1844 / 28 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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ĩ Mehl und Fleisch an den Barièeren mahl und schlacht⸗ a n, 2 zu verstehen; sie konnten daher, unter bie Verletzungen des Eigenthumsrechts

Bei den Forstfreveln, welche hier zu den Ver⸗

öffentlichen Ordnung gebracht sind, ist wohl vornehmlich r Diung, e eien des zu hütenden Vie⸗

ch wohl i,, . . ane ĩ sschlichen Verbrechen mehrentheils an grobe Unsittlich⸗ i e fehr Die groben Verbrechen, welche hier in

truge verwandt, hier

aufgenommen werden.

an Beschädigungen junger hes in Schonungen, au ken; it und rohen Muthwillen. l * i re. 8 zusammengestellt sind, bilden nur

hier betrachteten Rechtsverletzungen. bloß sahrläßigen nicht unterschieden sind.

ausgezeichne

kommen.

kommen.

ö Verletzungen Verletzungen in den des der öffentlichen Provinzen Eigenthums Ordnung

Ostpreußen 1068 17 Westpreußen 307 1 Posen 166 1 Brandenburg 997 35 Pommern 166 12 Schlesien 1098 16 Sachsen 1483 36 Westfalen 573 25 Rheinprovinz 2119 313

Grobe Verbrechen

* bei 4 ders⸗ besteht aus Brandstiftungen, wobei die vorsätzli w . j Wahrscheinlich werden die letztern doch nur dann zur gerichtlichen Untersuchung gebracht, wenn t rohe Verwahrlosung dabei obwaltet. Rache durch Feuer zu üben, ist auch der Schwäche und Feigheit so leicht, daß Versu⸗ chungen dazu, auch im jugendlichen Alter leider nur zu leicht vor—

Die sittlichen Verhältnisse, welche bei den hier betrachteten Ver⸗ brechen zu beachten sein dürften, treten besonders klar hervor, wenn die verschiedenen Eigenthümlichkeiten der Provinzen zur Erwägung Von den in den sechs Jahren 1837 bis mit 1842 gericht⸗ lich untersuchten Verbrechen jugendlicher Personen gehörten an:

172 schnell, aber nicht durch den verhältnißmäßig nur geringen Ueberschuß der Geburten, sondern durch sehr beträchtliches Zuziehen von Aussen her. Nach vorstehenden Angaben kamen durchschnittlich auf Hundert⸗ tausend zu Ende des Jahres 1810 zwischen dem Anfange des achten und dem Ende des sechszehnten Lebenssahres stehende Personen Ver⸗ brechen, welche in diesem Lebensalter verübt, und während der sechs Jahre 1837 bis mit 1842 zusammengenommen zur gerichtlichen Un⸗

als dem Be⸗

tersuchung gebracht worden sind:

nahe * aller

gi Theil in den Provinzen hen von den Rheinprovinz ... Sachsen Ostpreußen Brandenburg ... Westfalen Pommern

Westpreußen

überhaupt

507 491 4124 309 232 230

S ö

DD = D 9 1

Insbesondere Verletzungen des Eigen⸗ thums

der öffentlichen Ordnung 439 65 476 11 396 17 289 10 217 9 223 6 182 174 2 Schlesien 75 2 9. Posen 70

Grobe Ver⸗ brechen 9 4 11

im ganzen Staate. . 2960

267 17

also jährl. i. Durchschnitt 48 14 3

Ueberhaupt

1115 321 189

1064 4180 459

1531 613

2448

Im ganzen Staate 7587 183

275 . 8250) verübt wurde.

Die Vergleichung dieser Zahlen mit der Anzahl der gleichzeitig lebenden zwischen dem Anfange des achten und der Vollendung des sechszehnten Lebensjahres stehenden Personen ergiebt nun das Ver—⸗ hältniß, worin die Provinzen gegen einander in Bezug auf die darin zur gerichtlichen Untersuchung gekommenen jugendlichen Verbrecher ste⸗ hen. Nach der Zählung zu Ende des Jahres 1840 befanden sich

mit Einschluß des Militärs darunter 8⸗ bis 16jährige 270, 102 176,063 236, 293 314,709 209, 207 547, 27 311,764 263,788 483,286

überhaupt Ein⸗ wohner 1,393,790 916,382 1,233,850 1,857,097 1,056,194 2, 858, 820 1,637,221 1,383,197 2, 591, 50

in den Provinzen

Ostpreußen Westpreußen . .. Posen .. ...... Brandenburg .. Pommern

Westfalen Rheinprovinz.

Also unter 100,000 durchschnitllich

Hausvãäter

19, 379 19,213 19, 151 18, 562 19,802 19, 166 19,042 19 7 18,618

Beschränkung der Freiheit den

der ganze San N . De

19,041

Die hier bemerkbaren Verschiedenheiten des Verhältnisses beider Zahlen gegen einander beruhen zunächst auf der Verschiedenheit des Je schneller die Be⸗ völkerung durch den Ueberschuß der Geburten über die Todesfälle zu⸗ nimmt, desto mehr wächst insbesondere der jüngere Theil derselben. Die besonderen Verhältnisse Berlins veranlassen wohl zunächst, daß unter den vorstehenden Verhältnißzahlen die kleinste der Provinz Die Bevölkerung Berlins wächst zwar sehr

. der Geburten zu den Todesfällen.

