1844 / 48 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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. . an Ort und Stelle kommittirt hat, um von —— al ung Ueberzeugung zu nehmen und wegen 2. iti etwaniger Mängel die nöthigen Aenderungen zu treffen. 2 Zustimmung der übrigen Vereinestaaten nicht zu

Saß de . eg d menser ; dlung des Waarendürchganges auf der amn k . k Begleitschein⸗Regulativs 3

asti it sich bringen werde, ist hier nicht nur vorausgesehen, en en mmm ü li . und es hätte sich wahrscheinlich 8 in diefer Beziehung, wie in so vielen anderen, ein dem Interesse 1 Theile mehr entsprechender Zustand im Wege gegenseitigen Zu⸗ 4 ielen lassen, wenn man jenseits den billigsten Wünschen

geen g e, dg. gegeben und sich nur etwas willfährig gezeigt

hätte.

Freie Stäbte. Hamburg, 11. Febr. (B. H.). Durch den gestern neuerdings eingetretenen Frost wurde diese Nacht aber= mals so viel junges Eis erzeugt, daß man die Elbe diesen Morgen in ibrer ganzen Breite davon bedeckt fand. Indeß setzte das Dampf⸗ schiff, Kronprinz von Hannover“ seine Fahrten nach Harburg fort. Die anderen beiden Dampfschiffe Primus“ und „Phönix“ können wegen bis auf den Grund angehäuften Eises die Helgen nicht verlassen.

Frankreich.

Pairs-Kammer. Sitzung vom 10. Februar. Diese Sitzung, so wie die vorhergegangene, wurde mit Diskussion des Ge⸗ setz⸗ Entwurfs über die Fuhrwerks- Polizei ausgefüllt. Das Amende⸗ ment des Fürsten von der Moskwa zum ersten Paragraphen, welches im Interesse der Pferdezucht das in dem Entwurf angesetzte Minimum der Breite der Radschienen von allem Fuhrwerk auf den König⸗ lichenoder Departemental⸗Straßen, nämlich 7 Centimètres bei zweirädri⸗ gem und h Centimètres bei vierrädrigem als Maximum angenommen wis⸗ sen wollte, war in der gestrigen Sitzung verworfen worden. Zu Gunsten der Kavallerie Remonte und der Pferdezucht sprachen bei dieser Ge⸗ legenheit vorzüglich der Fürst von der Moskwa, der Graf Daru und der Herzog von Harcourt. Der Letztere sagte unter Anderem:

„Es ist leider nur zu notorisch, daß wir uns, was leichte Pferde⸗Racen betrifft, weit hinter dem Auslande zurück befinden nnd uns steis von dort rekrutiren müssen. Wenn ich von leichten Pferden spreche, so verstehe ich darunter nicht Luxuspferde, um damit im Gehölz von Boulogne zu para- diren, sondern solche Pferde, die zur Remonte für die leichte Kavallerie und u dem Postendienst, wie er heutzutage verlangt wird, endlich zur Remonte er die Mehrheit unserer reitenden Bevölkerung geeignet sind. Als wir im Jahre 1840 Kriegsbesorgnisse hegten, mußten wir 20, 00 Pferde im Aus— lande requiriren, welches sie uns aber damals verweigerte. Und Sie wissen, daß unsere Reiter ihre Pferde sich aus Deutschland und England holen müssen. In Deutschland eignen sich alle Ackerbaupferde für den Kavallerie= dienst, und wenn man Pferde für die Remonte bedarf, findet man deren im Ueberfluß, so daß man noch welche ausführen kann. Von heute bis morgen kann man dort, wenn es gilt, 20,9009 Pferde für die Remonte bekom- men. Eben so ist es in Rußland; aller Dienst wird dort mit leichten Pferden

eihan, man hat daher auch Uebersfluß daran; hiermit werden jene Kosaken⸗

er ru. remontirt, welche die Spitze der Armee bilden und die in den letzten Kriegen so große Dienste leisteten. Wir werden in unsere Pferdezucht kei⸗ nen Aufschwung bringen, wenn wir nicht den Transport großer Lasten auf den Landstraßen hindern und die Anwendung leichter Pferde begünstigen; denn unter den jetzigen Umständen ist es eine weit bessere Speculation, Jug⸗ pferde auszuziehen, als Sattelpferde. Wenn Sie die Zucht leichter Rackn fordern, werden Sie dem Lande auch xritterlichere Gewohnheiten einflößen, was keinesweges eine gleichgültige Sache ist. Die Reitertugenden der Na= tionen sind ost das Heil der Neiche gewesen. Die einzigen Völter, welche einst den Römern zu widerstehen vermochten, waren J, . welche den Vortheil einer ausgebildeten Neiterei hatten. In neuerer Zeit war es die ungarische Reiterei, welche das wankende Glück Maria Theresia's aufrecht erhielt, und wären die Araber nicht so tüchtig zu Pferde, so würden Sie sie längst sich unterworfen haben.“ ; ö

Der Minister der öffentlichen Arbeiten erklärte sich ge⸗ gen das Amendement, weil es zu ausschließlich sei und Alles der Verbesserung der Pferdezucht aufopfere. Man müsse aber dreierlei bei dem vorliegenden Gesetz⸗Entwurf vor Augen haben: Die Er⸗ haltung der Landstraßen, die Wohlfeilheit des Transports und das Interesse der Pferdezucht; keiner dieser drei Zwecke dürfe den anderen nachgesetzt werden. Der jetzige Gesetz⸗ Entwurf sei besser als alle früheren über diesen Gegenstand; es sei dabei zuvörderst die Absicht, ein richtiges Verhältniß zwischen der Last und der Breite der Felgen herzustellen, dann den Gebrauch des zweirädrigen Fuhrwerks zu be⸗ schränken, weil dieses die Straßen mehr beschädige als das vierrädrige, und, aus gleichem Grunde, zur Anwendung breiter Felgen, statt der schma⸗

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len, aufzumuntern. Graf Daru schlug nun als Amenbement vor, bas Minimum der Radschienen⸗Breite nur auf 6, statt auf 7 Centimètres festzusetzen und als Maximum 17 Centimütres anzunehmen; ferner wollte er den jetzigen Unterschied zwischen einem Sommer⸗ und Win⸗ ter⸗Tarif beibehalten wissen. Diese beiden Theile seines Amendements wurden nach längeren Debatten beute von der Kammer genehmigt, ein dritter Vorschlag aber, der sich auf die Last der Transporte zur Achsee bezog, der Kommission zur Prüfung überwiesen.

Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 10. Februar. Der Gesetz⸗ Entwurf über die Ja gdpolizei, mit welchem die Kammer sich in ihrer gestrigen und heutigen Sitzung beschäftigte, ist eine Maß⸗ regel, welche das Ministerium im Fr der öffentlichen Or dnung und Sicherheit vorschlagen zu müssen glaubte. Vor 1790 war das Jagdrecht ein durch strenge Gesetze geschütztes Privilegium der Guts⸗ herren. Die konstituirende Versammlung hob dieses Privilegium auf und machte daraus ein gemeinsames Recht. Aber die Bestimmungen über die Ausübung dieses Rechts und die auf seinen Mißbrauch ge⸗ stellten Strafen, wie das noch geltende Jagdgesetz von 1790 sie ent⸗ hält, sind der Regierung jetzt als unzulänglich und illusorisch erschienen. Das Kaiserliche Dekret von 1810 in Bezug auf die Erlaubniß des Waffentragens hat sich auch nicht ausreichend erwiesen, um die Wild- dieberei zu unterdrücken. In den letzten Zeiten hat dies Gewerbe in mehreren Gegenden und besonders in den Umgebungen von Paris so beunruhigende Fortschritte gemacht, daß es völlig in Straßenräuberei ausgeartet ist. Eine im vorigen Jahre an die Kammern gerichtete Petition enthielt erschreckende Details über diese nächtlichen Marau— deurs. Diese bedenklichen Unordnungen sollen durch das der Kammer vorgelegte Gesetz unterdrückt werden. Es verbessert, erweitert, ver vollständigt und verstärkt die Bestimmungen der bestehenden Gesetze. Die Erhaltung des Wildprets und der Aerndten zu sichern, war das Hauptziel, welches sich das Gesetz von 1799 gesteckt hatte. Es verbot daher die Jagd in der Jahreszeit, wo das Feld mit seinen Früchten bedeckt ist und wo das Wildpret sich vermehrt. Der jetzige Gesetz-Entwurf geht von demselben dl aus und gestat⸗ tet nur zu Gunsten des Gutsbesitzers, der auf seinem abgeschlossenen, zu einer Wohnung gehörenden Gebiete jagt oder jagen läßt, eine Ausnahme. Aber der Gesetz-Entwurf bel int sich nicht darauf, zu erklären, daß Niemand jagen dürfe, so lange die Jagd nicht eröffnet ist. Nach Aufstellung gef. Prinzips zieht er daraus eine in dem Gesetz von 1790 nicht vorhandene Folgerung: er untersagt zugleich jeden Verkauf von Wildpret für die Zeit des Jagdverbots. Ein zweiter wesentlicher Unterschied des gegenwärtigen Entwurfs von dem Gesetz des Jahres 1790 ist der, daß die en ne des Waffentragens zu Zwecken der Jagd und die Jagd⸗-Erlaubniß einer strengeren Kontrole unter— worfen worden ist; jedoch ohne diese Erlaubniß von solchen Bedin⸗ gungen abhängig zu machen, die sie als eine Bevorzugung der Rei— chen könnten erscheinen lassen. Der Präfekt soll über die Gewährung der Erlaubniß zu entscheiden haben, und von seiner Entscheidung kann an das Ministerium refurrirt werden. Nur auf das Gutachten des Maire und des Unter-Präfekten und gegen Zahlung von 15 bis 25 Fr., wovon 10 Fr. den Gemeinden zufallen sollen, um sie für die Vollziehung des Gesetzes zu interessiren, soll eine Jagd-Licenz ertheilt werden, die dann aber für das ganze Königreich gilt. Fer= ner erkennt der Gesetz⸗Entwurf nur zwei Arten von Jagden an, die Jagd mit der Flinte und die Jagd mit Hunden; alle andere Arten von Jagden sollen ausgeschlossen und förmlich verboten sein, mit Ausnahme der üblichen Kaninchenjagd. Auch das Jagen bei Nacht soll nicht stattfinden dür⸗ fen. Mancherlei andere ö die für die verschiedenen Dertlichkeiten verschiedene Vorschriften erheischen, sind dem Ermessen der Präfekten überlassen. Endlich stellt der Gesetz⸗Entwurf eine Skala von Strafen für die Jagdfrevel auf, während das Gesetz von 1798 dafür nur eine geringe Geldstrafe hat und weder Minimum, noch Maximum kennt. Die Geldstrafen sollen unter die Gemeinden und Jagdhüter vertheilt werden. Auch wird der Jagdfrevel in dem Gesetz⸗Entwurf als ein Frevel . die öffentliche Ordnung bezeich⸗ net und hiermit das öffentliche Ministerium zu gerichtlicher Verfol⸗ gung desselben autorisirt, was bisher nicht der Fall war. Dieser Entwurf hat in der Kammer gestern und heute sehr heftige Op— position gefunden. Die Herren Maurat-Ballange, Dar⸗ naud, Richond des Brus und andere Mitglieder der linken Seite sprachen mit Leidenschaftlichkeit dagegen und wollten darin eine Reaction erblicken, welche Frankreich zur Feudalzeit zurückführen solle. „Haben wir denn“, sagte der Erstere, „die Revolution von 1830

darum gemacht, um wieder in die aristokratischen Irrthümer der Re⸗ stauration zu verfallen.“ Die Haupt⸗Einwendungen gegen den Ent— wurf sind das Verbot des Wildpret⸗Verkaufs zur * des Jagd⸗ Verbots, die Jagd⸗Licenzen und besonders die den Präfekten dabei eingeräumte digcretionaire Gewalt, so wie die Verschärfung der Straf⸗Bestimmungen. Der Großsiegelbewahrer über? nahm es heute, die Vorschläge der Regierung zu rechtfer— tigen, versprach jedoch, in einzelnen Punkten auf Modisicationen ein zugehen. Die Opposition bemühte sich zwar sehr, die Verwerfung des Gesetzes ohne alle nähere Diskussion zu bewirken, aber sie drang nicht durch, die Kammer beschloß mit bedeutender Majorität, zur Erörterung der einzelnen Artikel überzugehen. Der erste Artikel, welcher bestimmt, daß Niemand vor Eröffnung der Jagdzeit und nie ohne einen von der kompetenten Behörde ausgefertigten Erlaubniß—⸗ schein, auf dem Gebiet eines Anderen aber nicht ohne dessen Ein— willigung soll jagen dürfen, wurde auch noch, mit Beseitigung aller Amendements, in dieser Sitzung angenommen.

Paris, 11. Febr. Die Büreaus der Deputirten⸗Kammer ha— ben gestern die Prüfung des Budgets für 1845 beendigt. Auch ha⸗ ben bereits alle, mit Ausnahme des ersten, ihre Commissaire ernannt, und es sind im Ganzen 13 dieser Wahlen auf Konservative und nur 3 auf Oppositions⸗-Mitglieder gefallen.

