1844 / 55 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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Waaren von denen

der Mosel-⸗ Zoll er⸗ hoben worden.

Namen

der

Centne r.

Abfertigungs⸗Stellen.

Ohne Erhebung Zahl des der Mosel Zolles abge⸗ Fahrzeuge. sertigte Waaren.

Summe

sämmtlicher Waaren.

Centn er. Centner.

stromauf stromab

stromab stromauf stromab stromauf stromab

210 210 2765

darunter Transitgüter 2763

245 49, 8093 50,013 134,934 e. 210 12 197 24,912 37, 677 55,706

211 27635

Summa. . 2975 darunter Transitgüter 2973 557

Vorjahr 5571 darunter Transitgüter 1138

197 84,715 190, 3g 87, 090 190, 640 169 2975 12 651 102,895 206,057 108,376 208, 269 196 1138 72

J 6 Transitgũter 2 weniger 2596 Trans stgüter 1163

Also in 1842

An der Schifffahrt auf der Mose] im Jahre 1842 haben die Schiffe der einzelnen Staaten in solgenden Verhältnissen theilgenommen: Preußen 5e) Schiffe mit 249,029 Ctr. Ladung. Luxemburg 176 20.610 * Frankreich 105 . * 8, 6919 v ; 1219 Schiffe mi TJ, 335 Ti. Tidin. Darunter Dampfschiffe 451 ö . Auf der Lippe wurden im Jahre 1842 verschifft: zu Thal 780, 932 Ctr. zu Berg 317,459 im Ganzen 1, 098, JI Gtr. Der Verlehr auf dem Rhein -Rhone- Kanal betrug in den Jah- ten 1841 und 1842:

Seit Eröffnung des Kanals.

Epoche der Eröffnung.

1842. 1841.

Im Hasen

Centner. Centner. Centner.

6, 933, 8i 90 Nov. 1832 14,723 608 Juli 1830 49,265,770 112. Juni 1829 dd d T

Sal, 0 1, S9 5 / 260 5,976, 780 8,7 12, 980

1. zu Straßburg. 673,040 2. zu Hünningen. 283,002 8. 6 Mühlhausen 7, 954, 9090

Summa] 8, 71G, 9] 7

Den Schluß des Berichts bildet die nachstehende Uebersicht des. Ver⸗ lehrs der Dampsschiffe seit ihrer ersten Einführung auf dem Rhein im

Jahre 1827 bis zum Jahre is 42. . Es wurden transportirt Reisende. Waaren. (I.

a. von der fölnischen Gesellschaft im Jahre 1827 57, 186 1828 33,35 83, 292 1829 42,912 142,452 1830 52 580 181,442 1831 60. 05 180 321 183 103,996 1833 97, 213, 912 1834 3 137 163 1835 .... . 113,4 181,075 ö 151,503

53, 202, 158

ö 211, 3797 201, 946

.... 323,903 207, 183

A460, 946, 259, 797 538,201 290, O72

V.... 507, 809

Si, 0ꝛs 118,ů779

114,966 157,002

179, 000

211,296

209, 882

b. von der düsseldorser im Jahre

Frankfurt a. d. O., 21. Febr. Die hiestgz Königliche r g erläßt in dem heute ausgegebenen Amt sblatte solgende Belanntmachung: „Der Allerhöchstenorts zum Kouservator der Kunst⸗ Denkmäler ernannte Baurath von Quast wird bei seinen Umreisen in der Monarchie von allen im öffentlichen Besitze befindlichen Kunst⸗ Denkmälern und deren , . Kenntniß nehmen.

Sämmtliche Lokal- und Unter⸗-Behörden unferes Verwaltungs Bezirkes werden daher aufgefordert, dem Ac. von Quast in vorkom⸗ menden Fällen nicht nur . erforderliche Auskunft, sowohl an Ort und Stelle, als auf schriftliche Mittheilungen zu gewähren, sondern auch dessen Anweisung bis auf Weiteres da Folge zu leisten, wo der⸗ selbe si veranlaßt sehe sollte, etwa schon getroffene, nicht zweck⸗ i Maßregeln in Bezug auf Erhaltung jener Denkmäler zu

ren.

Zugleich werden alle Behörden und Corporationen des Verwal⸗ tungs ⸗Bezirls hierdurch gemessenst angewiesen, von jeder beabsichtigten

eränderung eines Kunstbenkmals wobei es keinen Unterschied macht, ob dies ein Bau⸗ oder Bildwerk, Gemälde, Kunstgeräth ꝛc. betrifft so wie von ä neu aufgefundenen Gegenstande der Art 6 rechtzeitig Anzeige zu erstatten und unsere Anweisung zu

r gen.

In gleicher Art ist auch der Königlichen General-Direction der NMuseen in Berlin jede Auskunft über Vorhandensein oder Beschaffen⸗ Hiihe Kunstbenkmäler zu ertheilen, welche dieselbe etwa erfordern

Diese Maßregeln finden übrigens auf alle dergleichen Kunst⸗ deni mẽller ohnt Ausnahme. Anwendung, welche sich nicht im völlig freien Privaleigenthum befinden.“

Tilsit, in Febr. (3. 3.) Nach der statistischen Tabelle sind in, der t und ihren Vorstädten 36 öffentliche Gebäude, äuser, 294 Fabrikgebäude, Mühlen und Speicher,

Scheunen und Schoppen, 5sß3 männliche, 6112 weib—⸗

Einwohner mit Ausschluß des Militairs,

eder und Gesinde. In der Ehe leben 1615

wohnern des Civilstandes sind 10, 902 evan⸗

ö tho 65 Z der griechischen Kirche angehörige

s Taubsfuneniten bs Juden mit und z ohne Stgatobuͤrgers= Sprachen fr n . 11 Blinde. Nach den vorherrschenden Eil Einwbhden 3 e volnische und 25 litthauische bio in Jahren sacl. Aa fachen ndet in schufahigen Aiier von

a

stromauf

293 4151 18,990 20,686 =* 1163

Ausland.

Deutsche Bundesstaaten.

