1844 / 67 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

106

Demokraten geschleudert wird, . S indirekt hervorzugehen scheint, 3 . r . zur de e aft aufzutreten, ohne sich 3 die . zu kümmern, die zu Baltimore gettossen werden 464 8 ane, 2 dete Proteslation wird nicht zur Wirkung haben, 964 * * 1 9 Augen der Demokratie null und nichtig zu machen, in 6 6 * i Wahrheit zu sehr auf seine Seite zu bringen gewußt, * 8 3. . Anhänger nicht dem Banner getreu bleiben sollten, das er mit kras⸗ tiger Hand so muthig aufgepflanzt hat.

Merxi k 6.

Man hat auf dem Wege über New⸗

wenn es, wie dies aus seiner Schweden und Norwegen. 86 ahr ist, daß er dabei beharrt, n ülletins über das 23. Febr. Die neuesten Stockholm,

Befinden des Königs lauten; uhr. Se. Majestät

3 Nachmittag ö Den 17. Februgr; se wasser, als bei, der Ausgabe des ian li ohe , n l nah tlicht Ruhè weniger

Bulletins; dies ; . haben sich fortwährend in

t ewesen. 8 ; stät = her is. Jebrua . Sci als an den nächst vorher⸗

9 befunden, 21 nnen Te r genossen und diese Nacht unge⸗

den letzten ugenen Tagen,

egang Wciass gehabt, in Folge dessen die Kraäste X Paris, 28. Febr. he em Wege über Nen fan Stunden geen debt erben be, . 34 ist die Haut Orleans Rachrichten aus Mexiko, die bis zun 25. 1 angefangen, sich au m kunkier geworden, allein der Umkreis des ober⸗ Santana hatte das Dekret, welches er insgeheim erlassen ha te, und in geringem 4 . auf dem Fuße zeigt eine anfangende Eiter⸗ wonach alle in Kalifornien wohnenden Amerikaner ausgetrieben wer⸗ lid sihe Brandflecke den sollten, zurückgenommen. Der Gesandte der Verginigten tan ,. Februar. Se. Majestät haben eine weniger gute ten hatte gegen dasselbe protestirt und der mexikanischen Regierung

Den 19. Nacht gehabt, wie gelen, Zebruar. Se. Majestät haben während der Nacht

. gehabt und Ihr Zustand ist im Uebrigen unverändert guten 64 66 zweimal 18 Stunden.

mit einer vollständigen Abbrechung der diplomatischen Verbindungen gedroht. Aber der Diktator, bei der, sonderbaren Politil beharrend die sich durch eine ununterbrochene Reihe von Akten der Strenge und dann wieder der Schwächen, gegenüber den Ausländern, bemerlbar macht, hat sogleich für dieses demüthigende Nachgeben sich wieder entschädigt, indem er ein neues Dekret erlassen hat, kraft dessen alle

als die vorangangene, befinden sich aber im Uebrigen

wie in 3 Zus Sr. Majestät, der seit dem . ruar. Der Zustand Sr. Majestat, ; nen elre traft dessen all e,. Fe fe ändert erhalten, hat heute Vormittag Ausländer, die das mexikanische Gebiet betreten, einer scharfen poli⸗

n Sonntag sich fast unver alten, 5 ien . angefangen, so daß Sie jetzt schwächer und die

si ähr ; ; enen Tage. Der if Anger sind, als während der vorhergegangenen Tag , Fuß hat sich etwas erweitert und die angefangene , . beinahe aufgehört. Die Haut oben auf der großen ee. und den beiden nächsten Zehen an derselben ist ebenfalls dun fel und mißfarbig. Den 22. Februar. achtet die Nacht schlaflos Den 23. Februar. Se. J . einiges Verlangen nach Speise zu äußern und fühlen sich heute nach einer sehr guten Nacht etwas stärker. Die Stelle am Fuße ist auch in so weit besser, als Zeichen zur Eiterbildung aufs neue einzutreten hheinen. . 4 Der Graf Brahe, welcher seit dem Königs die Person Sr. Majestät nicht verlassen und seine abgelegt hat, ist erlrankt. Portugal. ö. i 16. J Die Regier int nun bestimm A Lissabon, 16. Febr. Die Regierung schein m bf nh davon n . e sein, daß der General Graf Bom in nnn thätigen Antheil an dem Aufstands⸗Versuche nimmt. Er son 9 „mier detrwä hundert Mann starken Abtheilung vor dem ganz . Nähe der spanischen Gränze gelegenen festen Platze Almei a, der außer einer geringen Zahl von Kanonieren, kaum n . Mann, gar keine Besatzung gehabt zu haben scheint, erschienen un

ili fsi 5 19 m rm rk Re 2 zeilichen Aufsicht unterworfen werden, wie man ande han, Leute solcher unterwirft, die aus den Gefängnissen oder Stra Arbeits häusern. we Staats entlassen werden. Es ist ihnen verboten, in Heri ichen en ,. fen, wenn sie nicht außer den Papieren, wodurch ihre , .

. h eugnisse übe en Leumun P beurkundet wird, auch noch JZeugnisse iber n, ,, . . bescholtene Sitten vorbringen 3 Dann . 6. .

icht chreise Sin jeder Stadt oder in je ö nzuhal⸗ nicht durchreisen, ohne in jeder 3e Befr.,

—ͤ it ihre 6 ihr Alter, ihren Stand, Beschäftigung, ten und dort ihren Namen, ihr ? H , Religion, Wohnort, Aufenthalts ⸗Erlaubniß, die betreffende Karte u. s. w. anzugeben, und das Alles mit einer solchen

Masse verwickelter For⸗ is ö s ele 8 Fereie malitäten, daß die Reisenden dadurch eben so vielen Plackereien als Kosten ausgesetzt werden.

Se. Majestät befinden sich heute, unge—⸗ gewesen, etwas besser als gestern. - . Majestät haben wieder angefangen,

Sisenbahnmen.

