1844 / 60 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

J 7. c. 2 , weder , , in welchen der Autochthonismus 1 vorherrscht, nachzugeben gezwungen, und fast 2 daß Kolettis in dieser Frage von seinen 2 n . Anhängern und Bundesgenossen, wie Grivas, . n gr nr ui und Mauromichalis, verlassen und auf seine nicht . Anhänger reduzirt ist. Maurokordatos hat wenig oder e n, unbedingten eingeborenen Anhänger. Auch verdient bemerkt zu werden, daß eine ziemliche Anzahl sog. Napisten mit. Maurelordatos und Kolettis gegen den Gesetz-Entwurf stimmten, theils, weil sie de⸗

ren Ansicht von der Zukunft Griechenlands theilten, theils weil sie, wie die Gegner sagen, durch persönliche Versprechungen gewonnen waren. ö e 2.

Man behauptet ferner, daß durch die Ausschließung der Frem— den die Parteien Kolettis' und Maurokordatos' nicht alléin im Prin⸗ zipe angegriffen, sondern auch faltisch geschwächt würden, namentlich letztere, während die sog. napistische meist aus Eingebornen bestehende Partei nur wenig Verluste erleide, und daß die Frage an sich dem persönlichen Ansehen Kosettis' und Maurokordatos' als Nichteinge borenen Eintrag thue.

Aus dem Gesagten scheint sich zu ergeben, daß der Sieg der Autochthonen in der Aemterfrage eine Niederlage für den jeßt in Griechenland waltenden fremden Einfluß enthalte. Wir bleiben je doch bei dieser Folgerung stehen, ohne von ihr aus eine Vermuthung über den weiteren Gang der Verhandlungen zu wagen. Denn ob der Autochthonismus den Keim zu einer neuer selbstständigen Partei in sich trage, oder ob er nur eine vorübergehende Coalition der Ein⸗ geborenen aus den verschiedenen Parteien hervorrufen werde, so ost deren Interesse als solcher in Frage kömmt? diese Fragen schei nen uns wenigstens jetzt noch gänzlich im Dunkel zu liegen.

Athen, im Februar.

Handels- und Börsen Nachrichten.

Breslau, 23. Febr. (Schl. 3.) Wir haben in dieser Woche, an— geregt durch die fortdauernd gänstigen Berichte von auswärts, ein sehr leb haftes Geschäft in Weizen gehabt, und sind die Preise, namentlich für die guten schweren Sorten, rasch und willig um einige Silbergroschen pr. Schfl. in die Höhe gegangen. Die Anerbietungen von Ss a S9onfd. gelben Weizen waren nur sparsam, und fanden die an den Martt gebrachten Partieen zu

za u. e

242 366 558 a 59 selbst bis 60 Sgr. pr. Schfl. willige Nehmer; auch auf spätere Lieferung wurde davon Mehreres zu diesen Preisen verschlossen. Geringe und Mittelwaare zeigte sich in ziemlich bedeutenden Partieen, doch wollte man dieselben nicht recht beachten, und mußten sich die Eigner, wollten sie verkaufen, mit 53 a 56 Sgr. pr. Schsl. nach Qualität begnügen.

Weißer Weizen wurde auch mehr beachtet und holte nach Qual. 58 a 63 Sgr. pr. Schfl.

Von Roggen waren die Zufuhren ziemlich bedeutend, und da die Kauf lust im Verhältniß zi derselben bleibt, so erhielten sich die Preise auf 3561 2 38 Sgr. pr. Schfl. nach Qual.

Gerste wurde in mäßigen Particen zugeführt und holte willig 29 a 31 Sgr. pr. Schsl. nach Quas.

Hafer erhält sich in seinem bisherigen Werthe von 18 2

Schfl.

Erbsen bei Kleinigkeiten mit 35 a 37 Sgr. pr. Schfl. bezahlt. In Oessaaten geht fortwährend nur wenig um. Winter -Rapps mit 89 Sgr. pr. Schfl. Einiges gemacht, Nübsen 65 a 68 Sgr. pr. Schfl. Von Schlag -Leinsaat wurden einige kleine Partieen offerirt, ohne besondere Be achtung zu sinden.

Mit Kleesaamen bleibt es noch immer still, und haben wir sowohl in weißer, als rother Saat nichts vor Belang zu berichten.

Spiritus erhält sich auf seinem niedrigen Standpunkt von by a * Nthlr. pr. 690 Quart a 8095 Tr. für Loco⸗Waakre.

; Rüböl wenig Umgang, rohes, Loco Waare, zu 105 Rihlr. pr. Cir. zu jaben.

19 Sgr. pr.

** Triest, 17. Febr. Die preußische FIlagge läßt sich jetzt häufiger in unserem Hasen blicken, während sie früher eint äußerst seltene Erschei— nung war. Der Verkehr zwischen Triest und den preußischen Häfen war in den letzten Jahren nicht wesentlich verschieden. Unter preußischer Flagge landeten im Jahre 1843 in Tijiest 10 Schiffe von 2226 Tonnen mit La dung sür 660, 000 Fl. Conventionsgeld, gegen 2 Schiffe von 419 Tonnen mit Ladung für 108,000 Fr. im Jahre 1842 und 2 Schiffe von 408 Ton- nen mit Ladung für 300,000 Fl. im Jahre isi. Abgegangen sind im Jahre 1843: 8 preußische Schiffe von 1875 Tonnen mit Ladung für 65,000 Fl., gegen 3 Schiffe von 674 Tonnen mit Ladung für 75,006 Fl. im Jahre 1813 und 1 Schiff von 302 Tonnen in Ballast im Jahre 1811.