Brandenburg angehört.

strafung zuzogen.

jugendlichen

Bei Betrachtung dieser Verhältnißzahlen wird zunächst anschau⸗ lich, wie groß die Anzahl der Verletzungen sowohl des Eigenthums als der öffentlichen Sittlichkeit sein muß, welche nicht zur gerichtlichen Untersuchung gebracht, sondern der häuslichen Zucht überlassen wer—= den. Welcher Staat von irgend beträchtlicherem Umfange dürste sich wohl auch nur annähernd rühmen können, daß unter Sunderttausend seiner zwischen dem achten und sechszehnten Lebensjahre stehenden Jugend im Laufe eines Jahres durchschnittlich nur 44 Entwendungen, oder gar nur drei Fälle von Verletzung der öffentlichen Ordnung durch groben Muthwillen, Injurien oder Unzucht vorsielen, und daß demnach im Laufe des ganzen Jahres von 2273 jungen Leuten nur eine Entwendung, und sogar von 33,333 nur eine Wohl aber scheint es nach der alltäglichen Erfahrung schon für ein Anzeichen sehr verbreiteter sittlicher Bildung gelten zu dürfen, wenn nur etwan zehnmal soviel Vergehen dieser Art in dem hier betrachteten Lebensalter begangen werden, als nach vorstehender Berechnung zur gerichtlichen Untersuchung gekommen sind. oder Lehrmeister und Herrschaften, unvollendeter Erziehung ihrer Untergebenen deren Stelle vertreten, glauben mit Necht, ihrem Ansehn etwas zu vergeben, wenn sie den richterlichen Beistand auch da zu Hülfe rufen, wo die That nicht unerläßlich den Gerichten angezeigt, und deren Untersuchung aus⸗ schließlich überlassen werden muß. Hierzu kommt, daß die häusliche Zucht für den bei weitem größten Theil der Verletzungen des Eigen⸗ thums oder der öffentlichen Ordnung sehr viel heilsamere Beahndungs—⸗ und Besserungsmittel besitzt, als die gerichtlichen Behörden. hierbei nicht sowohl auf körperliche Züchtigungen angesehen, über deren Anwendung und Wirksamkeit nach Verschiedenheit anerzogener Vorstellungen, und der herrschenden Sitte die Meinungen sehr getheilt sein können, als vielmehr auf den lange nachhaltenden Einfluß ver⸗ schärfter Aufsicht, welche durch den Verlust des Vertrauens und die Verbrecher täglich empfinden läßt, wie schwer die Folgen seiner That auf ihn lasten. Hierzu kommt ferner, daß in den spätern Lebensjahren Niemand sich schämen darf, einzugestehen, wie viel er der häuslichen Zucht verdanke, während doch einer sehr allgemein verbreiteten Meinung nach ein nur sehr spät, vielleicht nie ganz zu tilgender Flecken auf demjenigen hastet, dessen Vergehungen ihm schon im jugendlichen Alter gerichtliche Be⸗

robe Unsittlichkeit

welche

In Erwägung aller dieser sittlichen Verhältnisse erscheint es edler, gemeinnütziger und menschenfreundlicher, sich den unverkennbaren Beschwerden einer verständig ausgeübten häuslichen Zucht zu unter⸗

Die bei noch

Es * ist

ziehen, als die Bestrafung jugendlicher Verbrecher den Gerichten an⸗ heimzugeben. Nur grobe Verbrechen oder solche Verletzungen des Eigenthums und der Ordnung, welche aus Rücksichten für die öffent⸗ liche Sicherheit der Obrigkeit nicht unbekannt bleiben dürfen, sollten Ausnahmen hiervon begründen. Allerdings wird die häusliche Zucht leider nur zu oft unverständig und unwürdig vollzogen; sie kann in solcher Ausartung so verderblich werden, daß die Regierung genöthigt wird, sie zu beschränken: allein gründliche Besserung ist nicht von einem Uebertragen ihrer Obliegenheiten an die Gerichte zu gewärti—⸗ gen, welchen keine Verfassung die Fähigkeit verleihen kann, den Man⸗ gel einer wohl geordneten häuslichen Zucht zu ersetzen, sondern es ist nur die Zunahme an echter Bildung, besonders an Innigkeit und Würde im Familienleben, was hier wahrhaft hülfreich erscheint.