Berlin, 6. März. In der Februarssitzung des Zereins für Eisen⸗ bahnkunde wurde zur Beantwortung der in der letzten Ver sammlung auf⸗ gestellten Frage: in welcher Art Eisenbahnbrücken von weiter , aus Gußeisen dargestellt werden können? von einem Mitglied ,. ; daß die Oberschlesische Eisenbahn bereits einen Versuch hierüber . habe;

Anfange der Krankheit des Kleider nicht

der aus Gußeisen hergestellte und bei einer Weite von, zum Tragen von 3. Gtr. bestimmte Brückenbogen sei indeß bei . angestellten Probe schon bei einer Belastung von 50 Cti. gebrochen. .. Mitglied bemerkte jedoch hierzu, daß bei der späteren Untersuchung . Bruchstelle sich ein Gußfehler in dem Bogen gefunden habe. Auch ö hte sich in der Versammlung die Ansicht geltend, daß das Gußeisen bei diesen

irkli s eister ge . m nen, n li endet' werden dürfe, wo die rückwirkende, nicht pitch destz ten Mie ster gewahr ten , . „. Brückenbauten nur da angewendet werden ürfe, wo ee nich sich, dem Vernehmen nach über ö. 66 k. ö . die absolute Festigkeit in Aunspruch genommen wird, an ö. 3. 36 hen Frsteung Cinkan a findrigo ert, nn, n., sentlich zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Brücken und zur

naeh has, wer Uiufstand durch z Einflusses der Erschütterungen beim Ueber⸗

2 ——

schste Aufnahme gefunden. ;. . eines schädlichen ee 2 . Man berichtet zwar, daß in . . =, beitragen werde, wenn das Gewicht, der Gugrdia etwa hundert Mann des ersten Jäger e rn, Brückenbogen im Verhältniß zu dem Gewicht der schwersten Züge, den Aufrührern sich angeschlossen haben. Dagegen ien, ö. welche sie' passtren sollen, so groß als möglich angenommen und ? von Castello Branco ausgezogenen Truppen der Rebellen zu 6. durch Belastung mit anderen Massen noch vermehrt würde. Alsdann ö von einem Theil des 12ten Linien⸗Regiments, das sich fast 66 wurde auf dem Vorschlag des Herrn von Mülmann die Anlegung ö anfangs ihnen angeschlossen hatte, wieder derlassen worben⸗ , . jnes allgemeinen Repertoriums der neuesten in und ausländischen fang g t e⸗ eines allg ö ö Materialien ! zu ihrer Pflicht zurückkehrenden Soldaten haben sich dem treu g Eisenbahn = Literatur beschlossen, wozu die Mitglieder die N . ! bliebenen Sbersten Caldeira von diesem Regimente wieder augeschlossen. liefern wollen. Ferner erläuterte Herr Vorsitzende 2 . I. Von den Operationen des Barons de en m , , stellung der Fahrpläne an ff n , m. ,, . mi ichts weiter, er scheint noch Verstartun . sche? die Abgangs- und Ankunftszeit der öl ö e. 2 vernin nt man nogh in Her on Tercelra sst auch welcher die ge Ein Mitglied versprach zur nächsten Sitzung ten. Von dem Abgange des Herzogs, von a ist zrnmmen werden kann. Ein Mitglied. rach zur 29 g h. n, . . cher nicht für nothwendig erachtet . al bildliche Darstellung der Fahrpläne der, von hier aus⸗ Alles stille, es scheint, daß solcher nich j eine gleich bildliche n „bünden Prinzipe. Endlich w 6. ird ein Operations- Corps zur Verfolgun der d Eifenbahnen nach einem abweichenden Prinzipe. . (. . ug ,,, f. Gene gun hos' re gehen 3 'richts-Direktor Odebrecht einen ausführlichen Auf⸗ ? ldet unter dem Befehle des enere ? Herr Landgerichts⸗D n , ,, , ,n n ee, ,, e . 5 . val f nr. Dasselbe soll aus einer Reiter? Brigade . drr die durch die Allerhöchste Kabinets Ordte vom 22. . * und drei Brigaden Fußvolk, einer Batterie reitender Artillerie und ber pr. wegen Annahme der Eisenbahn-Actien als pupillen⸗ un ö. ö einer Abtheilung Saßppeurs bestehen. In der Provinz Allemteso sol posital mäßige Sicherheit angeregten, drei Jraen: ) Wem ih durch ö der beste hi hee n, Freiwilligen Abtheilin gen . ch . en allieihöchsi Kabinets⸗Srdre ö ue . n,, a z * . r ie Ruhe und àrd⸗— werben? 2) Für welche Eisenbahn-Actien oder Vbligationen Adem Versuche Uebelwollender, die Ruhe zu erwerben Fin enbahn⸗ oder Hin 9 . ef g eutgegenzn teten, Auf bie Güter . 1 vom Staate unbedingte Garantie der Zinsen bis zur, Nückzahlung = in den Anfstand Verwickelten soll die Regierung Beschlag gelegt veéc'darin angelegten Kapitalien geleistet worden? und 3) In welchen . haben. *) ö von diesen Papieren kann schon jetzt die 36 . 99 . . seser Abhai he ihres allgemeinen Interesses wegen beson dieser Abhandlung (welche ih 9 J . ' ö. ini nord- Amerika. druckt werden soll)' wurde nachgewiesen, daß die erwähnte ( ) aten von ; ders abgedruckt werden soll) wurde nachgewiesen, , . ö 0 n, . Febr. Herr Calhoun ist endlich . dem Allerhöchste Kabinets-Ordre für jetzt nur eine sehr beschränkte An⸗ ew⸗ York, b. länger Zeit gegen die des Herrn wendung sinde. 9. Kangfe. ken ee nager (er 6 . eines demokra⸗ eis, 1. März. Der Minister der öffentlichen Arbeiten h ĩ u erwartenden e, er. e, 7 Paris, 1. März. Der Minis ff hen ? in dan Buren in Denteff er ö cäsidentschaft Lurch die im nächten, ii hat gestern der Deputirten⸗Kammer einen Gesetz⸗ Entwurf über die , n, 6 . altimore unterhalten, durch Ablegung Nord'-Eisenbahn und über die von Orleans nach Vierzon vorgelegt. ö. aufn ge e gde, mnisses gelbst aufgetreten hr h einne f Dieser Entwurf modifizirt eventuell das Gesetz vom 11. Juni 1842 ö ine ,,, kHeesl an das Caihounistisch Camits zn Kehsltlten EtgaLè das Recht vot, die Legung der Schienen selbst 3 rl ger e e, dne n Har in Ger f , zu ö falls sich keine Gesillschaft zur Ausflihrung dieses ikanischen Presse, die der Whi 8 , . 9 . 1 3. ae wen üer gelle basselbe in ihren Spalten . H gl Richtung der Nordbahn merk f! a wie sehr sonst auch die Gesichtspunkte, von denen lich abgeändert. Die Linien nach Calais und Dünkirchen werden sich dec . n, ausgehen, verschieden sein mögen, lassen . bei Ostricourt, zwischen Douagi und Lille, von der Bahn von Paris ö k e , der Grundsätze, der Stärke der 26 . . belgischen Grãänze al zweigen, nnd zwar geht die Linie nach 3 ö 9 keit des Styles erechtigteit , d, nnr, s ö leg Calais über Hazenbrouck und Saint-Omer; die Linie nach Dünlirchen en er il. lui benc blen t ni in 26. Gi len g mne fi siber Hazenbröuck und westlich von Kassel; die Linie nach Boulogne ö ; theidigun J ö n 1B, ĩ 5 Paris -Belaise i Amie zwei⸗ , , , , bd r hct fel ei eit ce e und zugleich eine s wir dit Groͤßartigkeit der Form bei Seite gen und are Ete bh nin w d nun- Rei Burenisten; aber wenn forte ; gierung seit dem vorigen Jahre ihre Ansichten geändert hat und unn A . den wir darin keine Thatsache kein Argument, e feen mehr Auf die früher vorgeschlagenen Linien verzichtet. Sie nimmt hl fr ig ö, von beiden Seiten bedient, das nicht bereits bekannt . s wenig . 9 6. Ii e. ke den, Ben. aufgeführten Sd den wäre. . ; shesnalichen é die Zweigbahn wa ö , welchen die unpartelischen Männer der Able= gn g oer . ,, ne gh 1 ihr. ung des Oianbensbekenntnisses dee Herin Calhoun vorwerfen önnen nach Béthune gehen. Allein dieser Plan gesiel Herrn von Rothschild 9 9 o spät kommt. Die Epoche, wo die Convention von n . 96 ist, daß es P ten soll, sst zu nahe, und die Wahl der Ab= nicht, denn er wollte, daß die Bahn von Arras nach Béthune bis *g igt Baltimbre zusammentreten sollz ist z n, n, . vin mit der von Paris nach Lille zusammenfalle. Die Kommission un welche sie bilden sollen, hat bereits in einer zu großen . ; si en den geordneten, h tigefunden, alg daß es noch möglich waͤre war auf diese Ansichten eingegangen und nachdem sie auseinanderge⸗ be Rinzahl von Staaten sta gefunden, se Gr setzt, daß der Hauptstamm von Paris über Amiens, Arras und Douai * Wahlgebäude umzustürzen, um es auf die Grundlagen ĩ . . ls den Gabe⸗ . * ö. gn, zerr Calhoun haben will. Es ist zweifelhaft, ob zchðen werde, bezeichnele sie die letztgengunte Statt, is 9. . . 8. 6 Calhoun, selbst wenn er bel Zeiten damit , ,, wäre, ee, in n ,,, gh hy Kilo ö vo f ü äcebentien umzustürzen, welche, wie lel gehen; er. K siark Jenüg gewesen wäre, eb ääch. 9 meter von Donat, nach' Calais hinwenden, und 11. Kilometer weiter= 2 ite sie auch sein mögen, n , und 96 hin sich mit . don . a beigischen Linie verbinden. Die üb. käanstatenge der pelläschen Comiteß fin sich abgäzate lehgnegness, wine nach Calais würde sich von der vorhergehenden bei Carvin, lichen lb rkennt, obgleich er ihn scharf rügt. Es ist —ͤ e sich . ö ; . ew. 337 . . , , noch bie ihn einer 16 Kilometer nordwestlich von Douai trennen und über Bathune, J len fh 1 d ag, die bereits ernannt und bereit ist, Aire, St. Smer, Watten nach Calais gehen. Endlich würde ein . z Man zn verhindein vermaßg Iwelg von 27 Kilometer Länge von Watken nach Dünkirchen gehen. . thun ö Man sesß n ene, 5 . , , . . fast das , . System . blend , n der Zwietracht sein, die in dit Reihen der Im vorigen Jahre wollte die Kommifsion, deren Berichterstatter