Bayern. München, 15. Febr. (J. M.) Vom 1. Dezember 1842 bis dahin 1843 wurden in der Erzdiözese München- Freising 265 theils Messen- und Jahrtags-, theils andere gottesdienstliche Stiftungen gemacht und oberhirtlich konsirmirt. Die Kapitalien, mit Einschluß von 9 Stiftungen, welche auf Gilten und Grundstücke fundirt wurden, betragen die Gesamnit⸗Summe von circa 70,000 l.

Die Stiftung des geistlichen Unterrichts für Erwachsene, welcher alle Sonntage Nachmittags um 2 Uhr in der Frauenkirche stattfindet, ist erst in neuerer Zeit von dem geistlichen Rathe, Dr. Herrn Haid, gegründet worden. Sie erhielt auch im abgelaufenen Jahre wieder namhafte Beiträge, namentlich vom Stifter, mit Wörbehalt des Zinsengenusses auf Lebenszeit ein Kapital von 3000 Fl., so daß zum besagten Zwecke bereits ein verzinslich angelegtes Kapital von 18, 5 Fl., und mit Einrechnung eines Aktivrestes von 500 Fl. eine Gesammt⸗Summe von 19,135 Fl. vorhanden ist. .

Die hiesige Kinder-Heil-Anstalt unter der ärztlichen Leitung des Königlichen Hofstabs-Hebarztes Mr. Buchner hat so eben ihren Jah⸗ resbericht für 1813 veröffentlicht. Bekanntlich wird in dieser Anstalt täglich von 12 bis 1 Ühr kranken Kindern unentgeldlich ärztlicher Rath ertheilt und die dürftigen erhalten auch die Medikamente un— entgeldlich auf Rechnung der Anstalt; im Nothfalle werden die kranken Kinder selbst in ihren Wohnungen besucht. Im abgelaufenen Jahre wurden 242 Kinder ärztlich behandelt, von denen 173 geheilt, ? ge⸗ bessert entlassen, 38 ausgeblieben, ohne daß der Erfolg der Behand⸗ lung angezeigt wurde, 15 gestorben und 9 in Behandlung verblieben sind. Das Vermögen dieses Privat-Institutes beträgt 550 Fl., die bei der Sparkasse angelegt sind; die Einnahmen zunächst aus den Gaben einer Anzahl Wohlthäter betrugen im verflossenen Jahre 16631. 45 Kr., die Ausgaben 255 Fl. 6 kr. (darunter angelegtes Kapital 19 Jl. und Apotheker⸗Rechnung 194 Fl.), so daß ein Passiv⸗Rest von 88 Fl. 21 Kr. besteht.

Eine Verordnung über das Aufsuchen von Waaren-Bestellungen durch Handels-Reisende bei Konsumenten in Nr. 6 des Regierungs— blattes enthält folgende Bestimmungen: „§. 1. Den Handels⸗ Reisenden, inländischen wie ausländischen, ist das Anbieten von Waa⸗ ren und das Suchen von Bestellungen mit oder ohne Vorweisung von Mustern nur gestattet; a) bei berechtigten Kaufleuten, und zwar bei diesen unbedingt; b) bei berechtigten Fabrikanten und Gewerbs⸗ leuten, bezüglich der für ihre Fabrication oder ihr Gewerbe erforder— lichen Stoffe und Werkzeuge, bei allen anderen Personen aber unbe⸗ dingt verboten. §. 2. Von diesem Verbote sind die Weinhandlungs— Reisenden ausgenommen; ihnen bleibt das Suchen von Bestellungen, wie bisher, auch bei Konsumenten gestattet. 8. 3. Gegen Handels Reisende, welche den vorstehenden Bestimmungen zuwiderhandeln, ist nach den gegen den Hausirhandel bestehenden, Strafbestimmungen einzuschreiten. Außerdem soll denselben die ertheilte Bewilligung un—

nachsichtlich entzogen werden.“

Straubing, 13. Febr. (5. M Nachdem seit der Restau⸗ rirung der Klöster in unserem Vaterlande nur ein einziger Konvent des Srdens der Barmherzigen, nämlich zu Neuburg a. d. Donau, bestand, so haben Se. Majestät der König genehmigt, daß auch in unserer Stadt dieser segenbringende Orden zur Pflege, männlicher Kranken eingeführt werde. Die feierliche Eröffnung desselben soll des⸗ halb schon dieser Tage, wie man hört, den 2hsten d. stattsinden.

Sachsen. Leipzig, 22. Febr. Die Deutsche Allg. Ztg, enthält folgenden Aufsatz „aus dem nichtpreußischen Westphalen.“ Auf die Gefahr hin, eines unbegreiflich blinden Ketzerthums beschul⸗ digt zu werben, mag es gewagt werden, einige Bemerkungen insbe⸗ sondere über die Oeffentlichkeit des Verfahrens in bürgerlichen Strei⸗ tigkeiten niederzuschreiben. Referent, als zum Richterstande gehörig, darf von vornherein wohl die hier und da gemachte Behauptung, als seien die Juristen überhaupt in dieser Sache gar nicht zu hören, weil sie Partei seien, als eine nicht der Widerlegung bedürfende verein⸗ zelte Verstandes- Krankheit bezeichnen? Wozu fordert denn der Ge— setzgeber Gutachten von Merkantilen, Postalen und Industriellen, von Obergerichten und Kreis⸗Synoden? Die Vertheidiger und Wortfüh— rer der neuen Einrichtung fühlen ganz richtig, wenn sie ganz beson—⸗ ders uns römisch und kanonisch gebildete Rechtsmänner zu den Un⸗ gläubigen zählen, sie machen es sich aber ein wenig zu bequem, in— dem sie uns erst, so zu sagen, zu rabenschwarzen Ungeheuern ans staf⸗ firen und dann den Kampf gegen uns eröffnen. Sie legen uns näm⸗— lich ganz falsche Beweggründe unseres Unglaubens unter, wenn sie das Publikum überreden wollen, eine geistes faule Zähigkeit, sei es, was uns hindere, dem allgemeinen Strome zu folgen, oder wenn sie gar in äußerster Uebertreibung behaupten, „wir fürchteten, unser Gewicht in den . Räumen unserer unbewachten Amtsherrschaft zu verlie⸗ ren.“ Wenn unsere Gründe nicht besser wären, dann wahrlich wären es jämmerliche Einwendungen, die für ben Gesetzgeber nicht die ge—⸗ ringste Schranke zu bieten hätten. Es giebt aber Gottlob noch Ju⸗ risten, bei denen Herz und Kopf auf der rechten Stelle sitzen; solche Männer haben unserem Gegenstand ernsthafter nachgedacht und im Allgemeinen gegen die Oeffentlichkeit des Verfahres in bürgerlichen Streitigkeiten angeführt: „Wir finden unseren gemeinen deutschen bůrgerlichen rd; nicht so unrettbar schlecht, daß er nur durch völ— lige e, n, ,. gestaltet werden könne, wir finden ferner nicht, daß gerade die Oeffentlichkeit das alleinige Heilmittel sein könne, wir halten aber das ganze Rechtsleben für eine so durchgreifend bedeu⸗ 6 Sache im Staate, daß wir uns vorläufig nicht für ein