Vorgestern fand in den Tuilerieen eine Konferenz zwischen dem Könige der Franzosen, der Königin Christine und dem englischen Botschafter, Lord Cowley, statt. Heute war es sehr lebhaft im spa— nischen Botschaftshotel ünd im Ministerium der auswärtigen Ange— legenheiten. Es verbreitete sich das Gerücht, die Insurrection in Spanien habe in mehreren Städten des Südens sehr ernste Fort⸗ schritte gemacht; Olozaga soll aus Portugal gekommen sein und sich an die Spitze der Aufrührer gestellt haben. Es hält übrigens schwer, etwas Genaues über den Stand der Dinge zu Madrid und in den spanischen Provinzen zu erfahren; Gonzalez Bravo hält alle Korre—= spondenzen zurück, die ihm nachtheilig sind, und die sranzösische Regie⸗ rung läßt die ihr zukommenden Depeschen nur theilweise veröffent⸗

lichen.

m Paris, 11. Febr. Der Justiz⸗Minister hat in der gestrigen Sitzung der Deputirten- Kammer erklärt, daß die Regierung alle Amendements annimmt, welche die mit der Prüfung des Jagdgesetz Entwurfes beauftragte Kommission der Deputirten⸗Kammer, an diesem Gesetz⸗Entwurfe vorzunehmen für gut . hat. Die Erklärung des Justiz⸗Ministers wird zur Folge haben, daß der fragliche Gesetz⸗ Entwurf einer abermaligen Diskussson der Pairs Kammer wird unter— worfen werden müssen. Obwohl das projektirte Jagdgesetz mehr als wahrscheinlich in der einen oder anderen Kammer zuletzt verworfen werden wird, so verdienen doch einige Bestimmungen desselben beson⸗ ders hervorgehoben zu werden, weil sie darthun, daß sowohl das Eigenthumsrecht als die politische Freiheit in unseren Tagen in Frank⸗ reich weit mehr geachtet werden, als in früheren Zeiten.

Nach dem neuen Jagdgesetze darf Niemand auf fremdem Grund und Boden jagen, ohne vorläufig sich dazu die förmliche Erlaubniß vom Grundherrn verschafft zu haben. Bis zur Stunde bekümmerte sich der Fiskus gar nicht darum, ob derjenige, welcher eine Jagd Licenz begehrte, auch zugleich die nöthige Erlaubniß von irgend einem Grund-Eigenthümer erhalten hatte, üm von der Jagd ⸗-Licenz Ge⸗ brauch machen zu können. Früher stand es dem Grund⸗Eigenthümer frei, wenn er einen Jäger ohne Erlaubniß auf seinem Grund und Boden ertappte, ihn arretiren zu lassen und zum Schadenersatze an— zuhalten. Aber da hierüber keine bestinimten peinlichen Gesetz-Vor— schriften bestehen, so ging der Grund-Eigenthümer meistens leer aus, wenn er nicht die kostspielige Form der Civil-Prozedur einschlagen wollte. Gewöhnlich begnügte sich der Grund⸗Eigenthümer, wenn er stärker als der Jäger war, diesem seine Flinte abzunehmen; wo nicht, so entging der Jäger der Strafe und mißhandelte sogar noch biswei⸗ len den Grund- Eigenthümer. Daraus die Nothwendigkeit, durch eine peinliche Sanckion das Eigenthums-Recht zu schüßen und zu sichern, wie es das neue Jagdgesetz thut, indem es die unbefu gte Jagd als ein Vergehen betrachtet, worauf nach Art. 463 des Straf⸗ gesetzes, Gefängnißstrafe und Geldbuße anzuwenden sein wird.

In Betreff der politischen Freiheit enthält das neue Gesetz eine noch wichtigere Konzession. Durch das Dekret vom 4. Mai 1812 wurde das Tragen der Waffen ohne besondere obrigkeitliche Erlaubniß Jedermann untersagt. Darum mußte jeder, welcher eine Jagd⸗Licenz

das Mögliche, um dem Verschmitzten, Selbstsüchtigen, ja Verworfenen eine Seite abzulächeln, wo wir ihm auf den Grund sehen lönnen, ohne daß wir erst durch rothe Haare und grüngelbe Gesichter darauf hingewiesen werden. Seine Leistung sprach sehr an. Auch Mad. Birch-Pfeiffer als adel⸗ und geld . Baronin hatte schöne Momente, namentlich in der Scene, als das Herz der Frau den Sieg über ihre Rancünen und Vorurtheile da— vontrug und sie die Waisen an dasselbe zog; im Ganzen aber merkt man ihr ziemlich deutlich en, daß sie in dem Rollenfach, das sie jetzt spielt, noch Neuling ist, in der Charge zu viel thut und sich durchgängig überhastet. Noch wollen wir der Mad. Valentini als Babette mit Lob gedenken und mit der Erwähnung, daß am Schlusse „Alle“ gerufen wurden, schließen.

Göthe's einaktiges Schauspiel „Die Geschwister“ eröffnete den Abend. Bei der geringen Verwickelung der Handlung kann dasfelbe jetzt nur noch für diejenigen Zuschauer Bedeutung haben, denen bekannt ist, welchen Tendenzen Göihe entgegenarbeitete, als er einen weiblichen Charakter, wie den der Mariane, aufstellte, und die um das Seelen Verhältniß des Dichters zu seiner eigenen Schwester wissen. Alles ist in diesem Stück so sehr individualisirt, daß es jetzt noch schwerlich ein anderes als literaturge⸗ schichtliches Interesse erweckt, was sich auch diesmal zeigte, wo das Publikum es kalt hinnahm, trotzdem, daß Dlle. Stich uns die Mariane mit allen feineren Tinten der weiblichen Natürlichkeit zeichnete und auch Herr Grua den Wilhelm in richtigen Sphären hielt. u.

Königsstädtisches Theater. Sgr. Moriani.

Am 14ten d., trat Morigni wiederum als Edgardo in „Lucia di Lam— meimoor“ auf. Was derselbe in dieser Partie leistet, haben wir bereits srüher rühmend anerkannt. Das Publikum hatte sich sehr zahlreich einge⸗ sunden und spendete dem Sänger, der den 34 der frischen Jugend auch in seine Mannee jahre hinüberzufragen wußte, alle nur möglichen Ehrenbe⸗ zeugungen. Der Gastgeber nahm sein ganzes Ich zufammen, um die ihm

Ewordene Anerlennung zu rechtfertigen. Am Schluß bewahrheitete er die n , „die man bei seinem Hasispiel in Dresden gemacht, daß ö el Ger, beiläufig gefagt, die ihm von Berlin aus , . Norkan gen nichi angenommen soll) am schönsten zu leben und

Rclcdönstn zu sterben wisse. Das Publikum wird übrigens

mit Zufried ; z hai, nee gf i, ü eienr sein Gassspiel noch nicht beendet

e.