Die große Verschiedenheit der vorstehenden Verhältnißzahlen in den einzelnen Provinzen deutet zunächst nur auf eine beinahe eben so große Verschiedenheit in der Neigung, jugendliche Verbrecher vor Gericht zu stellen: denn es mangelt durchaus an allem Grunde zu behaupten, daß unter der gleichen Anzahl jugendlicher Personen in den Provinzen Sachsen und Rhein sechs mal mehr Verbrechen verübt würden, als in Schlesien und im Großherzogthum Posen; obwohl während der hier betrachteten sechs Jahre unter Hundert— tausend Kindern und jungen Leuten wirklich dort 491 und 507 hier aber nur 84 und 80 mehr oder minder erhebliche Verbrechen zur ge— richtlichen Untersuchung kamen. Ein Unterschied in den Gesetzen und dem richterlichen Verfahren kann diese Verschiedenheit nicht begründen. Die Rheinprovinz, worin mit Ausnahme weniger landräthlicher Kreise, die französischen Gesetzbücher und Prozeßformen gelten, steht in Be⸗ zug auf die Zahl der jugendlichen Verbrechen ganz nahe in gleichem Verhältnisse mit der Provinz Sachsen, wo das Preußische Landrecht und die zubehörige Gerichtsordnung eingeführt ist. Nach eben diesen Gesetzen sprechen aber auch die Schlesischen Gerichte, wo doch die Zahl der gerichtlich untersuchten jugendlichen Verbrechen so sehr viel gerin— ger ist. Die Provinz Wahr zeichnet sich besonders aus durch Sorg⸗ falt und allgemeine Verbreitung des Elementarunterrichts, der doch eben von Verbrechen abhalten sollte. Welche Verbesserungen der Unterricht in den Volksschulen des Großherzogthums Posen auch bereits erlangte, so hat dasselbe Schlesien mit Ausnahme weniger Kreise hierin doch bei weitem noch nicht erreicht: gleichwohl stehen beide Provinzen fast gleich in Bezug auf die hier betrachteten Verbrechen. Einfluß des Stammverhältnisses auf die Zahl der jugendlichen Verbrechen ist auch aus vorstehenden Zahlen nicht erweislich. Ein beträchtlicher Theil der Bevölkerung Ostpreußens besteht aus Massuren und Lithauern; demungeachtet steht diese Provinz in Bezug auf die Zahl der jugend⸗ lichen Verbrechen zunächst an den ganz deutschen Provinzen Sachsen und Rheinland. So bilden sich hier Räthsel, deren Lösung nicht ver— sucht werden kann, ohne sehr tief in das Innerste des Familienlebens einzugehen. Aber dieser Stoff ist viel zu zarter Natur, als daß er ohne Verletzung der edelsten sittlichen Gefühle einer Behandlung in der allgemeinen Zeitungsliteratur preiszugeben wäre. Leicht übersichtlich stellt sich dagegen dar, daß es doch zunächst auf der Eigenthümlichkeit der in den Rheinlanden bestehenden Gesetze beruhen dürfte, wenn von den zur gerichtlichen Untersuchung gekommenen Verletzungen der öffent⸗ lichen Ordnung beinahe zwei Drittheile, nämlich 313 von 483 allein der Rheinprovinz angehören. Die Zahl der groben Verbrechen er⸗ scheint im Verhältnisse gegen die Zahl der jugendlichen Bevölkerung am erheblichsten in den Provinzen Ostpreußen, Posen und Branden⸗ burg; minder und zwar auch beinahe gleich in Westpreußen, Schlesien und Westfalen; noch um die Hälste geringer in Sachsen und der Rheinprovinz und am unerheblichsten in Pommern. Diese Gestaltung der hier berechneten Zahlen scheint nur zu dem Schlusse zu berechti— gen, daß bei ber überhaupt nur geringen Anzahl der vorgekommenen Fälle reine Zufälligkeiten hier noch allzusehr vorwalten, als daß aus Durchschnittsberechnungen Folgerungen für sittliche Verhältnisse zuläßig sein könnten.

Bekanntmachungen.

1835 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 14. Oftober 1843.

Das in der Rosengasse Nr. 33a belegene Oekonom Damannsche Grundstiick, gerichtlich abgeschätzt zu 6311 Thlr. 24 Sgr. 4 Pf. soll

am 24. Mai 1844, Vormittags 11 uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Negistratur einzusehen.

Die unbekannten Real-Prätendenten, so wie der dem Aufenthalte nach unbekannte Real-Gläubiger, Zimmer- polier Johann Carl Friedrich Schulze, werden hlerdurch, und zwar Erstere unter der Warnung der Präklusion, öffentlich vorgeladen.

2264 Avertissement.

Nachdem über den Nachlaß des verstorbenen Kauf- manns Johann Cherobini, wozu auch das in der Französischen Straße sub Nr. 11 belegene Grundstück gehört, bei dem Stadtgericht zu Königsberg der Kon= furs eröffnet worden, so ist ein Termin zur Anbrin⸗ . sämmtlicher Forderungen auf den 11. April 1844, Vormittags um 11 uhr, angesetzt und durch Ediltalien bekannt gemacht worden.

Sämmilichen unbekannten Gläubigern, und von den bekannt gewordenen den Gebrüdern Huecke und den In⸗ habern der Handlung Pietz seel. Erben, deren Aufent⸗ haltsort unbekannt geblieben, wird dieser Termin hierdurch nochmals öffentlich bekannt gemacht und werden g ange⸗ wiesen, an e ach hen Tage zur bestimmten Zeit auf dem Stadtgericht, vor dem Deputirten, Herrn Stadt- gerichts⸗ Assessor Goettlich zu Anbringung und Wahr- machung ihrer Forderungen, entweder in Person oder durch ah rige Bevollmächtigte zu erscheinen, oder zu gewärtigen, daß sie ausblelbendenfalis mit ihren For=

derungen prälludir und ihnen ein ewiges Stillschwei⸗ . gegen die übrigen Glaͤubiger werde auferlegt wer⸗ ij n enen hier mit keiner Belannischaft 6 31 ubigern werden die Jussiz-Keommissarlen Tamnau, . 29 und Marengli namhaft gemacht, an welche

Dl fsh eitteibung shrn n wenden 9463 3. Bolimgchien derfehen fönnen.

nigoberg in Preußen, ven 12. Dezember 1813 Ton sgl. Freuß. Stadigerschf ;

1I72Pb] Berlin⸗Stettin um unorbnungen be wa en . Züge und namentlich des Passagler · ubeugen 8 63 Anordnnng nothwend. z ge den, da . ) Nillelz nut bie s Illnusen vor Abgang der güg= von den Einnehmern versauft e mit diesem h

Allgemeiner

festgesetzten Abgange der Züge noch von der Ge⸗ päck⸗Erpedition angenommen werden darf. (Auf den Zwischenstationen muß das Passagier-Gepäck eine Viertelstunde vor der bestimmten Ankunftszeit aufgegeben werden.) was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Stettin, den 22. Januar 1844.