Probestücchen erklären können.“ Geseßzgeber für ben bür erlichen Prozeß dürften nach unserer Auffassung über den Zweck des 1

eigentlich drei Gesichtspunkte leiten: Vermeidung der Rechtsstreitig⸗ keiten überhaupt, Ermittelung des wahren Rechts, Erleichterung und Beschleunigung des Verfahrens, wo es unvermeidlich ist. Zur Er⸗ reichung dieser drei Hauptzwecke soll unser jetziger Prozeß gar nicht geeignet sein, die Oeffentlichkeit aber soll vorzüglich das allgemeine Rechtsverfahren ausbilden und sich deshalb für die drei Richtungen fruchtbar erweisen. Da dies den bedeutendste Vorzug der Oeffentlich⸗ keit sein soll, und gewissermaßen derjenige ist, dem die übrigen sich unterordnen, so wollen wir dies einer näheren Prüfung unterziehen.

Es war fein Werk der Laune und Herrscher⸗Willkür, daß der germanische öffentliche Prozeß Wohnung nahm in den geschlossenen Gerichtszimmern, es wurde dies vielmehr auf dem Wege freier Ent= wickelung mit Nothwendigkeit hervorgerufen, und so möchten wir denn für das Wiedereröffnen der Gerichtsthüren gleiche innere Noth⸗ wendigkeiten haben. Das Leben und seine Verhältnisse und das darauf anzuwendende Recht sind nun aber inzwischen so unendlich bunt ge⸗ worden, daß das bürgerliche Recht leider wohl niemals wirderum ein Gemeingut werden wird. Die Geschichte weist wohl nach, daß ein⸗ wandernde Völker eine ganze vorgefundene Lebens- und Rechtsbildung erdrückt und rohere, aber auch einfachere Verhältnisse hervorgebracht haben, aber eine friedliche und freiwillige Umkehr zu größerer Ein⸗ fachheit des Lebens wird sich geschichtlich nirgend außeigen lassen. Auf Grund dieser Beobachtung dürfen wir daher den Wunsch, daß die bürgerlichen Rechts⸗-Verhältnisse einmal wieder so einfach würden, daß die Rechtskenntniß ein Gemeingut werden könnte, wohl für unerfüllbar halten. Man wird sagen, es wäre doch eigentlich sehr natürlich, daß das Recht etwa wie die Lebensdiätetif Gegenstand des allgemeinen Wissens wäre; wohl wäre es das, aber sind wir denn noch wohl so natürlich und einfach, um an die Möglichkeit dieser Ausführung denken zu können? Wer unter den Laien es nicht schon von selbst weiß, daß heutiges Tages das Wissen eines Arztes, eines Gottes- und eines Rechtsgelehrten sich so vielfältig verzweigt hat, daß es in sogenannter allgemeiner Bil dung nicht erschöpft werden kann, sondern eines besonderen Betriebes bedarf, der möge sich nur erst ein wenig orientiren in diesen drei Fächern. Die Lobredner der Oeffentlichkeit haben diese Beobachtung auch nicht gänzlich übersehen können, wie sie denn deshalb sehr be⸗ denklich sind, mit der Oeffentlichkeit (im Civilprozesse) zugleich Ge⸗ schworene einzuführen, wohl einsehend, daß andere Vorlagen vorhan— den sind als beim peinlichen Verfahren. Wenn wir somit die Wie⸗ derbelebung und Wiedergewinnung einer allgemeinen Rechts-Ueber⸗ zeugung überhaupt für sehr fraglich halten müssen, so können wir uns noch weniger davon überzeugen, daß sie gerade durch einen öffent⸗ lichen Civilprozeß erreicht würde, und können den Vertheidigern der Oeffentlichkeit jedenfalls aufgeben: „Weist uns erst einmal nach, daß durch die Oeffentlichkeit das Rechtsbewußtsein verallgemeinert, erwei⸗ tert worden ist, aber speist uns nicht mit einem: „Es unterliegt gar keinem Zweifel, es folgt aus der Natur der Sache“, ab, zeigt uns vielmehr die Folgen der Natur der Sache!“