⸗— Ert ffnung von Kroll z Winter garten. . , 6 wir bereits in diesen Blät⸗ schmückung der Sale, 4 B e, g hn, ; r. ten den lieblichsten Eindru, es Publikum halte sich ver⸗

sammelt, um sich der dargebotenen Genüsse zu erfreuen. Zur Feier des Tages hatte der Dirigent des Orchesters, der Königliche Kammer- Musiker Herr W. Gährich ein Konzert zusammengestellt. Dasselbe begann mit einer eigends zu diesem Tage von dem Dirigenten sehr wirkungsreich fom— ponirten Fest Ouvertüre. Ohne über die einzelnen Nummern, die übrigens aus Werken bedeutender Meister bestanden, besonders zu berichten, glauben wir bemerken zu müssen, daß Solostücke, und weiden sie noch so vollkom— men vorgetragen, hier zur Unterhaltung weniger geeignet sein dürsten, und daß man nur darauf bedacht sein nn fe in diesen großen Räumlichkeiten stark instrumentirte, effeltreiche Musilstücke zur Ausführung zu bringen. Bei einem Lokale, welches ausschließlich zur Erholung und Belustigung des Publikums dienen soll, darf man nicht unbemerkt nue daß die Arrange⸗ ments der Büffets und der Konditorei überaus zierlich und anlockend waren, und nur hinsichtlich der Bedienung eine größere Aufmerksamkeit zu wünschen gewesen wäre. Billig muß man bedenken, daß aller Anfang schwer ist, und schon bei der nächsten Festlichkeit wohl ein geordneterer Geschäftsgang ein- treten wird. In den unteren Räunien dem Tunnel, der übrigens noch nicht ganz fertig ist und offenbar noch seine Ausschmückung erwartet, war die Bedienung weit erakter und in jeder Beziehung zufriedenstellend. Eine totale Reform bedürfen aber die , ,. die wegen des be⸗ schränkten Raumes und der mangelhaften Bedienung zur größten Belästi- gung des Publikums gereichen. Der Wirrwarr, der hier herrschte, ist unbe⸗ schreiblich; nach stundenlangem Warten konnte man weder das eine, noch das andere Kleidungsstück erringen, und viele Personen waren genöthigt Referent gehört selbst dazu ohne Hut und Mantel den Weg nach Hause anzutreten. Und diese Abhülfe muß schnell getroffen werden, damit bei dem bevorstehenden Maskenball und dem Sonniags-Konzerte ähnliche Auftritte sich nicht wiederholen. Gewiß wird der umsichtige Besitzer dieses Etablisse⸗ ments hierfür in seinem eigenen Interesse Sorge tragen.

Zur Literatur der Kulturgeschichte.

Allgemeine Kulturgeschichte der Menschheit, von Gustav Klemm. Nach den besten Quellen bearbeitet und mit xylo⸗ graphischen Abbildungen der verschiedenen National-Physiogno⸗ mieen, Geräthe, Waffen, Trachten, Kunstprodukte u. s. w. versehen. Leipzig, bei Teubner 1843.

Von diesem, laut der, aus Diesden datirten Vorrede auf acht Bände berechneten Werke liegen zwei, die eben im Drud' vollendet sind, vor uns nicht so sehr das Ergebniß neuer Forschungen und reorganisirender Ansich⸗ ten, als das Resullat des Fleißes in wohlgeordneter Zu sammenstellung fremder Anschauungen und Erfahrungen, an die jedoch nicht selten der Maßstab eigener Prüfung gelegt wird. Das Ganze bildet eine nicht min- der lehrreiche als für alle Stände saßliche, und dennoch von Anfang bis zu Ende vom wissenschaftlichen n. aus aufgenommene Danstel⸗ lung der allmäligen Eniwickelung der Menschheit als eines Individuums. Der Standpunkt, den der Verfasser sich ersucht hat, ist weder der polttische

der Menschheit in ihrem Verhältnisse zum Staate, noch der literarische, der artistische, der antiquarische, der gewerbliche, sondern sein Versuch ging dahin, die allmälige Entwickelung der Menschheit von den rohesten, an die schwächste Kindheit, ja an das thierische Wesen gränzenden Üranfängen bis zu deren Gliederung in organische Volkskörper nach allen ihren Rich- tungen, also in Bezug auf Sitten, Kenntnisse und Fertigkeiten, häusliches und öffentliches Leben in Frieden und Krieg, Religion, Wissen und Kunst, unter den von Klima und Lage von der Vorsehung dargebotenen Verhält= nissen zu erforschen und nachzuweisen. Er betrachtet die Menschheit als ein Individuum, dessen Körper eben so geheimnißvolle Uranfänge hat, wie der des einzelnen Menschen, der eben so, wie dieser, seine Kindheit, seine Jugend, sein männliches Alter hat; der da wächst und zunimmt und Träger geistiger Neigungen, geistiger Keime und Kräfte ist, welche zur Entwickelung, zur Blüthe und Frucht bestimmt sind, der aber alternd sich immer wieder erneuen wird, bis die Absicht erfüllt und erreicht ist, welche die höchste Macht bei dessen Erschaffung hatte. Es ist die objektive Ansicht der Menschheit auf den verschiedenen, allmälig auf einander folgenden Stufen der Ent⸗ wicklung oder ihres Lebens so weit wir dasselbe vor- und rückwärts zu verfolgen im Stande sind. ;

Klemm hat sich also zwischen der politischen Richtung der Geschichte und zwischen der philosophischen einen Mittelweg gesuchi, erkennt jedoch nach Gebühr und Verdienst an, was Andere, die divergirende Bahnen aufsuchten, zur Aufhellung der Kulturgeschichte geleistet; so nennt er Heeren' s „Ideen zur Philosophie der Geschichte der Menschheit“, welche die letztere im Ver⸗ hältniß zur Vorsehung darstellen und sich auf Betrachtung der Natur, des Klima's, der Landesbeschaffenheit, den Ünterschied der ationen gründen, „eine der schönsten Früchte des philosophischen Jahrhunde t; ö

Aus den beiden ersten VBänben läßt sich zwar noch nich 69 absehen, wie der Verfasser es zu einem Ueberblick des ge c r iich and anges, den die Kultur der Menschheit genommen hat, bringen werde, indem er bis in denselben zum Theil Resultate schildert, ohne der Mittel zu erwähnen, wo⸗ durch es dem Forschungs- oder lnternehmung s geiste , ist, zu jenen Resultaten zu gejangen; da wir es aber mit einem . zu thun ha ben, der die Gegenstände seiner en e nung schanf ö luge gefaßt ünd sich in den zu ihrer Ergründung benbthigten Hülfsmitteln mit Liebe und Eifer umgesehen hat, so dürfen wir wohl erwarten, Daß er uns auch mittelst des von ihm besolgten Planes, der ei entlich ein Bauen von Oben herab statt von Unten herauf ist, diejenigen Wege erhellen wewe, welche die Vorsicht gewählt hat, um die Menschheit von Stufe zu Stufe einer immer höheren Entwickelung enigegenzu führen. ; ;

Nach einer größeren Einleitung, worin Klemm seine Ansichten über die Anfänge der Geschichte und die verschiedenen Nichtungen, welche dieselbe nach und näch eingeschlagen, niederlegt, geht er zu einer Schilderung der Erde über und nimmt dieselbe insosern ausführlich in Betracht, als sie die Heimat und Wohnung des Menschen und der Schauplatz seiner Geschichte ist. Er beschreibt sobänn die Produkte der Ewe, bie Thier welt, und fodann den Men sch en. Die verschiedenen Eigenschafien, Neigungen und Kräfte des ö Menschen werden näher beleuchtet, noch bevor derselbe in fei ner Gesammtheit als Volt, als Staat, als Men schh eit aufgefaßt wird.

