1844 / 35 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

ĩ ; entscheiden mag, so ist sie gehalten, einstim⸗ mig 2 ae, g. ingung verlängert indeß kei= nesweges, wie man wohl glauben könnte, ihre Berathungen, da theils bie Einfachheit der Instruckion bestimmte und klare Anschauungen von der Sache zu fassen erleichtert, t eils nur auf Grund unzweideutiger

Thatsachen das Schuldig ausgesprochen wird, theils auch die geringe Minorität sich aus natürlichen Ursachen, wie es bei allen herashenden Körperschaften gewöhnlich ist, der Masoritat anschließt. Wenn aber dennoch die Geschworenen sich in ihr Berathungs zimmer zurückziehen, so nimmt der Grefsier des Gerichts einem der Beamten des Hofes ben Eid ab, daß er die Jury „in dem Zimmer bewachen wolle ohne Feuer, ohne Licht, ohne Speise und Trank, bis sie einstimmig ihren Spruch abzugeben im Stande sei.“ Diese strenge Bestimmung des Ge⸗ setzes indeß modifizirt immer der Richter, und der Jury wird auf ihr Wort, sich aller Mittheilungen mit den Parteien zu enthalten, die persönliche Freiheit gewährt. Sie muß aber unter allen Umstän⸗ den ein einstimmiges Verdikt abgeben, und der Richter läßt sie nicht eher auseinandergehen, als bis dies geschehen. Derselbe führt sie vielmehr, wenn vor dem Schluß der Session der Spruch noch nicht erfolgt ist, nach dem zweiten Orte der Assisen mit sich, um sie so lange zu bewachen, bis das Verdikt abgegeben ist.

Lautet nun das Urtheil „Nicht schuldig“, so wird der Angeklagte sofort mittelst einer Proclamation in Freiheit gesetzt; lautet es „Schuldig“, so wird er in das Gefängniß zurückgeführt und sein Urtheil am Schluß- Termine der Session im offenen Gerichtshofe publizirt. Es ist dies der feierlichste Moment der Session, wegen der zahlreichen Todes⸗Urtheile und der ernsten Rede des Richters, welche dieselben begleitet. Wie wir indeß oben gesagt, werden fast immer 3 Urtheile vom Richter im Namen des Königs in mildere Stra— en verwandelt.

Noch ist zu bemerken, daß, im Fall das Urtheil der Jury dem Richter falsch erscheint und derselbe Bestechung oder sonstige Partei⸗ lichkeiten vermuthet, vom Gericht die Vollziehung des Urtheils suspen— dirt werden kann, obwohl es immer ausgesprochen werden muß. Ist der Verdacht des Richters begründet, so bleibt die Sache bis zur nächsten Session der neuen Jury; oder der Angeklagte wird, wenn er un= rechtlicher Weise verurtheilt war, durch Königliche Ordre in Freiheit gesetzt.

Haben wir so nun die Verfassung und die Prozedur eines eng lischen Kriminalgerichts festgestellt, so bleibt uns noch übrig, zu zei— gen, was auf, die oben angeführten vier Fälle veranlaßt wird, welche eine Appellation gegen das Urtheil von Seiten der Parteien oder eine Verzögerung bes Prozesses bedingen. Der erste Fall, wenn das Indictment nicht in den Ausdrücken des Gesetzes abgefaßt ist, ist leicht erledigt. Der Sachwalter des Angeklagten beschwert sich über die Form der Anklage, und der Kläger ist genöthigt, eine zweite ab— zufassen. Die Verhandlung erfährt dadurch geringen Aufschub. Der zweite Fall, wenn das schuldgegebene Verbrechen nicht vom Gesetze vorbedacht ist, verursacht größere Weitläuftigkeiten. Der Angeklagte kann zwei Wege einschlagen, er kann entweder das Indictment an— greifen oder sich dem Urtheil unterwerfen und alsdann die Non— riminalität der angeschuldigten That plaidiren. Auf dem ersteren Wege gesteht er die That ein, aber leugnet die Kriminalität dersel⸗

gekanntmachungen.

Ii8s9] Edikt tal- Vorladung. Nachstehende Verschollene: 1) die Gebrüder Grunow, Johann Christolp, welcher am 11. Januar 1776 geboren ist, im Jahre 1792

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ben. Der Richter entscheidet alsdann über die Rechtsfrage, welche Eutscheidung die Lossprechung oder Verurtheilung bedingt. Auf dem zweiten Wege läßt er der Debatte ihren Lauf und stellt der Gegen⸗ partei die Aufgabe, ihm die That zu beweisen (agt guilty). Fällt hier das Urtheil gegen ihn aus, so plaidirt er die Eutscheidung über die Kriminalität der That, also die Entscheidung der Rechtsfrage von Seiten des Richters. Der Richter submittirt diese Entscheidung ent⸗

weder den 12 Großrichtern in London oder giebt sie allein ab; in letzterem Falle muß auf den Antrag des Angeklagten ein writ of error, eine Appellation an den Gerichtshof der Königebank gewährt werden. Ein writ ol error (s. Allg. Preuß. Ztg. 1843 Nr. 170 Beilage) ist es auch, welches den dritten Fall erledigt, wenn der Richter auf eine andere Strafe, als welche das Gesetz vorschreibt, erkannt hat, und ein ähnlicher Antrag, die Sache dem Gerichtshofe der Königsbank zu submittiren, findet im vierten Falle statt, wenn gegen einen ungesetzlichen Akt oder eine Form-Verletzung während des Verhörs remonstrirt wird. A.

gandels- und Börsen - Uachrichten. Englands Wollhandel im Jahre 1843.

(Aus dem Cirkular der Herren Hughes C Ronald in Liverpool.) (B. H.)

Beim Beginn des Jahres 1843 waren die Importeure, wiewohl die Vorräthe von Wolle nicht groß waren, durch die herrschenden niedrigen Preise auf den Consumtions-Märkten in so schwere Verluste gesetzt, daß man einer sehr reduzirten Einfuhr des Artikels entgegen sah, während an— dererseits die Wohlfeilheit der Lebensmittel und eine allgemeine günstige Aussicht für unsere Handels-Verbindungen mit dem Osten, verbunden mit größeren Consumtions Mitteln im eigenen Lande, zu der Hoffnung eines ausgedehnteren Geschäfts nach dem Auslande berechtigten. Beide Voraus— setzungen sind in Erfüllung gegangen. Bei reduzirter Einfuhr haben wir einen bedeutend vermehrten Vegehr gehabt, sowohl vom Auslande als vom Inlande. In den ersten Monaten des Jahres zeichnéten sich die gemachten Transactionen durch die größte Vorsicht aus, sowohl beim Ankauf des Noh— materials, als hinsichtlich der Aengstlichkeit der Fabrilanten, einer Anhäusung von Vorräthen auszuweichen. Dieser Zustand hielt bis Juni an, und bei mäßigem Geschäst und einer Preis- Fluctugtion von ca. 5 ö. Um diese Zeit aber, als sich gute Aussichten zum Herbst-Geschäft eröffneten, trat ein lebhafter Handel ein, der bis hierher ununterbrochen angehalten hat, und

Müllergesellen Andreas Gottlieb Besch oder Beß des am 18. Juni 1802 zu Lodder geborenen Soh⸗— nes des ehemaligen Verwalters Johann Bojislaf Beß und dessen Ehefrau, Johanne Charlotte, ge— borenen Raddatz dessen Nachlaß in einer silber— nen Uhr und 17 Thlr. 18 Sgr. 11 Pf. besteht,

ist es erfreulich, zu bemerken, daß, während der Konsum größer ist, als man ihn je zuvor gekannt, der Handel sich im gesunden und gedeihlichen 3u= stande befindel, indem größtentheils nur auf Ordre und nicht auf Specula— tion gearbeitet wird, wobei die Vorräthe sich denn nicht sehr anhäufen können.

Die Einfuhr von Kolonial-Wolle zeigt keine bedeutende Zunahme, während die von fremder Wolle im Durchschnitt sehr abgenommen hat. Besonders zeigt sich der Ausfall in der Zufuhr von Buenos⸗-Ayres- und einigen anderen fremden Sorten geringer Qualitäten, was wir hauptsächlich den schweren Zöllen, welche hier darauf lasten und die 10 bis 25 59 be⸗ tragen, zuschreiben. Es ist dieses um so mehr zu bedauern, da gerade diese Wollsorten von unseren Fabrikanten vielfach benutzt werden, und die, wenn sie zollfrei zugelassen würden, uns einen ausgedehnten und voitheil⸗ haften Handel eröffnen würden. Meistens werden diese Wollen im unge— waschenen Zustande eingesührt, und da sie mit Unreinigkeiten angesüllt sind, so beläuft sich die dadurch vermehrte Fracht, der Versust in der Wäsche, Reinigung 2c. an 40 bis 60 96, was sehr bedeutend ist und den Zoll bei⸗ nahe einem Verbote ähnlich steigert.

ges aufgegeben worden sind.

Die Aufhebung des Zolles würde den Vortheil eines Transport-Han-= dels (carrying trade) sichern, sie würde eine größere Zufuhr erzeugen, unseren Fabrikanten eine bessere Auswahl geben und zugleich ein guter Re— tour-Artikel werden, woran es unseren in dem fremden Handel beschästigten Kaufleuten so sehr mangelt. Manche englische Häuser haben ihre erhaltenen Ladungen Wolle nach den Vereinigten Staaten oder dem Kontinent konsignirt, wo der Druck des Zolles weniger fühlbar ist und die Märkte bessere Preise ge= währten. Bei einer Untersuchung der Ausfuhr aus Buenos-Ayres bis zum 9. September 1843 finden wir, daß, während nach Großbritanien 1,418,125 Psd. erportirt wurden, nach Frankreich während derselben Periode 3 966, H25 Pfd. und nach den Vereinigten Staaten 3,763,272 Psd. verschifft sind, wo⸗ von der größte Theil, wenn der Zoll nicht existirte, seinen Weg nach Eng— land genommen haben würde. Die ersten Auctions Verkäufe von austra— lischer Wolle für die Saison fanden hier (in Liverpool) im Juni statt, denen bald eine Reihe von Verkäufen in London folgie. Der Eröffnungs- preis war niedrig, ungeachtet der anwesenden zahlreichen Käufer und der lebhasten Konkurrenz. Bei jedem sich folgenden Verkauf gingen die Preise höher, und wir notiren dieselben jetzt 3 D pr. Pfd. über die beim ersten Verkauf bezahlten. Die Wollen waren gut conditionirt und unterlagen in dieser Hinsicht keinem Tadel, wie dieses wohl früher der Fall war.

Von Alcapa⸗Wolle hat sich die Einfuhr bedeutend vermehrt; da sie aber in den Angaben des Zollamts mit unter der Rubrik von Schafwolle erscheint, so ist es schwer, das richtige Quantum davon anzugeben. Wenn wir es übrigens auf 14,0900 Ballen schätzen, so glauben wir demselben sehr nahe zu sein. In den ersten fünf Monaten des Jahres hatte diese Wolle nur einen sehr beschränkten Begehr, und zwar bei weichenden Preisen. Der Vorrath davon war bedeutend und zu einer Zeit nahe an 10,009 Ballen. Anfangs Juni war der Preis bis auf 1 Sh. 6 D. herunter, nämlich für weiße, schwarze galt J Sh. 2 D., braune 1 Sh. à 1 Sh. 1 D., mit der Aussicht eines ferneren Falles. Im Laufe des Monats kam aber einige Frage für den Export auf, hauptsächlich zum Versuch, wodurch sich der Preis etwas hob; auch erhielt sich das Geschäft ziemlich gut bis zum IAugust-Monat, wo eine sehr lebhafte Frage für den Erpoꝛt entstand, wo⸗ durch die Preise um circa 10 36 gesteigert wurden. Im Oktober entstand abermals vermehrte Frage, der Begehr wurde allgemein und groß, so daß der Markt aufgeräumt wurde und die Steigerung 25 9h betrug; seitdem sind die Preise fortwährend fest geblieben. Man erwartet, daß die Zufuh ren in den nächsten Monaten nur sehr llein sein werden, und Alles, was bis jetzt advisirt ist, wurde zum Konsum schon auf Lieferung genommen. Die zuletzt bezahlten Preise sind: für weiße 2 Sh. 4 D., farbige 1 Sh. 19 D. à2 1 Sh. 107 D. Wir bemerken einen ansehnlichen Ausfall in der Einfuhr von Wollen aus Peru, Ostindien, dem Mittelmeere und Rußland; die Preise sind seit Juni 15 bis 20 96 gestiegen, während die Vorräthe am Schluß des Jahres fnapp sind. ;

Bis zur Zeit der Schur war die Frage für englische und irländische Wolle schleppend und Preise niedrig; seitdem aber sind sie allmälig höher gegangen. Die Vorräthe, welche damals groß zu nennen waren, sind jetzt nicht uͤber den Durchschnitt. Die Steigerung während der Zeit beträgt suͤr Kammwolle 20 5h, für kurze oder Tuchwolle 15 h. Beim Beginn der ge genwärtigen Saison trat für erstere ein lebhafter Begehr für den Kontinent ein; in den letzten zwei Monaten aber hat dieser Begehr sehr nachgelassen. Dahingegen war seit der Schur für schottische Wolle viele Frage, und wir erinnern uns nicht, daß je zuvor um diese Jahreszeit die Vorräthe in den Händen der Pächter so geringe waren, als dieses jetzt der Fall ist. Und ungeachtet der ungewöhnlich großen Zufuhren in Liverpool, ist der Markt dennoch ganz entblößt von Wolle. Die Steigerung auf Highland Wolle ist 20 6, auf Cheviot⸗ und Croß-Wolle 10 a 15 5.

Allgemeiner Anzeiger.

daß von dem gedachten Zeilpunkte ab nur diesenigen Güter mit dem nächsten Güterzuge befördert werden ö können, welche auf den Bahnhöfen hier und in Ber n lin Tags zuvor, auf den Zwischenstationen 2 Stun— den vor der bekannt gemachten Ankunftszeit des Zu—

Herrn Sparwald, Sparwalds-Brücke 2, Nosenberg, Landsbergerstr. 1 8, Sembdner, alte Schönhauserstr. 34, und Winckler, Zimmeistr. 26, gratis ertheilt. Auch werden unsere Kutscher mit Listen versehen sein und sind dieselben verpflichtet, sie jedem Fahrgaste zur Einsicht vorzuzeigen.

zu Stresow bei Leba gestorben sein soll, und Hans George, welcher am 9. Januar 1780 geboren, im Jahre 1797 zur Ser gegangen und zuletzt im Jahre 1801 zu Danzig gesehen worden ist und deren Ver= mögen in 50 Thlr. 20 Sgr. 6 Pf. besteht,

2) Johann Ludwig Westphal, am 5. Oltober 1766 geboren, welcher im Jahre 1788 sich nach Suri nam begeben, seit dieser Zeit feine Nachricht von sich gegeben hat und dessen Vermögen 47 Thlr. 15 Sgr. 41 Pf. beträgt,

3) der Seefahrer Matthias Reymann, welcher am 20. August 1780 geboren, im Jahre 1799 zur Sce gegangen ist und seit 1802 feine Nachricht von sich gegeben hat, und dessen Vermögen in 32 Thlr. 3 Sg; 6 Pf. und einen Antheile an einigen Wie⸗ sen besteht,

4) Johann Ludwig Jacob Baje, am 31. Dezember 1805 zu Negenwalde geboren, Sohn der unver— ehelichten Elisabeth Krumbiegel früher separirte Feldwebel Wille, damals Braut des verstorbenen Glasermeisters Jacob Baje zu Güstrow im Jahre 1825 Unteroffizier bei der 190ten Fuß-Com'— pagnie der Sten Artillerie⸗Brigade zu Saarlouis und Koblenz, welcher später nach Java gegangen ist, seit dem Juni 1825 nichts von sich hat hören hi 9 . Vermögen in 35 Thlr. 4 Sgr. 3 Pf. besteht,

5) der Seefahrer Christian Seils aus Raths⸗Damnitz Elin welcher vor länger als 30 Jahren von

kolpmünde aus auf einem portugiesischen Schiffe zur See gegangen und nicht zurückgekehrt ist, und dessen Vermögen in einer auf 110 Thlr. geschätz⸗ len Kethenwohnung besteht,

6) Johann Jacob Ferdinand Lillwitz, ein unehelicher Sohn der hierselbst verstorbenen Wittwe des Ar— beitsmanns Franz Jacob Wenzel, Christliebe, ge⸗ borenen Lillwitz am 15. Juni 1806 zu Klein Crlen geboren, welcher im Jahre 1816 von Stettin aus nach Alt-⸗Damm in Pension gegeben worden, von dort aber verschwunden ist, Und dessen Vermögen

( ich auf, 6 Thir. 27 Sgr. i Pf. belaust,

die Geschwister Anne G ristine und Johanne Chri—= stiane Goerz oder Gen 6, beide zu Janow, erstere am 10. April 1780, letzter am 11. August 1784 eboren, deren Aufenthaltsort seit länger als 20 6 b . . und deren Ver⸗

ͤ . eine jede 11 Thlr. 21 Sgr. 10 Pf. oder deren eiwanige Erben werden hierdurch vor eladen

13 lgnerhas neun Monaten und n . r. deni

ue r September 1844, Vormittags han ö herrn Ober · Landes richts. I ef Land · und Sidi n, eermine auf, dem hiesigen lich zu melden uh * ü e. versonlich oder schrift- denen Gelder zu legen d nn der für sie vorhan= Vodez Kislärang ade nan, Tdtigenfals gegen sie auf und ihr Vermögen enmweder 23 ul ha iz in erkannt als herrenioses Hul vn nn an inen Erben oder aus ge, werden wr nl gl. Jig tus zuerfannt und ug werden die Verwandten folgender n len Eiben od

9 . des am 4. März 1835 auf hiesger Jelhmark er

des am 11. Oktober 1836 hierselbst verstorbenen Arbeitsmannes Johann Vigelahn, eines uneheli— chen Sohnes der Christine Vigelahn, dessen Nach laß sich auf ungefähr 35 Thli. beläuft,

3) des am 9. Mai 1835 im hiesigen Invalidenhause verstorbenen Invaliden Michael Warbelow, dessen Nachlaß 8 Thlr. 29 Sgr. 10 Pf. beträgt,

4) des am 22. Dezember 768 im Dorfe Eichelhagen, Papritzer Kreises, geborenen und am 31. August 161 in dem Stolpe Strom ertrunken gefundenen In— validen Christian Schonert, dessen Nachlaß sich auf 9 Thlr. 9 Sgr. 2 Pf. beläuft,

hierdurch vorgeladen, sich innerhalbg Monaten, und spätestens in dem voraufgeführten Termine, eniweder persönlich oder schriftlich zu melden und ihre Erblegiti⸗ mation zu führen, widrigenfalls sie mit ihren Erban— sprüchen präkludirt und die Nachlaßmassen entweder den sich legitimirenden Erben, oder als herrenlose Güter dem Königl. Fiskus anheim fallen werden.

Stolpe, den 19. Oktober 1813.

(L. S.) Königl. preuß. Lans⸗ und Stadtgericht.

17071 Nothwendiger Verkauf.

Land und Stadtgericht zu Brandenburg,

den 18. September 1843.

Das hierselbst in der Altstadt, Ritterstraße Nr. I1s, belegene, Vol. III. sol. 181. des Höopothelenbuchs ein getragene und der unverehelichten Marie Dorothee Bach gehörige Haus mit Hauskavel, gerichtlich abge— schäßzßt auf 6684 Thlr. 18 Sgr. 10 Pf., zufolge der nebst Hopothekenschein und Kaufbedingungen in uünserer Negistratur einzusehenden Taxe, soll am 19. April 1844, Vorm. 11 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Land- und Stadtgerichtsrath Augustin, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

199 Cdittal- Citation.

Der Johann Friedrich Thiemann von Schreibers dorf, geb. den 11. April 1802, welcher die Schneider Profession erlernt halte und im Jahre 1821 von hier nach Berlin gegangen ist, um seinen dort im Militair

edienten Bruder zu besuchen, bis jetzt aber weder hier— her zurückgekehrt, noch auch von seinem Leben und Aufenthalte einige Nachricht gegeben, so wie dessen un— bekannte Eiben und Erbnehmer werden hierdurch vor— geladen, sich den 12. November d. J. Vormittags um 10 Uhr, in der Gerichts-Kanzlei zu Mittel-Schrei— bersdorf zu melden und ihre Legitimation beizubrin— gen, widrigenfalls die Todes- Erklärung des Thiemann ausgesprochen und sein Vermögen seinen bekannten nächsten Anverwandten verabfolgt werden wird.

Lauban, den 16. Januar 1844.

Das Gerichlsamt von Schreibersdorf. danig.

lõb bl

Berlin-Stettiner Eisi enbahn.

Mit Bezug auf die mit dem 20sten d. M. eintre⸗

starrt gefundenen und bald darauf verstorbenen

lende Veränderung in dem Gange ber Güctzü unserer Bahn machen wir . bekannt: 6 n

Wegen Zulaͤssigkeit der Beförderung von Gütern über 20 Centnern ꝛc. mit dem nächsten Güterzuge behält es

übrigens bei der Bestimmung unseres Tarifs zu Nr. III.

6. das Bewenden. Gleichzeitig bringen wir hiermit zur allgemeinen Kennt— niß, daß künftig alle bei unserer Bahn außzugebenden

Güter mit zwei gleichlautenden vollstan⸗ dig ausgefüllten Frachtbriefen versehen

sein müssen, zu welchen die Formulare in unseren resp. Expeditionen für den Kostenpreis, und zwar: das Buch zu 25 Bogen (bo kleine oder 25 große Frachtbriefe enthaltend für 12 Sgr. 6 Pf, zwei große Frachtbriefe für 6 Pf.

zwei kleine 7 J zu kaufen sind.

Ziehen die Absender es vor, die Frachtbriese durch unsere Erpedienten ausfüllen zu lassen, so sind letztere befugt, für diese Mäühwaltung eine Remuneration von 6 Pf. für jeden auszufüllenden Frachtbrief zu erheben.

28

Stettin, den 18. Januar 1841. Dae dert drin m.

„Berlin⸗Frankfurter

ber! Eisenbahn. Tägliche Dampf— wagenzüge.

Personenzüge. Mrg. 7 Uhr 45 M., Ab. 6 uhr M. 1 5 Ankunft in Frankfurt Mrg. 10 Uhr 30 M. Ab. 9 Uhr 10 M. ö. Berlin DJ . 396 . onen - Zügen werden 2 Klassen von eronenwagen J. und II. Klasse, Equipagen u til⸗ . 3 se, Equipagen und Eil ) * * z. Güterzüge. Abfahrt von Berlin Morgens i Uhr 30 Min. Frankfurt Mittags 172 —— *. Ankunft in Frankfurt Nachmstt. 3 Uhr 15 Min . ö Berlin = k it den Güterzügen werden Personen i ö neuwagen II. Klasse und auf . . bag , . . Vieh, besoͤrdert. ie näheren Bestimmungen ergiebt das Betriebs Reglement, welches auf . Stati i S . . ationen für 1 Sgr. Die Direction der Berlin Frankfurter Eisenbahn— Gesellschaft. h

A.

Abfahrt von Berlin

9039 Die Listen der am Zten dieses Monats statt ind . 1631 ; enden Vertheilung von Prämien auf die , n n un⸗· serer Droschlen werden vom Aten d. M. ab in unserem Büreau, Karlsstraße Nr. I65, so wie bei

Berlin, den 1. Februar 1844. Der Vorstand von Berlins vereinigten Fuhrleuten.

Literarische Anzeigen.

Im Verlage des Untenzeichneten erscheint kurzem: 1601

binnen

Seitr age zur Kritik des Entwurfs

des Strafgesetzbuches für die preußischen Staaten

nach den Beschlüssen des Staatsraths von

2 * Dr. J. A. Abegg. cirea 24 Bog. gr. 8. geh. in 2 Abtheilungen. * * Neustadt 4. d. Orla, den 18. Januar 1844. 3 seX = ö J. K. G. Wagner. Bestellungen nimmt an Oehmigke's Buchhandlg. (J. Bülow), Burgstr. Nr. 8, in Berlin.

e

100 A n - decken zu Erxleben

494

Vom 1. Febr. bis 1. Juli 1844 nachstehende Vollbluthengste:

St. Nicholas v. Emilius 4. d. Seam erw v. Send Ac. Vollblutstuten zu 8 Ld'or und 1 Thlr., Halb- blutstuten zu 4 Ld'or und 1 Thlr.

Gaillard v. Tramp 4. d. Ridotto v. Reveller A0, Vollblutstuten zu 4 Ld'or und 1 Thlr. Halbblut⸗ stuten zu 2 Ld'or und 1 Thlr.

Fremde Stuten ohne Wärter sinden auf dem Gure gegen ein Futtergeld von 7 Sgr. täglich für eine Stute hne, und zu 10 Sgr. für eine solche mit Füllen Auf— nahme und Waitung.

Erxleben, den 30. Januar 1844.

Graf F. von Alvensleben.

916

Ein Erbpachtsgut, auf der Berlin⸗ Königsb. Chaussee, Meile vom schiffbaren Flusse und einige 20 Meilen von Berlin belegen, soll so— gleich verkauft werden.

Dieses Gut hat cirea 1209 Morgen Acker, 83 Morgen schöner, größtentheils Flußwiesen und ein bereits kultioirtes Bruch von 109 Morgen; auch einige bedeutende Seeen; es ernährt gegenwär⸗ tig 400 Schaafe, 4 Pferde und 25 Haupt-⸗Rindvieh, und hat sehr güte Gebäude. Die Abgaben betra— . aufs Jahr 74 Thlr. Der seste Preis ist 14.000 Thlr. mit 7009 Thlr. Anzahlung. Nähere Nach— richten gewährt auf portofreie Anfragen der mit dem Verkauf beaustragte Güter- Agent Reumann zu

Schloppe in Wesspreußen.

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für 1 Rihir. 8 Rthlr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. Ansertions-Gebühr sür den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr. ĩ

Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle Ppost-Anstalten des An- und Auslandes nehmen SGestellung auf dieses glatt an, sür Berlin die Expedition der Aug. Preuss. Zeitung: Friedrichsstrasse Nr. 72.

Berlin, Sonntag den 4 Februar

7995 14

Amtlicher Theil.

Inland. Berlin. Allerhöchste Ordre wegen Beschränkung der überzäh— ligen Offiziere. Personal-Veränderungen in der Armee. Verein zur llnterstützung der Familien unvermögender Landwehrmänner. Die Spe— nersche Zeitung und die angebliche Reform der Universitäten.

Deutsche Bundesstaaten. Bg den. Karlsruhe. Verhandlungen der zweiten Kammer. Kurhessen. Kassel. Stände⸗Verhandlungen über die Eisenbahn⸗Angelegenheit. Oldenburg. Oldenburg. Trauer am Hofe und im Lande. Holstein. Itzehoe. Untersuchung wegen der September-Unruhen. Freie Städte. Hamburg. Elb⸗Schiff⸗ fahrt. Schreiben aus Lübeck. (Neue Sondici; die Angelegenheit des , Nachtigal; Rumohr's Sammlungen; Aufschwung der In— ustrie.)

Frankreich. Deputirten-Kammer. Ledru-Nollin über die Politik der Regierung. Lamartine über die Besuche in Belgrave-Square. Paris. Genugthuungen an Frankreich in Jerusalem. Majoritäten bei den Adressen seit 1830. Rückfehr des Herzogs von Glücksberg. Briefe aus Paris. (Kammer- Sitzungen vom 29. Januar; mehrere Legitimisten reichen ihre Entlassung ein. Stimmung in Betreff des Votums über die Adresse; Graf Mols. Ministerielle Lage von 1839 und 1843.)

Großbritanien und Irland. London. Schluß des Verhörs der Kronzeugen im O'Connellschen Prozeß.

Belgien. Brüssel. Annahme des Budgets des Innern in der Re—

präsentanten Kammer. Spanien. Briefe aus Madrid. Gesetz; Zurückberufung der

die Vermählung der Königin.) . Handels- und Börsen-Nachrichten. Berlin und Paris. Börse

(Opposition gegen das Apuntamiento= Erzbischöfe von Sevilla und Santjagos

Zur nordischen Alterthumskunde. Preises an die Herren Dieffenbach und Stromeier.

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Ober⸗Bergrath Lehmann zu Brieg und dem bisherigen Navigations- Lehrer Möller zu Stettin den Rothen Adler Orden vierter Klasse zu verleihen;

Den Land⸗ und Stadtgerichts-Rath Gillischewski zu Schrimm zum Direktor des Land und Stadtgerichts zu Grätz zu ernennen;

Dem Kriminal- Richter von Podewils zu Magdeburg den Charakter als Kriminal-Rath zu verleihen; und

Den Land- und Stadtgerichts-Direktor Michels zu Grätz in gleicher Eigenschaft an das Land und Stadtgericht zu Krotoszyn zu versetzen.

Das 5te Stück der Gesetz-Sammlung, welches heute ausgegeben wird, enthält: unter ;

Nr. 2119. die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 15. Dezember v. J. wegen Herabsetzung der von den Pfandbrief⸗Schuldnern der ostpreußischen Landschaft zu zahlenden Beiträge von 1 pCt. auf 4 pCt.; desgleichen

3 ö Berlin, 3. Febr.

. rei Schleinitz, des Großherrlich türkischen Ni— Paris. Eitheilung des Monthronsch ! Freiherrn von Schleinitz, des Großherrlich türkischen Ni

Nr. 2420. vom 29sten desselben Monats und Jahres, die Ergän⸗ zung der unterm 24. Oktober 1810 ergangenen Tarife betreffend, nach welchen die Gebühren der Lootsen in den Gewässern zwischen Pommern und Rügen und auf den Binnengewässern zwischen Stettin und den Mün— dungen der Swine und Peene zu entrichten sind; ferner

» 2421. die Declaration über den Majorennitäts- Termin der Juden. D. d. den 24. Januar d. J.; und

» 2422. die Verordnung über die Festsetzung und den Ersatz der bei Kassen und anderen Verwaltungen vorkommenden Defekte; von demselben Tage.

Berlin, den 5. Februar 1844.

Debits-Comtoir der Gesetz-Sammlung. Angekommen: Der General-Major und zweite Kommandant von Stettin, von der Schleuse, von Stettin. Abgereist: Der Fürst Felix Lichnowsky, nach Frankfurt a. d. Oder.

Uichtamtlicher Theil.

Inland.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst eruht, die Annahme: dem Kammerherrn und Wirklichen Legations⸗

schani Iftihar; dem Spezial-Direktor der Rheinischen Eisenbahn, Steuerrath Hauchecorne zu Köln, des Königl. belgischen Leopolds⸗ Ordens; so wie dem Kreisboten Stockmann in Beeskow, der Groß— herzogl. mecklenburg-schwerinschen Kriegs-Denkmünze zu gestatten.

Berlin, 3. Febr. Das heute ausgegebene Militair⸗ Wochenblatt enthält folgende Allerhöchste Srdre an das Kriegs— Ministerium (d. d. Berlin, 283. Dezember v. J.):

In Beziehung auf Meine wegen Beschränkung der überzähligen Offiziere erlassenen Ordres vom 7. Oktober und 360. Dezember 1841 will Ich nunmehr zur ferneren zweckmäßigen Regulirung dieser Ange— legenheit folgende Bestimmungen treffen:

1) Bei allen Truppentheilen der Jufanterie und Kavallerie, exel. Garde, soll von jetzt ab allmälig eine weitere Verminderung der überzähligen Offiziere, und zwar so lange, bis Letztere gänz⸗ lich eingegangen sein werden, in der Art eintreten, daß von drei stattfindenden Abgangsfällen nur zwei Stellen den resp. Trup— pentheilen zur anderweitigen Besetzung durch vorzuschlagende geeignete Portepée-Fähnriche verbleiben, die dritte aber nicht wieder besetzt wird.

Von dieser Bestimmung sind die Truppentheile des Garde— Corps vorerst zwar ausgenommen, und soll für dieselben einst⸗ weilen die Ordre vom 7. Oktober 1841 in Kraft bleiben; jedoch haben auch sie, so weit die Verhältnisse es irgend ge⸗ statten, auf eine angemessene Verminderung ihrer überzähligen Ofßziere Bedacht zu nehmen.

Wenn bei Truppentheilen, welche zur Zeit eine größere, als die

1844.

stimmungen noch Portepée⸗-Fähnriche befinden, die bereits im Besitz des unbebingten Zeugnisses der Reife zum Offizier sind, aber bisher noch nicht zum Offizier haben in Vorschlag gebracht werden können, so dürfen, bei vorzüglicher Qualification und wenn ganz besondere Gründe für ihre Berücksichtigung sprechen, dieselben Mir ausnahmsweise noch zum überzähligen Offizier in Vorschlag gebracht werden, sobald ein Abgang in der gegen⸗ wärtig vorhandenen Anzahl der überzähligen Offiziere ihres Truppentheils stattfindet.

Alle Truppentheile der Infanterie und Kavallerie, excl. Garde, dürfen von da ab, wo sie keine überzähligen Offiziere mehr haben, nur noch in Stelle derjenigen abkommandirten Offiziere Vorschläge zum Offizier mit sofortiger Einrangirung über den Etat einreichen, für welche solches in Gemäßheit der Ordre vom 31. Januar 1838 ausdrücklich nachgegeben ist.

Für die Artillerie verbleibt es bis auf Weiteres bei der Fest⸗ setzung vom 7. Oktober 1841, wonach bei jeder Artillerie⸗Bri⸗ gade funfzehn überzählige Offiziere vorhanden sein können; das Ingenieur-Corps ist bei diesen Bestimmungen nicht betheiligt. Ich gebe dem Kriegs⸗Ministerium hiernach die erforderliche Be— kanntmachung und weitere Veranlassung anheim.

Friedrich Wilhelm.

Folgende Personal⸗Veränderungen haben bei der Armee statt⸗ gefunden: von Peucker, General⸗-Major vom Kriegs-Ministerium, der Rang eines Artillerie⸗Inspecteurs verliehen. v. d. Chevallerie, Oberst⸗Lieutenant, als Commandeur des 21sten, Graf Schlieffen, Oberst- Lieutenant, als Commandeur des 26sten, Verlohren, Oberst- Lieutenant, als Commandeur des 31sten, Malotki von Trzebiatowski, Oberst- Lieutenant, als Commandeur des 17ten Infanterie⸗Regiments. Leo J., Oberst⸗Lieutenant, als Commandeur der Aten Artillerie Brigade. von Rohr, Oberst⸗ Lieutenant, als Commandeur des Sten Husaren⸗Regiments. Giese, Oberst⸗Lieutenant, als Commandeur des 7ten Ulanen⸗ Regiments. Graf Solms, Oberst Lieutenant, als Commandeur des Ften Ulanen⸗-Regiments. Pientka gen. Haak, Major, als Inspecteur der Sten Festungs⸗ Inspection bestätigt. von Ivernois, pensionirter Oberst-Lieutenant, gestattet, statt der Armee - Uniform die der Flügel⸗ Adjutanten mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete zu tragen. von Bialcke, Hauptmann vom 13ten Infanterie Regiment, zum etatsm. Major ernannt.

Bei den 4 Compagnieen des Zten Bataillons (Naumburg) Z2sten Landwehr⸗Negiments, so wie bei der Iten Compagnie des 2ten Ba⸗ taillons (Mühlhausen) Z2sten Landwehr⸗Regiments, haben sich, wie schon früher bei mehreren anderen Landwehr-Bataillonen, Vereine gebildet, welchö den Zweck haben, aus ihren Fonds, der sich durch jährliche Beiträge der Reservisten und Landwehrmänner 1sten und 2ten Aufgebots bildet,

den unvermögenden Mitgliedern und resp. deren Familien bei un⸗ vorhergesehenen und nicht verschuldeten Unglücksfällen wozu auch der Tod des Mannes gehört so wie den bei einem etwanigen Ausmarsch in Nahrungssorgen zurückbleibenden Familien, und endlich den bedürftigen Familien der vor dem Feinde gebliebenen oder in Folge der Strapazen im Verlauf des Krieges gestorbenen, so wie den durch Verwundung oder Krankheit arbeitsunfähig gewordenen Mitgliedern eine Unterstützung zu gewähren.

Das Kriegs-Ministerium bringt dies von einem lobenswerthen

durch die Ordre vom 7. Oktober 18141 nachgegebene Anzahl überzähliger Offiziere haben, sich bei dem Erscheinen dieser Be⸗

kameradschaftlichen Sinn zeugende Bestreben durch eine amtliche Mit⸗ theilung im Militair-Wochenblatte zur öffentlichen Kenntniß.

Zur nordischen Alterthumskunde. Jahres-⸗-Bericht.

Der Präsident der Königl. Gesellschaft für nordische Alter— thumskunde in Kopen hagen, Se. Königl. Hoheit der Kronprinz, er= öffnete zu Anfang des Jahres die Jahres-Versammlung, in welcher eine Uebersicht des Zustandes und der Wirksamkeit der Gesellschaft im verslosse⸗ nen Jahre gegeben wuide.

1) Die vor-columbische Entdeckung und Geschichte Ame⸗ rika's. Dr. J. Smith zu Boston gab Kunde von mehreren, bei Fall River in Massachusetts gefundenen Menschengerippen, nebst merkwürdigen Bronzesachen und Kleidungsstücken, von welchen er eine Bronze⸗-Pfeilspitze und ein Stück aus Binsen gewebtes Zeug übersandte. Schon früher, 1833, hatte Dr. Webb einen ähnlichen Fund in jener Gegend beschrieben und ein Stück der auf einem Gerippe gefundenen Brustzlatte, Pfeilspitzen und Gürtelzierathen, sämmtlich von Bronze, beigefügt. Berzelius hatte diese Bronze in ihre Bestandtheile zerlegt und sie von derjenigen verschieden be— funden, welche aus dem Bronze-Alter des Nordens herrührt, hingegen der⸗ jenigen ziemlich gleich, welche aus der letzten Zeit des Heidenlhums im Norden zuweilen vorkommt. Namentlich finden sich darin dieselben Be—⸗ standtheile, wie in der Bronze eines solchen Fundes bei Növling in Jüt—= land, welche der Prof. Forchhammer für die Gesellschast untersucht hat: nur daß diese etwas mehr Zinn und Blei und weniger Zink enthält, als die amerikanische. Prof. Räfn erinnerte dabei an mehrere Fünde solcher Bronze-Nöhren, welche, durch Dräthe oder Schnüre aneinander gereiht, Gürtel bildeten, dem in Massachusetts gefundenen ähnlich ).

H. R. Coleraft gab nähere Auskunst über den im vorigen Jahres Bericht erwähnten merswürdigen Fund eines flachen Inschrifiensteins, nebst mehreren sehr alten Sachen in Grave Creeck Mount, Marshall County, in Virginien. Sämmtliche Mittheilungen und eine Abbildung der beigefügten Zeichnung sind mit Bemerkungen von Rafn in den Benk—

schristen der Gesellschaft bekannt gemacht. r. Swift 6 ö Cre ssvanien vermehrte die Sammlung

u Easton i j der Gesellschaft . 200 Ee indianischer Steinsachen, die an den Ufern des Delaware größtentheils um Easton und Philadelphia gefunden sind.

Etatsrath Hegewisch schenlte einige keilfömige Splitter von Obsi- dian und ein Stück Obsidian, von welchem jene abgespaltet waren. Sie sind aus Mexiko, wo dergleichen in Menge gefunden werden, und haben auf- fallende Aehnlichkeit mit den so häufig in nordischen Grabhügeln gesunde= nen Feuersteinsplittern und Flintstücken, aus welchen die Splitter und Schiefer

geschlagen sind *).

Ta 9 Vergl. die Denlschriften der Gesellschast 1840 44, S. 101 - 19. e 2 **) Abgebildet in dem Leitfaden der Gesellschaft zur nordischen Alter-

thumsekunde, S. 37.

Dr. Lund meldete aus Lagoa Santa die in der Zeitschrift der brasi— lianischen Geschichts-Gesellschaft mitgetheilte Merkwürdigkeit, daß man in St. Paulo das Testament eines Joao Ramalho gefunden, welches der Notarius Lourengo Vaz am 3. Mai 1580 in Gegenwart des Richters Pedro Dias und vier anderer unterschriebener Zeugen aufgenommen, und worin er erklärt, daß er neunzig Jahre an diesem Orte gewohnt habe: so daß er, wenn er 14990 angekommen, schon zwei Jahre vor Colum— bus Entdeckung Amerikas, dort war. Mit seiner Aussage stimmt der Bericht eines späteren Verfassers, Frei Gaspar da Madre de Deos, der sich auf damals noch vorhandene Urkunden stützt, daß Martin Affonso de Sousa, welcher zuerst diesen Theil Brasiliens entdeckte und am 17. August 1532 bei S. Vincente landete, wichtige Dienstleistungen von einem Ramalho erhielt, der mit der Tochter des Indianer-Häuptlings Tebprica verheirgthet war. . J

Welter berichtete hr. Lund aus Brasilien, daß der österreichische Na—= turforscher von Helmreichen, der kürzlich von den Diamantbergen Serra do Gräs Mogol und Mings novas gekommen, ihm mehrer Pfeil; spitzen von Flint und Bergkrystall für die Gesellschaft dargeboten, und bei seinen weiteren Reisen in Süd-Amerika die Zwecke der Gesellschaft fördern werde. Professor Schüch zu Rio Janeiro übersandte in einem Bande der— selben brasilianischen Zeitschrift den Bericht über die angebliche Entdeckung der Trümmer einer alten Stadt in Bahia, mit seinen Bemerkungen, und er⸗— innerte dabei an die Berichte spanischer und portugiesischer Chroniken, daß man schon zu Anfange des achten Jahrhunderts von der portugiesischen Küste nach einer Insel jenseit des atlantischen Meeres segelte. Der Se- cretair der Geschichts-Gesellschaft in Rio Janeiro, Don Januario, meldete, daß der Kanonikus Don Benigno José de Carvalho e Cunha im Februar nach den Steppen im südlichen Bahia gereist sei, um die mehrbesprochenen Stadttrümmer zu untersuchen, und wird das Ergebniß mittheilen. :

Der Prediger Wilhelmi zu Sinsheim übersandte sein 1812 in Hei⸗ delberg erschienenes Werk: „Der Normänner Leben auf Island und Grön— land und ihre Fahrten nach Amerika schon über 500 Jahre vor Columbus“, aus nordischen Quellen, vornehmlich aus Rafa's Antiquitates Americanae.

Franz Kubinyi zu Losoncz in Ungarn übersandte seine in Pesth 1812 ,. magyarische Uebersetzung von Rasn's Geschichte der Entdeckung

lmerika's durch die Normänner im zehnten Jahrhundert: Ertekezès Ame- rika felfödöztetéséröl d tizedik szwzadban. r

2) Grönlands geschichtliche Denkmale, deren erste beide Bände 1838 ausgegeben, sind auf drei Bände angelegt Vom letzten Bande sind schon 29 Bogen gedruckt und enthalten: Auszüge isländischer Jahrbücher des Mittelalters Grönland betreffend, eine grönländische Ur⸗ kunden⸗ Sammlung, beide von F. Mag nu sen, mit Einleitungen und An- merlungen; ferner erdkundliche vermischte Nachrichten des Mittelalters über Grönland und dessen Umgebung, bearbeitet von F. Magnusen und Rafn. Beigefügt sind die Berichte von den Reisen der Zeno's im Norden, über⸗=

setzt und erläutert von Hr. Bredsdorf. Darauf wird noch eine Ueber⸗

sicht der späteren Entdeckungsreisen nach Grönland folgen, um die Stellen der alten Wohnplätze (bygdir) wieder aufzufinden; nebst einer antiquarischen Ortsbeschreibung, zum Theil auf Reisen und Untersuchungen gegründet, welche die Gesellschaft mehrere Jahre, auf ihre Kosten in den Meerbusen Süd-Grönlands veranstaltet hat. Diesen Theil bearbeitet Dr. Pingel, der selber lange Zeit dort gewesen ist.

3) Die Island betreffenden alten Saga's enthalten die altnordischen Quellen zur Geschichte des nördlichen Europa's und Amerika's und besonders Islands vom 9ten bis 14ten Jahrhundert, von der ersten Entdeckung und Bebauung Islands bis zum Ende des eigentlichen Saga— schreibens. Der Druck des ersten Bandes dieser Islendinga Sögur Islan⸗ dischen Saga's), mit Ari Frodi's 16lendingabök oder liber originum lslandiae, Und Landnamabsk, d. i. Buch von den ersten Ansiedlern, mit genauer Angabe der von ihnen in Besiß genommenen Landstriche, war schon im vorigen Jahre vollendet, als man sich entschloß, noch einige alte Denk-= mäler beizufügen, welche theils die Stammbäume der Ansiedler in den ersten Jahrhunderten ergänzen, theils die Sprache und Rechtschreibung des 123ten nn. in welchem Ari Frodi schrieb, belunden. Auch haben die nothwendigen Register den jetzt erst vorliegenden Band verzögert, für welchen Jon Sigurdsson die Abschriften und Vergleichungen der Handschristen ge— macht, Nafn den Abdruck der zum Grunde gelegten Urschriften mit den Lesarten besorgt und F. Magnusen die Vorrede verfaßt hat.

4) Die Jahrbücher der nordischen Alterthumskunde („An⸗ naler sor Nordisk Oldkyndighed“) beschließen mit dem vorgelegten vierten

Bande den zweiten Jahrgang 1813. . . 5) Die Sammlung der nordischen Alterthümer hat einen

Zuwachs von 579 Stücken in 159 verschiedenen Sendungen erhalten, der sich also gegen voriges Jahr (wo Se. Masjestät der Tönig von Dänemark auf einmal 257 Stuͤcke schenkte) um mehr als 209 Stücke und 66 Sen- dungen gesteigert hat: was, nebst dem vermehrten Besuche der Sammlung, die erfreulich wachsende allgemeine Theilnahme dafür bezeugt.) Bemei⸗ lenswerth ist darunter: aus der Heidenzeit, und zwar aus dem ältesten Steinalter (worin die Sammlung am reichsten ist), eine schalförmige Urne mit eingegrabenen Zierathen; imnannigfaltige Bernste in sachen, * Platten, Kugeln, zu Anhängseln und Halsbändern. Aus dem Bron ze⸗ alter: ein Schwert, dessen Klinge über 2 Fuß lang ist, die längste bisher bekannte, und noch in der alten Scheide stak, welche inwendig die haarige Seite einer Thierhaut und auswendig Leder über dem Spahn zwischen bei⸗ den hat. Zwei Goldurnen, zweimal so groß, als die schoön vorhandenen, 7 Zoll im Durchmesser, 4 Zoll hoch, jede aus Einem Stücke getrieben, mit den an Bronzesachen so häufigen Ningzierathen. Der Finder, ein Pflü⸗

*) In dem dänischen Berichte sind die einzelnen Gaben umständlich beschrieben und die Geber und Fundorte genannt. Dasselbe gilt von dem

dort beigefügten Verzeichnisse des Zuwachfes der Bücher Sammlung der Gesellschast.