Das Direktorium. Witte. Kutscher. Ebeling.

741 Berlin-Stettiner Eisenbahn.

In unserer Bekanntmachung vom 1. Dezember v. J. benachrichtigten wir das betheiligte Publikum, daß die Einlösung des Zins- und Dividendenscheins Nr. 1. unserer Actien den 3Zten, Aten und Fsten d. M. auf unserem Bahnhofe in Berlin, so wie bei unserer Haupt- lasse hierselbst erfolgen werde. Nach Ablauf dieses Termins beaustragten wir unseren Einnehmer auf dem Bahnhofe zu Berlin, lediglich zur Bequem lich— keit für die dortigen Inhaber der noch nicht eingelösten Zins- und Dividendenscheine, daß er, so weit dessen Tages- Einnahme dazu ausreicht, leichfalls Einlösungen bewirlen könne, womit derselbe ortzusahren von uns angewiesen ist. Stettin, den 24. Januar 1844. Das Direktorium. Witte. Kutscher. Ebeling.

Verlin⸗Stettiner üer! Eisenbahn.

Fahrplan r 1844 ab täglich.

L. Personenzüge. Abfahr taglich rg; Mn. abfahrt täglich von von

Mrg. Nm. 23 3* 32825 7 751 835 920 10 10 1033

10154 7 2

An kun st in Berlin 130 7417 nnn 5 Nn, n De- di 7, in Angermünde (o,

tetnn Tantow assow ngermünde Neüstadt Biesenthal Bernau

Berlin Bernau Biesenthal Neustadt Angermünde asso w antow Ankunft in Stettin Nr fen inn mn m enthal 3, in Neust

51 36 20 10 37

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agier⸗ Gepäck nur eine Vienjelstunde vor dem

Anzeiger. II. Güterzüge.

Se. Majestät der König haben die Dedication Aller- gnädigst anzunehmen geruht.

Absahrt täglich

von *

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von

ö jalich Mrg. 2 alt fahnn ri gliqh 9. 33

Berlin, 26. Januar 1814. Rücker und Pächler, 3 Neu-Köln a. W. 19.

Berlin Bernau Biesenthal Neustadt Angermünde Passow Tantow Ankunft in Stettin

945

11 111 12 1

5 1 8 5 5

5

2 3. 4

Stettin Tantow Passow

Neustadt

Biesenthal Bernau

Berlin

Angermünde 1 46

Ankunft in

50 = 1 eder f. eine Bassstimme Gum bert.

Op. 3. 123 Sgr., erschienen so eben. Des talent⸗ vollen Komponisten zwei Sopran - Lieder „Ob ieh dich liebe“ und „In den Augen liegt das Herz“, so wie dessen Lebewohl- Polonaise haben sich trotz mehrfacher Composition desselben Textes als die frischeste und anmuthigste bewährt, und sind zu Lieblingen vom Gesangs - Publikum erhoben worden.

945 Min. 1050 16 1145 12

215 17 2151 12 31145 34

4130

Mit den Güterzügen werden auch Personen in Wagen JI. und III. Klasse befördert.

Bemerkung. Die Güterzüge kreuzen sich auf dem Bahnhofe zu Angermünde. lommende Güterzug begegnet dem von Berlin kom⸗ menden Personen-Frühzuge bei Tantow in der Zeit von 10 uhr 39 Min. bis 10 Uhr 44 Min. und dem von Berlin kommenden Nachmittagszuge bei Ber⸗— nau in der Zeit von 3 Uhr 36 Min. bis 3 Uhr 41 Min. Der von Berlin kommende Güterzug begegnet dem von Stettin kommenden Frühzuge bei Vern au in der Zeit von 19 Uhr 49 Min. bis 19 Uhr 64 Min. und dem von Stettin kommenden Nachmittagszuge bei Tantow in der Zeit von 3 Uhr 46 Min. bis 3 Uhr 51 Min.

Das Direktorium.

*) NB. Der Aufenthalt in Tantow währt

65 Minuten, and nicht wie früher ange. zeigt 15 Minuten.

Der von Stettin

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173 b]

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*

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Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle Post⸗Anstalten des An- und Auslandes nehmen Sestellung auf dieses Slatt an, für Gerlin die Expedition der Aug. Preuss. Zeitung: Friedrichsstrasse Ur. 72.

28.

Berlin, Sonntag den 28sen Januar

Inhalt.

Amtlicher Theil.

Inland. Berlin. Personal-Veränderungen in der Armee und bei der Landwehr. Marienwerder. Bäuerliche Musterwirthschaft. Land⸗ wirthschaftlicher Verein.

Denutsche Bundesstaaten. Hannover. Hannover. Begnadigung des letzten der göttinger Gefangenen. Württemberg. Stutt⸗

; geln, Landes Sparkasse. ldenbunrg. Oldenburg. Geburt eines

rinzen. ;

Frankreich. Deputirten⸗ Kammer. Gnizot über Spanien, Algier, Tunis, Marollo, Oceanien und den Weltfrieden. Paris. Stim- men-Werbung des Ministeriums gegen das Billaultsche Amendement. Urtheile der Presse über Guizot's Rede. Algierische Nachrichten. Briefe aus PßaJTniis. (Adreß-Debatten; Sitzung vom 22sten; Thiers über die auswärtige Politik. Gerüchte über Minister-⸗Wechsel; der jüngste Wahlsieg der Opposition: Nachträgliches über den Prozeß des Rich⸗ ters Defontaine. Die Opposition und die Volls-Souverainetät nach Guizot's Ausspruch; Lamartine.)

Großbritanien und Irland. London. Der Standard über Agitationen in England und Irland.

Spanien. Schreiben aus Paris. (Adresse der Provinzial⸗Deputation von Barcelona an die Königin Mutter.)

Portugal. Schreiben aus Lissabon. ( Olozaga.)

Griechenlgud. Schreiben aus München. (Ansichten der zurückgelehr⸗ ten Deutschen; Zusammenfluß aus den Provinzen in der Haupistadt; bessere Aussichten für den Handel.)

Der Zoll-Verein und dessen Verhandlungen mit Hannover.

Eisenbahnen. Breslau. Heftiger Schneefall auf der Bahn nach 3 Leipzig. Stand der Arbeiten an der Sächsisch⸗Bayerischen ahn. Handels- und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börse. Bres—= . Magdeburg, Köln und Hamburg. Marltbericht. Paris. örse. Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Geheimen Ober⸗-Tribunals⸗Rath Spons den Rothen Ad⸗ ler⸗-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Major 4. D. von Pelkowski, ehemals im 1sten Dragoner⸗Regiment, so wie dem Land und Stadtgerichts⸗Direktor Rosenkranz zu Krotoszyn den Rothen Adler⸗Orden Üter Klasse zu verleihen;

Den bisherigen Ober⸗Landesgerichts⸗Vice⸗Präsidenten Biele⸗ feld zu Posen zum zweiten Präsidenten des dortigen Ober-Appella⸗ tionsgerichts; und Den Land⸗ und Stadtgerichts⸗Direktor, Ober⸗Appellationsgerichts⸗ Rath Noetel zu Frankfurt zum Vice⸗Präsidenten des Ober⸗Landes⸗

gerichts zu Posen zu ernennen.

Ihre Majestät die Königin haben eine ruhige Nacht gehabt und befinden Sich nach derselben wohl und gestärkt. Berlin, den 27. Januar 1844. 3 (gez Dr. Schönlein. Dr. von Stosch.

Se. Königl. Hoheit der Prinz Karl ist von Freienwalde hier wieder eingetroffen.

Bekanntmachung.

Vom 1. Februar d. J. ab werden von der hiesigen Stadtpost rekommandirte Briefe und Briefe mit Geldbeträgen bis zu 50 Rthlrn. und bis zum Gewichte von 8 Loth für die Stadt Berlin, gegen Er⸗ theilung eines Postscheins, angenommen und befördert werden. Der— gleichen Briefe müssen mit Kreuz ⸗Couverten versehen und fünfmal gut versiegelt sein. Für dieselben wird außer dem gewöhnlichen Bestellgelde für Stadtbriefe 1 Sgr. für den Postschein bei der Auf⸗ gabe entrichtet. Für den deklarinten Inhalt solcher Briefe leistet die Post Verwaltung im Falle des Verlustes Garantie, jedoch nur in so weit, als der Verlust innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen nach der Aufgabe des Briefes beim General⸗Post⸗Amte angemel⸗ det wird. ö

Bei jeder Brief⸗Sammlung ist eine Tafel aufgehängt worden, auf welcher die Zeit der täglichen Abholungen der Korrespondenz sich angegeben findet. Die Aufgabe der Briefe muß spätestens 5 Minu⸗ ten vor der angegebenen Abholungszeit erfolgen.

Im Laufe des Monats Februar . wird eine spezielle Uebersicht der jetzigen Stadtpost⸗Einrichtung in jedem Hause der hiesigen Stabt abgegeben werden.

Berlin, den 20. Januar 1844.

General⸗Post⸗Amt.

Ab gereist: Der Ober- Präsident der Provinz Posen, von Beurmänn, nach Posen.

Uichtamtlicher Theil. Inland.

Berlin, 27. Jan. Se. Masestät der König haben Allergnä⸗ digst geruht, bem General⸗Konsul 4. D., Theremin, die Anlegung des ihm verliehenen Herzoglich braunschweigischen Ordens Heinrich's des Löwen zu gestatten.

Berlin, 27. Jan. Das heute ausgegebene Militair⸗ Wochenblatt meldet unter Anderem folgende Persongl-Verände⸗ rungen in der Armee und bei der Landwehr. Der Abschied ist be⸗ willlgt an von Schaper, General⸗Major und Commandeur der hten? Infanterie⸗ Brigade, als General- Lieutenant mit, Penston; von Rormann, Hauptmann vom 20sten Infanterie Regiment, als Major mit der Armee⸗Uniform mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete, Aussicht auf Civil⸗Versorgung und Pensson; Koels, Major vom 24sten Infanterie Regiment; Dobbert, aggr. Haupt⸗ mann von demselben Regiment; von Schwerin, Hauptmann vom nfanterie⸗Regiment, den beiden Letzten als Majors mit Aus⸗

und den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete und Pension; Crüg er, Hauptmann vom Zten Infanterie⸗Regiment, als Major mit der Uniform des Zten Landwehr-Regiments mit den vorschrifts mäßigen Abzeichen für. Verabschiedete, Aussichk auf Civil Versorgung und Pension; von Pelkowski, Rittmeister vom 1sten Dragoner⸗Regiment, als Major mit der Regiments- Uniform mit den vorschriftsmäßigen Ab⸗ zeichen für Verabschiedete und Pension; von Lange, Hauptmann vom 2ten Bataillon 22sten Regiments, als Major mit der Armee⸗ Uniform mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete.

Marienwerder, im Jan. (. A. 3.) In dem Dorfe Poln. Lonk im schwetzer Kreise ist mit Hülfe einer Unterstütznng von 181 Rthir. aus Staats lassen eine bäuerliche Musterwirthschaft eingerichtet worden. Im Kreise Strasburg hat sich ein landwirthschaftlicher Verein ge⸗ bildet, welcher sich die Hebung der bäuerlichen Wirthschaften zur be— sonderen Aufgabe gestellt, und bereits 3 bäuerliche Wirthe dafür ge⸗ wonnen hat, die Einführung von Schlagwirthschaften auf ihre eige⸗ nen Kosten zu bewerkstelligen. In dem Kreise Strasburg hat der Unterricht der weiblichen Jugend im Nähen, Stricken u. dgl. weib⸗ lichen Arbeiten bereits in Il Elementarschulen Eingang gefunden.

Ausland.

Deutsche Bundesstaaten.

Hannover. Hannover, 21. Jan. (H. C) Der König hat wiederum einen der göttinger Staats-Gefangenen, den Kanzlei⸗ Prokurator r. Laubinger, begnadigt. Laubinger, jetzt schon zum 60 jährigen Greise gealtert, war zu 15 Jahren Gefängniß verurtheilt, von denen er 7 im Zuchthause zu Celle abgebüßt hat. Am vor— gestrigen Tage wurde er in Freiheit gesetzt, ünd wollte vorläufig bei nahen Verwandten seinen Aufenthalt nehmen.

Württemberg. Stuttgart, 22. Jan. (S. M.) Die Central-Leitung des Wohlthätigkéits Vereins macht heute, den Sta= tuten gemäß, die Verwaltungs-⸗Ergebnisse der württembergischen Spar⸗ kasse vom 1. Juli 1842 bis 30. Juni 1843 bekannt. Der Aktivstand besteht auf den 30. Juni 1843: 1) in a. Kapitalien 2, 869,945 Fl. 11 Kr., b. Zinsen hieraus 78,766 Fl. 4 Kr., c. Werth des Hauses 16,000 Fl., d. Kassenvorrath 35,130 Fl. 3 Kr., zusammen 3, 003, 841 81. 18 Kr.; 2) der Passivstand in a. ordentlichen Einlagen 2,248, 119 F1. 4 Kr., b. außerordentlichen Einlagen 161,490 Fl., c. Zinsen hieraus 425,311 Fl. 21 Kr., zusammen 2,834,920 Fl. 25 Kr.; 3) der Ver⸗ mögens⸗Ueberschuß beträgt 168,920 Fl. 53 Kr., letztere hat am 30. Juni 1812 betragen 152,844 Fl. 32 Kr., mithin zugenommen um 16,076 Fl. 21 Kr. 4) Die neuen Einlagen im Jahre 1842 43 haben betragen: a. ordentliche in 15.911 Posten 503, 361 Fl., b. außer⸗ ordentliche in 976 Posten 64,224 Fl., zusammen 567,585 Fl. Da⸗ gegen wurden 5) zurückbezahlt a. ordentliche Einlagen in 10,594 Posten 327,107 Fl. 45 Kr.. b, außerordentliche in 947 Posten 56, 652 FI., zusammen 383, 569 Fl, 45 Kr. Es wurden also 6) mehr eingelegt als zurückbezahlt 183,825 Fl. 15 Kr. Oldenburg. Oldenburg, 23. Jan. (W. 3.) Heute Nach— mittag um 1 Uhr ist Ihre Königl. Hoheit die Frau e, g. von einem gesunden Prinzen leicht und glücklich entbunden worden. Beide, die hohe Wöchnerin wie der Neugeborne, befinden sich den Unständen nach wohl. Dieses frohe Ereigniß wurde den Bewohnern Oldenburgs durch den Donner von 101 Kanonenschüssen verkündet. Schon seit mehreren Tagen waren Vorbereitungen getroffen, um den festlichen Abend durch eine Illumination zu feiern; diese ward aber gleich diesen Nachmittag von unserem Großherzog mit Dank verbeten.

Frankreich.

Deputirten⸗Kammer. Sißung vom 20. Januar. Unter den Erklärungen, welche Herr Gulzot in seiner heuligen Nede über die Verhältnisse Frankreichs zu Spanien gab, befand sich auch

1844.

gen des Parteigeistes nicht den mindesten Vorwand, nicht den geringsten Schein gegen uns geben; wir wollten die Männer, mit denen wir in Be⸗ ruhrung kamen, nicht verletzen; deshalb hüteten wir uns, dem Könige den Vath zu geben, den früheren Botschafter wieder nach Spanien zu schicken. Derselbe war während seines ersten Aufenthalts in Madrid seinen Instruc⸗ tionen treulich nachgekommen. Nicht er hatte die Frage hinsichtlich der Ueberreichung seiner Beglaubigungs-Briefe angeregt, sondern das spanische Ninisterium selbst hatte sie gegen ihn auf das Tapet gebracht. ährend er, seinen Instructionen gemäß, die monaichischen Prinzipien und die mo⸗ narchischen Interessen, die Würde Frankreichs und der Regierung des Kö-⸗ nigs vertheidigte, bot er alle zulässigen Transactionen, alle vernünftigen Mittel zur Ausgleichung an. Allein sie wurden abgelehnt. Er hatte die Ereignisse in Spanien fehr richtig aufgefaßt, er erkannte und bezeichneke die Schwäche der damaligen Negierung. Seine Voraussagungen wurden durch die Ereignisse bestäͤtigt, und dennoch glaubte ich seine Rückkehr nach Madrid nicht anrathen zu dürfen, weil diefelbe von Männern, die sich der Sache der gemäßigten Monarchie angeschlossen, die sich wieder mit ihr vereinigt, als ein Parteitriumph, als eine Art Rache, als ein Siegesgesang hätie ausgelegt werden können. Wir suchten der= gleichen Vorwände gegen uns und gegen die gemäßigte Partei in Spanien sern zu halten. Dies ist der wahre, der off Beweggrund, weshalb . Salvandv auf einen anderen Posten versetzt worden ist.“ (Sehr gut,

