1844 / 4 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

begann am Hten in der Deputirten⸗Nammer die von ihm vorgeschlagenen Maßregeln mit gründet und unangemessen der von gemachte Vorwurf sei, daß sie an steuerung überhaupt?

bemerkte in Betre

dem na steuerung haben

rer Produ ion dieses und andererseits auch si

gesehene Umstände einma ; unmöglich machen sollten. Was das Eisen anlange, so habe die er⸗ Regierung durchaus keir

höhte Auflage darauf einen dreifachen Zweck, erstens die Bearbeitung

durch die Erhöhung der Auflage d anders werden; und drittens endlich wer

Vorwurf anlange, als thue die Re Grund⸗Eigenthum und die Industrie b darauf erwiedern, daß dies gänzlich irrig sei. Blick auf die bestverwalteten und reichsten

. J . 3

dessenungeachtet aber ein no da es keine Steuern habe, deren Er handenen dringenden Staats- Bedürfnisse verwendet In Portugal würden die beste

den Anforderungen des ö

öffentlichen Kredit nicht sinken zu lassen, s tionen, zu Anlehen un

Summen keine Zinsen zu b

Portuga l. A Lissabon, 14. Dez. Der Finanz

einig

Beispiel' von England und anderen constit

zum Verbrauch kommenden Wein,

Vertheidigung der dem Nachweise, wie unge⸗

der bestehenden zlenderungen vornehme. Er wies

ff der vorgeschlagenen Auflage auf den im Innern er sehe nicht ein, warum dieser vor ch dem Auslande ausgeführten ein Privilegium geringerer Be⸗ solle. Was die erhöhte Auflage auf den Flachs be⸗

die Geringfügigkei

rung. Ebensowenig

Minister, Baron Tojal, beschweren, die ebenfalls ohne alle Bedeutung sei. In England müsse geleg . ein Mann für eine Galone Porter gerade so viel bezahlen an Auf⸗- eben so zu behandeln langende Transitgu

Begünstigung sowo

treffe, so sei sie vor Allem gering, bisher schon habe der aus dem Arbeiter zu denken.

Audblande eingeführte Flachs S800 Reis per Centner gezahlt, zu denen amen; dann aber sei der Hauptzweck der Stimmen angenommen. Die Deputirten aus dem ü n wird, he, ert ärtigen gerichtet stellen sich die Kosten für Steinlieferungen etwas niedriger. Gegen=

wärtig wird vorzugsweise mit den Erdarbeiten, welche durch die milde Witterung sehr begünstigt werden, fortgefahren. Es arbeiten 2000

daß die portugiesische bis 2500 Mann täglich.

jetzt nur noch 1400 hinzuk

Regierung dabei gewesen, die Landwirthe im eigenen Lande zu größe⸗ haben eine Ir j 1 Rohstoffes durch gesicherten Absatz zu ermuntern, in Betreff des Abbruchs der Unterhandlungen mit England wegen cher zu sein für den Fall, wo vielleicht un vorher⸗ der gegenseitigen Modisicatione

l die Einfuhr von Flachs aus dem Auslande ganz einfacher Darlegung der Thatsachen nachwies, ' sch Tadel treffen könne, da sie das Bewußtsein

Die Auflage auf den Wein

indischen Eisenbergwerke durch ihnen zu gewährenden Schutz zu haben.

der inländi . zu ermuntern und zu heben; zweitens sei das bisher aus dem Aus⸗ . 0. n lande eingeführte Eisen von äußerst schlechter Beschaffenheit gewesen, gezeichnet von i , . mr. a n ͤ arauf werde dies voraussichtli den, worin alle Fiskal-Behörden des Königreichs au gefordert werden, ö ; 9 ) t 3 dadurch auch . 8 ihre Gutachten über die zweckmäßigste Erhebung können hier die Probefahrten beginnen, so daß längstens mit dem mehrte Einnahme für den Schatz erzielt. Was aber den allgemeinen den Steuern, auf daß sie möglichst ertragreich

den, ohne jedoch die Steuerpflichtigen zu drücken oder den Handels⸗ allenfallsige Abänderungen der Steuern so wie über die Ursachen der Ab⸗

gierung unrecht, wenn sie das ü esteuern wolle, so müsse er Verkehr zu beengen; oder über Man solle einmal selbst, die sie für räthlich halten,

18

ten Auf lage auf das Salz könne man gewiß gegen

lage, als künftig in Portugal für eine ganze Pipe Wein gezahlt en Reduern der Regierung werden solle. Die Auflage auf frisches Ileisch aber werde durchaus Weise der Be⸗ nicht störend oder vermindernd auf den Verbrauch einwirken, während tung habe.“

dabei auf das andererseits die Viehzüchter dadurch zu noch größerem Eifer und Fleiß . utionellen Ländern hin, und angespornt würden. Die Auflage auf den Flachs aber, worauf er Nastatt, ; Eisenbahn von hier nach dem 23 Stunden entfernten

wurde darauf mit 58 gegen 29 werden.

nterpellation an den Minister des Ausw

der Tarife, worauf der Minister mit

Im Diario do Governo ist eine Königliche Ordonnanz, gegen⸗ Baron Tojal, veröffentlicht wor⸗

giers nach Aegopten hin und di de Mission nach China wohl treff der beantrag ; Karlsruhe, 27. Dey (Karlsr, 3tg.) Mittels Erlasses 1 1 1 st eg ; i it derselben mit Grund nichts einwenden; in allen vom 24. November hat das Finanz- Ministerium verordnet: „Daß

Landern Europas sei nebstdem das Salz ein Monopol für die Regie- Güter, welche auf der Rheinisch⸗Belgischen Eisenbahn transitiren, bei könne man sich über die Auflage auf jungen Wein weiterem Transit durch das Vereinsgebiet mittels eines oberhalb Köln enen Hafens für diesen weitern Transit ganz

eien, wie das auf dem Rhein aus Holland an⸗

t, und daß diese dem belgischen Transit gewährte hl für den Transit nach wie aus Belgien Gel⸗

25. Dez. (Fr. 3.) Die Anlage einer eige⸗

y

schüießlich noch einmal zurückkam, sei zu geringfügig, um die geringe nen Jestungs ͤ d er

Zahl der bestehenden Linnen⸗Manufalturen zu berühren; dagegen fei Eichelberge, wo sehr reiche Steingruben sich besinden, ist nun definitiv zu hoffen, daß sie sich dadurch aufgefordert fühlten, auf Einführung beschlossen. von Verbesserungen in der Fabrication und

1. Die Material- Lieferungen zu diesem Bau sind bereits Anstellung geschickterer ausgeschrieben; der Bau selbst wird mit dem nächsten Jahr sofort

; beginnen. Man will im Laufe des nächsten Sommers damit fertig Der hiesige Festungsbau, der überhaupt mit vieler Energie

Duro Distrikte betrieben wird, wird auf solche Weise sehr gefördert werden, auch

sweise der bestehen⸗ für den Schatz wer⸗

gaße stefs nur das Interesse bes ges n s im? ehab Von der Murg, 26. Dez. Die ungewöhnlich milde Wit⸗ habe, steis nur das Interesse des gesammten Landes im Auge gehabt 4 er, n wr. e e dura ber Eisenbahn von Karlsruhe bis hierher sehr begünstigt. Bereits werden die Schienen in der Nähe Rastatts gelegt; die ganze Strecke von da bis Karlsruhe ist bis auf Weniges vollendet. Mit Anfang Februars

J. März diese Bahnstrecke dem allgemeinen Gebrauch übergeben wer⸗ den kann. Der Bau der Stein- Transport-Eisenbahn von Rastatt bis zu dem zwei Stunden entfernten Gebirge wird mit Anfang künftigen Jahres in Angriff genommen. Diese Bahn durchschneidet unsere große Rheinbahn in der Nähe des Murg-Ueberganges und mündet

Länder des Ertrags einiger Einnahmequellen und die Mittel dagegen ; h Länder von nahme des 9 9 g r. ganz in der Nähe der Stadt.

abgeben sollen. Als Motiv zu diesem Auftrage wird ausdrücklich an⸗

Europa werfen, man werde sehen, daß in allen diesen der⸗ . Je ö ] , ,. ser ed. gegeben, daß die Regierung den Cortes gewisse Maßregeln für bes⸗ ö

gleichen Steuern in einem unendlich stärkeren Maße

in Portugal. Er wolle z. B. nur anführen, daß das Grundeigenthum in der Normandie in Frankreich 22 lich an den Staat zahle, in Portugal nur 1, Ueberlastung hier, von der man so viel und erfahrenen Staatsmänner seien jetz

ärm mache. . J t der Ueberzeugung, daß eine Quecksilber und Anti

sere Verwaltung

der Finanzen und Regelung des Auflagen⸗Systems pCt. durchschnitt⸗ vorzuschlagen gedenke, zu welchem Behufe sie sich aufs genaueste von wo sei also die große dem gegenwärtigen Zustande der Dinge unterrichten müsse.

gandels- und Börsen - UMachrichten. Stettin, 1. Jan. (B. N. d. O.) In Folge des Festes hat seit

b üichti 3u elidés im Distrikte von Lissabon sollen drei Minen von n Fi , . ĩ is. s unserem Bericht vom Freitag fast gar kein Geschäfts-Umsatz stattgehabt.