Zugestanden nun auch, das allgemeine Rechtsbewußtsein würde zunehmen, wie soll sich denn nun eigentlich im Leben die Thätigkeit des an den öffentlichen Gerichten theilnehmenden Volks gestalten? Es soll darüber wachen! aber wie? Da tönt uns nun vor allen Dingen entgegen; Es soll nichts im Geheimen geschehen; was das Licht scheut, taugt nichts 2c. Ganz recht, wenn geheim verheimlicht wäre, aber man färbt das an sich unschuldige Wort viel schwärzer, und will glau⸗ ben machen, Alles, was nicht auf offenem Markte geschehe, seien Bu⸗= benstreiche. Wir haben hier wiederum die schon oben getadelte Un— art, das zu Bekämpfende erst zum kleinen Ungeheuer zu machen. In unseren Gerichtsakten ist bekanntlich außer (mit vollem Rechte) den Votis nichts verheimlicht, die Parteien, ihre Anwalte, selbst bei mäßig bescheinigtem Interesse Dritte können Alles sehen, was darin enthal⸗= ten ist quod non est in actis non est in mundo und da wir es außerdem mit unserer Geschäfts- Direction nicht sehr genau nehmen, sondern wie echte navitae de ventis gern unsere Mitbrüder mit unseren „interessanten Fällen“ belästigen inögen, so möchte die Heimlichkeit nicht so gar gefährlich und namentlich nicht dasjenige sein, was unseren gemeinen deutschen Prozeß am meisten entstellt. Wenn man dagegen von dem Gesichtspunkt ausgeht, daß alle Parteien sich eigentlich ihrer Prozesse schämen müßten, so kann kein Pro zeß das Tageslicht vertragen, und wenn man deshalb“ bei der einzuführenden Oeffentlichkeit verlangen wollte, daß alle Prozesse ohne Ausnahme vor offenen Gerichtsthüren verhandelt wer— den müßten, so wollen wir zugeben, daß mancher Prozeß vermieden, aber auch manche gerechte Forderung unerledigt blelben würde. Wir glauben nun aber auch, daß die eigentliche Kenntnißnahme Dessen, was in den Gerichten geschieht, auf audere Weise viel eher verbreitet werden kann als gerade durch die Oeffentlichkeit, denn wenn einmal der Reiz der Neuheit davon ist, so wird sich die Sache gestalten, wie sie jetzt in den rheinischen Städten ist, wovon sogleich. Wenn man aher im Allgemeinen der Einführung der Oeffentlichkeit gedenkt, so denke man doch ja auch derselben im Besonderen und Speziellen. In Preußen hat man die Gerichte in Flecken und Städten, n ande— ren Ländern oft auf Dörfern, so z. B. im Hannoverschen sehr häu⸗— sig auf einer einzelnen Domaine, wer soll sich denn da der Oeffent⸗ keit bedienen? Man wird nun freilich sagen, verlegt die Gerichte in die Städte! Der Wechsel der Residenz der untersten Verwaltungs⸗ und Gerichts-Behörden hat immer etwas Mißliches. Aber man re— ferire uns doch einmal getreu, wie es sich selbst in den größeren deutschen Städten gemacht hat. Die eigentlichen Causes e lebres ausgenommen, überläßt man das Besuchen der Gerichtslokale doch, wenn man die Wahrheit gestehen soll, nur den professtonirten Nichts⸗ thuern, den Fremden und Reisenden. Dieses gedankenlose Hören mit halben Ohren, dieses Hinein und Hinauslaufen eines sehr geringen Bruchtheils des Volks, ich glaube nicht, daß darauf eine allgemeine rechtliche Ueberzeugung, noch weniger irgend eine Art von Einfluß auf den Richter begründet werden kann. Die Mündlichkeit bei olle ꝛiisher Verfassung hat in letzterer Beziehung ein viel größeres Gewicht.

6 kommen auf den guten Einfluß den durch die Oeffent⸗ lichkeit die öffentliche Meinung auf, den Richter ausüben, soll. Das soll nun eigentlich im Speziellen die überwachende Thätigkeit des Volks sein, daß es elne morali sche Einwirkung ausübe. Haben wir nun aber gesehen, wie wenig darauf überhaupt zu rechnen sei, o. müssen wir geradezu erklären, daß wir diese Forderung nicht mit dem Wunsch eines unabhängigen Richter⸗Amts vereinigen können. Es sollen nicht allein Drohungen und Gewalt⸗Maßregeln von oben her, sondern auch Gunst, Gabe, Mißbilligung und Unzufriedenheit von unten her an dem Richter wirkungslos abprallen, er soll ja einzig und allein das Gesetz zu seiner Richtschnur haben. Darin liegt eigentlich der Segen der Justiz überhaupt, daß sie ohne Ansehen der Person bei Hohen und Geringen einen wirklichen endlichen Frieden herzustellen im Stande ist, während die Unsicherheit des objektiven Rechts endlos sein würde, wenn man der öffentlichen Meinung einen leitenden Einfluß gestatten wollte, besonders wenn Geschworene zu erkennen hätten. Aus dem öffentlichen Kriminal-Prozesse können wir einstweilen lernen, daß wir nicht erst zu den Franzosen zu gehen brauchen, um zu gewahren, was Weinerlichkeit, Courtoisie gegen das andere Geschlecht uͤnd übel ange⸗ brachtes Mitleiden für S aden thun. Vorausgeseßzt nun also, daß wirklich durch die Oeffentlichkeit das Volk sich eines meralischen Ein= flusses berühmen könnte, so können wir uns nicht entschließen, diesen

zu loben. Manche kleinere gegen die Einführung der Oeffentlichkeit ., Gründe, als da sind Schwierigkeit der Drganisation, Kost⸗ nielig t c., dürfen wir wohl gar nicht einmal erwähnen?

ir haben uns an dieser Stelle unmöglich umständlich und streng methodisch über diesen Gegenstand aussprechen können, wir erklären auch, daß wir trotz unserer Zweifel noch gar nicht zu den Inkurabeln gehören, wir können uns aber nie mit den zu allgemeinen Gesichts⸗ punkten befreunden und halten es deshalb auch bei dieser Sache für unumgänglich nothwendig, wenn man ernstlich fördern will, erst die Vorfrage zu erledigen: Wie wird sich in jedem besonderen Lande die Sache gestalten? Denn wir haben uns in Deutschland in unseren rechtlichen und gerichtlichen Verhältnissen zu verschiedenartig entwickelt, als daß Alles gleich in Eine Form ginge.

