1844 / 3 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Und dieses erschreckende Defizit von 14 Millionen Piaster jähr⸗

lich von 1832 an bis auf diesen Tag und von der Unabhängigkeits- Ertiärung an bis 1831 hat fortwährend dazu beigetragen, mehr oder wemger das Kapital der von der Nation nach und nach kontra⸗ hirten Schuld zu vermehren und droht ein furchtbarer Koloß zu wer⸗ den, dessen schreckliche Folgen für das Land man nicht vorauszusehen vermag, wenn man nicht irgend ein Mittel sucht, dem weiteren Zu⸗ nehmen desselben vorzubeugen.

Eisenbahnen.

Zwickau, 27. Dez. Die Schienen liegen nun bereits auf der Sächsfsch⸗Bayerischen Eisenbahn auf den Traften von Altenburg nach Krimmitzschau und Werdau; schon sah man einige Probefahrten, und es steht zu erwarten, daß die genannten zwei Stationen recht bald für bas Publikum eröffnet werden. An der Zweigbahn von Werdau hierher wird ebenfalls lebhaft gearbeitet, und wahrscheinlich wird die⸗ selbe Ostern 1845 dem Dienste übergeben werden können; Manche halten dies sogar bis Ende des Jahres 1844 für möglich.

ii

12 Berlin- Frankfurter Eisenbahn.

In der Woche voin 24. bis 30. Dezember zind auf der Berlin- Frankfurter Eisenbalin 3991 Personen befördert worden.

gandels- und BGörsen - Machrichten.

Danzig, 29. Dez. Marktbericht. An der Börse sind gestern nachtrãglich 5 X. 123pf. und 4 L. 126pf. in. Weizen a Cf. () und 28 2. 127 28pf. do. a Cf. 360 pr. Last verkauft worden.

Köln, 27. Dez. (6. O.) Rüböl ohne Preis Veränderung, mit wenig Leben; effekt. 29, pr. Mai 284, pr. Oft. 30.

Hamburg, 29. Dez. (B. H.) Getraidemarkt. In den letzten Sz Tagen ist, des Festes wegen, nur sehr wenig in Getraide umgegangen. Für Weizen wurden die vorigen Preise gefordert, welche man aber nicht bewilligen wollte. In Roggen bleibt das Geschäsft träge. Von Gerste haben sich die Zusuhren gemehrt, und man kann ein paar Thaler billiger

sen wollte man die in voriger Woche dafür gemachten Fordern bewilligen. Auch Wicken 1 * dazu 2 zu ye rag, und Buchweizen keine Veränderung. Rappsamen fand keine Nehmer außer zu billigeren Preisen. Leinsamen wenig beachtet. Wenzenn blieb ohne Frage. Schiffsbrot preishaltend. Für Rappkuchen h einzelne Käufer zu fast unveränderten Preisen. Leinkuchen wurden vorige Notirungen gehalten. . Ab auswärts ist das Getraide-Geschäst hier, beim Schlusse dieses

res, wenig belebt, und nur in Gerste ist in letzter Zeit ziemlich viel,“ in Roggen Einiges umgegangen. Weizen würde Nehmer finden, Verfäufer ihre Forderungen um mehrere Thaler ermäßigten. In R . sind in den letzten acht Tagen wieder einige Partieen, zu underänderten Preisen, per Frühjahr zu liefern, gekauft worden. Von Gerste wurde wieder ziemlich bedeutend gekaut. Anfangs hat man einige Thaler mehr bezahlt, in den letzten Tagen wurde es aber flauer und nur? zu 23 Rthin unter den zuletzt bezahlten Preisen zu lassen. Hafer ist zu den letzten Notirungen dafür zu haben. Für Erbsen fordert man die vorigen Preise. 2 Bohnen preishaltend. Wicken ohne Begehr, wenn nicht billiger. Von Rappsamen sind die Eigner mit ihren Forderungen dafür noch immer fest, dazu fehlt es aber gänzlich an Käufern. Leinfamen würde zu billi— eren Preisen Nehmer finden. Leinkuchen preishaltend. Rappluchen anden einzelne Käufer zu den letzt notirten Preisen.