Herr Baude war, die Frage in Betreff der Linie nach Boulogne nicht lösen. Als Grund für diefe Vertagung gab sie den Zustand unserer Finanzen und die ungeheuren Verpflichtungen an, die der Schatz be= reitz eingegangen sei. Es scheint, daß Herr Dumon sich durch diese

ist der Aufstand bereits als völlig Mullang gefunden und Niemand ö Anm. d. Red.

Worry 23 des heute hier eingetroffenen londoner

Rücksichten nicht hat zweigungen nach Calais Ministerium

es nicht möglich ̃ die in dem Gesetz-Entwurfe des Herrn Dumont bezeichneten

wo gen, Linien

eine Maßregel der Klugheit, und achtzehn Monaten angewendet hätte,

abhalten lassen, denn er schlägt vor die Ver⸗

und Boulogne gleichzeitig auszuführen. Das das Recht vorbehalten, in dem Falle,

sich ; ille 19 sei, sich mit den Gesellschaften zu eini⸗

hat

den Staat ausführen zu lassen. Diese Alternative ist ö werm man ein ähnliches Mittel vor so würden wir jetzt bald im

durch

Stande sein, auf Eisenbahnen nach London und Brüssel zu reisen. In der Voraussetzung einer Uebereinkunft mit einer Gesellschaft würde

die Dauer der Konzes

Jahre denn d

schlages.

gratis nach e

die Bahn 8 pCt. Zinsen trägt, wovon werden, nimmt der des Ueberschusses.

Dumorꝛ

Berlin, 6. März. c Eisenbahn-ATtien und Quittungsbogen aufs Course

blieb d

Paris, 1.

das S laßte

ahlreiche Schwanlungen in der Z proc. fähr wie gestern blieb, nachdem sie bereits auf 82

sion nicht 24 Jahre für die Nordbahn und 35 für die Bahn von Orleans nach Vierzon überschreiten dürfen; jese bildet den Gegenstand des Art. II. des ministeriellen Vor⸗ Die Eisenbahn wird nach Ablauf der Pachtzeit vom Staate und man behält sich außerdem vor, die Bahn Jahren zu kaufen. Endlich wenn 2pEt. zur Tilgung verwendet Staat an Gewinne Theil und erhält die Hälfte Dies sind die Hauptbestimmungen des von Herrn nt vorgelegten Gesetz Entwurfs.

übernommen, b iner Benutzung von zwölf

Jandels- und Börsen« Nachrichten.

Bei sehr bedeutendem Geschäft waren sast alle sstung neue begehrt, und zu höheren n als gestern zu lassen. In Oesterreichischeu Eisenbahn-Actien er Umsatz wegen Mangel an Abgeber unbedeutend. ; Die Ungewißheit, welche heute an der Börse über er Ducossche Antrag haben wird, veran— Rente, die am Schlusse unge „Is gestiegen war. Der

März. chicksal herrschte, welches der

Umsatz in allen übrigen Effekten war fast null.