Oesterreichische Monarchie.

w Prag, 18. Febr. Die seit längerer Zeit in unserem Lande anwesende Hof⸗Kommission zur Unterdrückung des Schleich handels wird nun bald nach Wien zurückkehren, um bei der obersten Finanz⸗ Behörde jene Maßregeln in Antrag zu bringen, welche auf Grund⸗ lage der gemachten Beobachtungen und gewonnenen Erfahrungen als nothwendig erkannt wurden, um die Gränz⸗ Bewachung und das Kontrollwesen entsprechend vervollständigen zu helfen. Bie vielen Wohlthaten, welche der Chef des Zollwesens durch Absendung dieser Kommission unseren Fabrikanten gewährte, treten zum Theil jetzt schon hervor, durch bemerkbare höhere Thätigkeit in jenen vielen Zweigen unserer Industrie, welche bisher durch den Schleichhandel mit ausländischen unverzollten Waaren so empfindlich beeinträchtigt wurden. Waren es besonders die mit der Verarbeitung der Baum⸗ wolle beschäftigten Gewerbe, welche bisher durch die ungesetzliche Waaren- Einfuhr vom Auslande sehr gehemmt, so sind es gerade auch sie, welche seit der Wirkfamkeit jener Kommis⸗ sion wieder mehr für den einheimischen Bedarf beschäftigt sind; namentlich herrscht in unseren Spinnereien eine grö⸗ ßere Thätigkeit, und mit dem vermehrten Begehr haben sich auch die Garnpreise sehr gehoben. Auch in den Webereien und Bruckereien fängt eine etwas vermehrte Beschäftigung an, obwohl die Ungewiß—⸗ heit über die Art der unserem Zoll-Tarife bevorstehenden Aenderungen fortwährend den Verkauf der Waaren sehr vermindert, da Jeder nur auf den momentanen, nothwendigsten Bedarf sich beschränkt, um nicht jenen Wechselfällen ausgesetzt zu sein, die der neue Tarif für mehrere Waarengattungen unausweichlich herbeiführen wird. Allgemein ge⸗ wünscht wird Übrigens, daß auch für die Erzeugnisse aus Schafwolle Maßregeln getroffen werden möchten, um die unverzollte Einfuhr der⸗ selben zu 2 denn auch diese für uns doppelt wichtige In⸗ dustrie, weil wir den Rohstoff in so großer Menge einheimisch pro⸗ duziren, war bisher den Beeinträchtigungen durch den Schleichhandel sehr ausgesetzt. Theils wurde eine Schein⸗-Industrie zur Deckung desselben benutzt, besonders in Reichenberg, wo eine einzelne Fabri das Zehnfache an Wollenwaaren nach dem Innern der Monarchie versendete, als sie nach dem Umfange ihres Betriebs zu erzeugen vermochte; theils aber wurde an anderen Punkten des Landes bios von Händlern das Einschwärzen von Wollenwaaren in großem Um⸗ fange betrieben, besonders in Böhmisch-Leippa hat die erwähnte Hof⸗ Kommission große Waaren-Quantitäten ausländischen Ursprungs und viele Schleichhändler eingezogen, worüber zahlreiche Steuer Prozesse von Belang abgeführt werden.

Vor einigen Tagen starb hier der ehemalige Theater-Direktor Stiepanel, welcher als der Neubegründer ber böhmischen Bühne, um deren Bestand einen seltenen Eifer entfaltete. Einen großen Theil der zahlreichen von ihm ins Böhmische übersetzten Theaterstücke freilich meistens Kotzebuesche Rührstücke oder stürmische und klirrende Ritter - Schauspiele brachte er auf dem von ihm hier etablirten böhmischen Theater an Sonn- und Feiertagen, vor dem Beginn des deutschen Schauspiels, zur Aufführung, und gewährte hierdurch den unteren Klassen der Bevölkerung eine sehr zusagende Feiertags⸗Unter⸗ haltung. Die höher Gebildeten bei uns durchgehends dem Deut⸗ schen zugewendet für das böhmische Theater zu interessiren, konnte begreiflicherweise nicht gelingen, und der von dem gegenwärtigen Pächter unseres ständischen Theaters, dem Ziegeleibesttzer Stöger, unternommene Bau eines eigenen böhmischen Theaters, wo durch einige Zeit auch an den Wochentagen gespielt wurde, hatte so gerin⸗ gen Erfolg, daß die Auflösung der böhmischen Truppe bereits he— stimmt und das Theatergebäude zum Verkaufe ausgeboten ist.

Spanien.

Paris, 15. Febr. Ueber die Wegnahme des spanischen Dampfschiffes „El Balear“, welches den Dienst zwischen Marseille und Cadix versieht, zu Alicante berichtet nun der Capitain dieses Schiffes an die Herren Gebrüder Vidal, Consignataire der spanischen Paketböte zu Marseille, in folgendem Schreiben aus Alicante vom 1. Februar: .

„Herr G. Merclo: Am 2Zösten des leßten Monats fam ich zu Cadiy an, der Herr Consignatair hatte meine Abfahrt für den 27sten angesetzt; indem er uns Kakao, Tabach, Indigo und andere Waaren blos für diese Stadt, Valencia und Barcelona an Bord schickte, hatte der besagte Con- signatair für angemessen erachtet, uns die Häfen, von Almeria, las Aguilas und Cartageng überspringen zu lassen, da wir für die besagten Häfen weder Waaren, noch Passagiere hatten; wir fuhren von Malaga am 29sten ab, indem wir unsere Richtung nach dieser Stadt ein schlugen, und im Vorbeifahren vor las Aguilas wollte ich eine Stunde benutzen, welche die Zeit mir gestattete, um dort einiges Geld einzunehmen. In der That fuhr ich um 7 Uhr wieder ab, und steuerte diesem Hafen zu. Ohne irgend eine Nachricht zu haben, ging ich um 8 Uhr Morgens hier vor Anker, und noch in derselben Stunde erlaubte mir die Sanitäts- Intendanz die Einfahrt. Da lamm ein Capitain zu mir, mit dem Befehle des Generals, daß ich unmittelbar vor ihm zu erscheinen habe. Ohne alles Mißtrauen, da durchaus Niemand von dem, was vorging, mich unterrichtet hatte, trug ich fein Bedenken, dem obenbesagten Capitain zu solgen, der mich im Augenblicke, wo wir ang Land stiegen, dem General als Velhafteten vorstellte. Während dieser Zeit rich- tete man zwei Geschütze der Batterie des Molo auf das Schiff. Dann setze er mich in Kenntniß davon, daß die Stadt sich pronunciirt habe, daß er Herr der Stadt und der Forts sei, und daß er folglich des Paketboots bedürfe, um es zum Kriege auszurüsten. Er gab mir den Befehl, das Schiff auszuladen und frei zu machen, und zu gleicher Zeit begab sich eine bewaffnete Macht nach dem Schiffe. Mein Unter-Caßitain (second), in Unkenntniß von dem, was vorging, wollte sie zurückweisen, indem er sich widersetzte, daß sie an Bord kommen; allein Alles war vergebens, da man sich des Schiffs bemächtigt hat, und wir sind als Gefangene geblieben. Es ist 8 Uhr Morgens, und man ist noch mit Ausladung des Schiffes be⸗ schäftigt, und wir wissen nicht, was man mit ung ansangen wird.

