1844 / 8 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

gen unvermögende Frauen und Kinder derjenigen Soldaten betrifft, weiche zu Garnifon- und Invaliden⸗Compagnieen gehören, so wollen Wir, nachdem die Garnison⸗ Compagnicen bereits aufgelöst worden sind, jene Kosten, welche in Unterfuchungssachen gegen unvermögende Frauen und noch im väterlichen Hause befindlichen Kinder Terjenigen Solda⸗ ten entstanden sind, die den noch bestehenden Invaliden⸗Compagnieen angehören, auf die Staatskassen übernehmen. Sistirung der interimistischen Einrichtung der Land · Amen · Veibande. 45) Was den Antrag Unserer getreuen Stände 23 der Ausführung des 8. 11 des Gesetzes über die Verpfli tung zur Armenpflege vom 31. Dezember 1842 wegen vorläufiger Erfüllung der Verbindlichkeiten des Land Armen Verbandes bis nach Anhörung Unserer getreuen Stände über die definitive Einrichtung des Land⸗ Armenwesens Anstand zu geben und bis dahin die bisherigen pro- vinziellen Vorschriften aufrecht zu erhalten, so hat es nicht für zulässig erachtet werden können, einen wesentlichen, durch eine gleichmäßige Anwendung in allen Provinzen der Monarchie bedingten Theil, dieses Gesetzes in einer einzelnen Provinz außer Kraft zu seßen und die nach 8. 30 daselbst bereits aufgehobenen Provinzial⸗ Gefetze einstweilen wiederherzustellen. Aufbringung der Kosten für Ausgreifung, Detention und Transport der Bettler und Vagabunden. 46) Auf den Antrag Unserer getreuen Stände, alle durch die Aufgreifung, Detention und den Transport der Bett- ler und Vagabunden in Schlesten entstehenden Kosten auf Grund des Edikts vom 1. April 1772 aus der Staats-Kasse bestreiten zu lassen, haben Wir die Frage über die Anwendbarkeit dieses Edikts auf die in Rede stehenden Kosten zuvörderst einer näheren Prüfung unter⸗ worfen, bei welcher, neben der Rücksicht auf die Beseitigung der von Unͤseren getreuen Ständen angedeuteten Nachtheile, auch die seit der Publication des Edikts in den Ressort-Verhältnissen, wie in dem Berfahren gegen Bettler und Landstreicher eingetretenen Veränderun⸗ gen, so wie das Bedürfniß der Feststellung gleichmäßiger Grundsätze für alle Provinzen der Monarchie werden in Erwägung gezogen werden.

Einführung von Dienstbüchern für das Gesinde auf Stromschiffen. 47) Was den Antrag Unserer getreuen Stände betriff die durch den Landtags- Abschied vom 6. August 1811 in Aussicht gestellte Einführung von Dienstbüchern für das Gesinde auch für

die Dienstleute auf Stromschiffen anzuordnen,

so ist durch die Ordre vom 23. September 1835 (Gesetz Sammlung S. 2227) bereits bestimmt worden, daß die Vorschriften der Ge⸗ sinde⸗ Ordnung vom 8. November 1826 auch auf das Verhältniß zwischen den Stromschiffern zu den Schiffsknechten angewendet wer⸗ den sollen.

Der Antrag Unserer getreuen Stände wird daher durch die bald zu erwartende Einführung von Gesindebüchern Erledigung sinden.

Beschränkung des Branntwein -Trinlens.

48) Die Anträge Unserer getreuen Stände wegen Beschränkung des übermäßigen Branntwein-Genusses werden bei der darüber statt= findenden legislativen Erwägung gern in Berücksichtigung gezogen werden.

Vermehrung der Vieh-Quarantaine - Anstalten.

49) Den Antrag auf Vermehrung der Qugrantaine-Anstalten, damit dadurch der im Interesse der Provinz wünschenswerthe größere Eintrieb von Steppen⸗Vieh erleichtert werde, wollen Wir, so weit es zulässig ist, gern berücksichtigen, Wir haben jedoch dieserhalb zuvor nähere faftische Ermittelungen angeordnet.

Insertions-Kosten für den öffentlichen Anzeiger der Amtsblätter.

50) Auf den Antrag Unserer getreuen Stände

den Insertions - Gebühren⸗-Satz für diejenigen Bekanntmachungen, welche in die als Beilage der schlesischen Amtsblätter erscheinenden öffentlichen Anzeiger eingerückt werden, zu ermäßigen, haben Wir verordnet, daß der bisher auf 5 Sgr. für die Zeile fest⸗ gestellte Gebühren- Satz auf Vier Silbergroschen für die Zeile vom 1. Januar 1844 ab herabgesetzt werde.

Was dagegen den gleichzeitigen Antrag Unserer getreuen Stände wegen Vereinigung der jetzt mit den schlesischen Amtsblättern erschei⸗ nenden öffentlichen Anzeiger in ein einziges Blatt betrifft, so bemer⸗ ken Wir, daß die Bekanntmachungen, welche in die öffentlichen An—⸗ zeiger aufgenommen werden, nur in wenigen Fällen ein Interesse für die ganze Provinz haben. Die Zusammenziehung des Inhalts der jetzt erscheinenden drei Anzeiger in ein Blatt würde dem letzteren einen fast dreifach so großen Umfang geben, als ihn die Anzeiger der einzelnen Bezirke jetzt haben, und dieses umfangreichere Blatt, um es auch ferner den Regierungs-Amtsblättern beifügen zu können, würde in mehr als 24,0) Exemplaren abgedruckt werden müssen, dadurch aber ein bedeutend größerer Kostenaufwand entstehen, als ihn die jetzigen drei Anzeiger zusammengenommen verursachen. Da nun diese Beilagen der Amtsblätter an die Abonnenten der letzteren unentgeltlich verabreicht werden und also zur Deckung der Kosten für die öffentlichen Anzeiger lediglich die Insertions Gebühren in Anschlag zu bringen sind, so hätte für das an Stelle der Anzeiger tretende Blatt entweder der bisherige, schon für zu hoch erachtete Insertions⸗ Gebühren⸗-Satz noch gesteigert oder für das Blatt selbst, neben dem Amtsblatts-Pränumerations⸗-Preise, besondere Zahlung geleistet werden 3. Keine dieser Alternativen ist aber dem allgemeinen Interesse entsprechend zu erachten, weshalb es angemessen ist, die bisherige Einrichtung der mit ben schlesischen Amtsblättern erscheinenden öffent- lichen Anzeiger beizubehalten.