begehrte, zugleich sich ausweisen, daß er von der Polizei⸗Behörde Je

erm is 1 1 d'arm es erhalten hatte. Das neue Gesetz chat die Nothwendigkeit des permis de port d'armes ab, in- dem es ausdrücklich erklärt, daß jeder französische Bürger das Recht habe, erlaubte Waffen zu besitzen und davon auch Gebrauch zu machen. Dieses wichtige Zugestaͤndniß ist bisher, ich begreife gar nicht warum, von der französischen Presse kaum berührt worden; es enthält eine ausdrückliche Abschaffung des Dekrets vom 4. Mai 1812, weiches die Kaiserl. Regierung so sehr verhaßt gemacht hatte und nichtsdestowe— niger von den späteren Regierungen, wenn nicht eben strenge ange— wendet, doch bis auf heute nicht abgeschafft worden war. Diese kur⸗ zen Andeutungen werden Ihnen zeigen, daß das neue projektirte Jagdgesetz im Grunde wirklich mehrere heilsame Bestimmungen ent⸗ hält und jedenfalls eine nützliche Reform der heutigen Jagdgesetze begründet, wie es der Justz-Minister in der Deputirten- Kammer gestern behauptete.

Aber woher kommt der hartnäckige Widerstand, um nicht zu sa⸗ gen offene Haß, der Deputirten⸗Kammer gegen den neuen Jagdgesetz⸗ Entwurf? Einzig und allein daher, well die Pairs⸗Kammer durch mehrere Aenderungen, die sie in den ursprüngllchen Gesetz⸗Entwurf der Regierung einführte, einen gehässigen Unterschied zwischen dem reichen großen Grund⸗Eigenthümer und dem gewöhnlichen Grundbe⸗ sitzer machte. Die Deputirten-Kammer scheint nun in diesem Unter— schiede eine Rückkehr zu den Traditionen und Gebräuchen des Feuda⸗ lismus zu suchen, so daß ein Deputirter vorgestern sich es nicht nehmen ließ, auszurufen: „Ihr möchtet zu Gunsten der heutigen Finanz⸗ herren die Vorrechte des alten Adels aufleben lassen!“ Während z. B. der kleine Grundbesitzer auf seinem eigenen Grunde nur wäh⸗ rend der Epoche, wo die Jagd gesetzlich erlaubt ist, jagen darf, ist es dem reichen Schloßherrn vergoͤnnt, das ganze Jahr hin— durch nach Willkür Jagden anzustellen. Während der Verkauf des Wildprets zu einer Zeit, wo die Jagd gesperrt ist, verboten bleibt, kann der reiche Grundeigenthümer fein Wildpret theuer an den Mann bringen. Es ist zwar verboten, öffentlich das Wildpret während der Jagdsperre feil zu bieten, aber es ist Niemanden verwehrt, dasselbe bei dem reichen Grundbesitzer zu kaufen und abzuholen, wie schon gegenwärtig von Seiten mehrerer pariser Finanzhäufer damit Handel getrieben wird. So z. B. weiß es ganz Paris, daß man aus den Parks des Baron James Rothschild, Fould u. s. w. das ganze Jahr hindurch das schönste und beste Wildpret, freilich um schweres Gelb, beziehen kann. Der neue Gesetz-Entwurf würde ein wirkliches Wild— prethandels Monopol in den Händen einiger dieser Banquiers be⸗ gründen. Mehr bedarf es nichl, um die Deputirten-Kammer zur

ekämpfung der von der Pairs-Kammer eingeführten Modificatio⸗ nen zu Gunsten der reichen Grundherren anzufeuern. Heute Morgens ist der Herzog von Gor, aus Madrid kommend, in Paris eingetröffen. Er ist mit einer besonderen Sendung der Kö⸗ nigin Isabella von Spanien an den Hof beider Sicillen beauftragt. Bei dieser Gelegenheit glaube ich, bemerken zu müssen, daß, als französische und deutsche Blätter kürzlich einen Artikel aus der Gazetta del Regno delle Due Sicilie entlehnten, worin die amtliche Anzeige enthalten war, der König beider Sicilien hätte die Regierung der Königin Isabella anerkannt, sie nicht genug die Stelle erwogen, worin von der Sendung des Fürsten Carini nach Madrid die Rede war, und wovon unter Anderem gesagt wurde: „S. Masta a nominato il principe Carini in temp oraria commissione.“ Der Aus⸗ druck „temp oraria ist nicht ohne Ursache in die Gazetta delle Due Sicilie eingerückt worden. Er soll wohl bedeuten, daß die Sendung des Fürsten Carini am Hofe von Madrid nur als provisorisch zu betrachten ist, und daß zwischen Neapel und Madrid, wie ich Ihnen gelegentlich näher auseinandersetzte, mehrere wichtige Angele⸗ genheiten noch zu regeln sind, bevor zwischen beiden Regierungen ordentliche beständige diplomatische Verbindungen eintreten können.

Grossbritanien und Irland.

London, 19. Febr. Die letzten Nachrichten aus Dublin vom vorgestrigen Tage bringen den Schluß der Rede des General-Fiskals, welche derselbe in der dubliner Queens-Bench als Antwort auf die Plaidoyers der angeklagten Repealer gehalten hat. Die Rede ist wichtig wegen des Nachweises der falschen Interpretation des Ver⸗ schwörungsgesetzes von Seiten der Angeklagten und der einfachen Zu⸗ rückführung der ausschweifenden Argumente, wodurch die Sachwalter der Gegenpartei die Unschuld ihrer Klienten zu erweisen suchten, auf den vorliegenden Thatbestand zum Beweise ihrer augenscheinlichen Un⸗

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haltbarkeit. Wir haben die Hauptpunkte aus den Vertheidigungs⸗ Reden der Angeklagten gegeben und lassen gleichfalls aus der Rede des General⸗Fiskals die Widerlegung derselben folgen:

„Molords und Herren von der Jury“, sprach der General-⸗Fislal, „es ist jetz meine Pflicht, über die zum Zwecke der Vertheidigung von den AÄn- geklagten vorgebrachten Beweise zu sprechen. Ich muß zwar zurücschrecken vor meiner Aufgabe, wenn ich an die hohe Wichtigkeit des Verhörs, die Verschiedenheit der angeregten Gegenstände, das Talent, die Beredtsamleit, das Genie der zahlreichen Sachwalter, gegen die ich als ein Einziger auf— trete, denke, aber mich stärlt auch wieder der Gedanke an den heiligen Cha— rakter der Verpflichtung, welche Sie, meine Herren von der Jury, übernom- men, an den Eid, welchen Sie geleistet, unparteiisch und gerecht zu richten. Die Sache der Krone ist eine einfache und gerechte Sache, zu deren Ent— scheidung nichts als eine gesunde Urtheilskrast gehört. Diese Sache ist aber von der Gegenpartei in so falschem Lichte dargestellt, es ist darüber mit Bezugnahme auf die Rechtsfrage und die Fakta so viel Irrthümliches gesagt wor⸗ den, daß, wenn ich nicht noch einmal die Sache vortrage, das Urtheil schwer er scheinen könnte. Eine solche Verwirrung hat die Gegenpartei dadurch bewirkt, daß sie Ihre Aufmerksamkeit von der eigentlichen Frage abgeleitet, nicht allein bedeutungslose, sondern auch unrichtige Argumente vorgebracht und die Hauptfrage über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Verschwörung gar nicht berührt hat. Herr Shiel hat eine der glänzendsten Reden gehalten, die man je gehört, aber er hat den Prozeß seines Klienten über Bord ge— worfen, er hat kein einziges Faktum angeführt, wodurch er die Unschüld desselben erweisen konnte; er hat kein Faktum als unrichtig konstatirt, wel⸗ ches demselben von Seiten der Krone als Verbrechen Schald gegeben wor— den ist. Dagegen hat er von Anfang bis zu Ende seiner Rede die Anklage gegen die Repealer als eine Antlage gegen das irländische Volk denunzint; er hat sie als einen Versuch dargestellt, die constitutionellen Rechte dieses Volks, die freie Diskussion über öffentliche Angelegenheit, das Petitions= Recht zu unterdrücken und zu vernichten. Meine Herren von der Jury, erlauben Sie mir, Ihnen zu sagen, daß dies nicht eine Verfolgung, gegen das irländische Volk gerichtet, ist, wegen Ausübung seiner gesetzlichen Rechte, nicht eine Verfolgung jener getäuschten und unglücklichen Leute, welche die „Monster Meetings“ besuchten. Nein; Niemand ist vor Gericht gestellt worden, weil er dieser oder jener politischen und religiösen Ansicht huldigte, und ich erkläre laut, daß Jeder von den Ange⸗ klagten hier das unbeschränktefte Recht hat, uͤber jeden Gegenstand auf constitutionelle und gesetzliche Weise sich auszusprechen und eben sso seine Ansicht zu verbreiten. Aber Niemand hat das Recht, dieses Ziel auf die in der Anklage angegebene Weise zu verfolgen. Die Anklage geht da auf hinaus, daß man eine ungesetzliche Verbindung eingegangen ist, um Ver— änderungen in der Constitution durch un constitutionelle Mittel herbeizufüh— ren, eine Verschwörung. In dem populairen Sinne dieses Wonts liegt eine noethwendige Geheimihuerei, und das ist von den Angeklagten so nach— drücklich hervorgehoben worden, von dem Standpunkte des Gesetzes aus aber ist es ganz gleichgültig, ob die Verschwörung offen oder geheim betrie—= ben wird, sofern nur mehrere Personen sich auf Verfolgung eines den be— stehenden Landesgesetzen zuwiderlaufenden Zwecks einlassen. Die Krone sagt, daß die Angeklagten gemeinschaftlich einen ungesetzlichen Zweck auf ungesetzliche Weise verfolgt haben, nämlich die Repeal der Unions-Akte durch das Mittel der Einschüchterung, einen Zweck, der nach dem Gesetze nur durch eine Parlaments-Akte, k 3 das Resultat des freien Willens der Legislatur, herbeigeführt werden kann. Mit einer Verschwörung, ich wiederhole es, ist, nicht gerade ein geheimes Verfahren gemeint, sondern eine Verbindung zur Vollziehung eines ungesetzlichen Aktes, also eines Altes, der, wenn vollbracht, ein Verbrechen konstituiren und als solches strafbar sein würde. Eine Verabredung aber, einen gesetzlichen Zweck durch ungesetzliche Mittel zu verfolgen, ist gleichfalls Verschwörung, und es ist bemerkenswerth, mit welcher Aengstlichkeil die An⸗ geklagten diesen Satz streitig machen wollen. Man behauptet, der Zweck der Angellagten sei ein gesetzlicher und könne auf gesetzlichem Wege erreicht werden. Lassen wir den Zweck hier bei Seite und sehen wir, ob die Mittel, die sie gebrauchten, gesetzlich waren. Diese waren aber ungesetzlich. Die y,, sind beschuldigt, sich verbunden zu haben, um große und zahl- reiche Massen von Menschen in verschiedenen Theilen des Reichs zu ver— sammeln, dadurch Unruhe zu erregen und das Volk einzuschüchtern. Solche Demonstrationen, die Darlegung solcher physischer Gewalt ist ungesetzlich, da sie zu dem Zwecke bewerkstelligt worden sind, das Volk einzuschüchtern und der Regierung abzunöthigen, was gesetzlich nur durch einen freien, jeder Kontrolle überhobenen Akt der Legislatur selbst geschchen kann. Ich sage die Darlegung physischer Gewalt, nicht die Anwendung derselben. Das friedliche Verhalten und die Ermahnungen zum Frieden sind nothwendige Mittel, die Verbindung zu erhalten, und können leinen Beweis für die Ge— setzlichkeit der Versammlungen gewähren. Zweifelt die Jury, daß irgend einer der Angeklagten sich der verbrecherischen Absicht bewußt war, welche die Häupter der Repeal verbunden hat, so muß ihm dieser Zweifel zu gut kommen und er freigesprochen werden. Fern sei es von mir, die Bestrafung eines Mannes zu fordern, welcher das blinde Werkzeug in der Hand der Anderen war. Ich werde nun der Jury erklären, warum die Verfolgung bis zu der Zeit, wo sie begann, nothwendig verschoben werden mußte. Die Krone hat nicht deshalb eine Monster-Versammlung für gesetzwidrig erllärt,

weil sie Kuhestörungen und Friedensbrüche hätte verursachen können, sondern weil sie auf Erreichung eines gesetzwidrigen Ziels gerichtet war und dazu einen gesetzwidrigen Weg verfolgte. Dadurch wurde erst die Versammlung als eine gesetzwidrige keonstatirt, bevor aber bekannt war, worin dieser Zwed bestand, bevor die Verschwörung, welche man durch diese Versammlun en sördern wollte, überzeugend nachgewiesen werden konnte, und bevor die Jeit gekommen war, wo das Verbrechen und die Absicht geseßlich erwiesen wer- den konnten, wäre es unmöglich gewesen, vor Gericht darzuthun, daß eine jener Versammlungen an sich eine geseßwidrige sei. Als aber Umstände eingetreten waren, welche den von den Angeklagten als Veranstaltern dieler Versammlungen verfolgten Zweck überzeugend nachwiesen und als dieser Nachweis duich spätere Handlungen der Angeklagten noch mehr beglauk 3 ward, da gewann die Sache eine andere Gestaltung, und die ursprüngli harmlose Versammlung, welche, an und für sich bemnachtet, nicht als gesetz⸗ widrig verfolgt werden konnte, wurde auf einmal verbrecherisch, gesetzwidrig, der Verfolgung anheimfallend und preisgegeben.