kaufen. Hafer fand wenig Beachtung; Preise unverändert. Für Eib⸗—

s 11 8 . 1 1 9 . . z Bekanntmachungen. * N 4 en 3 1 N 6. en 3 23 N 3 enn 263632 N 6. en 12007 Bekanntmachung. 22901 Bekanntmachung. * Guts. * 22 Guts. 8e 86 * Guts. 7 38 6 an. z. 2 lieber den Nachlaß des am 11. Juni d. J. verstor Die in dem nachstehenden Verzeichniß uk. A. aufge. TD - DS 1 77 Fr mr ,, benen. Gutsbesitzer Louis v. Knobelsdorf auf Nied Die in. ch tzeichniß lh. A. aufge. Scnssan f Ir Senslan 7 26 KRlencztowo 1. dGs IT Wasiscsn 7. 50 Altgabel ist der erbschaftliche Liquidations Prozeß ers führten Westpreußischen Pfandbriefe, welche Seitens der 29 do. 100 48 do. J do. 100 46 do 35 nei warne Alle . 1 Pfandbriefs⸗Schuldner im Gefolge der Allerhöchsten 30 do. 100 49 do. 1 31 do. 500 47 do 369 36 ten e ö 1 r. Kabinets⸗-Ordre vom 24. Februar 1838 (Gesetz-Samm 31 do. 100 50 dv. 75 1 Warzeln 2c. 1009) 48 . 386 Diem? ihrem 6 e, e, eg nach unbek lung pro 1838 S. 94) theils gegen baare Abzahlung, 32 do. 1006 31 do. ö 2 do. 1000 49 do. 2065 angeblich ieutenant von Schwemmler, wegen ein ,,,, 6. hlun 83. ö ö 5 5 . 2 angeblich zugestehenden Antheils Forderung von * h geg gleichhaltige Pfandbriefe gekündigt do. do. ö 3 do. 1000 50 do. 100 Thir. an Lem Rubr, iii. Na.“ Kö, und demnächst durch das Loos zur Einlösung bestimmit 34 do. 100 33 do. 1239 4 do. 10001 51 do ö Thi ö 2 engeerggenen Kapital worden sind, werden hiermit öffentlich aufgerufen und 35. do. 100 564 do. 50 6 do. ioo! 32 2 JJ ö. Thlr. 23 Sgr. Pf., werden daher vorge— die Inhaber derselben aufgefordert, diese Pfandbriefe in 36 do. 100 55 do. 80 7 do. i000 33 do. 300 * ö ; B ; courssähigem Zustande nebst laufenden Eoupons auf 37 do. 1000 50 do. 5o0ꝛ 8 do io) 34 e. 2090 15. März 1844, Vormitags 10 uhr, ihre Kosten unverzüglich und spätestens bis zum 15. Mai 38 do. 1000 57 do. 530 9 do. iog0 355 do. Io vor dem Deputirten, Herrn Ober Landesgerichts Refe— 1844 bei den, in dem nachfolgenden Verzeichniß näher 39 do. 100 58 do. 30 10 do. ibo 35 do 100 rendar Bock, auf dem hiesigen Ober-Landesgericht per—= benannten Landschafts⸗Directionen einzureichen und da— 406 do. 100 59 do. 25 11 do. 1000 59 do 5600 sönlich oder durch hinreichend informirte und bevoll gegen von denselben die Zahlung des Nominal⸗Betrags 41 do. 100 60 do. —ᷣᷣ 12 do. lo0)0 60 do 160 müächtigte hiesige Justiz Kommissarien, wozu die Herren der auf Baarzahiung gesündigten Pfandbriefe nebst in 12 do 100 61 1 2325 17 w 1009 61 . r. Justizräthe Neumann, Werner, Roseno, Wunsch, Treut— sen bis Johannis 1843, oder für die zur Umfertigung 43 do. 1000 62 ha. 25 15 do. och 62 3h. 500 ler und Ober --Landesgerichts Rath Michaelis hierselbst und resp., Ablösung bestimmten Pfandbriefe, andere 44 do. 100 61 do. 100 16 do. 1000 63 do. zo in Vorschlag gebracht werden, zu erscheinen, ihre For gleichhaltige Pfandbriefe nebst laufenden Coupons in 45 do. 1001 65 do. 100 17 do. 1000 64 do 03 derungen anzumelden und zu bescheinigen. . dem nächstfolgenden, den 1. Juli 1844 anfangenden 3. bei der Provinzial-La sch aft 8⸗Direr tion 5, ho. obo! 66 J. 395 Die Ausbleibenden werden aller ihrer Vorrechte ver— Zinszahlungs Termine, in Empfang zu nehmen. Wird zu Schneide mühl. 19 do. lIo00 67 ** 309 lustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an das, die Zahlung der baaren Valuta oder die Empfang— 16 Mandorff ibo] 123 KI. Nackel looo 20 do. i000 68 do. 209 was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger nahme des Ersatz-Pfandbriefes nicht bei der landschaft⸗= 2 do. o 1000 21 do. 1000 71 54 25 von der Masse noch übrig bleiben möchte, verwiesen lichen Behörde, die zum Zweck der Einreichung und 3 do. 1000 13 do. 1066 22 do. S800] 72 . 