2. Amsterdam, 2. März.

Gunste

der Generalstaaten allmälig häufenden Stimmen, erfolgte auch ei

ausübt

Schuld, welche eine täglich steigende Nichtung behielt und

55 9 Zinsen auf 10 hinauf

Obligarionen standen erst

Annah

maagtschappy wurden hierbei günstig berührt und stiegen von 140 bis

Die sich im Laufe dieser Woche zu n Tes Anleihe und Besteuerungs-Gesetzes in der zweiten Kammer ließen dessen nunmehr Annahme mit einiger Wahrscheinlichkeit voraussehrn, welches denn nen wichtigen Einfluß auf die Course der tg, , g. . 2 an zar beleßb voir 25p ; g

e. Der Umsatz war belebt und betraf am meisten die ö. . „emporkam; die 5proc. wirkl. Schuld, deren Konoertirung gegen niedrige nun wohl nicht lange ausbleiben dürfte, wich anfangs von 10905 O sh, doch ging bei gestrigem animir lem Matte wieder bis 100 h ; 5proc. ostindische erholte sich von 99 bis 991 ho; alte Sondikat⸗

Ma 'h und besserten sich nach

mehrere Tage auf . . 8 8 esetzes bi 47 0 Pie 8 Han . me des erwähnten Gesetzes bis 5 Hh. „Vie Actien der eh

* 706,

9 2. H n. . J einige Gewinn-Nealisirungen führten deren Preis gestern auf 141 56 zurück.

2

nahme

D

hat di

verwichenen Sonnabend bliek e . Frage un lontage bezahlte man schon bis t und später 92

am M erschier

Da nun die erste Kammer noch über das besagte Gesetz zu entscheiden hat, bleibt die Erwartung deshalb noch immer etwas gespannt, obgleich die An⸗

zenig zweifelhaft scheint. 2. en fr , (. . Actien der haarlem -= rotterdammer Eisenbghn ese Woche gewaltige Sprünge in, deren Course herbeigeführt Am ü b selbiger bei eifriger Frage auf 81 5 stehen; l Ih; dann aber

en Verkäufer, welche bis 887 7h losließen; gestern und vorgestern

war indeß zu 90 55 wieder mäßige Frage; rheinische Actien erholten sich

nach einiger

n . 3 6 , . * Flauheit von 97 wieder auf M73 9h. Von fremden Staats

J 57 j j j 1 s 18 21109 wi en papicren sind spanische Ardoin Obligationen von 21 erst bis 21 h gewicher

und zi

bedeutender, da deren von 29

22 6 emporgekommen; deren Coupons schwanften gefallener Cours gestem wieder Woche so stark ver—

letzt wieder bis 19e lom auf 274 9h

Geld hat sich diese

9g; h errel Die Fr ch . 83 9. er ie mn r hen, 3 131645 Zinsen gern bewilligt wurden. ie, . war wenig Umsatz in Weizen und Rog—

gen; von ersterem Korn wurde

Am gestrigen Getraidemarkte

nur 124pfd. altes weißbuntes polnisches zu

305 Fl. verkauft und von Roggen eine ansehnliche Partie 124pfd. schöner

preußi

Zoll i

Div. p.

Engl.

loan

sigen

histor

las, 2) 1 vie l

Die

unter Dlle.

tini, Bille schen

an d

ging zu 1621. ab.

Antwerpen, 1.

p.

Int. 543. IIamb urg, 2. Märæ. London, 28. Fer. Caus. 376 M7.

sive 55. Ausg. Sch. 13. 2195 oll. 54. 5 hh

Russ. —.

Paris, 1. Mürz.

hh Neapl. au compt. 102. 10.

D anfangen, ist von heute an bei dem

ersteres für 2 Berlin,

Schweidler“, von 2. Freitag, 8. März. Im Konzertsaale,

Hopp

Herrn Price in 3 Abtheilungen. Rolle. demie:

ein Trio von Hummel, Klavier⸗Composition von Bach, delssohn und

35 J bracht; f e ö er Roggen 185 Fl. untergebracht; 116pfd. alter getrockneter 99 Gerste i n, blieben ohne Handel. Der Getraide⸗ Mongt ohne Veränderung festgesetzt.

scher zu

st für den eingetretenen Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 2. März. Niederl. wirldl. Sch. 555. 596 . 100. h)h Span. 22 5. ö 395 do. 37 6. Pass. 645. Ausg. —. Einel. 85. Preuss. Pr. Sch. —. Pol. —. Oesterr. 155 Russ. II0pe 915.

zinsl. S. Neue Anl. 215. 505 Met. 11335 6. IIope 90 6G. do. 200 RI. Entl. Russ. 113 6. elt. Neue Anl. 245. Pas- do. 1013. Neue Port. 155. Bras. 79. Chili —. Columb. —. Mex. 345. Peru 30 *. 59h Rente in cour. 125. 90. 395 Rente sin our. 82. 10. 50h Span, Rente 335. Pass. 53.

Mürz. ranle furt a. M., 3. Müræ. ult. 2011. 209009. Bayr. RBank-Actien —. poln. 300 FI. 965 G. do. 500 Fl. 99 C. Bank- Actien 1670.

Bank- Actien ohne Stiel. 90 G.

* * .,, wie n. 2. März. 596 Met. il. 49 100. 306. 7X. 2.6, . Anl. de 1834 1501. de 1839 1285. Bank-Aetien 1635. Nordb. 1333. Mail. 1095.

. 110. Livorn. 99. Lesth. 105.

as lateinische und das deutsche 9 n. , 9 iversität im So S5 er 1844, welche am 22. A . J. n n, n,, in n Heßling ö. universitäts⸗ Gebäude, Sgr., letzteres für 2 Sgr. zu haben. den 6. März 1844. ; Der Rektor der Universität. Lachmann.

Königliche Schauspit le. 6 Donnerstag, 7. März. Zum erstenmale: Die ernsteinhere, . n 3 Abth., aus Meinhold's Chronik: „Marie Laube. Die Insel der Liebe. . . I La Sαιοο6de representation de: L'ex- nouveau en 3 acies, par Mr. Lockroy. Les petites misres de la

Mr. Clairville.

rame- vaude ville 4 1 ö 2 sSeconde reprèêsenlalion de:

umaine, vaudeville nouveau en 1 acte, bar

Rönigsstädtisches Theater Donnerstag, 7. März. Doktor Fausts Zauberkäppchen, oder: Herberge im Walde. Posse mit Gesang in 3 Akten, von Fr. Mustk vom Kapellmeister Hebenstreit.

n ,, hn Vorstellung des Kinder- Ballets des

we 8 März. 6 h Freitag, 3 Mäh Dazu: Des Schauspielers letzte

Oeffentliche Aufführungen.

9. 3, Abends 7 Uhr, im Saale der Sing - Alm⸗

von Herrn und Mad. Mortier de Fontaine, ber Mad. Schröder-Devrient, der Miß Birch, der

der Herren L. und M. Ganz. Es werden Darin

Händel, . ar⸗

Donnerstag,

Konzert Mitwirkung Tuczek und

Mortier de Fontaine und Gesänge von Mozart, und Kücken vorgetragen.

er, Rossini, Donizetti, Schubert reer benennen Plätzen 3 1 Rihlr. sind in der Schlesiuger—

Muͤsithandlung, beim Kastellan der Sing-Alademie und Abends ei Kasse zu haben.

