1844 / 6 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

gem Frühjahr ist eine großen Verlust bringende Maßregel für den fremden Handel gewesen; sie war rüchwirkender Natur und Niemand konnte sie vermeiden, nachdem er seme Interessen dem Lande anver⸗

traut hatte. ö * 5 4 Der Handel im Allgemeinen ist in Folge der erwähnten Gesetze

paralysirt. Die Muthlosigkeit ist gleich groß unter Kaͤufern und Ver fäufern; die Failliten vermehren sich und der Mißkredit ist allgemein.

SEisenbahnen.

Karlsruhe, 29. Dez. Die Karlsruher Zeitung sagt,

sie sei ermächtigt, zu erklären, daß die Nachricht, die Main-⸗Neckar⸗ Eisenbahn solle dem Vernehmen nach, trotz der vorgerückten Vor⸗ arbeiten, doch eine vollständige Veränderung in der Haupt-Anlage er⸗ halten und deshalb ein neuer Vertrag den Ständen zur weiteren Berathung und Begutachtung vorgelegt werden, durchaus jedes Grun⸗ des entbehre. XX Frankfurt a. D., 30. Dez. Die Arbeiten an dem Bau der Main-Neckar Eisenbahn schreiten zwar bis jetzt wenig rasch vorwärts, doch sind alle Vorarbeiten beendigt und der Bau kann im Frühjahr mit allem Nachdrucke fortgesetzt werden. Zu seiner Aus führung und zu der des Baues der Offenbach-Frankfurter Eisenbahn, die fast ganz auf diesseitigem Gebiet läuft, ist ein Zproc. Anlehen von 2 Millionen Gulden ausgeschrieben, für das die Unterzeichnungen an den Tagen vom 16 26. Januar von einer Kommission der Schul⸗ dentilgungs- Behörde entgegengenommen werden. Man zweifelt nicht daran, daß die ganze Summe schon am ersten Tage gezeichnet sein wird. Paris, 30. Dez. Seit der Ernennung des Herrn Dumon zum Minister der öffentlichen Arbeiten hat der Baron James von Rothschild fast täglich Konferenzen mit demselben. Es heißt, Herr Dumon, welcher der Ueberlassung der Eisenbahnbauten an Privat⸗ Gesellschaften fehr günstig gestimmt ist, werde demnächst den Kammern einen Gesetz Entwurf vorlegen, durch welchen der Compagnie Roth schild der Bau der großen Nordbahn übertragen werden solle.

Berlin-Potsdamer Eisenbahn. In der Woche vom 26. Dezember 1843 bis den 1. 1844 fuhren auf der Berlin-Potsdamer Eisenbahn 6978 Personen.

incl. Januar

32 Berlin -Stettiner Eisenbahn. Frequenz in der VWoöche vom 24. bis incl. 30. Dezember 1843

5141 Personen.

gandels- und Börsen Nachrichten.

Königsberg, 30. Dez. Weizen 45 bis 65 Sgr. pr. Schfl., Roggen 33 bis 16 Sgr., große Gerste 3t bis 33 Sgr., lleine Gerste 28 bis 30 Sgr., Hafer 17 bis 19 Sgr., graue Erbsen 30 bis 10 Sgr., weiße Erbsen 31 bis 35 Sgr, das Schock Stroh 150 Sgr. Die Zufuhr war gering.

Stettin, 3. Jan. (B. N. d. O.) In unserem Handel bleibt große Stille vorherrschend.

Noggen in loco ganz ohne Umgang,

auf 335 Rthlr. gehalten.

Ruͤbol in lch 10 a 4 Rthlr. bezahlt, auf 105 Rthlr. gehalten, pr. März, April 10 Rthlr. gehalten, 103 Rthlr. geboten.

Tabacksmarkt. Gegen Schluß des vorigen Jahres ist in der Ucker mark, namentlich in Roffow, von pasewalker Kaufleuten zu 57 Rthlr. ge⸗ faust' worden. Hier sind die Zuführen nicht gerade stark und wird gute Waare, die sehr wenig zugeführt wird, ungefähr eben so, wie vorerwähnt, bezahlt. Mittel 57 Rthlr., ord. 45 à 4 Rtihlr.

pr. Frühjahr 33 Rthlr. bezahlt,

Magdeburg, 2. Jan. Höchster und niedrigster Getraide⸗Marktpreis pro Wispel: Weizen: 47 Rthlr. Noggen: 36

Gerste: 28 27! Rthlr. Hafer: 18 —17 . Breslau, 30. Dez. Höchster: 1Rthl. 26 Sgr. Pf.

6 * 1 21

Getraide - Preise. Mittler: Niedrigster: 1Rthl. 15 Sgr. 9 Pf. 1 Rthl. 15 Sgr. 6Pf. 7 2

.

Weizen Roggen J * O * Gerste . Hafer 1 19 ** J 16 * 3 * ö,,

* * * 1 . 1 77

6 * 1 28 8 1 * . * 6 *

6 * J Lübeck, 2. Jan. Der Waaren-Umsatz blieb in den letzten Tagen des verflossenen Jahres wie gewöhnlich sehr beschränkt.

Von Hanfös wurden nur kleine Parfieen zu 30 Mk. Cour. pro Ctr. verkaust. Der Vorrath ist im Verhäliniß zu unserem gewöhnlichen Bedarf sehr gering.

Rüböl. In den letzten Wochen wurden circa 400 Ctr. zum sosor— tigen Empfang zu 21 Mf. Beo. pro 100 Pfd. verkaust.