260 werden. . Einlisung der gekündigten Pfandbriefe in dem nachste⸗ 6 do. 1000 15 do. 1000 23 do. 6009 2 Wlewgl 1. 1000 Glogau, den 2. November 1843. henden Verzeichnisse bemerkt ist, sondern bei einer an— 8 do 10000 106 do 900 24 do. 600 7 6 . . ; . deren Westpreußischen Landschasts-Kasse gewünscht, so 9 bo. 1000 17 a. 366 26 do. 300 3 . 966 Königliches Ober-Landesgericht; Erster Senat. muß dieses vier Wochen vor dem Zahluͤngs-Termin 10 do 1000 16 . 3060 27 do. 00 6 . 1060 . v. Forckenbeck. der betreffenden landschaftlichen Behörde angezeigt werden. 17 do. 1000 19 36. / 566 28 do. 400 7 . 4669 Werden die vorstehend gekündigten Pfandbriefe nicht 3 po. 10000 26 . 3600 30 do 300 8 . 300 bis zum 15. Mai 1844 der Landschaft eingereicht, so 15 do 10001 2 ö. 5606 31 do. 300 16 . 200 1831 B haben die Inhaber nach der Allerhöchsten Kabinets— 10 do. i000 22 . 5606 35 6. io 12 . rn 1 Bekanntmachung. Ordre vom 11. Juli 1838 (Ges.Samml. pro 1838 17 do. 900 323 . 80660 36 do. 75 13 . / 100 'r oe S. 366) den daraus entstehenden Verzug in der recht⸗ 18 do. S809 34 do 366 37 do 75 15 . 50 Ve Slau⸗ zeitigen Zahlung der Valuta und den Zinsenverlust sich 19 do. S090] 25 6 3690 35 do 75 15 2 25 2 4 . selbst beizumessen, auch demnächst die Einleitung des 21. do. 700] 26, . 8060 39. do. / 75 47 . 3 Schweidnitz— vorgeschriebenen Präklusions-Verfahrens zu erwarten. 22 do. 6000 27 do. 600 12 do. 501 18 6 25 wos n. . . . . . 23 do. q 6d 28 do. 600 43 do. 50 19 do. r. yl l ibur, d en Verzeichnisse sub B. bemerkten, bereits früher gegen 25 do. 500 29 5 600 . ; 5 g ; (EF; s⸗ Baarzahlung gekündigten und noch nicht zur en ff n, 28. do. 100 30 . . 2. bei der ,, Landschafts⸗-Diree⸗ Eisenbahn. eingereichten Westpreußischen Pfandbriefe, welche zu 29 do. 100 31 do 600 Bi tioo zu Bromberg. Den Herren Actionai⸗ 3 3 , . 36 , . . ;. ¶Bielawy 500 26 Mlodoczyn 100 . , , w, . wiederholten Malen in dem Allgemeinen Anzeiger der do. 75 32 do. 500 42 Brüesci J 1 ren unserer Eisenbahn Preußischen Zeitung aufgerufen sind, hiermit nochmals 35 do. ioo 335 do. 360 4 Brzescie oh 31 Piechein 509 wird hierdurch bekannt gemacht, daß die halbjährigen aufgefordert, diese Pfandbriefe in coursfähigem Zustande 37 do. 1000 34 do 500 ö 4. a0 5 Pnewno 25 Iinsen vom 1. Juli bis ult. Dezember er. mit 47 nebst lansenden Eöupons unverzüglich zur Esnlbsung 38 go. ioo] 35 . 306 6b Hammerstein 00h 0 Slabenczyn 300 pr. Actie, in der Zeit vom 2ten bis ult. Januar . an die unterzeichnete General-Landschafts-Direction ein- 40 do. 10006 36 . 100 * Klunkwitz 500 23 do. 100 gegen Rückgabe der dies fälligen Coupons entweder fi zureichen, weil sonst die in den gedachten öffentlichen 44 do. 1000 37 . 1090 3 . 19 5 Tuczuo 500 Yunferer Hauptkasse, Antonienstraße Nr. 10, während der Kündigungen angedrohten Nachtheile unfehlbar eintreten 46 do. 1000 38 do 100 , Co laezsowo Nj 1 . ( ö müssen. 47 bo. 10bo] 35 . r 3 G bechin 309 11 Tuczoni 25 Vormittagsstunden von 8 bis 12 Uhr, oder in Ber⸗ Marienwerder, den 13. Dezember 1813. 50 do. 5001 46 do. 109 . 190 14 (do. 100 ; ; w . Königl. Westpr. General-Landschafts-Direction. 52 do. 500 41 do. 50 . 9 do. 30M 31 Wiersbiczano 299 lin bei den Herren M. Oppenheim 8 gez) Freiherr von Ro fenberg. 53 ( zoo 4 . ö 19 Mlodoezyn 2001 34 Woliea 500 23 . ĩ .