Der General-Fiskal rechtfertigte sodann die Ausmerzung der katholischen Geschworenen aus der Juryliste, indem er zeigte, daß sie sämmtlich Mitglieder des Repeal-Vereins, und als solche zur Aus⸗ übung der Jury Function in einem sie selbst betreffenden Falle nicht qualifizirt gewesen seien. Nicht als Katholiken, sondern als Geschworene seien dieselben ausgestoßen. Sodann ging der Redner auf die Reden der verschiedenen Sachwalter einzeln über und erwies die ungenügende und falsche Beweisführung zu Gunsten ihrer Klienten aus den Rechts⸗ Prinzipien, die wir hier aus dem Haupttheile seiner Rede mitgetheilt haben. ̃ Die hiesigen Blätter veröffentlichen den Inhalt des Ergänzungs⸗ Vertrags, welcher, wie Lord Aberdeen im Parlament erwähnt hatte, zwischen der Königin von Großbritanien und dem Kaiser von China abgeschlossen worden ist. In demselben besagt Art. 8, daß alle Un⸗ terthanen oder Bürger fremder Staaten, welche bisher in Kanton Handel getrieben, unter denselben Bedingungen wie die Engländer zu den übrigen neu eröffneten Häfen China's zugelassen werden sollten.

Die Gazette publizirt heute die Ernennung des Herrn Franz Davis zum Gouverneur von Hong-Kong an der Stelle Sir Henry Pottinger's, der zur Herstellung seiner Gesundheit nach England zu⸗ rückzukehren gezwungen ist.

Das Ministerium des Handels hat in diesen Tagen eine Erwie⸗ derung auf die Denkschrift erlassen, welche ihm von dem Magistrate und Gemeinderathe der Stadt Glasgow eingereicht worden war, und worin um die Dazwischenkunft der Regierung gebeten wurde, um wo möglich die Erhöhung der Einfuhr-Abgaben zu verhindern, welche, wie man behauptete, von dem deutschen Zoll⸗-Vereine auf Roh⸗Eisen und Baumwollengarn zu legen beabsichtigt werde. Das Handels⸗ Ministerium erklärt hierauf durch Herrn Mac⸗Gregor, daß die Regie⸗ rung schon vor dem Eingange dieser Denkschrift der preußischen Re⸗ gierung in so starker Weise, wie es die Achtung für einen unabhän⸗ gigen und befreundeten Verein nur gestatte, über die in der Denk⸗ schrift erwähnten Gegenstände Gegenvorstellungen gemacht habe.

X London, 8. Febr. Der Besitz Hong-Kongs hat England bereits mehrere seiner besten Staatsdiener von der neuen aufsteigen⸗ den Generation gekostet. James Morrison und Eldred Pottinger, die beide noch nicht ihr 30stes Lebensjahr erreicht hatten, sind hinge⸗ gangen, ihre Plätze einzunehmen unter „den Erben unvollendeten Ruhmes“, wie sie der Dichter Keats nennt; beiden hatte die Welt erst das Versprechen, sie zu belohnen, geben können. James Morrison, ein Sohn des berühmten cantoner Kaufmanns gleiches Namens, war von den Europäern am besten mit den Sitten und der Sprache China's bekannt. Er war der vorzüglichste Beistand Sir Henry Pottinger's, wenn nicht der wirkliche Urheber bei dem Entwurfe jener ausführlichen und umsichtigen Anordnungen, auf welche der Handel China's mit der übrigen Welt gegründet worden ist. Sir Henry Pottinger war der Bevollmächtigte, aber der Geist des jungen Morrison

war es, der das Werk vollbrachte. Für Eldred Pottinger habe ich hier nicht Raum genug, seine Dienste und Thaten zu erzählen, so kurz auch seine Laufbahn ist. Im Jahre 1838 warf er sich, ein unbekannter Artillerie Lieutenant vom 22sten Regiment, in die Feste Herat und bewahrte durch seine Energie und Gewandtheit den Schlüssel Central-Asiens vor der persischen Armer und ihren russischen Helfern. Im Jahre 1841 fand er sich bei dem Ausbruche der afgha⸗ nischen Insurrection in einem entfernten Distrikt Kohistans abgeschnit⸗ ten, und umgeben von wilden Feinden, von wo er nur nach einer Reihe wunderbarer Abenteuer und eben sso wunderbarer Rettung die Kantonirungen von Kabul erreichte, um hier das unglückliche Schick⸗ sal der Truppen zu theilen. Seine Wunden verboten ihm den akti⸗

Alle diese Kapitel sind belehrend und den Unkundigen orientirend: es fällt nur als eine etwas pedantische Liebhaberei an alideutschen Gedichten der Umstand auf, daß der Verf, so häufig Stellen aus denselben als Belege für Ansichten anführt, die ganz anderswo hätten begründet wer— den können, was besonders da der Fall ist, wo sie zu eogno⸗ stischen, orpltognostischen und ähnlichen Zwecken allegirt werden. Nachdem Klemm (J. S. 195) der Untersuchungen Blumenbach's über die verschiede⸗ nen Arten des Menschengeschlechts und seiner Eintheilung der Menschheit in fünf Nagen (die kaukasische, mongolische, äthiepische, amerikanische und malgyische), ferner der Herstellung von sieben Ragen durch Prich ard (aNaturgeschichte des Menschengeschlechts“, deutsch von Wagner, Leipzig, i640) gedacht und seine Gegenbemerkungen über die Aufstellungen dieser Gelehrten gemacht hat, erklärte er, er sei auf seinem Wege, die Sitten und Gebräuche, Denlmale und Kunstwerke, Einrichtungen, Sagen, Glauben und Geschichte der verschiedenartigsten Nationen betrachtend, zu der Ansicht elangt, daß die ganze große Menschheit ein Wesen sei, wie der Mensch fn geschieden in zwei zusammengehörige Hälften, eine aktive und eine passive, eine männliche und eine weibliche.

Die erste oder aktive Hälfte der Menschheit, sagt Klemm, ist bei Weitem die weniger zahlreiche Art. Ihr Körperbau ist len meist groß und lift. mit einem runden Schädel mit vorwärts dringendem, vorherr= schenden Vorderhaupt, hervortretender Nase, großen runden Augen, feinem oft gelockten Haar, kräftigem Bart und zarter, weißer, röthlich durchschim⸗ mernder Haut. Das Gesicht zeigt feste Formen, oft einen stark ausgedrückten Stirnrand, wie an Shakespeare und Napoleon, die Nase ist ost adlerschnabel⸗ artig gebogen, das Kinn stets stark ausgedrückt, ost auch vortretend. Die Jünglinge dieser Menschenrace zeigen, wo sie rein und unvermischt auftritt, Wesen und Haltung des Apoll vom Belvedere, die Männer die des famnesischen Henules.

In geistiger Hinsicht sinden wir vorherrschend den Willen, das Streben nach Herrschaft, Selbstständigkeit, Freiheit; das Element der Thätigkeit, Nastlosigkeit, das Streben in die Weste und Ferne, den Fortschritt in jeder Weise, dann aber den Trieb zum Forschen und Prüfen, Trotz und Zweifel.