Von den im Jahre 1813 eingelaufenen Schiffen kamen 3 von Brasilien, 1 von Belgien, 4 von England, J von Holland, und von den abgegangenen segelten 1 nach anderen österreichischen Häfen, 2 nach den Hansestädten, nach den jonischen Inseln, 1 nach Holland, 1 nach der Levante und

2 nach den russischen Häfen am schwarzen Meere.

Aus Preußen selbst ist kein Schiff im Jahre 1813 eingeiroffen; im

Jahre 1812 brachte eines aus Danzig eine Ladung von 760 Stück Lerchen holz im

Werthe von 80090 Gulden fuͤr die Dampfböte des Lloyd.

Den

u m =.

. r mr rr.

Von Triest nach Preußen gingen im

1647 Tonnen mit Ladung im Werthe von von 1566 Tonnen mit Ladung für von 11430 Tonnen mit Ladung für 230, 00 Fl. im Die Ausfuhr von Triest nach Preußen umfaßte im Jahre 1813 Ch.

Jahre 1841.

20 Ctr. 90 *

.

Cremor tartari?. Bimmstein

Buchs holz. ..

Essenzen ...

Feigen

Galläpfel VN Gelbho 3 (80 odano) .

Gummi arabicum

Tragant .. . verschiedene ...

10 200 900

Honig. . . . . Johannisbrod. . Korinthen Kreuzbecren Lakitzensaft Lorbeeren und Blö Manna

Mandeln Medizinalien, ö 14 Olivenöl 6000 Ossaseppe ...... Perlmutterschalen. ö Pommeranzen, dürre 15 Pommeranzenschale. . . 100

Radix Saponaria 40

Schwefel .. . .

Nosinen

8, w ;

Sennes blätter. . . ... . 15

110 150 31

300

20

Sumach .. . 9050 k 3 , 37 Weinstein, roher 1350 Zinnober

Verschiedene Waaren . J 7 0

Gekanntmachungen.

207 Belannt mg ch un g.

Höherer Bestimmung zufolge sollen die im Posener Kreise belegenen Domainen-Vorwerke Mrowino, Przy— boda, Kokoczon und Imyslowo von denen das erstere 3 Meilen von Posen, 1 Meilen von Samer, 2 Meilen von Obornik, 3 Meilen von But unv „Meilen von der Posen Berliner Chaussee entfernt ist mit einem Areal von

S7 Morgen 174 IRuthen Gärten, 2995 J 3 . Acker, 242 . ) ö Wiesen, 899 3 . Hütungen, 20 9 ö Hof⸗ und Bau—

20251

stellen, Das hlerselbst in der Huotsche Grundstück, Ihle 8 Sgr, 1 Pf, am 25. Juni 1844, Vormittags 11 an der Gerichtsstelle subhastirt werden. pothekenschein sind in der Negistratur einzusehen.

138 J 114 *

Summa 4381 Morgen JI JMntben, jedoch ohne anderes Inventarium als Saaten und Be— stellung, auf 24 hinter einander folgende Jahre von Jo— hannis er. bis dahin 1868 im Wege des öffentlichen Meistgebots verpachtet werden. Das Minimum des jährlichen Pachtzinses beträgt 4099 Thlr. 5 Sgr. 8 Pf. incl. 1365 Thlr. Gold und die beim Antritte Ter Pacht zu erlegende Caution 1500 Thlr.

Der künftige Pächter übernimmt zugleich die Erhe— bung der von den zum Amte Mrowino gehörigen Ort schaften aufkommenden Gefälle, so wie die Amts-Ver— waltung überhaupt, wofür derselbe jedoch eine Vergü⸗ tung von 138 Thlr. jährlich bezieht, aber auch noch eine besondere Caution von 360 Thlr. zu bestellen hat. Der Termin zur Verpachtung wird hiermit auf den 10. April er., Vormittags 10 Uhr, anberaumt und von dem Departementsrathe, Regierungsrath Kretzschmer, in dem Sessions- Zimmer der unterzeichneten Regie rungs- Abtheilung abgehalten werden. Diejenigen, welche auf das Pacht- Verhältniß einzugehen geneigt sind, haben sich bis spätestens den 1. Alpril d. 3 schriftlich oder persönlich bei dem gedachten Departe⸗ mentsrathe und dem Justitigrius des Collegii, Negie rungsrath Toschel, über ihre Qualification zur Ueber⸗ nahme der Pacht, insbesondere über ihre Vermögens⸗ Verhältnisse, vollständig auszuweisen, widrigenfalls sie bei der Lieitation nicht zugelassen werden können. Außer⸗ dem hat Jeder, welcher mitbieten will, bis zu dem letztgedachten Zeitpunkte eine Bietungs - Caution von 1000 Thlr. in baarem Gelde oder in inländischen vol len Cours habenden Staatspapieren oder Pfandbriefen j bei unserer Regierungs⸗ Haupt Kasse zu deponiren, welche so lange bei derselben verbleibt, bis des Herrn Gehei— men Staats- Ministers Grafen zu Stolberg Excellenz, welcher sich bei Ertheilung des Zuschlages die Wahl unter den drei Meistbietenden vorbehalten hat, über die Person des künftigen Pächters entschieden haben wird.

Die Bedingungen, Negister und Karte können vom 1. März cr. ab täglich in! unserer Negistratur eingese hen werden. Bemeist wird noch, daß zur Uebernahme der Pacht ein disponibles Vermögen von eiren 20,0009 Thlr. erforderlich sein wird.

Posen, den 8. Februar 1844. Königliche Regierung. Abtheilung für viren Ln end snngnen und Forsten.

Dannenberg.

Unland.