e, V err ze, ichen i ß ö do. 500 43 do. 960 3. bei der Pro vinzigl- Landschafts-Direc— Söhne, Burgsnaße Nr. 2, Vormittags von o der Westpreußischen Pfandbriefe, welche am 13. De— 53 889 500 1 bo. 900 . . tion zu Schneidem üih . ö bis 12 Uhr, in Empfang genommen werden können. zember 1843 'aufgerüintbigt unb gegen Empfangnghme , Kl. Nackel 1000 45 do. 809 . . 1000 13 Behle 500 Hierbei bemerken wir, daß diejenigen, welche mehr als der baaren Valuta oder anderer gleichhaltigen Pfand⸗— . do. 1000 468 do. 8090 42 do · lo 00 192 do. 590 einen Coupon zu xealisiren haben, dieselben der laufen briefe bei den unterzeichneten landschaftlichen Behörden 3 do. 10000 47 do. 700 . do. 00 21 do. 50 den Nummer nach ordnen und ein Verzeichniß dieser

einzureichen sind. 9 do. 1000 18 do. 6090 3. do. 500 252 do. 1009 Nummern mit übergeben müssen. J,. . 25 * J 13 9. 0. 50 o. 500 sc. . 2 258 o. velche, unserer dringenden Aufforderung ungeachtet, den 22 d 5 ]. . ö 5 . do. ooo] 651 do. 509 120 do. 500 36 do. 1000 Umtausch der Interims- Bescheinigungen gegen Original . ö. 5 do. 10001 32 do. 109 116 do. 1000 26 do. 1900 Actien noch nicht bewirkt haben, wiederholt ersucht, die⸗ I. Gegen Empfangnahme der baaren Valuta 9 do. 1000 533 do. 100 156 do. 1000 265, do. 10900 sen Umtausch jedenfalls bei Erhebung der Zinsen in sind einzureichen: 10 do. 1000 54 do. 100 169 do. 1000 291, do. 200 der angegebenen Frist zu veranlassen, nach deren Ablauf 1. bei der P⸗rfo vin zial ⸗Landschafts-Direection 11 do. 1000 . do. 1000 ͤ wir uns unfehlbar genöthigt sehen würden, die in der zu Bromberg. II. Gegen Empfangnahme anderer gleich— k. Verzeichniß Bekanntmachung voi 20. Oktober er. angegebene Com— 2 Woynowo i000 707 Woynowo 1 500 haltigen Pfan dbrkefe find einzureichen: der durch die früheren Verloosungen auf Baarzahlung mination in Ausführung zu bringen. 7 do. 10000 72 do. JJ ,, gekündigten und noch nicht zum Vorschein gekommenen Breslau, den 5. Dezember 1813. 16 do. 1000 2. Mocheln 1000 . ö. , ,. Westpreußischen Pfandbriefe. Der Verwaltungs-Rath der Breslau-Schweidnitz ö ; 9. . 5 zo gezkowo 20 2 e 2 es S k . . . . i, , do. , Se, Gurs. Cunts. R ö . * ? ö. 4 o 2 9 do. 500 *. do. 500 22 do 509 . . 6 . 1. Brom berger Der arte ment. . . do. 300 24 do. 500 26 do. 500 49 do 1000 16Bendzmirowice 200 28 Lowinnek 100 Liter ar ische Anzeigen. 6. ö. 6. n. ö . 32 do. 500 50 do 1000 k 34 6e. 9 . 12286 ? . 51 o. 56 . ö. 2 . 25 Mockrau 25 2286 2 J . . do. 0 6 do. ö . 6 2 6. 25 So zdinin 25 16 Piotrfowiee 666 Für Jour nal⸗Zir kel. ö . 1000 351 do. 1000 b. aus dem Marienwerder Departement. Jablowo . . Vrust ; 199 Das o. 1000 57 do. 500 51 Bembinie: 1000 * 35 Dembin 4 Konary 1000 50 Schlessin 25 8 2 J n, e . o Li Ser; , Königsberger Literaturblatt, 68 do. 5000 65 do. 25 8 . 1009 37 6. 3 3 Pol. Kouopat 300 26 Szewno 25 ö r edi girt 2. bei der Provinzial Landschafts- Direction 16 . 960 36 ö. ee 189 dIruza Zamkowa 5 0 8 Talong, 25 von ; j zu Danzig. 11 h 10660) 33 . 266 ö. gaboschin 00 19 Wierzeiewice 1090 . Alex nd er Jung, 1 Heiligenbrunn odo ‘4 Ketrzno H. 200 12 vr. 1099 45 r 2060 Leszeze 1000 beginnt mit dem 1. Januar 1844 seinen dritten ö 39. od 4 Senslau 16090 13 do 1000 41 do? 200 II. Danziger Departement. Jahrgang. Es erscheinen wöchentlich zwei, NumQ— 1 ö 500 7 do. 800 11 do. 10090 42 , 200 2Borzestowo A. i000 46 Jannischau 400 mern in hoch Quarto, auf feinem Maschinenpapier, und 5 33 . do. 800 16 do. 1000 43 do. 200 19 Dargelau 26 17 Kohling 25 der Preis ist pro Anno 4 Thlr., wofür ohne Er— ö . 3 ö. do. 690 18 do. lo0h0 44 do. 100 Gr. Dönnemörse 100 3 Oolds 109 höhung das Literaturblatt durch alle Buchhandlun⸗ . . 9 10 do. 600 20 do. 900 45 6. 166 141 Alt Jahn 500 39 Gr.. Turze 25 gen in wöch en tlicher Lieferung zu bezichen ist. ö ö . ö do 500 71 do. 360 46 g. 1660 65 Jablau 200] 26 Wojanow 300 Daß das Königsberger Literaturblatt ein gediege⸗ 5 . . ö 300 22 do. S800 47 do 109 III. Marienwerder Departement. nes Journal und ein Organ des echten Libera⸗ 16 . 94 ö 300 33 do. S800 49 do 50 3 Battlewo 600] 79 Rynsk 100 (lismus ist, ist bekannt; es i ein Blatt, welches 11 39. . ä. 200 21 do. 00 60 do. 50 5t Dombrowken 100 17 Sarnowo 25 billig in kein em Jon rn al- Zirkel un seger 12 do. 26 17 ö. n. 25 do. 700 51 do. 25 2Elezanowo 2c. i000 2 Slomowo s650 Zeit fehlen solltt. Eine ausführliche Uebers. 15 . 301 14 . 200 26 do. 00 52 do. 25 5 Glasziejewo 2000 9 Sumowko ohn des Jahrgangs 1843, so wie Probeblätter, sind in allen 14 d. , . 3 200 25, do. 600 353 do. 235 Al Lautensee 100 A4 Szonowo 16606 Buchhandlungen zu haben. 15 do 356 21 . ö. ‚i. do. 399 J do. 25 154 Melno 100 23 Wielkalonka 500 Danzig, den 1. Dezbr. 1843. . . . ö . 32 . ö. . h mne n. 20. y. 2s en Sh ne inne,, ,, n, ment. Fr. Sam. Gerhard. o. 35 3 Hö. 16 . ö . . ? ehle 31 Kruszewo 800 18 do. 36 po. . 5 0. 300 46 do. 75 6 do. 100 13 Oleszno 500 19 a. 31 7 . 18 3 do. 500 20 do. 300 1097 Czarnifau 500 40 Stranz 600 ĩ do. 5001 23 do. 100 22 Czayez 2

In sertions-Gebühr sür den Raum

Das Abonnement beträgt:

Allgemeine

2 Rthlr. sür .

1 i. 23 * —— Alle Post-Anstalten des In- und 8 Rthir. k Jahr Auslandes nehmen Sestellung ; auf dieses glatt an, sür Serlin

in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Ynhalt.

Landtags⸗Angelegenheiten. Provinz Westphallen. Landtags— Abschied. Inland. Berlin. Berichtigung in Betreff eines Kriminalfalles.

Wiesbaden. Einberufung Kiel. Ankunst des Prinzen Schreiben aus Frank⸗

Deutsche Bundesstaaten. Nassau. der Stände ⸗Versammlung. Holstein. Friedrich von Hessen. Freie Städte. furt a. M. (Der Großfürst Thronfolger.)

Frankreich. Paris. Vorbereitende Geschäfte in beiden Kammern. Briefe aus Paris. (Die Thron⸗Rede und die Präsidentschast.)

Niederlande. Brief aus dem Haag. (Der Graf von Nassau und die Opposition; Budget.) ;

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Marltbericht. Frankfurt a. M. und Paris. Börse.

Beilage. Landtags⸗Angelegenheiten. Provinz Westphalen. Pro Memoria, betreffend die Petition der westphälischen Landstände um Unterstützung einer orthopädischen Anstalt. Denlschrift in Bezug auf Verbesserung der Lage der Spinner und Weber. Inland. Erfurt. Versicherung der Kirchen und Schulgebäude gegen Feuersgefahr. Negu⸗ lativ für den Betrieb der Stein- und Braunkohlengruben. Deutsche Bundesstaaten. Bapern. München. Personal. Nachrichten. Grosibritanien und Irland. London. Der Spectator über die französische Mission nach China. Portugal. Schreiben aus Lissabon. (Erklärung des Finanz⸗-Ministers in Betreff der Reformen in der Besteuerung; die 1 und Antimonium⸗-Minen bei Lissa⸗ bon) Eisenbahnen. München. Neues Eisenbahn⸗Projelt. Karlsruhe. Begünstigung des Transits auf der Rheinisch-Belgischen Eisenbahn. Rastatt. Festungs bau. Von der Murg. Die Bahn zwischen Karlsruhe und Rastatt. Handels- und Börsen⸗ Nachrichten. Stettin, Dan zig. Marktbericht.

Candtags - Angelegenheiten.

Provinz Westphalen. Landtag s⸗-Abschied für die zum siebenten Provinzial-Landtage gewesenen Stande der Provinz Westphalen.

Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, König von Preußen z. entbieten Unseren zum siebenten Provinzial Landtage

versammelt gewesenen getreuen Ständen der Provinz Westphalen

Unferen gnädigen Gruß und ertheilen denselben hiermit auf die

Uns vorgetragenen Gutachten und Anträge den nachstehenden Bescheid:

J. Auf die gutachtlichen Erklärungen über die vorgelegten Propositionen. Die zum Zweck einer Auseinandersetzung eingeleiteten Subhastalionen.

1) Die Verordnung betreffend die zum Zweck einer Auseinander- setzung eingeleiteten Subhastationen, desgleichen

Freilassung des Bettwerks bei Executions ⸗Vollstreckungen.

2) die Verordnung wegen Freilassung des Bettwerks für den Schuldner und seine nächsten Angehörigen bei allen Arten von Exe— cutlons⸗-Vollstreckungen, und

Bürgerliche Rechte bescholtener Personen.

3) die Verordnung wegen der bürgerlichen Rechte und Verpflich- tungen bescholtener Personen in den mit einer der beiden Städte⸗ Ordnungen beliehenen Städten,

haben Wir bereits vollzogen. Beschlagnahme der Früchte auf dem Halme.

4 Da Unsere getreuen Stände die durch die Ordre vom 8. August 1832 nachgelassene Abweichung von den allgemeinen Vor⸗ schriften der Erecutions-Srdnung, die Beschlagnahme der Früchte auf bem Halme betreffend, noch fortwährend als den Bedürfnissen der Provinz entsprechend erachten, so wollen Wir von der Aufhebung jener Srdre Abstand nehmen.

Einführung eines gleichen daspelmaßes für Leinen⸗Handgespinnst.

5) Das Gutachten wegen Einführung eines gleichen Haspel⸗ maßes für Leinen Handgespinnst in der Provinz Westphalen ist bei der weiteren, Berathung über den Gegenstand benutzt worden, und verwelsen Wir auf die inzwischen bereits von Uns erlassene und durch die Gesetz⸗ Sammlung publizirte Verordnung vom 14. Juli d. J.