Verantwortlicher NRer ace nr v5). J. W. Zinkeisen. Gedruckt in der De lkerschen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei. Beilage

407

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

J

nhalt.

Inland. Berlin. Inhalt des Ministerialblattes für die innere z Bericht der Sparfassen Verwaltung. Unterstützung der Aufhebung der Gemeinheiten durch

Verwaltung. Danzig. Marienwerder.

Abbaue. Bromberg. Aufbieten der Kreishülse gegen die Verhee⸗ ungen der Kieferraupe. Koblenz. Ueberschwemmung. Frankreich. Paris. Das Journal des Debats uͤber Thiers.

Türkei. Adrignopel. Große Ueberschwemmung. Handels- und Börsen-Nachrichten. Maiktbericht.

Inland.

Berlin, 14. März.

dieser Beziehung bestehenden Bestimmungen aufmerksam macht.

Breslau und London.

Das heute ausgegebene Ministerial— blatt für die gesammte innere Verwaltung (Nr. 1 von diesem Jahre) enthält unter Anderem eine Bekanntmachung des Königl. Ober-Prä⸗ sidenten der Provinz Sachsen vom 4. Januar d. J., welche zur Ver— hütung unbegründeter Immediat-Gesuche das Publikum auf die in

Ministers des Innern (l. d. 23. Januar) an einen städtischen Ma— gistrat, der sich mit einer Beschwerde an Se. Majestät den König

gewandt hatte, weil sein Verlangen hinsichtlich der Gewinnung des Bürgerrechts für die mehreren Minderjährigen durch Erbschaft zuge⸗ fallenen Grundstücke zurückgewiesen war; Se. Majestät haben sich mit den früheren Verfügungen des Ministeriums des Innern, welche die

Beschwerde veranlaßt, ganz einverstanden erklärt. Einen Bescheid an den Magistrat hiesiger NResidenz (. d. 28. Dezember v. J.), nach

welchem die Befreiung der Schullehrer von der Miethssteuer auch auf solche konzessionirte Privat⸗-Anstalten ausgedehnt werden muß, welche

dazu bestimmt sind, den Mangel an hinreichenden öffentlichen Elemen— tarschulen zu ersetzen. Eine Verfügung vom 13. Januar, durch welche festgestellt wird, daß die Vorschrift des Gesetzes über die Ver⸗ pflichtung zur Armenpflege vom 31. Dezember 1842 §. 1 unter 3,

wonach diejenige Gemeinde zur Fürsorge für einen Arnien verpflichtet

ist, in welcher derselbe nach erlangter Großjährigkeit während der brei

letzten Jahre vor dem Zeitpunkte, wo seine Hülfsbedürftigkeit hervor⸗ tritt, seinen gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hat, allerdings auch auf 3 ienstboten und Handwerks-Gesellen zu beziehen ist, da das Gesetz in Bezug auf diese Kategorie von Armen keine abweichende Bestim—= mung getroffen hat.

Eine Verfügung (d. . 31. Dezember v. J.) an die Königlichen Regierungen zu Breslau, Liegnitz und Oppeln, in der es heißt:

„Von den Königl. Justiz⸗Behörden der Provinz ist zur Sprache gebracht worden, daß durch ein unzweckmäßiges Verfahren der Poli⸗ zei-Behörden bei den Voruntersuchungen wegen begangener Verbrechen

die Erfolge der Kriminal-Untersuchungen nicht selten erschwert und die Functionen des Kriminal-Richters öfters zum Nachtheil der Sache

antizipirt sind.

worden, die Gerichts Behörden anzuweisen, künftig vorkommende ähn— liche Verstöße ungesäumt zur Kenntniß der Königlichen Regierung zu bringen, bamit durch dieselbe die betreffende Polizei⸗Behörde über ihr fehlerhaftes Verfahren sofort belehrt oder zurechtgewiesen werden könne. Außerdem aber erscheint es wünschenswerth, die Polizei⸗Be⸗ hörden über ihr Verfahren bei Konstatirung und Verfolgung der ge— richtlicher Untersuchung und Bestrafung anheimfallenden Kriminal-Ver— brechen mit speziellerer Anweisung zu versehen. Der Königl. Regie⸗ rung wird daher eine erläuternde Zusammenstellung der bezüglichen gesetzlichen Vorschriften anliegend übermacht, um, sie durch das Amts⸗— blatt zur Kenntniß der unteren Polizei-Behörden zu bringen und diesen die pünktliche Beobachtung derselben in vorkommenden Fällen zur Pflicht zu machen.“

Eine Eirkular-Verfügung des Ministers der geistlichen, Unter⸗ richts und Medizinal-Angelegenheiten an sämmtliche Königliche Re⸗ gierungen und Ober-Präsidien (l. d. 10. Januar) folgenden wesent⸗ lichen Inhaltes:

„Bes Königs Majestät haben auf meinen Antrag mittelst Aller⸗ höchster Ordre vom 23. Dezember v. J. mich zu ermächtigen geruhet, in Fällen, wo ein blos mit einer persönlichen Konzession versehener Apotheker seinem zur Ausübung der Pharmacie vorschriftsmäßig qua⸗ liszzirten Sohne ober Enkel die Apotheke bei seinen Lebzeiten über⸗ tragen oder auch durch letztwillige Verfügung zugewendet hat, oder der so qualifizirte Sohn oder Enkel eines Apothekers die Apotheke aus dessen Nachlasse übernehmen will, zu Gunsten eines solchen Soh—⸗ nes oder Enkels, insofern ich die Umstände danach angethan fände, eine Ausnahme von der sonst bei Wiederverleihung erledigter Apothe⸗ ken-Konzessionen in Gemäßheit der Verfügung vom 13. August 1812 stattsindenden öffentlichen Konkurrenz eintreten zu lassen.“

Eine Verfügung an die Königliche Regierung zu Erfurt, (d. d. 28. Dezember), welche verschiedene Bestimmungen in Bezug auf die Hindernisse trifft, die sich der Wirksamkeit der Kreis-Vermittelungs⸗ Behörden in Lluseinandersetzungs- Angelegenheiten entgegengestellt hat⸗ ten. Eine Verfügung an die Königliche Regierung zu Frankfurt, (d. d. 18. Januar) worin das Ministerium der Ansicht beitritt: daß die Vorschriften der §§8. 1 und 4 der Verordnung vom 13. April 1811 über den erleichterten Austausch einzelner Parzellen von Grundstücken auf die Servituts-Berechtigten nicht angewendet werden können.