2341

8

131 b] b

231 Avertissement. Die Banlo- Obligation Lin. M. Nr. 3 ne. e es don z0 Thlrn. lautend, welche das Patri= ae fe h Zwirnitz für den Johann Gottfried Klemz * . lichen Pank. Comtois zu Stein am 1. Mai 1 bestätigi hat, und auf welche die Zinsen 6 nicht bezahlt sind, ist nach der An-

. tnechts Johann Goltstied Klemz,

Nacht r . en, Wohnhause zu Quisbernow gehabten Brande 9 . auf den 27. August 161i statt⸗ des geda waren Jegangen. Auf den Antrag m alle diesenigen, ation Lit. M. Nr. i. j , üsprüche . en, solche n. . em auf ven 12. Zuni

744, über

aden, in dem

Allgemeiner

1844, Vormitt. 11 Uhr, vor dem Herrn Neferen darius von Dewitz anberaumten Termine entweder per sönlich oder durch zulässige Bevollmächtigte anzumelden, als welche ihnen die Justizräthe Teßmar und Hilde? brand und die Justiz-Kpommissarien Villnow und Valen— tin vorgeschlagen werden, widrigenfalls sie mit solchen präkludirt, die erwähnte Bank-Obligation amortisirt und an deren Stelle eine neue ausgefertigt werden wind.

Cöslin, den 14.

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 17. November

Oeffentliche Vo rladung. Ueber den Nachlaß des am 9. Osttober 1841 hier— selbst verstorbenen Zimmermeisters Carl Friedrich Schell⸗ hoin ist unterm 6. Mai 1813 der erbschaftliche Liqui. dations⸗-Prozeß eröffnet und der Herr Justizrath vorläufig der Masse zum Kurator bestellt. Alle unbe lannten Nachlaß -Gläubiger werden hierdurch vorgeladen, Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, im Stadtgericht vor dem Herrn Kammergerichts-Assessor Le Comte ihre Ansprüche an die Masse melden und deren Nichtigleit nachzuweisen, auch sich mit den übrigen Kreditoren über dse Beibehaltung des bestellten Interims deren zu vereinigen. Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird aller etwanigen Vorrechte verlustig erklärt und mlt Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung Die Direction der Königlichen stagts der sich meldenden Gläubiger von der Masse übrig bleiben möchte, verwiesen werden. T welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden waltern vorgeschlagen die Herre Deycks und Marchand. Berlin, den 12. Februar 1814.

Königliches Stadtgericht hiesiger Residenzien. Abtheilung für Kredit-, Subhastalsons? und Nachlaß

Wenn der hiesige Kaufmann Giovanni Ceccato seine Insolvenz angezeigt und seiner Debit-Verhältnisse auch deferirt worden ist, so werden thig gewordenen Konstatirung des Slatus passivus alle diesenigen, welche an den dessen Vermögen, insbesondere au das zu letzterem ge— hörige, an der Langenstraße hierselbst unter Nr. 30 he legene Wohnhaus ep. Forderungen und Ansprüche machen rechtigt halten, hierdurch geladen, den 27 sten d. Mts. und den tft. Mis., j des mal Morgens 10 Uhr, angesetzten Liquidations- Termine speziell und anzumelden, auch deren etwanige Vorzugsrechtẽè an- und auszuführen, bei Vermeidung ü 12. April er., Präklusion und Abweisung von der vor Daneben wird den abwesenden Kredsto sosort bei der Lig tores ad Acta zu , n,. sonst bei allen ferneren Verhandlungen zur) eauli dieser Konkurssache nicht werden . ieh i s rung an alle Beschlußnahmen der anwesenden oder vertretenen Kreditoren werden gebunden werden. Zu⸗ leich werden auch gesammte Kreditoren hierdurch ge= ersten Termine zur Beschlußnahme über die Versilberung der Masse, Bestellung einc Gemeinen Anwaltes und sonstige auf den Vun einslußreiche allgemesne Fragen sich

Februar 1811. Königliches Ober Landesgericht.

Anzeig

praejudicio des Gebundenseins an Mehrheit der Erscheinenden.

Direktor und Assessores des

Königliche preußische wirthschaftliche Akademie

Livil⸗Se . Eivil⸗Senat. Greifswald.

wirthschaftlichen Akademie

sten Sommer ⸗Semester am . 1813. belegene

. 17 1 zen

1) Ein

Jägerstraße Nr. 58 ; - . 2) National -Ockonomie.

gerichtlich abgeschätzt zu soll .

Taxe und Hy—

Exkursionen.

oder Bodenkunde.

und Heilungslehre. 16) Tücke lehre. 17) P ferde⸗Kenntniß. wirthschaftliche

Deutschland. Zeichnen. gehörig anzu⸗ In Betreff der näheren Angabe

tritt sich Meldenden zu stellen sind,

anderen gewünschten Auskunft, belieb Unterzeichneten zu wenden, welcher wird. Eldena, im Februar 1814.

Kurators oder die Wahl eines an—

seinen

noch ensenigen, zu Sach

2

Datum Greifswald, den 6. Februar 1844. Stadtgerichts. Dr. Teßmann.

st aats

Die Vorlesungen der Königlichen staats- und land— zu Eldena werden im näch— s April beginnen und sich auf folgende Unterrichts Gegenstände beziehen:

und Anleitung zum akademischen Studium. 3) Speziellen Pflan j und Wiesenbau. 4) Nindviehzucht. 5) Werth— schätzung und Bonitirung des Bodens. meine landwirthschaftliche Betriebslehre. baum und Gehölzzucht. 8) Spezfelle Botanik nebhst 9) Monographie der landwirthschaft lichen Kultur-Gewächse und Unkräuter. 10 logie. 11) Erperimental-Chemie. 13) Analytische Chemie und da— mit in Verbindung agronomische Untersuchungen. 14) Technische Demonstrationen.