Talg. Nach petersburger Seifentalg zeigte sich seit Mitte des vori⸗ gen Monats mehrfache Nachfrage, und wurden mehrere kleine Partieen bei

erhöhten Preisen von circa 273 Rihlr. begeben. Gefordert wird jetzt 28 Rthlr.

Rigaer Säe-Leinsaamen. Unsere Zufuhr in diesem Herbst betrug circa 206.500 Tonnen, bis jetzt wurden davon 9500 Tonnen pr. Stecknitz und außerdem Einiges pr. Fuhre versandt. Die geforderten Preise sind 193 32 20 Mk. pr. vollgepackte Tonne und für hier gereinigten Saamen.

2 Paris, 20. Dez. Die 3 proc. Rente wurde heute 8. 95 und die 5 proc. 123. 65 notirt. In fremden Fonds fand wenig Umsatz statt; da— gegen wurden in Eisenbahn-Actien lebhaste Geschäfte gemacht.

London, 29. Dez. (B. H.) Die Zufuhr von englischem Wenen wurde am Mittwoch zu den Preisen der vorigen Woche beinahe geräumt und gegen Schluß des Marktes zeigte sich etwas mehr Frage für verzollte fremde Waare. Heute waren nur wenig Käufer anwesend; das Geschäst stellte sich außerordentlich lau und es ging sehr wenig um, obwohl man nur die früheren Preise forderte. Begehr für Bondweizen war nicht be⸗ merkbar. Englische und verzollte Gerste bedingt völlig die letzten Preise. Es werden bedeutende Quantitäten dieses Artikels f. a. B. zu 20 a 21 Sh. ausgeboten, doch scheint die Kauflust dafür abgenommen zu haben. Erb= sen und frische Bohnen sind schwer zu 1 Sh. billigeren Preisen als vorige Woche abzugeben; alte Bohnen behaupten ihren Werth. Bei einer guten Zufuhr ist es mit Hafer flau. Die Zölle auf Weizen und Erbsen sind 1 Sh. gestiegen.

,, und Ausfuhr in voriger Woche. Weizen. Gerste. Malz. Hafer. Rog⸗ Boh- Erb⸗ Wik Lein- Rapp gen. nen. sen. ken. saam. saam. 1846 1941 1841 [ . K irländ.. 1058 2267? ausländ. 1560 112 Ausfuhr

Hull, 30. Dez. Getraide⸗Markt. (B. H.) In Folge des Festes ist seit unserem letzten Bericht vom 23. d. M. sehr wenig in unserer Geschäfts= Branche umgegangen. Für verzollten Weizen zeigt sich eine etwas bessere Meinung, englischer wird aber vorgezogen, weil man billiger dabei ankom— men kann, wie bei ersterem; für Weizen unter Schloß herrscht keine Frage. Alle Sorten Sommerkorn sind unverändert. Mit Leinsaamen ist es etwas sester. In Rappsamen geht nichts um. Leinkuchen werden auf frühere Preise gehalten. Rappkuchen ohne Veränderung. Knochen sind flau. Leinöl ist wiederum 10 Sh. höher.

Huller Durchschnitts-Preise vom 25. Dezember. Weizen 1080 Qr. 498 Sh. Pee. Roggen Or. Sh. Pee. KJ Haft.. 8g , 1 9 bsen, , . 365

Einfuhr, engl. .. 6915 ,

7665 4600 1810

* 6

. em

Gekanntmachungen.

12181 I

Nachstehend benannte Personen, Erben und Erbneh

mer, nämlich:

1) Stanislaus Gogolinski, geboren zu Kowalewo den 21. November 1730, welcher im Jahre 1766 sich der polnischen Conföderation angeschlossen und ein Vermögen von 99 Thlr. 20 Sgr. nebst vieljährigen Zinsen zurückgelassen,

die Geschwister Anna und Schuhmachergesell Jo seph Ehlert, Kinder der am 7. Februar 1813 hier verstorbenen Wittwe Catharina Ehlert, geborenen Hinz, welche bereits seit dem Jahre 1825 vermißt werden, über 40 Jahr alt sind und ein Vermögen von 43 Thlr. besitzen, der Handlungs- Gehülfe Johann Traugott Gers— mann, am 6. Mai sog hierselbst geboren, wel cher zuletzt am 9. Juni 1831 aus Warschau ge— schrieben hat und das Haus Nr. 266 der Neu⸗ stadt, so wie circa 230 Thlr. besitzt, die unbekannten Erben des im Jahre 1815 zu Bielskerbuden verstorbenen Einsassen Simon Wi— taszewski alias Wilaszewski, dessen Nachlaß circa 90 Thlr. beträgt, werden aufgefordert, sich mit ihren Ansprüchen auf die bezeichneten Massen und Verlassenschaften spätestens in dem vor unserem Deputirten, Herrn Assessor Schling- mann, auf den 2. Mai 1844 angesetzten Präjudizial— Termin persönlich oder schriftlich zu melden, ihre An sprüche genau und bestimmt anzugeben, die nöthigen Beweise und ihre Legitimation beizufügen, widrigen= falls die Verschollenen oder ihrem Aufenthalte nach Unbekannten 1) Stanislaus Gogolinski, 2) Geschwister Anna und Joseph Ehlert, 3) Johann Carl Traugott Gersmann, werden für todt erllärt werden und ihr Nachlaß den nächsten Erben und in deren Ermangelung dem Fiskus zuerkannt werden wird, die unbekannten Erben und Erb— nehmer des Simon Witaszewski alias Wilaszewski aber mit ihren Ansprüchen präkludirt und die Masse denje—⸗ nigen, welche sich als Erben gemeldet, oder dem Fiskus zuerkannt werden wird. Thorn, den 24. Juni 1843. Königl. Land- und Stadtgericht.

493 9 . Wenn über das Vermögen des hiesigen Sassian⸗Fa— brikanten Ferdinand Friedrich Wilhelm Stausebach der förmliche Konkurs eröffnet worden, so werden hierdurch alle diesenigen, welche aus irgend einem Rechtsverhält— nisse Ansprüche und Forderungen an den genannten Ge=— meinschulbner zu machen berechtigt sind, aufgefordert, solche in nachstehenden Terminen, als: am 21. De zember dieses Jahres, oder am 4, oder endlich am 18. Januar 1844 vor uns auf hiesiger Wein- kammer, Nachmittags 3 Uhr, gehörig anzumelden und zu bescheinigen, oder zu gewärtigen, daß sie durch das am 24. Januar 1844 in öffentlicher Diät zu publizi⸗ rende Präklusiv⸗Erkenntniß werden präkludirt und von aller Theilnahme an der vorhandenen Konkurs-Masse ausgeschlossen werden. Stralsund, den 13. Dezember 1843. WVerordnete zum Stadtkammergericht. ( 8. Erichson. 1951 Auf geschehenes Ansuchen sind durch ein am 13ten dieses Monals erlassenes in extenso in iahula publica affigirtes und den Stralsunder Zeitungen zu inseriren- des Proklama alle diejenigen, welche an die Verlassen—⸗ schaft des weiland Herrn Bürgermeisters Dr. Carl Ge— sterding hierselbst und namentlich auch an das dazu geh r e, hierselbst in der Steinbecket Straße unter zummer 38 belegene Haus cum pertinenüis aus ir— gend einem rechtlichen Grunde Ansprüche und Forde rungen haben möchten, zu deren Anmeldung und Be— glaubigung in einem der auf

den 16. und 30. Januar und den et n

1844, je des mal Morgens 10 1

angesetzten Termin bei Strafe der Prällusion aufgefor= dert, und ist zur Erlassung des Praällusio-Erkenntnisses

Allgemeiner Anzeiger.

ein Termin auf den 27. Februar 1814, Morgens 10 Uhr angesetzt. Hatum Greifswald, den 30. Dezember 1813. Bürgermeister und Rath hierselbst. (gez.) Dr. Billroth, Bürgermeister.

Rheinische Eisenbahn. Die Herren bActionaire der Rheinischen Eisenbahn werden hierdurch be— nachrichtigt, daß Abdrücke der vollständigen Verhandlungen der Administrations⸗Raths⸗Sitzun⸗ gen vom 18. und 19. Novem— ber und der außerordentlichen General-Versammlung vom 29. November C. bei den Herren Gebrüdern Schickler und den Herren Mendelssohn CCo. in Berlin niedergelegt worden sind, woselbst solche in Empfang genommen werden können. Köln, den 30. Dezember 1843. Die Direction der Rheinischen

Eisenbahn-⸗-Gesellschaft. Hirte, Spez⸗Dir.Subst.

*

61 2 6 Die berühmte Sammlung europäischer Schmetter— linge des verstorbenen Oberlehrers Herrn Büringer da⸗ hier, welche sich vorzüglich für ein Naturalien ⸗Kabinet eignen dürfte, soll versteigert werden. . Kaufsliebhaber zu dieser reichen und gut konservirten Schmetterlings Sammlung, welche einzig in ihrer Art sein möchte, werden eingeladen, sich an den unterzeich⸗ neten Magistrat zu wenden, von welchem sie das Nä⸗- here erfahren können. Gunzenhausen in Mittelfranken Bayern, den 27. Dezember 1813. Der Stadt-Magistrat. Wucherer, Bürgermeister.

des Königreichs

2251 Der hiesige Kaufmann Jakob Heinrich Graß hat als Bevollmächtigter der Erben des hier verstorbenen Kauf- manns Christian Julius Markwort, als: 1) dessen Witiwe, Johanne Wilhelmine Margarethe Markwort geb. Wolters; 2) der Ehefrau des Kaufmanns Jakob Heinrich Graß, Mathilde Henriette Alwine geb. Markwort; 3) der Ehefrau des Kaufmanns Johann Heinrich Daniel Müller, Emilie Christiane Henriette geb. Marlwort;

4 des Kaufmanns Karl Julius August Markwort, in Halberstadt;

5) der unverehelichten Marie Auguste Johanne Mark— wort hierselbst, und 6) der unverehelichten Markwort hierselbst gegen die Wittwe weil. Taufmannes Markwort allhier, Johanne Henriette geb. Träber bei unterzeichnetem Ge— richte folgende Klage überreicht:

Die Verklagtin sei Mitglied der früher hier bestan—= denen Todtenkasse für die Kaufmannschaft, velche seit dem Jahre 1810 der braunschweigischen Beerdigungs— kasse beigetreten, gewesen, habe bis zum 14. Januar 1818 die zu entrichtenden Beiträge selbst, die seindem zu entrichtenden aber habe auf ihren Wunsch der Kauf- mann Christian Julius Markwort hierselbst berichtigt, und hätten die nach dessen Tode fällig gewordenen seine oben genannten Intestat-Erben bezahlt.