Suspension des Gesetzes vom 28. Februar d. J. wegen Benutzung der Privat Flüsse. II) Die von den Abgeordneten der Städte und Landgemeinden in ihrer Denkschrift vom 29. April c. Uns vorgetragene Bitte, um Suspension des Gesetzes vom 28. Februar d. J. wegen Be⸗ nutzung der Privat⸗Flüsse, . Unsere et een Stände zu einer Sonderung in Theile veran⸗ 63 hat, betrifft leinen solchen Gegenstand, bei dem das Interesse . n e, Stände gegen einander geschieden wäre. Die Be⸗ ie . Benutzung der Privat-Flüsse, welche jenes Gesetz den 3 r d, ende ht, sind denselben ohne alle Rücksicht auf, die gag fi 1 und mithin den Grund- Besitzern aller Stände . e. Eine Sonderung der Stände in Theile hätte , wir enden Falle nach 8. 8 des Gesetzes vom 27. März nnn mn 34 z assen und jene Peüition, da kein nach §. 47 a. a. O. ö „ger Beschluß des Landtags über sie gefaßt ist, zu Ünserer Ent— e, . r eee t werden sollen. . . ittstellern aer wollen Wir nicht voren ie Uns ihr 1 gegen jenes Gesetz, dessen Erlaß haupt i af en ne . Provinz Schlesien und zwar einstimmig vol allen Stän= z Er agt erke, Am so dnerwarteier gewesen ist, als die von 9 nen lee geäußerten Besorgnisse, daß dieses Hefe ben Handel, die 8 diff⸗ ö . or hn der lieineren h offenbar nicht auf Erfah ü und bei der Vorsorge, die in den Bestimmunge d,, , möglichste Sicherung der Rechte , ö

50

der Triebwerkebesitzer getroffen ist, als begründet im voraus nicht anerkannt werden können.

Kostenbeträge in Ablösungs Angelegenheiten.

2) Die Meinung, daß die General⸗Kommissionen dem Staate Ueberschüsse liefern, bezeichnen Unsere getreuen Stände mit Necht als ein Voruntheil, inbem der Geschäftsbetrieb der Auseinandersetzungs. Behörden fortwährend sehr bedeutende Zuschüsse aus den Staatskassen erfordert. Dies soll jedoch der Ausführung der s8. 9 und 16 der Instruction vom 16. Juni 18306 nicht entgegenstehen, und die General Kommission zu Breslau wird nur Unserem landesväterlichen Willen gemäß verfahren, wenn sie die gedachten Bestimmungen nach ihrem

anzen Umfange zur Anwendung bringt. Daß die Ermäßigung der

. auf Pauschsummen, wenn sie überhaupt eintritt, dann auch auf die Diäten und Fuhrgelder der Kommissare Anwendung. sindet, sist im §. 16 der Instruction ausdrücklich bestimmt. In dieser Beziehung bedarf die General⸗Kommission daher einer besonderen Autorisation nicht. Vielmehr muß es den Betheiligten überlassen bleiben, wenn wirklich in einzelnen Fällen die Bestimmungen des 8. 16 nicht gehörig beobachtet werden sollten, ihre Reclamationen bei der General⸗Kom⸗ mission oder dem Minister des Innern anzubringen. . 3

Die Fassung des 5. 16 kann auch darüber keinen Zweifel lassen, daß die Biäten der Schiedsrichter gleichfalls unter den Pausch sum men, wo diese eintreten, mit zu begreifen seien; Wir haben jedoch die General- Kommission zu Breslau noch besonders anweisen lassen, hier nach zu verfahren, und in Fällen, wo Schiedsrichter nicht in Pro⸗ zessen, sondern im Regulirungs-Verfahren zugezogen werden, der Ge⸗ genstand der Regulirung aber im Mißverhältniß zu den Kosten steht, deren Diäten neben der Pauschsumme nicht noch besonders von den Interessenten einzuziehen. .

Revision des schlesischen Pfandbriefs Amontisations-Systems.

53) Inwiefern Wir Uns bewogen sinden werden, auf den Antrag wegen Revision des Pfandbriefs⸗Amortisations-Systems und Beschrän⸗ kung des als Grundsatz festzuhaltenden Pfandbriefs Amertisations⸗ Zwanges einzugehen, darüber müssen Wir Uns die Beschließung bis nach Beendigung den Verhandlungen vorbehalten, welche über diesen Gegenstand bei der Provinzial-Landschaft schweben.

Schließlich geben Wir Unseren getreuen Ständen in Bezug auf die in der Denkschrift vom 3. Mai d. J. bezeichneten Gegenstände, deren baldige Erledigung von ihnen in Anregung gebracht ist, Nach— stehendes zu erkennen:

Pensions⸗-Reglement für Elementar-Schullehrer.

ad 1) Was das Pensions-Reglement für Elementar-Schullehrer betrifft, so konnte es Uns nur angenehm sein, daß Unsere getreuen Stände bei ihrer letzten Vereinigung auch der Fürsorge für verdiente, zur ferneren Dienstleistung ohne ihr Verschulden unsähig gewordene Elementar-Schullehrer ihre Aufmerksamkeit zugewendet haben. Wenn dieselben die Ueberzeugung aussprechen, daß dem diesfälligen Bedürf⸗ niß nur im Wege der Gesetzgebung abzuhelfen sei, und sie hiermit die Bitte verbinden, daß die Erledigung, des Gegenstandes möglichst beschleunigt werden möge, so lönnen Wir ihnen die beruhigende Ver⸗ sicherung geben, daß für diesen Zweck schon längst von Unseren Behörden Verhandlungen und Erörterungen veranlaßt worden sind, durch deren Ergebniß wohl,; bald eine Beschlußnahme vorbereitet sein wird. Wir dürfen jedoch, unter Hinweisung auf die desfalls bereits von Unseres Hochseligen Herrn Vaters Maje⸗ stät den Ständen durch den Landtags- Abschied vom 2. Juni 1827 gemachte Eröffnung, nicht unbemerkt lassen, daß die Fürsorge für die Elementar- Schullehrer nicht als eine allgemeine Staats- Angelegen⸗ heit anzusehen und daher auch die Mittel zur Befriedigung des Be⸗ dürfnisses nicht von der Staats- Kasse zu erwarten seien.

Zusammenstellung der den Landmann angehenden Polizei⸗Gesetze.

ad 2) Die Zusammenstellung der den Landmann angehenden Polizei⸗-Gesetze ist zwar in Folge des früheren Antrages Unserer ge⸗ freuen Stände bereits entworfen worden, der Veröffentlichung dersel⸗ ben ist jedoch Anstand gegeben, theils weil es rathsam erschien, den Erlaß mehrerer Gesetze abzuwarten, welche auf den Inhalt der Zu⸗ sammenstellung von wesentlichem Einfluß sein mußten, theils weil das Resultat der obgedachten Zusammenstellung zu dem Zweifel geführt hat, ob nicht bei der lokalen und veränderlichen Natur der meisten Bestimmungen die schriftstellerische Bearbeitung dieses Gegenstandes einer Publication in amtlicher Form vorzuziehen sein wird.

Wir haben indessen befohlen, daß der Gegenstand zu erneuerter Berathung aufgenommen werde.

In Bezug auf den Antrag Kriminal-Kosten für Frauen und Kinder der Soldaten, welche zu Garnison⸗

und Invaliden-Compagnieen gehören.

ad 3. verweisen Wir auf den Schluß Unseres Bescheides ad II. Nr. 44.

Vereinfachung des Kenkurs-Versahrens. ad 4. Auf die wiederholte Bitte,

um Einführung eines kürzeren und schnelleren Konkurs Verfahrens,

insbesondere für kaufmännische Konfurse, eröffnen Wir Unseren getreuen Ständen, daß dieser Antrag bei der Bearbeitung ähnlicher legislativer Anordnungen in nähere Erwägung wird genommen werden. Besteuerung der Schnittwaaren-, Spezerei⸗ und Materialwaaren⸗-Händler.

ad 5. Auf die vom dritten Landtage im Jahre 1830 vorge—

brachte und jetzt wieder angeregte Bitte,

„zu verstatten, daß kleinere Material- und Schnittwaaren-Händler

in Len Städten nur als Händler ohne kaufmännische Rechte (Ge—

werbe⸗Klasse Js) zur Gewerbesteuer herangezogen werden dürfen“, eröffnen Wir Unseren getreuen Ständen, daß die Besteuerung der Handelstreibenden seitbem durch die Ordre vom 12. Februar 1831, welche alle in der Klasse A. besteuerten Kaufleute beim Aufsuchen von Waaren-Bestellungen und beim Waaren⸗Aufkauf von der Haupt⸗ Steuer befreit, wesenklich ermäßigt und daher um so weniger Ver⸗ anlassung vorhanden ist, die Regel aufzuheben, daß Material- und Schnittwaaren- Händler als Kaufleute mit kaufmännischen Rechten zu besteuern seien.

Wo aber für einzelne Handeltreibende, besonders in kleineren Städten, das Festhalten an dieser Regel zu Härten führen könnte, da sind bisher und werden auch ferner Ausnahmen nachgelassen, wie denn namentlich die sogenannten Budritzkrämer in Görlitz, zu deren Gunsten sich der Zte Provinzial-Landtag besonders verwandt hatte, im Anerkenntniß der für sie sprechenden Berücksichtigungs⸗ Gründe schon seit dem Jahre 1833 in der Klasse B. besteuert sind.

Vereinfachung des Verfahrens und Verminderung der Kosten in

Hypotheken⸗Sachen. ad 6. Auf die Bitte um Beschleuuigung der Anordnungen, wodurch in Hypotheken- Sachen ein möglichst einfaches Verfahren und eine Verminderung der Kosten, besonders in Hinsicht der klei⸗ neren Grundstücke erzielt werde, eröffnen Wir Unseren getreuen Ständen, daß die vollständige Re⸗ viston der Hypotheken⸗Hrdnung nach Erledignng einiger dringenderer Gegenstände der Gesetzgebung erfolgen wird, daß jedoch mehrere Vorschläge, wodurch schon vorsäufig die Geschäftsführung vereinfacht werben foil und die Kosten werden vermindert werden, der Bera—

thung bereits unterliegen, auch eine neue Gebühren⸗Taxe vorberei⸗ tet wird. Ablösbarkeit des Krugverlags⸗ Rechts. .

ad 7. Der erneuerte Antrag auf Gewährung eines besseren Rechteschutzes für das Krugverlags-Recht und Gestattung der Ab⸗ lösung desselben auf einseitige Provocation des Berechtigten oder Ver pflichteten wird, wie Wir Ünseren getreuen Ständen bereits in dem Landtags- Abschiede vom 20. November 1838 II. 4.) eröffnet haben, durch das noch in der Berathung begriffene allgemeine Gewerbe Polizei-Gesetz seine Erledigung finden.

Zu Urkunde Unserer vorstehenden gnädigsten Bescheidungen ha— ben Wir gegenwärtigen Landtags- Abschied ausfertigen lassen, auch Höchsteigenhändig vollzogen und verbleiben Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen.

Gegeben Berlin, den 39. Dezember 1813.

(gez) Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen. von Boyen. Mühler. von Nagler. Rother. Graf von Alvensleben. Eichhorn. von Thile. von ,, Freih. von Bülow. von Bodelschwingh. Graf zu Stolberg. Graf von Arnim.

lichtamtlicher Theil. ;

Inland.

Berlin, 7. Jan. Fie Königliche privilegirte berliner Zeitung Voß che Ztg.) hat in der Isten Beilage ihrer 1sten diesjährigen Num mer einen Artikel aus Königsberg aufgenommen, welcher wörtlich lautet:

„Königsberg, 29 Dez. Herr Dr. Jacoby läßt sich in der heutigen Königsberger Zeitung über den von der Allg. Preuß. Zeifung am 2lsten d. gebrachten Artikel aus, in welchem nachge— wiesen wird, weshalb ihm die Mittheilung der Gründe des ihn freisprechenden Erkenntuisses verweigert wurde. Er weist diesem Ar tikel zwei Irrthümer nach: ) durch typographische Hervorhebung des Wortes Erkenntniß-⸗Formel aus dem S. 534 der Kriminal-Ord⸗ nung will die Allg. Preuß. Ztg. zu dem Glauben verleiten, als versage der eitirte Parapraph dem Freigesprochenen die Abschrift der Enischeidungs- Gründe; allein der Paragraph besagt blos, daß der Freigesprochene kostenfrei nur die Formel zu verlangen berechtigt sei; 2) die Allg. Preuß. Ztg. beruft sich auf 3 Ministerial⸗Re⸗ stripte (vom 17. Januar 1812, vom 12. November 1831 und vom 17. Dezember 1831) in welchen die Auslieferung von Abschristen der Gründe nachgelassen sei, wenn kein Mißbrauch davon zu besorgen ist. Allein nur das älteste dieser Reskripte spreche von einem zu be sorgenden Mißbrauche, das Reskript vom 12. November 1831 ent⸗ halte vielmehr die ganz unzweideutigen Worte; „„Es ist daher jeder Angeschuldigte befugt, auf seine Kosten eine Abschrift oder Ausferti— gung der wider ihn ergangenen Kriminal-Erkenntnisse mit den dazu gehoͤrigen Gründen, so weit sie ihn betreffen, zu verlangen, und weist demnach das JustizMinisterium sämmtliche Königl. Gerichts-Behör— den hierdurch an, für die Folge hiernach zu verfahren.“ Die Allg. Preuß. Ztg. hatte in ihrem Artikel gesagt: „„Zu einer solchen Mittheilung (der Gründe) fand sich jedoch der Kriminal-Senat des Kammergerichts als Richter erster Instanz nicht veranlaßt, und der Widerspruch desselben ist im Aufsichtswege beachtet worden, weil er die Worte des Gesetzes für sich hat.““ Hierin findet der Dr. Ja coby die „„anerkennenswerthe Eröffnung““ daß der verurtheilende Richter erster Instanz, Widerspruch gegen die Mittheilung des frei— sprechenden Urtheils zweiter erheben könne.“

Hierauf wird Folgendes erwiedert:

Zu 1. Die §8§. 534 und 535 der Kriminal-Ordnung enthalten die gesetzlichen Vorschriften über die Mittheilung des Erkenntnisses an den Freigesprochenen. Der völlig Freigesprochene kann eine kosten— frei Ausfertigung, der von der Instanz Losgesprochene keine Aus— fertigung, wohl aber eine Abschrift der Erkenntniß-Formel verlan—⸗ gen. Das ist ihr Recht und das muß ihnen unter allen Umständen werden. Ein Mehreres zu verlangen ist keiner von beiden befugt. Der Schluß des Herrn Dr. Jacoby, „daß, weil ein völlig Freige—⸗ sprochener eine kostenfreie Ausfertigung der Erkenntniß- Formel verlangen kann, er auf seine Kosten auch die Mittheilung der Entscheidungsgründe verlangen könne“, beweist zu viel.

Dem Rechte, eine kostenfreie Ausfertigung der Erkenntniß-Formel zu verlangen, steht nur die Verbindlichkeit, eine kostenfreie Ausferti— gung der Erkenntniß-Formel zu gewähren, gegenüber, nicht die Ver— bindlichkeit, gegen Erlegung der Kosten auch noch die Entscheidungs— gründe mitzutheilen. Kömimt es daher auf eine Entscheidung über den Umfang der Verbindlichkeit des Gerichts in Betreff der Mitthei⸗ lung des Erkenntnisses an, so darf die Aufsichts Behörde nicht anders entscheiden, als daß das Gericht, der ihm vom Gesetz auferlegten Verbindlichkeit und nur dieser genüge.

Zu 2. Das Reskript vom J7. Januar 1812 hat der Justiz- Minister von Kircheisen erlassen, welcher den wesentlichsten Antheil an der Redaction der Kriminal⸗Ordnung genommen hatte, also wohl wußte, was er mit dem 8. F34 hatte ausdrücken wollen. Dieses Reskript bestimmt:

I) daß die Mittheilung der Gründe auf Erfordern geschehen könne, insofern kein Mißbrauch zu besorgen sei. Es legt die Gewährung oder die Nichtgewährung in das Ermessen des Gerichts.

Das Reskript vom 12. November 1831 betrifft einen anderen Fall, nämlich den, wenn der Angeschuldigte in der ersten Instanz ver urtheilt ist. Es ordnet an, daß dem Verurtheilten die weitere Ver— theidigung und der Erweis der Unschuld durch nichts beschränkt wer— den, daß ihm also auch von den Gründen, welche den wider ihn er= gangenen richterlichen Ausspruch motivirt haben, vollständige Kenntniß gegeben werden solle. Der hr. Jacoby ist aber schon in der zweiten Justanz freigesprochen, von einer weiteren Vertheidigung desselben ist daher nicht mehr die Rede. Er bedarf zu diesem Zwecke der Mit⸗ theilung der Gründe des ersten Erkenntnisses nicht; er verlangt auch diese Mittheilung nicht, sondern die des Aten Erkenntnisses, kann sich mithin auf das Reskript vom 12. November 1831 nicht berufen.

Was die Schlußbemerkung des Herrn hr. Jacoby betrifft, so steht Jedem, der bei einem Erkenntnisse betheiligt ist, ein Widerspruch gegen die Mittheilung der Erkenntnißgründe an den Freigesprochenen zu, dem Richter erster Instanz, dem Richter zweiter Instanz und der Staats ⸗-Behörde, wenn der Eine oder die andere einen Mißbrauch besorgt. Das Gericht muß alsdann diese Mittheilung unterlassen, weil der Freigesprochene kein Recht darauf hat, die Versagung daher keine Rechtsverletzung enthält, die Nichtbeachtung des Widerspruchs aber eine Verunglimpfung zur Folge haben könnte, wenn der Miß⸗ brauch wirklich eintritt, wozu eine Veranlassung zu geben das Gericht nicht berufen ist.

Der Dr. Jacoby ist in zweiter Instanz freigesprochen; er hat eine Ausfertigung der Formel des Erkenntnisses erhalten, diese Aus⸗ fertigung genügt, um den Beweis seiner Unschuld gegen Jeden zu führen, der sie bezweifeln sollte. Mehr bedarf es nicht. Bei dem Widerspruche des Richters erster Instanz ist ihm die Mittheilung der Entscheidungsgründe versagt worden, er hat sie nicht zu fordern und daher keinen Grund zur Beschwerde.

Beilage

Inhalt.

Inland. Lyck. Festungsbau zu Lötzen. ü Kran der barmherzigen k 9 gn h aust. ann,,

Deutsche Bundesstaaten. Bayern. München. Reiche Ausstat⸗ tung der Bibliothet. Fonds zur Unterstützung unbemittelter Staats-

diener. Sachsen. Dresden und Leipzig. Reisen fürstlicher Per= sonen. ann over. Hannover. Der Retardaten⸗Senat zu Celle. Censur der Leih⸗Bibliothelen. Grh. Hessen. Darm sta dt. Dank dend hen oßs für den Empfang des Großfürsten Throönfolgers von

ODesterreichische Monarchie. Schreiben aus Prag. (Ankunft des Erzherzogs Stephan; Graf Salm; Ehren-Geschenk der Bürgerschaft an den ehemaligen Oberst⸗Burggrafen von Chotek.)

Frankreich. Paris. Glückwunsch⸗Reden an den König und Beant— wortung derselben. Vermischtes. Briefe aus Paris. (Die Neu— jahrs-Gratulation in den Tuilerieen; der Adreß⸗Entwurf der Pairs— Kammer; Adreß-Kommission der Deputirten⸗Kammer. Die legitimisti⸗ schen Umtriebe in den Adressen beider Kammern; die Dotation des Herzogs von Nemours; Marie Christine und die an sie geschickte Deputation; Herr Martinez de la Rosa.)

Großbritanien und Irland. Hof-Nachricht. Rückblicke der eng⸗ lischen Presse auf das verflossene Jahr.

Niederlande. Delft. Beisetzung der Leiche Sr. Majestät des Grafen von Nassau.

Italien. Neapel. Beabsichtigte Vermählung des Prinzen Franz de Paula mit der Königin Isabella von Spanien. Der Einfuhr-Zoll auf Getraide nicht aufgehoben.

Spanien. Briefe aus Paris. (Barcelona; legitimistische Bewegun⸗ gen an der Gränze. Die Vermählungs-Frage nach den Ansichten eines französischen Staatsmannes; Stärke und Stellung der Parfeien; die Königin Marie Christine.)

Griechenland. Athen. Instructionen Lord Aberdeen's in Bezug auf die Lage Griechenlands und die Arbeiten der National⸗Versammlung. Texas. Schreiben aus Paris. (Präsident Houston über das Verhält—

Sniß von Texas zu England und den Vereinigten Staaten.)

Handels- und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen und Marktbericht. Jahresbericht über den Handel von Königsberg.

Inland.

Lyck, 2. Jan. (K. A. 3.) Am 4. Dezember v. J. haben die Erdarbeiten beim Festungsbau in Lötzen begonnen. Herr Hauptmann Westphal leitet das Ganze, und ihm stehen drei andere Offiziere zur Seite. Ein vierter Offizier befehligt die in Lötzen stationirten 30 Mann Besatzung. Den Chausseebau betreffend, ist nun festgesetzt worden, daß die Ehaussee von Lötzen nach Rastenburg über Groß⸗ Warnen, Kalinowen, Klein- nnd Groß-Stürlak, Mertenheim, Pohi— bels ꝛc. gehen solle.

Münster, 1. Jan. (W. M Die hiesige Zuchthaus⸗Anstalt erhielt heute ein bedeutungsvolles Neujahrs⸗Geschenk. Auf den An⸗ trag des Herrn Direktors Polmann ist unter Genehmigung des Herrn Ministers des Innern Excellenz die Einrichtung ins Leben getreten, wonach zwei barmherzige, Schwestern die Krankenpflege sowohl im weiblichen als im männlichen Lazareth der Anstalt besorgen. Sie haben ihren fortwährenden Aufenthalt in derselben und ein dazu ein⸗ gerichtetes mit Klausur belegtes Zimmer bezogen. Uebrigens hat bie Zahl der Kranken im letzten Semester des Jahres 1843 in Folge geschehener Luft- Verbesserung, der Einrichtung einer Bade ⸗-Anstalt, wonach jedem Sträfling alle 8 Tage ein Brausebad gereicht wird, so wie ferner dadurch, daß die Gefangenen alle einzeln gebettet wer⸗ ben, um die Hälfte abgenommen, so daß dieselbe durchschnittlich , der Zahl sämmtlicher Gefangenen beträgt.

Ausland. Deutsche Bundesstaaten.

Bayern. München, 2. Jan. (A. 3.) Des Königs Ma⸗ jestät hat allen Gelehrten und Literaten der Hauptstadt und des gan⸗ zen Landes zum neuen Jahr eine Freude bereitet, indem er die Fonds der Königl. Staats-Bibliothek von 18,900 auf 23,90 Fl., und ins⸗ besondere den Bücher- Etat von 12, 000 auf 176300 Fl. erhöht hat. Zugleich sind die Wünsche und Anträge des Direktoriums in Bezug auf den Personalstand der Bibliothek genehmigt worden. Hat Se, Majestät schon vor anderthalb Jahren durch die Anweisung eines außerordentlichen Zuschusses von 8909 Fl. die Bibliothek in den Stand gesetzt, die gesammte noch fehlende spanische und portugiesische Literatur anzuschaffen, so ist nun durch diese neue Königl. Munificenz einerseits die Möglichkeit gegeben, daß unser wahrhaft einziger Na— tionalschatz, der beinahe alle Bücher⸗ Sammlungen Europas an Reich⸗ thum übertrifft, sich fortwährend mit der vollständigen Literatur des In- und Auslandes ergänze; andererseits aber ist dafür gesorgt, daß auch in den erweiterten Räumen des neuen prachtvollen und seiner Bestimmung treff lich entsprechenden Gebäudes Einheimische und Fremde den ,,. Vorrath von Büchern und Handschriften mit der— selben Bequemlichkeit benutzen können, welche schon früher diese An— stalt vor vielen gleichartigen auszeichnete.

(J. M.) Se. Majestät der König hat die letzten Tage des Jahres 1843 mit einer neuen Schöpfung wahrhaft landesväterlicher Huld bezeichnet, und den Stand der Staatsdiener zum Beginn des neuen Jahres mit einem abermaligen Akt weise fürsorgender Gnade beglückt. Zu den vielen und reichen Stiftungen nachhaltiger Wohl⸗ thätigkeit, welche König Ludwig für seine treuen Unterthanen bereits, zum allergrößten Theile aus Allerhöchstseiner Privatkasse, begründet, hat er wieder eine ins Leben gerufen, Eine Allerhöchste Entschlie⸗ ßung Sr. Majestät des Königs vom 18. Dezember v. J. eröffnet, daß ber Fonds, welcher ven Sr, Majestät am 1. Januar 1826 aus Bei⸗ trägen der Central-Staatskasse und dem Netto- Ertrag der Kreis= Inkelligenzblätter zu bilden begonnen wurde, in wohlwollender Berücksich⸗ figung der Familienverhältnisse der Staatsdiener und, ihrer Relikten zur Unterstützung derselben, sich seither in dem Maße vermehrt hat, daß er eine ergiebige Jahres⸗Rente abwirft. Es soll deshalb auch ein Theil die⸗ ser Rente für die Unterstützung von Kindern unbemittelter dürftiger Staatsdiener für die (6fährige Dauer der V. Finanz⸗Periode (1843 459 in festen Beträgen nach Köpfen ausgeschlagen, und ein Theil derselben Rente für Unterstützungen im Allgemeinen, in dringenden Bebürfnißfällen solcher Beamten⸗ Familien verwendet, werden, im Ganzen die Summe von nicht über 20,000 JI. jährlich. Die unbe⸗ mittelten Staatsdiener aller Klassen und Geschästs - Abtheilungen, welche verheirathet oder Wittwer und mit Kindern versehen, dürftig und würdig sind, haben darauf Anspruch. Die, jährlichen Unterstützungs⸗ Beitrage sind 100 je zu 50 Fl., ünd 50 je zu 1090 Fl., für Kinder vom achten bis zum vollendeten achtzehnten Jahre. Die Gesuche darum sind, mit genauer Angabe aller Einkünfte, Präbenden, Stipen⸗ bien zr. der Aeltern und Kinder, bei den treffenden Ministerien einzu⸗

Beilage zur

reichen, und diese haben zum ersten Mal am 15. April 1844 ge⸗

51 Allgemeinen Preußischen

meinschaftlichen Bericht mit Gutachten, unter besonderer Berücichti⸗ gung der Staatsdiener, welche lange, treu und eifrig gedient haben, Sr. Majestät dem Könige vorzulegen, welcher die Entscheidung giebt. Bei Ablauf der Verleihungszeit innerhalb des 18ten Lebensjahres kann um Fortbezug nachgesücht werden. Erhöht sich das Einkommen der betreffenden Familie um das Doppelte der Unterstützung, so muß der Staatsdiener sogleich Anzeige davon beim Ministerium machen, und die Königliche Entschließung über Fortbezug gewärtigen. Unter⸗ lassung solcher Anzeige oder Angabe geringeren Einkommens hat bei Entdeckung Rückersatz der bereits genossenen Unterstützung oder Aus⸗ schluß davon zur Folge. Bei Entlassung, Quieszirung oder Ableben des Staatsdieners wird dem Kinde die Unterstützung für das laufende Rechnungsjahr fortbezahlt, dann beruht die Fortdauer auf Königl. Entschließungen. Die Zahlungen leistet die Königl. Central-Staats⸗ Kasse durch die Kreis-Kassen und Rent⸗Aemter.

Sachsen. Dresden, 14. Jan. (E. 3.) Se. Kaiserl. Ho⸗ heit der Großfürst Thronfolger von Rußland ist heute Vormittag hier eingetroffen und bei dem Kaiserl. russischen Gesandten, Herrn von Schröder, abgetreten. Höchstderselbe hat heute Abend die Reise nach St. Petersburg fortgesetzt.

Leipzig, 4. Jan. (L. 3.) Se. Durchl. der Herzog von Sach— sen⸗Altenburg trafen heute Nachmittags mit Höchster Familie, von Han⸗ nover kommend, hier ein, und setzten ohne Aufenthalt die Reise auf der Eisenbahn nach Altenburg fort.

Hannover. Hannover, 31. Dez. (H. C.) Sicherem Vernehmen nach sind die Arbeiten des, dem Königl. Ober⸗Appella—⸗ tionsgerichte zu Celle zugeordneten Retarbaten-Senats so weit fort⸗ geschritten, daß die Auflösung jener Kommission bereits nahe in Aus⸗ sicht gestellt worden ist. Man kann es nicht leugnen, daß durch diese Einrichtung dem ganzen Königreiche ein großer Segen erwachsen ist, und dürfen jetzt die Partheien, die eine Sache an das höchste Ge⸗ richt bringen, spätestens binnen 6 Monaten einen Hauptbescheid er⸗ warten, welcher früher erst nach Jahresfrist, ja oft erst nach Ablauf von mehreren Jahren erfolgte. Die auf jene Kommission verwandten Kosten können dabei gar nicht in Anschlag kommen, und das Land muß seinem Monarchen, der in seiner Weisheit die Nützlichkeit der fraglichen Maßregel schnell durchblickte und dieselbe mit gewohnter Energie ins Werk setzte, zur größten Dankbarkeit verpflichtet sein. Einem ferneren hier umlaufenden Gerüchte zufolge soll aber auch der Zustand der Justizkanzleien zu Hildesheim und Osnabrück die spezielle Aufmerksamkeit unseres landesväterlichen Königs auf sich gezogen haben, bei welchen Gerichten nämlich die Rückstände dermaßen sich gehäuft haben, daß die Partheien erst nach anderthalb Jahren ein Urtheil erwarten können, während bei den übrigen Justizkanzleien dieses regelmäßig binnen 3 5 Monaten möglich ist. Der Grund dieses, für die beiden fraglichen Provinzen sehr drückenden Uebelstandes liegt ohne Zweifel einzig und allein darin, daß die beiden genannten Ge⸗ richtshöfe keine Senate haben, in welchen die minder wichtigen Civil⸗ sachen abgethan werden, sondern daß alle Entscheidungen in diesen Sachen vor ben vollen Rath gehören. Die beiden Gerichte sind auch nur mit 5 ordentlichen Rathsstellen besetzt, während alle übrigen Kö— niglichen Justizkanzleien deren 7 außuweisen haben, so daß aus die⸗ sem Grunde die Formation von Senaten als unthunlich sich dar⸗ stellen würde, wenn man, wie es bei den anderen Justizkanzleien der Fall ist, auf jeden Senat wenigstens vier Votanten rechnen will. Das erwähnte Gerücht sagt nun ferner, daß in Betracht dieser Sachlage ein Antrag an die nächstens zusammentretenden Stände gelangen werde, diejenigen Geldmittel zu bewilligen, welche erforder— lich sind, um bei den Kanzleien zu Osnabrück und Hildesheim zwei neue Rathsstellen fundiren zu können.

(H. C.) Das schon mehrfach in diesen Blättern erwähnte neue Institut einer Censur der Leih-Bibiotheken und Lese-Vereine ist mit dem 1. Januar in Wirksamkeit getreten. Alle Bücher und Journale müssen zum Zweck der Aufnahme in Leih⸗Bibliotheken oder öffentliche Anstalten nochmals sich einer Censur unterwerfen, wobei es nicht in Betracht zu kommen scheint, ob dieselben überhaupt schon im König⸗ reiche gestattet sind oder nicht. j

Grh. Hessen. Darmstadt, 2. Jan. (Gr. H. 3.) Der Großherz. Kreisrath, Freiherr v. Stark, hat Folgendes dahier be— kannt gemacht: „Seine Königl. Hoheit der Großherzog haben bei dem neulichen Einzuge Ihrer Kaiserl. Hoheiten des Großfürsten Thron— folgers von Rußland und Allerhöchstdessen Gemahlin mit besonderem Vergnügen die Bemühungen der Bewohner der Residenz gesehen, jenen Einzug zu verherrlichen, und sie bei diesem Höchstihrem Herzen so nahe angehenden Ereignisse als einen neuen Beweis der altbewährten treuen Anhänglichkeit der hiesigen Einwohner aufgenommen. Se. Königl. Hoheit haben Allergnädigst geruhet, mir den Befehl zu er theilen, Alierhöchstihren Dank für die bei jener Veranlassung an den Tag gelegten Aeußerungen der allgemeinen Theilnahme an diesem frohen Wiedersehen öffentlich auszusprechen, welchem Allerhöchsten Befehle ich hierdurch schuldige Folge leiste.“

Oesterreichische Monarchie.

n Prag, 3. Jan. Heute Morgen 4 Uhr erfolgte die für 9. Stadt ebenso erfreuliche wie für das ganze Land bedeutungs— volle Ankunft Sr. Kaiserlichen Hoheit des Erzherzogs Stephan, be— H vom Vorstande seines Hofstaates, dem jüngst zum Obersten rnannten Grafen Grine und den beiden Dienstkämmerern, Grafen

Breda und Hoditz. Morgen erfolgt die Vorstellung der Räthe des

Guberniums und in der darauf, wie gewöhnlich am Donnerstage,

erfolgenden Gubernial-Sitzung, wird der Erzherzog bereits präsidiren.

Indessen wird vor der Hand der Aufenthalt Sr. Kaiserlichen Hoheit

bei uns nur ein kurzer sein, indem der Prinz bald wieder nach Wien zurückkehrt, und erst in einigen Wochen seinen bleibenden Aufenthalt hier nehmend, seine hohen Functionen förmlich antreten wird. Bis⸗

dahin wird der n , ,,,, Graf Salm, wie

bisher die Leitung der politischen Administration besorgen. Ein gestern eingelangtes Kasserliches Reskript an den permanenten ständischen Ausschuß, brachte auch die nöthigen Anordnungen, wegen Installirung des Grafen von Salm als Vorsteher der Stände, durch den ältesten Landes⸗Offizier, wodurch die früheren Anstände beseitigt sind, welche gegen die ständischen Functionen desselben zu erheben versucht wurden, weil er weber im Besitze eines der Landes-Aemter, noch bisher über⸗ haupt ein Mitglied der böhmischen Stände war.

Unserem früheren Oberst-Burggrafen von Chotek, welcher seit dem Zurücktreten von diesem Posten hier privatisirt, wurde am 30. . M. von den hiesigen Gemeinde- Repräsentanten (Stadtverordne⸗ , der Burgerschaft, eine kunstvoll gearbeitete silberne Vase . ichst überreicht, unter Bezeugung dankbarer Anhänglichkeit für ie während seiner 16jährigen Amtsführung der Stadt erzeugten

Wohlthaten. Der Kostenbetrag von 1000 Fl. Conv. Münze für

erst jetzt überreicht werden konnte. Frankreich.

Paris, 2. Jan. Die Anrede des Erzbischofs von Paris an den König beim Jahreswechsel, welche heute nebst den übrigen Be⸗ glückwünschungs Reden und den Erwiederungen Sr. Majestät im Moniteur enthalten ist, lautete folgendermaßen:

Sire! Das verflossene Jahr war ein glückliches für Ew. Majestät; wir wünschen, daß das neue noch glücklicher für Sie sein möge. Eine Kö⸗ nigin, Ihre mächtige Verbündete, kam!, Ihre weisen und beharrlichen Be— mühungen um die Erhaltung der Ruhe Europa's anzuerkennen. Ein Prinz, der unferen Seeleuten theuer ist wegen all' seiner edlen Herzens-Eigenschaf⸗ ten, brachte Ihnen aus einer anderen Hemisphäre ein neues Pfand für die zwischen unserem Vaterlande und dem seiner erlauchten Gemahlin bestehen⸗ den Verbindungen. Die Künste, der Gewerbfleiß, der Handel, diese glückli⸗ chen Kinder des Friedens, verbreiten fortdauernd ihre reichen Wohlthaten über unser Land. Kein Franzose wünscht mehr als wir ihr Wachsthum und ihre beständige Dauer. Aber die heißesten Wünsche unseres Herzens und die Ew. Masestaͤt werden erst dann vollkommen erfüllt sein, wenn wir unter uns das Reich des Glaubens und der christlichen Tugenden, diesen frucht⸗ baren Quell der Sicherheit, Größe und sittlichen Würde, und ohne die es weder wahre Stärke, noch wahre Weisheit geben kann, sich ausdehnen und befestigen sehen. Möge es dem höchssen Spender aller Gaben gefallen, so gerechie Wünsche zu erhören und uns einen König zu erhalten, dessen Tage nur darum noch vor wenigen Monaten aus einer neuen Gefahr gerettet worden zu sein scheinen, um uns all die Gefahren ins Gedächtniß zurück- zurufen, vor denen Franlreich durch ihn selbst bewahrt wurde.“

Der König antwortete:

„Sie führen Mir die glücklichen Umstände wieder vor, welche das ver— flossene Jahr bezeichnet haben. Nach der Heirath, welche bei dem Schmerz der Königin und dem Meinigen einen neuen Trost in Meine Familie brachte, gereichte es zu Meinem Glück, den Besuch einer erhabenen Verbündeten zu empfangen; und die stets wachsenden Fortschritte der Künste und Gewerbe haben die öffentliche Wohlfahrt vergrößert. Ich danke der Vorsehung da—= für, daß sie so viel Wohlthaten über Frankreich verbreitet hat. Die Wünsche, welche Sie Mir für Meine Familie und für Mich darbringen, rühren Mich; Ich hege deren unaufhörlich aus aufrichtigstem Herzen für die fortdauernde Befestigung und Verbreitung der sittlichen und religiösen Gesinnungen, als der wahren Quellen aller Tugenden.“

Im Namen des diplömatischen Corps führte der apostolische Nuntius das Wort und redete den König in folgender Weise an;

Sire! Nicht Wünsche blos, sondern auch die aufrichtigsten Beglück— wünschungen beeilt sich das diplomatische Corps, durchdrungen von den Ge⸗ sinnungen der Souveraine, die es zu repräsentiren die Ehre hat, Ew. Ma— sestät bei der feierlichen Gelegenheit des beginnenden Jahres darzubringen. Der Frieden, für dessen Erhaltung Ew. Majestät, im Einklang mit allen Souverainen, unaufhörlich die beharrlichsten und edelmüthigsten Anstren⸗ gungen gemacht haben, verbreitet seine Wohlthaten immer mehr. Religion und öffentliche Ordnung, die einzigen Quellen des Völkerwohls, verleihen Frankreich und Europa Ruhe und Gedeihen. Diese Wohlthaten Sire sind der süßeste Lohn für Ew. Majestät. Ihre Dauer, ja ihr Forifchreiten ist gesichert durch die hohe Weisheit Ew. Majestät und aller Souveraine durch die vollkommene Uebereinstimmung ihrer Kabineite und durch das, Interesse ihrer Völker. Möge es dem Himmel gefallen, Ew. Masjestät auch ferner seinen Beistand zu gewähren! Die enugihuung welche Ew. Majestät auf dem Throne empfinden, ist Ihnen in nicht gerin⸗ gerem Grade im Schoß Ihrer Königlichen Familie beschieden. Eine neue dem Vaterherzen Ew. Majestät theure und unter den günstigsten Auspizien geschlossene Veibindung bietet derselben eine Vermehrung an Zahl und Tugenden. Der Segen des Himmels wird ihr nicht fehlen, und in ihrer Mitte werden Ew. Majestät lange und heitere Tage genießen. Das diplo⸗ matische Corps, wünscht dies innigst und hofft es vertrauensvoll. Geneh— migen Sie, Sire, seine Gratulationen und Wünsche, und zugleich auch die aufrichtige Huldigung seiner tiefen Ehrerbietung.“ ;

Hierauf antwortete Se. Majestät Folgendes:

„Es gereicht Mir zur Genugthuung, von Seiten der Souveraine welche das diplomatische Corps bei Mir repräsentirt, den Ausdruck solcher Gesinnungen erneuern zu hören, wie die, welche Sie Mir eben kundgege—⸗ ben. Ein süßes Gefühl ist es für Mich, diesen Einklang aller Kabsnctte zu Gunsten der Erhaltung des Friedens sich immer mehr befestigen zu sehen Jedes verfließende Jahr bringt uns neue Unterpfänder des Vertrauens auf die Zukunft und gebietet uns neue Danksagungen an die göttliche Vor— sehung für die Wohlthaten, welche wir ärndten. Alles läßt Mich für das beginnende Jahr die Erfüllung der Wünsche hoffen, welche Sie Mir in Ausdrücken dargebracht, die Ich mit besonderer Lebhaftigkeit empfinde Im Namen der Königin und aller der Meinigen drücke Ich Ihnen dies . Wir danken dem diplomatischen Corps auch für seine Glůckwünsche zu der Vermählung Meines Sohnes, des Prinzen von Joinville, und Ich hoffe daß der Himmel über diese Meinem Herzen so theure Verbindung bie Segnungen verbreiten wird, welche Sie für dieselbe erflehen.“

Die Glückwunschreden der Präsidenten der Pairs und der De—⸗ putirten-Kammer und die Antworten des Königs handelten von der zunehmenden Wohlfahrt des Landes und von den Familien⸗Angele⸗ genheiten des Königs und enthielten übereinstimmend nur Aus drlcke, welche auf die glücklichsten und günstigsten Beziehungen zwischen den verschiedenen Staatsgewalten hindeuten. Des Besuchs der Königin von England war nur in der Rede des Präsidenten der Pairs⸗ Kammer gedacht.

Der Constitutionnel spricht sich eben so tadelnd, wie das Journal des Débats, über die Rede aus, welche Herr Laffitte als Alters⸗Präsident gehalten; nur die Organe der äußersten Linken zollen ihr Lobsprüche.

Am 15. Januar wird hier das Denkmal für Molière eingeweiht; es ist noch nicht entschieden, ob der Präfekt des Seine⸗-Departements und der Minister des Innern bei der Feierlichkeit zugegen sein werden.

X Paris, 2. Jan. Die Ceremonie der Darbringung der offiziellen Glückwünsche an den König und die Königliche Familie zum Beginne des neuen Jahres hat gestern, wie alle Jahre, in der ge⸗ wohnten Weise stattgefunden. Die verschiedenen dabei gehaltenen Anreden an den König und dessen Antworten darauf, finden Sie zum Theil heute schon im Moniteur. (Vergl. oben.) Sie bieten, wie Sie daraus ersehen werden, nichts gerade besonders Bemerkenswerthes dar. Das Einzige von mehr allgemeinem Interesse ist die aus dem Munde des Monarchen kommende erneuerte und sicherlich höchst erfreuliche Ver⸗ sicherung, daß die Wünsche und Bestrebungen aller Kabinette fort⸗ während und in stets erhöhtem Maße auf Erhaltung und Befestigung des allgemeinen Friedens gerichtet sind, unter dessen schützender Aegide allein wahrer Fortschritt gedeihen kann. An der Spiße des diplo= matischen Corps führte der päpstliche Nuncius, nicht der österreichische Botschafter, Graf von Appony, wie einige der wenigen heute erschie⸗ nenen Blätter irrthümlich angeben, das Wort. ich bei diesem Anlasse, der für den König sicherlich wegen der langen Dauer des feierlichen Aktes höchst ermüdend sein muß, wurde allgemein und von neuem dessen körperliche und geistige Rüstigkeit bewundert. Man hat es allgemein sehr bezeichnend k daß gerade in diesem Jahre das Offizier⸗Corps der sämmtlichen Legionen der i Garde sowohl von Paris selbst als der Banlieue zahlreicher als je