Wegebauleistungen im Herzogthum Westphalen.

6) Nachdem Uusere getreuen Stände sich mit der Proposition wegen Fortdauer der wie solche durch den

Wir dlese Fortdauer, der Finanzen und des

troffen werden. f Strafgesetzbuch.

7) Die Erklärungen Unserer getreuen Stände über den Entwurf des Strafgeseßbuchs werden bei der Schluß-Perathung über dieses

wichtige Werk eine gründliche und umfassende Erwägung finden. In gleicher Weise werden

Zusammenrechnung der Besitzzeit ö i, in bier Rechle erforderlichen Dauer des Grundbesitzes.

8) über den Entwurf der Verordnung wegen Zusammenrechnung . t und Erben bei Beurtheilung der zur Aus⸗

übung staͤndischer Rechte erforderlichen Dauer des Grundbesitzes, so wie

der Besitzzeit der Erblasser

Ergänzung der Vorschristen über die Wählbarkeit zu Landraths -Aemtern.

9 über den Entwurf einer Verordnung wegen Ergänzung der Vorschriften über die Wählbarkeit zu Landraths-Aemtern, bei der

ferneren Berathung dieser Gegenstände berüchsichtigt werden.

versammelt

Wegebauleistungen im Herzogthum Westphalen Landtags-Abschied vom 31. Leer ne

estgesetzt worden, überall einverstanden erklärt haben, genehmigen festgeseß . und werden von Seiten Unserer R. Innern die entsprechenden Anordnungen ge—

die Gutachten Unserer getreuen Stände der Erblasser und Erben bei der zur

Ber win

Mittwoch den

Provinzial · Nechte. 10 Bei den Uns vorgetragenen Umständen lassen Wir es dabei bewenden, daß die vorgelegten Entwürfe der Partikular⸗Rechte meh⸗

ußische Zeitung.

Ztien Januar

rerer Landesiheile der Provinz Westphalen nur in den Aueschüssen

geprüft und begutachtet worden sind, und sollen die von den letzteren

vorgetragenen Wünsche und Anträge bei der endlichen Revision jener

Partikular⸗-Rechte zu seiner Zeit thunlichst berücksichtigt werden.

Anlangend diejenigen Gegenstände des Provinzial-⸗Rechts der

Provinz Westphalen, welche als solche bezeichnet sind, bei welchen eine baldige Erledigung durch die Gesetzgebung für ein dringendes

eworden, die Revision des Gesetzes vom 13. Juli 1836, betreffend die bäuerlichen Succes⸗ . bereits in der Berathung, und soll diese möglichst be⸗ chleunigt werden.

Nicht minder haben Wir angeordnet, daß vorzugsweise vor den sonstigen Gegenständen des Provinzial-Rechts das eheliche Güter⸗ Recht und die hiermit in Verbindung stehenden Rechts⸗Verhältnisse in nähere Erwägung gezogen, und in soweit hierzu, mit besonderer Rücksicht auf die durch die Entscheidungen der Gerichtshöfe hierüber angeregten Zweifel, ein praktisches Bedürfniß vorhanden ist, diese Zweifel im Wege der Gesetzgebung erledigt werden.

Nevision des Grundsteuer⸗Fatasters.

11) Das Gutachten Unserer getreuen Stände zu der Denselben in Folge der Bestimmungen des §. 26. des Grundsteuer⸗-Gesetzes vom 21. Januar 1839 vorgelegten Verordnung wegen Revision des Grundsteuer⸗Katasters wird mit dem entsprechenden gr lacht Unserer rheinischen Stände verglichen, und das für beide Provinzen gemein⸗ sam Nothwendige nach reiflicher Erwägung beschlossen werden.

Uebrigens scheinen Unsere getreuen Stände übersehen zu haben, daß die periodischen Revisionen des Katasters durch die §8§. 26. und 29. des citirten Gesetzes bereis vorgeschrieben sind, und es sich daher bei der jetzigen Berathung nicht um die Frage handelte, ob eine solche Revisiön stattsinden solle, sondern lediglich darum: wie sie ein— zurichten sei.

Declaration des Gesetzes über die bäuerliche Erbfolge.

12) Unserem Propositions⸗Dekrete vom 17. März d. J. und der Erklärung Unserer getreuen Stände über dasselbe gemäß, soll bei den Erörterungen wegen Declaration des Gesetzes über die bäuerliche Erbfolge in der Provinz Westphalen vom 13. Juli 1836 der in Ge⸗ mäßhelt der Verordnung vom 21. Juni v. J. erwählte ständische Ausschuß über die in dem gedachten Preposttions-Dekrete aufgestell⸗ ten Vorfragen gehört und wenn demnächst die Abfassung von Par⸗ tikular⸗Bestimmungen für die einzelnen Bezirke der Provinz in Betreff der bäuerlichen Erbfolgerechte von Uns für angemessen befunden wer⸗ den sollte, hierbei die Zuziehung der von Unseren getreuen Ständen zu diesem Zweck erwählten und hiermit von Uns genehmigten Kom⸗ missarien erfolgen.

Ausschuß für die Berathung über die Bildung der Land-Armen-Verbände.

13) Dem von Unseren getreuen Ständen gewählten Ausschusse zur Theilnahme an den Berathungen über die Einrichtung des Land⸗ Armen⸗Verbandes haben Wir bereits durch Unsere Ordre vom 29. September d. J. die Bestätigung ertheilt.

Revisions⸗-Kommission in Jagd-Theilungssachen.

14) Auf die Uns erstattete Anzeige über die in Gemäßheit der Bestimmung des §. 25 der Verordnung vom 7. März d. J. vorge⸗ nommene Wahl der ständischen Mitglieder für die Revisions-Kom⸗ missionen in Jagd⸗Theilungssachen wollen Wir die

l. für den Regierungs-Bezirk Münster 1) auf den Erb-Kämmerer Grafen von Galen, und als dessen Stellvertreter den Freiherrn von Droste⸗Hülshof, den Freiherrn von Kettler auf Harkotten, und als Stellvertre⸗ ter für denselben den Landtags- Abgeordneten Schulte Höping zu Darfeld,

Ill. für den Regierungs-Bezirk Arnsberg

1) den Grafen von Bochholz zu Alme und als dessen Stellvertre⸗ ter den Landrath Böse,

2) den Landrath, Freiherrn von Bodelschwingh zu Hamm und als

dessen Stellvertreter den Landrath von Holzbrinck zu Altena,

IIl. für den Regierungs-Bezirk Minden den Geheimen Regierungs⸗Rath, Landrath, Freiherrn von Met⸗ ternich und als dessen Stellvertreter den Erbmarschall, Frei⸗ herrn von der Reck, den Ober⸗-Regierungs⸗Rath, Freiherrn von Borries zu Minden und als dessen Stellvertreter den Landtags⸗Abgeordneten Meyer Brüning zu Schledebrück, gefallene Wahl hiermit bestätigen.

Wahl des ständischen Ausschusses.

16) Die von Unseren getreuen Ständen Uns angezeigten Wah— len des ständischen hie uff für die Provinz Westphalen bestätigen Wir hierdurch. Zugleich wollen Wir, zur Beseitigung der Zweifel, zu welchen der §8. 6 Unserer Verordnung vom 21. Juni 1842 für Westphalen Anlaß gegeben hat, hiermit bestimmen, daß in Zukunft der von Uns ernannte Landtags-Marschall, wenn er zum Stande der Fürsten und Herren, jedoch nicht zu den vormals reichsunmittelbaren Fürsten gehört, jedesmal die Stelle des vierten, aus der gesammten . des Landtags zu wählenden Ausschuß⸗Mitgliedes einneh— men soll.

2)

1

27

II. Auf die ständischen Petitionen. Erlaß der Uebungen der Landwehr-Infanterie für 1843. . 1 Dem Gesuche um gänzliche Aufhebung der diesjährigen Land— wehr⸗Uebung haben Wir nicht willfahren können. Wechsel der Landwehr-Bataillons-Aerzte bei den Kreis-Ersatz= Kommissionen. 2) Die

frühere Bestimmung wegen des Wechsels der Landwehr⸗ Bataillons - Aerzte bei den , ist bisher schon

in dem Regierungs- Bezirk Arnsberg, mit sehr seltenen Ausnahmen,

die Sxpedition der Allg. Preuss. Zeitung: Friedrich ssirasse Ur. 72.

1844.

zur Anwendung gekommen, und erst kürzlich noch den beiden Land⸗ wehr-Brigaden des 7ten Armee-Corps durch das General⸗Kommando die erneuerte Anweisung ertheilt worden, jener Bestimmung künftig überall und ohne Ausnahme pünktlichst nachzukommen.

Der Antrag in der Petition vom 8. April d. J. hat also be⸗ reits seine Erledigung erhalten.

Remontepferde. 3) Den Wunsch, daß der Ankauf von dreijährigen Nemonten und

die Errichtung eines Remonte- Depots in der Provinz Westphalen er⸗

1 . . ö ; gendes f ö J Möalichkẽ . e Bedürfniß erachtet wird, so befindet sich, wie Unseren getreuen Stän⸗ folgen möge, werden Wir gern nach Möglichkeit berücksichtigen lassen,

den aus Unserem Propositions⸗-Dekret bekannt

so weit die in den ungünstigen Lokal-Verhältnissen entgegenstehenden Schwierigkeiten zu beseitigen sind. Es wird daher, insofern nicht in jenen Gegenden die Kosten sich überhaupt zu hoch belaufen, zunächst vornehmlich darauf ankommen, ob sich ein zum Remonte⸗ Depot geeignetes Etablissement ermitteln lassen möchte. Ausbildung nicht zur Einstellung gelangter Militairpflichtigen als Landwehr⸗Rekruten.

