1844 / 10 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

„Seflora. Der Senator und die Kongreß Abgeorzneten der ehr edeln und sehr lovalen Provinz Guipuzcoa haben die Ehre, Ew. hie eine Adresse der Provinzial-Deputation von Guipuzcog. zu Iberreichen, welche zum Zweck hat, Ew. Majestt zu Ihrer Volljäh⸗ riakeits Erklärung Glück zu wünschen. Wir freuen uns, Semñora, über dieses glückliche Ereigniß, zu welchem unsere persönlichen Stim⸗ men mitgewirkt haben, und wär hoffen, daß die Regienntng Ew. Ma⸗ jestät für Alle eine heilbringende sein, daß sie den zahllosen Uebeln, welche durch die bürgerlichen Zerwürfnisse hervorgebracht sind ein Ende machen, und daß sie uns für die langen Leiden entschädigen werbe, welche unsere Provinz erdultet hat, die seit dem Jahre 1200 mit der Krone Castilien vereinigt ist, und zwar durch feierliche Ver⸗ träge, welche bisher immer von den erhabenen Vorfahren Ew. Ma⸗ jestät und noch neuerdings von den Cortes des Königsreichs durch bas Gefetz vom 23. Oktober 1839 anerkannt worden sind. Die Pro⸗ vinz Guipuzeoa, welche in der spanischen Geschichte berühmt ist durch ihre Dankbarkeit, ihre Loyalität und die von ihr geleisteten Dienste, wird auch in Zukunft beweisen, daß sie des Schutzes Ew. Majestät und der Gerechtigkeit Ihrer constitutionellen Regierung würdig ist.“

Die Königin antwortete auf diese Rede: „Ich empfange mit ganz besonderem Wohlgefallen die Adresse, welche Ihr mir im Namen ker Provinzial-Deputation von Guipuzcoa überreicht, sowie auch der Ausbruck ihrer loyalen und treuen Gesinnungen, denn Ich bin von der Aufrichtigkeit derselben überzeugt.“

Die Rord-Provinzen verharren übrigens seit der Volljährigkeits⸗ Erklärung der Königin noch immer in einer wartenden Haltung, welche weder als ein Beweis von Muthlosigkeit, noch als eine Folge der Ermattung anzusehen ist, sondern die nur davon zeugt, daß sie an die jetzige Wendung der Dinge in Madrid neue Hoffnungen knüpfen, auf regelmäßigem Wege zur Wiederanerkennung der politischen Privilegien zu gelangen, die sie vor einigen Monaten mit den Waffen in der Hand zurückerobern zu wollen schienen.

Aus Catalonien lesen wir in dem Phare des Pyrénées die folgenden Nachrichten. Der General de Meer ist schon am 23. De⸗

zember in Figüeras eingetroffen, und die ihm gefolgten Truppen sind am 25sten Abends daselbst angekommen. Man hofft, mit Hülfe die⸗ ser Verstärkung jetzt endlich die Blokade Linie schließen zu können. Bis jetzt war die Einschließung des Schlosses San Fernando so un⸗ vollständig, daß die Belagerten ihr Vieh alle Tage auf die Weide treiben konnten. Die Rebellen verdoppelten am 25sten ihr Feuer auf Figueras unter dem Vorwande, daß das Ayuntamiento eine ihm von AÄmettler gemachte Mittheilung unbeantwortet gelassen habe. Die zahlreiche Artillerie des Schlosses San Fernando fügte, obgleich sie schlecht bedient ist, der Stadt an jenem Tage vielen Schaden zu, so daß dort die Erbitterung gegen Amettler und die Seinigen aufs höchste gestiegen ist. Am 2bsten feuerte das Schloß nur ein Paar Schüsse und am folgenden Tage blos einen einzigen. Ein am 2ñsten an Amettler gerichteter Brief des Generals de Meer war am 27sten Abends noch nicht beantwortet. Es scheint gewiß, daß es den Be⸗ lagerten an Schuhen und an Holz fehlt, und daß sie nur noch auf zwei Monate Lebensmittel haben. Man glaubt, daß sie sich bis zum Ende Februars halten und dann versuchen werden, sich nach Frank⸗ reich durchzuschlagen. Der General-Capitain zeigt sich sehr zufrieden mit dem Geiste der Truppen in Figueras und mit den Anordnungen des Generals Prim.

Die Rebellen im Schlosse San Fernando haben die folgende Pro⸗ clamation an die Belagerer erlassen:

„Soldaten, die ihr unter dem Befehle Prim's fechtet! Die höllischen Pläne der verkappten Feinde der Freiheit sind endlich aufgedeckt. Leset die französischen , leset das Eco del Comercio, leset das Blatt, welches unter dem Titel: Der erste September, erscheint, und ihr wer—= det fehen, daß im Schoße des Kongresses, ohne daß von dem gegenwär= tigen lächerlichen Ministerium widersprochen worden wäre, gesagt. ist, daß man darauf ausgeht, Spanien seine Verfassung zu nehmen und Isabella I. durch ihre Vermählung mit dem Sohne des Don Earlos den Thron zu rauben. Wollt ihr zu der Vollführung einer so schwarzen Schandthat mit- wirken? Wenn ihr es nicht wollt, so eilt, euch mit denen zu vereinigen, die nur dafür kämpfen, daß unserer unschuldigen Königin die Krone und dem Volke seine Rechte bewahrt werden, diesem Volke, welchem ihr selbst angehört, und in das ihr zurückkehren werdet, wenn ihr den Waffendienst verlasset. Wohlan denn, sagt euch los von denen, welche euch betrogen haben, werft euch in unsere brüderlichen Arme und bekämpft gemeinschaft⸗ sich mit uns die Torannen unter dem Rufe; „Es lebe die Freiheit! Es sebe die constitutionelle Königin Isabella II.“

Die heute eintreffenden Nachrichten aus Mabrid schildern den Zustand der spanischen Hauptstadt als einen höchst bedenklichen. Unruhe und peinliche Spannung in der Bevölkerung, Mißtrauen und Rathlosig⸗ keit bei der Regierung, beunruhigende Gerüchte aller Art, die gewöhn⸗ lichen Vorläufer der bürgerlichen Erschütterungen auf der einen Seite, ungewöhnliche militairische Vorkehrungen, geräuschvolle Sicherheits⸗ Anstalten, die doch kein Vertrauen einflößen, auf der anderen Seite. Eine Deputation ber gemäßigten Majorität, welche dem Ministerium Vorstellungen gegen die Verlängerung der Suspension der Cortes⸗ sitzingen gemacht hat, ist mit der Erklärung des Herrn Gonzalez Bravd zurückgekehrt, daß diese Maßregel nur eine kurze Zeit dauern werde, ünd daß das Ministerium beabsichtige, sogleich nach dem Wie⸗ derzusammentreten der Cortes eine Indemnitäts Bill zu beantragen, Man glaubte beim Abgange der letzten Nachrichten aus Madrid, daß am folgenden Tage, am 36sten, die Promulgation des kraft der Kron⸗ gewalt zu erlassenden Gesetzes über die Ayuntamientos erfolgen werde. Der General Serrano hat sich der exaltirten Opposition förmlich und völlig wieder angeschlossen, und er ist zum Vorsitzer des Ausschusses ernannt worden, den die Minorität des Kongresses gewählt hat, um die weiteren Operationen gegen die Regierung zu leiten.

Griechenland.

O München, 3. Jan. Wir haben innerhalb der kurzen Zeit von vier Tagen zweimal direkte Briefe aus Athen erhalten, beide Male über Ankona. Die Briefe tragen das Datum vom 16ten und 20. Dezember. Das einzige Neue von Wichtigkeit und Klarheit, was ste melden, ist die Annahme der Adresse auf die Thron⸗Rede im Sinn der Gemäßigten, und zwar mit einer Majorität, welche das Beste auch in jeder anderen Beziehung hoffen ließe, wenn nicht gleichzeitig

emeldet würde, daß an kompakte Massen in der National Versamm⸗ ung n ß noch durchaus nicht zu denken sei, daß, was heute als Majorität erscheine, morgen die Minorität bilden, und was sich jetzt ö. DOppoütion zeige, sich morgen zur Regierungs- Partei umgestalten n nen . selbst unter den hf hn. Männern nicht immer n. eit, der Ansichten , hatte, so war bis in die jüng⸗ . 96 , doch zum Glück . förmlichen Bruch zwischen gRolettis . 6. n. Noch halten Metaxas, Maurokordatos und und asg ei e. b er Zügelung der Leidenschaften eng zusammen, ber tt . e,, . Zeichen darf angesehen werden, daß . urch dae täglich wachfende Ansehendseiner beiden Kolle⸗ frnund, Lurch verschiedene Nicberlagen, die er ihnen gegenüber bei bstimmungen erlitten, von diesem emeinsamen Streben für das Beste des Landes sich nicht hat bee d machen laffen.

Die Noth in den öffentlichen Kaffen j fortbestanden und, konnte nicht länger ohne Einfluß auf die öffentliche. Stimmung bleiben. Bereits bemiächtigt sich ein Theil der Piesse dieses Themas und bei der echt griechischen Gewohnheit, nur zu achten Und zu prei⸗ sen, wer volle Hande hat, dürften die Minister sich um ihrer leeren

bb

Kassen willen, vielleicht schon bald eben so hestig angefochten sehen, wie ihre Vorgänger. Roch steht ihnen freilich zur Seite, daß sie die Mahnenden auf das nahende Glück unter der Herrschaft des gvrrαñνιι vereinigen können. ; ;

Dle öffentkiche Srdnung war nach den griechischen Zeitungen nicht einen Augenblick lang bedroht worden. Zu Mord und Plünderung war es in der Hauptstabt selbstt allerdings noch nicht gekommen, aber der Zustand des Landes im Allgemeinen bot nach den hierher gelang⸗ ten Briefen doch manches Beunruhigende. Dieser Zustand hat bereits anstedkend über die Gränzen nach Jiumellen gewirkt und auch auf die Bevölkerung der Infeln, der türkischen wie der griechischen. Nament⸗ sich wird in letzteter Beziehung hervorgehoben, daß die Nothwendig= keit für die europäischen Mächte, in dem Piräeus und in den Häfen von Nauplia, Patras, Syra ꝛc. ihre Stationen dauernd zu vermeh⸗ ren und namentlich alle Dampfböte zu konzentriren, außerordentlich zur Wiederermuthigung der seit einigen Jahren in die verborgensten Schlupfwinkel des Archipel's zurückgedrängten griechischen Seeräuber beigetragen hat. Indessen zeugen die Vorgänge zwischen dem 10. und 13. Dezember, die ich als bekannt voraussetzen darf, wohl deutlich davon, daß selbst die Hauptstadt noch nicht vor allen weiteren Stürmen gesichert ist. Ob hierher auch die Feuersbrunst vom 19ten gehört, durch welche das von allen Seiten zugängliche Gebäude, in welchem sich das Ministerium des Auswärtigen befand, in Asche gelegt worden ist, werden wir wohl erst mit der nächsten Post erfahren, deren Eintreffen dahier wir bis zum 8. Januar entgegensehen dürfen. Am 20. Dezember, bis zu welchem Tage unsere neuesten Briefe rei= chen, hatte sich darüber noch keine bestimmte Ansicht gebildet. Doch hatte die sofort eingeleitete Untersuchung irgend einen Verdacht nicht begründet. Während des Feuers selbst handhabten Kalergis Reiter die Ordnung in allen Theilen der Stadt und deren nächster Um⸗

ebung. . . s gie noch sehr betrübend wird in allen Briefen die Lage un⸗ serer noch zurückgebliebenen Landsleute geschildert. Da es sich nicht blos um die Ueberfahrt handelt, sondern auch um Be⸗ streitung vieler anderer Ausgaben, so konnten die eingetroffenen ersten Hülfsgelder in keinem Falle ausreichen, und nur zur Abhülfe der Noth Einzelner und zur Belebung wenigstens der Hoffnung auf baldige Rettung Aller dienen. Vierhundert Deutsche, nicht blos Bayern, sehnen sich inmitten der größten Verlassenheit nach der Heimat.

w.

Konstantinopel, 20. Dez. (W. 3.) Die zweijährige Tochter des Sultans, Prinzessin Neire, ist am 18. d. M. gestorben.

Der osmanische Botschafter am französischen Hofe, Reschid Pascha, hat sich am 17. mit seinem Gefolge am Bord des französischen Dampf- schiffes „Sesostris“ eingeschifft, um sich über Malta, wo er Qua⸗ rantaine halten will, nach Paris zu begeben.

Der Beilikdschi der Pforte, Schefket Bei, ist wegen einer Fahr⸗ lässigkeit, die er sich zu Schulden kommen ließ, und welcher die vor kurzem in Biledschik unweit Brussa stattgehabte Hinrichtung eines zum Christenthum zurückgekehrten griechischen Renegaten zugeschrieben wird, seines Postens entsetzt, und an seine Stelle der ehemalige Staats⸗ rath im Finanzministerium, Ismail Efendi, ernannt worden.

Am 16. d. M. ist die Gemahlin des preußischen außerordent lichen Gesandten bei der Pforte, Herrn von Lecoq, nach einer Krank

heit von mehreren Wochen gestorben.

Eisenbahnmen.

Karlsruhe, 14. Jan. (M. J) Wir können mit Zuversicht aussprechen, daß die Eisenbahn bis Offenburg und die Zweigbahn nach Kehl am 1. April eröffnet wird und sodann die Fahrten vom Oberlande herab täglich 3 Uhr früh beginnen, um bis Mannheim fortgesetzt zu werden. Den Posthaltern ist die ganze Bahn ent⸗

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lang bis zum 1. April gekündigt worden.

Paris, 3. Jan. Baron James von Rothschild hatte in ver⸗ gangener Woche eine sehr lange Konferenz mit dem Könige. Es heißt, die wichtige Frage in Bezug auf die Nord-Eisenbahn sei nun von dem Kabinet zu Gunsten der von Herrn von Rothschild reprä— sentirten Compagnie entschieden.

Amsterdam, 27. Dez. Die General-Versammlnng der Actionaire der holländischen Eisenbahn-Gesellschaft fand heute statt. Der Bericht über die Ergebnisse in diesem Jahr lautet im allgemei⸗ nen günstig, doch wird der Fortbau der Bahn, der jetzt bis zum Haag vollendet ist, von den Grund-Eigenthümern vielfach gehemmt. Der Verwaltungs-Rath der Gesellschaft hat deshalb bei der zweiten Kammer der Generalstaaten eine Adresse eingereicht, damit eine zeit⸗ gemäße Revision des Expropriations-Gesetzes eintrete. Die Adresse ward an den Justiz⸗-Minister gesendet. Die Eröffnung des Dienstes auf der ganzen Strecke von Amsterdam nach dem Haag hat auf die Frequenz der Bahn bereits sehr günstig gewirkt, denn sie ist in die—⸗ sem Monat noch einmal so stark als im Dezember des vorigen Jahres. Der Fortban der Bahn soll möglichst rasch betrieben werden, und wenn sie erst bis Rotterdam, ihrem Endziel, vollendet ist, wird sie für den inneren Verkehr die günstigsten Folgen haben.

Berlin-Potsdamer Eisenbahn. In der Woche vom 2. bis incl. den 8. Januar c. fuhren auf der Berlin-Potsdamer Eisenbahn 6324 Personen.

zerlin Frankfurter Eisenbahn. In der Woche vom 31. Dezember 1843 bis 6. Januar 1844 sind auf der Berlin-Frankfurter Eisenbahn 4019 Peraanen befördert worden

gandels- und Börsen - Nachrichten. Berlin, 9. Jan. An heutiger Börse war besonders nach Düsseldorf— Elberfelder Eisenbahn-AUctien viel Frage und hielten sich solche zu steigenden

Courfen sehr begehrt; eben so blieben Stettiner und Frankfurter, letztere zu bedeutend höheren Coursen als gestern, beliebt.

Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 8. Januar 1844.

Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 1 Sgr. 2 Pf, auch 3 Rthlr.; Rog= gen ü Rthlr. 10 Sgr. i0 Pf, auch 4 Nihlr. 9 Sgr. 7 Pf; kleine Gerste [ Rihlr,, auch 26 Sgr. 5 Pf.; Hafer 24 Sgr., auch 19 Sgr. 10 Pf.

Zu Wasser: Weizen (weißer) 2Rthwh. 8 Sgr. 5 Pf., auch 2 Rthlr. 4 Sgr. 10 Pf. und 2 Rihlr.; Roggen 1 Rthlr. 12 Sgr., auch 1 Rthlr. 10 Sgr. 10 Pf.; große Gerste 1 Rihlr.

Sonnabend, den 6. Januar 1841.

Das Schock Stroh 7 Rthir., auch 6 Rihlr. 15 Sgr. Heu 1 Rihlr. 5 Sgr., auch 22 Sgr. 6 Pf.

Stettin, 8. Jan. (B. N. d. O) Getraide. Weizen hat sich an unserem Landmarkt behauptet, wird äber mit den höchsten Preisen von 50 a 51 Rthlr. fast nur von Konsumenten bezahlt. An der letzten Pro- dukten -Börfe in Prenzlau ist uckermärker zu 48 Rthlr. frei hier, 47 Nthlr. frei Pasewall und 47 a 48 Rihlr. frei Prenzlau, im Ganzen jedoch nur mäßlg gekauft worden. Zu 49 a 56 Rihlr; frei Stettin wäre ziemlich viel zu kaufen gewesen, doch wollte man diesen Preis nicht bewilligen. In schle⸗ sischen und anderen Weizensorten ist nichts seit Freitag gemacht und sind Preise noch ganz wie leßinotirt anzunehmen. Roggen foͤrwährend im Siill⸗ stande, da unsere Preise sowohl für das Inland als das Ausland zu hoch

Der Centner

erung im Frühsahr mit 2, Rihli. für Jol / i62r. Dberbruch, 28 Rihlt. ür os 166K schles. bezahlt, wozu verschiedene Abschlüsse gemacht worden sind. Hafer und Erbsen wie letztgemeldet.

Landmarkt vom 6. 8. M.:

Weizen. Roggen. Gerste. Hafer. Zufuhren 16 17 8 12 3 Wsel. Preise 46 2 51 32 2 31 24 2 26 162 17 30 2 34 Rthlr.

Spiritus aus erster Hand zur Stelle 267 27 7.

Ruͤböl etwas angenehmer, in loco 10 Rthlr. bei einer kleinen Partie bezahlt und darauf ferner gehalten, da wenig angeboten ist, pr. Januar 105 a2 5 Rthlr., März Aprll 105 Rthlr. bezahlt und diese Preise ebenfalls ferner verlangt.

Paris, 4. Jan. An der heutigen Börse war wieder eine steigende Bewegung in den französischen Renten, die spanischen Fonds aber gingen in Folge der niedrigeren londoner Notirung etwas zurück.

e , Den 9. Januar 1844.

Pr. Cour. D. 8 Brier. Geld.

. 33 Rihlr. geboten. Gerste behält einige Kauflust und ist auf Lic-

Erbsen.

Cour. Geld. Gem.

160. 10635

Fonds.

8d

Brl. Pots. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Mg. Lp. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Brl. Anh. Eisenb. do. d0. Prior. Obl. Diss. Elb. Bisenb. do. do. Prior. Obl. Rbein. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Brl. Frankf. Eisb. do. do. Prior. Obl. Ob. -Schles. Bisb. do. Lt. B. v. einge. B. St. E. Lt. Au. B - Magdeb. Halber- stãdter Bisenb. 4 Bresl- Schweidn.- Freihꝶ. RBisenb. 4

102 102 1025

St. Schuld-Sch. 3

Pr. Engl. Obl. 30. 4

Prüm Sch. d. Seeh.

Kur- u. Neumũrk. Schuldverschr. P

Berl. Stadt- Obl. 33

Danz. do. in Th.

Westpr. Pfandbr. 7

Grossh. Pos. do. do. do.

Ostpr. Pfandbr.

Pomm. do.

Kur- u. Neum. do.

Schlesische do.

2 1035

—— 2 D

795

Gold al marco. Friedriehsd' or. And. GIdin. à 5 h. Nisconto. l

Pr. Cour. Thlr. zu 30 Sgr.

Brief. Geld. 141 1414 140 140 150

G n .

Amsterdam Kurz do. 2 Mt. Hamburg-... ? HKuræ do. ? . Mt. 149 London 8t. 3 Mt. 6 245 2 Mt. 80 . d 150 FI. Mt. 2 Mt. Mt. Tage

100 t.

100 Mt. SRbl., 3 Woch.

Augsburg

Breslau

Leipzi in Courant im 11 TPI. Fuss..

Frankfurt a. M. W...... Petersburg

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 5. Jan. Niederl. wirkl. Sch. 543. 599 do. 5Hyh Span. 203. 395 do. 313. Pass. 5. Ausg. —. Zinsl. 6. Pr. Sch. . Fol. 168. Oesterr. 1095. 4959 Russ. Ilope 913.

Antwerpen, 4. Jan. EZinsl. Neue Anl. 20.

Frankfurt a. M., 6. Jan. 595 Met. 1125 G. Bank- Actien 2027. p. ult. 2029. Bayr. Bank- Actien 680 6. IIope 90. Stiegl. 89. Int. 54 . Poln. 300 FI. 943. do. 500 FI. 963. do. 200 EFI. 313 6.

P aris, 4. Jan. 59h Rente fin cour. 124. 65. 396 Rente fin eour. S2. 85. 59h Neapl. au eompt. 107. 25. 576 Span. Rente 295. Eass. 5.

Wien, 5. Jan. (Privat - Mittheilung) Nordb. 126. Gloggn. 1093. Mail. 100.

100.

Preuss.

Meteorologische gZeobachtungen.

Abends 10 Uhr.

Nach einmaliger Beobachtung.

Nachmittags

8. Jan. 6 Uhr. 2 Uhr.

Luftdruck. ... 333,77 Tar. 336,35“ Par. 339, 22 Dar. auellrärme 5, 80 R. 0, s n. 1,00 R. 2, 8) R. Flusswärme 2,12 R. 5 R. 5,69 R. Bodenwärme 4,99 R. 68 pet. 78S pCt. Ausdünstung O, oz, Rh. heiter. Niederschlag O, olg Rh. O. Wüärme wechsel 0,7“ Wolkenzug. .. 0. . 4,19 R. Tagesmittel:; 336,15 Par... 1,87 R... o? R. 74 re O.

Luftwärme ... Thaupunkt .. Dunstsättigung Wetter

Morgens

74 pCt. Sehnee. O.

Rönigliche Schauspiele.

Mittwoch, 10. Jan. Die seltsame Wette, Lustspiel in ] Akt, frei nach dem Französsschen. (Dlle. Stich: Konstanze von Dallwig.) Hierauf, zum erstenmale: Der Steckbrief, Lustspiel in 3 Abth., von R. Benedix. ö.

Donnerstag, 11. Jan. Der Sohn der Wildniß. (Herr Löwe, vom Königl. Hof-Theater zu Stuttgart: Ingomar, als Gastrolle.)

Freitag, 12. Jan. Die Hugenotten, (Mad. Schröder⸗Devrient, von Königl. Hof⸗Theater zu Dresden: Valentine, und Herr Härtin⸗ ger, vom Königl. Hof⸗Theater zu München: Raoul, als erste Gast— rollen.

Freise der Plätze: Ein Billet zum Balkon und zu einer Loge bes ersten Ranges 1 Rthlr. 19 Sgr. 2. ̃

Im Konzertsaale: 1 Le coiffeur, et le perruquier- 7) La premsere representation de: Un péché de jeunesse, vaude ville nouveau en“ 1 acte, par MMI. Samson et de Wailly. 3) Les premièeres amours.

Königsstädtisches Theater. Mittwoch, 10. Jan. Italienische Spern⸗Vorstellung.) Zum

erstenmale wiederholt in dieser Saison: Lucrezia Borgia. Qbera ju 3 Atti. Poesia del Sgr. Romani. Musica del Maestro Doniæaetti.

onnerstag, 11. Zan. Ein Reise nach Spanien. Vorher: in. ist kes gehn en (Dlle. Simon, vom Stadt⸗Theater zu Magdeburg: Käthe, als Gastrolle.) ö Freitag, 12. Jan. Vorstellung der gymnastischen Künstler aus London, in? 3 Abtheilungen. Dazu; Der böse Geist Lumpacivaga⸗ bundus, oder: Das liederliche Kleeblatt.

Oeffentliche Aufführungen.

Mittwoch, 10. Jan., Abends 7 Uhr, im Saale der Sing⸗ Akademie: Vierte Symphonieen- Soiree der Königlichen Kapelle, worin Beethoven's F- dur, Mozart's G- dur - Symphenie, C. M. von Weber's Ouvertüre zu: „Die Beherrscher der Geister“ und Spohr's achtes Violin Konzert (GHesangs- Scene), vorgetragen vom Königlichen Konzertmeister Ries, zur Ausführung kommen.

Verantwortlicher Redacten? r. J. W. Zin keisen. Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober ⸗Hofbuchdrucketei.

. und ab preußlschen Häfen und Dänemark merklich billiger zu kaufen ist.

n loco 323 a 34 Rihlr, nach Qual, gefordert, pr. Frühjahr auf 335 Rthlr.

Bellage

M 10.

67

Zeitung.

Mittwoch den 1091 Januar.

. 2 *

7 ,,7.! ,

Inhalt.

Landtags⸗Angelegenheiten. Rhein Provinz. Pro Memoria, betreffend die Borlegung des Entwurfs des neuen Strafgesetzbuches an

Beilage zur Allgemeinen Preußischen

——

erfolgten neuen Wahlen keinem Bedenlen unterliegen, und nur rücksichtlich

einiger Abgeordneten die Allerhöchste Disgensation von der Bedingung des 10jährigen Grundbestzes bei des Königs Majestät nachzusuchen sein werde,

den rheinischen Landtag. Denkschrift in Betreff der höheren Bürger- wurde sosort, noch ehe die definitive Bestätigung der neuen Wahlen erfolgt

Schulen, Pro Memoria über die bei Erhebung der Rheinzölle getros— fenen Einrichtungen. ; ;

Juland. „HDalberstadt. Versammlung zur Stiftung eines Gustas—

lde ph. Vereins. Meurs. Stiftung des Waisenberges.

Deutsche Bundesstaaten. Württemberg. Rottweil. Ablösun— gen. Schwäbisch Hall. Abscheuliches Verbrechen. Baden. Freiburg. UniversitätsBesuch.

Desterreichische Monarchie. gen zur Universitäts-Jubelfeier.)

Niederlande. Amsterdam. Bittschrift der Rheder an den Kolonial— Minister gegen die Theilnahme der sremden Schiffe an den Rückfrachten aus Java.

Belgien. Brüssel. Verordnung hinsichtlich der Getraide Einfuhr.“ Neujahrs- Gratulationen. Communication mit St. Thomas. Schiff— fahrt im Hafen von Antwerpen.

Schweiz. Lausanne. Die katholischen Kapellen und das Zollwesen.

Italien. Rom. Kardinal Bernetti zum Vice-Kanzler der Kirche ernannt. Witterung.

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika. Schreiben aus New⸗— Jork. (Vertagung des Kongresses; Rückblicke auf die ersten Arbeiten derselben; die demolratische Partei des Herrn van Buren; die Abolitions⸗ Sache; der auf Teras bezügliche Paragraph der Botschaft; der Bericht des Staats-Secretairs des Schatzes über die Tarif-⸗Frage; Korrespondenz Wwischen Mexiko und den Vereinigten Staaten über den Anschluß von Lexas.)

Kanada. Kingston. Ursachen des Zwiespalis zwischen dem General— Gorrderneur und dem Conseil. Vertagung des Provinzial-Parlaments.

Neu⸗Granadg. Schreiben aus Paris. (Ernénnung des Gouverneurs

von Santa Martha.) r

Haiti. Schreiben aus Paris.

lung.) ö

Handels⸗ und Börsen⸗-Nachrichten. Danzig. Schifffahrts und Marktbericht. Breslau, Magdeburg, Halle, Köln, Ham— burg, London und Kopenhagen. Maritbericht.

Schreiben aus Prag. (Vorbereitun⸗

(Arbeiten der konstituirenden Versamm—

Tandtags-Angelegenheiten

Nhein-⸗Provinz.

k betreffend die Verlegung des Entwurfs des neuen Strafgesetzbuches an den rheinischen Landtag.

In der von den rheinischen Ständen Sr. Majestät dem Könige ein— gereichten Denkschrift vom 1. Juli c. über die Begutachtung des neuen Strafgesetzbuches ist angeführt worden: - K

„daß dem rheinischen Landtage die Lösung der ihm gestellten Aufgabe noch ganz besonders dadurch erschwert worden sei, daß den Bestim mungen des Allerhöchsten Landtags⸗ Abschiedes vom F. November 1841 entgegen, die Proposition, das Strafrecht be⸗ treffend, nicht den Mitgliedern des Landtages vor ihrer Einberufung, und selbst den Mitgliedern des schon 3 Wochen vor Eröffnung des Landtages einberufenen Justiz-Ausschusses nicht eher als etwa 10, einigen nur 5 oder 3 Tage vor dem auf den 20. April e. fixirten Zusammen⸗ tritt des Ausschuffes, die das Kompetenz-Gesetz betreffende Proposition aber erst in der dritten Woche nach dem Zusammentritte des Ausschusses vorgelegt und dem letzteren vorher auch nicht eine Eröffnung zugegangen sei, daß das Kompetenz-Reglement noch nachträglich mitgetheilt werden würde.“

Die nachfolgende Darstellung wird ergeben, daß die Zufertigung der Strafrechts-Eremplare und der sonstigen dazu gehörigen Materialien an die Mitglieder des Ausschusses sowohl, als auch an die übrigen Landtags Mitglieder, jener Allerhöchsten Bestimmung entsprechend, so frühzeitig erfolgt ist, als dies gesetzlich zulässig und bei aller Beschleunigung nur aus— führbar war. . .

In dem Allerhöchsten Prepositions-Dekrete vom 30. April 1841 haben Se. Rajestät der König die Zusicherung zu ertheilen geruht, künftig alle dlejenigen Propositionen, welche einer besonders ausführlichen Erörterung bedürffn, dem Landtags-Marschall eine angemessene Zeit vor der Eröffnung des Landtages zufertigen zu lassen, damit die Ausschüsse zur vorbereitenden Bearbeitung derselben schon vorher ernannt und versammelt werden können. zu diesem Zweck ist weiter bestimmt worden: daß die Ernennung des Landtags ⸗Marschalls und die Bewirkung der

erforderlichen Ergänzungs⸗ Wahlen zeitig vor jedem Landtage erfolgen

werde,

und: . ö ö

daß, sobald dem Landtags Marischall das vollständige Verzeichniß

fänimllicher zu dem bevorstehenden Landtage einzuberufenden Stände durch den Landtags-Kommissarius zugegangen, Ersterer die für die vorberathen⸗ den Ausschüsse ernannten Stände-Mitglieder dem Landtags Kommissarius namhaft zu machen habe, um die Einberufung derselben zu bewirken.

Die zum Landtage des Jahres 1846 versammelt gewesenen rheinischen Stände hatten diese Allergnädigste Zusicherung mit Dankbarkeit entgegen- genommen, in ihrer Adresse vom 16. Juni 1841 aber noch den Wunsch vorgetragen. ; .

daß die Mittheilung der, einen besonders ausführlichen Erörterung bedür—

fenden Propositionen gleichzeitg an sämmtliche Mitglieder der Stände

Versammlung eine angemessene Zeit vor Eröffnung des

Landtages erfolgen möge, ö und hierauf'ist in dem?Allerhöchsten Landtags- Abschiede vom 7. November 1841 Bescheid dahin ergangen: . .

wie Se. Majestät dem Antrage, daß die Propositionen den Mitgliedern

des Landtages vor ihrer Einberufung zugefertigt werden möchten, insoweit

zu entsprechen geruhen würden, als dies in Ansehung der einzelnen Ge— genstände zweckmäßig erscheine und Bedenken nicht enigegenständen.

Der Zufammenhang dieses Allerhöchsten Bescheides ini dem Antrage der Stände läßt hier keine andere Auslegung zu, als daß die Mittheilung wichtigerer Propositionen eine angemessene Zeit vor Eröffnung des Landtages an alle Stände-Mitglieder (nicht schon eine Zeit lang vor ihrer Einberufung) erfolgen werde, sebald dies von Sr. Majestät fur angemessen befunden werden würde und Bedenken nicht entgegenstehen.

Nach diesen Allerhöchsten Bestimmungen ersolgt die Ernennung der vor Eröffnung des Landtages einzuberufenden vorberathenden Aus schüsse durch den Landtags-Marschall, und soll ihm zu diesem Zwecke von dem Landtags- Kommissarius das vollstindige Venzeichnis der sämmtlichen zum Landtage einzuberufenden Stände vorgelegt werden. Bevor da— her dieses Verzeichniß nicht feststeht, kann die Ernennung eines Ausschusses aus demselben nicht stattfinden, und selbstredend kann die Vorlegung derje⸗ nigen Materialien, für deren vorbereitende Bern hung ein alusschuß zusam⸗ mentrelen soll, an die einzelnen Ausschuß Mitglieder nicht eher erfolgen, als bis dieselben von dem Landtags-Marschall ernannt und dem Landtags Kommissarius namhaft gemacht worden sind. J ü

Se. Majestät der König hatten für den rheinischen Landtag, gleichwie für die Landtage der übrigen Provinzen, zu genehmigen geruht, daß für die Begutachtung des neuen Strafgesetzbuches ein vorberathender Ausschuß ein berufen und den einzelnen Aussch ß, Mitgliedern noch vor ihrem Zusammen-⸗ tritte, eben so aber auch allen übrigen Landtags-Abgeordneten eine ange⸗ messene Zeit vor Eröffnung des Landtages der betreffende Geseß . Entwinf mitgetheilt werden dürfe. Bevor nun aber für den rheinischen Landtag die Ernennung des Ausschusses ersolgen und der Gesetz-⸗ Entwurf an die er— nannten Ausschuß Mitglieder mitgetheilt werden konnte, mußten die Ergän—

d en se te en. . . zunge , far, 83 Ober- Präsidenten von Schaper über die stattgehab= ten Ergänzungswahlen gingen hier resp. am 14. und 20. März é. ein,

Veränderungen in der Militair- Verwaltung. Der

war, der Ober-Präsident von Schaper, mittelst Verfügung vom 28. Mär; *. beauftragt, zur Vermeidung jeden Zeitverlustes immer dem Landtags-Mar— schall das Verzeichniß der sämmtlichen Stände- Mitglieder vorzulegen, um daraus schon vorläufig die Auswahl der Ausschuß-Mitglieder zu treffen.

Nach Vollendung der Wahlen wurde nun durch die Allerhöchste Ka binets⸗-Ordre vom 30. März é. die Eröffnung des rheinischen Landtags auf den 14. Mai é. festgesetzt und mittelst Versügung vom 31. März *. wurden hierauf sämmtliche für die Ausschuß Mitglieder sowohl, als die übrigen Landtags Abgeordneten erforderlichen Druck-Eremplare des Straf— gesetzbuches an den Ober-Präsidenten von Schaper mit dem Auftrage ver sandt, einem jeden von dem Landtags-Marschalle ernann— ten, Ausschuß - Mitgliede ein Exemplar sofort zuzustellen. Gleichzeitig aber wurde derselbe ermächtigt, sobald die Bestätigung der neu— erfolgten Wahlen sessstände, einem jeden Landtags Abgeordneten sofort mit dem Einberufungs-Schreiben zum Landtage ein Exemplar mitzutheilen. Der Abgang dieser Verfügung mit den sämmtlichen Exemplaren er— folgte von hier mit der Post am 4. April e., und am 10. April wurde von Koblenz aus weiter durch den Ober-Präsidenten einem jeden Ausschuß-Mit gliede ein Exemplar des Strafgesetzbuches und der sonstigen dazu gehörigen Beilagen zugesandt.

Inzwischen war hier auch die Prüfung und Bestätigung der neuen Wahlen erfolgt und solche dem Ober-Praͤsidenten von Schaper mittelst Verfügung vom 19. April C. eröffnet worden, worauf Letzterer am 18. April e von Koblenz aus die Einladungs-Schreiben an sämmtliche Landtags Abgeordnete abgehen ließ und gleichzeitig einem jeden Abgeordneten ein Exemplar des Strafrechts-Entwurfs mittheilte. ;

Hiernach ist die Allerhöchste Zusicherung in Betreff der Vorlegung die⸗ ses Gesetz Entwurfes an die Mitglieder des vorberathenden Ausschusses so frühzeitig erfüllt worden, als dies mit Nücksicht auf die Bestätigung der Wahlen und die Feststellung des Verzeichnisses der Landtags Abgeordneten, so wie der Eröffnungs- Zeit des Landtages irgend ausführbar war.

Wenn ferner auch alle übrigen Landtags-Mitglieder am 18. April gleichzeitig mit dem Einberufungs- Schreiben die Materialien zu der Aller⸗ höchsten Proposition über das Strafrecht zugesandt erhalten haben, so ist auch hierin dem von dem vorigen Landtage ausgesprochenen Wunsche, daß die wichtigen Propositionen an alle Landtags-Mitglieder, eine angemessene Zeit vor Eröffnung des Landtages, mitgetheilt werden möchten, in Änsehung des Strafrechts-Entwurfs nach Möglichkeit entsprochen werden. Erwähnt darf hier auch noch werden, daß auch auf den Landtagen der übrigen Pro— vinzen die Ausschuß Mitglieder, wie die übrigen Landtags- Abgeordneten, die Exemplare des Strafrechts⸗-Entwurfs keinesweges längere, sondern zum Theil noch kürzere Zeit vor der Eröffnung der Landtage zugefertigt erhalten hatten. Die übrigen Landtage sind nämlich am 5. März e. eröffnet wor— den, und die Ausschüsse für das Strafrecht am 12. Februar (. zusammen— getreten. Noch im Laufe des Januars hatte der Entwurf des Strafrechts in seiner schließlichen Feststelung einige Abänderungen erlitten, und die ersten Druck-Eremplare wurden am 25. Januar . an die Herren Landtags-Kommissarien gesendet, um vor Allem dem Referenten des Ausschusses ein Exemplar zuzustellen. Die übrigen Exemplare wurden am 3. Februar 6. von hier an die Herren Landtags-Kommissarien zur Ver theilung an die Ausschuß-Mitglieder und die übrigen Landtags-Abgeordneten gesendek. Es konnten hiernach die Ausschuß-Mitglieder erst unmittelbar vor dem am 12. Februar e. erfolgten Zusammentritt des Ausschusses und die übrigen Landtags-Abgeordneten ebenfalls frühestens in der zweiten Woche des Februar in den Besitz des Gesetz-Entwurfes gelangen.

Da die Landtage am 5. März eröffnet wurden, so war der Entwurf

hiernach höchstens drei Wochen vorher in den Händen Mitglieder.

Erwägt man, daß die Absendung des Entwurfs von Koblenz an die Abgeordneten des rheinischen Landtages am 18. April erfolgte, sie also in der? dritten Woche des April den Entwurf erhielten und der Landtag am 14. Mai eröffnet wurde, so ergiebt sich, daß die Mitglieder des rheinischen Landtages eben so lange Zeit vor dessen Eröffnung im Besitz des Entwurfs gewesen, als die der anderen Landtage. . .

Keiner der sieben Landtage hat aber behauptet, daß er an der gründ⸗ lichen Berathung des Entwurfs durch zu späte Mittheilung behindert, noch weniger, daß die Allerhöchste Zusage in Beziehung auf die frühzeitige Mit theilung des Entwurfs nicht erfüllt worden sel. ;

Was endlich die Vorlegung des Kompetenz-Gesetzes an den rheinischen Landtag anbetrifft, so ist es richtig, daß solches dem Ausschusse erst zu gegangen ist, nachdem letzterer beinahe 3 Wochen versammelt war. Der Grund hiervon hat aber lediglich darin gelegen, daß die Ausarbeitung desselben, als auf das materielle Strafrecht gegründet, erst begonnen hatte, nachdem der Entwuif des Strafgesetzbuches selbst definitiv festgestellt war. Dies ist, wie oben bemerkt, am Ende des Janugr d. J. geschehen. Der Entwurf der Kompetenz-Verordnung durchlief hierauf die gewöhnlichen Stadien der legislativen Berathung und wurde in Folge dessen durch die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 2. Mai c. genehmigt, dabei auch von des Königs Majestät befohlen, daß derselbe dem rheinische Landtage vorgelegt werden sollte. ö.

Gleich nach Eingang dieser an das Königliche Staats-Ministerium er— lassenen Allerhöchsten Ordre, wurde bei dem Ministerium des Innern sofort eine Abschrist von der Verordnung und der dazu gehörigen Bentschrift ge— nommen, und solche am 5. Mai e durch Estafette an den Ober Prä- sidenten von Schaper gesendet, um beides dem ständischen Ausschusse zur Benutzung bei der Berathung des Strafrechts-Entwurfs vorzulegen. In- zwischen wurde auch sogleich der Druck der Verordnung und der Denkschrift hier veranlaßt, und die für den Geschäftsgebrauch des Landtages erforder liche Anzahl Druckexemplare am 12. Mai nachgesendet.

Sonach ist auch das Kompetenz-Neglement noch mehrere Tage vor Eröffnung des Landtages dem Ausschusse zugegangen. Auch hat dieser nirgends die Besorgniß geäußert, daß der Landtag dadurch, daß das Kompetenz- Gesetz dem Ausschusse später als der Strafrechts Entwurf mitgetheilt sei, an der sachgemäßen, reiflichen und erschöpfenden Berathung beider Gesetze werde behindert werden. Vielmehr fagt derselbe in seinem Berichte an den Landtag ausdrücklich:

„Als die Diskussion bereits bis zum §. 265 vorangeschritten war, erslgte pie Mittheilung des Kompetenz- Gefctzes, und hatte sich nunmehr der Ausschuß die Frage zu stellen, ob er seine Arbeiten in der begonnenen Weise fortsetzen oder zuvörderst das mitgetheilte Gesetz in Berathung zie— hen wolle. Er beschloß, den ersteren Weg einzuschlagen, weil dadurch allein eine Uebersicht seines Systems erlangt, und die Durchführbarkeit desselben dargethan werden könne. In einer anderen Stellung befindet sich die Plenar-Verfammlung, da ihr die Ent würfe des Strafgesetzbuches und des Kompetenz-Regula— tivs gleichzeitig vorgelegt werden; dieselbe dürfte sich daher zunächst mit der Prüfung des letzteren zu beschäf⸗ tigen und damit die Erörterung zu verbinden haben, ob das Strafsostem, welches der Entwurf enthält, oder das von dem Ausschusse proponirte vorzuziehen sei.

Die Bemerkung, zu welcher das Kompetenz-Gesetz an und für sich Veranlassung zu geben schien, hat der Ausschuß in das Protokoll der 27sten Sitzung niedergelegt, und sich die Beantwortung der Frage: ob auf die Annahme . Gesetzes angetragen werden könne, bis zu seiner Schluß-Erklärung vorbehalten.“

ö Der Landtag fand hiernach bei dem Beginn seiner Berathungen über kae enn ftecn, sowohl dies Gesetz, als auch das Kompetenz Reglement lag e. Ausschusse vollständig berathen, und zur Prüfung des Land. , ich vorbereitet. Beide En wife lagen dem Plenum des cer . er. 2 vor. Die spätere Mittheilung des einen oder ande— 1. ö schuß konnte daher die vollsiändige Uebersicht über beide

ei den Berathungen des Landtages nicht erschweren, wie dies der Ausschuß selbst anerkannt hat.

Demnächst ist der Landtag im Plenum sast zehn Wochen versam⸗

der Landtags

und sobald sich aus denselben nur übersehen ließ, daß die Bestätigung der

melt gewesen und hat eine Verlängerung zur ausführlicheren Berathung des Strafrechts und des Kompetenz Reglements von des Königs Majestät nicht erbeten. ;

es ergiebt sich aus der vorstehenden Darstellung, daß den Bestim⸗ mungen des Allerhöchsten Landtags-Abschiedes vom 7. November 1841 entsprechend, Alles was gesetzlich zulässig und übrigens erreichbar war, dies- seits geschehen ist, um den Landtag durch frühzeitige Mittheilung dieser Gesetz Entwürfe zu deren gründlicher Berathung in den Stand zu setzen.

Berlin, den 28. Dezember 1843.

v. Arnim.

4 64 , . Den zu dem Antrage der rheinischen Stände in Betreff der höheren Bürger⸗-Schulen.

Die zum siebenten Provinzial Landtage der Rhein-Provinz versammelt gewesenen Stände haben darauf angetragen, daß

I) die Gleichstellung der vollständigen Real- und höheren Bürger -Schulen

mit den Gömnasien auch auf die gleiche Berechtigung zur unterhal⸗

tung aus den Staats-Kassen ausgedehnt, und

) den Real- und höheren Bürger-Schulen für die Zukunft dadurch bei

dem Provinzial-Schul-Kollegium und bei dem betreffenden Ministe⸗

rium eine bessere Vertretung gewährt werden möge, daß jeder der heiden gedachten Behörden ein aus den Real⸗Schulen selbst hervor gegangener, Beamte beigesellt werde.

Dem ersten Theile dieses Antrages liegt die Voraussetzung zum Grunde, daß die Gomnasien und höheren Bürger⸗Schulen gleichgestellt worden seien. Die Direktoren und Lehrer beider Anstalten sind einander gleichgestellt, weil von ihnen im Allgemeinen eine gleiche wissenschastliche Bildung gefordert wird, und ihnen daher auch bei der allgemeinen Uebereinstimmung ihres Berufes eine gleiche äußere Stellung und Anerkennung gebührt. Aus die⸗ ser Gleichstellung des Lehrer-Personals folgt jedoch nicht, daß die Anstalten selbst, ungeachtet der Verschiedenheit ihrer Aufgabe und Bestimmung, als gleich zu betrachten seien. Den Gymnasien ist die Aufgabe gestellt, diejenige freie und allgemeine Bildung zu gewähren, welche zu jedem vorzugsweise geistige Thätigkeit erfordernden Berufe, zu jeder höheren Lebensrichtung die tüchtige Grundlage und Vorbereitung giebt. Indem sie dies ihr Ziel neben Anwendung anderer Bildungsmittel, welche die Rücksicht auf die Bedürf⸗ nisse der Zeit fordert, dadurch zu erreichen suchen, daß sie die Jugend in die geistige Errungenschaft des klassischen Alterthums einführen und diese Quelle der Bildung ihr aufschließen, verfolgen sie einen Weg, über dessen Angemessenheit im Allgemeinen die Erfahrung von Jahrhunderten entschie⸗ den hat. In welchem Maße ihre Bedeutung auch seit ihrer Gründung zu allen Zeiten allgemein anerkannt worden ist, das bezeugen die von Ein⸗ zelnen wie von ganzen Kommunen ihnen zugewendeten Stistungen, durch deren Ertrag, so wie durch das Erbe der, ihrer ursprünglichen Bestimmung gemäß, der Pflege höherer Bildung gewidmeten Fonds neben dem Schul⸗ elde ihr Bestehen in der Negel gesichert ist. Nur da, wo das eigene Ver⸗ mögen, die Zuschüsse der Kommunen und das Schulgeld nicht ausreichten, ist in einzelnen Fällen die Staats-Kasse zugetreten, nicht in Folge einer vorausgesetzten Berechtigung, welche den Gymnasien zustände, sondern in Folge. Landesherrlicher Gnade, um Bildungs-Anstalten zu erhalten, deren Wirksamkeit allen Unterthanen des Staates ohne Ausnahme zu Gute kommt. Wenngleich nicht zu verkennen ist, daß die höheren Bürger⸗ Schulen einem in der Zeit empfundenen Bedürfniß ihre Enistehung ver—= danken und deshalb auch fördernde Theilnahme finden, so können sie doch nicht als Anstalten, welche, wie die Gymnasien, die Förderung allgemeiner Bildung als ihre wesentlichste Aufgabe verfolgen, betrachtet werden, da sie hauptsächlich die Vorbildung für einzelne bestimmte Berufsarten des prakti⸗ schen Lebens berücksichtigen, für welche zunächst die in ihnen erworbenen Kenntnisse geschickt machen sollen. So wie daher ihre Nothwendigkeit von den besonderen Verhältnissen einzelner Kommunen und der höheren Gewerbtreibenden in denselben abhängt, so kann auch ihre Erhaltung zu⸗ nächst nur den dabei am meisten Betheiligten überlassen werden, zumal über ihre Aufgabe und Einrichtung eine Ubereinstimmende Ansicht noch nicht besteht und ihre fortschreitende Entwickelung erst noch die Angemessen— heit derfelben zu bewähren hat, wie auch die Gomnasien erst nach längerem Bestehen und nachdem über ihre Organisation und den Erfolg ihrer Wirk⸗ samkeit keine Ungewißheit mehr obwaltete, sich der Unterstützung aus allge⸗ meinen Staats- Fonds zu erfreuen gehabt haben. Die Entiwickelung der höheren Bürger-Schulen zu fördern hat es übrigens in einzelnen Fällen an Unterstützungen aus der Staats-Kasse, besonders zur Anschaffung oder Erweiterung der Lehr-Apparate, auch jetzt schon nicht gefehlt. ;

Was den auf die Vertretung der höheren Bürger-Schulen in den Provinzial-Schul-⸗Kollegien und in dem Ministerium gerichteten Antrag be⸗ trifft, so ist außer Acht gelassen, daß bei der Beaufsichtigung und Leitung des Unterrichtswesens die veischiedenen Richtungen und Unterrichtsfächer ficht in solcher Trennung und Absonderung aufgefaßt werden können, daß eine Ausgleichung unter ihnen vermittelst äußerer Vertretung durch be— sondere Personen zu bewirken sei, daß es vielmehr dabei auf eine innere,

geistige Einheit und Zusammenstimmung unter Berücksichtigung der Mannig⸗ faltigkeit aller hervortretenden Bedürfnisse antommt. Wenn daher zur Lä— tung und Beaufsichtigung des Unterrichtswesens Männer berufen werden, welche mit dem gegenwärtigen Standpunkte und den verschiedenen Richtun⸗ gen desselben im Allgemeinen und Besonderen vertraut sind, sie mögen nun bis dabin an Universitäten, Gymnasien, höhern Bürger-Schulen, oder in welchem anderen Berufe gewirkt haben, so wird es an einer förderlichen harmonischen Einwirkung auch auf die fernere Entwickelung der höheren Bürger-Schulen nicht fehlen. ; Berlin, den 24. Dezember 1843. (gez) Eichhorn.

Pr G Memgriz.

Die Petition der rheinischen Pro vinzial-⸗ Stände über die bei Erhebung der Rheinzölle in Folge des Zoll-Vereins⸗ Vertrages vom 8. Mai 1841 getroffenen Einrichtungen.

Die vorgedachte Petition der rheinischen Provinzialstände bedarf in Bezug auf mehrere darin vorgetragene thatsächliche Verhältnisse einer Be= richtigung, welche insbesondere erforderlich ist, um den Gesichtspunkt festzu⸗— stellen, aus welchem der ständische Antrag: ̃ einen Theil des Aufkommens vom Rheinzoll ausschließlich auf die Be⸗ förderung der Rheinschifffahrt und des Rheinhandels, so wie auf die Communjcationswege in der Rheinprovinz zu verwenden,

beurtheilt werden muß.

Die Stände bemerlen zunächst, daß, in Folge der durch das (Zoll⸗) Gesetz vom 26. Mai 1818 ausgesprochenen Aufhebung aller Staats⸗ Kommunal- und Privat -Binnenzölle, der Binnen-Verkehr auch auf den Rheine von Schifffahrts-Abgaben befreit worden und nach Abschluß der Rheinschifffahrts- Convention vom 31. März 1831 die Rheinschifffahrts⸗-Ab⸗ gabe nur von den direkt oder vermittelst Umladung in den Freihäfen durch geführten Waaren beibehalten sei. ;

Dies ist in soweit ganz richtig als es sich bei der Befreiung nur um den eigentlichen Rheinzoll auf, der Strecke zwischen Koblenz und Emmerich handelt, während das Recognitionsgeld als ein eigentliches nur nach der Belastungs-Fähigleit des Schiffsgefaͤßes bemessenes Wasserwegegeld für alle die Fälle, in welchen das Schiff die Zollstätten zu Koblenz oder zu Emme— rich passirt also beziehungsweise auch bei der Waaren-Einfuhr und Aus= fuhr und für die mit dem Herzogthume Nassau gemeinschaftliche Strom- strecke von Koblenz aufwärts bis Kaub auch der Rheinzoll beibehalten wurde und noch jetzt erhoben wird.

Auf der Elbe hingegen bemerkt die ständische Denkschrift sei schon damals die Schifffahrt -Abgabe (der Elbzoll) dann erlassen, wenn die Durchfuhr nicht direlt, sondern vermittelst umladung in Magdeburg erfolgt sei, und auch gegenwärlig (nach erfolgtem Anschlusse Sachsens an den Zoll= Verein) werde noch ein Theil der Elbschifffahrts Äbgabe erlassen, wenn die