nonium künftig bearbeitet werden. Zu Ausbeu⸗

ö j ĩ 6a l . ve ald Weizen ist am letzten Landmarkt abermals etwas billiger gekauft, sonst tung derselben hat sich eine aus Engländern und Portugiesen beste aber ganz ohne Umfatz geblieben. Roggen pro Frühjahr ist wieder

geschickte und gerechte Besteuerung ein Land nicht nur nicht arm, son⸗ indern, und. sste hende Gesellschast gebildet, welche bereits die nöthigen Vollmachten 337 Rihlr. bezahlt und darauf ferner gehalten. Andere Getraide⸗Arten

dern vielmehr reich mache, ja ohne eine solche das Emporblühen desselben, dessen Wohlstand unmöglich sei. Man möge einmal Ungarn betrachten, das einen in seltenem Grade fruchtbaren Boden besitzesc-— . ch verhältnißmäßig sehr armes Land sei, trag zur Befriedigung der vor⸗ verden könnte.

henden Steuern sehr unregelmäßig be⸗

zahlt, und darin liege ein Hauptgrund, warum die Regierung, um haben in Rückscht auf den von

deß sei sie dabei stets auf eine für den Staat

theilhafte Weise zu Werke gegangen, brauche für die vorgeschossenen wegen Bildung einer Actien-Gesells 23 zrdnung in die holung der ständischen Zustimmung über die dem verfassungsmäßigen

Steuer-Erhebung gebracht sei, aufhören, und der Schatz bede

ffentlichen Dienstes zu entsprechen, und den jüngsten Landtage gestellte ich zu finanziellen Opera- beschließen geruht, daß eine Eisenbahn von Bamberg über Würzburg, d Anticipationen sich genöthigt sehe. In— nach Aschaffenburg angelegt und die des falls erforderliche Einleitung 35 4 * g', Roggen 112 –- 12166. 30 4. 33, Sg; Erben zo a 37 Sgr., möglichst vor- zunächst im Wege der Verständigung über die vorliegenden Anträge Gerste zeil. 100 - i216 292 32 Sg; 2zeil.

schaft unter Vorbehalt der Ein Hafer 65 7511 16 a 19 Sgr. pr. Schfl. Spiritus 12 a 125 Rthlr. pr. 8 120 Quart 80 9h Ti.

ezahlen, und wenn einmal 2 so werde diese Nothwendigkeit überhaupt Wirkungskreise der Stände angehörigen Fragen alsbald getroffen

utende Ueberschüsse bekommen. In Be-] werden solle.

München, 27. Dez. (I.

dazu von der Regierung verlangt und erhalten hat. wie letztgemeldet.

JJ ; Landmarkt vom 30. v. M.:

Preise ... ..

Weizen. Roggen. Geiste. Hafer. Erbsen. 8 i nba e n. Zusuhren. 12 3 10 . 3 Wsol. E r se ; J h 34 J . . 44 3 50 32 3 5 165 * 18 32 3 34 Rthlr. 3.) Se. Majestät der König den Ständen des Reichs bei dem n Gesammt-Antrag unterm 2bsten d, zu gefordert, 103 Rthlr. geboten.

Danzig, 30. Dez. An der Bahn zahlte man für Weizen 110 131

Spiritus aus erster Hand zur Stelle k Ruͤböl slau, in loco 105 Rihlr. Brief, pr. März /April 105 Rthlr.

28

32 S

166—1151. 28 a 33 Sgr.,

Bekanntmachungen.

20511 Noth wendiger Verkauf. Folgende, dem Apotheker Anwandter gehörige Grund⸗

stücke:

I) die hier in der Plönestraße Nr. 58 am Plönekanal

belegene Untermühle, Redtelsmühle genannt, nebst

dazu gehörigem Dampfwerke, auf 20,624 Thlr.

289 Sgr.,

2) das daselbst Nr. 59 Ebelegene Wohnhaus, auf

4734 Thlr. 5 Sgr.,

3) die auf hiesiger Feldmark belegenen sechs Land⸗ stücke Rr. 24, namentlich:

) ein Kamp nebst Wiese im kleinen Felde,

b) der Nathkamp daselbst,

() eine Wiese bei Plönort,

d) die Pallisadenwiese,

e) die Kellwiese,

J eine Scheunenstelle vor dem Mühlenthor, auf 1404 Thlr. 3 Sgr.,

4) die drei auf hiesiger Feldmark am Dammschen See belegenen, zu einer Holzablage eingerichteten Wiesen Nr. 47, auf 1768 Thlr.

abgeschätzt, zufolge der nebst Höpothekenscheinen und

Bedingungen in unserer Registratur einzusehenden Taxe,

sollen am

1. Juni 1844, Vormittags 11 ÜUhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Alle

unbekannten Real -Prätendenten werden aufgeboten, sich

bei Vermeidung der Ausschließung, spätestens in diesem

Termine zu melden.

Damm, den 15. November 1813.

Königl. Land⸗ und Stadtgericht. Krätschell.

1707 Nothwendiger Verkauf. Land- und Stadtgericht zu Brandenburg, den 18. September 1843.

Das hierselbst in der Altstadt, Nitterstraße Nr. 111, belegene, Vol. II. sol. 181. des Hopothekenbuchs ein— getragene und der unverehelichten Marie Dorothee Bach gehörige Haus mit Hauskavel, gerichtlich abge⸗ schätzt ! auf Fos Thlr. 18 Sgr. 10 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Kaufbedingungen in unserer Registratur einzusehenden Taxe, soll am 19. April 1844, Vorm. 11 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Land- und Stadtgerichtörath Augustin, an ordentlicher

Gerichtsstelle subhastirt werden. Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

i550] Nothwendiger Verkauf. Land⸗ und Qin ae s zu Eräemühl

Die dem Johann Carl Leopold Greiner gehörige, bei

n und Hohlglashütte ger eiche! tha neb den dazu gehörenden Gebäuden, Aeckern Wiesen und Gärten, abgeschätzt, auf 21,196 Thlr. r. zufolge der nebst Hopethekenschein und Vedingungem siü der Registratur einzusehenden Tare, soll am 21, März 1844, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Ge=

Usoz belegene

richtsstelle subhastirt werden.

In Betreff der Hohlglashütte werden alle unbekann—

der Realprätendenten aufgeboten, sich bei Vermeidung

ten Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden.

1875 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 24. Oktober 1813. Das hierselbst an der Communication am Anhalt schen Thore belegene Grundstüch des Böttchermeisters Wilhelm Gustav Schmidt, gerichtlich ahgeschätzt zu 12,962 Thlr. 11. Sgr. 103 Pf soll Schulden halber am 28. Mai 1844, Vormittags 11 Uhr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy

pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

2218 1 der Hirschbergschen Kämmereigüter.

Die der hiesigen Stadt gehörenden, im hiesigen Kreise in einem der schönsten Thäler des Riesengebirges bele⸗ genen Eib-Lehn⸗Rittergiüter Schwarzbach mit Södrich und Hartau, sollen Behufs der Abbürdung der städti⸗ schen Schulden entweder im Ganzen, oder auch einzeln am 31. Januar 1844, Vormittags 10 Uhr, in unserem Sessionszimmer im Wege einer Licitation verkauft werden, wozu wir Kauflustige hierdurch mit dem Vemerken einladen, daß sie sich wegen Besichtigung der Güter, der näheren Beschreibung derselben und der dem Verkauf zum Grunde zu legenden Bedingungen, an unser Mitglied, den Kämmerer Anders, in frankirten Briefen oder persönlich wenden können.

Hirschberg, den 12. Dezember 1843.

4 gz.

22651

Neuhäuser Sieinkohlen-— Actien zu 200 Thlr. Preufs. Cour,, welche jährlich (am 1. Juli) „ahn Fhal'r Zins und eine Dividende ertragen, zind noch mit 395 Aufgeld, also gegen Kinsen- dung oder Anschaffung von 206 Thlr. Preuls. Cour, oder 360 EI. 30 Kr. im 24 FlI.-Kuls von Anlralt C Wagener in Berlin, B. Metzler sel. Sohn E Comp. in krankkurt a. M. und Joh. Lorenz Schaezler in Augsburg zu erhalten, pei welchen Wechselhäusern Lins und Dividende 8. Z. erlioben werden können.

Hildburghausen, 10. Dezember 1843.

Der Neuhäuser Steinkohlen -— Verein.

Litexarische Anzeigen. An Preulsens Volksschyul— laass lehrer.

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sächsischen Schulen zur Folge gehabt. Funf zehn⸗

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Diese nen begründete Zeiischrift ist dem Gesammt- Gebiet der historischen Wissenschaft mit besonde- rer Berücksichtigung der politischen Geschichte ge- widmet; ihr allgemeinster Zweck ist: die mannig— faltigen und zerstreuten Bestrebungen auf diesem Gebiete so viel als möglich zu konzentriren. Den Inhalt der Zeitschrift bilden;: 4) selbsistùndige Auf- sätze; 2) Rezensionen und kritische Uebersichten; 3) auseriesene archiralische Dokumente von allge-

meinem Interesse; 4) gelegentliche Miszellen. Sie

erscheint in Monatsheften von 6 Bogen. Seclis Heste bilden einen Band. Der Preis des Jairgange beträgt 63 Thlr. Austührli che Prospekts sind in grolser Anzahl versendet. Der reiche Inhalt des ersten Heftes, so wie das grosse Interesse, mit welchem die berühmtesten Gelehrten Deutschlands dieser durch Männer vom ersten Range vertretenen Zeitschrift entgegen gekommen sind, stellen ein Wer in Aussicht, das sich einer eben so verbreiteten, als dauernden Théilnahme von Seiten des Publikums ersreuen dürfte. Wir bitten daher die Bestellung auf diese Zeitschrift der nächsten Buchhandlung recht bald zugehen zu lassen.

Berlin, 28. Dezember 1843. Veit C Comp.

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einer Seile des

Preußische

Allgemeine

Inhalt.

Amtlicher Theil. Landtags⸗Angelegenheiten. Provinz Preußen. Inhalt der Gesetz⸗-Sammlung. Bamberg. Kanal ⸗Schiff⸗ fahrt. Karlsruhe. Geheimerath von Friederich 4. Hoölstein. Kiel. Ueberzahl von Aerzten. Freie Städte. Frank- furt a. M. Römische Alterthümer. Schreiben aus Frankfurt a. M. (Bundestag; Oertlich es.) ;

* * Amtlicher Theil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Hof-⸗Marschall Baron von Rengers und dem Adjutan⸗ ten Obersten von Spengler, Beide im Dienst und Gefolge des Hochseligen Königs Grafen von Nassau Majestät, den Rothen Adler⸗ Mrd zweiter Klasse und dem Königl. niederländischen Kammerherrn Boreel den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse zu verleihen.

Dentsche Bundesstaaten.

Dem Oberlehrer Dr. Kützing an der Realschule zu Nordhau⸗— sen ist das Prädikat eines Professors beigelegt worden. ̃

Die Ziehung der 1 sten Klasse sSyster Königl. Klassen-Lotterie wird nach planmäßiger Bestimmung den 11ten d. M., früh 8 Uhr, ihren Anfang nehmen; das Einzählen der sämmtlichen 85,900 Zie⸗ hungs⸗-Nummern aber, nebst den 14000 Gewinnen gedachster I ster Klasse, schon den 10ten d. M., Nachmittags 3 Uhr, durch die Königl. Ziehungs-Kommissarien öffentlich und im Beisein der dazu besonders aufgeforderten beiden hiesigen Lotterie⸗-Einnehmer Seeger und Matz⸗ dorf im Ziehungs-Saale des Lotteriehauses stattfinden.

Berlin, den 4. Januar 1844. Königl. General-Lotterie-Direction.

Dem Mühlen-Baumeister Julius Adolph Edelmann zu 29. Dezember 1843 ein Patent

neu und eigenthümlich erachtete mechanische Platte für Hol⸗

Berlin ist unter dem auf eine für Vorrichtung zum Heben und Senken der länderzeuge in der durch Zeichnung und Beschreibung nach— gewiesenen Zusammensetzung

auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang

der Monarchie ertheilt worden.

Den Fabrikanten Pauwels und Talbot zu Aachen ist unter ezember 1843 ein Patent auf zwei selbstständige Vorrichtungen für die selbstthätige Ausweichung auf Eisenbahnen, in der durch Zeichnung, Modell und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang der Monarchie ertheilt worden. —⸗ .

Dem Uhrmacher Nikolaus Schloeder zu Trier ist unter dem Dezember 1843 ein Patent, auf eine nach der vorgelegten Zeichnung und Beschreibung für neu und eigenthümlich erachtete Hemmung in Taschen⸗

auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um— fang der Monarchie ertheilt worden.

Der Fürst zu Lyn ar, von Drehna.

Se. Durchlaucht der Königlich dänische General⸗-Major Prinz Ludwig zu Bentheim⸗Steinfurt, von Kopenhagen.

Der Großherzoglich mecklenburg-schwerinsche Wirkliche Geheime Rath, außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am hiesigen Höfe, Graf von Hessenstein, von Neu-Strelitz.

Angekommen:

Landtags- Angelegenheiten.

Provinz Preußen. 8and etage.

zum achten Provinzial-Landtage des Königreichs Preußen versammelt gewesenen Staͤnde.

Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, König von Preußen 2 entbieten Unseren zum achten Provinzial Landtage des Königreichs Preußen versammelt gewesenen getreuen Ständen Unseren Giuß und ertheilen denselben hiermit auf die Uns vorge⸗ Anträge den nachstehenden Bescheid:

1. Auf die gutachtlichen Erklärungen über die vorge— legten Propositionen. ö Die zum Zweck einer Auseinandersetzung eingeleiteten Subhastationen.

1) Die Verordnung betreffend die zum Zweck einer Auseinandersetzung eingeleiteten Subhastationen,

legten Gutachten und

Branntweingenusses haben Wir mit besonderem Wo

men. Auf den Antrag derselben

und seine nächsten . . ͤ sind Wir einzugehen geneigt, soweit dies mit dem bestehenden Rechte

irgend vereinbar ist.

Freilassung des Bettwerks bei Erxecutions ⸗Vollstreckungen.

2) Die Verordnung wegen

Freilassung des Bettw Angehörigen bei allen

desgleichen:

erks für den Schuldner Arten von Executions-Vollstreckungen,

Verkauf der Früchte auf dem Halm.

3) Die Verordnung be

den Verkauf der Früchte haben Wir bereits vollzogen.

Provinzialrecht für Westpreußen.

I Die Bitte Unserer getreuen,

Provinzial-Gesetzbuches für Westpreuß

Wir gewährt, und wird der, b

rathene Gesetz- Entwurf baldigst zur

Has 23 Bogen starke gedruckte Verzeichniss der Ende Januar in Berlin zu versteigernden, vom dem Professor Bochmer, dem Dr. med. Schmidt, dem Pr., med. Lüdecke und mehreren Anderen hinter—

auf dem Halm,

Stände mit Anfertigung des en sofort vorzuschreiten, haben den legislativen Stadien be⸗ Publication gelangen.

Strafgesetzbuch.

I) Die Erklärungen Unserer getreuen Stände über den Entwurf des Strafgesetzbuchs werden bei der Schluß⸗Berathung über dieses

wichtige Werk eine gründliche und umfassende Eiwägung finden.

In gleicherweise werden die Gutachten Unserer getreuen Stände: Zusammenrechnung der Besitzzeit der Erblasser und Erben bei der zur Aus-

übung ständischer Rechte erforderlichen Dauer des Grundbesitzes. ö. 6) über den ihnen vorgelegten Entwurf einer Verordnung wegen Zusammenrechnung der Besitzzeit der Erblasser und Erben bei Beur⸗

des Grundbesitzes, so wie

) über den Entwurf einer Verordnung wegen Ergänzung der Vorschriften über die Wählbarkeit zu Landraths-Aemtern,

bei der ferneren Bearbeitung dieser Gegenstände berücksichtigt Juris dictonarius obliegt.

werden. Wahlen der Mitglieder des ständischen Ausschusses. 8) Den Uns mittelst der Denkschrift vom 3. April d. J. ange⸗

Wir hierdurch Unsere Bestätigung.

Il. Auf die ständischen Petitionen.

Befestigungs⸗Anlagen. , . Uns wohlgefällig aufgenommenen Dank-Adresse für die Anordnung neuer Befestigungs-Anlagen in den rechts der Weichsel belegenen Landestheilen ist des Umstands Erwähnung ge— schehen, daß ein großer Theil der waffenfähigen Mannschaft keine militairische Ausbildung erlangt. Derselbe ist Unserer Aufmerksamkeit nicht enigangen. Wir erkennen gern den patriotischen Sinn Unserer getreuen Stände, welcher auf die Verstärkung der kriegerischen Wehr— haftigkeit des Landes gerichtet ist. . J . Ersatz des bei Cautionen und Depositorien durch ungetreue Verwaltung ent-

stehenden Schadens.

2) Unsere getreuen Stände haben Uns vorgetragen, daß mehr⸗ fach Fälle vorgekommen sind, in denen Privatleute, welche nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen ihr Eigenthum der Asservation oder dem Depositum angestellter Staats⸗ Beamten haben übergeben müssen, vornehmlich bei Cautionen und bei der Vermögens-Verwal⸗ tung von Minorennen und Konkursmassen, durch Veruntreuung oder Fahrlässigkeit solcher Beamten Verluste erlitien haben, und hieran den Antrag geknüpft, .

daß in dergleichen Fällen den Privaten unmittelbar durch die

Staats⸗Kassen Gewähr geleistet werden, dem Staat dagegen der Regreß an die schuldigen Beamten überlassen bleiben möge. Wir geben jedoch Uͤnseren getreuen Ständen zu erkennen, daß für die nach 8. 1 Unserer Ordre vom 11. Februar 1832 zu un— mittelbaren Staats-Kassen eingezahlten Cautionen und an⸗ dere Gelder die Staats⸗Kasse ohnehin schon Gewähr leistet, alle übrige Cautionen aber im Interesse der Einzelnen und nicht der Gesammtheit des Staats geleistet werden. Die Verwaltung der gerichtlichen De⸗ positorien wird von der Verwaltung des Staͤats-Vermögens völlig getrennt gehalten und steht mit dei Gerichts- Einrichtung und dem gerichtlichen Verfahren in einer solchen Verbindung, daß die dabei vorkommende Vertretungs-⸗-Verbindlichkeit sowohl bel Unseren, als bei Privatgerichten außer dem Zusammenhange mit jenen Zweigen der Legislation nicht beurtheilt werden kann. . Befreiung der Städte von den Früchten und Lasten der Gerichtsbarkeit. 3) Dem Antrage Unserer getreuen Stände: wegen Befreiung der Städte von allen Lasten der Gerichtsbarkeit, zu willfahren und dadurch den bestehenden Rechtszustand abzuändern, liegt kein zureichender Grund vor. Wir haben bereits mittelst Ordre vom 13. April v. J. Unseren Justiz⸗-Minister ermächtigt, mit denje— nigen Städten, welche es wünschen, unter Zustimmung des Finanz— Ministers besondere Abkommen zu schließen, wodurch dieselben gegen die Uebernahme bestimmter, nach mehrjährigen Durch schnitten zu berechnender Beiträge von der subsidiarischen Ver⸗ haftung für die Lasten der Kriminal Gerichtsbarkeit befreit werden sollen und zugleich angeordnet, daß bei Unseren Gerichten kei⸗ nerlei Kosten für Urtel, Gutachten und Bestätigungs⸗-Reskripte den zu Tragung der baaren Auslagen in Untersuchungssachen subsidiarisch verpflichteten Gerichts Obrigkesten und Kommunen in Ansatz zu brin⸗ gen sind. Auf diese wesentlichen Erleichterungen müssen Wir Uns beschränken, da der gegenwärtige Zustand seit 360 Jahren besteht, und nicht behauptet werden kann, daß die Städte durch die ihnen in Folge der veränderten Organisation ihrer Verhältnisse entzogene Ausilbung der Gerichtsbarkeit irgend einen pecunigiren Nachtheil erlitten haben. .Was jedoch die Kosten der Straf-Vollstreckung in den Zucht⸗ häusern betrifft, so wollen Wir die Provinz Preußen nicht mehr be⸗ lastet pig als Unsere übrigen Provinzen, welche sich in Beziehung auf die Kriminal-Rechtspflege in derselben Lage befinden. Wir haben daher befohlen, daß nicht nur die Stadt-Gemeinden, sondern auch die Privat-Gerichtsherren von der Tragung dieser Kosten entbunden werden. Trinkschulden nicht einklagbar. 4) Die erneuerte Petition wegen 3 des übermäßigen hlgefallen vernom⸗

„Trinkschulden für nicht einklagbar zu erklären“

Aufhebung des eximirten Gerichtsstandes. 5) Der Antrag den eximirten Gerichtsstand aufzuheben, berührt einen Gegenstand, welcher nicht nur im Allgemeinen, son⸗ dern auch im n n Interesse der Gerichts⸗Verfassung einer sorgfältigen Erwägung bedarf. Uebernahme der Detentiens-Kosten bestrafter Verbrecher im Land Armenhause ; zu Tapiau auf den Kriminal-Fonds. 6) Auf den Antrag Unserer getreuen Stände,

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung auf dieses Glatt an, für SGerlin

5 v die Expedition der Allg. Preuss. f Zeitung: Friedrichsstrasse Ur. 72. . ; R

Berlin, Donnerstag den 41 Januar 1844.

daß die in das Land- Armenhaus zu Tapiau durch die Gerichte unmittelbar zur Detention eingelieferten Verbrecher aus dem Kri⸗ minal - Fonds unterhalten werden möchten, und daß ein gleiches Verfahren auch in Westpreußen heobachtet werde, haben Wir bestimmt, daß in der Provinz Preußen in dieser Bezie⸗ hung nach gleichen Grundsätzen verfahren werde, wie in den übrigen Provinzen. ; Demzufolge würden dann künftig die Kosten des Unterhaltes der

neben einer Gefängnißstrafe zur Detention verurtheilten Verbrecher

theilung der zur Ausübung ständischer Rechte erforderlichen Dauer nicht weiter den Fonds der Laudarmen= und Corrections Alnstalten

zu Tapiau und Graudenz zur Last fallen, sondern diese Anstalten,

ö ; ö . . so weit die ge Rte De ĩ z ** z z Ergänzung der Vorschriften über die Wählbarkeit zu Landraths⸗Aemtern. mn rn ge,, ,,, van en,, ö.

Inhabern der Gexichtsbarkeit, also entweder von dem Kriminal⸗Fonds oder von den Privat-Jurisdictionarien erstattet werden, je nachdem die Verpflichtung zur Üinterhaltung der Gefängnisse, aus welchen die

Einlieferungen erfolgen, dem Kriminal-Fonds oder einem Privat⸗

Vor weiterem Beschlusse wollen Wir jedoch in Betreff dieses

; . . . Gegenstandes noch die nähere Erklärung Unserer getreuen Stände zeigten Wahlen der Mitglieder des ständischen Ausschusses ertheilen bei der nach 8. 37. des Gesetzes vom 31. Dezember 1842 unter ihrer Zuziehung zu bewirkenden Revision der über die Armenpflege

in den einzelnen Provinzen bestehenden Reglements erwarten. Verzugszinsen des Fislus. 7) Die von den getreuen Ständen mehrerer Provinzen vorge⸗— tragene Bitte

die durch das Gesetz vom 7. Juli 1833 festgestellten Vorrechte des Fiskus bei Zahlung von Zögerungs-Zinsen aufzuheben, sind Wir unter Beschränkungen zu erfüllen geneigt, welche geeignet sein werden, die Staats-Kassen bei außerordentlichen Ereignissen vor übermäßigen Ansprüchen zu schützen. ; .

Unser Staats-Ministerium hat den Befehl erhalten, einen dahin gerichteten Gesetz⸗Entwurf auszuarbeiten und zu Unserer Vollziehung vorzulegen.

Nevision des Allgemeinen Landrechts, . und in Betreff der Oeffentlichleit und Mündlichkeit der Rechtspflege. S) In Betreff der Nevision des Allg. Landrechts haben Wir für dieselbe bereits Unserem Minister der Gesetz-Revision in einer unter dem 28. Februar 1842 erlassenen Ordre die Anweisung ertheilt,

daß es vorzugsweise darauf ankomme, aus dem Allg. Landrecht die

durch neuere Gesetze zc. aufgehobenen Bestimmungen auszusondern,

an die Stelle der unßpraktisch gewordenen oder in der Praxis nicht bewährt gefundenen Bestimmungen andere in Vorschlag zu bringen,

Die 2itEre (Se 9 1 J und die neuere Gesetzgebung mit dem Landrechte zusammenzustellen,

um auf diesem Wege eine Uebersicht des besteheuden Rechtszustan⸗ des zu gewinnen. Durch diese Anweisung erhält der die Revision des Allg. Land- rechts betreffende Antrag Unserer getreuen Stände seine Erledigung. In derselben Ordre haben Wir Unseren Minister der Gesetz⸗ Revision ferner dahin angewiesen, als das nächste und dringendste ihm obliegende Geschäft die Revision der Civil- und Kriminal⸗Pro⸗ zeß⸗-Ordnungen zu behandeln. Bei den hierüber bereits eingeleiteten Berathungen, werden auch die Fragen über die Verhandlung der Civil— und Kriminal ⸗Prozesse

vor den erkennenden Richter-Kollegien, so wie die Zulassung der nicht

bei dem Prozesse betheiligten Personen zu solchen Verhandlungen in nähere Erwägung kommen und dadurch die Anträge Unserer getreuen Stände wegen des Prozeß-Verfahrens ihre Erledigung erhalten.

Beseitigung der mit der Patrimonialgerichtésbarkeit verbundenen Nachtheile.

Y Den Anträgen Unserer getreuen Stände in Beziehung auf die Patrimonialgerichtsbarkeit sind Wir in soweit zu entsprechen ge⸗

neigt, als in Prozessen der Gutsherrschaft gegen die Gerichts⸗Einge⸗ sessenen der beklagte Theil, auch ohne Perhorrescenz-Gründe, auf die Entscheidung des zunächst vorgesetzten Gerichts zu provoziren die Be⸗ fugniß erhalten soll. Unseren Justiz-Minister haben wir beauftragt,

hierüber eine Verordnung vorzubereiten.

In wiefern die Uebertragung der widerruflichen Verwaltung von Patrimonialgerichten an Unsere Gerichte zu gestatten, wollen Wir bei. Berathung derjenigen Vorschläge in Erwägung ziehen, welche Wir bereits über eine zweckmäßige Einrichtung und Verwaltung der Patrimonialgerichtsbarkeit von Unserem Justiz⸗Minister erfordert haben.

Irren-Heilanstalt für Westpreußen bei Schwetz.

10) Die Auswahl des Orts zur Errichtung der Irren-Heil⸗ Anstalt für Westpreußen in dem zur ständischen Land Kranken⸗Anstalt bei Schwetz gehörigen Garten und die Verbindung beider Anstalten hinsichtlich der Direction und Oekonomie wollen Wir unter der Be- dingung genehmigen, daß die Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit einer solchen? Gemeinschaft, unbeschadet der im Uebrigen nothwendigen Trennung beider Anstalten, durch Vorlegung der speziellen Bauplane und der Entwürfe zu den Verwaltungs- Einrichtungen nachgewiesen werde. .

Taubstummenschule in Angerburg. 11) Wir haben mit besonderem Wohlgefallen von dem Beschlusse

Kenntniß genommen, welchen Unsere getreuen Stände wegen Ver⸗ mehrung der Freistellen an den Taubstummenschulen zu Marienburg

und Angerburg gefaßt haben. Errichtung einer hohen Volks⸗Schule. 12 Aus der, Petition Unserer getreuen Stände vom 11. April d. J. haben Wir gern ersehen, daß dieselben Unsere landesvä—

terliche Fürsorge, dem Mangel einer höheren Unterrichts-An⸗ stalt für die südlichen ; Kreise Ostpreußens durch Errichtung eines Pro-Gymnasiums in Hohenstein abzuhelfen, dankbar erkennen.

Der Bitte Unserer getreuen Stände, eine sogenannte hohe Volks⸗

Schule zu errichten, können Wir jedoch nicht entsprechen, weil gerade

in dem Bezirk, für welchen die neue Anstalt bestimmt ist, eine Schul

welche Gymnasial-Bildung gewährt, lr ist, 6 die 54. welche Unseren getreuen Ständen bei dem Vorschlage einer hohen Volks- Schule vorzuschweben scheinen, im Wesentlichsten durch die Entwickelung, in welcher die bereits unter dem Namen „höhere Bür⸗ gerschulen“ bestehenden Anstalten ihrer Aufgabe genügen, zu erreichen

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