4) In dem Wunsche Unserer getreuen Stände; . diejenigen waffenfähigen Militairpflichtigen, welche nicht zur Ein⸗ stellung bei dem stehenden Heere gelangen, im landwehrpflichtigen Alter als Landwehr-Rekruten zur ersten Ausbildung auf vier Wo⸗ chen zu den Stäben der Landwehr-Bataillone einzuziehen und sie demnächst der Landwehr überweisen zu lassen, .

erkennen Wir zwar mit Wohlgefallen ein achtungswerthes Streben, bei möglichst gleicher Vertheilung der Wehrpflicht zugleich die Wehr⸗ kraft des Staats zu erhöhen. Da indessen eine so flüchtige Aus bil⸗ bung der Wehrmänner, wie die Erfahrung bis 1833 gelehrt hat, keinen kriegerischen Nutzen gewährt, und es vielmehr für die Landwehr sehr nachtheilig sein würde, einen der Mehrzahl nach nur höchst un⸗ vollkommen ausgebildeten Ersatz zu erhalten, so nehmen Wir Anstand jenem Wunsche eine weitere Folge zu geben. Abänderung der Gebühren-Taxe für Justiz⸗Kommissarien. 5) Ueber die beantragte Aufhebung der in der zweiten Anmer⸗

kung zu Abschnitt 1. der Gebühren⸗Taxe für Justiz⸗Kommissarien vom

23. August 1815 getroffenen Bestimmung, wonach die in die Pro⸗ zeß⸗Kosten verurtheilte Partei, sofern der Werth des Streitgegen⸗ standes weniger als 200 Rthlr. betragen hat, nicht verpflichtet ist, dem obsiegenden Gegner, wenn dieser sich ohne Nothwendigkeit eines Justiz⸗Kommissarius bedient hat, dessen Gebühren zu erstatten, ist bereits früher eine nähere legislatorische Berathung eingeleitet worden, auf welche Wir Unsere besondere Allerhöchste Entscheidung Uns vorbehalten wollen. Gerichts Kosten für den Kreis Münster. 6) Wir müssen zwar Bedenken tragen, die beantragte Anordnung zu treffen, daß für den Kreis Münster, so weit dieser dem Gerichts-Bezirke des Land- und Stadtgerichts daselbst angehört, die Gebühren⸗ Taxe mit denen der übrigen Land und Stadtgerichte in der Pro⸗ vinz Westphalen gleichgestellt werde, indem das Land- und Stadtgericht zu Münster, gleich allen anderen Unseren Untergerichten in großen Städten, in allen bei demselben vorkommenden Rechts-Angelegenheiten, bei welchen die Verordnung vom 1. Juni 1833 nicht zur Anwendung kommt, ohne Unterschied, ob solche die Einwohner der Stadt Münster oder des zum Bezirk des Land- und Stadtgerichts geschlagenen Theils des Landkreises Münster betreffen, die Kosten nach der allgemeinen Gebühren⸗Taxe vom 23. August 1815 für die Untergerichte in den großen Städten anzusetzen hat, und es unzulässig erscheint, bei den Gerichts- Eingesessenen des Land- und Stadtgerichts zu Münster aus dem Landkreise Münster eine zu vielen Verwickelungen und Exemplificationen führende Aus⸗ nahme zu machen. Wir werden jedoch in Erwägung nehmen, ob bei der Revision des Gerichts-Gebühren⸗-Tarifs nicht der Unter⸗ schied zwischen dem Tarif für die Gerichte in großen Städten und dem für sämmtliche übrigen Untergerichte aufgehoben werden kann. Benachrichtigung der Verklagten von Klage- Anmeldungen.

7) Dem Antrage Unserer getreuen Stände, die Gerichte zu ver⸗ pflichten, von jeder Klage-Anmeldung und der dadurch bewirkten Un⸗ terbrechung der Verjährung, den Verklagten zu benachrichtigen, haben Wir stattgegeben und Unseren Justiz-Minister angewiesen, eine allge⸗ meine Anweisung an die Gerichts-Behörden sämmtlicher Provinzen, in denen das Allgemeine Landrecht Gesetzeskraft hat, in diesem Sinne zu erlassen.

Ermäßigung der Gerichtskosten. 8) Der Antrag auf vorzugsweise Ermäßigung der Gerichtskosten 1) in Vormundschafts⸗ Sachen, 2) bei dem Hypothekenwesen und 3) bei der Execution in Prozessen, deren Gegenstand weniger als

5 Rthlr. beträgt,

hat zu 1. durch Unsere Berordnung vom 21. Juli d. J. zu 3. in der Sportel⸗-Tare vom 9. Oktober 1833 in dem 3ten

Abschnitte (Ges. S. S. 109) bereits seine Erledigung gefunden.

Der Antrag zu 2. kömmt bei der Berathung über die Erleich⸗ terung der Uebertragung ländlicher Grundstücke unter Lebenden und von Todes wegen an Kinder und nahe Angehörige zur Sprache.

Die Revision des allgemeinen Gerichtsgebühren- Tarifs wird übrigens die Gelegenheit zu einer nochmaligen Prüfung sämmtlicher Sportelsätze bieten.

Nechts⸗Geschäfte der Gemeinden.

9) Der Antrag wegen Ausdehnung Unserer für das Herzogthum Wesiphalen erlassenen Srdre vom 30. Mai 1841 auf die späteren bis zur Einführung der Landgemeine⸗Ordnung vom 31. Oktober 1841 abgeschlossenen Rechts⸗Geschäfte der Gemeinden, findet seine Erledigung durch Unsere unter Nr. 25 in die Gesetz⸗Sammlung auf- genommene Ordre vom 14. Juli d. J.

Zusammensetzung des Provinzial-Schul-Kollegiums zu Münster.

10) Schon vor dem Beginn des letzten Landtags hat Unser Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten