1844 / 8 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

er leidigen Schatzkammerscheine vorgeschlagen wurden, auch der Frei⸗

. 23 . nach Art der preußischen Kassen⸗ Anweisun⸗ en gedacht und bei dieser Gelegenheit die Trefflichkeit der preu⸗ 5 chen Finanz⸗Einrichtungen von allen Seiten der Kammer her mit gebührender Anerkennung hervorgehoben und mehrere derselben als auch bei uns nachzuahmende Muster aufgestellt wurden.

Eisenbahnen.

Mark, 26. Dez. (Elb. 3) *) In einem Artikel der 77. 29 tg, Elberfeld, den 12. Dez, heißt es unter An⸗ berem: * Wir hoffen hier (Elberfeld), daß die Wichtigkeit von Mün⸗ sier und der Ems Schifffahrt dazu beitragen wird, daß man die Linie von Dortmund über Hamm wähle. Denn dadurch würde die kost⸗ spielige Zweigbahn von Dortmund nach Elberfeld sich sicherlich renti ren. Die zu erwartende Zweigbahn von Münster nach Hamm würde dann die Hauptstadt von Westphalen mit der Hauptstadt der Monar⸗

je verbinden, und die Ems mit der Lippe durch den münsterschen und die Aar in Verbindung setzen. Die letztere Bahn würde zudem durch ein günstiges Terrain und eine fruchtbare und bevölkerte Gegend führen.“ Es ist unbegreiflich, wie solche entschiedene Irrthümer ausgesprochen werden können. Die auf preußischem Ter⸗ rain höchst unbedeutende Emsschifffahrt, welche, nachdem die Häfen Belgiens uns so nahe gerückt sind, wohl schwerlich je bedeutend wer⸗ den wird, wird auf die Rentabilität der großen ostrheinischen Bahn eben so wenig Einfluß ausüben können, als Münster, welches zwar die Hauptstadt Westphalens, aber als solche weder durch Handel, noch durch sonstigen Verkehr, von irgend einer Bedeutung für dieselbe (das Münsterland ausgenommen) ist. Wie aber durch den münster⸗ schen Kanal, der gar nicht in die Ems mündet und ohne allen lebhaften Verkehr ist, und durch die Aar (wohl Aa), einen Sumpf⸗ bach, auf dem kaum ein Kahn Raum findet, Ems und Lippe verbunden werden sollen, ist gar nicht abzusehen. Eben so wenig ist die Gegend zwischen Münster und Hamm fruchtbar und bevölkert, das Gegentheil sindet vielmehr statt, und die Erhöhungen, welche hier das Wasser⸗ gebiet der Lippe und der Ems scheiden, machen das Terrain auch nicht so äußerst günstig. Alle nicht von Privat-Interessen geleitete Männer in Berg und Mark sind der festen Ueberzeugung, daß nur eine Bahn, welche der von der Natur und tausendährigen Geschichte angewiesenen Richtung zwischen Ruhr und Lippe auf Lippstadt folgt, Rentabilität erwarten läßt. Die unerschöpflichen Kohlenlager und Salzwerke des Hellweges (Königsborn, Werl, Sassendorf, Western⸗ kotten, Salzkotten), die überaus reichen Getraidefluren derselben Ge⸗ end, die Nähe der bergischen und märkischen Fabrik-Distrikte, die Nach⸗ ke ho j vieler reichen und bevölkerten Städte geben dieser Bahn vor jeder anderen den entschiedensten Vorzug. Anfangs hat man auch nur an dieselbe gedacht, und der erste Blick pflegt meist der richtigste zu sein. Eine Bahn durch das Enneperthal bei Hamm vorbei nach Bielefeld führt fast nur durch öde und sterile Theile Westphalens und ist für Berg, Mark, das alte Herzogthum Westphalen und das

*) Wir nehmen um so weniger Anstand, diese Entgegnung auf einen uns eingesandten Artikel in Nr. 1472 Beilage vom . Jahre auf⸗ zunehmen, da sie nur dazu beitragen kann, über die wahre Lage der Sache

aufzullären, sind jedoch keinesweges gesonnen, ferner einer Polemik darüber Raum zu geben, welche vorzüglich in Lokal Interessen ihre Triebfedern hat. Anmerk. der Redact.

Bekanntmachungen.

2tos! Subhastation s Patent.

Der in der Dammvorstadt am Roßmarkte gelegene, Vol 1. Nr. 13. und 14. des Hypothekenbuchs ver= eichnete, zum Nachlaß des Eigenthümer Schwarz ge— . Gasthof zu den sieben Schwaben, welcher zu Folge der nebst dem Hypothekenscheine in der R gistra—⸗ fur einzusehenden Taxe auf 9195 Thlr. 3 Sgr. 11 Pf. abgeschätzt worden, soll

am 22. Juni 1844, Vorm. 10 Uhr, subhastirt werden.

Frankfurt . d. O., den 30. Novbr. 1843.

(L. 8.) Königl. preuß. Land- und Stadtgericht.

zu haben ist.

Allgemeiner B. Güterzüge.

Absahrt von Berlin . Frankfurt Mittags 12 Ankunft in Frankfurt Nachmitt. = Berlin = Mit den Güterzügen werden Personen in Perso— nenwagen II. Klasse und auf Stehplätzen, so wie Equi⸗- pagen, Frachtgüter und Vieh, befördert. Die näheren Bestimmungen ergiebt das Betriebs Von Reglement, welches auf allen Stationen für 1 Sgr.

Die Direction der Berlin Frankfurter Eisenbahn⸗

46

Paderbornsche von gar keiner Bedeutung, und des Münsterlandes werden davon auch keinen Nutzen haben.

Neisse, 2. Jan. In Folge des Reskripts des Herrn Finanz- Ministers Ercellenz vom I2ten v. M., wonach die Actionaire der Reisser Zweigbahn nunmehr die Aufforderung erhalten haben, Behufs der Erlangung der Allerhöchsten Konzession die Vorarbeiten einzurei⸗ chen, wird am 15ten d. zu Breslau eine General Versammlung der Actiöngire stattfinden, in wescher die Pläne und Anschläge, welche der Ober⸗Ingenieur, Herr Rosenbaum, gefertigt hat, vorgelegt und über die Richtung der Bahn und den Anschlußpunkt an die Oberschlesische definitive Beschlüsse gefaßt werden sollen.

Neapel, 20. Dez. Die neue Eisenbahn von Neapel nach Ca⸗ serta, welche am 11. Dezember eingeweiht wurde S. Allg. Pr. Z. 1815 Rr. 180. Art. Eisenb.), ist auf Befehl des Königs schon heute dem Publikum eröffnet worden, obgleich dies, wie es früher hieß, erst am JJ. Januar 181 geschehen sollte. Die Preise der Fahrten sind sehr billig gestellt. An der Verlängerung der Eisenbahn bis Capua wird mit dem größten Eifer gearbeitet, und auch die Bahn von Torre Annunziata bis Nocera schreitet rasch weiter.

gandels und Börsen Uachrichten.

Königsberg, 3. Jan. (Marktbericht) Weizen 52 bis 65 Sgt. pr. Schsl, Roggen 31 bis 37 Sgr., kleine Gerste 28 bis 30 Sgr., Hafer 17 bis 26 Sgr. Die Zufuhr war gering.

Danzig, 3. Jan. (Marktbericht.) An der Börse sind heute verkauft worden: Roggen poln. 26 L. und 57 L. 121pf. a Cf. 1973 und 18 L. 117pf. a Cf. (77. Gerste inl. 20 L. 108pf. Ef. 183 pr. Last.

Stettin, 5. Jan. (B. 5. d. O.) Es ist auch seit Montag so un. gemein stille in unferem Geschäst gewesen, daß sich kaum etwas darüber sagen läßt. . ;

Am! Landmarlt war die Zufuhr von Getraide, wie es in den Fest⸗ wochen stets zu sein pflegt, sehr schwach, und ist hier hin und wieder etwas mehr bezahlt worden für guten 128 / 12916 ukermärk. und märk. Weizen 48 2 49 Rihlr. Anderweitig ist nichts in Weizen umgeseßtzt, und bleiben die letztge⸗ meldeten Preise gefordert: für 124 bis 126, 12766 neuen gelben schlesischen 49 151 Nthlr. in loco und schwimmend, 129 / 13016 alten do. 53, 125. 126. neuen weißen 52, 130/1311. alten do. 56 und 127/1286 bunten poln. Sh Rihlr. Roggen in loco 32 2 34 Rthlr. nach Qualität zu haben, pr. Frühjahr 337 Rthlr. bezahlt, auf 337 Rihlr. gehalten. Gerste, woron in soco fast nichts zu haben ist, behält einige Kauflust, doch werden die auf Lieferung geforderten Preise meistens zu hoch befunden. Für 106 1021. oderbruch schwimmend 247 a Rihlr., pro Frühjahr 25 Nthlr. gefordert, 255 Rthlr. wohl zu machen. Auch von hübscher 105/1661. schles. Gerste ist Einiges am Marlt, wofür 287 a2 * Rthlr. verlangt wird. Große 105/106516 vorpomm. berechnet sich frei hier im Frühjahr auf ca. 28 Rthlr., 104 6½οi01νο, fleine 26 Rihlr. Hafer, pomm. von 50/526. pr. Schfl. auf

Lieferung 17 Rthlr., 18/501. oderbruch und anderer 167 Rthlr. zu ha⸗ ben. Eibsen genießen fortwährend wenig Kauflust, große am Landmarkt 33 a 31 Rihlr., auf Lieferung im Frühjahr 35 a 357 Rthlr., kleine 31 a 32 Rthlr.

Samen. Rapps und Rübsen wenig, doch billiger zu haben, da sort— während keine Kauflust dafür ist, ersterer zu 61 60 Rthlr. Preußischer Schlagleinsaamen 52 Rthlr. Kleesaamen, rother in gut mittel Qualität 4 a 147 Rihlr., feinerer 15 a 16 Rihlr., weißer noch immer nicht wieder am Marfte, weder in neuer, noch alter Wagre. Für Steinklee wird 10 Rthlr. verlangt. Thomothee 12 Rthlr. Spörgel 37 * Nihlr. Säeleinsamen stille, rigaer 8 Rthlr., pernauer 85 a 9 Nthlr., windauer 90 Rthlr.

Oclfuchen etwas gefragter und füt Rappkuchen bei großen Partieen in loco 1! Rihlr., pr. Frühj. 13 Rthlr, zu machen, bei kleineren jedoch 2 a 3 Sgr. billiger. Leinkuchen 15 à „Rihlr.

Man bietet im Allgemeinen nicht mehr über 27 X. Auf Lieserung im Frühjahr ist zu

247 96 geschlossen.

Rüböl wird, wahrscheinlich in Folge des eingetretenen Frostwetters, etwas höher gehalten und soll auch beresis so bezahlt sein, p. Jan. bis 107 Rthlr. Auf Lieferung im März/April 11 Rihlr. verlangt.

Magdeburg, 4. Jan. Höchster und niedrigster Getraide⸗ Marktpreis

Spiritus aus erster Hand zur Stelle 26 27 596.

pro Wispel: Weizen: 48 40 Rthlr. a , Hafer: Is = 16

Hamburg, 4. Jan. (B. H.) Getraide-Preise. Weizen, poln. 166. 139 Rihlr., anhalt, u. mägd. rother 98. 126 Rihlr., weißer 106. 126 Rthlr.ͥ, märk. u. braunschw. 98. 126 Rthlr., schles. gelber 110. 125 Rihlr, weißer 110. 125 Rthlr., mecklenb. u. pomm. 90. 132 Nihln, holstein. 90. 120 Rthlr., eyder u. büsum. w. 105. 115 Nthlr:, niederelb. r. u. b. 92. 118 Rthlr. Roggen, danz., elb. u. kön. 75. S2 Rihlr., märk, meckl.,, pomm. 72. 83 Rihlr., holst. u. niederelb. 69. 74 Rihlr., dänisch. 70. 74 Rihlr. Gerste, m. u. oderbr. 60. 64 Rthlr., anh. u. magd, 69; 72 Rthlr., niederelb. Winter- 59. 54 Rthlr., holst. u. mecklenb. 60. 71 Rthlr., dänische 50. 70 Rihlr. Hafer, oberländ. 40. 46 Rthlr, mecklenb. u. holst. 41.53 Rihlr, niederelb. w. 35. 453 Rihlr, evder u. husumer 32. 43 Nihlr., dän. 36 . 46 Rihlr. Erbsen 66. 76 Rihlr. Wicken 723. 86 Rihlr. Napp— saamen 140. 146 Rthlr.

X Frankfurt g. M., 3. Jan. Auf den starlen Rückfall, den die holl. Fonds am 29. Dezember zu AÄmsterdam erfuhren, gingen sie na türlich auch hier fühlbar zurück, und unsere Börse gerieth in einiges Schwan⸗ ken. Heute blieben die holl. Fonds aber fester, die Briefe aus Amsterdam lauten beruhigender, und es ist die Hoffnung, daß die Generalstaaten das außerordentliche Steuergesetz annehmen werden, nicht aufgegeben. Die übri= gen Effekten halten sich ziemlich fest, und das Geld ist wieder überaus flüssig. Große Aufmerksamkeit schenkt man hier dem Projekte des Baues einer Eisen⸗ bahn von Bamberg hierher.

St. Petersburg, 14.26. Dez. (B. N. d. O.) Im Kontrakt- Handel ist es noch sehr stille.

Nach Hanf ist die Frage noch schwach, und man kann kaufen pr. Juni / Juli zu liefern: Ungek. Reinhanf zu 74 a 75 Ro., Ausschuß 64 7 ö65 Ro. und halbrein zu 60 a 61 Ro., Alles mit 10 35 Handgeld, und zu 70 2 71 No., 60 a 66 Ro, und 57 a 58 Ro. mit allem Gelde.

Mit Talg ist es beim Alten; unverkennbar ist bei den Engländern Kauflust sichtbar, wenn sich nur gute Verkäufer zeigen wollten, die aber doch nun hoffentlich bald hervortreten werden. Auf Lieferung pr, Juni sind 10/ M. Pud gewöhnlicher gelber Lichttalg zu 195 Ro. alles Geld geschlos⸗ sen, und dazu möchte von dem nämlichen Abgeber vielleicht noch zu haben sein. Für ukrainer Waare bietet man 106 Ro. alles Geld pr. Juni, wel cher Preis aber nicht genommen wird; pr. August wird 102 4 103 Ro. a. G' und 111 Ro. mit 10 Ro. Handgeld geboten, ohne dazu zu rezepi⸗ ren; man verlangt für ee bhn , Waare 1037 Ro. a. G. und 112 No. mit' 10 Ro. voraus. Weißer Lichtentalg wird auf 118 Ro. mit 10 Ro. Handgeld gehalten, was wohl theuer zu nennen ist. Von Seifentalg ist pr. August Mehreres zu 99 Ro. a. G. und 107 Ro. mit 10 Ro. voraus geschlossen, und jetzt sehe ich nichts Gutes mehr mit a. G. am Markte.

Von Hanföl wurden kürzlich 320 Fässer von einem Verkäufer zu 8 Ro. 40 Kop. mit 1 Ro. Handgeld abgegeben, wozu von demselben vielleicht noch etwas zu haben wäre; im Allgemeinen fordert man 87 Ro. mit 1 Ro. Handgeld.

Von astrachan. Robbenthran sind 5000 Pud pr. Mar / Juni zu 9 Ro. mit 1 Ro. Handgeld gekaust worden, und ist auf diesen Termin fast nichts mehr disponibel; pr. August / Sept. besteht man noch fest auf 8? Ro. mit 1 Ro. Handgeld.

In Potfasche ist noch nichts gemacht und noch lein Preis dafür zu notiren.

Gerste: 28 27 Nthlt.

ig. E. S. Die Chemie in ihrer Anwendung auf Agrikultur und Phy⸗ siologie.

Morgens 11 Uhr 30 Min. 3 Uhr 15 Min.

3 15

Prof. Dr. Justus Liebig. Fünfte umgearbeitete und stark vermehrte

Gesellschaft. Auflage.

14201 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 28. Juli 1843. 12

Das in der Ackerstraße Rr. 1 belegene, dem Gast⸗ wirth Reppenhagen und dessen Ehefrau, geborenen Flinh, zugehörige Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 11,044 Thlr. 27 Sgr. 6 Pf., soll

am 12. März 1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hp— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

1428 Bekanntmachung. Nothwendiger Verkauf., Stadtgericht zu Berlin, den 19. Juli 1843,

Das in der großen Frankfurter Straße belegene Grund- stück des Fe un Genß, . abgeschätzt zu 16441 Thlr. 2 Sgr. 1 Pf., so

am 8. März 1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Ho— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

(131 Termin s- Aufhebung.

Der auf den 13. Januar er. zum Verkause der den Erben des verstorbenen Mühlen Besitzers Christian Friedrich Penzer zugehörigen, in Ziegenrück an der Saale gelegenen, sogengnnten Ober= oder Fernmühle und walzenden Grundstücke in Ziegen- rücker Flur angesetzte Termin wird hiermit aufgehoben.

(1. 83)

Nachdem in Uebereinstimmung mit dem Ausschusse Ehrliebender Bürgerschaft der Verkauf des dritten Apo- thelen-Privilegil von uns beschlossen, setzen wir, Bür— germeister und Rath der Stadt Wismar, zu solchem Verkaufe hierdurch einen Termin an und laden alle die⸗ jenigen, welche das Privilegium zur Errichtung und Haltung einer dritten Apotheke in hiesiger Stadt käuf⸗ lich erstehen wollen,

am 14. Februar 1844

vor den zur Stadtkämmerei verordneten Herren zu er— scheinen und ihren Bott abzugeben.

Geboten ist berests neben einer jährlichen Necogni— tion von 400 Thlr. N. 3 ein Kaufgeld von 5000 Thlr. N. 3. Der Rath und die Quartiere des bürger⸗ schaftlichen Ausschusses werden am Tage der Licitation sich verfammeln und nach eingereichtem Licitations-Pro⸗ ; tokolle über den Zuschlag sofort die Resolution ertheilen.

Die Bedingungen des Verkaufes werden im Termine bekannt gemacht werden, sind aber auch schon vierzehn Tage vor dem Termine in der Raths-Registratur ein- zusehen und gegen die Gebühr in Abschrist zu bekommen.

Gegeben unter 30. Dezember 1843.

heute noch ignoriren.

Ackererde 2c.

sedes Lehrbuchs der Chemie. Braunschweig, Dezember 1843.

Bonneke, Bücher-Antiq.,

ĩ r, den Wismar, Franz. Str. 19.

dem Stadtsiegel. H. Enghart, Stadt-Secretair.

Ziegenrück, den 3. Jauuar 1844. Königl. preuß. Gerichts⸗Kommission.

Berlin⸗ Frankfurter Ii0 3 Eisenbahn.

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wagenzüge. .

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nhalt.

Amtlicher Theil.

Landtags⸗Angelegenheiten. Landtags

Provinz Schlesien.

Abschied. Inland. Berlin. Weitere Erläuterung in Sachen des Dr. Jacoby zu Königsberg.

Beilage.

Amtlicher Theil.

Berlin, den 6. Januar 1844. Ihre Königl. Hoheit die verwsttwete Frau Großherzogin von Mecklenburg-Schwerin, nebst Höchstihren Kindern, der Herzogin Luise und des Herzogs Wilhelm Hoheiten, sind von Schwerin hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse in den für Höchstdieselben in Bereitschaft gehaltenen Appartements abgestiegen.

Dem Dir. Alexander von Hoffmann zu Herrnstadt ist un— ter dem 13. Dezember 1843 ein Patent auf eine verbesserte Flachsschwinge-Maschine in der durch J Zeichnung und Beschreibung erläuterten Zusammensetzung, sür den Zeitraum von jenem Tage ab bis zum 2. Juli 1853 und für den Umfang der Monarchie ertheilt worden.

Dem Medizinal-Assessor und Apotheker Dr. Mohr zu Koblenz

;

ist unter dem 4. Januar 1844 ein Patent

auf eine durch Modell, Zeichnung und Beschreibung nach- gewiesene, für neu und eigenthümlich erachtete Hemmung in Pendeluhren, auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang der Monarchie ertheilt worden.

Angekommen: Se. Durchlaucht der La ndgraf Wilhelm zu Hessen, von Schwerin.

Candtags Angelegenheiten.

Provinz Schlesien. 6 g nd tage n ch ie d

für die zum siebenten. Provinzial-Landtage versammelt gewesenen Stände des Herzogthums Schlesien, der Grafschaft Glatz und des Markgrafthums Ober-⸗-Lausitz.

Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, König von Preußen z, entbieten Unseren zum diesjährigen Provinzial⸗Landtage versammelt gewesenen getreuen Ständen des Herzogthums Schlesien, der Grafschaft Glatz und des Markgrafthums Ober-Lausitz Unseren gnädigen Gruß und ertheilen denselben hiermit auf die Uns vorge⸗ legten Gutachten und Anträge den nachstehenden Bescheid:

l. Auf. die gutachtlichen Erklärungen über die vorge⸗ legten Propositionen. ; Die zum Zweck einer Auseinandersetzung eingeleiteten Subhastationen.

) Die Verordnung, betreffend die zum Zweck einer Auseinander⸗

setzung eingeleiteten Subhastationen, desgleichen Freilassung des Bettwerks bei Executions-Vollstreckungen.

2) Die Verordnung wegen Freilassung des Bettwerks für den Schuldner und seine nächsten Angehörigen bei allen Arten der Exe— eutlons-Vollstreckung, so wie

Verkauf der Früchte auf dem Halm.

3) Die Verordnung, betreffend den Verkauf der Früchte auf dem

Halm, und Bürgerliche Rechte bescholtener Personen.

4) Die Verordnung wegen der bürgerlichen Rechte und Ver— pflichtungen bescholtener Personen in den mit einer der beiden Städte⸗ Ordnungen beliehenen Städten,

haben Wir bereits vollzogen. Strafgeseßhuch.

5) Die Erklärungen Unserer getreuen Stände über den Entwurf des Strafgesetzbuchs werden bei der Schluß-Berathung über dieses wichtige Werk eine gründliche und umfassende Erwägung finden.

In gleicher Weise werden die Gutachten Unserer gekreuen Stände Zusammenrechnung der Besitzzeit der Erblasser und Erben bei der zur Aus— übung ständischer Rechte erforderlichen Dauer des Grundbesitzes.

6) über den ihnen vorgelegten Entwurf einer Verordnung wegen Zusammenrechnung der Besitzzeit der Erblasser und Erben bei Beur⸗ theilung der zur Ausübung ständischer Rechte erforderlichen Dauer des Grundbesitzes, so wie . Ergänzung der Vorschriften über die Wählbarkeit zu Landraths-Aemtern.

7) über den Entwurf einer Verordnung wegen Ergänzung der Vorschriften über die, Wählbarkeit zu Landraths - Aemtern, bel der ferneren Berathung dieser Gegenstände berückhsichtigt werden.

Provinzialrechte.

8) Wir bezeugen Unseren getreuen Ständen für die Sorgfalt, mit welcher sie sich der Prüfung und Begutachtung der denseiben vorgelegten Verhandlungen über das Provinzialrecht des Herzogthums Schiesten und der Grafschaft Glatz unterzogen haben, Unsere Zufrieden⸗ heit, müssen dieselben jedoch hinsichts der Gründe, welche der sofort zu be⸗ wirkenden endlichen Revisson und Publication des gesammten Pro⸗ vinzial⸗Rechts . auf Unser gnädigstes Proßpositlons⸗ Deiret vom 23. Februar d. J. verweisen, da der Zwed der Beschleu⸗

Berlin, Montag den Sin Januar

1844.

nigung der legislativen Arbeiten durch bloße Verstärkung der Ar⸗ beitsfräfte nicht zu erreichen ist. .

Wir werden jedoch erwägen lassen, ob und inwieweit hinsichts derjenigen Gegenstände, welche von Unseren getreuen Ständen zur besonderen Beschleunigung empfohlen sind, ein Bedürfniß vorhanden sei, durch die Gesetzgebung vorzugsweise und schon jetzt einzuwirken.

Anlangend das Gesuch um Beschleunigung der die Schutzgelder⸗ Verhältnisse betreffenden deeclaratorischen Bestimmung eröffnen Wir Unseren getreuen Ständen, daß dieser Gegenstand, in Veranlassung der Anträge, welche der sechste Landtag in seinem Gutachten über das Gesetz wegen theilweiser Veräußerung von Grundstücken gemacht

hat, bei der ferneren Berathung dieses Gegenstandes, deren möglichste

Beschleunigung Wir befohlen haben, erwogen werden wird. Dem Wunsche Unserer getreuen Stände: daß das Einsammeln der sogenannten Wettergarben und Läutebrote seitens der Schullehrer kei seder neuen Schullehrer-Vocation durch ,, Ganzen fixirte, das Einsammeln erübrigende Leistung ersetzt werde, wollen Wir hinsichtlich der von Unseren Behörden zu besetzenden Stellen durch eine allgemeine Anordnung insoweit entgegenkommen, daß bei diesen Stellen von der nach den bestehenden Vorschriften zu⸗ lässigen Umwandlung der Kirchen- und Schul⸗-Abgaben in Rente in Beziehung auf die sogenannten Wettergarben und Läutebrote in allen denjenigen Fällen Gebrauch gemacht werden soll, wo sich das eigene Intereffe der Schullehrer mit dem Wunsche der Gemeinden dahin vereinigt.

Die von Unseren getreuen Ständen in Absicht der Lehne in Unseren Fürstenthümern Schweidnitz und Jauer vorgetragene Bitte werden Wir in nähere Erwägung ziehen lassen, und behalten Uns vor, darüber Unseren getreuen Ständen zu seiner Zeit Unsere endliche Entschließung bekannt zu machen. ,

Was dagegen das von Unseren getreuen Ständen vorgetragene Gesuch betrifft, 3

die Kriminalkosten, welche der Staats⸗Fonds bei delictis puhlieis trägt, aus demselben, ohne Beschränkung auf den Umistand, ob ein höherer oder niederer Strafgrad erkannt oder der Angeschuldigte völlig freigesprochen worden, zahlen zu lassen, so ist derselbe mit der bestehenden Verfassung nicht vereinbar und dabei zu beachten, daß die Privat⸗-Jurisdictionarien in Unserem Her zogthume Schlesien hinsichts der subsidiarischen Verhaftung für die Kriminalkosten, im Vergleiche mit anderen Provinzen Unserer Mo— narchie, sich bereits einer wesentlichen Erleichterung zu erfreuen haben.

Entwurf eines allgemeinen Bergrechts.

9) Die gutachtlichen Bemerkungen Unserer getreuen Stände über den dem Landtage vorgelegten Entwurf eines allgemeinen Bergrechts und der Instruction zur Verwaltung Unseres landesherrlichen Berg⸗ werks Regals sollen bei der nun unverzüglich zu veranlassenden defi⸗ nitiven Berathuug in nähere Erwägung gezogen werden.

Was aber die speziellen Anträge betrifft, unabhängig von der Publication dieser Gesetze, schon jetzt ;

1) die geographischen Gränzen des dem Berg⸗-Amte zu Waldenburg angewiesenen Geschäfts Bezirks zu beschränken;

2) die Zahl der Revier⸗Beamten und Markscheider zu vermehren

und das Dienst-Einkommen derselben durch feste Besoldungen und Zulagen aus Staats-Fonds zu verbessern; 3) den Bergwerks-Zehnten fortan nur vom Netto-Ertrage der Gruben erheben zu lassen; so eröffnen Wir dieserhalb Unseren getreuen Ständen Nachstehendes: Ad 1. Eine engere Begränzung des Bergamts-Bezirks Wal— denburg wird erst dann eintreten können, wenn der Braunkohlen⸗ Bergbau an der Oder, Spree und Warthe eine Ausdehnung gewinnen

sollte, welche die Bestellung eines besonderen Berg-Amts für solche

rechtfertigt.

Ad 2. Das in der Berathung begriffene neue Bergrecht wird, den Wünschen der betheiligten Provinzial-Stände entsprechend, die Bergwerks-Eigenthümer sehr wahrscheinlich selbstständiger machen und also Unseren Behörden die bis dahin geübte Aufsicht erleichtern; es liegt daher jetzt kein Grund vor, durch Vermehrung der Beamten und Verbesserung ihrer Gehälter, die Kosten der Aufsicht zu steigern; überdies würden' nach Vorschrift der Berg- Ordnung vom 5. Juni 1769 die Mehrkosten von den Bergwerks-Eigenthümern zu tragen sein.

Ad 3. Ueber die etwanige anderweite Regulirung der Berg— werks- Abgaben werden Wir erst nach Publication des neuen Berg— Rechts Beschluß fassen können; es ist aber zu der in Antrag gebrach⸗ fen“ Ermäßigung des für die Beleihung mit, dem landesherrlichen Bergwerks-Regal zu entrichtenden Zehnten für jetzt um so weniger Beranlassung vorhanden, als der zu Unserem Bedanern augenblicklich gedrückte Bergbau auf Eisen in dortiger Provinz dieser Abgabe nicht unterliegt.

Ablösbarleit der auf dem Grundbesitz haftenden gewerblichen Leistungen.

10) Die Unserem Allergnädigsten Propositions Dekrete vom

17. März é. entsprechende Erklärung Unserer getreuen Stände; daß von Erneuerung des auf Ablösung technischer und gewerblicher Leistungen in Folge einseitiger Provbcation gerichteten Antrages des Ften Landtages für jetzt und bis die Wirkungen des Gesetzes vom 30. Juni 1841 sich übersehen lassen, abgestanden werde, wollen Wir genehmigen.

Aufhebung des §. 2. der Ablösungs-Ordnung vom 7. Juni 1821.

11) Die gutachtlichen Bemerkungen Unserer getreuen Stände zu dem ihnen vorgelegten Entwurf einer Verordnung, wegen Aufhebung des 5. 2. der Abloͤsungs Ordnung vom 7. Juni 1821 werden bei den ferneren Berathungen über das Gesetz erwogen werden.

Was die Bitte betrifft:

die Auseinandersetzungs Behörden anzuweisen, daß sämmtliche Kosten der Ablösung nicht auf einmal beigetrieben, sondern auf Antrag der Betheiligten in billige Raten vertheilt werden, so erledigt sich dieselbe bereits durch die Bestimmung des 8. 17. der Instruetlon vom 16. Juni 1836 zum Kosten-Regulativ vom 265. April ej. a. (Gesetz⸗ Sammlung Seite 193), wonach die innerhalb Jahresfrist nach der Ankündigung von den Interessenten nicht beizu—

treibenden Kosten und Vorschüsse, den Grundsteuern gleich, in den zur Erhebung der letzteren bestimmten Terminen dergestalt eingezogen werden sollen, daß dieselben nach Maßgabe ihrer Erheblichkeit und nach den persönlichrn Verhältnissen des Belasteten, nach dem Vor⸗ schlage der Kreisbehörde und der Festsetzung der General Kommission in Terminen von drei bis zu zehn Jahren erhoben und vierteljährlich zur Kasse der letzteren abgeführt werden. Provinzial Landtags- Fähigkeit der görlitzer Landsassen⸗Güter.

12) In Berücksichtigung des Gutachtens Unserer getreuen Stände nehmen Wir davon Absland, die Provinzial- Landtags Fähigkeit der zur Stadtmitleidenheit von Görlitz gehörigen Landsassen⸗-Güter an⸗ zuerkennen und den Besitzern derselben das Recht der Vertretung auf dem Provinzial-Landtage im Stande der Ritterschaft zuzugestehen. Ausscheiden der Ortschaften Lenbus, Frevhahn, Karlsmarkt und Dyhernfurth

aus dem Stande der Städte.

13) Auf die gutachtliche Erklärung Unserer getreuen Stände über das Ausscheiden der Ortschaften Leubus, Freyhähn, Karlsmarkt und Dohernfurth aus dem Stande der Städte wollen Wir den Uebertritt der Ortschaften Leubus und Freyhahn in den Stand der Landgemein⸗ den geuehmigen, da solcher im Interesse der betheiligten Kommunen von den Vertretern derselben beantragt ist, und Unsere getreuen Stände sich mit diesem Antrage einverstanden erklärt haben.

Desgleichen können Wir es nur für angemessen erachten, daß auch die Srtschaft Karlsmarkt in ständischer Beziehung in den Stand der Landgemeinden übertrete, da die Ordre vom 28. Februar 1832 bestimmt, daß die Städte- Ordnung in allen denjenigen Orten einzu⸗ führen sei, welche auf dem schlesischen Provinzial⸗Landtage im Stande ber Städte vertreten werden, nach den örtlichen Verhältnissen von

Karlsmarkt aber die Unstatthaftigkeit der Einführung der Städte⸗

Ordnung daselbst außer Zweifel ist und noch hinzutritt, daß diese Ortschast durch das ihr ursprünglich ertheilte Privilegium vom 7. Ok- tober 1712 nicht die Rechte einer Stadt erhalten hat, sondern nur zum Marktflecken erhoben worden ist. Wir werden daher anordnen, daß die Ortschaften Leubus, Freyhahn und Karlsmarkt in ständischer Beziehung aus dem Stande der Städte ausscheiden und mit den Wahl⸗Bezirken der Landgemeinden vereinigt werden, innerhalb deren sie belegen sind. .

Was dagegen die Ortschaft Dyhernsurth anbetrifft, so haben Wir, in Berücksichtigung des Gutachtens Unserer getreuen Stände, noch eine nähere Untersuchung und Prüfung veranlaßt, inwiefern die Einfüh⸗ rung der Städte-Ordnung daselbst sich als zulässig und zweckmäßig darstellen dürfte, und wollen Wir Uns hiernach wegen Belassung die⸗ ser Ortschaft im Stande der Städte Unsere weitere Beschlußnahme vorbehalten.

Uebertritt der Ortschaft Günthersdorf in den schlesischen Provinzial- Verband.

14) Da Unsere getreuen Stände sich mit dem Antrage des Kom⸗

munal-Landtages der Ober⸗Lausitz, j daß die vormals böhmische Enklave Günthersdorf, bunzlauer Krei⸗ ses, welche bis jetzt in provinzialständischer Beziehung der Ober⸗ Lausitz zugewiesen war, der Provinz Schlesien, und zwar hinsichts der Wahl für den Provinzial-Landtag dem Liegnitzer Wahl Bezirke zugeschlagen werde,

einverstanden erklärt haben, so genehmigen Wir solchen hierdurch. Wahl des Ausschusses wegen Errichtung des Land-Armen-Verbandes.

15) Dem von Unseren getreuen Ständen zur Ausführung der Bestimmung im §. 11 des Gesetzes vom 31. Dezember v. J. wegen Errichtung des Land-Armen-Verbandes gewählten Ausschusse haben Wir berests durch die Ordre vom 29. September c. Unsere Bestäti⸗ gung ertheilt.

Wahl der Mitglieder des ständischen Ausschusses.

16) Die von Unseren getreuen Ständen vorgenommenen, Uns un⸗ term 25. März (. angezeigten Wahlen der Mitglieder des ständischen Ausschusses bestätigen Wir hierdurch. ö

Il. Auf die ständischen Petitionen.

) In der Bitte Unserer getreuen Stände ihnen Unser Bildniß zur Aufstellung in ihrem Sitzungssaale zu verleihen, erkennen Wir ein erneutes Zeichen ihrer Anhänglichkeit an Unsere Person und werden diese Bitte zu erfüllen gern geneigt sein.

Anstellung civilversorgungsberechtigter Militairpersonen im Kommunaldienste.

2) Dem Gesuche: .

die Stadt Kommunen von der Verpflichtung zur Anstellung civil⸗

versorgungsberechtigter Militairpersonen zu entbinden, kann im höheren Inkeresse des Staats keine weitere Folge gegeben werden, nachdem im Interesse der Kommunal-Verwaltung hierbei be⸗ reits alle diejenigen Rücksichten eingetreten sind, welche ohne gänzliche Zurücksetzung der Militair-Invaliden in ihren wohlerworbenen An⸗ sprüchen stattfinden können.

Verzugszinsen des Fiskus.

3) Die von den getreuen Ständen mehrerer Provinzen vorge⸗

tragene Bitte, die durch das Gesetz vom 7. Juli 1833 festgestellten Vorrechte des Fiskus bei Zahlung von Zögerungs-Zinsen aufzuheben,

sind Wir, unter Beschränkungen, zu erfüllen geneigt, welche e we.

sein werden, die Staats- Kassen bei außerordentlichen Ereignissen vor übermäßigen Ansprüchen zu schützen. ö

Unser Staats-Ministerium hat den Auftrag erhalten, einen da—= hin gerichteten Gesetz- Entwurf auszuarbeiten und zu Unserer Voll⸗

ziehung vorzulegen.

Declaration des §. 2 der schlesischen Berg Ordnung vom 5. Juni 1769. 4) Dem Antrage Unserer getreuen Stände: Die Bedenken, welche bei der Anwendung des §. 2 der schlesischen Berg-Ordnung vom 5. Juni 1769 erhoben werden, statt durch richterliche Entscheidung in jedem einzelnen Falle, durch eine authen⸗ tische Declaration zu erledigen, können Wir, ohne Verletzung bestehender Rechte, nicht willfahren, verweisen dieselben vielmehr auf den Inhalt der früheren Landtags-