Nahrungs staatswirthschaftliche Statistif von Preußen. 19) Land Statistik mit besonderer Rücksicht auf 20) Bau Constructionslehre. 22) Feldmessen und Nivelliren. Eneoklopädische Einleitung in das Landwirthschaftsrecht. über die Erforder— nisse, welche bezüglich der Vorbildung an die so wie wegen jeder 1

solche gern ertheilen

schaftlichen Akademie. E. Baumstark.

m

= 8

die Beschlüsse der angestellte Kurator, Advokat Culemann hierselbst, für bestätigt und die nichterschienenen Gläubiger als den Beschlüssen der Mehrzahl beitretend angesehen werden sollen.

Schließlich wird den Schuldnern der Erbmasse hier— mit eröffnet, daß sie bei Strafe doppelter Zahlung nur an den genannten Kurator gültige Zahlungen leisten können.

Der Wittwe des Kridars ist jede Veräußerung oder Verpfändung der Erbmasse bei Strafe der Nichtigkeit und des Betruges unter sagt.

Wustrow, den 20. Dezember 1843.

Königlich hannoversches Amt.

land⸗ bei

und Eldena

LTiterarische Anzeigen. So eben ist bei uns erschienen und bei E. XI.

Schroeder, Linden 23, worräthig: 1235 Geschi cht e der

9 9 . X . englischen Revolution. Von F. C. Dahlmann. eleg. geb. Preis 2 Thlr. Februar 4814. Weidmannsche Buchhandlung.

6) Allge⸗

73 Sb st⸗

Zoo⸗ 12) Agronomie

15) Krankheits und Heilmittel 18) Volks- und gr. 8. Leipzig, den 13. 21)

23)

Rare Gropiusschen Buch- und Kunsthandlung, Sauschule tte. j

zu haben: 236

zum Ein—

man sich an den

und landwirth— Friedrich S chill lr als

Mensch, Geschichtschreiber, Denker und

n Justiz-Kommissarien

237

liche Land⸗ Ehefrau des hiesigen Stellmachers geborenen Weidemann, zum Universal-Erben eingesetzt, Kinder oder Kindeskinder Allenstein verstorbenen

Sachen.

J

um gerichtliche Negulirung gebeten hat, diesem Antrage zu der deshalb nö—

der ihren Erben ohne jenes

sein würde, was ich hiermit, lichen Land- und Stadtgericht den Aufenthalte nach unbekannten

und stellter Kurator bekannt mache,

genannten Cedenten

aus irgend einem Rechts grunde zu können sich be—

Bekanntm ach u urch das am 21. November vorigen tete, am gten vorigen Monats durch das hiesige König⸗ und Stadtgericht publizirte Testament der

hat dieselbe ihren demselben jedoch die und Nachkommen ihres in llle Bruders, des Pächters Martin Weidemann, auf den Theil ihres Nachlasses substituirt, Testament als vom hiesigen König⸗

ihrem Namen und A. Br substituirten Erben be .

Marienwerder, den 22. Februar 1841. Brandt, Justizrath.

Dichter. Ein gedrängter Kommentar zu Schiller's sämmtlichen Werken von

D . . Karl Grin. Erstes Heft. Gr. 12. 16 Sgr.

Das Werk wird in fünf Heften vollständig sein. Der Druck ist bereits so weit vorgeschritten, daß die ununterbrochene rasche Nachlieferung der übrigen Hefte zugesichert werden kann,

Leipzig, im Februar 1844.

ng. Jahres errich

Meißner, Marie

Ehemann

nicht angefallen

Bei Wilhelm Besser (Behrenstrasse 44) ist

erschienen:

solche in einem der auf 12 ten und 26sten 2281] Da die Intestat-Erben des so viel glaubhaft germeisters und Kaufmanns Wentz der in Nachlaß nur eum benesficis legis

term . Morgens 10 Uhr, ermin en

zu erkennenden handenen Masse,

abwesen ren aufgegeben nidation ihrer Forderungen pra,

hracsudicig, daß sie

diejenigen, welche persönliche an diese Erbmasse aus irgend

des Ausschlusses am

Montag, den

Morgens 9 Uhr,

und ihre Bewelsmittel anzugeben. Zugleich ist Termin zur

ters, .

Ausschusses, auf ienstag, den

Morgens

zugezogen, vielmehr gehörig

9 dieser Sache einzusinden, auh

Edikt al- Ladun terlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Bür—

: ĩ io et inventarii ange⸗ treten, und jetzt Konkurs erklärt haben, so werden alle oder dingliche Ansprüche lasse, einem Grunde zu mä— chen haben, hiermit vorgeladen, dieselben bei Strafe

265. März künftigen auf hiesiger Amtsstube anzumelden

. Wahl eines Güter-Verwal— 8 wie zur Ernennung eines engeren Glaͤubiger⸗

26. März künftigen Jahres, Mo Uhr, auf hiesiger Amisstube! . judize anberaumt, daß, widrigenfalls der interimistisch

Die Akropolis von Athen. g. Ein Vortrag im * is sens cha stlichen Verein bekannt ohne Hin⸗ 12391 am 10. Februar gehalten von * 3. 2 Ernst Curtius,

(Mit einer Lithographie,. Preis hroch. 10 Sger.)

211 Berlin

hierselbst, dessen

1731 , Den An- und Verkauf von Gütern, ländlichen und städtischen Grundstücken, Material ⸗Geschäften, Brannt= wein Destillation, Hackenbuden, Grützmühlen, Leder⸗= fabrik, Gastwirthschasten, auch die Unterbringung von Kapitalien, weiset gegen portofreie Anfragen nach H. Grabowsky, Pr. - Selret., Elbing (Sonnenstr. Nr. 2).

Jahres,

unter dem Prä⸗

Jahre 1813: 1 hannoverisches, 1 hanseatisches, 5 dänische und 1 mecklenburger, zusammen 8 Schiffe von 213,090 Fl., gegen 7 Schiffe 219, 9000 Fl. im Jahre 1842 und 8 Schiffe

im Jahre 18 42

Das Abonnement beträgt: 2 Üthlr. sür Jahr. 4 Klhlr.ä . Jahr. 8 Rthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. Insertions-Gebühr für der Naum einer r des Al Anzeigers 2 Sgr.

ü

911.

Autlicher Theil. . . Juland. Breslau. Wirksamkeit der Schiedsmänner. Töln. derlegung unbegründeter Behauptungen in Bezug auf den Dom au. Deutsche Bundesstaaten. Baßzern. München. Personal-Nach= richt. Ministerial-Nesfript über die Bewilligung von Tanzm Der Metzgersprung. Speyer. Verbot des Gustas-Adolph Vereins. Baden. Karlsruhe. Verhandlungen der zweiten Kammer. Meck⸗

lenburg-⸗-Schwerin. Schwerin. Hof Trauer. Desterreichische Monarchie. Preßb urg. Die Bürgerrechts an die Juden von den Ständen genehmie Frankreich. Deputirten⸗- Kammer. Debatte über Salvandy's. Paris. Anhaltendes Schweigen der gierung über die otaheitische Angelegenheit. Vermischtes, Briefe aus Paris. (Kammer⸗Sitzung vom 23. Februar: Befestigung von Paris. Thiers und seine Taktik bei den Verhandlungen über den Rémusatschen Vor— schlag; de Paris

Wi

nsilen.

Ertheilung des igt.

die Entlassung Re

die Nevue des deur Mondes und die Re vued auf seiner Seite.)

Großbritanien und Irland. Unterhaus. Debatte über Irland. Vertheidigung des General-Prokurators für Irland wegen der Leitung des Prozesses. London. Die Presse über die Besitznahme Otaheiti's durch die Franzosen. O'Connell und die Anti-corn-law league. Vermischtes.

Niederlande. Schreiben aus dem Haag. das Steuergesetz; Ministerwechsel.)

Schweiz. Zürich. Das Manifest der katholischen Konferen? in Lu—= zern. Aarau. Der Gemeinde-Rath zu Baden und das Kollegiat stift. Genf. Spaltung unter den Melhodisten-Selten.

Türkei. Von der rkischen Gränze. Eine friedliche Lösung der sardiuisch-tunesischen Angelegenheit und Verhandlungen wegen der Do— nau⸗Fürstenthümer und die Donau Mündungen in Älussicht gestellt. Verwendung der türkischen Regierung für Wutsitsch und Petronicwitsch.

Vexeinigte Staaten von Nord-Amerika. Schreiben aus New Jork. (Weiteres über die Verhandlungen des Senats und des Re— präsentantenhauses über die Oregonfrage und die Einverleibung von Texas.)

Haiti. Schreiben aus Paris. (Regulirung der Zinszahlung an Frankreich.)

Eisenbahnen. Hamburg. Altona-Kieler Bahn. dem Haag. (Bahn von Aachen nach Mastricht.) ; . .

Handels- und Börsen⸗-Nachrichten. Bertin. Börse. Stettin,

Danzig, Breslau, Magdeburg und Köln. Maktbericht.

Schreiben aus Lübeck. (Zur Statistik des lübecker Handels in den letz

ten zehn Jahren.) Amsterdam. Börsen- und Marktbericht.

Schreiben aus Sicilien. (Neapolitanische Börse.)

(Die freiwillige Anleihe;

Schreiben aus

Gesellschaft naturforschender Freunde. Divination auf den nächsten pariser Salon. Bil nge

8 . 9 Amtlicher Theil. Se,. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den bisherigen Geheimen Ober-Justiz- und vortragenden Rath im Justiz-Ministerium, Dr. von M öl ler, zum Vice - Präsidenten des Qber-Landesgerichts in Stettin, mit Beibehaltung seines Ranges als Geheimer Ober-Justizrath, zu ernennen.

2

Nachdem die zum Zoll- und Handels-Vereine verbundenen Re— gierungen übereingekommen sind, sich gegenseitig zu unterstützen, da mit von Zeit zu Zeit öffentliche Ausstellungen für die Industrie⸗-Er zeugnisse des gesammten Vereins zu Stande kommen, haben des Königs Majestät zu genehmigen geruht, daß in dem gegenwärtigen Jahre hier in Berlin eine soiche Ausstellung für die Jndustrie-Er zeugnisse des gesammten Zoll- und Handels- Vereins veranstaltet werde.

Indem ich dies hierdurch mit dem Wunsche zur öffentlichen Kenntniß bringe, daß diese Ausstellung allerseits eine erfreuliche rege Theilnahme finden möge, mache ich zugleich im Nachstehenden die Bestimmungen bekannt, welche für dieselbe, vorbehaltlich des weite ren Benehmens mit den Vereins-Regierungen in Betreff der aus ihren Gebieten zu gewärtigenden Sendungen, Allerhöchstenortes festge— setzt worden sind. ; . .

1) Die Ausstellung findet in Berlin vom 15. August 1314 an acht Wochen hindurch statt; die Einsendung der dazu bestimmten Gegenstände muß spätestens bis zum 22. Juli 1844 erfolgen. Zu, dieser Ausstellung wird, mit Ausnahme der Werke der schönen Künste, jedes im Gebiete des Zoll- und Handels Vereins dargestellte Industrie⸗Erzeugniß, auch das gröbste, zu gelassen, wenn dessen Gebrauch allgemein verbreitet ünd dasselbe

9)

an. .

Wr e , - -- ' mee , m ee.

.

D

. *

onnerstag den 29st

2

im Verhältniß zum Preise gut gearbeitet ist. Neben den ge wöhnlichen marktgängigen Waaren, wie sie in größeren Quan titäten geliefert und in den Handel gebracht werden, sind je doch auch Gegenstände des Luxus, so wie solche Fabrikate, welche wegen der darauf verwendeten besonderen Sorgfalt und Runstfertigkeit und wegen der hierdurch bedingten Er höhung sich nicht zum gemeinen Gebrauche eignen, sondern in das Runstgebiet einschlagen, keinesweges ausgeschlossen.

Die inländischen Gewerbtreibenden, welche Gegenstände für die Ausstellung einsenden wollen, mit Ausnahme der in Berlin wohnhaften (Es. Nr. 6. ), haben sich respektive bei der land

räthlichen Behörde ihres Wohn- oder Fabrik⸗Nrtes, oder bei der sonstigen, daselbst die Gewerbe Polizei verwaltenden Be

hörde zu melden und gleichzeitig derselben die nöthigen lachrichten für die von ihr aufzustellenden Nachweisungen mitzutheilen. Diese Nachweisungen, welche von der ge

dachten Behörde der betreffenden Königlichen Regierung ein

zureichen und mit laufender Nummer zu versehen sind, müssen nicht nur die einzelnen angemeldeten Artifel, nebst deren Be— nennung und Bezeichnung, so wie den Namen und den Wohn⸗ oder, Fabrikort des Verfertigers enthalten, sondern auch den gewöhnlichen unzweifelhaften Verkaufs Preis, wofür der Artikel in größeren Quantitäten beim Absatz aus erster Hand geliefert werden kann, angeben und zugleich über die Ausdehnung des Gewerbes, die darin beschäftigte Arbeiterzahl, so wie den' Ur— sprung und Preis des rohen Materials oder des verarbeiteten Halb⸗Fabrifates, nähere Auskunft geben.

Die Königliche Regierung ernennt Behufs der Prüfung, ob die angemeldeten Gegenstände von der Beschaffenheit sind, daß sie sich für die Ausstellung eignen, eine Kommission, welche insbesondere auch, jedoch ohne peinliche Nachforschungen, auf die Preis- Angaben ihr Augenmerk zu richten hat, damit nicht durch ungeprüfte einseitige Angaben Einzelne sich ein Verdienst der Wohlfeilheit ihrer Waaren anzueignen suchen, welches in der Wirklichkeit nicht vorhanden ist. Die Kommission besteht aus dem die Gewerbe-Angelegenheiten bearbeitenden Mitgliede der Königlichen Regierung, als Vorsitzenden, und aus 'sechs Gewerbetreibenden, bei deren Auswahl, soweit thunlich, dahin zu sehen ist, daß für jeden der Haupt Fabricationszweige des Bezirks ein Sachverständiger Theil nehme.

Nach vorgängiger Prüfung durch die Kommission entscheidet die Königliche Regierung, welche Gegenstände zur Ausstellung zuzulassen sind, wobei zugleich darauf zu sehen ist, daß solche Gegenstände, welche durch ihr großes Gewicht oder Volumen, wegen Beträchtlichkeit der Entfernung in Vergleich mit dem Interesse, das sie gewähren, unverhältnißmäßlge Transport⸗ Kosten veranlassen würden, ausgeschlossen bleiben, es sei denn, daß ein Ersatz der Trausport-Kosten (s. Nr. 10) dafür über

haupt nicht in Anspruch genommen wird. Von den ihrerseits zur Ausstellung geeignet befundenen Gegenständen hat die Königliche Regierung nach Anleitung der ihr zugegangenen, nöthigenfalls zu vervollständigenden Materialien (Nr. 3) ein Verzeichniß aufzustellen, welches, mit ihrem Gutachten begleitet, der unten (Nr. 6) gedachten Kommission zu übersenden ist. Gleichzeitig ist denjenigen, von denen jene Gegenstände ange

meldet sind, Behufs der Einsendung an eben diese Kommission (Nr 6.) Nachricht zu geben.

Für die Empfangnahme und Aufstellung der einzusendenden Ge— genstände, so wie für die Besorgung der sonstigen, die Aus

stellung betreffenden Geschäfte, wird unter dem' Vorsitze eines Ministerial-Kommissarius hier in Berlin eine besondere Kom— mission bestellt, über deren Einsetzung die weitere Bekanntmachung vorbehalten bleibt. Diese Kommissson hat zugleich, in Ansehung derjenigen Gegenstände, welche die in Berlin wohnhaften Ge werbtreibenden zur Ausstellung bringen wollen, die Prüfung und Entscheidung, so wie die Sammlung der Materialien (nach Nr. 3 bis 5), unmittelbar vorzunehmen.

Die Einsendung der zur Ausstellung bestimmten Gegenstände muß bis zu dem oben (Nr. I) bestimmten Termine an die eben (Nr. 06) gedachte „Kommission für die Gewerbe Ausstellung in Berlin“ kostensrei erfolgen.

Sämmtliche ausgestellte Gegenstände werden für die Dauer der Ausstellung von der Kommission (Nr. 6) gegen Feuers

Preis

D

Februar

Ille Post-Anstallen des In- und Auslandes nehmen Sestellung auf dieses glall an, für Serlin die Srpedition der Allg. Preuss. Zeitung: Friedrichsstrasse nr. 72.

1844.

versichert, überdies sorgfältig beaufsichtigt und vor Be⸗ schädigungen bewahrt. Sollten aber dennoch Beschädigungen oder Verluste vorkommen, so wird dafür keine Ersatz⸗Verbind⸗ lichkeit übernommen, während es den Einsendern freigestellt bleibt, nicht nur die Aufstellung der von ihnen gelieferten Ge⸗ genstände selbst oder durch einen der Kommission namhaft ge⸗ machten Bevollmächtigten zu besorgen, sondern auch während des Besuches der Ausstellung über dieselben noch besondere Aufsicht zu halten.

Beendigung der Ausstellung kann kein Gegenstand aus derselben zurückgenommen werden. Auswärtige Einsender haben, möglich, der Kommission einen hier anwesenden Bevollmäch⸗ tigten zu bezeichnen, an welchen die von ihnen eingesendeten Gegenstände nach Beendigung der Ausstellung abzuliefern sind; denjenigen, welche in dieser Hinsicht keine Bestimmung getroffen haben, werden dieselben auf ihre Gefahr und Rechnung resp. durch die Post oder durch Spekition nach dem angegebenen Wohn- oder Fabrik⸗Orte zurückgesendet. Eben so ist, falls der Verkauf der eingesendeten Gegenstände beabsichtigt wird, der⸗ jenige, an welchen die Kaufluͤstigen zu verweisen und die Ge⸗ genstände abzuliefern sind, der Kommission namhaft zu machen, da diese sich mit dem Verkaufe selbst nicht befassen kann.

Für den Besuch der Ausstellung wird ein seiner Zeit zu be⸗ stimmendes Eintrittsgeld erhoben; die Einsender von Gegen⸗ ständen für dieselbe, respektüve deren Bevollmächtigte (Nr. 8), haben jedoch freien Eintritt. Aus dem Fonds, welcher aus dem Eintrittsgelde und dem Verkaufe der Kataloge aufkommt, werden zunächst die mit der Ausstellung verbundenen Kosten, einschließlich der Versicherung gegen Feuersgefahr (Nr. 8), be⸗ stritten. Der demnächst etwa verbleibende Ueberschuß wird dazu verwendet, um, so weit er reicht, für alle von auswärts einge⸗ sandten in- und ausländischen Sendungen ohne Unterschied, mit Ausnghme derjenigen, für deren Transport nach Nr. 5 eine

gefahr

Vor

wo

Vergütung überhaupt nicht zu gewähren ist, die Transport=— Kosten, und zwar nach Verhältniß der nachgewiesenen Kosten⸗ Beträge, zu ersetzen; zu dem Behufe müssen aber diese Kosten—⸗ Beträge spätestens bis zum 1. November 18414 bei der Kom⸗ mission (Nr. 6) liquidirt werden. Wiefern die auf obige Weise nicht gedeckten Transportkosten für dergleichen Sendun⸗ gen den inländischen Gewerbtreibenden aus öffentlichen Fonds zu erstatten seien, bleibt der weiteren Bestimmung vorbehalten.

Eine Vergütung für den Transport derjenigen Gegenstände, welche von den in Berlin

anhängig blieben am Schlusse des

wohnhaften Gewerbtreibenden zur Ausstellung gebracht werden,

findet nicht statt. Berlin, den 16. Februar 1844. Der Finanz ⸗Minister. (gez von Bodelschwingh. und kom⸗ von Weyrach, nach

Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant mandirende General des Zten Armee-Corps, Frankfurt a. d. O.

——

lülichtamtlicher Theil.

Fuland.

Breslau, 26. Febr. Nach einer Bekanntmachung des Königl. z Landesgerichts, welche beide hiesige Zeitungen mittheilen, hat der Geschäftskreis und die Wirksamkeit der Schiedsmänner im De— partement des unterzeichneten Ober⸗ Landesgerichts (27 Kreise mit l, 258,562 Seelen, mit Ausschluß des Militalrs) sich im Jahre 1843 gegen das Jahr 1842 wieder erweitert.

Von 1326 Schiedsmännern sind 13,167 Streitigkeiten (1144 mehr, als im Jahre 1812) verhandelt, und davon 12,003 (1028 mehr, als im Jahre 1812) durch Vergleich erledigt worden.

Wegen Ausbleibens der Parteien sind 295 anhängig gemachte Sachen reponirt worden; nicht zu schlichten waren 1095, und noch Jahres 74 Streitigkeiten. auf 1 Schiedsmann 9 verglichene und

. ber

Im Durchschnitt kommen l nicht verglichene Sache. Zur Gesammtzahl der Einwohner verhält sich die Zahl aller bei

2 . 2

ü . = ö

Gesellschaft naturforschender Freunde.

Berlin, 20. Febr. In der heutigen Versammlung der Gesellschaft naturforschender Freunde legte Herr G. Rose den am 16. Sep— tember 1843 zu Klein⸗Wenden bei Nordhausen gefallenen und von Herrn A. von Humboldt dem Königlichen Mineralien Kabinet übergebe⸗ nen Meteorstein, so wie die von dem Herrn Landrath von Byla'sehr umsichtig gesammelten, den Fall betreffenden Zeugnisse, vor. Dieser Stein unterscheidet sich vornehmlich dadurch, daß die graue, das eingesprengte Nickel Eisen einschließende Grundmasse körniger und glänzender ist als sonst, und stimmt am nächsten überein mit dem Meteorstein von Erxleben, der nach Klaproth und Stromever aus ziemlich reinem Oli⸗ vin besteht, während bei den meisten anderen Meteorsteinen nach Berzelius die Grundmasse ein dichtes Gemenge von Olivin mit Augit und (wahrscheinlich) Labrador ist. Die Zusammenstellung der bisher bekannten Meteorsteine führt Herrn G. R. auf die Unterscheidung von vier Klassen derselben, je nachdem sie 1) reines Nickeleisen, 2) Gemenge von Nickeleisen und Slivin, 3) Gemenge von Nickeleisen mit Olvin, Augit und (wahrscheinlich) Labrador und 4) Gemenge von Augit und Labradör sind. Zu der dritten Klasse gehört auch der am 22. März 1841 bei Grüneberg in Schlesien gefallene, von dem das Königliche Mineralien-Kabinet ein großes Bruchstüch besitzt, das mit anderen vorgelegt war. Herr H. Rose zeigte mehrere schöne auffallend große und dabei sehr regelmäßige Kröostalle (Sctaäder) aus abwechselnden Schichten von reinem Alaun und Chromalaun und aus Chromalaun allein, vor, die ein junger Chemiker, Herr Krüger, durch ein eigenthümliches einfaches Verfahren, das erläutert wurde, dargestellt hatte. Herr Gurlt sprach über die Metamorphose und Häutung der Entozoen, besonders des Strongylus armatus aus ber aneurismatischen Gekrös- Arte rie des Pferdes. Ditse sindet statt, wenn die Thiere schon 6 bis 7 Linien lang, also ausgewachsen sind. Erst nach der Häutung zeigten sich der vor her nicht bestimmt zu erkennende Kranz horniger Zähnchen am Kopfe und

/

/ /U

bei den Männchen die unterscheidenden beweglichen Läppchen am Hinterleibe, der vorher, wie bei den Weibchen, in eine Spitze ausläuft. Die Haut- Ab streifung geschieht immer an diesem Ende zuerst. Derselbe legte einen zuerst von Herrmann gefundenen und von Diesing beschriebenen Bin nenwurm, Onechgcerea reticulata, vor, der, korlzicherartig gedreht, zwischen den Häuten einer Pulsader und den Sehnenbuͤndeln eines Muskels (II. interosseus) am Mittelfuß des Pferdes vorkommt. Herr Erich son zeigte Abbildungen von Herrn Sans vor, zur Erläuterung der Eutwicke⸗ lung des Seesterns kRehinaster sanguinolentus. Herr Tr o schel theilte seine Untersuchungen über die Mundtheile des Bulimus gallina Sultanaꝗ mit, nach denen diese Schnecke, gegen die Annahme Pfeiffer's, nicht der Gattung suceinea angehört, sondern mit einigen nachstehenden Arten ver—⸗ muthlich eine besondere Gattung bildet. Herr Stein entwickelte seine anatomischen Untersuchungen einer neuen Psolla, bei welcher der chylus— bildende Darm wie bei den Cikaden zur Speiseröhre zurückgeht, ohne in dieselbe einzumünden, indem er sich zwischen den beiden Häuten derselben spiralsörmig hinzieht und nach dem Wiederhervortreten zum Aster führt. Die Genüallen wurden mit Leon Dufour's Beschreibung überein⸗ stimmend gefunden, bis auf die von diesem unrichtig beschriebenen weiblichen. Man bemerkt eine orangefarbene Drüse mit ziemlich langem Ausführungsgange und ein paariges receptaculum semimwis, in jedem eine capsula seminalis und eine zarte Anhangsdrüse. Herr J. Müll'er zeigte ein vom Herrn Kroyer erhaltenes Exemplar von Amphioxus aus Rio Janeiro vor, zu gleicher Art gehörig mit A. lancedlatus aus Neapel und Bohuslän, wie ihm die Vergleichung ergeben hatte. Herr Ehren⸗ berg legte einen drittehalb Zoll großen Mandelstein aus Oberstein vor, besonders schön ausgebildet und am oberen dickeren Ende mit einem spiral⸗ förmigen Ansatz.

verdienen so gut in Acht genommen zu werden,

Museum jedes Jahr ein neues Bilder⸗Magazin zu machen, dem ferneren Verderben der alten Gallerieschätze durch die Ausführung eines neuen Baues oder durch den Ausbau des Louvre steuerte, sischen Kammern gewiß die die Negierung diesen Bau als ein im nationalen wichtiges und nothwendiges Unternehmen vorstellte. Der Verbindungsflügel des

Divination auf den nächsten pariser Salon.

24, Paris, im Febr. Seit mehreren Wochen ist der Louvre wegen der nöthigen Vorkehrungen zu der am 15ten nächsten Monats bevorstehenden Kunst-Uusstellung geschlossen, die dadurch, daß sie sich des Lokals der großen Gemälde⸗-Gallerie bemächtigt, Fremden und Einheimischen das, was sie ihnen mit einer Hand bietet, mit der anderen hundertfach wieder nimmt. Ist nun schon sehr zu bedauern, daß jene periodisch wiederkehrenden Ausstellungen den Genuß des Museums dem kanstliebenden Publikum sedes Jahr fuͤnf Monate entziehen, so ist vollends beklagenswerth, daß dadurch die alten Bilder regelmäßig der Gefahr der Beschädigung und Mißhandlung aus ge⸗ setzt sind, weil ihnen jedesmal ein Einbruch Lon mehreren Tausend neuen Bildern droht, die sich in die Kreuz und Quer stoßen und überstürzen. Da alte angegriffene Malereien, welche in die Alles von Grund aus putzenden und verwaschenden Hände der Bilder ⸗— Restauratoren gerathen, so gut wie verloren, und Werke ersten Ranges, wie sie der Louvre don Raphael, Lionardo, Correggio und anderen großen Meistern be⸗ sißt, so leicht nicht wieder zu bekommen sind, ist es eine wahre Sünde, daß man auf die Erhaltung der vorhandenen Kostbarkeiten so wenig Nücksicht nimmt und so zu sagen die Perlen vor die Säue wirft. Alte Wunderdinge sollen wie Reliquien heilig gehalten werden; denn die Ge— schichte läßt sich nicht ergänzen und ausbessern. Die Watteaus und Dietrichs u als die Tizians und Dürers. Es thäte große Noth, daß man auf diese heillose Sitte, aus dem alten verzichtete und

Au wozu die franzö⸗ nöthigen Gelder bewilligen würden, wenn ihnen und humanen Interesse neue oder der alte

Louvre und der Tuilerieen könnte alsdann das Aus-