Die hierauf folgenden Erklärungen des Ministers über das Ver⸗ hältniß zwischen Frankreich und England in Bezug auf Spanien, über die türkischen, serbischen und griechischen Angelegenheiten sind bereits mitgetheilt. Nach denselben ging Herr Guizot zu den untergeordne⸗ teren Fragen über.

. äIch, will, sagte er, „über alle auf dieser Tribüne angeregte Gegen- stände rinige Worte sagen. Einen davon aber werde ich heute nicht berüh⸗ len, ich meine die Frage wegen des Durchsuchungsrechts, die auch Herr Billault beiseit liegen a weil sie den Gegenstand einer besonderen Dis- kussion bei dem von diesem 3 beantragten speziellen Amendement sein wird. Zuwvörderst will ich von Algerien sprechen. Da die Pforte, der Al- gerien durch eine Art Vasallen- und Tributs-Verhältniß offiziel gehörte, unsere Eroberung noch nicht anerkannt hat, so beobachten auch die der Pforte befreundeien Mächte in dieser Beziehung eine gewisse Zurückhaltung. Darüber braucht man sich nicht zu verwundern, wir würden an ihrer Stelle dasselbe thun. (Lärm auf der linten Seite.) Aber über unseren definitiven Besib herrscht nirgends Zweifel, und man weiß in England, wie überall daß die Zeit die uns noch fehlende Sanction der Pforte herbeiführen wird. Neue Unterbrechung.) Die Sanction des ehemaligen Besitzers hat für den Eroberer allerdings einigen Werth. Verlangen Sie 3 ich als Minister der auswärtigen Angelegenhesten, dies verkennen soll. Es ist ja eine Grundregel des Völkerrechts. (Herr Guy et⸗Desfontaines: Nicht unseren Verbündeten gegenüber.) Sie können ich darauf verlaffen, daß über unseren definitiven Besitz nirgends Zweifel ** uebrigens habe ich in meinem Portefeuille eine Liste von acht bis zehn europäischen Mächten, welche Konsuln nach Algerien gesandt und das Exequatur der Regierung des Königs erhalten haben; ohne dieses Exequatur wird keine Macht ihr Konsulat in Algerien erneuern. (Sehr gut ) Die Aufrichtig⸗ keit des londoner Kabinets in Betreff Algeriens haben wir an folgendem Beweise erprobt. Von Marokko und Tunis (unseren beiden Nachbaren in Algerien) kamen uns viele Ungelegenheiten, weil die arabischen Aufstände dort vorbereitet wurden; das englische Kabinet nun hat seine Konsular⸗- Agenten beauftragt, die Aufsstände, diese Unterstützun unserer Feinde an Ort und Stelle zu unterdrücken. Und als es si darum handelte, die Pforte an einer ähnlichen Exypeditjon gegen Tunis zu hindern, wie sie eine gegen Tripolis unternommen hatte, und bie erbliche Regentschaft zu zerstören und für immer in ein absetzbares und ihr untergeordnetes Paschalik zu verwandeln, was wir nicht dulden wollten und auch stets zu hindern wußten, da verwendete sich das englische Kabinet bei der Pforte, um sie von diesem Gedanken abzubringen und ihr bie Gefahr desselben anschaulich zu machen. Es diente ung auch hier als lovaler und aufri tiger Alliirter. Auch in Betreff auf Oceanien hat England erklärt, daß es unserer Niederlassung kein Hinderniß in den Weg legen werde, obgleich es hier wichtige Inferessen für sich, mächtige und theure Gefühle zu schüßen haben konnte. Einen Augenblick lang befand es sich in einer q nlichen Lage wie wir. Einer seiner Admirale hatte das Protektorat der andwichs · Inseln angenommen. Es wollte dies nicht und schlug uns vor, gemeinschafilich die Unabhängigleit dieses Archipels anzuerkennen. Wir thaten es, und die

eine Vertheidigung der ministeriellen Politik gegen den Vorwurf der Parteinahme in jenem Lande, so wie eine Rechtfertigung des Ver⸗

Unabhängigkeit der Sandwichs⸗Inseln ist eine der wichtigsten Th . 6 wer die Karte betrachtet, muß Ie 195 i , . für die Handels⸗Beziehungen in jenem Welttheile von großer Bedeutung ö

fahrens in dem diplomatischen Etikette⸗Streit. In diesen beiden Be⸗ ziehungen sagte der Minister:

„Erlauben Sie mir, Ihnen in Erinnerung zu bringen, welcher Art die Lage Frankreichs in Spanien im Jahre 1810 war; die Niederlage der ge—= mäßigten monarchischen Partei, die Entfernung der Königin Chiistine und die Rückkehr unseres bei ihr allredilirten Botschafters nach Frankreich, das waren die drei Thatsachen, welche damals Frankreichs Lage mit Hinsicht auf Spanien bezeichneten. Wie steht es 18447 Die gemaͤßigte monarchische Partei hat die Gewalt in Händen, der französische Boischafter ist auf seinem Posten, die Königin Christine wird zurück verlangt. Dies sind die beiden Extreme der Lage; wie sind wir aus einem dieser Zustände in den anderen gelangt? Wie haben wir den Zwischenraum ausgefüllt? Im Jahre 1840, als unsere schlinime Lage an den Tag kam, nahmen wir eine ganz ruhige und neutrale Stellung ein. Wir suchten unseren Einfluß in Spanien nicht durch Parteikämpfe, nicht dadurch wieder zu gewinnen, daß wir der Regie⸗ rung Espartero's Hindernisse, Feinde erweckt hätten. Wir erhiesten überall unsere Würde aufrecht, wir vertheidigten unsere Interessen, sobald sich nur irgend eine Gelegenheit dazu darbot. In Madrid, als Herr von Salvandy als Botschafter dahingeschickt wurde, in Bar⸗ celong, als Herr von Lesseps, unser Konsul, dort angegriffen wurde: über⸗ all, so oft Fragen der Würde und Geschästsfragen unser Einschreiten er- forderten, blieben wir nicht zurück. Uebrigens behielten wir dem Regenten egenüber, ich wiederhole es, eine ganz ruhige Stellung, bereiteten ihm kein

inderniß, suchten keinen Streit mit ihm und hüteten uns, jene Partei⸗Ani= mositäten auszubeuten, welche in einem von langen Revolutionen aufge⸗ rührten Lande so leicht zu erregen sind. Als die Ereignisse nach Verläuf von drei Jahren, und ch erlaube mir zu sagen theilwesse in Folge unserer Haltung, uns 1843 in Spanien eine andere und bessere Lage gaben, ent= hielten wir uns gleichfalls der Theilnahme an den Hirten, suchten wir uns für jene Mißverhältnisse nicht zu rächen, sahen wir in der günsti⸗ . Umgestaliung der Dinge leine Gelegenheit, den Männern, die man un⸗ ere Freünde nennt, die Gewalt zuzuwenden. Nein, auf die sahiß⸗ und , wn. Stellung folgte die unpartesische Haltung. Männer, die einander rg feind selig gestunt waren, hatten sich in Spanien durch ven ümschwung . gie nn einander genähert, ein Theil der progressistischen Partei war en . ne getreten; wir beeilten uns, die Thatsachen anzunehmen, eg ien, zu fördern, ihre Entwickelung so zu unterstüßzen, daß eine regel= mäßige Regierung daraus entstände. Die Unparteilichkeit, von der ich eben

Hierauf schloß der Minister seine Rede mit folgenden allgemei⸗ nen ö z 396

„Ich könnte noch viele kleine Fragen berühren; ich würde vielen möa— lichen Schwierigkeiten, vielen Ursachen zum Streit, ö. au 9 26 ö tigen Verlangen beider Negierungen begegnen, gegen diese chwierigkeiten anzukämpfeu, die Streitigleiten zu beendigen, das gute Einverstndniß bei aller Verschiedenbeit der Interessen zu wahren. Es ist weder das franzö· sische Interesse dem englischen, noch das englische dem französischen geopfert worden. Aber wir haben bei jeder Veranlassung die unbedeutenderen Fra- gen den großen, die geringeren Interessen den überwiegenden untergeordnet

wir haben die Ordnuͤng und den Frieden Europa's wirklich be 3 und ernstlich genommen zwei Dinge, von denen man viel spricht und gewöhn-= lich nichts versteht. Die europäische , meine Herren, besteht in dem guten Einverständniß aller oben ächte und in der gich⸗ tung der Unabhängigkeit und Rechte aller großen und kleinen Staaten. Der Frieden aber besteht nicht blos darin, daß man nicht in verwickelt ist; darum, weil man keine Kanonen abfeuert, hat man no keinen Frieden. Ist das Frieden, wenn die Kanonen y, aber ein stiller, beständiger Kampf, ein verborgenes, aber unablässiges Uebelwollen gehegt wird? wenn die Regierungen, die Kabinette, die behaupten und auch den ginschein haben, als lebten sie im Frieden, sich beständig und allenthalben zu . en? Das ist ein unwahrer, gefahrvoller Frieden, der fruher oder späͤter zu einem Ausbruch führt. Der Frieden, den wir wollen, ist wirklich, er herrscht in der Tiese des Herzens, wie in der Tiefe der in den Arsenalen schlummernden Kanonen. ir glauben, in London, wie in a die für un⸗ sere beiderseitige ünabhängige und nationale Politif Raum . wenn sie sich nur . der Schranken der Gerechtigleit und der Vernunft zu halten weiß. Ueber die rein persönlichen Th *

be g hi . über die feen der Freundschaft einer

vollen Königin für unseren König, über die Thatsache,

such zu Eu erfolgte, daß nämlich der

von der Königin, die den König der

London nicht angenommen worden ist.

hingedrungen sind, von denen man in g Sie um sich und sehen Sie, welches blick darbieiet! Spanien und Griechen im Stillen Ocean öffnet sich eine

China giebt . am

r , . allen Dreien mit der Regiments⸗Uniform

gesproöchen, wurde von dem Augenblick an, wo der Lauf der Begebenheiten 2 e. thätige und ein . Etrllun zurückgab, unsere 3 ell. bi, egten einen glänzenden Beweis hiervon ab, wir wollten den Anschuidigun⸗

3 ch ni hatsachen dann noch m