Dies spricht sich deutlich in der Geschichte der Nationen aus, welche die altive Menschheit bilden, der Perser, der Araber, der Griechen, Römer, der Germgnen. Diese Völler wandern ein und aus, stürzen alte wohlbe⸗ gründete Reiche, gründen neue, sind kühne Seefahrer, bei ihnen ist Freiheit der Verfassung, deren Element der stete Forischritt ist; Theokratle und Tyrannei gedeihen nicht, obschon diese Nationen e. alles Erhabene Sinn zeigen und ihre strast dafür dransetzen. Wissen, Forschen und Denken trift an die Stelle blinden Glaubens; hier gedeihen Wissenschaft und Kunst, und diese Nationen haben darin das Höchste geleistet. Der Geist dieser Nationen ist in steter Bewegung, auf⸗ und absteigend, aber immer vorwärts strebend. Ihre Heimat ist die gemäßigte Zone, von welcher aus sie alle übrigen Zo⸗ nen erobert und beherrscht haben. In Ostindien wie in Amerifa, am Kap wie am Polarmeer und am Aequator haben sie ihre Kolonjeen alle Punkte der Erde bis zu den äußersten Polen haben sie besucht, alle Klimate ertragen, aus allen Zonen sich Schätze in ihre Heimat gebracht.

. Ganz anders ist die zweite, die passive Race, die man die mongo⸗ lische nennen könnte, wenn nicht Andere den Namen für die asiatische Mon⸗ golen - Race allein in Anspruch genommen. Die Schädelform der passiven Menschheit ist anders als die der aktiven, die Stirn liegt mehr zurück, vor⸗ zugsweise ausgebildet ist das Hinterhaupt, die Nase ist, wenn auch zuwei⸗ len lang, doch wenig erhaben, selten gebogen, meist aber rund und stumpf, die Augen sind länglich, oft geschlitzt und schief stehend, die Backenknochen stehen vor, das Kinn tritt zurück. Die Formen des Gesichts, wie die der anzen Gestalt, sind weniger scharf ausgepraͤgt, die Gestalten sind weniger n und breit, als vielmehr rund, die Muskulatur ist weniger pronun⸗ zirt, die Glieder sind rund und lang, der Bart ist dünn, das Haar straff, so schlicht als kraus. Die Haut ist gefärbt, so daß das Rothe weniger her— vortritt, die Hauptfarbe ist vom zartesten Gelb bis zum tiefsten Schwarz durch alle Nüancen des Rothen und Braunen. So finden wir den Chi nesen, Mongolen, Malayen, den Hottentoten, den Neger, den Finnen, den Eslimo und die Anierlkaner. Als Ideale dieser Gestaltung mögen die äghptischen und indischen Bildwerke gelten, welche letztere das Eigenthüm— liche haben, daß sie die männlichen und weiblichen Formen zu einer einzi- gen, wie z. B. an den Buddahbildern, verschmelzen.

Nachdem der Verf. die Unterschiede zwischen diesen beiden Racen in den hervorstechendsten Eigenthümlichkeiten ausführlich nachgewiesen, beschäf⸗ tigt er sich von S. 229 des ersten Bandes und den ganzen zweiten Band seines Werkes hindurch damit, die passive Race zu schildern. Was aus den Berichten der berühmtesten Reisenden (die Werke von Martius, Prinz von Neuwied, Lichtenstein, Cabillardiere, Frevcinet, Peron, Dentrecasie aun, Roß, Langsdorf, Perry, d'llrville u. A. sind namentlich benutzt) oder auf dem Wege der wissenschastlichen Forschung über die Bewohner der süd⸗ amerikanischen Urwälder, die Bewohner von Neuholland, die amerikanischen Jägervölker, die Polar-⸗Menschen, die Bewohner des Nootfa⸗Sundes, be—⸗ kannt geworden, findet sich über- und in Bildem anschaulich zusammenge⸗ stellt. Eine Lektüre, empfehlenswerth für Jung und Alt.

Der erste Band enthält als Beilage eine sogenannte „Phantasie über ein Museum für die Kulturgeschichte der dinssße ! von der wir wün⸗ schen, daß sie nicht . bleiben möge. Klemm fordert nämlich zur Gründung kulturgeschichtlicher Museen auf, welche Alles umfas⸗ sen müßten, wodurch eine Veranschaulichung der Zustände der Menschheit auf den frühesten Stufen der Kultur bis zum gegenwärtigen Standpunkt der Bildung, auf den die Menschheit sich gehoben, möglich würde. Ueber Begründung, Anordnung und Inhalt eines solchen Museums legt der Ver⸗ fasser Ansichten nieder, die in größeren Städten, wo im Einzelnen schon so Vieles fur diesen Zweck vorgearbeitet ist, nicht schwer zu realisiren sind, und worauf wir hiermit die Ausmerksamkeit lenken wollen, da der uns N,, Naum nicht an, in die Details dieser Pläne einzuge⸗=

en. Für eine kulturgeschichtlich Sammlung in ver angegebenen Weise würden nach den Vorschlägen des Verfassers neun Näume dolllommen aus= reichend sein; das dazu nöthige Gebäude wäre in der (allerdings sehr zweck mäßigen) Art der munchener Glyptothel einzurichten. An Orten schließt Klemm wo bereits mannigfache Sammlungen vorhanden sind, wie 3. B.

in Paris, im Haag, in Leyden, Dresden, Wien, Berlin und München würde die Herstellung eines kulturhistorischen Musenms sich leicht ins Werk setzen lassen, wenn man aus dem zum Theil überreich vor⸗= handenen Material eine Auswahl treffen und das Fehlende ander⸗ weit herbeischaffen wollte, Es würden auf solche Weise die be— reits bestehenden, dem altkflassischen oder ägyptischen Alterthume, dem Orient oder dem christlichen Mittelalter gewidmeten Museen in ihrer Inte⸗ grität keinesweges gefährdet, sie würden vielmehr in eine innigere Verbin- dung, in eine gegenseitige Beziehung gebracht, und es würde sogar für ihre Erklärung, für die vergleichende Alterthumsekunde, Geschichte und Ee nrg? eine solide Grundlage geschaffen. An Orten, wo, wie z. B. in Parls, die größten ahne a fh und antiquarischen Schätze in den verschiedenen Museen zersplittert vorhanden sind, würde diesen in solcher Weise ungenieß- baren Fragmenten ein Mittelpunkt, ein Cröstallisationsheerd dar eboten wer⸗ den. In der Kunstlammer im Haag sind eine große Anzahl böchst schätz⸗ barer Denkmale zur Geschichte der mütleren Kulturstufen der passiven Mensch⸗ heit ungeordnet neben einander aufgestellt; würde diesen eine kultur - histori- sche Grundlage bereitet, so würde in kurzer Zeit eines der reichsten Museen K . a. . . , 2 Museen.

er Vorschlag ist gewiß von Allen zu beherzigen, denen eg um För- derung der XW ach n Ernst ist. ; nee,

ublikums . er.

264 . n 3 eigne dhl deni i.

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