Die für die Verklagtin bestrittenen Auslagen betrü— gen nun, dem produzirten Todten⸗ Kassenbuche zufolge vom 10. Februar 1818 bis 3. September 1840

39 Thlr. 19 Sgr. 6 Pf.

Amalie Georgine Karoline

und wären außerdem nach den gleichfalls vorgelegten Quittun= gen die Beiträge für den Zeit⸗ raum bis zum Monat Juni des laufenden Jahres mit annoch . zu entrichten, so daß die Verklag— tin den Klägern mit der Gesammt⸗

summe von verhaftet sei.

Da nun die Verklagtin, weil sie abwesend und ihr Aufenthalt dem Gerichte unbekannt ist, gewöhnlicher⸗ maßen nicht hat vorgeladen werden können, so wird diesclbe nunmehr zu dem zum Verhör der Sache und Versuch der Güte auf

.

Vormittags 10 Uhr, angesetzten Termine vor das un— terzeichnet' Gericht im Gebäude des Herzogl. Kreis gerichts, und zwar unter dem Rechts -⸗-Nachtheile, daß, im Falle ihres Ausbleibens, sie der Klage für geständig gehalten und beantragtermaßen zur Bezahlung der sibellirten Schuld verurtheilt werden wird, hiermit vor— geladen.

Uebrigens ist dem Antrage der Kläger gemäß der Ar⸗ rest auf die von dem Rechnungsführer des ehema⸗ ligen hiesigen großen Viktualien⸗Amts, Kaufmann Herrn Wilhelm Geller, von dem an die Verklagtin zu zahlenden Antheile an dem zur Vertheilung unter die Mitglieder kommenden Vermögen bis zum Belaufe der Summe von 90 Thlr. bereits erkannt, auch jenem die erforderliche Auflage geworden, und bleibt der Verklag⸗ tin nur noch unverhalten, daß die ferner abzugebenden Verfügungen, bei nicht erfolgter Bestellung eines Prio= kurators, ihr nicht weiter, als durch Anschlag an die hiesige Gerichtstafel werden bekannt gemacht werden.

Deer. Braunschweig, den 15. Dezember 1843.

Herzogliches Stadtgericht 2ten Bezirks.

15 Thlr. 29 Sgr. 2 Pf

1737 .

Die Inhaber der unter der Firma: F. G. Trinks Sohn in Waldenburg bestehenden Handlung haben, wie von ihnen bei dem unterzeichneten Justiz-Amte ange— zeigt worden, zu Abwendung eines förmlichen Concur— 3 mit ihren Gläubigern ein außergerichtliches Arran— gement getroffen, auch bereits den größeren Theil der— selben nach gewissen Prozenten befriedigt. .

Die Befriedigung einer anderen Klasse der, Gläubi⸗ ger soll durch den Erlös der dem einen Associs, Herrn Christian Gottlob Friedrich Trinks, sen zugehörig ge⸗ wesenen und von ihm zu obigem Behufe abgetretenen Grundstücke herbeigeführt werden; diese Klasse der Gläubiger aber hak in dem am 25sten , Monats abgehaltenen Verhörs -Termine, ünter Zusiche⸗ rung ihres Beitritts zu dem yroponirten Akkorde, zu ihrer Sicherheit und zur Befestigung des etroffenen liebereinkommens auf Erlassung der Ediktallen ange⸗ tragen.

ö Erledigung dieses Antrages werden daher Amts⸗ wegen alle diejenigen, welche bei dem Schulden⸗Arran⸗

ement der Inhaber der Handlung F. G. Trinks C

ohn nicht berücksichtigt worden sind, und an dieselben annoch Ansprüche zu haben vermeinen, andurch vor⸗

geladen,

den 27. Februar 1844, welcher zum Liquidations-Termine anberaumt worden ist, an hiesiger Amtsstelle zu rechter früher Gerichts Zeit entweder in Person, oder durch gehörig legitimirte ünd instruirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre An⸗ sprüche, bei Strafe des Ausschlusses von der Masse und bei Verlust der ihnen etwa zustehenden Rechts⸗ wohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, anzumelden und zu bescheinigen, so wie, da nöthig, darüber mit dem, nach Befinden zu bestellenden Concurs Vertreter und, so weit es erforderlich, wegen der Prio⸗ rität unter einander rechtlich zu verfahren, binnen gesetzlicher Frist zu beschließen, hierauf aber den 16. April 18414 der Publication eines Präktlusiv-Bescheids, welche rück= sichtlich der Außenbleibenden für geschehen erachtet wer⸗— den wird, gewärtig zu sein, endlich den 30. April 1844

anderweit an Amtsstelle zu erscheinen und, wo möglich, ein gütliches Abkommen zu treffen, wobei diejenigen, welche gar nicht erscheinen, oder über den Vergleich sich nicht erklären, für einwilligend in den Beschluß der Mehrzahl geachtet werden sollen, für den Fall aber, daß ein Vergleich gar nicht zu Stande kommen sollte, westerer Vorschreitung in der Sache sich zu versehen.

Uebrigens haben auswärtige Gläubiger zur Annahme künftiger Ladungen und Verfügungen Bevollmächtigte an hiesigem Orte zu bestellen.

Fürstlich Schönburgsches Justiz Amt Waldenburg, den 29. September 1843. Herrmann.

22651 Neuhäuser Steinkohlen Actien zu 200 Thlr. Preuss. Cour, welche jährlich (am 1 zehn Thaler Zins und eine Dividende ertragen, zind noch mit 3 9h Au 6geld, also gegen Einsen dung oder Anschaffung von 206 Thlr. Preuls. Cour., oder 360 Fl. 30 Kr. im 24 El. Fuls von Anhalt C VWagener in B eslin B. Mr Solln C Comp. in Frankkurt a. M. und Joh. . erhalten, bei welchen Wecliselhäusern Zins und Dividende s. T. erhoben werden können. Hildburghausen, 10. Dezember 1843. Der Neuhäuser Steinkohlen-

S861.

Verein.

Literarische Anzeigen. ät re Gropiusschen Buch- und Kunsthandlung, Königl. Bauschule La—

den Nr. 12, ist erschienen: Stammbuch der löblichen Rittergesellschaft Unserer Lieben

Frau auf dem Berge bei Alt⸗Brandenburg, oder

Denkmale des Schwan enz er den? Herausgegeben vo Freiherrn von Frffffe er, Rgstonit. Eleg. geh. kl. Fol. 35 Thlr.

336 en n, eines schon jetzt bedeutenden, nie e

der Mode unterworfenen Waaren- Geschäfts, wird ein stiller Theilnehmer mit einem Kapital von 1— 10,000 Thlr. verlangt. Adressen bittet man im Intell. Comtoir unter I. 56. abzugeben.

1091

: Ein junger Mann, der in einem Tuch-Geschäst aus- gelernt, darauf mehrere Jahre als Commis in diesem Fache gearbeitet hat, mit allen Comtoir- Arbeiten ver= fraut ist, und Zeugnisse seines Wohlverhaltens beibrin⸗ gen kann, sucht zu Ostern oder früher ein ähn⸗ liches Engagement und ersucht auf ihn Reflelti⸗ rende sich an die Expedition des Königlichen Intelli⸗ genz- Comtoirs zu wenden, welches nähere Auskunft

ertheilt.

Das Abonnement beträgt: 2 Üthlr. für Jahr. 1 Rthlr. Jahr.

S8 Rthlr. = i Jahr.

ine

Berlin

ö

Amtlicher Theil.

Landtags ⸗Angelegenheiten. Abschied.

Inland. Münster. Die Provinzial -Pflege -= Anstalt zu Geseche. Schullehrer⸗Wittwen- und Waisen-Unterstützungs-Anstalt. Görlitz. Bevölkerung.

Deutsche Bundes staaten. wesen. Hannover.

Provinz Sachsen. Landtags

Württemberg. Stuttgart. Schul⸗ Emden. Dampfschiff Verbindung mit Delfzol. Grh. Hessen. Mainz. General von Bubna c. Freie Städte. Schreiben aus Lübeck. (Fortdauernde Ruhe; ad⸗

ministrative Verbesserungen; Militair-Etat; Literarisches.)

Frankreich. Briefe aus Paris. (Beschlagnahme legitimischer Jour⸗ nale; Gleichgewicht des Budgets. Die Vice⸗Präsidenten und die mi⸗ nisterielle Majorität.)

Großbritanien und Irland. Schreiben aus London. (Die Guts⸗— herren und die Anti- corn- law - league; die Rebecca⸗Unruhen in Wales; Vertagung der Regierungs-Kommission in Irland; günstige Wirksamkein der letzten schottischen Kirchen Alte; neue theologische Monatsschrift über geistlichen Unterricht der Laien; literarische Kuriosität.) .

Beilage.

) 2 * Amtlicher Theil. Se. Maijestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Direktor des Königsstädtischen Theaters hierselbst, Kommis⸗— 196 ö. Cerf, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verlei⸗ pen; un Ven Intendantur-Asessor Siegfried bei der Intendantur des ten Armee-Corps zum Militair-Intendantur-Rath zu ernennen. Berlin, den 4. Januar. Se. Königl. Hoheit der Großherzog von Mecklenburg Schwerin ist nach Dresden abgereist.

Das von dem zum General-Münz⸗Wardein ernannten Herrn Kandelhardt bis jetzt bekleidete Amt des Haupt⸗Münz⸗Wardeins ist, in Verbindung mit den im Gold- und Silber⸗Handel vorkommen⸗ den Probirgeschäften, dem bisherigen Kassirer, Herrn Hr. Hermann Frick, übertragen, welches dem dabei betheiligten Publikum hierdurch bekannt gemacht wird.

Königl. General⸗Münz⸗Direction.

. ,,,, , r

Se. Majestät der König haben zur vorjährigen Feier des Jahres— tages der Städte⸗Ordnung eine sehr kunstreich gearbeitete goldene Kette und Medaille, welche der jedesmalige Ober- Bürgermeister von Berlin als Amtszeichen, in Gemäßheit des 8. 208 der Städte⸗ Ordnung, tragen soll, zu schenken die Gnade gehabt, und am Neujahrstage d. J. haben Allerhöchstdieselben uns mit einem gleichen Geschenke für den jedesmaligen Stadtveordneten-Vorsteher beglückt.

Wir unterlassen nicht, unsere Mitbürger von diesen überaus gnä⸗ digen Beweisen des Wohlwollens Sr. Majestät für unsere Stadt und der Theilnahme an den städtischen Institutionen hierdurch in Kenntniß zu setzen, indem wir zugleich die betreffenden beiden Aller⸗ höchsten KabinetsOrdres resp. vom 19. November 1843 und 1. Ja⸗ nugr d. J. nachstehend wörtlich mittheilen:

„Zur heutigen Feier des Jahrestages der Städte⸗Ordnung über⸗ schicke Ich dem Magistrat die beikommende goldene Kette nebst Me⸗ daille, die der jedesmalige Ober-Bürgermeister in Gemäßheit des 8. 208 der Städte -Ordnung tragen soll. Ich hoffe, daß der Magistrat hierin einen neuen Beweis Meines Wohlwollens zu Mei⸗ ner theuren Vaterstadt erkennen wird. . .

Charlottenburg, den 19. November 1843.

; Friedrich Wilhelm. An den Magistrat Meiner Residenzstadt Berlin.“

„Ich habe bereits dem Magistrat durch Meine Ordre vom 19. November v. J. für den jedesmaligen Ober-Bürgermeister Meiner Residenzstadt Berlin die in dem §. 208 der Städte— Ordnung gedachte goldene Kette nebst Medaille zugehen lassen. Schon damals war es Meine Absicht, auch den jede smaligen Vor⸗ steher der Stadtverordneten auf eine ähnliche Weise ausziizeichnen Ich benutze den heutigen Neujahrstag und überschicke e n . besten Wünschen für das Wohl der Stadt die beikommende Kette nebst Medaille für den jedesmaligen Stadtverordneten. Vorsteher und wird der Magistrat solche dem zeitigen Vorsteher noch heute . händigen. Berlin, den 1. Januar 1844. . Friedrich Wilhelm. An den Magistrat Meiner Residenzstadt Berlin.“ Berlin, den 2. Januar 1844.

Der Magistrat und die Stadtverordneten hiesiger

ö Residenz. hiesiger

Das 2te diesjährige Stück der Gesetz-Sammlung, welches heute ausgegeben wird, enthält unter Nr. 2I07. Die Verordnung, betreffend die Aufhebung der §§. 29 und 51 des Edilts vom 11. September 1811 wegen der Verschuldungs-Beschränkung der Bauergüter; vom 29. Dezember v. J. Die Ministerial- Bekanntmachung über die erfolgte Be⸗ stätigng des Statuts der für den Bau einer Chaussee von Quedlinburg nach Halberstadt zusammengetretenen Actien-Gesellschaft. Von demselben Tage. Berlin, den 6. Januar 1844.

Debits-Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.

„2408.

Abgereist: Der Herzog von Valencav, nach Paris.

Sonnabend den

Candtags - Angelegenheiten.

Provinz Sachsen. Landtags 5 schie d für die . = zum siebenten Provinzial-Landtage versammelt gewesenen Stände der Provinz Sachsen.

Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc., entbieten Unseren zum siebenten sächsischen Provinzial— Landtage versammelt gewesenen getreuen Ständen Unseren gnädigen Gruß und ertheilen denselben hiermit auf die Uns vorgelegten Gut— achten und Anträge den nachstehenden Bescheid:

J. Auf die gutachtlichen Erklärungen über die vorge— legten Propositionen. Die zum Zweck einer Auseinandersetzung eingeleiteten Subhastationen.

: 5 ö in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. Insertions-Gebühr für den ũüluum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr. ; 8 9

86 ar

1) Die Verordnung, betreffend die zum Zweck einer Auseinander⸗

setzung eingeleiteten Subhastationen, so wie

Freilassung des Bettwerks bei Executions-Vollstreckungen.

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen SGestellung auf dieses glatt an, für Serlin die Expedition der Allg. Ppreuss. Zeitung: Friedrich sstrasse Nr. 72.

1844.

des Land Armen-Fonds der beiden jerichowschen Kreise betrifft, so wird die Frage, ob der gedachte Waisen⸗Fonds unter die allgemeinen Stiftungen zu zählen sei, oder ausschließlich der Stadt Suhl ange⸗ höre, durch das Ergebniß der hierüber besonders schwebenden Erör— terung, der Antrag auf Rechnungslegung und Verstattung eigener Verwaltung hinsichtlich des Land⸗-Armen-Fonds der beiden serichower Kreise aber im Zusammenhange der bereits eingeleiteten allgemeinen Berathung über die Regulirung des Land⸗Armenwesens der Provinz seine Erledigung finden. Provinzial⸗Irren⸗Anstalt.

. 10) Wiewohl die Umstände nicht vorhanden sind, unter deren Voraussetzung Wir zuletzt durch den Landtags- Abschied vom 6. Au⸗ gust 18141 die Bewilligung eines Vorschusses in Aussicht gestellt ha⸗ ben, so ist dennoch, um zu vermeiden, daß der bereits vorgeschrittene Bau der Irren⸗Heil- und Pflege⸗Anstalt für die Provinz Sachsen unterbrochen werde, oder daß sonst in der Ausführung dieses wichti⸗ gen Unternehmens bis zum Wiederzusammentritt Unserer getreuen Stände eine Stockung entstehe, Unser Finanz⸗Minister von Uns an⸗ gewiesen worden, für den Fall, daß die bei der Haupt-Instituten—⸗ Nasse der Regierung in Merseburg verwalteten provinzialständischen Fonds, einschließlich der auflaufenden Zinsen, zur Deckung der Kosten

der bis zu jenem Zusammentritt auszuführenden Bauten nicht hinrei⸗

hy Mee Nen ? Te * ; e

2) Die Verordnung wegen Fre es Bettwer che . Vorf 33

Schuldner und seine ,,, ö ö. . chen sollten, linen Vorschuß bis zum Betrage von 35,0600 Rthlr. an 2 35 * . K ; ö . Ce * e * 2 1.

achst gehörigen bei allen Arten von Ex- den den Bau leitenden ständischen Ausschuß unter der Bedingung zu

cutions⸗-Vollstreckungen, desgleichen Verkauf der Früchte auf dem Halm. 3) Die Verordnung, betreffend den Verkauf der Früchte auf dem Halm, und Bürgerliche Rechte bescholtener Personen.