Eine Verfügung des Finanz-Ministers und des Ministers des Innern (l. d. 31. Bezeniber v. J.), welche es für unzulässig erklärt, daß bei Ertheilung des Gewerbscheines für Schauspieler⸗Truppen nur vom Direktor, aber nicht von den einzelnen Mitgliedern die in s§. 11 und 12 des Regulativs vom 28. April 1821 vorgeschriebenen Atteste gefordert werden.

„Das in den §§. 11 und 12 des Hausir⸗Regulativs geforderte ortspolizeiliche Zeugniß hat dabei hauptsächlich auch den Zweck, die Ortsgehörigkeit des Gewerbetreibenden darzuthun, damit keine Unge⸗ wißheit darüber bestehe, wohin man denselben zu weisen hat, wenn er aus dem Jnlande zu entfernen ist. Diese Rücksicht, welche nicht blos auf den Direktor einer irgend ein Gewerbe gemeinschaftlich be⸗ treibenden Gesellschaft, sondern auch auf alle Mitglieder derselben und in dem von der Königl. Regierung bezogenen Falle auf diese eher mehr als weniger anzuwenden ist, erscheint um so erheblicher, als fast mit allen angränzenden Staaten Ausweisungs-Kartelle abgeschlossen sind, deren Inhalt das frühere Verfahren hinsichtlich der Fortschaffung lästiger Fremden über die Landesgränze nicht mehr ohne Weiteres ge⸗ stattet. Aus diesem Grunde namentlich hat auch die Cirkular-Ver⸗ fügung vom 2. April 1830 (Aunal. S. 414) die strenge und unnach⸗ sichtliche Beachtung der gegebenen Vorschrift wiederholt zur Pflicht

Da diese Anführungen durch aktenmäßige Nachweise belegt waren, so ist zunächst der Herr Justiz-Minister Mühler ersucht

c) *

fügungen vom 8. April 1831 (Annal. S. 388). 27. Mai 183 (Annal. S. 459) und 28. Februar 1838 (Annal. S. 203), verwie sen werden.“

Eine Cirkular-Verfügung (vom 27. November v. J.), welch

kehr im Umherziehen mit den bezeichneten künstlichen Edelsteinen ꝛ0 nicht gestattet werden darf.

Eine Cirkular⸗Verfügung an sämmtliche Königliche Ober⸗Präsidien, welche diesen die hier nachfolgende Allerhöchste Ordre vom 14. De⸗

zember v. J. an das Kriegs⸗-Ministerium mittheilt:

„Zur Beseitigung der Verschiedenheiten, welche in der Anwen⸗ dung der, die Dienstleistung der beurlaubten Landwehr-Offiziere be

der Linie betreffenden Ordres vom 29. Januar 1821 und vom 28 April 1831 wahrgenommen worden sind, Folgendes:

oder einem Truppentheile einberufen.

diese Weise einberufenen Offiziere zu beauftragen.

zur Kavallerie gehören, während der Uebungszeit selbst eine Ration.

Die Zahl dieser Landwehr- (Infanterie- oder Kavallerie) Offiziere

darf in keinem Jahre 4 für jedes Bataillon übersteigen, wobei sich jedoch die Bataillone einer Brigade übertragen können.

Es muß der Auswahl der einzuberufenden Offiziere von dem Landwehr-Brigade⸗Commandeur besondere Aufmerksamkeit gewidmet, auch die für den Zweck in jeder Beziehung geeigneteste Zeit gewählt werden. Die Heranziehung der Landwehr-Offiziere zu wiederholten Uebungen dieser Art ist nicht gestattet.

2) Aelteren Landwehr⸗ Offizieren kann nur ausnahmsweise auf ihren eigenen Wunsch und besonderen Antrag, wenn solcher sich z. B. auf ihre Befähigung zur Beförderung bezieht, nachgegeben werden, daß sie zu einer einmaligen vierwöchentlichen Uebung bei den Linien— Truppen eintreten. Sie erhalten alsdann die Diäten, und wenn sie zur Landwehr-Navallerie gehören und zwei Pferde mitbringen, auch zwei Rationen, beides aus dem Uebungs-Etat des Bataillons. Die Reisekosten für die weitere Entfernung, als zum Stabsquartier des Bataillons, können ihnen durch das Militair⸗-Oekonomie-Departement gewährt werden. Ihre Zahl darf jährlich nicht mehr betragen, als

2 Landwehr-Infanterie - Offiziere und 1 Kavallerie oder Artillerie- / Offizier pro Bataillon. Eine Uebertragung der Bataillone findet hierbei nicht statt. Zur Vermeidung extraordinairer Ausgaben dürfen in Stelle solcher zur Linie kommandirten Landwehr-Offizlere Offiziere der 2 zu der Uebung der Landwehr-Bataillone nicht kommandirt werden. Das Kriegs-Ministerium hat danach die weitere Verfügung zu treffen. Charlottenburg, den 14. Dezember 1813. ;

Friedrich Wilhelm.“

Danzig, 2. März. Das hiesige Intelligenz-Blatt ent hält heute in einer Extra⸗Beilage den 22sten Jahres-Bericht der hiesigen Sparkassen⸗Verwaltung, welcher sich über den Zustand dieses Instituts am Schlusse des Jahres 1843 ausspricht. Nach demselben besteht: 1) das von den Actionairen zusammengeschossene Kapital aus 2600 Nthlr., 2) das verzinsliche Guthaben der Deponenten aus 169,523 Rthlr. 4 Sgr. 10 Pf., Z) das unverzinsliche Guthaben der Deponenten aus 128 Rthlr. 10 Sgr. 10 Pf., 4) das pro 1844 vor⸗ getragene Interessen⸗Quantum aus 5317 Rthlr. 19 Sgr. 7 Pf., ) der reine Gewinn der Sparkasse 9552 Rthlr. 5 Sgr. 9 Pf. Zusammen 187,116 Rthlr. 11 Sgr.

Marienwerder, 28. Febr. Auch im verflossenen Jahre haben in unserem Departement mehrere bäuerliche Eigenthümer (vor—⸗ malige Immediat-Einsassen, welchen, zufolge der bestehenden Gesetz⸗ gebung, das Eigenthum ihrer Höfe verliehen ist) die Aufhebung der Gemeinheit vorzugsweise durch Abbaue befördert und deshalb mit Genehmigung eines hohen Ministeriuns des Königlichen Hauses, General-Verwaltung für Domainen und Forsten, als Anerkenntniß eine Unterstützung in baarem Gelde zum Ausbau ausgezahlt erhalten.

Indem die hiesige Königliche Regierung dieses mit der Aufsor— derung zu zahlreicher Nachfolge zur öffentlichen Kenntniß bringt, macht sie durch das Amtsblatt zugleich auf die wohlthätigen Fol⸗ gen der hiernach bewirkten Aufhebung der Gemeinheiten aufmerksam.

