1844 / 40 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

isonen Erfurt und Langensalza zugegen. Das herzogl. Mili⸗

enn. Im Verein mit der hiesigen Bürgergarde, vom Paradezimmer

i. ĩ kommen, wurde der von , ine 3 dem Altare nieder⸗

; liche Sar niede zwölf Navalieren ee m, ** Oberhosprediger Jakobi eine

fie, r. gen er er ü Rede hielt, in welcher vor . an * ö Hingeschiedenen Menschenfreund⸗ lichkeit, und fürstliche Huld, die Versammlung mächtig er- ; welten Choral wurde der Sarg unter An führung

1iff. Unter einem zweiten Choral win n . lle in die fürstliche Gruft geleitet. Die Ein⸗ , n,, irdischen Ueberreste, ein stilles Gebet, und ein

eg Sa sgeführt, bildeten den Beschluß or, von hiesigen Sängern ausgeführt, zeschlu , Trauerfeier. Dem Vernehmen nach wird die liche Leiche in einem auf dem Eckartsberge bei Koburg zu er⸗

2 Mausoläum, später, und zwar nach dem hinterlassenen

Wunsche des hochseligen Fürsten, die letzte Ruhestätte finden.

Freie Städte. Hamburg, 6. Febr. (B. H.) Diesen Morgen ist die Elbe ihrer ganzen Breite nach mit starkem, in großen Schollen herabkommendem Treibeis bedeckt; es scheint sich also die Eisdecke nun auch weiter oben hinauf gelöst zu haben, und bis dieses alte Eis die See erreicht hat, ist die Schifffahrt auch für Dampfböte völlig gehemmt.

Frankreich.

Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 2. Febr. Der Gesetz⸗ Entwurf über den Sekundär⸗Unterricht, welchen Herr Villemain heute der Kammer vorlegte, proklamirt die Freiheit des Unterrichts, nach dem Versprechen der Charte, jedoch mit den Einschränkungen, welche die Vorsicht zu erheischen schien. Es wird den Familien das Recht zuerkannt, ihre Kinder nach ihrem freien Willen unterrichten zu lassen, aber dabei ist das Necht des Staats, den Unterricht zu beaguf— sichtigen, durchaus aufrecht erhalten; der Einfluß und die lleber⸗ wachung von Seiten der öffentlichen Gewalt sollen durch Bedingun⸗ gen, Formalitäten und Prüfungen, die man der Ausübung des freien Unterrichts auferlegen will, gesichert werden. Diese Garantieen sind in dem neuen dee , sogar noch vollständiger und strenger, als in dem, welcher schon vor drei Jahren der Deputirten⸗-Kamimer vorgelegt wurde. Die Vorgänge der letzten drei Jahre ließen der Regierung eine Verstärkung dieser Garantieen als nothwendig er⸗ scheinen. So glaubte man unter Anderem, von denjenigen, welche das Recht der Erziehung der Jugend mit der Universität theilen wollen, also von einem Jeden, der sich um die Erlaubniß zur Leitung einer Privat- Unterrichts- Anstalt bewirbt, die Erklärung fordern zu müssen, daß er keiner von den Gesetzen nicht autorisirten Congregation angehöre. Die bedeutendsten der allgemeinen Bestimmungen des Gesetz-Entwurfes sind, daß Jeder, der eine Lehr⸗ Anstalt errichten will, ein besonderes Zeugniß über seine Befähigung dazu, so wie ein Zeugniß von seinem Maire über seine Sittlichkeit beibringen muß; wird ihm Letzteres verweigert, so kann er an das Tribunal erster Instanz rekurriren. Ferner muß ein solches Individuum sich verpflichten, nur graduirte Lehrer, und für die literari⸗

schen Klassen wenigstens zwei Licentiaten, und für den Unterricht in den exakten, Wissenschaften einen Graduirten in seinem In⸗ stitute zu beschäftigen. Was die kleinen Seminarien betrifft, so enthält der Gesetz- Entwurf darüber folgende Bestimmungen: die Zahl der Zöglinge bleibt auf 20,00 beschränkt, wie es durch die Verordnung von 1828 festgesetzt wurde; die kleinen Seminarien sollen der bischöflichen Jurisdiction unterworfen bleiben; sie, können aud nicht graduirte Lehrer anstellen. Diejenigen, welche für alle Unter⸗—

terrichtezweige graduirte Lehrer, für die rhetorischen und philosophi⸗

schen Klassen Licentiaten und für die Klassen der exakten Wissenschaf⸗ ten Baccalaureen haben, sollen in Bezug auf die Zulassung zu den Universitäts Prüfungen ganz dieselben Rechte genießen, wie die an⸗ deren freien Privat⸗Unterrichts-Anstalten. Von denjenigen dagegen, wo die Lehrer nicht Graduirte sind, sollen nur die Hälfte der Zög⸗ linge, wenn sie das Seminar verlassen, sich zu den Prüfungen für die Erlangung von Diplomen und Graden bei der Universiktät melden dürfen; von der anderen Hälfte wird vorausgesetzt, daß sie in die großen Seminarien übergeht und den Vorschriften der Verordnung von 1828 unterworfen bleibt. Der Minister schickte der Vorlegung dieses Gesetz⸗ Entwurfes eine lange Motivirung voraus, deren Grund⸗ züge oben angedeutet worden. . Bei dem vorliegenden Gegenstande, meine Herren, sagte Herr Vil- lemain unter Anderem, swaren die Lage und die Arbest des Staates nicht dieselben, wie bei der glücklich gelösten Frage über den Primär-Unter= richt. Dort bestand noch lein früheres Sostem, noch kein ordentlich orga⸗ nisirtes Ganzes. Es war noch Alles zu ihun oder wenigstens einzurichten und zu ordnen. Bei dem Sekundär-Unterricht dagegen, wie bei dem höhe⸗ ren Falultäts - Unterricht, hatten wir ein großes Institut vor uns mit be⸗ sonderen Gesetzen, zahlreichen Anstalten und stets zunehmenden Resultaten. Wir vergessen eben so wenig, daß der oyste Artikel der Charte von 1830 der Aufmerksamkeit des Gesetzgebers ein doppeltes Ziel vorzeichnete: den öffentlichen Unterricht und die Lehrfreiheit. Unter diesen Ausdrücken ver= stand die Charte, daß die Ausdehnung und Vervolllommnung der Staats—⸗ Schulen jede ernstliche Modificaijon in der gesetzlichen Eimiich⸗ tung der Privat Schulen begleiten oder ihr sogar vorausgehen müsse. In ersterer Beziehung nun vermochte man nichts ohne Hülfe der 2 und der Umstände. Der bloße Gedanke, die großen Mittelpunkte des Sekundär Unterrichts, die Königlichen Colléges, an denen es noch an so vielen bedeutenden Stellen fehli, zu vervielfältigen, erheischte jahrelange Anstrengungen und Bemühungen. Dennoch beweisen die Thatsachen, wie⸗ viel, a khn von dem Primär -Unterricht, seit 1830 auch für den Se— lundär- Ünterricht geschehen ist. In 10 Jahren haben die Königlichen Colleges einen Zuwachs von 7006 Zöglingen erhalten. Im Jahre 1832 ählten dieselben 13,598, setzt zählen sie 25, 767 Zöglinge; eine Entwicke⸗ ung, die nicht allein der Junahme der Bevölkerung und des Neichthums zugeschrieben werden kann, sondern die dafür En, wie sehr mit dem wachsenden Geschmack an tüchtigen Studien guch das öffent⸗ liche Vertrauen fortschreiter. Wir konnten Uns indeß nicht verhehlen, daß dessenungeachtet der Sekundär- Unterricht noch lange nicht ver= breitet genug war, daß er im Verhäliniß zu der Bevöllerung weni⸗ 9. Zöglinge zählte, als vor 786, und“ daß er nur larg den edürfnisen des Landes und den nöthigen Vorbereitungen zu öffentlichen Aemtern und freien Berufszweigen genüge. Unterdessen wurden die ver— schiedenen Ansichten über diesen Interricht mit der ganzen Lebhaftigkeit der olemil laut, und dies machte eine unparteiische, auf Thatsachen gestützte nüfung, die dem Vorurihtsl den Bewels entgegenstellt, die Theil an . „chten gewährt, aber feines dersesben der vom Gesetz für seinen Schutz orderlen Bedingungen und Lasten überhebt, um so nolhwendiger. Von . Gesichtspunlt werden auch sicherlich beide Kammern bei der Lösung E' Kichtigsten Probleme für den Staal und bie Famhlien, ausgehen Kan, Bewiß braucht vor den Kammern nicht erst jenes große und' erste Ra g zu werden, daß die Ueberwachung und in mehreren i des öffentlichen Unterrichts dem Stage ebührt, . entwickelte Grad von politischer . lei- chung der Civil-Auloritaͤt in dem öffentlichen i und nothwendiger macht, und daß chern Git, bung derselben gehhrig zu ordnen und

issens und' d li lebertreibu er Familien⸗Freiheit, welche von u u e, , salschen Cisers und der Harn leicht

Der Minister ging nun auf ei 5 ber Universität gegen * An . . 1 I , nr

ri n n gr lum Thel schen . den Adreß Veballen gegeben, unt

250

suchte daraus die oben angeführten Beschränkungen der Unterrichts⸗ Freiheit auf, Seiten der Privat⸗Anstalten nachzuweisen, damit nicht diese Freiheit sich zu einer Gewalt im Staate erhebe und gerade das, was sie für sich in Anspruch nehmen, die Freiheit des Unterrichts und der Lehre, bekämpfe und untergrabe. Zugleich vertheidigte er den von der Universität ausgehenden Unterricht gegen den Vorwurf, daß derselbe die Jugend nicht zu religibsen und moralischen Gesin⸗ nungen heranbilde.

Ein großer Geist, so schloß Herr Villemain seine Rede, klagte im vorigen Jahrhundert über den Widerspruch, der zwischen dem von den Lehrern und von der Welt ertheilten Unterricht bestehe. „Was uns die letztere lehrt“, so schrieb Montesquien, „das stürzt alle Lehren der ersteren über den Haufen.“ Dieser in gewisser Hinsicht unvermeidliche Streit, der jedoch viel zu weit gehen, der unpassend und gefährlich werden würde, wenn er sich bis in das Innere der Erziehung und der Grundsätze erstreckte, hat seit der regelmäßigen Organisation des Laien - Unterrichts zum Theil aufgehört. Unter der strengen Zucht und in dem sleißigen Frieden der Schulen werden die Kinder für den Bürgerstand und für die jetzige Gesellschaft erzogen, worin sie dereinst' leben und sich aus- zeichnen sollen. Die moralischen und religiösen Gesinnungen, welche sich so naturlich an die schönen Studien anknüpfen, von denen der Geist der Schüler fortwährend genährt wird, werden in ihnen auch noch durch besonderen Unterricht befestigt, dessen Einfluß heutzutage größer und fühlbgrer ist, als selbst zu jener Jeit, wo er der ausschließliche zu sein schien. Nächst der Anhänglichkeit an die Religion sind alle damit zusammenhän— gende gesunde Gründsätze, alle die, welche vor zwei Jahrhunderten das denkwürdige Edikt Heinrich's IV. vorschrieb, die Liebe zu den Aeltern und zum Vaterlande, der Gehorsam, die Ehrfurcht und die Arbeit, jetzt die herrschende Negel der öffentlichen Schulen Franlreichs; und so lebendig und fruchtbar war die Kraft des Gedankens, der sie vor 40 Jahren be⸗ gründete und vertheidigte, daß sie seitdem unter den verschiedensten Wechfel— fällen nicht aufgehört haben, insgesammt zuzunehmen und sich zu vervoll= kommnen, indem aus ihrer Dauerhaftigkeit auch ihr Fortschritt entsprießt. Möge diese stets regelmäßige Bewegung durch ein neues Prinzip des Weit eifers und der Freiheit sich noch steigern. ö

Die Diekussion des Gesetz- Entwurfs wurde auf nächsten Don—

nerstag anberaumt.

Paris, 3. Febr. Heute meldet das Journal des Deébats die Entlassung Salvandy's nebst daran sich knüpfenden diplomatischen Ernen⸗ nungen in folgender Weise: „Seit drei Tagen ging das Gerücht, daß Herr von Salvandy am Montag Abend, nachdem er den Palast der Tuilerieen verlassen, woselbst er eine Privat⸗Unterredung mit Sr. Majestät ge—⸗ habt hatte, dem Könige seine Entlassung als Botschafter zu Turin einreichen zu müssen geglaubt. Die Sache ist richtig. Vorgestern versicherte man erstens, Herr von Salvandy sei bestinimt worden, seine Demission zurückzunehmen, und zweitens, er sollte sich baldigst auf sei⸗ nen Posten zurückbegeben. Da der zweite Punkt nicht in Ordnung gebracht werden konnte, so wurde gestern früh ein Minister-Rath beim Könige gehalten und darin die Annahme der Entlassung des Herrn von Salvandy beschlossen. Graf Mortier ist zum Botschafter in Turin ernannt und erhält auf dem Botschafterposten zu Bern den Grafen Pontois (jetzigen Botschafter bei der ottoinanischen Pforte) zu seinem Nachfolger.“ Der heutige Moniteur bringt auch bereits die von gestern datirte Königliche Verordnung, wodurch diefe neuen Ernennungen vorgenommen werden.

Während der Constitutionnel aus dem Vorfall mit Herrn von Salvandy die dringende Nothwendigkeit eines Gesetzes zur Be⸗ schränkung des Einflusses und der Gewalt, welche die Ministerien über die Repräsentanten des Landes sich immer mehr anzumaßen suchten, ableiten will, weist die Presse vielmehr auf jenen echten Patriotis⸗ mus hin, der die Befriedigung seiner persönlichen Gefühle, selbst wenn es sich um eine vermeintliche Ehrenkränkung handle, gegen das allgemeine Beste hintanzusetzen habe. „Selbst wenn das Kößigthum sich einen Augenblick vergäße“, sagt dieses Blatt, „darf Niemand ver= gessen, wenn er wie wir denkt, daß es die Schutzwehr ber National Unabhängigkeit, der öffentlichen Ordnung und aller unserer dauerhaften Freiheiten ist. Es giebt kein Verhältniß, keine Rücksicht, die den Versuch rechtfertigen könnte, die Verantwortlichkeit auf die Person des Königs fallen zu lassen. Jedenfalls hätte Herr von Salvandy, ehe er nach der angeblichen Unterredung seine Demission einreichte, erst um eine andere Unterredung, und zwar um eine mit dem verantwort- lichen Minister, nachsuchen ollen.“

Von der linken Seite sollen, der Gazette de France zufolge, bereits über hundert Briefe nach den Departements abgeschickt worden sein, in denen die fünf legitimistischen Deputirten sich einer neuen Wahl unterziehen wollen. „Diese Briefe“, heißt es in dem genannten Blatt, zum Ruhm, unserer Zeit sei es gesagt, fordern alle unabhängige Männer zu ihrer Mitwirkung auf ünd ssprechen die Ansicht aus, daß kein ehrenwerther Kandidat zu Ploäârmel, Toulouse, Marseille, Mont⸗ pellier und Doullens gegen die Herren von Laroche-Jacquelin, Herzog von Valmy, Berryer, von Larch und Blin de Bourdon werde auf⸗ treten wollen.“

HH Paris, 3. Febr. Die ie von der Kammer ernannte

Kommission zur Prüfung des Gesetz⸗ Entwurfes wegen der an die Tochter des verstorbenen Marschalls Grafen Drouet d'Erlon zu ver leihenden lebenslänglichen Pension hat sich heute konstituirt und den General. Jamin zu ihrem Präsidenten und Herrn Lasalle zu ihrem Secretair ernannt. Nachdem alle Mitglieder ihre Meinung darüber ausgesprochen hatten, beschloß sie einstimmig, der Kammer die An⸗ nahme des Gesetz⸗Entwurfs vorzuschlagen, in derselben Form, wie er von dem Conseils⸗Präsidenten an die Kamnier gebracht worden ist. Es scheint, daß der verstorbene Marschall kein bedeutendes Vermögen hinterlassen hat. General Pairhans ist zum Berichterstatter ernannt worden und wird seinen Bericht in der nächsten öffentlichen Sitzung der Kammer vorlegen. Man glaubt, die Abstimmung werde uns mittelbar darauf erfolgen. Aüch die große Gesellschaft von 100 Deputirten, die sich in der letzten Session unter dem Vorsitze des Herrn Tesnieres im Interesse der Weinbauer gebildet hat, versammelte sich heute Vormittags 11 Uhr wieder. Herr Tes⸗ nieres wurde als Präsident beibehalten, Herr Lasalle als Secre— air. An die Stelle des abwesenden Herrn Mauguin wurde der Marquis von Lagrange zum Präsidenten des Ausschusses von neun. Mitgliedern der Gesellschaft ernannt. Die Versammlung votirte dem Büreau eine Danksagung und beschäftigte sich dann mst Wiederauf⸗ nahme ihrer Arbeiten. Herr Lafalle verlas eine sehr lichtvolle Aus⸗ . der bereits erlangten Resultate und der noch weiter anzustrebenden. Auf den Vorschlag des Herrn Lesparre beschloß die Versammlung, sich mit dem Entwurfe gegen die Verfälschung und besondeis die Mischung der Weine mit Wasser zu beschäftigen, worauf die Versammlung ssch auf vierzehn Tage verkagte. Inzwischen wird der Ausschuß die an der Tagesordnung bestndlichen Fragen untersuchen und der nächsten General- Ver ammlung seinen Bericht über die Ergebnisse er⸗ statten, Der Finanz-⸗Minister verlangte, daß der bereits von der Kommission ber Kammer angenommene Gefetz⸗ Entwurf über die Wein⸗ Verfälschungen erst nach der Abstimmung über das Gesetz, die Patente betreffend, auf die Tagesordnung gesetzt werde. Die Weinbau⸗Ver⸗ lee, . ging auf diesen Wunsch bes Ministers ein. Auch die Frage er Befe ungen von Paris, weiche von mehreren Blättern bekannt⸗ lich so heftig angegriffen worden sind, wird wieder vor der Kammer angeregt werden aus Anlaß des Berichts über die an die Kammer

dagegen gerichteten Petitionen. Herr Allard, Berichterstatter dar⸗

über, wird nächsten Sonnabend seinen Bericht der Kammer vorlegen. Derselbe wird, wie sich von dem Berichterstatter, der selbst einen gro⸗ ßen Theil der Arbeiten geleitet hat, erwarten läßt, sehr umfassend und gründlich sein und in höhem Grade die Aufmerksamkeil der Kammer in Anspruch nehmen. Herr Allard wird dabei zugleich der Kammer eine vollständige Auseinandersetzung des Standes und der Fortschritte der Arbeiten machen und sowohh den militairischen als finanziellen Ge⸗ sichtspunkt darin hervorheben. Es läßt sich also eine vollständige Er⸗ örterung dieser Frage erwarten.

A Paris, 3. Febr. Die allgemeine Erwartung fühlt sich dadurch getäuscht, daß die Regierung den Gesetz⸗Entwurf über die Regulirung des Sekundär- Unterrichtswesens nicht der Deputirten⸗ Kammer, sondern der Pairs-Kammer vorgelegt hat. Man will in diesem Umstande einen Beweis davon sehen, daß das Ministerium in dem fraglichen Projekte den Ansprüchen der Geistlichkeit Einräumun⸗ gen gemacht habe, von welchen es befürchten müsse, daß sie in dem Palast Bourbon weniger günstig aufgenommen werden würben als in dem Palast Luxembourg. So weit indessen eine flüchtige Uebersicht des von Herrn Villemain vorgelesenen GesetzVorschlages zu urtheilen gestattet, hat die Regierung sich darin vorzugsweise im Sinne der Universitäts-Partei ausgesproöchen und die wichtigsten Forderungen der Kirchen⸗-Partei ganz unberücksichtigt gelassen. So wird in dem Gesetz⸗ Entwurfe namentlich die schon 1828 durch Ordonnanz aufgestellte Be stimmung bestätigt, daß die Lehrer an allen öffentlichen Unterrichts Anstalten die Erklärung an Eidesstatt abgeben müssen: „daß sie keiner vom Staate verbotenen oder auch blos nicht anerkannten Congregation angehören“, eine Vorschrift, welche alle Mitglieder der Mönchsorden, und also auch die Jesuiten, von dem Lehramte ausschließt. Der Entwurf hält ferner im Wesentlichen die bestehenden Vorschriften über die Befähi— gung zum Lehramte aufrecht, welche für die Lehrer geistlichen Stan— des dieselben sind, wie für die weltlichen Professoren. Von den Einen wie von den Anderen werden Schulzeugnisse, Baccalaureus oder Licentiaten⸗ Diplome und Sittenzeugnisse verlangt, Anforderungen, denen sich die Kirchenpartei in Bezug auf die Lehrer der geistlichen Anstalten von jeher widersetzt hat, indem sie behauptet, daß die Wahl oder die Bestätigung durch den Bischof alle jene Garantien vollkom⸗ men ersetze. Den bereits bestehenden Lehr⸗Anstalten wird eine Frist von drei Jahren gegeben, binnen welcher ihre Direktoren und Lehrer die vorgeschriebenen Bedingungen der gesetzlichen Befähigung zu er füllen haben. Was insbesondere die sogenannten kleinen Seminarien betrifft, welche, ihrer eigentlichen Bestimmung zufolge, nur Pflanz⸗ schulen für den Priesterstand sein sollten, die 'sich abe? nach und nach zu wirklichen Gymnasien erweitert haben, so wird die Zahl ihrer Zöglinge auf 20,000 beschränkt. Diese Bestimmung war gleichfalls durch die Ordonnanzen von 1828 aufgestellt worden, aber sie scheint niemals gehandhabt worden zu sein. Von den im Allge⸗ meinen für alle Unterrichts- Anstalten gemachten Vorschriften wird sn— dessen zu Gunsten der kleinen Seminarien eine Ausnahme gemacht, deren Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit man bezweifeln kann. Der Gesetz⸗Vorschlag stellt nämlich eine Unterscheidung auf, der zufolge die Lehrer an einem Theile der kleinen Seminarien von der Beibrin= gung des Baccalaureus- oder Licentiaten-Diploms entbunden werden. Dagegen sollen denn die so privilegirten kleinen Seminarien auch in dem Rechte beschränkt sein, ihre Zöglinge zum Baccalaureus-Examen zu schicken, sie sollen nämlich sonderbarer Weise nur die Hälfte ihrer Schüler zur Bestehung dieser Probe anmelden dürfen. Nochmals, jene Ausnahme zu Gunsten einer gewissen Anzahl kleiner Seminarien scheint uns durchaus nicht hinreichend motivirt, und die derselben ent⸗ sprechende Beschränkung hat in unseren Augen zu sehr das Aussehen . bloßen Chikane, als daß wir dieselbe für rechtmäßig halten önnten.

Man kann mit Gewißheit voraussehen, daß die Polemik über diesen Gesetz⸗ Entwurf den allerheftigsten Charafter annehmen wird. Die Kirchenpartei wird jedenfalls mit Leidenschaft gegen denselben protestiren und erklären, daß er, statt ihr die verfassungsmäßig zuge— sagte Freiheit des Unterrichts zu gewähren, eine Verstärkung des Mo⸗ nopoles der Universität und eine Verengerung der Schranken beab— sichtige, in denen sich die Geistlichkeit bis jetzt bewegen müssen. Das Univers giebt bereits einen Vorgeschmack von dieser Polemik. Einer der bischöflichen Korrespondenten dieses Blattes tritt heute darin mit der ungemessensten Sprache gegen die Regierung auf, indem er auf die verständlichste Weise mit einer allgemeinen Kriegserklärung von Seiten der Geistlichkeit und mit einer allgemeinen Erhebung des Volkes ge— gen die irreligiöse Staatsgewalt droht. Die geistlichen Herren glau⸗ ben in der That, im Namen von dreiunddreißig Millionen fränzö— sischer Katholiken reden zu dürfen, wenn sie das Amt des Jugend— Unterrichts als ein natürliches Privilegium der Diener des Altars in Anspruch nehmen. Die Leserzahl, deren sich ihre Preß- Organe er— freuen, scheint indessen jene Meinung doch nicht ganz zu rechtfertigen. So hat das Univers, trotz des Patronats und der lebhaften Korre— spondenz mehrerer streitfertigen Bischöfe, in zwei verschiedenen Aus⸗ gaben eine Abonnentenzahl von höchstens 2900 Personen, von denen aller Wahrscheinlichkeit nach ein sehr großer Theil aus Pfarrern und überhaupt aus Geistlichen besteht. Bas zweite, vorzugsweise kirch= liche Blatt, der unter dem unmittelbaren Einfluß des Erzbischofs von Paris stehende Ami de la Réligion, ist nicht besser mit Abon— nenten ausgestattet. Das Journal des villes et des cam— pagnes dagegen, das seine ultramontanen Grundsätze und Zwecke blos unter dem Schleier zeigt, und das wöchentlich nur zweimal er⸗ scheint, hat über 5000 Abonnenten, und zwar fast ausschließlich auf dem Lande; in Paris selbst ist das genannte Blatt beinahe gänzlich unbekannt.

Auch derjenige Theil der lirchlich gesinnten Presse, in welchem die politische Richtung vorherrscht, mit anderen Worien die legitimi⸗ stischen Blätter, befinden sich keinesweges in einer blühenden Ver= fassung, sie sind vielmehr in fortwährendem Abnehmen begriffen. So ist die Gazette de France von 5600 Abonnenten in den letzten sechs Jahren auf 350 gefallen, und die Quotidienn e. . in demselben Zeitraume von ihren früheren 3600 Lesern etwa 3. ver⸗ loren. Die France dagegen hat allerdings in der ö . . Leser gewonnen, aber ihre gesammte Abonnentenzahl beläuft h och nur auf 1700, so daß dies Blatt fortwährend nur 6. green pfern von Seiten seiner Eigenthümer aufrecht erhalten werden kann.

; h 3. Febr. In dem gestern von dem Minister des sen e n ,,, pd Ken e! vorgelegten Gesetz⸗ Ent⸗ wurfe über den Sekundär-⸗üÜnterricht sind insbesondere zwei Punkte vorzüglich beachtenswerth, nämlich die Verfügungen, welche derselbe über die Privat-Unterrichts-Anstalten, dann diejenigen, welche kö. über die gf n Sekundär- Schulen enthält. In Bezug auf die Privat⸗Unterrichts⸗Anstalten werden die Verfügungen der Dekrete vom 17. März 1808 und vom 165. November 1811, welche die Grundla⸗

en des gegenwärtigen Zustandes der Dinge bilden, in einem sehr liberalen Ehn modisizirt. Es werden dadurch der Privat⸗Industrie umfassende 6e , n, n, wodurch die Privat⸗Anstaiten, je⸗ boch unter weisen Vorschriften, welche als Bedingungen der Moralität und der guten Leitung des Unterrichtes unerläßlich sind, auf gleiche Linie . werden mit der Universität in Betreff der Vorbereitung der Zöglinge zu Erlangung der verschiebenen Grade der Fakultäten.

die Vereinigten Staaten über ihren Mangel

Was nun den Theil des Gesetz⸗Entwurfs betrifft, der sich auf die geistlichen Sekundär -Schulen bezieht, die unter dem Namen der klei⸗ nen Seminare bekannt sind, so wird es, um das Urtheil darüber zu erleichtern, am besten sein, auf die jetzt in diesem Betreffe bestehende Gesetzgebung darüber zurüczuweisen.

Diese läßt sich auf den Inhalt der Königlichen Ordonnanz vom 16. Juni 1828 zurückführen. Die Regierung der Restauration selbst sah mit Beunruhigung, wie sich der Klerus mehr und mehr des gan⸗ zen öffentlichen Unterrichts zu bemächtigen suchte: Schulen waren entstanden unter der Leitung einer bekannten Congregation, welche auf allen Seiten immer mehr um sich griff. Die kleinen Seminare, ursprünglich nur zur Heranbildung künftiger Geistlichen bestimmt, waren zu wahren Erziehungshäusern für alle Weit geworden, in welche auch Kinder, bie nicht für den geistlichen Stand bestimmt waren, aufgenommen wurden, und diese Seminare „verwandelten sich“ wie der Bischof von Beauvais, damals Minister der kirchlichen Angelegenheiten, 6. „unvermerkt in wahre Collùges um und beein— trächtigten die Rechte der Universität.“ Unter diesen Umständen wurden die zwei Ordonnanzen vom 16. Juni 1828 erlassen, deren eine die von den nicht autorisirten Congregationen geleiteten Anstalten dem Gesetze der Univer⸗ sität wieder unterwarf, während die andere die geistlichen Sekundär⸗ schulen regelte und sie auf den Grundsatz ihrer Errichtung zurück⸗ führte. Nach dem Wortlaute dieser Ordonnanz war die Zahl der in diesen Schulen aufzunehmenden Zöglinge auf 26, 000 beschränkt, welche Zahl für hinreichend erachtet wurde, das Bedürfniß des Klerus zu decken. Kein Externe durfte von da an mehr in diese Schulen aufge⸗ nommen werden; alle Zöglinge waren gehalten, das kirchliche Kostlim zu tragen; und endlich, und dies war der wichtigste Punkt, die Zög⸗ linge konnten beim Austritt aus diesen Schulen und wenn sie sich stellten, um den Grad eines hachelier- üs - iettres zu erlangen, vor ihrer Ordination nur ein Spezial-Diplom erlangen, das nur inso— fern Wirkung hatte, um damit zu den Graden der Theologie zu ge— langen, und das nur dann erst, wenn der Zögling definitiv in den geistlichen Stand eingetreten war, in ein gewöhnliches Diplom eines hachelier-„s-leitres sich umwandelte. Nun 'ist aber gerade eine der kürzlich vom Klerus erhobenen Prätensionen darauf gerichtet, diese durch die Ordonnanz vom 16. Juni 1828 dem Rechte zur Er— theilung von Unterricht in den geistlichen Sekundär-Schulen aufer⸗ legte Schranke zu beseitigen und zu erlangen, daß die Aspiranten auf den Grad eines hachelier-es-lettres aus diesen Schulen sollen her⸗ vorgehen dürfen, ohne gehalten zu sein, die Klassen der Rhetorik und Philosophie an der Universität durchgemacht zu haben. So war es vor 1828 gewesen, und die Restaurafion selbst hatte die Nothwendig⸗ keit einer Aenderung eingesehen, die dann durch die besagte Ordon— nanz von 1828 unter dem Ministerium Martignac herbeigeführt wurde. Der jetzt der Pairs Kammer vorgelegte Gesetz-Entwurf aber läßt sich über diesen Punkt auf Zugeständnisse ein, welche dem Ge— setz⸗ Entwurfe eine entschiedene Opposition in beiden Kanimern berei— ten dürften. Denn nach diesem Gesetz-Entwurfe werden die geistlichen Seknndärschulen, welche für bie unteren Klassen Professoren mit dem Grade von hacheliers- Es- lettres und für die oberen Klassen Pro⸗ fessoren mit dem Grade von licenciès-ksS- Sciences haben werden, mit den Collges und mit den Privat- Anstalten für den Sekundär⸗ Unterricht auf eine Linie gestellt werden. Ihre Zöglinge sollen, ohne die Universität zu besuͤchen, und selbst wenn sie nicht wirl⸗ lich in den geistlichen Stand eintreten, zu den Prüfungen für das Baccalaureat zugelassen werden. Was die geistlichen Schu— len angeht, deren Professoren nicht graduirt sein sollten, so sollen dieselben nur die Hälfte ihrer Zöglinge zum Baccalaureate präsen⸗ tiren dürsen. Die übrigen Verfügungen der Ordonnanz vom 16. Juni 1828 sind aufrecht erhalten, namentlich jene, wonach die Zahl der Zöglinge der geistlichen Schulen auf 26,000 gesetzlich beschränkt bleibt. Dies ist das System, welches der Gesetz⸗ Entwurf in Betreff der geistlichen Schulen aufstellt. Es ist eine Art Mittelweg, ber aber schwerlich die Zustimmung der Mehrheit beider Kammern erhal⸗ ten dürfte, weil dadurch die sogenannten kleinen Seminare dem Zwecke ihrer Errichtung entrückt werden, wonach sie rein geistliche Institute bleiben sollen, weil ferner dem Laien -Unterrichte die Einheit entzogen wird, die seine Stärke ausmacht, und weil die Ausführung Schwierigkeiten bietet, welche nicht leicht lös— bar sein dürften. Aber trotz der dem Klerus gemachten Kon— zession fällt heute der Univers aufs heftigste gegen den Gesetz⸗ Entwurf aus, den er als ungenügend, ja als einen förmlichen An⸗ griff auf die Geistlichkeit darstellt. Das Journal des Dabats zollt dem Gesetz⸗Entwurfe unbedingten Beifall, auch der Constitu— tionnel verkennt die guten Seiten desselben nicht. Besonderen An— stoß hat dem kriegslustigen Univers erregt, daß das Recht der Qber-⸗Aufsicht, der Ernennung der Lehrer u. s. w. nach wie vor dem Staate, vorbehalten werden soll, gerade diesenigen Punkte, welche unstreitig die anerkennenswerthesten besselben sind.

Grossbritanien und Irland.

Oberhaus. Sitzung vom 1. Februar. Vie Debatte über die han e, ß di Thron-Rede, welche bald nachdem die Gemeinen sich zurückgezogen hatten, von dem Hause aufgenom⸗— men wurde, ging ohne bemerkenswerthe Momente vorüber. Die Adresse ist bekanntlich in England ein bloßer Wiederhall der Thron— Rede. Lord Eld on beantragte dieselbe und rekapitulirte die Haupt⸗ punkte der Königlichen Rede, indem er namentlich auf die Annahme wirksamer Maßregeln zur Erhaltung des öffentlichen Friedens in Ir⸗ land drang. Lord Hill unterstüßte den Antrag in kurzer Rede. Obwohl kein Amendement gestellt wurde, konnte Lorb Brougham doch nicht umhin, seine Zufriedenheit über eine Thron⸗Rede, welche fast in allen Punkten aus Glückwünschen bestand, auszudrücken und, wie gewöhnlich, die auswärtigen Angelegenheiten des Reichs zum Gegenstande einer ausführlichen Erörterung zu machen. Die Erwäh⸗ nung Frankreichs in der Thron-Rede entlockte ihm eine warme Lob rede auf seinen Freund Guizot mit Bezug auf die jüngsten Debatten in der französischen Deputirten⸗Kammer, und eine bittere Anklage derjenigen, welche feindselige Gesinnungen zwischen beiden Ländern hervorzurufen trachteten. Er schloß mit einem Sermon an an Rechtlich⸗ keit. Von Seiten der Opposttion erhob sich zwar kein Wi⸗ derstand gegen die Adresst, aber doch mancher Tadel über die Maßregeln des Ministeriums in Irland, welchen die Lords Norm anby und Clanricarde aussprachen. Ihre Reden zielten im Wesentlichen darauf hin, zu erweisen, daß dse Minister Unrecht thäten, wenn sie glaubten, daß mit einem Staats- Prozeß die Schwie= rigleiten Irlands beseitigt wären, was die Thron-Rede anzunehmen scheine, und daß alle bisherigen Palliatio-Mittel für jenes Land unzu⸗ reichend gewesen wären, um es in den nothwendigen normalen Zustand zu versetzen.

Die Adresse wurde nach diesen Bemerkungen einstimmig ange⸗ nommen. 33

Unterhaus. Sitzung vom 1. Februar. Nicht so ruhig, als im Hause der Lords ging die Abreß⸗Debatte bei den Gemeinen worübet. Das Haus versimmelte sich, wie es gewöhnlich am ersten Tage der Parlaments- Eröffnung e eh. um 6 Uhr, und der Sprecher erhffnete die Sipung mit Verjesung der Thron⸗Rebe, wie

251

er sie vor wenigen Stunden im Hause der Lords aus dem Munde der Königin vernommen. Lord Elive beantragte hierauf die Ant⸗ worts⸗Adresse an die Königin und unterstützte den Antrag, indem er die einzelnen Paragraphen der Thron-Rede durchging, durch eine Recht= fertigung der ministeriellen Politik. Herr Cardwell stimmte dem Redner bei und drang auf die Annahme der Adresse. Dagegen aber erhob sich Herr Hume, um mit einem großen Theile der in der Thron-Rede be⸗ rührten ministeriellen Maßregeln sich nicht einverstanden zu erklären und ein Amendement in Bezug auf das sinanzielle und kommerzielle System der Regierung zu beantragen, worin erklärt wird, daß die große Steuerlast das Elend der armen Klassen des Landes verursacht habe und noch immerfort steigere, daß Erlaß von Steuern, Ermãßi⸗ gung des Tarifs und Abschaffung der Korngesetze als nothwendig in Ausficht gestellt werden müsse. Herr Sh ar man Crawford, wie Herr Hume der radikalen Partei angehörend, ließ diesem Amendement so⸗ gleich ein zweites solgen, wonach das Haus sich dahin aussprechen sollte, nicht eher die Steilern zu bewilligen, bis die Beschwerden des Landes untersucht wären. Als die vorzüglichsten dieser Beschwerden nannte er den Zustand der Volksvertretung des Wahlrechts, des Ar⸗ mengesetzes, der Steuerlasten c., überhaupt die ganze Organisation der Staats-Verwaltung, auf deren Reform die Pläne der radikalen Partei bekanntlich hinzielen. Eine ziemlich lebhafte und ausgedehnte Debatte folgte diesen Anträgen, deren Schicksal man bei der Schwäche der radikalen Partei im Parlamente leicht voraussehen konnte. Lord Palmerston, Lord John Russell und Sir Rob. Peel widersetzten sich denselben. Die beiden Ersteren tadelten viele Maßregeln der Regierung, aber erklären sich entschieden gegen jede Verweigerung von Steuern, welche die Ehre und das Wohl des Landes nothwendig machten. Lord J. Russell's Tadelsausspruch über die Maßregeln des Ministeriums beschränkte sich auf die Korn= gesetze, indem ihn die schwebenden Prozeß ⸗Verhandlungen in Irland hinderten, seine Mißbilligung der dortigen Maßnahmen der Reglerung zu motiviren. In Bezug auf jene Gesetze äußerte sich der Lord dahin, daß zwar die Erfahrung ber letzten Jahre keine einzige Theorie als die beste erwiesen habe, weder die alte Theorie des Schutzes, noch die neue, welche das Gegentheil von jener wäre, noch diejenige, welche in der Mitte zwischen beiben läge, und das Prinzip der allmäligen Veränderung in jenen Gesetzen zu eigen habe, aber das ministerille System sei dennoch zu tabeln, weil die Korn-Zölle allein Prohibi⸗ tionen enthielten, während andere Artikel freigegeben worden wären; die Schwäche dieser Gesetze beruhe auf ihrer Trennung von allen übrigen Tarif⸗Maßregeln. Sir R. Peel bekämpfte hierauf gleich⸗ falls die beiden Amendements. Die Rede des Ministers ist mertkwür—⸗ dig wegen der Erklärungen über die Korngesetze und zwar zu Gunsten derselben. Die Minister hätten absichtlich eine Erwähnung dieser Gesetze in der Thron-Rede unterlassen, weil sie keine Aenderung darin wäh⸗ rend der Session vorzuschlagen beabsichtigten. Nach einigen Worten Lord Palmerston's, der in Zweifel zog, ob die gegenwärtige ver— besserte Lage des Landes dem Ministerium zuzuschreiben sei, und einer kurzen Rede des Herrn Roebuck, der über den Gebrauch klagte, daß die Adresse zu einer bloßen Förmlichkeit gemacht werde, und über Lord Russell sich beschwerte, daß derselbe die irländischen Angelegenheiten nicht zur Diskussion bringen wolle, wodurch er seinen Abfall von den liberalen Prinzipien zu erkennen gäbe, wurden die beiden Amendements zur Abstimmung gebracht und, das erste mit 235 gegen 49 Stimmen, das zweite mit 85 gegen 29 Stinimen verworfen. Es ist hieraus die Stärke der radikalen Partei im Parlamente abzunehmen.

Mehrere Motienen von Bedeutung wurden in dieser Sitzung noch zur Anzeige gebracht. Lord Ashley wird zum Sten und Herr Roebuck zum 13ten einen Antrag in Betreff des gegen die Emirs von Sind beobachteten Verfahrens stellen. Lord J. Russell will zum 13ten den gegenwärtigen Zustand Irlands, und Herr French den Zustand des Armengesetzes in Irland zur Erörterung bringen.

unterhaus. Sitzung vom 2. Febr. Die Adreßdebatte wurde heute noch fortgesetzt. Man versuchte von Seiten der Oppo— sition, das Haus in eine allgemeine Erörterung über innere und aus— wärtige Politik zu verwickeln, indeß scheiterten diese Versuche an der bisherigen Gewohnheit, dergleichen Debatten erst auf Grund bestimm⸗ ter vorher angekündigter Motionen eintreten zu lassen. Herr Shar— man Crawford, das radikale Mitglied, suchte namentlich die irlän= dischen Angelegenheiten zur Sprache zu bringen und stellte ein Amen— dement, daß der ganze auf die entsprechende Stelle der Thronrede bezügliche Paragraph der Adresse, worin die Absicht Ihrer Masjestät ausgedrückt wird, die Union zwischen England und Irland unverletzt aufrecht zu erhalten, gänzlich ausgelassen werde. Nach mannigfachen Hin- und Herreden weniger bedeutender Redner, welche Sir R. Peel und Sir James Graham beschieden, wurde das Amendement endlich mit 142 gegen 35 Stimmen verworfen, ein zweites von Hrn. Dun com be, wiederum ein radikales Mitglied, das sich auf die Ausdehnung der in der Thronrede in Aussicht gestellten Erweiterung bes irländischen Wahlrechts über die Stadtgemeinden bezog, zurückgendmmen, und bie Adresse, so wie sie entworfen war, genehmigt. Es wurde sodann beschlossen, die Adresse durch solche Mitglieder des Hauses, welche zum Geheimen Rath gehörten, am nächsten Tage der Königin überreichen zu lassen. Das Haus vertagte sich schon um 10 Uhr.

Das Oberhaus versammelte sich heute nur zu dem Zwecke, Ihrer Majestät der Königin die gestern angenommene Adresse zu überreichen.

London, 3. Febr. Ihre Masestät die Königin nahm gestern Nachmittag im Buckingham -Palaste die Adresse des Oberhauses auf die Thronrede vor dem versammelten Hofe feierlich entgegen.

Zu gleicher Zeit überreichte eine Deputation der städtischen Corporation von Dublin Ihrer Masestät eine Adresse in Betreff der Beschwerden des Landes und der Einstellung des Prozeß- Verfahrens gegen O'Connell. Die Antwort der Königin auf diese Adresse lau⸗ tete: Ich empfange mit Vergnügen die Versicherung, daß Sie fort- fahren, Gesinnungen von Loyalität und Anhänglichkeit an Meine Person und Meint Krone zu hegen. Das gesetzliche Verfahren, auf welches Sie sich beziehen, schwebt jetzt vor einem kompetenten Tri- bunal, und Ich bin nicht Willens, die Verwaltung des Rechts, wie das Gesetz sie vorschreibt, zu unterbrechen. Es ist jeder Zeit Mein dringender Wunsch gewesen, daß alle Uebelstände, über welche Mein Volk sich zu beklagen Grund hat, sofort abgestellt werden, und Ich vertraue auf die Weisheit des Parlaments des vereinigten König reichs, daß es solche legislativen Maßregeln treffen wird, welche sich als nothwendig zur Erreichung dieses Zweckes erweisen.

Die Presse äußert sich über die Thron-Rede in der üblichen Weise; auf der einen Seite unbedingtes Lob, auf der anderen unbe— dingten Tadel, und ihr Urtheil ist durch die gestrigen Parlaments Verhandlungen hinreichend kommentirt. An der Börse fielen die Fonds nach der Angabe des Globe, weil man den auf die Finanzen bezüglichen Paragraphen der Thron-Rede dahin deuten mußte, daß die Regierung die Einkommensteuer nicht aufzugeben und die Tarif= Ermäßigungen nicht fortzusetzen beabsichtige. Auch der auf die Bank bezigliche ,, soll das Schwanken der Fonds veranlaßt haben, was indeß unwahrscheinlich ist, da daraus nur eine bevorstehende ,, des Bank-Privilegiums ersichtlich

ist. er Spectator giebt übrigens folgende berichihung der um-

laufenden g in Betreff des bevorstehenden Erlöschens des Pri⸗ vilegiums der Bank von England: das Privilegium erlischt in diesem Jahre nicht ohne Weiteres, sondern es tritt nur mit dem 1. August

dieses Jahres eine bis zum 1. Februar 1845 laufende Frist ein, in⸗

nerhalb welcher das a m n gekündigt werden muß, falls dasselbe

erlöschen soll; es erlischt dann ein Jahr nach dem Tage ber Kündigung.

Wird dagegen vor dem 1. Februar 1815 nicht gelüindigt, so dauert

das Privilegium bis zum Jahre 1855 fort.

Die Times äußert sich über die Thron⸗Rede am unparteüschsten. „Im Ganzen genommen“, sagt dies Blatt, „kann die Thron⸗Rede eine negative genannt werden, und deshalb, was ihr aber zum Lobe gereicht, glauben wir, daß sie vorzugsweise getabelt werden wird. Sie offenbart Nichts von den ministeriellen Plänen, sie erschließt keinen Gesetz⸗ Entwurf, sie ist fast gänzlich auf Rückblicke beschränkt. Dem Velle wird gesagt, was es schon weiß, und mehrere Gegen⸗ stände werden gar nicht darin erwähnt, die man wohl erwar⸗ ten konnte. Bie Thron -Rede sagt Nichts von Wales und Nichts über die Korngesetze. Jedoch dies weise Stillschwei= gen, das eine vorzeitige und übereilte Debatte verhinderte, hat doch dem Minister Gelegenheit gegeben, seine Absichten hin sichtlich der Korngesetz⸗Frage zu erklären. Er hat seinen Entschluß erklärt, das bestehende Gesetz nicht zu verändern ober abzuschaffen. Diese Erklärung hebt allen Zweifel, und sie wird den Muth der einen Partei beleben und das Verfahren der anderen bestimmen. Der Kampf, welcher vier Monate in den Provinzen gekämpft wurde, wird nun im Parlamente von neuem beginnen, und zwar mit verzweifel⸗ ter Anstrengung von beiden Seiten, denn es giebt fortan zwischen beiden keine mögliche Konzession, keinen Mittelweg mehr. Der Mi⸗ nister muß seine Kräfte geprüft haben und eines glücklichen Erfolges sicher sein; ob aber dieser Erfolg über die gegenwärtige Sesston hinaus sich eistrecken wird, wagen wir nicht zu beftimmen.“

London, 1. Febr. Der heutige Morgen brach heiter an und es ist Frost an die Stelle der milden, feuchten Winde getreten, die bisher unseren Winter bildeten. Der Zug der Königin nach West⸗ minster bot den gewöhnlichen glänzenden Änblick dar; die versammelte Menschenmenge war sehr zahlreich, aber es gab sich kein großer Enthusiasmus unter ihr kund. Einem Fremden würde wahrscheinlich weit mehr die große Einfachheit der Ceremonie, als ihr Glanz und ihre Großartigkeit aufgefallen sein.

Die Throön-Rede war lang und weitschweifig; sie ist reich an Worten, aber arm an Eleganz und Inhalt. Die Phrase der fran⸗ zösischen Thron⸗ Rede, worin Ludwig Philipp von dem „herzlichen Einverständnisse“ spricht, hat natürlich hier ihr Echo gefunden; allein ich glaube, daß die Ausdrücke etwas modifizirt worden sind, um Alles zu vermeiden, was den übrigen europäischen Mächten hätte unange⸗ nehm sein können.

Die stärkste Stelle in der Thron-Rede ist vielleicht diejenige, wo das Parlament ermahnt wird, „jenen öffentlichen Kredit aufrecht zu erhalten, dessen Behauptung auf gleiche Weise die ewigen Interessen, so wie die Ehre und den Ruf eines großen Landes angeht.“ Wenn man sich erinnert, daß dies genau das ist, was Herr Tyler in seiner letzten Botschaft nicht sagte, so liegt in diesen Worten der Königin von England eine bezeichnende und schlagende Manifestation.

Die Adreß⸗Debatten werden wahrscheinlich nicht fehr heftig sein. Herr Cardwell, der die Adresse im Ünterhause unterstützt, ist ein junges Mitglied, das viel versprechen soll. Man erwartet ein Amen⸗ dement von der radikalen Partei; ein von dieser Seite ausgehendes Amendement hat jedoch keine ernstliche Wichtigkeit und wird wahr⸗ scheinlich ohne Abstimmung zurückgenommen werden.

Die meisten Führer der Whigs sind bereits hier; selbst Lord Melbourne ist angekommen, obgleich er wohl nicht thätig auf dem politischen Schauplatz auftreten wird. Lord John Russell ist heut früh eingetroffen.

Die Zeitungen beschäftigen sich mit einem außerordentlichen Vor⸗ falle in dem irländischen Gerichtshofe der Queen's Bench. Der Ge⸗ neral⸗Prokurator Smith, welcher sich von einem Herrn Fitzgibbon, dem Vertheidiger eines der Angeklagten, persönlich beleidigt glaubte, sandte im Gerichtshofe eine Herausforderung, um sich auf der Stelle mit ihm zu schlagen. Dies setzt allen Blunders und Albernheiten, wo= durch der Vorsteher des irländischen Advokatenstandes der Sache der Königin geschadet hat, die Krone auf und stürzt ihn für immer. Eine solche Verletzung des öffentlichen Anstandes, der Freiheit der Barre und des Gerichtshofes durch den General-Prokurator mitten in der Gerichts-Sitzung ist in der That ohne Beispiel. Im ganzen übrigen Europa könnte nichts der Art passiren; selbst in Spanien nicht; nur Irland ist das einzige Land der alten Welt, wo dergleichen passiren konnte. Es ist in der That ungemein charakteristisch für den thörich⸗ ten Ungestüm, den allgemeinen Mangel an Selbstbeherrschung und für jenes Uebergewicht der Lebhaftigkeit über solide Talente, welches leider den Besten unter dem irländischen Volke eigen ist. Wenn indeß die Jury Herrn O'Connell überführt, so mag dan! Thorheit vergeben werden; thut sie es nicht, so fällt gewiß dem General Prokurator Smith die ganze Schuld davon zur Last.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 30. Jan. Aus den seit dem 25sten Nachmit⸗ tags erschienenen Bülletins geht hervor, daß die Krankheit Sr. Ma— sestät des Königs einen beruhigenderen Charakter angenommen hat; sie lauten folgendermaßen:

„Den 27sten 1 Uhr Nachmittags. Se. Majestät haben seit dem letzten Bülletin mehrere Stunden geschlummert, und wenn Sie wachend gewesen, mehr Besinnung als während der Nacht ge⸗ zeigt. Das Fieber dauert fort.

7 Uhr Nachmittag s. Se. Majestät haben seit 1 Uhr heute mehr ununterbrochene Ruhe und Besinnung, auch gelinderes Fieber gehabt, als während des vorigen Theils der letzten 24 Stunden.

Den 29 sten, 7 Uhr Vormittags. Sr. Majestät ruhigerer Zustand hielt bis gleich nach 10 Uhr gestern Abend an, wo vermehr⸗ tes Fieber mit Phantasieen sich einstellte und mit wechselnder Heftig⸗ keit bis 5 Uhr diesen Morgen währte, wo Se. Masestät in stillen Schlummer sielen, der noch dauert.

1 Uhr Nachmittags. Se. Majestät haben seit dem Mor⸗ gen-Bülletin guten Schlaf mit Verminderung des Fiebers gehabt.

5 Uhr Nachmittags. Se. Masestät sind gegenwärtig bei Besinnung, weniger matt und fast frei vom Fieber.

Den 30sten, 7 Uhr Vormittag s. Se. Majestät bekamen gestern später gegen Abend wieder stärkeres Fieber mit Phantasiren, sedoch Beides gelinder, als während der beiden vorhergehenden Nächte. Nach Mitternacht hatten Sie, mit wenigen Unterbrechungen, ruhigen Schlaf, so wie auch noch jetzt.

5 Uhr Nachmittags. Se. Majestät waren beim Erwachen um 10 Uhr Vormittags sieberfrei und verzehrten mit ehh. einige Löffel Bouillon, klagen aber diesen Nachmittag über Ma tigkeit und starken Schmerz im rechten Fuß. .

Merkwürdig ist es (wenn man auf die früheren Bülletins zu⸗ rückgeht), daß der König am ersten Tage seiner Krankheit, den 26sten, so viele Körperkraft hatte, sich bei einer Gelegenheit selbst aus dem Bette zu helfen, und als nian ihm Beistand leisten wollte, bie An=

wesenden fortschickte. Auch ergriff er bei dem Aderlasse den Prof. .