J) Die Verordnung wegen der bürgerlichen Rechte und Ver— pflichtungen bescholtener Personen in den mit einer der beiden Städte Ordnungen beliehenen Städten,

haben Wir bereits vollzogen. Strafgesetzbuch.

des Strafgesetzbuchs werden bei der Schluß -Berathung über dieses wichtige Werk eine gründliche und umfassende Erwägung finden.

ig . gung

Ferner werden die Gutachten Unserer getreuen Stände Zusammenrechnung der Besitzzeit der Erbla ser und Erben bei der zur Aus⸗

übung ständischer Rechte erforderlichen Dauer des Grundbesitzes.

G) über den ihnen vorgelegten Entwurf einer Verordnung wegen

Zusammenrechnung der Besitzzeit der Erblasser und Erben bei Beur—

theilung der zur Ausübung ständischer Rechte erforderlichen Dauer

des Grundbesitzes, so wie . Ergänzung der Vorschriften über die Wählbarkeit zu Landraths⸗-⸗Aemtern. 7FJ,über den Entwurf einer Verordnung wegen Ergänzung der Vorschriften über die Wählbarkeit zu , ö. weiteren Berathung dieser Gegenstände berücksichtigt werden. Provinzialrechte.

8) Bei den von Unseren getreuen Ständen vorgetragenen Um— ständen wollen Wir nichts dagegen erinnern, daß die materielle Prü— fung und Begutachtung der denselben vorgelegten Verhandlungen über das Provinzialrecht der Herzogthümer Magdeburg und Sachsen unterblieben ist. Entsprechend der in Unserem Propositions⸗Dekrete vom 23. Februar d. J. geäußerten Absicht, haben Wir Unseren Mi⸗ nister der Gesetzgebung angewiesen, aus ben über des Provinzialrecht stattgefundenen Verhandlungen die wirklich zweifelhaft gewordenen Rechtsfragen, soweit dieselben nicht schon von Ünseren getreuen Stän⸗ den besonders bezeichnet sind, zusammentragen zu lassen und sofern ein dringendes Bedürfniß zu deren Entscheidung durch die Gesetz gebung vorhanden ist, solche herbeizuführen. Durch diefes Verfahren werden die von Unseren getreuen Ständen erwähnten Zweifel, welche ehemals Kurfürstlich oder Königlich sächsischen Gesetze noch als Pro vinzialrecht gelten, beseitigt werden, und es werden dadurch zugleich diesenigen Theile der von Unseren getreuen Ständen als befonders wichtig bezeichneten Rechtsmaterien ihre Erledigung erhalten, für deren schleunige legislative Feststellung ein wahrhaft praktisches Bedürfniß obwaltet.

Dagegen können Wir Unsere getreuen Stände auf die vorgetra gene Bitte, daß mit Anfertigung der das gesammte Provin⸗ zialrecht des Herzogthums Sachsen, der Fürstenthümer Haiberstadt und Eichsfeld, so wie der Grafschaft Hohenstein, umfassenden Provinzial-Gesetzbücher sofort vorgeschritten, oder daß mindestens die Revision der aus diesem Provinzial⸗Rechte, so wie aus dem des Her— zogthums Magdeburg bezeichneten einzelnen Abschnitte, veranlaßt werden möge, nur auf Unser Propositions-Dekret vom 23. Februar d. J. verweisen, in welchem bereits die Gründe mitgetheilt sind, aus welchen diese Bitte für jetzt nicht zu gewähren ist.

Ständische Theilnahme an den Instituten und Stiftungen.

9) Dem Wunsche Unserer getreuen Stände,

daß ihnen über jede der Stiftungen, welche in dem ihnen bei Ge—

legenheit ihrer letzten Versammlung vorgelegten Verzeichnisse auf

geführt sind, vollständige und detaillirte Nachrichten über Entste⸗ hung, Zweck und Verwaltung der Stiftung, nebst summarischen

Rechnungs⸗-Extrakten und Vermögens-Uebersichten, mitgetheilt, ins⸗

besondere auch die Stiftungs- Urkunden, Statuten und Reglements

zur Einsicht vorgelegt,

und

daß diese Mittheilungen auch auf die, außer denen in dem vorge⸗

legten Verzeichnisse aufgeführten, Anstalten etwa noch vorhandenen

Stiftungen ganzer Landestheile oder Bezirke, insbesondere auf die sin . ständischen Petition namhaft gemachten, ausgedehnt werden, e, J gern bereit, zu entsprechen, so weit die historischen Notizen

, . irgend zu erlangen sind. ersehn eihfften demgemäß Unsere Behörden mit näherer Anweisung 3wischenz d] * und werden dafür Sorge tragen, daß, was in der Dtänben bei n denselben beschafft werden kann, Unseren getreuen

Was di hrem nächsten Zusammentritt vorgelegt werde.

e Bemerkungen wegen des Waisen-Fonds zu Suhl und

5) Die Erklärungen Unserer getreuen Stände über den Entwurf

ͤ

dung der Taubstummen /

leisten, daß für die sofortige Erstattung des Betrages der vorge⸗ schossenen Summe von dem nächsten Landtage Sorge getragen werde. . Indem Wir dies Unseren getreuen Ständen auf den wegen eines solchen Vorschusses gemachten Antrag eröffnen, hegen Wir zu densel⸗ ben das zuversichtliche Vertrauen, daß sie ihrerseits bereitwillig alle Mittel anwenden werden, um die für die Provinz so wichtige Irren⸗Heil⸗ und Pflege⸗-Anstalt nach den für zweckmäßig erkannten Plänen, sobald als möglich zur völligen Ausführung zu bringen. Die zur weiteren Lei⸗ tung der Organisation der Provinzial-Irren-Anstalt bis zum nächsten Landtage von Unseren getreuen Ständen ernannte Kommission wird hierdurch von Uns bestätigt. ö

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Taubstummen⸗Anstalten.

. 11) Den Antrag wegen Verschmelzung der bisherigen vier Taub— stummenschulen in zwei dergleichen Anstalten, haben Wir denjenigen Unserer Behörden, welche durch ihre Stellung und ihren Beruf zu⸗ nächst in der Lage sind, die Zahl der bildungsfähigen Taubstummen der Provinz zu kennen, das derselben entsprechende Bedürfniß der Lehrkräfte zu ermessen und für die Befriedigung derselben, an der Hand vieljähriger Erfahrung, die geeignetste und zugleich mit dem mindesten Kostenaufwande verbundene Einrichtung in Vorschlag zu bringen, zur sorgfältigen Erwägung vorlegen lassen. Die durch eine ausführliche Auseinandersetzung motivirte Ansicht jener Unserer Be— hörden geht nun dahin, daß, wenn man auch von Seiten der Pro⸗ vinz den für diese selbst nur wohlthätigen Zweck der Befähigung einer möglichst großen Anzahl von künftigen Volksschullehrern zum Taubstummen-Unterricht gänzlich aufgeben wollte, darum dennoch eine Verminderung der von der Provinz für die Taubstummen-⸗Anstalten aufzubringenden General⸗Unterhaltungs-Kosten nicht möglich zu machen sein würde, sofern für den Unterricht der bildungs fähigen Taubstum⸗ men durch öffentliche Anstalten, gleichviel, ob in Verbindung mit Se— minarien oder ohne dieselbe, in dem bisherigen U mfänge fer— nerweit gesorgt werden solle, durch Privatschulen aber, welche von zufälligen persönlichen Verhältnissen und Zwecken ihrer Unternehmer abhängen, während eine befriedigende sittliche und intellektuelle Bil⸗ eine besondere Aufopferung, Treue und Hin— Lehrer fordern, die öffentlichen Anstalten nie

gebung von Seiten der ersetzt werden könnten.

Bei dieser großen Verschiedenheit in der Auffassung des wirk⸗ lichen Zustandes und des Bedürfnisses werden Unsere getreuen Stände sich überzeugen, daß, bevor von Uns auf den von ihnen gemachten Antrag ein Beschluß gefaßt werden kann, eine nähere gründliche ge—⸗ meinsame Untersuchung und Aufklärung vorausgehen müsse. Diesel⸗ ben werden mit Uns darüber einverstanden sein, daß in bestehenden Einrichtungen, welche im Leben Wurzel gefaßt haben, keine eingrei— fenden Veränderungen ohne die volle Ueberzeugung ihrer Angemessen⸗ heit vorgenommen werden dürfen. Die Untersuchung wird am sicher⸗ sten zu einem Erfolg führen, wenn Unsere getreuen Stände durch eine Kommission, zu deren Wahl aus ihrer Mitte gleich bei dem Be⸗ ginn ihrer nächsten Versammlung Wir dieselben hierdurch auffordern wo möglich während der Dauer dieser Versammlung die gegenwär⸗ tige Einrichtung der Taubstummenschulen und deren Leistungen an Ort und Stelle prüfen und dabei überall das Verhältniß des Zwecks zu den Mitteln, unter Berücksichtigung der von Unseren Behörden her— vorgehobenen Momente, genau ins Auge fassen lassen werden. wollen alsdann, wenn Unsere getreuen Stände zuvor das Ergebniß in nähere Prüfung und Berathung werden gezogen haben, ihren wei⸗ teren Anträgen entgegensehen. ;

Mer Wir

Blinden-Institut zu Halle.

12) Mit Wohlgefallen haben Wir die Erklärung vernommen wodurch Unsere getreuen Stände sich geneigt zeigen, dem von Uns hinsichtlich des Blinden-Instituts zu Halle ihnen eröffneten Wunsche nachzukommen. Wenn dieselben jedoch als Mittel zur Unterstützung dieser Anstalt das Ersparniß in Vorschlag bringen, welches durch die von ihnen in Antrag gebrachte Verschmelzung der bisherigen vier Taubstummenschulen in zwei dergleichen Institute zu erzielen sein würde, so können Wir Unsere getreuen Stände nur auf Unferen vor anstehenden Bescheid verweisen, wonach Unsere Beschlußnahme über die angetragene Verschmelzung der Taubstummenschulen bis auf eine weitere gründliche Untersuchung des Zustandes und der Leistungen die⸗ ser Anstalten ausgesetzt bleiben muß. In der Zwischenzeit kann sich daber die von Unseren getreuen Ständen dem Blinden Institut in Halle zugewandte Theilnahme nur dadurch bethätigen, daß demselben, mit Vorbehalt der weiteren Beschlußnahme Unserer getreuen Stände auf dem nächsten Landtage, durch Unseren Ober⸗Präsidenten bis dahin aus dem bei dem Provinzial⸗Schul-Kollegium gegenwärtig verwalte⸗ ten Ersparniß des Fonds für Taubstumme, fortdauernd Unterstützungen gewährt werden.