1843 / 175 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

ĩ ach verschiedenen Richtungen gelegten, ern eng, hätte gemacht werden können.

der . 3. tation in dieser gerschaft doppelt Recht gethan, es für das bisher Geleistete zu gewähren.

gandels- und Görsen-Uachrichten.

̃ Weizen 50 64, Rog— gen 33 36, große Gerste 30 33, kleine Gerste 26 29, Hafer 17 20, graue Erbsen 32 15 und weiße Erbsen 30 36 Sgr. pro Scheffel. Die

Königsberg, 16. Dez. Marktbericht.

Zufuhr war gering.

Breslau, 16. Dez. Höchster: Weizen 1Rthl. 23 Sgr. 6 Pf. Roggen 1 * 1 * Gerste 1 9 * 28 5 Hafer K 19 6 * 7

Getraide⸗Preise. Mittler:

8 w 9 3

6 *

Magdeburg, 18. Dez. Höchster und niedrigster Getraide⸗Marktpreis

pro Wispel: Weizen: Roggen:

48 43 Rthlr.

)

Gerste: Hafer:

Paris, 15. Dez.

Bekanntmachungen.

Nothwendiger Verkauf

zur Auflösung der Gemeinschaft. Stadtgericht zu Berlin, den 13. Juli 1843.

Das hierselbst in der Friedrichs,, Schüßen- und Mauer-Straße belegene Grundstück, der Triangel ge⸗ nannt, den Geschwistern Morgenstern gehörig, gericht lich abgeschätzt z 12,58 Thlr. 2s Sgr. 9 Pf., soll Behufs der Auseinandersetzung

am 1. März 1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstells subhastirt werden. Taxe und Hy⸗— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Der Kornhändler Sucrow und Söhne und die un— bekannten Realprätendenten werden hierdurch, und zwar letztere unter der Verwarnnng der Prällusion, vorge— laden.

1362

1387

Bekanntm achung. Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 10. Juli 1843. Das in der Blumenstraße Nr. 71 belegene Grund⸗ stück des Böttchermeisters Schmidt, gerichtlich abgeschätzt

niemals ein zusammen⸗ Mit Recht hat also Vertrauens- Votum für die Rath= und Bürger⸗Depu⸗ Angelegenheit in Anspruch genommen, und die Bür⸗

mit einem Ausdrucke des Dankes

il Niedrigster: 1Rthl. 20 Sgr. Pf. 1 Rthl. 16 Sgr. 6Pf. 1 5 ;

) 2 )

1 6 *

28 Rthlr. 185 17

Zu Anfang der heutigen Börse war der Cours der Renten fest; die 3zproc. fand zu St, 15, die 5proc, zu 123. 5 Begehr, um richt von dem plötzlichen Absterben Sr. Majestät des 3 Uhr aber verbreitete sich das Gerücht, es seien sehr schlimme Nachrichten s

zu 5159 Thlr. 10 Sgr. soll

am 23. Februar 844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Bekanntmachung. Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 12. Juli 1843. Das vor dem Frankfurter Thore linker Hand an der Stadtmauer belegene aus zwei verschiedenen Grund stücken zusammengesetzte Grundstück des Baumwollen⸗ Waaren -Fabrikan fen Carl Friedrich Leopold Böhm, in seiner jetzigen Beschaffenheit taxirt zu 14, 807 Thlr. 22 Sgr., soll in feiner jetzigen Beschaffenheit und seinen jetzigen Grenzmahlen, am 26. Februar 4844, Vormitt. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

rs Literarische Anzeigen. Die Buchhandlung von E. S. Mittler (Stechbahn 3) ist auch in diesem Jahre in allen Zweigen der Literatur auf das beste fortirt und empfiehlt sich zu dem bevorstehenden Weih— nachtsfeste.

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respeklive 81.5 und 122. 90 habe ten von der Ursprung in hat, wurde die sich nicht

Gränze einem Artikel heute früh die Mühe

von gaben,

nicht auf die Fonds eingewirkt hätte.

6 *

Dokumente etwas höher gingen.

