1844 / 6 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

und dadurch die Mittel gewährt, die Wirksamkeit desselben für die Pferdezucht in der Provinz Sachsen noch mehr zu heben.

Zu Urkunde Unserer vorstehenden gnädigsten Bescheidungen ha— ben Wir gegenwärtigen Landtags- Abschied ausfertigen lassen, auch Höchsteigenhändig vollzogen und verbleiben Unseren getreuen Ständen

in Gnaden gewogen. Gegeben Berlin, den 3M. Dezember 1813.

(gez. Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen.

von Boyen. Mühler. von Nagler. Rother. Graf von Alvensleben. Eichhorn. von Thile. von Savigny. Freih. von Bülow. von Bodelschwingh. Graf zu Stolberg. Graf von Arnim.

Uichtamtlicher Theil.

Inland.

Münster, 30. Dez. Durch das heutige Amtsblatt macht das Königliche Ober-Präsidium noch einige unter Genehmigung der be⸗ treffenden Ministerien angeordnete nachträgliche Bestimmungen in Bezug auf die Verwaltung der in Gesecke errichteten, sich des beson⸗ deren Schutzes Ihrer Majestät der Königin erfreuenden Provinzial⸗ Pflege ⸗Anstalt bekannt, deren Zweck die Verpflegung solcher unheil— bar befundener Kranken der Provinz Westphalen ist, welchen zu Hause die erforderliche Pflege gebricht, und die dem Anblick des Publikums entzogen werden müssen.

Die Pflege der in die Anstalt aufgenommenen Kranken, so wie die innere Hauswirthschaft, ist den barmherzigen Schwestern unter einer Oberin, unter der leitenden Beaufsichtigung eines Direktors und unter dem Beistande eines Inspektors und Arztes anvertraut. Die Einrichtung der Anstalt und obere Leitung derselben ist dem Ober— Präsidenten unter Mitwirkung ständischer bern e nn übertragen.

Die Polizeibehörden sind gehalten, alle der gesunden Umgebung, namentlich durch ihre Ausdünstung, durch ekelhaften Anblick: c. Gefahr drohende, von ihren Angehörigen nicht gehörig verpflegte Personen in die Anstalt zu befördern, ohne den etwa eintretenden, durch Eigen— nutz oder unzeitige Vorliebe mißleiteten Widerspruch zu beachten, außer in dem Falle, daß die Angehörigen die Mittel und die Thun⸗ lichkeit einer genügenden Verpflegung und eine das Publikum voll— ständig sichernde Absperrung nachweisen, und so lange als diese wirk— lich in Ausführung gebracht wird.

Die im hiesigen Regierungs- Bezirk bestehende Schullehrer⸗ Wittwen und Waisen-Unterstützungs-Anstalt zählt, nach Angabe des heutigen Amtsblattes, gegenwärtig 228 Mitglieder, und hat ein Kapital⸗Vermögen von 8950 Rthlr. Die Einnahme betrug in dem Jahre vom 1. Sktober 1842 bis dahin 1843 (einschließlich 850 Rthlr. an eingezogenen Kapitalien) 1838 Rthlr. 7 Sgr. 5 Pf., die Ausgabe (incl. 29 Rthlr. 27 Sgr. 11 Pf. an Pensionen) 301 Rthlr. 5 Pf., so daß wieder 145 Rthlr. zinsbar belegt werden konnten. Bis zum Jahre 1848 sind die Pensionen der Lehrer-Wittwen auf 12Rthlr. fährlich festgesetzt.

Görlitz, vom 28. Dez. (Schl. 3.) Nach der so eben be⸗ endigten Zählung hat unsere Stadt gegenwärtig 15,563 Einwohner, wovon 473 auf das Militair kommen. Die Civilbevölkerung, welche bei der 1841 gehaltenen Zählung nur 14,618 Seelen hatte, ist in drei Jahren wieder um 575 Bafson gewachsen.

Ausland.

Deutsche Bundesstaaten.

Württemberg. Stuttgart, im Dez. Das Kirchen⸗ und Schulblatt Beilage zur SVberrhein. Ztg.) sagt: „Einen wahren Reichthum besitzt Württemberg an höheren Unterrichts-An— stalten. Es befinden sich nämlich daselbst: 5 evangelisch-theologische Seminare, 1 höheres und 4 niedere, 6 Landes-Gymnasien, 5 Lyzeen (was in Baden und Lyzeum heißt, ist in Württemberg ein Gymnasium und umgekehrt), 73 niedere lateinische Schulen , Pädagogien), 1 polytechnische Schule, 51 Realschulen (unsere höhere Bürgerschulen), 21 Elementar-Schulen als Vorbereitungs-Schulen für die lateinischen Real⸗Anstalten, in Summa 162 Anstalten für den höheren Unterricht. Die Anzahl der Lehrer beträgt an den philologischen Lehr-Anstalten 198, an den Realschulen 107 und an den Elementar-Schulen 27. Die Frequenz der Anstalten betrug im Jahre 1842 in Summa 7497 Schüler; davon besuchten 3840 die philologischen, 2766 die Real⸗Anstalten und 891 die Elementar⸗Schulen. Hierzu kommen noch 4 Privat⸗Institute. Stetten (17 Lehrer, 107 Schüler), Salon bei Ludwigsburg (12 ., 90 Sch.), Bönnigheim (9 L., 54 Sch.) und Kornthal (4 S., 54 Sch.). Endlich bestehen noch in 61 Orten Sonn⸗ tags-Gewerbeschulen mit 4075 Schülern.

Hannover. Emden, 28. Dez. (Ostfr. 3.) Vorgestern Nachmittag kam das für die Actien⸗Gesellschaft Concordia in England erbaute Dampfschiff „Kronprinzessin Marie“ in unseren Hafen. Das⸗ selbe wurde durch den Herrn Thomas D. Mashall in Southshields an der Tyne erbaut, ist 100 Fuß lang, 15 bis 16 Fuß breit, und hat zwei Niederdruck-Maschinen von zusammen 25 Pferdekraft. Es ist vornämlich zur Passagierfahrt nach Delfzyl ꝛc. bestimmt, und hat demgemäß zwei Kajüten und einen kleinen Raum für die Packgüter; außerdem sind bei diesem Dampfboot die zum Bugsiren von Schiffen erforderlichen Vorrichtungen getroffen worden. Die Fagon des Schiffs ist sehr schön und von der eigenthümlichen Bauart, welche der Eng⸗ länder „clinchbuilt«“ nennt; dabei hat es sich als recht schnell gezeigt,

versetzt wurde. Nach seiner Penstonirung kehrte er hierher zurück, da er sich mit einer hiesigen Dame ehelich verbunden hatte.

Freie Städte. b Lübeck, 2. Jan. Die vielbewegte Weih—⸗ nachtszeit ist vorübergegangen, ohne daß die Ruhe in unserer Stadt ir⸗ gendwie gestört worden. Mit voller Zuversicht darf man annehmen, daß eine Wiederholung der jüngsten unruhigen Auftritte nicht zu besorgen ist. Die Behörden sind nicht blos strafend mit Strenge eingeschritten, sondern auch vorbeugend durch geeignete Einwirkung auf ganze Stände, z. B. namentlich auf die Matrosen, von denen wahrend des Winters eine beträchtliche Anzahl sich hier aufhält und bei denen wegen des seit Einführung der allgemeinen Wehrpflicht auch sie treffenden Mili⸗ kairdienstes große Neigung zu muthwilligen Reibungen mit dem Mi- litair angetroffen wird.

Außer der bereits angezeigten Revision unserer Leuchten- und Pflaster-Steuer stehen uns mancherlei administrative Verbesserungen bevor, zu denen namentlich eine auf möglichste Centralisation der sehr bedeutenden aber höchst zersplitterten Fonds unserer milden Stiftungen basirte Umgestaltung unseres Armenwesens zu rechnen ist.

In dem für das laufende Jahr aufgemachten Budget sigurirt die Ausgabe für unseren Militair-Etat mit fast einem Viertel der

33 ve ge he 10 Meilen per Wache lief; auch wird sein ruhiger

Grh. Hessen. Mainz, 31. Dez. (F. J.) Heute fand ki das deichenbegãn gniß des vorgestern plötzlich an einem Schlag⸗ nfalle verstorhenen Kaiserl. Königl. österreichischen Herrn Generdl⸗ Majors von Buna, mit militairischem Ponipe' statt. Die Kaiserl. Königl. österreichische Garnison aller Waffengaktungen, die Generali= tät der . sämmtliche Offiziere und 'die Civilbehörden folgten der Leiche. Herr von Bubna erreichte das hohe Alter von T4. Jabren und war, obgleich er schon im Türkenkriegẽ unter Laudon . und, die Kriege gegen die französische Republik und das aiserreich mitgemacht hatte, noch sehr kräftig und wohlaussehend. Schon während der Blokade von Mainz in den Jahren 1794 und 1795 4. er hier und schlug sich in den vielen Gefechten, die unter den hie . Mauern mit den Franzosen statt hatten; dann kam er als Oherst oes Kaiserl. Königl. österreichischen Regiments von Kerpen hierher, wenn wir nicht irren, im Jahre 1816 in Garnison und blieb

übrigens noch nicht, nahmen beruhen, und nur der Instructions-Richter wird uns darüber

i8 bis 20 Jahre, worauf er zum General ernannt und nach Italien

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gesammten Staats⸗Einnahme, welche letztere auf circa 832,000 Mk. Courant geschätzt worden ist.

Das eine solche Ausgabe die durch vielfältige im Interesse des Handels nothwendige Verwendungen (z. B. Ausbaggerung, Chaussee⸗ bauten und dgl.) schon ohnehin gar sehr in Anspruch genommene Staats⸗ kasse unverhältnißmäßig belastet, wird allgemein eingesehen und der Wunsch, daß in dieser Beziehung eine Erleichterung uns baldigst zu Theil werden möge, erscheint um so gerechter, da die Gründe, welche im Jahre 1811 die Erhöhung unserer Militairlast herbeiführten, in= zwischen weggefallen sind.

Seit einigen Tagen erregt eine kleine, unter dem Titel: „Han⸗ sestädtische Reform⸗Bestrebungen“ bei Friedrich König in Hanau erschienene Schrift die allgemeine Aufmerksamkeit. Die Ten⸗ denz des der hansestädtischen Verhältnisse durchaus kundigen Verfas⸗ sers ist konservativ im besten Sinne des Worts. Bei dem den Han— sestädten neuerdings zu Theil gewordenen erhöheten Interesse wird diese Schrift in den höheren Kreisen besondere Beachtung finden müssen.

Ueber das von einem Verein hiesiger Gelehrten in der letzten Hälfte des vorigen Jahres herausgegebene Lübeckische Urkunden— buch, welches in höchst sauberer Ausstattung 762 zum größeren Theile bisher nicht abgedruckte Urkunden umfaßt, laufen von auswär⸗ tigen Gelehrten die anerkennendsten Aeußerungen ein.

rene, .

m Paris, 29. Dez. Das Kabinet hat beschlossen, gegen die Organe der legitimistischen Partei zu Felde zu ziehen. Die Nation, das Journal des Herrn Génoude, enthielt gestern einen langen Artikel, worin dieser Priester den Eidschwur, welchen die Pairs und Depu⸗ tirten der Juli⸗Dynastie leisten, auf seine eigene sophistische Art, als eine leere Förmlichkeit auslegte. Nun besteht aber ein Artikel der Sep— tember-Gesetze, worin jeder Angriff gegen den dem König der Fran⸗— zosen geleisteten Eid als Preßverbrechen betrachtet und als solches zu bestrafen ist. Mit Bezug auf diesen Artikel hat Herr Hebert, der General Prokurator von Paris, die Beschlag— nahme der gestrigen Nummer der Nation verordnet und der Ge— schäftsführer derselben vor den Assisenhof geladen. An demselben Tage wurde auch die Quotidienne mit Beschlag belegt, weil sie bei der Beleuchtung der vorgestrigen Thron-Rede die Person des Königs in verletzenden Ausdrücken angriff. Herr Hebert hat in die⸗ sem Artikel ein doppeltes Majestäts-Verbrechen wahrzunehmen geglaubt: einen Angriff gegen die Person des Königs Ludwig Philipp und eine Verletzung gegen die Sicherheit des Staats, indem die Quotidienne die Einführung einer anderen regierenden Dynastie, als diejenige, welche durch die Charte von 1830 begründet wurde, wünscht und in Aussicht stellt.

Meine Vermuthungen über die Art und Weise, in welcher das vorzulegende Budget für 18145 ausgearbeitet wurde, um ein schein— bares Gleichgewicht zwischen den Einnahmen und Ausgaben des Staats- Haushalts zu erzielen, scheinen ihre Richtigkeit zu haben. In der Deputirten⸗-Kammer wurde heute allgemein versichert, daß das Kabinet es absichtlich darauf angelegt habe, durch eine günstige Schilderung des Standes unserer Finanzen die Dotation des Her— zogs von Nemours, welche einigen Widerstand in der Deputirten— Kammer finden dürfte, zu begünstigen. Zu diesem Zwecke wur⸗ den viele außerordentlichen Ausgaben ganz im Budget unterdrückt. So z. B. geht dabei der Finanz-Minister von der Idee aus, daß im Jahre 1845 Algier ganz ruhig und die Bekämpfung der Araber voll⸗ kommen gelingen werde. Er unterdrückt also alle außerordentli⸗ chen Kriegslasten, welche Algerien seit 13 Jahren erheischt, und die jedes Jahr, anstatt abzunehmen, vielmehr steigen. Unlängst noch ließ sich der Kriegs⸗Minister einen außerordentlichen Supplementar-Kre⸗ dit von 9 Millionen für Algier bewilligen, der noch nicht von der Kammer bestätigt worden ist. Herr Bignon, der Berichterstatter der letzten Budgets⸗-Kommission, obwohl zur konservativen Partei gehö⸗— rend, war der Erste, welcher die von der Thron-Rede versprochene Bilanz des Budgets von 1845 für eine Täuschung erklärte und be— hauptete, daß bis zum Jahre 1852 unsere Finanzen nicht ins Gleich gewicht kommen könnten, so wie er es in seinem vorjährigen Bericht arithmetisch bewiesen hat. Daraus folgerte man denn, daß das frag⸗ liche Budget dem Dotations⸗Gesetze den Weg zu ebnen bestimmt sei. Für diese Entdeckung und aus Dankbarkeit gegen Herrn Bignon be⸗ schloß die gesammte Opposition, zu unf! der Kandidatur des Herrn Bignon, als Vice-Präsidenten der Kammer, zu stimmen, so daß derselbe heute auch wirklich einstimmig zum Vice-⸗Präsidenten ernannt wurde, eine Auszeichnung, welche seit langer Zeit keinem Deputirten zu Theil wurde.

7 Paris, 30. Dez. Die Beschlagnahme der, Journale währt fort; gestern kam die France an die Reihe. Die Anhänger des Herzogs von Bordeaux werden, statt ihre Neise nach London in der Kanimer zu vertheidigen, zuerst vor den Assisen Rechenschaft darüber geben. Es ist dies ein Versuch, den das Ministerium machen will. Erfolgen Verurtheilungen, so wird es ihm weit leichter sein, die legi⸗ timistischen Wallfahrten in der Kammer anzugreifen. Man weiß worauf die seit drei Tagen erfolgten Beschlag⸗

belehren. Sowohl in der Kammer der Deputirten, als in der Pairs⸗ Kammer ist noch immer die Rede von Interpellationen. In der Pairs-Kammer haben alle Büreaus ihren Kommissarien die Aufnahme iner Phrase über die Reise der Legitimisten nach London empfohlen.

ie Phrase wird aufgenommen werden; allein man versichert, daß e nicht ohne Widerfßruch wird angenommen werden. Einige Gut—

sinnte sind der Meinung gewesen, man solle diesen Gedanken auf⸗ geben; man fürchtet die ze enanklagen, und in der zweiten Kammer auch ein wenig das Talent des Herrn Berryer, der es nicht unter⸗ lassen wird, Analogieen aufzufinden; die einigen Mitgliedern beider Kammern sehr unangenehm il könnten.

Die gestern ernannten vier Vice⸗Präsidenten sind dieselben, wie im vorigen Jahre, und es ist daher jetzt Alles . eben so, wie zu An⸗ fang der vorhergehenden Session. Das Ministerium hat eine hin⸗ y Majorität, um trotz der Berechnungen der Opposition, sei⸗ nen Weg verfolgen zu können. Diese letztere sagt unter Anderem: „Herr Sauzet hat nur eine Majorität von 14 Stimmen gehabt und diese Majorität ist durch die karlistische Partei hervorgebracht worden, die um keinen Preis Herrn Dupin wollte. Wenn diese Stimmen sich bei anderen Fragen zersplittern, so wird das Ministerium nicht mehr die Majorität haben.“ Das Ministerium wird aber dennoch die Majorität haben, da ihm alle Stimmen gehören, die für Herrn Dupin gewesen sind und die in allen wichtigen Fällen mit der kon⸗ servativen Partei stimmen werden. Es leidet keinen Zweifel, daß Herr Dupin über seinen Unfall sehr verdrießlich ist; aber weder Herr Dupin, noch seine Anhänger, werden dem Ministerium opponiren, und wenn Herr Dupin vor seiner Niederlage die Absicht hatte, die Dotation zu unterstützen, so wird er dies auch jetzt noch thun.

Grossbritanien und Irland.

O London, 29. Dez. Die Gutsherren haben zum Schlusse des Jahres noch einen Versuch machen wollen, ihr Monopol zu ret— ten, indem sie eine Anzahl Pächter zu Chelmsford in Essex bewogen, sich zu einem Verein zum Schutze des Ackerbaues zu bilden. Wenn nun auch solche Vereine in allen Grafschaften zu Stande kommen sollten, so können sie doch den Gutsherren keine größere Macht ge⸗ währen, als diese bisher besessen haben. Die Pächter sind einmal so gänzlich von ihren Gutsherren abhängig, daß wenn nicht irgend ein gewaltsamer Anstoß, wie die Bewegung bei der Parlaments-Reform, die Nation aus ihren gewöhnlichen Angeln hebt und unwiderstehlich mit sich fortreißt, dieselbe im Ganzen nach deren Willen stimmen und wählen müssen. Aber der Sturm der Ideen ist nun einmal nach Handelsfreiheit hin gerichtet, und wo alle Beschul— digungen gegen die League, daß sie Rebellion, Brandstiftung, ja Meuchelmord bezwecke und rathe, ja zum Theil veranlaßt hätte, deren Wirksamkeit nicht zu hemmen vermögen, werden es solche Gegenver— eine noch weniger. Freilich nähren sie dadurch den Geist des Miß— vergnügens im Allgemeinen; und wenn sie ihre Angriffe nur gegen die Fabrikanten richken, so giebt es doch Andere, welche wie eben bei einer Arbeiter⸗Versammlung zu Rochdale geschehen gegen alle Höherstehenden zu Felde ziehen und Alle als Monopolisten, Bedrücker der Armen und Blutsauger bezeichnen. Aber die League gedeiht im— mer fort und erhebt ihre Steuer ohne Mühe. Daher ist es kein Wunder, daß ein einsichtsvoller Tory, der Graf Hardwicke, ein Edel— mann, welcher eine hohe Hofcharge hat, und neulich von der Königin besucht worden ist, bei einer öffentlichen Versammlung folgende merkwürdige Erklärung von sich gab: „Ich bin, wie Sir R. Peel, gegen Handelsfreiheit, bin aber überzeugt, daß diese zuletzt den Sieg dabon tragen wird. Auch ist man in allen Gegenden des Landes auf die möglichste Verbesserung des Ackerbaues bedacht, in der Hoffnung, dem Boden so viel abzugewinnen, daß die Einfuhr auswärtiger Produkte un nöthig werden soll und man die Abschaffung der Zölle ohne Furcht abwar⸗ ten könne.“ Ueberall hört man von Vorlesungen über die Anwendung der Chemie auf den Ackerbau, welche auf Kosten der Gutsherren für die Belehrung der Pächter veranstaltet werden, wobei besonders Zög linge von Liebig einen Vorzug finden, wenn man auch hier und da flüstern hört, Liebig sei ein Träumer, und die eifrige Anempfehlung des Guano eine Veranstaltung einiger Rheder, welche beim Trans— port dieses Düngers von den fernen Inseln ihren Vortheil suchen.

Doch will man auf den Orkaden und selbst noch näher an der schot⸗ tischen Küste Massen ähnlicher Art gefunden haben, welche als Dün— ger eben so nützlich sein sollen, als was man von Süd-Amerika oder der westafrikanischen Küste hergebracht hat.

Die Königl. Kommission, welche nach Wales geschickt worden, hat ihre Arbeiten noch nicht vollendet. Inzwischen aber hat das dor⸗ tige Rebekka⸗Unwesen ganz aufgehört, und in Carmarthenshire sind so eben Mehrere, die dabei entdeckt worden waren, vor die gewöhnlichen Assisengerichte gebracht worden, und ihre Prozesse scheinen ohne sonder— liches Aufsehen vor sich zu gehen. So lösen sich häufig bei uns die bedrohlichsten Bewegungen in nichts auf, welche, aus der Ferne an— gesehen, das Reich umstürzen zu müssen scheinen.

In Irland ist es ziemlich ruhig; doch sieht man voll Erwartung

dem S'Connellschen Prozesse entgegen, welcher am 15. Januar seinen Anfang nimmt. Was einiges ÄAufsehen erregt, ist die Erklärung der Regierungs-Kommission, daß sie, nach einer zu haltenden Sitzung im nächsten Monat, sich bis auf den nächsten Herbst vertagen werde. Das müßte doch ein schlechter Arzt sein, der einen so ge⸗ fährlich kranken Patienten für so lange sich selbst und der Natur über lassen wollte, ohne ihm auch nur in der Zwischenzeit den Puls zu ühlen. ‚. Das Gesetz der letzten Session, welches die schottische Kirche beruhigen sollte, ist so eben in Edinburg selbst erprobt worden, und scheint, trotzdem, was die Times und die Morning Chronicle dagegen vorbringen, sich wirksam erwiesen zu haben. Es sollte näm⸗ lich an die Stelle eines ausgetretenen Geistlichen ein Anderer er⸗ nannt werden. Der Patron schickte einen Kandidaten; die große Mehrheit der Gemeinde erklärte sich durch ihn unerbauet; das Pres⸗ byterium hörte deren Gründe, billigte sie, und der Patron ist gehal⸗ ten, einen neuen Kandidaten zu bezeschnen. Es steht zu hoffen, daß dieser praktische Beweis von der christlichen Münbigkeit der Gemeinde, manche Ausgetretene zur National⸗Friche zurückbringen werde, zumal da die Schotten sehr ungern ihre geistlichen Beamten aus eigener Tasche bezahlen, und die versprochenen Beiträge immer mehr abneh⸗ men. Bei uns haben die kirchlichen Wirren wieder zu einer neuen theologischen Monatsschrift Anlaß gegeben, wovon unter dem Titel The LChristian's Monthly Magazine so eben das erste Stück erschienen ist. Es hat mehrere vortreffliche Aufsätze; unter anderen einen über eine Frage, welche seit einiger Zeit auch in Deutschland häufig angeregt worden ist, nämlich; ob Laien am geist⸗ lichen Unterricht theilnehmen dürfen, und wie solches ohne Verwir⸗ rung und Verletzung der Ordnung zu bewirken sei. Sie heißt hier Lay clericagl Agency und verdient Berücksichtigung in vielen Be⸗ ziehungen. Hier trifft sie nun besonders au einen wichtigen Zeit⸗ punkt, da es von allen Seiten anerkannt ist, daß das bestehende Kirchen⸗ System weder die überhandnehmende Unwissenheit, noch Armuth mehr zu öemeistern vermag. Zu den literarischen Merkwürdigkeiten gehört das Erscheinen eines unvollendeten epischen Gedichtes von 49 Gesängen in 6 Oktav⸗Bänden! Ein guter Mann nämlich, welcher seinem Neffen ein bedeutendes Vermögen hinterlassen hatte, hinterließ auch dieses Riesengedicht in der Handschrift. Obgleich er aber nichts deshalb verfügt hatte, fühlte der Neffe sich doch aus Pietät und Dankbarkeit bewogen, es drucken zu lassen. Ob er aber auch Leute bezahlt, um es zu lesen, habe ich nicht in Erfahrung bringen können. Es heißt Alfred.

Beilage

Landtags⸗Angelegenheiten. Provinz Sachsen. Denlschrist, be=

Inland.

Dentsche Bundesstaaten.

8

Inhalt.

treffend die Ergänzung der Ablösungs-Ordnung vom 13. Juli 1829.

Berlin. Universitätsbesuch. Königsberg. Durchreise

des Prinzen Friedrich zu Hessen und des Herzogs von Nassau. El—

ber feld. Bevölkerung.

Hannover. Hannover. Patent über die Steuer- und Verkehrs Verhältnisse zwischen dem Königreiche Hanno⸗ ver und dem Herzogthume Braunschwelg, so wie den übrigen Staaten des Zoll-Vereins. Fortdauer der Verträge mit Oldenburg und Schaum- burg Lippe. Grh. Hessen. Darmstadt. Abreise des Gioßfürsten Thronfolgers von Rußland. Holstein. Altona. Gesctz · Entwurf wegen Einführung allgemeiner Wehrpflicht. Freie Städte. Ham⸗ burg. Auswanderung nach Neu⸗Seeland. ö ;

Frankreich. Paris. Politischer Charakter des Büreaus der Deputirten⸗ Kammer. Polemische Rede des Alters Präsidenten Laffitte. Adreß⸗ Verhandlungen in den Büreaus der Pairs Kammer. Urtheil der kon⸗ servativen Presse über die Präsidentenwahl. Widersetzlichleit legitimisti⸗ scher Konsiribirten. Veihalten der Negierung in Bezug auf die legiti⸗ mistischen Demonstrationen. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Königin. Vermischtes.

Niederlande. Rotterdam. Ankunft der Leiche des Grafen von Nassau. Aus dem Haag. Gesetz Entwurf zu einer außerordentli⸗ chen Besteuerung des Vermögens und einer freiwilligen Geld⸗Anleihe. Adresse der zweilen Kammer der Generalstaaten wegen des Ablebens des Grafen von Nassan. .

Belgien. Brüssel. Erledigung aller Budgets. .

Spanien. Schreiben aus Paris. (Prim und. Amettler zu Figueras; Zustand dieser Stadt; die Königin Christine soll enischlossen sein, abzu⸗ reisen.)

G*iblhen land. Athen. Adresse zur Beantwortung der Thron-Rede. Schreiben aus Athen. (Debatten über die Adresse an den König; Tank-Vota der National-Versammlung an die Truppen und die Bürger Athens wegen ihrer Haltung am 3. September; fortdauernde Gährung; Feuersbrunst; mißlungener Versuch, den Sitzungssaal der National⸗Ver⸗ sammlung in Brand zu stecken.)

Vereinigke Staaten von Nord⸗Amerika. New-Nork. Schluß

der Botschaft des Präsidenten. .

Handels- und Börsen⸗Nachrichten. Berlin, Danzig, Stet⸗

tin, Magdeburg. Marltbericht.

Mord-Versuch gegen die

Candtags- Angelegenheiten

Provinz Sachsen. D e n, .

betreffend die Petition der Stände der Provinz Sach⸗ sen wegen Ergänzung der Ablösungs Ordnung vom 13. Juli 1829. Der in der Petition des Landtages wegen Vervollstündigung der in der Provinz Sachsen geltenden Ablösüngs-Srdnung vom 13. Juli 1829 enthaltene erste Antrag: . . „auf 1 6 Gesetz Entwurfs, nach welchem die Veipflichtung, Saamenvieh vorzuhalten, für ablösbar erklärt werde,“ . erledigt sich nach den Bestimmungen der S§. 128. und 129. der Ablösungs= Ordnung vom 13. Juli 1829, und für diejenigen Theile der Provinz, wo die Ablösnugs-Sidnung vom 7. Juni 1821 gilt, nach s. 36 dieser Ord= nung, außerdem nach §. 142. der Gemeinheits - Theilungs Ordnung vom 7. Juni 1821, in allen den Fällen, in welchen jene Veipflichtung in Ver⸗ bindung mit solchen Rechten und Belastungen von Grundstücken vorkommt, deren Aufhebung im Wege des Auseinandersetzungs⸗Verfahrens, Gegen! stand der Gemeinheits-Theilungs- und Ablösungs-Ordnung ist, sofern, bei Gelegenheit des Hauptgeschäftes, von den Betheiligten auf die Ablösung jener Verpflichtung, angetragen, und demnächst die Auseinandersetzungs⸗ Verhandlung darauf mit ausgedehnt wird. Eine solche Verbindung der gedachten Verpflichtung mit anderen, nach, obigen Ordnungen ablösbaren Gegenständen, kommt übrigens sehr häufig, und zwar . dentweder als eine Gegenleistung der zum Blut⸗ oder Fleisch⸗ Zehenten berechtigten Gutsherrschasten oder anderer Jehent-Berechtigten, selbst bei dem gewöhnlichen Frucht- und Getraide Zehenten, . der im' Zufammenhang mit gewissen Dienst Verpflichtungen der zäuerlichen Wirthe, . ; 4 n ,, endlich als Ausfluß oder Folge einer bis dahin bestandenen Hütungs-Gemeinschaft, vor. . 6. 6 hl. 1 zur Zeit allerdings an gesetzlichen e n ,, nach welchen eine solche Verbindlichkeit auf den einseitigen Antrag des Be— rechtigten oder Verpflichteten, wider Willen des anderen Theils, abgelöst werden kann, in den Fällen in welchen dieselbe vereinzelt, außer Zu— sammenhang mit Zehent⸗-BVienst-Hütungs- und anderen nach der Gemein- heits . Theilungs⸗ ünd Ablösungs-Ordnung ablösbaren Berechtigungen vor= J ö ; . ö . . . 1 Verhältniß, und ein gleiches Bedürfniß seiner Lösung waltet aber Juch in den Übrigen Theilen der Provinz Sachsen, wo die Ablbsungs—= Ordnung vom 7. Juni 1821 gilt, gleichwie in den anderen Provinzen, ob. dem anzuerkennenden nachtheiligen Einfluß eines solchen Ver= hälmmifses auf die Forischritte in der Verbesserung der Landwirihschaft, und insbesondere der Viehzucht, hat übrigens die Verwaltung Bedacht genom= men, die Ablösbarkeit auch jener Verpflichtung bei den bereits eingeleiteten Verhandlungen über eine Revision der Ablösungs⸗Ordnung vom 7. Juni 1821, in weitere Berathung zu nehmen, und eine desfallsige legislative Maßr rzubereiten. ö. . . . J 6. seiner Zeit der Petition entsprochen werden; inzwischen werden aber, vielleicht in den meisten Fällen, wenn diese Verpflich= tung mit Hültungs Gemeinschaften oder mit Zehent⸗ und Dienstberechtigun- gen zusammenhängt, die geltenden Gesetze, bei angemessener Auffassung und Behandlung der Sache in den über. ene Hauptverhältnisse schwebenden Nuseinandéersetzungs-Verfahren, schon jetzt die geeigneten Mittel zur Ablö— ing darbieten. ö fun en, zweite Antrag der. Stände, welcher eine Ergänzung der Ablö— sungs Ordnung vom 13. Juli 1829 dahin befürwortet: daß die Remisslons- Verbindlichkeit der zu gutsherrlichen Leistungen Be— rechtigten bei der Ablösung mit veranschlagt, und den resp. Pflichtigen in Anrechnung gebracht werde, . findet seine vollständige Erledigung in den bestehenden Gesetzen, wenn diese richtig aufgefaßt und angewendet werden. Die se Nemission Verbindlichkeit fömmt in den ehemals zum Königreich Sachsen gehörigen Theilen der Pro—⸗ vinz nur sehr , . man sie dort niemals gesetzlich angeordnet und emein eingeführt gewesen ist. . . g wennn sindet . sich daselbst indeß ebenfalls bei Diensten, und bei den Abgaben der von Rütergütern verpachteten oder zu Erbzinsrechten ver= liehenen Wassermühlen, und beruht alsdann auf Verträgen, in welchen die einzelnen Fälle, bei denen die Befreiung vom Dienste oder ein Erlaß an den Abgaben stattfindet, so wie die Dauer der Befreiung näher bestimmt sind. Fast allgemein besteht dagegen eine solche Nemissions Verbindlichkeit in der Altmark, im Herzogthum Magdeburg, im Fürstenthum Halberstadt und in dem schon vor dem Jahre 1867 preußisch gewesenen Antheile der Graf⸗ schaft Mannsfeld, und sie beruht daselbst auf der , vom 12. Au⸗ gust 1721, auf dem Reglement vom 20. Oktober 1725, auf der Declara⸗ tion vom 5. Dezember 1776 und auf mehreren diese Provinzial-Ge⸗

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37

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pricht, so fügt da

soweit dieselbe zun. ahmefall ein.

noch jetzt, gebracht wurde und begründet war, Prästationen stets berücksichtig: worden. ö ! Daffelbe ist meistentheils auch bei den bloßen Verwandlungen der Mä—⸗ stationen in Rente der Fall gewesen; doch ist hin und wieder, wenn die Parteien über den Betrag des wegen der Remissionen zu machenden Ab⸗ zugs sich nicht gütlich einigen konnien, bei Ablösungen gegen Rente in den Rezessen blos die Bestimmung aufgenommen, daß in allen Fällen, in wel⸗ chen eine Remission an den abgelbsten Diensten und Abgaben eingetteten sein würde, diese Remission künftig hinsichtlich der dafür festgesetzten Ren ten gewährt werden solle. j Hierdurch ist keinem Theile ein Nachtheil erwachsen, indem eben so lange, als die Rentezahlung fortdauert, auch die Remission nach wie vor gewährt wird, und bei eintretender Ablösung der Rente durch Kapital, der Remissions-Anspruch seinem Betrage und Werihe nach festzustellen und hiernach von dem Absindungs-Kapitäle in Abzug zu bringen ist. ö In einzelnen Fällen, und zwar sowohl an den Orten, für welche die Ablöfüngs- Ordnung vom 7. Juni 1821 gilt, z. B. in den beiden Jeri—⸗ chowschen Kreisen des Herzogthums Magdeburg als auch an den Orten, für welche die Ablösungs-Ordnung vom 13. Juli 1829 Gesetzeskraft hat, sind auch schon Entscheidungen, theils über die Verpflichtung zur Gewäh⸗ rung von Remissionen, theils über das Quantum remittendi erlassen. Es ist dabei nach §. 31 der Ablösungs⸗-Ordnung vom 7. Juni 1826 und nach S. 128 der Ablösungs-Ordnung vom 13. Juli 1829 für unzweifelhaft er⸗ achtet, daß die Remissions-erbindlichkeit bei der Ablösung berücksichtigt werden muß, und wegen derselben, Abzüge von der, Seitens der Dienst⸗ und Abgaben -Pflichtigen für ihre Dienste und Abgaben zu gewährenden Entschädigung stattfinden. Diese Abzüge sind in den Lorgekommenen ein- zelnen Fällen auf bis 23 Prozent des ermittelten Werthes der Leistun⸗ gen arbitrirt und auf, die für die Abgaben und Lasten ausgemittelten Ent schädigungs-Beträge in Abzug gebracht. Das Bedürfniß einer Declaration der Ablösungs-Ordnungen waltet mithin nicht ob, vielmehr genügt es, daß die Parteien bei ihren Ablösungs⸗Verhandlungen die etwa bestehende Ne⸗ misssons-Verbindlichkeit geltend machen. Berlin, den 28. Dezember 1843.

(gez) Graf von A rnim.

Uichtamtlicher Theil.

Inland.

Berlin, 5. Jan. Nach dem so eben erschienen amtlichen Ver⸗ zeichniß des Personals der Studirenden auf der hiesigen Königlichen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität beträgt die Zahl der für das laufende Halbjahr immiatrikulirten Studirenden 1656, und zwar in der theolo gischen Fakultät 343 (94. Ausländer), in der juristischen 550 (156 Jusländer), in der medizinischen 320 (190 Ausländer) und in der philosophischen 443 (157 Ausländer), Außerdem sind noch 137 Chi⸗ rurgen, Pharmaceuten, Eleven des Friedrich⸗Wilhelm⸗ Instituts und der medizinisch-chirurgischen Militair-Akademie ꝛc. zum Hören der Vor⸗ lesungen berechtigt, so daß an diesen im Ganzen 2093 theilgenommen haben.

Königsberg, 2. Jan. (. 37 Seine Durchlaucht der Prinz Friedrich zu Hessen (Sohn Sr. Durchlaucht des Landgrafen Wilhelm) ist auf der Reise nach St. Petersburg hier eingetrossen und hat nach kurzem Aufenthalte seine Reise nach St. Petersburg sortgesetzt.

Se. Durchlaucht der regierende Herzog von Nassau ist unter

dem Ramen eines Grafen von Hohenstein hier angekommen und im deutschen Hause abgestiegen.

Elberfeld, 30. Dez. (Elberf. hiesigen Bevölkerung beträgt nach, der heute beendeten 2, 969 mit Einschluß der im hiesigen Gefängnißhause Personen.

3.) Die Einwohnerzahl der Aufnahme befindlichen

Ausland.

Deutsche Bundesstaaten.

Hannover. Hannover, 2. Jan. Die gestern ausgegebene Nummer der Gesetz Sammlung enthielt folgendes Königliche, Patent, bie Steuer unb Verkehrs Verhältnisse zwischen dem Königreiche Hannover und dem Herzogthume Braunschweig und den übrigen Staaten des Zoll-Vereins betreffend.

Wir Ernst August, von Gottes Gnaden Könsg von Hannover, Königlicher Prinz von Großbritanien und Irland, Herzog von Cumberland, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg ꝛ. 2c.

Nachdem Unseren wiederholten Bemühungen nicht gelungen ist, eine vollständige Erneuerung der zwischen den Staaten des Sileuer Vereins und den Stadien des Zoll-Vereins in den Jahren 1837 und 1841, über die gegenseitigen Steuer⸗ Zoll und Verkehrs Verhältnisse geschlossenen Ver irage zu erreichen, und nachdem eine von Unserer und der Königlich hien. ßischen Regierung über eine einstweilige und theilweise Fortsetzung jene Verträge getroffene vorläufige Uebereinkunst die Zustimmung der Herzoglich braunschweigischen Regierung nicht erhalten hat, von Seiten der Herzogli⸗ chen Regierung vielmehr durch die unter dem 20sten da M. erlasscnen ge setzlichen Bestimmungen die Trennung aller Herzoglichen Lande vom Steuer⸗ Vereine und damit die Auflösung der bis jetzt bestehenden Verträge ausge⸗

rochen worden ist; . . 9 7 sehen Wir 3 dadurch zu nachstehenden Erklärungen und Vestim⸗

mungen hiermit veranlaßt:

1. In Beziehung auf innere Verhältnisse des Steuer— Vereins.

S. 1. Durch die auf den 1. Jan. 1844 bevorstehende Trennung aller Her⸗ zogl. braunschweigschen Landestheile vom Steuer- Vereine erloschen sür die Folgezeit, in Bezfehung auf jene Landestheile, alle gegenseitigen Rechte und Verbindlichkeiten, welche durch die bisherige Steuer⸗Vegeinigung bedingt wurden. An jenem Tage treten daher namentlich solgende Verträge außer Wirlsam⸗ leit: Der Vertrag vom 1. Mai 1836, betreffend die Annahme eines gleich=

setze erläuternden Dezisiv-Restripten, deren Gültigkeit im größeren Theile

mäßigen und gemeinschaftsichen Steuerspstems von Seiten Hannovers und

Braunschweigs, mit Vorbehalt jedo t trages an. 62 in 53 bleibenden früheren Vertrags ⸗Bestimmungen; der Vertrag vom 14. März 1835, das mit der Herzoglich braunschwe:gischen Regierung geschlossene Steuer- und Zoll-Kartel, und der Vertrag von dem. selben Tage, die Ausführung der Steuer⸗ und Zoll-Vereinigung *. beiderseitigen Kommunion Besitzungen betreffend; der Vertrag 2 7. Mai 1836, wegen Annahme eines gleichmäßigen Steuersystems von Hannover, O

gedachten Staaten abgeschlossene Steuer= und Zoll Kartel, inso weit Braun. schweig als Mitkontrahent an diesen Verträgen Theil genommen hat; und der Vertrag vom 16. Dezember 1841, die steuerlichen Verhältnisse verschie⸗ dener Herzoglich braunschweigscher Landestheile betreffend.

zember ckun 1. Januar 1844 zwar außer Kraft, ti des Schleichhandels im administrativen Wege zu treffenden Anordnungen

vorbeh lten.

ch der nach Art. 35 Liu. 3. dieses Ver-

ldenburg und Braunschweig, so wie das am 27. Juni 1836 von den

§. 2. Die mit dem Steuer⸗ Vereine bisher verbundenen, mit dem

Januar 1844 davon zu trennenden Herzoglich braunschweigschen Landes- theile sind, in Beziehung auf die senem Tage an als Ausland zu behandeln. An den treten an Jenem Tage die Steuergesetze des Königreichs in Wirksamkeit.

Steuern des hiesigen Königreichs von An den Gränzen derselben

8. 3. Die in der Veron nuͤng vom 15. Mai 1835 in den Ss. 5, 6

und 8 in Beziehung auf den Verkauf des Salzes und der Epielkarten so wie rücksichtlich der Ausfuhr der Pflastertiesel getroffenen, durch die Steuer. Vereinigung mit Braunschweig bedingten Bestimmungen werden in der Art hierdurch aufgehoben und abgeändert, daß dabei die vor der Steuer Ver- einigung in Wirksamkeit gewesenen Bestimmungen wiederum eintreten,

§. J. der nach der Uebereinkunft Litt. C. vom 17. Dezember 1841 dem

Zoll-Vereine angeschlossene südliche Theil des Amts Fallerslebens wird mit dem J. Januar 1841 dem Steuer-Vereine wieder angeschlossen. demnach dort die in dem §. 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1841 genannten zollvereinsländischen Gesetze und die guf den Grund derselben zetroffenen Bestimmungen am . Jannar 1814 außer Wirksamkeit, und da⸗ gegen die im S. 1 jener Verordnung genannten Steuergesetze des König⸗ reichs wieder in Kraft.

Es treten

Die bis zum 31. Dezember d. J. einschließlich bei den Gerichten zur

Anzeige gebrachten Steuer- und Zoll- Kontravenienten sollen indeß noch nach den bis dahin in Wirksamkeit gewesenen Gesetzen untersucht und be= straft werden.

II. In Beziehung auf das Verhältniß der Steuer⸗Vereins-⸗

staaten zu den Staaten des Zoll⸗Vereins.

§. 5. Da eine allgemeine Erneuerung der zwischen den Staaten des

Steuer- Vereins und den Staaten des Zoll-Vereins wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrs-Verhältnisse am 1. November 1837 und 17. Dezember 1841 geschlossenen, l verlängerten Verträge nicht stattgefunden hat, i unter den nachstehenden Beschränkungen am J. Januar 18414 außer Wirk= samkeit.

später bis zum Ablaufe des Jahres 1813 so treten diese Verträge

S. 6. Die Uebereinkunft Lit. A. vom 1. November 183. und 17. De⸗ ir 1845 wegen Unterdrückung des Schleichhandels tritt danach am es bleiben indeß die zur Unterdrückung

Die bis zum 31. Dezember d. J. einschlies lich bei den Gerichten zur

Anzeige gebrachten Steuer- und Zoll-Contraventionen sollen noch nach den bis dahin in Wirksamkeit gewesenen Bestimmungen untersucht und bestraft

werden. §. 7. Die Uebereinkunft 1Litt. B. vom 4. November 1837 und vom

17. Dezember 1841, den Anschluß der Grafschaft Hohnstein und des Amts Elbingerode an den Zoll- Verein betreffend, so wie die Uebereinkunft von demfelben Tage wegen der Besteuerung innerer Erzeugnisse in jenen Lan⸗ destheilen; . 46 ö

desgleichen die Uebereinkunft Lit. D. von jenen Tagen, betreffend den Anschluß Königl. preußischer Landestheile an den Steuer Verein;

blelben einsiweilen und bis auf weitere Anordnung in bisherigem Maße in Ausführung.

s. 8. Die Uebereinkunft Litt. GC. vom 17. Dezember 1841 wegen des Anschluffes des füdlichen Theils des Amts Fallersleben an den Zoͤll— Verein, so wie die Uebereinkunst von demselben Tage, die Besteuerung in. nerer Erzeugnisse in dem gedachten Landestheile betreffend, treten am 1. Januar 15644 außer Kraft, und es wird jener Landestheil nach §. 4 des gegenwärtigen Patents dem Steuer-Vereine wieder angeschlossen. 2 S. 9. Die Uebereinkunft Litt. E. vom 1. November 1837 und 22 Dezember 1841 wegen Erleichterung des gegenseitigen Verkehrs tritt in Be⸗ ziehung auf das Herzogthum Braunschweig am 1. Januar 181 außer Kraft, bleibt indeß in Beziehung auf die 466 Zoll -Vereinsstaaten einstweilen nd bis auf weitere Anordnung in Ausführung. . ö Der §. 2 der Verordnung vom 19. Dezember 1837, durch welchen in Gemäßheit der mit den Zoll-Vereinsstaaten getroffenen Verab⸗ redungen und als Erwiederung der nach dem Vertrage Lit. E. vom 1. No⸗ vembä 1837 den Produkten der Steuer-Vereinsstaaten zugestandenen Zoll- Ermäßigungen eine Herabsetzung der Eingangs Abgabe für das aus den Staaten des Zoll-Vereines einzuführende Getraide verfügt worden war, tritt, in Beziehung auf die Herzoglich braunschweigischen Lande, mit dem I. Ja⸗ nugr 1814 außer Kraft. Von diesem Tage an unterliegt das aus den ge— dachten Landen einzuführende Getrgide denjenigen Abgaben, welche durch den allgemeinen Eingangssteuer-Tarif und durch die Verordnung vom 7. März 1836 angeordnet worden sind. ;

Wir befehlen, so viel die Verlängerung der bestehenden Verträge an⸗= langt, unter verfassungsmäßiger Mitwirkung Unserer getreuen Stände, so viel aber den sonstigen Inhalt dieses Patents anbetrifft, unter der bei Dringlichkeit der Umstände gebotenen Bezugnahme auf, den 8. 122 des Tandes-Verfaffungs-Gesetzes vom 6. August 1840, daß die vorstehenden An- ordnungen vom J. Januar 1844 an in Ausführung gebracht werden sollen.

Dieses Patent ist in die erste Abtheilung der Gesetz Sammlung ein⸗ zurücken.

ö Gegeben Hannover, den 31. Dezember 1813. Ernst August. G. Freiherr von Schele.

Ein zweites Patent von demselben Datum trifft die Verfügung, daß die zwischen Hannover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe über Steuer- und Verkehrs-Verhältnisse geschlossenen Verträge nach deren unter Zustimmung der Stände erfolgten Verlängerung ferner in Aus- führung gebracht werden sollen.

Großherz. Hessen. Darmstadt, 2. Jan. (Gr. H. 3.) Se. Kaiserl. Hoheit der Cäsarewitsch Großfürst Thronfolger von Ruß⸗ land sind heute Mittag um 11 Uhr nach einem dreiwöchentlichen Aufenthalte am Großherzogl. Hofe nach St. Petersburg abgereist. Ihre Kaiserl. Hoheit die Cäsgrewna Großfürstin Maria Alexandrowna, Höchstwelche Ihren durchlauchtigsten Gemahl bis auf die Station Langen begleiteten, werden noch einige Zeit im Kreise der Groß- herzoglichen Familie dahier verweilen.

Holstein. Altong, 3. Jan. (A. M.) Es ist nunmehr auch der Entwurf zu der Verordnung wegen Einführung allgemei⸗ ner Wehrpflicht für die Herzogthümer Schleswig und Holstein, nebst Motiven, der fast ganz mit dem Entwurf für Dänemark über⸗ einzussimmen scheint, in den schleswig-holsteinischen Anzeigen im Druck erschienen, und wird somit eine geraume Zeit vor Einberufung der Stände den Mitgliedern derselben und dem Lande Gelegenheit ge— geben, den Plan zu dieser wichtigen Veränderung in der Gesetz⸗

gebung, deren Nothwendigkeit immer dringender zu werden schien, ge⸗ börig zu prüfen.

Samburg, 2. Jan. (B. H) Nach Be⸗ richten aus Wellington (Neu⸗Seeland) ist das mit Auswanderern von

Freie Städte.

Hamburg nach Reu-Seeland erpedirte Schiff „St. Pauli, zwischen