(Hez.) P. Mari, Capitain des Dampspafetbootes „Balear.““

Das Schreiben im französsschen Urterte ist so schlecht stylisirt daß es eine wahre Mühe war, eine zusammenhängende ki, eln davon zu machen.

Tunis.

Paris, 17. Febr. Binnen Kurzem werden wir wahrschein— lich, Nachrichten von Bedeutung von Tunis her , n Briefen aus Genua hatte die Flotille, welche bestimmt ist, im Noth⸗ falle gegen den Bey zu openiren, diesen Hafen verlassen; sie besteht

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aus den Fregatten Angelo“ und „Tripoli“ und zwölf Kanonier— Schaluppen. Der Capitain Courtois führt den Oberbefrhl über die Flotille. Vor dem Beginn der Feindseligkeiten soll der sardinische Konsul zu Marseille dem Bey das Ultimatum seiner Regierung über⸗ reichen, und noch einen Versuch zu gütlicher Beilegung der Differenz machen. Andererseits heißt es, die Pforte ermuntere den Bey zum Widerstande, zu dem wohl ersichtlichen Zwecke, die Suprematie über die Regentschaft wieder zu erlangen. Ein Abgesandter des Sultans sollte an den Bey, von Konstantinopel aus, abgeschickt werden. Unter diesen Umständen wird Frankreich, das gegenwärtig nur ein Dampf⸗ schiff zu Tunis hat, wohl einige Kriegsschiffe dahin schicken müssen, um seine Landsleute daselbst für den Fall zu schützen, daß es wirklich zu Feind— seligkeiten zwischen dem Bey und Sardinien käme. Denn es ist vor auszusehen, dah es mit der Sicherheit der Christen ohne Unterschied der Nation zu Tunis zu Ende ist, wenn wirklich ein Krieg ausbricht. Man hatte kürzlich auch von der Absendung einer Schiffs-Divisson nach den Küsten von Maroffo gesprochen, aber bis jetzt hat dieses, auch in die Journale übergegangene Gerücht durchaus keine Bestäti⸗ gung erhalten.

Michel Chevalier über die Durchstechung der Land⸗ engen von Suez und Panama.

Paris, 15. Febr. Unsere Zeit scheint berufen, die Ver⸗ wirklichung mehr als eines der großen Probleme zu sehen, zu denen der menschliche Gedanke wohl in der Vergangenheit schon sich empor zuheben vermochte, während die Ausführung entweder an der Theil— nahmlosigkeit der Massen, ober an der Unzulänglichkeit der materiellen zumal mechanischen Mittel war, oder auch an der durch Kriege, Um⸗ wälzungen und Wirren aller Art bewegten politischen Weltlage schei⸗ terte. Mit dem Eintritte einer ruhigeren, friedlicheren Zeit, mit der daraus hervorgegangenen Entwickelung einer humaneren Benlweise und des aus der freieren Bewegung der Geister erwachsenen Fortschrittes in Wissenschaft und Kunst, mußte sich in demselben Maße, als die Schranken fielen, welche früher eine Scheidewand zwischen Land und Land und, Volk und Volt gebildet hatten, auch die allgemeine Auf⸗— merksamkeit vorzugsweise auf alles bas richten, was das mit immer größerer Macht hervortretende Streben nach gegenseitiger Annähe⸗ rung, nach Erleichterung der Verbindungen und des Verkehrs selbst weit von einander entfernter Nationen unter sich, zum Ziele zu füh⸗ ren geeignet ist. Es erscheint uns jetzt ganz natürlich, wenn der schon vor mehreren tausend Jahren von einem der altägyptischen Könige gefaßte Plan einer Durchstechung der Landenge von Suez Behufs der Verbindung des mittelländischen mit dem rothen Meere, ernstlich wieder hervorgesucht, und zu gleicher Zeit der wo möglich noch groß⸗ artigere, und in seinen Folgen noch weniger berechenbare Plan einer direkten Verbindung zwischen dem atlantischen Ocean und dem stillen Weltmeere durch einen über die Landenge don Panama zu führenden d gefaßt und allen Ernstes zu seiner Verwirklichung vorgearbeitet wird.

Die Durchstechung des Isthmus von Panama ist eine Frage von doppelt wichtiger Beziehung, einmal in olitisch⸗ökonomischer, dann in kommerzieller Hinsicht; sie umfaßt zugleich eine der schwierigsten Auf⸗ gaben für den Ingenieur, und in allen diesen Beziehungen war da⸗ her Niemand kompetenter zur Behandlung derselben, als Herr Michel Chevalier. Von diesem ist eine treffliche Schrift über Suez und Pa⸗ nama erschienen, die auch in diesen Blättern, welche zu wiederholten Malen schon diesem Gegenstande ihre Aufmerksamfest zugewendet ha⸗ ben, eine ehrende Erwähnung und Besprechung verdient.

Herr Michel Chevalier giebt zuerst mit der Klarheit und Schärfe, welche dem kenntnißvollen Manne eigen sind, eine Darstellung der geographischen, geologischen und hydrographischen Verhältnisse des Isthmus von Pangma; dann in kurzen und doch vollständigen Zügen eine geschichtliche Skizze der ersten Besitznahme durch Columbus, Fer—⸗ dinand Cortez und Balboa, fo wie der Versuche, welche gemacht wurden, um einen Durchgang zwischen dem atlantischen und dem großen Ocean zu finden; er führt die fünf verschiedenen Linien auf, auf welchen eine Verbindung zwischen den beiden Meeren mit . oder geringerer Leichtigkeit sich herstellen ließe; unter⸗ ucht und erörtert die Natur der Arbeiten, welche ausgeführt werden müßten, um dieses Ziel zu erreichen; endlich bespricht er der Reihe nach jede der Richtungen, welche am leichtesten ausführ⸗ bar zu sein scheinen, und geht dann mit der Autorität eines Mannes, der in dergleichen Dingen vollkommen zu Hause ist, in eine gelehrte Auseinandersetzung der Bedingungen ein, welche erfüllt werden müssen für die Herstellung eines Kanalweges von dem einen Meere zum an⸗ deren. Ich beschränke mich darauf, hier nur Einiges anzuführen, was er über die Linie von Chagres nach Panama sagt, als welche, wie es scheint, die wenigsten Schwierigkeiten darbietet!

Diese Linie (sagt Herr Michel Chevalier) würde von dem Punkte des Zusammenflusses des Trinidad und des Chagres ausgehen und den See Vino Tinto zur Rechten lassen, um einen andern See zu durchschneiden, der noch gar keinen bestimmten Namen hat; denn es ist ein noch so jungfräulicher Boden, daß selbst die charakteristischsten Züge der Gestaltung des Bodens, Berge, Flüsse und Seen noch nicht einmal feste Namen haben. Von da würde man längs des Lyrio, eines Seitenflusses des Cagno Quebrado, der selbst oberhalb des Tri⸗= nidad in den Chagres sich ergießt, in gerader Linie bis zu den Quel— len des eigentlich sogenannten Bernardino fortschreiten und ihm bis auf etwa 5 Kilometres von der Bai des Chorrero folgen. Man würde alsdann sich links wenden, um die Anhöhen von Cabra zu umgehen und an ihrem Fuße hin nach dem Meere zu sich zu wenden. So würde man bis zum Rio Farsan und zum Rio Grande gelangen. Auf der einen wie auf der anderen dieser Linien ist der Kanal sehr kurz, und der Punkt, wo die Wasserscheide zu über⸗ schreiten ist, wäre in einem unverhofften Grade niedrig. Zwischen dem See Vino Tinto und dem NJequas fand ihn Herr Morel nur 11 Metres 28 Centimetres über der mittleren Meerhöhe von Pa⸗ nama. Von dem Zusammenflusse des Trinidad und des Chagres nach dem Bernardino hat er ihn nur 10 Metres 40 Centimetres hoch ge⸗ funden. Es wäre daher hinreichend, daß das Meer um die Hoͤhe eines der niedrigsten Häuser von Paris sich erhöbe, auf daß eine na⸗ türliche Verbindung zwischen den beiden Oceanen hergestellt, und Süd⸗ Amerika eine von Nord-Amerika vollkommen losgetrennte Insel würde. Und da nichts leichter und gewöhnlicher ist, als Erdeinschnitte von 15 bis 16 Metres Höhe zu machen, ja manchmal ohne sonderlich große Anstrengung solche bis auf 20 Mefres getrieben wer⸗ den, so sieht man, daß man, ohne über die Gränzen der gewöhnlichen Arbeiten hinguszugehen, den Kanal graben könnte, indem man, ihm an seiner Mündung die große Tiefe von Metres gäbe in der Art, daß er selbst zur Zeit der niedrigsten Ebben blos von dem Wasser des Meeres gespeist würde. Dies wäre dann buchstäblich eine künstliche Meerenge. Aber in dem morastigen Boden, aus welchem dieses Querthal von einem Ocean zum anderen besteht, müßte man leicht den nöthigen Wasserzufluß sich verschaffen können, ohne zu dem Meere seine Juflucht zu nehmen. Ein Kanal von solcher Lage müßte übrigens eines schwachen Wasservorrathes

sem seuchten und niedrigen Terrain wäre das Durchsickern, welches unter allen Ursachen des Verlorengehens von Wasser bei den Kanãlen die am meisten einwirkende ist, in keiner Weise zu fürchten sein.

Was die Länge des Kanals zwischen Chagres und Panama nach der zuletzt von Herrn Morel vorgeschlagenen Linie anlangt, so würde dieselbe 75, 400 Metres (19 Post-Leues), und wenn man die schiff⸗ bare Strecke des Chagres abrechnet, nur 5143 Kilometres betragen, wovon 28 auf die Seite nach der Südsee und 203 auf die nach dem atlantischen Meere zu kämen. Dies würde sonach einer der kürzesten Kanäle der Welt sein. Noch bemerkenswerther würde er sein durch die Abwesenheit der Schleusen, denn es würde feiner solchen bedür⸗ fen, außer an den beiden Endpunkten, um den Wirkungen des Stei⸗ gens und Fallens des Meeres vorzubeugen, indem vermittelst der Thore, mit denen jede Schleuse verfehen ist, das Wasser im Kanal 2 der Fluth und Ebbe auf einer bestimmten Höhe gehalten würde.

Einmal im Flusse haben die Schiffe unter dem Fort San Lorenzo, welches die Stadt EChagres beherrscht, einen Wasserstand von 5 bis 7. Metres 32 Centimetres; dann im Kanale bis zum Trinidad we⸗ nigstens finden sie eine ungefähr gleiche Tiefe. Vom Meer her fließt das Wasser, indem es sich vertieft, fehr schnell. 1860 Metres von der Barre hat man 17 Metres Wasser.

Auf der Seite des atlantischen Meeres wäre man sonach ganz nach Wunsch bedient. Nach dem 'stillen Meere hin bietet sich natür⸗ lich der Hafen von Panama dar, den man mit mehr Recht als eine Rhede oder selbst als einen Golf bezeichnen könnte, denn er ist ein weit offener Raum, der mit schönen Inseln übersäet ist. Nirgends können die Schiffe dort auf den Grund laufen. Die Küste senkt sich sanft, und erst auf 2000 Metres vom Lande findet man zur Zeit der Ebbe 6 Metres Wasser. Um des besseren Schutzes willen legen die Schiffe unter einer Gruppe von drei Inseln an, welche 3500 Metres don der Stadt der Mündung des Rio Grande gegenüber liegen und Llemeo, Perico und Flamingo heißen. Von da werden die Ladungen auf Piroguen nach der Stadt geschickt.