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Deutsche Bürgerblatt wird fortfahren, die gesammten Interessen des Bürgerthums, Alles, was auf die Gestaltung der äußeren Existenz, auf, das persönliche Glück, auf die Bewegung des Geistes Einfluß übt, jede Erscheinung des Forischritts, jede neue Gestaltung der gesellschaftlichen und politischen Zustände treu und le⸗ bendig zu spiegeln, aber nicht wie die kalte Fläche eines künstlichen Spiegels, sondern wie der glänzende Spiegel des Menschenauges, welches die Eindrücke in Haß oder in Liebe zurückstrahlt und thätige Theilnahme für oder wider ergreist. Das Deutsché Bürgerblatt will keine politische Zeitung sein, welche die augenblickliche Neu⸗ gierde befriedigt; es erkennt eine nachhaltige Belehrung äber Alles das, was in die Lebenskreise des deutschen Bürgerthums eingreift, als seinen ersten Zweck. Auch der der Unterhalkung gewidmete Theil seiner Spalten wird diesen Zweck des ganzen Blattes niemals aus den Augen verlieren. Tüchtige Schrifisteller, lebendige lite⸗ rarische Kräfte, Männer aus den verschiedensten Lebens stellungen haben dem Blatte ihre wärmste Theilnahme geschenkt; die Redaction wird nicht außer Acht lassen, daß dasselbe stets mit freudigem Bewußtsein dem deut— schen Bürgerthum, dem gebildeten Kern der Nation, als sein thätiger, freimüthiger, offener Vertreter in das Auge schauen kann. Wir hegen die feste Ueberzeugung, daß die Theilnahme des deutschen Bürgerthums für sein Organ, in Einklang mit dessen Ernst, Eifer und Begeisterung, für das Glück desselben stehen wird. Proͤbenummern, welche eine nähere Einsicht gestatten, sind, so viel als nur möglich, versandt worden und durch alle Post-Anstalten, so wie in sämmtlichen Buch— handlungen in ganz Deutschland zu erhalten. ; Für den oben bemerkten Preis des Blattes ist dasselbe in ganz Deutschland durch den Buchhan⸗ del zu beziehen, im Umfange des preußischen Staates und in den nassauischen Landen auch durch alle Post— Anstalten sür denselben Preis. Bei den Post-An stalten außerhalb Preußen wird der Preis verhältniß— mäßig erhöht. Wir bitten alle Interessenten, die An⸗ bestellungen für das erste Quartal 1844 recht zeitig bei den betreffenden Post-Anstalten 2c, zu machen, da— mit die Expedition vom 1. Januar ab prompt erfolgen kann. Siegen, im Dezember 1843. Redaction und Eypedition des Bürgerblattes.

Deutschen

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Siegeln.

hält auch für uns die Berechtigung, erneut auf die un— ferige aufmerksam machen zu Ligen. Schon der Name und die Tendenz, welche sie an der Stirne trägt, ver= künden, daß es sich in ihren Spalten nicht um die Ver—

fechtung beschränkter und einseitiger Interessen handelt, oder daß hier blos ein schillerndes und geistreiches Spiel auf der Oberfläche getrieben werden soll, sondern daß es die tiefsten Lebens-Elemente des Volkes sind, welche unsere Zeitschrist in sich aufnehmen will, ihr deshalb, die, Verbreitung dieser Anzeige keinesweges gleichgültig sein kann, daß sie gern das gesammte deutsche Bürgerth um zur Theilnahme an diesem Organ seines Lebens laden möchte. Das

und daß

pTassendes Weihnachtsgeschenk.

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Das khkultus-Ministerium hat diesen At- las amtlich zur Einährungg empfohlen.

aus Spanien eingegangen, und die fan essche⸗ Fonds wichen wieder auf urück. sich mit Amettler . dem wird aber durch die Nachrich— widersprochen. des Eco del Comercio einigen die Sache Eine andere Nachricht dagegen scheint gegründet zu sein, nämlich, daß ernst⸗ liche Unruhen zu Burgos, Granada und Monteforte stattgefunden haben. Nach dem Schluß der Börse, um halb 5 Uhr, war die 3proc. Rente in der Coulisse zu 80. 95 angeboten; man sagte nämlich, daß das französische Ka— binet, in Uebereinstimmung mit der englischen Regierung, entschlossen sei, in Folge der letzten Nachrichten in Spanien zu inserveniren; dies Gerücht ist indeß so unwahrscheinlich, daß darauf kaum zu achten wäre, wenn es

2A Amsterdam, 16. Dez. Die durchgreifenden Maßregeln, welche bei dem Gesetz- Entwurf zur Negulirung der diesseitigen Finanzen und Del⸗ kung der Rückstände den Kammern durch die Regierung vorgeschlagen wor- den' sind, scheinen den Spekulanten wieder Vertrauen für die holländischen Staatspapiere eingeflößt zu haben, indem sich dies nd n dieselben belannt wurden, eine so eifrige Frage für Integrale einstellte, daß deren Cours beinahe um 190 gestiegen ist und auch Diese günstige Richtung nahm aber an gestriger Börse schon wieder ein Ende; das schen Pest und ein dunkles Gerücht v einen nachtheiligen auszuüben und ängstliche Inhaber zum Ausbieten anzutreiben; man kann hieraus annehmen, daß von der gegen Abend öffentlich gewordenen Nach

Niederlande in Berlin an ber Börfe schon etwas bekannt geworden ist.

Es hieß unter Anderem, Prim Dies Gerücht, welches seinen vom ten wiederholt, untersuchen.

gestern behauptend. hiesigen Blättern näher zu

e Woche und nachdem die übrigen Schuld⸗ Richteintreffen der französi⸗

om Hinscheiden einer hochgestellten Einfluß auf den Markt

ehemaligen Königs der

gabe frei.

Integrale waren vo

dito erreichten von 7

von dieser Bewegung; zuletzt auf 99 76 stehen; und letztere war gestern zu 98 Y6 zu haben, nach⸗ dem man Tags vorher z Ih mehr angelegt hatte,. Die Actien der Handels⸗ Maatschappy erhielten sich ziemlich fest auf 133 9h. Von fremden Staats⸗ papieren sind russische und österreichische ohne erheblichen Preiswechsel ge⸗ blieben; spanische Ardoin⸗QObligationen schwantten zwischen 20 und 19 79; bei den gestrigen flauen Notirungen aus London konnte man zu 20 45 Ih kaufen; deren Coupons zu 19 schienen diese Woche wieder geneigte Käufer, die dasür bis 9“ 104 95 an- legten, doch auch diese gingen gestern etwas flauer; peruanische Obligatio- nen sind zu Anfang der Woche zu 1335 35, vergeben, später aber zu 1145 6 abgenommen worden. Der Geldmarkt blieb ohne Veränderung und der Zins-Cours auf 35 à 4 stehen.

Die Geschäfte am hiesigen Getraidemarkte beschränkten sich diese Woche auf Kleinigkeiten, die sich Verbraucher zu vorigen Coursen anschafften.

n 534 allmälig bis 543 76 gestiegen und standen gestern deim? Schluß der Börse auf 5453 76, 45 96 Sondikat - Obligationen gingen von 93 bis 915 * hinauf, waren aber zuletzt zu 94 96 käuflich; 3 7h gr 26 vorgestern 797 6 und blieben diesen Preis auch

5 IP wirkl. und ostindische Schuld spürte am wenigsten erstere ging von 99 bis 99 79 hinauf und blieb

22 9ͤ0. Für griechische Obligationen er=

Bucharest, 3. Dez. (Wiener 3.) Der Fürst Bibesco hat dem ordentlichen Administrations⸗Rathe den von der Pforte erwirkten Ferman in Betreff der künftigen JZoll-Verhältnisse der Wallachei mitgetheilt. Es werden danach nur 5 pCt. von denjenigen Produkten bezahlt, die Fürstenthume in die Türkei zum Verkaufe daselbst eingeführt werden. so wird von den aus anderen Ländern in die Wallachei eingeführten Waa⸗ ren, statt der bisherigen 3 pCt., ein Zoll von 5 pCt. erhoben. ren, die zum Verkauf in anderen Ländern durch die Türkei geführt werden, zahlen keinerlei Zoll-Gebühr; auch ist das

aus dem Eben

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Salz künftighin von jeder Ab—

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9 rin t

M 175.

nhalt.

Amtlicher Theil.

Inland. Berlin. Die Presse nicht verboten. Breslau. Bestand der Universität. Merseburg. Verkehr von Unterthanen der Zoll⸗ Vereinsstaaten mit selbst gewonnenen Waaren.

Deutsche Bundesstgaten. Hannover. Lüneburg. Neue Ge⸗ meinbe⸗Ordnung. Baden. Heidelberg. Besuch der Universität. Karlsruhe. Vonsichts- Maßregeln bei von Sarachaga's Begräbniß. Lippe. Detmold. Hermanns-Denkmal. Landes name. Hol—

steln. Altona. Unterricht in den Fabriken arbeitender Kinder. Fastenpredigten.

Frankreich. Paris. Abweichung in den Angaben über das Verhalten der englischen Regierung hinsichtlich des Herzogs von Bordeaux. Die Presfe über die legitimistischen Demonstrationen in London. Angeb⸗

siche ministerielle Unterhandlungen mit Herrn Passp. Unpäßlichleit der Königin Christine. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Der Spectator über die verschiedenen Partesen in der Kornfrage. Unverträglichkeit der irländischen und englischen Liberalen. Abberufung Sir Henry Pot⸗ tinger's aus China. Vermischtes.

Belgien. Brüssel. Annahme des Budgets der Staatsschuld und der Dotationen.

Italien. Neapel. Ausbruch des Aena.

Spanien. Briefe aus Paris. (Die Rückkehr der Königin Christine. Der Herzog von Rivas Botschafter am Hofe der Tuilerieen.)

Griechenland. Schreiben aus Athen. (Unruhige Auftritte; die ersten Sitzungen der National-Versammlung.) ;

Vereinigte Stagten von Nord-Amerika. Schreiben aus New= Nor ö (Webster's Rede zu Andover, namentlich in Betreff der Tarif⸗ Frage.

Eisenbahnen. München. Atmosphärische Eisenbahn. Paris. Neue Erfindung der Herren Dumoulin zum Anhalten des Zuges.

Zur geschichtlichen Geographie.

Beilage. Vesterreichische Monarchie. Agram. Congregations— Ercesst. = Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. New⸗ Mork. Stellung der Parteien im Kongreß. Ministerwechsel in Ka— nada. Haiti. Schreiben aus Paris. (Fortdauernde Gährung

unter der schwarzen Bevölkerung.) .

Die sächsischen Eisenbahnen. (Verhandlungen der Stände darüber.)

Handels- und Börsen-Nachrichten. Stettin, Magdeburg. Marktbericht. Paris. Börse. London. Getraidemarkt. r

Amtlicher Theil.

Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Wil⸗ helm und der Prinz Waldemar, Königl. Hoheit, sind von Fisch— bach hier wieder eingetroffen. . .

. Berlin, den 20. Dezember.

Se. Königl. Hoheit der Großherzog von Mecklenburg Strelitz ist von Strelitz hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse in den für Höchstdenselben bereit gehaltenen Appartements abgetreten.

Uichtamtlicher Theil.

Inland.

Berlin, 21. Dez. Se. Majestät der König haben Allergnä⸗ digst geruht: dem Obersten von Hessenthal, Inspecteur der 2ten Pionier ⸗Juspection, und dem Hauptmann Reichel, Festungs-Bau— Direktor in Posen, die Anlegung des von Sr. Majestäͤt dem Könige don Sachsen ihnen verliehenen Ritterkreuzes des Civil⸗Verdienst⸗ Ordens zu gestatten.

Berlin, 20. Dez. Eine Mittheilung aus Berlin, 12. Dezem— ber, in Nr. 350 des Korrespondenten von und für Deutsch⸗ land will wissen, daß die französische Zeitung die Presse wegen ihrer feindlichen Artikel gegen Preußen für die Folge verboten wor— den sei. Diese Angabe entbehrt der Begründung; 'die Presse ist nach wie vor zum Debit in Preußen zugelassen. .

Preußische Zeitung.

Alle Post-Anstalten des An- und Auslandes nehmen SGestellung auf dieses glatt an, für Berlin die Expedition der Allg. Preuss. Zeitung: Friedrichsstrasse Ur. 72.

Breslau, 18. Dez. (Schl. 3 Da die hiesige Königl. Universität zu Michaelis d. J. 133 Studirende verlassen haben, da⸗

als im verflossenen Sommer⸗-Halbjahre, nämlich 763. gehören der evangelisch-theologischen Fakultät 94, der katholisch-theo

die Hochschule, als zum Hören der Vorlesungen berechtigt, 4, deren Immatriculation noch in suspenso ist, 44 Eleven?) der medi zinisch=chirurgischen Lehr⸗Anstalt und 15 Pharmazeuten, Oekono men, Bergbaubeflissene ꝛc. Demnach nehmen überhaupt an Vorle sungen 766 Theil. Diese Vorlesungen werden gehalten von 4 or— denklichen und 1 außerordentlichen Professor, so wie 3 Privatdozen— ten der evangelisch⸗theologischen Fakultät, 3 ordentlichen Professoren und 1 Privatdozenten der katholisch-theologischen Fakultät, 5 ordent⸗ lichen und 2 außerordentlichen Professoren, so wie 2 Privatdozenten der juristischen Fakultät, 10 ordentlichen, 1 außerordentlichen Pro⸗ fessor und 4 Privatdozenten der medizinischen Fakultät, 17 ordent⸗ lichen und 8 außerordentlichen Professoren, so wie 7 Privatdozenten der philosophischen Fakultät. Außerdem leiten den Sprach— und,. Kunst - Unterricht 4 Lektoren und 6 Lehrer. Die Di rection der katholisch und evangelisch-theologischen Seminarien führen die ordentlichen Professoren beider Fakultäten; die des homiletischen Seminars der evangelisch-theologischen Fakultät die Professoren Hahn und Suckow, die des philosophischen Seminars die Professoren Schneider und Ambrosch, die des historischen Seminars der Professor Stenzel. Dem Königlichen Konviktorium stehen als Inspektoren die Professoren Movers und Middeldorpf vor. Außer diesem letzteren Institute bestehen als Wohlthätigkeits - Anstalten für die Studirenden eine Studenten-Kranken-Kasse unter dem Kuratorium

des Professor Remer sen, und eine Studenten-Begräbniß⸗Kasse un⸗ ter dem Kuratorium des jetzigen Rector magnificus, Professor Re— genbrecht.

Merseburg, 16. Dez. In dem heutigen Amtsblatte erläßt die hiesige Königl. Regierung folgende Bekanntmachung:

„Nach unserer Bekanntmachung vom 13. November 1834 bedürfen Ausländer, welche den zollvereinten Staaten angehören, zum Verkehr mit selbstgewonnenen Waaren, insoweit solche von Jedermann auf Wochen— märkten feil gehalten zu werden pflegen, innerhalb eines zweimeiligen Um⸗ kreises von ihrem Wohnorte aus, keines Gewerbscheins, sondern nur eines auf Grund der dort näher bezeichneten Atteste ihrer Orts-Behörden auszu— stellenden polizeilichen Erlaubnißscheins. ;

In Folge eines Reskripts der Königlichen Ministerien der Finanzen und des Innern vom 29. Oktober d. J. findet die Zulassung der vereins⸗ ländischen Unterthanen zum Verkehr mit selbstgewonnenen Waagren, welche (wie z. B. Holz, Kohlen, Torf, Heu, Obst) gewöhnlich zu Schiffe verfahren und auch außer der gewöhnlichen Marktzeit vom Schiffe aus verkauft zu werden pflegen (68. 4 des Regulativs vom 28. April 1834), gegenwärtig ebenfalls auf Grund eines bloßen Fostenfrei auszufertigenden Erlaubniß⸗ scheines der Kreis-Polizei- Behörde statt, welchen diese zu ertheilen befugt ist, wenn der Nachsuchende durch Atteste seiner Orts- Behörde nächweisf, daß die fraglichen Waaren von ihm selbst gewonnen sind, und daß nach seiner Persönlichkeit keine Bedenken obwalten, ihm den Handel mit denselben im Üümherziehen zu gestatten. .

Ein solcher Erlaubnißschein giebt das Recht, auch in weiterer Entfer— nung vom Wohnorte des Verkäufers, als 2 3 Meilen, jedoch nur inner halb des betreffenden Kreises vom Schiffe aus zu verkaufen. Bei Ausdeh— nung des Verkehrs auf einen anderweiten Kreis ist die Ersaubniß der landräthlichen Behörde desselben ebenfalls nachzusuchen.

Wer ohne einen solchen Erlaubnißschein Handel der vorgedachten Kate— gorie treibt, verfällt in eine Polizeistrafe von 10 Sgr. bis 10 gRethlr (§. 30 des Regulativs vom 28. April 1824.) .

Hinsichtlich des Verkehrs mit allen anderen als selbstgewonnenen Waa— ren vom Schiffe aus bleibt es bei den bisherigen Bestimmungen.“

Ausland. Deutsche Bundesstaaten

Hannover. Lüneburg, 16. Dez. (-H. 3.) Nach einer Be⸗ kanntmachung des hiesigen Magistrats vom 14ten d. M. hat, mit Al lerhöchster Genehmigung Sr. Majestät des Königs, die Königl. Land—

, , r

/

gegen seitdem 183 zugetreten sind, beträgt die Gesammtzahl der im— matrikulirten Studirenden im laufenden Winter-Semester 50 mehr, Von derselben

logischen 204 (darunter 1 Ausländer), der juristischen 128, der medi zinischen. 114 (3 Ausländer) und der philosophischen Fakultät 163 (2 Ausländer) an. Außer diesen immatrifulirten Studirenden besuchen

1843.

drostei dem Magistrate den nach den Bestimmungen des 8§. 59 des Landes -Verfassungs⸗-Gesetzes bearbeiteten Entwurf zu einer Verfas⸗ sungs⸗-Urkunde für hiesige Stadt zur Berathung mitgetheilt und ver⸗ fügt, daß zu dieser Berathung, außer den dermaligen Deputirten der altherkömmlichen Orden der Bürgerschaft, noch zwölf andere Bürger mit zuzuziehen seien, welche nach den in diesem neuen Entwurfe über die Wahl der Bürger-Vorsteher enthaltenen Bestimmungen gewählt werden sollen. Es sind dazu die Wahl⸗Termine in den vier Stadt⸗ vierteln auf den 28sten und 29sten d. M. angesetzt.

Baden. Heidelberg, 14. Dez. (K. 3.) Das so eben ausgegebene Adreßbuch der Universität giebt die Zahl der Studiren⸗ den zu 673, also um 16 höher an, als im vorigen Sommer. Von dieser Anzahl gehören 218 dem Großherzogthum Baden, 455 aude⸗ ren Ländern an, und man findet im Verzeichniß namentlich aufgeführt 30 8 chweizer, 5 Engländer, Dänen, 3 Holländer, 3 Moldauer, 3 Griechen, Franzosen, 1 Belgier, 1 Italiener, 1 Polen, die übrigen sind aus den deutschen Bundesstaaten und den außerdeutschen Theilen des preußischen Staats. Den Fächern nach, sind 42 Theologen (7 mehr als im Sommer), 451 Juristen (9 mehr), 110 Mediziner (7 weni⸗ ger), 60 Kameralisten (um 14 vermehrt), 10 Philosophen und Phi⸗ lologen (7 weniger). Die im Adreßbuch angegebene Zahl 719 be⸗ greist auch die Personen von reiferem Alter, denen der Besuch der Verlesungen gestattet worden ist, ohne daß sie als Studenten ein⸗ geschrieben sind, und die in Dienst stehenden Apotheker und Chi⸗ rurgen. Zieht man für beide Klassen 46 ab, so erhält man jene Hauptzahl 673.

Karlsruhe, 16. Dez. Nach dem Frankfurter Journal hätte der Tod des im Zweikampfe gefallenen Herrn von Sarachaga von Seiten der Behörden ernste Vorsichts Maßregeln veranlaßt, um die Wiederkehr ähnlicher Unordnungen, wie jener vom 5. September, zu verhüten. „Alle Wachtposten“, heißt es in dem von dem Frank⸗ furter Journal mitgetheilten Schreiben, „wurden verstärkt, zahl⸗ reiche Patrouillen durchzogen die Straßen gestern und heute Nacht. Pikete waren in der Nähe des Haberschen Hauses aufgestellt und an den Thoren die Weisung ertheilt, alle irgend verdächtigen Kisten zu untersuchen, damit die Leiche nicht etwa eingeschmuggelt werden könne. Gestern Abend noch ging eine Staffette nach Mannheim ab, mit dem Befehl, das Begräbniß in aller Stille und bei Nacht vor⸗ zunehmen, falls der Leichnam nicht bereits von den bayerischen Be⸗ hörden behufs der Untersuchung reklamirt worden sei. Heute früh um 7 Uhr, also vor Tag, wurde die Leiche in aller Stille zur Erde

bestattet, nur begleitet von sieben Offizieren der mannheimer Garni⸗ son und einem Freunde, der von Karlsruhe hingereist war, dem Ge⸗ bliebenen die letzte Ehre zu erweisen. Mehrere andere hiesige Freunde vom Offizierstande befanden sich bereits in Haft, und die übrigen durften die Garnison nicht verlassen.“

Lippe. Detmold, 5. Dez. (Hann. 3.) Seit unserem letzten Berichte sind für das Hermanns-Denkmal mehrere ansehnliche Beiträge von Seiten hoher fürstlicher Personen eingegangen.

Bekanntlich herrscht über die Benennung unseres Fürstenthums eine große Verschledenheit, indem dasselbe theils Lippe, theils Lippe—⸗ Detmold genannt wird. Nur die erstere Benennung ist die richtige. Es ist dies schon oft gezeigt und historisch nachgewiesen worden, wie noch vor kurzem von Helwing in den Berliner Jahrbüchern für wissenschaftliche Kritik vom Februar 1843. Unser Land heißt nicht Lippe-Detmold, sondern Lippe, und der Landes⸗ herr Fürst zur Lippe. Da auch die Bundes⸗Akte diese Benennung angiebt, so ist um so weniger zu begreifen, wie jener Irrthum noch immer fortdauern kann. Die Benennung Lippe⸗Detmold ist falsch, weil es keine zwei durch Theilung entstandene Fürstenthümer Lippe giebt, und die Hinzufügung des Namens der Residenz hier um so unpassender, weil auch kein Fürstenthum Lippe⸗ Bückeburg existirt. Dieses letztere Land heißt Schaumburg-Lippe, nämlich der Theil der Grafschaft Schaumburg, welchen ein Zweig des fürstlich lippeschen Hauses im Jahre 1610 erworben hat. Die Analogie anderer deut⸗ schen Territorien, welche durch Theilung in mehrere Staaten geschie⸗ den sind und durch Hinzufügung der Residenzen bezeichnet werden, z. B. Anhalt-Bernburg, Anhalt-Cöthen, Anhalt-Deßau, Sachsen⸗

. Sachsen-Meiningen, Sachsen⸗Altenburg ꝛc.“, paßt hier daher nicht.

Zur geschichtlichen Geographie.

Historisch-geographischer Hand⸗-Atlas in 36 Karten von R. von Wedell, Premier- Lieutenant im 18ten Infanterie Regimente, mit einem Vorworte von Mr. F. 21. Pischon. Zum Gebrauch für höhere Bürger-Schulen, Gymnasien und Militair⸗Bildungs⸗Anstalten, so wie als Supplement zu den Geschichtswerken von Becker, Pischon, Rotteck u. s. w. Berlin. Verlag von Alex. Duncker, Königl. Hofbuchhändler. 1843. 1ste und 2te Lieferung. ;

Der Atlas, dessen Titel in der Ueberschrift genannt worden, ist auf 36 Karten berechnet, die meistentheils in einen geographischen und einen ge⸗ schichtlichen Theil zerfallen, wo dann die geographischen Data sich auf eine bestimmte Periode und der geschichtliche Theil sich auf Erweiterung der Grãänzen, auf Unterwerfung anderer Völler, auf Religion und den Wechsel der Dynastieen bezieht; auch sind beide Arten mit einander verbunden. Die alte Geschichte ist auf zwei Blättern (Cyrus, Alexander's Reich römisches Reich) dargestellt; ein drittes Blatt zeigt die Gründung neuer Reiche in Folge der Völker- Wanderung und enthält zugleich eine Erd⸗Ansicht nach Ptolemäus mit Berücksichtigung des Eratosthenes und Strabo; auch hat der Herr Verfasser auf diesem Blatte die wichtigsten Kolonien dei Grie⸗ chen und Phönizier und deren Entdeckungs⸗Reisen angegeben.

. Bei dem Mittelalter, dem eine größere Anzahl Karten gewidmet ist nimmt der Verfasser nur drei Perioden an, nämlich von der Völker Wan derung bis gegen 900, von 900 bis um 1300 und von da bis um 1500 ö. Bis jetzt sind zwei Lieferungen, jede zu zwölf Karten erschienen deren Inhalt wir hier kurz angeben wollen. Die Karte Nr. J. besteht aus 5 Järtchen, nämlich 1) das persische Reich unter Cyrus. Durch Farben und

Schraffirung hat der Verfasser die von Cyrus und später unter Kambyses

und Darius Hystaspes eroberten Ländertheile von dem Stammreich . schieden; auch sind die Züge des Kamboses nach . 3 1 g die Stathen und des Perxes nach Griechenland angegeben. 2) Das leich Alexander s des Großen, wobei zugleich die Zerstückelung des Rejchs nach seinem Tode angegeben ist. 35 Palästina nach römischer Einthei— lung mit Angabe des Sitzes der zwölf Stämme. Auf einem Beikärtchen die Reiche Juda und Israel. 4) Griechenland nebst Thracien Mace⸗ donien und dem macedonischen Illvrien. Einige Inseln, die auf dieser Rarte nicht mehr angegeben werden lonnten, sind auf der Karte von Alex. eich durch braunes Kolorit hervorgehoben. 5) Das den Alten bekannte Asien jenseits des Indus. Blatt II. enthält auf 5 Karten und 3 Bei— här chen 1) Ialien zur Zeit vor Roms Erbauung (753 v. Chr.), auf einem Deikärtchen Korsika und Sardinien. 2) Italien zur Zeit des Anfangs der Nepublik Rom (509 v. Chr.). 3) Italien zur Zeit des zweiten samnuͤischen Krieges. 4) Italien zur Zeit des zweiten punischen Krieges. Der Verf. hat wegen der besseren Uebersichtlichkeit und mit Nücksicht auf die gebräuch⸗ lichen Kompendien die Eintheilung in Ober-, Mittel- und Unter Italien gewählt, obgleich dieselbe bei den Alten nicht gebräuchlich war; es besinden sich bei dieser Karte zwei Beikärtchen, von denen das eine Sicilien, das andere Malta enthält. 5) Das römische Reich in seinem größten Umfange Die zur Zeit der Theilung schon verloren gegangenen Provinzen sind in Lei Farbe matt gehalten; die 4 Präfekturen sind nicht durch besonderes Kolorit hervorgehoben, wohl aber die Eintheilung in Diözesen. Die Zahlen bei einem Provinz oder Orts- Namen beziehen sich auf die Erwerbung oder Eroberung, und bei einer Bruchzahl bedeutet der Zähler die Erwerbung der Nenner den Verlust der Provinz; Zahlen ohne weiteren Beisatz sind stets Jahre nach Christo. Eine Anmerkung enthält die Eintheilung des . . i e. , , r. ist nur so weit berücksichtigt, als die en Römern in Berührun S

i ner rr n din hrung kamen, und von Sarmatien nur das

Das Blatt Nr. III. enthält 1) Uebersichtsblatt zur Völkerw Gründung neuer Reiche bis ins 7te Jahrhundert. Hir ist r n r meinst. dargestellt, wie: die alten Wohnsitze, die Züge der Völker rie Schlachten, die sie auf diesen Zügen schlugen, ihre Niederlassung in neuen Wohnsitzen. Die Züge der Araber befinden sich auf dem achten Blatte und sind deshalb hier weggelassen worden. 2) Erdansicht nach Ptolomäus mit Berücksichtigung der des Eratosthenes und Strabo, nebst den Saupt⸗Ko⸗ lonieen der Griechen und Phönicier und einigen Handelsstraßen und Ent . . Ein Beikärtchen enthält den südlichen Theil von Afrifa

Asien als Fortsetzung der Hauptkarte ĩ dei stärtchen die griechischen Kolonieen in tn n ,

Das Blatt Nr. IV. enthält 6 Karten, und zwar 1 8 Halli und Germanien, vorzüglich im 2ten Jahrhundert ö 1 Namen „Pfahlgraben?“ und „Teufelsmauer“ bekannten römischen Gränz- 2 zwischen Aschaffenburg und Kellheim, mit seinen Verzweigungen nach Heidelberg, Sulz und Kellheim. 3) Volkerslizze aus dem 4ten Jahrhundert im mittleren Europa, zur Erläuterung des Uebersichtsblattes zur Voller wanderung. (Blatt Rr. ld) 4) Völterstizze aus der Mitte des Sten Jahrhunderts. 5 A.. Das fränkische Reich unter Chlodwig J. um 507, und 32 as burgandische Reich. 6) Das fränlische Reich um 569. . 89 1 Reich Karl's des Großen und das östliche Europa. 4) Reich FRarls dez 6 roßen; enthält auch das Reich der Dänen um Liese Jeit. 2) Getheiltes Reich der Söhne Ludwig's des Frommen. 3) Eine Ueber= sicht der verschiedenen burgundischen Reiche. 1 u. 3) Völlerskizzen des öst= lichen Europa's aus dem 4ten Jahrhundert und das Reich der Hunnen um 380 n. Chr., als Erläuterung des Uebersichtsblattes zur Völkerwande—= rung. 6 u. 7) Völkerstizzen des östlichen Europa's aus dem 6ten Jahr— hundert und zur Zeit Karls des Großen.

Blatt Vf. FDispanien bis um 1500. 1) Hispanien vor dem Einsalle der Barbaren. 2) Die Reiche der Sueven und Westgothen. 3) West-