und Thieren als eine epidemische zu behandeln sei, in welchem Falle dann das Kreis Phövsikat die nöthigen Anordnungen zu treffen hat Auch in Beziehung auf die Wahl der Arzneimittel, in Menge und Qualität, sind, zur Schonung der dabei bisher so wenig berücksich⸗ tigten Finanz Verhältnisse des Staats, mehrere Vorsichten als noth wendig erkannt worden. Zur Beseitigung der vielen Unzukömmlich—⸗ , ,. Bezug aus den berechtigten 8 A nes Heil- oder Wundarztes verbunden ist, soll da für gesorgt werden, daß die Arzneien, wo es nur immer thunlich ist aus öffentlichen Apotheken genommen und der Arznei⸗Bezug aus den 6 Hang Apothelen blos auf jene Fälle beschränkt werde, dies ohne Nachtheil für die Kranken nicht anders ausführbar ist.

23 Prag, * Dez. Nach so eben von Wien hier eingetroffenen Berichten ist die Ernennung Sr. Kaiserlichen Hoheit des Erzherzogs Stephan zum Gouverneur von Böhmen definitiv erfolgt. Das Gou⸗ derne meg wird einen erweiterten Wirkunge kreis als die bisherige Landes- Regierung erhalten und zu Geschäfts- Erledigungen antorisirt

sein, die bisher nur von den wiener Hofstellen entschieden werden

konnten. Wie die Persönlichkeit des allverehrten Prinzen, so gewährt auch die demselben eingeräumte größere Machtbefugniß unserem Lande nur erfreuliche Hoffnungen, sowohl in Beziehung auf die garantirte verbesserte Landes- Administration, als auch in Hinsicht des regeren Lebens, das der Hofhalt des erlauchten Prinzen unserer Stadt ge⸗