Der Rio Grande, durch welchen der Kanal in den stillen Ocean gausmünden würde, bietet an seiner Barre sehr wenig Tiefe dar. Zur Zeit der Ebbe beträgt dieselbe ein bis zwei Metres, und man findet auch erst in einer gewissen Entfernung im Meere einen Ankerplatz, geeignet für eine Kriegs-Korvette oder für eines der transatlantischen Paketböte nach dem gegenwärtig im Bau begriffenen Modell; aber längs dieser ganzen Küste findet man unter dem Schlamme in gerin⸗ ger Tiefe einen madreporischen Kalkstein, grobe Korallenlager, der eine Ausgrabung unter dem Wasser sehr leicht zuließe. z

Bei Besprechung des Planes zu einer Kanalführung über die Landenge von Suez hat Herr Michel Chevalier vorzüglich die Unter⸗ suchungen benutzt, welche Herr Lepure feiner Zeit dort machte, der bekanntlich auf Befehl des Kaisers Napoleon dahin ging. Auf diese gestützt giebt Herr Michel Chevalier eben so interessante als geist⸗ reiche Bemerkungen über die Möglichkeit der Herstellung der alten Wasser⸗Verbindung, die einst Suez mit einem Arme des Nil verbun⸗ den haben, und die unter dem Namen des Kanals der Könige von Sesostris begonnen, von Darius vollendet worden sein soll.

Ich wollte durch diese kurzen Andeutungen und Auszüge nur die Bedeutsamkeit von Herrn Michel Chevalier s neuer Schrift nachweisen, die n. h Deutschland sicherlich mit dem größten Interesse gelesen werden wird.

Eisen bahnen.

bedürfen, welches auch seine imensionen sein möchten, benn in die⸗

Zahlen⸗Verhältnisse der österreichischen Eisenbahnen.

Die Kaiser Ferdinand s-Nordbahn. Sie ist 42 deutsche Meilen lang, wovon auf die Wien-Lundenburger-Brünner Hauptbahn 20 »Lundenburg⸗Ollmützer 15 Prerauer⸗Leipniker ; Wien⸗Stockerauer . .. ..... ... ö Meilen kommen.

Ihr Aulage⸗Kapital besteht aus 15 Millionen Gulden in CM., welches theilweise durch 14, 190 Actien aufgebracht wurde. Die Meile kostete 330, 000 Fk; sie unterhält 142 Lokomotiven für die Bahn⸗ dienste. Vom J. November 1839 bis zum 31. Oktober 1810 wur- den durch sie 223,368 Personen, 578,858 Ctr. Waaren transportirt und hierfür 688,343 Fl. 56 Kr. eingenommen und 451,092 Jl. 6 Kr. ausgegeben. Die Regiespesen betrugen demnach gegen 70 pro Cent.

Vom J. November 1840 bis zum 31. Oftober 1841 wurben auf derselben 234,125 Reisende und 929,347 Ctr. Güter transpor- tirt; die Einnahme dafür betrug 809, 959 Fl. Vom 1. November 1811 bis 31. Dezember 1812, somit in 14 Monaten, wurden 706, S.“ Personen gefahren und 1,704,490 Ctr. Güter befördert und hierfür 1,443,747 Fl. C.⸗-M. eingenommen.

Die Gesammt⸗ Auslagen betrugen in dem letzteren Zeitraume Mö, 690 Fl. 15 Kr., daher 63 pro Cent; der Reinertrag war 496,057 Fl. 13 Kr. C.⸗M.

Vom 1. Januar bis incl. 30. November 1843 wurden 615, 435 Personen, 1,572,190 Ctr. Waaren befördert und hierfür 1,417, 167 Fl. 13 Kr. in Empfang genommen.

Ihre Actien (zu 1060 Fl.) sind nunmehr weit über den Nomi— nalwerth gestiegen.

Die Wien-Gloggnitzer Bahn. Sie besteht als solche mit einem Fonds von 10 Millionen Fl., welcher durch 25,000 Actien pro 400 Fl. herbeigeschafft wurde. Ihre Länge beträgt 19 deutsche Meilen. Sie verwendet 30 Lokomotiven. Eine Meile i . 700,00 Fl. C.-M.

Vom 16. Mai 1841, als dem Eröffnungstage der Bahn, bis 1. Juli 1812 wurden durch sie 1,305,951 Personen befördert, und an Fahrgeld 711,265 Fl. 19 Kr. C. -M. eingenommen. Die Aus- gaben für den Betrieb in dieser Zeit betrugen 376,831 Fl., der Nettogewinn demnach 334,433 Fl. S Kr. C.⸗M., und die Betriebg⸗ kosten 53 pro Cent.

Der Bahnbetrieb vom 1. Juli 1812 bis 31. Dezember 1842 trug 139,90 Fl. 19 Kr. C.-M. ein, darunter der Güter⸗Transport, im Gewichte von 380,781 Ctr., 65,235 Fl. 2 Kr. C.-M. Die Ausgaben in diesem Zeitraume beliefen sich auf 222,269 Fl. 28 Kr., mithin ergiebt sich ein Rein⸗Ertrag von 217.320 Fl. 57 Kr., während die Regielkosten sich auf 0 pro Cent stellten. Der Bahnbetrieb rentirte demnach mit 4 pro Cent.

Vom 1. Januar bis 30. November 1843 wurden trangportirt: 1,111, 852 Personen, 1,076,521 Ctr. Fracht, und hierfür 798,917 Fl. 19 Kr. C. M. eingenommen.

Die Budweis Linzer Pferdebahn. Sie ist 17 dentsche Meilen lang und wurde mit einem Kapital- Uufwande von 165 zi. 7 Kr. E. M. hergestelt. Die Meile kostele demnach 5 f.

Ihre Frequenz und Einnahme waren seit dem Jahre 1839 bis jetzt folgende: