1844 / 9 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

in der Wirklichkeit ergeben hat und vorher nie ist, und 3 wird *r ger e 2 * des Klima's zu glauben, weil erhöhte Boden- Kultur,. l bie bei uns sihhbal vorschreitet, allein eine so merkwürdige BVermehtung der Tragbarkeit in so kurzer Zeit nicht erzielt haben kann. Tieset Ueberfiuß war'gerade im vorigen Jahre um so segensreicher, ale in Rußland keine erglebige Aerndte und in Deutschland und Dãanemarkt Mißwachs stattgefunden hatten, daher Gewißheit für guten Absatz vorlag und feine Konkärren; zu fürchten war. Schon im Winter fanden sich Käu= fer fuͤr Roggen, wovon ansehnliche , 1845 2 200 Fl, auf Früh⸗ jahr lieferung verschlossen wurden. Aber obschon der Begehr mit der vor⸗ rückenden Jahreszeit steigend war und demselben überall entsprochen wurde, wiewohl man die Größe der Aerndte noch nicht ermessen konnte, so blieben Preise unverändert und erst im Mai fing man an, über die Größe der eingegange= nen Verbindlichkeiten , Dazu . Noth r . Bel⸗ ien, Westphalen, am Rhein ꝛc., so wie ein Abzug na dänemark und , , , e für . was die zreise rasch und unerwartet auf 265 2270 Fl. trieb. Da man indessen in 2 1 Partieen zu niedrigen Preisen angekauft hatte und unsere gu diese Konkurrenz fürchteten und von den eigenen großen Vonäthen Ueberzeugung hatten, so mangelte es um so weniger an Zuführen, als die gestiegenen Preise eine um so größere Aufmunterung dafür waren, und so sonnten sämmtliche ,, . if hin und wieder mit einigen Opfern, bis auf den letzten Scheffel erfüllt werden. Der Gewinn für die Lieferanten scheint ein sehr lärglicher gewesen zu sein, weil die Hauptposten früh im Jahre auf mäßige Preise verschlossen wurden und der gehoffte Fall ö nur ane . eine plötzliche Erhöhung eintrat. Für sie ist daher das große Geschäft von wenig Seegen gewesen, während un⸗ sere hiesigen Spekulanten, die für eigene Rechnung nach Bremen, Belgien und dem Rhein verschifften, sich recht günstiger Erfolge erfreuen durfien. Mit der ,, hörte die Frage nach Roggen auf und Preise wichen tchnell * 5 42 200 Fl., worauf sie sich auch bis heute nur behaupten onnten. Wie es scheint ist unsere vorjährige Roggen-Aerndte in Qualität gut gewesen und liefert auch ein Durchschnitts⸗ Quantum; da man aber in Deutschland, Dänemark und Holland von großem Ueberfluß spricht, so ist es nicht leicht, jezt schon den Gang der Preise zum Frühjahr zu beurtheilen, wenn es auch ziemlich wahrscheinlich ist, daß Westphalen, der Rhein und Belgien fremder an bedürfen werden. Einleuchtend scheint, daß eine erhebliche Erniedrigung mit Grnnd nicht abzusehen ist, denn die jetzigen Preise stehen mit dem Werth anderer Brodfrüchte nur im angemessenen, gewöhnlichen Verhältniß und von alten Beständen kann nach dem . des vorigen Jahres nicht die Rede sein, daß bei einem nur gewöhnlichen Abzug oder aufkommender Mei= nung eine wesentliche Besserung eintreten muß, während bei Einkäufen zu jebigen Preisen wenig gewagt wird. Der Bestand von Roggen ist jetzt hier 42090 Last. enn wurden im v. J. 29,700 Last. Die trüben Aussichten, welche zu Anfang des v. J. für die Inhaber von Weizen vorlagen, haben

ken, wie er sich

erlebt worden

54 nicht über 390 Fl. für feine Qualitäten gestellt. Seit einigen Wochen zeigt sich eine irn . Meinung dafür und ziemlich viel Speculation, wodurch der Wert befestigt und die Notirungen etwas erhöht worden sind, daß die seinsten Partieen nur E 390 Fl., abfallendere im Verhältniß zu haben sind. Der Impuls ist von England ausgegangen und als Grund wird vermehrte Tonsumtion durch zunehmende Thätigkeit in allen Fabriken, geringe Qua- lität des v. J. Gewächses, eine schwächere Aussaal von Weizen und die Möglichkeit eines erleichternden Korngesetzes angeführt. Der Üebersluß an mäßigem Kapital und die Nachrichten aus Fransreich und Belgien mögen ebenfalls dazu ermuntern.

Die Fortsetzung des obigen Jahresberichtes folgt mit meinem Nächsten.

In den letzten 14 Tagen ist, des Festes wegen, nur sehr wenig in Ge— traide umgegangen. Für Weizen wurden die vorigen Preise gefordert, welche man aber nicht bewilligen wollte. In Roggen bleibt das Geschäft träge. Die Zufuhren haben 9 noch immer nicht gemehrt, weil schlechte, unfahr⸗ bare Wege die Landleute abhalten, ihre Vorräthe zu Markt zu bringen. i. die hier lagernden Getraide und Waaren wird auf folgende Preise ge— halten.

Weizen hochbunter alter 131 33pf. 390 Fl., frischer 130 /31pf. 360 Fl., bunter alter 130 /31pf. 375 Fl., frischer 126 / 25pf. 330 Fl. Roggen, poln. alter 116/ 12295. 195 206 Fl., frischer inländischer 195 205 Fl. Große Gerste, frische 106 107pf. 186 190 Fl. Kleine 102 / 1039f. 1595 = 16531. Hafer, poln. alter 75 / 78pf. 102 115 JI.

Frischer Hafer 727416 102 Fl. Weiße Erbsen 198 210 Fl. Wicken und Bohnen 200 Fl. Leinsaat poln. alte 110/1116. 324 FI. inländ. alte 110/1151. 306 2 339 Fl., frische 113/1161 327 a 360 51. Alles p. Last von 56 Scheffel.

Flachs, Pedal⸗Kron- 11 4 12 Fl., drojaner Kron- 11 a 12 FI., oberländer und ermländer Kron- 10 a o Fl.

Hanf, Rein 12 a 13 Fl., Lagen soz a 11581, litth. 33 a 85 Fl., Hanfheede, Rein⸗ 6 a 6 Fl. p. Stein v. 33 1.

Wolle, feine 180 a 210 Fl., mittelfeine 150 a 180 Fl., mittel 126 a 150 Fl., ordinaire 99 2 126 Fl. p. 110 fi.

Hanföl 42 Fl., Rüb öl 32 Fl., Leinöl 32 Fl. p. 110 1.

Talg, königsberger 14 Fl. p. 33 hz.

Borsten, Kron- 15 a 18 Sgr., Leck⸗ 18 a 22 Sgr., Brack 6 7 Sgr. . rothe alte 27 Sgr. p. H. Matten 20 Sgr. p. 5 Stück.

Course. London 3 Mi. 2007 FI. Amsterdam 71 T. 102 Fl. Hamburg 9 W. 4453 Fl. Berlin 2 Mt. 99 FI.

sich im Laufe des Sommers etwas gebessert, nachdem sich in England eini⸗ ger Begehr nach alter Waare zeigte und einige Speculation bei Ueberfluß an Geld und Mangel an nützlicher Verwendung desselben aufkam. Manches Lager wurde leidlich geräumt und Verschiffungen von neuem Weizen, der zu mäßigen Preisen angekauft und zu den sehr niedrigen Frachten bei billi⸗ ger Assuranz gemacht wurden, ließen guten Gewinn, steigerten aber auch den Werth von Weizen auf dem Kontinent, wodurch den späteren Abladun⸗ gen nach England jeder Spielraum auf Nutzen für jetzt genommen wurde. Im Ganzen haben nur kurze Fluctuationen in dem Werthe dieses Korns

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 3. Jan. Niederl. wirkl. Sch. 545. H55 do. 993. 595 Span. 214. 395 do. 3127. Pass. 53. Ausg. —. zZinsl. 63. Preuss. Fr. Sch. —. Fol. —. Oesterr. 109. 495 Russ. lope 91.

Antwerpen, 2. Jan. Zinsl. —. Neue Anl. 203.

Frankfurt a. M., 4. Jan. 595 Met. 1123 G. Bank- Actien 2019. p. ult. 2022. Bayr. Bank- Actien 680 6. lope 893. Stiegl. 89. Iut. 542. Loln. 300 Fl. 943 G. do. s00 FI. 963. do. 200 FI. 314 6. Hamburg, 5. Jan. Bank-Actien 1695 Br. Engl. Russ. 1I2.

sire 55. Ausg. Sch. 123. 2305 Holl. 545. 596 a0. 99. Kugl. Russ. II68. res. 735. chili 993. Columb. Mes. 327. Feru 25.

Paris, 2. Jan. 596 Rente sin eour. 123. S5. 95 Rente fin eour. S2. 30. bb Neapl. au eompt. 1097. 56 span. Reute 29. Fass. 5.

Wien, 2. Jan. 536 Mei. 1114. Bank- Actien 1659. Anl. de 1839 116. neu. 101. Verd. I273. 61. Log] z

Wien, 3. Jan. S5 Men, iii. 4 1007 355 765 230 5. hank-Aetien 1658. Anl. 4 1831 1493. 4. ae 1830 1165. J. Nord. I36. Glonn. 1093. * Mail. 100. J. Florent. 95. t ĩ

Meteorologische Geobachtungen.

Morgens 6 Ubr.

1844. 6. Jan.

Luftdruck . ... Luftwärme ... Thaupunkt ...

Nachmittags 2 Ubr.

Abends 10 Uhr.

Nach einmaliger Beobachtung.

ö 330, 97“ Par. 329. 867 Par. Quellwärme 6,67 R. 4 6.380 R. 4 5,7 R. Flusswärme 1 . ö 4, 47 R. 4,47 R. Bodenwärme 5, 00 R. Dunstsãttigung S2 pCt. S9 pct. Aus dns tung O, oo Rb. Wetter regnig. bezogen. Regen. Niederschlag O, os Rh. k, SW. S8. 8. Wärme wechsel 6, 9“ Wolken zug... 58. 4 4,87 R.˖ Tagesmittel : Am 5. 334,958, Par... 1. 13 R... . 0, 5 R... 94 pCt. SSW. 6 330,6 P 5,99 ö

Rönigliche Schauspiele.

Montag, 8. Jan. Auf Begehren: Ein Sommernachtstraum, nach . von Schlegel, in 3 Akten. Musik von Felix Mendelssohn⸗Bartholdy. Tänze von Hoguet.

Dienstag, 9. Jan. Znm erstenmale wiederholt; Der fliegende Holländer, romantische Oper in 3 Aufzügen, von Richard Wagner.

Im Konzertsaale: 1) Le coilsfeur et le perruquier, vaude- ville en 1 acte, par Scribe. 2) La premiere représentation de; Un péché de jeunesse, vaudeville nouveau en 1 acte, par MMI. Samson et de Wailly. 3) Les premieres amours, vaude— ville en 1 acte, par Scribe.

Rönigsstädtisches Theater.

Montag, 8. Jan. (Italienische Opern⸗-Vorstellung.) Giovanni. Opera in 2 Atti. Musica del Maestro Mozart. Dienstag, 9. Jan. Gast⸗Vorstellung des Kinder-Ballets des Herrn Price aus Kopenhagen, in 3 Abtheilungen. Dazu: Steffen Langer aus Glogau, oder: Der holländische Kamin. (Dlle. Simon, vom Stadt⸗Theater zu Magdeburg: Klärchen Buren, als Gastrolle.) Mittwoch, 10. Jan. Gtalienische Opern⸗-Vorstellung.) Zum erstenmale wiederholt in dieser Saison: Lucrezia Borgia. Opera in 3 Atti. Musica del Maestro Moxart.

Don

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

Neue Port. 431

stattgefunden und bis heute haben sich die Preise nicht unter 340 Fl. und

London j 2. Jan. Cons. 395 974. Bel. 1033. Neue Anl. 22. Pas-

Bekanntmachungen.

12131 r t fem ent.

Ueber den Nachlaß des am 9. September 1841 zu Pirna verstorbenen Kammerherrn Heinrich Julius von Stutterheim ist auf den Antrag des Nachlaß-Kurators Justiz⸗Kommissarius Marquard hierselbst der erbschaft⸗ siche Liquidations Prozeß eröffnet und ein Termin zur Anmeldung und Nachweisung der Ansprüche der Gläu⸗ biger auf

. 11. März 1844, Vormittags 9 Uhr, vor dem Referendarius Hartmann als Deputatoò ange— setzt worden. Es werden daher alle unbekannten Glaͤu⸗ biger hierdurch vorgeladen, ihre Forderungen spätestens in dem obigen Termine auf dem Königl. , ,. gericht hear i, entweder in Person, oder durch einen mit Vollmacht und Information versehenen hiesigen Justiz⸗Kommissarius anzuzeigen und die Beweismittel beizubringen. Bei unterlassener Anmeldung ihrer An⸗ sprüche im Termine aber haben sie zu gewäͤrtigen, daß sie aller ihrer Vorrechte verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befrie⸗ digung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben möchte, verwiesen werden.

Frankfurt 4. d. O., den 21. November 1843.

Königl. Preuß. Ober⸗Landesgericht.

21331 Nothwendiger Verkauf. Ober⸗Landesgericht zu Posen, J. Abtheilung.

Das im Helen en Kreise belegene Rittergut Trzeielino nebst dem Vorwerke Josephowo, auch Nasraczewo oder Gay genannt, landschaftlich abgeschätzt auf 41097 Thlr. 10 Sgr. 10 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 17. Juni 1844, Vormittags 10 uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Posen, den 25. November 1843.

Außerordentliche General—⸗ I62b Versammlung

he Berlin⸗-Anhaltischen Eisenbahn⸗Gesellschaft

Durch hohen. Befehl des Königlichen Geheimen Staats- und Hinein hfe en von Bodel⸗ schwin gh Excellenz veranlaßt, eine außerordentliche Beneral-Versammlung der Actionairs der Berlin- An— haltischen Eisenbahn⸗Gesellschaft zu dem Zwecke zu berufen, 9. über die etwanige Betheiligung der Gesellschaft ben en sfihrnmng eines der Hohen Staats-⸗Behörde 2 , Pꝛrojeltes zur Anlage einer direkten Ei—= . * von Berlin nach Magdeburg über Potsdam lat zrandenburg einen Beschluß zu? fassen, aden wir die geehrten Herten Äctkonairs zu einer

außerordentlichen General⸗ Versammlung, netz. Montag, den 15. Januar . . Nachmittags 4 Uhr, in unse⸗

tem Empfangshause auf dem Anhalti

stattfinden u mit dem k ren n ebimmung des 8. 253. des wehen file eien oer mäß in den Tagen vom 8. bis 13. Januar i. J. eln ang, ihre Äctien nebst einem nach der Nummer olge geordneten von ihnen unterschriebenen Verzeichn ssse derselben in unserem Geschäfts⸗Büreau im Emypfange⸗ hause vorzulegen. Das Verzeichniß wird dafelbf̃ zu⸗

Stimmenzahl woelche zugleich als Einlaßkarte in die Versammlung

rückbehalten und dagegen eine Bescheinigung über die des Inhabers ausgehändigt werden,

dient.

„Die Vertreter stimmberechtigter Actionairs, welche sta⸗ tutenmäßig Mitglieder der Gesellschaft sein müssen, ha— ben ihre beglaubigten Vollmachten ebenfalls im Büreau niederzulegen.

Nicht erscheinende Actionairs sind den Beschlüssen der Anwesenden unterworfen. (§. 29.)

Berlin, den 10. Dezember 1843.

Der Verwaltungs-Rath der Berlin-Anhaltischen Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft.

17 Köln-⸗Mindener Eisenbahn.

Nachdem durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 181en v. M. und Jahrs der zum Zwecke der Erbauung und Benutzung einer Eisenbahn von Köln nach der Landesgränze bei Minden zusammengetretenen Ostrhei⸗ nischen Essenbahn⸗Gesellschaft unter dem Namen Köln Mindener Eisenbahn⸗Gesellschaft die landesherrliche Bestätigung ertheilt und die in dem Notarial-Akte vom 9. Oktober v. J. festgestellten Statuten genehmigt wor⸗ den, ermangeln wir nicht, nach Anleitung des Art. 2. der transitorischen Bestimmungen, durch Gegenwärtiges die resp. Actionaire zur

General⸗Versammlung einzuladen, welche zum Zwecke der statutenmäßigen Wahl der definitiven Direction und des Administra— tionsraths (S§. 46 50. und §. 60. der Statuten) auf

Dienstag, den 6. Februar 1844, Vormit⸗

tags 9 Uhr, im großen Rathhaus⸗Saale

zu Köln, anberaumt worden ist.

Indem wir wegen Ausübung des Stimmrechts und wegen der erforderlichen Legitimation über den Actien— besttz auf den Inhalt der §8§. 33. 34. 39. und 40. der Statuten aufmerksam machen, bemerken wir, daß die Erledigung des Legitimationspunktes an den Tagen vom 1. bis 5. Februar d. J., in den Vormit— tagsstunden von 10 bis 1 Uhr, im Geschäfts-Lokale der Direction zu Köln, Martinsstraße Nr. 5, vorge— nommen werden kann, woselbst dann auch die Ein⸗ trittsfarten zur General-Versammlung und die benöthig— 6 Stimmzettel ausgefertigt and ausgehändigt werden ollen.

Köln, den 3. Januar 1844.

Die provisorische Direction der Ostrheinischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

Fischer. M. Hölterhoff.

D. Oppenheim. Philippi.

von k

G. Heuser. VW. Joest.

Rautenstrauch.

18661 Edikt al-⸗- Ladung.

Nachdem Carl Gottfried Witschel und dessen Sohn Friedrich Gottlieb Witschel, Inhaber des unter der Firma: „Witschel und Sohn“ allhier zu Oschatz be— standenen Tuch- und Spinnerei⸗Geschäfts, ihre Insol- venz angezeigt und ihr Vermögen an ihre Gläubiger abgetreten, hierauf aber von dem unterzeichneten Land⸗

erichte mit Eröffnung des Konkurs- Prozesses und mit Erlassung von Ediktalien zu verfahren beschlossen wor⸗ den ist, so werden alle be⸗ und unbekannte Gläu⸗ biger der genannten Cedenten, nicht minder alle dieje⸗ nigen, welche aus irgend einem anderen Rechtsgrunde Ansprüche an das Vermögen derselben zu haben ver= meinen, bei Strafe der Ausschließung von der Masse, so wie bei Vermeidung des Verlustes der Wieberein“ setzung in den vorigen Stand, hiermit geladen, zur Vormittags ö . 9 e . 23 ĩ

agszeit, an hiesiger Landgerichtsstelle legal zu erscheinen, ihre Forderungen , 9 zu be⸗

Allgemeiner Anzeiger.

scheinigen, darüber mit dem verordneten Konkurs⸗Ver— treter, so wie nach Befinden rücksichtlich der Priorität unter sich selbst zu verfahren, binnen sechs Wochen zu beschließen und hierauf

den 30. Mai 1844 der Bekanntmachung eines Präklusivbescheids gewärtig zu sein, nicht minder

den 21. Juni 1844 anderweit hierselbst zu rechter früher Gerichtszeit sich einzufinden, mit einander die Güte zu pflegen und wo möglich einen Vergleich zu treffen, wobei die Nichter— scheinenden, so wie die, welche zwar erscheinen, sich aber nicht, oder nicht deutlich erklären, für einwilligend in das, von der Mehrzahl Beschlossene werden geachtet werden, endlich aber, dafern sich ein Vergleich nicht er— mitteln ließe,

den 6. Juli 1844 des Aktenschlusses und

den 2. August 1844 der Eröffnung eines Locations-Erkenntnisses, welches, gleich wie der Präklusivbescheid, im Falle des Außen- bleibens, Mittags 12 Uhr für publizirt geachtet wer— den wird, sich zu versehen.

Auswärtige haben zu Annahme künftiger Ladungen und sonstiger Insinugfionen Bevollmächtigte am Orte des Gerichts zu bestellen und selbige mit ausreichender gerichtlicher Vollmacht zu versehen.

Oschatz, den 27. Oktober 1843.

Das Königliche Landgericht daselbst. Wilde.

Die 1 Buttermärkte zu Grabow im Jahre 1844 werden an folgenden Tagen, als:

1ster Marlt am 15. und 16. 2ter 1 * 2 Zter 15. 65. Ater , 28. J ter 30. 1 hter . 5. September, 7 ter 5. 16. Oktober, Ster 4. 5. Dezember

gehalten werden.

Wir ersuchen die Herren Butter- Produzenten diese Anzeige zu beachten.

Grabow, den 30. Dezember 1843. Bürgermeister und Rath.

Literarische Anzeigen. li9l . . ; Musikalien-Leih-lnstitut der Buch-, Kunst- und Musikalien-Handlung von

Ed. Bote &C G. Bock.

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161

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Schulz, Schartmann, Schirmer, E. Sn mn br id Scheins, ö Teich el,

20 Sgr. Waldmüller und anderen namhaften

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i. Theil hip iger Gemälde geht binnen kurzem zur Ausstellung nach Paris und wird durch neuen Zugang erfetzs werden. Indem ich mir erlaube, ein lunstlie= bendes Publikum auf diesen Umstand aufmerksam zu machen, lade ich gleichzeitig zu geneigtem Besuch mei⸗ ner Ausstellung, 9 wie zur Theilnahme an dem zu diesem Besuch eröffneten Abonnement von 3 Thir. sährlich (welcher Betrag beim Ankauf von Kunstgegen⸗ ständen während der Dauer des Abonnements, wieder

in Abrechnung gebracht wird), ganz ergebenst ein.

1791

7 Am heutigen Tage habe ich auf hiesigem Platze unter der Firma:

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Berlin, den 2. Januar 1844.

M. Schragow.

Geschäfts⸗ Lokal Unter den Linden Nr. 44.

Das Abonnement beträgt: 2 Üthlr. für Jahr. 1 thlr. Jahr. 8 Rthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. Insertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle Post-Anstalten des In und Auslandes nehmen Sestellung auf dieses glatt an, für Gerlin die Expedition der Aug. Preuss. Zeitung: Friedrichsstrasse Nr. 72.

Berlin, Dienst ag den gen Januar

Inhalt.

Amtlicher Theil. . i n, tren. Rhein-Provinz. Landtags ⸗Abschied.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: n Dem hiesigen praktischen Arzte Dr. Rosenstiel und dem Hof⸗ Medikus Dr. Rummel zu Charlottenburg den Charakter als Sani⸗ täts⸗Rath zu verleihen. Berlin, den 8. Januar. Se. Hoheit der Herzog Wilhelm von Mecklenburg Schwerin ist nach Dresden abgereist.

Landtags - Angelegenheiten.

NRhein⸗Provinz. Landtags ⸗Abschied für die siebenten Provinzial-Landtage versammelt gewesenen Staͤnde der Rhein-Provinz.

Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. entbieten Unseren zum diesjährigen Provinzial-Landtage

zum

der Rhein Provinz versammelt gewesenen getreuen Ständen Unseren gnädigen Gruß und ertheilen denselben hiermit auf die Uns vorge⸗ legten Gutachten und Anträge den nachstehenden Bescheid:

J. Auf die gutachtlichen Erklärungen über die vor⸗— gelegten Propositionen. Cassations⸗Verfahren in Civilsachen.

1) Dem Antrage Unserer getreuen Stände gemäß haben Wir dem Ihnen vorgelegenen Entwurfe eines Gesetzes, das Cassations— Verfahren in Civilsachen bei dem rheinischen Revisions und Cassa—⸗ tionshofe betreffend, bereits unterm 13. Oktober c. Unsere landes⸗ herrliche Sanction ertheilt. .

In der Adresse vom 30. Juni d. J. ist zugleich die Bitte vor⸗ getragen, für die noch nicht ganz gehobenen Verzögerungen in Appel⸗ fationssachen durchgreifende Remedur anzuordnen. Da sich indessen ergeben hat, daß die im Jahre 1811 von Unserem Justiz-Minister dieserhalb getroffenen Maßregeln einen völlig befriedigenden, jede Verzögerung der bei dem Appellationsgerichtshofe zu Köln anhängi⸗ gen Rechtssachen nachhaltig beseitigenden irn fi gehabt haben, so hat ts weiterer Anordnungen in dieser Beziehung für jetzt nicht bedurft.

Exekutivische Beitreibung der direkten und indirekten Steuern.

2) Die von Unseren getreuen Ständen begutachtete Verordnung wegen exekutivischer Beitreibung der direkten und indirekten Steuern und anderer öffentlicher Abgaben in der Rhein-Provinz, desgleichen Sicherung der Eröffnung der bei Notarien im Bezirke des Appellations⸗

Gerichtshofes zu Köln hinterlegten mystischen Testamente.

3) Die Verordnung, betreffend die Sicherung der Eröffnung der bei Notarien im Bezirke des Appellations⸗Gerichtshofes zu Köln hin⸗ terlegten möstischen Testamente, so wie

Die zum Zweck einer Auseinandersetzung eingeleiteten Subhastationen.

4) Die Verordnung, betreffend die zum Zweck einer Auseinan— dersetzung eingeleiteten Subhastationen, und

Theilweise Aufhebung des Artikels 55 des rheinischen Civil⸗Gesetzbuches.

5) Die Verordnung wegen Aufhebung der im Artikel 55 des rheinischen Civil⸗Gesetzbuches enthaltenen Bestimmung über die Vor⸗ zeigung der Kinder bei Geburts-Anzeigen

haben Wir bereits vollzogen. Eben so ist auch Freilassung des Bettwerks bei Executions-⸗Vollstreckungen. 6) Die Unseren getreuen Ständen in Beziehung auf die Kreise Rees und Duisburg vorgelegte Verordnung, wegen Frellassung des Bettwerks für den Schuldner und seine nächsten Angehörigen bei allen Arten der Executions⸗Vollstreckung, womit sich dieselben einverstanden erklärt haben, von Uns vollzogen worden.

Was den damit in Verbindung gebrachten Antrag betrifft, den Artikel 592 der rheinischen Civil-Prozeß-Ordnung in alle Theile der Monarchie einzuführen, so überschreitet derselbe die Kompetenz des Landtages. J

Es ist aber auch in Beziehung auf die Kreise Rees und Duis— burg kein Bedürfniß dazu vorhanden, da die allgemeine Gerichts—= Ordnung und die dazu ergangenen späteren Verordnungen ähnliche Vorschriften bereits enthalten, deren nähere Prüfung der allgemeinen Gesetz-Revision vorbehalten bleiben kann.

Strafgesetzbuch.

7) Bei den Berathungen Unserer getreuen Stände über den Entwurf eines Strafgesetzes haben Wir, den Mangel unbefangener und vorurtheilsfreier Prüfung desselben mit Mißfallen wahrgenommen. Da indessen Unsere getreuen Stände das Gutachten ihres Ausschusses über den Entwurf des Strafgesetzbuches als das ihrige angenommen und Uns vorgelegt haben, so werden Wir dasselbe in gleicher Weise, wie die der übrigen Provinzial-Landtage, bei der bereits eingeleiteten schließlichen Bearbeitung dieses wichtigen Gesetzes in reifliche und sorgfältige Erwägung nehmen. . ;

Den Antrag aber: einen neuen auf die französische Gesetzgebung gegründeten Strafgesetz⸗ Entwurf ausarbeiten zu lassen, weisen Wir um so entschiedener zurück, da Wir es Uns zu einer Sauptauf abe gestellt haben, deutsches Wesen und deutschen Sinn in jeder Rich= tung zu stärken.

Die Absicht, Ein Strafrecht in der preußischen Monarchie ein zuführen, welches das Gute aufnimmt, wo es sich sindet, ist schon von Unseres Herrn Vaters Majestät im Landtags-Abschiede vom 25. März 1859 dem rheinischen Landtage eröffnet worden. Diese Absicht ist in Uns durch den einstimmigen Wunsch aller übrigen sieben Landtage noch befestigt. Wenn übrigens Unsere getreuen Stände als Hauptgrund ihres Antrags die Besorgniß anführen, daß die Erhebung des vor⸗ gelegten Entwurfs zum Gesetz das Bestehen des dortigen Gerichts Ver⸗ fahrens gefährden werde, so werden sich dieselben aus der beiliegenden Denkschrift Unserer Justiz-Minister‘) überzeugen, daß diese Besorgniß unbegründet ist, wie solsche denn überhaupt bei Unserem wiederholt aus⸗ gesprochenen Willen, jenes Verfahren ungefährdet zu erhalten, nicht Platz greifen kann. !

Was endlich die Behauptung Unserer getreuen Stände betrifft, daß denselben die Lösung ihrer Aufgabe durch verspätete Mittheilung der Gesetz-Entwürfe erschwert worden, so geht aus dem diesem Be⸗ scheide angeschlossenen Promemoria Unseres Ministers des Innern **) hervor, daß dem Landtage die Gesetz- Entwürfe so früh, als es thun— lich war, zugegangen sind, und daß demselben zur gründlichen Prü— fung des Entwurfs die erforderliche Zeit nicht gefehlt hat.

Gemeinde⸗Ordnung.

8) Das Gutachten Unserer getreuen Stände über den ihnen vorgelegten Entwurf einer Gemeine⸗ Ordnung wird bei der bereits

eingeleiteten schließlichen Berathung dieses Gegenstandes in Erwägung gezogen werden. . ; . ö

Desgleichen werden die Gutachten über die Entwürfe

Deichwesen. 9) eines Gesetzes, das Deichwesen betreffend, Strom- und Ufer-Polizei der öffentlichen Flüsse.

10) eines Gesetzes über die Strom- und Ufer⸗-Polizei der öffent⸗ lichen Flüsse,

Zusammenrechnung der Besitzzeit der Erblasser und Erben bei Beurtheilung der zur Ausübung ständischer Rechte erforderlichen Dauer des Grundbesitzes.

11) der Verordnung wegen Zusammenrechnung der Besitzzeit der Erblasser und Erben bei Beurtheilung der zur Ausübung ständischer Rechte erforderlichen Dauer des Grundbesitzes,

Ergängung des Feuer-Sozietäts-Reglements vom 5. Januar 1836.

12) Der Verordnung wegen Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmungen des Feuer-Sozietäts⸗-Reglements für die Rheinprovinz vom 5. Januar 1836, bei der weiteren Berathung dieser Gegenstände sorgfältig berücksich⸗ tigt werden.

Aufbringung der Kultus- Kosten.

13) Die von Unseren getreuen Ständen zu dem Gesetz-Entwurf wegen Aufbringung der Kultus-Kosten vorgeschlagenen Zusätze haben Wir einer besonderen Prüfung überwiesen, und behalten Uns vor, mit Rücksicht auf das Ergebniß derselben, das möglichst beschleunigt werden wird, über das zu erlassende Gesetz zu beschließen.

Revision des Grundsteuer⸗Katasters. 14) Das Gutachten Unserer getreuen Stände zu der denselben

21. Januar 1839 vorgelegten Verordnung wegen Revision des

Grundsteuer⸗Katasters wird mit dem entsprechenden Gutachten Un—

serer westphälischen Stände verglichen, und das für beide Provinzen

gemeinsam Nothwendige nach reiflicher Erwägung beschlossen werden. Bergrecht.

15) Die gutachtlichen Bemerkungen über den Entwurf eines all⸗ gemeinen Bergrechtes und der Instruction zur Verwaltung des Berg— werks-Regals werden bei der nunmehr eingeleiteten definitiven Be— rathung des Gegenstandes nach genauer Erwägung im allgemeinen Interesse ihre Erledigung finden. Was aber die bei dieser Veran⸗ lassung geäußerten Wünsche wegen anderweitiger Regulirung der Bergwerks⸗ Abgaben auf der rechten Rheinseite betrifft, so müssen Wir Unseren getreuen Ständen unter Hinweisung auf den Landtags⸗ Abschied vom 1. November 1841 (18.) zu erkennen geben, daß der Bergwerks-Zehnte welchen Wir und Unsere Vorfahren als einen Theil des im landesherrlichen Bergwerks-Regal begriffenen Nutzungs⸗ rechts bei dessen Ueberlassung an Privatpersonen, Uns vorbehal⸗ ten haben als eine Besteuerung des Bergwerks- Eigenthums und Bergwerks-Betriebes nicht anzusehen; mithin der Berg werkssteuer⸗Erhebung nach dem Gesetz vom 21. April 1810 nicht gegenüberzustellen und vielmehr die ausschließliche gesetzliche Bedingung ist, unter welcher Wir, durch Verleihung auf jedesma⸗ liges Nachsuchen, ein privatives Berg- Eigenthums— und Nutzungsrecht besonders bewilligen. Bei rechter Würdigung dieses Rechtsverhält⸗ nisses der Bergbauer aber muß nicht allein die Beschwerde über Prä—⸗ gravation unbegründet erscheinen, sondern auch jede vergleichende Be⸗ zugnahme auf die Bergwerks⸗-Steuern in dem Gebiete der linken Rhein⸗ seite wegfallen. .

Wir können sonach den Uns vorgetragenen Wunsch als rechtlich begründet nicht anerkennen, und muß es lediglich Unserer landesväter⸗ lichen Fürsorge vorbehalten bleiben, die Zulässigkeit einer Ermäßigung der Benn n e dnn, künftig in nähere Erwägung zu nehmen.

Wenn übrigens Unsere getreuen Stände am Schlusse ihrer Adresse gegen die mögliche künftige Ausdehnung des proponirten Berggesetzes auf das linke Fihein⸗Ufer eine Verwahrung einlegen, obgleich ihnen eröffnet ist, daß solche nicht beabsichtigt werde, so müssen Wir diese Aeußerung als durchaus ungehörig und über die Gränzen der stän⸗— dischen Befugnisse hinausgehend zurückweisen.

Verordnung zum Schutz der Fabrikzeichen.

16) Die in dem Gutachten Unserer getreuen Stände über den Entwurf einer Verordnung zum Schutz der Fabrikzeichen in den bei⸗ den westlichen Provinzen enthaltenen Bemerkungen werden bei der schließlichen Berathung über diesen Gesetz⸗ Entwurf möglichst berück= sichtigt, und wird für deren Beschleunigung in dem Maße gesorgt

2 S die heutige Beilage.

**) Dieses Promemoria werden wir morgen nachliefern.

in Folge der Bestimmung des §. 26 des Grundsteuer-Gesetzes vom

1844.

werden, als es die gründliche Erörterung der dabei zur Sprache kom⸗

menden schwierigen Punkte gestattet.

Gesetz über die Benutzung der Privatflüsse. ; 17) Die Angemessenheit der Modificationen, welche Unsere ge⸗ treuen Stände in Ansehung einzelner Bestimmungen des Gesetzes über

die Benutzung der Privatslüsse vom 28. Februar d. J. für den Fall

seiner Einführung in den Bezirk des Appellationsgerichtshofes zu Köln gutachtlich beantragt haben, wird bei der weiteren Berathung des Gegenstandes geprüft, auch soll dann zugleich erwogen werden, ob

dem ferneren Antrage Unserer getreuen Stände Statt zu geben sei,

diese Modificationen auch für diejenigen Theile der Rheinprovinz ein⸗ treten zu lassen, in welche das gedachte Gesetz, nach Anhörung der im vorigen Jahre hier versammelt gewesenen ständischen Ausschüsse aller Provinzen, bereits eingeführt worden ist. —ᷣ

Was die Entwässerungen anbetrifft, so haben Wir bereits ange⸗ ordnet, daß, sobald erst über die Wirkungen jenes die Bewässerungen betreffenden Gesetzes vom 28. Februar d. J. mehr Erfahrungen ge⸗ sammelt sein werden, eine Revision des in den älteren Provinzen der Monarchie geltenden Gesetzes wegen des Wasserstau's bei Mühlen und Verschaffung von Vorfluth vom 15. November 1811 erfolgen soll.

Der hleraus hervorgehende, auf die Erfahrungen und den heuti⸗ gen Zustand der Gewerbs⸗ und Boden⸗Kultur⸗Verhältnisse gegrün⸗ dete Gesetz- Entwurf soll alsdann auch dem dortigen Landtage zur Begutachtung vorgelegt werden.

Weinsteuer⸗Gesetz.

18) Da Unsere getreuen Stände wegen des ihnen zur Begut⸗ achtung vorgelegten Entwurfs eines neuen. Weinsteuer-⸗Gesetzes, unter Bezugnahme auf die Denkschrift des zu seiner Prüfung niedergesetzten Ausschusses, darauf angetragen haben, den Entwurf nur mit den von ihnen vorgenommenen Abänderungen zum Gesetz zu erheben, diese Abänderungen aber in ihrer vollen Ausdehnung, wegen der Verhältnisse gegen die zum Zoll-Verein gehörigen Bundesstaaten unannehmbar erscheinen, so muß es bei den seitherigen gesetzlichen Bestimmungen über die Weinsteuer sein Bewenden haben. Aus beson⸗ derer Rücksicht für die bedrängte Lage der Weinbauer wollen Wir jedoch die Befreiung des Haustrankes von dieser Steuer, nach näherer Vorschrift Unserer Ordre vom 19. Januar 1843, fortbestehen lassen.

Wahl der Mitglieder des ständischen Ausschusses.

19) Die von Unseren getreuen Ständen vorgenommenen, Uns unterm 22. Juni d. J. angezeigten Wahlen der Mitglieder des stän⸗ dischen Ausschusses bestätigen Wir hierdurch.

Wahl eines ständischen Ausschusses für die Regulirung des Land⸗

Armenwesens.

20) Da es, nach der Uns von unserem Landtags⸗-Kommissarius erstatteten Anzeige, von dem Landtage aus Versehen unterlassen wor⸗ den ist, in Gemäßheit Unseres Allerhöchsten Propositions-Dekretes vom 6. Mai c. unter Nr. 14 einen Ausschuß zur Theilnahme an den Verhandlungen wegen Regulirung des Land- Armenwesens und Ein⸗ richtung des Land-Armen Verbandes zu ernennen, so haben Wir angeordnet, daß bei diesen Verhandlungen der von Unseren getreuen Ständen nach der Verordnung vom 21. Juni 1842 erwählte stän⸗ dische Ausschuß von Unseren Behörden zugezogen werden soll, damit jedenfalls eine Theilnahme ständischer Abgeordneter an diesen für die Provinz wichtigen Berathungen stattfinden könne.

II. Auf die ständischen Petitionen.

Entwickelung des Instituts der vereinigten ständischen Ausschüsse.

1) Den das Wesen der preußischen Verfassung verkennenden und die im 5. 49 des Gesetzes vom 27. März 1824 den Provinzial⸗ Ständen vorgezeichneten Gränzen überschreitenden Anträgen Unserer getreuen Stände, deren Sinn es ist;:

die Ausschüsse der Landtage in Reichsstände zu verwandeln, müssen Wir Unsere Genehmigung versagen.

Den Weg, welchen Wir in diesem Gebiete zu gehen entschlossen sind, haben Wir mehrfach kund gethan. Auf diesem Wege werden Wir Uns durch keinerlei Bestrebungen hemmen, noch fortdrängen las⸗ sen, vielmehr Versuche, welche dahin gerichtet sind, jederzeit mit Nachdruck zurückweisen. .

Veränderungen in der Geschäfts-Ordnung der vereinigten Aus⸗ schüsse, welche dazu beitragen können, deren Berathungen noch er⸗ sprießlicher zu machen, sind Wir eintreten zu lassen gern geneigt. Es bleibt aber Ünserer Fürsorge vorbehalten, in dieser Beziehung die wei⸗ teren Uns zweckmäßig erscheinenden Bestimmungen auf Grund der von Uns bereits früher angeordneten Berathungen zu treffen.

Rechtzeitige Mittheilung der dem Landtage vorzulegenden Gesetz⸗ Entwürfe.

2) Auf die Bitte:

die dem Landtage zur Begutachtung vorzulegenden Gesetz-Ent⸗

würfe so frühzeitig als möglich jedem einzelnen ständischen Mit⸗

gliede zufertigen zu lassen, ‚. : eröffnen Wir Ünseren getreuen Ständen, daß Wir bereits die in Unserem gnädigsten Propositions- Dekrete vom 30. April 1841 aus⸗ gesprochene und unverändert fortbestehende Absicht, die Geschäfte der versammelten Landtage dadurch zu fördern und zu erleichtern, daß diejenigen Propositionen, welche einer besonders ausführlichen Er= örterung bedürfen, dem Landtags-Marschall eine angemessene Zeit vor Eröffnung des Landtags zugefertigt werden sollen, um sie einem von ihm aus den Stände- Mitgliedern zu ernennenden und vorher zu versammelnden Ausschusse zur vorbereitenden Bearbeitung zu über⸗ weisen, auch für den ,,, Landtag durch die von Uns ange⸗ ordnete Zufertigung des Strafrechts Entwurfs und der Gemeinde⸗ Ordnung an die zur Vorberathung derselben vor Eröffnung des Landtags versammelten Ausschüsse ye, haben. Ebenso ist dem durch Üinseren Landtags-Abschied vom 7. November 1841 genehmig⸗ ten Antrage Unserer getreuen Stände, nach welchem auch den nicht zu den Ausschüssen berufenen Mitgliedern des Landtages vor dessen Eröffnung die Propositionen insoweit zugefertigt werden sollen, als dies in Ansehung der einzelnen Gegenstände zweckmäßig erscheint und keine Bedenken entge . dadurch entsprochen, daß Landtags⸗

Schreiben, und mehrer? Wochen vor der Eröffnung des

Abgeordneten gleichzeitig mit den an sie ergangenen Ei fungs⸗

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