Bromberg, 1. März. Die hiesige Königl. Regierung er« läßt in dem heutigen Amtsblatt folgende Bekanntmachung: „Es hat sich beinahe in allen Theilen des Regierungs-Bezirks die Kiefern⸗ Raupe in solchen Massen gezeigt, daß die eigenen Kräfte der Wald⸗ besitzer zu deren Vertilgung nicht zureichend sind, daß vielmehr die Vernichtung großer Waldstrecken zu befürchten und mithin eine Lan⸗ des-Kalamität zu besorgen steht.

Diesem Uebel kann nur durch die Aufbietung der allgemeinen Kreishülfe gesteuert werden.

Daß aber die Devastation der Waldungen einer Gegend eine so allgemeine Kalamität sei, daß mit Recht die Mitwirkung aller Be⸗ wohner derselben zu deren Abwendung gefordert werden kann, unter⸗ liegt keinem Bedenken. Eben so wenig kann die Befugniß der Lan⸗ des⸗Polizei⸗Behörde, in einem solchen Falle die allgemeine Kreishülfe in Anspruch zu nehmen, nach den Bestimmungen des Allg. Landrechts, Einleitung §. 73 und 5§. 10 Tit. 17 Theil 2 in Zweifel gezogen werden.

Wir 6 deshalb die Aufbietung der allgemeinen Kreis⸗ hülfe behufs der Vertilgung der Kiefernraupe in den von diesem Insekt in bedrohlicher Menge befallenen Königlichen und Privatforsten angeordnet und mit der Ausführung dieser Maßregel die Herren Landräthe beauftragt.

Die Verbindlichkeit zur Leistung der Kreishülfe ist eine persön⸗ liche Verpflichtung jedes einzelnen Einwohners, sür welche eine Ver⸗

gütung von dem Wald-Eigenthümer oder aus Staatskassen nicht gewährt wird.“

Koblenz, 29. Febr. (Rh. u. M. 3.) Rhein und Mosel sind im sehr allmäligen Fallen begriffen. Die Einwohner von Neuendorf haben ihre Wohnungen . müssen. Schiffer sagen aus, daß die Thüren und Fenster in den Häufern der dem Rheine nahen Ort=

gemacht, und die Königl. Regierung muß darauf, so wie auf die Ver=

schaften großentheils durch Bretter gegen die Schläge der Wellen ge—

2

die Königlichen Regierungen darauf aufmerksam macht, daß das Auf⸗ suchen von Bestellungen auf unechte oder künstliche Edelsteine, soge⸗ nannte künstliche Brillanten, pierres de Strasse und dergleichen, sie mögen in edle oder unedle Metalle gefaßt, und mit anderen Waaren verbunden sein oder nicht, unzulässig ist, und daß überhaupt ein Ver⸗

*

bestimme Ich hierdurch

1) Ein jeder Landwehr (Infanterie oder Kavallerie) Offizier, welcher als solcher noch keine Landwehrübung mitgemacht hat, wird zu einer vier- bis sechswöchentlichen Uebung bei dem Divisionsstabe Im ersteren Falle wird in Be⸗ zug, auf e. , nach Vorschrift der Ordre vom 28. April Einen abschlägigen Bescheid von Sei 8 Qusti .- Minis 1831 verfahren; im letzteren ist ein Stabs-Offizier des Truppentheils

schlägigen Veschrid von, Seiten Les Justiz-Ministers und bes speziell mit der theoretischen und n , .

e ei f In beiden Fällen

erhalten die einberufenen Offiziere freie Post zur Hin- und Rückreise, die Diäten, welche extraordinair zu liquidiren sind, und, insofern sie

Donnerstag den 7ii März.

schützt wurden. Links von der Nette läuft der Rhein weit ins Land hinein. Hier beginnt bereits eine Anzahl Bewohner der Kastor⸗ straße Noth zu fühlen; die Hülfe der städtischen Behörde soll ihnen e durch den Herrn Ober-Bürgermeister verheißen sein.

Ausland.

Frankreich.

Paris, 29. Febr. Die Stellung, welche Herr Thiers in der diesjährigen Session eingenommen, sein Verhältniß zur Opposition, sein Benehmen in der Salvandyschen Angelegenheit und überhaupt sein ganzer politischer Charakter, werden im Journal des Debgts, . im Versolg seiner Betrachtungen über die Art des Kampfes, welchen iS Lie linke Seite gegen das Ministerium eröffnet hat, noch ferner der Beurtheilung unterworfen, indem das genannte Blatt sich in nach⸗ stehender Weise vernehmen läßt: Kann man wohl glauben, daß Herr Thiers, als er sich von neuem einer solchen Opposition beigesellte, nur im Gefolge der Parteien einherzu—= gehen sich bereit gefunden habe, die um jeden Preis das Ministerium stür= zen wollen, ohne daß er selbst diesen Willen und diese Neigung hätte? Das hieße Herrn Thiers für bethörter halten, als er es in der That ist. Derr Thiers will dasselbe, wie die Opposition, den Sturz des Ministeriums. Bethört aber ist er darin, daß er um den Preis seiner ehrenwerthesten Ueber= zeugungen ein Bündniß eingeht, welches ihn während des Kampfes aus⸗ beutet und ihn im Stich lassen wird, sobald er wieder ans Ruder gelangt, indem es ihm dann eben die Mittel, welche er seiner Rückkehr ans Staats- ruder angewendet, zum Vorwurf machen wird. Herr Thiers fann allerdings antworten, die Opposition sei nicht weniger bethört, als er selbst, und so—⸗ bald er nur erst die Gewalt wieder in Händen habe, werde er die Leiter, auf welcher er emporgestiegen, hinter sich zurückstoßen. Daraus aber, daß zwei Verbündete einander gegenseitig hintergehen, folgt nicht, daß sie Beide deshalb weniger hintergangen sind. Dies ist die gegenwärtige Stellung zwischen Herrn Thiers und der Opposition.

Herr Thiers, wir wissen es, liebt revolutionaire Argumente und revo⸗ sutionaire Schritte. Er hat mit großem Erfolg die Geschichte der Revolu⸗ tion geschrieben, in einer von der unsrigen sehr verschiedenen Zeit und zu einem ganz anderen Zweck als der ist, den er jetzt erreichen will, aber im Grunde doch in der offenbaren Absicht, die Restauration, die er bekämpfte, zu schwächen. Davon hat er in seinen Gewohnheiten, in seiner Sprache und selbst in seinem Benehmen eine gewisse Heftigkeit des Geistes und der Meinung beibehalten, welche bei der geringsten Berührung ausbricht und in welcher sener alte demagogische Sauerteig, den er längst bei Seite geschoben, wieder aufjährt. So träumt Herr Thiers, wenn er Minister ist, von der Prepaganda; er will in Spanien einrücken. Ein anderesmal rüstet er sich zum Kriege gegen Europa und regt vorläusig Frankreich auf. Er versteht es trefflich, Vöorschläge über legislative Unvereinbarkeiten und parlamenta- rische Ausschließungen wieder in Gang zu bringen; endlich liebt er es auch, mit der Königlichen Gewalt selbst zu kämpsen. Bekanntlich mußte er sich zweimal von der Verwaltung zurückziehen, weil er im Rath der Krone eine von den Kammern verworfene Politik geltend machen wollte.

Aus solchen Stoffen ist Herr Thiers gebildet, und dennoch glauben wir nicht, daß ihm von selbst jemals der Gedanke eingekommen wäre, ein solches Aergerniß zu geben, wie er es neulich in der Kammer gethan, wenn nicht die Verpflichtungen, welche er gegen eine Fraction derselben eingegan⸗ gen, ihm dies zum unbedingten Gesetz gemacht hätten. So geschah es denn, daß Herr Thiers, ohne irgendwie dazu herausgesordert zu sein, den König in Person gleichsam vor die Kammer lud, nicht, um ihn zu loben, denn das hätte die, Opposition nicht erlaubt, sondern um ihn zu tadeln. Wir müssen die Dinge bei ihren wahren Namen nennen. Zu ir 8 sei nicht ein Minister gewesen, welcher Hein von Salvandy sein Votum über den Brandmarkungs-Paragraphen zum Vorwurf gemacht, zu sagen, der König sei es gewesen, und daraus zu schließen, daß die Verfassung verletzt sei; so auf der Tribüne, im Angesichte Frankreichs zu sprechen. heißt, den König tadeln. Nun hat aber Niemand in Frankreich das Ncht, weder in, den Kammern, noch in der Presse, noch sonst wo den König öffentlich zu tadeln. Der König kann sich irren, er kann im! recht haben, aber die ministerielle Verantwortlichkeit ist eben dazu erfunden, damit der Staat nicht dadurch erschüttert werde, wenn der König sich irrt und Unrecht hat; die Königliche Unverletzlichkeit ist dazu eingeführt, damit ein Irrthum oder ein Fehler des Königs niemals auf die Majestät des Thrones zurückfalle. Wenn der König sich irrt, steht es allein den Mini- stein zu, ihn davon zu benachrichtigen. Sie sind die einzigen Rathgeber der Königlichen Verantwortungslosigkeit, und die Kammern ic eben so wenig das Recht, dem Königthum Vorstellungen zu machen, wie das Kö⸗ nigthum das Recht hat, den Kammern Lehren zu ertheilen. Außerhalb die⸗ ser Grundsätze ist Alles Verwirrung, Anarchie und Gefahr. Und Herr Thiers selbst scheint es so zu meinen, denn er sagt uns in seinem Jour- nal: „Was bellagt Ihr Euch? Seid ganz ruhig. Wenn der Negierung ein Unglück begegnet, so bin ich ja da. Ihr braucht mich nur zu rufen. Ihr könnt auf mich zählen.“ Sehr bescheiden fügt Herr Thiers dann hin- zu: „Und Ihr werdet Euch nur zu glücklich i, wenn ich mich wieder bereit finden lasse.“

Wir wissen nicht, ob die Juli-Monarchie, wie Herr Thiers es prophe— zeien möchte, bald irgend eine widerwärtige Krise zu bestehen haben 33 noch weniger, ob wir uns daun an Herrn Thiers zu wenden haben würden. Indeß braucht Herr Thiers nicht zu glauben, bal wir, eintretenden Falls, seine Unterstützung verschmähen würden. Gerieihe die Juli⸗Monarchie in Gesahr, so würden wir Jedermann zu Hülfe rufen, und zuerst die Männer von Talent und Muth. In dieser Hinsicht würde Herr Thiers uns nicht fehlen. Besser aber wäre es doch wohl, wenn er nicht seine Neigung, die Sitaats-Angelegenheiten zu leiten, damit begänne, sie zu verderben, wenn er sich nicht ein Vergnügen daraus machte, die wesentlichsten Prinzipien der monarchischen Negierung zu gefährden, um dann das Verdienst zu haben, sie zu retten. Mit einem Worte, wenn er uns nicht krank machen wollte, um sich die Genugthuung zu verschaffen, uns nachher zu heilen. Muß Herr Thiers, wenn er nicht Minister ist, durchaus in der Opposition sich besinden, so wäre es gewiß ein größerer Ruhm für ihn, eine vernünftige, gemäßigte und dynastische Opposition zu begründen. Herr Thiers ist ef f gesinnt, daran zweifelt Niemand. Seine Ueberzeugung nh nr sein Vortheil treibt ihn dazu, seine politische Meinung setzt . Ehre darin. Herr Thiers hat zwar seinen revolutionairen Geschmack, aber lein sehr re publikanisches Temperament. Und wer würde auch bei dem Minister, der die Herzogin von Berry verhaften ließ, jemals einen Rückgedanken an die Restauration argwöhnen? Herr Thiers ist also ehrlich dynastisch gesinnt. Er sagt es laut. Herr Thiers sprach neulich in warmen Ausdrücken von seinem Eifer für die Dynastie, und er glaubte denselben nicht besser bewei-⸗ sen zu können, als daß er den König fadelte. Es wäre aber verfassungs mäßlger, wenn er das Königthum weniger liebte und mehr achtete, denn die Würde des Königs kann dem Staate nicht minder theuer sein, als das Le= ben desselben. Die Person des Königs muß nicht nur gegen jede materielle Gewaltthat, sondern auch gegen jeden moralischen Angriff geschützt sein. Wer dieses Prinzip der Königlichen ell rn hon enn verletzt, der überschreitet die Verfassung.

Um sein Benehmen zu entschuldigen, berust Herr Thiers in seinem Blatt (dem Constitutionnel) sich auf eine Rede, welche For als Mi- nister hielt, als die berühmte indische Bill (1783), welche im Unterhause die Majorltät erhalten hatte, von ihm ins Oberhaus eingebracht wurde und dort nicht allein der Opposition der Lords, sondern auch der des Königs begegnete. Allerdings sprach sich der englische Redner mit besenderer Hef= tiglelt über die Rolle aus, welche der Krone bei jenem verwickelten Kampfe zugeschrieben wurde, der mit ,,, indischen Bill und dem Sturz des Coalitions-Ministeriums von Lord Norih und Herrn For endete. det aber zwischen dem Vorgang, welchen Herr Thiers auf der franz Tribüne eitirte, und der direlten, offenbaren und e , vention Georg's Ill. gegen seine Minister die geringste Aehnsschkeit slatnß Und